1882 / 98 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

P T I I

E E E A

n i I N T S E R A M

Neichstizgs - Angelegenheiten.

Nach der Bestimmung des NReichstags-Präsidenten wird Tie ersbe Plenarsißung des Reichstags am Donnerstag, den 27. April er., unmittelbar na ftattgeXabter Eröffnung des Reichstages im Reichs- tag8gebäude, Nachmittags 2 Uhr, ftattfinden.

Amtsblatt des Reichs-Postamts. Nr. 26. Inhalt: Verfügungen: vom 19. April 1882. Beitritt von Nicaragua zum Weltpostverein. E :

Beiheft zum Militär-Wochenblatt. 4. Heft. Inhalt: Das rufssishe Infanterie-Reglement vom Jahre 1881. Die russische Instruktion über das Selbsteingraben der Infanterie mit dem kleinen Spaten.-

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Geschichte der Kunst im Alterthum. Egypten, Affyrien, Persien, Kleinasien, Griecbenland, Etrurien, Rom, von Georges errot und Charles Chipiez. Autorisirte deutsche Ausgabe. Erk Abtheilung: Egypten, mit ungefähr 600 Abbildungen im Text, 4 farbigen und 15 s{chwarzen Tafeln. _ Bearbeitet von Dr. Richard Pietschmann. Mit einem Vorwort von Georg Gbers. Verlag von F. A. Brockhaus in Leipzig. 1. Lieferung. Dieses neue kunstgeshichtlihe Unternehmen will eine dem heutigen Stande der Wissenschaft entsprechende, von berufner Seite verfaßte Geschichte der gesammten Kunst des Alterthums darbieten, und zwar in fesselnder, mit zahlreichen instruktiven Abbildungen ausgestatteter Form. Das der deutschen Bearbeitung zu Grunde liegende Original- werk erfreut sich der Anerkennung der ersten Autoritäten, welche darin übereinstimmten, daß eine deutsche Bearbeitung desselben hochwill- fommen sein würde. Die Verlagshandlung hat sich deshalb entschlossen, eine autorisirte deutshe Auégabe des Werks, zu- nächst der ersten Abtheilung: Egypten, zu veranstalten. Seit den bahnbrechenden Werken Winkelmanns u. A. find so zahlreiche neue Denkmäler an das Tageslicht gekommen, daß die Geschichte der Kunst des Alterthums einen ganz neuen Aspekt erhalten hat. Nament- li aber ist der Orient in dieser Beziehung bekanntlich erst in den leßten Jahrzehnten wirklich ers{lossen worden und seitdem erst ein richtiges Urtheil über den selbständigen Werth seiner Kunst, sowie über die Einflüsse ermögliht worden, welche von hier aus auf die helle- nische bestimmend eingewirkt haben. Es foll darum in diesem Werke „die Entwickelung der Kunst bei den Hauptvölkern des orientalischen und des klassischen Alterthums in allen wesentlihen Zügen nab dem gegenwärtigen Stande unserer Kenntniß geschildert und carak- terisirt, außer einem Gesammtbilde der alten Kunstgeschichte dabei aber zugleich ein auf den Grund gehender Ein- blick in das Werden der griehishen Kunst geboten werden.“ Dem Werk werden außer vielen in den Tert gedruckten Abbildungen Stahlstiche sowie einzelne in Buntdruck ausgeführte Tafeln beigegeben werden. Die erste Abtheilung, Egypten, wird ungefähr 600 Ab- bildungen im Text, 4 farbige und 15 \chwarze Tafeln enthalten. Die reich ausgestattete literarische Gabe dürfte sich nach alledem ebenso willkommen für den Kunstgelehrten, wie für den Künstler und den Kunstsreund, sowie die weiteren gebildeten Kreise lehrreich und interessant erweisen. Das Werk soll ungefähr 20 Lieferungen (von 5 bis 6 Bogen) zum Subskriptionspreise von je 1 4 50 4 um- fassen und in etwa monatlichen Zwischenräumen ausgegeben werden. In dem soeben ausgegebenen ersten Doppelheft (für Januar bis März) 19. Bandes der Altpreußishen Monats\crift (85. Bandes der Neuen Preußischen Provinzialblätter), herausgegeben von Rudolf Reicke und Ernst Wichert (Königsberg i. Pr., Verlag von Parpauo Beyers Buchhandlung) beginnt die hochinteressante Publikation eines bisher ungedruckten Werkes von Kant aus seinen leßten Lebensjahren (als Manuskript und unter Vorbehalt aller Rechbte herausgegeben von Rudolf Reicke), Der Titel des Werkes sollte sein: „Uebergang von den metaphysischen Anfangs- gründen der Naturwissenshaft zur Physik*. „Dieser follte eine eigene Wissenschaft auêmachen, die sich ebenso fehr von den Anfangsgründen der Naturwissenshaft als von der Physik unter- \ciede, aber doch auf Prinzipien a priori beruhte, und welche dadurch zur Erklärung der natürlichen Erscheinungen diente. Sie sollte das Gebiet der metaphysishen Anfangsgründe der Naturwissenschaft mit dem der empirischen Physik verbinden und gleichsam den Raum aus- füllen, welher zwischen diesen beiden Wissenschaften befindlich ist, theils um das, was in jener nah Begriffen a priori angenommen wurde, durch Anwendung auf die wirklich vorhandenen Kräfte der Natur zu erklären und zu erweitern, theils auch, um für diese die Grundsäße aufzustellen, nach welcen allein ein geordnetes Ganzes derselben möglich wäre. Für diese Wissenschaft wird das Prinzip pofstulirt und in eine im anzen Weltraum als ein Continuum verbreitete, alle Körper gleih- förmig durcbdringende und erfüllende, mithin keiner Ortsveränderung unterworfene Materie gesetzt, welche, mag man sie nun Aether oder Wärmestof 2c. nennen, kein hypothetisher Stoff ist. Ohne diesen Urstoff, welcher uranfängliÞch bewegende Kräfte besißt, würde kein Sinnenobjekt, keine Erfahrung möglich sein. Nah diesem Prinzip werden die bewegenden Kräfte der Materie eingetheilt und nach den Kategorien erläutert. Dies ist der erste Theil oder das Elementarsystem, der zweite Theil sfollte das Weltsystem enthalten, allein nur das erste ist in dem Manuskript ent- halten, und vom leßten finden sih nur Bruchstücke.“ Dies ift eine kurze Uebersicht des Hauptinhalts. Jedoch muß man sich nit vor- stellen, daß die hundert Bogen, welche das Manuskript umfaßt, diese Materie in einem fortlaufenden Zusammenhange bringen, viel- mehr find alle diese Gegenstände sehr oft wiederholt, so daß das, was wirkli da ist, einzeln genommen und in gehörige Ordnung ge- bracht, kaum zwanzig Bogen betragen würde. Hin und wieder sind auch Reflexionen über andere Dinge angebracht, als z. B. über Buß- tage, über die Poennoth, das Fortschreiten der Menschen zum Bessern 2c. Das ganze Manuskript soll in der Altpreußishen Monatsschrift in cinzclnen Abschnitten veröffentlicht werden , deren erster jetzt vorliegt. Er bietet, obgleich vielfa apboristishen Charakters und der letzten Durcharbeitung entbehrend, eine Reihe \{chatfsinniger, philosophish erfaßter und abstrahirter Einzelbeobabtungen physikalisher Er- scheinungen, in denen, wie {on aus obiger Inhaltsangabe erhellt, u. a. die Keime zu der erst in neuerer Zeit empirisch be- gründeten meanishen Wärmetheorie zu finden sein dürften. Ferner wird in diesem Heft ein anziehender Vortrag publizirt, welchen Ernst Wichert im Dezember v. J. im Saale des Landes- hauses zu Königsberg zum Besten der Taubstummen gehalten und der die, dem Vortragenden zufolge, nit genug gewürdigten landschaftlichen Schönheiten Ostpreußens und Masurens mit fein beobahtendem Natursinn s{ildert. Von mehr lokalem Interesse ist eine durch zwei Wayppentafeln illustrirte genealogisde Arbeit von J. Gallandi über Königsberger Stadtgeschlechter, welhe in diesem Heft beginnt und bis zum Buchstaben E reiht. Der Verf. der Arbeit gelangt dabei zu dem Resultat, daß, entsprehend dem starken Schwinden der Stadt- gesc{lechter {on in älterer Zeit, dieselben gegenwärtig fast durhweg erloschen \{einen, die noch blühenden aber sämmtlich geadelt worden, in den Beamten- und Offiziersstand übergetreten und fortgezogen sind, Den weiteren Jnhalt des Hefts bilden Kritiken und Referate (dar- unter ein Vortrag des Majors Frhrn. v. Bönigk über die Fo berge Kamsvicus, Tammow und Walkow bei Insterburg, gehalten in einer Sitzung der Alterthumsgesellschaft Prufsia) und vermischte Mittheilungen (darunter eine besonders interessante, welhe Weiteres über „Sarnhorst als E censens enthält). ;

