1851 / 35 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Da dergleichen Erwerbungen, um auf dem firchlihen Gebiete zu voller Rechtskraft zu gelangen, grundsäglih der Zustimmung der betreffenden Diözesan-Oberen bedürfen und es nicht zulässig erscheint, vaß von Seiten der Staatsgewalt über die Genehmigung eiues noch nicht iu vollständige Rechtsverbindlichkeit übergegangenen Geschäfts Beschluß gefaßt werde, fo veranlasse ih die Königliche Regierung, bei Anträgen der gedachten Art, welche den bestehenden Geseßen gemäß an mich zu gelangen haben, jeder- zeit zu erwähnen und nachzuweisen, daß die erforderlihe Zustimmung und Genehmigung der betheiligten Diözesan-Behörde dem in Frage stehenden Rechtsgeschäste bereits zu Theil geworden sei,

Berlin, den 15. Mai 1851. f

Der Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. von Raumer,

An sämmiliche Königliche Regierungen.

Versügung vom 12, Juni 1851 betreffend tie vor der Berufung von Vorstehern an höheren Töchterschulen über ihre politische Hal= tung und die Zuverlässigkeit ihrer Gesinnung einzuziehenden Crkundigungen.

Auf meine Anfrage vom 4. April d. J., ob das Königliche Provinzial - Schulkollegium vor der von ihm ausgegangenen Bestä- tigung des früheren Predigers und Rektors N. N., als Vorsteher einer höheren Töchterschule, die für solchen Fall nöthigen Erkundi- gungen eingezogen, hat sih das Königliche Provinzial - Schulkolle- gium in dem Bericht vom 16, April d. J. auf die dem N. N. von der Königlichen Regierung in N. N, ausgestellien Zeugnisse beru- fen, welche sich sowohl über seine Befähigung, wie über seine Amts= führung, in der anerkennendsten Weise aussprächen.

Die Königliche Regierung in N. N., von mir veranlaßt, Ab- {rift dieser von ihr dem N. N. ausgeftellten Zeugnisse einzureihen, hat mir angezeigt, daß sie demselben troß seines Ansuchens ein sol- ches vor seinem Abgang von N. N. nicht ausgefertigt habe. Vor mehreren Jahren habe der N. N. allerdings belobende Anerken- nungen seiner Leistungen und seiner Verdienste um die Hebung der bei seinem Amtsantritt auf einer sehr niedrigen Stufe befindlichen Stadtschule in N. N. empfangen; allein diese Anerkennungen rühr- ten aus einer Zeit her, wo die organisatorische Tüchtigkeit und das Lehrgeschick des N.N. noch nicht durch später in Betreff sciner po- litischen Haltung und der Zuverlässigkeit seiner Gesinnung gemachte auffällige Erfahrungen verdunkelt waren.

Ich kann es nur mißbilligen, daß das Königliche Provinzial- Schulkollegium bei dieser Gelegenheit in Nihtbefolgung meines Er- lasses vom 22. Januar d. J. (Minist. «Bl. S. 4) es unterlassen hat, sich auf zuverlässigem Wege vollständige und sichere Ueber- zeugung von der Würdigkeit des N. N. zu verschaffen. Jndem ich für künftige ähnliche Fälle eine sorgfältigere Beobachtung und Aus- führung der bestehenden Bestimmungen seitens der Königlichen L n Aus i erwarte, veranlasse ih dasselbe, der erneren Haltung -und Führung des N. N. eine besondere Aufmerk- samkeit zuzuwenden und erforderlichen Falls mit Entschiedenheit gegen ihn disziplinarisch zu verfahren.

Berlin, den 12, Juni 1851.

An das Königl. Provinzial-Schulkollegium in N. N.

Abschrift zur Nachricht und mit der wiederholten Veranlassung, sh bei allen Anstellungen, Beförderungen, Bestätigungen 2c. 2c. über die betreffende Person zuverlässige Kenntniß zu vei schaffen. Zeugnisse, namentlich aus älterer Zeit, welche von ten Berwerbern produzirt werden, sind in der Regel nicht als genügend anzuschen, vielmehr wird zur vollständigen Feststellung des Sachverhältnisses

eine amtliche Rücksrage bei der betreffenden Behörde nothwendig

Berlin, den 12. Juni 1851. Der Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten. von Naumer,

sein.

