noch ein Wohnhaus und cine Scheune mit Hol;schuppen und Fremden fall.
Das Mühlengrundstück zu Koslowo gehört zum Gute Koslowo, einem v, Zboinskischen Majorat, und Fiskus hat nur das Pachtrecht auf das Grundstück bis zum 1, Mai 1865,
Beide Mühlen sind untershlächtig, haben stets hinreichendes Wasser, und ihre Lage resp. uumit- telbar an der Chaussee nah Bromberg und in der Nähe der Ostbahn sichert ihnen einen aus- gebreiteten Absag ihrer Fabrikate und event. die vortheilhafte Benußung der Wasserkraft zu an- deren gewerblihen Zwecken. Z
Die Veräußerungs - Bedingungen können vom 20sten d, M, ab in unserer Registratur eingese- hen twerden. S
Der festgeseßte geringste Kaufpreis für beide zur Veräußerung gestellte Realitäten beträgt 40,000 Rthlr.
Der Bietungs-Termin i} auf
Den 2 Seplember d, J. Vormittags 10 Uhr, vor dem Regierungs - Nath Michaelis auf dem Mühlengrundstuck zu Przehowo anberaumt und wird Nachmittags um 3 Uhr eschlossen, Die Bietungslustigen haben zur
icherheit des Gebots im Termine 4000 Rihlr. baar oder in Staatspapicren zu deponiren, Der Zuschlag wird, wenn ein entsprehendes Gebot erfolgt, im Termine selbst fofort ertheilt,
Auf den Fall, daß în dem anberaumten Ter- mine ein entsprechendes Gebot nicht erfolgen sollte, werden die gedachten Realitäten gleichzei- tig auf ein oder mehrere Jahre vom 1. Oktober d, J. ab zur Verpachtung ausgeboten.
Der eventuelle Bietungstermin hierzu is auf ven bitten September b!-J., Vormittags 10 Uhr, vor dem obengedachten Kommissarius ebenfalls auf dem Mühlengrund- stück zu Przehowo anberaumt, und können die Berpachtungs-Bedingungen ebenfalls vom 20, d. M. ab in unserer Registratur eingeschen werden. Zur Sicherheit des Gebots haben die Bietungslusti- gen im Termine 1000 Rthlr. baar oder in Siaats -
papieren zu deponiren.
Marienwerder, den 16. Juli 1851,
Königliche Regierung. Abtheil1ng für direkte Steuern, Domainen und Forsten. Voqsart.
- Dl al I S Lf, 6 [59] Königliche Bibliothek.
Am Montag den 4. August, Vormittags 9 bis 1 Uhr, findet in der Königlichen Bibliothek die öffentlihe Versteigerung werthvoller Bücher aus der Königlichen und ehemaligen gräflich Mejan- schen Bibliothek statt und wird an den folgen- den Tagen regelmäßig fortgeseßt werden. Das gedruckte Verzeichniß is in der Königlichen Bi- bliothek und bei dem Königlichen Auctions-Kom - missarius Herrn Th, Müller zu erhalten.
Berliti, den 31; Juli? 1851, Der Königliche Geheime Regierungsrath und Ober - Bibliothekar. P erß.
[591] Nothwendiger Verkauf,
Das dem Gutsbesißer und Lieutenant Franz Adolph Bertram gehörige, sub Litt D. XXIV. Nr. 4—8 in der Einlage innerhalb des hiesigen Gerichtsbezirfs belegene Grundstück, bestehend aus 6 Hufen kulmish Stadizinsland und 4 Mor- gen 90 [JRuthen eigenthümlichen Landes, ab- geshäpt auf 25,067 Rthlr. 13 Sgr, 4 Pf., soll nebst den dazu gehörigen Wohn- und Wirth- schaftsgebäuden, 3 Käthen und einer Schmiede, zufolge Hvpothekenshein und Bedingungen in dem 1V, Büreau einzusehenden Taxe, soll
am 23, Januar 1852, Vormittags, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,
Elbing , den 14. Juli 1851, :
Königl, Kreis - Gericht. 1, Abtheilung.
