1903 / 159 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Jul 1903 18:00:01 GMT) scan diff

VII.

Der Konzessionar ift verpflichtet :

a. seine Betriebsrehnung nah den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebsrehnungs- abschluß einzureichen und seine Kafsenbücher vorzulegen,

b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April n Fahr:8 bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen,

c. die von den Aufsichtsbehörden zu s\tatistishen Zwecken für nbtig erahteten Nahweisungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen festgeseßten _ Fristen einzureichen. Gs j

E \

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsihtlih der Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit fie das 40. Lebensjahr no nit zurückgelegt haben, die für die Staats-

eiscnbahnverwaltung in dieser Beziehung und insbesondere mit Bezug - auf die Ermittlung der Militäranwärter bestehenden und noch er-

gehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten hat der Konzessionar einerseits für die Beamten des Bahnunternehmens8 und zwar unter Heranziehung derselben zu Beiträgen bis zu derjenigen Höhe, DeRe für die Staatseisenbahnen bis zum Grlaß des Geseges vom 27. März 1872, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c., m gewesen i —, andererseits für die Arbeiter Pensions-, Witwen- und Untersiüßungékassen nach den jeßt und künftig bei den Staatseisenbahnen für die Gewährung von Penfionen und Unterstüßungen bestehenden Grundsäßen einzurichten und zu diesen Kassen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

T s

Die Verpflichtungen des O zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sh nach dem Eisenbahnpostgeseße vom 20. Dezember 1875 (Reichsgeseßbl. S. 318) und den dazu gebörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablaufe von aht Jahren vom Beginne des a die Betriebs- eröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (PEIDLANS für das Deutsche Reich S. 380) getroffenen Bestimmungen reten.

_ Sofern innerhalb des vorbezeihneten Zeitraums in den Verhält: nissen der Bahnen infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder dur den Ans{luß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Ba eintreten sollte, dur welche nach der Entscheidung der obersten Reich8aufsichtsbehörde die Bahnen die Eigenschaft als Nebeneisen- bahnen verlieren, tritt das Eisenbabhnpostgeseß mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.

X

Der Konzessionar ist verpflichtet, fih den bezüglich der Leistungen für militärishe Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Cisen-

bahnen im Deutschen Reich ergehenden geseßlichen und regleme ntarishen Bestimmungen zu unterwerfen.

El: Der Tel egraphenverwaltung egenüber hat der Konzessionar diejenigen Verpflichiungen zu übernehmen, welhe für die preußischen Staatseisenbahnen jeweilig gelten.

XII.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der ap m an die Bahnen mittels Zweigbahnen als die Mitbenußung der Bahnen ganz oder teilweise „gegen zu vereinbarende, nötigenfalls vom Minister der öffent- lien Arbeiten festzuseßende Fracht- oder Bahngeldsäßze vorbehalten. “2A XTIL Na Eröffnung des Betriebs ift der Konzessionar zur Aenderun und Erweiterung der Bahnanlagen sowie zur Vermehrung der Gle e auf den Bahnhöfen und der freien Strecke vewslidlet, sofern und oweit der Minister der öffentlicden Arbeiten solhes im Verkehrs- teresse oder im Itteresse der Betriebssicherheit oder im Interesse der S ILE für erforderlih erahtet. Soweit diefe An- E lediglih im Interesse der Landedverteidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nit im Wege der Gesetzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maß- gebende Bestimmungen (vergl. Artikel 1) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten dem Konzessionar zur Last.

XIV.

Der Staatsregierung bleibt, unbeschadet des gejeylichen Ankaufs- rechts, das Recht vorbebelten, jederzeit, jedoch nicht vor Ablauf des Jahres 1910, die Nebeneisenbahnen von Bedburg nah Möôdrath, von Zieverih nah Elédorf und von Bergheim über tbeidt nab Nommers- firhen gegen Erstattung der vom Kreise aus eigenen Mitteln auf- gewenteten notwendigen und nüßlichen Anlagekosten, und zwar der Nabnen von Bedburg nah Mödratb, von Zieverih nach Elsdorf und von Bergheim nach Rbeidt mit einem Zuschlage von 10 9/6 dieser Kosten, cigentümlih zu erwerben.

Die Ausübung dieses staatlichen Erwezbsrechts soll indessen erst ¡wei Jahre nah einer entsprehenden Mitteilung an den Kreis er- folgen. Auch sollen die zu erstattenden Anlagefosten, unter uten der dem Personenverkehr dienenden \{chmal parigen Betriebsmittel, diejenigen \chmalspurigea Güterwagen und aschinen mit umfassen, welche beim Ergang der Babn auf den Staat für die Durhführung des Schmalspurbetriebs noch erforderlih gewesen find.

XV,

Sollten nach dem Ermessen des Miniflers der öfenllihen Ar- beiten oder der. obersten Reichsaufsichtsbehörde die Voraussezungen wegfallen, unter denen auf die Bahnen bei ihrer Konzessionierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneiscnbahnen Deutschlands tr statthaft erflärt ift (vergl. Artikel 1X am SÖHhlusse), so ift der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahnen nah Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den des- fallsigen Anordnungen des Ministers entsprehend umzuändern Kommt der Konzessionar dieser Verzflihtung innerhalb der ibm dieserhalb geseyten Frist richt nach, so hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigentum der Bahnen nebft allem Zubeböêr gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des § 42 des Eisenbahngeseyes vom 3. November 1838 bezeichneten Entschädigung, mirdestens aber gegen Zahlung tes auf den Bau der Bahnen ver- wendeten Anlagekapitals an den Stzat oder einen von der Staats- regierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten.

