1851 / 68 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ministerium für Haudel, Gewerbe uud öffeutliche Arbeiten. = Sun tmach-u n g Post-Damvfschiff-BVerbindung zw is{en Stettin und Kopenhagen. Die Post-Dampfschifffahrten zwischen Stettin und Kopenhagen finden in diesem Jahre, wie folgt, statt: aus Stettin Dienstag und Freitag Mittags, nah Ankunft des um 64 Uhr früh von Berlin abgehenden Eisenbahnzuges, in Kopenhagen Mittwoch und Sonnabend früh; entgegengeseßt : aus Kopenhagen Sonntag uud Mittwoch Nachmittags, in Stettin Montag und Donuerstag Bormittags, berechnet auf den Anschluß an den um 12 Uhr Mittags nah Berlin abgehenden Eisenbahnzug.

terbrechung, nach s{chweren Stürmen, die unser theures Vaterland

ershüttert haben, wieder einmal über Angelegenheiten des öffent. lichen Wohls und des besonderen Interesses dieses Landestheiles berathen und die denselben betreffenden Wünsche und Anträge guf dem geordneten Wege zur höheren Kenntniß bringen,

Das Bedursuniß hierzu war ein sehr dringendcs, da die Ver= waltung, Ihres BVeirathes entbehrend, sich vielfach gehemmt sah und vieles Gute nicht so fördern konnte, als es in ihren Wün- schen lag.

Die Mehrzahl unter Jhnen hat diesem ehrenvollen Berufe schon mehrsach genügt, und keiner unter Jhnen ist seiner hohen

| Wichtigkeit fremd.

Das am Dienstag von Stettin abfahrende Schif} steht mit |

dem am Mittwoch, Mittags, von Kopenhagen uach Gothenburg und Christiania abgehenden Dampfschiffe in genauem Zusammenhange und vermittelt auf diese Weise eine ununterbrochene Verbindung mit Gothenburg und Norwegen.

Das Passagegeld für die Reise von Stettin oder von Swine- münde nach Kopenhagen oder entgegengeseßt beträgt:

für den ersten Plaß 75 Rthlr., für den zweiten Plaß 52 Rthlr. und für einen Deckplay 3 Rthlr. preuß. Cour. Auf Mitnahme von Kindern und auf Reisen von Fami- lien findet eine Moderation Anwendung. Güter werden gegen billige Fracht befördert,

Für eine Tour von Stettin nur nah Swinemünde oder ent- gegengeseßt beträgt das Passagiergeld 15 Thaler pro Person mit der Maßgabe, daß für Domestiken, die mit ihren Herrschaften reisen, der ermäßigte Saß von ck# Thaler Pr. Crt. pro Person erhoben wird.

Berlin, den 4. August 1851.

General -Post- Amt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegeuheiten. WetanntmaGwng.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 19, Mai c. wird hierdurch zur scffentlichen Kenntniß gebracht, daß auch die hô- here Bürgerschule zu Aschersleben als zur Ertheilung aunehmbarer

Jch darf Ihnen deshalb Glück wünschen zu dem Bertrauen Zhrer Standesgenossen , welhes Sie zu Jhrer Stellung berief, Sie werden dasselbe, das bin ich überzeugt, rechtfertigen, indem Sie der Pflichten emgedenk sein werden, welche die Furht vor Gott, die Treue gegen den König und die Achtung vor dem Gese einem Jeden von uns in das Herz geschrieben hat.

Auch dieser Sanbtag, oie jeder der fruberen, wird Îhnen Gelegenheit geben, dur gewissenhafte und gründliche Erwägung der Zhnen durch Seine Fürstlichen Gnaden, Ihren Herrn Mar- hall, mitzutheilenden Propositionen und nicht minder durch eine sorgsältige und unbefangene Prüfung der Jhnen ctwa zugehenden Gesuche uud Autráge diese Pflicht zu üben und sich dabei Ihrer hohen Aufgabe bewußt zu werden, welche darin besteht, das wohl- erwogene und wohlverstandene Interesse der ganzen Provinz zu vertreten, zu fördern und es in Einklang mit dem zu bringen, was das Wohl des ganzen Staates fordert,

