1882 / 102 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

ine, bezw. Magazinver.caltungen für diz Monopolverwaltung als er- forderlich erachtet werden. U A

Zu jeder Hauptfabrik würden mehrere audwielize Eabriffilialen gehören, welche von den Hauptetablissements aus geleitet und über- wacht werden. Da sie nur für die Cigarrenfabrikation bestimmt find, so würde ein Geschäftsführer als Vorstand für jede Filiale ge- nügen. Dur(schnittlich werden auf je eine derselbea 350 Arbeiter gerechnet werden können. In keinem Falle sollte die Arbeiterzahl 400 überschreiten, weil es sonst dem Geschäftsführer niht mehr mög- lih wäre, einen vollständigen Ueberblick zu bewahren. Zur unmittel- baren Ueberwachung der Arbeiter, zum Zutheilen des Tabads, zur Abnahme der Cigarren, Führung der Lohnlisten 2c. wären für jede Filiale mindestens 4 Aufseher nothwendig. Für jedes Hauptetablisse- ment würden demnach noch 4 bis 5 Filialen mit 1200 Arbeitern nebst 12 Auffehern in Aussicht zu nehmen fein. : :

Die Herstellung von Cigaretten könnte auf einige wenige Fabriken, die des Kau- und des Schnupftabaks auf ca. 12 Fabriken beschränkt werden.

Bei Bestimmung der Anzahl der Magazine ist davon ausge- gangen wordcn, daß jährliß von der inländischen Tabackernte ca. 780 000 Ctr. in dachreifem Zustand gleich 624 000 Ctr. an fermen- tirtem Tabak magazinirt und überdies für Unterbringung eines E Bedarfs an ausländischem Taback Fürsorge getroffen ein müfse. | Der inländishe Tabak würde in 28—29 Magazinen untergebrächt werden können z ein Theil dieser Magazine müßte je ca. 40 000, und die kleineren je ca. 20 000 Ctr. fassen. Für den ausländischen Tabak würden 3 bis 4 Magazine, deren jedes 150—180 000 Ctr. aufzunehmen hâtte, genügen. i E

Wie viel und welche Einlösungsstellen für die einzelnen Ma- gazine noch zu errichten sein werden, läßt sich erst beurtheilen, wenn die Anbauverhältnisse geregelt sind. E i

Es wird sih empfehlen, den Magazindienst mit dem Fabri- tationsdienst in der Weise zu vereinigen, daß entweder sämmtliche Magazinverwaltungen für den inländishen Taback, oder doch die kleineren derselben den Fabrikdirektionen unterstellt w?rden. |

Die Zahl der für die Magazine erforderlichen ständigen Arbeiter berecnet fich auf 1600 bis 1700, die der Aufseher auf 90 bis 109 mindestens zwei auf ein kleineres und vier bis fünf ouf die größeren Magazine. Die Gesammtzahl der unter dem Monopol noch fernerhin Beschäftigung findenden Arbeiter kann hiernach inklusive der Aufseher auf 82000 ges{äßt werden. O

Jür die obere Leitung des Fabrikations- und Magazindienstes ist die Errichtung einer Centralbehörde (Reichstabackamt) in Aussicht genommen; als Hauptstüten derselben für die ordnungsmäßige Ein- richtung der ganzen Verwaltung, für die Ginführung und Durch- führung der nothwendigen Maßregelu, für die gleichartige und ein- hbeitliche Gestaltung derselben, und für die dauernde Ueberwachung der Fabrikdirektionen und Magazinverwaltungen sind Generalinspek- toren in beschränkter Anzahl gedaht. Wenn jedem Generalinspektor ein bestimmter Rayon mit mehreren Fabriken und Magazinen zuge- theilt wird, fo ist er in der Lage, große und vielseitige Erfahrungen zu sammeln, in ständiger unmiitelb2rer Berührung mit der prak- tishen Thätigkeit seinen Blick für alle Verwaltungszweige zu schärfen und zu erweitern und ein zuverlässiges Urtheil darüber zu gewinnen.

Nach einer vorläufigen Schäßung beziffert sih der Gesammtauf- wand für die Centralbehörde und die General-Inspektoren auf 385 000 Æ, und für den Fabrikations- und Magazindienst auf 2314 200 6, demnach zusammen auf 2 699 200 M.