XVIL. Die Bahnanlagen sowie der Betrieb kann nur mit Genehmigung der Staateëregierung ausgegeben oder an andere übertragen werden. X VIL Die gegenwärtige Korgessionsurkunde soll in- Gemäßheit des

Gesetzes vom 10. April 1872 (Geseysamml. S. 357) veröffentlicht

und cine Ausfertigung derselben dem Kreise Bergheim ausgehändigt werden.

Urfunklih unter Unserer Höhsteigenhäntigen Unterschrift und beigetruFtem Königlichen Infiegei.

Gegeben Neues Palais, den 13. Juni 1902. (L 8.) Wilhelm K. Zagleih für den Minifter ter dentlichen Urbeiten : Séhönsiedt. Graf von Posat aws! y. Studt. Frelberr von Hammerstein. Möller.

rate

Finanzministerium.

Dem Geheimen rat Ottendorff in Berlin ist die Stelle des Direktors E Iieinen Witwenverpflegungsanstalt übertragen worden. j

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be- wirkten Verlosung der Prioritätsobligationen : TIIL Serie TII. Serie Lit. B. und j - Ill. Série Lit. C. 1. und 2. Bein : der Bergish-Märkischen Eisénbahn-Ge T sind die in ‘der*Anlage verzeihneten Nummern gezogen worden. Dieselben werden den Besizern zum 1. Januar 1904 mit der Lo ICTERN gettndigt, die in den ausgelosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 2. Fanuar 1904 ab egen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der Staats- Fnldentilgungsta in Berlin, Taubenstraße Nr. 29, zu er- heben. Dabei sind : a. mit den Obligationen II. Serie die Zinsscheine Reihe V Nr. 15 bis 20, þ. mit den Obligationen IIIl. Serie Lit. B. die Zinsscheine Reihe Ÿ Nr. 4 bis- 20, c. mit den Obligationen II. Serie Lit. C. 1.

und 2. Emission die Zinsscheine Reihe TV Nr. 7

bis 20 nebst Erneuerungss{heinen (Anweisungen) für die nächsten Reihen unentgeltlich mit abzuliefern.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Aus\shluß der Sonn- und Festtage und der lezten drei Geschäftstage jedes Monats.

Die Einlösung geichieht auh bei den Regierungshaupt- kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen.

{hon vom 1. Dezember 1903 ab eingereiht werden, welche sie der Staats\chuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach érfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2 Fetitar 1904 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.

Mit dem 31. Dezember d. J. hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.

Zugleih wevden die bereits früher ausgelosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Obligationen wieder- holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mitsdem 31. Dezember des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat, und daß jer Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre vg alljährlih cinmal öffentlih aufgerufen und dessen ungeachtet n Q P binnen Jahresfrist nah e leßten öffentlichen ufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden.

Die Staatoschuldentilgungskasse kann sich in einen Schrift- we{sel mit den Jnhabern der Obligationen über die Zahlungs- leistung nicht einlassen.

ormulare, zu det ittungen werden von sämtlichen oben gedahten Kassen unentgeltlih verabfolgt.

Berlin, den 1. Juli 1903.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Se fmann,

Bekanmtmachung.

Dem Markscheider Karl Manskopf aus Herne ist unter dem 28. Mai d. J. die Berechtigung zur selbständigen Ausführung von Markscheiderarbeiten innerhalb des Pren Staatsgebiets erteilt worden. Er hat seinen ersten Wo nth in Disteln bei NRecklinghausen, Zehe Schlägel und Eisen, ge- nommen.

Dortmund, den 6. Juli 1903.

Königliches Oberbergamt. Laren z.

Vorlesungen

an der Königlich preußischen ForstakademieHann.-Münden im Wintersemester 1902/04.

Beginn des Wintersemesters Donnerstag, den 15. Oktober 1903, Sch(luß am 20. März 1904. Oberforstmeister Weise: Waldbau, forstlihe Exkursionen. Forstmeister Sell heim: Forstbenußung, forstlihe Exkursionen. Professor Dr. Jent\ch: Finanzwissenschaft, Forstverwaltung, Agrar- und Forstpolitik, forstlihe Exkursionen. Forstmeister Michaelis: Forstgeschichte, forstliche Exkursionen.

Forstassessor Japing; Praktikum in der Waldwertberehnung, Praktikum în der Holzmeßkunde.

Professor Dr. Büsgen: Allgemeine Botanik, mikroskopische Uebungen. i

Geheimer NRegierungdrat, Professor Dr. Metzger: Spezielle “0e Bro Fischerei und zoologishe Uebungen

ofessor Dr. Councler: Organishe Chemie, Geologie, chemishes Praftifkum.

Professor Dr. Hornberger: Meteorologie, Experimentalphysik, Praltifum für Bodenkunde.