Ist die Zahl der Ihnen von der Staatsregierung vorzulegen- den Propositionen, über welhe Ihr Guiachten und Zhre Beschlüsse

gefordert werden, auch feine sehr große, so sind dieselben doch fast

durhweg von hoher Wichtigkeit für die Juteressen der Provinz,

Ich hebe, abgesehen von einigen durch das Gesetz bedingten Wahl- angelegenheiten, nux hervor die Gemeinde - Ordnung, welche, wie

En Alle uberzeugt sind, in ihrer jeßigen Form auf dem platten Lande fast überall undurhführbar ist, ih hebe hervor die Pro-

| oinzial-Hülfskassen, zu welchen des Königs. Majestät mit großarti-

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Entlassungs-Zeugnisse für die Kandidaten des Baufachs befähigt |

gnerkfannt ist.

Die ausgestellten Entlassungs - Zeugnisse dieser Anstalt werden demna, wenn durch diese Zeugnisse nachgewiesen wird, daß der Entlassene die Course der Sccunda und Prima vorschriftsmäßig vollendet und die Abgangs-Prüfung bestanden hat, von der Köntg- lichen technischen Bau-Deputation und dem Direktorium der König- ichen Bau-Akademie ebenfalls als genügend angenommen werden.

Berlin, den 6. September 1851.

Der Minister für Handel, Gewerbe Der Minister der geistlichen, und öffentliche Arbeiten. Unterrichts- und Medizinal- (A4) von ver Degdt, Angelegenheiten.

v 0:8: Ra umer.

Angekommen: Se. Exccllenz der Gcneral-Liceutenant und Chef des Generalstabs der Armee, von Reyher, von Hamburg.

Der Erbschenk in Hinterpommern, Graf Krofkow von Widckerode, von Krokow.

Berlin, 16. September. Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts = und Medizinal - Angelegenheiten angestellten Geheimen Ober - Regierungs = Rath Aulik e die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen päpstlichen Christus - Ordens - Commandeurkreuzes mit dem Stern zu ertheilen.

Im Austrage des Herrn Ministers des Innern hat der unter- zeichnete Ober - Präsident der Provinz Schlesien, als ernannter Landtags-Kommissarius, heute Mittags 1 Uhr, nah vorher stattge- fundenem Gottesdienste, den interimistishen Provinzial - Landtag für die Provinz Schlesien in dem Ständehause hierselbst mit nach- stehender Anrede an die Versammlung eröffnet :

Der von Sr, Majestät unserem Allergnädigsten Könige und Herrn Seinem Minister des Junern durch die Allerhöchste Ordre vom 9. Juli c. ertheilten Ermächtigung gemäß, sind Sie, meine Durchlauchtigsten Herren Fürsten, meine Hochgebornen Herren Standesherren und Sie, meine hoech{zuverehrenden Herren Stände dieser Provinz, des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glaß und des preußishen Markgrafthums Oberlausib, zu einer inter imt- stischen Provinzial-Vertretung zusammenberufen worden,

Ich schäße mich glüdcklih, daß mir der ehrenvolle Beruf ge-

worden , diese hohe Versammlung als Königlicher Kommissar zu eróvffnen, :

Sie sollen, meine hochzuverehrenden Herren, nach längerer Un-

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ger Viuuisicenz schon vor Jahren reichlihe Mittel gewährt hat, die bisher haben unbenußt bleiben müssen; ih hebe hervor vie Gesebe Uber die Städte- und Land=-Feuer-Societät, welche bei (hrer Hand- habung sih in vielea Fállen und nah vielen Sciten hin als nicht zwecmäß:g und ausreicheud gezcigt und daher zu geretfertigten Bejchwerden gesuhrt haben. G f “Nicht minder wünschenswerth und daher geboten war Ihre Zusammenberufung, um Jhnen wieder einmal Rechenschaft abzule- gen über die Verwaltung der provinzialständishen Institute, üben

| die Zrren- und Jrrenbewahr-Anstalten der Provinz, über die Ver

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weudung der Fonds, die Sie zu Taubstummenzwecken bewilligt haben, über di. laufende Verwaltung des Feuer - Sozietätswesen® und über den Bau dieses s{bönen Hauses, in welchem Sie heute zum erstenmale versammelt find und tagen werden. |

