1925 / 190 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Aug 1925 18:00:01 GMT) scan diff

ALE D E! A aen a Gr Zar mdr A M

[56750] :

Wir fordern hiermit . die Junhaber unjerer Obliggationsanleihe 4/4 %ige Teil- U G L WEngen, vom Jahre 1920 ge- mäß & 39 des ufwertungögesepes vom 16. 7. 1925 auf, ‘diejenigen uldver- chreibungen, für welhe die Vorrehte des

ltbesibes in -Anspruh genommen werden,

bei Vermeidung des Verlustes des Genuß- | N ¿- Techts innerhalb

einer Frist von einem Monat seit Erscheinen dieser Aufforde- rung bei der Kasse des Bankhauses Otto Markiewicz, Berlin, Unter den Linden 77, anzumelden. f ;

Die erforderlichen Beweismittel \ind der Anmeldung beizufügen oder binnen einer weiteren Frist von einem Monat nächzureichen.

Aachen, den 14. August 1925. Mannesmann-Mulag (Motoren-

und Lastwagen-Akt.-Ges.).

[56414] :

Gemäß § 39 ‘des Aufwertüngsgesebes fordern wir diejenigen Inhaber von Schuldverschreibungen unserer 434 pro- gentigen Anleihe vom Jahre 1919, die thre Obligationen bor dem 1. Juli 1920 erworben haben oder für die § 38 des Aufwertungsgeseßzes zutrifft und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger ge-

blieben sind, auf, ihre Schuldverschrei-|

bungen, “für die die Vorrechte des Alt- besißers in Anspruh genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Ge- nußrehts bis zum 15, September -1925 bei uns oder bei dem Bankhaus Gebr. Arnhold in Dresden und Berlin oder bei dem Bankhaus Georg Fromberg & Co. in Berlin odex bei dem Bankhaus Bayer & Pee in Chemniß und Leipzig oder bei der Bayer. Vereinsbank in. München und Nürnberg und deren Filialen anzu- melden. Die erforderlichen Beweismittel sind der Anmeldung beizufügen oder binnen einer weiteren Frist von einem Monat nachzureichen. z Schweinfurt, 15 August 1925. Deutsche Gußstahlkugel- « Ma- schinenfabrik Aktien-Gesellschaft. Fries. Höpflinger.

[56729] Alex. Zink Filzfabrik Aktiengesellschast, Roth.

Lebte Aufforderung. -

Unter Bezugnahme auf unsere Be- kanntmachungen in den A Nr. 104 und 120 des Mellen eih8anzeigers fordern wir die Inhaber der zum Zwecke

der Umistellung auf Reichsmark bisher | Kass

noch nicht eingereichten Aktien hiermit E auf I L i j meidung der Kraftloserklärung bis zum 15. September 1925 einst \ bei der Bayerischen. Vereinsbank, M Des oder bei der Deutschen Vereinsbank, Frank- inzulicseur Bie auf die für Trafil einzuliefern, ‘Die auf die für Traftlos er- Ttlärten Aktien entfallenden Reichsmark- At E o L Erl Ee es A s bj. IIT H.-O.-B, für Hechnung der Ve- Feilatón verkauft. Der Erlös wird den

Beteiligten unter Abzug der entstandenen

Unkosten im Verhältnis ihres Aktien- bèsißes ausgezahlt oder, sofern die Be- rehtigung zur Hinterlegung vorhanden ist, für deren Rechnung hinterlegt. Noth, den 11. August 1925. Alex. Zink Filzfabrik Aktiengesell- schaft, Noth.

- Der Aussichtsrat.

W,. Rolfes, Vorsißender,

Der Vorstand. A. Zink

[56579]

Wir laden hierdurch die Aktionäre unserer Gesellshaft zu einer am Donnerstag, den 10, September 1925, Mittags 12 Uhr, in unseren Geschäfts- räumen, Berlin W. 15, Kurfürsten- damm 206/7, stattfindenden außer- ordentlichen Generalversammlung ein.

Zur Teilnahme ist berechtigt, wer seine Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungssheine der Reichsbank oder eines deutschen Notars spätestens am 6. September 1925 mit doppeltem arithmetisch geordneten Nummernver- gens bei unserer BAO chaftskasse,

exlin oder Hamburg (Esplanade 6), deponiert hat.

__ Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands über die Ge- schäftslage.

2. Abänderung des noch nicht durch- geführten Me vom 30. ‘12. 1924, betr. Kapitalserhöhung (die Kapitalserhöhung soll auf Reihs- mark 400 000,— beschränkt werden unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre).

, Beschlußfassung . über Saßungs- änderungen:

4 (Busay, wonach der Auf- sichtsratsvors. oder dessen Stell- vertr. die Vertragsbedingungen der Vorstandsmitgl. festseßen kann); è 6 (Noutormd der Diff, c); 7 (Neuformulierung, die äuch Auslagenersahß zubilligt; 8 9 (Bes E in Eilfällen

au telephoni kein von der Gen.Vers. gewähltes

Mitglied widerspricht);

§ 10 (Streihung der Worte „vozu jedoch nicht TFnanspruch- nahme von Bankkrediten zu rechnen ist“ in Ziff. 5; Aenderung der Bau- kfostenbeträge in Ziff. 10; Zusag Ziff. 11: „Zu unentgeltlichen Ver-

fi un en“Ÿ.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Berlin, den 12. August 1925. Der Aufsichtsôrat der

6 fti ° i nas

ihre Aktien zur Ver- | Postsch Wechsel

, und nur, wenn |j

GEO

efauntmachung gemäß § 6 Durch-

führung8verorduung zur Gold-

* bilanzverorduung.

Auf Veranlassung der Zulassungsstelle an der Börse zu Hamburg geben wir fol- A bidbeci Handel und

6 bisherige zum Handel uhd zur

otiz an_ der- Bârse zu Vandura zu- classene Stammaktiënkapital der Gesell-

schaft betrug 4 15 000 000,—.