Professor Dr. Baule: Geodätishe Aufgaben, mathematishe Be-

gründung der Waldroertberehnung, Holzmeßkunde und des Wegebaues, mathematishe Uebungen.

rofessor Dr. von Hippel: Bürgerliches Recht. rofessor Dr. von Seelhorst: Landwirtschaft für Forstleute. edizinalrat Dr. Schulte: Erste Hilfe Unglüdckéfällen. Anmeldungen sind an den Gnderze neten zu richten, und zwar unter Beifügung der Zeugnisse über Schulbildung, forstli órt- bereitung, sowie eines Nachweises über die erforderlichen Mittel und unter Angabe des Militärverhältnisses. Hann.-Münden, den 7. Juli 1903. Der Direktor der Forstakademie. Weise.

An ekommen:

Seine Excellenz der Direktor des Verwaltu riements im Neichamarineamt, Wirkliche Geheime Nat Perels, von Dienstreisen.

den besonderen Zoll, rin

e Resolution des Jnhalts, daß igt halte,

sich in diesem Augenblick end- Zolles ‘auszusprechen. - Die Kom- ch darauf bis zum 15. Dftober. : utiertenkammer nahm gestern mit 91 en die von dem ehemaligen ie Verhältni che lautet: -Die

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 9. Juli.

utige Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ eine auf Grund amtlichen ebersiht über die Reichs-

bei 7 Stimmenthaltun Interpellation über age3ordnung an, Regierung un

enthält als besondere Beilage Materials zusammengestellte

tagswahlen im Fahre 1903.

e im Kongostaate be- ammer, in Ueberein- d im Vertrauen auf die moralische unter der Aegide des Königs Gin Antrag auf Streichung Uebereinstimmung mit der Regierung“ war zuvor ab-

ckFlung des Kongostaates opold, geht zur Tagesordnung über. W

den. An Stelle des zum Geheimen Regierungsrat und vor- Me:

tragenden Rat bei der Oberrechnungskammer beförderten bis= herigen Kammergerichtsrais Wolfram is der Kammer-

e ; Fipper zum Mitgliede des Disziplinarhofs für nicht richterliche Beamte ernannt worden.

ine in den heutigen türki Eu s enthaltene offi Telegr.-Korr

chen Morgenblättern Kon- itteilung besagt, wie das éjp.-Bureau‘/ meldet : erbreitet gewesen, daß türkishe Truppen rishe Demarkationslinie abgegangen Gerücht sei vollständig unbegründet, da earteten Akt der Empörung gangen habe, der eine Kon- kisher Truppen an der Demarkationslinie totwendig machen würde.

erihtsrat 8 iener K. K.

n die bulga

n der Börse

Die Nr. 7 der „Amtlichen Nachri versiherungsamts“ vom 1. Juli 190 bearbeitung des alphabetishen Verzeichnisses der Gez

weige mit den Abänderungen und Ergänzungen,

dem Gebiete der Unfallversiherung ortgeschrittene Geseß-

ieses Verzeichnis be-

wie immer

ten des Reichs- äne Regierung

Bulgarien feine enthält eine Neu-

Jegen die so

urch die au

im Laufe der Zeit iecheulaud.

ch einer Meldung des „W. T. B.“ tragt, ein neues Kabinett zu bilden.

t von zwei Tagen, um. ein Kabinett hen Sinne zu stande zu bringen.

Sizung der Deputiertenkammer teilte der eotofis mit, daß das Kabinett seine Demission d diese vom König angenommen worden sei. Die habe . einem Aufstande der ganzen Bevölkerung gegen- Jllusionen verführt die Ordnung aufrecht zu erha Maßregeln ergreifen müssen, deren Folgen hätten ernst es das Kabinett vorgezogen Opposition heftig Bevölkerung ihre Haltung den gegenwärtigen Aufruhr der Kammer hob tstand. Die, e. Pultdeel. ribünen wurde räsident wollte die Sitzung Deputierte anwesend.

is zum 1. Juli 1903 eworden sind, nebst einer ekanntmachung des Reichsversicherungsamts.

Der König hat, na us Athen, Ralli beau bat sich eine Fri

N s ctans vom 19. Juni E (i - m delyannistis

Jn der gestri Ministerpräsident ingereicht ha

Der Präsident des Kaiserlihen Statistishen Amts Dr. Wilhelmi ist mit Urlaub nah dem Harz abgereist.

Der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat im Reichs- eisenbahnamt Kraefft ist von der Dienstreise zurückgekehrt.

j Großherzogli medcklenburgische Oerßtzen hat Berlin lin g

Der chilenishe Gesandte Francisco A. Berlin verlassen.

ibergestanden, die, Unmögliches

werden fönnen, demissionieren.

sodann die an, die er

Pinto hat beschuldigte,

i Während seiner Abwesenheit führt der Erste Legationssekretär Wenceslao Vial-Solar die Geschäste der Gesandtschaft.

Der Präsident worauf ein heftiger Tumult en e Opposition protestierte, {rie und {lu inige Deputierte wurden handg eschrieen und gepfiffen. nehmen; aber es waren nur 8 lebhafter Bewegung wurde die Sißung von neuem aufgehoben.

