1851 / 109 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

T5914] Nothwendiger Verkauf.

Í dem Gutsbesißer und Lieutenant Franz aivolpb Bertram gehörige, sub Tatt. D, XXIV, Nr, 4—8 in der Einlage innerhalb des hiesigen Gerichtsbezirks belegene Grundstü, vestehend aus 6 Hufen kulmish Stadtzinsland und 4 Mor- gen 90 CIRuthen eigenthümlichen Landes, ab- geschäßt auf 25,067 Rthlr. 13 Sgr. 4 Pf., soll nebst den dazu gehörigen Wohn- und Wirth- schastsgebäuden, 3 Käthen und einer Schmiede, zufolge Hypothekenschein und Bedingungen 1n dem 1V, Büreau einzusehenden Taxe,

am 23, Januar 1852, Vormittags, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,

Elbing , den 14, Juli 1851.

Königl, Kreis - Gericht, 1, Abtheilung,

[457] Subhastations - Paten k.

Das um die halbe Stadt Nr. 28. hierselbst gelegene, Vol. V. Nr. 266., Supplement - Band fol. 7, des Hypotheken - Buhs verzeichnete, der verwittweten Hegemeister FKauschmann, Caroline Christiane geb. Zeidler, gehörige Berggrundstück nebst Zubehör, welches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 7750 Rthlr. abgeschäßt worden, soll am 28, Januar k. J, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, Funfkerstraße Nr. 4., vor dem Kreisgerichts - Rath Nischelsky sub- hastirt werden.

Frankfur} a, D., den 9, Juni :41891, Königl. Kreis-Gericht, 1. Abtheilung.

1802] Notbwendiger Berau, Kreisgeriht zu Jüterbogk, den 29, September 1851,

Die der verehelichten Mühlenmeister Scheer, Wilhelmine geb. Hahn, gehörige, auf dem Rade- lande hierselbst belegene Windmühle, abgeschäßt guf 784 Thlr. 21-Sgr. 8 Pf, soll am 29. Januar 1852, Vormittags 14 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hypothekenschein sind in der Re- gistratur einzusehen.

[924] Nothwendiger Verkau f. Das zum Nachlasse des verstorbenen Konditor

He inidcke gehörige, in der Kreisstadt Osterode in Ostpreußen am Prínzipal-Marfte sub No. 19 belegene Großbürgerhaus nebst Zubehör, von welchem jevoch das Nadikalland abgetrennt ist, abgeschäyt auf 1996 Rthlr. 5 Sgr. 9 Pf, zu- folge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll

am 9, Marz 1852, Vormitiags 11 Uhr, an vrdentlihec Gerichtsstelle vor dem Herrn Kreisrichter Sinogowig subhastirt werden, Alle unbekannten Real-Prätendenten werden auf- geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spâä- testens in diesem Termin zu melden.

Osterode in Ostpreußen, den 20, Oktober 1851,

Königlich preußisches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[592] Nothwendiger Verkauf, Kreisgerichts - Kommission 11, zu Filehne,

Der in der Stadt Filehne sub Nr, 23 in der Haupistraße belegene Gasthof nebst Hinter - und Seitengebäuden , Stallung, Speicher, ein Bau- plaß nebst Hofraum, eine Scheune auf der Blonde und dazu gehörige 70 Morgen Acker sowie 14 Morgen Nehwiesen, dem August Dupke gehörig abgeschäßt auf 6696 Nthlr, 23 Sgr. 4 Pf, zu- folge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll im Bietungstermine

am 21, Januar 1852, Vormitt, 11 Uhx, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,

594 Alle unbekannten Nealprätendenten werden auf- geboten, sich bei Vermeidung der Práklusion \pä- testens in diesem Termine zu melden. Filehne, den 21, Juni 1851,

[925] Prollama.

Königl, Kreisgerichts - Kommission 11, zu Belzig, den 25, Septembor 18951, Das den Geschwistern Borgmann zugehü-

rige, zu Brück belegene und Vol. 3 No, 144

pag. 689 des Hypothekenbuchs verzeichnete Wohn-

haus nebst Hörstegarten, abgeschägt auf 176 Thir.