Das Grundkapitäl ist gemäß General-

versammlungsbeshluß vom 30. 12. 1924

umgestellt worden auf F 000,—,

eingeteilt in 15000 Stück auf den Jn-

haber lautende Stammaktien Nr. 1 bis

15 000 über je RM 40,—. :

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. y i ns Reingewinn wird wie folgt ver- eilt:

a) Zunächst werden 5% dem Reserye- fonds zugeführt, -solange dieser nit 10 % des Grundkapitals erreicht.

b) Von dem verbleibenden Reingewinn erhalten die Aktionare bis zu 4% auf das eingezahlte Aktienkapital.

c) Von dem alsdann verbleibenden Be- irag erhalten: A

aa) zunächst die Us des Vorstands die thnen vertraglih zu- stehende Tantieme,

bb) alsdann die yon der General- versammlung gewählten : Mitglieder des Aufsichtsrats eine Tantieme in Höhe von 10% vom Reingewinn, mindestens eine feste Vergütung von RM 1200,— für den Borsibenden, RM 1000,— für den stellv. Vor- sibenden und NM 750,— für jedes andere Mitglied, :

d) Der Rest wird, sofern nicht die Generalversammlung hierüber ¿u anderen Zweden - verfügt, als fernere Dividende an die Aktionäre- verteilt.

Die Reichsmarkeröffnungsbilanz

per 1. Juli 1924 ftellt sich wie folgt:

Aktiva. RM Grundstücke . « « ¿ 243 450 Gebäude . 932 176 Maschinen 127 813 Transmissionen *. Werkzeuge und Ulenfsilien . Modelle . . «e . Uchtanlage - « « + An\schlußgleise . « « Beteiligung ientenbank eteiligung entenban M 29 710) . a

Effekten - - « « »

T S

1 320 970 11 157 41 575 4416 12 805

999 611 346 321

1570 306/61

AMC e. o. Bankguthaben .

0.9 @_-D

ostsheck. . «

Bl E ntli A Debitoren (Abvaldeb. 4 69100) . . + 5

Waren 8. «6 o,90

Pasfiva. : Aktienkapital . 600-000 Neserve - 214 028 Nicht erhobene Dividende . 9 509 Nüukstellg. f. Obligationen- aufwertg. und Steuer . 20 000|— Kreditoren (Avalkred. 6 69 100 408 869/41 170 845/02

147 053/87

1570 306/61

Von der am 15, b, 1920 begebenen 4 igen Anleihe im Gesamtnennbetrag von 42000 000 sind noh M 651 000,— ungetilgt, Die Anleihe ist im Mai 1922 um 1, Oktoker 1925, ‘dem frühestzuläfsigen

ermin, von uns gekündigt worden. Vie fsaut Reichsmarkexöffnungsbilanz zurücl- gestellten RM 20 000,— entsprehen dem nach der 3. St.-N.-V. sich Ge Be- as für. Aufwertung und Öbligationén-

euer. R. Dolberg Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

Nathdem die. handelsgerichtlihe Ein- tragung der Umstellung erfolgt ist, fordern wir unsere Aktionäre hiermit auf, die Aktienmäntel ohne Gewinnanteilschein- bogen behufs Abstempelung auf den NM- Nennwert in der Zeit bis zum 30, Sep- tember 1925 einschließlih bei unserer Gesellschaft : : :

Berlin V. 15, Kurfürsteu-

damm 206/7, oder

Hamburg 36, Esplanade 6, mit einem arithmetish ordneten Nummernverzeichnis (in doppelter Aus- fertigung) einzureichen.

Die Aushändigung der abgestempelten Aktienmäntel erfolgt gegen Rückgabe der Dun, Die Versendung geschieht ohne unsere Verbindlichkeit und auf Kosten der Aktionäre. ;

Berlin W. 15, . August 1925.

R. Dolberg Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

691 Benkschulden, (Rentenbank M 929 7 ) 6 o o . . .

Alzepte «e eo eo 5

[56774]

Gemäß § 39 des C über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen (Aufwertungsgeseß) vom 6. Juli d. I. fordern wir hiermit auf, die Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesißes in Anspruch ge- nommen werden, zur l Verlustes des Genußrechts spätestens innerhalb eines Monats seit dieser Be- fanntmahung bei der Gesellschaftskasse, Berlin W. 50, Augsburger Stv. 32, an- zumelden, Die ‘er orderlichen Beweis- mittel sind der Anmeldung beizulegen oder binnen einer weiteren Frist von einem Monat nachzureichen.

Berlin, den 14. August 1925.

fan tverwaliung Dresdèn - A., Marien- | trafe 17, einzusenden, und zwar bis zur rla

| Der Vorstand. Rudolph Böhm.

Vermeidung des:

571361 E ' Die Aktionäre der Aktiengesellschaft für Bürobedarf in Berlin laden, wir hierdurch zur - ordentliden General- versammlung auf Dienstaa. den 15. Sep- tember 1925, Nachmittaas 474 Uhr,- in das Büro der Rechtsanwälte und Notare Geh. Justizrat Irmler. Dr. Rothe und Dr. Gders in Berlin W 8, Jägerstr. 20, ein. Tagesordnung: . 1. Vorlegung des Geschäftsberihts 1923/24, der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrebnung, 2, Be-- egten über .die Genehmigung der isanz und der Gewinn- und Verlust- rechnung, 3, Beschlukfassuna über die Entlastung des Vorstands und des Auf- sichtsrats, 4, - Entaeaennabme einer- Er- klärung des Vorstands aemäß § 240 H.-G.-B., Auflösung der Gesellschaft. 6. Ernennung des Liquidators. Dieienioen Aktionäre, welche si{ch an ber Generalversammlung beteiligen wollen, haben svätestens am 11. September 192% bis 4 Uhr Nach- mittags ihre Aktien nebst dopyeltem Nummernverzeichnis bei . der Reichsbank oder bei einem deutschen Notar zu hinter-- legen. Der Nachweis der Hinterlegung ist spätestens in der Generalversammlung au führen. Berlin, den 15. Auaust 1925.

Aktiengesellschaft sür Bürobedarf. Der Vorstand.

