1903 / 161 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jul 1903 18:00:01 GMT) scan diff

4709246 (160 312), Sagua 280 038 (57 732), .Marzanillo 251 445 (127 443), Havana 233 745 (102 396), Guantanamo 230 417 (169 793), Gibara 222 761 (205 322), Caibarien 154 966 (50 189).

&- Der am 31. Mai 1903 (und 1902) noch vorhandene Zudcker- vorrat auf der Insel betrug 2 603587 Säcke oder 371 941 Tons (3 423 921 Säcke oder 489 132 Tons), wovon u. a. in 7244956 (883 042), in Matanzas V L (812 711), in Havana 600 620 (740 133), in Caibarien 213 103 (251 460), in Cienfuegos 204 982 (211 044), in Voges 102 423 (220 809) Sâde Tagerten. Die Eingänge an Zucker der leßten Ernte in allen Hafenplägen bis zum 31. Mai 1203 (1902) betrugen 839 294 Lons (724 802), der Vorrat an Zucker alter Ernte am 1. Januar 1903 (1902): 42530 Tons (19 873). Auf den Markt kamen also im ganzen in den fünf Mo- naten 881 824 Tons (744675); Ausfuhr uyd Bestand am 1. Juni 1903 (1922) maten zusammen 864594 Tons (727 835) aus, \d taß ih der Verbrauch auf der Insel auf 17230 Tons (16 840} berechnet.

(Nach The Louisiana Pianter and Sugar Manufacturer.)

Weizenernte British-Indiens im Jahre 1902/03.

Na dem amtlihen Schlußbericht gestaltete sich die Weizenernte

British-Indiens im Jahre 1902/03, verglichen mit derjenigen des vorhergehenden Jahres, wie folgt:

Anbaufläche in Acres Ernte in Tons 1902/03 1901/02 1902/03 1901/02 Da a C T COO T 22c100 20890897 1 6846:382 Nordwest-Grenze . . L 822 900 796 500 234594: 159279 Agra und Oudh . . 6926164 6461 729 2972497 2 401 940- BENJOIEN e 1445900 1408300 501100 8391500 Zentralprovinzen . . 2272482 2620138 666040 571040 I e ed 1617891 1510459 502508 179034 O es 2 us 301 648 534 004 68 531 109 009 G S eie 216 955 280 0385 17 498 6 180 Haiderabad 508 760 603 182 43 215 38 853 I AIDUTAN R e s 774 743 541 834 180 300 103 869 Zentral-Indien. .._. 770894 1460044 198140 256214 O A 5 123 3714 031 256 Zusammen 22775160 23447 0589 7774851 6 063 506.

Die Ernte des Jahres 1902/03 übertraf hiernach diejenige des vorbergehenden Jahres um 1711 345 Tons oder 28.29/06 sowie den Durchschnittsertrag der leßten fünf Jahre um 1593 374 Tons oder 9439) und denjenigen der leßten zehn Jahre um 1 473 011 Tons oder 19,7 9/0. ]

en höchsten Durchschnittsertrag, nämli 961 Pfund von einem Acre, erzielten im Jahre 1902/03 die vereinigten Provinzen Agra und Oudh. An zweiter Stelle kommt Bengalen mit 776 Pfund und an dritter Stelle der Punjab mit 753 Pfund von einem Acre Anbaus- “fläche. Audererseits erzielte Mysore nur 232 Pfund, Haïiderabad nur 190 lun und Berar nur 180 Pfund. R E T ie Ausfuhr belief sich im Jahre 1902/03 auf 514 607 Tons gegen 366 091 Tons im vorhergehenden Jahre, 2501 Tons im Jahre 1900/01, 485 204 Tons im Jahre 1899/1200 und 976 025 Tons im Jahre 1898/99. Die Preise stehen jetzt - durWweg niedriger als seit dem Jahre 1899. Die folgende UÜcberi@t gibt in Sihrs (1 Sihbr = 317,ò g) diejenigen Mengen an, welche in den vershicdenen Bezirken für je eine Rupie verkauft wurden. Punjab Agra und Zentral-

Namn h

Oudh provinzen Bombay März 1900 . R801 1921 944. 7,62 2% 10014 ERE 1050 B87: 848 " 1902. 1556 1431 " 1275 _9,19 ¿2 1963 2 15,01 14,75 13,82 10,85 Mai 1903 . 16,29 15,82 14,23 11,78

(Nach dem Final General Memorandum def Director Gencral of Statistics in Calcutta.)

Washington; 10. Juli. (W. T. B.) Nach dem Bericht des Ackerbaubureaus betrug am 1. Juli d. J. der Durchschnittsstand für Winterweizen 78,8 9/0, für Frühjahrsweizen 82,5 9/0, für Frühjahrs- und Winterweizen zusammen 80,0% für Mais 79,4 9%, für Roggen 90,2 9/6, für Gerste 86,89% und für Hafer 84,3 %/0. Die Anbaufläche für Mais wird mit 89 800 000 Acres angegeben. Der Statistiker der New Vorker Börse Brown {äßt den Ertrag des Winterweizens auf 463 495 000 Bushels, ten des Frühjährsweizens auf 257 129 00 Busbels, den des Mais auf 2 262 960 000 Busbels, den der Eerste auf 129 267 000 Bushels und den des Hafers auf 851 372 000 Bushels. Jn Farmers Hand befanden sih am 1. Juli d. J. 42 500 000 Bushels.

Winniveg, 10. Juli. (W. T. B.) Seit etwa zehn Tagen fällt Regen; die Weizenernte in Manitoba und im Nordwesten verspricht sehr beträchtlih zu werben.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Finnland. aut einer in der amtlihen Helsingforser Zeitung erfolgten fanntmahung werden finnländischerseits Amoy in China Aegypten als pestverseucht angesehen.

s L Be-

jowie

Schweden.

Lzut Bekanntmachung vom 6. d. M. hat die s{chwetdishe Ne- gierung Iquique (Chile) und Japan für pestverseuht erklärt.