Beim Verlassen der Deputiertenkammer wurdenDelyannis und die Mitglieder seiner Partei mit Hochrufen empfangen. Delyannis wurde von der Volksmenge bis zu seinem H

Er hielt eine Ansprache, in der er ausführte, das Theotokis habe vor einem Aufruhr, den es dur d seine Unbeliebtheit beim Volke erregt habe,

hald die Sitzung auf,

Oesfterreih-Ungarn.

ng des Wehraus\chu auses erklärte, wie , onvedminister Kolo 8vary

In der gestrigen Si chen Abgeordneten Budape# berichtet, der Wehrgeseß auf der zweijä

es des ungas- B

i t y s daß das neue ; ) igen aftiven Dienstzeit beruhen werde; nur bei der Kavallerie und der reitenden Artillerie werde die dreijä

Dienstzeit aufrecht erhalten werden. Bei der Marine werde die zeit von vier Jahren auf drei herabgeseßt.

Großbritannien und Jrland.

Der Präsident der Französischen Republik Loubet wohnte . T. B.“ berichtet, in Gegenwart des Königs, n von Wales, des Herzogs ldmarschalls Nee Res O i

en aller Waffe fanterie zog alopp vorbei;

Ministerium seine Taten un die Flucht ergriffen.

Serbien.

Der russishe Gesandte Tscharikow

at nach einer elgrad g

rn, wie „W estern sein Be- Königin, des Prin von Connaught, eines gl

glaubigungsschreiben überreicht. Auf direkten Wunsch des Königs wurde die Zensur der auswärtigen Blätter gänzlih au

hoben. Die Zensur der inländishen Blätter ist {hon

urch die Verfassung

„Belogradske Novine“ teilen writ, der s{chwerverwundete des Innern des Kabinetts Zinzar Markowitsch, MWelimir Teodorowits\ch, beabsihtig in der Nacht des 11. Juni die An Mordes zu erheben.

16000 Mann im Lager Aldershot im Schritt, die Artillerie und Kavallerie im die Musikkapellen spielten die englische Nationalhymne und die Die Truppenschau hatte eine große Menschen

Genge angezogen, die den hohen Herrshaften einen glänzenden mpfang Bei dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts Marquis

of Lansdowne fand am Abend zu Ehren des Präsidenten und des franz

ein Festmahl verschiedene

Marseillaise. gegen seine Angreifer

ge wegen versuchten

Dem „Reutershen Bureau“ wird aus Kingkow gegen- über Niutshwang vom 7. Juli gemeldet: Zu einer gemein- shaftlichen Beratung sind in russischen Beamten in China,

inisters des an dem das diplomatische Würdenträger dem Marquis ; _ Präsident Loubet alast, wo der König und die Königin ihm Am Eingang empfing der König Pr er 1 1 rm bot und mit Jhrer Majestät an der Spiye des sich ordnenden Zuges die Fest- Der Präsident kehrte um 1 Uhr Morgens

Delcassó Port Arthur alle | in der Mandshurei und Korea eingetroffen, darunter außer dem russischen Kriegsminister Kuropatkin der Oberbefehlshaber oon Kwantun, Vizeadmiral sischen Gejandten in Peking und Söul, Lessar erner der Vertreter der Russisch - chinesischen i und der Militäragent in Peking Dessino. Die Beratungen werden streng geheim gehalten. und Beamten i Arthur sind nicht sehr hoffnungsvoll betre Lösung der Lage. Japaner in Nordchina ist in starker Zunahme. die Russen die Errichtun waltungsgebäuden im Mittelpunkt der Fremdennie nen, teilweise auf Boden, der nah russischer Erklärung von ina abgetreten ist, und teilweise auf einem öffentlichen um den die fremden Konsulate gelegen sind. Jn Niutshwang wohnende . Angehörige fremder Nationalitäten bereiten einen Protest gegen die Bebauung des öffentlichen Playes vor.

Die Verhandlungen der Vereinigten Staaten von Amerika mit China über den Abshluß cines Handelsvertrags sind, wie dem genannten Bureau aus Schanghai berichtet wird, auf dem toten Punkt angelangt infolge des Umstandes, daß auf das Verlangen nah O Häfen aus Peking keine Antwort Aus Tokio meldet die „Times“ vom gestrigen Tage: voùû An-tung nach

hifluß, ohne Korea zu bef inspruh, da Korea an das keiner fremden Machk eine Bevor- ung hinsichtlih ciner Telegraphenlinie ei panischen Jnieressen berühre. ng des Hafens ußland sich dieser widerse Rußlands sei vollkommen allein Korea sei.

Lansdowne dem Buckingham- Ehren einen en Präsidenten, der

me Gewi die ru s. N und Pawl er Königin den Yank Pokotilo räume durschritt. nach dem St. James-Palast zurü. Der Erste Lord der Admiralität Earl of Selborne gab in London den Offizieren Vereinigten augenblicklich in Portsmou

Die fremden und Port einer fried- Stimmung

Geschäftsleute Niutshwang

des Geschwaders Amerika, cin Festmahl.

Staaten Niutshwan lassung be-

denten Loubet im Buckingham-Palast veranstalteten Ball

bei, wo sie dem König vorgestellt wurden. Jn Portsmouth

wurden 6500 amerikanishe und 300 englishe Seeleute vom Bürgermeister bewirtet.

Frankreich. Zuchtpolizeigericht in Paris verurteilte, wie W. T. B.“ berichtet, den früheren

itholique“, Abbé Bulliot wegen Abreißens der staatlichen Siegel an der Mariftenkapelle zu einem

Jtalien.

