1925 / 178 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Aug 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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Ir. 178. Reichsbantgirotonto. Berlin, Sonnabend, den

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die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers

Berlin

W. 48, Wilhelmftraße Nr. 32.

1. August, Abends. Poftschecttonto: Berlin 41821, 1925

Deutsche, besucht die Bäder des beseßten Gebiets!

Junhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. - Verordnung über die Einfuhr von Waren. f Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 32 des Reichs- gesezblatts, Teil IL. Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend den Uebergang der Landgemeinde Wilhelmsburg zur städtishen Verfassung. i

Amtliches.

Deutsches Reich,

Verordnung über die Einfuhr von Waren.

Auf Grund des 8 4 Abj. 2 der Verordnung über die Negelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (Reichsgeseßbl. S. 41)/2. März 1920 (Reichsgeseßbl. S. 334)/3. Mai 1922 (Reichsgeseßbl. T S. 479) wird bestimmt:

S 1. Die Einfuhr der în der Anlage dieser Verordnung genanuten Waren wird ohne die nah § 1 der Verordnung über die Nege- lung der Einfuhr vorgeschriebene Bewilligung gestattet.

8 2, i Diese ‘Verordnung tritt hinsichtlich der in der Anlage unter den Nummern 6lba. 617, 618, 619, 712, 713, 714a, 714b, 715, 716, 717a, 717b, T9òa, 795b, 820a, 820b, 820c und- 837 genannten Waren, sofern sie polnischen Ursprungs sind, mit der Aufhebung der Verordnung über die Einfubr von Waren polnischen Ursprungs vorn 1. Juli 1925 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 153 vom 3. Juli 1925), im übrigen mit dem 14. August 1925 in Kraft.

Berlin, den 29. Zuli 1925.

Der Neichswirtschaftsministex. Neuhaus.

Anlage. Zweiter Abschnuitt. Mineralische und fossile Rohstoffe; Mineralöle.

Einfuhrnummer des Statistischen Warenverzeichnisses

* . e « . . . . a 994c ; 226a . «aus 226b

A. Erven und Steine.

Kreide, weiße, rohe . . Kiesfeigur (Jnfusorienerde) Feuersteine, roh, aud) geschreckt oder gema hlen

Vierter Abschnitt.

Themische und pþpharmazeutische Erzeugnisse, Farben und Farbwaaren.

A.ChemisheGrundstoffe, Säuren, Salze und sonstige Verbindungen chemischer Gtundstoffe, anderwett nicht genannt.

Ammoniak- (Gas-) Wasser; Salmtiakgeist . . L (280b/d) Kalifalze: Carnallit mit mindestens 9 und weniger als 12 bH K,0

Nohsalze mit 12 bis 17,9 yH K,O

Düngesalze mit 18 bis 42 H K O . ...…. Se

Abraumsalze, sog. Staßfurter, vorstehend niht genannt

Dornstein (Rüdstand bei der Gradierung der Salzfole)

Schwefel]|aures Kali (Kaliuinsulfat)

Kupfervitriol (Blaustein, blauer Vitriol, Kupfersulfat, \chwekelsaures Kupferoxyd), auch gemischter Kupfer- und CEisen-Admonter-, Salzburger-) Vitriol . . . .

Zinnorxyd (Zinn\äureanhydrid), Zinnsäure (Zinnoryd- bydrat), mit Ausnahme der zur Verhüttung dienenden (2378) A

Brechweinstein und andere Antimonpräparate . « « -

B. Farben und Farbwaren.

(318/333) nit zubereitet, niht in Aufmachungen für

den Kleinverkauf : i

Kreide, weiße, ges{lämmt, auch gestäubte oder in anderer Weise fein gepulverte rohe Kreide . _. « « .

Graphit, getormt (in Tafeln, Blöcken oder dergleichen) oder in Aufmachyngen für den Kleinverkauf (Tro U, 22) a ao o

D. Aether; Alkohole, anderweit nicht enaunt oder inbegriffen; flüchtige

Gtherif Ge Oele, künstlihe Niechstoffe, ieh- und S@chönheitsÄMittel (Par- fümerien und kosmetische Mittel).

Holsgeist (Methylalkohol, gereinigt; Azeton, gereinigt ; Formaldehyd in wässeriger Lösung (Formalin, Formol)

Azetaldehyd (Thylaldehyd) und Paraldehyd (polymerer) Azetaldehyd)

F. Sprengstoffe, Shießbedarf und

Zündwaren.