[592] Nothwendiger Verkauf. Kreisgerichts - Kommission 11, zu Filehne,
Der ín der Stadt Filehne sub Nr. 23 in derx Hauptstraße belegene Gasthof nebst Hinter - und
t F 3 I S S I I I E P Ta E A SE I: 525 S E
150
| Seitengebäuden, Stallung, Speicher, ein Bau-
plaß nebst Hofraum, eine Scheune auf der Blonde und dazu gehörige 70 Morgen Aer sowie 14 Morgen Negwiesen, dem August Dupke gehörig, abgeshäßt auf 6696 Rthlr, 23 Sgr. 4 Pf. zu- folge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll im Bietungstermine am 21, Januar 1852, Vormitt. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden auf- geboten, sih bei Vermeidung der Präklusion \pä- testens in diesem Termine zu melden.
Filehne, den 21, Juni 1851,
J T h ) f | -— a t ' - Nuhrort-Krefeld- Kreis Glad- [570] bacher Eisenbahn.
Die Herren Actionaire der Ruhrort - Kre feld- Kreis Gladbacher Eisenbahn - Gesellschaft beehre ich mich zu der im §. 12 des mit dem Staate abgeschlossenen Vertrages vom 26. September 1849 vorgeschriebenen General-Versammlung
auf Sonnabend den 30. ua c,
Bormittags 10 Uhr, im Rump'*schen Saale hierselbst hiermit ergebenst einzuladen, um für die zwei ausscheidenden Mit- glieder und Stellvertreter der Deputation eine anderweite Wahl zu treffen und um den Bericht über die Lage des Unternehmens entgegenzu- nehmen. :
Hinsichtlich der Legitimation der Stimmberech- tigten wird auf die Bestimmungen des §. 26 der Statuten Bezug geuommen,
Krefeld; ven 2, Juli 1851.
Der Vorsizende der Deputation der Nuhrort - Krefeld - Kreis Gladbacher Cisenbahn=-Gesellschaft,
Vevso ner.
E Delanntmacch ung.
Im Auftrage der Königl. General-Landschafts- Direction von Pommern zu Stettin werde ich die zu Johaunis d. J., so wie die früher fälligen Pfandbriefs-Coupons, gegen E inlieferung derselben und cines den Namen der Güter und den Geld- betrag enthaltenden summirten und nah der Reihenfolge der Kapitalsbeträge darüber anzu- fertigenden genauen Verzeichnisses, in den Tag- gen vom
4 019 eseß lickch den. 12, August, (mit Ausschluß des Sonntags) Vormittags von 9 bis 12 Uhr, auszahlen, Spätere Zahlungen jedoch können, nach der Verfassung der Kasse, unb-dingt nicht geleistet werden,
Derlin, den 12, Juli 1851, M Borchardt jun, Jägerstr, Nr. 22
a E M R E R v _TC D
[595] Betbanntmacch ung.
Nachdem eingetretener Verhältnisse wegen der Gemeinderath und Bürgerausschuß der k. Kreis- stadt Eger beschlossen hat, die mit Edikt vom 20, April 1851 im Offentwege zur Verpachtung ausgeschriebene Franzensbader ‘Minera wasser- Versendung zu sistiren und in eigener Regie zu übernehmen, so wird dies hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht,
Gemeinderath und Bürgerausshuß Eger, am 21) GUIP 1891.
e sub, Obmann,
[593] BEerkauf der Rittergüter Linden und Wendessen,
Auf den Antrag des Eigenthümers i} von mir, dem unterzeichneten Notar, zum öffentlichen und meistbietenden Verkauf der im Herzogthum Braunschweig bei Wolfenbüttel belegenen von Lauingenschen Rittergüter Linden und Wen- dessen Termin auf
N Ao, Veptembéêr d.
