1882 / 99 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

XXT. Teentha m S{aumburg- Lippe. i Das Gymnafium Adolphinum zu Bückeburg (verbunden mit der Höheren Bürgerschule daselbst). XXII. Fürstenthum Lipye. Die Gymnasien 1) Leopoldinum zu Detmold, 2) zu Lemgo. XX1III. Freie und Hansestadt Lübeck. Das Catharineum zu Lübeck.

- XX[V. Freie Hansestadt Bremen. Das Gymnasium zu Bremen.

XRRXV. Freie und Fade Hamburg.

Die Gelehrtenschule des- Johanneums zu Hamburg. XXVI. Elsaß-Lothringen. s 1) Das Gymnasium zu Buchsweiler, *2) die Gymnasiakklassen des Lyzeums zu Colmar, 3) das Gymnasium zu Hagenau, 4) die Gymnasialklassen des Lyzeums zu Metz, 5) das bischöflihe Gymna- fium (Knabenseminar) zu Montigny bei Met, die Gymnasien zu *6) Mülhausen i./Els., 7) Saarburg, *8) Saargemünd, 9) die Gym- nasialklassen des Lyzeums zu Straßburg i./Els., 10) das protestans tifhe Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu *11) Weißenburg, #12) Zabern.

b. Nealschulen erster Ordnung.

T. Königreich Preußen.)

Provinz Ostpreußen. 1) Die Realschule zu Insterburg (ver- bunden mit dem Gymnasium daselbst), 2) die Burgschule zu Königê- berg i. Osftpr., 3) die Städtishe Realschule daselbst, die Nealschulen

zu 4) Tilsit, 5) Weblau. : ; j Provinz Westpreußen. 6) Die Johannis\chule zu Danzig, 7) die Petrischule daselbst, die NReâlschulen zu 8) Elbing, 9) Thorn (verbunden mit dem Gymnasium daselbft). :

Provinz Brandenburg. 10) Die Andreas\{hule zu Berlin, 11) die Dorotkcenstädtische Realsbule daselbst, 12) die Falk-Real- \{ule dafelbst, 13) die Friedrihs-Realschule daselbst, 14) die König- liche Realschule daselbst, 15) die Königstädtische Realschule daselbst, 16) die Luisenstädtishe Realschule daselbst, 17) die Sophien-Real- schule daselbst, die Realschulen zu 18) Brandenburg, 19) Frankfurt a. d. Oder, 20) Guben (verbunden mit dem Gymnasium daselbft), 21) Landsberg a. d. Warthe (verbunden mit dem Gymnasium daselbft), 22) Perleberg, die Realschulen zu 23) Potsdam, 24) Prenzlau (ver- bunden mit dem Gymnasium daselbst).

Provinz Pommern. Die Realschulen zu 25) Colberg (ver- bunden mit dem Gymnasium daselbst), 26) Greifswald (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 27) die Friedrih-Wilhelméscule zu Sia 0 die Städtische Realschule daselbst, 29) die Nealschule zu

ralsund.

Provinz Posen. Die Realschulen zu 30) Bromberg, 31) Frau- stadt, 32) Posen, 33) Rawitsch. i

Provinz S(lesien. Die Reals{hulen 34) zum h. Geist zu Breslau, 35) am Zwinger daselbft, zu 36) Görliß, 37) Grünberg, 38) Landeshut, 39) Neisse, 40) Reichenbach, 41) Sprottau, 42) Lar- nowiß,

Provinz Sachsen. Die Realshulen zu 43) Aschersleben, 44) Erfurt, 45) Halberstadt, 46) Halle a. d. Saale, 47) Magdeburg, 48) Nordhausen. :

Provinz Schleswig - Holstein. 49) Die Realschule T. Ordnung zu Altona (verbunden mit der Realschuke Il. Ordnung da- selbst), die Realschulen zu 50) Flensburg (verbunden mit dem Gym- pan eafelbft), 51) Rendsburg (verbunden mit dem Gymnasium

aselbst).

Provinz Hannover. Die Realschulen zu 52) Celle, 53) Göttingen (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 54) Goslar, 99) Hannover, 56) Harburg, 57) Hildesheim (verbunden mit dem Gymnasium Andreanum daselb\t), 58) Leer (verbunden mit dem Gymnajinm daselbst), 59) Lüneburg (verbunden mit dem Gymnasium dasclbst), 60) Osnabrück, 61) Osterode, 62) Quakenbrück.

Provinz Westfalen. Die Realschulen zu 63) Bielefeld (ver- bunden mit dem Gymnasium daselbft), 64) Burgsteinfurt (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 65) Dortmund, 66) Hagen, 67) Iser- lohn, 68) Lippstadt, n inden (verbunden mit dem Gymnasium dafelb\t), 70) Münster, 71) Siegen, 72) Witten.

Provinz Hessen-Nassau. 73) Die Realschule zu Cassel, a die Mustershule zu Frankfurt a. Main, 75) die Wöhlerschule daselbst, 76) das Realgymnasium zu Wiesbaden.

Rheinprovinz. Die Realschulen zu 77) Aachen, 78) Barmen, 79) die Königliche Realschule zu Cöln (verbunden mit dem Friedrich- Wilhelms-Gymnasium daselbst), 80) die Städtische Realschule daselbst, die Realschulen zu 81) Düsseldorf, 82) Duisburg, 83) Elberfeld, 84) Crefeld, 85) Mülheim a. Rhein, 86) Mülheim a. d. Nuhr, 87) Ruhrort, 88) Trier.

II. Königreich Bayern. E L Die Real-Gymnasien zu 1) Augsburg, 2) München, 3) Nürn- berg, 4) Speyer, 5) Würzburg,

III. Königreich Sacfen. :

Die Realschulen zu 1) Annaberg, 2) Borna, 3) Chemniß,

5 Döbeln (verbunden mit der Landwirthschafts\{ule E,

9) die Annen-Realschule zu Dresden, 6) die Neustädter Realschule

daselbst, die Realschulen zu 7 Freiberg, 8) Leipzig, 9) Meißen,1), 10) Plauen, 11) Wurzen, 12) Zittau, 13) Zwickau.

j IV. Königreich Württemberg. Die Real-Gymnasien zu 1) Stuttgart, 2) Ulm.

