1851 / 9 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

39 Se. Majestát der König haben Allergnädigst geruht :

aats - Secretair Ihrer Königl. Hoheit der verwitt-

, , ¿ p st i Der Freigesprohene wird sofo1t der Haft entlassen. Die Dem Hof in von Mecklenburg-Schwerin, Geheimen Hofrath weten Großherzog den Rothen Avler - Orden dritter Klasse ;

Verweisung an den ordentlichen Richter findet statt, wenn tas E f cat Kriegsgericht sich für nicht kompetent erachtet; cs erläßt in M4 a Arzte Dr. Rosenbaum zu Loburg, den diesem Halle über die Sortbouer oder Aufhebung der Haft sgthen Adler-Orden vierter Klasse zu verseisw; i a Deu bisherigen Wirklichen Geheimen Ober - Regierungsrath

Das Urtheil, welches den Tag der Verhaudlung, die Namen ; i nisteri ¿ Juneru von Puttkammer j “i ; » N 7 und Direktor im Ministerium deé Funnern von l

der Richter, die summarishe Erklärung des Beschuldigten “id Oberpräsidenten der Provinz Posen, und den bisherigen Land- über die ihm vorgchaltene Beschuldigung, die Erwähnung rath des Belgarder Kreises von Kleist-Reßow zum Oberpräsi= der Beweisaufnahme und die Entscheidung über die That= denten der Rhein-Provinz zu eruennen ;

38 brechen und Vergehen nah der Erklärung und Bekannimachung des Belagerungszustandes begangen oder fortgeschte Verbrechen sind.

Als Hochverrgth und Landesverrath sind, bis zur rechtlichen Geltung cines Strafgeseßbuchs für die ganze Monarchie, in dem Bezirke des rheinishen Appellationshofes zu Köln die Verbrechen und Vergehen wider die innere und äußere Sicherheit des Staats (Artikel 75 bis 108 des rheinischen Strafgeseßbuchs) anzuschen.

If die Suspension des Art. 7 der Verfassungs-Ui kunde nicht

vom Staatsministerium erklärt, so bleibt in Friedenszeiten bei den von dem Kriegsgerichte eingeleiteten Untersuchungen die Vollstreckung

in \solhen Fällen mit dem Monate, in welchem der Ueber=- tritt in den fremden Dienst erfolgt, das Ausscheiden aus der Sozietät unbedingt stattfindet.

Berlin, den 4. Juli 1851,

Kriegs - Ministerium, Militair - Oekonomie - Departement,

4) Das Gericht crkeunt auf die geschlihe Strafe, oder auf Frei= {preck ung, oder Verweisung an dèn ordentlichen Richter. j

Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten.

Die Königliche Akademie der Künste hat den Orgelbauer J. W. E. Fabian in Bromberg, welcher sich als vorzüglicher Meister seines Faches bewährt hat, nach Prüfung der von demsel ben vorgeschlagenen, zum Theil neuen und anwendbaren Verbesse-

des Urtheils ausgescut, bis die Suspension vem Staatsministerium genehmigt ift. G 10

Die Kriegagerichte bestehen aus fünf Mitgliedern, unter denen zwei von dem Vorstande des Civilgerichtes des Ortes zu beze:ch-= nende richterliche Civilbeamte, und drei von dem Militairbefehls- haber, welcher am Orte den Befehl führt, zu erncnnende Offiziere sein müssen, Die Offiziere sollen mindestens Hauptmannsrang haben; fehlt es an Offizieren diescs höheren Ranges, so ist die Zahl aus Offizieren des nächsten Grades zu ergänzen.

Sofern in einer vom Feinde eingeshlossenen Festung die erfor- derliche Zahl von richterlihen Civilbeamten nicht vorhanden ist,

soll dieselbe von dem kommandirenden Militairbefchlshaber aus den | Ae ein |

rihterliher Civilbeamte in der Festung vorhanden, so ist stets ein |

Mitgliedern der Gemeindevertrctung ergänzt werden.

Auditeur Civilmitglied des Kriegsgerichts.

Die Zahk der Kriegsgerichte richtet si, wenn eine ganze Pro- vinz oder ein Theil derselben in Belagerungszustand erklärt ist, nach dem Bedürfniß, und den Gerichts\prengel eines jeden dieser

Gerichte bestimmt in derartigen Fällen der kommandirende Ge-

#

neral. S, 12.

Den Vorfig in den Sibungen der Kriegsgerichte führt cin rih- |

terlicher Beamte.