Diese Summe stellt zusammen mit den Zinsen des Anlage- und Betricebskapitals die Generalunkosten dar. Zur Schäßung dieses leteren Kapitals sind durch die in Vorstehendem enthaltene Bestim- mung der zu fabrizirenden Menge, des dazu nothwendigen Nohtabaks, sowie der zu erwerbenden oder neu zu errichtenden Fabriken und Ma- gazine genügende Anhaltspunkte gewonnen. 40

Die Ausgaben für die Einrichtung werden auf dieser Grundlage wie folgt veranschlagt:

S A E 4080006007 f 6 ¡ 1500090 ,„

1000000 ,„ 100 000 , 2000000 , 600000 ,„ 300000 ,

u

" 16 ÿ E E Os 130 abifläalen c L Cw 2 Magazine A é 10 Ÿ C E 20 u . . . E

zusammen

Der Inventarwerth der nothwendigen Maschinen, Utensilien und Verbrauchsgegenstände kann zu 12000000 # angenommen werden,

Die gewöhnlichen Tabakvorräthe werden den 1zfachen Jahres- bedarf an inländischem und den ahtmonatliben Bedarf an ausländi- {em Rottaback betragen müssen; dazu kommt der Vorrath an ferti- gen Fabrikaten und die in der Fabrikation befindlibe Tabackmenge, zusammen mindestens F des ganzen jährlichen Tabaclbedarfs (an Rauch- und Kautaback etwas weniger, an Scnupftaback dafür erheb- lih mehr). Welche Summen dafür in Frage kommen, soll im Einzelnen später ziffermäßig. nachgewiesen werden, sobald die Preise des Rohtabacks und die Gesammtausgaben für Löhne, sowie für die Verbrauch8gegenstände 2c. besprolen und einigermaßen festge- stellt sind. L

Der Preis des fermentirten inländischen Robtabacks ist in Nr. 48 der Drucksachen zum Bericht der Taback-Enquete-Kommission nach dem Durchscbnitt der Jahre- 1871 bis 1876 auf 37 4 für den Centner berechnet worden. Dieses Resultat is mit Hülfe einer Reibe von Berecnungen gefunden worden, deren einzelne Faktoren nit feststeben und nach manchen Richtungen hin anfectbar er- scheinen. Wenn man dagegen die Ergebnisse der statistischen Er- hebungen für 1875 bis 1877 vergleicht, so kaun es kaum mehr zweifelhaft scin, daß im Allgemeinen der Preis ih niedriger stellt, áls an der erstgedachten Stelle ermittelt worden ist. Es wird daher keinem Bedenken unterliegen, diesen Tabacke nur mit einem Durch- \{nittspreis von 35 / in Ansatz zu bringen, Selbst letzterer Preis ist noch so hoch, daß dadur allen Verhältnissen genügend Rechnung getragen ift.

Was den Preis des ausländisben Rohtabacks anlangt, so ift der- selbe in Nr. 47 S. 17 der Drucksachen zum Bericht der Tabadck- Enquete-Kommission auf durchschnittlih 61,62 M berecbnet und in den Voranschlag, Anlage D. zu dem Monopolreferat, zu 62 A an- genommen worden. Bei Bildung dieses Durchscnittspreises baben die über Holland zur Einfuhr gelangenden Java- und Sumatra- tabade zwar {on Berücksichtigung gefunden ; dennoch aber foll hier jener bei der Art der Verwendung der Tabake oecrhältnißmäßig niedrige Preis nicht turchweg festgehalten wcrden, fondern ein Theil der Java- und Sumatratabacke, weil fie in der Hauptsache als Deckmaterial dienen, mit 160 A pro Centner in Rechnung gezogen werden; hierfür dürften aber etwa 10 °/% des Gesammtbedarfs an ausländishem Taback ausreichen, weil jedenfalls ein Theil der Cigarren mit anderen Tabacksorten gedeckt werden muß, welche unter den ersterwähnfen DurGschnittssatz fallen.

Beide Preise, 62 und 160 K pro Centner, können übrigens in ihrem ganzen Betrag nur für den Einkauf durch die Privatindustrie aus der „zweiten Hand“ als zutreffend anerkannt werden. Die Monopolverwaltung wird für die nämlichen Tabacke dur submissions- oder kfommission8weisen Einkauf an Stelle der zweiten Hand eine Preisminderung erzielen können, welbe nach den über dieje Art des Einkaufs vorliegenden ges{äftliben Erfahrungen auf mindestens 10 9% veranschlagt werden darf. Hiernah würden \ich die Preise auf 55,80 M und 144 M für den Centner reduziren.

