ien
146
Vertheilungs-Plan dex 10,000 Stück oder 1,090,000 Tÿlr. in neuen Z5prozentigen Prioritäts-Obligationen Serie 1V, der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn. i
Wer einreicht zur Abstempe- |Empfängt in neuensUnd denRest inauf45pCt. ab- lung in 5prozent, Prioritäts- | 5proz, Prioritäts- |gestempeltenPrioritäts-Obli- Obligationen Serie 1, und Il. |ObligationenSr.1V.| gationen Serie I. und 11. von 400 Thlr, bis incl, 600 Thlr. 100 Thlr, 300 Thlr. bis incl. 500 Thir.
» 700 » » » 1000 » 200 » 500 » » I» 800 »
» 4 400 » » » 1300 » 300 » 800 » » I» 1000 »ck
» 41400 » » » 1709 » 400 » 1000 » » » 1300 »
» 41800 »» D 2000 » 500 » 1300 » » » 1500 »
» 2100 »ck S 40 2400 » 600 » 1500 » » » 1800 a
» 2500 » » » 2700 » 700 » 1800 » » » 2000 »
» 2800 » »-» 3400 » 800 » 2000 » d. 9» 2200 »
» 3200 -» » 3400» 900 » 2300 » ».» «2000 »»
» 39500 » v O 4000 » 2500 » m» 2800 »
» 3900 » » » 4100 » 1100 » 2800 » » » 3000 »»
» 400 » §9 000» 1260 » 3000 » » » SS00 »»
» 4600 » » » A400» 1300 » 3000 ‘9 » » 3500 »»
bei 4900 » und 50009 » 1400 » 3500 » » » S000 »ck
[590]
A. Schaaffhausen’scher Bankverein in Köln. General-Versammlung.
Die diesjährige regelmäßige General-Ver- sammlung der Actionaire des A. Scha a} hausen’shen Bankvereins wird Mitt-
w o ch den 3. September e,
Vormittags zehn Uhr, im großen Saale des Rathhauses hierselb| stattfinden.
Indem wir unter Hinweisung auf die §§. 61 und 62 unseres Gesellschaftsstatuts die dazu be- rechtigten Actionaire hiermit einladen, an dieser General - Versammlung persönlich oder im Ver- hinderungsfalle durch Bevollmächtigte nah §. 62 des Statuts Theil zu nehmen, bemerken teir zu- gleich, daß in Anwendung der §§. 61 und 62 ibi. die Eintrittskarten und Stimmzettel an den Ta- gen des 1, und 2. September c., in den Vor- mittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, în unserem Geschäftslokale, Trankgasse Nr. 23, im Falle der Bevollmächtigung gegen Vorzeigung oder Ein- sendung der Vollmacht in Empfang genommen werden fönnen.
Am 3, September werden keine Eintrittskarten und Stimmzettel ausgegeben werden.
Non, den 29, Juli 1851. Dts Vier tio it
283
| Von dem K. K. Tudicium deleg. milit. mixtum zu Wien wird hiermit bekannt gemacht: Es habe der zu Luxemburg verstorbene K. K, Oberstlieute- nant und Plaßmajor daselbst, Herr Peter Georg Freiherr v, Ziyewiß, in seinem Testamente d. d. Luxemburg den 24. März 1787 ein Majorat mit folgenden Bedingungen gestiftet :
3) Zum Genuß dieses Majorats und resp. zum Universal - Erben meines ganzen Vermögens er- nenne ih Ludwig Freiherrn con Zizewiy, Sohn meines verstorbenen ältesten Bruders Sohnes Friedrich Carl August Ridiger Freiherr von Zibewiß, gewesener Lieutenant unter dem löb- lien Königl. Preußischen Prinz Württembergi- \chen Kürassier - Regiment , dergestalten und also, daß nach seinem, des Uníversal-Erben, Tod auf dessen ältesten Sohn, und sofort, bei deren Er- mangelung oder Abgang aber, auf den zweiten Bruder ersagt meines instituirten Universal- Erben, sofern einer vorhanden sein sollte, und von diesem bei ermangelnden männlihen Erben guf den dritten Bruder , mithin allezeit auf die ältesten Nachkommen männlichen Geschlechts dieses Ma- jorat fallen und derselbe den jährlichen Ertrag davon genießen solle.
4) Sollte h der Fall ereignen, daß mein eingeseßter Universal-Erbe vor mir oder erst nach meinem Tode stürbe und keine männlichen Erben hinterließe, auch von ihm kein Bruder vorhanden wäre, der ihm in diesem Majorat succedirte, und folglih mein Neveu, erwähnter Friedrich Carl
August Ridiger, seine Kinder oder Kindeskinder überleben würde, so solle Er, mein Nevcu, alsdann in dieses Majorat eintreten und den jährlichen Ertrag bis zu seinem Tode gänzlich genießen.
