1903 / 175 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Jul 1903 18:00:01 GMT) scan diff

10) Verschiedene Bekannkt-

43 °/0, mit 103 9/9 rüdzablbare hypöthekarisch eins getragene Teilschuldverschreibungen der Leder- fabrik Hirschberg vorm, Heinrich Kuoch & Co. Hirschberg (Saale), Nr. 1—1200, Tilgung und

Wir machen hiermit bekannt, daß unterzeichnete Gesellschaft durch Beschluß der Gesellschafter auf- gelöft worden ist. Gleizeitig fortern wir unsere Gesellschafter auf, ihre Forderungen anzumelden.

[34959] Bekanutmachung. Die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt in V; hat in Gemeinschaft mit 9 weiteren hiesigen Y

R 2 2e E

machungen. [34956]

Von der Firma Abel & Co. hier ist der Antrag

gestellt worden, i « 1400 000 Aftien Nr. 1 bis 1400

à M 1000 und f 1000000 472 9%/%, zu 103 9% rüdckzahlbare Sypothekaranleihe, ein- eteilt in 1000 Teilshuldverschreibungen à A6 1000, Nr.1 bis 1C00, der National-Brauerci Actieu- esellschaft zu Duisburg . zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 24. Juli 1903.

Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Kopeßtky.

Allgemeiner Deutsher Versiherungs-Verein iu Stuttgart Auf Gegenseitigkeit.

Recbnungs-AbsGluß für das GesBäftsjaßr 1902.

l. Gewinn- und Verlust-Rechnung.

firmen den Antrag eingebracht, zum Handel und Gesamtkündigung bis zum Jahre 1905 ausgeschloffen, : zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Hamburg, den 24. Juli 1903. Die Zulossungsstelle an der Börse zu Hamburg. E. C. Hamberg, Vorsitender.

] Allg, Deutshe Schlactvich - Versiherungs - Anstalt zu Jauer.

Gewinn- und Verlustkonto für das Rechnungsjahr vom L. Januar bis 31. Dezember 1902. Ausgabe.

M. A

Geschäftseinlage e L 6 000/—

Uebertrag vom Jahre 190k... , 1 8459/13

Prätnieneinnahme für 4962 323 6 Ver- sicherungsfumtine .. M 25 859,07

Erlös von -Schädentierên . , 6101,85

Zinsen vom Garantiekapital . .

Liquidator ist der bisherige Gesellshafter Ed. | Notiz an der Leipziger Börse zuzulassen : Böttger. ¿ a. nom. Kr. 120 000 000,— König Berg.-Gladbach, den 23. Juli 1903. Ungarische steuerfreie 49/5 Staatsreutey

Fabrik feuerfester Producte e in Bes L E G u : . nom. Kr. „— dergleis Ed. Böttger & Cie. G. m. b. H. In Liquid. | Anieihe vom Jahre 1902, emittirt peeeid [34414] Böttger. vertierung bez. Cin!lösung der 45 °/o ungar. Staatseisenbahnanleihe v. J, 14 in Gold, 99/0 Schuldverschreibungen zur Einlösung Aktien der Ungar. Ostbahn v. J. 1876, 45 9/9 vereinigten Investitionsanleihe ungaris, Cisenbahnen v. I. 1888, 43 9% ungar. Staatseisenbahnanleihe v. F, 19 in Silber, 4 9% ungar. Schankregalobligationen, nom. Kr. 62 190 000,— derglei Anleihe vom Jahre 19082. Leipzig, den 25. Juli 1903.

Die Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu Leipzig.

Oscar Meyer, Dr. Kiefer, für den Vorsitzenden. Börsensfekretär.

[34885

M [1] M S M.

Hafétpflicht- u. Unfall-BVersicherung. A. Einnahmen.

Meberträge aus dem Borjaßre: Prämienreserven a) DeckungSs3kapital für laufende Renten M) Ua «s eo as 8) Haftpflichtrenten s b) Prämienrückgewährreserve . Prämienüberträge s a) für Unfallversicherung L T8 “0 826 535 b) für Haftpflichtversiherung. . « . « « è 4059 340 | Reserven für s{hwebende Versicherungsfälle Gewinnreserven der Versicherten . . . « « Zuwachs aus dem Ueberschusse des Vorjahrs

Sonstige Reserven und Rücklagen. . . Zuwachs aus dem Ueberschusse des Vorjahr3

Främien für :

Sebens-BVersicherung. A. Einnahmen.