[55305] : : Einladung zu einer außerordent- lichen Generalversammlung am 12, September 1925, Vorm. 10 Uhr, im- Gasthaus. 3 Raben, Dresden, Marienstraße, oberer Saal. Tagesoxdnung: Beschlußfassung über ' ein Angebot

eines Leipziger Gärtnerkonfortuums

auf fkäufliche Uebernahme der Zweig- telle Leipzig.

Zur Teilnahme an der Generalyer- fammlu ÿ und zur Ausübung des Stimm- rets if jeder Aklionär berechtigt, der seinen Arktienbesib bei der Gesellidafts- asse in Dresden oder bei einem deut Notar unter Angabe der Nummern der hinterlegten Stücke bis spätestens 8. Sep- tember- d, J. hinterlegt hat. N Ferner ersuhen wir unsere Aktionäre, ihre Aktien nebst Gewinnanteilscheinen sowie die Interimsscheine der 2. üsgabe zum Umtausch in Reichsmarkaktien an die

Unger gis 2E Roben D is dahin nicht oingegangéne ien A, Interimsscheine werden für kraftlos erklärt. Die Zusendung der neuen Aktien er- olgt. im Laufe- des Monats Oktober von Hauptverwaltung aus. Für Zu- [ugen der neuen Allien sind bei inie ng der alten Aktien: 1,— beî- Värtnereizentrale Sachsen A. G. * Sit Dresden.

[55342] S Am Sonntag, den 6, September 1925, findet unsere A. ordentliche Generalversammlung, Nachmittags 3 Uhr beim Notariat 2 (Luchs) Bayreuth, SFriedrihs\tr, 12, mit nachstehender Tagesordnung sat: 1, Vorlegung der Goldmarkbilanz Per 1. Sanuar 1924. nebst den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Prüfung der Eröffnungs- bilanz und. den Hergang der «Um-

stellung. g : ; 2. Beschlußfassung über die Genehmi- ung der Eróöffnungsbilanz und die Busammenlegung , des Papiermark- pitals von M 80 000 000, - auf Goldmark 16000 in der Weise, daß auf nom. 100 000,— eine Aktie zu GM 20,— entfällt.

, Ermächtigung des Vorstands, etwaige vom Registergericht gener ‘Aenderungen, Joweit #o die Fassung des Beschlusses der General- - versammlung betreffen, vorzunehmen.

, Beschlußfassung ‘über die Zusammen- legung notwendig“ gewordener Sta- tutenänderung. :

. Vorlage des Geschäftsberichts nebst Bilanz und Gewinn- und Verluf . rechnung für das Geschäftsjahr 1924.

6. Entlastung . des Vorstands und des Aufsichtsrats.

7, Aufsihtsratswahl. C

8. Antrag A, A jua der Gesellschaft. Diejenigen Aktionäre, welhe an der Generalversammlung teilnehmen wollen, aben gemäß § 11 Abs. 3 der Statuten ihre ktien dem Vorstand der Generalyer- sammlung gegen Empfangnahme einer Stimmkarte vorzuzeigen.

Oberfränkisches Zement- und Kalk- werk Aktiengesellschaft Untersteinah

bei Bayreuth.

Der Vorstand.

“Hanz Heinz.

6. Erwerbs- und Wirischasts- genoffenscaflen.

(54913 Das Quedlinburger Beerdigungs- institut vereinigter Tischlermeister e. G. m. b. S. i.L. ist N worden. Etroaige G1äubiger werden ausgefordert, ihre Ansprüche bis 1. Oktober 1925 geltend zu machen, Die Liquidatoren :

5. Bescblukfassung über die |

+- {Köln ist bei uns beantragt worden,

[56738] s '4 Ergänzung: zu unserer Bilanz in Nr. 169 des Neichsanzeigers tür 1925. -Von den 12 Genossen ist fêiner ausgetreten und neu ist feiner hinzugekommen. : Klaviatur Fabrik Concordia e. G. m. b. S., Berlin 80. 36. A. Buntrock. C. Hiny

8. Unfall- und - _Snvaliditäts- x. _„, Berficherung.

Nordwestliche Eisen- und Stahl- Berufsgenofsenschaft, Hannover. Wir laden hiermit die Herren Delegierten

der: Genossenschaft zu der am Freitag,

den 4. September 1925, Vor- mittags 10 Uhr, in Gr. Jlsede bei

Ds im Saale des Kasinos - der Ilseder

ütte stattfindenden einundvierzigsten

ordentlichen Genossenschaftsver- sammlung ergebenst ein. Tagesordnung:

1. Verwaltungsberiht tür 1924.

92. Vorlagéè der Nechnung für 1924, ein- {ließli Goldmarkeröffnungsbilänz, und Antrag auf Entlastung.

3. Genehmigung zum Kauf eines Hauses

in Kiel.

4. Wahl des Aus\{husses zur Vorprüfung der Rechnung für 1925. t

5, Béschlußfassung über. - den Plan der Verwaltungskosten für 1926.

6. Bericht über Gesezesänderungen in der Unfallversicherung ;. evtl. Satzungs- änderungen. . :

: E des Ergebnisses der hälftigen Neuwahl - des Genossen- schaftsvorstands. :

z Teernichtung der Postquittungen aus

1919.

„. Verschiedenes, - Beschlußfassung über aa noch rechtzeitig - eingehende An- räge.

Hannover, den. 14. August 1925.

Dieterich, Vorsigzender.

10. Verschiedene

(55366) ; E Gemäß § 39 des Geseyzes. über die Aufwertung von Hypotheken und- anderen Wien (Aufwèrtungsgeleß) vom 16. Juli 1925 fordern wir .die Inhaber von Schuldyerschteibungen ünserer 459/o igen Anleihe. aus. 1911, für welhe die Vor- rechte des Altbesizes im Sinne des Auf» wertungsgeseges in Anspruch genommen werden, hiermit auf, zur Vermeidung ‘des Verlustes des Genußrechts spätestens bis zum 16. September 1925 - thre Schuld- verschreibungen bei unserer Verwaltung in Datteln in Westfalen anzumelden. Die erforderlichen Beweismittel find der Anmeldung beizufügen oder binnen einer weiteren Frist von einem Monat nachzureichen. i Datteln i. Westf., 15. August 1925. Gewerkschaft Emscher-Lippe.