: _V. Großherzogthum Baden. Die Real-Gymnasien zu 1) Karlsruhe, 2) Mannheim.

/ VI. Großherzogthum Delen. Die Realschulen I. Ordnung zu 1) Darmstadt (verbunden mit der Realschule 11. Ordnung daselbst), 2) Gießen (desgl.), 3) Mainz (desgl.), 4) Offenbach (desgl.). VII. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. Die Realschulen zu 1) Bütow, {{)2) Güstrow, 3) Ludwigslust, 4) Malchin, 5) Rostock, 6) Sc{werin. VIII. Großherzogthum Sachsen. 1) Das Real-Gymnasium zu Eisenach, 2) die Realschule zu Weimar. y “1A, Herzogthum Braunsch{Gweig. Die Realschule I. Ordnung (Real-Gymnasium) zu Braunschweig. X. Herzogthum Sachsen-Meiningen. Die Realschulen zu 1) Meiningen, 2) Saalfeld. XI. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha. Die Realklassen des Gymnasiums zu Gotha. XII. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. Die Realschule zu Gera. XIII. Freie und Hansestadt Lübe ck. Die Realschule des Catharineums zu Lübeck,

XIV. Freie Haùúsestadt Bremen. 1) Die Handelss{hule zu Bremen, Realschulen zu 2) Bremer- haven, 3) Vegesack. XV. Freie und Hansestadt Hamburg. Die Realschule des Johanneums zu Hamburg.

XVI. Elsaß-Lothringen. Die RNeal-Gymnasien zu 1) Gebweiler, 2) Mey (verbunden mit dem Lyzeum m a 3 Schlettstadt, 4) Straßburg i. E. (verbunden mit dem Lyzeum daselbst).

„_ckx) Nath dem durch die aeg des Königlich preu- fischen Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten vom 31, März 1882 publizirten TeIITane werden die preußischen Realsculen erster PRaRAg, fortan den Namen „Real-Gymnasien* führen.

1) Bis auf Weiteres ohne Prima. - ft) Auf der Realschule zu Güstrow beginnt der Unterrict im

e. Realshulen mit mindestens neunjährigem ohne obligatorischen Unterricht im Latei

T. Königreich Preußen. ch) Provinz Brandenburg. 1) Die

Provinz Schlesien. Die Gewerbeshulen zu 3) 4) Brieg, 5) Gleiwiß.

Provinz Sacsen. 6) Die Gewerbeschule zu H 7) die Guericke-Schule zu Magdeburg.

Provinz Schleswig-Holstein.

Rheinprovinz. Die Gewerbeschulen zu 9) Coblenz, 11) Elberfeld, 12) Crefeld.

II. Königreich Württembera. Die Realanstälten zu 1) Reutlingen, 2) Stuttgart, 3)

IIT. Elsaß-Lothringen. Die Gewerbeschule zu Mülhausen im Elsaß.

B. Lehranstalten, bei welchGen der einjährige,

wissenschaftlichen Befähigung erforderlich a. Progymnasien.

X. Königreich Preußen. Provinz Ostpreußen. i, Ostpr., 2) Löten. Provinz Westpreußen. 4) Neumark i. Westpr., 5) Schweß. Provinz Pommern. Oder, 7) Lauenburg i. Pomm., Provinz Posen. 10) Tremessen. | Provinz Sachsen. leben, 12) Weißenfels. Provinz Hannover. münde, daselbst). Provinz Westfalen. 16) Rietberg. Rheinprovinz. 1 Boppard, 19) Brühl, 20) Eschweiler (verbunden mit de Bügerschule daselbst), 21) Euskirchen, 22) Jülich, 23) Linz, medy, 25) Prüm, 26) Rheinbach, 27) Siegburg, 28) So 29) Trarbach, 30) St. Wendel, 31) Wipperfürth.

II, Königreih Württemberg.

Die Lyzeen zu *1) Cannstatt, *4) Dehringen, *5) Reutlingen.

IIL. Großherzogthum Baden.

Die Progymnasien zu

8) Schlawe. Die Progymnasien zu 9)

Die Progymnasien zu *13

ra, *4) Tauberbischofsheim. IV. Großherzogthum Mecklenburg-Schwer Das Progymnasium zu Doberan.

V. Elsaß-Lothringen. Die Progymnasien zu 1) Altkirch, 2) Diedenhofen.

b. Realschulen zweiter Ordnung.

I. Königreich Preußen. —-)

Provinz Brandenburg.

Provinz Sachsen. : C

Provinz Schleswig - Holstein. #3) DIE

II. Ordnung zu Altona (verbunden mit der Realschule I. daselbst), 74) die Realschule zu Neumünster.

heim, 46) Caff Religionsgesellshaft zu Frankfurt a.

baden. Rheinprovinz. Die Realschulen zu 14) Barmen- feld, +15) Essen, {16) die Gewerbeschule zu Remscheid.

IT. Königreich Sachsen. Die Realschulen zu {1) Bauten,

Realschulen zu F4) Frankenberg, +5) Glauchau, +7) Großenhain, +8) Leipzig, 9) Leisnig,!

IIT1. Königreich Württemberg.

die Realaustalten zu +3) Cannstatt, +4) Eßlingen, Lyzeum zu Gmünd, die Realanstalten zu

IV. Großherzogthum Baden. Die Realabtheilung des Progymnasiums zu Lörrach.

V. Großherzogthum Hessen. Die Realschulen zu 1) Alsfeld, +2) Alzey,

nung daselbst), 45) Friedberg, {6) 11. Ordnung zu Gießen (v mit der Realschule T. Ordnung daselbst), 2 Große +8) 11. Ordnung zu Mainz (verbunden mit der § ealsule nung daselbst), 79) Michelstadt, 410) 11. Ordnung zu Offenb bunden mit der Realschule +12) Worms.