Heberträge aus dem Borjaßre: Prämienreserven Ee A DELITGI C n O C S Reserve für shwebende Versicherungs fälle Getwinnreserve der Versicherten . . . . E Zuwachs aus dem Ueberschusse des Vorjahrs Sonstige Reserven und Rücklagen . . . . - » Zuwachs aus dem Ueberschusse des Vorjahrs

Främien för : Kapitalversicherungen auf den Todesfall

a) selbst abgeschlossene. . . b) in RückdeŒung übernommens . . ch

Kapitalversicherungen auf den Lebensfall a) selbst abgeschlossene . « «

Sonstige Versicherungen

Einnahme.

° E 9 307 330 ¿ E S 153910 i: E 43 593 172 269

85 575 257 844 576 93T 23 630

s 64 607 S j 208 430 L ; 101 493

M D a e HLESTO Provision der Agenten Kontos 46 4 569,41 O TOSSA c, div. andere Betriebskosten. . 7928,08 |13 695 al 1 Std e ans

.

20 ÞO jk

[34957]

Von der Bank für Handel und Industrie und der Berliner Handels-Gesellschaft hier ist der Antrag ge- stellt worden,

é 4 000 000 Aktien der Nordwest- deutschen Bauk, Kommanditgesellschaft auf Actien in Bremen, Nr. 1 bis 4000 à f 1000, zum Börsenhandel an der hiesigen Börfe zuzulassen. Berlin, den 24. Juli 19083.

374 536

4

600 561 10 263 241

4 885 875 2535 407

1 649 081

921 Gabel L P 6000 884/501] Uebertrag vom Jahre 1901... 8 459 Gewinn -vom Jahre 1902. .. e 1273

47 304

* 439069 | 1210011 | TOT301 |7 822 852

00S D S

1319101

17 304/55 Bilanz.

4 867 157 14 812 057 820 364

Aktiva.

Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. : in S

Kopeßky.

[34958] Bekanntmachung.

Die Wechslerbank in Hamburg hat den Antrag gestellt, 46 4 000 000,— Aktien Nr. 1—4000 der Lederfabrik Hirschberg vorm. Heinrich Knoch & Co. Hirschberg (Saale), dividenden- beréchtigt ab 1. Januar 1903, und «1200 000,—

[34941]

F 1. a. Die regelmäßige Beförderung von Per- sonen findet nah Maßgabe des vor dem Inkraft- treten öffentlißh bekannt gemahten und auf den R rechtzeitig ausgehängten Fahrplanes att.

b. Nah Bedarf und dem Ermessen der Bahn- verwaltung werden Sonderzüge eingelegt.

c. Für den Abgang der Züge sind die auf den Haltestellen etwa angebrachten Haltestellenuhren maßgebend.

§ 2. Auf jeder Haltestelle i} auser der allge- meinen Bekanntmachung der Fahrpreise eine Preis- tafel ausgehängt, aus welcher die Fahrpreise nach den verschiedenen Haltestellen ersihtlih sind.

§ 3. Für die Benuzung der elektrishen Hoch- und Untergrundbahn werden folgende Fahrkarten ausgegeben :

a. Gewöhnliche Fahrkarten 1) für die 111. Wagenklasse: gelbe Fahrkarten . . . . , für die halb gelbe, halb weiße Fahr-

E u P z OTS S TID L

2) für die 11. Wagenklasse : rosa Fahrkarten . ¿s IRT Die halb rosa, halb rote Fahr-

karten . E ¿a D rote Fahrkarten as e T

b. Zuschlagkarten

1) in blauer Farbe zum Preise von 10 und 5 „4 entweder für die Weiterfahrt über das Ziel der ge- lösten Fahrkarte hinaus oder für den Uebergang von der 111. in die 11. Wagenklasse im Sinne des § 21 dieser Bestimmungen.

2) in grüner Farbe zum Preise von 3 M4 zur Nachlösung auf Anordnung der Bahnbediensteten an Stelle von ungültigen Fahrkarlen im Sinne der 22 und 23 dieser Bestimmungen.

e. Früßverkehrêkarten für die 111. Wagenklasse: gelbe Fahrkarten mit grünem Längsstrich für die [1. Tarifstufe, weiße Fahrkarten mit grünem Längsstrich für die 111. Tarifstufe.

Für die 1. Tarifstufe werden Frübverkebrsäkarten nicht ausgegeben, ebenso niht für die 11. Wagen flafse, jedoch ist die Benußzuna der letzteren in den Frübzügen mit Frübverkebrökarten 111. Klasse und einer vor der Benuyung vorschriftämäßig entwerteten Zuschlagkarte zu 5 „4 zulässig.

