1851 / 68 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bekanntmachung.

Die in Folge Allerhöchster Ermächtigung zur diesmaligen Wahr- nehmung der Provinzial - Vertretung berufene provinzialständische Versammlung der Provinz Westfalen ist heute eröffnet worden.

Nachdem die Mitglieder der Versammlung dem feierlichen Gottesdienste in dem Dome, so wie in der evangelischen Kirche, bei- gewohnt hatten, begaben fich dieselben nah dem Friedenssaale des hiesigen Rathhauses, woselbst ihnen der Unterzeichnete, als König- licher Landtags - Kommissarius, das im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs von dem Herrn Minister des Jnnern erlassene Erösffnungs- und Propositions-Dekret, welches also lautet: f

In Folge der von Sr. Majestät dem Könige mittelst Allerhöchster Kabinets - Ordre vom 9. Juli d. J. er-

theilten Ermächtigung werden der zur diesmaligen

Wahrnehmung der Provinzial - Vertretung berufenen provinzialständishen Versammlung der Provinz West- falen folgende Propositionen zur Berathung und Erle-

digung vorgelegt : | - Nach §. 24. des Gesetzes vom 1. Mai d. J., betreffend die

Einführung einer Klassen- und klassifizirten Einkommensteuer, | soll für jeden Regierungsbezirk, unter dem Vorsiße eines von |

dem Finanzminister zu ernennenden Regierungs - Kommissars,

eine Bezirks-Kommission gebildet werden, welche in demselben Verháltnisse, wie die Einschäßungs - Kommissionen, aus im |

Bezirk wohnenden Mitgliedern der Provinzial-Lertretung und

aus Einkommensteuerpflichtigen des Bezirks zusammenzusebten | und von der Provinzial-Vertretung zu wählen ist, Die Pro- | vinzialstände haben si{ch den zu diesem Zweck erforderlichen | Wahlen nach der darüber von dem Finanz-Minister ertheilten | näheren Instruction, welche der Königliche Landtags = Koms- |

missarius mittheilen wird, zu unterziehen,

Nach §. 5 des Gesetzes über die Errichtung der Rentenbanken

vom 2. März 1850 sollen die Directionen der Rentenbanken ihre Geschäfte unter Mitwirkung. und Kontrole der Provinzial- Vertretung führen, wobei namentlih im §. 47. verordnet ist,

daß die Auslosung und Vernichtung der Rentenbriefe, welche | nah §. 44. alljährlich in den Monaten Mai und November |

stattfindet, im Beisein zweier Abgeordneten der Provinzial- Vertretung erfolgen soll. Außerdem bestimmt §. 27. der hin-

sihtlich der Rentenbanken unter dem 12. Juli v. J. ergan- |

genen Geschäftsanweisung, daß die Formulare zu den Renten- briefen und den dazu gehörigen Zinscoupons auf Grund der dar über halbjährlich zulegenden Rechnung ebenfalls halbjährlich unten

ZBuziehy eine i n der Provinzial = Vertretung zu | Zuziehung eines Abgeordneten der Provinzial -= Vertretung

Die Provinzial-Versammlung wird aufgefor-= | dert, ebenfalls die zu diesem Zwecke erforderlihen Wahlen |

revidiren sind.

nah der hierüber dem Königlichen Landtags - Kommissarius zugegangenen Mittheilung der betreffenden Ressort-Ministerien vorzunehmen.

Jn Erwägung der von vielen und gewichtigen Seiten gegen |

die Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- und Provinzial - Ordnung

vom 11. März v. J. erhobenen Stimmen und der bei dem

Einführungsgeschäft bereits erfahrungsmäßig hervorgetretenen

Schwierigkeiten und Mißverhältnisse beabsichtigt die Staats=

Regierung eine Aenderung dieser Geseße unter Berüksichti- gung der provinzicllen Eigenthümlichkeiten und Verschieden- heiten des Landes herbeizuführen.

: Der Minister des Innern | hat in Folge dessen die sub I. beifolgende Denkschrift, be- | treffend die Abänderung der Gemeinde-Ordnung vom 11ten |

Márz 1850, unter besonderer Berücksichtigung der Verhält= |

nisse in der Provinz Westfalen, aufgestellt, Eine

dem zweiten Theile auf die Abänderung der Kreis- 2c. Ord- nuna vom 11. Mars v.-Z,

Die Provinzial - Versammlung wird aufgefordert, ihr | wohlerwogenes Gutachten über die in der Denkschrift l. in | Betreff der Gemeinde - Ordnung unter besonderer Berücksich- | tigung der Verhältnisse in der Provinz Westfalen und die in |

der Denkschrift IL hinsihtlich der Kreis - 2c. Ordnung be- zeichneten Gesichtspunkte und Fragen zur weiteren Erwägung und Vorbereitung des angedeuteten, von der Staatsregic-

rung bei den Kammern einzubringenden Geseh - Entwurfs, |

abzugeben.