Eine Werthberehnung des inländischen und autländishen Rob- tabads ergicbt auf Grund der Zusammenstellung des gesammten Ver- brauchs (Vcilage B.) in der Schlußsumme 82599 210 A Die Rech- nung selbst ist getrennt nach den einzelnen Hauptgattungen der Fa- brikate ia der (Beilage C.) beigefügt.

Zu crläutern ift darin nod der Werth, mit welchem die aus der Cigarrenfabrifation in die Rauchtabatfabrikation übergehenden Rippen, Abfälle 2c, zu- und abgesetzt siad (20 A pro Centner). Nach den heutigea Marktpreifen ift der Preis der Rippen im Zollgebiet

etwas höher, während der Durschnittspreis der amerikanischen Stengel am Markt in Hamburg und Bremen erheblich niedriger ist. Derartig haben \ih die Preisverhältnifse lediglih zu Folge der Zoll- erhöhung gestaltet, welhe die Einfuhr amerikanischer Stengel zu Gunsten der bei der inländischen Fabrikation gewonnenen Rippen wesentlich ers{chwert hat. i L

Der angenommene Preis von 20 Æ entspriht ungefähr dem Dur{schnittspreis beider Arten .von Rippen. / : A

Die Ausgaben an Löhnen für 82 000 Arbeiter, einscließlih der Aufseher, welche, wie oben gezeigt, zur Fabrikation des ganzen Be- darfs nothwendig sind, belaufen si nah (Beilage D.) auf 47 996 795 M.

Es ist angenommen worden, daß sich der Arbeitslohn für das eigentlicbe Cigarrenmacben im Durchschnitt auf 6,60 Æ pro Mille stellt. An Löhnen für die Nebenarbeiten und für die Aufsicht treffen auf dieselbe Menge nah den Betriebsergebnissen der Kaiserlichen Tabackmanufaktur noch ungefähr 2,30 4, so daß sih die Ausgaben an Löhnen im Ganzen auf 8,90 pro Mille berechnen. i

Die Berechnung der mittleren Löhne für die übrigen Fabrikate hat ebenfalls auf Grund der in Straßburg für die einzelnen Fabrifkationszweige wirklich geleisteten Ausgaben stattgefunden.

Nimmt man an, daß die Aufseher mit 1000 bis 14009 4, durch- \chnittlich 1200 Æ, jährlich remunerirt werden, daß daher für 1000 Aufseher an obiger Summe 1 200 000 A. abgehen, fo verbleibt für 81 000 Arbeiter 46 796 795 46 jährlicher Arbeitslohn; mithin kommt auf den Kopf ca. 577 M

Die VBerbrauchsgegenstände würden ziemlich beträchtliche -Atts- gaben erfordern, sofern die Monopolverwaltung fortfahren würde, die kostspielige Verpackung der Cigarren beziehungsweise die luxuriöse Ausstattung der Kistchen beizubehalten, wie sie heute bei der Privat- industrie auf Kosten der Qualität der Cigarren üblich ist, Wenn die mittleren Säße der Kaiserlichen Tabackmanufaktur auf die künftige Gesammtfabrikation analog angewandt werden, \o würde dieser Aus- gabetitel (\. Beilage E.) 18 890 638 #6 betragen müssen. :

In (Beilage E. 1) ist anderweitige Aufstellung gemacht, bei welcher die mittleren Ausgaben für die Cigarren um 20 °/6-und die- jenigen für den Rauchtaback um 10 9% ermäßigt, dagegen diejenigen für den Kautaback in Anbetraht des Werths der bei der deutschen ao zur Verwendung kommenden Ingredienzien ver- doppe!t find. L

Dadurch vermindert sih die Gesammtsumme auf 16 379 565 4.

Die Ausgaben an Transportkosten lassen sich nur {wer bemessen. Die französische Regie hat im Jahre 1875 nach dem bezüglicben JIahre8berict unter diesem Titel 2 504 427 Fres. verausgabt. Im Hinblick auf die Verschiedenheit der Konsumtions- und sonstigen Ver- hältnisse und um ganz sicher zu gehen, wird dieser Ausgabevosten auf 5 500000 6 für die deutsche Monopolverwaltung zu veran- \chlagen sein.