Jahrbuch für Entscheidungen des Kammergericts in Saen der nicistreitigen Gerichtsbarkeit und in Strafsachen, her- ausgegeben von Reinhold Johow, Geh. Ober-Justizrath, und Oskar Küntzel, Kammergerichtsrath. T. und 11. Band. Berlin.

Verlag von Franz Vahlen. Y1 eis für jeden Band: Geheftet 5 M,

gebunden 6 & 2W H. Das: Jahrbuch für endgültige Entschei- dungen der preußischen “Appella tionsgerihte hat durch die neue Gerichtsverfassung eine veränderte Aufgabe erhalten. Für die Sachen der nictstreitigen Gerichtsbazkeit, in' denen früher jedem Appellations- gerihte für seinen Bezirk e: end. gültige Entscheidung zustand, sind jeßt die Ober-Landesgerichte in: der R egel nicht mehr Beschwerdeinstanz. gor die Verbandlung und Eatscheïd:ang über die Rechtsmittel in den

ngelegenheiten, welche durdy das preußische Ausführungsgeseß zum deutschen Gerichtéverfassungs Jeseße den Amtsgeribten zugewiefen worden, find die Landgerichte zustärdi 1. Gegen die Entscheidung der Landgerichte Ds aber ein ns: einçej ührtes Rebtsmittel, die weitere Beschwerde, statt, und die Ver#ändlimg und Entscheidung über dasselbe ist dem Kammergericht mit aus\clienl

ständigkeit des

Ueberweisung ergehenden Entscheidungen wird, wie die Herausgeber in der Vorrede zum ersten Bands hervorheben, das Jahr-

buch seiner Aufgabe gemäß edenfall® zugänglih bleiden. Na

dem früheren Programm war das JIabrbuß auch6 den- jenigen Sachen der streitigen Gerichtsbarkeit ni{r verf{lofsen, in

denen die Appellationsgerihte entgültig zu entscheiden hatten. Es - find geren da eine Begrenzung nah Materier, abgefehen von den - astations\sachen, nicht möglï{h war, nur \olche Entfcheidungen -

Sub aufgenommen worden, welche Fragen betrafen, die: nad ihrem SFnhalte

gar niht oder doch nicht leicht zuv Entscheidung ver höchften Gerichts- :

höôfe (Ober-Tribunal und Ober-Handelsgericht) gelangen konnten. Die.

streitigen Civilsachen sollen daher von dem Jahrbuche ganz ausges lossen. * werden ; eine fühlbare Lücke dürfte dadurch nicht entftehen. Dagegen: -

haben gewisse Strafsachen jeßt mit den Sachen der nihtstreitigerz

Gerichtsbarkeit die Eigenthümlichkeit gemein, daß in ihnen das: Dasselbe i|ff nämli F}

Kammergeriht die Centralinftanz ist. auéfcließlich zuständig für die Verhandlung und Entschei-

dung! 1) über die nicht zur Zuständigkeit des Reichs»

gerichts gehörenden Revisionen gegen Urtheile der Strafkammern in erster Instanz; 2) über die Nevisionen gegen Urtheile der Straf- kammern in der Berufungsinstanz und über alle Beschwerden gegen Entscheidungen der Strafkammern, sofern eine nach Landesrecht straf- bare Handlung den Gegenstand der Untersuchung bildet. Diejenigen Fragen des Strafrechts, welche der Entscheidung des Reichsgerichts regelmäßig nicht unterliegen, fallen sonach in den Kreis der aus- \{ließlihen Zuständigkeit des Kammergerichts, die hierüber ergehenden Entscheidungen sind endgültige, gehören also in den Bereich der Auf-- gabe, welche sih das Jahrbuch gestellt hat. Dadurch wird der neue Titel des Jahrbuhs begründet: Jahrbuch für Entscheidungen des

Kammergerichts in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit und in |