An sämmtliche Königl. Provinzial-Schulkollegien und die Königl, Regierungen.

Cirkular - Verfügung an sämmtliche Königliche Konsistorien, vom 14. Juli 1851 betreffend das kirchliche Kollekten -= Wesen.

Dur mehrere, von verschiedenen Seiten her in neuerer Zeit an uns ergangene Veranlassungen sind wir darauf geführt worden, die in der evangelischen Kirche unseres Landes bestchenden Einrich- tungen in Betreff des kirchlichen Kollekten-Wesens zum Gegenstande einer näheren Prüfung zu mathen.

Aus den uns hierüber schon jeßt zu Gebote stehenden Mate- rialien haben wir die Ueberzeugung gewonnen, daß, abgesehen von den durch besondere Umstände bedingten außerordentlichen Kirchen- Kollekten, die Zahl der stehenden, regelmäßig wiederkehrenden Kol- leften in vielen Theilen des Landes das wünschenswerthe Maß überschreitet, daß bei der Anordnung derselben oft schr zufällige Umstände cingewirkt haben und das Wesen der kirchlichen Kollekten, als einer von der Kirche zu hegenden und zu pflegenden christlichen

Liebeothátigkeit dabei niht immer im Auge behalten worden ist, und daß aus beiden, aus der Ueberfullung der Gottesdienste mit Kol- lekien, wie aus der Benugung derselben zu Zweden, welche der Kirche, weun auch nicht völlig fremd, doch oft sehr fern liegen eine Abstumpfung der chrisilihen Milvthätigkeit hervorgegangen ist, welche im kirhlizen Juteresse nur tief beklagt werden kann. j

Die evangelishe Kirhe wird aber gegenwärtig um so mehr verpflichtet sein, der Orduung des Kollekten-Wesens eine sorgfál= tige Ausmertjamkeit zu widmen, als mit der wachsenden Erkenntniß von den weitumfassenden Aufgaben und Bedürfnissen der Kirche nach Junen und nah Außen auch die Unzulänglichkeit der ihr zu Gebote stehenden Mittel immer liefer und ernster sich fühlbar macht und die Sazwierigkciten, aus öffentlihen Fonds Hülfe zu erlangen, durch die veränderte Form der Staatsverfassung sich vermehrt haben. Die Kirche wird daher unter allen Umständen die freie Liebe ihrer Glieder als ihr s{chönstes und reichstes Gut zu betrach- ten habcn, und dies um so mehr, als sie sich bewußt sein wird, daß an diesen freien Gaben der Liebe zugleich die Kraft des Glaubens und der Segen des Gebetes haftet.

Welche Krast diese freie christliche Liebe bei richtiger Anregung au in unserer d) it noch zu entwickeln vermag, beweist die Thatsache, daß im Zahre 1515 eine am Sonntage vor dem Todestage der Hochseligen Königin Luise in allen Kirchen des Landes gesammelte gußerordentliche Kollekte für die erblindeten Krieger, ungeachtet der

Erschöpfung des Landes durch die Kriegsjahre und ungeachtet zweier | don voraugegangeuer Kollekien zu ähnlichen Zwecken, einen Ge- | jammt- Crtrag von nahe au 25,000 Thlr. erbracht, und daß im | evangelischen Kirchen gesammelte |

Jahre 1842 e nur in ‘den Kollekte zur Auestaitung der wohlthätigen Stiftungen in dem neu- errichteten evangilishen Bisthum zu Jerusalem einen Stiftungs- sonds von etwa 45,000 Thlr, gewährt hat.