20 Sgr. 6 Pf., soll

amó6. Februar 1852,Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher. Gerichtsstelle hierselbst subhastirt

werden, L : Taxe und Hypothekenschein liegen in unjerer Registratur zur Einsicht bereit.

[801]

Kreisgerichts-Deputation zu Sonnenburg.

Nothwendiger Verkauf.

Das in dem Dorfe Limmriß sub No. 25. be- legene, Vol, Li. fol, 53, 54 und 287 des Hyp0o- thekenbuchs verzeichnete, dem ehcmaligen Post- halter Benno v, Alkiewicz gehörige Fischergut nebst Zubehör, gerichtlich abgeschäßt auf 5957 Rthlr. 15 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll

an o U Vormi LO U, an Gerichtsstelle subhastirt werden.

Sonnenburg, den 21. August 1851,

Königl. Kreisgerichts - Deputation.

(9206| Ediftal-Citation.

Nachdem über das Vermögen dec hiesigen Kaufleute Gebrüder Julius und Ludwig Eggert der Konkurs eröffnet, haben wir zur Unmeldung der Ansprüche der unbekannten Glâu- biger an die Kontursmasse Termin auf Den 19 Sanua! 1852 orm, 41 E, vor Herrn Kreisrichter Raatzel an hiesiger Gc richtofrelle auf dem Schlosse anberaumt, und werden zu demselben alle unbekannten Gläubiger der Gemeinschuldner vorgeladen, mit der Auffor- derung, entweder persönlich oder durch zulä|sige Bevollmächtigte, wozu ihnen die Nechtsanwalte Toobe, Kolb, Oberkampff, Spiegelthal und der Justizrath Hellwich vorgeschlagen werden, zu er- scheinen, ihre Ansprüche anzumelden und nachzu- weisen,

Die Ausbleibenden werden mit ihren Un sprüchen präkludirt und wid ihnen ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Kreditoren guf: erlegt werden,

Qt, den 18, Ditober 1891,

Königlich preußisches Kreisgericht, Exste Abiheilung.

910 Die Theilung des Nachlasses des am 5, April dieses Jahres hierselbst verstorbenen Königlichen Oberlandesgerichts-Chef-Präsidenten a, D, Herrn Freiherrn von der Reck, früher zu Frankfurt, a, D, wohnhaft, unter den Erben desselben, steht bevor. Im Auftrage der Erben mache ich dies eiwa- nigen Erbschafts - Gläubigern unter Hinweisung auf die Vorschristen des §, 137 u, folg. Thl, 1, Tit. X V11I, Allge Landrechts hierdurch bekannt, Berlin, den 2, Oktober 1851. i Moll, Justizrath, Burgstraße Nr. 5,

“Oberschlesische Eisenbahn.

Die Bezahlung der am 41, Januar k. J. fälligen Zinsen auf unsere Stamm- und Prioritäts - Actien erfolgt, mit Ausnahme dex

Redaction und Rendantur :

Sonntage, täglih vom 10, November d, J ab in Breslau in der Haupikasse auf dem Bahn- hofe der Gesellshaft Vormittags von 8 big 1.0hr Und vom 2, 1645 Januar LJ. in Berlin bei den Herren M. Oppenheims Sohne, Burgltraße- Nr. 27, von 9: bis 12 Uhr, gegen Einlieferung der mit einem Ver- zeichniß zu verschenden Coupons,

Breslau, den 30, Oktober 1851. Das Direktorium.

[283]

Von dem K. K, Tudicium deleg. milit. mixtun zu Wien wird hiermit bekannt gemacht: Es habe der zu Luxemburg verstorbene K. K, Oberstlieute- nant und Plaßmajor daselbst, Herr Peter Georg Freiherr v. Zigewibß, in seinem Testamente d. d. Luxemburg. den 24. Marz 1787 ein. Majorat mit folgenden Bedingungen gestiftet :

