1882 / 98 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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D P S

E E S

Verwaltung führen könne. Würde sein Antrag jeßt abgelehnt, so würde die Zeit bald kommen, wo die nationalliberale

Partei bedauern werde, niht \{on früher energischer aufge- treten zu sein.

des Abg. Büchtemann abgelehnt.

Ebenso wurden die §8. 22 und 23 ohne des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend den Erwerb des

zweiten Lesung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die EinseßungvonBezirks-Eisenbahnräthen und eines Landes-Eisenbahnrathes für dieStaatseisenbahn- verwaltung. Von den Abgg. Büchtemann und Richter war beantragt worden, folgenden 8. 20b einzusGallen: Vom 1. Januar 1883 ab wird eine Eisenbahnkommission

beider Häuser des Landtages q r My um denselben die fort-

laufende Kenntniß auf dem Gebiet des Tarifwesens der Staats- eisenbahnen zu ermöglichen.

Die Kommission besteht aus je drei Mitgliedern der beiden Häuser des Landtages, welche von denselben mit absoluter Stimmen- mehrheit auf drei Jahre gewählt werden. i

Wenn vor Ablauf dieser Zeit ein Mitglied der Kommission aufhört, Mitglied des Hauses zu sein, so scheidet dasselbe aus der Kommission aus. Die nach Ablauf der dreijährigen Amtsdauer C Mitglieder fungiren bis zum Eintriti ihrer Nach- olger.

Die Kommission wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter desselben. Die Beschlüsse der Kommission werden nah Mehrheit der Stimmen gefaßt. Zu einem Beschluß ist die Anwesenheit von wenigstens fünf Mitgliedern erforderlich.

Die Kommission wird nah Maßgabe des Beschlusses derselben

vom Vorsitzenden berufen. Die Berufung muß auf den Antrag von drei Mitgliedern erfolgen. iz

Die Eisenbahnkommission erhält von der Centralverwaltung der preußishen Staatsbahnen fortlaufend Kenntniß von den Dai welche dieselbe auf dem Gebiete der Eisenbahntarife ri

Sie ist bere{tigt, durch eines oder mehrere Mitglieder sich an ungen des Landes-Eisenbahnrathes behufs Kenntnißnahme u verTyetiutgen. i Sie ist berechtigt, von der Centralverwaltung der Eisenbahnen Auskunft über die Vorgänge auf dem Gebiete des Eisenbahntarif- wesens zu fordern und derselben ihre Bemerkungen mitzutheilen.

Bei dem jährlich regelmäßigen Zusammentritt des Landtages erstattet die Kommission beiden Häusern des Landtages Bericht über ihre Thätigkeit. i

Namens der Kommission beantragte der Abg. Graf von

Schwerin-Pugar: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : Den Antrag der Abgg. Richter und Büchtemann, auf Ein- \chaltung eines §. 20b. abzulehnen.

Der Abg. Büchtemann führte aus, daß sein Antrag lediglih bezwede, dem Landtage auf dem Gebiet der Staatseisenbahn-Verwaltung ein Kontrolreht in wirk- samer Weise zu sichern, wofür die Jnstitution des Landes- Eisenbahnrathes nicht genügende Gewähr biete. Von konser- vativer Seite habe man innerhalb der Kommission die Befürch- tung ausgesprochen, daß die Annahme des Antrags dem Landtag einen direkten Eingriff in die Verwaltung einräumen werde. Eine solhe Tendenz liege aber seinem Antrage fern; die Eisenbahnkommission solle nur dazu dienen, den Landtag permanent über das Tarifwesen der Staatseisen- bahnen unterrichtet zu halten. Die Nationalliberalen hätten geäußert, daß dieser Antrag über das mit der Regierung ver- einbarte Kompromiß hinausgehe und auch nur dazu dienen könne, die Jnstitution des Landes-Eisenbahnrathes zu Falle zu bringen, da sich der Vertreter der Regierung entschieden gegen den Antrag erklärt habe. Er glaube aber, daß sich der Widerstand der Regierung leiht brechen lassen werde, wenn man von der Annahme dieses Antrags die Zustimmung zur Verstaatlichung der Anhalter Bahn abhängig machen werde. Alle Einwendungen, die man erhoben, erwiesen \ih demnach als hinfällig, und er bitte darum, seinen Antrag an- Zunehmen. Der Abg. von Quast sprach si gegen

en Antrag aus, weil derselbe eine unberechtigte Jnter- essenpolitik in das Haus hineintragen würde und sodann den Rechten der Krone Abbruch thue, weil naturgemäß jede Erweiterung der Kompetenzen der Landesvertretung zu E Beeinträchtigung der Königlichen Machtbefugnisse führen müsse. -

Der Abg. Dr. Hammacher rechtfertig!e eingehend gegen- über den Auslassungen des Abg. Büchtemann die Stel- lung, die die nationalliberale Partei in dieser Frage eingenommen habe. Des Weiteren hob er hervor, daß alle L ormationen, welche die vom Abg. Büchtemann vorgeschlagene

isenbahnkommission dem Landtag verschaffen solle, dur den Landes-Eisenbahnrath beschafft werden könnten. Diese Eisen- bahnkommission erscheine ihm wie ein homöopathisches Pulver. Sollte sie aber eine Wirkung haben, so würde diese darin be- stehen, daß sie aktuell und vituell die Thätigkeit des Landes- Eisenbahnrathcs annullire.

Der Abg. von Eynern erklärte, daß die nationalliberale Partei dem Antrag gegenüber eine einmüthige Stellung ein- nehme und denselben ablehne, weil die Regierung die Annahme desselben als unmöglich bezeichnet habe.

