1851 / 119 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Gerste, grosse, 38—40 Rihlr. f kleine 37 38 Rthlr. Hafer loco 245 26 Kthlr. - schw. 25—24 Rthlr.

- pr. Frühjahr 48pfd. 265—26 Rihlr., 50pfd. 27;—27,

Erbsen 47— 50 Rthlr. Rappsaat Winterrapps 71— 70 Rihlr. ch Winterrübsen 74-— 70 Rthlr, E Sommerrübsen 56— 55 Rihlr, Leinsaat 59 57 Rthlr.

Rüböl loco 105 Rihlr. Br., 10% bez. u. G.

d November do.

Nov. /Dez. do.

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Leinöl loco 125 —125 Kthlr, - Nov. /Dez. 127—12 Rthlr. - Frühjahr 12 Rihlr.

Spiritus loco ohne Fass 24 Rihlr. bez. 2 mit Fass 23% Rthlr. bez.

z November 23% Rthlr, bez. u. Br.

n Nov, /Dez, do, - Dezember /Jan. do.

. April/Mai 255 Rihlr. bez, Br, u, G. Weizen still und unverändert. Rüböl Frühjahr -

Spiritus bei kleinem Ge-

Geschäftsverkehr gering... matter und einzeln etwas billiger verkauft. williger zu haben, nahe Termine behauptet. schäft in matter Haltung.

Dez. /Jan. 402% Rthlr. Br., 105 G. Jan. /Febr. 1077 Rthlr. Br,, 107 G. Febr. /März 105 Rthlr. Br., 10% 6G, - März / April. 10% Rthlr. Br., 10% G. - April / Mai 10 a 5 Rihlr, Br., 10%

Leipzig, 12. November. Leipzig -Dresdn. 145% Br,, 1457 G. Sächs.-Schles, 1005 Br., 1007 G. Berlin - Anhalt. 109% Br,, Köln - Mind. 1053 G. Altona-Kieler 1063 Br., 105% G VViener Banknoten 813

Sächsisch-Bair. 874 Br., 875 G. bau- Zittau 237 G. Magd.-Leipzig. 239 Br. 4097 G. Berlin- Stettin. 1197 G, 414 Br. (82..G. Landesb. Lit. A, 1457 Br., Lit. B. 1197 Br. Br., 813 G.

Telegraphische Depeschen. (Nichtamtlich.) Brüssel, Mittwoch, 12. November. (Tel. Dep. d. C. B\,)

cky - | 93: G,

646

¡ Die Repräsentanten - Kammer hat nah vorhergegangener heftiger

Debatte die Adresse an den König mit 57 gege

genommen.

2 é

58 bez. vember 105 Br.

23 Stimmen ay-

tettin, 13. November, 1 Uhr 52 Minuten Nachmittags, Weizen Roggen November 52 bez., Frühjabr 525 Br. Spiritus November 157 bez, Frühjahr 14 Br.

Rüböl No-

Freslan, 13. November, 1 Uhr 20 Min. Nachmittags. Oesterr.

Banknoten 811- Br.

schles1sche Actien Lit. B, 1197 G.

Neisse-Brieger 52% Br.

Getreidepreise: Weizen, weisser 56—73 Sgr., d. Roggen 32—60 Sgr.

71 Sgr.

G.

Franlafaucet a. tags 2 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) Nordbahn 354. 9proz. Metalliques 725. 1839r Loose 94%.

Metallig. 645. 165. hess1sche Loose 325.

2 Paris 945.

nuten. Roggen | gau « As

Lieferung

(Tel. Dep

barden 93%. dam 1743. Silber 245.

schästslos.

L0- Dep. a. C. B.) Thüringer Anhalt - Dessauer

nuten.

besser.

iem, Mittwoch, 12. November, d C. B) Bankaktien 1202. Fonds und Actien beliebt. Augsburg 1255.

In Valuten

Paris, Mittwoch, 12. 3proz. 99, 80. Politisches mchts von Bedeutung zu melden.

|

|

| Liverpool, Montag, 10. | Baumwolle 12,0090 Ballen Umsatz. |

Oberschlesische

Wien 945, Amsterdam 1007.

Actien Lit. A. 130 G. Ober- Oberschlesisch - Krakaner 774 Br,

gelber 58 bis Gerste 42—47 Sgr. Haser 25—28 Sgr. E. Nachmit-

4zproz. Bankactien 1137. 1834r Loose

Badische Loose 344. Kur- London 119*.

Mittwoch, 12, November,

Spanier 3412, Lombarden 735.

