1851 / 74 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Verfügung vom 13. September 1851 betreffend die Erhebung und Berechnung des Porto für rekomman-= dirte Briefe nach polaischen Gränz-Post-Anstaltrn.

Mit Bezuguahme auf die vorläufige Benachrichtigung vom 30. Juli c. wird die Königliche Oter - Post - Direction davon in Kenntniß geseht, daß die Kaiserlich russische Ober - Post - Behörde sich damit einverstanden exklärt hat, daß für rekommandirte Briese na den polnischen Gränz - Post - Anstalten uur das doppelte tarif- mäßige Briefporto zu erheben ist. Für einen dergleichen einfachen Brief nach Kalisch ist an polnischem Porto mithin niht mehr als 6 Kopeken zu erheben und zu berechnen. E a

Gleichzeitig wird der Königlichen Ober-Post-Direction eröffnet, daß für gewöhnliche Pakete, welche weniger als 1 Pfund wiegen, das Porto nah dem zum Post - Amtsblatte Nr. 2 pro 1851 gehö- rigen Portotarif stets wie für 1 Pfund und nicht, wie einzelne polnische Post - Anstalten verlangt haben, pro Loth zu erheben ist.

Berlin, den 13, September 1851.

General-Post-Amt.

An wies die Königliche Ober-Post-Direction zu N.

Verfügung vom 16.September1851 betreffend die Einrichtung einer zweiten direkten Dampfschifffahrt von Triest nach Alexandrien.

Nach einer Mittheilung der Kaiserlich óösterreichishen Post- Zerwaltung is von der Dampsfschififahrt - Gesellschast des vöjter- reichishen Lloyd außer der bereits am 27sten eines jeden Monats stattfindenden direkten Dampfschifffahrt von Triest nach Alexandrien noch eine zweite solhe Fahrt eingerichtet worden, welche dergestalt erfolgen wind, daß die betresjenden Schiffe a m 10ten eines jeden Monats von Triest abgefertigt werden.

Die leßtgedachten Schisse werden sich in Alexandrien an die von dort nah Bombay gehende englisch - ostindishe Post, die 1oge- nannte Bombay Mail, anschließen, während die am 27\ten von Triest abgehenden Schiffe sih in Alcxandvrien mit der zweiten englisch - ostindish:n Post, der sogenannten Kalkutta Mail, ver- binden, welche ihren Cours bis na Hinter-Indien , dem indischen Aréhipelagus und China 2c, hinaus erstreckt. /

Um der über Triest zu besördernden Korrespondenz nach Ost

indien 2c. eine unmittelbare Weiterbesördcrung mittelst der crwähn- |

ten Schiffe zu sichern, ist es zweckmäßig, die Briefe dergestalt ab-

g E s Ma A Da O DODte, | also am 9ten resp. am Zosten des Monats Aen Ta egt Berlin müssen die Briefe, um den Anschluß in Triest an die von |

dort nach Alexandrien abgchenden Dampfschiffe sicher zu erreichen, spätestens am 7ten und 24sten mit dem Niittagszuge über Riesa, Dresden und Prag nah Wün abgefertigt werden,

Die Post-Anstalten haben sich hiernach bei der Spedition der betreffenden Korrespondenz zu achten, auh das Publikum von der P Dampfschiff - Verbindung in gecignetir Weise in Kenntniß zu eBen.

Berlin, den 16. September 18541,

General-Post=Amt,

Verfügung vom 17, Scptember 1851 betreffend die Spedition der Korrespondenz nah der Moldau und Wallachoi,

Nach einer. Mittheilung der Kaiscrlich östcrre!chischen Ober- Postbehörde erhält die Korrespondenz nach der Moltau und Wal- lachei die \{chnellste Beförderung, wenn die nah der Moldau be- stimmten Briefe auf dem Wege über Kraiau und Lumberg geleitet, die nach der Wallachei dagegen den fahrenden Post - Aemtern der Oderberg - Wiener, cvent, der Bodenbach - Prager Route ausgelie- e E von leßteren auf dem Eisenbahnwege über Pesth dirigirt verden.