Da indeß die Einführung der Gemeinde-Ordnung vom in der Provinz Westfalen bereits so weit |

14. Miürz v. 2, vorgeschritten ist, daß bald in vielen Theilen mit der Aus-

führung der hieran sich anschließenden Kreis- 2c, Ordnung | vom 11. März v, J. vorgegangen werden könnte, so ist es | erforderlich, zu diesem Zwecke und für den Fall, daß die |

Kreis- 2c. Ordnung vom 14, März v. J. im Wege der Ge-

seßgebung für diese Provinz keine Abänderung erfahren sollte, |

die weiteren Vorbereitungen zu treffen, Demgemäß ergeht

folgende Eröffnung:

anDere | sub [T, beigefügte Denkschrift bezieht sih in dem ersten Theile | auf die Abänderung der Gemeinde-Ordnung vom 14. März | v. J. binsihtlich der übrigen östlichen Provinzen, und in |

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Nach Artikel 6 der Kreis -, Bezirks - und Provinzial- Ordnung vom 11. März v. J. is zum Kreis = Abgeordneten jeder Gemeinde -Wähler des Kreises wählbar, der das 30ste Lebensjahr vollendet, seit mindestens 3 Jahren dem Kreise durch Grundbesiß oder Wohnsiß angehört hat und einen jährlichen Klassensteuersaß von At Thalern zahlt oder in den mahl- und shlachtsteuerpflichtigen Ortschaften einen Grund- besis von mindestens 5000 Rthlrn. oder ein jährliches reines Einfommen von 500 Rthlrn. nachweist, Für die klassensteuer- pflichtigen Ortschaften kann jedoch dieser Klajjensteuersat durch einen vom Könige zu genehmigenden Beschluß der Pro= vinzial-Versammlung bis auf 6 Rthlr. jährlich ermäßigt oder bis auf 18 Rthlr. jährlich erhöht werden.

__ Die Provinzial-Versammlung wird aufgefordert, sich der 18 dieser Gesebßstelle vorbehaltenen Berathung und Beschluß= nahme zu unterziehen.

Bei derselben wird nicht allein auf die besonderen Verhältnisse der einzelnen Kreise, sondern auch auf den Einfluß Rücksicht zu nehmen sein, welhen das Geseß über die Einführung einer Klassen - und fklassifizirten Einkommensteuer vom 1. Mai d. J. außert ; namentlich wird zu erwägen sein, daß ein reines Einkommen von 500 Rthirn. nah der von dem Ginanz- Minister erlassenen , durch die Amtsblätter zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Veranlagungs- Instruction vom 8. Mai d, J. Lie Einshäßung zu einem Klassensteuer « Saße von 10 Rthlrn. und nach Umständen von 12 Rthlrn. begründet, und daß das in der Kreis - Ordnung bestimmte höchste Maß von 18 RNthlrn. bei der neuen Klassensteuer nicht vorkommt.

Ueber die zur näheren Beurtheilung des in Rede stehen= den Gegenstandes gesammelten Materialien, so wie über die Anträge der Behörden, wird ver Provinzial-Versammluna dur den Königlichen Kommissarius eine weitere Mittheilung zugehen. : Nach Artikel 69 der Verfassungs-Urkunde vom 31, Fanuar 1590 jellen zur Wahl der Mitglieder der zweiten Kammer durch ein Geseß die Wahlbezirke festgestellt werden, welche aus etnem oder mehreren Kreisen oder aus einer oder meh= reren der größeren Städte bestehen können. Zur Vorbereitung eines jolchen. Gesez-Entwurfs ist die sub I]. beiliegende Denkschrift über die Bildung der Wahlbezirke in der Provinz Westfalen ausgearbeitet worden, Die Provinzial - Versamm- lung wird aufgefordert, sich über die hiernach projektirten Wahlbezirke, mit Rücksicht auf die obwaltenden lokalen und provinzielen Eigenthümlichkeiten, gutachtlih zu außern.

