1851 / 47 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[312] Subhastations-Patent,

Nathstehend bezeichnete, den Kaufmann Friedrich August Guthmannuschen Erben gehörige Grund- stüce, nämlich :

1) das hierselb am Markie Nr, 7 belegene, im Hypothekenbuhe Vol. 1. No. 507. Fol. 522. verzeihnete Cckwohnhaus, ge- richilih abgeschäßt auf 19,910 Thaler, das an der großen, halben Stadt, Kirch- hofstraße Nr. 9 hierselbst belegene, im Hv- pothekenbuche Vol. V. No. 124 f., Suppl.- Band Fol, 38. verzeichnete, aus Wohn-, Wirthschafts-Gebäuden und Berg bestehende Grundstück, gerihtlih abgeschäßt auf 6465 Thaler,

sollen

am 3, Dezember d, 3, Vol, 1L U, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, Junker- straße Nr. 1, vor dem Kreisgerichts - Nath Nischelsky subhastirt weiden,

Taxe und Hypothekenschein können in unserer Registratur eingesehen werden,

Alle etwanigen unbekannten Real-Prätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Prä- flusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Frantsuürt a. d, D,, dei 7+ Mal, 1851, Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[660] Oeffentliche Vorladung,

Der Kaufmann W. Boelicke hierjelbst hat bei dom unterzeichneten Gericht auf Amortisation der nachfolgenden, angeblih verloren gegangenen, von ihm acceptirten, in blanco ausgestellten, eigenen gezogenen beiden Wechsel:

A. Berlin, den 12. Juni 1851.

Für Rthlr. 100 Pr. Cour. Drei Monat nach dato zahlen Sie für diesen Piuima- &# VVechsel an die Ordre von mir “S selbst die Summe von Hundert Th ® alern. Den Werth in Rechnungund # stellen es auf Rech- nung laut Bericht,

Herr VV. Bölicke,

in Prenzlau.

B. Prenzlau, den 12. Juni 1851. Für Rthlr. 82 Pr. Cour. Drei Monat nach dato zahlen Sie für diesen Prima- & Wechscl an die Ordre von mir selbst die Summe von zwei und a ® chtzig Thalern, Den Werth in Rech S nung nnd stellen es auf Rechnung laut Bericht. Herr VV. Bölicke, in Prenzlau. angetragen. Die unbekannten Jnhabex dicser Wechsel werden daher hierdurch aufgefordert, bin- nen 3 Monaten, spätistens aber in dem auf den 5. Dezember c., Vormittags L Or, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Kienihß an un- serer Gerichtsstelle, Schulzenstraße Nr, 526—527 angeseßten Termine die Wechsel dem unterzeich- neten Gerichte vorzulegen, widrigenfalls diese Wechsel für kraftlos erklärt werden,

Prenzlau, den 9, August 1851, Königliches Kre'sgeriht, Abtheilung 1.

Düsseldorf - Elberfelder [664] Eisenbahn.

Die Junhaber der Stamm - Actien unserer Gesellschaft laden wir hier- durch ein, die auf die Dauer von 12 Jahren angefertigten neuen Dividen- denscheine entweder dahier in unserem Büreau während der Geschäftsstunden vom 25. d, M, ab gegen Vorzeigung der Actien 40 Empfang ¿u vehmen oder die Actien-Nummern bei den Herren Banquiers Mendelssohn & Comp. in Berlin und H. L. Bank ín Magdeburg bis zum 7. September d, J. anzumelden nah welcher Zeit die Dividendenscheine daselbst, ebenfalls gegen Vorzeigung der Actien und Entrichtung von24 Sgr.

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Provision pro Actie, verausgabt werden. Duüsseldorf..den 9, AUZU 1851, Die Direction der Düsseldorf- Elberfelder Eisenbahn- GVelelt Oa

gegen Quittung

[663] “a A Köln - Mindener Eisenbahn. E Die Actien unserer Gesell- , «gr4 chaft Nr. 444. 17,883, 17,884, ; d 19,751. 20,866. 22,555, 24,337, 24,338. 32,199. 34,889. 35,397, 35,398, 35,399, 37,698, 42,917. : E 46,584. 47,825. 48,089, 48,091, 49,765. 55,119, und 59,120, befinden sich nach der uns von dem Eigenthümer derselben gemach- ten Anzeige wieder im Besize desselben. Wir nehmen daher unsere Aufforderung vom 1sten v. Mts. zur Einlieferung der fraglichen Actien an uns hierdurch zurü,

Koln, am 18. August 1851. Die Dirketiodin,

Bos E oiftal- L

Behufs der Ausmittelung oder Todeserklärung der nachstehendeu unter A. angegebenen verschol- lenen Abwesenden is mit Erlassung der Ediktalien in Gemäßheit des Mandats vom 13, November 1779, verbunden mit dem Gesey vom 27. Olto- ber 1834, zu verfahren.