Die Frühverkehrékarten, welche nur zur Fabrt in den durch Schilder mit der Aufschrift „Frübzug“ kenntlich gemahten, bis 8 Ubr Morgens von den Endpunkten der Bahn abfahrenden Zügen berechtigen, find nur an Werktagen gültig und werden nur auf Verlangen verabfolgt.

d. Uebergangsfahrkarten

für die Benußung der 111. Wagenklasse der elek- trishen Hoch- und Untergrundbahn und einer un- mittelbar auschließendeun Fahrt auf der elektrischen Straßenbahn Warschauer Brücke—Zentral-Viebhcf oder in umgekehrter Richtung; diese haben dieselben Farben wie die gewöhnlichen Fahrkarten 111. Klasse und unterscheiden fih von denselben nur dur drei schmale, rote Längsfstreifen.

Die Uebergangöfab1karten werten sowobl an den Fahrkartenschaltern der elektrischen Hoch- und Unter- grundbabhn, als auch von den Schaffnern der elek trischen Straßenbahn im Wagen ausgegeben.

Die Benuyung der 1L. Wagenklasse der Hoch- und Untergrundbahn mit Uebergangbkarten ist nach Losung und gehöriger Entwértung entsprechender Zu!chlagkaiten ebenfalls gestattet.

E. Hundekarten sind braun und kosten ohne Unterschied der Strecken 10 A 17 dieser Bestimmungen)

§ 4. Die Bahnverwaltung behält ih das Net vor, die von idr eingeführten Fahrtausweise (Fahr- karten) jederzeit bezuüglih ibrer Audfüdrung zu ändetn und die bereits verkauften alten Fäbrkarten nah vorber erfolgter Bekanntmachung an den auf den Haltestellen befindlichen Anschlagiafeln von cinem bestimmten Tage ab für ungültig zu erflären. In folhen Fällen erfolgt von tem in der betteffeuden Befanntmachung bezelchnelen Tage ab an den Schaltern der Umtausch bercits vorher gelöster Fahr- karten gegen die neuen Fahttautwelse,

ÿ 9». a. Die Léfung der Fahrkarten erfolat an

Heraukgegeben mit Genehmigung der K Berlin, im Juli 1901

I. Tarifstufe

L. Tarifstufe

M [2 6 000 9 732/96 30 E

GesMäftäeinlage L Uebertrag vom Jahre 1902 . Hinterlegte Wertpapieee .

15 732/96 Jauer, den 16. Mai 1903.

assiva.

O

36 000 8459 13 127383

45 732/96

Geschäftseinlage . . . . . M 6 000,— Sicherheitsfonds .. . . ._„ 30/000,— ULBLLTTAd, Do Sabte L Wein vom Jahre T0

Friedrih Bohne. Bestimmungen für die Veförderung von Personen

auf der elektrischen Hoch- und Untergrundbahn in Berlin.

den Fahrkartenschaltern der einzelnen Haltestellen; das Fahrgeld ist im Interesse der {nellen Ab- fertigung abgezählt bereit zu halten. Das Wechseln größerer Geldstücke und Kassenscheine kann nicht ver- langt werden.

b. Zur Erleichterung der {nellen Abfertigung ist stets von nah links abzugehen.

§ 6. Beim Lösen der Fahrkarten ist \tets das Ziel der beabsichtigten Fahrt und die Wagenklasse anzugeben und kann, wenn dies nit vollständig ge- schieht, die Verabfolgung einer Fahrkarte nicht ge- fordert werden.

Gbenso ist bei der Lösung von Fahrkarten vor 8 Uhr Morgens an den Schaltern unaufgefordert zu er- klären, ob eine Frühverkehrskarte oder eine andere Fahrkarte gewünscht wird.

Die verabfolgten Fahrkarten müssen von den Fahr- gâsten am Schalter auf ihre Uebereinstimmung mit threr Forderung geprüft und etwaige Reklamationen in Bezug hierauf an dieser Stelle sofort angebrackt werden, andernfalls diese keine Berücksichtigung finden können.

F 7. Die zur Verausgabung kommenden Fahr- karten sind bezüglich des Zeitpunktes ihrer Ver- wendung unbeschränkt, sofern niht nah § 4 dieser Bestimmuugen ihre Gültigkeitsdauer begrenzt wird; sie berehtigen zur Fahrt mit einem fahrplanmäßigen Zuge in derjenigen Wagenklasse, für welche sie ge- Iô\t sind, soweit in derselben Play vorhanden ist. Die Beförderung mit einem zeitlih defitinater Zuge kann nit beansprucht werden.

§ 8. Die verausgabten Fahrkarten enthalten im Aufdruck sämtlihe Teilstrecken gleichen Fahrpreises, und kann mithin die Fahrt auf jeder beliebigen Haltestelle angetreten werden.