Feuerwerk aller Art (Feuerwerksfaz und Feuerwerks- körper); Antimon-, Magnesium-, Zinkfackteln . . . -

369

1) Anmerkung: Anti d aus dieser Nummer ist bereits sinfuhrfret, g imonoxyd aus dieser Ni

G. Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, anderweit nicht genannt. Eiweiß, getrocknet, auch gepulvert, Eiweißstoffe, tierische

und pflanzliche, anderweit niht genannt . . ..-

Fünfter Abschnitt. Tierische und pflanzliche Spinnstoffe und Waren daraus; Menschenhaare, zugerichtete Schmuckfedern, Fächer und Hüte.

B. Wolle und andere Tierhaare (mit Ausnahme der Pferdehaare aus der Mähne und dem Schweife). (429/30) Dichte Gewebe für Möbel- und Zimmer- ausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, fammet- und plüschartigen Geweben) gefärbt, bedruckt

oder bunt gewebt : im Stück als Meterware : abgepaßt (als Vorhänge, Bilder, Decken usw.) . Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartige Gewebe (aufgeschnitten oder nit aufgeshnitten), ungemustert oder gemustert e Knopfmacherwaren, auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder der- gleichen; ferner nah Art der sogenannten Baum- wollensparterie hergestellte Warèn aus Wolle oder anderen Tierhaaren, auch mit pflanzlichen Spinn- stoffen gemisht; Chenille. . C. Baumwolle. Baumwolle, gebleicht, gekrempelt (gestriGen). . . Dichte Gewebe für Möbel- und Zimmerausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, fammet- und plüschartigen Geweben), gefärbt, bedrudckt, ge- mustert, bunt gewebt. . (459/63) Wirk-(Trikot-) und Neßzwaren : Haarneßze e Bogel-, Jagd-,. Pferde-, Trag- und ähnliche Neße « . Knopfmacherwaren, auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder der- gei auß sogenannte Baumwollensparterie; ent e . . . * . . . . 6 . . .

D. Andere pflanzlihe Spinnstoffe.

E: E 00€ 6-02. 0

aus 437 *)

« aus 438a *)

aus 469 *)

Dichte Gewebe für Möbel- und Zimmerausftattung

(mit t von Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartigen Geweben) aus Jute ohne Bef- mischung von anderen Sþinnstoffen, gefärbt, bedrudckt, bunt gewebt, gemustert . A ;

Gaze, Tüll und ähnliche undihte Gewebe .

Sechster Abschuitt.

Leder und Lederwaren, Kürschnerwaren, Waren aus Därmen. C. Kürschnerwaren.

elzwaren, überzogen und gefüttert; auch ungefütterte

e wenn sie mit Band, Knöpfen, Borten usw. versehen find; Kissen, gepolsterte oder fonst ausge- füllte (ohne Gestell) mit Pelzwerk überzogen; Schuhe (auch mit Sohlen aus Leder oder dergleichen), Fuß- \äde, Hüte, Mützen, Muffe und Handschuhe aus Pelzwerk oder mit Pelzwerk überzogen oder gefüttert; Waren aus Vogelbälgen oder Teilen von folchen, die zur Verwendung als Pelzwerk zugerihtet find, sowie Gespinst-, Lederwaren und dergleichen, auf denen Vogelfedern durch Weben, Nähen oder der- gleihen befestigt find

Neunter Abschnitt. Besen, Bürsteu, Pinsel und Siebwaren.

(596/9) andere Besen [als aus Neisig] sowie Bürsten und Pinsel: grobe, auch in Verbindung mit unlackiertem Holze, Nohr oder Cisen ; aus Borsten oder tierischen Borstenersaß- stoffen, auch Abstauber aus ungefärbten Federn . grobe, in Verbindung mit lackiertem, poliertem Holze, Nohr oder Eisen; feine (insbe|ondere alle aus Haaren oder Gespirsten sowie Abstauber aus ge- färbten Federn), auch in Verbindung mit Holz, Nohr oder Eiten; auch Abreib- (Frottier-) Bürsten- und -Handschnhe fowie Pferdebürsten aus Borsten, Noßhaaren oder . dergleihen in Verbindung mit groben Gespinstwaren; Haarbüsche aus Noß- oder Büffelhaaren; Tevpichkehrer ; Bürsten in Verbindung mit Bein oder Horn . . . Besen, Bürsten (au Abstauber aus Federn) und Pinsel in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht da durch unter andere Nummern fallen , Siebwaren, - soweit sie nicht durch ihre Verbindungen untex andere Nummern fallen, ...+ -+

1) Hühnereiweiß, getrocknet, aud gepulvert, aus diese: Nummer

ist bereits einfuhrfrei. *) Anmerkung

gehoben worden.

597 598

599 600

\ Bei den mit * bezeichneten Nummern ist das Einfuhrverbot tür die übrigen zugehörigen Waren bereits früher auf-

Zehnter Abschnitt.