Morgens 10 Uhr, anberaumt, zu welchem Kauf-
lustige in meiner Wohnung hierselbst zu erschei- nen und ihre Gebote abzugeben hierdarch einge- laden werden,
Die Nittergüter Linden und Wendessen, in einer anmuthigen u»d ergiebigen Gegend ves Herzogthums Braunschweig belegen und ersteres etwa 20 Minuten von Wolfenbüttel und eine Neeile von Braunschweig entfernt, begränzen ein- ander und werden beide von der Berlin - Kölner Eisenbahn unmittelbar berührt; sie sind überdies durch eine Chaussce mit Wolfenbüttel und Braun- shweig verbunden, und in Wolfenbüt'el befindet sich ein Stationso¡t der Berlin-Kölner E. fenbahn.,
Beide Güter sind mit guten Wohnhäusern und allen erforderlichen Wirihschaftsgebäuden vollstän- dig verseben, und das Wohngebäude des dem Rittergute Linden einverleibten, vormals von BVöttichershen Guts ist als ein für sich belege- ner Landsiß dur Vermiethung zu nußenz die Versicherungssumme für sämmtliche Gebäude be- tragt 61,550 Thaler,
Das Areal der Güter Linden und Wendessen begreift nah vollständig ausgeführter Gemein- heitstheilung und Separation an
Gärten 41 Morgen 61 Ruthen,
Aerland.…. 1536 » )»)
Wiesen 120 » O0»
Actiger …. 140 » G»
Wannewegen und
Gaben 4 » 50 ») und zu den sonstigen Nuzungsgegenständen ge hört die Jagd auf eigenem Areale, Brennerei und Brauerei, Krugzerechtigfkeit nebst Schmiede, die Fischerei und das Einkommen aus den Häus- lingswohn 1ngen.
Die Fildmarken von Linden und Wendessen gehören rücksichtlich ihrer Ertragssähigkeit zu dey besten des Herzogthums, und bei der vorzüglichen, zum Anbau aller Früchte und namentl! ch auch der Zuckerrüben geeigneten Bodenbeschaffnheit bei der dem Absaye und Bezuge aller landwirth. schaftlicen und tehnishen P odukte förderlichen Beibindung der Güter mit der Berlin - Kölner und Halbe städter E senbahn und der Nähe der Städte Braunschweig und Wolfenbüttel würde eine Rübenzuckerfabrik unfehlbar unter den an stigsten Verhaltnissen anzulegen sein. E
Beide Büter sind von dem gegenwärtigen Ei genthümer bisher in Combination mit einande1 bewirthschaftet; jedes ders: lben is jedoch mit ei- genen genügenden Wohn - und Wirthschaftsge- vauden , mit einem für sich bestehenden Areale namentlih das Gut Linden mit
29 Morgen 97 Ruthen Gärten, 850 » 82 » Ackirland, 89) » 50+» Wiesen, O 0 » Aenger, Â » 50 Gräben Us netwegen,
Ian-
das Gut Wendessen mit:
15 Morgen 84 Rathen Gärten,
686 » 16 » Ackerland,
39 ) 80 Wiesen,
46 ) 98 ) Anger, auch mit einem vollständigen Jnoentare versehen und dieselben werden zusammen und jedes ein- zeln zum Verkaufe ausgestellt werden,
Auf dem Nittergute Linden befindet sich cine vor drei Jahren angelegte und für 6 Wispel Kartoffeln täglich eingerichtete, mit Dampfma schinen versehene Spiritusbrennerei,
Die diesjährige Aerndte und das Inventar sol- len im Kaufe beg'iffen sein, und den Kauflusti- gen wird daher anheimgegeben, die noch im Seide NeVenden Zruite Vai If Augenschein zu nehmen.
Bon dem Kaufgelde für beide Güter können auf eine Reide vou Jahren etwa hundert ficben tausend Thaler, für den Fall des Einzelnverkqufs aber an Linden etwa 75,000 Thaler und an Wendessen etwa 32,000 Thaler geg: n Verzinsung stehen bleiben.
Die Verkaufsbedingungen können vom 12, Au- gust d. J. an bei mir und auf den Gütern Lin- den und Wendessen eingesehen, auch gegen Er- stattung der Kopialien abschriftlih mitgetheilt {verden,
Wolfenbüttel, den 30, Juli 1851.
W. Schulz, Notar und Obergerichts - Advokat,
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Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckershen Geheimen Ober - Hofhuchdruerei,
Yas Abonnement beträgt:
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in allen Theilen der Monarchie ohne i Preis-Erhöhung.