Ausgenommen hiervon is die Korrespondenz nach den in der Moldau und resp. Wollachei belegenen Orten Galacz und Jbraila, Dieselbe ist für jeßt am vortheilhaftesten auf Wien zu spediren und von dort mit den am Sonntag und Donnerstag nah Galacz ab-= geo Donau =- Dampfschiffen weiter zu befördern. Na dem seins ber Donau-Dampfschissfahrten, worüber die Post-Anstalten Morra D mit Benachrichtigung verschen werden sollen , is diese sende enz aus\{ließlich auf dem Wege über Krakau abzu-

Die Post-Anstalten werden angewtesen, bei Spedition der vor- erwähnten Korrespondenz sich bitaa L zu (diteii. ,

Berlin, den 17, September 18541,

General-Post-Amt.

Vekanntmachun zg.

Postdampfschiff-Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St, Petersburg).

Die Postdampfschiffe „Preußischer Adler“ und „Wladimir“

werden bei ihren Fahrten von Stettin nah Kronstadt (St. Peters- burg), wegen des früheren Eintretens der Dunkelheit, von Sonn- abend den 27sten d. M. ab, aus Stettin {hon um 12 Uhr Mit- tags abgefertigt werden, worauf die Reisenden nah St. Petersburg, welche die genannten Scbiffe benußen wollen, aufmerksam gemacht werden. Berlin, den 22, September 1851. General - Post - Amt, Schmüdckert. Justiz - Ministerium.

Der Rechtsanwalt Ruland zu Osterode is zugleich zum No= tarius im Departement des Appellationsgerichts zu Königsberg er- nannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal :- Angelegenheiten.

Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Wald hierselbst ist zum Physikus des Kreises Berent, Regierungsbezirks Danzig, ernannt worden.

Der Scqhulamts - Kandidat Dr. Brüggemann ist als Leh- rer 20 dem evangelischen Gymnasium zu Groß - Glogau angestellt worden.

Finanz - Míiuisterium. Wera maGuinta Wir haben mehreren Einwohnern des Regierungs - Bezirks Düsseldorf und Arnsberg, durch deren umsichtige Mitwirkung es gelungen ist, die Verfertiger und Verbreiter falsher Kassen - An- weisungen zu entdecken, Belohnungen im Betrage von 250 Rthlrn. bewilligt, Wir bringen dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß und wiederholen zugleich die Erklärung in unserer Bekanntmachung Lom 209, APUIL v, 2. daß wir auch ferner demjenigen, welcher zuer einen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter falsher Kassen-Aniweisungen, Bank-= noten oder Darlehnskassen - Scheine der Oris - oder Polizet- Behörde oder dem Gerichte dergestalt nahweist, daß er zur Untersuchung gezogen und bestraft werden kann, cine den Um- ständen angemessene Belohnung bis zum Betrage von Fünf- hundert Thalern zahlen und dieseïbe unter Umständen auch noch erhöhen werden, wobei jedoh die Festseßung des Betrages Gi ea (Xrmosson wnrhehalten hleibt. E Wer Anzeigen dieser Art zu machen hat, kann sh, wenn er es verlangt und es ohne Nachtheil der Untersuhung möglich ist, der Vershwveigung seines Namens versichert halten. - Berlin, den 20. September 1851. Haupt Verwoltung der Staats-Schulden. Ca) Mata, M Le. Moe,

- Bei der heute angefaugenen Zichung der 3tecn Klasse 104ter Königl. Klassen - Lotterie fiel 1 Gewinn von 20900 Rthblr. auf Nr. 20,861; 1 Gewinn von 1000 Rthlr. auf Nr. 72,318; 1 Gewinn von 390 Rthlr. auf Nr. I: 4 Gewinne zu 200 thlr. fielen auf Nr. 6680. 26,959, 51,801. und 52,529, und 11 Gewinne zu 100 Rihlr, auf Nr. 22/002 269066 27597 O0 31 0414 41,304. 43,860. 45,327. 51,723. 63,888. und 74,061. : Berlin, den 23. September 18541. Königliche General-Lotterie-Direction.