Es werden Jhnen hierüber die erforderlichen Rechenschaftsbe richte uud Rechuungs = Abschlüsse zu Ihrer Prüfung und Genehmi gung vorgelegt werden. | Jn Ew, Fürstlihen Gnaden Hand, mein Herr Landtags PViarshall, hat die Staats - Regierung vertrauensvoll die Leitung d¿r BVeralhungen dieser hohen Versammlung gelegt, und ich darf mich überzeugt halten, daß Sie diefes Vertrauen entsprechend recht- sertigen werden,

Empfangen Sie hiermii das an die versammelten Stände ge richtete Propositious - Dekret, wobei ih nicht erst die Versicherung hinzufügen darf, daß es mir jederzeit zur Ehre und Freude gereichen wird, Sie in Erfüllung der Jhnen obliegenden Functionen zu unterstüßen, zugleich aber den geehrten Ständen meine Bereitwillig- feit an den Tag zu legen, Ihren auf das Wohl der Provinz ge- richteten gemeinnüyigen Bestrebungen rathend, fördernd und helfend zur Hand zu gehen.

Und somit erkläre ich Hiermit im Austrage, des von Sr. Majestät dem Könige dazu bevollmächtigten Ministers des Jnnern den sle sischen Provinzial-Landtag für eröffnet.

7 Es wurde diese Anrede von dem Herrn Landtags - 2 (arschall Fürsten von Pleß nachfolgend beantwortet:

Jndem ich im Namen des hier versammelten Provinzial-Land- tages die mir von Jhnen, Herr Landtags-Kommissarius, übergebenen Allerhöchsten Propositionen entgegennehme, sprecbe ih die Versiche- rung aus, daß es der Landtag als seine strengste Pflicht erkennen wird, dieselben mit größter Sorgfalt zu prüfen, die von ihm gefor-

| derten Gutachten nach bestem Wissen abzugeben.

Zugleich kann ih nicht unterlassen, Sr, Majestät dem Könige für Einberufung dieses Landiags den allerunterthänigsten Dau! darzubringen,

Den von dem achten Provinzial-Landtage gewählten stäudischen Kommissionen wird vadurch die erfreuliche Gelegenheit geboten, dem Lande Rechenschaft úber die ihnen anvertrauten Verwaltungen ab- legen zu können, Besonders aber zeigt sich die Gnade Sr. Ma-

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jestát in der Allerhöchsten Proposition, die Gemeinde - Ordnung

\ treffe D, L : : i E väterlier Huld wollen Allerhöchstdieselben die sehr ver- schiedenen Verhältnisse der einzelnen Provinzen bei Einführung all- gemeiner Geseße möglichst gewahrt wissen. Möchte die Absicht Sr. Majestät erreicht werden. Daß auch wir dazu beit wir so unsere Treue und 371gen. : / S " Darum rufen wir freudig und aufrichtig : Es lebe der König! s ; nachdem noch vorher das an die Bersammlung gerichtete Propo= sitions-Dekret des Herrn Ministers, das, wie folgt, lautet: L In Folge der von Sr. Majestät dem Könige mittelst Aller 6chster Kabinets-Ordre vom 9. Juli d. I. ertheilten Ermächtigung werden der zur diesmaligen Wahrnehmung Der Provinzial - Vectre- tung berufenen provinzialständischen Versammlung sür das Herzog- thum Schlesien, die Grafschaft Glas und das Markgrasthum Ober-= Lausitz folgende Propofitionen zur Berathuz:g und Erledigung vor: gelegt : / : Ä S “"1) Nath §. 24 des Geseyes vom 1. Mai d. J, betressend die Einführung einer Klassen- und flassifizirien Einkommenstcuer, soll für jeden Regierungs-Bezirk, unker dem Vorsiße eines von dem Finanz-M nister zu ernenneuden Regierungs-Kom- missartus, eine Bezirks-Kommission gebildet werden, welche in demselben Verhästuisse, wie die Einschäßungs-Kommi|stonen, aus im Bezirk wohnenden Mitgliedern der Provinzial -Ber- tretung und aus Einkommensteuerpflichtig.en des Bezirks zu-