Strafsachen. Der Ausdruck „Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbar- keit“ umfaßt alle diejenigen Angelegenheiten, welche durch das Aus- führungsgeseß zum deutschen Gerichtsverfassungsgeseze den Amts- gerihten zugewiesen sind, und in welchen das Rechtsmittel der wei- teren Beschwerde stattfindet. Unter dem Ausdruck „Strafsachen“ sind- die vorstehend bezeichneten der ausschließlichen Zuständigkeit des Kam- mergerichts anheimfallenden Strafsachen verstanden. Der mit dem neuen Titel umschriebenen Aufgabe des Jahrbuches {ließen sich jett auch gewisse Entscheidungen in Kostensachen an. Das Jahrbuch soll! auch ferner einen Anhang bringen, der bestimmt ist, a. für Abhand- lungen über Fragen aus dem Gebiete der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit ; b. für Entscheidungen, welche, ohne in den Nahmen der Hauptaufgabe des Jahrbuches zu fallen, mit dieser Aufgabe in besonders naher Berühzung stehen, c. für Anzeigen von literarishen Erscheinungen auf dem Gebiete der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit und des Landesstrafrects. Von den in demselben Verlage erscheinenden „Beiträgen zur Erläuterung des deutschen Rechts, in besonderer Beziehung auf das preußische Necht mit Einschluß des Handels- und Wechsel- rechts. Begründet von Dr. J. A. Gruchot. Herausgegeben von Rassow, Reichsgerichts-Rath, und Kün el, Kammergerihts-Rath“ liegt von der dritten Folge das zweite und dritte Heft des sechsten Jahrganges vor, worauf wir bei dieser Gelegenheit gleichfalls auf- merksam machen. Der Pränumerationspreis für den Jahrgang von 6 Heften ist 14 M : Jeßt, wo die Hygieine-Ausstellung ihrer Vollendung entgegen- eht, dürfte eine kürzlih veröffentlihte Schrift über den „Eisen- Pal nteantdact verwundeter und erkrankter Krieger“ von Interesse sein, welche von dem Herausgeber, dem Königlichen Eisenbahn-Bau- und Betriebsinspektor Dr, Julius zur Nieden in Verbindung mit den Hrn. Ober-Stabsarzt Dr. Rudolph Göt- ting, Rittergutsbesißer Oêëcar von Hoenika, Mitglied des Central- Comités der deutschen Vereine vom Rothen Kreuz, Generalarzt a. D. Dr, Niese und Direktor Rudolf Schmidt bearbeitet und Ihrer Majestät der Kaiserin, der hohen Protektorin des Central-Comités der deutschen Vereine vom „Rothen Kreuz“ gewidmet ist. Ueber den in dem vorliegenden Buche behandelten Gegenstand entnehmen wir dcr Einleitung folgende Bemerkungen: in den Kämpfen des Jahres 1866 hat man bekanntlich bei uns damit begonnen, den Verwundeten-Transport in die Kriegs- leistungen der Cisenbahnen einzufügen. Man hatte in dieser Zeit erkannt, welche hervorragende Wichtigkeit dieser Frage beizumessen sei und so zeigte sih in den dem Kriege folgenden Jahren des Friedens das eifrige Bestreben, angemessene Vorrichtungen für den Eisenbahn- tranéport Verwundeter und Kranker auszubilden. Insbesondere gab das hohe Interesse, welches Ihre Majestät die Kaiserin der Kranken- pflege stets gewidmet hat, auch hier den Anlaß, daß diese Ein- richtungen zunächst auf den preußischen Staatseisenbahnen Eingang fanden. Schon im Frühjahr 1867 begann die Hannoversche Staatsbahn Personenwagen 1V. Klasse für den Verwundeten- Tranéport vorzubereiten; andere Eisenbahnen folgten bald und so sah der Krieg îin den Jahren 1870/71 zweckent- \sprehende Einrichtungen bereits in bedeutender Ausdehnung und Vollendung angewendet. Alle deutsche Staaten und neben ihnen Kor- porationen und Private waren einmüthig bestrebt, zur Ausbildung der Einrichtungen mitzuwirken. Das Streben nach weiterer Vervoll- kommnung pflanzte sih fort über die Jahre des Krieges hinaus und veranlaßte u. A. im Jahre 1873 das Zusammentreten®der in Wien abgehaitenen Privatkonferenz über Gegenstände der Hülfe im Kriege. Es fonnte nicht fehlen, daß über wichtige Fragen dieser \{wierigen Materie im Laufe der Erörterung divergirende Ansichten laut wurden. Die vorliegende Schrift hat es sich nun zur Aufgabe gestellt, eine Reihe der Hauptfragen einer sachverständigen Besprechung zu unterziehen und so einen Beitrag zu liefern zu deren zweckent- sprechenden Lösung; sie behandelt folgende Themata: die bisher an- gewendeten Einrichtungen und ihre Leistungen. Bearbeitet von Dr. zur Nieden. Scheidung der Verwundeten und Kranken nach Maßgabe der Transportfähigkeit. Entwickelung der Anforderungen, welche demgemäß an die Sanitätszüge zu stellen sind, von Dr. Göôtting und Dr. zur Nieden. Die Lazaretbzüge mit improvisirter Einrichtung, von Dr. Niese, Die Lazarethzüge mit fester Einrich- tung, von Rud. Schmidt. Der Eisenbahnbetrieb und die neben der Bahn für die Transporte zu treffenden Einrichtungen (Sammel-, Uebernatungs-, Verpflegungs-Stationen 2c.), von O. v, Doenta und Dr, zur Nieden. Der Dienst auf den Zügen, die Geschäfte des Führers des Zuges, -die Dienstverrichtungen der Aerzte, der Wärter 2c., von D. v. Hoenika und Dr. zur Nieden. Die Ventilation der Krankenwagen. Bearbeitet von Rud. Smidt. Wir wollen hier- mit auf das beachtenswerthe Buch aufmerksam gemacht haben. Der Preis desselben beträgt 6 M

i l iber Zuftändigkeit überwiesen. Diese Entscheidungen des Kamxmergezid 'ts treten daher in dem An: Î buche an die Stelle der früheren - endgültigen Entscheidungen des Appellationsgerichte in jenen AngeL2genheiten. Die gedachte Zu- indigke Kammergerihts besteht indeffen mit der: | Einschränkung , daß, wenn die weitere Beschwerde ledigli» ! auf die Verlegung einer Rech{8no: ux gestüt-+ wird, welhe in dem | Ee S L OAt gilt, “iy gi Ms und: * nljcetdung demjenigen Vber-Ländesgerichte zar Üüberweifen hat, zu | ; ; ; ; dessen Bezirk das Landgericht gehört, welches die GtafoGlene Eut bahn mit der ungarischen Regierung dem Wiener Verwaltungsrath eidung erlassen hat, und das eine- gleiche Ueberweifung erfolgen - Tann, wenn die weitere Beschwerde auf dïx? Verleßung mehrerer - Rechtsnormen gestüßt wird, von denen die eine, nid aber die andere | im Bezirke des Kammergerichts Geltung hat. Den fn Folge folcher

Leipsïsg, 26. April. Aftronomie- an. der hiesigen Ukiversität, Dx. Xne r, ift gestorben.

