1882 / 101 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 1101. Berlin, Sonnabend, den 29. April 2882.

Deffentlicher Anzeiger. Pala nehmen an: die Annoncen-Expeditionen A

Industri ; ; „Juvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haaseustein

D na Gene a is6sments, Vabriken | L BPogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren 7. Literarische Anzeigen. Annoncen-Bureaux.

8, Theater-Anzeigen. | 9, Familien-Nachrichten.

Wittwe Kircher auf ihren Antrag als die allein be-

rechtigte Gläubigerin der vorgedahten Posten im

Grundbuche wird eingetragen werden.

Fulda, am 18, April 1882. :

Der Gerichtsschreiber Sen Amtsgerichts 3, eller.

u. \. w) befindliben Rohtabacke, wel&è nit in das Lager ein On) hie ax Haligprmandbers aienemmen werden ; E : le an demselben Tage innerhalb des Monopolaebie Priva uy Sr Tabadckfakrikanten, M IS tre Tim 4 f. e pa findliGen Maschinen, Werkzeuge und Geräthe zur Tabackfabrikation, deren weiterer O nit nach Maßgabe des §. 29 gestattet wird; s 9) die am 1. Januar 1884 innerhalb des Monopolgebiets im s Privatbesit (von Tabafabrikanten, Händlern und sonstigen Inhabern) S

Die Personalentschädigung besteht, wenn das Geschäft betricbeu ift :

zur Tabackfabrikation ni&t i i É UaaiS für Robtaback: n nit oder nit vollständig oder griblig anmeldet

oder übcr die angemeldeten Gegenstände in un uläffi i ; ,_ händler fügt, unterliegt einer Geldst iat ‘ck mÄarzor y v ga 4 Zahre bis aussc{ließlich 5 Iahre in dem fachen in dem 1fachen | dem Strafgeseßbuch eine shwerere Strafe wertete" nid nah A E g » 2e V/e « | erfolgt die Konfiékation der Rohtabacte, Tabackfabrikate, Mascinen G s 8 31 ° aa E E T auf wels die Zuwiderhandlung 2 o : nter Anw : 2 9 4 E e L endung der §8. 155 und 156 des Ver- eher: hit gas steben G ili des administrativen Strafverfahrens wegen der vor- 2 E L v, v i ° zeichneten Zuwide dl Bd i ; Us Mei ia bilien Reingewinns. z derung und des Grleses u ‘Strafe im E Pil. nach Abzug det Geschäftskosten V E E Zen P FEGUOs a N Ae lose ner Aeciahring Mer Strafverfolgung tom: lage- und Betriebskapitals. Soweit buchmäßige Nadweise hierüber di ors&rtslen zur Anwendung, welche für Zuwiderhandlungen nit vorliegen, tritt sacverständige Schäßung ein. Bei den Roh» | Fiexng "tegponkelebe gelten. Die erkannten Geldstrafen fallen dem tabackhändlern, welhe Rohtabak nah Lein Muitacia verkauft babs, Friv la E Be ves von dessen Behörden die Strafent- E N U Theil des Ens außer Ansaß. j 8. 71 re Welastêtnhaber gelten als ein Inhaber, mehrere Fabrik- ne N L Der E HSOE desselben Inhabers als ein Betrieb. Die im | auf os e S L ei R gen Pieses Gesehes ä Vigune e belegenen Geschäftsetablifsements bleiben außer Berück- n Hansestadt Hamburg bei dem Eintritt dieses Geitidd b L L bi 5) 4 s N ( Prie d Anwendung zu finden haben, wird dur besonderes Gesetz IX. Verwendung des AUIS Reichstabackmonopols.

Der Reinertrag des Reichstabackmonopols ist den einzel Bundesstaaten nah Maßgabe der matrikularmäßigen Bevölkerung, mit welcher sie zum Monopolgebiet gehören, zu überweisen. L

Urkundlich 2c.

Gegeben 2c.

befindlichen Tabackfabrikate, mit Ausnahme der für den eigenen Ver- brau der Besitzer bestimmten Mengen, s\ofern dieselben entweder | 10 nit mehr als 5 kg betragen oder andernfalls vom Besitzer na Sägen von der halben Höhe der im §. 32 für die Einfuhren dur Reisende bestimmten Zollsäße verzollt werden. ate n E ns ae Es findet Nück-

gütung des Zolles oder der Steuer na aßgabe der am 1. Iuli 1883 Nes S ange wr wo E ßg m 1. Juli

le unter Ziffer 1, 2 und 3 aufgeführten Rohtabackte, Maschinen U. f. w. und Tabakfabrikate, die letzteren jedoh mit “t der zum eigenen Verbrauch der Inhaber bestimmten Vorräthe bis zu 5 Kg, Jind bis je zum 4. des daselbst angegebenen Monats der Steuer- behörde schriftlich anzumelden- und können von dem 1. Juli 1883 bezichungêweise tem 1. Januar 1884 an einstweilen unter amtlichen Verschluß genommen werden. . 61.

8 b. Uebernahme für die Monopolverwaltung. aa. Bezirkskommissionen.

Zur Uebernahme der Nohtabacke, der Maschinen, Werkzeuge und Geräthe zur Tabakfabrikation, sowie der Tabakfabrikate für die Meonopolverwaltung, berufen die Landesregierungen nah Maßgabe der näheren Bestimmungen des Bundesraths Bezirkskommissionen, welche außer einem von der Monopolverwaltung bezeihneten Mitgliede aus einem Landesbeamten als Vorsißendem und drei vereideten Sachver- ftändigen aus den Kreisen des Tabacthandels und der ‘Tabackindustrie bestchen. Zwecks Uebernahme der Maschinen, Werkzeuge und Geräthe treten je zwei vereidete Sachverständige aus den Kreisen der Ver- fertiger folher Gegenstände. hinzu.