5) Wenn nun dieser männliche Zigewißsche Stamm auf solche Weise völlig aussterbeu würde, so substituire ih hiermit den hochwohlgeborenen Herrn Friedrich Ludwig Freiherrn von Z1igewiy, der auf dem alten Stammhaus ünd Schloß- Rittersißze Zißgewig geboren und gegenwärtig unter dem Württembergischen Kürassier - Regi- ment in Königl, Preußischen Diensten steht, daß er sohin in den Genuß des Majorats ein- treten und dieses von ihm auf seinen ältesten Nachkommen männlichen Geschlechts, folglich auf die nämliche Art, wie in Puncto 3tio ange- zeigt, übergehen und das Majorat in der Suc- cession immer aus die nächsten Agnaten und Besiger des Stammhauses und Rittersißes Zihe=- wig fallen und verbleiben solle,
Da nun der bisherige Majorats-Besizer, als erster Erwerber, am 22, Juli 1850 gestorben is und sich somit der Successionsfall erófnet, so werden alle jene, weiche auf dieses Successions- recht Anspruch zu machen gedenken, aufgefordert, ihre Ansprüche unter Nacyweisung ihrer BVer- wandtschafts - Beziehung zu dem Majorats- Stifter im Sinne dec obigen Junstitution binnen einem Jahre bei diesem Gerichte um so gewisser geltend zu machen, widrigens der Besiy diejes Majorats jenem, der sich von den anmeldenden Rechtsansprehern als der zunächst Berechtigte ausweisen, oder, wenn sich als solcher nur Emer melden und ausweisen wurde, diejem ecingeant- wortet werden wird.
Wien, am 3. März 1851, Vom K. K Judicium delegatum milit. mixtum.
(337] Bekanntmachung.
Durch das am heutigen Tage erlassene Geseh über die Aufhebung des Lehnsverbandes sieht sih das unterzeichnete Staats-Ministerium, Ab- theilung für Justiz, veranlaßt, im Junteresse der betheiligten Privatpersonen Folgendes bekannt zu machen:
I, Diejenigen Afterlehnsherren, welche die ihnen für Aufhebung ihres afterlehnsherrlichen Ober- eigenthums nah §. 2 des Gesezes gebührende
j
Entschädigung in Anspruch nehmen wollen, haben diesen Anspruch bei Verlust ihres Re hchts vor dem 1. Oktober 1851
bei der zuständigen Behörde (Nr. 1V. dieser Be-
fanntmachung) anzumelden,
1], Diejenigen Agnaten, Gesammthänder, Mit- belehnten und Eventualbelichenen, welche bei Ein- tritt dieses Gesezes im mitbelchnschaftlihen Ver- bande noch wirkli stehen und sich ihre mitbelehn- s{chaftlihen und bezüglih Successions - Ansprüche auf ein nicht der Allodial-Erbfolge unterworfenes Lehen oder Afterlehen, oder auf einen Lehnsstamm, so weit bei einem solchen dergleichen Rechte vor- fommen fönnen, erhalten wollen, §8. 16 — 21 des Geseßzes, haben diese Ansprüche bei Ver- lust ihres Rechts gleichfalls
vor dem 1, Oktober 1851
bei der zuständigen Behörde (Nr. 1V. dieser Be-
fanntmahung) anzumelden und zugleih den
Grund dieser Ansprüche zu bescheinigen, so weit
diese Bescheinigung sih nicht bereits bei den Lehnsakten befindet, indem außerdem troy der rechtzeitig erfolgten Anmeldung die im Geseye angeordnete Vormerkung von dergleichen An- sprüchen auf ein in Jmmobilien bestehendes Lehen im Hppothekenbuche nicht würde erfolgen können,
Ausgenommen von dieser Verbindlichkeit sind nur:
1) die Agnaten, Gesammthänder, Mitbelehnten und Eventualbeliehenen eines ausnahmsweise dem lehnherrlihen, bezüglich afterlehnherrli- hen Obereigen!hume auch in Zukunft noch unterworfenen Lehens, §. 11,
2) in Bezug auf alle übrigen Lehen, bei denen das lehnherrliche, bezüglich afterlehnherrliche Obereigenthum aufgehoben i, §8. 4, 16, 27, die Descendenten des bei Cintritt des Gesezes \sih im Besige des Lehens befin- denden Vasallen oder bezüglich im Genusse des Lehnsstammes befindenden Lehnsstamm- Gläubigers.