VI. Großherzogthum Mecklenburg-Sch{wer {Die Realschule der großen Stadtschule zu Wismar.

VII. Großherzogthum Mecklenburg- Streli Die Realschule zu Neustreliß.

VIII. Großherzogthum Oldenburg.

(verbunden mit der Landwirtbschaftsschule daselbst).

IX. Herzogthum Braunschweig. {Die Realschule II. Ordnung zu Braunschweig. Die Realschulen zu {1) Arnstadt, 2) Sondershausen.

XI. Freie Hansestadt Bremen. Die Realschulen #1) in der Altstadt zu Bremen, F

Doventhor daselbst.

X1I. Elsaß-Lothringen. +1) Die Realschule zu Barr, +{2) die Realklassen des zu Colmar, +3) die Realschule zu Forbach, des Gymnasiums zu Hagenau, die J) Münster, +7) die neue Realshule zu Straßburg i.

Realschulen“ führen. -+) Die Fsgen Realschulen zweiter Ordnung werde den Namen „Realschulen“ führen.

¡atedlikea Unterricht im Latein.

Latein erst mit der Sekunda,

1 der obliaatorsve Unterricht im Latein auf die drei unteren beschränkt.f

ealschulen +8) bei St. Johann daselbst, +9) zu Wasselnhei

Kursus n.

Friedrihs-Werdersche Gewerbeschule zu Berlin, 2) die Luisenstädtische Gewerbeschule daselbst.

Breslau, alberstadt,

8) Die Realschule zu Kiel.

10) Cöln,

Ulm.

erfolg-

reihe Besuch der ersten Klasse zur Darlegung der

ist.

Die Progymnasien zu 1) Königsberg

3) Löbau,

Die Progymnasien zu 6) Garz a. d.

Kempen,

Die Progymnasien zu 11) Neuhaldens-

) Geeste-

14) Münden (verbunden mit der höheren Bürgerschule Die Progymnasien zu 15) Dorsten, Die Progymnasien zu 17) Andernach, 18)

r böberen 24) Mal- bernheim,

*2) Eßlingen, *3) Ludwigsburg,

Die Progymnasien zu *1) Donaueschingen, 2) Durlach, 3) Lör-

in.

1) Die Realschule zu Spremberg. 7)2) Die Realschule zu Schönebeck. Realschule

Ordnung

Provinz pessene Naffau Die Realscbulen zu +5) Boken-

el, 77) Eschwege, +8) die Realschule der israelitishen Main, +9) die Realschule der israelitishen Gemeinde daselbst, 710) die Klingerscule daselbft, die Realschulen zu #11) Hanau, +12) Homburg v. d. Höhe, +13) Wies-

Wupper-

12) Crimmitschau, +3) Lehr- und Ecziehungs-Anstalt für Knaben zu Dresden-Friedristadt, die 6) Grimma, +10) Löbau, +11) Mee- rane,1) £12) Mittweida, {13) Pirna, 414) Neichenbach, +15) Reudnitz, +16) Rochliz,1) 17) Schneeberg, F18) Stolberg, 419) Werdau.

+1) Die Realanstalt zu Biberach, 2) das Real-Lyzcum zu Calw, 5) das Real- 6) Göppingen, 7) Hall, +48) Heilbronn, 49) Ludwigsburg, 10) das Real-Lyzeum zu Nürtingen, die Realanstalten zu {11) Ravensburg, +12) Rottweil, {13) Tübingen.

+3) Bingen, +44) 11. Ordnung zu Darmstadt (verbunden mit der Realschule I. Ord-

erbunden Umstadt,

I, Ord- ach (ver-

I. Drdnung daselbst), 11) Oppenheim,

in.

ß.

Die Realschulen zu +1) Oberstein-Idar, +2) Oldenburg, 3) Varel

I etlenthum Sch{warzburg-Sonders8hausen.

2) beim

Lyzeums

4) die Realabtheilung Realschulen zu 5) Mey,

ls, die m.

X) Die preußischen Reals{hulen von neunjährigem Kursus ohne obligatorishen Unterricht im Latein werden fortan den Namen „Ober-

n fortan

Die mit einem f bezeichneten Lehranstalten haben keinen obli- Auf den Realschulen zu Leisnig, Meerane und Rogli ift

Klassen

c. Höhere Bürgerschulen, welche den Nealschulen erster Ordnung in den entsprecbenden Jahreskursen gleis- gestellt sind.

T. Königreich Preußen. X)

Provinz Ostpreußen. 1) Die höhere Bürgerschule zu Ostes rode i. Ostpr.

Provinz Westpreußen. Die höheren Bürgers{ulen zu 2) Dirschau, 3) Pr. Friedland, 4) Jenkau, 5) Riesenburg.

Provinz Brandenburg. 6) Die höhere Bürgerschule zy Cottbus (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), die höheren BVürgerschulen zu 7) Crossen, 8) Ludenwalde, 9) Lübben, 10) Rathenow, 11) Wriezen.

rovinz Pommern. Die höheren Bürgerschulen zu 12) Stargard i. Pomm., 13) Wolgast, 14) Wollin.

Provinz Schlesien. Die höheren BVürgerschulen zu 15) reiburg i. S{l., 16) Löwenberg, 17) Striegau. j rovinz Sachsen. Die höheren Bürgerschulen zu 18) De- liß\{, 19) Eilenburg, 20) Eisleben, 21) Gardelegen, 22) Mühlhausen

a. d. Saale. :

Provinz SWleswig-Holstein. 24) Die höhere Bürger- \hule zu Hadersleben (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 29) die höhere Vürgerschule zu Husum (verbunden mit dem Gym- nasium daselbst, 26) die höhere Bürgerschule zu Ihehoe, 27) die Albinus\chule zu Lauenburg a. d. Elbe, die höheren Bürgers{hulen zu 28) Marne, 29) Oldesloe, 30) Schleswig (verbunden mit dem Gym- nafium daselbst), 31) Segeberg, 321 Sonderburg, 33) Wandsbeck (verbunden mit dem Gymnasium daselbft).

