1851 / 113 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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31702. 32533. 33376. 35733. 40136. 43115. 43248. 44999, 45392. 45724. 48201. 48997. 49805. 49949. 53324. 941 153. 24364, 54567. 536061. 957959. 60567. 61395. 61977. 64229. 14704 190993 72561. 73269. 77690, 78257 und 3397 : Berlin, den 7. November 18541. Königliche Ge nerul o„Lotteriè-]-Diréction.

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Angekommen: De, Du z0g 1 Ura, von

Schleswig - Holstein - So1 Glücksburg.

r{chlaucht Her aa d

Abgereist: St Ero enz der General - Lieutenant, Com- mandeur “der Bien 2 d erster Kommandant von Erfuri, von Voß, nah Erfurt

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Der General - Major und Commandeur Oel Zten Fnfaut erte-

Brigade, von Wede | Stett! (f

Berlin, 7. November. Se. Majestät der König haben AÄller- gnädigst geruht: dem Schichtmeister Kahlenberg auf der Anti- monium- Grube bei Wolfsberg in der Grafschaft Stolberg - Roßla, so wie den E Arbeitern L und Sauerzapfe zu Straßberg, die Erlaubniß zur Anlegung der von Sr. Hoheit dem Herzog? von ‘Anhalt - Bernburg dem Ersteren verlie henen E und der den beiden Letzteren verliehenen silbernen Verdienst Medaille zu ertheilen.

Instruction vom 29. September

Transport von BerodrecGern \chlesischen Ei|

Es ist für angemessen befunden worden, die Transporte von Verbrechern und Vagabunden nach den Straf - und Corrections- Anstalten A Bricg, Schweidniy, Jauer, Sagan und Görliß fünftig, so weit solches mit den örtlichen Ver \áltnissen vcreinbarli erscheint, unter Bed zung der Eisenbah nen zu befördern. Zu die- em Zwede sind mit den betreffenden Etsenbahn - Verwaltun- gen Verträge dahin geschlossen worden, daß diese Transporte, nas allen Nilungen hin einmal in jeder W doe Und r M DO Regel des S Ce wenn au De sen Tag ein. Festtag fällt, am zunächst vorher - grhenden Donnerstage resp. Mittwoch), in besonders hierzu eingerichteten Wagen oder Coupé's erfolgea, und sind in Gemäßheit dieser Vez abredungen [ur jeden betheiligten Kreis ein oder mehrere Cisen-

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bahnstationen zur Aufnahme der GBefangen-Tra:sporte so wie d

De Tageszeit zur A bfahrt der betreffenden Züge bestimmt worden, wie folches aus den für den A ungs-Bezirk Oppeln besonders zu- sammengestellten E Tableaus zu entneh! en L Moe diese vorbereitenden Ver E E nunmehr beendtgt sind, wird über das Transportwesen auf den Eisenbahnen zur Nachachtung der betheiligten Behörden Folgendes hierdurch angeordnet :

C. 4.

Die auf den S N zu befördernden Verbrecher = und Bagabunden - Transporte den für jeden Mes in der Kreisstadt gesammelt, und ist deren ‘Absei ¡dung von dort (wenn bei weiterer Entfernung Mr Kreisstadt von der betreffenden Eisenbahn=-Siation eine oder mehre Uebernachtungen S werden, von ver leh ten Transport - Siation) stets so einzurichten, daß der H mindesiens eine halbe Stunde vor der Abf fahrt des See Zuges auf der Ei isenbahu - Station ‘intrifft. Der T1 öb rt aus der Kreisstadt na der Eisenbahustation erfolgt nah n dur die General = Transport - B jon vom 16. September 1816 er- theilten und den dieselbe erläuternden und ergänzenden Vorschriften.

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Da die Zahl der L R hei Cisenbahn- Transporten in der Regel weit geringer sein wird (vergleiche §. 8), als dics in der General-Transport- ion für ‘Fußtranspor te vorgeschrieben ist, so bestimmt die absendende Behörde gleich A Abfertigung des Transports, welche von den Transporteuren den Transport auf der Eisenbahn begleite n und welche dagegen nah Uebergang des Trans ports auf die Eisenbahn wieder umk-hren sollen. Die zur Rüdck- kehr bestimmten Transporteure dürfen jedoch den Transport nicht eher verlassen, als bis lethterer im Eisenbahnwagen untergebracht ist und der Zug \ich in Bewegung gesetzt hat.