__ Verner werden der Provinzial - Vertretung unter näheren Srössnungen seitens des Königlichen Landtags - Kommissarius vorgelegt werden :

eine Denkschrift wegen Erweiterung der westfälischen Vrovinzial Duissfaisse in Golge des derselben aus der Staatskasse theils vereics gewährten, theils noch zu erwartenden Zuschusses von zusammen 220,000 Rihlr. in Gemäßheit der von dem Ver- einigten Landtage berathenen Allerhöchsten Proposition, nebst den Nachrichten über den Zustand der Provinzial=Hülfskasse ; vas Statut fur die von Vinckeshe Provinzial-Blinden-Anstalt, welches zwar vorläufig erlassen, jedoch in der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 11. Oktober 1846 der weiteren ständischen Prüfung vorbehalten worden its; |

die Rechnung über die Kosten des vorhcrgehenden 8ten Pro- otnzial-Landtagesz;

die Berwendungs - Nachweisung der von früheren Landtagen aus deren Dispositions-Fonds bewilligten Summen ; i die Berwendungs-Nachweise des westfälischen Wegebaufonds : die Nachweise über den Grundsteuer-Deckungsfonds;

die Nachrichten über den Zustand der Sparkassen : desgleichen des Schulwesens; E

desgleichen der Obsibaumschulen :

desgleichen der Taubstummen-Anstalt ;

desgleichen der Provinzial - Feuer - Sozietät, nebst den Rech= nungen aus den Vorjahren, wobei auch Vorschläge wegen y vänderung der [ur das Feuer - Sozietätswesen bestehenden Vorschriften zu gewärtigen sind ;

die Nachrichten der Provinzial -Jrren - Anstalt zu Marsberg, nebst den Rechnungen der vorhergehenden Jahre ; i die Nachrichten der Provinzial - Pflege - Anstalt zu Gesecke, nebst den Rechnungen z; :

die Nachrichten über den Zustand des Landarmenhaguses zu Benninghausen nebst den Rechnungen z

die Nachrichten über den Zustand der Provinzial - Blinden- Anstalten zu Paderbon und Soest ;

die Nachweise über den Zustand der Schullehrer - Wittwen- und Waisen -Unterstüßungs - Anstalten ;

O 1 e, r "n e 41) die Zusammerstellung der berg= und hüttenmännischen Pro-

duction ; eine Mittheilung in Betreff der Staats-Prämien von jährlich

300 Rthlr. für die Ausbildung der Hufbeschlags-Lehrlinge.

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Die Dauer des Landtags wird hiermit auf den Grund der Allerhöchsten Ermächtigung auf vier Wochen festgeseßt, Berlin, den 10. September 1851. Der Minister des Jnnern. (gez.) von Westphalen. An die zur Wahraehmung der Provinzial-Vertretung berufene provinzialständishe Versammlung der Provinz Westfalen.

iberaab und die Versammlung für eröfsnet erklärte. Münster, den 14, September 1851, Der Königliche Landtags - Kommissarius, Ober - Prásident von Westfalen: Dr. von Duegvera,

Verordnung vom 5. September 1854 betreffend das Verbot | des Signalisirens mit der Dampfpfeife auf Dampfschiffen.

Es is zu unserer Kenntniß gekommen, daß verschiedene Dampsf- chif-Führer sich seit einiger Zeit, anstatt des Signals mit der Glocke, desjenigen mit der Dampfpfeife bedienen und das leßtere namentlich auch in der Nähe der Eisenbahnen zur Anwendung brin- Da hierdurch die Bahnwärter bereits mehrfach irre geleitet vorden sind, indem sie geglaubt haben, daß das Signal mit der Dampspfeife das Herannahen eines Eisenbahnzuges anzeige, da ferner durch dieses Signalisiren, namentlich bei trüber Witterung, leicht großes Unglück herbeigeführt werden Tann, so standen wir uns veranlaßt, der Anwendung dieser ncuen Art des Signualisirens auf Damvfschiffen entgegenzutreten, und verordnen demgemäß auf Grund des §. 11 im Geseße vom 11. März 1850, daß. sich die Führer von Dampfschiffen auf den zu unserem Verwaltungs-Bezirke gehörigen Gewässern des Gebrauchs der Dampfpfeife zum Signalisiren ganz enthalten müssen. Wer dieser Bestimmung zuwider handelt, ver- fällt in eine polizeiliche Strafe von einem bis zehn Thalern, soweit nit nach den Bestimmungen in den §§. 17 und 25a. des Bahn- Volizei-Reglements für die Berlin-Stettin-Stargarder Cisenbahn | om 12, Mai 1849 eine härtere Strafe stattfindet.