[56765] e _Von dein Bankhause. Gebr. Arnhold in Dresden ist der ei, gestellt worden, nom... Reichsmark 540 000 neue Aktien dex Plauener Spitenfabrik L EngeleT Sre in Plauen i. V., 9000 Stück über je RM 60, Nr. 6001—15 000, zum Handel und zur Notiz an der Börje zu Dresden zuzulassen. Dresden, den 14. August 1925. Die Zulassungsstelle der Börse

zu Dresden. Oscar Swhleich, stellv. Vorsitender.

(56737] Bekanntmachuug, betreffend Antrag auf N Los Wertpapieren an der Börse zu Köln.

Seitens der Deutshen Bank Filiale

nom. 500/000 NM Aktien (225 Stück über je RM 1000 Nr. 1—226, 750 Stüd über je RM 100 Nr. 226 bis 975, 10 000 Stück über je RM 20 Nr. 976—10 975) der Bergish- Märkischen FJüúndustrie - Gesell- schaft. in Barmén zum Handel. an der hiesigen Börse zu- ugen, Köl, den 12, August 1925, Die Zulaf}ungsstelle für Wertpapiere au der Börse zu Köln. S—-V.: R. Pferdmenges.

[54449]

Die Gesellshaft. Vergebungsfstelle für Handwerkslieferungen im Hand- werkskammerbezirk Coblenz G. m. b. H. in Koblenz ist aufgelöst. Die Gläubiger derselben werden aufgefordert, fih zu melden. :

Kobleaz, den 6. August 1925.

Der Liquidator: Wilhelm Hack, i Bücherrevisor, Koblenz.

(56362) :

Amexima Ein- uud Ausfuhrgesell- schaft m. b. H. in Liquidation, Berlin W. 8, Behrenstraße 25/26.

Wir geben hiermit bekannt, daß die Gesellichaft autgelöst ist. Wir fordern die Gläubiger der Gesellschaft auf, {ih zu melden, j

Berlin, im August 1925.

Die Liquidatoren:

Bekanntniachungeu. 2

[56999] Erfte Bekanntmachung. Die Aut!Ftung der E B

5 ans“ _ Futernationale Transporige saft m. b. H., Königsberg }

ist am 26 Mai 1925 bes{hlofsen wo Unterzeichreter Liquidator fotdert {j mit die Gläubiger auf. :

fh zu melden. -

August-Kopper, Königsberg, Pr., Straußstr. 8,

(56576] Bekanntmachung.

Auf Grund des Gelees zur Aufwerh von Industrieobligationen vom 16. 7, fordern wir hiermit die Besißer uns 44 %igen Teilichuldverichreibungen dem Fahre 1920, die tür ih die Y redhte des Altbesizes in Antpruch neh zur Vermeidung des Verlustes des Gen rets auf, unter Angabe der Obligation nummérn ihre Ansprüche gemäß Ÿ 39 Gesegzes innerhalb der Frist von ey Monat feit dem Er\cheinen dieser Y torerung im „Deutschen Reichsanzeiz bei uns felbst anzumelden.

Anmeldung beizufügen oder binnen ej weiteren Frist von einem Monat nad reichen. /

Karlsruhe, den 12 August 1925.

Junker & Ruh G. m. b. ÿŸ, “Junker & Ruh A.-G,

[55319] e A ; 2

Die Chemische Fabrik Dr. Stäu

ist dur Ge|ellschatterbe|chluß vom 17. J

1925 aufgelöst. Die Gläubiger wet

aufgefordert, fih zu melden. j Der Liquidator: L. Overlal.

(55320) - Bekauntmachung. : Die Leonhard G. Kaufmann Leds Fabrik - Lager Offeübah a. M Gesellschaft mit beschränkter Haft zu Offenbach a. Main ist in Liquida getreten. Die Gläubiger der Gesellsd werden aufgefordert, ihre Forderungen

4 zuniélden.

Offenbach a. Main, den 1. Augustl§ Die Liquidatoren. Î der Leonhard G. Kaufmann Led E E Offenbach a. M esellschaft mit beschränkterHaft Leonhard G. Kausmann. e Walter Krug. (55323) - Bekanntmachung. Die Bayerische. Elektromotott Werke Vertriebsgesellschaft mit schränkter Haftung in Nürnber ‘aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellid wérden aufgefordert. fich bei ihr zu meld : E ErT den 25. Juli 1929. S R er Liquibator [1 der Bayerischen Elektromotoreÿ Werke Vertriebsgesellschaft mil beschränkter Hastung in Liquidatic ï 49:2 an ge 1 T f

[54843] ; 1} Bekanntmachung. Durch Beschluß ‘Gesellschatterversammlung yom 22. 7 zember 1924 ist unsere Gesellschaft gelöst. Wir fordern unsere Gläub auf, ihre Ansprüche an. ünsere. Gesells bei dem unterzeichneten Liquidato verzüglich anzumelden. : , Mainz, den 6. August 1925. Maiyzer Schleppverein ___ G.m.b.S.i.L Bernhard Boßmann,-Liquidä

[55827] Bekanntmachung. j

Die Chemische Fabrik Bettenhal Gesellschaft mit - beshränkter Haftung! S ist aufgelöst. Die Gl ubige Gesellichaft werden aufgefordert, 1d ihr zu melden.

Caffel, den 10. August 1925. 1 Die Liquidatoren der Chemis§} Fabrik Bettenhausen Gesellschaft beschränkter Haftung in Liquida Moritz Lieberg. Kurt Kaufma

[51516] |

Die Deutsche Edelmarmorwt G. m. b. S. hat durch Beschluÿ Gesellshafterversammlung von 2l, bruar 1925 die Liguidation der G {aft beschlossen.

Die Gläubiger der Gesellschaft 1 hiermit aufgefordert, {ih bei ihr melden. Pat

München, den 24. Juli 1925.