Von dem Vorsitzenden werden, bevor das Gericht scine Ge- |

{äfte beginnt, die zu Mitgliedern dcsselben bestimmten Offiziere und | ) | Kriegsgerichte erlassenen Urtheile sammt Belagstücken und dazu gc-

| hörenden Verhandlungen, so wie die noch s{chwebenden Untersuchungs- | sachen, an die ordentlichen Gerichte abgegeben; diese haben in den

daß sie die Obliegenheiten des ihven übertrageaen Riche | L i ß stl h egenh Mau n [ Lon dem Kriegsgerichte noch nicht abgeurtelten Sachen nach den

teramtes mit Gewissenhastigkeit und Unparteilichkeit, den ordentlichen Slaffeleten: uu Mus Jh Ten Saden Lee C9 d | den in diesem getroffenen Strafbesti is :

Der Militairbefehlshaber, welcher die dem Offizierstande angehs- | E e S rigen Mitglieder des Kriegsgerichts ernennt, beauftragt als Bericht- | erstatter einen Auditeur oder in dessen Ermangelung einen Offizier. | Dem Berichterstatter liegt ob, über die Anwendung und Handha= | bung des Gescßes zu wachen und dur Anträge die Ermittelung |

eintretenden Falls diejenigen Civilmitglieder, welhe dem Richter- stande nicht angehören, dahin vereidigt,

Geseßen gemäß, erfüllen wollen,

der Wahrheit zu fördern. Stimmrecht hat dersclbe nicht.

Als Gerichtsschreiber wird zur Führung tes Protoko“ls cin | von dem Vorsitzenden des Kriegsgerichts zu bezcihnender und von |

ihm zu vereidigender Beamter der Civilverwaltung zugezogen. Gi 19

Für das Verfahren vor den Kriegsgerichten gclten Bestimmungen : 1) Das Verfahren is mündlich und öffentlich; die Oeffentlichkeit

Gründen des öffentlichen Wohls für angemessen erachtet. 2) Der Beschuldigte kann sich eines Vertheidigers bedienen.

höhere Strafe, als Gefängniß bis zu Einem Jahre, eintritt.

3) Der Berichterstatter trägt in Anwesenheit des Beschuldigten die demselben zur Last gelegte Thatsache vor.

Der Beschuldigte wird aufgefordert, sich darüber zu er- |

flären, demnächst wird zur Erhebung der anderweiten Beweis- mittel geschritten.

Sodann wird dem Berichterstatter zur Aeußerung über | die Resultate der Vernehmungen und die ie ta des | Gesehes, und zuleßt vem Beschuldigten und seinem Verthei= |

diger das Wort gestattet.

Das Urtheil wird bei sofortiger nit cfentlicher Bera=- |

thung des Gerichts nach Stimmenmehrheit gefaßt und un- mittelbar darauf dem Beschuldigten verkündigt,

frage und den Rechtspunkt, so wie das Gesey, auf welches das Uriheil begründet ist, cnthalten muß, wird von den sämmtlichen Richtern und dem Gerichtsschreiber unterzeichnet.

Gegen die Urtheile der Kriegsögerichte findet kein Rechtsmittel statt. Die auf Todesstrafe lautenden Erkenntnisse unterliegen jedoch der Bestätigung des im §. 7 bezeihneten Militair- Befehlshabers, und zwar in Friedenszeiten der Bestätigung des kommandirenden Generals der Provinz. :

Alle Strafcn, mit Ausnahme der Todesstrafe, werden binnen 24 Stunden nach der Verkündigung des Erkenntnisses, Todes- strafen binnen gleicher Frist, nah Bekanntmachung der er- folgten Bestätigung, an den Angeschuldigten zum Vollzug ge- bracht.

8) Die Todesstrafe wird durch Erschießen vollstreckt. Sind Er- kenntnisse, welche auf Todesstrafe lauten, bei Aufhebung des Belagerungszustaudes noch nicht vollzogen, so wird diese Strafe von den ordentlichen Gerichten in diejenige Strafe umgewandelt, welche, abgesehen von dem Belagerungszustande, die geseßlihe Folge der von dem Kriegsgerichte als erwiesen angenommenen That gewesen sein würte.

§, 44.

Die Wirksamkeit der Kriegsgerichte hört mit der Beendigung des Belagerungszustandes auf. G 10,

Nach aufgehobencm Belagerungszustande werden alle vom

S M0.