Verdingungen im Auslande.

Negvpten.

Zuverlässigen Nachrichten zufolge steht in nächster Zeit die Aus- {reibung einer Lizitation für den Bau einer neuen Nilbrücke bevor. Es handelt sich dabei um ein Objekt von etwa 250 000 Pfd. Sterl.

as Lastenbeft ift noch nicht erschienen.

Theater.

Ueues Königliches Operntheater. Uater Leitung des Direktors Josó Ferencyy. Sonntag: 64. Vorstellung. Orpheus în der Unterwelt. Burleske Oper in 4 Bildern von Hector Cremicux. Musik von J. OlionMh. Negic: Berthold Glesinger. Dirigent : Gurt Goldmann. Anfang 74 Uhr.

Montag: 65. Vorstellung. Die Geisha, oder: Eine japanische Theechausgeschichte. in 3 Aufzügen von

Jones.

Overette Musik vou Sidney Curt Gold-

Orven Hall.

Negie: Emil Albes. Dirigent

Cardenas.

für Kleinbahnen“, herausgegeben im Berlag von Julius Springer, i nhalt: Ueber die Förderung des Baues von Kleinbahnen

Arbeiten folgendem

Verkehrsanfstaltenu. Das 7. (Iuli-) Heft vom 10. Jahrgang 1993 der „Zeit schrift

inisterium der öffentlichen

Berlin), erschien mit

dur die Provinzial- (Kommunal-) Verbände. Die Endbahnhöfe

der

Straßenbahnen der Ausstellung zu Buffalo. Mit 1 Abbildung.

Statistik dec \{chmalspurigen Eisenbahnen für das Betriebsjahr 1900/1901. Na

ingenieur F. Zezula vom 18. Mai 1903, : l Kleinbahn-Aktiengesellshaft Gardelegen-Kalbe a. M

amtlichen Angaben bearbeitet von Ober-

(Schluß). Gesetzgebung: Allerhöchster Grlaß

etr. die Verleihung des Enteignungsrehts an die . zu Gardelegen zum

Bau und Betriebe einer Kleinbahn von Gardelegen nach Kalbe a. M. mit ‘Atzweigungen nah der Walkmühle und der Isenshnibbe; Aller- hödsier Grlaß vom 18. Mai1903, betr. die Verleihung des Enteignungs- rechts an den Kreis Siegen zum Bau und Betriebe einer Straßen-

bahn von Siegen nach 30. Mai 1903, betr. die Verleihung des N

lafeld-Gei8weid; Allerhöchster Erlaß vom echts zur Beschränkung des

Grundsigentums an die Aktiengesellshaft Straßenbahn Hannover zum

Zwecke der Befestigung der elektrischen Straßenbahnlinien im Stadtkreis Hannover ; vom 30. Mai rets an die Westpreußische

1903

Oberleitungen für die l Allerhöchster Erlaß Verleihung des Enteignungs- Kleinbahnen-Aktiengesellshaft zu Berlin

betr. die

zum Bau und Betriebe der Kleinbahnen von Danzig über Hochzeit uach Gemliß, von Quadendorf über Gr.-„-Zünder nah Gemliß, von Gottswalde über Schiewenhorst nah Stutthof und von Steegen nah

Fischerbabke; Allerhöchster Erla

vom 30. Mai 1903, betreffend die

gefellf t zu Reichenbach i. Sh[. zum Bau und Betriebe etner Kleinbahn

Verleihung des henbah i Eil ts an die Eulengebirg8bahn-Aktien-

von Mittelsteine nah

\cheuerchaufsee ;

Erla

ünschelburg mit Abzweigung na der Heu-

des Ministers der öffentlihen Arbeiten vom

6. Junt 1903, betr. Bau und Ausrüstung von Straßenbahnwagen.

erteilungen, Kleinbahnen;

Kleine Mitteilungen : Neuexe Projekte, Vorarbeiten, Konzessions- Betriebseröffnungen und Betriebsänderungen von Die bayerischen Vizinal- und Lokalbahnen 1901; Das Gesamtney der Straßenkahn von

im Jahre

Marseille; Die württembergishen Schmalspurbaßhnen im Jahre 1901; Die \{malspurige Lokalbahn von Dcholt nach Westerstede im Jahre 1901; Die niederländischen Kleinbahnen im Jahre 1901. Bücher- hau; Zeitschriftenschau. Statistik der deutschen Kleinbahnen für

den Monat Mai 1903.

Hierzu als besondere Beilage: Mit-

teilungen des Vereins deutschWer StraZenbahn- und Kleinbahnverwal- tungen 1903, Nr. 7.

Operette

Theater und Musik.

Im Neuen Königlichen Dperntheater wird der Spiel plan für die kommende Woche wieder die Neueinstudierung einer alten

briagen

te und zwar ‘am Mittwcech die Aufführung von „Der Seekadett“ von Genée.

Morgcn wird „Orpheus in der Untèr-

welt“ und am Montag „Die Geisha“ gegeben.

Im

Theater des Westens

gelangt D. Kaoalischs Posse

„100 060 Taler“ am Sonntag, Dienstag, Donnerstag und Sonnabend

zur Auff

ührung. „Alt

Alt-Heidelberg“ Freitag und am nächsten ‘Sonntag gegeben werden.

wird am Montag, Mittwoch,

Am nächsten Montagabend 74 Uhr werden in der Marien- firhe Musikdirektor

Falkner, Fräulein Lonja Beeg,

Otto Dienel, Fräulein Frieda Schramke-

die Violinistin Fräulein Elsa Kohl-

mann, Miß Agnes Dahlquist, Herr Dr. Quedenfeldt und Herr Heinrich

Scholz

Kompositionen

von Bach, Tartini, Cherubini, Haydn,

Beethoven, Mendelssohn, Brahms u. a. bei freiem Eintritt aufführen.