Es werden daher nicht nux die unter A. ge- nauntien Veischollenen selbst, sondein auch alle diejenigen, welche an das Vermögen derselben als Erben oder Gläubiger oder aus anderen Rechts- gründen Ansprüche zu haben vermeinen, hier- durch vorgeladen,

Den S DErober 1891 welcher zum Anmeldungs- und Liguidations-Ter- min anberaumt worden if, zu rechter früher GBe- richtszeit an Gerichtsstelle allhier in Person und, da nöthig, bevormundet zu erscheinen und, so viel die Verschollenen anlangt, ihre Personal- Jdentität darzuthun und ihr Vermögen an und in Besiy zu nehmen, die sonstigen Jnteressenten aber ihr Erbrecht oder ihre Ansprüche, worinnen sie nur immer bestchen mögen, anzumelde41 und zu bescheinigen, mit dem Kontradiktor auch nach Besfiuden der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und sodann

den 8, Dezember 18951 des Ukten schlusses und

den 28, Fanuar 1852 der Bekanntmachung cines Nechtsspru chs sich zu versehen,

Würden im Anmeldungs-Termin die Verschol- lenen nicht erscheinen oder solc)e ihre persönliche Ödentität niht nachweisen, oder auch keine Nach- richt von ihrem Leben und Aufenthalt geben , die übrigen Juteressenten aber ihr Erbrecht oder son- stige An)präche nicht anmelden und bescheinigen, so werden die Verschollenen für todt erklärt und es wird deren Vermögen nah Befiuden ihren Erben und Gläubigern ausgeantwortet oder sonst den Nechten gemäß darüber verfügt, die präklu- dirten Erben und Gläubiger werden ihrer Ansprüche an den Nachlaß der Ver|cholenen für verlustig er- klärt und diejenigen, welchen die Rehtswoylthat der Wiedereinseßung n den vorigen Stand zu- steht, derselben verlustig geachtet werden,

Hinsichtlich der im Publications-Termin Außen- bleibenden wird das Erkenntniß Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet und zu den Aften genom men twerden.

Auswärtige haben zur Annahme tünftiger La- Res Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu be- tellen.

Geyer bei Annaberg im Königl, Sächs, Erz- gebirge, am 1, Mai 1851,

Das Stadtgericht daselbst, Blüher, Stadtrichter.

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A. Verzeichniß der Abwesenden,

Bermü- gen.

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Name und

Zeit der Entfernung. Stand. d | 9

_…{Nummer.

Johann Frie- [60|—|—]} Barth hat sih im ‘drich Barth, | Jahre 1826 auf die ein Fleischerge- | [Wanderschaft begeben selle von hier. | fund seîtdem feine Nachricht von \ich Ein für | Loos i im Jahre i 50|— |—]1814 von hier auf ein Zimmerge- |erkaufteë| die Wanderschaft ge- selle aus Wieso| Haus, [gangen und hat seit- bei Annaberg. | | dem feine Nachricht | | hvon sich gegeben, Oa Reuther" {m Jahre 1808 ven hier auf die Wanderschaft gegangen und hat seit- dem keine Nachricht von sich gegeben,

Carl Gotthilf Loos,

Carl Christian Reuther, ein Tischlerge- | selle vow hier. | |

[662] Ediktal

Die Hinterlassenen des verstorbenen Erbbrau- \chenkenguts - Besißers Johann Christian Gottlob Leuthold zu Ostrau haben dessen Nachlaß mit der Rechtswohlthat des Jnventars angetre- ten und, wie sie durch hier produzirte Quittun- gen und urkundliche Stipulationen dargethan, die angemeldeten und ihnen bekannt gewordenen chirographari\schen Gläubiger theils im Wege Vergleichs befriedigt, theils vertragsweise sicher- gestellt, :

Auf Antrag der Leutholdschen Nelikten wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht; es wer- den aber auch zugleih die noch unbekannten Gläubiger des verstorbenen Leuthold, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an die Nachlaß- masse Ansprüche zu machen haben und solche genügend bescheinigen können, hiermit aufgefor- dext und geladen, nächsten

O a S2 welcher als Anmeldungstermin anberaumt wor- den ist, Vormittags 10 Uhr an hiesiger König- lichen Amtsstelle in Person oder durh gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, si anzugeben, ihre Ansprüche anzubringen, zu be scheinigen und resp. unter sch und mit dem hier- zu bestellten Kontradiktor zu verfahren,

ven 2 M al.4854 der Inrxotulation der Akten,

Den 20. Mari 1852 aber der Publication eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen, welches in Betreff der Ausgebliebe- nen Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet wird.