Den Bezirkskommissionen licgt insbesondere ob, bei der Ab- nahme der an die Monopolverwaltung abzuliefernden Gegenstände deren Menge und Art durch geeignete Revisionen zu ermitteln, so- wie die von der Monopolverwaltung zu zahlenden Preise zu be-

Fimmen. I von den Be-

Inf erate für den Deutschen Reichs- und Königl. i Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen

2. Subhastationen. Aufgebote, Vorladungen u. dergl,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloozung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Subhbaftatiouen, Aufgebete, Vors ladengeu n. vergl.

[13661] Oeffentliche Zustellung.

Die geschiedene Chefrau des Peter Jacob Schmitt, Barbara, geb. Würtenberger, in Reinheim, vertreten durch Rechtsanwalt Gef\ner, klagt gegen ihren mit

unbekanntem Aufenthaltsort abwesenden geschiedenen | [19618] Bekanutmachung. Ehemann auf Grund der Un ar Un Die durh Rechtsanwalt Lindenschmidt vertretene

pflicht desselben für das mit der Klägerin erzeugte | geshäftslose Wilhelmine Wunderlich zu Elberfeld, Kind, A der lefeblichen Bistimamengen über die Chetrau des Colonialwaarenhändlers Ferdinand Vermögensstrafen des als {huldigen Theils erkannten | vom Dorp daselbst, hat gegen diesen und den Ver- Ehegatten, mit dem Antrage auf Verurtheilung des | walter seines Konkurses, den Rehtsanwalt O I. Beklagten zur Zahlung von: zu Elberfeld, beim Königlichen Landgericht zu Glber- Inhalt: Zoll- und Steuerwesen: CTransportkontrole über Tabat- E 1) zwölf Mark monatli vom 1. Januar 1881 bis | seld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen blätter bei den Hauptzollämtern in Memel und Tilsit; Befugnis 1. Februar 1900, und zwar "der verfallenen | thx und ihrem genannten Chemanne bestehende eheliche von Steuerstellen. Marine und Schiffahrt: Erscheinen e Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Arbeiter, Raten alsbald und der fällig werdenden | Sütergemeinshast mit Wirkung vom Tage der neren Heftes der Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Sce- früheren Kellner Hedwig geuannt Reinhold praenumerando zu Anfang jeden Monats Klage für aufgelöst zu erklären. Zur münd- ämter. Konsulatwesen: Ernennungen; Erxequaturertheilu M Hirschfeld wegen Kuppelei, in den Akten U. R. 1. | 9) dreihundert Mark nebst Zinsen zu fünf Prozent | lichen Verhandlung is Termin auf den 12. Juli Polizeiwefen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichgebiete, D O Unter heit A0 Moveiner 1894 erlassene vom Tage der Zustellung der Klage an, sowie | Ck Mittags 9 Uhr, im Sigzungssaale der Amtsblatt des Reichs-Postamts. Nr. 27. Inb lt: Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den zur Tragung der Kosten : I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Verfügungen: Vom d. April E E ; pr, Gifenvaß R 2%. A R a Landgericht T. Der und ladet der Pa zur mündlichen Verhand Elberfeld ata r ensdorf (Lothringen)}—Dieuze. Vom 25. April 1882. ôff- , : ung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer E L E nung der Eisenbahnstrecke Karlingen—Hargarten. ö N E des Großherzogl. Landgerichts zu Darmstadt Gerichtsschreiber der T. C.-K. des Königl. Landgerichts.

Justiz-Ministerial-Blatt Nr. 17. Inhalt: Uebersicht auf den 13. Juli i882, Vormittags 9 Uhr ä ätigkei Reichögerichts im J 1881 n Bat " | [19619] Bekauntmachung. der Geschäftsthätigkeit des Reichsgerichts im Jahre 1881. N E A ie gedachten Ge Dur S aletheil der L. ivilkammer des Köni (ide i » ; 9 i; H G7 andgerichts zu erfeld vom 27. Februar 1 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser die zwischen den Eheleuten Wirth August þe A zu Elberfeld , und der Auguste, geb. Heider, da elbst, bisher bestandene geseßliche eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung sei dem Tage der Klagezustellung, dem 1. Dezember 1881, für aufgelöst erklärt worden.

Schuster, Gerichts\chreiber der T C.-K. des Königl. Landgerichts.

[19620] Bekanntmathung. e Durch rechtskräftig gewordenes Urtheil der T. Civil- fammer des Königlichen Landgerichtes zu Bonn vom 21. März l. J. ist die zwishen den Cheleuten Tagelöhner Wilhelm Heiden und Josefa, geb. Will- meroth, zu Dattenfeld bei Schladern bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden. Bonn, den 25. April 1882.

Klein, i: Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung

In der Börsen-

beilage. 4

E 2

Eteckbriefe und Unteriubungs - Sachen.

Steckbriefs - Erledigung. Der gegen den früheren Gemeindediener Gustav König wegen Unterschlagung amtlicher Gelder unter dem 21. Ja- nuar 1882 erlassene Stec{brief wird zurück- genommen. Berlin, den 25. April 1882. König- liches Landgericht 11. Der Untersuchungsrichter.

Steckbriefs3-Erledigung. Der gegen den Ar- beiter Friedrih Hermann Hildebrandt aus Ra- witsch wegen Hehlerei unter dem 28. März 1882 erlassene Stectbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 25. April 1582. Königliches Landgericht 11. Der Untersuchungsrichter.

[19459] Das über die im Grundbuche von Wasserleben Band 11]. Blatt 496 Abtheilung IIT1. sub Nr. 1 für Ernst Wilhelm Koehler zu Wasserleben ein- getragenen 400 Thlr. Gold und 151 Thlr. Courant Muttergut gebildete Hypothekeninstrument, bestehend aus der Schuldvers{hreibung vom 24. Dezember 1842 und dem angehefteten Hypothekenbuchs-Auszuge vom 6, Oktober 1853, ist durch Erkenntniß des unter- zeichneien Amtsgerichts für kraftlos erklärt. Wernigerode, den 24. April 1882.