Ber

Mannigfaltiges. lin, den 11. Zuli 1903.

Der Preußische Landesverein vom Roten Kreuz hielt am 29. Juni unter dem Vorsiß des Ersten stellvertretenden Vor- fißenden, Generals der Infanterie z. D. von Spit, seine General - versammlung ab. abgelaufenen Berichtéjahre referierte der stellvertretende Generalsekretär. Er gab in großen Zügen ein Bild von den Vorgängen innerhalb der Organisation und konnte erfreuliherweise die zuversihtlihe Hoffnung aussprechen, daß nach dem bisherigen Gang der Dinge auch im kommenden Jahre die Sache des Roten Kreuzes eine gedeciblihe Entwidkelung nehmen wird. Nachdem der Schaßmeister, Präsident der Seehandlung

Havenstei

n über

Veber die Wirksamkeit des Vereins in dem

die Vermögensverbältnisse Bericht erstattet hatte,

wurde für die bereits vorber geprüfte Rehnung Entlastung erteilt.

Im unmittelbaren Anschluß

an die Generalversammluna fand eine

Sitzung des Preußischen Landesvereins vom Noten Kreuz stait, in der Gejuche des Zroeigvereins Berlin des Vaterländischen Frauenvereins und

des Wiesbadener Vereins

vom Roten Kreuz um Beibilfen für das

Auguste Victoria-Krankenhaus in Neu-Weißensce bezw. des Sana- toriums vom Roten Kreuz in Wiesbaden beraten wurden.

Im wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wird der „Von der Zugspite bis zum Waßzmann* auch in der nächsten

YBortrag

Woche noch allabendlih wiederholt werden.

Der Vortrag, der durch

die vielen \{önen farbigen Bilder ganz besonderes Interesse gewinnt,

s{ildert die \{önsten Partien des Zeit vom

boyerishen Hochlandes. Jn der

13, Juli bis 3. August einshließliG werden die Erxperi-

mentiersäle und naturkundlihen Sammlungen der „Urania“ ges{lossen

bleiben.

Von vielen Besuchern der Treptower Sternwarte ist der Wunsch gS daß

auch no

Die Direktion des Instituts

I ofen Bortra

erste Montagévortrag findet am 13. d. M. ftatt. Direktor

außer den regelmäßicen Sonntagsvorträgen

ein regelmäßiger Wochenvortrag gehalten wird.

at sih daber ents{loîsen, einen solchen

regelmäßig für Montag. Abends um 7 Ubr, anzusezen. Der

r{chenbold

wird „Ueber Kometen und Sternschnuppen“ mit besonderer Berücksih- tigung des durch seine Helligkeit und {nelle Bewegung ausgezeichneten neuen Kometen Borrelly 1903 c sprehen. Das Thema für den 5 Uhr-

Vortrag am Sonntag, den 12. d., lautet

Welten“,

um 7 Uhr

itet „Die Bewohnkbarkeit der „Beziehung zwishen Kometen und Stern-

Theate1 des Westens. Kantstraße 12. Sonn- tag: Ersemblegastspiel 100 000 Taler. (

3 Akten von D. Kalish. Anfang 7} Uhr. Montag: Alt-Heidelberg. Dienttag: 100 000 Taler. Mittwoch: Alt-Heidelberg. Dorkerttag: 100 000 Taler. Freitag: Alt-Heidelberg. Sonnabend: 100 000 Taler. Sonntag: Alt-Heidelberg.

——— B E E A

b. Lauban)

Hr. Rittergutsbesitter H

\{nuppen". Von 2 Uhr Mittags bis zur Dunkelheit werden die S und die Venus, mit Beginn der Dunkelheit de Mitte Mond beobachtet. s s ian, Mawmet, und. Le

Posen, 11. Juli. (W. T. B.) Wie amlli ; Mo Hochwassers die Strecke Kreuzburg Tak cu gesperr

Ratibor, 10. Iult. (W. T. B) Nah einer ; Meldung ift durch Unterspülung der Gleise der Verkehr lien Strecke Kandrzin—Deutsch-Wette zwishen den Statione, Dberglogau und Deutscz-Rasselwiy fowie Neustadt und Schnellewald- unterbrochen. Die Aufrechterhaltung eines durchgehenden Per, sonenverkeh18 durch Umsteigen ist infolge der Wassermen d niht mögli. Der Verkehr nach Neustadt und Deutsch-Raßsel wiß ist nur über die Privatbahn Gogolin—Neustadt mögli : da dur Einsturz der Brücke über die Hoßenplog auch der Verkehr Deulsch-Rasselwiß—Leobs{chüß gestört is. Gleihfalls unterbrochen ist der Verkehr von Leobschüß nach Jägerndorf, da etwa 2 ky von Jägerndorf der Bahndamm auf 100 m unterspült ist. Daz t g noch E Steigen pam M daß

[uh aus müß wird gemeldet, daß wegen Hochwasse zahlreihen Bahnlinien der Verkehr unterbrochen f Laas uf

München, 10. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Si der Delegiertenversammlung des Verbandes euts JouMalijten- ‘und Schriftstellervereine rburde nah Ec. ledigung geshäftliher Angelegenheiten Breslau als Siß des Sthlesi, schen Journalistenvereins von neuem zum Vorort gewählt. Die nächste Tagung foll® in Graz” stattfinden. Der Pensions. anstalt überwies der Verband 1000 F Hierauf referierte Dr. Bernstein - München über die Zensurfrage. Die Ver- fammlung nahm einstimmig eine im Sinne seiner Ausführungen ge- haltene Resolution an, laut welher der Verband alle auf die Beseitigung der Zensur gerihteten Bestrebungen billigt. Sodann re fetierte Rechtsanwalt Armer-Breslau über den „Normalvertrag für den Redakteur“. In der Naqhmittagssißung wurde nach eingehender Diskussion der Entwurf eines Normalvertrags für NRedakteure ange- nommen und der Vorort ermächtigt, fich über diese Frage mit den Verlegervereinen ins Einvernehmen zu seßen. Schiedt - Leipzig erstattete ein Referat über die Frage der RNeih8zwangsversicherung für Redakteure. Nach längerer Debatte wurde diese Angelegenheit bis zum nächstjährigen Delegiertentag zurückgestellt. Dr. Hirth {loß die Versammlung mit dem Wunsche auf Wiedecsehen im nädsten Jahre in Graz.

