[561]
Aachen-Mastrichter Eisenbahn.
Die Herren Actionaire der Aachen-Mastrichter Eisenbahn- Gesellschaft werden mit Bezugnahme auf die Artikel 8. und 9, des Statuts hierdurch aufgefordert, die fünfte Einzahlung mit 20 pCt. oder 40 Thalern per Actie
vom 20. bis 25, August 1851 nach ihrer Wahl
in Agchen bei Oeder u. Comp. oder
bei C. Wintgens-Oeder,
in Amsterdam bei Ny pels u. Comp.,
in Berlin bei Anhalt u. Wagener,
in Köln bei S, Oppenheim jr. u, Comp,,
oder beim A. Schaaffhausen’shen Bankgerein, in Mastricht bei G. Tielens aîné & fils, gegen deren provisorische Quittung zu leisten.
Für die Zahlungen in Mastricht und Anister- dam is der Cours auf Fl. 70,40 niederländisch Courant für 40 Thaler preußisch Courant fest- geseßt.
Gegen Einsendung der vorerwähnten proviso- rischen Quittungen und unserer Partialquittungen über die vierte Einzahlung könnén die über 60 Prozent oder 120 Thaler lautenden neuen Par- tialquittungen bei uns in. Empfang genommen werden. Aachen, 24. Juli 1851.
Die Direction der Aachen-Mastrichter Eisenbahn-Gesellschaft.
[209] G Lat la Lad 0:1xg Bei dem Königlichen Appellgtionsgerichte zu Dresden. haben:
1) der Auszügler David Wilde zu Langen- reinsdorf, daß ihm die Talons d. d. 1, Januar 41844. und die Coupons vom 1, Oktober 1846 der beiden Königlich Sächsischen Staatsschulden- Kassenscheine vom Jahre 1844
Litt. E. Nr. 2916 über 50 Thlr, und att, C. Ir, 1/49 Uber 200 Dhlx.
2) der Kramer Carl Ernst Ludwig Schäffer zu Leipzig, daß ihm die dreiprozentige landschaftliche Obligation
Litt. Dd d. Nr. 6805 über 100 Thlr,
3) Johanne Sophie Hendrich dasclbst, als Erbin Carl Wilhelm August Schubert's, daß diesem ihrem Erblasser der zweiprozentige Königlich Sächsische Kammer-Kredit-Kassen schein
Litt. D d. Nr. 4701 über 50 Thlr,
4) Christoph Heinrih Preißter zu Ottendorf und Genossen, als Erbeu Evêt Jylianen vVertv. Börner, früher verw. Geßner, geb, Philipp, daß der Lehteren der zweiprozentige Königl. Sächsische Kammer-Kredit-Kassenschein
Litt. Cc. Nr. 7345 über 100 Thlr.,
9) der Einwohner Andreas Müller zu Quatiy, daß ihm der dreiprozentige Königlih Sächsische Steuer-Kredit-Kassenschein über 200 Thlr,
Liit. C€œc. Nr. 94° nebst dem- Talon 4 4. 1; April 1845 und“ den Zins-CoUpyons auf Ostern und Michaelis 1848,
6) der Pastor M. Ernst * Lebereht Petrinus 3u-Panissch/ daß ihm die drei Obligationen der früheren ‘Königlih Sächsischen Kassenbilletê-Kom- missions-Anleihe
Litt D. Nr, 214 zu 100 Thlr, Ba m 47 zu 50 Thlr., wu Tie 48 zu 50 Thlr.,
7) die Gemeinde Tauhardt, daß ihr der zwei- prozentige Königlich Sächsische Kammer- Kredit- Kassenschein über 100 Thlr.
Litt. Ce. Nr. 6075,
8) Christiane Charlotte Amalie, verehel. von Reibniy, geb, Scholber, in Altenburg, daß ihr der Talon ad. d. 41, Jänuar 1844" zu tênt drei- prozentigen Königlich Sächsischen Staatsschulden- Kassenschein-vom Jahre 1844 über 1000 Thlr.