Gewerb2 und Sandel.

Die A*lgemeine veröffentliht ihren Rechnungsabfchluß für den 34. Dezember 1881.

: Die Bilanz {ließt in Aktiven 2md Passiven mit 45-341 229 M4. ab.

Unter leßteren figurirt das reine Vermögen der Anstalt mit 3 768 689 M, vas veine Vermögen belief sich am 31. Dezember 1880 auf 3484785 Æ; hiervon wurden zur Dividende verwendet 175 807 MÆ, so daß 3308 977 M. verblieben; der Reingewinn des

Jahres 1881 beträgt 459 711 4; dementsprecend ergiebt fich obiger A

Stand der Reserve- und Sicherheitsfonds mit 3 768 689-

Der Auffichtsrath der „Union“, Baugesellschaft auf Aktien, hat die Dividende für das leßte Jahr auf 4: %/% festgeseßt.

Breslau, 26. April. (W. T. B.) Nach Bekanntmachung der Direktion der Rechten Oder-Ufer-B @œhn ergiebt die Ein- nahme bis zum 22. d. ein Plus von 14190

Wien, 25. April. (W. T. B.)! Gegenüber den Mittheilungen verschiedener Blätter ist die „Polit. Korresp.“ ia der Lage als zuver- lässig zu konstatiren, daß der Präliminarvertrag der Staats-

offiziell mitgetheilt und nah eingehender Dis!ussion angenommen worden ist. Hiervon wurde das Pariser: Komité- und die ungarische Regierung verständigt.

Rotterdam, 25. April. (W. T. B.) Der Gemeinderath hat mit 31 gegen 5 Stimmen beschloffen, 4 Mill, Fl. für den An- kauf der „Rotterdamschen Handelsvereeniging“ zw bieten.

London, 24. April. (Allg. Gorr.) Die British North Borneo Company hat ihren Prospekt veröffentlicht. Das Grund- kapital der Gesellschaft ist auf 2 Millionen Pfd.. Sterl, in 100 000 Aktien von je 20 Pfd. Sterl. veranschlagt, von denen vorläufig 65 000 flüssig gemacht werden sollen, um das von der provisorischen Gesell® schaft begonnene Werk der Verbesserung und Nußbarmachung der natürlichen Hülfsquellen des Landes fortzuseßen... Der arworbene Flächenraum hat einen Umfang von 20 000 Quadratmeilen mit einer 300 Meilen langen Küste, welche alle innerhalb 3: Meilen gelegenen Inseln in sib \s{chließt. Im Norden der Insel sind bereits fieben europäische Stationen errichtet worden, und zwischen allen Häfen Lee und Singapore ist ein regelmäßiger Dampfer- und Vostdienst ergestellt.

Antwerpen, 25. April. (W: T. B.) Wollauktion. Pre ten 2540 Ballen Laplata-Wollen, davon 2442: Ballen verkauft.

reise fest.

Konstantinopel, 25. April. (W. T. B.) Nach dem Aus- weis des Administrationsrathes der türkishen Schuld per März betrugen die Nettoeinnahmen 171-030 türkishe Pfund; an die europäischen Zahlstellen wurden 66 045 türkische. Pfund gesandt.

New-York, 24. April. (W. L. B) Weizenverschif- fungen der leßten Woche von den atlantischen Häfen dex Ver- einigten Staaten nach Großbritannien 43 000, do. nach Frank« reich 11 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 6000; do. von alifornienK und Oregon nach Großbritannien 99000, do. do. E Frankreih —, do. do. nach anderen Häfen des Kontinents Lrtrs.

Verkehrs-Anstalten...

Southampton, 25. April. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Rhein“ ist hier angekommen.

New «- York, 25. April. (W. T. B) Dex Dampfer „Egypt®“ von der Natioaal-Dampf\schiffs-Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.

Berlin, 26. April 1382. Der Berliner Asylverein für Obdach lose: hielt gestern

Abend unter Vorsitz des Hun. Tölde im Bürgersaal des Rathhauses : feine 12, Jahres8versammlung ab. Dem FJZahresbevicht zufolge hat:

der Verein seit Bestehen der Anstalten bis Ende 1881 1 085 800 Men- {en ein Unterkommen gewährt. Dazu treten die 32153, die im 1, Quartal d. J. in den Afylen Aufnahme gefunden haben. Im Jahre 1881 waren dieselben insgesammt von 104 849. Männern und von 21 326 Frauen und Kindern, zusammen also von 126225 Menschen besucht, d. h. es haben im Ganzen 2734 Indiviuen weniger als im Vorjahre dort genächtigt. Die Durchschnittsfrequenz betrug im Männer- afyl 287, im Frauenasyl 58. Sehr erfreulich ist es, daß die Benutzung der Bäder bedeutend zugenommen hat: inm Männerasyl badeten 19 774 oder 18,85 "/ aller Aufgenommenen 1152 mehr als 1880 —, im Frauenasyl 1690 oden 7,92 %/9 259 mehr. Troy der Erhöhung der Jahresbeträge um 763 4 und obgleich 4600 K an Legatega zu- flossen, find die Einnahmen mit nux 27818 #4 um 3063 4 hinter den 30 879 M betragenden Ausgaben zurückgeblieben. Das Vermögen belief sfih am Schlusse des Jahres auf 303248 4

Von „Berlinim Portemonnaie“ ift die Ausgabe für A pril- Mai erschienen (Verlag von H. Dolfuß, Preis 25 4 Z). Mit dem steten Wachsthum der Verkehrêmittel Berlins Hält das yraktische Büchelchen gleichen Schritt und trägt jedem Bedürfniß: nah Möglich- keit Rechnung. So sind in der neuesten Ausgabe unter Aaderem bei den Lokalzügen der Potsdamer und der Görlißer Bahn wesentliche Aenderungen hervorzuheben.