Wien, 10. Juli. (W. T. B.) Seit zwei Tagen regnet es ununterbrochen; aus vielen Teilen des Reichs wird drohende Hoh- wassergefahr gemeldet. Mehrfahe Verkehrsstörungen find ein getreten; insbesondere sind in Schlesien mehrere Ortschaften arg be- droht. Aus Krakau wird bedeutendes Steigen der Weichsel gemeldet, mehrere Dörfer sind überschwemmt.

Auch in Wien sind infolge des andauernden Regens alle Wasser [äufe innerhalb des Stadtgebiets {nell gestiegen. Der Stand des Wienflusses is teilweise drei Meter über der gewöhnlichen Höhe, Vorläufig ist jedo keine Gefahr vorhanden. @

Weiter wird aus Wien gemeldet, daß die Stadt Freiwaldau in Oefterr. Schlesien arößtenteils übershwemmt i. Jn Nieder österreih ist auf der Strecke Gstadt—Kienberg—Gaming, in Ober- österreih auf der Stirecke Pergern—Agoniß der Eisenbahnverkehr unterbrohen. Aus den Gebieten der Traun, I\s{chl, Enns und Steyr wird gleichfalls \teigendes Hochwasser bei andauernden Regen gemeldet. Vorläufig besteht keine Gefahr,. doch sind die Reis straßen stellenweise unter Wasser geseßt und der Bahnverkehr teilweise eingestellt. Die tiefer - gelegenen Pläße I\{Gl, Ebenscee, Gmunden sind überschwemmt. Heute abend hörte der Regen auf und das Steigen der Wassecstände ließ na.

Stockholm, 10. Juli. (W. T. B.) Der König hat den Grafen de la Gardie zum Revisor der Nobel stiftung ernannt.

New York, 11. Juli. (W. T. B.) Auf dem Thingvalla- Pier bra) gestern Feuer aus, das einen ernstlichen Schaden, namentli auch an Gütern und Reisegepäck, verursachte. Schiffe lagen zur Zeit, als das Feuer ausbrach, nicht an dem Pier. Es erfolgten drei Explosionen. Der vordere Teil des Pier bra zusammen und stürzte in den Fluß. 150 Personen, die sich vor dem Feuer nah der Landseite bin nicht mehr retten konnten, brahten {ih auf dem Fluß in Sicherheit.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Nom, 11. Juli. (W. T. B.) Eine Sonderausgabe der „Tribuna“ meldet, die Schwäche des Papstes habe zw genommen. Eine Abordnung von Prälaten ist au Neapel cingetroffen und hat die Mitra des heiligen Januarius nach dem Vatikan gebracht. Der Kardinalstaatssekrelä Nampolla empfing die Abordnung und ließ die Mitra 1n das Zimmer des Papstes bringen.

(Fortseyung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

stadtkomödie in 3 Akten von P. Quensel.

Familiennachrichteu. Verlobt: Frl. Marie Kühn mit Hrn. Ritterguts- pächter Paul Jentsch (Ob.-Falkenhain—Holzkirh

Verehelicht: Hr. Leutnant Hermann von mit Frl. Else von Rosenfeld bder mit a. Nbein).

Dove Pr: Sisenbahatelegraphennlpeor P D Pera des Berliner Theaters A, ; i l Derlin), Pr. Slavbsarzt d. N. Lr j g: Dieselbe Vorslellung. Anfang 8 Uhr. Sc{önwälder (Wünschelburg). Fr. V osse mit Gesang und Tanz in z i 7 j bofmarschall Anna von Berenhorst, geb. bai E Schlegell (Dessau).

Anfang

ant

Verantwortlicher Redakteur Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (I. V.: Heidrich) in Berlis Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlas

rder mit Frl. Käthe

mann. (O Mimoja San: Fräulein Alma Saccur, Nelleglliancetheater. Gastspiel des Bayer- Rösener (Schloß Ticheltsh—Berlin). Anil, Drtm 2M A mstraße Nr. vom Stadttheater ia Breslau, als Gast.) Anfang | waldtbeaters „Die Waldler“ (30 Personen). Sonn- | Geboren: Ein Sohn: Hrn. E tiéeat Noldt Sechs Beilagen 74 Ubr. tzg: Die Böhmin, oder: Jtta aus dem Elend. (Maînz). Eine Tochter: Hrn. Amtsrichter (eins{ließlih Börsen-Beilage), Dienstag: Die Fledermaus. (Fräulein Saccur, Im hbercliden Sommergarten: Kouzert. Dr. Schultbeis (Amöneburg). Hrn. Gerichts- g u als Gast.) Mittwoh: Zum erften Male: Der | Spezialitäteuvorstellung. asscssor Nüffer (Bolkenhain). und ein ey s der in der Verloss Seckadett. Donnerstag: Orpheus iu der Uuter- em Gestorben: Hr. olfenba a. D. Dr. jur. | am A, Juli 1 gezogenen, zum 1. Ja welt. Freitag: Voccaccio. (Fräulein Kevy, gls | g ZEL M. Stenglein (Tegernsee). Hr. Ratsherr - | 1904 x baren lösung gekündi Gast) Sonnabend: Die Geisha. (Fräulein | Thaliatheagter. Dresdener Straße 72/73. Sonn- | mann Bock (Gary a. O.). Hr. Geh. Regie- | Priorit ligationen 111. Serie, I. Sartur, als Gast.) Sonntag: Die Fledermaus. | tag: Zum ersten Male in Berlin: Gafsispiel rungörat und vortragender Rat, Professor Gurt | Lit, B. und 10 - Serie Lit, C. L. u. 2. Emile (Ftâulcin Saccur, als Gast.) des Sächsischen Volkstheaters. Das Alter. Klein-| Magnus Richard Frhr. von Welck (Bühlau). | der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesell

P d

völlige |

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

X 161. : Amtltliches.