Weiter werden sie geladen,

Den 2 U 18592

welcher als Verhörstermin anberaumt worden, an hiesiger Königlichen Amtsstelle zu erscheinen und wo möglich einen Vergleich, welcher, wenn er von der Mehrzahl angenommen würde, auch für die Ausgebliebenen und diejenigen, welche sich nicht bestimmt erklären werden, als rechiêgültig und bindend angesehen werden wird, abzuschließen, dafern aber ein solcher nicht zu Stande kommen sollte,

Ladung.

Den 14 Wri 18952 der Jnrotulation der Akten und ven 9 Val 1892 der Eröffnung des Ordnungsbescheides, welcher ebenfalls rücksichtlih der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt angesehen werden wird, sich zu gewärtigen.

Alle haben übrigens dasjenige, was ihnen den Rechten nah zu thun obliegt, bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wie- dereinsezung in den vorigen Stand zu verrichten.

Auswärtige haben bei 5 Rthlr., Strafe ant hiesigen Orte Mandatarien, Ausländer gerichtlich legitimirte Bevollmächtigte zu bestellen,

Mügeln, bei Oschaß, am 14, August 1851.

Das Königlich sächsische Justizamt daselbst. Wat en

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Dedckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei,

Das Abonnement beträgt 5 Ulhir. für § Iahr in allen Theilen der Monarchie oh#ne __Preis-Erhöhung. Mit Seilage (Preuß. Adler-Zeitung ) in Serlin* 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Vf.

Königlich

Alle Post - Anstaiten des An - und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expeditionen des Preuß. Staats-

Pr

in der ganzen Monarchie: V2 A RUR L A ; ; ) R 4 Ñ A es 1d Anzeigers :

1 Rihir. 174 Sgr

Staafts-

Sehren-Strafße r. 57. und Schadows- Straße r. 4

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S. V3 4 7 *

Berlin, Sonnabend den 23. August

Obersten von Hein-Valdor, den Rothen Adler-Orden dritter | Klasse; dem Commandeur der hanseatischen Dragoner - Schwadron zu Hamburg, Rittmeister Eudter, und dem Kreisgerichtsrath Sktopnik zu Elbing, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse z so wie dem Halloren und Schwimmmeister Ore Wie y CTbert zu Halle, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Ministerium für Haudel, Gewerbe und offentliche Arbeiten.

__ Verliehen ist: den bei dem Dombau in Köln beschäftigten Steinmeben Wilhelm Stang aus Honnef, Peter Hoib aus Rhöndorf, Joseph Leisten aus Köln die von des Königs Majestät | gestiftete bronzene Preis-Medaille für gewerbliche Leistungen.

D Taf 14:0 «d: wn: 0 Post-Dampsfschisf-Verbindung zwischen Stettin und Kopenhagen. 1D Post-Dampfschifffahrten zwischen Stettin und Kopenhagen finden im diesem Zahre, wie folgt; statt : - aus Stettin Dierstag und Freitag Mittags, nah Ankunft des um 67 Uhr früh von Berlin abgehenden Eisenbahnzuges, in Kopenhagen Miitwoch und Sonnabend früh z entgegengesebt : aus Kopèénhagen Sonntag und Mittwoch Nachmittags, | in Stettin Montag und Donnerstag Vormittags, berechnet | auf den Anschluß an den um 12 Uhr Mittags nach Berlin | abgehenden Eisenbahnzug. Das am Dienstag von Stettin abfahrende Schiff steht mit | dem am Mittwoch, Mittags, von Kopenhagen nach Gothenburg und | Christiania abgehenden Dampfschiffe in genauem Zusammenhange | und vermittelt auf dicse Weise eine ununterbrohene Verbindung | mit Gothenburg und Norwegen. i Das Passagegeld für die Reise von Stettin oder von Swine- | münde nach Kopenhagen oder entgegengescßt beträgt: | für den ersten Plaß 75 Nthlr, für. den- zweiten Pla | 94 Rthlr, und für einen Deckplap 3 Rthlr. preuß. Cour. Auf Mitnahme von Kindern und auf Reisen von Fami- lien findet eine Moderation Anwendung. gegen billige Fracht befördert. Gür eine Tour von Stettin nur nach Swinemünde oder ent- gegengeseßt beträgt das Passagiergeld 13 Thaler pro Person mit der Maßgabe, daß für Domestiken, die mit ihren Herrschaften reisen, der ermäßigte Saß von 5 Thaler Pr. Crt. pro Person erhoben wird. Berlin, den 4. August 1851. General -Post -Amt. íJustiz - Ministerium. Allgemeine Verfügung vom 15, August 1851 betreffend die Ve- assung, Einziehung und Wiedergewährung des Gnadengehalts der im Civildienste angestellten oder beschäftigten Militair-Jnvaliden. Allgemeine Verfügung vom 9, Oktober 1844. _ Verfügung des Kriegs-Ministeriums vom 9, September 1844, a) Verfügung des Justiz-Minister s, Das Königliche Kriegs-Ministerium hat die unter B. 3, I. a. enthaltene Bestimmung der den Gerichtöbehörden dur die allge- meine Verfügung vom 9, Oktober 1844 mitgetheilten Justruction !