S L

Der Transporteur, welcher bestimmt ist, den Transport auf der Eisenbahn bis zum Bestimmungsorte zu begleiten, oder bei mehreren derartigen Transporteuren e, welcher mit der Guhrung des Transports betraut ist (§. 8), e: hält außer dem schou jeßt im Gebrauch befindlichen und bis zur Millef: ina des Transports in sein. n Pen bleibenden Transportzettels noch einen besonderen von der absen- denden Behörde ausgestellten und an die betreffende Eisenbahn- Verwaltung lautenden Requisitionsschein, auf Grund dessen die Be- förderung des Transports auf der Eisenbahn erfolgt.

Der Requisitionsschein muß jederzeit die Anzahl und die Na- men der Transporteure und Transportatey, den Bestimmungs-Ort

des Transportes, so wie die Stationen, innerhalb welcher derselbe auf dex betreffenden Eisenbahn zu befördern ist, eni thalten und dient der Eiseubahn- Verwaltung als Ausweis über die stattgefundene Be- förderung und als Grundlage der demnächst aufzustellendeu Ligui- dation des Fahrgeldes (8. 11).

Muß der Transport mehrere Eisenbahnen passiren, so wird für jede einzelne Bahn ein besonderer Requisitionsschein ausgestellt,

8, 4,

Sobald ein auf Der Eisenbahn weiter ZzU bes fordernder Trans port auf der Eisenbaha-Station ankommt, hat sich der Führer des Transports dei dem Bahnhoss-Inspektor zu elbèn welcher derb, Transporte , fo Wel eo Die Räumlichkeit gestattet, eli von A Passagier - Zimmer getrenntes einstieiliges Unt-rfommei 1 anweist und naher bestimmt, wenn der Transport in den Eisenbahn; ug einsteigen joll. Vor dem Einstcigen in den Zug hat der T tans. portfuhrcr V sich UziD eine etwaigen Nlittrans Porteure dem Vbdrefen. den Oberschaffner persönlich vorzustelle n und demselben den in 8. 3 erwähüten Requisiti onsschein einzuhändigen. E

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Wahrend der Fahrt, auch an den einzelnen Stationen, darf Dey Den Transport eithaltende Wag l weder Lon einem Trans- porteur, noch weniger von einem Transportaten eigenmächtig geöf- net werden. Wird die Desfnung des Wagens überhaupt nothwen dig, 10 E GIner Ver Den, DUI begleitenden Schaffner von einem dez Transporî erum anzu sprechen.

Ulle unnöthige Ausjteigen ijt zu vermeiden, insbesondere

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A gortaien das Aussteigen nur in den Dringendsten Fällen nte 10 rgfál tigtr Bewachung und wo moglich Ur ani olchen Ynbalte punkten zu gestalten, wo für den Transpoittag besondere L d Aufsicht aNugeorti Net ist (8. 1): D j

: ] Zerbrecern und V agabunden auf pw (Ton h 3 F Din DY a e L der Sl 0nd L) nel] G gerin ren Unzahl von Lra mnóporteuren auch stets den uöthigen Grad von Sich erheit zu erhalten, so ist auf ' c S A lo R T i: ¿U 2c E A / ( + A / [ i f die Auswahl besonders zuverlässiger und gewandter Transporteure genaue Ausmerksamkeit zu richten und, wo geeignete Personen vot handen sind, mit der isclbcu möglichst wenig zu wechseln

§ .