Der Liquidator: Theis.

e Beschluß der Gesellschaft - Our eschluß der Gefe el fammlung vom 20. Juli 1925 ist die sellschaft aufgelöst worden und in L dation getreten. Die Gläubiger der sellschaft werden, gemäß § 65. des Gef betreffend die Gesellschatten mi! \chränkter Haftung, aufgetordert, ihre # sprüche anzumelden... : Pilsener Urquell Klause Sommerfeld & Co., G. m. b. H. i,° Karl Sommerfeld, Kurfürstendamm 23.

(67408) Vank des Berliner Kassen-VBereis

am 31. Zuli 1925.

/ a. 1. Metall- und Papiergeld, Gutha®Æ der Reichsbank 2c. n RM 424% 2. Wechselbestände. . . « 30051 L Bart O 4391: . e n 0.5000 . - 7 / 5. Grundstück vis, 446700 assiva. Giroguthaben 2c. « . « RM 75891

chen Sein Eisenbahu-Betriebs- Gesellschaft Aktiengesellschaft.

Carl Simon. Gustay Brämer.

Nesjelmann. Heugel

Die ertkorderlichen Beweismittel sind

: Erste Zent ral-HandelSregister-Veilage um Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

ICT. 190. Berlin, 6Gonnabend. den 15. August 1925

Der Inhalt diejer Beilage, in welcher die Bekanutmachungen aus 1. dem Handels-, 2. dem Güterrechts-, 3. dem Vereins-, 4. dem Genossenjchafts-, 5. dem Musterregister,

der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über K S sonderen Blatt unter dem Titel onkurse und Geschäftsaufficht und 8. die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erscheint in einem

Zentral-HandelSregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral - Hande1sregijter für das Deut)]che Reich tann du lle » Selbstabholer auch dur die Geschäftsstelle des Reichs. und E G RE N 48 Wilbelm aße 32, bezogen werden

Das Zentrai-Haudelsregiiter rür das Deutiche Reich er1ceint in der Iegei täglih. Der preis beträgt monatlih 1,50 Reichsmark freibleibend. Einzelne Rears fosten 0:15 a ibt f Anzeigenpreis tür den Raum einer gespaltenen Einheitszeile 1,05 Reichsmark |reibleihend

Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nea. 190 A, 1908 und 190 C ausgegeben. D Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “YÆi

| Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

86. Ausstelluug der Einzelindustrieobligation durch den | geblihen Stichtag ver mögensteuerpflichtig waren, und da itsrü it ei « : 1s / j ; S E S H Ga L S Ee D U E f E E LE S tri p r Ehefrau. y - | de i immt. Für die Vermögensteuer gelten er Einzelobligaticn bedeutet daher im wesentlichen die Aus- lihtigen ist Kommandistin eines als Kommanditgesellschaft be- | die Gesellschafter einer Gesellschaft des Bürgerlichen Geseßbuchs, einer tell | ieschei i "8 Daß di iebenen E Unternehmens. Das Finanzamt hat den Ghe- | offenen Handelsgesellschaft un Kommandit esellschaft einsli f lich B a iden lls eins inl AUE Derantichuns, É Giectci N benen E Ee s ema A Len F eifenen Danbetggeienie Me Ea gele G G U Steauelepungen ür eine einheitlihe Heranziehung der Ehegatten im Ausstellung der Ginzelindu trieobligation nah §8 11, 20 des | schaft betriebenen Gewerbes, und das Vermögen der Ges nsch ft Di d li E L werke verbetlrer nid u Le De ir besteht dustriebelastungsgeseßes an ia, Dieser bestreitet seine Ver- legt in Anteile der Gesellschafter und in deren Hand it ihrer u N ‘utie a0: Fen Unkel. Unte: bctr Battinder mar n [lihtung dazu, weil er selbst kein Betriebsvermögen habe, weder übrigen Vermögen zur Steuer herangezogen. Die Per onalgesell chast das Fi mt bei dem festgestellten lastenpflichtigen Betriebs: ächter noh Nießbraucher eines solchen im Sinne von § 1 Abs. 2 des | selber ist nicht fteuerpflichti §2 Ab| 1 Nr. 4 und Abi 2 N j des | v en ter Éhefrau und chne Rücksicht auf de. vie ben Chi dustriebelastungsgeseßes sei und infolge der mit seiner Frau be- ermögensteuergeseßes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Ñr. 2 des C lesiicenie, Gloria beeid, ten V Give llee 2a chenden übergeleiteten Gütertrennung nah §8 idai ff, H G.-B. | Körperschafts\teuergeseßes und § 7 Nr. 3 des Einkommensteuergese es Vudftellune, der” inzelobligation im Rahmen 1120 des ch niht etwa unter dem Gesichtspunkt einer Nußnießung am erfallen die Eh ten ivie e die Bermdeerheu h s Sudi frieblastungt e d 6 902 R e a det

ommanditanteil oder einer ehemännlihen Verpslihtung zur r die Industriebelastung in eine Me eit v i s i i raun einer der Frau obliegenden öffentlichen Last 1385 Nr. 1 | nehmern, so ergibt sih aus der Ucbertragun der ete M (E L MU L L A A) s B. G.-B.) zur Ünterzeichnung herangezogen werden könne. Das | lichen Grundsäße auf die Heranziehung von She atten, daß sie unter mes auf den at die Anordnung des Fin {8s bestätigt unter | bestimmten Vorausseßungen wie eine É i n hei t belastet u Für