Angekommen: Se. Excellenz der General - Lieutcuant von P eu Sor. von Franbsuxt a. M.

E, C ber Qrf Henri von S ubürg -

Glauchau, von Stettin. _ Verlin, 23. September. Se. Majestät der König haben

Allergnädigst geruht : ;

Dem Minister-Präsidenten Freiherrn von Manteuffel die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige von Hannov.r ihm verliehenen Großkreuzes des Guelphen-Ordens ;

Den nachstehend verzeichneten Personen die Erlaubniß zur An- legung der von Jhrer Majeiät der Königin Victoria von Groß- britanien und Jrland denselben verliehenen Kriegsdenkmünze für die Feldzüge von 1793 bis 1814 zu ertheilen, nämlich :

dem U Vincenz Außem zu Hücheln im Landkreise dóln,

» Adcerer Nikolaus Benz zu Kenfus im Kreise Kochem,

» Invaliden Nikolaus Bucher zu Braunshansen im Regie-

rungs=-Bezirk Trier,

Einwohner Johann Busch zu Kappel im Regierungs- Bezirk Koblenz,

Einwohner Wilhelm Ebert zu Tapiau,

Landwirth Mathias Finke zu Immendorf im Kreise Gei- lenkirchen,

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dem Einlieger Christian Friedrich zu Groß -Lssen im Kreise Grünberg, » Invaliden Ludwig G riese zu Mindcn,

» Stromlotsen Karl Heidemann zu Vitte im Kreise Memel, » Ackermann Johann Joris zu Neukirchen im Kreise Gel- dern i

Kuhhirten Nikolaus Junghölter zu Körbecke im Kreise

Soest,

Panie ffelm2cherges:llen Johaun Friedrich Kuack zu

Stettin, 2

Diener Johann Friedrich Koch zu Landsberg a. W., Fleisher Heinrih Mathonet zu Düren, Ackerer Jakob Müller zu Rüngsdorf im Kreise Boun. Ackermann Peter Noenen zu Wetten im Kreise Geldern, Einwohner Theodor Rohr zu Stormede im Kreise Lipp- stadt,

Chausseegeld - Einnehmer Heinrih Schmidr zu Milje im |

Kreise Büúlefe(d,

Maurerpolirer Joseph Sch ölzchen zu Posen, Holzhauermeister Friedrih Schumann zu Steinbach im Kreise Altenkirchen,

Flurshüßen Anton Walter zu Mülheim an der Ruhr, und

» dem ehemaligen Matrosen Ludwig Weber.

E VOs N dete S A E R S S I S A H I O I R OE i E Dr at S R IE R ENC H S B B P E BEA F OBE I I E: R E N DCE I A D E E P Bernt Lw.

Der in Folge Allerhöchster Ermächtigung zur diesmaligen Wahrnehmung der Provinzial = Vertretung cinberufene Provinzial= Landtag der Provinz Preußen ist heute eröffnet worden.

Nachdem die Mitglieder der Versammlung dem Sovttesdiensi in der hiesigen Schloß= und dec katholischen Kirche beigewohnt hatten, begaben sich dieselben nach dem Ständesaal des Königlichen Schlos= ses, woselbst ihnen der Unterzeichnete, als Königlicher Landtags- Kommissarius, das im ”llerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kö- nigs von dem Minister des Jnnern erlassene Propositions - Dekret, welches also lautet :