Der Abg. Richter wies auf den Widerspruch hin, der darin bestehe, daß dieser Antrag einmal als ein homöopathisches Pulver, ein ander Mal als ein Eingriff in die Rechte der Krone bezeichnet werde. Der eine sage, durch den Antrag solle ein nichtiges, der andere ein politisch bedenkliches Einspruchsrecht gegen Maßnahmen auf dem Gebiet der Verwaltung konstituirt wer- den. Die Fortschrittspartei beabsichtige aber gar nit, ein solches Einspruchsrecht zu schaffen. Wie sie früher gegen eine Be- theiligung parlamentarischer Mitglieder an dem Landes-Eisen- bahnrath gekämpft, so stehe fie auch noch jeßt allem gegenüber, was zu einem Eingriff des parlamentarischen Körpers in die

Die Diskussion wurde hierauf ges{lossen, und der Antrag

Das Haus berieth sodann den 8, 21. Derselbe lautet :

Die Verhandlungen des Landeseisenbahnrathes werden von dem Minister der öffentlihen Arbeiten unter Beifügung ciner übersicht- lichen Darstellung des Ergebnisses und der darauf eda Entscheidungen ebenso wie die Normaltranêportgebühren für Per- sonen und Güter dem Laudtage regelmäßig mitgetheilt.

Die Kommission beantragte :

1 Nach dem Antrage der Abgg. Dr. Hammacher (Essen) und Lauenstein, :

a. Alinea 1 die Worte „der Bezirkseisenbahnräthe* zu streichen ;

b, Alinea 2 Zeile 1 zwishen den Worten „dieselben“ und „Behufs Theilnahme“ einzuschalten die Worte „sowie au die Mitglieder der Bezirkseisenbahnräthe“ ;

2) in der Ueberschrift die Worte „des Landeseisenbahnrathes, der Bezirkseisenbahnräthe und der Sachverständigen“ zu treiben.

Durch die Beschlüsse ad 11, den Antrag des Abg. v. Quast (ad 1 auf Einschaltung eines neuen §, 9a, und ad 2 auf Aenderung des §. 21) für erledigt zu erklären. ;

Das Haus trat dem Antrag ohne wette Debatte bei.

iskussion erledigt.

Berlin-Anhaltischen Eisenbahnunternehmens für den Staat.

In Bezug auf die seitens eines Ortsarmenverbandes beanspruhhte Erstattung von Verpflegungsgeldern für einen Staatspensionär ist vom Reichsgericht, IV. Civilsenat, durch Urtheil vom 9. März d. J. eine Entschei- dung gefällt worden, welcher folgender Fall zu Grunde lag: In der Jrrenanstalt zu Owinsk wurde der wahnsinnig ewordene Gerichtskanzlist M. aus Posen aufgenommen. Man nahm bei der Aufnahme an, daß M. mittellos sei, und der Ortsarmenverband zu Posen verpflichtete sich, für den M. jährlih 300 / Verpflegungsgelder an die Kasse der Jrren- anstalt zu zahlen. Später erfuhr der Magistrat zu Posen, daß M. ne Staatspension von jährlich 1209 K bezog, und der Armenverband forderte deshalb von dem Vormund des M. die Erstattung der jährli mit 300 #4 zu zahlenden Verpflegungsgelder aus der Pension des M irciimigen. Da der Vormund zu zahlen sih weigerte, so klagte der Ortsarmenverband seinen Anspruch ein. Der Armenverband wurde jedoch in beiden Jnstanzen mit seiner Klage abgewiesen, und die von ihm eingelegte Revision wurde vom Reichsgeriht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: „Pensionen werden jedem unmitltel- baren Staatsbeamten, der sein Diensteinkommen “aus der Staatskasse bezieht, bei seinem Ausscheiden aus dem Staats- dienste unter den Vorbedingungen des §. 1 des .Geseßes vom 27. März 1872 gewährt. Von einem Eintreten des Klägers (Armenverbands) in die Pensionsrehte des Verklagten kraft eseßliher Cession kann daher nicht die Rede sein. Jn dieser eziehung kommt noch besonders in Betracht, daß nah §. 26 des Pensionsgeseßes vom 27. März 1872 das Recht auf den Bezug der Pension weder abgetreten noch verpfändet werden kann. Ferner bestimmt §. 749 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 C. Proz. Ordn., daß Pensionen bis zum Betrage von 1500 Mark überhaupt niht und bezüglih des Mehrbetrages nur zum dritten Theile einer Pfändung unterworfen sind. Un- abhängig von dem speziell aus der Pension geltend gemachten Ersaßansprüche des klagenden Armenverbands is zwar ein Erstattungsanspruch auf Grund der nüßlichen Verwendung im Prinzip gerehtfertigt. Da der Kläger nicht etwa aus Libera- lität, sondern gezwungen durch das Gese die Verpflegung des Verklagten in der Jrrenanstalt übernommen hat, so würde der leßtere, in dessen Nußen unbedenklih die Verpflegungs- gelder verwendet werden, an sich zur Erstattung verpflichtet sein. Da aber nah eigener Behauptung des Klägers die Pension das einzige Vermögensobjekt des Verklagten bildct, dieselbe nur 1209 4 beträgt, also dem Verklagten nicht ent- zogen werden kann, so erscheint die Versionsklage so lange unstatthaft, als nicht fesisteht, daß der Verklagte zum Besiße eines anderweiten Vermögens gelangt ist.“

Der Kaiserliche Botschafter am Königlich großbritanni- shen Hofe, Graf zu Münster, ist nah London zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder über- nommen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich R Staats-Minister Turban is von Berlin wieder ab- gereist.

S. M. S. „Moltke“, 16 Geschüße, Kommdt. Kapt. ¿. S. Pirnet, # am 14. März cr. t\pn Valparaiso nah Co- quimbo ix Seé Fzgangen. |

S. M. S. „Sto\ch“," 16 Geshüte, Kommdt. Korv. Kapt. Glomsda von Buchholßg, hat am 8. März Manila ee und ist am ‘14. dess. Mts. in Hongkong einge- troffen.

Bayern. München, 25. April. (W. T. B.) Die Kammer der Reichsräthe hat den Etat der Militär- verwaltung pro 1882/83 einstimmig unverändert genehmigt und sih auch der ablehnenden Rückäußerung der Abgeord- netenkammer bezügli des Kredits sür den Bau von Kasernen angeschlossen.

Die Kammer der Abgeordneten hat heute das Nachtragspostulat von 229 000 64 zu Bauten behufs Erhöhung der Sicherheit der beiden Hoftheater gegen Feuersgefahr ab- gelehnt, obgleih der Regierungskommissar nachgewiesen hatte, daß die Baupflicht des Staates zweifellos sei und die Theater bei Ablehnung der Forderung entweder geschlossen oder die- jenigen Anordnungen, welche die Feuerpolizei au von jeden Privatunternehmer verlange, troßdem getroffen werden müßten. Der Präsident theilte mit, daß die Session der Kammer am nächsten Sonnabend werde geschlossen werden.