Königreich Preußen.

Reglement

über die Ausführung der Wahlen zum Hause der Abgeordneten.

Unter Aufhebung der Reglements vom 18. September 1893 werden zur Ausführung der Verordnung vom 30. Mai 1849 (Geseßz- samml. S. 205), des Geseßes vom 30. April 1851 (Geseßjamml. S, 216), des Geseßes vom 11. März 1869 (Geseysamml. S. 481 Y des § 2 des Geseßes vom 23. Juni 1876 (Geseßsamml. S. 169), ves § 10 des Geseßes vom 18. Februar 1891 Sg S. 11), des Geseßes vom 29. Juni 1893 (Geseßsamml. S. 103) und des Geseßes vom 2. Juli 1900 (Geseßsamml. S. 245) für den Umfang der Monarchie die folgenden näheren Bestimmungen getroffen.

1. Wahl der Ae:

Die Landräte in den Hohenzollernschen Landen: die Ober- amtmänner oder, im Falle des § 6 der Verordnung vom 30. Mai 1849, die Gemeindeverwaltungsbehörden, haben die Aufstellung der lählerlisten zu veranlassen 15 der Verordnung vom

, Mai 1849). Y Biefelben Behörden haben die Urwahlbezirke (§§ 5, 6, 7 der Verordnung) abzugrenzen und die Zahl der auf jeden Urwahlbezirk entfallenden Wahlmänner (88 4, 6, 7 der Verordnung) festzuseßen.

Die Zahl der Wahlmänner des Urwahlbezirks und dessen allgemeine Abgrenzung ist auf der Urwählerliste 3 dieses Reglements) anzugeben.

A Kein Urwahlbezirk darf weniger als 750 und mehr als 1749 Seelen en.

unaen Berechnung der Seelenzahl sind die zum aktiven Heere ge- hôrigen Militärpersonen der Zivilbevölkerung hinzuzuzählen.

Maßgebend is die bei der leßten allgemeinen Volkszählung ermittelte e Des, i ; Wird dana bei der Bildung der Urwahlbezirke die Zusammen-

“legung von Gemeinden (Ortskommunen, felbständigen Guts» bezirken ms aus verschiedenen Amtsbezirken der im § 1 dieses Reglements bezeichneten Behörden erforderlih, so sind hierüber die

näheren Anordnungen durch die nächsthöhere Verwaltungsbehörde treffen.

q Die Bewohner der von ihrem H

Gebietsteile müssen, soweit diese in fi

können, mit nähhstgelegenen Gemeinden

gelegt werden. Al j : j Sonst muß jeder Urwahlbezirk ein möglihst zusammenhängendes

und abgerundetes Ganzes bilden.

auptlande getrennt liegenden feinen ÜUrwahlbezirk bilden ihres Hauptlandes zusammen-

* behörde (in selbständigen Gutsbezirken dem Gutsvorsteher) ob.

Die Aufstellung der Urwählerliste liegt der N erwa ine n

Gemeinden, die in mehrere Urwahlbezirke geteilt sind, erfolgt die Aufs stellung der Urwählerlisten nah den einzelnen Bezirken.

Bei jedem einzelnen Namen ist der S der direkten Staats- steuern (Cinkommen-, Ergänzungssteuer und ewerbesteuer für den Gewerbebetrieb im Umherziehen), sowie der direkten Gemeinde-, Kreis- und Provinzialsteuern in der Provinz Hessen-Nafsau auch der Bezirksfteuern —, welchen der Urwähler in der Gemeinde oder in dem aus E Gemeinden zusammengeseßten Urwahlbezirk zu entrichten hat, in Einer Summe anzugeben. : i

Dabei treten an Orten, wo direkte Gemeindesteuern niht erhoben werden, án deren Stelle die vom Staate veranlagte Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer. . Ï

Direkte Steuern, welche außerhalb der Gemeinde oder des aus mehreren Gemeinden zuiquuünengezeBen Urwahlbezirks in Preußen zu entrihten sind, kommen auf Antrag des betreffenden Urwählers mit zur Anrehnung, wenn ihr Betrag der mit Aufstellung der Urwähler- liste betrauten Behörde spätestens innerhalb der in § 4 dieses Reglements vorgeschriebenen Einspruchsfrist glaubwürdig nach- gewiesen wird. ¿ E

Für jede niht zur Staatseinkommensteuer veranlagte Perfon ist an Stelle tieser Steuer ein Betrag von drei Mark zum Ansay zu bringen und zwar au in dem Falle, daß für einen solchen Urwähler eine andere, von ihm zu entrihtende direkte Staats-, Gemeinde- usw. Steuer anzurehnen ist. E .

In den Hohenzollernshen Landen sind an Stelle der direkten Kreis. und Provinzialsteuern die direkten Amts- und Landeskommunal- abgaben und, im Yale des Absayes 3, die vom Staate veranlagte Grund-, Gefälle-, Gebäude- und Gewerbesteuer anzuseyen (Gesey vom 2. Juli 1900). i

Ja Helgoland ist nur die dort zur kommensteuer in Anrechnung zu bringen. 18. Februar 1891.)

Hebung kommende Ein- (§8 10 des Geseyes vom

§ 4. A

Die Urwählerliste ist von der Gemeindeverwaltungsbehörde in jeder Gemeinde (Ortskommune, selbständigem Gutsbezirke usw.) drei Tage lang öôffentlich auszulegen. Daß und în welchem Lokale dies gel ieht, ist beim Beginne der Auslegung in ortsüblicher Weise be- annt zu maden. i

Innerhalb drei Tagen nah dieser Bekanntmachung steht es jedem frei, gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste bei der Be- dôrde, welche die Auslegung bewirkt hat, oder dem von dieser zu be-

ihnenden Kommissar oder der dazu niedergesetzten Kommission seine insprüche \hriftlih anzubringen oder zu Protokoll zu geben.