Weiter . tragen die Fahrkarten die Bezeichnung „Zwischen (Anfangshaltestelle) und (Endhaltestelle)“, so daß mit einer solchen Fabrkarte die einmalige Fahrt auf der gewählten Strecke beliebig in der einen oder anderen Richtung zurückgelegt und auf der Anfangshaltestelle auch die Fahrkarte für die RNükfahrt gelöst werden kann.

S 9. Der Verkauf von Fahrkarten wird 2 Mi- nuten vor Abfahrt des lezten Zuges jedes Betriebs- tages nah der in Frage kommenden Fahrtrihtung eingestellt; das gleiche gilt für den Verkauf der Frühverkechrékarten zu den letiten Frühzligen.

Fahrgästen, welhe die Abfahrtêzeit eines dieser Züge versäumen, steht außer der im § 27 dieser Be- stimmungen gewährten Vergünstigung ein Anspruch auf eine andere Entschädigung nicht zu.

§ 10. Zur Bequemlichkeit der Fahrgäste werden an den Schaltern sogenannte „Kartenbündel*“ von zehn und mehr Stück verkauft.

Zuschlagkarten werden nur in der Anzabl ver- ausgabt, als für die vorgelegte Stammlkarte erforder- lich find.

S 11. Mit der Lösung der Fahrkarten er- kennen die Fahrgäste diese Bestimmungen ausdrücklich als für fic verbindlich anu.

§ 12. Die Bahnsteige der Haltestellen sind zum Zwecke der Fahrkartenprüfung abgesperrt: die Fahr- karten sind beim Betreten des Bahnsteiges dem Fahr- fartenshaffner zur Durchlechung zu übergeben, während der Fahrt aufzubewahren, den prüfenden Beamten auf Verlangen autzubändigen und beim Verlassen des Bahnsteiges unaufgefordert abzugeben. Zur Fahrt benußte Zuschlagkarten sind an der Bahnsteigsperre gleichfalls abzugeben

Inwieweit eine beschädigte Fahrkarte noch als gültig anzusehen ist, darüber enischeidet der jeweilig anwesende Haltestellenbeamte

S 13. Sämtliche Fahrkarten müssen vor Antritt der Fahrt gelocht sein, da sie ohne Lochung zur Fahrt ungültig sind.

Die Uebergangéfahrkarten werden bei dem Abgang von der Hoh und Untergrundbahn bezw. bei dem Uebergang auf dieselbe nochmals geloht. Bei Ueber- gang auf die Straßenbahn müssen diese Fahrkarten gegen cinen besonderen Fahrschein umgetauscht werden

S 14. Falls ein Fahrgast beim Betreten des Bahnsteiges außer seiner eigenen Fahrkarte noch Fahr- farten anderer in seiner Begleitung befindlichen Per- sonen zwr Lociutna übergeben bezw. nah Beendigung der Fahrt beim Verlassen des Bahnstelges abgeben will, müssen diese zusammengehörigen Personen die Bahulsleigiperre derartig geshlossen passeren, daß der Fahrkartenshäffner die Zugehörigkeit zu ten die Fahr-

öniglichen Aufsichttbehötden.

rechts an die Schalter heranzutreten und |

karten vorzeigenden oder abgebenden Fahrgäste ohne weiteres erkennen kann.

§ 15. Der Zutritt zum Bahnsteig ohne gültige Fahrfkarte ist verboten, und is auch für das bloße Betreten der Bahnsteige eine Fahrkarte 111. Klasse zu 10 „§ notwendig.

Eine Zuschlagkarte allein berehtigt weder zum Be- treten des Bahnfteiges noch zum Fahrtantritt.

8 16. Für ein Kind unter \ech3 Jahren in Be- gleitung cines zahlenden Fahrgastes ist kein Fahr- geld zu entrihten, wenn es keinen besonderen Sitz- play einnimmt.

§ 17. Kleine Hunde, die nach § 7 der Polizei- verordnung vom 15. Februar 1902, betreffend den Betrieb auf der elektrischen Hoch- und Untergrund- bahn, zur Beförderung zugelassen werden können, müssen derartig an der Leine gehalten werden, daß sie nicht auf den Bahnkörper gelangen können ; außerdem sind dieselben mit einem Maulkorb zu ver- sehen.

Fur jeden Hund ist eine Hundekarte zu 10 44 zu lösen.

Wird. auf Grund des § 7 der Polizeiverordnung vom 15. Februar 1902, betreffêènd den Betrieb auf der elektri\hen Hoch- und Untergrundbahn, ein Hund von, der Mit- bezw. Weiterfahrt ausges{lossen, so erfölgt keine Erstattung des gezahlten Fahrgeldes; ebensowenig hat in diesem Falle der Begleiter des Hundes hierauf Anspruch.