ragen, is unser inniger Wunsch, damit Anhänglichkeit an Preußens Herrscher

\sammenzuseßen und von der Provinzial-Vertretung zu wählen ist, Die Provinzialstände haben sih den zu diesem Zweck er- forderlichen Wahlen nah den darüber von dem Finanz-Mi- nister ertheilten näheren Instructionen, welche der Königliche Landtags-Kommissarius mittheilen wird, zu unterziehen. Nach §. 5 des Geseßeë über Errichtung der Rentenbanken vom 2. März 1850 sollen die Directionen der Reutenbanfen ihre Geschäfte unter Mitwirkung unv Kontrole der Provin- zial-Vertretung führen, wobei namentlich im §.: 47 oerorDnet ist, daß die Ausloosung und Vernichtung der Rentenbriefe, welche nah §. 41 alljährlich in den Monaten Mai und No- vember stattfindet, im Beisein zweier Abgeordneten der Pro- oinzal-Vertretung erfolgen soll. Außerdem bestimmt §, 21 der hinsichtlich der Rentenbanken untir dem 12. Juli v. J. ergangenen Geschästs-Anweisung, Daß die Formulare zu den Rentenbriefen und. den dazu gehörigen Zins = Coupons auf Grund der darüber halbjährlich zu legenden Rechnung eben=- falls halbjährlih unter Zuziehung eines Abgeordneten der Pcovinzial-Vertretung zu revidiren sind. 1 Die Provinzial-Versammlung wird qaufgcforderi, ebenfalls die zu diesem Zwecke erforderlichen Wahlen nach der hiers iber dem Königlichen Landtags - Kommifssazius zugegangenen Mittheilung der betreffenden Ressort-Ministerien vorzunehmen. | 1s Majestät haben mittelst Allerhöchster Botschaft vom 7. April 1847 den damals zum Vereinigten Landtage versammelten Ständen Den landeëväterlichen Entschluß crös}s= für die Kultur und den Verkehr in der Monarchie, 0 heilsamen Sparkassenwejens, in \ämmtlichen Provinzen Provinzial-Hülssfa sen, ähnlich derjemgen, welche in der Provinz Westfalen mit gesegnetem Erfolg seit dem Fahre 1831 besteht, unter \tändisher Verwaltung zu begrun- den und demnächst die erforde:lichen Propositionen an dic Nrovinmialstände bei ihrer nächsteu Versammlung ergehen zu lassen, damit nach Anhörung derselben die Statuten sestgejeßt und die neue Einrichtung ins Leben gerufen werden fönne. Der zu diesem Zweck bereitgestellte ¿Fonds von 2,900,000 Rthlr, kann antheilig den Provinzen erst nach Feststellung der Sîa= tuten überwiesen werden. E Demgemäß wird die Provinzial-Versammlung ausgefor= dert, einen unter Berliclsichtigung der Vorverhandlungen aus=- gearbeiteten , von dem Königlichen Lan tags « Kommissarius vorzulegenden Entwurf eines Statuts _der ur die Provinz Schlesien zu begründenden Provinzial-Hülfs - Kasse zu begul achten. e Fn Erwagung der von vielen und gewichtigen Seiten gegen die Gemeinde -, Kreis -, Bezirks - und Provinzial-VDrdnung vom 11. März v. I. erhobenen Stimmen und der bei dem Cinführungs=-=Geschäft bereits exfahrungsmäßig hervorgetrete- nen Schwierigkeiten und Mißverhälinisse beabsichtigt die Staatsregierung, eine Aenderung dieser Gesehe unter Beruck- sichtigung der provinziellen Eigenthümlichkeiten und Verscbie- denheiten des Landes herbeizuführen. : Der Minister des Innern hal hierüber die sub 1. beisol- gende Denkschrift aufgestellt und dem Königlichen Landtags= Kommissarius dazu gehörige Materialien zur Mittheilung an die Provinzial-Versammlung ai | Die Provinzial-Versammlung wird aufgefordert, ihr wohl:

3) Des Königs

ai TiÇCi

wie zur Beförderung dcs }0

erwogenes Gutachten über die in dieser Denkschrift bezeih-

neten Gesichtspunfte und Fragen zur weiteren Vorbereitung

eines nah den Absichten der Staats-Regierung bei den Kam- mern einzubringenden Geseß-Entwurfs abzugeben.