Um aber diesen in unsrer Kirche lebendigen Trieb christlicher | rihtig zu pflegen und zu leiten, erscheint es uns nothwendig, | außer einer sorgfaltigen und haushâlterischen Benußung des Mittels | ußer J namentlich auch in Ansehung der | bisherigen steh enden Kollekten eine strenge Prüfung und Aus- | wahl eintreten zu lassen, um dieselben auf ein billiges und den |

Liebe außerordentlicher Kollekten, kirhlihen Zwecken entsprehendes Maß herabzusetzen.

Hierzu i

aller in den verschiedenen Landestheilen bestehenden regelmäßigen

Kollekten, ihrer Erträge, des Grundes ihrer Anordnung und des | Erst aus einer solchen Uebersicht |

Zweckes ihrer Verwendung. werden sih die weiteren Maßnahmen mit Sicherheit ergeben.

Wir fordern daher das Königliche Konsistorium auf, uns zur | Gewinnung einer solchen Uebersicht behülflich zu sein, und fügen wir | zu diejem Ende zwei Tabellen (A. und B.) hier bei, nah deren An- | Zur nähe- |

leitung wir dieses Material geordnet zu sehen wünschen. ren V derselben fügen wir Folgendes hinzu :

meln.

plaren, als evangelische Kirchen in der Provinz find, drucken und

sie durch die Superintendenten den einzelnen Pfarre:n zur Aus- |

füllung zugehen zu lassen haben. Demnächst werden dieselben nach Superintendentur-Kreisen von den Superintendenten zu sam- meln und dem Königlichen Konsistorium zur weiteren Benußung wieder zuzusenden sein.

*) Tabelle A. Jn der evangelischen Kirche zu NN,, Diözes NN., Pro-

vinz NN,, werden jährlich folgende regelmäßige Kirchenkollekten gesammelt:

1) Laufende Nummer. 2) Bezeichäung und Bestimmung der Kollekte. 3) Wie oft im Jahre die Kollekte stattfindet. 4) An welchen Sonntagen. 5) An wen der Ertrag abgeführt wird, 6) Ertrag der Kollekte in den Jahren Le 1841 Rthlr. b, 1842 w Ce 1843 N) d. 1844 » C, 1845 » f, 1846 » Se 1847 » h, 1848 » 1, 4849 » k, 1850 » » 7 7) Gesammt-Ertrag der lezten 10 Jahre Rihlr, Sgr. Pf. 8) Seit wann die Kollekte besteht und auf welcher Anordnung dieselbe beruht. NB.,

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Geistlichen feine zuverlässigen Nachrichlen trarüber zur Hand sind. . i . L, Unier den regelmäßigen Kollekten sind auch die seit dem Jahre 1845 von Jahr zu Jahr gestatteten Kollekten für die Zwecke der Gustav Adolph-Stiftung mit aufzuführen, Sollten dieselben in der Kirche nicht abgehalien worden sein, so ist dies in der Tabelle zu bemerken.

2)

st jedoch das uns zu Gebote stehende Material nicht | ausreichend, sondern wir bedürfen vorab einer genauen Ucbersicht |

Die Tabelle A.) wird als Grundlage zu benußen sein, | um danach aus den einzelnen Parochieen die Materialien zu sam- | Das Königliche Konsistorium wird dieselbe in so viel Exem- |

4) Die Rubrik 8 bleibt unausgefüllt, wenn den betreffenden

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In Beziehung auf die Rubrik 8 ist bereits unter der Tabelle selbs bemerkt, daß es zur Ausfüllung derselben nicht erst weitläufi- ger und zeitraubender Nachforshungen von Seiten der einzelnen Pfarrer bedarf, sondern daß dieselbe, wo dem einzelnen Geistlichen keine zuverlässigen Nachrichten darüber zur Hand sind, unausgefüllt bleiben mag. Die Superintendenten, und in höherer Stufe das Königliche Konsistorium selbst, werden diesen Mangel aus den aus anderen Parochieen ihnen zufließenden Nachrichten und den aus eigener amtlicher Wissenschaft ihnen bekannten Thatsachen zu er- gänzen leiht im Stande sein.