§ 18. Will ein Fahrgast, ohne die Bahnsteig- sperre zu passieren, die Rückfahrt antreten, so muff; er die für die Nüfahrt schon früher gelöste Fahr- karte vor Antritt der Nückfahrt vom Fahrkarten- schaffner gegen Aushändigung der Karte für die Hin- fahrt durhlocen. lassen, widrigenfalls er als Fahrgast ohne gültige Fahrkarte gemäß § 22 dieser Bestim- mungen behandelt wird.

8 19. Den Fahrgästen werden die Plätze seitens des Dienstpersonals nicht angewiesen, ebensowenig er- folgt eine Aufforderung zum Einsteigen in die Wagen. Die in jedem Wagen befindlithen Stehplätze sind in den Gängen zwischen den Sißen einzunebmen und an den Haltestellen die Vorräume der Wagen an den Türen für Ein- und Aussteigende frei zu lasen.

§ 20. Die Fabrgäste haben \ich vor der Er- reihung der Zielhaltestelle so zeitig nach den Aus» gangen der Wagen zu begeben, daß sie bei der {nellen Abfertigung der Züge nit im Wagen zurüdbleiben.

5 21. Wünscht ein Fahrgast die Fahrt über die Ziel. haliestelle seiner Fahrkarte hinaus auézudehnen, so bat er, falls er sih niht im Besitze einer für die Weiter fahrt auéëreihenden Fahrkarte befindet, cine beuv. mchrere Zuschlagkarten zu lösen und ¡war vor dem Passieren der Sperre am Schalter, na dem Passieren der Sperre bei dem Zugbegleiter oder bei dem dienst- babenden Haltestellenbeamten. Solche für die Weiter- fahrt benußten Fahrkarten sind beim Verlassen der Bahn zusammen mit der Fabrkarte für die Anfangs- sirede an den Fahrfkartenshaffner abgeben und zwar, falls die Zuschlag- bereits entwertet is, nach Entwertung durch den dienskhabenden Bahnsteigbeamten der Endhaltestelle. Die nahträglihe Entwertung durch den Fahbrkarten- schaffner der Endhaltestelle ist unzulässig.

5 22. Wird cin Fahrgast ohne Fabrkarte oder ohne gültige Fahrkarte betroffen, so bat derselbe ein erböhtes Fahrgeld von „K 3,00 nabmablen Hierfür ist eine grüne Karte zu entwerten unt dem Fahr, aft als Quittung zu übergeben

Ist ein Fahrgast über das Ziel seiner Fahbrkarte, ohne im Besiße ciner anshließenden Fahrkarte oder einer Zuscblagkarte zu sein, binavsgefahren, so ift von ibm, falls er sih vor dem Passieren der Bahn- sleig|perre bei dem diensthabenden Haltestellenbeamten oder dem Zugbegleiter freiwillig zur Nachzahlun des Fahrgeldes meldet oter falls offensichtli® die Fahrt über das Ziel der Fahrkarte auf Unkenntanis oder Irrtum beruht, der Betrag ciner Fabrkarte für die wirklih durhfahrene Strecke zu bezablen. Dabei wicd die nachweislich nicht befahrene Strecke in An- rechnung gebrabt. Jt die freiwillige Meldung unter- blieben, so ist cin erböhtes Fahrgeld von X 3,00 gemäß Absay 1 naczuzablen.

Hat ein Fahrgast seine Karte verloren oder vetlegt und meldet er sih vor dem Passieren der Bahn- steigsperre freiwillig bei dem diensthabenden Halte- slellenbeamten, so hat er den Fahipreis für die gane Strecke und dic benußte Wagenklasse zu zahlen. Jst die freiwillige Meldung unterblieden, so ift ein ers

Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen in Berllu Betricbsverwaltung.

oder Anschlußkarte nit |

[29045] Bekanntmachung.

Die Antozxydin - Gesellschaft für Rostsh und Seewasser beständige Farbeu G. m. h in Berlin ist aufgelöst. Die Gläubiger werds aufgefordert, sih zu melden.

Wilmersdorf, Düsseldorfer Str. 100.

Der Liquidator : Ed. Schneyder.

höhtes Fahrgeld von 4 3,00 gemäß Absayh 1 entrichten.

§ 23. Die Benutzung der Il. Wagenklasse y

einer Fahrkarte 111. Klasse ist verboten. Wird f Fahrgast mit einer solchen Fahrkarte in by [I1. Wagenklasse betroffen und ist zu dieser keine 0d mäß § 22 Absatz 2 und 3 für den Uebergang in d höhere Wagenklasse richtig entwertete Zuschlagkarl vorhanden, so ist ein erhöhtes Fahrgeld von M 3,0 gemäß § 22 Absay 1 nachzuzahlen. _Wüns\cht ein Fahrgast aus der 111. in die Il. Kla} überzugehen, so hat er vorher eine Zuschlagkarte a Schalter, beim Zugbegleiter oder dem diensttuende Haltestellenbeamten zu lösen. Die Ausgabe dies Karten durch den Haltestellenbeamten oder Zug begleiter erfolgt jedoch nur insoweit, als dadur di ordnungsmäßige Abfertigung der Züge nicht beein trächtigt wird.