. Die Jahres8aus8gaben für Rohtabak, Löhne, Verbrauch8gegen- stände und Transportkosten bilden die wesentlichsten Glemente zur Sirirung des Betriebskapitals. Dasselbe kann daher jeut folgender- maßen berechnet werden: L

1) Werth von 15 inländischen Tabaernten S Werth des achtmonatlichen Bedarfs an QUSIGNDI Den aba Ua Werth des durch(schnittlicßen Vorraths an Fabrikaten, mit Einschluß der in der Fa- brikation befindlichen Tabackmengen (L des Ae beDa O a Werth des durhschnittlichen Vorraths an importirten Cigarren circa :

5) Sonstiges circa S

33 000 000 M. 40000 000

99 000 00

2 500 000 E 1 560 000 zusammen 132 000 000 46

Rechnet man dazu die oben veranschlagten Aus- gaben Ur De Conn Mt. A 60000000 und den Inventarwerth der Maschinea, Uten- M C A200 000 so beziffert sich das Anlage- und Betriebskapital U R 10000000 X

Schlägt man hierzu noch als Reserve einen weiteren Betrag von 10 000 000 Æ, fo erfordert die Verzinsung der Gesammtsumme von 220 000 000 M zu 44% jährli S 9 350 000 M

Die Generalunkosten belaufen sich mithin auf 12 049 200 A. oder dur{scnittlich circa 8 4. pro Centner Fabrikate.

Wird leßtere Summe den vorher ermittelten Ausgaben für Rohtabak, Löhne, Verbrauchsgegenstände und Transportkosten hinzu- gerechnet, so ergiebt sih als Gesammtsumme der Gestehungskosten

164 524 770 M.

In dieser Summe sind, mit Ausnahme der Löhne, Ausgaben für Cigarettenfabrikation nivt enthalten. Die Gestehungskosten sind für 2628 Ctr. dieses Fabrikats im Ganzen auf 337 260 46. zu veran- \clagen.

ndlich sind noch die Ausgaben für den Ankauf der ausländi- \{chen Cigarren zu berücksichtigen. Der Ankaufspreis derselben kann durcbschnittilich pro Mille auf 200 4, also für 32550 Mille auf 6 510 000 M geschätt werden.

Die Gesammtausgaben der Monopolverwaltung für die sämmt- lien zum Verkauf zu bringenden Tabakfabrikate belaufen sich dem- nach auf 171 332 030 M

Behuss Feststellung des Detailverkaufswerths der Tabakfabrikate sind auf Grund der (in Beilage A.) nachgewiesenen Mengen für tämmtliche Gattungen von Fabrikaten Einzelbere{nungen gemacht worden (Beilagen F, 1 bis 6), weclche einen Gesammibetrag von 388 570 324 ergeben. Zu den 14 Preistypen der Cigarrenfabri- kation darf niht unerwähnt bleiben, daß die Verschiedenheit der Geschmadlsrichtung der Konsumenten es für die Monopolverwaltung noth- wendig machen wird, in jeder Preislage mehrere Cigarrensorten und Fagçons herzustellen. Mindestens drei Sorten beziehungsweise Kom- positionen „\tark, mittel und leiht" werden in jedem Preis angefertigt werden müssen. Es hat aber gar keine Schwierigkeit und erfordert auch keine nennenswerthen Mehrausgaben, wenn von Anfang an in den gangbarsten Sorten dem Konsumenten noch mehr Abwechselung geboten wird. Die vielfah verbreitete Ansicht, daß die Monoyolver- waltung durch Ersparnißrüclsihten dazu getrieben werde, nur wenige Cigarrensorten herzustellen, beruht auf Unkenntniß der cins{lägigen Verbältnisse., Viel s{hwieriger ist für die Monopolverwaltung, bei der Herstellung einer und derselben Sorte in einer größeren Anzabl Fabriken cin ganz gleiwmäßiges Fabrikat zu erzielen.

Von der vorerwähnten Bruttoeinnaßme sind zur Ermittelung des Reingewinnes außer den Gestehungékosten auch die Verschleiß- kosten in Abzug zu bringen.

Der Verkauf an die Konsumenten würde bei Errichtung von Verscbleißstellen in folher Zahl, daß durchscnittlich auf je 750 Ein- wohner eine derartige Stelle kommt in Frankreich kommt erst auf ungefähr 900 Einwohner ein débit —, durch circa 60000 Kleinver- \{leißer besorgt werden. Diese Stellenzahl dürfte im Allgemeinen dem Bedürfniß genügen, und die Möglichkeit bieten, den Verschleißern {on dur Bewilligung von 10 9% des Verkaufspreises ein aus- reihendes Einkommen zu gewähren. Der kleinen Unbequemlichkeit eines etwas weiteren Weges zum Verklaufsladen, welche die (&rmäßigung der Zahl der Detailverkäufer auf das wirklihe Bedürfniß für einen Theil der Bevölkerung mit \sih buingen mag, wird keine besondere Bedeutung beizumessen fein.