Vaden. Karlsruhe, 26. April. (W. T. B.) Gutem Vernehmen nach sind die Verhandlungen der Regierung mit dem päpsilihen Stuhle über die Beseßung des Erzbis- thums Freiburg zum Abshluß gebracht worden.

Elsaß;-Lothringen. Straßburg, 24. April. Der gestern bereits im Auszuge mitgetheilte Erlaß des Statt- halters an den Staatssekretär in Betreff des Ober-Schul[l-

raths tat nah der „Els. Lothr. Ztg.“ folgenden Wortlaut:

i Straßburg, den 11. April 1882. Mit Ew. Excellenz habe ih \chon viel über wüns{enswerthe Reformen auf dem Gebiete der Unterrichtêverwaltung gesprochen. Wenn ich das Behandelte zusammenfasse, so {einen folgende Punkte besonderer Beachtung werth:

: I. Aenderung der Organisation, Einen Hauptmangel der jetzigen Organisation erkenne ih darin, daß die Bearbeitung aub der wichtigeren Unterrichtsangelegenheiten einzelnen Technikern überlassen ist, ein Verhältniß, welbes faum in einem anderen deutschen Lande besteht und das um \o leiter geändert werden kann, als es hier an Kräften, die zur Mitarbeit geeignet er- scheinen, nicht fehlt, __ Es wird sich empfehlen, bei Sr. Majestät dem Kaiser auf Erlaß einer Allerhöbsten Verordnung anzutragen, dur welche diesem Mangel abgeholfen wird, Ich denke mir die Grundzüge der neuen Organisation so, daß zur obersten Beaufsichtigung und Leitung des gesammten höheren und niederen Unterrichtswesens, soweit dieselbe dem Ministerium zusteht, jedoch mit Auss{luß der Universität und der landwirthscbaftlihen und gewerblichen Facblehranstalten, eine in Verbindung mit dem Ministerium stehende tecnische Centralbehörde gebildet wird. Dieselbe würde den Namen Ober-Schulrath führen und unter dem Vorsißze Ew. Exzellenz, bezw. unter dem stellvertretenden Vorsitze eines Ministerial-Raths mit dem Titel Direktor, aus der erforder- lien Anzahl sacverständiger Mitglieder zu bestehen haben, welche theils als ordentliche, theils als außerordentliche zu berufen wären, Dieselben können außer den Bezirképräsidien au der E Straßburg sowie dem höheren Lehramte und sonstigen sacverstän- digen Kreisen entnommen werden,

In diesem Ober-Schulrath wären alle organisatorischen Maß

Bei Schluß des Blattes begann die zweite Berathung

regeln und alle wihtigeren Ge en sante der laufenden Verwaltung kollektiv zu bearbeiten und die Ge châftsführung dur eine besondere

. Sowohl die Gesammtheit der Mitglieder wie jedes einzelne Mitglied des Ober-Schulraths wird befugt sein, Anträge zu stellen und wird deshalb den Mitgliedern Gelegenbeit zu geben sein, \ich über den Zustand der Schulen an Ort und Stelle zu unterrichten

IT. Revision der Regulative nebst den dieselben ergänzenden : Ss Verfügungen.

Bei der Neueinrihtung des Schulwesens in den ersten Jahren nach dem Kriege war es naturgemäß geboten, auf die damaligen Ver- hältnifse besondere Rücksicht zu nehmen. Die in jener Zeit entstan- denen Regulative und Ausführungsbestimmungen tragen die Spur solider Rücksichtnahme. Inzwischen haben die Verhältnisse si viel- ac geändert und manche, durch frühere Spezialfälle verarlaßte Vor- schriften entsprehen heute ihrem Zweck nicht mehr.

Schon diese Gründe fordern eine Revision der für das höhere Schulwesen geltenden Reglements. Außerdem ist insbesondere in dem Regulativ vom 10. Juli 1873 und den dasselbe ergänzenden allge- meinen Verfügungen meines Erachtens die Lvate nicht genügend zur Geltung gelangt, wie viel Anstrengung des eistes der Jugend zuge- muthet werden kann, ohne daß der Körper darunter leidet.

Die körperliche Gesundheit und geistige Frische der die Sculen besuchenden Jugend darf nicht gefährdet werden. Wenn es sib darum handelt, welches Maß der Auêdauer und Arbeit von den Schülern auf den verschiedenen Klassenstufen gefordert und namentlich wie hoh die Zahl der Unterrichts- und häuslichen Arbeits\stunden angeseßt werden soll, so ist vorweg die normale Leistungsfähigkeit der ent- sprechenden Alters\tufen festzustellen und erst dann zu berücksictigen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten wünschenswerth sind. Die rage, welche Bedingungen innezuhalten sind, damit die Pflege der körper- lihen Entwitelung der Schüler in den höheren Unterrichtsanstalten nicht gehemmt werde, ist eine wesentlih medizinische.

Ich halte es deshalb für nöthig, zunächst von einer Kommission von medizinischen Sachverständigen ein motivirtes Gutachten darüber einzuziehen, in wie weit die gegenwärtige Einrichtung des höheren Schulwesens in Elsaß-Lothringen den Grundsäßen entspricht, welche die medizinishe Wissenschaft im Interefse der physischen und psychi- hen Entwickelung unserer Jugend aufzustellen hat, und welche Mi-

Förderung der Wehrbarkeit und der geistigen Frische der Nation von der ärztlichen Wissenschaft erhoben werden.

Wegen Zusammensetzung der Kommission sehe ih den gefälligen Vorschlägen Ew. ECrcellenz entgegen und knüpfe daran die Bitte, daß bei der großen Wichtigkeit der Fragestellung, und da ohne Zweifel Ihre Wahl auf medizinische Capacitäten fallen wird, Ew. Excellenz den Vorsitz dieser Kommission selbst übernehmen wollen.

Es wird sih empfehlen, der Kommission eine summarische Ueber- siht der gegenwärtigen Bestimmungen Über Aufnahme, Schülerzahl,

ahl der Lehr- und häuslichen Arbeits\tunden, Erholungspausen, Herten, mitzutheilen, wie ih sie in der Anlage habe zusammenstellen assen. Zuziehung von Schultechnikern als Auskunftspersonen ist dem Vorsitzenden überlassen.