Die Entwertung dieser Zuschlagkarten hat vo ihrer Benußung dur den Fahrkarten\cafner Zugbegleiter oder diensthabenden Haltestellenbeamte: zu erfolgen. Us

§24. Fahrtunterbrehung ist nicht gestattet

S 25. Fahrkarten, welche aus irgend eine Grunde nahweislich zur Fahrt nicht benutzt, jedo bereits durchlocht sind, werden seitens des dienst tuenden Beamten handschriftliß oder mittel Stempel3 wieder gültig gemacht. Dem íInhabe einer auf diese Weise gültig gemachten Karte stebt es frei, das Fahrgeld sofort am Schalter zurüd zufordern oder die Fahrt an demselben oder den nächstfolgenden Tage auszuführen.

Wird die sofortige Zurückerstattung des Fahrgeldet am Schalter verlangt, so erfolgt dieselbe, fofen nit einer der in 8 26 und 27 dieser Bestimmung bezeihneten Fälle vorliegt, nur unter Kürzung von 10 K, d. i. dem Betrage für das Betreten de Bahnsteiges nah § 15 dieser Bestimmungen.

§ 26. Wird ein Fahrgast auf Grund des § ! der Polizeiverordnung vom 15. Februar 1902, be tressend den Betrieb auf der elektrishen Hoch- und Untergrundbahn, von der Mit- oder Weiterfahrt aub ges{lossen, so wird das für die niht durchfahrene Strecke ctwa*gezablte Fabrgeld zurüdckerstattet.

§ 27. Beim gänzlichen oder teilweisen Ausfall einer Fahrt infolge Betriebsstörung von länger als 10 Minuten Dauer wird das Fabrgeld denjenigez Fahrgästen, welhe beim Eintreten der Betriebs stôrung das Ziel ibrer Fahrtberechtigung noch nit erreiht baben, an demselben oder dem näcbsten Tage an den Fahrkartenshaltern der Haltestellen, späte in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Köthener Straße 12, zurüdckerstattet. ,

5 28. Verspätete Abfahrt oder Ankunft r Ausfall eines Zuges begründen keinen Ansyrus if Schadenersayz gegen die Bahnverwaltung.

Muß ein Zug außerhalb einer Haltestelle längere Zeit aus irgend cinem Grunde anhalten ift den Fabrgästen tas Aussteigen nur mit aut drücklicher Bewilligung des Zugbegleiters gestattet Die Fahrgäste müssen \sih dann sofort von den Bahngleis entfernen

F 30. Der dur Beschädigung oder Verunreinigung der Wagen und Bahnanlagen oder ihrer Ausrüstung verursahte Schaden is zu erseßen. Die Baho- verwaltung ist berechtigt, sofortige Zahlung oder Sicherstellung zu verlangen. Die Entscbädigung erfolgt, soweit hierfür cin Tarif besiebt, na Mas- gabe desselben. Der Tarif ist auf Verlangen vot- zuzeigen.

S 31. Beschwerden sind schriftlih an die unter zcihnete Verwaltung zu richten

§ 32. Die in den Zügen gefundenen Gegen- stände sind nah § 978 B. G.-B. unverzüglich an die Zugbegleiter oder diensttuenden beamten abzuliefern.

Die gefundenen Gegenstände werden in tem Fund

de al

î 9 29

L, As

T4 Haltestell

| bareau, Köêthdener Str. 12, aufbewahrt und den 5d det

auêsweisenten Eigentümern werktäglih von 10 4 Uhr autgehändigt.

Das Verzeichnis der gefundenen und nit ab- geholten Gegenstände liegt im Fundbureau aus, w0- elbît die Gegenslände besichtigt werden können.

Die nah §- 980 B. G.-B. erforderliche öffentlide Bekanntmachung erfolgt in denjenigen Zeituages, welche für die amtlichen Bekanntmachungen in de Stad!fkreisen Berlin, Charlottenbuta und Sch{dt berg bestimmt find, sowie durch Aushang auf t Haltestellen und im Fundbureau.

-

9 0 ch9 oa M

Unfallversicherungen a) selbst abgeschlossene . « « b) in Rückdeckung übernommene

Haftpflichtversicherungen a) selbst abgeschlossene . « «- 5 b) in Rückdeckung übernommene

2 819 910

8 175 817

M OLTRENLD T 4 ao o G90 D TET E a 4/0 a Hewinn aus Kapitalanlagen :

R OBIDIN R C e eee Sonstiger Gewinn .

