1851 / 117 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

s J 6535 gebornen Lehmann, später deren Erben zugehörig gewesenen und dem Bäckermeister Rabenalt zu- geschlagenen Grundstücke;

1) die bei Wittenberg und unter Nr, 74 Vol. Il. des Hvpothckenbuchs gelegene und aus Mehl-, Oel - und Schneidemühle be- stehende Neumühle nebst Ziegelei und etwa 318 Morgen Land, abgeschäßt auf 16,671 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf.3 das zu Teuchel und unter Nr, 9, Vol. 1,

Alle Posi - Anftalten des In - und Auslandes nehmen Sestellung auf den Königl, Preuß. Staats-Anzeiger an, für Serlin die Expediti onen : Behren-Straße Ür. 57. und Shadows-Stiraße r. 4.

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Yas Abonnement deträgt ; 20 Sgr. für § Iahr in allen Theilen der Monarchie ohne

Preis-Erhöhung. P r n f î fch E 4

Mii Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung ) e P U A2 Sd

\lesisch - Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft Se- rie 111. auf 45 pCt, fündigen wir hierdurch mit Bezug auf §, 4 des unterm 20, August 1847 Allerhöchst genehmigten Plans vom 9. Juli 1847 (Geseß - Sammlung für 1847, S. 343 u. folg.) die gedachten Prioritäts - Obliga- tionen Serie 11, im Betrage von 2,300,000 Thalern zur Rückzahlung des Kapitals am 1. April 1852 mit der Maßgabe, daß den-

[962] SEeEprie s;

Die verehelichte Bäcker Gulsch, Auguste eborne Messerschmidt, aus Kolkwiß, welche ich bei uns wegen Uebertretung polizeilicher An- ordnungen in Betreff des Marktverkehrs in Un- tersuchung befunden und deren Signalement hier beigefügt wird, hat sich der Strafvollstreckung durch heimliche Entfernung ans ihrem bisherigen Wohnorte entzogen und soll sh nach Berlin ge-

in Berlin! 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzeu Monarchie : 1 Rthir. 178 Sgr

wendet haben.

Wir ersuchen alle Civil - und Polizei - Behör- den, auf die 2c. Gul sch zu vigiliren und die- selbe im Betretungsfalle unter sicherer Begleitung an uns abliefern zu lassen.

Kottbus, den 4, November 1851. Königl, Kreisgericht, Erste Abtheilung,

Signalement

Name: Auguste Gulsh geb. Messer- \chmidt, Stand: verehel. Bäcker, Geburtsort : Peiß, Wohnort: Kolkwiß, Religion + evangelisch, Alter: 40 Jahr, Größe + unter 5‘, Haare: blond, Stirn: s{chmal, Augenbrauen: blond, Augen: grau, Nase und Mund: gewöhnlich, Zähne: unvollständig, Kinn : spiß, Gesicht: länglich, Ge- sichtsfarbe: gesund, Siatur: mittler Größe und Statux, besondere Kennzeichen : keine,

Bekleidung unbekannt.

1964] Nothwendiger Verkau f.

Das in den Weinbergen bei Spandau im osthavelländischen Kreise, belegene Vol. 11, Fol. 364 des Hypothekenbuchs verzeichnete Weinbergs- Grundstück und die auf der hiesigen Stadtfeld- mark belegenen, Vol, IV. Fol, 13 des Hypotheken- buchs verzeichneten Aecker, dem Bürger und Ackersmann Christian Friedrih Moeser gehörig, beide Grundstüke mit Aus\cchluß der mittelst Vertrages“ vom 16, Juni 1836 an den Eigen- thümer Fleischer, der mittelst Vertrages vom 16, September 1837 an den Erbpächter Kähne und der mittelst Vertrages vom 11, Juli 1837 an den Kalkbrenner Jacob veräußerten Parzellen gerihtlih abgeshäßt aur 776 Rthlr. 13 Sgr. 2 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in un- serm Prozeß-Büreau 11k. A, einzusehenden Taxe, sollen

am 24, Februar 1852, Vormittags

B im hiesigen Kreisgericht subhastirt werden, Spandau, den 11. Oktober 18541. ®

Königliches Kreisgericht l. Abtheilung.

[627] Nothwendiger Verkau f.

Das dem Kaufmann Friedrih August Baum- art gehörige, hierselbst sub Litt. A. I. 614 be- egene Speichergrundstück, der Hoffnungsspeicher

genannt , abgeshägt auf 6056 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im 1V, Büreau einzusehenden Taxe, soll im Termine

am 19, Februar 1852,

Bormittags 11 Uhr, vor Herrn Kreisgerichts-

Nath Bröde an ordentlicher Geri z; hastirt werden. / erichtsstelle sub

Elbing, den 27, Juli 41851. Königl, Kreisgericht, I. Abtheilung,

[626] Nothwendiger Verkau f.