Königliches Amtsgericht.

8. 67, i 4) Personalvergütung. E Er erhalten: 9 as fur die Labacktfabrikation technisch ausgebildete Hülfs- personal (Fabrikdirektoren, Inspektoren oder Aufseber eris LOR _2) die tehnisch gebildeten Tabackarbeiter, welche bei Publikation BRE S das 20. Lebensjahr bereits vollendet haben; a, für den Handel mit Nohtaback, oder E ge R S ile Cette echnisch ausgebildete Hülfépersonal (T ) Tabadre snde m), pers (Tabackagenten, Tabackmakler, : E E ms Teri, enn die unter Ziffer is ezeichneten Perso di j Grwerbsthätigkeit mindestens während 4 Seen ¿om d e Publikation dieses Gesetzes rückwärts gerechnet, unausgeseßt ausgeübt und auéshließlich oder überwiegend daraus ihren Erwerb gezogen haben, oder wenn der unter Ziffer 4 bezeinete Handel mindestens während der vorgedachten 4 Jahre betrieben ist und die ausschließliche oder überwiegende Erwerbsquelle des zur Vergütung Berechtigten gebildet hat. Der Anspruch auf Personalvergütung ist in den Fällen zu Biffer 1, 2 und 3a, bis Ende Juli 1883, in den Fällen zu 3 b. und Sn ver V E is g der E gute patne anzubringen. Don der Personalvergütung sind jedoch alle diejenigen Personen : f E welche eine Stelle im Dienste der Monopolverwaltung ce Vol Ala Graf baute O, M d 3 als g acer eller erhalten oder die Annahme eines ibrer 24. April 1845 zu Hohenbucho Kreis Se bi herigen 1 ‘cbensftellung angemesfenen Postens der bezeichneten Art zuleßt Ziegelarbeiter in Werder, welcher flüchtig ist, bis 3 fallenden Persoüien, Vie e Lia E é Btatftishe Lachrihtet. A L weren Dicbst, s Veri e an a t, C E em 1. Jas eines {weren Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, uge L Ege lge eines deutsYen Bundesstaates sind. Jst Meß- uud Marktorte in Preußen. (Stat. Corr.) Die denselben zu verhaften und in das Gerichts-Gefäng- M Den A i E der Monopolverwaltung | neuere Volkswirthschaft hat den Nußen der Kram- und Jahrmärkte niß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den fnbet -Ersate ver U fat el des Wohnorts verbunden, so | welche in zahlreichen Stadt- und Landgemeinden, mcist mehrmals im 29. April 1882, Der Untersuhungsrichter bei dem E dgs en E j 0 Jahr, abgehalten werden, vielfa in Zweifel gezogen. Sie betrachtet Königlichen Landgerichte. Beschreibung: Alter E A fauas a G E e A Le e E B N E Me Aen, 7 E einer 37 Jahre, Größe 4 Zoll 2 Strich. oder Arbeit8äverdienst, bezüglich der unter Ziffer 4 bezeichneten ¡de Bau j id S pelcehte die bistoris@e Unk with lie Gre: ler der geshäftlihe Reingewinn im Durchschnitt berient 4 h ; aun- u tapelrechte die historische und wirthscchaftliche Grunds Settaun vou T Q A Dient ge ¿P dia 20e en Ea Ie Sie findet das Umkherziehen der kleineren Fabris- Stbre ur Oie N Wee E L Qs En 2 en und Händler mit thren irdenen, wollenen, baumwollenen u. dgl. thätigkeit ausgeübt oder das betreffende Handelsgeschäft Peteleben ift, t Tina r Ne Jeringein AiiVera Lacet itr die Gut ide jedo mit Aus\{luß des besten und des \clechtesten Jahres A bes E ite s n olke, e ditt De AIOs t d ] [ Ce 8gefühls im Volke; sie leitet- aus ( a vtbÉ ove bes B O Os die Crwerbsthätigkeit aus- | strömen von Jung und Alt Gefahr fe Spei aub Sig s Handelsgeschäft betrieben ist: h Ï ab. Wenn wir nun auch diefen und ähnlichen Befürchtungen und 4 Ï für das Hülfs- Vorwürfen eine gewisse Berechtigung nicht absprechen können und zu- für das Hülfs- personal desHan- | geben müssen, daß die Entwickelung des Verkehrs zwischen Produk-

(Begründung folgt.)

Centralblatt für das Deutsche Reih. Nr. 17. [19464] Bekanntmachung.

In der Adamski’shen Aufgebotssache sind dur Erkenntniß des unterzeihneten Gerichts vom 20. April 1882 die unbekannten Interessenten der im Grundbuche von Mostki Nr. 43 früher Mroczek Nr. 25 in Abtheilung TII. unter Zahl 1 für Francisca Rudnik, geb. Adamska, eingetragenen Post von 15 Thlr. 19 Sgr. 7 Pf. und des darüber ebildeten Interims-Rekognitions\heins mit ihren Ansprüchen ausges\ch{lossen und der gedachte Interims- Rekognitions\chein für kraftlos erklärt worden. Kempen, Pr. Posen, den 20. April 1882. Königliches Amtsgericht.

__ Die Besiber der zu enteignenden Gegenstände

zirtskommissionen zur Betheiligung an dem Abnahrnegescäfe aufzu-

fordern. Falls der Besißer weder persönlih erscheint noch cinen

fe pabain sendet, ist ihm ein solcher von der Kommission zu be- ellen.