111, Alle Berechtigte, für Unmündige oder sonst Bevormundete ihre Aeltern, Tutoren, Kuratoren und die betressenden vormundschaftlichen Behör- den, werden daher aufgefordert, die nah Nr. L, und 11, dieser Bekanntmachung nöthigen Anmel- dungen rechtzeitig und gehörig zu bewirken,
Es wird dabei ausdrücklih bemerkt, daß eine Nestitution gegen eine Versäumniß die- ser Anmeldungen nah der Bestimmung des Gesetzes in keinem Falle stattfindet, und haben sih danach insbesendere die Vormün- der und Vormundschafis-Behörden, hingesehen auf ihre persönliche Verantwortlichkeit, zu achten.
IV, Die von nun an zuständigen Behörden sind:
a) hinsihtlih des Postlehens das Dey. l. des
Großherzoglichen Staats-Ministeriums,
b) hinsichtlich aller Lehen und Afterlehen an un- bewegiichen Gütern oder denselben rechtlich gleichstehenden GBerechtigkeiten und hinsichtlich der an Lehen dieser Art konstituirten Lehns- stämme das zunächst zuständige Gericht der belegenen Sache,
c) hinsichtlich aller übrigen Lehen und Asffter- lehen an Gerechtigkeiten, die als unbeweg- liche nicht zu betrachten sind, an Kapitalien und an Renten, das Großherzogliche Kreis- gericht zu Weimar,
Weimar, den 29, April 1851, i Departement Il. des Großherzogl, Sächsischen
Staats-Ministeriums.
v, Wydenbrugk.
[564]
———————— Lüdering & | befördern am 1, und 15. jeden Monats mit gr New-York, Baltimore, New-Orle
Negelmáßige Packetschiffahrt : zwishen Bremen und Amerika. Comp., Schiffsrheder, Kaufleute und Konsuln in Bremen,
oßen dreimastigen Schiffen erster Klasse direkt nach ans und Galveston Auswanderer zu billig fest-
geseßten Preisen bei vollständigster freier Beköstigung. — Feste Kontrakte können sowohl bei ihnen
als bei ihren Herren Agenten abgeschlossen werden.
Wechsel, gleich bei Vorzeigung zahlbar,
werden auf alle bedeutende Pläße Amerika's ausgestellt, so wie auch Waaren dahin spedirt,
Redaction und Rendantur: Schwieger,
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober -Hofbuchdruderei,
r mm
Das Avonnement beträgt:
i 5 Rthlr. für + Iahr
in allen Theilen der Monarchie ohne __Preis-Erhöhung.
Mit Beilage (Preuß. Adler-Zeitung ) in Serlin* 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Þf., in der ganzen Monarchie:
1 Üthir. 174 Sgr
Sftaats-
Königlich Preufßifcher
Aue Post - Anstalten des In - und
Auslandes nehmen KßGesteliuung auf
dieses Blatt an, für Seclin die
Expeditionen des Preuß. Staats- Anzeigers :
Behren-Straße Wr. 57. und Schadows-Straße tr, 4.
N? 29,
Se. Majestát der König haben Allergnádigst geruht :
Dem ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Griedrich-=Wilhelms-Universität hierselbst, Dr. Moriß Romberg,
den Charafkfter als Geheimer Medizinal-Rath zu verleihen ;
Den Kreis-Physikus, Sanitäts-Rath Dr. Eitner zu Ohlau, zum Regierungs- und Medizinal - Rath bei der Regierung zu Oppeln;
Den bisherigen Landraths amts - Verweser, Kreis - Deputirten Kämpfe,
Den Landrathsamts - Verweser Karl Heinrich Leopold von Reichenbach, und
Den seitherigen Kreisgerichts-Rath von Francois zu Pase- walk zu Landräthen z
Den Baumeister Waesemann zu Berlin zum Land=-Baumeister bei den Königlichen Hofbautenz; und
Den Klavier-Virtuosen Anton von Kontski zu Allerhöchst- dero Hof=-Pianisten zu ernennen.
Berlin, 1. August.
| Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl sind nach Königs- berg abgereist.
Ministerium für Handel, Gewerbe und ófenutliche Arbeiten.