Jn Folge der von Sr. Majestät rem Könige mittelst Aller- | höchster Kabinets-Ordre vom 9. Juli d. J. ertheilten Ermächtigung |

werden der zur dicsmaligen Wahrnehmung der Provinzial-Vertre- tung berufenen provinzialständishen Versammlung der Provinz Preußen folgende Propositionen zur Berathung und Eriedigaung vorgelegt : i z 1) Nach Ÿ. 24 des Gejeyes vom L Mai d. J., bctreffend die Vi u run einer Dl Tov A (fgr trrr E E soll für S: Regierungs-Bezirk unter dem Vorsipe eines von dem Finanz-Minister zu ernennenden Regicrungs-Kommissarius eine Bezirks-Kommission gibilet werden, welche in demselben Verhältnisse, wie die Einshäßungs-Kommissionen, aus km Be- zirk wohnenden Mitgliedern der Provinzial - Vertretung und qus Einkommensteuerpflichtigen des Bezirks zusammenzuseßen und von der Provinzial-Vertretung zu wählen ist. Die Pro- vinzialstände haben sich den zu diesem Zweck ersorderlid en Wahlen nah den darüber von dem Finanz-Minister ertheilten nähcren Instructionen, E A pes Landtags - Kom- arius mittheilen wird, zu unlerziehcn, E 5 des Gesetzes über Errichtung der Rent«nbanfen vom 2. März 1850 sollen die Directionen der Rentcnbanfen ihre Geschäfte unter Mitwirkung und Kontrole ker Provinzial- Vertretung führen, wobei namentlich im §. 47 verordnet ist, daß die Ausloosung und Vernichtung der Rentenbuicfe, welche nach §. 41 alljährlich in den Monaten Mai und November stattfindet, im Beisein zweler Abgeordneten der Provinzial=- Vertretung erfolgen soll. Außerdem bestimmt H A DON hinsichtlich der Rentenbanken unter dem 42. Juli: H, J. ergan- genen Geschäfts-Anweisung, daß die Formulare zu den Renten- briefen und den dazu gehörigen Zins-Coupons auf Grund der darüber halbjährlich zu legenden Rechnung ebenfalls halb- jährlich unter Zuzichung eines Abgeordneten der Provinzial- Vertretung zu revidiren sind, Die Provinzial - Bersammlung wird aufgefordert, ebenfalls die zu diesem Zwecke erforder- lichen Wahlen nach der hierüber dem Königlichen Landtags- Kommissarius zugegangenen Mittheilung der betreffenden Ressort-Ministerien vorzunehmen. A y Des Königs Majestät haben mitteltst Allerhöchster Botschaft vom 7. April 1847 den damals zum Vereinigten Landtage versammelten Ständen den landesväterlichen Entschluß eröff- net, für die Kultur und den Verkchr in der Monarchie, so wie zur Beförderung des so heilsamen Sparkassenwesens, in \ámmtlichen Provinzen Provinzial-Hülfskassen , ähnlich der- jenigen, welche in der Provinz Westfalen mit gesegnetem Er- folg seit dem Jahre 1831 besteht, unter siändisher Berwal- tung zu begründen und demnächst die erfort erliden Pre po- . sitionen an ie Provinzialstände bet ihrer nsôchsten Versamm- lung ergehen zu lassen, damit nach Anhörung derselben die Statuten festgeseßt und die neue Einrichtung ins Leben

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gerusen werden könne, Dir zu diesem - j Vovnds vou 2,900,000 Thaler s A fri nach Gritjielung der Stäatuicn überwiesen werden. Dems=- gemäß wird die Provinzigl-Versammlung aufgefordert, einen unter Brrücksichtigung der Borverhandlungen ausgearbeiteten oon dem Königlichen Landtags - Kommissarius vorzulegenden Entwurf cincs Statuts der für die Provinz Preußen zu be-= giUnbenden Provinzial-Hulfsfaise zu begutachten,

| v Erwägung ze¿ von vielen und geiichtigin Seiten gegen die G. miandes-, Kreis-, Biziits- und Provinzial-O: dnung vom 114, März v. J. erhobeuen Stimmen und déx bi dem Cinsuhrungsgc]chàst bereits ersahrungsmäßig hervorgetrétenen Scwirugleurn und Mißvocihältmsse beabsichtigt die Staats- Regieruug cine Aeudeiung dieser Cesche unter Berüksich- ligung dir provinziellen Eigcnthümlichkeiten und Verschieden= heiten des Landes herbeizuuhren, Der Minister des Jnnern hat hieiuvrr die sub 1, beifolgende Deukschrift ‘aufgestellt and dim Kön „chen Lanbtags-Kommissarius dazu gehörige WPiaterialien zur Mittheilung an die Provinzial-Versammlung zugescrtigt.