87. Vewertung der Anteilsrechte an einer G. m. b. H, für die Vermögensteuer. Der Le hat mit Reg

inweis auf den Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 24. De- | die Veranlagung zur Vermögensteuer wird nämlih das Vermögen gerügt, daß die Vorinstanz den Wert des ihm zustehenden T

ber 1925, 111 B 12200 Ziff. 1, wonach die Cinzelobligation unter | der nicht dauernd voneinander getrennt lebenden und beiderseits un- | Inteils an der G. m. b. H. als „unstreitig“ auf 199 749 n Vcrausseßungen von §:5 Abs. 1 der 1. Durchführungs- | beschränkt steuerpflichtigen Chegatien zusammengerechnet, g 13 des GuS hat, davon auge R daß bas En dieser Gesellschaft timmungen zum Zndustriebelastungsgesebe tets vom Ehemann aus- Bermögensteuerge ches. Diese Vorschrift mit ibren Vecrbildern im S ermögensteuer auf 998 746 festge tellt worden ist und derx stellen sei, auch wenn er selbst fein Betriebsvermögen Labe. Da es | § 16 Abs. 1 des Notopfergesebes und 11e Saß 1 des Besibsteuer- | Gcuerpflihtige mit einem len ier M oa rig anat ermge a h bei, des erwähnten Erlasse i um eine das tawergeruht gese 8 (vgl. dazu auch § 16 Abs. 1 des Einkommensteuergesebes) sellid schaft als Gesellschafter beteiligt ist. Das Vermögen einer Ge- ht bindende Verwaltungsanordnung handelt, kann das Ver n eruht auf der Erwägung, daß die in häuslicher Gemeinschaft zu- | E haft ist wohl ein gewihtiges Moment für die Bewertung den } Finanzamts nur dann gebilligt werden, wenn der Erlaß in geseß- (Inden, Chegatten eine Ee Einheit bilden und n Gesellschaftern zustehenden Anteilsrehte, aber nicht der einzi hen Vorschriften eine Grundlage hat. Die Borscheitten über die | daß eine Vermögensausscheidung, die das praktische Leben im allge- | Umstand, nach dem sich im Verkehre der Wert der Anteilbsrechte richte chandlung von Ehegatten für die Indu Gel ind enthalten | meinen nicht kennt, ein in der Regel unerwünschtes Eindringen in die Wie in § 141 Abs. 2 Sah 2 der e ung Ss die E Ï 5, 7 Abs. 2, 14 Abs. 2 der 1. Durchführungsbe|timmungen und Fenilienbergälinisle zur Folge haben und sh zumeist auch recht Kapitalvermögen gehörenden Anteilsrechte ausgesprochen ist | der 2. Matten: zum Industriebelastungs- | |chwierig L FTien würde. Vgl. dazu auch 7.21 des Vermögensteuer- auch für die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteilsrehte ans eße. Nah § 14 Abs. 2 Saß 1 der 1. Durchführungöbestimmungen gesebes er die etwaige gesonderte Veranlägung der Chegatten zur zunehmen ist, kommt neben dem Werte des Gesellschaftsvermögens rd die Cinzelobligation mit irt enc für und gegen die Chefrau erechnung ihrer Anteile an der Vermögensteuer, die aber nur dann aus L Ertragsaussicht der Selenlctelt in Betracht, wenn nicht dis Ehemann ausgestellt, wenn das Betriebsvermögen der Ghegatten erforderli wird, wenn die Ehegatten die Verteilung niht anderweit | g msäßen von Anteilsrehten erzielten Erlöse Unterlagen für dis ammengerechnet wird. Dies geschieht unter der oraussehung, daß | vereinbaren. Aus diesem Zwecke der einheitlihen Veranlagung folgt Gnesana des Wertes bieten. Es rge sich dies aud aus deg Ehegatten nicht dauernd voneinander getrennt leben und daß sie | ohne weiteres, daß au dann „dusammengere net“ wird, wenn das rundsäßen, nah denen im Verkehre sel | die Anteilsrechte bewerteP de mee vermögensteuerpflichtig {ind Ì 5 Wi 1 der óge1 n C n Üüberschuldet werden. Wie bei Poln chaften, die ein erfolgreiches Unternehmen bes Durchführungsbestimmungen. Jn diesem Falle sind die l begatien haupt kein steuerpflichtiges Vermögen hat: Denn sonst-müßte ja doch treiben, wegen der bejonders günstigen Ertragsaussichten der Wert dex rechnetes DVe-

t L r dann lastenfrei, wenn ihr zusammenge in jedem einzelnen Falle zunächst erst noch untersucht und festgestellt Anteilsrehte den anteiligen Wert des in dem Unternehmen ins ébévermögen den Betrag von 50 000 GM nicht übersteigt. Gehören | werden, ob und daß auch die beiden Ehegatten wirkli fieverdflihtiges vestierten Vermögens übersteigen kann, so kann er auh hinter dem Betriebsvermögen eines Ehegatten belastete Grundstücke, so | Vermögen haben, vgl. dazu auh § 6 Abs. 1 Saß 2 der Aus- anteiligen Werte dieses Vermögens zurückbleiben, wenn das Unter-

sten diese für die beiden Ehegatten auferlegte öffentliche Last im führungöbestimmungen zum Vermögensteuergeseße, wona die Steuer- | nehmen der Gesellschaft nur mit ungünstigem Erfolge betrieben wirh nne von § 1 Abs. 1 Sah 2 und §8 41 f. des Jndustrie elastun 8 | erklärung des Mannes guch das Vermögen der nicht dauernd von und geringe Srtragzanatten hat. Aber auch soweit der Wert de eyes, solange die Ehegatten gemeinsam belastet sind. je | ihm getrennt lebenden Frau mit zu umfassen, also nit ge- Gesellschaftsvermögens in Betracht kommt, kann niht ohne weitere ihsregierung, abgesehen von den im Gese besonders erteilten [e anzugeben hat. Die einheitliche Veranlagung beider Chegatten der bei der Vermögensteuerveranlagung festgestellte Wert zugrun itergehenden Grmächtigungen (vgl. 3. B. §8 1 Abs. 3 2 Abs. 2 | bewirkt, daß in jedem Falle die beiden Chegatten als Gesamtschuldner gelegt werden, kt wenn er nah den für die Vermögensteuer 1 d 45 des Jndustriebelastungsgeseßes), Rehtsverordnungen mit Er die Steuer haften, § 95 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung in | rlassenen Vorschriften festgestellt und die Feststellung von der Ge- dender Kraft auch für den Steuerrihter nur zur Durc- erbindung mit L des Vermóögensteuergeseßes, ebenso auch \chon ellschaft nicht cugefoBten worden ist. Denn die Bewertungsgrund- hrung des Industriebelastungsgeseßes aber dann auch zur | § 14 Saß 2 des Besisteuergeseßes. Soweit Chegatten bei der Ber- äpe, die für diese Veranlagung aufgestellt sind, können gerade bei irchführung im weitesten Sinne des Wortes erlassen darf. sind anlagung zur Vermögensteuer als Einheit gulammen efaßt sind ermögen, *tas in der Hauptsache aus Grundstücken und Gebäuden

erwähnten ition der Durchführungsbestimmungen nur | müssen sie auch für die, reten als Einheit behandelt | besteht, zu Ergebnissen sühren, die nicht Aen dem im Verkehre oweit rechtsverbindli werden. Jn seinem praktishen Ergebnis bedeutet danach der leans dem Vermögen beigelegten Werte entsprehen. (Urteil vom 1. Juli dust aeorvneie einheitli Dehatans der Gheggtten fe 2 an Bel \ y s Früh des R euge Me Î 1925 VI A 349/25).