R D O Zeamten haben die Pflicht, die ¡ransportir Gefangenen in der Meise zu braufsichtigen , wie sie die Reisent ube rhaup! zu beobachten as Cine weiter ( chet 1 i ihnen nicht ob z doch sind E N Allgemeinen ang

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Porteuren [9 Oel als Io G4 O T Rath Und

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D (4 E Un folchen Eisenbahu - Stationen, an denen die Gefangen Urlansporte von Feiner Cisenbal n auf die B | Ver De (Lijenbagha verlas I um zu an den Lagen und

porte rinireffffen volizeilid steUung von Gendarmes oder so ustigen

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ani ube rge Hen Fuß Vetter Zu geben, li welcen Gefan Aen = Trans i gen durd) Auf / eeigneten Polizei=Beamte1 ZU tressen, welche das lteigen der L m U Der wachen, dieselben auci) 6 weit als thunlich zu begli ¡ten haben Sur dicjenigen Transporte, welche von den gedachten Statio: er aus zu Uh ivellter marschirèn, „ind noch: etne Anzghl neuer. Tran: porteure in Bereit! schast zu A ten, |

Dergleich« n Statione n,

lehrunge 1 getroffen werden

für den N nHhófe zu Kand rz?

Ob überdi:s guch ders jtarîer U S A Pr, QUNHIAuU U, ordnen jetea, bvleidi dem Ermessen

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landräthlichen Behörde überla}en. y In I De Zahl der Transporteure, welche cie Ge: sangen-Transporte von den ÄAreisstätten bis na ch den betreffenden (Lis nbahn Stationen zu vegleiten haben, bleiben die Bestin mungen des H. i141 Der N Transport Jnstruction maßgebend Für Die Transporte auf der Eisenbahn fann die Zahl der Trans orteure n Der Regel verring eri werd Den, UND ¿war derge stalt, Df A el it Transpyrtaten ein Trans sporteur, auf zwei bis vier Transpor- taten zwei Transponeure, aus {ünf bis fe chs Trans E en drei Transporteure u. f. w. gerechnet wird. “Die Zahl der 4 Transp )Orl- teure muß also mindestens immer der Hälfte der Zahl der Trans portaten gleich sein, und wird hierbei vorausgeseßt, daß die Trans- porteure bewaffnet, gefährliche starke und widersvenstige Verbrecher und “H aber nach §, 22 der General. Trausport-Justruction gése}felt odcr gebunden sind. We | Die deu T: ansport Cn Behörde, die nah §. 2 im vor- aus bestimmt, welche von den dem Fußtransport mitgegebenen Transporteuren auc den Eis: kat jn-Transport begleiten solleu, be- felt einen L der lehteren zum Führer des Transports, welclem die Uvrigen Transpoxrtrure Folge zu leisten haben und welchem die Transpor:i Dokumente anzuvertrauen sind (§. 3),

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d. 9. | Wenn _ durch Las Zusammentressen E nach einer und | ders elben Siraf - oder Corrcctions- Anstalt bestimmten Transporte | auf einer Eisenbahn- Station das Verhältniß der Anzahl der Trans porteure. zu der Zahl der Transportaken erheblich) größer wird, als solches im §, 8 für Eisenbahn = Transporte bestimmt worden , {0 können nach Verhältniß nachträglich noch ein oder mehrere Transporteure zurüdgelassen «vent, (geytert Transporte einen 1 zusainmengezogen 1 werden. Dies darf jedoch im- an o [chen Eisenbat n - Statioucn E an denen nach H endarmes oder sonstige Polizei - Beamte zur brsonderen Kon- tro Mund der Transporte aufgestellt sind, und jteht die Dejitm- mung darüber, ob und wê? [che der Transporteure umktehren jolen, nur denjenigen der vorbezeichneten Polizei - Beamten zu, welche von threr Behörde hierzu ausdrüdlich autorisirt worden }ind. Auch dürfen niemals solche Transporteure, welche zu den bereus im Eisenbahnzug befindlichen Transporten gehören, jondern immer solche zuz rúdgelassen werden, welche aus den d a Cijenbahn-= Stationen neu nes tende Transporle begleiten. Der betressende Gendarm oder Polizei = D fiziant besti immt event. zuglei, weiler von den T ransporteuren des vereinigten Transports als Trausport- Führer angesehen werden ou, reit n Ven E ressenden Requi}i- ‘onssweinen (§. 3) die Namen der zurucgelajjenen Transporteure qus und bemerkt auf E Sche inen unter Veifügung seine: Un- ter{chrift, daß diese T Durchjireichung rep. die Lamii Zu} ammenh)an-

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gende Uenderung der Zahlen durch 1h erfoigt jl,