Stettin, den 5, September 1851.

Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern.

A C. Lis

tofanntmachung vom 7. September 18541 betreffend die Ein- der polnischen Buldenscheine gegen dergleichen

Rubelscheine.

Meere Bund.

„Mittelst Allerhöchsten Ukases vom 3./15. September 1841 ift

worden, Silberrubelscheine zu emitkti=

volnische Bank autorisirt zu- dem entsprechenden Werthe

ren und polnishe Guldenscheine

leichzeitig aus dem zurückzuziehen. Demgemäß hat dle ‘durch die Zeitungen den Monaten April und Mat v. J. gemacht, daß die Staatskassen jene Guldenscheine nur bis (ugun _ dieses Jahres annehmen würden, und daß ihre Ein- fung bis zu der festzustellcnden Präklusivfrist ihrer definitiven Außerconrs\sezung nur bei der polnischen Bank zulässig sein würde. HSegenwärtig hat der Verwaltungsrath des Königreichs mit Rück- daß nur eine geringe Anzahl von Kassen- und Bank= 3 zu 5, 10, 50 und 100 Floren polnisch sich im Umlaufe bez und die Inhaber derselben genug Zeit gehabt haben, diesel= aogen Rubelscheine einzulösen, und daß die Absichten des Gou= ments ihre völlige Zurückzichung aus dem Umlaufe erheischen, Beschlusses vom 3. /45. Zuli d, Z. 1, 5/04 besi, definitive Termin zu ihrer Einlösung in der Kasse der ven 19, /34. Dezember 1851 festzustellen ist, nah dessen

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verlustig gegangen zu betrachten sind, polnische Bank zur ó}ent-=

; Werthes rund diejes j Kenntniß:

daß der definitive Termin zur Annahme in der Bankkasse der polnischen Scheine zu 5, 10, 50 und 100 Flor. polnuish auf den 19./31. Dezember definitiv anberaumt worben,

daß ihre Einlósung gegen baares Gelb oder Rubelscheine tag- táglich in den vorshriftsmäfßigen Stunden, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, bewirkt werden kann, ; die Staatspost dergleihen Scheine behufs ihrer Beför- derung an die Bani nur bis Jun 2/01 Ooember 0. 5. einshließlich annehmen wird, indem nach diesem Termine die

ännahme untersagt ist,

daß nach Ablauf dieser Frist die in Rede stehenden Scheine

als ganz werthlose Papiere betrachtet werden. D) 1)

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12, August Der Prâsjident und Geheimrath (ev). TImMowelk Der Kanzlei - Vorsteher und Hofrath (Az) Pub o woll.“

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Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen

Kenntniß gebracht. Liegniß, den 7. September 185. Königliche Regierung.

Pers 0RnE: Chronik

Provinzial-Behbörden. Provinz Preußen.

Uebertragen sind: Dem Förster Hin ge in Kossowo vom 1, Oktober d. J. ab die Försterstelle in Wigodda, Reviers Mirchauz dem Förster Müller in Wigodda die Förfterstelle in Kossowo desselben Reviers, und die Erhebung der Schifffahrts-Abgaben auf dem Weichselhass-Kanal, und zwar bei der Hebestclle in Platenhoff einstweilen dem interimistischen Schleusen-Aufseher Fal ck und bei der Hebestelle în Rothebude dem interimistishen ersten Schleusenwärter Ständer.

Versetzt ist: Der Forstmeister von Meess vom 1. November d, J. ab unter Beibehaltung seines bisherigen Jnspectionsbezirks von Pr. Stargardt nah Danzig.

Erlaubt ist: Dem Schulamts-Bewerber Joseph Thiel in Kli- Lichtenau, sich als Hauslehrer zu beschäftigen.

Verliehen ist: Die Stelle des verstorbenen Kreis - Steuer - Ein- nehmers Schumann in Marienburg dem Kreis -Steuer- Einnehmer Or - lovius in Carthaus.