9) der G abe is Zoe e
er Gutsbesißer Johann Friedrich Hofmann in: Klopsché, daß ihm der Talon 4. n 1842 / von ‘der landschaftlichen Obligation “über
25 Thlr. Litt: Fff. Nr. 224,
10) Berend Lehmann in Dresden, daß ihm der Talon d. d. 1, April 1842 von der land- schaftlihen Obligation über 25 Thlr.
Litt. Ff. Nr. 791,
11) Therese verehel. Sohrmann, geb, Schließer,
zu Leuteriß, und Auguste verehel, Franz, geb,
210
Sließer, zu Brießnig, als Erben des Oekonomic-
Veiwalters Johann Paul Schließer zu Moriy-
burg, daß tyrem genannten Erblasser die drei
Königl. Sächsischen Kanmmer-Kredit-Kassenscheine Litt. C c. Nr. 7398 über 100 Thlr.,
»: Did: “S 782 über 50 Lhlr.,
» Dd. » 5650 über 50 Iylr.,
12) Zuliane Emilie verw. Lange, geb, Frenßel, in Leipzig, und Heinrich Adam Siegel in Ulters- vormund)chaft Bertha Lauia und Fuiedrich Gustav Udolf’s Geschwister Lange, alo Erbeu des Schleijer- meisters Friedricy Gotilob Lange in Leipzig, daß threm genaunten Exrbiasjséèr der Talon d. d. 1, April 1842 zu dem Königlich Sächsischen Sieuer- Kredit-Kassenschein
Lit. D dd. Nr. 4737 über 100 Thlr,,
13) die Auszuglcrin Auna Nosina verw. Fijcher zu Röhrsdorf, daß ihr zwei Königlich Sächjische Steuer-Kredit-Kassenschente
Litt. Cec. Nr, 6164 über 200 Thir.,
» Ddd. » 8590 über 100 Thir,, nebst Talons d. d. 1, April 1545 und CEupons jur 4. April 1546 bis mí1 1, Oktober 1848,
14) der Altersvormund der minderjährigen Kinder Johann Gottlod Nicdel's, der Gutsve- sier Carl Gotthelf Goldammer zu Bockwig, daß ihm die Coupons auf oie Termine Michaelis 1846 und Ostern 1847 zu den srincu Pslege- befohlenen gehörigen Laudrentenbriejen
Lib D. Ver.- 2399 Uber 00. Llr,,
» G 9743 über 100 U,
» C » 9744 Uber 100 QUIT,,
4 B- » 9922 uber I00 Lir, abhanden gekommen seien, an, ezcigt und aus Er- öffuung des Coittal-Versahrens angetragen,
Lanüun die, vorstehend unter Nr, L, 9, 11 und 13 Genannten den von 1hnen angegebenen Verlust insowcit bescheinigt haben, day jie zur eidlichen' Bestärkung ihrer Behauptung zuzulassen unbedenklich erschicnen, wäs ab-r die uuter Nr, 2, 3, 4::6/- T7, 8, 9/40, 12 Und 14" allfgefuhrten Staatspapiere, auch beziehendlich Talous und Coupons anlangt, hinsichtlich dersclben die ge- seßliche Verjährungszeit von 10 und beziehend- lih“ 3 Jahren’ abgelaufen ist und weder zu dem einen, noch zu dem anderen der bezeichneten Dekumente oder zur Erhebung der darin ver- schriebenen Kapitalien und beziehendlich Zinsen außer den Antragstillern Jemand sich gemeldet hat, so hat das Königliche UAppeliationsgericht obigem Suchen stattzugeben beschlossen.
Es werden demnach alle diejenigen, welche an den voraufgeführten Dokumenten oder ay den darin verschriebenen Kapitaliea und beziehendlich Zinsen Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch öffentlih und peremtoris geladen,
den 11, SeptomBber 1991 zur gehörigen Gerichtszeit allhier an Appellg- tionsgerichtsstelle persónlih oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, sich an- zugeben, ihre vermeintlihen Ansprüche bei deren und dem Verluste der ihnen etwa zustehenden Rechtswohblthat der Wiedereinsezung in den vori- gen Stand anzumelden und zu bescheinigen, des Eintritts dieser Rechtsnachtheile auch schon im Falle des Außenbleïibens in dem vorstehend an- beraumten Termine gewärtig zu scin, mit dem be- stellten Kontradiktor rechtlich zu verfahren, binnen 4 Wochen zu beschließen und sodann ohne weitere besondere Ladung
den 1, November 1851 der Eröffnung eines Urtels, auch, daß solches binsihilich der Außenbleibenden an besagtem Tage Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht er- achtet werden wird , sih zu ve1 sehen.