Auch wenn der Belagerungszustand nit ertlart 1, Tonnen im Falle des Krieges odcr Aufruhrs, bei dringender Gefahr für die öffentlihe Sicherheit, die Artikel 5, 6, 27, 28, 29, 30 und 36

| der Verfassungs-Urkunde oder einzelne derselben vom Staats-Mi-

nisterium zeit- und distriktweise außer Kraft geseßt werden. E

Ueber die Erklärung des Belagerungs-Zustandes, so wie über

| ide, set 08 neben verseiben (6. 2) vorr n em Sale des L. 16 folgende | | Artikel der Verfassungs - Urkunde, muß den Kammern sofort, be- | ziehungsweise bei ihrem nächsten Zusammentrcten, Rechenschaft ge-

fann vom Kriegsgerichte dur einen öffentlich zu verkündi- | geben werden,

genden Beschluß ausgeschlossen werden, wenn es dies aus |

erfolgte Suspenfion auch nur eincs der §§. 5 und 16 genannten

G, 18, Alle diesem Gesetze entgegenstehenden Vorschriften werden auf-

Wählt er keinen Vertheidiger, so muß ihm ein solher von gehoben.

Amts wegen von dem Vorsißenden des Gerichts bestellt wer- 5 1 i i den, insofern es sich um solhe Verbrehen oder Vergehen vom 10. Mai 1849 und der Declaration vom 4, Juli 1849 (Geseß-

handelt, bei welhen nah dem allgemeinen Strafrecht cine Sammlung Seite 165 und 250.)

Das gegenwärtige Gesel tritt an die Stelle der Verordnung

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

| beigedrucktem Königlichen Jnsiecgel,

Gegeben Potsdam-Magdeburger Eisenbahn, den 4. Juni 1851,

Friedrich Wilhelm.

Nado. Simons. v, Wen Pal en,

N E N Raumer.

v, Manteuffel. v Sohne, V

Dem Landrath von T\cirschky bei seiner Verseßung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath beizu- lecen, so wie

Den bisherigen Stadtgerichts-Rath Lympius 1n Breslau zum Kammergerichts-Rath zu ernennen, und

Den Kreis-Physikern Dr. Frohberg zu Saarlouis und Dr. Schwalb zu St. Wendel, Regierungs-Bezirks Trier, den Charaf- ter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Berlin, 9. Juli. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen ist nach | der Rheinprovinz abgereist.

Minifterium für Handel, Gewerbe und öffentliche | Arbeiten.

Das dem Mechaniker Gustav Adolph Buchholz, zur Zeit

in London, unterm 17. September v. J. ertheilte Patent aus eine | rotirende Schnelldruck-Presse is erloschen.

Be kana tmach wmn go. Post-Dampfscchiff-Verbindung zwischen Stetkin wn E Kronstadt (St. Petersburg).

Die Abfertigung der Post - Dampfschiffe erfolgt : aus Stettin jeden Sonnabend Mittags, des ersten Eisenbahnzuges von Berlin, aus Kronstadt jeden Sonnabend Abends. PNneu bse Adler“ geha: aus Stettin den 17. und 31. Mai, Juni, den 12. und 26. Juli, den gust , den 6. und 20, September, Oktober; Kronstadt den 24. Mai, den ‘5. und 19. Zuli, den 13. und 27. September, tober. Wladimir““ dagegen :

9 und 23. Au- Den 4; Und 28,

den T..undi 21, Juni,

den 11. und 25. Ofs

dor E 9

5. Und 19, Juli, den 2; 13. und 27. September, den 114. und 25. Oltober,

nach Ankunft |

Den 44, und 20 |

den 2., 16. und 30. August, |

| von Sr. Königl. ! | ihm verliehenen Komthurkreuzes des Ordens vom | zu ertheilen.

| | | | | | |

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l | | l | | | | | l | | | | | 1 |

} Kronstadt: den 177 und 31. Mai, den 15, uno |

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28, Jum, den 12. und 26, Juli, Ven 2. 1nd #0.

August, den 6, und 20, September , den 4. und 15. |

HOfktober.

Passagegeld : 1. Play 62 Rtblr., Il. Plaß 40 Rthlr., Il, Plaß |

232 Rthlr. In diesen Beträgen sind die Kosten für die Bekösti-

Fahren zahlen die Hälfte.

preußisch Courant.

Fracht befördert. : Berlin, den 27, Mat 1891,

Heneral - Post - Amt.

Scchmücer t.

mit 2 Rädern 25 Rthlr., cin Pferd 50 Rthlr., ein Hund 5% Rthlr. | Güter und Kontanten werden gegen billige |

Justiz - Ministerium.