Ueber das Befinden des Papstes wurde gestern um 81/7 Uhr Abends, wie „W. T. B.“ aus Rom meldet, folgendes Bulletin ausgegeben:

Der Tag verging ruhi und ein wenig stetiger.

rofessor am „Znstitut

onat Gefängnis. ung der mandschurischen

ngetroffen ist.

legien das angampho durch den apan erhob hiergegen

einkommen gebunden sei,

ohne Schwäthcanfälle. Der Puls ist

Atmung rubig. Allgemeinzustand räumen, die ringt auf die

eltend, da

cheidende Macht

Japan Korea machte apan erwi infällig, da die en

Der heute vormittag um 9/z Uhr veröffentlichte Krank-

t6bericht L M S E f ungestört verlau

Prozeß in der Lunge ist, was den u

Flüûs t nicht bedeckt wird, die n

iffen. Die Erleichterung im All Lapponi. Mazzoni.

Epanien. Der Senat trat, elner Meldu

aterlalien

voller Lösung

Der seit dem L. d. M. u

nter dem Vocsih Lord Milners annesburg

agende Kolonialrat nahm gesiern, T. B.“ berichiet, cinen Antrag an, nah dem das

W. T. B.* aus Madrid omitee angewiesen werden

tenkammer bei, für die mit dem en Zoll-

oll, in Kontrakien über entmal der bei Mála then Shulshiff „Gneisenau“ Verungl freiheit zu

Belgien. Die ständi kommis\tm

einer Meldung

ge Zu Cor gte gestern, nah

rüssel, en

Nr. 54 des „Zenträlblatts der Bauverwaltung“, herauf- egeben im Ministerium der öffentlihen Arbeiten, vom 8. Juli bai folgenden Inhalt : Die Deutsche Städteausstellung in Dresden. II. (Fortsepung, . Vermischtes: Ausschuß für die Schäferfeier.

ttbewerb für Entwürfe zu Linoleuinmustern. Wettbewerb um

Entwürfe für den Bau von ländlichen Anwesen für Kleinbauern und

Fndustriearbeiter in der Provinz Hessen-Nafsau. 19. Wander- versammlung des internationalen Verbandes für die Materialprüfungen der Technik in Petersburg. Neue Lübeckeér r pm 4 Feier zu Cbren der Geheimen Regierungsräte, Professoren J. Raschdorff und Dr. A. Paalzow in Berlin. Königliche Akademie der Künste.

Deutsches Museum für Meisterwerke der Tagen f und Technik. e

Technische Hochschule in Darmstadt. Te Braunschweig.

ni

Hochschule in

Statistik uud Volkswirtschaft.

Die im Jahre 1901/2 in Preußen der Fürsorgeerziehung

: überwiesenen Minderjährigen.

Das Gebiet der gefährdeten, verlassenen uünd verwahrlosten Zgendtitien ist in den leßten 50 Jahren \{chon auf das Aus- iebigste durchforsht worden ; do folgte ‘man dabei mehr individuellen

eigungen und zog aus zufälligen Einzelheiten voreilige Schlüsse. Na dem Inkrafttreten des prr en Gesetzes über die Fürsorge- erziehung Minderjähriger vom 2. Juli 1900 hat das Ministerium des Innern die Elen Lts die dieses Gese gibt, benußt, um die unter dasselbe fallenden Jugendlihen und thre Verhältnisse so genau wie möglich nah einem bestimmten Plane zu untersuchen. Son aus der sib auf das erste Jahr der Wirksamkeit des “bios es fxtiehungsggepee beziehenden Untersuchung, deren- Ergebnisse nebst einem eingehenden Bericht über die Ausführung dieses Geseßzes soeben unter dem Titel „Statistik über die ürsorgeerziehung Minderjähriger (Gese vom 2. Juli 1900) und über die Zwangserziehung Iugendlicher 56 des Strafgeseßbuches) für das Etatsjahr 1901 (1. April 1901 bis 31. März 1902)“ vom Ministerium des Innern veröffentlicht worden sind*), erhellt, daß von dieser Statistik aus manches neue Licht auf die Be- handlung unserer heranwahsenden Jugend in Haus, Schule, gewerb- liher Beschäftigung Fortbildung, in strafrehtlicher und vormundschaft- licher Beziehung fällt, und daß dieselbe große Schäden aufdeckt, die der Abhilfe bedürfen. Es sind die persönlichen physische wie eistige und sittlihe Verhältnisse der Fürsorgezöglinge so forgféltig dargelegt, wie es mit Hilfe der tatistif überhaupt möglich is, und einige aus ihnen sih ergebende Fragen erörtert; ferner sind die Familien, aus denen die Zöglinge En, die Umgebung, in dcr sie aufgewalsen sind, die ozialen Einflüsse, die auf sie eingewirkt haben, festgestellt, um zu er- mitteln, ob man es mit vorübergehenden oder dauernden Mißständen zu tun hat, damit deren Beseitigung angestrebt werden fann.