Provinz Hannover. Die höheren Bürgerschulen zu 34) Burtehude, 35) Duderstadt, 36) Einbeck, 37) Emden (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 38) Hameln (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 39) Münden (verbunden mit dem Progymna- sium daselbst), 40) Nienburg, 41) Northeim, 42) Otterndorf, 43) Stade (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 44) Uelzen.

Provinz Westfalen, Die höheren Bürgerschulen zu 45) Altena, 46) Hamm (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 47) Lüdenscheid, 48) Schwelm.

Provinz Hessen-Nassau. 49) Biebrich - Mosbah, 59) Biedenkopf, 51) Diez, 93) Geifenheim, 54) Hersfeld, 55) Hofgeismar, 56) Limburg a. d. Lahn, 57) Marburg, 58) Oberlahnstein, 59) Schmalkaden.

. Nheinprovinz. Die höheren Bürgerschulen zu 60) Dülken, 61) Düren, 62) Eschweiler (verbunden mit dem Progymnasium daselbst), 63) Gupen, 641) M. - Gladbach (ver- bunden mit dem Gymnasium daselbst), 65) Lennep, 66) Neuwied (verbunden mit dem Gymnafium daselbst), 67) Oberhausen, 68) Rheydt, 69) Saarlouis, 70) Solingen, 71) Viersen, 72) Wesel (verbunden mit dem Gymnasium daselbst).

IL. Königreich Württemberg. Die Nealklassen des Gymnasiums zu Heilbronn. 111, Großherzogthum Mecklenburg-Sch{werin. 1) Die Realklafsen des Friedrich-Franz-Gymnasiums zu Parchim, 2) die höhere Bürgerschule zu Ribniß. i IV. Großherzogthum Oldenburg. Die Realabtheilung des Gymnasiums zu Birkenfeld. i V. Herzogthum Sachsen-Altenburg.

Die Realschule zu Altenburg.

_VI. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha.

Die Realschulen zu 1) Coburg, 2) Ohrdruf.

i VII, Herzogthum Anhalt. 4

1) Die höhere Bürgerschule zu Bernburg, 2) die Realklassen des Gymnasiums zu Cöthen, 3) die Realschule (Franzshule) zu Deffau, 4) die Realklassen des Gymnasiums zu Zerbst.

VIII. Fürstenthum Sch{warzburg-Rudolstadt. Die Realklassen des Gymnasiums zu Rudolstadt. IX. Fürstenthum Waldeck. Die höhere Bürgershule zu Arolsen. A: Fürstenthum Reuß ältere Lin ie. Die Real-Abtheilung des Gymnasiums zu Greiz. XI. Fürstenthum Schaumburg-Lippe. Die höhere Bürgerschule zu Bückeburg (verbunden mit dem Gymnasium daselbft). XII. Fürstenthum Lippe. Die Nealklassen des Gymnasiums zu Detmold. XIII, Elsaß-Lothringen. 1) Das Real-Progymnasium zu Bischweiler, 2) die Realklassen des Gymnasiums zu Buchsweiler, die Real-Progymnasien zu 3) Markir, 4) Pfalzburg, 5) Thann.

C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Ent- laffungsprüfung zur Darlegung der wissenshaftlicheu Befähigung erforderlich ist,

a, Oeffentliche,

aa. Höhere Bürgerschbulen, welche nicht zu denjenigen unter B. e. gehören.

Ó I, Königreich Preußen. Provinz Ostpreußen. Die höheren Bürgerschulen zu 1) Gumbinnen, {2) im Löbenicht zu Königsberg i. Ostpr., 3) Pillau. Provinz Westpreußen. Die höheren BVürgerschulen zu 4) Culm, 5) Marienwerder. Provinz Brandenburg. Die höheren Bürgershulen zu 6)

Nauen, 7) Strausberg. 8) Die höhere Bürgerschule zu Stolp

Die höheren Bürgerschulen zu

Provinz Pommern. (verbunden mit dem Gymnasium daselbft). 3 Provinz Scchlesien. 9) Die erste evangelische Höhere

Bürgerschule zu Breslau, +10) die Perle evangelische höhere Bürger-

[hu daselbst, 411) die katholische höhere Bürgerschule daselbst, die öheren Bürgerscbulen zu 12) Guhrau, +13) Natibor.

Sachsen. 14) Die höhere Bürgerschule zu Langensalza.

Provinz Hannover. Die böberen Bürgers{ulen zu 15) Hannover, 16) Hildesheim (verbunden mit dem Gynasium Josephinum dajelbst), 17) Papenburg.

Provinz Westfalen. 18) Die höhere Bürgerschule zu Bocholt, die Gewerbeshulen (höhere Bürgerschule) zu {19) Dort-

mund, 420) Hagen. :

Provinz Hessen-Nassau. #21) Die Gewerbes{ule (höhere GrfersQule) zu Cassel, 22) die höhere Bürgerschule zu Ems, +23) die Selektenschule zu Frankfurt a. Main. s

+24) Die Gewewerbeschule (höhere Bürger-

Provinz

Rheinprovinz. N \{ule) zu Barmen, die höheren BVürgerschulen zu 25) Bonn, 26)

Düsseldorf. Hohenzollernshe Lande. 27) Die höhere Bürgerschule zu IL. Königreich Bayern.