Waren aus tierischen oder pflanziichen Schnitz- oder Formerstoffen,

A. Waren aus tierischen Schnißtstoffen,

Opern- und Ferngläser

Opern- und Fecngläser

Echte Perlen, ungefaßt oder gefaßt oder mit anderen Stoffen verbunden . .

B. Holzwaren.

(615 a/b) Bau- und Nußholz, gehobelt, gefalzt, genutet, gestemmt. gezapft, geschlikt, soweit es nicht unter eine der nachstehenden Nummern fällt :

Platten aus künstlißem Holze (Kunstholz, Holzstein [Xylolith]}, Holzpasta, Scifarin oder dergleichen) . . (617/8) Stab- und Täfelboden-(Parkettboden:)Teile, uneingelegt :

roh, auch verleimt, furniert .

bearbeitet, auch verleimt oder furniert

Stab- und Täfelboden- (Parkettboden-) Teile, eingelegt, soweit sie nicht durch die eingelegten Stoffe unter andere Nummern fallen ;

Fein gearbeitete Peitschenstiele (632/3) Gepolsterte Möbel, auch mit anderen alé hölzernen Gestellen, soweit sie niht durch ihre Ver- bindungen unter andere Nummern fallen; gepolsterte Kissen mit Gestell oder {wer ins Gewicht fallender

Füllung von Sand, Blei, Gußeisen oder Stein:

ohne Me a aue (633 a/b) mit Ueberzug:

Billards, überzogen, und Teile von sollen .....

Krankén- und Operationsftühle und andere

Holzwaren aller Art (mit Ausnahme der gepolsterien Möbel) und Waren (ausgenommen Hüte, Perlen, auf Gespinstiäden, Schnüre oder Draht gereiht und ohne weiteres als Shmuck verwendbär, in gleicher Weise hergestellte Besagartikel sowie Steinnußknöpfe) aus anderen ‘pflanzlihen Schnißstoffen (eins{ließlich der Waren aus Samenkörnern und der Lufawaren), in Verbindung mit Gespinsten oder Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide, mit Spigen, Sticke« reien, Gespinstwgren mit aufgenähter Arbeit, Sammet oder Plüsch, fsammet- oder plüschartigen Geweben, zugerihteten Schmucfedern, Perülenmacherarbeit, fein geformten Wachswaren oder Halbedelsteinen, soweit sie niht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Perlen und dergleihen aus Holz, auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und ohne weiteres als Schmuck verwendbar, auch in gleicher Weise hergestellte Be- fagzartifel L

D. Waren aus anderen pflanzlichen

Schnitstoffs&n als Holz und Kork oder

aus anderweitig nicht genannten Formerstoffen.

Abfälle von Zellhorn (Zelluloid) L

Kämme, Knöpfe und andere Waren ganz oder teilweiie aus Zellhorn oder ähnlichen Formerstoffen (z. B. Galalith), anderweit nicht genannt, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen oder . als Nachahmungen höher belegter Waren anzufehen find

Elfter Abschnitt. Papier, Pappe und Waren daraus.

Bunipapier, au auf lithographischem Wege hergestellt, eins{ließlich des mit Kreide, Blei- oder Zinkweiß, Baryt (auch für photographische Zwede) oder der- gleichen überstrihßenen oder mit Metall- (Bronze-) Druck versehenen Papiers, Chromopapier, Chrotino- fartons und Kunstdruckpapier (Jllustrationsdruck- papier) in Bogen oder endlosen Nollen ; lactiertes Papier : mit Glimmer- oder Glasschuppen, Streu- pulver, Wollstaub oder detgleichen überzogenes Papier ; Papier mit gestrichenem, aufgelegtem oder gaivanos vlastishem Metallüberzug in Bogen oder endlosen Nollen mit Ausnahme des mit Metalldruck ver- sehenen Zigarettenpapiers fowie nit Gold- oder Silberschnitt versehenes Papier (mit Ausnahme von Bilderpapier) e

Briefpapier, -karten und -ums{läge in Behältnissen aus Papier, Pappe oder Holz (Papterausstattung) ,

¿2 Dreizehnter Abschnitt.

Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (mit Ausnahme der Touwareu) sowie aus fossileu Stoffen,

Edelsteine, bearbeitet (ges{lifen usw.): in anderer Weise gefaßt [als in Holz, Horn, Knochen oder un- edlen Metallen]; in einer zur unmittelbaren Ver- wendung als Schinuck oder Zierat geeigneten Form

1) Anmerkung. Holzperlen aus diefer Nummer sind bereits eins

fuhrfrei. ?) Anmerkung. Stôcke aus dieser Nummer sind bereits ein-

fuhrfrei.

aus 615 a*)

aus 622*

aus 639a