Nach Artikel 69 der Verfassungs-Urkunde vom 34. Januar

1850 sollen zur Wahl der Mitglied iten

h _ilglieder der zweiten Kammer durch ein Gesey die Wahlbezirke festgestell S Le gestellt werden, welche aus einem oder mehreren Kreisen oder aus einer oder meh- reren dit geIETNs Städte S; 100 ita

Zur Vorbereitung eines solchen Geseß-Entwur sub 11 beiliegende Denkschrift über “s Bano! n Wahl bezirke in der Provinz Schlesien ausgearbeitet worden.

Die Provinzial-Versammlung wird aufgefordert, sh über die hiernah projektirten Wahlbezirke mit Rücksicht auf die obwaltenden lokalen und provinziellen Eigenthümlichkeiten gutachtlich zu äußern.

Ferner wird sich die Provinzial - Versammlung mit der Prüfung und Beurtheilung des Zustandes der Institutionen zu beschäftigen haben, welche, unter vieljähriger Wirksamkeit der seitherigen Provinzial-Stände fürsorglih für das Wohl der Provinz gegründet, bei der ihnen gewidmeten Aufmerk- samkeit und Pflege zu dauerndem Bestande und Betriebe sich entwickelt haben, Den über die weitere Behandlung dieser provinziellen Angelegenheiten abzuhaltenden Berathungen und zu fassenden Beschlüsse wird durch die Vorlegung der zu dit=- jem Zwecke gesammelten Materialien die nothwendige Grund- lage vermittelt werden und demgemäß der Königliche Land= tags-Kommissarius namentlich über folgende Gegenstände Denk=- schriften übergeben : i 2) über den Zustand der durch die beiden Reglements vont

6. Mai 1842 gegründeten Provinzial-Feuer-Sozietät #0= wohl für die Städte, als für das Land, und sind, weil die Bestimmungen dieser Geseße nicht überall dem Zwecke entsprechen oder Erläuterungen bedürfen, Entwürfe zu Declarationen derselben abgefaßt worden, deren Zulässig- keit die Provinzial-Versammlung in Erwägung zu ziehen haben wird ; 5 über die Verwaltung der Provinzial-Jrren-Anstalten, |0=- wohl der Heilanstali in Leubus, als der Versorgungs= Institute in Brieg und Plagwiß und über die gegenwär= tigen Bedürfnisse dieser nüßlicher,, für die Provinz ge- wonnenen Justitute ; über die Fortdauer der Stiftung von Freistellen bei den drei \chlesishen Taubstummen-Anstalten in Breslau, Rati= bor und Liegniß z über den vollendeten Bau des Provinzial-Ständehauses und über die eingerichtete nußbare Verwaltung desselben ; über die Verhältnisse des Pensions-Fonos für die ständi= hen Beamten und dessen Vermögenslage, und über die Ergebnisse bei der Verwaltung der bei der niglihen Jnstituten-Hauptkasse in Breslau geführten Pro= vinzial-Stände-Hauptkasse und der zu der leßteren gehö- rigen Fonds, so wie über die wegen künftiger Beaufsich- tigung und Leitung aller vorstehenden provinziellen Jnsti= tutionen zu treffendeu Maßnahmen.

Sollte sich die Nothwendigkeit zeigen, auch no@ andere pro= vinzielle Angelegenheiien zur Kenniniß und Beschlußfassung der Pro- yinzial=Versammlung zu bringen, so wird der Königliche Landtags= Kommissarius die diesfalls erforderlichen Einleitungen in gleicher Weise, wie dies hinsichts der vorgenannten Gegenstände geschehen soll, zu gehöriger Zeit treffen, und werden die in dieser Beziehung

"nachträglih zugeheuden Denkschristen ebenmäßig zur Berathung zu

ziehen sein. , - e 4 Die Dauer des Landtages wird hiermit aus den Grund der

Allerhöchsten Ermächtigung auf vier Wochen festgeseßt. Berlin, den 9, September 1851. Im Allerhöchsten Auftrage: Der Minister des Innern. (gez) von Westphalen,

An die zur Wahrnehmung der Provinzial Beurtretung berufene provinzialstän- dische Versammlung des Herzogthums Swlessen, der Grafschaft Glaß und des Markgrafthums Db r-Lausiß. verlesen worden war. Breslau, den 14. September 1891, Ober-Präsident der Provinz Sc@hlessen und | Landtags-Kommissarius. von Sgleinißÿe

Ver