Hechingen. Die Realschulen zu +1) Ansbach, +2) sGasfenburg, +3) die Kreisrealsbule ¿u Augsburg, 4) die Realschule zu amberg, +5) die Kreisrealshule zu Bayreuth, die Realsculen zu 19 Eichstätt, 7) Er- langen, +8 Freising, +9) Fürth, +10) Hof, 11) Ingolstadt, +12) die Kreisrealshule zu Kaiserslautern, die Realschulen zu 13) Kaufbeuren, 14) Kempten, +15) Kissingen, +16) Kißingen, #17) Landau, 18) Landshut, +19) Lindau, #20) Memmingen, 21) die Kreisreal- chule zu München, die Realschulen zu +22) Neuburg a. d. Donau, +23) Neustadt a. d. Haardt, 24) Nördlingen, die Kreiérealshulen zu +25) Nürnberg, +26) Passau, +27) Regensburg, die Realschulea zu 128) Rothenburg a. d. Tauber, #29) Schweinfurt, +30) Spever,

x) Die preußisben Höheren Bürgershulen unter B. e. und

0. a. aa., sofern dieselben obligatorisden Unterrit im Latein haben, werden forian den Namen „Real-Progymnasien“ führen,

i. Thür. (verbunden mit dem Gymnasium daselb\t), 23) Naumburg

92) Fulda,

F31) Straubing, 32) Traunstein, 433) die Kreiéreals{ule zu Würz- burg, die Realschulen zu 34) Wunsiedel, +35) Aweibrüden. S / IIT. Großberzogthum Baden.

1) Die Realklafsen des Gymnasiums zu Baden, 2) die Real- Abtheilung des Progymnasiums zu Durlach, 3) das Real-Gymnasium zu Ettenheim, die höheren BVürgershulen zu +4) Freiburg, 5) EONE 16) ahe ie 1) ¡Fonflanz, 8) die Neal-Abtheilung

iums zu Lahr, ie h6 Ül \ S i 10) das Real-Gymnasium zu VBilllügen, T LEE 96 Pieraverm, s IV. Großherzogthum Hessen. +4 Die höhere Bürgerschule ¿u Wimpfen E Berg. V. Großherzogthum Mecklenburg-Sch{werin.

Die höheren Bürgershulen zu 1) Grabow, +2) Rosto.

: _VI. Großherzogthum Sachsen. {Die Wilhelm und Louis Zimmermanns Realschule zu

Apolda. VII. Großherzogthum Mecklenburg-Streliß.

Die Realschule zu Schönberg. VIIT. Herzogthum SaGsen-Meinin eu. F Die höhere Bürgerschule zu Sonneberg. : IX, Herzogthum Sachsen-Cobur -Gotha. F} Die höhere Bürgerschule zu Gotha. C Bs X. Freie und Hansestadt beck. + Die höhere Bürgerschule zu Lübe. N. Freie und Hansestadt Hamburg. + Die höhere Bürgerschule zu Hamburg.

bb. Andere Lehranstalten.

I. Königreich Bayern.

Die Industrieschulen zu +1) Augsburg, +2) Kaiserslautern, +13) die Central-Thierarzneishule zu Münen, +4) die Handels\chule daselbst, die Industrieshulen zu 5) München, +6) Nürnberg, +7) die Handelsschule daselbst, F8) die landwirthschaftlihe Central- 1chule zu Weiherstephan.

, IT. Königreich Sawhsen.- +1) Die öffentliche Handels-Lehranstalt zu Chemniß, +2) die Landwirthscafts\{ule zu Döbeln (verbunden mit der Realschule I. Ordnung daselbst), +3) die öffentliche Handels-Lehranstalt der Dresdener Kaufmannschaft (höhere Handelssule) zu Dresden, 74) die öffentliche Handels-Lehranstalt zu Leipzig, 75) die Hanbvels-Abtheilung der Nealschule I. Ordnung zu Zittau.

b, Privat-Lehranstalten. x) I, Königreich Preußen. Provinz Westpreußen. 41) Die Handels-Akademie zu

Danzig.

Provinz Brandenburg. +2) Die Handels\chule des Dr. Lange zu Berlin, 3) das Victoria-Institut des Dr. Siebert (früher Dr. Schmidt) zu Falkenberg i. M.

Provinz Posen. 4) Das Pâädagogium des Dr. Beheim- Schwarzbach zu Ostrowo bei Filehne.

Provinz Swlesien. 75) Die Handelsschule des Dr. Stein- haus zu Breslau, 6) das Pädagogium zu Niesky.

Provinz Hessen-Nassau. 7) Die Lehr- und Erziehung3- Anstalt des Dr. Vietor zu Sriedrihsdorf bei Homburg.

11. Königreich Sachsen.

1) Die Realabtheilung der Lehr- und Erziehungsanstalt von Böhme zu Dreéden, 2) die Lehr- und Grziehungsanstalt des Dr. Jordan (früher Dr. Krause) daselbst, 3) das Lehrinstitut des Dr. Th. Schlemm (früher Käuffer) daselbst, 4) das Gelinek-Körnersche Reals- institut des Dr. Körner daselbst.

III, Königreich Württemberg. +4 Die höhere Handels\schule zu Stuttgart.

IVY. Großherzogthum Baden.

Die Privatanstalt von Bender zu Weinheim (verbunden mit der höheren Bürgerschule daselbst).

V, Großherzogthum Hessen. + Die Handels\chule des Dr. Nägler zu Offenba.

VI. Herzogthum Braunschweig.

{1) Die Privat-Lehranstalt des Dr. Günther zu Braunschweig, 12) die Jakobjon-Schule zu Seesen.

VII. Herzogthum Anhalt.

Das Erzichungs- und Unterrichts-Institut des Prof. Dr. Brinck- meier zu Ballenstedt.

VIIL Fürstenthum Sch{warzburg-Rudolstadt. {Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Fohannes Barop zu Keilhau.

IX, Freie und Hansestadt Lübeck. {Die Realscule des Dr, G. A. Reimann (früher von Große beim) zu Lübek. X, Freie Hansestadt Bremen. { Die Lehranstalt von C. W. Debbe zu Bremen.

