1851 / 69 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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j ahl der ; Urwähler E:

Wahldistrikt Wahlvorsteher

Wakhlort

einzeln

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Ll M R E E Rz

Oberamts - Ver- weser Bachmann zu Hechingen. Stellvertreter : Stadtschultheiß Ruff daselbst.

Burladin- (Gemeinde Starzeln gen. » Haulen » Burladingen. » Hermannsdorf » Gaufselfingen » Stetten Stetten b. /H. Hörschwag Sikingen

2) Oberamt Trochtelfingen 3) Vom Oberamt ; Gammertingen j Gemeinde Neufra.…..…..- 11 » Harthausen b. F. 95!

e das

Oberamtmann von Gebele zu Gammertingen, Stellvertreter :

1) Oberamt Gammertingen mit Ausschluß der zum IL, Bezirk gehörigen Ort- schaften.

2) Oberamt Straßberg.

3) Vom Oberamt Sigma- sor Rehmann dg-

ringen selb.

Gemeinde Langenenslin-

en.

» illafingen

» Jungnau

» Bingen

» Hibkofen .

Veringen- stadt.

Sigmarin- | 1) Vom Oberamt Sigma- gen. ringen Gemeinde Ablach Inzigkofen.. a S Sigmaringen . 63 Sigmaringen- D Bilsingen Hornstein .…. Bittelschieß

Oberamtmatin von Sallwürk

Stellvertreter :

Gastel daselbst.

Ostrach. | 1) Ober - Vogtei - Amt T A 1. ail wle Car 2) Ober-Amt Ostrach 3) Vom Ober -Amt Sig- maringen Gemeinde Kalkreute » Ettisweiler » Habsthal

Ober-Amtmann Widmann zu Ofitrach. Stellvertreter :

daselbst,

2) 3)

4)

» En Mottschieß

Muelstgen.. Krauchenwies 15 | 48 | [—| 118 | Ober-Amtmann Wald. 1) Ober -Amt Wald... | 120 Frid zu Wald. al Stellvertreter : Summa der Urwähler | 687 | Aftuar Hipp

j | daselbst,

Jn jedem dieser sechs Wahldistrikte is Ein Wahlmann zu wählen

Als Wahltag is von dem Herrn Minister des Jnnern oben der |

29, September c. bestimmt.

Die Gemeinde-Behörden haben sofort, und ohne eine weitere Antwei- sung dazu abzuwarten, in jeder Gemeinde der Einwohnerschaft in | ortsüblicher Weise ven gedachten Wahltag bekannt zu machen, mit | dem Bemerken, daß die Wahl Vormittags 9 Uhr beginnt; und sind | die Urwähler durch diese Bekanntmachung, welche den Wahlort ent- | halten muß, zu der Wahl vorzuladen. Ueber die erfolgte Vorladung |

, st vemnächst seitens der Gemeinde-Behörden eine Be- | scheinigung auszustellen und solhe noch vor dem Wahltage dem Wahlvorftcher zu übersenden, welcher die gesammelten Bescheinigun-

der Wähler

gen in einem Heft der Wahlverhandlung beifügt,

Die Herren Wahlvorsteher werden mit Bezug auf den diesseitigen | Erlaß vom 29sten v. M. noch besonders veranlaßt, die Wahl an dem | gedachten Tage nah Maßgabe der Bestimmungen des Wahlgeseßes | und der betreffenden Paragraphen des Neglements pünktlih abzu- |

halten. A Für den Fall, daß sie selbst eines unvorhergesehenen Hindernisses

Oberamts - Asses= |

zu Sigmaringen. |

Bürgermeister |

der Bürgermeister |

wegen nicht im Stande scin sollten, das Wahlgeschäft zu der be- stimmten Zeit zu leiten, sind die Urwählerlisten und alle sonstigen auf die Wahl bezüglichen Schriftstücke rechtzeitig an den betreffenden Stellvertreter abzugeben, damit dieser die Wahl abhält, j