ustriebelastung_in ihrem Grundgedanken s{hon im ebe se bs. 1 der 1. Durchführungsbestimmungen, daß, wenn die Ehegatten ; s inrä s B s halten ist § 71 A k 1 des Industriebelastungs fleyes Mag einheitlich ur Vermögensteuer 1924 veranlagt worden sind, aus dieser E NGE ae, lktien D abeve Persoñten als “s die alten ssung, ues und Aufbau des sebes muß dies bejaht werden. | Vermögensfeststellung lediglih das Betriebsvermögen, soweit es einem | Aktionäre bei Erhöhung des Grundkapitals einer Aktieu- r Indu triebelastung wird nicht besonders veranlagt. Der Betrag, | Unternehmen der im § 1 des Industriebelastungsge]}eßes bezeichneten f Streitig i} lediglich die Frage ob die Bezugsrechts-

ermögen des einen Ghegatte ist oder wenn er über-

als die darin unter bestimmten Voraus-

t dem der einzelne Unternehmer zur Tilgung und Verzinsung der | Art gewidmet ist, herausgenommen und der ersten Umlegung der | steuer aus § 61 des Kapitalverkehrsteuerge eyes auch dann zu era

Außenlast zugrunde gelegt wird, ohne daß weiter irgendwië zu er- | heben ist, wenn cine Aktiengesellschaft bei der Erhöhung ihres Grund-

mitteln ist, welhem der Ehegatten das lastenpflichtige Betriebs- | kapitals anderen Personen als den alten Akticnären das Recht eine

vermögen gehört oder wie es sih unter die Ehegatten verteilt. Die | räumt, junge Aktien zu einem bestimmten Kurse zu beziehen. Die von

l l D r ersten Umlegung | im rifttum auch vertretene Ansicht, daß zur Anwendbarkeit der | der Nehtöbeschwerde angegriffene Auffassung des Finanzgerichts- det die Vermögensteuerveranlagung für das Jahr 1924 und das | im § 5 Abs. 1 der 1. Durchführungsbestimmung Do CL On u- | vorsißenden, der für das im vorliegenden o den Mit Redeen bei auf den 31, Dezember 1923 ermittelte, nach § 1 des Jndustrie- | sammenrechnung des Betriebsvermögens beide Chegatten Unter- | Verwaltung der Beshwerdeführerin eingeräumte Bezugörecht auf 1

tige 2 des | nehmer im Sinne von § 1 des Indu PEBal Ug tyes sein müßten, ref Aktien die Steuerpfliht bejaht hat, entspricht der bede

st nah § 1 des Industriebelaskungsgeseßes (A ußenla s heran- ogen wird, richtet sih vielmehr rone ih nach seinem zur Ver- Ogenssteuer veranlagten trieb8vermögen, § 5 Abs. 1 des P d NRRIE es Die Grundlage

dustpugesehes faftenpflichti Betriebsvermögen, § 5 Abs. lehmer } d d / ustriebela ungsgeseßes. Auch die künftigen ih an die Leistungs- | findet im Gesehe keine Stüße. Gine solche Erweiterung der Veraus- | |prechung des erkennenden Senats. Die Steuerpflicht aus § 61 des apitalverkehrsteuergeseßes is auch in Fällen gegeben, in denen eine

i eit des Unternehmens anpassenden Neuveranlagungen | )eßungen für die einheitlihe Behandlung von Sheqa ten gegenüber

olgen nah ‘aßgabe der Nies Vermóögensteuerveranlagungen, | dem Vermögensteuergeseße würde für die erste Umlegung der Last | Aktiengesellschaft ihren. Gründern oder den Inhabern von Gewinn- b des Jndustriebelastungsgeseßes. Und ebenso werden Unternehmer, für die die Veranlagung zur Ver- | anteilscheinen ein von dem Be iy alter Aktien unabo während der Zeit zwischen zwei Umlegungen einen Betrieb er- ) summarischen | hängiges Bezugsrecht auf junge Akti

nen oder das dem Betriebe gewidmete Vermögen durchErweiterung e ren nah Maßgabe der E des Artikel Il der | der Aktiengesell\ ast hiergegen erhobenen Einwendungen können nich es C vergrößern, nah Maßgabe ihrer Veranlagun 2. Ste ü

} Vermögen|teuer e en, soweit eine sclche nah § 14 Abs.

d 3 des Vermögen mögen s erfolat. Diese Bren ung mit der

ganz besonders eigenartig wirken 6 mögensteuer 1924 maßgebend ist mit ihrem vielf