Wir überlassen es ferner dem Ermessen des Königl. Konsisto- riums, dieser Tabelle noch eine neunte Kolonne Bemerkungen hinzu- zufügen, in welher die Pfarrer sih namentlich darüber äußern mö- gen, ob die betreffende Kollekte zu besonderen Wahrnehmungen über die Empfänglichkcit der Gemeinden für dieselbe Veranlassung ge- geben hat, und ob innere kirhliche Gründe für die Beibehaltung oder Abstellung der Kollekte erfahrungsmäßig hervorgetreten sind. Sollte es jedoch dem Königl. Konsistorium aus irgend welchem Grunde nicht angemessen erscheinen, hierüber die Aeußerungen aller cinzelnen Pfarrer zu provoziren, so wird doch ein Urtheil dieser Art jedenfolls von den Superintendenten besonders zu erfordern sein, um bei dergleichen Aeußerung des Königl. Konsistoriums als Ju- formation benußt werden zu können.

IT. Die Tabelle B. *) wird auf Grund der ausgefüllten Ta- bellen A. von dem Königl. Konsistorium für den ganzen Umfang der Provinz aufzustellen sein und eine Uebersicht über die in der Provinz bestehenden Kollekten, ihren Ertrag und ihre Beschaffen= heit gewähren. Aus der Gesammtheit dieser Tabellen B. für alle aht Provinzen wird sich die Total-Uebersicht ergeben.

Für die Aufstellung und Sammlung der Tabellen A. bestim- men wir die Frist von drei Monaten, für die Zusammenstellung der Tabelle B. eine Frist von anderweitig drei Monaten, dergestalt, daß wir nach Ablauf von sechs Monaten in dem Besiße des gesammten

Materials zu sein wünschen.

Das Königliche Konsistorium wolle in seinem Schlußbericht mit der Tabelle B. auch die gesammelten Tabellen A. mit einsenden und zugleich : 1) zu jeder einzelnen Kollekte eine Abschrift derjenigen Erlasse

oder Verordnungen, auf welche die Einführung der Kollekte sih gründet, und

eine motivirte gutachtlice Aeußerung über deren fernere Bei= behaltung oder Abstellung, so wie über die Mittel und Wege, wie eine solhe Abstellung ohne Verleßung wirklicher Rechte oder auch nur zu schonender: rechtlicher Interessen eventuell herbeizuführen sein möchte.

Hiernach empfehlen wir die weitere Vorbercitung dieser Sache der Umsicht und Treue des Königlichen Konsistoriums.

Berlin, den 14. Juni 1851.

Evangelischer Ober - Kirchen - Rath.

*) Tabelle B, Jn den evangelischen Kirchen der Provinz NN,. werden |

jährlich folgende regelmäßige Kirchenkollekten gehalten : 1) Laufende Nummer. 2) Bezeichnung und Zweck der Kollekte, 3) In welchen Theilen der Provinz diese Kolleïte stattfindet, 4) In wie vielen Kirchen, 5) Wie oft im Jahre. 6) An welchen Sonntagen. 7) Wohin der Exctrag geführt wird. 8) Ertrag der Kollekten in den Jahren. a) 1841 Nthlr. Sgr. b) 1842 It e c) 1843 w It d) 1844 i t e) 1845 t p t) 1846 F p g) 1847 t p h) 1848 " y i) 1849 " " k) 1850 M U i 9) Gesammt-Ertrag in den leßten 410 Jahren Rihlr, Sgr. Pf, 10) Seit wann die Kollekte besteht und auf welcher Anordnung dieselbe beruht.

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Abgereist: Der Kammerherr, außerordentlihe Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königl. bayerischen Hofe, vou Bo ckelber g, nach Kremmen,

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 9. August. Im Schauspielhause. 127ste Abon- nements - Vorstellung : Der alte Magister, Schauspiel in 3 Abtheil, von R. Benedix. Hierauf : Der Kurmärker und die Picarde 1815, Genrebild, von L. Schneider.

Amtlicher Wechsel -

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der Berliner Börse, vom S. August 1854.

SS echsel- Course vom 7, August 1851.

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