__ Zu den Revisionen müssen Diejenigen, bei welchen revidirt wi die nöthigen Hülfsdienste leisten oder leisten fe H 8, 62,

Die Preise der von der Monopolverwaltung zu Üüberneßmenden Gegenstände werden durch Abshäßzung des Werthes der P i MWerthbeme} ;

ei der Werthbemessung der Tabackfabrikate sind dem Fabri- kanten die Gestehungskosten, anderen Personen die Anbau in dem nachgewiesenen oder Mangels eines solchen Nachweises in dem geshäßten Betrage zu gewähren. Zu den Gestehungskosten beziehungs- weise Ankaufskosten wird den Fabrikanten beziehungsweise den Händ- lern ea Zulwlag bis Y U L

abritate ganz oder theilweise aus solchen Tabacksurrogaten, welche nah dem Geseß vom 16. Juli 1879 und den R G D führungévorschriften bei der Herstellung von Tabakfabrikaten nicht verwendet werden dürfen, sind von der Üebernahme für die Monopol- verwaltung ausgeschlossen und unter amtlicher Kontrole zu vernichten, sofern nit binnen einer von der Kommission zu bestimmenden Frist die Ausfuhr in das Ausland amtlich nachgewiesen wird.

Die Händler mit Rohtaback und Tabakfabrikaten und die Taback- fabrikanten haben den Bezirkskommissionen auf Erfordern jede zweck-

[19463] / Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 21. April 1882 is}t die Hypothekenurkunde über die auf dem Gute Groß-Hammerbach in Abtheilung Il. Nr. 21 und auf dem Grundstück Polzin Bd. XF. Bl. Nr. 80 in Abtheilung II1. unter Nr. 7 für die Frau Professor Dr. Jacksch von Wartenhorst einge- tragenen 1000 Thr. für kraftlos erflärt.

Polzin, 22. April 1882.

Königliches Amtsgericht. II.

Auszug der Klage bekannt gemacht. Darmstadt, am 27. April 1882.

Kolb, Hülfs-Gerichtöschreiber des Großherzogl. Landgerichts.

[19443] Aufgebot. I. Johann Heinrich Schrumpf von Helmers, geb. den 10. April 1811, Sohn des verstorbenen Acker- manns Johann Adam Schrumpf von Helmers und dessen verstorbener Ehefrau Justine Shrumpf, geb. Heß, von Frauenbreitungen, ist Mitte der 40er Jahre na Amerika ausgewandert und hat mit Ausnahme eines Briefes 3 oder 4 Jahre nah seinem Weggang nichts wieder von sich hören lassen. Derselbe hat ein Vermögen von ca. 135 Fl. hinter- lassen, welches obervormundschaftlih verwaltet wird. Es hat der Landwirth Heinrich Werner von Hel- mers als Neffe und nächster Erbe des Verschollenen dessen Aufgebot beantragt.

[19471]

Stecbriefs-Erledigung. Der unterm 12. Ok- tober 1881 hinter den Arbeiter Wilhelm Seliger aus Potsdam erlassene Steckbrief i} erledigt. Potsdam, den 26. April 1882. Königliches Land- gericht. Der Untersuchungsrichter.

19461]

t Die unbekannten Eigenthumsprätendenten bezüglich des im Grundbuch von Leopoldshagen, Band Il. Blatt 76 unter Nr. 1 des Titelblatts verzeichneten „Ackers in den Vorstüken“ sind durch Urtheil vom 18. April d. I. A

Der hinter den Knecht Franz Mirowski aus OREE Königliches Amtsgericht. I.

personal der dels mit Roh- dem Kreise Adelnau am 28. Juni 1881 erlassene

entsprechende Auskunft über den Geschäftsbetrieb wahrhbeit Äß 3 ertheilen, auch die Geshäftsbücher vorzulegen. E

Die nähere Anweisung bezüglih des Verfahrens der Bezirks-

Tommissionen wird vem Bundesrath erlassen. 8. 63. : __ bb. Berufungsinstanz.

„Gegen die Preisfeststellung der Bezirkskommission steht dem Besitzer der abgeshäßten Gegenstände beziehungsweise seinem Ver- treter, sowie dem Vertreter der Monopolverwaltung Einspruch zu welcher fofort erhoben und binnen einer 14 tägigen Frist, unter An- ge der Sie Gear gung oder Hre termaligung, begründet

erden muß. ie Gegenstände, auf welche der Einf i i wems any Eeiek 1 G IREO I VeNeNR, eber den Einspruch entscheidet endgültig und mit Aus\{Gluß Nechtsweges eine Centralkommission, elde A einem Boge zwei höheren Beamten der Monopolverwaltung, vier höheren Landes- beamten und vier vereideten Sachverständigen aus den Kreisen des Tabackhandels und der Tabalindustrie besteht. Für die Abschätßung der Maschinen, Werkzeuge und Geräthe zur Tabafabrikation treten zwei vercidete Sachverständige aus den Kreisen der Verfertiger solcher Gegenstände hinzu. Zu dex Kommission werden der Vorsitzende und die Beamten der Monopolverwaltung vom Reichskanzler ernannt, die übrigen Mitglieder von demselben auf Vorschlag der seitens des Bundesraths bezeichneten Landeêregierungen berufen.

Bis zur Entscheidung der Centralkommission und weiter inner- balb einer Präklusivfrist von 10 Tagen nach dem Empfang dieser Gntscheidung, steht dem Inhaber der abgeshäßten Gegenstände das ad zu, die leyteren unter Steuerkontrole in das Auéland auszu-

ren. 8, 64.