2) Auf Grund des Gutachtens dieser Medizinalkommission wird demnächst durch „den Ober-Schulrath vom \c{ultechnis{en Stand- punkte aus zu prüfen sein, wie die für Unterrichts- und häusliche Arbeitsstunden zugestandene Zeit am zweckmäßigsten ausgenutt werden kann und wird er hiernach den Entwurf zu neuen Regulativen 2c. auszuarbeiten haben.

__ Dabei werden noch folgende Gesichtspunkte besonders zu berüd- sichtigen sein:

a. Auch zur Bethätigung und Uebung körperlicher Kraft und Ge- wandtheit muß die Schule selbs Gelegenheit und Anleitung oder wenigstens die erforderliche freie Zeit gewähren, damit das junge Geschleht im Gleihmaß körperlicher und geistiger Ausbildung beranwahs\e.

b. Die Schulen sollen nit nur Unterrichtsanstalten, sondern auch Erziehungsanstalten sein. Demzufolge sollen sie fich derjenigen Schüler, die wenig begabt find und fich langsam entwidteln oder deren Fleiß und Betragen zu wünschen übrig läßt, mit besonderer Liebe und Treue annehmen und nur in den äußersten Fâllen dazu übergehen, Schüler von - der Anstalt auszuschließen, zumal hierdurch meist in den ganzen Entwiklungs8gang der davon Betroffenen einge- griffen wird.

c. Damit die Schulen ihrer Bestimmung als Erziehungsanstalten gerecht werden können, dürfen ihre einzelnen Klassen nicht zu stark anwasen und nit zu viele Lehrer, namentlich in den unteren und mittleren Klassen, sih als Fachlehrer in den Unterricht theilen. Das Vielerlei des Lernens darf niht das Entscheidende sein. Das, was gelehrt wird, gründlich lernen lassen, das Denkvermögen der Schüler entwickeln und sie gewöhnen, den Gedanken auf den vorliegenden Gegenstand wirklich zu konzentriren, muß das Hauptziel der Schul- thätigkeit sein. Durch Verfolgung dieses Zieles arbeitet die Schule glei{zeitig ihren Erziehungsaufgaben wirksam vor.

d, Bei der Einrichtung des Lehrplans ist zwar auf die beson- deren Verhältnisse Elsaß-Lothringens sorgsam Rücksicht zu nehmen. Allein einerseits bringt das staatsre{tlice Verhältniß des Landes es mit sib, daß auch auf dem Unterrichtsgebiete die Ordnungen des Reiches maßgebend sind, andererseits fordert gerade das Interesse der Bevölkerung, daß die elsaß-lothringisben Schulen in ibren Rechten hinter denen der deutschen Bundesstaaten nicht zurüstehen.

e. Ein besonderes Augenmerk wird der Ober-Schulrath darauf zu richten baben, ob und wie weit gegenüber dem bisherigen Zwie- spalt zwischen humanistischen und realistishen Anstalten das Prinzip der Einheits\{hule durgeführt werden kann.

3) Der vom Ober-Scbulrath aufgestellte Entwurf der revidirten Regulative 2c, wird alêdann einer ad hoc zu berufenden Kommission vorzulegen sein, die aus hervorragenden Männern des Landes zu be- stehen hat, und wegen deren Zusammensetzung ih demnächst Ew. Excellenz Vorschlägen entgegensehe.

Im Allgemeinen nehme ih an, daß in dieser Kommission si befinden werden:

. die Bisböfe von Straßburg und Met oder deren Vertreter, . ein Geistlicher ciner der beiden protestantischen Konfessionen,

. ein Mitglied eines der drei israelitishen Konsistorien,

; R Professoren der Kaiser-Wilhelms-Universität Straß-

ura,

e. cine ecntsprechende Anzabl weder im unmittelbaren Landes- dienste noch im öffentlichen Lehramte stehender Landesar ehöriger, wo- bei die von dem vormaligen Ober-Präsidenten in die projektirte Landesschulkommission berufenen Herren vorzugsweise zu berüdcksichtigen sein werden.

__ Den Sißungen dieser Kommission werden die Mitglieder des Dber-Sculraths behufs Ertheilung von Auskunft beiwohnen. Die Kommission wird namentli vom allgemein ethishen und praktischen Standpunkte aus \ich darüber auszusprehen haben, ob wesentliche Aenderungen oder Ergänzungen an dem Entwurf der Regulative 2c. wünschenswerth erscheinen.

E. Manteuffel,

General-Feldmars{all.

Sr. Excellenz dem Koaiserlihen Staatssekretär Herrn Staats-Minister Hofmann bier.

_ Oesterreich-Ungarn. Wien, 25. April. (W. T. B.) Die österreihische Delegation beschloß auf un eshmälerter Bewilligung des von der Regierung beanforu@ten Kredit- betrages gu bestehen.

Da ein Einvernehmen der beiden Delegationen bezüglih der Höhe des Pazifikationkredits nicht zu er- zielen ist, so wird morgen die gemeinsame Abstimmung über den verlangten Kredit staltfinden. Die Finanzsektion des Gemeinderathes hat sih für die Betheiligung der Kommune

Instruktion zu regeln.

Wien an der Hygiene-Ausstellung in Berlin aus- gesprochen.