Die Entscheidung darüber erfolgt in den Städten in der

Provinz Hannover in den Städten, auf welche ¿die revidierte Städte- ordnung vom 24. Juni 1858 (Hannovershe Geseysamml. S. 141) Anwendung findet durch die Gemeindeverwaltungsbehörde , im übrigen durch den Landrat (Oberamtmann). Die Urwäblerlisten sind von der Gemeindeverwaltungsbebörde mit einer Bescheinigung über die nah ortsüblicher Bekanntmachung während drei Tagen erfolgte öffentliche Auslegung, sowie mit einer Bescheinigung e zu versehen, daß lunerhalb A inspruchsfrist keine Einsprüche erhoben oder die erhobenen erledigt sind. L

Steht die Entscheidung über die Einsprüche dem Landrat (Ober- amtmann) zu, und siad solhe erhoben, so hat die Gemeinde- verwaltungsbehörde nur die vorschrifts mäßige Auslegung der Liste zu

einigen und die Liste sofort nah Ablauf der inspruchsfrist mit den eingegangenen Einsprüchen und dem Zeugnis, daß keine weiteren als die beigefügten Einsprüche angebradt sind, zur Entscheidung an den Landrat (Oberamtmann) einzureichen, welcher nah Erledigung der Einsprüche die Bescheinigung hierüber auszustellen hat.

8 5. Nach Auslegung der Urwählerlisten wird die Aufstellung der Abteilun alisten in folgendem Verfahren bewirkt:

Nach Anleitung des anliegenden Formulars A werden die Urwähler in der Ordnung verzeichnet, daß mit dem Namen des Höôchstbesteuerien angefangen wird, dann derjenige folat, welcher nächst jenem die höchsten Steuern nir nh und \o fort « ju ee wed n E

n n L e La Steile ‘voi i M an Stelle der Staats-

für welhe nur der Betrag von drei

Berlin, Sonnabend, den 1. Juli

ne gemäß § 3 Abs. 5 dieses Reglements in Ansay zu ngen ist. j obann wird die Gesamtsumme aller Steuern berechnet, und endlich die Grenze der Abteilungen dadur gefunden, daß man die Steuersumme der einzelnen Urwähler so lange zusammenrechnet, bis das erste und dann das zweite Drittel der Gesamtsumme aller Steuern erreicht ist.

Die Urwähler, auf welche das erste Drittel fällt, bilden die erste, diejenigen, auf welche das zweite Drittel fällt, die zweite, die übrigen die dritte Abteilung. In die höhere Abteilung gehört auch derjenige, dessen Steuerbetrag nur teilweise in das höhere Drittel fällt. Wird bei Bildung der ersten Abteilung das erste Drittel hierdurch über- ritten, so wird bei Bildung der beiden folgenden Abteilungen nur derjenige Teil der Gesamtsteuer zu Grunde gelegt, welcher nicht von den Urwählern der ersten Abteilung getragen wird, dergestalt, daß diejenigen, welche die Hälfte dieses Restes der Gesamtsteuer tragen, die zweite und die übrigen die dritte Abteilung bilden. j

Ergibt sh nah vorstehendem, daß Urwähler, welche zu einer Staats\teuer nicht veranlagt sind, in die zweite oder erste Abteilung gelangen würden, so find diese Urwähler gleihwohl der dritten Ab- teilung zuzuteilen und die für fie in Ansaß gebrachten Steuerbeträge von der für die erste und zweite Abteilung berehneten Steuersumme abzuziehen. Diejenigen Urwähler, auf welche die erste Hâlste der übrig bleibenden Summe ganz oder teilweise entfällt, bilden dann die erfte, die übrigen, nit zur dritten Abteilung gehörigen Urwähler die zweite Abteilung. / : . 5

Kein Urwähler kann zwei Abteilungen jugteich angehören. Läßt sich bei gleichen Steuerbeträgen nicht ent heiden, welcher unter mehreren Ürwählern zu einer bestimmten Abteilung zu rehnen ist, so gibt die alphabetishe Ordnung der Familiennamen, Namen das Los den Ausschlag.

Fn Gemeinden, welche für sich einen Urwahlbezirk bilden, und in Urwahlbezirken, welhe aus mehreren Gemeinden bestehen, wird nur eine Abteilungsliste angefertigt. Im ersten Fall stellt sie die Gemeinde- verwaltungsbehörde, im anderen der Landrat (Oberamtmann) auf. In Gemeinden, welche in mehrere Urwahlbezirke geteilt sind, wird für jeden Urwahlbezirk eine besondere Abteilungsliste von der Gemeinde- verwaltungsbehörde angefertigt. 87

. Die Feststellung der A R Een erfolgt durch die. im § 1 dieses Reglements bezeichneten Behörden. -

Dieselben Behörden haben auch die im § 16 Abs. 2 der Ver- ordnung gedahten Anordnungen zu treffen.

Nach Feststellung der Abteilungsgrenzen bleibt für die Reihen- folge der Urwähler innerhalb der Abteilungen dieselbe Ordnung nah den Steuersäßen maßgebend, in wel@her die Urwähler bei Aufstellung der Abteilungsliste verzeihnet worden sind 5 dieses Reglements). Die gleichbesteuerten Urwähler derselben Abteilungen und die steuer- freien Urwähler werden alphabetisch nach Familiennamen und bei gleihen Namen durch das Los PeEpnel.