Königliches Kreisgericht, l, Abtheil zu Wittenberg. eas

Folgende, der verehelichten Müllermeister J hanne Gotthardine Lehmann, verwittweten Sacher,

[963]

[9641]

des Hypothekenbuchs gelegene Hufnergut mit etwa 75 Morgen Land, abgeschäßt auf 822 Rthlr. 7 Sgr.:6 Ps, und

das in der Wittenberger Schäßung und unter Nr. 7, Vol. I. des Hypothekenbuchs gelegene walzende Grundstück, abgeschäßt auf 1097 Rthlr, 20 Sgr.,

sollen

am 42, März 1852, Borm. 11 Uyr,

an ordentlicher Gerichtsstelle, woselbst auch in der Registratur Taxe, Hypothekenschein und Bedin- gungen einzusehen sind, resubhastixt werden, Alle unbekannten Realprätendenten werden auf- geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termin zu melden,

[747] Nothwendiger Verkauf,

Die in dem Kämmereidorse Simonßel sub No, 6 belegene, dem Mühlenmeister Karl Martin Gottlieb Lüdtke gehörige Wassermühle nebst Pertinenzien und dazu gehörigen Läudereien, ab- geschäßt auf 19,598 Thir, 3 Sgr, 4 Pf., zufolge dex nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll

am S0 Mar 18092 Gorm 1 Ur,

an ordentlicher Gerichtsstelle im Zimmer Nr, 4 vor dem Herrn Kreiögerichts -Nath Cobex subha- stirt werden,

Kolberg, den 25, August 1851, Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

Bekanntmachung,

Ju unscrem Depositorium befinden sich fol-

gende leytwillige Verordnungen, seit deren N,eder- legung beim Gericht 56 Jahr verflossen sind, ohne daß die Eröffuung uachgesuchi oder vom Tode der Verordnuenden den ist,

etwas befaunt gewor- 1) Testament der Wittwe Freyer, Maria Elisag- beth geborenen Wichmann, ohne Datum z 2) Testament der verehelichten Arbeitsmann Preuß, Eva geborenen Joseph, vom 12, Mai 17943; Testament des Musquetie:s Gottfried Perle- berg, angenommen den 13, März 1795; wechselseitiges Testament der Sperberschen Eheleute zu Neu-Langsow, vom 3. Septem- ber 17933 wechselscitiges Testament der Goitlieb Schmidit- 0a Eheleute zu Baiersberg, vom 4. April 1794; Testament des Leinwebermeisters Karl Frie- drich Ludwig Weile, vom 5. Juli 1793, Wir“ sordern alle Betheiligten auf, die Publi-

cation dieser Testamente nachzusuchen, und wer- den, wenn sich binnen 6 Monaten Niemand des- halb bei uns meldet, nach §, 219 Titel 12 Theil 1. des Allgemeinen Landr-cchts verfahren.

Küstrin, den 23, Oftober 1851. Königliches Kreisgericht.

Niederschle\. Märkische isenbahn.

Behufs Herabseßung des Zinsfußes der 5pro- zentigen Prioritäts - Obligationen der Nieder-

jenigen Gläubigern, welche in obige Zinsherab- seßung vom 1, April 1852 ab willigen und ihre Obligationen nebst Coußbns Nr. 12/29 zum Zweck des darauf zu sezenden Konvertirungs- vermerks und des Austau\hes gegen 42prozen- tige Coupons vom 1. Juli 1852 ab in dem-Zeit- raum vom 15. November bis 15, Dezember dieses Jahres, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, in den Vormitiagsstunden von 9 bis 1 Uhr, bei der Gesellschafts - Hauptkasse hier einreichen , eine Prämie von %{ pCt, dcs Kapitals, und zar 5 pCt. durch Belassung des d5prozentigen Cou- pons Nr. 12 pro 1. Semester 1852 und 4 pCt, baar, ausgezahlt werden wird,

Den zur Konvertirung einzureihenden Obli- gationen ift daher cin mit der Namensunterschrift des Eigenthümers und der Quittung über die empfangene Prämie versehenes Nummern-Ver- zeichniß beizufügen.

Von denjenigen Jnhabern von Obligationen, welche ihre Bereitwilligkeit zur Konvertirung bis zum 15, Dezember dieses Jahres nicht zu erkennen gegeben haben, wird angenommen, daß sie die Rück- nahme des Kapitals vorziehen, und werden dieselben aufgefordert, solches mit den Stück - Zinseu von! 1. Januar bis 1, April 1852 gegen Einlieferung der Obligationen mit den Coupons Nr. 12 bis 20 in dem Zeitraum vom 1, bis 30, April 1852, mit Ausnahme der Sonn - und Festtage, in den schon bezeichneten Geschäftsstunden bei der Gesellschafts-Hauptkasse hier in Empfang zu nehmen. Fehlende Coupons werden mit 2 Rthlr. 15 Sgr. pro Stück vom Kapital in Abzug ge- bracht.