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Die Trans portfosten für Transporte reisstädten naci) Y

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D die Transporte die Eisenbahn verlasse! il und nach Len detressenden &Stratî- vDer C orrection H = Anstal enl zu Guß weite! gehen, weren

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Diejelbe näher erlquticindean oder CrganzeuLrn Qi

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rechnei und liquidirt, ns ] Transporteuri währt des Fußmar} ches auch fcrnez die bióherige gütigung von 9 Fisenbahnern finden tungen tatt: E 2) Das Eisenbahn=Fahrgeid für dic Feli x betressenden ‘traf- oder Correction® - Anstalt wird jowohi fur Lranspor- taten als für or ure aus denzenigcn Fends geleitet,

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Meilen sind hier die Cijenbahnmel der etwaige Umweg der Eisenbahn 1m wege den Transporteuren mit zu Gute

è Rückccise hat Del F ‘ansporteur, wie bet auf eigene R U Mae, UNO oe eine freie Berpflegu ugstosten N

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RiTonbhaln (Li n V

Eifenbahn-Fahrgeld fu wie für andere Nene vorausbe dern : Rerwaltungen nachträglich und zwar vet derjemgen Sira F orrections-Ansftali liguidirt, für weiche die betressenden 210 estimmt waren. Dic betreffe e Anjtalis : Kast leitet,

aen überhaupt in Orduung t, a stweilen vorsGupw c Zahlung und liquidirt die ge [cisteten Borschu!| monatia vierteljährlich demjenigen Fonds zur Erstattung, weier ZU gung der verlegten Kosten verpflichtet M i

U Zustifizirung der Liguidation der CEisenbahn-Beri dienen die im §. 3 erwähnten Requijitionsjcheine ,

der per Eisenbahn beförderten Transporteure und

wie die Länge der durchfahrenen Strecke nachweijen mentiiche Auf führung der Befoiderten dei zahlendi 1

die Kontrolirung des ric Ugen Eingangs des Tran

mache!

4 31 v 1/45

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G 14, Jn Betreff der Zahlung der Gebühren der Transporteure und der denselben hierauf event, zu leistenden Vorschüsse, ingleichen del Verpflegungsgelder für die Transportaten, bewendet es bei den bestehenden Bestimmungen. Breslau, den 29, September 1591. Der Ober-Präsident der Provinz Schlesien.

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gez. von Schleintb,

Bekanntmachung vom 1. Oktober 1851 betreffend die Mittel, umUnglücksfällen bei der Behandlung von Dampskessein,. wrlchex {m Betriebe iiUd; vorzubeugen.

Die beklagenswerthen Unglücksfälle, welche in neuerer Zeit verschiedentlih du: ch Explosionen von Dampffkesseln he1 beigeführt sind, geben uns Veranlassung, nachstehend auf Die Mittel und Wege aufmerksam zu machen, welche geeignet sind, derartigen Unglücksfällcn vorzubeugen. |

Bor Allem ist es zu diescm Zwecke erforderlich, daß der für die Dampfkessel fesigeseßzie Wasserstand während des Betriebes auf das sorgfältigste beobachtet und beide am Kesse [ zum Erkennen des Waßzerstandes angebrachte Vorrichtungen häufig benußt werden, wobei darauf zu halten is, daß der Wasserstand nie mehr als 2 Zoll unter die festgeseßte Normale sinke.

Man beruhige sich dabei nicht, wenn das Wasserstands= rohr den richtigen Stand zeigt, sondern bie von Zeit auch die Probirhähne, namentlich in dem Galle, daß das Wasserstandsrohr in längerer Zeir keine Veränderung zeigt, weil dann auf ein Ver= stopfen desselven zu {ließen ist, eben fo halte man stets mehrere Glasröhren in Vorrath, damit sofort eine neue R werden kann, wenn die alte springen sollte. Mit gleicher Vorsicht be- eie man den Dampfmesser (Manometer), sobald diescr eine merkliche 6h ere Spannung der Dämpfe H als worauf der S des Kessels berechnet und konzessionirt ift, verlasse man si nicht darauf, daß das Sicherbeitöventil von elb \st dem Dampfe den Ausgang gestatte und li E die Spa! nung vermindern werde sonde:1 mRH ofne das Ventil O, wobei ich herausjtell len wird ob L asfelbe sih etwa festgeseßt hat.