Zugleich werden alle auswärtigen Juteressenten bedeutet, zu Annahme fernerer Ladungen Bevoll- mächtigte an hiestzem Orte, insoweit dies bis jegt_ noch nicht erfolgt, zu bestellen und dieselben allhier namhaft zu machen, außerdem aber zu er- warten, daß ihnen dergleichen nah Befinden von Gerichts wegen werden zugeördnet werden,
Dresdèn, den 10. März 1851,
Königlich Sächsisches Appellationsgericht. Dr. Meißner,
[593] — Berta
der Rittergüter Linden und Wendessen, Auf ven Antrag des Eigenthümers is von mir,
dem unterzeihneten Notar, zum öffentlihen und
meistbietenden Verkanf der im Herzogthum
Braunschweig bei Wolfenbüttel belegenen von
Lauingenschen Níittergüter Linden und Wen- dessen Termin auf
den 15, September d. J,, Morzens 10 Uhr, auberaumt, zu welchem Kauf- lustige in meiner Wohnung hierselbst zu erschei- nen und ihre Gebote abzugeben hierdurch einge- laden werden.
Die Rittergüter Linden und Wendessen,, in einer anmuthigen und ergiébigen Gegend des Herzogthums Braunschweig belegen und ersteres etwa 20 Minuten von Wolfenbüttel und eine Neile von Braunschweig entsernt, begränzen ein- ander und werden beide von der Berlin - Kölner Eisenbahn unmittelbar. berührtz sie sind überdies dur eine Chaussee mit Wolfenbüttel und Braun- schweig verbunden, und in Wolfenbüttel befindet sich ein-Stationsort der Berlin-Kölner Eisenbahn.
Beide Güter sind mit guten Wohnhausern und allen erforderlichen Wirthschaftsgebäuden vollstän- dig versehen, und das Wohngebäude des dem Rittergute Linden einverleibten, vormals von Böttichershen Guts is als ein für sich belege- ner Landjiy dur Vermiethung zu nußenz die Bersicherungssumme sür sämmtliche Gebäude be- trägt 61,550 Thaler,
Das Areal der Güter Linden und Wendessen begreift nah vollständig ausgeführter Gemeii- heitetheilung und Separation an
Gärten 41 Moigen 61 Ruthen,
Ackerland... .… 6 » 98
» 40 Aenger » 8 Wannewegen und l Gräben: ‘‘-:- -° j 4 » JO _ » und zu deu sonstigen Nußungsgegenständen ge- hört die Jagd Auf eigenem Areale, Brennerei und Brauerei, Krugzerechtigkeit uebst Schmiede, die Fischerei und das Einkommen aus den Hâäus- ingswohn i: i t E E von Linden und Wendessen gehören rüdsichtlich ihrer Eitragsfsähigkeit zu den besten des Herzogthums, und bei der vorzüglichen, zum Anbau aller Früchte und ?amentlich auch der Zuckerrüben geeigneten Bode!beschaffenheit bei der dem Absaße und Bezuge aller landwirth- schaftlichen und technischen Produkte sörderli hen Verbindung der Güter mit der Berlin - Kölner und Halberstädter Eisenbahn und ter Nähe der Städte Braunschweig und Wolfenbüttel würde eine Rübenzuckcrfabrik unfehlbar unter den gün- stigsten Verhältnissen anzulegen sein.