nimalforderungen auf dem genannten Gebiete zur Erhaltung und

Der „Polit. Corresp.“ wird bezüglich der Freilassung des Correspondenten Evans gemeldet, die Staatsanwaltschaft in Nagusa habe das Ersuchen, denselben flrafgerichtlich zu verfolgen, zurückgezogen, worauf Evans sofort am 23. d. aus der Haft entlassen „worden sei. Dadurch berihtige \ih auch die Nachricht verschiedener Blätter, daß Evans auf Weisung des JZustiz-Ministeriums freigelassen sei. Das Ministerium habe feinen derartigen Austrag ertheilt, es vielmehr den ge- jeglih berufenen Organen überlassen, ihr Amt nah dem Ge- A und dem Ergebniß der Untersuchung selbständig aus- zuüben. i lz 26. ‘April. (W. T. B.) Bei Jelovido (\üdwestlih Crkvice) wurde am 23. d. eine Abtheilung, welche zum Wasser- holen kommandirt war, von Fn surgenten, die über Pazum gekommen waren, aus Hinterhalten beschossen. Hierbei wurden vier Mann s{hwer verwundet. Die Bedecfungs- mannschasten vertrieben, unterstüßt durch herbeigeeilte Abtheilungen der Feldwahen, nah furzem Gefechte die etwa 30 Mann starke Jnsurgentenabtheilung. Am 15, und 22, d. wurde das Terrain zwischen Trebinje, Leubinje, Nevesinje und Gaczko von 26 neben einander vor- rüdenden Compagnien durhstreift, wobci kleinere ZJnsurgenten- banden bis zu 50 Mann stark bei Koseindol, Krslac und auf der Vaba Planina zersprengt wurden. Die «Fnsurgenten ver- loren mehrere Todte und Verwundete, sowie Lebensmittel und Munition; 7 Jnsurgenten wurden gefangen. Die Truppen hatten keine Verluste.

In heutiger gemeinsamer Sigzung beider Dele- gationen wurde der geringere Pazifikationskredit nah dem Beschlusse der ungarischen Delegation mit 59 gegen 45 Stim- men ge::ehmigt.

Velgien. Brüssel, 23. April. Die leßte Volks- zählung vom 31. Dezember 1880 hat für Bel- gien eine Gesammtbevölkerung von 5 521 028 Einwohnern (1876 von 5 336 185) ergeben. Da auf je 40 000 Seelen ein Volksvertreter zu wählen ist, würde die Deputirten- kammer fortan 139 Mitglieder zählen müssen. Nach Art. 54 der Verfassung soll aber der Senat genau halb foviel Mit- glieder haben als jenes Haus. Deshalb hat die Regierungs- vorlage die Zahlen auf 138 und 69 angeseßt und sich sonst genau nah den Vorschristen des Geseßes vom 20. April 1878 gerichtet, das sein Dasein dem Ministerium Malou verdankt.

Großbritannien und Jrland. London, 24. April. (Allg. Cour.) Jn dem am Sonnabend abgehaltenen Ministerrath bildete der Vorschlag des früheren Marine- Ministers Smith zur Erweiterung der Landerwerbungsklausel der Landafkte einen der Hauptgegenstände der Berathung. Das Ministerium hat beschlossen, bereitwilligst die Unter- stüßung der Opposition zu dem Zweck der Aführung der praktischen Gesehgebung in dieser Rihtung anzunehmen. Auf konservativer Seite wird alle Anstrengung gemacht, die

ganze Partei zur Unterstüßung des Vorschlags zu vereinigen.

Der Oberhaus - Ausschuß zur Prüfung der Wirksamkeit der irishen Landakte hat den Entwurf des vorläufigen Berichtes über die stattgehabten Erhebungen zu Ende gebraht. Derselbe beschäftigte sih aus\{ließlich mit den Landerwerbungsklauseln und bildet eine wesentlihe Grund- lage für die Stellung, welhe der frühere Minister Smith mit seinem Vorschlage auf Ausdehnung derselben ein- genommen hat. Der Bericht wird den Mitgliedern beider M des Parlaments vor der Debatte. über die Smithsche Resolution im Unterhause vorgelegt werden.

Von einem Theile der Mitglieder der Oppositionspartei werden Anstrengungen gemacht, die Regierung zu bewegen, die Weiterverhandlung des ersten Paragraphen der Vorlage zur Beförderung der Geschäftsverhandlungen bis nah der Abslimmung über den zweiten Paragraphen zu verschieben. Dieser zweite Paragraph bestimmt, daß während der Fnterpellationsverhandlungen kein Ver- tagungsantrag statthaft sein soll, ausgenommen mit der ausdrücklihen Zustimmung des Hauses. Der gestrige „Observer“ versichert dagegen, daß die Regierung standhaft auf dem Entschlusse besteht, den ersten Paragraphen der neuen Geschäftsordnungsvorlage, den Debattenshluß durch einfache Majorität betreffend, zuerst zur Erledigung zu bringen und keiner der nachfolgenden Bestimmungen den Vorrang der Ab- stimmung über den ersten Parographen die Cloture- klausel einzuräumen, noch irgend eines der vielen zu demselben angemeldeten Amendements anzunehmen.

26. April. (W. T. B.) Jn der heutigen U nter hau s|- sißung erwiderte der Unter-Staatssekretär Dilke auf eine Anfrage Mac Coans: die Regierung habe keine Nachricht über die Lage Midhat Pascha's in Taif und dessen Familie in Smyrna erhalten; der Botschafter Lord Dufferin sci indessen telegraphish angewiesen worden, über den Thatbestand Erkun- digungen einzuziehen, Anläßlich der Debatte über den Budgetbericht und die Rejolutionen zum Budget _er- llärte der Schaßsekretär Cavendish auf eine Anfrage Wolffs : die Regierung habe es für unnöthig gehalten, sich wegen der gestern im Budgetberiht erwähnten, von den Einkünften C y- perns zurückbehaltenen 90 000 Pfd. Sterl. mit der Pforte ins Einvernehmen zu seßen, da dieselben zur Deckung der seiner Zeit für die Pforte bezahlten Zinsen der von England und Frankreich garantirten türkishen Anleihe verwendet wür- den. Der Bericht und die Resolutionen wurden angenommen. Das Haus schte sodann die zweite Lesung der Bill, be- treffend die Wahlbestehung fort.