XI. Freie und Hansestadt Hamburg,

Die Schulen 1) des Dr. T. A. Bieber zu Hamburg, +2) des Dr. H. Bo (früher Dr. J. G. Fischer) daselbst, {3) der Gebrüder p: und W. Glitza daselbst, {4) des Dr. Wichard Lange daselbt, H von F. L. Nirrnheim daselbst, 6) des Dr. M. Otto daselbst, 17) die israelitisde Stiftungsschule daselbst, +8) die Talmud-Tora- Schule daselbst, 49) die Realschule der reformirten Gemeinde daselbft.

D. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschastliher Befähigungszeugnifsse von der Er- füllung besonders festgestellter Bedingungen abhängig ist.

I. Königreich Preußen.

Provinz Ostpreußen. {1) Die Gewerbeschule zu Königs- berg i. Ostpr.°) ; Ï Provinz Brandenburg. #2) Die Gewerbeschule zu Pots-

dam.° S : Provinz Schleswig-Holstein, 3) Die Kaiserliche Marine- tel. tue u Sl) 44) Die Gewerbeshule zu Bochum.0)

Provinz Westfalen. 2 Rheinprovinz. #5) Die Gewerbeschule zu Saarbrüen.0)

II. Königreich Sachsen. {Die höhere Gewerbeschule zu Chemnit.?)

%) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten, mit Aus- nahme des Pädagogiums zu Niesky (1, 6.), dürfen Befähigungszeug- nisse nur auf Grund einer im Beisein eines Negierungskommissars abgehaltenen, woblbestandenen Sto ssungtprüfung ausstellen, für welche das Reglement von der Aufsichtsbe örde genehmigt M

9) Die unter Nr. 1, 2, 4 und 5 aufgeführten Anstalten dürfen Befäbi ungszeugnisse denjenigen ihrer Schüler ausstellen, welbe nah Ab elvirmg der ersten theoretischen Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben. N L

Q Diese Anstalt darf denjenigen jun jen Leuten Befähigungs- eugnisse ausstellen, welhe die Kadetten-Eintrittsprüfung bestanden Gaben, Bei letzterer bildet das Latein cinen obligatorischen Prüfungs- gegenstand, - Z L

y 5 Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Sbüler Befähigungs- zeugnisse zu ertheilen, welche in einer von einem Ne ierungsfommifsar abgehaltenen SILAR dargethan haben, daß sie den erften (1F jährigen) und zweiten (1jährigen) Fursus derAnstalt durchgemacht und sih das Lehrpensum genügend angeecignet haben.

Bekanntmachung.

Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren

Lehranstalten veröffentlicht, welchen provisorish gestattet wor- den ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. Diese Anstalten dürsen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welhe eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungskommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben.

Berlin, den 19, April 1882.

Der Reichskanzler. Jm Austrage: Bosse.

Verzeichniß, I. Königreich Preußen. a. Deffentliwe Lehranstalten, Die Landwirthschafts- \{ulen zu +1) Bitburg, 2) Brieg, 43) Cleve, 4) Dahme, 5) Eldena, 6) Flensburg, +7) Herford, 8) Hildesheim, U) Liegnitz, 10) Lüding- ausen, #11) Marienburg in Westpyr., 12) Samter, 13) Schivelbein

in Pomm., 14) Weilburg. l b. Privat-Lehranstalten. B Die Privat-Erziehungs- art zu Biebrich, +16) die

Anstalt von Dr. Künkler und Dr. Bur Handelsscule des Dr. Wahl zu Erfurt, +17) das Erziehungé-Institut von W. Bröß (früher Ruoff-Hassel) zu &Srankfurt a. Main, +18) das Crziehungs-Institut von Karl Harrach zu St. Goarshausen, 19) die Erziehungs-Anstalt des Dr. Deter zu Lichterfelde bei Berlin, 20) das Erziehungé-Institut von J. Knickenberg sen. zu Telgte,

+1) Die israclitisde Blireershule des Dr Dessau ju F

i ie israelitishe Bürgerschule es Dr. Dessau zu Fürth, 72) die Handelssc{ule zu Marktbreit a. Main. ! IIT. Königreich Sachsen.

1) Die Realklassen der Unterrichts- und Erziehungsanstalt des Dr. Ernft Zeidler (früher Dr. R. Albani) zu Dresden, 2) Erziehungs- anstalt des Dr. E. J. Barth zu Leipzig, 3) Privatlehr- und Erzie- hungsanstalt des Dr. Julius Körner daselbst.

IY. Großherzogthum Baden. +Das internationale Lehrinstitut des Dr. von

Bruwhsal. V. Großherzogthum Hessen. Die Privatlehranstalt des Dr. Heskamp (früher Dr. Klein) zu

ainz. j | VI. Großherzogthum Sachsen. tDie Grzichungsshule des Dr. Schröter und des Dr. Pfeiffer

zu Jena. VII. Großherzogthum Oldenburg. + Die Landwirthschafts\{hule zu Varel (verbunden mit der Real- \chule II. Ordnung daselbst). : VIII. Herzogthum Braunschweig. + Die landwirthschaftliche Schule Marienberg zu Helmstedt. IX. Herzogthum Sachsen-Altenburg. + Die Lehr- und Erzichungs-Anstalt des Dr. Siegfried Schaffner ¡zu Gumperda bei Kahla. X. Fürstenthum Schwarzburg-Rudol stadt. Die höhere Bürgerschule zu Frankenhausen. XI1, Freie und De adt Hamburg. + Die Privatanstalt des Dr. Th. Wahnschaff zu Hamburg.

Séchelles zu

1) Die mit einem f bezeichneten Lehranstalten haben keinen obli- gatori]chen Unterricht im Latein,

Nichtamfklites.