Nachmittags 2 Uhr 15 Mi- Silberanleihe 101%. Sproz, Metalliques 1525. 41839r Loose 1202. Lom- London 12, 28. Amgster- Hamburg 185. Paris 1485. Gold 294. war es an der Börse ge-

Nordbahn

und Contanten

November, Nachmittags 5 Uhr. S5proz. 90, 45,

London, Dienstag, 11. November, Nachmittags 5 Uhr 230 Mi-

(Tel Dep. d. C. i

Wechsel 13 Mk. 405 bis % Sch. VVien 12 Fl. 54 bis 56 Kr. Das fällige Dampfschiff aus Westindien 1st eingetroffen.

B) CGonsols 987, & Hamburg 3 Monat-

November.

Preise SCHCI

(Tel. Dep. a..C. B)

letzten Freitag Ä d

Steae und Ediitgql-Citation.

Der Partikulier Friedrich Wilhelm Klinge- beil, dessen Signalement nicht angegeben wer- den fann, aus Burígk bei Erkner, 54 Jahr alt, evangelishen Glaubens, is der widerrehtlichen Disposition über gerichtlih versiegelte Sachen verdächtig und hat sich entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist,

Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Klingebeil Kenniniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts - oder Polizeibehörde Anzeige zu machen, Gleichzeitig werden alle Civil- und Militair-Behörden des Ju- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den- selben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle fest- zunehmen und mit allen bei ihm sich vorfin- denden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß-Expedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung ter dadurch entstandenen baaren Auslagen und den Behör- den des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Es ist übrigens von uns auf die Anklage des Staatsanwalts die Untersuchung wegen des Eín- pons gedachten Vergehens gegen den Klinge-

eil eingeleitet und der Termin zur mündlichen Verhandlung auf

den 15, Januar 1852, Vormittag 9 Uhr,

in unserm Gerichtslokal, Molkenmarkt Nr, 3, Sizhungszimmer Nr. 3, anberaumt worden und wird zu demselben der Angeklagte unter der Ver- warnung hierdurch vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben mit der Untersuhung und Beweis- anfnahme in contumaciam verfahren, derselbe seiner etwanigen Einwendungen gegen Zeugen und Dokumente, wie auch aller sich nicht etwa vön selbst ergebenden Vertheidigungsgründe ver- Iustig gehen, demnächst nah Ausmittelung des angeschuldigten Vergehens auf die gesegliche Strafe erkannt und das Urtel in sein zurüge- Jassenes Vermögen und sonst, so viel es geschehen

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kann, sofort, an seiner Person aber, sobald man seiner habhaft werden kann, vollstreckt werden wird, Berlin, den 24, September 1851, Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Unter- suchungs sachen, i], Deputation für Vergehen.

[615] Ediktal-Citation,

Nachdem über den Nachlaß des verstorbenen Konditor Friedrich Alexander Heinicke allhier der erbschastliche Liquidations - Prozeß eröffnet, wird ein Termin zur Liquidation und Verification der Forderungen auf

Den S Dezember 1891, Vormitiags

40 Ubr,

hier auf der Gerichtsstelle anberaumt und werden zu demselben alle unbekannten Gläubiger hiermit vorgeladen, um entweder in Person oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten ihre Forderun- gen anzubringen und zu bescheinigen, unter derx Verwarnung, daß die Ausbleibenden aller ihrer etwanigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden sollen. Zum Mandatar wird der hiesige Rechts-Anwalt Schulze in Vorschlag gebracht.

Osterode, den 23. Juli 41851. Königl, preußisches Kreisgericht, Erste Abtheilung.

[972 Detannima ch0

Die Lieferung von jährlich circa 700 Rieß lithographirter und circa 6000 Rieß gedruckter Formulare sür die Post- Verwaltung soll vom 1. Januar fut. ab auf unbestimmte Zeit im Wege der Submission an einen hiesigen Un- ternehmer vergeben werden. Die näheren Bedingungen, so wie die erforderlichen Probe- Formulare und Papier - Proben können täglich während der Dienst - Stunden im Büreau der

hiesigen Ober-Post-Direction eingesehen werden. - Offerten sind daselbst bis zum 28sten d, M t 8, versiegelt, mit der Aufschrift: „Suh- mission wegcn Lieferung von Formularen“ abzu- geben. Spätere Meldungen müssen unberück- sichtigt bleiben, Berlin, den 12. November 1851. Königliche Ober - Post - Direction

19741] Beklanntmamwmung.