Frankreich. Paris, 23. April. (Cöln. Zta.) Das „Journal officiel“ veröffentliht heute die Dekrete über Tunesien, denen folgender Bericht voranstehl :

Die zu verschiedenen Zeiten mit dem Bey von Tunis abge- \{hlossenen Abkommen, namentli der Vertrag vom 12. Mai 1881, führten zu dem Ergebniß, daß der französischen Regierung eine mehr oder minder auëegedehnte Leitung über gewisse Verwaltungszweige der Regentschaft übertragen ist. So sind seit dem Vertrag vom 12. Mai die auswärtigen Angelegenheiten der direkten Ueberwachung des Minister-Residenten unterworfen und kein internationaler Akt kann ohne unsere Zustimmung unterzeichnet werden. Desgleichen hat Frank- rei fraft der Abkommen vom 4. April 1868, 5, Juli 1869 und 23. März 1870 eine hervorragende Stellung in dem Finanzauss{uß, welcher in Wirklichkeit die Haupteinkünste der Regentschaft ver- waltet, Bei mehreren Gelegenheiten wurden die öffentlichen Bauten von uns geleitet: die Eisenbahn von Tunis nach Algier wird . B. von französishen Agenten überwaht und ein Defizit in der

innahme wird durch unsere Garantie gedeckt. Jh übergehe mit Stillschweigen andere Thatsachen der nämlichen Art. Dieses Ein- treten unsererseits wird augenscheinlich in der Zurunse durch die natür- lihe Wirkung unseres Protektorats noch zunehmen. Wir bereiten augenblicklich die Organisation eines Corps eingeborener Truppen vor. Wir prüfen gleichfalls die Erricbtung eines französischen Gerichts- bofs und die Gründung einer höhern Anstalt für den Elementar-

unterriht. Son läßt sich der Zeitpunkt voraussehen, wo die Regentschaft auf ihrem Gebiet eine mehr oder weniger genaue Ver- tretung unserer verschiedenen Verwaltungszweige darbieten wird. Bis jeßt gebörte die Sorge für diese Organisation allein dem Minister tes Aeußern an. Derselbe würde aber s{werlih im Stande sein, allen neuen Forderungen der dur den Vertrag vom 12, Mai geschaffenen Lage zu genügen. In der That ist das Ministerium des Aeußern nicht dazu eingerichtet, \o verschiedenartigen Bedürfnissen zu ent- sprechen. Es kann nicht allein fo verwickelten Ansprüchen genügen, welche aus Verwaltungen entstehen, die in Frankreih von mehreren ministeriellen Departements abhängen. Der Augenblick scheint uns gekommen, eine mit der Natur der Dinge mehr im Einklang stehende Organisation anzunehmen. Die beschränkten oder niht be- \{ränkten Verwaltungszweige, welhe nah dem Beispiel der fran- zösischen in Tunesien funktioniren und von uns abhängig sind, müssen direkt mit den entsprechenden _ ministeriellen Departements verbunden werden. Die Thätigkeit des Justiz - Ministers muß sich beim französischen Tribunal, die des Unterrrichts-Ministers bei unferen Unterrichtsanstalten, die des Ministers der offentlichen Bauten bei den Hafen- und Cisenktahnarbeiten u. \. w. zur Geltung bringen. Der Minister des Aeußern wird si alsdann auf feine natürliche Nolle beschränken, d. h. auf die diplomatische Thätigkeit und die Fragen internationalen Interesses. Da indeß alle Verwaltungsange- legenheiten, welcher Art sie auch sein mögen, in fremdem Lande auf politise Schwierigkeiten stoßen können, fo wird es gut sein, daß die von den zuständigen Ministern gefaßten Beschlüsse und gegebenen Weisungen von diesem besondern Standpunkt aus vom Minister des Aeußern geprüft werden. Ich \{lage also vor, daß alle zwischen den verschiedenen ministeriellen Departements und unserem Minister- Residenten in Tunis gewechselten Mittheilungen dem Minister des Aeußern zu Gesicht kommen, der sie nur zurückhalten wird, wenn sie Fragen diplomatisher Ordnung aufwerfen, Der Minister- Resident wird so mit einem doppelten Charakter bekleidet sein. Er wird zugleich der diplomatische Vertreter der Nepublik und der direkte Agent der verschiedenen ministeriellen Departements sein. Jh glaube, daß diese mit der-genügenden Biegsamkeit für alle Fälle der Zukunft versehene Organisation dem Wunsche der öffentlichen Meinung ent- spricht, die in Tunesien wie in Frankreich inständig die Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes und den Beginn der Reformen verlangt, welche die Folge des Vertrages vom 12. Mai sein müssen. Wenn Sie auf diese Ansichten eingehen, so bitte id Sie, die nachstehenden Dekrete zu unterzeihnen. Ich bitte 2c. Der Conseils-Präsident, Minister des Aeußern G. de Freycinet.

Es folgen nun zwei Dekrete. Das erste bestimmt: 1) Die verschiedenen in Tunesien unter der Leitung der fran- zösishen Regierung funktionirenden Verwaltungszweige und Anstalten werden in den Grenzen, in welchen diese Leitung au®2geübt wird, unter das entsprechende Ministerium der fran- zösiichen Republik gestellt. 2) Der Minister- Resident in Tunis wird der direkte Vertreter aller dieser Verwaltungszweige sein und mit den französischen Ministern, von denen er Wei- sungen erhält, korrespondiren. 3) Die zwischen dem Mi- nister-Nesidenten und den Mitgliedern der französischen Regie- rung geweselten Mittheilungen gehen dur die Hände des Ministers des Aeußern, damit er sie vom diploma- tishen Standpunkt aus prüfe. 4) Die Organisationspläne und Kredite, welche diese verschiedenen Verwaltungszweige verursachen können, werden dem Gutachten des Ministers des Aeußern unterbreitet, der sie mit dem zuständigen Minister unterzeihnen wird. Das zweite Dekret betrifst die Grün- dung eines besonderen Bureaus für die tunesischen Angelegenheiten im Ministerium des Aeußern. Dasselbe wird vom diplomatischen und internationalen Standpunkt aus mit der Prüfung der auf die politishe, administrative und finanzielle Organisation der Regentschaft Bezug habenden Pläne, Anträge, Reklamationen und Gesuche, sowie mit der allgemeinen Correspondenz betreffs Tunesiens betraut. Das neue Bureau besteht aus einem Redacteur, welcher das Amt cines Bureauchefs versieht, und zwei Attachés. i

24. April. Bei den gestrigen engeren Gemeinde- rathswahlen war die Theilnahme fast ebenso gering wie am Sonntag zuvor, und în einigen Orten, wie 3. B. in Vannes, hatten die Klerikalen wieder ganz unverhoffte Siege.