Ulm, 25. April. (W. T. B) Gestern ist hier die Kom» mission der Baumeister wegen des Ausbaues des Münster- thurms zusammengetreten. Anwesend waren unter Anderen Pro« fessor Adler (Berlin), Junk (Cöln), Ferftl und Schmidt (Wien).

St. Petersburg, 26. April. (W. T. B.) Gestern Nacht find in Kamenez Podolsk viele Häuser und Läden jüdischer Besißer durch eine große Feuersbrunst eingeäschert worden. QDer Sthaden wird auf eine halbe Million Rubel angegeben.

Friedrih-Wilhelmstädtiscbes Theater. Die hundertste Aufführung der Operette „Der lustige Krieg“ von Strauß, wekche am nächsten Sonnabend in Scene geht, wird durch einen scenischen Prolog festlih eingeleitet werden. Derselbe betitelt sich „Ein Früh- lingstraum“, is von Dr, Jacobson verfaßt und wird von Frl. Elise Schmidt, welche selbs an diesem Abend die Rolle der Fürstin Artemisia zum hundertsten Male spielt, vorgetragen werden. Troß des großen Andrangs zu den Vorstellungen der Meininger Hof- theatergesellshaft im benachbarten Wintertheater beweist die Operette auch im Saisontheater ihre unverwüstliche Anziehungskraft, Sämmt- liche Mitglieder, die am ersten Abend im „Lustigen Krieg“ mit- wirkten, treten au in der hundertsten Aufführung auf.

In der Jtalienishen Operim Skating-Rink kommt heute auf vielseitiges Verlangen zum letzten Male „Crispino e la comare“ zur Aufführung. Am Freitag beginnt dann ein nur auf zwei Abende berechbnetes Gastspiel der Signora Emma Saurel, welche an diesem Abend in einer ihrer bekannten e A en, und zwar als „Gilda" in Verdi's „Rigoletto“ vor das hiesige Publi« kum treten wird.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel), Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

Der Professor der physikaliser:

Renten-Anxftalt zu Stuttgart:

„A2 98,

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 26. April

__ S882.

Nicßtamlkliches.

Preußen. Berlin, 26. April. In der gestrigen (53.) Sißung des Hauses der Abgeordneten trat das Haus sofort in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die Verlesung folgender Jnterpellation des Abg. Or. Grimm wax :

Der Unterzeichnete richtet an die Königliche Staatsregierung fol-

E Babn ‘die Kbuialie

eabsihtigt die Königliche Staatsregierung | Gesetzgebung Abhülfe valia Li schaffen, ae e 1) daß die in dem Bezirke des Negierungsbezirks Cassel be- stehenden Generalwährschafts- und Hypothekenbücher bezw. Grund- bücher von den Einträgen derjenigen Real- und Pfandrechte ent- ._ lastet werden, welche nicht mehr in rechtlicher Wirksamkeit bestehen ; ,_2) daß die durch die Grundsteuervermessung herbeigeführten Differenzen zwischen der Bezeichnung der Immobilien bezw. ihrex Besißer im Grundsteuerkataster auf der einen und in den General- währschafts- und Hypothekenbücbern auf der anderen Seite und die dur diese Verschiedenheit für die Eigenthümer herbeigeführte Unmöglichkeit einer gerichtlichen Verfügung über ihren Grundbesiß beseitigt werden ; : 3) daß unter Abänderung der bezüglichen Bestimmungen des Geseßes vom 26. Juni 1875, betreffend die Berichtigung des Grundsteuerkatasters und der Grundbücher bei Auseinandersetzungen vor Bestätigung des Rezesses (Geseßzsamml. S. 325) bei Gemein- heitstheilungen und Zusammenlegungen das Eigenthum an den Abfindung®grundstücken erst mit der Uebernahme des Auseinander-

seßungsresultates in das Grundsteuerkataster übergehe.

Der Staats-Minister Lucius erklärte sich zur sofortigen Beantwortung der Fnterpellation bereit.

Der Abg. Dr, Grimm führte aus, daß beim Uebergange von dem alten hessishen Grundbuchwesen zur neuen Grundbuchordnung viele der in den alten Büchern stehenden Eintragungen über Real- und Pfandrechte mit hâtten übernommen werden müssen, obgleich die betref- fenden Rechte {on längst erloschen seien. Das sei eine unnöthige Belastung der Gerichte. Die Löschung dieser Ein- tragungen erfordere aber zu große Kosten, als daß man den Eigenthümern der betreffenden Grundstücke die Tragung der- selben zumuthen könne. Deshalb sei es anm besten, wenn die Grundbuchrihter von Amtswegen einschritten. e hätten die bei der neuen Grundsteuervermessung herbeigeführten Diffe- renzen zwischen den alten und neuen Bezeichnungen der Zmmobilien- im Grundsteuerkataster dazu geführt, daß die Eigenthümer die freie Versügung über ihren Grund- besi eingebüßt hätten. Endlich hätten die Gemeinheits!heilungen resp. die Abfindungen aus diesem Verfahren dahin geführt, daß die Eigenthümer ihre Besißrechte an den ihnen überwiese- nen Abfindungsgrundstücken niht ausüben könnten. Jn allen diesen Fällen sei es nothwendig, entweder durh Königliche Verordnung oder durch geseßliche Maßregeln Abhülfe zu schaffen.

Hierauf ergriff der Minister für Landwirthschast, Do- mänen und Forsten Lucius das Wort:

Meine Herren! Ich habe zunächst die Abwesenheit des Herrn Justiz-Ministers, in dessen Ressort die Beantwortung der beiden ersten Punkte der Interpellation liegen würde, zu ents{huldigen. Derselbe ist dur anderweitige dringende Dienstgeschäfte verhindert, bier zu erscheinen, und hat mir die Beantwortung auch dieser beiden Punkte überlaffen.