Die Bestimmungen der §§, 11 bis 17 des Reglements vom 7. Mai 1851 über die Ausführung des Wahlgeschäftes selbst sind o vollständig , daß denselben etwas Besonderes nicht mehr hinzuzufügen sein wirdz nur muß bemerkt werden, daß, wenn der gewählte Wahl- mann im Wahltermine nicht anwesend sein sollte, um sh über die Annahme der Wahl sofort zu erklären, der Wahlvorsteher demselben, nachdem die Wahl geschlossen ist, ohne jeglihen Zeitverlust von der auf ihn gefallenen Wahl schriftlich Anzeige zu machen und mit Hinweisung auf §. 16 des gedachten Reglements zur Erklärung über die Annahme aufzufordern hat, Tritt der Fall ein, daß die Wahl auf die eine oder andere Weise abgelehnt wird, so is \ofort zur neuen Wahl zu schreiten. |

ZU dem Ende hat der Wahlvorsteher die sämmtlichen Urwähler des Bezirks durch die Gemeinde-Behörden zu einem neuen Wahslter- mine auf die oben ad 4 gedachte Art wieder vorladen zu lassen und diese anderweite Wahl in ebenderselben Weise abzuhalten, wie es das erste Mal geschehen ist.

Dies Geschäft muß aber so beschleunigt werden, daß das Re- sultat noch rechizeitig vor dem auf den 13. Oktober festgeseßten Ab- J Eo dem Wahlkommissar angezeigt werden kann.

as Wahlprotokoll nebst allen dazu gehörigen Schriftstücken is nach geschlossener Wahl, und nachdem sich der gewählte Wahlmann zur Annahme der Wahl bereit erklärt hat, dem nachstehend genannten Wahl-Kommissar, Herrn Regtierungs-Assessor Bred t. hierselbst, unver- züglich einzureichen.

b. Wahl des Abgeordneten,

Zum Wahl-Kommissar ist der Herr Regierungs-Assessor Bredt hier- selbst ernannt und zum Wahlort Gammertingen bestimmt worden. Der Wahltag is von dem Herrn Minister des Jnnern auf den 13. Oktober d, J. festgeseßt. Ueber die Ausführung des Wahlgeschäfts selbst an diesem Tage wird auf die §§. 19 bis 29 des obengedachten Reglements" verwiesen.

B. Veber die Wahlen zur l. Kammer.

a. Wahl der Wahlmänner. Die Wahlvorsteher in den cinzelnen Urwahl - Bezirken, so wie dit Stellvertreter derselben für Verhinderungsfälle, werden von den Herren Ober - Amtmäunern, wozu diese bereits angewiesen sind, ernanni werden.

Zum Wahltag hat der Herr Minister des Innern den 22. Sep tember c, bestimmt.

ZU diesem Tage sind die sämmtlichen Urwähler der Gemeinde

oder derjenigen Ortschaften, die zu einem Urwahlbezirke zusammen- gelegt worden, durch die Gemeinde - Behörde in jedem Orte auf Vormittags 9 Uhr nah dem von dem Ober -Amte bestimmten Wahlort in ortsüblicher Weise zur Wahl zusammenzuberufen. Ueber die exfolgte Vorladung der Urwähler ertheilt jede Gemeinde-Behörde eine Bescheinigung und übergiebt diese dem Wahlvorsteher, welcher solde dem Wahlprotokolle beifügt. Die Wahl muß unter allen Um ständen an dem obengedachten Tage und zu der bestimmten Zeit stattfinden, daher für den Fall, daß der Wahlvorsteher selbst die Wahl zu leiten behindert sein sollte, selbige von dem Stellvertreter dessel- ben abzuhalten ist. Sollte die Nothwendigkett hierzu irgendwo cin- treten, so hat der crnannte Wahlvorsteher tie Urwähler- und Ab- theilungsliste des Urwahlbezirks rechtzeitig an den Stellvertreter ab- zugeben. Im zweiten, aus den Gemeinden Achberg, Burgau und Tafertstociler mit Nebenorten bestehenden Urwahlbezirk des Oberamts Ostrach wird wegen der weiten Entfernung, welche zwischen den gedachten Ortschaften licgt, die Abhaltung von zwei verschiedenen Wahlver sammlungen und zwar: in Achberg für die Gemeinde Achberg mit den zu dem gleihnamigen Obervogteiamte gehörigen Ortschaften und in Tafertsweiler für die Gemeinde dieses Orts, die Gemeinde Burgau und die Nebenorte zu ersterem angeordnet. Der Wahlvorsteher die- ses Urwahlbezirks wird an dem bestimmten Wahliage zuerst in Ach- berg die Wahl leiten und sich demnächst nah Tafertsweiler begeben um daselbsi am 24, September c, die Wahl abzuhalten, Erst an dem legteren Orte ist das Wahlprotokoll zu schließen. Ergiebt sich daraus keine absolute Stimmenmehrheit für die betreffenden Wahl- mannskandidaten, so ist sofort in Tafertsweiler zur engeren Wahl zu schreiten und diese demnächst auch in Achberg noch vorzunehmen, wodurch das Wahlgeschäft zu Ende geführt werden wird.