Preußen. Berlin, 27. April. Im weiteren Ver- laufe der gestrigen (54.) Sizung trat das Haus der Ab- geordneten in die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend den Erwerb des Berlin-Anhal- tishen Eisenbahnunternehmens für den Staat ein. Die CEisenbahnkommission (Referent Abg. RNampoldt) hatte mit 12 gegen 5 Stimmen beantragt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : dem Gesetzentwurf, betreffend den Erwerb des Berlin- Anhaltischen

Cisenbabnunternehmens für den Staat, in der anliegenden Fafsung die Zustimmung zu ertheilen.

Der Abg. Berger erklärte, er sehe dem Erwerbe der An- halter Bahn dur den Staat niht ohne Sorge entgegen und bedauere lebhaft, daß man von Seiten der Negierung bemüht sei, alles in recht s{hönem Lichte dem Hause zu zeigen; die Unzufriedenheit mit der Regierung werde um so größer werden, je größer die Enttäushung sein werde, welche über kurz oder lang eintreten müsse. Wenn es in der Denkschrift heiße, daß die bauliche Unterhaltung der Bahn eine vorzügliche und das Material reihlich und in guter Beschaffenheit vorhanden sei, so freue er si, Ene aber um so mehr an der wirklichen Güte, da die Anhalter Bah1 bis noch vor kurzer Zeit als im s{lechten Stande si befindend häufig den Unwillen des reisenden Publikums erregt habe. Au bedauere er das Prinzip der Negierung, die Privatbahnen in den Augen des Publikums möglichst herabzuseßen, so namentlich die Behaup- tung, daß die Privatbahnen wenig Interesse hätten, ihr Material zu erneuern, wenn über ihren Häuptern die Verstaatlihung s{webe. Man habe nun mit Interesse dem Kommissionsbericht entgegengesehen, in dem erfreulicher Weise anerkannt sei, daß sich die Bahn gegenwärtig in vortrefflihem Zustande befinde und daß jene Anklage der Regierung gar nicht gerechtfertigt sei. Es müsse das ausdrüdlich vor dem Lande konstatirt werden. Bei der Verstaatlichung dieser Bahn sei aber au ein Theil der Provinz Sachsen ganz besonders interessirt. Es handele sich nämlih um die Sekundärbahn Torgau-Wittenberg, Die Berlin-Anhalter Bahn habe si erboten, für dieselbe eine Zinsgarantie von 500 000 f zu übernehmen. Nun sei aber niht abzusehen, was aus dem Unternehmen nach der Verstaatlihung werden solle. Das Projekt sei jedenfalls aller Beachtung werth; es möge \ich daher der Minister darüber äußern, ob derselbe das Comité, welches sich zur Durchführung jenes Unternehmens gebildet vere, unterstüßen oder die Bahn auf Staatskosten bauen wolle.

Der Abg. von Oerhen bemerkte, die Pensionskasse der Beamten der Anhalter Bahn werde aus Be trägen der Mit- lieder und aus Zuschüssen der Gesellschast erhalten. Die E betrügen 120 Thlr. pro Meile solange, bis das Ver- mögen der Kasse 250 000 Thlr. betrage. iéher habe die Bahn noch einen Beitrag von 36 000 M gezahlt. Die Ueberschüsse der Kasse seien jedo in den leyten Jahren sehr gefallen, sie hätten 1875 113000 M betragen, im ver- gangenen Fahre aber nur 34000 (4 Jn Folge der Ver- staatlihung seien unter den Beamten große Besorgnisse ent- standen, weil sie befürchteten, daß ihre Beiträge, die jetzt 31/; Proz. der Gehälter betragen hätten, gestei ert würden. Eine Erhöhung der lehteren würde aber unmöglich sein. Die Regie-

rung habe nun in der Generalversammlung durch ihren Kom- missar erklären lassen, die Besorgnisse der Beamten seien nicht begründet, da sie im Staatsdienst niht \{lechter gestellt sein würden. Die Freunde der Verstaatlichung hätten die Pflicht, die Interessen der Beamten zu vertreten. Jene allgemeine Er- klärung der Regierung enüge aber nicht, er bitte daher den Vinister, zu derselben heute nähere Erläuterungen zu geben.

Der Ministerial-Direktor Brefeld entgegnete, der Verdacht des Abg. Berger, es segze die Regierung die Privateisenbahnen herab oder zeige für dieselben kein Interesse, sei vollkommmen unbegründet. Die Regierung habe den Privatbahnen nit den Vorwurf machen wollen, den der Abg. Berger ge- , Es stehe in der Vorlage nur, daß bei der Aus- ficht auf Verstaatlichung das Interesse der Privatbahnen an Verbesserungen ihrer Anlagen weniger rege sei; damit sei aber _niht gesagt, daß das in eine pflihtwidrige Vernachlässigung ausgeartet wäre. Daß die Privat- bahnen keine großen Aufwendungen machten, wenn fie auf Verstaatlihung hofften, sei natürlih. Bezüglich der Sekundär- bahn Torgau-Wittenberg seien die Verhandlungen noch nit zum Abschluß gekommen, die Regierung sei aber nitt in der Lage, über ihre Stellung zu jenem Projekt jezt Auskunft zu geben. Betreffs der Pensionskasse sei nur die der Gesellschaft mündlich und \chriftlih bereits gegebene Versicherung zu wiederholen, daß die Beamten keinen Grund ¿u Besorgnissen hätten, und das sei genügend.