Die Provinzial - Versammlung wird aufgefordert, ihr wohlerwogenes Guiachten über die in dieser Denkschrift be zrichaeten Gesichtspunkte und Fragen zur weiteren Vorberei- (ung rines nach deu Absictcn der Staats-Regierung bei den Kammirn cinzubringenden Grcseß-Entwurfs abzugeben.

9) Nach Urt, 609 der Verfassungs - Urkunde vom 314. Januar 15890 sollen zur Wahl der Müglieder der zweiten Kam=- mer dur cin Grscß die Wahlbezirke festgestellt werden, welche gus einem oder mehreren Kreisen oder aus einer vorr meyreren der größeren Siádte bejichen können. Zur Borbereitung cines jolzjen G.sep-Eutwurfs ist die sub l, beilicgende Venkichrift über die Bildung der Wahlbezirke in der Provinz Preußen ausgearbeitet worden. Die Provinzial= Verjammlung wird aufgefordert, sich über dic hiernach pro- jeltirien Wahlbezirke mit Rudsicht auf die obwaltenden loka- len und provinziellen Eigenthümlichkeiten gutachtilich zu äußern. _ Germr werdrn dex Provinzial-Lersammlung durch nähere Mittheilungen des Königlichen Laudiags-Kommissarius vor= gelcgt werden: die Verhandlungen, betressend vie Revision der Reglements für die Fruer-Sozietäten der landschafilich nicht associations= sähigen ländlichen Grundbesißer der Regierungsbezirke Königs=- Vier 2Sozitigien dir Städte“ bes Regierungsbezirks Köngs- berg, mit Ausschluß der Siadt Königsberg und der jnt- lihcn Städte des Regierungsbezirks Gumbinnen, vom 29, April 1838; L Bi aua dd: oer Entwurf cines neucn Riglemenis sür die Jmmobiliar- Brrsichcrung in deu Fiegierungsbeziken Dauzig uud Marien- werder z l L I ¿ die Berichte der ständischen Kommijsionen über das Landarmen-= wescn und die unter ihrer Mitwüi kung verwalteten Provin= zial-Znstitute, insbesondere über die Bau-Ausführung und die 1n nächster Zrit bevorsichcude Ei öffnung der beiden Ixrren-Heil- und Pplege-Anjtalten zu Paterswalde und Schweß, die Feststellung der Etats und die Bcwilligung der zuu Er=

haitung der Anjialien erjorcerlicn Mittel, o wie über Die

üusbringzung der Landarmcn- und Jrrenhaus-Beiträge nach einem neuen dem Gesch über die Klassen- und klassisizirte

Einfommensteuer vom 1, Mai d. I. entsprechenden Regulativ z

die Berichte der Landes-Deputiten über dic Verwaltung Der

Mtliorations - Fonds, nebst ihren Anträgen auf Abänderung

des R. gulativs vom 20, März 1846, U IRS p

Außerdem sind die Neuwahlen, sowohl der Mitg vgs

ständischen Landarmen - Kommissionen, als der Landes-Depu-

tirten vorzunehmen, da die Mandate erloshen und resp: von jeder Dns E die Wahlen der Landes-

ch irten zu erneuern sind, E

“Oie Da des Landtages wird hiermit auf den Ms der Allerhöchsten Ermächtigung auf vier Wochen festgesebk.

Berlin, den 16, September 1851.

Im Allert öchsten Austrage: Der Minister des Jnnern. (gez.) von Westphalen. An E die zur Wahrnehmung der P1 ovinzial- Vertretung beruscne provinzialstän- rische Versammlung der Provinz Preußen,

" übergab und die Versammlung für eröffnet erklärte.

Königsberg, den 21, September 1851. s 08 | Der Königliche Landtags - Kommissarius, Ober -Prajide

| der Proviñz Preußen.

Etchmann,