Beide Büter sind von dem gegenwärtigen Ei- genthümer bisher in Combination mit einander bewirthschafstetz jedes derselben is jedoch mit ei- genen genügenden Wohn - und Wirthschaftsge- bäuden , mit einem für sich bestehenden Areale, namentlich das Gut Linden mit
25 Morgen 97 Ruthen Gärten, S0 » S Ackcrland, 8) » 50 » Wiesen, 93 » 20 » Aenger, 4a 5 SO* »% Gräben u. Wan- newegen, das Gut Wendéessen mit; 15 Morgen 84 Nathen Gärten, 686 » 16 ») Ackerland, 39 ») 80 » e lele, 46 » 8 » Zeder, auch mit einem vollständigen Jnventare versehen, und dieselben werden zusammen und jedes ein- zeln zum Verkaufe ausgestellt werden.
Auf dem Rittergute Linden befindet sich cine vor drei Jahren angelegte und für 6. Wispel Kartoffeln täglich eingerichtete, mit Dampfma- schinen versehene Spiritusbrennerei,
Die diesjährige Aerndte und das Juventar sol- len im Kaufe beg:iffen sein, und den Kauflusti- gen wird daher anheimgegeben, die noch 1m Felde stehenden Früchte baldigst in Augenschein zu nehmen.
Von dem Kaukfgelde für beide Güter können auf eine Reihe von Jahren etwa hundert sieben tausend Thaler, für den Fall des Einzelnverkauss aber an Linden etwa 75,000 Thalcr und an Wendessen etwa 32,000 Thaler gegen Verzinsung stehen bleiben.
Die Verkaufsbedingungen können vom 12, Au- gust d. J. an bei mir und guf den Gütern Lin- den und Wendessen eingeschen, auch gegen Er- stattung der Kopialien abschriftlich mitgetheil! wetden,
Wolfenbüttel, den 30, Juli 1851.
W. Schulz, Notar und Obergerichts - Advokat,
Redaction. und Rendantur: Schwieger. Berlin, Druck und Verlag der Orelershen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerci,
Das Abonnement beirägt ;
§ Üthlr. für § Jahr
in allen Theilen der Monarchie ohne : _ Preis-Erhöhung.
Mit Seilage (Preuß. Adler-Zeitung) in Serlin* 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf, in der ganzen Monarchie:
1 thlr. 174 Sgr
Staats-
Alle Poft - Anstalten des In - und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Blatt an, für Serlin die Expeditionen des Preuß. Staats- Anzeigers : Behren-Straße Ür. 57. und Shadows-Straße r. 4.
Ls t
zeiger.
M7 40.
Sanssouci, den 13, August.
Se, Majestät der König sind von Allerhöchstdero Reise
N nah Königsberg in Preußen auf Schloß Sanssouci zurückgekehrt.
Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht : Den seitherigen Regierungs-Rath von P rotb tn Breslau
zum Ober-Regierungs-Rath und Regicrungs-Abtheilungs-Dirigen-=
ten zu ernennen. i, :
Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Verordnung vom 2, August 1851 — betreffend die SZoll-Abfertigung der aus dem Auslande durch den östlichen Theil der Monarchie y transitirenden Post-Sendungen nah Greufssen.
Der Herr General-Steuer-Direktor hat sich damit einverstan- den erllärt, daß die Zoll - Abfertigung der aus dem Auelande ein- gehenden, durch den öbitlichen Theil der Monarchie
/ transitirenden | S j derlih?
Post - Sendungen nach Greussen nicht ferner in Artern, sondern ausshließlich in Sondershausen bewirkt werden soll. T
Die Post -= Anstalten werden angewiesen, die betreffenden Scn- dungen nah Greussen behufs der Zoll - Abfertigung auf Son ders hausen zu spediren. s i x
Berlin, den 2, August 1851.
General =-= Post - Amt.
Veltannbmabwnta, Post-Dampfschiff}-Verbindung zwischen Stettin und Kopenhagen. Die Post-Dampfschifffahrten zwischen snden in diesem Jahre, wie folgt, statt :
aus Stettin Dierstag und Freitag Mittags, nach Ankunft des um 62 Uhr früh von Berlin abgehenden Eisenbahnzuges, in Kopenhagen Mi!twoch und Sonnabend früh: entgegengesesßt : aus Kopenhagen Sonntag und Mittwoch Nachmittags, in Stettin Montag und Donnerstag Vormittags, auf den Anschluß an den um 12 Uhr Mittags nach Berlin abgehenden Eisenbahnzug. i OA L E A / p Vas am Dienstag von Stettin abfahrende
Stettin und Kopenhagen
Berlin, Freitag den
j f
| Verordnung vom 7. August 1851 —
| Polten in die
(fl | Staats )
| getheilt und jeder der Sectionen A.