Güter werden |

Se. Majestát der König haben Allergnädigst geruht: | Dem Kaiserlih österreichischen General - Konsul in Warschau, |

| Anstellung xe.

| mer wird daher die Bestimmung

| Erforderliche

E E C E E E E RE S “R E —— —— E

vom 9, September 1844, wonach die Invaliden - ( Rechnungen dur ein am Slune bes Sibrès a0 e test der betreffenden Behörde, daß in den Dienst=- und Einkommens- Berháltnissen der im Civil angestellten oder beschäftigten Militair= Invaliden nah der von ihrer Anstellung oder Beschäftigung zuerst gemachten Anzeige in dem abgelaufenen Jahre keine Veränderungen Vol seien, L a p sollten, nach näherer Maßgabe Ibs vigenden, an sämmtlihe Regier i î A di d M noi, )e Regierungen gerichteten Verfügung __ Vie Gerichtsbehörden werden hierdurch angewiese i änderung ebenfalls zu beahten und vis dea Atteste fünf t der anderweit angeordneten Art auszustellen : G Berlin, den 15. August 1851.

+

Der stig Minister v. Verfügung des Kriegs=Ministeciums.

__ Bei Revision der Inyvaliden-® ensions-=Re si i teste der Behörden, in welchen 20 Borsidri}) des Ct, t jes vom 9. September 1844 ad I. a. nichts weiter anzugeben Ü als: daß in den Dienst- und Cinkommensverhältnissen der im Civil angestellten oder beschäftigten Militair-Juvaliden na der von ihrer j lung aguerst gemachten NAngoigo in dem abgelaufenen ufer feme Veränderungen eingetreten, mehrfach als nit richtig befun=

| den worden, weshalb in dieser Beziehung die Abstellung des bis-

herigen Verfahrens für angemessen und erforderlih erachtet ift Fm Einverständnisse mit der Königlichen Ober-Rechnungskam- t ) 4 » (T r L n dem obengedachten Erlasse ad daß in allen Fällen, wo Militair - Jnvaliden im Civildienste mag das Einkommen in fixirten oder unfixirten Hebungen beste- hen einen Pensions - Zuschuß beziehen, von den betreffenden Behörden in den zur Justification dieser Pensions-Zablungen am JZahresschlusse auszustellenden Attesten ganz bestimmt die einzelnen Einkünfte des Angestcllten nah Zahl und Maß anzugeben sind und ersuchen wir die Königliche Regierung, hiernach das weiter an die untergeordneten Verwaltungen gefälligst zu

| verfügen.

Berlin, den 8. August 1851. Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Jnvalidenwesen. Jffland.

| An sämmtliche Königliche Regierungen.

Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung dei Kompetenz - Konflikte vom 24, Juni 1851 die Unzulässigkeit des RechtSweges über die Verbindlichkeit zur Entrichtung der Stempelsteuer.

Allgemeines Landrecht Thl. 1, Tit. 14, §. 78,

Kabinets - Ordre vom 18, November 1828 (Gesez - Sammlung

___ von 1829 S. 16), 7

Erkenntniß vom 15, Dezember 1849 (Justiz - Ministerial - Blatt von 1850 S. 35).

Auf den von der Königlichen Regierung zu Potsdam erhobe- nen Kompetenz-Konslikt in der beim Königlichen Kammergerichte an- hängigen Prozeßsache

des Gutsbesißers M. zu H., Klägers und Appellanten, wider den Gasthofsbesißer B. zu W., Verklagten u" Appellaten, betreffend die Erstattung von 68 thlr, erkennt der Königliche Gerichtshof zu" ‘entschéidung der Kompetenz- Konflikte für Necht : D

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daß der Rechtsweg über die in dieser Sahe von P?e1