Daß zwischen den Fabrikverwaltungen und den Kleinverschleißern noch ein Mittelglied nothwendig ist, wird bei der kleinen Anzahl

abriken und der beträchtlihen Zahl Kleinverscleißer keines weiteren Nachweises bedürfen. Nur ift fraglih, in welcher Zabl zu diesem Zweck Beamte oder Agenten angestellt, und in welher Weise sie ent- lohnt werden sollen, Jn dem Monopolreferat der Tabak-Enquete find 50 Verwalter für Großverschleiß mit einem Durcschnittsgehalt von 3000 M vorgeschlagen. Abgesehen davon, daß bei den von den betreffenden zu fordernden hohen Kautionen und dau sonstigen an sie zu ftellenden Anforderungen der Betrag von 3000 viel zu niedrig erscheint, leubtet auch die Zahl der vorgeschlagenen Stellen nicht

ein. Unzweifelhaft wäre bei einer derartig klcinen Zahl der Ge- \{äftsrayon des Einzelnen viel zu groß. Es wird zweckmäßig sein, wenigstens 250 derartige Beamte oder Agenten anzustellen und sie in entspre{ender und genügender Weise für ihre Dienste zu belohnen. Dagu dürfte ein Betrag von F 9% des Detailverkaufspreises aus- reichen.

Die Verscleißgebühren betragen, zu 102% des Detailerlöses berechnet, die Summe von 40 799 882

Die gesammten Ergebnisse der in Vorstehendem enthaltenen Untersuchungen sind in Beilage G. zusammengefaßt, beziehungsweise ziffermäßig dargestellt, wobei jedo mit Rücksicht darauf, daß es für das Gesammtresultat ohne Einfluß ist, der Werth der Rippen 2c. bei den Cigarren und dem Rauchtaback niát besonders in Abgang und Zugang gebracht ist. :

Wenn somit der Detailverkaufswerth der Tabakfabrikate nach den heutigen Verhältnissen auf die {on erwähnte Summe von 388 570 324 a6 (Beilagen F. und G.) ges{äßt ist, während derselbe für das Jahr 1877 in Anlage V. zum Bericht der Taback- enquetekommission um circa 89 Millionen Mark, und in der von dem Statistishen Amt auf Grund desselben Materials angestellten Be- rebnung um circa 75 Millionen Mark niedriger angegeben wird, so erscheint es angezeigt, die jetzige Preis\{häßung und die darauf gestütte Rentabilitätsberechnung (in Beilage G.), von deren Schlußziffer je- do, neben einigen weniger erheblichen Ausgabeposten, no die Zinsen des zur Schadloshaltung der Tabackfabrikanten 2c. erforderlichen Kapi- tals abgehen würden, einer Probe zu unterwerfen.

Die beträchtliche Abweichung von den Tabellenwerken, welche dem Enquetebericht beigegeben find, findet ihre Erklärung darin, daß die dortigen Durcbschnittswerthe von

35,2 46. pro Mille Cigarren,

92,0 » » Centner Nauchtaback und

(L 2 Sch{nupftaback E viel zu gering angeseßt sind, wie dies auch von dem Statistischen Amt (z. vergl. Band XLIL. S. 104) erkannt wordea ist, und daß demnächst dur die Erhöhung der Zölle und Steuern auf Taback der Geldaufwand sür den Tabackgenuß unzweifelhaft in die Höhe ge- gangen ift. Die nur nach 2 oder 3 großen Preisgruppen gemachten Er- hebungen für das Jahr 1877 mußten unzuverlässige und der Sachlage nah zu niedrige Durhschnitt8werthe ergeben, felbst wenn die Betheiligten ohne Ausnahme möglich| genaue und zutreffende Angaben zu liefern beabsichtigten. Augenscheinlih ist aber auch der Gewinn der Händ- ler an den Fabrikaten, jedenfalls bei Nauch- und Schnupftabak, in jener Berecbnung erheblich untershäßt. Das Statistische Amt hat deshalb auch seinerseits den Detailverkaufêwerth noch anderweitig berechnet, und zwar:

für Rauchtaback zu . 72 4. yro Ctr., « SONUIabaO O « Cigarren 109/60 zu 24 A. pro Mille, O 4g S Ï 30 y, 1 60 " 1" u

D O O, i -

Ferner bleibt zu berücksihtigen, daß die Summe von 388 Mil- lionen Mark sih nur aus den leßten Detailpreisen zusammenseßt. Das Monopol bringt naturgemäß eine kleine Vertheuecung für die- jenigen mit si, welche seither in der Lage waren, sich größere Vor- räthe zu Engrospreisen anzuschaffen; ebenso werden die importirten Cigarren nach den angesetzten Preisen cine, wenn auch nicht bedeutende Bertheuerung erfahrez.