Fn Betreff des Einspruchsverfahrens gegen die Abteilungsliste, ins- besondere auch in Betreff ihrer Auslegung und Bescheinigung, kommen die Vorschriften des § 4 dieses Reglements mit der Maßgabe zur Anwendung, daß die öffentliche Auslegung der Abteilungsliste in dem betreffenden Urwahlbezirke, oder doch in dem Gemeinde ezirke, wenn dieser aus mehreren Urwahlbezirken besteht, zu erfolgen hat, und daß die vorgeschriebenen Bescheinigungen der Abteilungsliste durhch diejenige Behörde zu bewirken sind, welhe über die Einsprüche gegen diese Liste zu entspre os hat. j 15 :

Nachdem die Abteilungsliste durch die Bescheinigung, daß keine Einsprüche in der dreitägigen Frist erhoben oder die erhobenen erledigt sind, abgeschlossen worden, ist jede spätere Aufnahme von Urwählern in die Liste untersagt. L

Diese ist demnächst dem Wahlvorsteher zur Benuzung bei der Wahl zuzustellen.

& 10.

Die sämtlichen Urwöhler des Urwahlbezirks werden zu einer, für die Wahlbeteiligung möglichst günstigen, von den im § 1 dieses Reglements bezeichneten Behörden zu bestimmenden Stunde des Tages der Wahl in ortsübliher Weise zu)ammenberufen, wobei zugleih das Wabllokal und der Name des Wahlvorstehers, sowie seines Stell- vertreters bekannt zu machen ist. J : D

Darüber, daß dieses geschehen ist, haben die Behörden, welche die Auslegung der Urwählerlisten bewirkt haben 4 diejes Reglements), spätestens im Wabhltermine dem Wahlvorsteher eine Bescheinigung einzureichen, welhe dem Protokoll (Z 22 dieses Reglements) beizufügen ift. H

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In den Provinzen S{hleswig-Holstein und Hannover kann für Urwahblbezirke, welche ganz oder teilweise aus Inseln bestehen, je nah der Oertlichkeit und dem Bedürfnis, von einer Wabhlversammlung für den ganzen Bezirk abgesehen und von dem Regierungspräsidenten die Abhaltung von Wahlversammlungen für einen Teil des Bezirks oder für jede einzelne Insel angeordnet werden 2 Nr. 1 des Geseyes vom 11. März 1869). I i

In den Hohenzollernschen Landen kann für Urwahlbezirke, welche aus mehreren weit voneinander entfernten Gemeinden bestehen, durch den Regierungspräsidenten je nah der Oertlichkeit und dem Bedürfnis die Abbaltung von Wablversammlungen an versHiedenen Stellen des Urwablbezirks angeordnet werden. 2 Nr. 2 Abs. 2 des Geseyes vom 30. April 1851. i |

Der Wablvorsteber ist dann verpflichtet, die Wahlen an den verschiedenen Orten in einem Zeitraume von höchstens drei Tagen, mit Einschluß des von dem Minister des Innern bestimmten Tages der Wabl, in Ausführung zu bringen. In einer gleih langen Frist ist die etwa erforderliche engere Wabl zu bewirken. |

Der Wahlvorsteher ernennt an jedem Orte, wo er eine Wabhl- versammlung abhält, neue Beisizer, erforderlichenfalls auch einen neuen Protofkoll}/ührer.

Von dem Wablvorstande desjenigen Ortes, wo die leyte Wahl- versammlung stattfindet, wird die Wahlverhandlung abgeschlossen und das Ergebnis verkündet. :

Wird eine engere Wabl nötig, so stellt der Wahlvorsteher die Kandidatenliste füc diese Wabl nah § 17 dieses Reglements fest. Gr läßt alödann sogleich die Versammlt-23, in welcher die erste Wahlhandlung geschlossen wurde, durh weitere Abstimmung den neuen Wahlakt beginnen und führt ihn demnächst in den anderen Octen, nah den oben gegebenen Bestimmungen, zum Swbluß.

& 12.

Der Wahlvorsteher ernennt aus der Zahl der Urwähler des Wablbezirks den Protokollführer und 3 bis 6 Beisizcr, welche mit ibm den Wahblvorstand bilden 20 der Verordnung).

Für eine von einer cinzelnen Abteilung vorzunehmende Nachwahl können, soweit erforderli, zu Beisigern oder zum Protokollführer Urwähler einer anderen Abteilung e Urwablbezirks ernannt werden.

Die Wablverhandlung wird damit eröffnet, daß der Wahlvorsteher den Protokollführer und die Beisizer mittels rel an Eides Statt verpfliktet. Ec weist auf die für die Wahl maßgebenden setlichen und reglementarishen Bestimmungen hin, von denen ein

druck im Wahllokal auszulegen ift.

weise in derselben Fol

bei gleichen

1903.

Jeder nicht stimmberehtigte Anwesende wird zum Abtreten ver- anlaßt und so die Wahlversammlung gebildet. Die vorübergehende Anwesenheit solcher niht stimmberectigter Fetlouen ohne deren Tätigkeit der zwedckentsprehende und ordnungsmäßige Verlauf der Wahl- Pera ns nah dem Ermessen des Wabhlvorstehers niht mögli ist, ist zulässig.

Nah Bildung der Wahlyersammlung erscheinende Urwähler melden sih bei dem S und können an den noch nit ge- \chlofsenen Abstimmungen teilnehmen.

bwesende können in feiner Weise durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl teilnehmen.

8 14.

Die dritte Abteilung wählt zuerst ; die erste zuleßt. Sobald die Wahlverhandlung einer R ges{lossen ist, werden thre Mit- pet soweit sie niht im Wahlvorstande sißen, zum Abtreten ver- anlaßt.

8 15.

Der Protokollführer ruft die Namen der Urwähler abteilungs-

( olge auf, wie sie in der Abteilungsliste ver«- zeichnet sind (§§ 5 und 8 dieses Neglements), wobei mit dem Höchsts besteuerten angefangen wird. Jeder Aufgerusene tritt an den zwischen der Versammlung und dem Wahlvorsteher aufgestellten Tish und nennt unter genauer Bezeichnung den Namen des Urwählers, welchem er seine Stimme geben will. Sind' mehrere Wahlmänner zu wählen, so nennt er sogleih so viele Namen, als Wahlmänner in der Ab- teilung zu wählen sind. Die genannten Namen trägt der Protokoll-

führer e und in Gegenwart des Urwählers neben dessen Namen in die Abteilungsliste ein.