Die Verzinsung der nicht konvertirten und \0- nach gekündigten Obligationen hört mit dem 1. April. 1852 auf,

Berlin, den 8, November 1851.

Königliche Vertvaltung der Niederschlesisch- Märkischen Eisenbahn,

[965] E S S | s Lübecksche Staats-Anleihe von 1850.

Die Zahlung der am 1, Januar 1852 fälligen Zins-Coupons findet nah der Wahl der Jnha- ber statt :

in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler

oder bei Herren Mendelssohn u, Co,, in Hamburg bei Herrn Salomon Heine, in Lübeck bei der unterzeichneten Behörde.

Es sud dazu die Werkiage; vom 1. bis 15. Januar bestimmt.

Diejenigen Jnhaber, welche die Zahlung in Berlin oder in Hamburg entgegennehmen wollen, haben ihre Coupons einen Monat vor- her mithin zwischen dem 1, und 15, Dezember d. J, bei cinem der gedachten Banquier- Häuser abstempeln zu lassen.

Die abgestempelten Coupons, welche zwischen dén 1, Und 19, Galtarx not n Berlin Und Hamburg bei dem Banguier-Hause, von welchem sie abgestempelt sind, erhoben werden, können späterhin nux in Lübeck eingezogen werden.

Lübeck, deu 8, November 1851.

Die Deputation zur Verwaltung der Lübeckishen Staats-Anleihe oon 1850. Þ

zeige

Berlin, Donnerstag den 13, November

1851.

Se. Majestát der König habeu Allergnädigst geruht: |

Î

Dem Schmiede- und Shlosser-Meister Andreas Hennig | und Schullehrer | Schróötter zu Adelódorf im Kreise Goldberg, den Küstern Und | Sgullehrern Belter zu Althütte im Kreise Arnwalde und Reiß- | ' das Allgemeine | Ehrenzeichen ; so wie dem vormaligen Musketier im 27. Infan- | jeßigen Schiffer Friedrich Krüger zu Rothen- | burg in der Provinz Sachsen , die Rettungs-Medaille am Bandez

auf der Berliner Eisengießerei, dem Kantor

bah zu Zwochau, Regierungs-Bezirk Merseburg , teric-Regiment, und

rafter als Sanitäts-Rath zu verleihen,

Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche

Nrbeiten.

Bekaxnagatma.ung.

Jn Folge mehrseitiger Anträge wird hiermit gestattet, gestem-

-

pelte Post-Couverts auch zur Versendung von Geld und geldwerthen | Papieren 2c., so wie zu Adressen für Fabrvost-Sendungen von ge=-|

ringerem Gewichte, zu benußen. x Wird durch den Werthsbetrag des auf dem verwandten

L

Cou- V (

Zen,

den Marken nicht hon seitens der Absender, so ist der Postbeamte, |

welcher die betreffende Sendung annimmt, verpflichtet, unter CEin- forderung des fehlenden Franko - Betrages, von dem Ausgeber jene Ergänzung durch Auskleben der erfor! Adresse zu bewirken. Da die tarismäßigen ran Fahrpost - Sendungen in manchen Fällen ml Brüchen von

? Sgr. abschließen, Post-Freimarken zum Werthe von 4 und 4 Sgr.

bis jeßt aber noch nicht ausgegeben sind, so müssen, wenn die Ab-

sender in folchen Fällen von der Vergünstigung, gestempelte Post- Couverts 2c. zu benußen, Gebrauch machen wollen, überschießende

Brüche von 4 Sgr. auf 4 Sgr. und überschießende Brüche von |

; Sgr. auf 1 Sgr. abgerundet werden, damit die zu ergänzenden Or Marken ausgedrückt werden können. dungen nach den verschiedenen fremden Staaten übereinstimmend regulirt sein werden, muß die vorgedachte Verwendung von gestem- pelten Post-Couveris und resp. von Postfreimarken auf die 1in- ländischen Fahrpost-Sendungen der Eingangs gedachten Art be- {ränkt bleiben.

Berlin, den 6. November 1851.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,

N Der Deo,

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und n . . é f e Medizinal - Angelegenheiten.

Die Wahl des bisherigen Kollaborators an dem Gymnasium

zu Oels, De. Schmidt, zum vierten Kollegen an derselben An- |

stalt ist bestätigt worden.