Mit Seilage (Preuß. Adler-Zeitung ) in Serlin* 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf, in der ganzen Monarchie:
1 Rihlr. 175 Sgr
Sfaatch
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Königlich Preußifcher
Alle Post - Anstalten des In - und
Auslandes nehmen Sestellung auf
dieses Blatt an, für Berlin die
Expeditionen des Preuß. Staats- Anzeigers :
Sehren-Strafie Ür. 57. und Schadows-Straße r. 4. —_ Thei
4A C l
Berlin, Sonntag den 3. August
Se. Majestät der König haben A llergnädigst geruht:
Den Kaufmann Karl Robert von Granhius zu Danzig zum Kommerz= und Admiralitäts - Rathe und faufmännischen Mit-= gliede des Kommerz = und Admiralitáts - Kollegiums daselbst zu ernennen, j;
Ministerium für Handel, (Gewerbe und offentliche Arbeiten. Der beim u der Weichselbrücke zu Dirschau beschäftigte Baumeister August Ludwig Schwahn is zum Königlichen Wasserbaumeister ernannt worden,
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V eann im a-ch uy g
Nachdem die elektromagnetische Telegraphen-Linie zwischen Stet= tin und Swinemünde im Auschlusse an die Berlin-Stettiner Linie vollendet worden ist, wird dieselbe nunmehr unter ten allgemeinen Bedingungen resp, Tarifbestimmungen, welche die Bekanntmachung vom 26. September v. J. enthält, dem Depeschen-Verkehre über- geben,
Berlin, den 1, August 1851.
General-Post-Amt. Justiz - Minifsteriune,
Allgemeine Verfügung vom 18. Juli 185/{ die Verwendung von Ersparnissen an persönlichen Ausgaben zu Remunerationen, so wie die Bewilligung von Gratificationen und Unterstüßungen aus den Unterstußungs- Fonds betreffend,
Allgemeine Verfügung vom 25, August 1850,
Die Gerihts-Behörden und die Beamten der Staats=Anwalt- schaft werden hierdurch{ angewiesen, Tie Vestimmungen der allge meinen Verfügung vom 25. August v, J. Nr. 1 bis 4 Ministerial-Biatt von 1850 S. 290) U U Ds 1801 als maßgebend zu befolgen. :
Berlin, den:48, Juli 1851,
3 (Gh it12 (JuUlili-
v
laufend f A
Der Justiz - Minister
Simons,
An sämmtliche Gerichts-Behörden und an die Beamten Anywwaltschaft.
Kriegs-Ministerium. Versügung vom 25, Juli 1851 betreffend die Anwendung der bürgerlichen Strafen auf Militairpersonen,
Aus der abschriftlich beiliegenden allgemeinen Verfügung des Herrn Justiz - Ministers vom 14. Juli d. I. wird Das Königliche Ocneral - Kommando erschcn, taß die Civil Gerichte angewiesen worden sind: ;
a) in allen Fällen, in welhen nach dem mit oem L U N in Krast getreteneu Strafgeseßluch für die preußischen Staaten ZUucht)ausstrafe eintritt, gegen Militairpersonen des Beur- laubten-Standes auf diese Strafe und nicht mehr, anstatt der- selben, auf Einstellung in eine Strafsection zu erkennen ;
b) so wie gegen diese Militairpersonen au die den Militair- Geseßen bis jeßt nicht bekannte Strafe der zeitigen Unter- sagung der bürgerlihen Ehrcnrechte auszusprechen, insofern ste dieselbe geschlich verwirkt haben.