Tabafabrikation taback und (Ziffer 1) und Tabatfabrikaten A (Ziffer 3) und Tabadarbeiter die Händler mit (Ziffer 2) Tabalfabrikaten 4 C 2 or ; : - Cr i (Ziffer 4) 4 Jahre bis aus\{ließliß 5 Jahre in dem 2 faden in dem 1 faden E Í 6 2/9 7 11/6 a : 7 j 7 t 8 " u 1/9 8 v 9 "” i i E M a 04 Í 10 oder länger D R n S eines durhscnittlichen jährlichen Gehalts oder Arbeitsverdienstes AVLLLS “l T b enn Perjonen, welchen nach Absatz 1 ein Anspru auf Per- fonalvergütung zusteht, cine Stelle im Dienste der Mint eee oder als Tabacverschleißer erhalten haben, jedoch aus derselben inner- halb der nächsten 5 Jahre ohne ihr Verschulden wieder entlassen werden, so empfangen diese Personen eine Personalvergütung von F desjenigen Betrages, welcher ihnen zu gewähren gewesen sein würde wenn sie die Stelle im Dienste der Monopolverwaltung oder als Tabackverschleißer nicht E - « OD, 9) Unterstüßungen. at „Aus besonderen Villigkeitsgründen können Unterstützungen mit Nücksicht auf den durch die Einführung des Reichstabackmonopols entzogenen oder ges{chmälerten Erwerb gewährt werden : _ 1) an Personen, welche in die Klassen der nach den S8, 66 und falen einer Entschädigung oder Vergütung berechtigten Personen nit cen 9

" u "

oder

tions- und Konsumtionssorten, die Errihtung von Bazaren und vere manenten Ausstellungen, die Niederlassung von Krämera und änd lern aller Waarengattungen fast in jedem größeren Dorfe die Abhal- tung von Kram- und Jahrmärkten mehr und mehr entbehrlich zu machen scheinen, so weist uns doch die Statistik auf das Gegentbeil hin. Sie lehrt uns, daß die Zahl der preußishen Marktorte zwar in den leßten Jahrzehnten unmerklich abgenommen hat, die Zahl der in denselben abgehaltenen Messen und Märkte verschiedener Art da- gegen sogar eine gewisse Zunahme aufweist.

Fassen wir nun für heute zunächst die Meß- und Marktorte, deren Zahl und Vertheilung in das Auge, so finden wir, daß im preußischen Staate ohne Hohenzollern 1863 an 1880 Orten, 1875 in denselben Landestheilen an 1891 bezw. im erweiterten Staatsgebiete an 2675 Orten Jahrmärkte abgehalten wurden, und im laufenden Zahre immer noch 1878 bezw. 2667 „städtishe und ländliche Ort- schaften ihre Pläße und Straßen den fremden Gewerb- treibenden zu gleichzeiger Ausstellung von Verkaufsobjekten öffnen. Die Veränderung ist allerdings im Ganzen unerhebiih und auch innerhalb der einzelnen Provinzen und Regierungs- bezirke nicht so auffallend, daß daraus auf die Wirksamkeit eines volkswirthschaftlihen Geseßes geschlossen werden dürfte. Zwar ver- minderte sich die Zahl der Marktorte in den Negierungsbezirken Coblenz (ohne Meisenheim) von 125 auf 111, Trier von 127 auf 115, Erfurt von 41 auf 34 u. \. f.; dagegen vermehrte sie ich in den Bezirken Aacben von 72 auf 82, Gümbinnen von 35 auf 42, Danzig von 31 auf 37, Cöln von 75 auf 81 u. \. w. Benawbarte Gegenden verhalten sich Hierin mehrfach entgegengeseßt, so daß auch landêmannschaftliche Gründe für die Aufhebung oder Neuansegung von Mee mer n Ut de anutieen, Zub.

Von der Gesammtzahl der 1882 1882 gezählten 2667 Marktorte sind 1296 Stadtgemeinden oder haben besondere lecken8gerehtsame,

Steckbrief wird hiermit erneuert. (T. I. 681/81.) Der Erste Staats-

Cassel, den 22. April 1882. anwalt. J. V.: Stinting.

[19448] Ladung.

Der Anton fannt is und welchem zur Last am 27. Januar 1882 Blumen feilgeboten zu haben, ohne

erforderlichen Legitimations\cheines und des vorge- {riebenen Gewerbescheines zu sein Uebertretung gegen §. 55 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869, §8. 6 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 und 8, 18 daselbst wird auf Anordnung des König-

lien Amtsgerichts hierselbst auf Samstag, den 15. Juli

Vormittags 9 Uhr, : vor das Königliche Schöffengeriht zu Sobernheim Auch bei Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung

zur Hauptverhandlung geladen. \chuldigtem geschritten werden.

Sobernheim, den 22. April 1882.

Heise, Gerichts\chreiber des Königlichen

[17167] S In der Strafsache gegen den W

Ernst Biering, geboren 10, November 1843 zu h E zuleßt in Berlin wobnbast;

Benig in Sa

Maycr aus Irmtraut, im Re- gierung8bezirk Wiesbaden, dessen Aufenthalt unbe-

zu Eckweiler

gelegt wirdck fünstliche im Besitz des

1882,

unent-

Amtsgerichts.