Vergütungen der Rückverficherer °

10 905 728

4 582 §54 422

13 695 187 587

Gesamteinnahmen

25 868 078

B. Ausgaben:

Zaßÿlungen für Bersiherungssälle der BVorjaßre aus selbst abgeschlossenen Versicherungen Unfallversicherungs8fälle a) R E06 b) shwebend ,

354 390

35 756

Haftpflichtversicherungs fälle M): GVIEDIAE «C Dae D) HOIWCDEND + as #

899 832 1 369 077

390 146

2268910

Zahlungen für Bersicherungssälle im Geschäftsjahr aus selbst abgeschlossenen Versicherungen Unfallversicherungsfälle A O Co 6 D) 1OIDEREIO

933051 486 951

21 79

Haftpflicht versicherungsfälle I ELIEDIOE (64 T e 6 P a eo 04

Laufende Renten

D O s ada o D 6 D) E GOORDDDER « p40

1113 176

| 93

1 509 862 |

15

45 040

3 438

60 66

1 420 003

2 623 039

48 479 |

Bergütungen für in Nücside@iung übernommene Berficher- M e A o C T e o ao dip 6 Zaßlungen für vorzeitig aufgelöfle se{6st abgesch@lossene E a Ce ae o o elte e E Gewinnanteile an Versicherte : aus dem Geschäftsjahre abgehoben C S VNüciversicherungsprämien für : B e 066 Haftpflichtversicherung alia eo o o ad Steuern uud BerwastungsäKoßften, abzüglich der vertrags8- mäßigen Leistungen für in Rückdeckung übernom- mene Versicherungen: Steuern . a 4 @ Verwaltungskosten : a) Agenturprovisionen

b) sonstige Verwaltungskosten

9

1

119016 | 3

| j & | [s e |

193 117

193 065

29 969 |

3 472 964

A Bersust aus Kapiltalansagen : KuxrSverluit ° . . . . . Främienreserven : Deckung€t?apital für laufende Renten a) Unfallrenten aus den Vorjahren b) Hastvflichtrenten a) aus den Vorjahren aus dem Geschäftsjahre Prämienrückgewährreierve id Sonstige rechznungmäßige Reserven Brämienüberträge für : Unsallve herung . «

Hastpflichtversicherung E a a 0g Gewlunreserven der gewinnbere@ligten Versicherten . “ouslige Belerven und Nücklagen 16 A

p ETETD

103 609

357 719

2 659 057

4 091 621 345 144

899

1649 081

286 188

3 502 923 120 307

144

694 634

6 492 191

5 222 326

GSesamtausgaben

C. Abschluß.

Gesamteinnaßhmen T a 6s Gesamlausgaßen

24 0656 420

25 868 073 £4 065 429

79 41

Uebers{huß der Einnahmen

II. Bilanz

1 802 047

36

a) selbst abgeschlossene 0 #8 00-9

48 299

Folicegebüßren T0 00/00

ÄKapitalerträge . . . . „6

Gewinn aus Kapitalanlagen: NULFCE Win o «v0 o Sonstiger Gewinn . . « « e.

Vergütung der Rücwversicherex o ° Sonstige Einnahmen , . « « d 0 0 ed R S

2187 765 5 922 671 444

37 701 13817 6 862

Gesamteinnahmen

13 185 756

B. Ausgaben.

Zaßlungen für unerledigfke Versicherungssälle der Vor- ie us selbst abgeschlossenen Versicherungen: ELPIIE 2 e A se e A T a L Ta E

Zahlungen für Versicherungsverpslihtungen im §eschästs- jaßr aus selbst abgeschlossenen Versicherungen für: Kapitalversichherungen auf den Todesfa S R E S A D) BUCHGONICE io (o d As 66 Kapitalversicherungen auf den Lebensfall O E ai Ga e Es D: A a oh o 9

214 535 13 505

270185 6283

Rentenversicherungen geleistet (abgehoben) .

Sonstige Versicherungen O): O 4 vao d 0 aa 40 . 0) E C S °

31 387 5 403

Bergüftungen für in BVücdeliung übernommene VBer- P a R A

Zahlungen für vorzeitig aufgelöste selöst abgeschlossene Wes C 1 «e a e

Hewinnauteile an Berficherte: aus dem Geschäftsjahre E a e 6

Vückversiherungsprämien für : Kapitalversicherungen auf den Todesfall . Kapitalversicherungen auf den Lebensfall. Sonstige Versicherungen S d

Steuern und Berwastungskosten (abzüglich der vertrag8- mäßigen Leistungen für in Rückdekung übernom- mene Versicherungen)

Steuern . E & Verwaltungskosten .