Für die Friedens - Lazareth - und Garnison- Verwaltungs - Anstalien unseres Corps - Bezirks sollen folgende Wäsche und Bekleidungsstücke be- schafft werden :

40 Stüd wollene Bettdecken, 15 -= seine Degnen-Ueberzuge,

0 Kopfpolster-Ueberzüge, 20 = Handtücher, 320 - ordinaire Dedcken Ueberzüge, 320 - - Kopfpolster-Ueberzüge, O c Bettlaken, 2040 - S Handtücher,

2909 - Leibstrohsäcke, 150 -= Kopsfpolstersäde,

50 Paar wollene Socken, 160 - baumwollene Soden, 100 - Pantoffeln. Zux Verdingung dieser Gegenstände haben wir einen Termin : auf Donnerstag den 24. huj, 1 angeseßt und fordern Unternehmungslustige auf, ihre versiegelten mit der Aufschrift „Submission zur Wäschelieferung pro 1852“ versehenen und entweder auf die ganze vorgedachte Lieferung oder auf einzelne Artikel derselben gerichteten Offerten bis spätestens 11 Uhr Vormittags des vorbezeichneten Tages an uns gelangen zu lassen, wo dann deren Eröffnung in dem Geschäfts- zimmer unserer 4ten Abtheilung erfolgen wird. Bedingungen und Proben liegen bei der hiesigen Königlichen Garnison - Verwaltung zur Ansicht bereit, Stettin, den 10. November 1851,

Königliche Jntendantur des 11, Armee-Corps,

Redaction und Rendantur: Schwieger. Berlin , Druck und Verlag der Deekershen Geheimen Ober - Hofbuchdruerci,

Das

(Tel,

Abonnement velrogi. 20 Sgr. für # Iahr allen Theilen der Monarchie ohne reis-Erhöhung. git seibiatt (Preuß. Adier-Zeitung) ‘in Gerlin' 1 Rthlr. 7 Sgr, 6 Pf, ¿n der ganzen Monarchie : 1.-Üthix/ 175. Sgr

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Se. M aiestät der König haben Ullerguádigst geruht: | habe, 9 | ng | i Dem Schullehr«ec Binding zu Kerbshorst im Regierungs- durch die Anbringung des Gesuches bei dem Schiedômanne die

Bezirk Danzig, dem Küster und Lehrer Marcus zu Lenzke im Re- gierungs=Bezirk Potsdam, und dem Kreisgerichts - Boten und Exe= futor Heinrih Bernhard Collina in Friedeberg, das Allge-

tillerie-Regiment, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen z Den früheren Kammergerichts - Rath, Geheimen Justizrath Blumenthal, zum Kammergerichts-Rathz und Den Prediger Mittelbach in Kubz zum Superintendenten der Didcese Prenzlau 1. zu ernennen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Vetfülgwung Lou d Note LE1 V oe dié Erhebung und Berechnung des hamburger Porto für Korrespondenz 2c. nach und von den beze1{Gneten Orten.

Nach einer Mittheilung des Stadtpostamtes in Hamburg be- trägt gegenwärtig das Hamburger Porto für Briefe nach Cux-

haven, Ribßebüttel und Helgoland 4 Schillinge oder 3 Sgr. für den |

einfachen, 2 Loth {weren Brief, und steigt von 2 zu 2 Loth um einen Taxsaß.

Zeitungen und Kreuzbände zahlen pro Stück oder Exemplar |

1 Schilling oder { Sgr.

Rekommandirte Briefe, welche frankirt sein müssen, zahlen das |

einfache Briefportce nach der für Briefe festgeseßten Progrefsion.

Für die Korrespondenz nah und von Leith und Newcastle, wenn deren Beförderung über Hamburg mit Dampfbooten erfolgt, ist ein hamburger Porto mit 2 Schilling oder 17 Sgr. zu erheben. Dasselbe steigt von 2 zu 2 Loth um den doppelten Betrag.

Rekommandirte Briefe, Zeitungen und Kreuzbandsendungen na Leith und Newcase unterliegen Ler Taxe für Bre.

Das an Hamhurg zu zahlende Transitporto für dic mit Kaus- fahrteishiffen zu befördernden Briefe nach übersecischen Ländern beträgt 2 Schillinge für den einfachen Brief.

Berlin, Sonnabend den 15. November

[l l

die Vorschriften: der Kassen-=Infsixurchton

Rile Posi - Anftaiten des In - und Auslandes nehmen Sestellung auf den Königl. Preuß. Staäts- Anzeiger an, für Kerlin dic Exped ilt onen : Schren-Strafie Ür. 57. und Schadows-Straße lr. 4.

T

zeiger.

[1851

Nach der ferneren Bestimmung des Artikels XVIIT. wird

Verjährung unterbrochen. Da hiernach für die klagende Partei leiht Nachtheile entstehen können, wenn sie wegen Abwesenheit, Krankheit oder sonstiger Be-

/ ; Che p c: 4 : meine Ehrenzeichenz so wie dem Kanonier Weinar vom bten Ar- | hinderung des fompetenten Schiedsmanns si an 1ÿn nicht zu wenden

oder das erforderlihe Attest desselben niht zu erlangen vermag, so werden die Königlichen Obergerichte, in deren Bezirk das Jhstitut der Schiedômänner eingeführt ist, hierdurch veranlaßt, sämmtliche Schicdsmänner ihres Departements durch eine in das Amtsblatt der Regierung einzurückende allgemeine Verfügung anzuweisen, daß sie von nothwendigen Reisen, von Krankheiten oder sonstigen länge- ren Behinderungen dem vorgeseßten Obergerichte ungesäumt An- zeige zu machen und die Bestellung eines Vertreters rechtzeitig in Antrag zu bringen haben.