Versucht man nun mit den Gestehungskosten der Monopolver- waltung die dermaligen Gestehungskosten der Privatindustrie zu ver- gleichen, fo ergiebt sh Folgendes:

Während die Monopolverwaltung für 1505 720 Centner Fabri- fate 164 524 770 J. an Gestehungskosten aufzuwenden hat, erhöhen sich dieselben für die Privatfabrikation ganz beträchtlich durch Mehr- ausgaben für Rohtaback und für Verbrauchsgegenstände, durch größeres Anlage- und Betriebskapital und durch die Zölle und Steuern.

Die Privatfabrikation hat im Preis des inländisben Rohtabacks den Geschäftsgewinn der Rohtabackhändler mit circa 10 Prozent des Umsates zu bezahlen; sie hat ferner für den ausländischen Rohtabak, wie oben erörtert, durchshnittlich da 160 und 62 f anzulegen, wo die Monopolverwaltung bei kommissions- und submissionsweisem Ankauf in großen Posten nur 144 und 55,80 A auszugeben hat. Dadurch ergiebt sich für 1 #65210 Centner MRohtaback eine Mehrausgabe von 8934212 4 Die Zölle und Steuern für diese Rohtabadmenge darunter sind 626 084 Ctr. inländischen Roh- tabacks mit dem Steuersatze des Jahres 1881, also 15 4 pro Cent- ner in fermentirtem Zustande, berechnet betragen 49 304115 M Das Anlage- und Betriebskapital muß bei der großen Zersplitterung der Privatindustrie um wenigstens 25%/ höher ge]|chätt werde", als das der Monopolverwaltung. Für dasselbe ist ferner cin höherer Zinsfuß (dur{s{chnittlich 5%) in Rehnung zu stellen. Beides zu- sammen verursacht eine Mehrausgabe von 4000030 A Die Mehr- aus8gaben bei den Verbrauchsgegenständen müssen im Anschluß an die oben stattgchabte Feststellung derselben auf circa 3 000000 Æ geschäßt werden. Minderauësgaben hat die Privatindustrie gegenüber den Kosten nah Beilage 6. nur für das leitende Personal und bei den Transportkosten. Unter letz- terem Titel sind in der Beilage G. die Kosten des Trans8ports der ¡Fabrikate zu den Verschleifeern mitenthalten, welche für die Privat- fabrikation außer Rechnung bleiben müssen. Beziffert man diese beiden Minderausgaben, um ganz sier zu gehen, auf 4000 000 4, so verbleibt an Mehrauëgaben noch die Summe von 61 238 327 M4 Demnach würde die Privatfabrikation für die Herstellung der frag- lichen 1595 720 Ctr. ca. 226 000 00] 4 Gestehungskosten haben.

Hierzu kommt der Aufschlag der Fabrikanten und der Groß- und Kleinhändler mit Fabrikaten. Derselbe ist aus dem: vorhandenen statistishen Material allerdings mit Sicherheit nicht festzustellen, und aus den Kreisen der Betheiligten werden darüber die widersprebend- sten Angaben gemacht. Soviel dürfte jedochß auch na den Er- fahrungen der Kaiserlichen Tabackmanufaktur in Straßburg als sicher angesehen werden, daß der Aufscblag auf die Fabrikate Seitens der Händler cher noch größer ist, a:s in dem Monopolreferat der Taback-Enquete angenommen worden. Aus Kreisen, welche der Monopolfrage feindlich gegenüberstehen, ist zugegeben worden, daß die Fabrikanten und die Händler mit Fabrikaten zusammen mit einem Gewinn von 69 bis 75 %/ fkalkuliren, ein Saß, der nicht als zu hoc bezeichnet werden könne, wenn man berücksichtige, welcbe Unkosten dur Verluste, Miethen, Steuern, Agenten und Makler- provisionen, Sa"aire, Spesen 2c. entsteben Es wird keinem Bedenken unterliegen, - diese unzweifelhaft mit Sachkeuntniß gemachten Angaben eines Interessenten als richtig und zutreffend anzuerkennen, und auf der dadurch gewonnenen Basis weiter zu kalkuliten; dabei soll dur-

\chnittlich einz:Gewinn von 65 9% festgehalten werden.

(Fortset-ung folgt.)

Klage bekannt gemacht.