Ju allen übrigen Urwahlbezirken, auch wenn solche aus mehreren Ortschaften bestehen, wird uur eine Wahlversammlung und zwar an

“dem von dem Königlichen Oberamte bestimmten Orte abgehalten.

Die Wahlvorsteher der sämmtlichen Urwahlbezirke werden auf die §§. 8 bis 16 des Reglements vom 7, Mai 1851 aufmerksam gemacht und hiermit angewiesen, die Bestimmungen derselben beim Wahl- geschäft genau zu beachten. Insbesondere wind noch bemerkt, daß, uachdem die Wahlversammlung konstituirt ist und der Protokollsüh- rer so wie die Beisiger ernannt und mittelst Handschlags verpflichtet sind, sofort zur Wahl geschritten und diese mit der dritten Abthei lung begonnen wird. Nach beendigter Wahl seitens der dritten Ah- theiluvg wird solche von der zweiten Abtheilung vorgenommen, und zuleßt wählt die erste Abtheilung. i: / S

Wrkn als Resultat einer Wahl sich ergeben solite, daß auf so viel Personen, als die Abtheilung Wahlmänner zu wählen hat, die absolute Mehrheit der Stimmen nicht gefallen ist, fo ivird sofort zur engeren Wahl geschritten, wobei aber, wenn noch 1 Wahlmann zu wählen is, nur denjenigen beiden Personen, welche vorher die meisten Stimmen hatten, die neue Stimme gegeben werden darf. Sind noch

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wählen, so kommen nux diejenigen 4 Personen

2 Wahlmänner timmen gefal-

u , , auf die engere Mahl, auf welcbe vorher die meisten

len waren. : e S i initives Wahlresultat erlangt ist, fordert der Wahlvor- Sn lb éin, b E anwesenden Wahlmänner zur Erklärung darüber auf, ob sie die Wahl annehmen oder niht. Sind nicht alle Wahlmänner im Termine anwesend, so macht er den Abwesenden von der auf sie gefallenen Wahl mit Hinweisung auf §. 15 des Regle- ments vom 7, Mai 1851 Anzeige und erwartet deren Erklärung. Sollte eine Ablehnung der Wahl erfolgen, )o ist sofort in dem betreffenden Urwahlbezirk zur anderweiten Wahl zu schreiten, und diese möglichst, und zwar so zu beschleunigen, daß das Rejultat dem Wahl- fommissar noch vor dem 6. Oktober d. J. angezeigt werden kann. Der neue Wahlakt ist ganz in der oben angedeuteten Art abzuhalten.

Das Wahlprotokoll wird von dem Wahlvorsteher mit allen dazu ge- Sreduluke Leo

über die Annahme erfolgt, also das Wakhlgeschäft vollständig ge- | Pommersche dito

| Kur- u. Neumärk. dito

| Schlesische dito

hörigen Schriftftüen gleich, nachdem die Erklärung der Wahlmänner

schlossen i|, dem betreffenden, nachstehend genannten P Herrn Kabinetsrath Ba ol, beziehungsweise Regierungs-D rektor Mo d, zu welchem der Urwahlbezirk gehört, eingereicht.

/ b. Wahl der Abgeordneten. A.

6) Zur Wahl der Abgeerdneten werden zwei Bezirke gebildet, in welchen ie ein Abgeordneter Zu wählen ist. Zum ersten Bezirk gehören: _

a) Amt Hechingen, inkl. Stadt, )

b) » Haigerloch und i

3 » . / s j : y und nd Bahikomimissär habe ih den Herrn Kabinets-Rath B agyl ernannt.