3) Zum Genuß dieses Majorats und resp. zum Universal - Erben meines ganzen Vermögens er- nenne ih Ludwig Freiherrn von Zißewißz, Sohn meines verstorbenen ältesten Bruders Sohnes Friedrih Carl August Ridiger Freiherr von Zihßewiß, gewesener Lieutenant unter dem löb- lichen Königl, Preußischen Prinz Württembergi- schen Kürassier - Regiment, dergestalten und also, daß nach seinem, des Universal-Erben, Tod auf dessen âltesten Sohn, und sofort, bei deren Er- mangelung oder Abgang aber, auf den zweiten Bruder ersagt meines instituirten Universal-Erben, sofern einer vorhanden sein sollte, und von diesem bei ermangelnden männlichen Erben auf den dritten Bruder, mithin allezeit auf die ältesten Nachkommen männlichen Geschlechts dieses Ma- jorat fallen und derselbe den jährlichen Ertrag davou genießen solle.

4) Sollte sih der Fall ereignen, daß mein eingeseßter Universal-Erbe vor mir oder erst nach meinem Tode stürbe und keine männlichen Erben hinterließe, auch von ihm fein Bruder vorhanden wäre, der ihm în diesem Majorat succedirte, und folglich mein Neveu, erwähnter Friedrich Carl August NRidiger, seine Kinder oder Kindeskinder überleben würde, so solle Er, mein Neveu, alsdann în dieses Majorat eintreten und den jährlichen Ertrag bis zu seinem Tode gänzlich genießen, J

5) Wenn nun dieser männliche Zißewigsche Stamm auf solche Weise völlig aussterben würde, so substituire ih hiermit den hohwohlgeborenen Herrn Friedrih Ludwig Freiherrn von Zißewiy, der auf dem alten Stammhaus und Schloß- Nittersißze Zißewiy geboren und gegenwärtig unter dem Württembergischen Kürassier - Regi- ment in Königl. Preußischen Diensten steht, daß er sohin in den Genuß des Majorats ein treten und dieses von ihm auf seinen ältesten Nachkommen männlichen Geschlechts, folglich auf die nämliche Art, wie in Puncto 3tio ange- zeigt, übergehen und das Majorat ín der Suc- cession immer auf die nächsten Agnaten und Besißer des Stammhauses und Rittersißes Zihe- {iy fallen und verbleiben solle,

Da nun der bisherige Majorats-Besitzer, als erster Erwerber, am 22, Juli 1850 gestorben ist und sih somit der Successionsfall eröffnet, so werden alle jene, welche auf dieses Successions- rechi Anspruch zu machen gedenken , aufgefordert, ihre Ausprüche unter Nachweisung ihrer Ver- wandtschafts - Beziehung zu dem Majorats- Stifter im Sinne der obigen Junstitution binnen einem Jahre bei diesem Gerichte um so gewisser geltend zu machen, widrigens der Besiy dieses Majorats jenem, der sich von den anmeldenden Rechtsansprechern als der zunächst Berechtigte ausweisen, oder, wenn sih als solcher nur Einér melden und ausweisen würde, diesem eingeant- wortet werden wird.

Wien, am 3. März 1851,

Vom K, K, Judicium delegatum milit. mIxtum,

Schwieger,

Berlin, Dru und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei,

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in allen Theilen der Monarchie ohne

Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung ) in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.,

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Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub ;

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Abvonnement beträgt 20 Sgr. für F Iahr

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in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 174 Sgr - r

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4, U D, Qu De E N S “innerhalb und [unsig zu erwerbenden Konzessionen vortomn De SVze und Gu jsllien N die Veräußerung rcsp. Berhuitung dlejer Tossilien, so wie den Absaß ihre1 Huüttenproduktte, zu betreiben und zu bewirken, und welche zu Ÿ | Bezirk des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf thren Sih hat, genehmigen, auch das in dem notariellen Alte vom L A | »_ F enthaltene Gesellshasts-Statut jedo unter denjenigen Maß gaben zu bestätigen geruht, welche sich aus der nebst den Statuten dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Allerhöchsten Bestatigungs Urfunde ergeben. / Dies wird tien-Gesellshaften vom 9. November 1843 1851.

Handel, Gewerbe und ösffentliche

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nach Vorschrift des §. 3 des Gejegzes uber Die befannt gemach!