___ Zugleich is dort angedeutet, daß es noch ciner geseßlichen Be- [immung darüber bedarf, ob die Verurtheilung ciner Militairper-= jon zu der unter Lit. b. erwähnten Strafe die Entfernung aus der Armee stets nach sich ziehen soll, :
Wis zur CEmanirung einer solchen geseblihen Vorschrift kann jedoch diese Frage nicht völlig unentschieden bleiben; vielmehr ist in allen bis dazin vorkommenden derartigen Straffällen eine Bestim- mung daruber ezforderlich, ob der Verurthecilte in der Armee ver- G joll oder aus dem Militair - Verhältniß gänzlich zu entlas- en ist, : s
a nun von allen gegen Militairpersonen des Soldatenstan- des bei Civilgerihten ergehenden, auf diese Strafe lautenden Er= kenntnissen nach der Verfügung des Herrn Justiz- Ministers vom 29. Junt 1551 (Königlich Pi eußischer Staats-Anzeiger Nr. 5) die Landwehr=Brigade-Commandcure von den Beamten der Staats-=- Anwaltschaft durch Mittheilung des Tenors des rechtskräftigen Er= ienntnisjjes Nachricht erhalten sollen, jo erhuche ich das Königliche General-Kommando ergebenst, die xandwehr-Brigade-Commandeure anzuweijen, bis auf wiitere Bestimmung diese Erkenntnisse sobald e nen von den Beanmien der Staats-Anwaltschaft mitgetheilt werden, dem Kriegs-Ministerium zur Einholung der Allerhö{sten Entscheidung über das Verbleiben der Verurtheilien in der Armee einzuscnden,
Auch wolle das Königliche General-Kommando die Landwehr- Vrigade-Commandeure darauf aufmerksam machen, daß es nit unzweifelhaft ist, ob die C vilgerichte nach dem jeßizen Stande der GBeseßgcebung ohne eine ncue g:sebliche Bestimmung die Nothwen- digfeit anerkennen werden, gegen Unteroffiziere und Gemeine des Bourlaubtenstandes dei der Verurtheilung zur Zuchthaus strafe zu- gleich die Ausstoßung aus dem Soldatenstande auszusprechen, und daß es, wenn im Tenor eines gegen dieselben ergehenden, auf Zucht= hausstrase lautenden Erkenntnisses die Ausstoßung aus dem Sol= dateistante nicht ausgesprochen sein sollte, der Anzeige an d Kriegs-Ministerium unter Mittheilung des Tenors ‘des Erfkenn nisses bedarf, um wegen der Entsernung der Verurtheilten aus d Armee das Erforderliche zu veranlassen. :
Schließlich wird das Königliche General-Kommando ergebenst ersucht, von dem Juhalte dieses Erlasses auch den mit Gerichtsbar-= keit versehenen Militair-Befehlshabern Kcnutniß zu geben und ihnen die Anweisung zu ertih.ilen, in allen Fällen, in welchen gegen Mi - litair=Personen des Dienststandes durch ein von ibnen angeordne- tes Spruchgericht auf zeitige Untersagung der Ausubung der bür- gerlichen Chrenrechte erkannt wird, das Erkenntniß, insofern die Bestätigung dem Militair-Befehlshaber zußeht, nach der Publication zu dem vorerwähnten wee dem Kriegs=Ministerium einzureichen.
Dn, Vei 40. Bul 1501, :
2
as
er
Der Kricgs=Minifte r. Gr denselben :
von Wangenheim. An sämmtliche Königliche General-Kommandos 2c. Folgt die Allgemeine Verfügung des 14, ult: 4851
Civil - Gerichtsbarkeit unterworfenen, im lichen Jundividuen zur Anwendung kommen. Staats-Anzeiger Nr. 17.) Oa, vom 7, ult Strafe der Einstellung in dice Festungs-
E
Justiz - Ministers vom — betreffend die Strafarten, welche gegen die der NYUilitairverbande befind (Königlich Preußische betreffend die Aufhebung Straf-Sectionen der Civil-Gerichtsbarkeit unterworfenen, im Militairverbande lichen Judividuen. (Königlich Preußischer Staats Anzeiger Nt
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É { N C11 p" P Fp io (Frrif6t 41195 Bekanntmachung vom 30. Juli 1851, betreffend die Errichtung
Central-Büreaus für das 1ste und Zte Landwehr - Regiments.
Nachdem für den Geschäfts - Betrieb des Bataillons 20sten Landwehr - Regiments ein Central -Büreau hie
selbst (Vauhofsgasse Nr. 6) errihtet worden is, wird es erforder=
lich, daß von jeßt ab alle Requisitionen fn Kontrol-Angelegenheiten
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