Was die erste Nummer ter Interpellation betrifft, so würde eine durchgreisende Maßregel zur Abhülfe sehr erheblihe Schwierigkeiten bieten, und das kann zweifelhaft sein, ob nicht die dadurch hervor- gerufenen Nachtheile größer sein würden, als wie die erreihbaren Vortheile, Ein äußeres Merkmal für diejenigen Eintragungen, welche im Sinne des Herrn Interpellanten nicht mehr gültig sind, nicht mehr in Wirksamkeit bestehen, wie diejenigen Eintragungen, die noch wirksam sind, existirt überhaupt nicht, und man würde also mit einer durchgreifendenMaßregel möglicerweise dazu kommen, daß man eine Reibe von berechtigten Eintragungen beseitigte, daß man die wohlerworbenen Rechte von Hypothekengläubigern und Realberechtigten bceinträctigte. Daß eine solche Maßregel nicht zu der erstrebten Verstärkung des Nealkredits dienen würde, liegt auf der Loe P, Dagegen kann i meinerseits und Seitens des Herrn Justiz-Ministers zusagen, daß all das, was im Verordnungêwege geschehen kann, um den hervor- getretenen Uebelständen zu begegnen, sicher in Erwägung gezogen wer- den soll und dann au feiner Zeit das Erforderlicbe gesehen wird. Inzwischen ist hinzuweisen auf das Aufgebotsverfahren, auf das ja auch der Herr Interpellant {hon “hingewiesen hat, Das Aufgebots- verfahren giebt jedem Grundbesitzer die Möglichkeit, erloschene Be- lastungen, die noch auf seinem Grundftück Ss sind, zu be- seitigen, Wenn darauf hingewiesen ist, daß das Aufgebotsverfahren mit erheblichen Kosten verbunden ift, so darf andererseits bemerkt werden, daß durch die Vereinigung von mehreren derartigen Aufgeboten cinewesentliche Vereinfachung und wesentliche Kostenersparniß mögli ist; und es würde vielleidt cine in dieser Richtung \sich bewegende Verordnung Seitens des Herrn Justiz-Ministers geeignet sein, diesen Beschwerden eine Abhülfe zu verschaffen. i

Was die zweite Nummer der Interpellation betrifft, so werden die hier hervorgehobenen Uebelstände Seitens der Staatsregierung als vorhanden größtentheils anerkannt und ebenso wird anerkannt, daß zu ibrer Beseitigung ein aeseßgeberischer Akt erforderlich ist. Ein Gesetzentwurf, der diese Frage regeln soll, befindet \ich bereits in Ausarbeitung und er wird mit der Beschleunigung, die die vorbe- reitenden Stadien gestatten, fertiggestellt werden, und dann an die gesetzgebenden Faktoren gelangen. Es würde also eine Abhülfe der in diesem Punkte hervorgehobenen Uebelstände in verhältnißmäßig kurzer Zeit in Aussicht zu stellen sein.

2Was endlich die unter Nr. 3 hervorgehobenen Uebelstände be- trifft, welhe sih in der Ausführung des Geseßes vom 26. Juni 1875, betreffend die Berichtigung des Grundsteuerkatasters und der Grundbücher bei Ste mander| egung vor Sestätiqung des Rezesses im Regierungsbezirk Cassel ergeben haben, so sind die hier bervortreten- den Uebelstände der Königlichen Staatsregierung bekannt und sie haben bereits zu der eingehendsten Grörterung geführt, Die Unter- suchung in Bezug hierauf hatte sih wesentli darauf zu rihten, ob die bervorgetretenen Uebelstände nicht bedingt sind durch die Fassung des Gesetzes von 1875 oder ob sie hervorgerufen sind dur eine unzweckmäßige oder unzutreffende Ausführung Seitens der Provinzial- behörden. Die leßtere Erwägung lag um so näher, als es einiger- maßen auffällig erscheint, daß in dem Gebiete der übrigen General- kommissionen, wo dasselbe Gesetz gilt, Uebelstände der beregten Art bisher überhaupt nit oder wenigstens niht in dem Maße, wie es im Regierungsbezirk Cassel der Fall gewesen, hervorgetreten sind. Vielmehr haben die anderen Kommissionen \ih gegen eine Aenderung des Gesetzes von 1875 erklärt, Freilih sind die im Casseler Bezirk hervorgetretenen Uebelstände sehr bedeutend, wie ih meinerseits anerkenne. Sie werden dadur gesteigert, daß eine so außerordentliche Anzabl von I derz enn jen im dortigen Bezirk im Gange ift, daß shon dadur die abschließenden Arbeiten, die

Rezeßbestätigungen eine ganz nothwendige Verzögerung erleiden in höherem Maße, als das in den Bezirken der älteren Gencral- kommifsarien der Fall ist. Jch würde also meinerseits hierauf zu erflären haben, daß die Erörterung über die Nothwendigkeit geseßz- geberisWer Maßregeln in weitere Erwägung gezogen und mit mög- lihster Beschleunigung zu einem Abschluß geführt werden wird. So- weit wie Abhülfe im Verordnungswege möglih ist, \ind bereits die nöthigen Anordnungen geschehen. Ich kann meinerseits nur erklären, daß, wenn die Königliche Staatsregierung die Ueberzeugung gewinnt, daß wir mit Verordnungen nicht autkommen, sie dann den Weg der Geseßgebung zu beschreiten jedenfalls bereit ist.

Damit war die Jnterpellation erledigt; eine Besprechung wurde nit beliebt.

Es folgte die dritte Berathung des Entwurfs eines Ge- sebes, betreffend die Erweiterung, Vervollstän- digung und bessere Ausrüstung des Staatseisen- bahnnegzes.

Jn der Generaldiskussion kam der Abg. von Helldorff auf die von ihm bereits bei der zweiten Lesung zur Sprache gebrachten Beschwerden mehrerer Grundbesißer der Provinz Sawsen wegen der von ihnen projektirten, aber vom Minister nicht genehmigten Eisenbahnbauten zurück. Der Minister habe diese Unternehmungen s{lankweg als Gründungen bezeichnet. Es sei das ein geschickter Kunstgriff, ein so beliebtes Stich- wort zu gebrauhen, um damit bei einem Theile des Hauses Beifall zu ernten. Zu den Theilnehmern jener Unternehmun- gen gehörten die angesehensten Grundbesißer der betreffenden Gegend, die die eifrigsten Vertreter des jeßigen Regierungs systems, insbesondere des Staatsbahnsystems feien. Bei dem einen Projekt hätten sich eine Anzahl Vertreter von Städten, ferner Landwirthe und Zuckerfabrikanten an einen Bau-Unter- nehmer in Berlin mit dem Ersuchen gewandt, derselbe möge sich um die Erlaubniß zu den Vorarbeiten bewerben. Von der Beschaffung des Kapitals sei noch gar nicht die Nede gewesen. Sei das etwa eine Gründung? Bei einem andern Projekt sei die Zeihnung, die vom Minister genehmigt gewesen sei, hon erfolgt, das Projekt sei aber doh fallen gelassen worden, weil die dabei hauptsächlich betheiligten Zuckerfabriken sich über die Kostentheilung nicht hätten einigen können. Könne hier vielleiht von einer Grün- dung die Nede sein ? Wollten hier die Unternehmer in irgend einer Weise auf unredlihem Wege fremdes Kapital zu ihrem Nugen verwenden? Sollte der Minist r, dem viele Millionen nur zu leiht bewilligt seien, glauben, daß nur der zu berück- sichtigen sei, der selber Geld habe? Wisse der Minister nicht, daß troß der vielen Millionen noch andere Millionen nöthig sein würden, wenn es nit gelinge, sür die Sekundärbahnen Privatkapitalien flüssig zu machen?