Auf Grund des Geseßes vom 2. Juli 1900 sind im ersten Jahre seiner Wirksamkeit (1. April 1901 bis 31. März 1902) der Fürsorge- erziehung 7787 Minderjährige endgültig überwiesen worden, während auf Grund des Zwangserziehungsgeseßzes vom 31. März 1878 dem Ie vom 1. April 1900 bis 31. März 1901, dem letzten “seiner

eltung, nur 1504 Kinder in staatliche Erziehung genommen wurden. Das ergibt ein Mehr von 6283 Zoglingen, Diese mehr als vierfache Vecmehrung hat einen doppelten Grund. Das Zwangserziehungsgeseß erstreckte sich nur auf 6 Jahresklassen, vom 6. bis 12. Lebensjahre, das Fürsorgeerziehungégesey dagegen auf 18 Jahresklafsen (Minder- jährige, die das 18. Lebensjahr noch nit vollendet haben). Wie die Alterêgrenzen, sind auch die Bedingungen, unter denen die staatlich überwahte Erziehung eintreten fann, erweitert. Nah dem alten Gesetze konnte das sechs- bis po TgeEE Kind nur überwiesen werden, wenn es eine strafbare Handlung begangen hatte und in Gefahr stand, zu verwahrlosen. Nah dem neuen G-seze kann außerdem ein Minder- jähriger, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Fürfo1ge- erziehung genommen werden, wenn bei \{uldhaftem Verhalten der Eltern die Gefahr der Verwahrlosung oder ohne \{uldbaftes Ver- balten der Eltern oder sonstigen Erzieher die Gefahr völligen sittlichen Verderbens vorliegt. :

Von den Fürforgezöglingen hatten 506 oder 6,5 9% noch niht das

6. Lebensjahr vollendet, 2815 oder 36.1% waren 6—12 Jahre und 4466 oder 57,4 °/6 12—18 Jahre alt. Die unterste Altersgruppe, von 0—6 Jabren, weist also die geringste Zahl auf. Dadurch ist die bei der Beratung des Gesetzes ausgesprochene Besürchtung, daß die Kommunalverbände mit der Erziehung einer großen Zahl von fleinen Kindern, ja wobl von Sänglingen belastet werden würden, die lediglich der Armenpflege gehörten, widerlegt. Die Zahl der Kinder im Alter von 0—3 Jahren betrug nur 123 (d. |. 1,6 9/6), die Ueberweisung kleiner Kinder auf Grund des Geseyes kann daher nur als Ausnahme angesehen werden. In die zweite Gruppe, von 6—12 Jahren, die sich mit den Altersgrenzen des Zwangs- erziehungsgeseyes dedt, fallen 2815 Zöglinge (36,1 9%) oder 1311 mehr als im Vorjahre unter dem Zwangserziebungsgeseße; hier ist die Wirkung der beiden neu hinzugetretenen Gründe {Lr die Ueberweisung am fklarsten zu erkennen. Den {stärksten Zuwachs baben die 12 bis 18 jährigen geliefert, 4466 (57,4 9/6). Hier machen sich besonders das Hinaufrücken der Alterögrenze vom 12. auf das 18. Lebensjahr und das Bestreben geltend, an die Stelle der ftrafrehtlichen Behandlung der Jugendlichen, die ihre Wirkung versagt hat, die erziehliche treten u lafsen. s ton den 7787 Zöglingen waren 4949 oder 63,6% männlichen und 2838 oder 36,49% weiblichen Geshlehts. Zerlegt man diese Gruppen in Jahreéklassen, so standen von den Ueberwiescnen im Alter von 0—3 Jahren 59 männliche und 64 weibliche Zöglinge, von 3—6 I. 208 männl. und 175 weibl, von 6—12 I. 1871 männl und 94 weibl., von 12--13 I. 563 männl. und 229 weibl., von 13—14 I. 696 männl. und 257 weibl , von 14—15 I. 488 männl. und 225 weibl, von 15—16 J. 395 männl. und 231 weibl., von 16—17 I. 302 männl. und 285 weibl., von 17—18 I. 367 männl. und 428 weibl. Pöglinge: i

Gs muß auffallen, daß gerade die Jahbresklassen von 12—13 und 13—14 Jahren, welche die beiden lezten Schuljabre umfassen, bei den Knaben überhaupt und bei den Mädchen mit Ausnahme der beiden

breoflassen von 16—18 Jahren am stärksten vertreten sind. . Der rund dafür“, wird in dem Bericht des Ministeciums des Innern ausgeführt, „liegt wobl zunächst in pbysishen gPechältaifien. Die Kinder stehen in der Gatroikelungsperiode, der Tätigkeitsdrang macht fd orttend, die Phantasie erstarfi und bringt auf allerlei adenteuer- iche Ideen, die in übermütize uad rohe VOE umseßcen. Gs ift die Aufgabe der erzichenden Faktoren, des Glternhautes, und der Schule, dicsen Tätigleitsdrang u zügeln ünd in die richtigen Bahnen zu führen. Vernachläissigen ihre PA verítcden fe

gend zu leiten, so artet der Drang ale tliche Verfall deginnt. hat den ternbaus ¡uer versagt, aber ist

d abzuweisén, warum die Schule nicht ausgereicht um die üblen Einflüsse des Elternhauses und der sonstigen sozialen Um- pebua zu überwinden.* Bei der Hälfte der Zbalinge ( ) war Schu u unregelmäßig: „hier bat also die aufsidt es an fi fehlen lassen*. Von den liber 12 Jahre alten Pgliugen 9 tertig en,

waren obne bildung; 736 konnten nicht

schreiben, renen im blenraum von 1 dis 100; 304 fonnten entweder nur fertig lesen oder nur fertig schreiben oder nur fertig renen i me von 1 bis 100; 1798 founten g lesen,

m

{reiben im Zablenrauame von 1 bis 100; (610 hattes volle lbildung, 9 bêhere bildung. . Daraus ergibt si, daß die anna! wenn man die Zahl ter Sdüler mit mangelhaitem

j der letrenden Seite an diesen Kandern im grofen E, oG E rect tan hat. Cine aadere Frage ilt aber, sie auch ihrer erzicdien Aufgade gerecht geworden

einem früheren Beschlusse, betreffend den au

f russischen

*) 268 Seiten, Draderei der Sluasanfialidverwaltung, Berlin.