eber Friedrich

II. Ottilie Schulz von Gräfendorf, geb. den 11. Juli 1834, Tochter des verstorbenen Zolleinneh- mers Johann Friedrih Schulz zu Gräfendorf und dessen verstorbener Ehefrau 2. Che, Martha Elisa- betha, geb. Kallenbach, ist 1852 nah Amerika aus- ewandert und hat seitdem nichts wieder von sich ören lassen. Behufs Nachlaßregulirung derselben hat die Bar- bara Margaretha Neubert von Gräfendorf als nächste U der Verschollenen deren Aufgebot be- antragt. III, Georg B Gruber, geb. am 27. Dezem- ber 1827, Sohn des verstorbenen Pfarrers Johann Nicolaus Gruber und dessen verstorbener Chefrau Christiane, geb. Ortloff, von Oberstadt, zuleßt in Frauenbreitungen, ist im Jahre 1845 noch minder- jährig nach Amerika ausgewandert und hat seit eer als 30 Jahren nichts wieder von sich hören lassen. Behufs einer Erbschaftsregulirung haben dessen Geschwister Frln. Therese Gruber in Salzungen, Carl Gruber in Hohenstein und Marie Kiesewetter, geb. Gruber, in Helmers das Aufgebot des Ver- schollenen beantragt. 3 i Den gestellten Anträgen gemäß werden die ge- nannten Verschollenen hiermit aufgefordert, \sih \pä- testens in dem auf Montag, den 20. November 1882, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termin bei dem unterzeihneten Amts-

ves dem Tischlex Chr. Fischer zugeschriebenen Hauses, Chatterau Nr. 2107, hat das Großherzogliche Amts- gericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Donnerstag, den 11. Mai 1882, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 8, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden“ vom 27. d. M. an zur Ein- iht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei, btheilung für Zwangsvollstrekungen und Konkurse niedergelegt sein. | [19641] Wismar, den 26. April 1882. H. Renn, Akt.-Geh., Gerichtsschreiber : des Großherzoglih Mecklenburg-Schwerinschen Amtsgerichts.

(19520] In dem auf die Ladung vom 20. Februar d. L estern abgehaltenen Termin zur Anmeldung von Ansprüchen an den verlorenen Hypothekenschein über 50 Thlr. Gold, eingetragen Fol. 155 Nr. 5 auf das Scankwirth Drewe'she Haus, ist sofort das Aus- \{lußurtheil dahin verkündet, daß die nicht angemel- deten Ansprüche für erloschen, der Hypothekenschein für ungültig erklärt sein und das Intabulat getilgt werden deu

Neustrelitz, 26. April 1882,

gerihte anzumelden, widrigenfals die Verschollenen

Großherzogliches Amtsgericht, Abth. I, Dr, B. Selmer.

19467] l Die unbekannten Berechtigten zu der Post von 225 ‘halern, welche auf dem zu Neuendorf a. bele- genen, Band I. Blatt 1 des Grundbuchs verzeich- neten Bauerhofe auf Grund der Obligation vom 20. Februar vi decreti vom 1. März 1836 für die minderjährigen Kinder des verstorbenen Schiffskapi- täns Grünberg zu Leopoldshagen, nämlich Karoline, Emma; Johann, Heinrich, Geschwister Grünberg, zu 5% verzinsli und nach sechsmonatliher Kün- digung zahlbar, eingetragen steht, find mit ihren An- sprüchen auf dieselbe durch Urtheil vom 18. April 1882 ad. j Anclam, den 19. April 1882.

Königliches Amtsgericht. I.

Copia vidimata des Urtheilstenors. Jm Namen des Königs ! In Sachen, betreffend das Aufgebot der Carl Mittwoch und Johann Urbanschen Spezialmassen, hat das Königliche Amtsgericht zu Johannisburg durch den Amtsrichter Gerigk 2c. für Recht erkannt: L Alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprühen an die Carl Mittwochsche und Johann Urbansche Spezialmassen ausge- ia dagegen werden dem Schuhmacher

[19466]

riedrich Mittwoch, der Losfrau Caroline Nie- wiß, geb. Mittwo@{, und der Wittwe Heinriette Wossoßki in Sgonn ver Alt Ukta, ferner der Mittwo, in

Losfrau Heinriette Dudda, geb. i Kurwien und der Gerbermeisterfrau Emilie Olles, geb. Wystow, von hier pre Ansprüche und Rechte an der Carl Mittwochscchen Spezial- masse vorbehalten. i Die Koften sind aus den Spezialmassen pro rata zu entnehmen. Johannisburg, den Den 1882,

C. Entschädigung wegen der Aufhebung oder Besränkung de

H Privatbetriebe. 1) Im Äigeteinen R Die Personen, welhe in Folge des Verbots der Tabakfabrika- tion und des Handels mit Tabackfabrikaten (88. 4, 5) oder in Folge der Beschränkung des Handels mit Rohtaback eine Verminderung raees erag Amor ra oder res. Erwerkes erleiden, erhalten Ent-

adigungen, Bergütungen oder Unterstützungen S gab Bestimmungen in den 88. 65 bis 68. E AON RENE Ms

1371 einfache Landgemeinden oder Gutsgezirke. Die Zahl der leßteren überwiegt in den städtearmen Regieruagsbezirken Gumbinnen und Danzig, aber au in Schleswig, Lüneburg, Stade und Osnabrück, jowie in den westlihen Provinzen. Hier also scheint die Bevölkerung für das Leben und Treiben nuf Jahrmärkten, deren sie für den Waareuverbrauch weniger ais die Bewohner des Ostens bedarf, be- sonders empfänglih zu sein. Ob auf diesen Märkten ein irgend ins Gewicht fallender Umsaß erzielt wird, erscheint fraglich; dieser dürfte

wegen Körperverleßung werden Sie auf deu 31. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, vor die Straf- kammer 5 des Königlichen Landgerichts I. Berlin, Alt-Moabit 11/12, 1 Treppe, Saal 59, zur münd- lichen Hauptverhandlung über die von Ihnen gegen das Urtheil des Königlichen Amtsgerichts 1. zu Berlin vom 9. November 1881 eingelegte Berufung

für todt erklärt, ihr Vermögen als vererbt angesehen und behandelt werden wird, ihre ihrer Gxristenz nah unbekannten Erben aber, welche si niht gemeldet, mit ihren Erbansprüchen ausges{lossen werden.