GetanntmaGu ns Post-Dampf\schiff-Verbindung zwischen Kronstadt (St. Petersburg). Die Abfertigung der Post - Dampfschiffe erfolgt: aus Stettin jeden Sonnabend Mittags, nach Ankunft des ersten Eisenbahnzuges von Berlin, aus Kronstadt seden Sonnabend Abends, ér „Preuß ide Adler“ get ab: aus Stettin den 17. undi 31, Mai. den 44, und: 28. Zuni, den 12 und 26, Zuli, den 2, und 23. Au- gust, den 6. und 20, September, den 4, und 18. Oktober ; aus Lo ntadt den 24, Miai, ben 7, uny 241, Junt, den D) Und 19. Juli Dee 406 U 30 Auauit, ben 23, und’ 2/. September, den 11. und 25, Of- tober. Der „Wladimir“ dagegen: aus- Stettin: den 24. Mai, den 7. und 24. „Juni, -den 5 Und -19, Juli, den 2,,:-46¿ und 30, August, den 13. und 27. September, den 11. und 25. Oktober, aus Kronstadt dew 17. und 31. Mi, den 14. und 20, Jum, den 12, und 26, Jul ad: 9 qn 23, August, den 6, und 20, September, den 4, und 18, Oktober. Passagegeld: 1, Plaß 62 Rtblr., Il. Plaß 40 Rthblr., Il, Plat 235 Rthlr. Jn diesen Beträgen sind die Kosten für die Bekösti- gung, mit Ausnahme des Weines, einbegriffen, Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Ein Wagen mit 4 Rädern 50 Rthlr., mit 2 Rädern 25 Rthlr., ein Pferd 50 Rthlr., ein Hund 55 Rihlr. preußisch Courant, Güter und Kontanten werden gegen billige Fracht befördert. Berlin, den 27, Mai 1851.
General - Post - Amt. Schmüdert.
Stettin und
O
Berlin, Sonnabend den
E T R S: U
2. August 1851.
Dem Maschinen - Fabrikbesißer Albert Arndt zu Berlin ist unter dem 28. Juli 1851 ein Patent auf eine doppelt wirkende Presse zur Extraction von Flüs- jtgkeiten und zum Pressen plastischer Gegenstände in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusam- menseßbung, ohne Jemand in der Benußung des bekann- e ten Prinzips zu beschränken, i auf jechs Jahre, von fenem Tage an gerechnet, und für den Um- sang des preußishen Staats ertheilt worden.
Justiz - Ministerium.
Allgemeine Verfügung vom 17. Juli 1834 — die Einziehung und Bereinnahmung der wegen Forst - Polizei - Contraventionen gerict- lih erkannten Geldstrafen betreffend.
Allgemeine Verfügung vom 14. Mai 1850 (Justiz - Ministerial- Blatt _S. 160).
Einige Gerichtsbehösrden haben Anstand genommen, die Cir- fular - Verfügung der Herren Minister des Junnern und der Fi- nanzen vom 12. April 1850 (Justiz - Ministerial - Blatt S. 160),
wonach die von den Gerichten zu erkennenden volizeilihen Geld=- sirafen zu den gerihtlihen Salarien - Kassen einzuziehen und von diejen an die Regierungs-Hauptkasse abzuführen fint, auf die wegen Forst-Polizei-Contraventicnen erkannten Geldbußen anzuwenden, die Einziehung derselben vielmehr den Königlichen Forst- Kassen uberlassen wollen. : : Da die Bestrafung der Forst - Polizei - Uebertretungen, eben so wie die aller ande: en Polizei-Uebertretungen, den Gerichten zusteht, jo muß auch in Betreff der Einziehung und Abführung der wegen &orst-Polizei-Uebertretungen, sie mögen in fisfalishen oder in Pri- vatforsten begangen scin, erkannten Geldstrafen ein gleihes Ver- sahren stattfinden, wie durch die Eingangs gedachte Cirkular - Ver- sugung vom 12. April v. J. als Regel vorgesvrieben ist.
Die hinsichtlich der Abführung der Strafen an gewisse Ge- meinden oder zu besonderen Zwccken bestehenden Ausnahmefälle sind in der erwähnten Cirfular-Verfügung speziell bezeichnet.
Die Gerichtsbehörden werden angewiesen, si hiernah zu achten.
Berlin, den: 17, Jult: 1854.
Der Justiz -= Minister Simons. Am sämmtliche Gerichtsbehörden,
L 2 E L Vol V.
Ministerium der geistlihen, Unterrichts: und Medizinal - Angelegenheiten.
Der Kreis - Physikus De. Jehn zu Beckum, Regierungs
Bezirks Münster, ist in gleiher Eigenschaft in den Kreis Hamm Regierungs-Bezirks Arnsberg; so wie
Der Kreis-Chirurgus Münzer zu Grottkau, Regierungs Bezirks Oppeln, in gleicher Eigenschaft in den Kreis Namelau Regierungs-Bezirks Breölau, verseßt; und
Der Lehrer Karl Friedri Theodor Goeker als K an dem Gymnasium zu Herford angefßteUt worden
Das lateinische und das deutsde Verzeichniß der Vorlesungen der hiesigen Universität für das Winter-Semester 1851/52, weite am 15. Dftober beginnen , i von deute an de: dem Kastellan Schade im Universitäts«Gebäude. ersteres tur 242 Sagr., legteres
für 2 Sgr. zu baben. Berlin, den 2. August 18541. Der Rektor der Universität. ITweßen.