8 16. Die Wahl erfolgt nah absoluter Mehrheit der Stimmenden. Ungültig sind, außer den im Z 22 Abs. 2 der Verordnung be- zeichneten, auch solche Wahlstimmen, welche auf andere als die nah 18 Abj. 1 der Verordnung oder nah § 17 dieses Reglements wähl- aren Personen fallen.

Ueber die Gültigkeit einzelner Wahlstimmen entscheidet der Wahk- vorstand.

S 1C __ Soweit sich bei der ersten abitimmung absolute Stimmenmehrheit nicht ergibt, kommen diejenigen, welhe die meisten Stimmen haben,

in doppelter Anzahl der noch zu wählenden Wahlmänner auf die

engere Wahl.

Ist die Auswahl der hiernach zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft, weil auf zwei oder mehrere eine gleiche Stimmen- zahl gefallen ist, so entscheidet zwischen diesen das Los, welches durch die Hand des Wahlvorstehers gezogen wird.

Eine engere Wahl findet auch dann statt, wenn bei der ersten Abstimmung die Stimmen zwischen zwei oder wenn es sih um die Wahl zweier Wahlmänner handelt zwischen vier Personen ganz gleich geteilt sind. Tritt dieser Fall bei der engeren Wahl ein, so entscheidet das Los zwischen den zwei oder vier Personen. Erhält bei der engeren Wahl nur ein Wahlmann die absolute Stimmenmehrheit, während zwei zu wählen waren, so ist der zweite Wahlmann in einer zweiten engeren Wahl gemäß den vorstehenden Vorschriften zu wählen. Im übrigen findet eine zweite engere Wahl nicht statt.

Wenn bei einer Abstimmung die absolute Stimmenmehrheit auf mehr Personen gefallen is, als Wahlmänner zu wählen waren, so sind diejenigen gewählt, welche die höchste Stimmenzahl haben. Bei Stimmengleichheit entsheidet auh Men das Los.

Die gewählten Wahlmänner müssen sih, wenn sie im Wahl- termine anwesend sind, sofort, sonst binnen drei Tagen, nachdem ihnen die Wabl angez igt ist, er ara e sie diese annehmen und, wenn sie

e

e in mehreren Abteilungen gewählt sind, für welhe Abteilung sie die Wahl annehmen wollen.

Annahme unter Protest oder Vor der s über die dreitägige rift hinaus,

Jede Ablehnung hat für R T iu eine neue Wahl zur Folge.

Erfolgt die Ablehnung sofort im Wahltermin und bevor die Wakhlverhandlung der betreffenden Abteilung geschlossen if (S 14 dieses Reglements), so hat der Wahlvorsteher sofort eine neue vorzunehmen.

Erfolgt die Ablehnung später oder geht binnen 3 Tagen 18 dieses Reglements) feine Erklärung des Gewählten ein, so hat der Wahlvorsteher die betreffende Abteilung unter Beobachtung der im & 10 dieses Reglements gegebenen Bestimmungen unverzüglich und wenn möglich, so zeitig zu einer neuen Wahl zusammenzurufen, da

der zu erwählende Wablmann noch an der Wahl des Abgeordneten teilnehmen kann.

sowie das Ausbleiben gilt als Ablehnung.

S 20. Ist in einem Urwahlbezirke die Wahl eines Wahlmannes nit zustande gekommen oder die Wabl für ungültig erklärt worden, o ist, ebenso wie bei sonstigem Ausscheiden von Wablmännern 18 der Verordnung), vor der nähsten Wahl eines Abgeordneten eine Ersaßwabl durch den Regierungspräfidenten (für Berlin durch den Oberpräsidenten) anzuordnen.

& 21. Wird die Ersaßwahl eines Wablmannes nah Ablauf eines Jahres seit der legten Wabl eines Abgeordneten erforderlih, so ist

ihr eine neue Urwähler- und Abteilungsliste, bei deren Aufstellung und Auslegung die Vorschriften dieses Reglements zu beobachten sind, zugrunde zu legen.

& 22. Ueber die Verbandlung is ein Protokoll nach dem anliegenden Formular B aufzunehmen.

Il. Wabl der Abgeordneten.

& 23. Die Regierungspräsidenten (in Berlin der Oberpräsident) haben die Wablkommissare u: die Wabl der Abgeordneten zu bestimmen und hiervon die Wablvorsteher zu E

Die Wablvorsteher reihen die Urwahlprotokolle dem Wakhl- fommissar ein. Der Wahlkommissar stellt aus diesen Protokollen ein nach Kreisen, obrigkeitlichen Bezirken oder in sonst geeigneter Weise geordnetes Verze!hnis der Wahlmänner seines Wahldezirks auf und veranlaßt, daß diefes Verzeichnis durch Auslegung in den Geschäfts- lofalen der Landräte (Ob ntmänner), sowie der Magistrate der etnen cigenen Kreis oder W v"ezirk-bildenden Städte, und durch Abs druck in den zu amtlichen L intmachungen dienenden Blättern ver- öffentlicht wird.

& 25. Der Wablkommissar la ff die Wahlmänner schriftli zur Wahl der Abgeordneten ein. Dil Zustellung ist durh cinen vercideten Beamten zu bescheinigen.

Die Vorladuna der Wahlmänner kann auch sofort im r 4 termine dur die Wablvorsteher bewirkt werden. Die Wabl erhalten zu diesem Zwecke seiteas des Wahlkommissars die erforderl Anzahl von Einladungsformularen und Bcebändigungsscheinen.

Le fene mit der Adresse der Wählmänner zu tollzichan

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erfolgte Zustellung zu beschei den Urwaßblprotokollen dem [kommissar

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