Zum zweiten Bezirk gehören :

a) Amt Wald, |

b) - Straßberg, À / F :

c) - Sigmaringen inkl. Stadt, \ _ Wahlort

d - TIrochtelfingen, / Sigmaringen,

e) - Ostrach und \

f) - Gammertingen. Arr E und i Wabltommissar ist der Herr Regierungs - Direktor M o ck ernannt worden. M ;

7) Als Wahltag is von dem Herrn Minister des Znnern der 0. Oftober d. J. bestimmt, an welchem Tage die Ausführung des Wahlgeschä[ts nah Maßgabe der §§, 17 bis 25 des Reglements vom /. Mai 1851 erfolgen wird, _ f

Sigmaringen, den 9. September 41851, E 2 Der Königliche Kommissarius 1n den hobenzollernschen Landen. » Z¿ A A, Graf von Villers.

Wahlort Hechingen.

Königliche Schauspiele. Donnerstag, 18, September. Jm Opernhause, J6ste Abonne- ments - Vorstellung: Badekuren, Lustspiel in 1 Akt, von O. zu Putliß. Hierauf: L009 hübsche Mádchen von Gent, großes pan=- tomimishes Ballet in 3 Akten und 9 Bildern, von Hoguet.

Kleine Preise: Fremden-Loge 2 Rthlr., erster Rang und Bal- fon daselbs, inkl. der Prosceniums - Logen daselbst und am Or- ester 1 Rthlr., Parquet, Tribüne , Parquet-Loge und Proscenium des zweiten Ranges 20 Sgr., zweiter Rang 15 Sgr., dritter Rang und Balkon daselbst 124 Sgr., Parterre 15 Sgr., Amvhitheater T; Sar.

Freitag, 19. September. 149ste Séhau

Im Opernhause.

spielhaus - Abonnements - Vorstellung: Wilhelm Tell, Schauspiel in |

5 Abth., von Schiller. Anfang 6 Uhr.

fon daselbst, inkl. der Prosceniums - Logen daselbst und am Or- chester 1 Rthlr.,, Parquet, Tribüne, Parquet-Loge und Proscenium des zweiten Ranges 20 Sgr., zweiter Rang 15 Sgr., dritter Rang und Balkon daselbst 125 Sgr., Parterre 15 Sgr., Amphitheater 7s Sgr.

Amtlicher Wechsel -, Fonds- und Geld - Cours der Berliner Börse, vom 17. September 1S8%f.

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| Preuss. Courant 1 e 4 | Briel Geld

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| Rhemische

| Stargard-Posen o...

| Thüringer. .....

Fonds - Course vom 17. September 185i.

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Preuss. Freiwillige Anleibe

dito Staats-Anleihe von 1850 Staats Schuld-Scheine | Oder-Deich-Bau-Obligationen................. |

4 Prämienscheine der Seehandlung à St. 50 Thklr.—!

Kur- 1nd Neumärkische Schuldverschreibungen 34

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Berliner Stadt - Obligationea.

dito dito VV estpreussische Pfandbriefe. .…....... Grossbherzl. Posensche dito dito dito dito

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dito vom Staat garantirt Lit. B....…....

| PreussIsche BRentenbriefe | Preussische Bank-Antheil-Scheine....

Andere Goldmünzen à 9 Thir.....…...,

| Disconto

Eisenbahn - Actien,

Benn,

den 17. September 1851. | Brief. | Geld. | Gem.

Preuls,

Courant.

| Aachen-Düsseldorfer .…...

Bergisch-Märkische i dito Prioritäts- . Berlin-Anhalter Lit, A. u. dito 3erlin-Hamburgeér dito PTIOIIT Aa e aan dito dito IL Em Berlin-Potsdam-Magdeburger . dito Prioritäts Obligat.| dito dito (l dito dito Lit, Berlin Stettiner ... dito Prioritäts -Obliz.. wu

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dito Prioritäts-Oblig. . E dito dito 6 E Düsseldort-Elberfelder E dito Prioritäts-. . y dito PrIOFt S. o

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dito dito Prioritäts-Obligationen. . dito vom Staat garantirte Ruhrort-Crefeld-Kreis-Gladbacher, dito Prioritäts -

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dito Prioritäts-Obligationen... - Wüilhe!msbahn (Casel-Oderberg) ...-

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| Brief, |

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