Aus Tunis wird u. d. 24. April gemeldet : Der Minister- Resident Cambon ist heute von hier abgereist, um die Küsten und den Süden Tunesiens zu hesuchen. Eine starke Abtheilung bildete das Geleit bis Zaghuan und Ham- manet, wohin er sich zu Wagen begiebt. Jm leßteren Orte erwartet ihn das Panzerschiff „Reine Blanche“, welches ihn nach den verschiedenen Häfen bringen wir; Seine Reise dauert ungefähr 14 Tage. ;

(Fr. Corr.) Dem „Temps“ wird aus Tunis unter dem 21. April telegraphirt:

Heute früh um 10 Uhr is Taieb-B ey, der zweite Bruder Mahommed-el-Saddocks, auf freien Fuß geseßt worden. Der neue französische Gesandte batte sih seit seiner Ankunft in Tunis mit tieser Angelegenheit beschäfligt; aber der Souverän sträubte \sich und zeigte große Abneigung. Er fürchtete, daß sein Bruder unter dem Einfluß gewisser Persönlichkeiten die alten Umtriebe wieder aufnähme, oder daß er nach Frankreich und selbs nach Paris ginge, um gegen ihn oder scine Familie zu intriguiren. Cs gelang unserem Minister, alle diese Besorgnisse zu zerstreuen, und gestern entshloß sich der Bey, in die Freilassung feines Bruders zu willigen. Taieb-Bey \chrieb einen Brief, in welchem er die in der Familie bestehenden Verhältnisse und Erbfolge- ordnung ausdrücklih anerkennt und verspricht, nach keiner Veränderung der leßteren zu streben. Er verpflichtet si, den Befehlen" seines Bruders zu geboren, nit zu intriguiren und die Regentschaft nicht zu verlassen. Er erklärt \ich bereit, jeden Diener und jede Persönlich- keit, weldbe dem Bey oder dem französischen Gesandten verdächtig \cbeinen könnte, aus seiner Umgebung zu entfernen. Heute früh be- suchte Taieb seinen fürstliben Bruder in Kasar-Said, die Beiden umarmten si, und die Versöhnung war eine vollständige. Jm Publilum mat die Sache einen guten Eindruck. Noch im Laufe des Tages stattete Taieb-Bey dem französischen Gesandten, Cambon, einen Dankbesuch ab.

Türkei. Konstantinopel, 25. April. (W. T. B) Die Pforte erklärt das Gerücht, betreffend die demnächstige Absendung eines türkischen Spezialklommissars nah Egypten, formell für unrichtig

Numänien. Bukarest, 26. April. (W. T. B.) Die rumänische Regierung hat beschlossen, nach dem 1. Mai d. J., an welchem der sür die Konvertirung der Aktien der rumänischen Eisenbahnen festaeseßte Termin abläuft, die Auslösung und Liquidation rer Gesellschaft zu bewirken, deren Aktien fast sämmtlih im Den, der Regierung sind. Die nach der Liquidation denjenigen ktionären, welche bie Konvertirung niht vor dem 1. Mai bewirkt haben, zu zahlende Entschädigungssumme wird bestimmt niedriger sein, als die für die Konvertirung fesigesehte. Ein Gesetzentwurf in diesem Sinne soll den Kammern sofort vorgelegt werden.

Dänemark. Kopenhagen, 25. April. (W. T. B.) Das Landsthing nahm mit 37 gegen 21 Stimmen eine der Regierung günstige Tagesordnung bezüglih der Be- festigungsvorlage an. Das Centrum und die Linke hatten dagegen gestimmt.

Zeitungsstimmen.

Jn dem zweiten der Wiener Briefe des „Deutschen Tageblatt s“ über das deutsche Tabackmonopol lesen wir:

Seit dem Anschwellen der fozialdemokratishen Bewegung ist man in Deutscland zu der Erkenntniß gekommen, daß den sog. ar- beitenden Klassen aufgeholfen werden müsse. Arbeiterfreundliche Ver- eine traten ins Leben, großherzige Industrielle brachten ansehnliche Opfer für die Wohlfahrt ihres Personals, der Staat verschärfte die abrifgesetzgebung Und ¡ütte die Schwachen gegen gewisienlose Ausbeutung, in der Gesellschaft endli vollzog sih ein Umschwun der Gesinnungen zu Gunsten einer \{öpferishen Sozialpolitik. Das deutsche Volk wird abweichend von den Erfah- rungen in Englar.d und Frankreichß auf eigenem Wege zu einer friedlichen Entwickelung der Arbeiterfrage gelangen, wozu es bereits einen vielverheißenden Anlauf genommen, indem es das Problem von einem neuen ethischen Gesichtspunkte aus, unter Heranziehung der Staatsidee, ins Auge gefaßt hat. Nun, das Tabackmonopol ist eine bemerkenswerthe Episode in diesen Bestrebungen; es fördert fie nur an einem Punkte, innerhalb der Tabacindustrie, aber in diesem Punkte „zur völligen Verwirklichung. Nach der Ein- führung des Tabackmonopols wird es für die Angehörigen dieser Industrie keine Arbeiterfrage mehr geben und einer bisher von diesen Kreisen wirkungë- und aufopferungsvoll entstammenden Pro- paganda das Lebensblut mit einem Male unterbunden sein. Und warum? Nicht weil die Arbeiter, wie man sagt, Beamte und Staats- diener werden und sich dem Drucke ihrer Vorgeseßten unterwerfen müssen, fondern weil mit einem Schlage ihre bisher in wirthschaft- liher, sozialer und fittliher Hinsicht unsichere, ungenügende, niedergehende, bedenklihe, oft bemitleidenswerthe Lage zu einer nah diesen Richtungen hin leidlich befriedigenden um- geschaffen wird. Freilih, die Arbeitershaar der Taback- industrie wird vermindert, ihre Leistungsfähigkeit aber er- halten bleiben, weil ihre Qualität verbessert, ihre Arbeit zweckent- sprehend organisirt werden wird. Tabakstaub und Tabakdunst, meist auch eine überwarme Temperatur finden ih in allen Arbeitsräumen der Tabakindustrie; sie sollen an und für si nit unmittelbar ge- sundheits\{chädlich sein, aber nur dann, wenn die Arbeiter ein solides regelmäßiges Leben ohne aus\{chweifende Excesse führen. Blicken Sie nun einmal um si unter die Cigarrenarbeiter Jhrer Gegend. Fast überall in Deutschland stehen sie inmitten der fabrikarbeitenden Be- völkerung an solidem Lebenswandel, daher auch an physishem Wohl- sein hintenan, während der Gesundheitszustand der Arbeiter in den E Oesterreichs und Frankreichs durchweg ein ausgezeih- neter ist.