Dem praktischen Arzte Dr. Kalkstein zu Breélau den Cha- |

rte befindlichen Stempels das für die betreffende Sendung zu | zahlende tarifmáßige Franko nicht vollständig. gedecki, so ist der | fehlende Betrag durch Verwendung von Postfreimarken zu ergän- | ; Erfolgt diese Ergänzung durch Verwendung der entsprechen- |

erforderlihen Marken aus die | Franko - Betrage Jur | DOeV

Franko - Beträge dur die bereits vorhandenen Werthsorten von

Vorerst und bis dahin, daß die Fahrpost-Taxen U De Nck

Mi nisterium für die landwirthschaftlichen Ange- legenheiten. i

Cirkular-Verfügung vom 20, Juni 1851 betreffend die Anwendung der §§. 95 und 101 des Ablösun gs- Gesebßbes vom 2, März 1850.

Die Wahrnehmung, daß von den verschiedenen Auseinander- sezungs-Behörden bei der Anwendung der §§. 95 und 101 des Ablösungs=Geseßes vom 2. März 1850 ein ungleichmäßiges Ber- fahren beobachtet wird; insbesondere die Bemerkung, daß einige Behörden die Provokanten zur Ausdehnung unvollständiger Ab= ' [ó\sungs- und Regulirungs-Anträge sowohl in neuen, als in den

| vor Emanation des Gesetzes eingeleiteten Sachen wider deren Wil | len nöthigen zu müssen glauben, hat mir Veranlassung gegeben, die

bezüglichen Vorschristen einer wiederholten Prüfung zu unterziehen, welche mich zu dem nachstehenden Ergebnisse geführt hat. In Erwägung : daß der §. 95 1. c. die Bestimmungen über den erforder= lichen Umfang der Provocationen voranschick unck in unmittel= barem Zusammenhange daran das Verbot der Rücktnahme einer angebrachten Provocation anreiht; das leßtere sich dem-= nach seiner Wortstelung gemäß nur auf solche Provocationen beziehen fann, welche den in den drei ersten Abschnitten des g. 95 enthz1ltenen Bedingungen entsprechen ; daß keine ausdrückliche Vorschrift vorhanden ist, welche die Provokanten verpflichtet, ihre unvollständigen Anträge auf das geseßliche Maß wider Willen auszudehnen ; daß nah Jnhalt der Kammerverhandlungen über den §. 95 im Gegentheile jeder Zwang zur Anstellung von Provocationen vermieden werden sollte; der Zweck des Gesetzes vielmehr nur darauf gerichtet is, die Ablösungen und Regulirungen auf indi- rektem Wege zu fördern, die Belästigungen der Parteien durch óftere Wiederholung des Verfahrens und die Höhe der Kosten zu verringern, so wie die Geschäfte der Rentenbanken zu verein= fachen ; daß die Bestimmungen über den Umfang und das Verbot der Rücknahme ciner Provocation zufolge §. 101 |. c. auf die bei Emanativn des Gesehes noch anhängig gewesenen Ablösungen und Regulirungen ganz in derselben Weise wie auf spätere An- tráge zur Anwendung zu bringen sind, daher auch für die âlte- ren Sachen ein Zwang zur Erweiterung der Provocationen nicht angeordnet ist; E daß den Provokaten um deswillen, weil der Provokant i zur Ausdehnung seines Antrages nicht herbeilassen will, also die anhängige Provocation zurücgewiesen werden muß, fein _malte= rieller Nachtheil treffen kann, da es ihm freisteht, seinerseits zut provoziren und dem Verfahren in der bisherigen Lage Yortgang zu verschaffen, das neue Ablösungsgeseß aber mit der Nolle des Provokanten keinerlei ungünstige Wirkungen verknüpft hat; daß jedes Verfahren von Amts wegen bei dem Widerstreben der Parteien mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist und mit Rücksicht auf die Unzulänglichteit der Kräfte der Beamten zur Bewältigung derjenigen Geschäfte, deren Erledigung den Be- theiligten ersehnt is, eine fünstlice Vermehrung der Arbeiten verhütet werden muß; e 5 daß endlih die Vorschristen des §. Io 1. c. aus viejenigen Fälle, in welhen nah §. 2 des Geseßes, betreffend die auf Müh- lengrundstücken haftenden Reallasten, vom 11, März 1850 die Ablösung solcher Prästationen ohne einen darau} gerichteten An- trag von Amts wegen bewirkt werden muß, gar nicht anwendbar sind, weil dabei eine Provocation überhaupt nicht vorliegt;

erscheint die Feststellung folgender Grundsäße gerechtfertigt: 1) Wird cin Ablösungs - oder Regukirungs- Antrag seitens eines Berechtigten oder Verpflichteten gestellt, dessen Unvoll-

Der Kéeis = Thierarzt Krüger zu Usedom is in gleicher Eigenschaft in den Kreis Naugard, Regierungs - Bezirk Stettin, | verseßt worden.

Redaction und Rendantur : Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deekershen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,