_Pensionirt ist: mersatt,

Ernanut sind: Der Hauptamts - Assistent Schlceiermacher in Memel zum Ober- Gränz - Controleur in Ekittenz der Steuer - Einnehmer Janzen in Wormditt zum Büreau-Assistenten bei der Provinzial-Steuer=- Direction in Königsbergz der reitende Gränz-Aufseher Ber drow in Nei- denburg zum Ober-Gränz-Controleur in Szittkehmenz der reitende Gränz- Aufseher Hensel zum Hauptamts-Assistenten in Neidenburg; der Steuer-= Aufseher Pelkmaun in Königsberg zum Hauptamts-Assistenten daselbst.

Provinz Pommern.

Ernannt sind; Der frühere Feldwebel, zuleßt Chaussee - Aufseher

zu Damagarten, August Schmidt, zum Exekutor bei ver Kontaltcilen Kreisfasse zu Franzburg; der Steuer-Ausscher Constant in Stettin zum vauptamis-Assistenten in Berlin. iz: e. Verliehen ist: Dem Predigtamts - Kandidaten Heinrih Wil- helm Sießt die Pfarrstelle in Leba. S Bestätigt sind: Der Kaufmann Eduard Giese als Agent der schlesischen Feuerversicherungs - Gesellschaft; der Gastwirth Friedrich Bartels zu Richtenberg als Agent der stettiner Haupt - Agentur de! Feuerversicherungs - Gesellschaft „Borussia“ zu Berlin, für die Städte Nichtenberg und Franzburg und deren Umgegendz an die Stelle des ab- gegangenen Schullehrers Schütt dex Schullehrer Strübing aus Ramih als Schullehrer zu Küstrowz der Schulamtsbewerber Johann Michael Schoof aus Stahlbrode als Schullehrer an der zweiten Schule zu Wyk auf Wittow ; in Stelle des abgegangenen Schulzen Knepek zu Voddow der Eigenthümer Michael Dinse zu Kröslin zum Armenpfleger des Kirchspiels Kröslin.

Bereidigt ist: M eshring als solcher.

Niedergelassen haben fich: Der Thierarzt erster Klasse Blit- terSdorf in Tribseesz der Wundarzt erster Klasse und Geburtshelfex Messerschmidt, bisher ansässig zu Wusterhusen, in Gügkow.

Penfsionirt ist: Der Hauptamts-Assistent Malkewiß in Divenow.

Der Steuer- Einnehmer Langku sh in Nim-

Der Feldmesser Alexander Leoyold Zofe

Provinz Schlefien. Ernaunt ist: Der Appellationsgerichts - Referendarius Eich nex zum Gerichts - Assessor im Bezirk des Appellgtionsgerihis in Glogau.

Bestätigt find: Der Gutsbesißer Konrad zu Klein-Totschen, treb- nier Kreites, als Polizei - Distrikts - Kommissarius; der Gasthofbesißer E, T. Fiedler zu Freyburg als Agent der Feuer - Versicherungs - Anstalt „Borussia“ in Berlinz der Hülfslehrer Reinhold Schmidt an der evan=- gelischen Schule zu Kutilau,, glogauer Kreises; der bisherige Adjuvant zu Ludwigsdorf Valentin Baumüller als Kantor, Organist, Küster und Schullehrer an der Kirche und Schule zu Lissa, Kreis Görligz der bishe- rige Hülfslehrer August Bernhard Gebauer als Schullehrer und Or- ganist an der Schule und Kirche zu Wiesau, Kreis Glogauz der Kaufmann Strahl zu Sagan als NRathsherr daselbst,

Angefstellt ist: Der Post-Expedient Leonhard Hubert Thenen als Registratur-Beamter bei der Ober-Post-Direction zu Liegniy. Angestellt sind definitiv: Der Förster Sprigade zu Königs- dorf, Revier Bobielez der Forstaufseher Fröhlich zu. Grunwald, Revier Neinerzz der Forst - Aufseher Seiffert in Rybnik, Revier Stoberauz der Werkmeister Da vid als Hansvater derx Strafanstali zu Brieg in Stelle | des als Juspektor an die Strafanstalt zu Sagan verseßten bisherigen Haus- | vaters Premier-Lieutenant a. D. Keller.

Verfett find: Der Appellationsgerichts-Ausfultator oon Hau gw y in gleicher Eigenschast von Glogau in das Departement des Appellation?- | gerichts in Breslau z in gleicher Cigenschaft die Ober-Steuer-Controleure | von Bonin in Frankenstein nah Breslau, Steuer-Juspektor Set ne! ín Groß - Glogau nach Frankenstein und Steuer - Jnspektor Sa? Neisse nach Groß-Glogau,