Der Notariats - Kandidat A ugust Wilhelm Lanser zu | t, Y ital 0 4 GD 2 o ¿t % , | i zum Notar für den Friedensgerihts-Bezirk Blankenheim L. S

OOoNN

im Landgerichts-Bezirke Aachen, mit Anweisung scines Wohnsißes in |

Blankenheim, ernannt worden. Kriegs-Ministerium. Es wird hierdurch in Erinnerung gebracht :

daß na den für die Militair - Wittwen = Pensionirungs- | E L M ip n u e Sozietät bestehenden Vorschristen kein FJuteressent dieser | VWestpreussische Pfandbriefe. Sozietät, welcher in den Dienst eines fremden Staates | Grossherzl, Posensche dito

übertritt, Mitglied derselben bleiben kann, und daß daher |

gung, mit Ausnahme des Weines, einbegriffen. Kinder unter 12 Ein Wagen mit 4 Rädern 50 Rthlr., |

|: Der Weg durchs- Fenffor, aus Stettin: den 24. Mai, den 7. und 241, Juni, den | 16, Und 30, August, den |

rungen des Orgelbaues, zu ihrem akademischen Künstler ernannt und das Patent als solhen für denselben unter heutigem Datum aus-

| fertigen lassen.

Berlin, 1.:Júli 1851. i L Direktorium und Senat der Königl. Akademie der Künste, Prof. Herbig, Vice-Direktor.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober-Scloßhauptmann, Graf von Arnim, nah Blumberg, und

Der Prásident dcs Landes-Ockonomie-Kollegiums, von Beckes

"dorff, nah der Provinz Westfalen.

Berlin, 9. Juli, Se. Majestät der König haben Allergnä

| digst geruht: dem Commandeur des 8. Kürassier-Regiments, Oberst-

Lieutenant von Derenthal, die Erlaubniß zur Anlegung des Hohcit dem Großherzoge von Sachsen -Weimar weißen Falken

N A G S S: ST B T I E C S S T Ca s AA E Ee I S A R A Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 10. Juli. Im Schauspielhause, 109, Abonne-

" ments-Vorstellung. Zum Erstenmale: Das Pamphlet, Luslspiel in 1 Akt, mit freier Benußung des Englisc{en: „LThe pri

rinter’s devil,‘ von M. A. Grandjean. Hierauf: Der vernmunschene Prinz, Lust- spiel in I Abtheil, von -Z: von Mehr (Frl, Au que Geygs Evchen.)

Ju Potödam. Mit Allerhöchster Genehmigung, Gastvorstellung der Königsberger Opcrn-Gesellshaft: Doktor und Apotheker, komi- {e Opcr in 2 Aktey, Musik von Dittersdorf. Anfang halb 7 Uhr.

Billets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans-Wohnung im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben:

Eister Balkon und erste Rang - Loge 1 Rthlr., Parquet und Parquet - Loge 25- Sgr-, zweite Rang -Loge 16“ Sgr. , Püarkerre

125 Sgr., Amphitheater 75- Sgr. Freitag, 11, Jul Im S@. H. Mit AlerboEser Selly-

| migung und aufgehobenem Abonnement. Gastvorstcllung der Königs= | berger Opcrn-Gesellschaft, und zwar : Doktor und Apotheker. Vorher,

Anfang halb 7 Uhr. Amtlicher Wechsel -, Fonds- und Geld - Cours

der erliner E6rse, vom 9. Juli 1S%1 Preuss, Courant.

Geld. [T4

Amte dal s E E | O E 250. L 42 Mit. | |Bambung cs aen le ile 300 Mk, Kurz. dito ee O00: Mk. Met. LoMdoNn +4. ]Just., 3 Mi. Paniss s. 6 300 Fr. 2 Wien 1m „190 4. l: | UgSDUNE - 9e 150 Fl. | Dneslani s: t oe e . LOO Thlr. 12 1 | Leipzig in Courant im 14 Thlr, s | So T 100 Thlr. 2 M | Frankfurt a.\M. süd A . 00. Ml, 4

| Petersburg-....

E ectsel- Cours vom S. Juli 185i.

{ j j R Gal F amn, . pr «l §1 .

vom 9, Juli 1851. | | j |

Ec mndse= C'Ourse

| | ,

Preuss. Freaawlllige Alehe A N Cs, 5 1065 [106

| dito Staats-Anleihe von 1850. 421045 11035

Staats Schuld-Scheine ..... E B S0 |

| Oder-Deich-Bau-Obligalionen 142 —_—

| Prämienscheine der Seehandlung à St. 90 Thlr. _- i

| Kur- und Neumärkische Schuldverschreibungen|34| 85% |

| Berliner Stadt - Obligationen... (0 - 1055 |

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