Schiff steht mit |
dem am Mittwoch, Mittags, von Kopenhagen nach Gothenburg und |
Christiania abgehenden Dampfschiffe in und vermittelt auf diese Weise eine mit Gothenburg und Norwegen. u Das Passagegeld für Die Reise von Stettin oder von Spwine= münde nah Kopenhagen oder entgegenge seßt beträgt : i für den ersten Plaß 75 Rthlr., für den zweiten Plat 94 Rthlr. und für einen Deck.laß 3 Rthlr, preuß. Cour. Auf Mitnahme von Kindern und auf Reisen von Fami- lien findet eine Moderation Anwendung. Güter werden gegen billige Fracht befördert. a: öGUur eine Tour ven Stettin nur nach E beträgt das Passagiergeld 15 r Maßgabe, daß für Domestiken, die
ununterbrohene Verbindung
Swinemünde oder ert- Thaler pro Person mit mit ihren Herrschaften
genauem Zusammenhange |
| thren Post-Anstalten zu wenig angeseyt und
1851.
15. August
retjen, der ermäßigte Saß von ck Thaler Pr. Crt. pro Person
erhoben wird, Berlin, den 4, August 1851,
General-Post-Amt.
E G, py  ) p ce (
Berordnung vom 7, August 1851 — betreffend die Vereinnahmung des Porto von den Bereins-Post-Verwaltungen für die in ihren resp. Bezirken aufgelieferte Korrespondenz.
Nach den Grundsäßen des deutschen hat jede Bereins-Post=Verwaltung das Porto vom Absendungs- s Un R Bestimmungs-Orte im Post-Verein resp, bis zur : E tp für alle Briefpost-Sendungen zu beziehen, welche in ihrem Bezirke aufgeliefert werden. Es folgt daraus, daß der avsendenden Verwaltung auch dasjenige Porto gebühre, welches von am Bestimmungs-Orte
Post-Vereins-Vertrages
nachträglich becehnet wird,
15 Die Post-Anstalten werden daher angewiesen, in derartigen Fällen die Auswechselungs-Post-Anstalt davon zu venachrichtigen welche das Nachshuß-Porto in der betreffenden Karte zu Gunsten der fremden absendenden Verwaltung nachzutragen und die erfor- RNückmeldung zu erlassen hat, 3
Berlin, den 7. August 1851. General-Post-Amt.
ordnu betreffend die Ressort =- Ver- hältnisse der Königlich württembergischen Post - Verwaltung.
In Foige des Uebergauges der Kniglih württembergischen unmittelbare Verwaltung der württembergischen
0
Regierung if für die obere Leitung des Betriebes und
i H q Uo pr P (Tis 6 : : | der Verwaltung der Eisenbahnen, Postea und Telegraphen in
EA
| Württemberg eine dem Finanz - Ministerium untergeordnete „,Cen- | tral =- Behörde für die Verkehrs - Anstalten“ errichtet worden. Diese | Behörde i} in drei Sectionen : :
A, Eisenbahn=-=Kommission, ß, Post-Kommission und C. Telegraphen=-Amt
und B,, so wie der Central=-
-,
o | Behörde selbst, die Stellung eines Landes - Kollegiums beigelegt berechnet | E
worden, Derlin, den /. Auguit 1854,
General-Post-Amt,
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten.
Der General - Musikdirektor und Hof - Kavellmeister M eyer
| beer is zum Mitgliede der musikalischen Section und des Senats | der hiesigen Akademie ver Künste ernannt.
Angekommen: Der Königlich großbritanische außerordent-
| ' - t 9 ü , D E 9 nto è V | liche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Lord
Bloomfield, von Neu-Streligt.