Steuerr } als begründet anerkannt werden. Sie meint, wenn jedes Recht Möglichkeit t leunigtes Verfahren ganz besonders ankam, vgl. Z 70 | den Erwerb junger Aktien ein Bezugsrecht im Sinne des Lei

e er | Abs. 3 und § 9 des Industriebelastungsgeseßes. Nur eine Folge dieser | Kapitalverkehrsteuergeseßes darstelle, dann müsse auch jede Aktien» Tanlagung zur Vermögensteuer drü pO im Gesepe Pf er darin |- einheitlichen Behandlung am Stichtag nicht dauernd von einander | zeihnung, die auf Grund einer regelmäßig erfolgenden Vereinbarun B, daß Unternehmer von der Industriebelastung befreit sind, wenn |- getrennt lebender, beiderseits unbeschränkt vermögensteuerpflihtiger | zwischen der Aktiengesellschaft und dem Üeberne mer stattfinde, der d solange ihr zur Vermögensteuer heranzuziehendes Be- hegatten für die Ang istt es, daß in solchen Fällen die B ugsrechtsteuer unterliegen; es müsse insbesondere Steuerpflicht bövermögen den Betrag von 50 GM nicht ü ersteigt, 8 4 | beiden Ghegatten bei einer etwaigen Znanspruhnahme nach 22, 46 | eintreten, wenn ein Konsortium sich bereit erkläre, junge Aktien z L des Industriebelastungsgeseßes. Jn entsprehender Weise ist des F Sn eseßes als Gesamtshuldner haften und daß | einem bestimmten Kurje zu übernehmen, und die Gesellschaft f h die Veranlagung der inneren Schuld mit ihrem gegenüber | die der Vank für deutsche ndustrieobligationen als Sicherheit für | verpflichte, das Konsortium zur Zeichnung zuzulassen, oder wenn d Außenlast erweiterten Kreise lastenpflichtiger ler emiags ediglih | die von ihr S EG E s zu hinterlegende Einzel- Üebecna, mekcnsortium schon vor der Zeichnung einem Dritten (Unter- die Veranlagung zur Vermögensteuer aufgebaut, §§ 2, 3, 4, 5 und | obligation ( 32 ffff. des Industriebelastungsgeseßes) mit Wirkung | beteiligten) vertraglih das Recht einräume, die von dem Konsortiu es segdringungsge ebes. Hier ist der Zusammenhang mit der Ver- un e die Frau vem Manne zu unterzeichnen ist, Z 11 Abt 1 der u zeihnenden Aktien zu erwerben; es könne aber nit zweifelha vensteuer ganz besonders eng, weil die Jnnenschuld nicht nur, wie | 1, Dur E in Verbindung mit § 9 Abj. 2 der sein, daß in beiden Fällen ein steuer flichtiges Bezugsrecht nicht vors en Ian, auf der Grundlage der termögensteuerveranlagung Reichsabgabenordnung und F 14 Abs. 2 Say 1 und 2 der 1. Durch- iege, troßdem im ersten Falle das Ban onsortium, im zweiten Falls gelegt, sondern weil sie auch ausscließlich nah den Grundsäyen führungsbestimmungen. Damit ist as schon angedeutet, daß niht | der Ünterbeteiligté das Recht erlangt habe, die jungen Aktien zu er- Reichsabgabenordnung erhoben un igetrieben wird, § 8 | etwa erst die Ausstellung der Einzelobligation die Betiuaa erzeugt. | werben. Demgegenüber ist zu bemerken, daß ein Bezugsreht im Sinne triebe leBes, l. im Gegensaße dazu insbesondere § 46 des | “Die Tatsache der Belastung ergibt si gn unmittelbar aus dem | des § 61 des Kapilalver ehrsteuergeseßes em selbständige s klag- ustriebe gliungsge “a Hier wirkt die den Unternehmer lasten- | Gese, und die Verpflichtung zur Ausstellung der CEinzelobligationen | bares Recht auf den Bezug liunger Aktien zu einem bestimmten Leila chtiger Betriebe (fende Belastung im Ergebnis nicht anders ist nur eine ihrer Auswirckungen, die sih im übrigen vor allem à bedeutet, und zwar ein at das ven der M aft selbst un- „ein Zushl zur Vermögensteuer. Ergibt sih aber so aus den | in der Entstehung einer erten igen pothek des öffentlichen Nechtes | mittelbar gegenüber dem Bezug8berechtigten oder durch eine dem Nhnten orscrifien des Jndustriebelastungsgeseßes, daß die | auf den Grundstücken des belasteten Unternehmers kraft Gesebes 1 | Uebernahmekonfortium zugunsten der Bezugsberechtigten auferlegte ad nas. F 1 des Jndustri elastungsgesehes auf der Ver- | Abs. 1 Sab 2, 88 1 f. der 2. Durchführungsbestimmungen) und in | Verpfli fugo begründet wird und mit einer Verpflichtun des

f rmöò

en eingeräumt hatte. Die d

uernotverordnung und für die es auf ein vereinfahtes und nas

teuer aufgebaut ist, so müssen, soweit nicht | der Haftung des Unternehmers mit seinem ganzen beweglichen und | Bezugsberechtigten zur Uebernahme und blung der jungen Aktien

a das ndustriebelestung ee anders anordnet, auch für ihre | unbeweglichen Vermögen fr die von der Bank für deutsche Industrie- | nicht verbunden ist. Diese Vorausseßungen für das Vorliegen eines gung die für die Veranlagung der Vermögensteuer maßgebenden | obligationen nah § 22 des Jndustriebelastung8geseßes zu bean- | Bezugsrechts sind in den von der Be]cbwerdeführexin angeführten erre e E elten. (vs bedeutet darum nur eine Durch- sprucemben Gahresleistungen an Zinsen und Tilgungsbeträgen, § 46 fa en nit gegeben; das Uecbernahmekonsortium hat kein selbständi es cen im Ge ez

rung dieses ebe felbst liegenden Gedankens, wenn im es Industriebelastungsgeseßes. Da die Jahresleistungen im Wege ugsrecht, weil es die Aktien Übernehmen und den vereinbarten Abl. 1 und 2 der 1. Durcsübtungsbetimmungen gesagt wird, daß-| der erweiterten inneren fimle ung aufgebraht und die Bank na Preis einzahlen muß, und dem Untecbeteiligten ist ven der Gesell a

Grund des Industri t diejenigen Ünternehmer | Empfang der erforderlichen Beträge von der Cinhebung der ihr ge- a überhaupt kein Recht eingerä strieller Betrièbe O 4 1 des Gesehes belastet sind, séuldeton einzelnen Jahresleistungen absehen kann, if zumal bei der N Nl 1925 IT A 14/25) EIRS CUIRINIIE TIOESEN LITEREEE B an dem für die Veranlagung zur Vermögensteuer allgemein maß- der Bank nah § 10 des Aufbringungsgesehes gebildeten Sicher- L