Hierauf nahm der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybacch das Wort: z é S6 bedauere, daß! der Herr Vorredner m nit vorher gesagt hat, er wolle diesen Gegenstand nochmals zur Sprache bringen, ich würde dann in der Lage gewesen sein, die Vorverhandlungen , welce in- zwischen an die Provinzialbehörden abgegeben find, einzufordern, und in eingehender darüber zu äußern, als es mir jetzt mög- ih ift. Der Herr Vorredner hat, glaube ih, mich vollkommen miß- verstanden, wenn er der Ansicht ist, ih bätte den Gutsbesikern jener Gegend den Vorwurf machen wollen, als ob sie eine Gründung pro- voziren oder nach der vorhin bezeihneten Ausdrucksweise an einer unerlaubten oder unsoliden Herstellung eines Unternehmens sich be- theiligen wollten. Davon ist niht die Rede gewesen, der anstößige Punkt in dem Verfahren war mir der Bauunternehmer. J habe kein Urtheil darüber, ob der Mann oder diese Firma auf unsolide Weise wirklich verfahren will, aber wir baben Erfahrungen der reisten Art, die uns nöthigen, in Bezug auf Zeich- nungen, die durch Bauunternehmer stattfinden, sehr vorsihtig zu scin. Meine Herren! Jch könnte Jhnen eine ganze Menge von Be- legen beibringen, wonah das will ih beiläufig erwähnen wir sehen, daß ein Kostenansblag mit etwa anderthalb Millionen Mark abschließt, daß von diesen anderthalb Millionen von den Interessenten in vollständig legaler Weise etwa 3—4—500000 M gezeichnet sind und daß dann ein Bauunternehmer eine ganze Million zeichnet. Nun ist es nah dem Gesetz die Pflicht der Regierung zu prüfen, ob der Bauunternehmer auch diese Verpflichtung wohl erfüllen könnte. Wir stellen Erkundigungen an, eingehende Erkundigungen, und es stellt sich heraus, daß das Vermögen des Unternehmers sich vielleicht auf 40 000, auch vielleiht 100 000 M beziffert. Kann man nun sagen, daß das ein solventer Zeichner ist, wie das Gesez es verlangt? Ganz gewiß nicht. Jh nehme es den Luten nicht übel, sie wollen bei der Gelegenheit verdienen, das ist ja - ihr Geschäft, aber man muß uas nur nicht zumuthen, daß wir i will den Ausdruck wählen, ad nutum eines früheren Systems, des bekannten Stroußberg'shen Systems heutzutage wieder Unter- nehmungen nalen sollen. Bei den Unternehmungen sind ja gewiß auch sehr viele Personen betheiligt, die vit entfernt daran denken, l an einer Gründung zu betheiligen, aber den Effekt, meine Herren, aben Sie vor Augen gehabt. Jh hätte niht geglaubt, und i kann das geradezu aussprechen, daß wir so manche Erfahrungen, wie ih sie gemacht habe, noch nit einmal 10 Jahre nach dem Jahre 1873 zu macben haben würden. In einer Verfügung die mir gerade zur Hand ist ih habe fic an den Herrn Abg. von Helldorf ab- genen lassen, er wird si dessen erinnern, vom 31. Januar habe i gesagt: IÎn vorläufiger Erwiderung der Vorstellung vom 2. d. Mts. g prige ih Ew., daß ih das Gesuch um Ertheilung der ‘onzession ih spreche nur von der Bahn von Naumburg na Laucha, auf andere kann ih nicht eingehen, ih glaube übrigens, daß dort die Verhältnisse anders vorliegen y zum Bau und Betriebe einer Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Naumburg über Freiburg nah Laucha zunächst dem Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Sachsen zur vorgeschriebenen Prüfung und Begutachtung habe zugehen lassen. . Darauf ist eine Eingabe dieses Bauunternehmers an mi ge- langt vom 31. d. Mts., wenn ih nicht irre; auf diese Eingabe habe ih dann an den Ober-Präsidenten folgende Verfügun ergehen lassen : An den Herrn Präsidenten zur gefälligen cusierung gelegent- li der Erstattung des durch meinen Erlaß vom 31. Januar d. J. erforderten Berichtes. Die in den Anlagen referirten mündlichen F e des Ministerial-Direktors Duddenhausen das ist der Beamte, mit dem \ih der Herr besprochen hat find falsch aufgefaßt und unrichtig wiedergegeben. General- entreprise und nicht vollständig loyale und solide Finanzirung würden nicht zugelassen werden können. Einzahlung an die Ge- sellschaft würde nicht gutgeheißen werden können, vielmehr solche an eine ôffentlide Kasse verlangt werden müssen. i, Wenn diesen Bedingungen entsprohen werden wird, dann stcht,