\st dies der Fall, oder entdect man vlöblich einen zu niedri=-

Was rstand im Kessel, oder endlich giebt der leßtere gar dur

c. Zeichen von Uceberspannung oder von Wassermangel, |o arf doch keinesweges -— was in den me isten Jâlle en aus übermäßi- ger Furcht geschieht der Kessel sogleich geöffnet oder das Feuer qus der Feucrung herausgezogen werden. Das Erstere könnte st0- ¡0xt die Katastrophe herbeiführen, das Leßtere würde die Gefahr veschleunigen, da durch das Aufrühren des Brennstosses augenblid- ih eine größere Hipentwickelung stattfindet. Das Zwecm äßigste ijt, den qu. Kesjel zunächst ruhig stehen zu lassen unt alle Menscen aus jeiner Nähe s{leunigst zu 7M TCTNeN, De nj nigen feln, welche in Rübenzuckerf abriken, Spiritusbrennereien, Spinnereicn 2c. am häufigsten vorkommen, und welche durhgehende Feucr- röóhre und demzufolge gerade Stirnplatten haben, Vit, Wie Die Erfahrung hei den im hiesigen Bezirk vorgekommenen verschiedenen Explosionen A i, die explodirende Kraft in de Richtung der Längenaxe des Kessels, also nach vorn oder hi weil die angenieteten Böden die chw ächsten Stellen des Kessels sind, G bei den] nigen Kesseln, die mit gewölbten Böden ver- schen sind, die {wächste Stelle, mithin die Richtung der Explofion, ih nicht vou U vermuthen läßt.

Bei den Kesseln der erstgedachten Art kann man sich mii einiger Sicherheit zur Seite des Kessels bewegen, und hier sind dann folgende weitere Vorsichtsmaßregeln anwendbar , durch w vielleicht noch die Cxplosion verhütet werden Tann. Man öôf\ne in dem in Rede stehenden Falle von der Seite her mit einem lar: gen Schürhaken oder anderweitem Geräthe langsam Di Geuerthüren und den Zugschicbex, damit durch das Durchziehen der äußern Lust der glühente Kessel sich nach und nah abkühlen kann und die Fortentwickelung des A O der Gase 2c. wo nicht sofort ganz unterbrochen, toch vermindert wird.

Dann öffne man, vorausgesr bt, daß der Kesse geschlo}en war, wenn man entfernter vom Kessel dazu irgend Slbaent eit

hat, aber außerorden lic behutjam und allmälig einen Hahn oder ein Ventil, welcher oder weiches Dampf zur Berwendung oder in die freie Luft oder zu beiden zuglei abführt. Ist diese Abl lassung Des Dampfes nur auf dem Kessel oder in sonst gefährlicher Nähe D esselben 1 möglich, 10 istt dies mil besonderer Vorsicht zu be V inken, und ist es rathsam, den Dampf nicht all lzubald _nau) f ais zu AOþ vorzunel; menden Oeffnen Der Feuerthur aus ide Hahn E Ventil ins Freie abzuleiten. Aber au in dem vorbesprochenen Falle (bei Kessel mit Feuerröhren un! Stirnpylaiten) it es ars nothwendig und wird es von der allgemeinen Pflicht, Ungluds| [auen und gemeiner Gefahr vorzubeugen, geboten : alle in der Nähe des Kesscls sich sonst aufhaltenden Menschen zu entfernen. ;

Bemerkt man demnächst ein Abnehmen der Gefahr tur Fall der Dampfspannung, des Dampfdruckes an dem Manometer 2c., und nimmt man die Abküh E des Kessels wahr, welche leßtere man nach Verlauf von 10—41 5 Minuten wohl voraussehen darf, so wird das Feuer, ohne jeßt zu viel zu wagen, unter dem K‘ s behutsam t C E werden können. Ist dieses S 2 Ci ann man Gefahr als beseitigt ansehen, die Feuerthürcz s Aa aber nodh e a offen gehalten , werden, Neucs O darf demnächst erst Dann wirder in * den. Kessel gt bra

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