FAosqreibungen . . . .

Bersust aus Kapitalanlagen E a e d o. 6

Främienreserven am S§chlusse des Sefsiflojaßrs für : Kapitalversicherungen auf den TLodesfal R Napitalversicherungen auf den Lebensfall . Rentenversicherungen . E Wi Sonstige Versicherungen .

Främienüßerträge am Schsusse des §eshästsjahrs für: Kapitalversicherungen auf den Todesfall lbst abgeschlossene E E TCEY erucherungen auf den Lebensfall E e ed 68 Sonstige Versicherungen JeLOIE ADVRCIMLONEeNt . . . c eo 0000 Gewinunreserve dex Verliiclerken . . e 0o00o0 Sonslige Reserven und Nüdsagen, + +

3 296 788 7055 9

15 763

213 317 j

80 34 Ï 1 67413 | (

19254 }

10 681 159

167 062 262 §4a 640 729

Gesamtaus8gaben

12 877 172

C. Abschluß.

Sesamileilnnahmen . . 5 Hesamtausgaßen

12 185 766 12 877 172

Ueberschuß der Einnahmen

0A ny

A. Aktiva.

Besses der Alltlonäre oder Saranlen Srundbesih. . . . po 6. PEpotheon do ee arieden auf Werlpapiere Wertpaptere Mündelsichere Wertpapiere . » C D Wertpapiere im Sinne des ÿ 69 Ziffer 1 Sah 2 Vr (s n lich a) nach landesgeî. Vorschristen zur Anlegung von Mündelgeld z 6 fen ° b) Viandbriese deutscher Hypotheken-Aktien-Gejsell- schaften Sonstige Wertpapiere Vorauszahlungen und Parsehen auf Fosicen a) Unfalle- und Haiti cht+Ver Unfall-Versicherungen mit Vrämienrückgewähr b) Lebens: Ver t ng Kapitalversicherungen auf deu Todesfall Kapitalversicher en auf den Lebenssall BelGHsSanlmäßige Wesel . Guibatcn bei Bankhäusern g 0 0 bei anderen VersicherungSunternehmungen Seflundele Frámien a) Unsalle und Hastpflicht-Versicherung

erung

é ungen 0 rincherungen d: E Lebens+- Versicherung ‘Berkcherungen auf den Todesfall : Vetsicherungeun auf den Lebensfall BuAländige Zinsesa und Mieten Anesiánde dei Generalagenten bezw. Ageaten aus dem Seichâäfstsjayre aus früheren Jahren Barer Hässenbefland Jurenter und Pradsaden Haulionsdatlehen anu versicherte Beamte O e 0-6 e Co

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für den Schluß des

Vf

d.

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zu lidertragen

Geschäftsjahrs 1902.

————

B. Passiva,

ütien- oder Sarantle-Kapllal. . „„ „o 6 6 eservesonds (g 37 Pr. 2.0, ÿ 22 H. 6. B) Semeily- lhaftliher Garantiefonds Bestand am Schlusse des Vorjahrs Zuwachs im Seschästsjahre . « 5 Främicnreserven a) Unfall+ und Hastpslicht-Verslherung Detungsöfkapital für laufende Renten . „+6 Prämienrücfgewährreserven . „eo. sonstige rehnungsmädhige Nelerven u. zw. Yrämien- Neserven für lebenslängl. Etsend-Unfal-Versich.

1 601 914 5 A

b) Ledbens-Versicherung italversicherungen auf den Todesfall , alveriicherungen auf den Lebensdfall . nversicherungen . e. o. e... ige Versicherungen. . eo o 06

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10 561 120

Fräámienüberträge für :

a) Unfalle- und Hastpslichte-Versicherung Unfa-Ver erung . ee ooooooo

Haftpflicht Kesicherung

b) Ledens-Versicherung NKapitalverfcherungen auf den Todesfall ° apitalversiicherungen auf den Lebenssall . « 6 Nentenversicherungen G E Sonstige Sersichetungen Lo A Beserven für (4wel4eade VerfiSerungssále a) Unfal id Haitpilicht-Versicherung beim Vramienrelervelonds aufbewahrt. » 5 5 6 sonstige Beträge o. ada b) Lebens+- Versicherung beim Vrumienreierveionds aufbewahrt, 5 5 sonstige Beiandteile b: (P Q Sewinnreserven der mil Gewinnanteil Berfigerten Sounfige Velerven and zar uns Hastpilichtversichernng

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Kejerve ut Weedetiaftaftiehang von Verficherungen gamen ordeter Versecberangd- Unternehmungen

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