glaube ich, gar nichts entgegen, daß dieses Unternehmen im Wege der Privatunternchmung ausgeführt wird. F glaube also, der Herr Vorredner hat Unrecht, wenn er glaubt, ih hätte ihm persönlich bezüglich dieses Unternehmens einen Vorwurf machen wollen, er hat aber ebenso unrecht, wenn er. mir den Vorwurf macht, daß ic un- nöthige Schwierigkeiten bereitet hätte. Jh wiederhole, auc in Zu- kunft werden Sefkundärbahnen hier und da gewiß durch Privatunter- nehmer zur Ausführung gebraht werden müssen, aber ih halte daran fest, es ist meine Pflicht, daß die Finanzirung folcher Unternehmen eine durhaus den geseßlichen Vorschriften entsprechende, eine durchaus folide sein muß.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) bemerkte, aus dem Füllhorn von Millionenwürden Summen nach Oft und West, nah Nord und Süd vertheilt ; nur einzelne Orte und Gegenden ständen mißmuthig zur Seite. Zu diesen gehöre Cöln. Er hege das Ver- trauen zu dem Minister, daß derselbe für Cöln die bedauerliche Rukheperiode nicht dazu benüßen werde, um Cö!n noch weiter auszu- pressen. Wenn Cöln in finanzieller Beziehung herangezogen werde, dann möge es in mäßiger Weise geshehen. Es würden bei den Bahnen große Neubauten ausgeführt, und das Haus habe ein großes Jnteresse daran, auf die Art und Weise zu achten, wie bei der Ausführung derselben vor- gegangen werden solle. Man habe in Deutschland eine Vadistein-, eine Bruh- und Haustein-Zone, was bei den Bauten hauptsächlih berücksihtigt werden müsse. Man dürf nicht vergessen, daß man bei den deutschen Eisenbahnbauten nicht blos das Urtheil des Jnlandes, sondern auch des Aus- landes zu gewärtigen habe und da sei darauf zu sehen, daß man sich nicht blamire. Namentlih müßten die Hochbauten in ästhetisher Beziehung möglichst vollendet ausgeführt werden, und das verursache keine größeren Ausgaben, denn bie Schön- heit koste nihts. Deutschland müsse si in dieser Hinsicht England zum Vorbild nehmen.

Der Abg. Dr, Wehr wollte darüber niht rechten, was dem Osten und was dem Westen zu Gute gekommen sei. Die Kommunallasten seien im Osten nicht gecinger, als in Westen, wenn auch die Ziffern niedriger erschienen, fo dürfe man doc nitt vergessen, daß im Osten viele Kommunen noch Naturallasten zu tragen hätten. Er halte den Ge- danken für rictig, daß den Gemeinden der von ihnen ab- zutretende Grund und Boden bezahlt werden solle, die Kreise könnten dann das Geld auf Chausseebauten verwenden. Auf seinen Antrag, daß die Grunderwerbskosten vom Staate zu tragen seien, komme er deshalb nicht zurück, weil derselbe jeßt wahrscheinlich nicht angenommen werden würde. Die Sekundärbahnen hätten dem Lokalverkehr zu dienen, es sei E sehr zu wünschen, daß dieselven möglichst viele Stationen erhielten.

Der Abg. Rickert erklärte, das Haus stehe hier vor der wichtigsten wirthschaftlihen Frage, die aber leider noch nicht die gebührende Aufmerk\amkeit erfahren habe. Jn dem leßten Dezennium seien große Summen des National ermögens da- dur vershwunden, daß man bei dem Sekundärbahnbau keinen klaren Plan habe. Und diese Unklarheit wahse von Jahr zu Jahr. Es sei dem Minister niht zu verargen, wenn derselbe, müde durch die großen Arbeiten, die derselbe sih selbst auf- gebürdet habe, Zeit gewinnen wolle, und sich nicht gerne zu Aeußerungen drängen lasse. Aber das Land könne nicht warten, es habe ein Recht, über die Stellung des Ministers zu der vorliegenden Frage Auskunft zu erhalten. Wolle der Staat die Sekundärbahnen selbst bauen oder lasse derselbe dem Privatkapital freien Spielraum ? Der Minister scheine sih darüber selbst noch nit klar zu sein. Wenn Jemand das Wort „Gründung“ ausspreche, so finde derselbe auf gewisser Seite stets Beifall. Der preußishen Nation sei genug dadurh geschadet, daß man bei gewissen Unternehmungen gleiÞh von Gründungen gesprochen habe. Er wolle durhaus niht für Gründungen eintreten, aber er meine, je höher man stehe, desto vorsichtiger müsse man sein, wenn man über dieselben öffentlih spreche. Was solle das Land glauben, wenn der Minister sage, daß er seine Vorwürfe nicht gegen die Gutsbesißer, sondern gegen den Bau- unternehmer gerihtet habe? Warum solle der Bauunternehmer nicht ebenso ein anständiger Mann sein? Das Land habe wohl ein Jnteresse daran, daß den Gründungen entschieden entgegen- getreten, aber der Bau solider Lokalbahnen möglichst erleichtert werde. Leßteres thue aber der Minister niht. Derselbe habe der Sache seine Aufmerksamkeit gewidmet, die Angelegenheit komme aber nicht von der Stelle. Wie stehe es mit den anderweitigen Konzessionsbedingungen? Er habe seit Monaten gewartet, aber bis jeßt nichts gehört. Darunter leide namentlih die Land- wirthschaft, die an der Hebung ves Lokalverkehrs ein be- sonderes Jutcresse habe. Wenn man für Pferdebahnen die Bedingungen erleichtere, warum nicht auch für die Dainpseisenbabnen? Man habe sich aber daran in Preußen gewöhnt, ein Vehikel, das der Dampf ziehe, für alzu bedenklich zu halten. Der Minister möge doch seinen Blick von den großen Aufgaben auch auf die kleinen Bedürfnisse lenken, und diesen dasselbe Wohlwollen zuwenden, wie jenen. Den Bau der Lokalbahnen könne der Staat allein nicht leisten; wolle das etwa der Mi- nister, so würden die Renten aus den Staatsbahnen sehr bald vershwinden. Er richte {ließlich an den Minister die An- frage, was aus der von dem Abgeordnetenhause gefaßten Re- folution geworden sei und in welchen Fällen der Minister darauf verzichte, daß die Sekundärbahnen auf Staatskosten ausgeführt würden ?

Demnächst ergriff der Minister der öffentlichen Arbeiten, Maybach, das Wort:

Der Herr Vorredner hat Bezug genommen auf Resolutionen,

die das Haus besclossen hat, wenn ich nit irre, im Jahre 1880,

nachdem in der Kommission, die damals über die Verstaatlibung der

Eisenbahnen zu berathen hatte, sehr ausführlih die Frage verhandelt

war, wie das (SEUnLUEEGGN in Zukunft zu gestalten sei. Einer

der Sätze, welche an die Spiye gestellt waren bei den Verhand- fungen der Kommission und der auch seine volle Berechtigung hat, rah aus:

a Eine generelle geseßlide Regelung der für die Konzessionirung und für die staatlihe Subventionirung von Bahnen minderer s aufzustellenden Grundsäße erscheint zur Zeit nit zweck- mäßig.