Berlin, den 1. Novembe1 Arbeiten

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üFustiz- Ministerium. Der Rechtsanwalt und Notar von Schenck zu Lüdenscheid ist als Rechtsanwalt an das Kreisgericht zu Arnsberg, unte Bei legung des Notariats im Departement des Appellationsgerichts zu Arnsberg und mit Anweisung seines Wohnsißes in Meschede, ver-

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Königlich Preußifcher

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ÿ » [M If l o «o R A : 9 worden, welche über ihre Vesahigung zu

A ! 1 C Got R A L | daß eine Ueberschreitung der Granze1

Alie Posi - Anflalten des In - unt Auslandes nehmen Sestellung auf den Königl, Preuß. Staats-Anzeiger an, für Kerlin die Expediti onen : Gehren-Straße Ür. 57. und Schadows-Straßfe x. 4.

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zeiger.

1851.

den 4. November

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inisterium der geistlichen, Un terrichts- und Medizinal - Angelegenheiten. Oktober

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1851 betref- viduen in den eistungen der Kranken- i ertheilende Erlaubniß

Ausübung dieser Verrichtungen. vor Aufhebung der medizinish-chirurgishen Lehr -An- in Folge der abnehmenden Zahl der Wundärzte zweiter nach lofalem Bedürfniß auf den besonderen Antrag der be- treffenden Königlichen Regierungen die Erlaubniß zur Ausübung | tleinen Chirurgie an einzelne Personen ertheilt l den in Rede stehenden sich auszuweisen im

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tande waren. 9 Voraus sichtlich wird dieses Bedürfniß sich noch dringender rausstellen, nahdem eine weitere Ausbildung von Wundärzten ister und zweiter Klasse nicht stattfindet. Deshalb finde i den Bor- lag der Königlichen Regierung in dem Berichte vom 24. Juni d. Je « 439 1. M., in den Krankenhäusern des dortigen Departe- ; individuen in den kleineren chirurgischen Verrich und Hülfsleistungen der Krankenwartung praktisch ausbilden und nach gewonnener Ueberzeugung von 19rex Be- Konzession zu versehen, ganz angeme}}en. Die i Functionen mit einem verwandten ur Sicherung des Bestehens dieser Personen erscheint für die mánnlihe Hälfte dieses Barbiergescchäft wohl am geeignetsten, wie von our) den Umstand, daß auch die Hebammen fleinen Chirurgie unterrichtet wurden, den Be- weiblichen Publikums genügt wird. Nach Analogie Apyrobationen kann die Konzessionirung dieses Per t von mir, sondern von der Königlichen Regie- welcher es überlassen bleibt, si die Ueberzeugung der vraktishen Befähigung entweder durch thren Medizinalrath oder, dh n vorliegenden Berichte gemäß, durch den Kreisphosifus zu vershafsen. Nähere Bestimmungen hierüber L ¿d mir bis zum Erlaß des neuen Prüfungs-Reglements vor, edoch bierdur den thatsächlichen Anfang nah Maßgabe des ses aufhalten zu wollen.

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1 ir {hren zeitigen Wohnort und widerruflih zu konzessionirenden Jndividuen ist zur Bedingung zu machen, Oh ste die kleinen cchirurgishen Operationen nur au] jedesmalige Anord- nung eines approbirten Arztes unternehmen, und dabei zu eröffnen,

i n des bezeichneten IWirkungs und unter Umständen eine

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kreises die Zurücknahme der Konzession | | gerichtliche Verfolgung zur Folge haben werde. | Institut cinen festeren Bestand zu gewähren, ijl 4 0 rung des Vorbehalts des Widerrufs hegrundeter BUP (7 Cy sein follte, das in der allgemeinen Gewerbe-Drdnung vom 17, Ja nuar 1845 88. 71 ff. vorgeschriebene Berfahren analogisch zur An- wendung zu bringen. : Berlin, den 13. Oktober 1851, Der Minister der geistlichen, Unterrichts - Angelegenheiten. | An die Königliche Regierung zu Münster. | | Abschrift vorstehender Verfügung theile ich der Königlichen Re | gierung zur Kenntnißnahme und Nachachtung mil, | Berlin, den 13. Oktober 1851. i au, | Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. (gez.) von Raumer. An sämmtliche Königliche Regierungen.

und Medizinal-