2) an Personen der in den §8. 66 und 67 bezeichneten Klassen

beim Mangel der daselbst angegebenen Voraussckungen der Ent-

schädigung oder Vergütung. E D, E E , 69,

6) Verfahren bezügli der Entschädigungen, Vergütungen und G + Unterstüßungen, Ueber die Zulässigkeit der Anträge auf Realentshädigung, Per-

[19646] Edictalladung. : Die unbekannten Erben der am 18. Juli 1880 zu Hanau verstorbenen ledigen Näherin Maria Heil Zugleich wird auf werden aufgefordert d binnen 3 Mouaten bei Montag, den 27. November 1882, der ae Een Behörde zu melden, widrigenfalls Vormittags 11 Uhr, der Nawlaß der Heil entsiegelt und dem Königlich

Termin zur Verkündung des Präklusiverkenntnisses | preußischen Fiskus verabfolgt werden soll.

8, 65, , 2) Realéntschädigunga.

Tabackfabrikanten und Rohtabackbändlor, deren eigene Fabrik- oder Magazingebäude in Folge der durch die Einführung des Reichs- tabadmonopols bedingten Aufgabe des Geschäftsbetricbes im Werthe vermindert sind, erhalten, sofern nicht die betreffenden Gebäude von der ns erworben werden, cine der Werthverminde- rung entsprechende Entschädigung in Kapital (Realentschädigung).

Eine bezügliche Anmeldung, welche insbesondere eine Be\crei- bung der Gebäude unter Angabe der Größenverhältnisse, eine Nadh- weisung des bisherigen Werthes und cine Berechnung der eingetrete- nen Werthminderung enthalten muß, ist bis zum 15. Juli 1883 ter Steuerbehörde, in deren Bezirk die Gebäude licgen, cinzureichen.

8, 66, S 3) Persfonalents{ädigung. , Mit Rüdlsicht auf den Verluft oder die Schmälcrung der Pis- aen Erwerbêthätigkeit erhalten die Tabackfabrikanten, welche ihre abrifen nit an die Monopolverwaltung verkaufen, und die Roh- tabacckthändler eine Persfonalentshädigung unter der Voraussetzung, daß das Geschäft mindestens während 4 Jahren, vom Tage der Pu-

sonalents{ädigung und Perfonalvergütung (S8. 65 bis 67), sowie über die Höhe der zu gewährenden Beträge wird, unter Auss{luß des Necbtsweges, durch die im §. 61 bezeichneten Bezirkskommissionen und in höherer Initans durch die im §. 63 bezeichnete Centralkom- mission, welchen für die Anträge auf NRealentshädigung je 2 ver- eidete Sachverständige vom Baufach hinzutreten, Entscheidung getrof- fen. Zum Einspruch gegen die Entscheidung der Bezirkskommission ist Derjenige, um dessen Schadloshaltung es \ich handelt, sowie der Ver- treter der Monopolverwaltung befugt. Der Einspruh muß bei der Bezirklskommission innerhalb 3 Tagen nach dem Empfang der Ent- {eidung eingelegt und innerhalb 14 Tagen begründet werden, wobei, sofern die Poye des zuerkannten Betrages angefochten wird, die ver- langte Mehrung oder Minderung bestimmt anzugeben ist. Die Gesuche um Unterstüßung (§. 68) werden zunäcst von der Bezirkskommission, sodann von der Centralkommission begutachtet, worauf die Entscheidung durch den Reichskanzler ereia. In Bezug auf die vorbezeihneten Geschäfte der Bezirkskommission ergeht eine Instruktion des Bundesraths, Die Ortsbehörden sind verpflichtet, den Bezirkékommissionen zwecks Erfüllung ihrer Obliegenheiten jede gewünschte Auskunft über

vielmehr an den östlicher belegenen Marktorten, deren Umwohnerschaft halbe und ganze Tagereisen zu den gewohnten Jahrmärkten zurückzu- legen und seine Einkäufe zu besorgen gewohnt ist, weit bedeutender sein. Vertheilt sind die Jahrmarktsorte überhaupt sehr unregelmäßig. Von den 566 administrativen Einheiten des preußishen Staates, wdrunter man die Stadt- und Landkreise, die Aemter und \ogenann- ten seBsänoigen, Städte der Provinz Hannover, sowie die bohen- zollernschen Oberämter versteht, besißen 111 je einen, 62 je zwei, 71 je drei, 81 je vier und 60 je fünf Marktörte. Jn diesen 1072 Ort- schaften wird voraussibtlich ein größerer Umsaß erzielt, als in den 1595 dihter gruppirten Marktorten, die d zu sechs bis zehn auf 144 Kreise, Aemter und Oberämter, zu elf bis fünfzehn auf 27 Kreise, zu sechs8zehn bis zwanzig auf 9 Kreise und zu zweiundzwanzig auf 1 Kreis (Ahaus) vertheilen, Mit Gewißheit kann jedo fiber den Werth der ärkte für das Publikum kein Schluß aus der Rae gezogen werden, daß in einer Gegend die Marktorte dicter, in einer anderen weitläufiger liegen. ielmehr ist es immerhin denkar, wenn auch nicht wahrscheinli, daß in den damit am reih- listen versehenen Kreisen Ahaus und Tecklenburg, woselbst fast ohne Ausnahme jede Gemeinde ihre Jahrmärkte hat, sowie im Kreise

m Falle

Ihres unents{uldigten von

Das Gericht kann jederzeit Jhre Vorfü

anordnen. Berlin,

Verhaftun 1882,

riedri Ernst Biering.

[19616] t wohnhaft in

D une

ehrmann der Landwehr ohne Erlaubni wandert zu sein und ohne von der bevorstehenden Aus-

wanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu Nr. 3 des

gegen erselbe wird auf Anordnung des o ierselbst auf den 18,

September 1882, Vormittags 9 Uhr, vor das

eng ebuhs. en Amtsgericht

Strasne

König

Oecconomie-Handwerker Friedrich zt wohnha | tprvat d wird beschuldigt, e ausge-

Go

ei unentschuldigtem

eladen. Nach §. 370 der Strasprozeyornung wis

hnen eingelegte Berufung ewesen werden. rung oder

den 27. M

ilian

tver

due

ärz

Königlihe Staatsanwaltschaft beim Land- ericht I, Be e Lüders. An den Weber Herrn

A r den 21. April 1882

alzungen, den 21. Apr i:

s Gerzoalldes Amtsgericht, Abth. I. Wehner.