Den Königlichen Obergerichten bleibt zugleih überlassen, nah

| Rücksprache mit der betreffenden Regierung die Substitution benac=

barter Schiedêmänner für den Verhinderungsfall im voraus allge- mein zu reguliren und durch das Amtsblatt bekannt zu machen. Berlin, den 29. Oktober 1851. Der Justiz - Minister

Simons, An die Königlichen Obergerichte, Allgemeine Verfügung vom 11, November 1851 be- treffend die Umleitung der bisherigen Buh- und Recch- nungsführung der. gerin Salärien - Kassen in vom 40Te n d. Mund die Auflösung der Haupt-Untergerihtss und der Salarien-Kassen der Appellationsgerichte, Die vom Jahre 1852 ab zur Anwendung kommende Jnstruction zur Verwaltung der gerichilihen Salarien-Kassen wird den Gerichts- Behörden binnen kurzer Zeit mitgetheilt werden. FJnzwischen wird wegen Umleitung der bisherigen Buch - und Rechnungsführung in

| die Vorschriften der gedachten Justructizgu und zugleih wegen Auf-

lösung der Haupt=-Untergerichts- und de Salarien-Kassen der Kö=

Die aus übersecischen Ländern üter Hamburg mit solchen |

Scbiffen eingehende Korrespondenz zahlt dagegen an hamburger Transitportio 4 Schilling oder 3 Silbergroschen. Auf bcide Porto- säße findet eine von 6 zu 6 Loth steigende Gewichts - Progression Anwendung. L

Das preußische Porto für die hier genannten Korrespondenzen ist eben so zu erheben und zu berechnen, wie sür die Korrespondenz nach Hamburg.

Berlin, den 4, Novcmber 1851,

General -Post-Amt.

Fuftiz - Minifterium.

Allgemeine VBecrfügung von 29. Oktober R bés trêfsend die. Deltellung von: Skell9ertxêtern sür abwesende oder behinderte Schiedsmänner.

Nach Artikel XVIUL. des Gesepes über die Einführung des Strafgesebuches soll in den Landestheilen, in welchen das Institut der Schicdsmänner besteht, cine Klage über Ehrenverlegungen und leichte Mißhandlungen, sofern sie nur im Wege des Civilprozesses verfolgt werden, von den ordentlichen Gerichten nibt eher zuge- lassen werden, als bis durch cin von dem Schiedêmanne des Ver - ilagten ausgestelltes Attest nachgewiesen worden ist, daß der Klä-

4+

ger die Verinittelung des Schiedsmannes ohne Erfolg nachgesucht!

|

niglichen Appellationsgerihte hierdurch Folgendes bestimmt : A. Ernnam e,

1) Die Salarien-Kassen der Appellationsgerichte und der Ge- richte erster Jnstanz schließen die Buchführung der kurrenteu Soll[=- Einnahme für das Jahr 1851, wie gewöhnlich, mit dem leßten De- zember ab, Derselbe Termin tritt für das Jahr 1851 ausnahms= weise auch für die Sportel-Rezepturen der Gerichts - Deputationen und Kommissionen ein. ;

2) Die bis zum Schlusse des Jahres 1851 festgeseßten Kosten= beträge werden in der bisherigen Weise zur Soll - Einnahme ge=- ellt.

Kosten, welche aus den bereits im Jahre 1851 beendigten Rechtsangelegenheiten oder Instanzen erwachsen, im Laufe des Jah- res aber aus irgend einem Grunde nicht liquidirt worden sind, müssen bei der späteren Aufstellung der Kostenliquidation nah den früheren Gebührentaxen berechnet, demnächst aber nah den Anfor- derungen des durch die Kassen - Instruction neu vorgeschriebenen Belages in Soll-Einnahme gestellt werden. Die in Sachen dieser Art zum Ansaß kommenden Werth - und anderen Stempel werden mithin als Gerichtskosten zum Soll gestellt, ohne daß die naträg- liche Verwendung von Stempelmaterial eintritt, L

Nach den Vorschriften der Kassen - Jnstruction darf künftig feine Js - Einnahme bei der Kasse nachgewiesen werden, welcher uicht eine entsprechende Soll-Einnahme gegenüberstehtz es darf also auch cine solche Jst-Einnahme aus dem Jahre 1851 nicht auf das Jahr 1852 übergehen. R

3) Nur zur Ausgleihung des Guthabens, welches bei der