Es folgen als Jllustration zu dem Gesagten einige Aus- züge e den Berichten der Fabrikinspektoren. Dann heißt es weiter:

So stellt sich die freie deutsche Tabackindustrie in ihrem Schaffen dar welch ein trübes Bild! Und nun wird es begreiflich, daß dieser Industrie die deutsche Sozialdemokratie ihre eifrigsten Aubänger verdankte. Wie anders schaut es in den Staatsbetriehen Frank- reichs und Oesterreichs aus! Nicht nur für Licht, Lust und Reinlichkeit ist da ausreichend gesorgt, sondera au für diz Sicherung der ganzen wirthschaftlihen, sozialen und \sitt- lichen Existenz der Arbeiter. Da wird richt in wüstem Durcheinander, sondern in centralisirter Organisation das Höchste geleistet und der rüsihtslose Konkurrenzkampf der Arbeit ums Dasein hat seine Härten verloren. In Oesterrei, wo der Arbeiter geseßliß noch keinen besonderen Schuß genießt, wo in Folge dessen vielfa die traurigsten Zustände herrs{hen, gewährt die Tabackregie ihren Arbeitern Alterspensionen und Krankenversorgungen; fie subventionirt Krippen, Kleinkinderbewahranstalten, Konsumvereine 2c. zu Gunsten ihrer Arbeiter, unterhält Fabriks{hulen 2c. 2c. In gleicher Weise hat die französishe Monopolverwaltung für ihr Personal gesorgt. Die jugend- lichen Arbeiter werden in eigenen Fortbildungs\chulen weiter herans- gebildet, die Mädchen in Handarbeiten 2c. Auch in Frankreich ist kein Arbeiter vom anderen abhängig, jeder empfängt unmittelbar von der Verwaltung seinen Lohn. Wie în Oesterreih, so werden auc in Frankrei vorzugsweise Arbeiterinnen beschäftigt, namentlich bei der Cigarrenfabrikation, wo sie durch Tüchtigkeit ¿u Vorarbeiterinnen si aufs{wingen können

Lassen Sie mich zuleßt noch des Tababauers gedenken, welcher meiner Ansicht nah unter dem Monopol weit besser daran is, weil er der Gefahr, mit Lug und Truùg übertölpelt zu werden, ein für alle Male enthoben ist. \ À

Wenn man die südwestdeutshen Tabackbauer frägt, weshalb sie trotz der beschränkenden, beaufsichtigenden und sonstwie belästigenden Maßregeln, wie sie das Tabackmonopol unvermeidlih mit si führen muß, sich mehr und mehr zu Gunsten desselben umgestimmt fühlen, seit es der Verwirklichung nahe gerückt zu sein s{heint, so wiederhole ih, was ein unbefangenes Blatt, der „Pfälzische Kurier“, in einer Polemik einem Interessentenorgan der Mannkbeimer Tabackhändler zurief, „daß die Kniffe und Schikanen der Tabackthändler, ihrer Agen- ten und Makler dem Tabackbauer noch viel mehr zuwider sind als das ganze Tabacsleuecgeseß mit sammt seinen Sctberereien, und daß, gerade um diese Leute los zu werden, der Tabackbauer si nach dem Monopole sehnt.“

Die „Nordd. Allg. Ztg.“ hat von der {wäbischen Grenze, 20. April, eine Zuschrift erhalten, in welcher die in einem badenschen landwirthschaftlihen Organe aufgestellte Be- hauptung, daß „der badenshe Tabackbau durch die neuerdings gemachten ernstlihen Veranstaltungen für Einführung des Reichs-Tabackmonopols in seinem bisherigen Bestande und in seiner ferneren Entwickelung bedroht scheine“ bekämpft wird.

„Es sei uns gestattet“, heißt es in der citirten Zuschrift, „in Bezug auf das Reichstabackmonopol vom landwirthschaftlichen Stand- punkte aus anderer und entgegengeseßter Meinung zu sein und dies furz damit zu begründen und zu beweisen, daß es für jeden Land- wirth ein Hauptvortheil ift, seine Erzeugnisse \{nell, sicher und vor- theilhaft zu veräußern, und daß dies dem CTabackbauer nur beim Monopol erreichbar sei, wo er jedes Jahr feine ganze Tabaernte sicher um guten und festen Preis sofort versilbern kann, ohne den ee noch mit einem Unter- oder Zwischenhändler theilen zu müssen.

a es im Interesse der Monopolverwaltung liegt, gute preiswürdige Waare zu erhalten, so wird sie auch nicht unterlaßssen, den Taback- bauern die nöthige Belehrung im rationellen Betricbe des Tabadckbaues zu geben und für unentgeltliche Abgabe von Sämereien der besten Tabacksorten zu sorgen. Es . wird also durch das Monopol die fernere Entwickelung des Tabackbaues nit bedroht, sondern gefördert und gehoben. Diese und no andere Gründe laffen sih zu Gunsten des Reichs-Tabackmonopols aufführen, gegen welches zu polemisiren der prafktisbe Bauer keinen Grund hat. Im Uebrigen ist der Taback einmal der beste und steuerfähigste Luxus- fonsumartikel und das Monopol die geeignetste Besteuerungsweise desselben, um mit möglichster Schonung und Entlastung der mittleren und armen Klassen dem Reiche die absolut nothwendigen Mittel zu beschaffen. Wir sind mit der deuts{konservativen Partei in Stuttgart der Ansiht, daß das Monopol der erhöhten Tabadcksteuer vorzuziehen ist, da durch diese nur ein Monopol für das Großkapital herbeigeführt würde Zu unserem großen Kanzler haben wir das volle Vertrauen, daß er für Entschädigung Aller, die dur Einführung des Monopols in Schaden und Nachtheil kommen sollten, also nit nur einzelner dersonen, sondern aub ganzer Gemeinden, Bezirke und Länder nah Rene und Billigkeit Sorge tragen werde. Vor Allem aber dürften die Arbeiter si beruhigen, da es ja bekannt ist, daß der Lenker unseres Reichs vorzugsweise bestrebt ist, die Lage der arbeitenden Klasse möglichst zu verbessern“.