ift; ob nat in unseren Bollisiplen die lehrende Tätigkeit auf Kosten der erzieblichen zu sehr in den Vordergrund tritt, der Lehrer den Er- zieher überwiegt; ob die Einrihtung unserer SŸule es überhaupt er-

möglicht, daß die erziehlihe Ausgabe voll gelöst werden fann.

Es ist ferner die Frage nicht abzuweisen, ob denn die Schule ausreiht, um den Tätigkeitsdrang der Kinder in diefem Alter aus- zufüllen. Was soll das Kind, wenn die 4 oder 6 Stunden Unterricht

* beendet, die Schulaufgaben angefertigt sind, mit der übrigen Zeit des

Tages anfangen? In den ländlichen Bezirken gibt es Beschäftigung in Feld, Haus und Garten, bei der sih au die Ee Kraft ausleben kann. Troß mancher Mißbräuche, die bei Beschäftigung der Landjugend vorkommen mögen, liegt do sicher hierin ein ganz be- sonderer Schuyg gegen erwahrlosung, wie in der geringen Zahl der Fürsorgezöglinge, die aus ländlichen Be- irken stammen, zeigt. Aber was soll das Kind der Groß- stadt des Industriebezirks, wo es von allen Seiten eingeeagt und ein- geiwängt und dur so manche äußere Eindrücke in seinem Tätigkeits- range angestahelt wird, mit seiner Kraft anfangen? Noch mehr Unterricht, noch mehr Lernstoff zu Hause verarbeiten und die My ene widelnde Geistestätigkeit überlasten, ersheint ausges{lossen. enn nicht für angemessene Beschäftigung gesorgt wird, muß es sich zum Wat reideas übermütigen, frehen, verwahrlosten Straßenkinde ent« wickeln. Die gewerbliche Beschäftigung der s{ulpflichtigen Kinder gan zu verbieten, wie von mancher Seite erstrebt wird, hieße der

erwahrlosung der Jugendlihen nur Vorschub leisten. Das geht unwidèrleglih daraus hervor, daß die beiden folgenden Sahresklassen von 14 bis 16 Jahren, in denen der Jugendliche in der Regel in ein geordnetes Arbeitsverhältnis S nin ist, welches seine

Kraft und sein Interesse voll in Anspru nimmt, eine erheblich geringere Zahl von Fürsorgezöglingen aufweisen als die beiden vorher- gehenden, obwohl ihnen S und Führung der Schule mangelt. Eine verständige, planmäßige Regelung der Beschäftigung der Kinder in den beiden leßten Schuljahren, welche die sich regende jugendliche Kraft braucht, aber niht verbrauht, würde Tausendè von Jugendlichen vor der Verwahrlosung behüten. Bei den R öglingen zeigen dann die beiden Jahresklassen vom 16. bis 18. Lebensjahre eine erheblih höhere Zahl. Hier beginnt die geshlechtlihe Verderbnis, die in der Prostitution endigt.“

Nicht uninteressant ist auch ein Vergleih der Zahlen der im Alter von 12—18 Jahren stehenden Zöglinge mit denen der Gleicha alterigen in der Reichskriminalstattstik; es ergibt si, daß in Preußen im Jahre 1900 wegen Verbrehen und Vergehen gegen Reichsgeseße verurteilt wurden: 24439 männliche und 4464 weiblihe Jugendlichez_ während hier auf 100 männliche Verurteilte nur 18 weibliche entfalle'æ,. fommen auf 100 männlihe Zöglinge gleihen Alters 58,9 weibliche.