[19428] Aufgebot. Im Grundbuch von os. 1 u. 2 finden sich zu Gun

onrad Knips zu Fulda

n der Wittwe de

1850 bezw. Theilungsvertra vom 13./4. 1860,

ulda

25. uar 1842 pfandrechtlich eingetragen. Auf den Antrag der Wittwe des Leder

euenberg Art. 21 Abth. Ill. fte a, 942 M 86 «4 aus Kaufvertrag vom 23.,/12.

b, 342 M 86 e Kaufvertrag vom 25./7. erner im Art. 26 Abth. 111. pos. 1 zu Gunsten des onrad Knips zu G 340 fl (582 A 86 „\) aus Kaufvertrag vom Jan ndlers

Hanau, den 25. April 1882, Königliches Amtsgericht. T. Boehn e.

«J.

[19462] Bekanntmachuug.

8 durch den Arutsrichter Genßz für Recht: g | Alle unbekannten Intere Ansprüchen an die in dem

chofswalde E ildeten Spezialmafsen, nämli: P ibeils.S ialmas} 24 M -Spezialmasse von G

b, e Geschwister Mathilde und Johann Moesershe Ausstattungs - Spezialmasse vo

90

Auf den Antrag des Justiz-Rath Gerstenberg in Neisse erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neisse

enten werden mit ihren betreffend die

erfahren wangsversteigerung des Grundstü Nr. 58 Bi- tharina Moesershe Ausftattungs-An-

eiben

Adam Kircher, geb. Knips, werden alle Erben oder

c, die

M Maria Moeser, Maria Magdalena

.) Königliches Amtsgericht. fel Gerigk. Für die Richtig u Me Abschrift : urt, Civil-Supernumerar.

[19460] Bekanntmachung. Pm Namen des Königs!

Auf den Antrag des Grundbesitzers Adolf ulz u Niostoy, Gigenkzamer des E Nioftoy Nr. L tant das Königliche Amtsgericht zu Sol durch den Amtsrichter Rose, da das G, verfahren zum Aufgebol8antrage nach S§. 103 der Grundbuchordnung zulässig ift, r Recht:

Die eingetragenen Gläubiger der Pypotberenpost a von 50 Tblrn. 69 Groschen, welhe im Grund- n buche des dem Grundbesißer Adolf Sg ae böôrigen G;zundstücks Niostoy Nr. 1 g theilungsplan vom 1. März 1810 ng vom 7.

Königliche Shöffenger G! bierselb zur Landl eladen. wird derselbe auf Grund der nach

rozeßordnung von demKöniglichen m Es tein ausgestellten Aertläcung verurtheilt

werden. rtenstein, den 19. April 1882, von Mülverstedt. ein, otéshreiber des Königlichen

Amtsgerichts.

örtliche und persönliche Verhältnisse thunlichst zu ertbeilen, auch die uon Ana in, Abib U na,

Auszahlung der Entschädigungen S d w. zu vermitteln.

x der nah §. 59 Absaß 1 und 2 den Tabalk- bändlern und Tabadlfabrikanten Pltiagenben Kazeité wird mit Gt Reale s e ae Age delrast, s

Wer ohne die nach §. 59 Absahy 1 erforderlihe Anzei

mit Rohtaback oder Tabackfabrikaten oder Tabadfabrikation betet desgleiben wer zuwider den Bestimmungen in §. 60 den Vorrath an Rob- tabad oder Tabackfabrifkaten oder die Maschinen, Werkzeuge und Gerätbe

Moeser und Johanna Moesershe Spezial-

4. die Bauergutsbesiker Joseph Zachershe Spe o ae , bi almasse von 204/26 M, m ermit a Neisse, den 12, Ap Köni

Malmedy mit einem Marktorte unter je zwei Gemeinden durchs{nittlich mehr Waaren auf einem Jahrmarkte verkauft werden, als anderswo in einer Kreitstadt, Gewohnheit und Kauflust der En, E L un) ZORO tete der Produzenten sind altoren von zuweilen größerer Tragfähigkeit, als die Ausdehnun des Konsumtionsgebietes eines Marktortes s

gu

A di chwi Nr. 1, f Be T eingetragen f As deren Rechtsnachfolger aren mit ibren e rrkihen auf Vi ie Po aubgesblofen.

, 472 der Straf-

blikation dieses Gesetzcs rückwärts gerechnet unausgesetzt betrieben irks-Commando

ist und die Bedeutung einer selbständigen Nahbrungéêquelle gehabt hat. Der Enns auf Personalentshädigung ist bis zum Ende Juli 1883 bei der F aaen le BCERI f

er Berechnung der Personalentshädigung wird der Reingewinn der Geschäfte im Durchschnitt derjenigen in den Zeitraum vom 1. Ja- nuar 1876 bis 21, Dezember 1881 fallenden Geschäftsjahre zu Grunde gelegt, während welcher das betreffende Geschäft betrieben fit, jedo mit Ausschluß des besten und des s{lech{testen Geschäftsjahres,

sonstige s folger der ursprüngli Gläubi- ger, welche Ansprüche und Rechte bezüglich der oben- edahten Posten geltend zu machen haben, aufge- ordert, solche spätestens im Termine

den 20. Sept er 1882, Morgens 11 Uhr, anzumelden, widrigenfalls unter Aus\{chluß derselben mit ihren Rehten und Ansprüchen die genannte

Die m eNO