Der Abg. Büchtemann erklärte Namens seiner politischen Freunde, daß sie auch gegen den Erwerb dieser Bahn aus Prinzip stimmen würden, übrigens sei die Lage der leßteren nicht eine solche, daß ihre Verstaatlihung im Jnteresse der Aktionäre zu wünschen wäre. Auf seine Zurückweisung des Vorwurfs, als ov es die Privatbahnen an den Anordnungen für die Sicherheit hätten fehlen lassen, habe der Minister gesagt: „Wenn auch diese Anordnungen jeßt noh gut seien, wer bürge denn dafür, daß sie fortdauernd gut bleiben würden.“ Auf Grund dieser Aeußerung sei von dem Verein der Privatbahnen an die Mitglieder dieses Hauses eine Erklärung übersandt, worin jene Verdächtigung scharf zurückgewiesen werde. Gestern have sih der Minister in ähnlicher Weise über die Bau- unternehmer geäußert. Gegen derartige Verdächtigungen müsse das Haus Verwahrung einlegen. Bezüglih der Pensions- kassen sei die Lage der Dinge auch bei anderen Bahnen dieselbe. Die Regierung könne sih der Pflicht nicht entziehen, selbst wenn die Belastung größer würde, die Bei- träge zur Kasse zu erhöhen. Es lasse sih ja gar nit sagen, was die Privatbahnen gethan hätten, wenn etwa die Pensionskassen zahlungsunfähig geworden wären. Es sei daher eine genügendere Erklärung der Regierung erforderlich.

Hierauf ergriff der Minister der öffentlihen Arbeiten Mavbach das Wort:

Ih habe auf einige Bemerkungen des Herrn Vorredners etwas zu erwidern. An den Erklärungen, die ich abgegeben habe in Bezug auf die Unterhaltung der Privatbahnen, wie die, welche mein Herr Kommissarius abgegeben hat, habe ih ebensowenig etwas zu ändern in Folge dessen, was der Herr Vorredner erwähnte, als in Bezug auf das, was ih auf die Nothwendigkeit solider Finanziirung erwähnte.

Er hat an mich die Mahnung gerichtet do eingedenk zu sein, was der Würde der Regierung entspreche; dieser Mahnung bedarf ih nit, und am allerwenigsten von jener Seite.

Der Abg von Rauchhaupt konstatirte es vor dem Lande, daß die Fortschrittspartei nur deshalb gegen den Erwerb der Bahn stimmen wolle, weil die Anhalter Bahn so gesichert sei, daß die Verstaatlihung nicht im Interesse der Aktionäre liege. Es sei wirklih anzuerkennen, daß sich die Zustände auf der Anhalter Bahn in hohem Grade gebessert hätten. Die Bahn- linie Torgau-Wittenberg sei nicht so dringend nöthig, wie es der Abg. Berger dargestellt habe.

Der Abg. Dr. Lieber bemerkte, der Uebershuß der Ein- nahme über die Ausgabe bei der Pensionskasse der Anhalter Bahn sei in den leßten Jahren seit den Verstaatlihungsge- rücten erheblich gesunken, und zwar von 113 000 M auf 471 M Seine Partei fordere nun von der Regierung die Erklärung, daß sie nur im äußersten Nothfall eine Deckung des Defizits durh Erhöhung der Beiträge vornehmen wolle, und daß sie den bisherigen Zuschuß von 36 000 4 der Kasse für die 2200 Beamten gewähren wolle. Bei den Beamten liege die Befürchtung vor, daß dies nicht geschehen werde. Sehr be- nachtheiligt würden die Militäranwärter, welche bei den jeßt in Staatsbesiß übergehenden Privatbahnen angestellt seien, da sie durch den Uebertritt in den Staatsdienst ihre Pensionen ver- lieren würden. So erlitten die Beamten dieser Kategorie bei der Bergish-Märkishen Bahn allein einen Ausfall von 120 000 6 Es sei die Pflicht des Staates, diese Beamten zu entschädigen.

Der Abg. Büchtemann bemerkte dem Abg. von Rauch- haupt, daß die Fortschrittspartei prinzipiell gegen jede Ver- staatlihung stinune. Der Abg. von Rauchhaupt hätte also das Konstatiren unterlassen sollen. Er (Redner) habe bei seiner Mahnung zur Wahrung der Würde nicht die Person des Ministers gemeint, sondern er wolle von der Regierung an sih erwarten, daß sie nicht Verdächtigungen gegen Personen hier vorbringe. Uebrigens habe ja der Minister der öffent- lihen Arbeiten durch sein bekanntes Wort vom „Giftbaum“ auch Kreise verleßt, die die Geschäfte zum Besten des Staats- wesens in solider Weise leiteten. Bezüglich der Pensionskassen wünsche er genügendere Erklärungen der Regierung. E

Der Ava. von Hülsen führte aus, daß das Bedürfriß nah einer Sekundärbahn Torgau-Wittenberg vorhanden sei, was {on aus den vielen Projekten ersehen werden könne.

Der Abg. von Rauchhaupt erklärte, daß er sih nit direkt gegen das Projekt aussprechen, sondern nur zur Vor- siht maynen wolle,

Die Generaldebatte wurde ges{lossen. Jn der Spzzial- debatte wurden die einzelnen Paragraphen der Vorlage un- verändert in zweiter Lesung ohne Debatte angenommen.

Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Ge- sehes, betreffend die esse ung eines Nachtrages zum Staatshaushalts-Etat für das ahr vom 1, April 1882/83, der über die zuleßt verstaatlihten Privat- bahnen (inkl. der Anhalter Bahn) aufgestellt war, und in Einnahme und Autgabe mit 20988 767 M 95 abshloß, §. 2 des Entwurfs ermättigte die Staats- regierung, die erwer der Bergisch - Märkischen, Thüringischen, Berlin - Görlitzer , Cottbus - Großenhainer, Märkisch - Pofener und Berlin - Anhaltishen Eisenbahn im 1V, Quartal des Etatsjahres 1882/83 nah „Maßgabe der aufgestellten Spezialetats für 1882 zu führen. Die Kommission empfahl dur ihren Referenten, den Abg. Dr. Hammagther, die unveränderte Annahme der Vorlage, mit dem Hinzufügen, daß cine genaue Prüfung der einzelnen Anschläge bei derx

Kürze der Zeit nicht möglih gewesen sei.