Veber die Ursachen der Üeberweisung entnehmen wir '»xm- amtlichen Werke die folgenden Angaben: Es find überwiesen nad è 1 Absay 1 des Geseßes vom 2. Juli 1900 („wenn die Vr xaus- eBungen des § 1666 oder des § 1838 des Bürgerlichen Gese zbuches- [\huldhaftes Verhalten der Eltern] vorlegen und die Fürsorgee cziehung. erforderlich ist, um die Verwahrlosung des Minderjährigen zu ver- büten") 2583 Zöglinge oder 33,2%/, nach Absaß 2 (, wenn der- Minderjährige eine strafbare E begangen hat, wege a der er in Anbetracht seines jugendlichen Alters |trafrehtli nicht ver folgt werden fann, und die ürsor eerziehung mit Rüksicht auf die Bes“ Haffenheit der- Pa Ra die Persönlichkeit der Eltern oder sonstigen E xzieher und die übrigen Lebensverhältnisse zur Verhütung weiterer sitt" icher Verwahr- Lofung Des Minderjährigen erforderlich ift“) 780 Zög" Änge oder 10 °%o, nah Absay 3 („wenn die Furlor eerziehung außer di ¿sen Fällen wegen Unzulänglichkeit der erziehlihen Einwirkung der El tern oder sonstigen Erzieher oder der Schule zur Verhütung des vêl' igen sittlichen Ver derbens des Minderjährigen notwendig ift“) ? 415 Zöglinge oder 43,99/0, nah Abs. 1 und 2 133 oder 1,7 9%, no ch Abs. 1 und 3 553- oder 7,1 °/, nach Abs. 2 und 3 278 oder 3,5 9/ », nah Abs. 1, 2 und 3 S Zöglinge Se, s 0,6 9/0. l is von Abs. 2, Ï r 1 mit er mmung 8 Zwang® erziebhungsges 5; s 780 Kinder (10 °%/%) und în Ve cbindung ege und 3 insgesamt 1236 (15,8%) alle r Zöglinge überwiesen. Daraus ergibt sih, daß die Zahl der Kin’ oer unter 12 Jahren, die wegen einer Straftat mit dem Verdacht d ¿r Verwahrlosung vor den Richter gebracht sind, gegen das Vorjahr zbgenommen hat. Erhbeblih größer ift die Zabl der Böalinge, bei d enen die Ursache der Ueber weisung in einem \{uldhaften Verbal ten der Eltern liegt (Abf. L d. Ges): 2583 (33,2 9/9) aller Zöglinge und noch größer die Zabl der in Gefahr völligen fittlihen Verder! ens stehenden (Abs. 3): 3415 (43,9 9/6). Diese Zahlen erhöhen \ic H noch, wenn man die Fälle binzunimmt, in denen diese Absäße * 4 Verbindung mit den anderen zur Anwendung gekommen find.

Die Steinbruchsberufsg,enossenshaft hatte nah ihrem Verwa:-tungsberiht für 1902 wä! rend tes Berichtsjahres 13 1 5 Be- triebe gegen 15700 im wvorbera ¿benden Jahre in Versicherung. Die Abnahme wird zum größten Teil durh die Ueberweisung von 2107 fleineren Betrieben an landwirt\ haftliche Berufsgenossenschaften erklärt. Die Zabl der Voltarbeiter (r zit 300 Arbeitêtagen) ist von 149 932 auf 149 274 zurückgegangen, w ährend die Zahl der im Durchschnitt auf œinen Betrieb entfallenden. Vollarbeiter von 9,5 auf 11,3 tiegen ist. Die Zl der eatshädigten Unfälle hat troy des RüdLgaugs in der Zahl der besSäftigten Personen zugenommen. Während im Jáhre 1901 insgesamt 2197 _Unfälle- zur Entschädigung gelangten, find im Berichtsjabre in W289 Fällen Entschädigungen festgestellt wocden. Auf je 1000 versichert2 Personen kamen im Jahre 1902 60 zu ent- shädigende Verleyte gegen §7 im Jábdre 1901. Die Anzahl der fälle mit 4ôdlihem Ausgange ist von 234 im Jahre 1901 auf 227 urüd- gegangen. “Die meisten Unfälle, nämlich 583, sind wie in früheren Jabten durch Zusarnmenbruch, Einfturz von Stein- und Erdmassen, Herab« fallen oon Strinen und Umfalleu von Gegenständen verurjacht worden. Auffallend und \@&r erfreulih is die Abnabme der Unfälle

wurden, waren im Zahre 1902 ibrer nur 68 zu verzeichnen. ie UnfaLentihädigwigen erforderten 263% 141,49 M, das egen 1901 (2433 600 M cine Steigerung um 8,3 9%. Auf 1000 M Löhne ents fallen 20,24 4 Entsthädigungen. Außerdem wurden 24 642 „K (gegen 26 668 „A im Vorjabre) für die fakultative Färsorge für Verlcyte innerbalb der erften drezeha Wochen nah dem Unfall auf-

gewendet Die Summe der zur Umlage naNgewietenen Löhne betrug 129 042933 „M (gegen 129 755 673 M im Jahre 1901).

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Dazu treten noch 1134 030 M Versicherungösumme von freiwillig wersihenten Umnternehinern und Beamten. An Verwaltungskosten rvaten (ot Odlis s «aufzubringen (gegen 407 704,28 im Vorjahre). Darunter befi sh 213 585,46 „M Kosten der Urfalluntersachang, der SatididigungeseitGung (Arztkosten), Schiedögerichtékosten und Kosten der Unfallverdütung und der Fürsorge für Verkeyte. Dem Reservefonds waren nah § 34 des beunfallverficderur ne W264716 A zuzuführen. Der Betrag der e wurde dadurd, nah Adutg von 197579 M Zius- des Mesernesonds, auf 3550 709,67 M gebracht, das siand 291 250,09 „A oder 8,98% mebr als im Vorjabre Der Beitrag auf je 1000 „A Löhne ist im Durchschnitt der Genosscaschaft E zicde

[7 der Schicßarbeit; während im Jahre 1901 109 Fälle gezählt

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Der Kampf uw die Lobhndücker in der Konfektion wird, der „Ves. Zta.* zufolze, von beiten Seiten mit Erditterung MNatdrem die © csäftdinbaber und die Zat‘Senæcister d ent

die Lobnducder aut geiproden hotea. spra anae Vera m- Pana don ae an und Sts für deren Beis

dedaltung aus. Es wurde festgestellt, daß die Mehrzahl der Zwishens