2 102,

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Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Köni

Berlin, Montag, den 1. Mai

z% M Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handel3- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentschen Reihs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 3W., Wilhelm-Straße Nr. 82,

1. Steckbriefe und Unterzuchungs-Sachen, u. dergl.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorlaäungen/

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.| 7. Literarische

4, Verloosung, Amortisation, Zinszoklung

U. 8. w. von öffentlichen Papieren.

8. Theater-Anzeigen. 9, Familien-Nachrichten.

glih Preußischen Staats-Anzeiger.

S2.

Anzeigen.

kanntmachungen.

In der Böraen- beilage. M

j

Deffentlicher Anzeiger. N

| 5, Indnstriecile Etablissements, Fabriken und Grosshande!. 6, Verschiedene Be

Interate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. St[lotte Büttuer & Winter, sowie alle übrigeu größeren Anuoucen-Bureaux.

Stebbriefe und Untersuchungs - Saczen,

Stecbrief. Gegen den unten beschriebenen Drechslergesellen Gottlieb Ernecke aus Luken- walde, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft Wegen dringender Verdachtsgründe eines Mordes ver- hängt. Es ird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts-Gefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 26. April 1889. Der Untersuchungs- richter bei dem Königlichen Landgerichte. Be- schreibung: Alter 29 Jahre, Größe 1,65 Mtr., Statur s{wäthlid, Haare blond, etwas gekräuselt, Stirn gewöhnlich, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Nase gewöhnli, Mund ge» wöhnlih, Kinn gewöhnli, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsh. Kleidung: blauer Tuchanzug und vermuthlich runder s{warzer Filzhut. Besondere E an der linken Hand eine Tätovirung

erz ?).

Der unterm 26. April 1881 gegen den Haus- burscben Johann Gaede aus Zabakuck in der Pro- vinz Sachsen wegen Unterschlagung erlassene Steck- brief ist noch nit erledigt. Wiesbaden, den 26. April 1882. Der Erste Staatsanwalt.

Der in Beilage 1 zu Nummer 18 des Reichs- Anzeigers unter dem 16. Januar 1882 gegen den früheren Oekonom Gustav Adam erlassene Stebrief ist erledigt. Glatz, den 26. April 1882, Der Untersuchungsrichter am Königlichen Landgericht.

"Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[19879] Oeffentliche Zuftellung.

In Sachen der Frau Schaller, Henriette Auguste Hulda, geb. Steffe, hier, vertreten dur den Rechts- anwalt Müller hier, gegen ihren in unbekannter Abwesenheit lebenden Chemann, den Kaufmann Hermann Richard Saller, früher gleihfalls bier, wegen Ghescheidung,_ wird der Beklagte zur münd- lichen Verhandlung über die ihm ¡ugestellte Gheschei- dungsfklage vor die 13. Civilklammer des Königlichen Landgerichts I, zu Berlin auf den 21. November 1882, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. -

um Zwecke der öffentlihen Zustellung wird di Ladung bekannt gemacht M Ee

Berlin, den 27. April 1882. È __ Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerich#s if Civilkammer 13.

11675) Oeffentlihe Zustellung.

Die Natbenannten: 1) Eheleute Ignaz Szarvas, S und Anna Naura, beisammen in Swllett- tadt wohnend, 2) Franz Naura, Drahtweber, da- Telbst, 3) Benjamin Hemmendinger, Kaufmann in Schlettstadt, als Inhaber der Erbrechte des Josef Naura, Drahtweber in Kehl, gemäß Act vor Notar Hartmann in Schlettstadt vom 14, Mai 1879, 4) Caspar Schuhler, Rebmann in Diefenthal, 5) Josef Schuhler, Rebmann daselbst, 6) Eheleute Sosef JIundt und Maria Anna Scuhler, Rebleute, in Dam- bach wohnhaft, 7) Eheleute Georg Schaechtel, Schneider, und Magdalena Spiri, beisammen in Diefenthal wohnhaft, 8) Eheleute Martin Kaem- merle, Rebmann, und Therese Spiri, beisammen in Dambach wohnhaft, 9) Albert Spiri, Schneider in Paris, 10) Josef Swcuhler, Küfer in Res, 11) Johanna Scuhler, ohne Gewerbe tn & erg- beim, 12) Ebeleute Carl Kentzinger, Küfer, und Caroline Schuhler, beisammen in Bergheim woh- nend, 13) Carl Scbuhler, Rebmann in Bergheim, 14) Johann Baptist Schuhler, Rebmann in Berg- heim vertreten durÞ Rechtsanwalt Helbig in Colmar flagen gegen: 1) Mathias Naura, Drahtweber, früher in Schlettstadt, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, 2) Elise Paferer, gewerblose Wittwe des Tabaverifikators Andreas Naura, zu Schlettstadt „wohnend, in ihrer Eigenschaft als gesehz- liche Vormünderin „ihres minderjährigen Sohnes Emil Naura, bei ihr domizilirt, 3) Magdalena Srgensäfter, gewerblose Wittwe von artin S®uhler, zu Bergheim wohnend, ia ihrer Eigen- schaft als geseßlide Vormünderin ihrer minderjähri- gen Kinder Maria und Josefine Schubler, bei ibr domozilirt mit dem Antrage: I. auf Auseinander- seßung und Theilung der zwiscben Franz Anton Naura, jewesener Rebmann und Eigenthümer, und Anna Maria Schuhler bestandenen ehelichen Güter- nei, 11. auf Theilung des Nathlasses des ranz Anton Naura; 11]. auf Theilung des Nacþ- lasses der Anna Maria Schuhler, sowie 1V. auf Versteigerung der zu den besagten Nachlässen gehöri- gen Immobilien, und laden die Verklagten zur mündlihen Ver- Handlung des Rechtsftreites vor die Abthlq. I. der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar auf den 7. Juli 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rite zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellun

D an den Beklagten Mathias Naura wird dieser

uêzug der

Der ner St-Sektretär ansen.

[19638] Oeffentli®e Zustellung.

Der Kaufmann Otto nun zu Striegau, vertreten durch den Justizrath Fischer zu Neurode, klagt gegen den Hausbesißzer Wilhelm Bader, früher zu Dber-Waldiß, jeßt unbekännten Aufent- haltsorts, aus der für ihn auf dem dem Beklagten gehörigen Grundstück Nr. 84 Ober-Waldit einge- tragenen verzinslihen Forderung von 1500 4, mit dem Antrage quf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung der Zinsen von vorstehendem Kapitale für die Zeit vom 25. November 1881 bis 30. März 1882 mit 25 4, und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlidben Verhandlung des Rehtsftreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neurode auf

den 20. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

esse, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. IIL.

01%67) Oeffentlihe Zuftellung.

Die Handlung Chr. Zimmermann & Sohn zu Apolda, vertreien durch den Rechtsanwalt Künißz zu Ge tlagt im Wechselprozeß gegen den Kaufmann Adolph Schuster, früher zu Forst, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Weh elforderung aus dem Wechsel de dato Apolda, den 5. Oktober 1881, pro- testirt am 4. April 1882 durch den Gerichtsvoll- zieher Hartkopf zu Apolda, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 577 M 50 -Z nebst 60/6 Zinsen seit 1. April 1882 und 1 M 50 Protestfoften zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Guben auf

„den 10. Juli 1882, Vormittags 91 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

„Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Guben, den 28. Forli 1882.

e

: senfeld, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

ROaIO) Aufgebot.

am 3. September 1867 errichteten Testament die Nachkommen der Geschwister seines Vaters, Johannes Bender von Dorf-Gill und seiner Mutter Anna Margaretha, geb. Dippel, zu Erben eingeseßt und dabei bestimmt, daß dieselben nah Stämmen ohne Unterschied der Nähe des Grades erben sollen. Die Geschwister des Vaters sind gewesen: 1) Marie Bender, Ehefrau des Heinrich Grieb von Dorf-Gill, 2) Friedrih Bender zu Bellersheim, 3) Elisabeth Bender, verehelicht an einen gewissen 4) u in io Jan deim, b / argarethe Bender, verehbelihte Gorr zu Dorf-Gill. i Die Geschwister der Mutter waren: 1) Martin Dippel zu Dorf-Gill, 2) Dat PDEl Chefrau des Heinri Geißler aselbst, 3) Johannette Dippel, Ehefrau des Christian _Leidich zu Grüningen.

Die Namen und Aufenthaltsorte verschiedener zur Grbschaft gerufener Personen sind unbekannt. Auf Antrag des Gr. Bürgermeisters Martin Knöpper von Dorf-Gill, als Vertreter der dort wohnhaften Erben, werden alle Diejenigen, welche aus dem ge- nannten Testament Erbrechte herleiten zu können glauben, hiermit aufgefordert, diese Ansprüche im Termin Dienstag, den 20. Juni l. Z., Nahm. 3 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht geltend zu machen, als sonst sie von der Erbschaft ausgeschlossen werden würden.

Lich, den 25. April 1882, Großherzogli hessishes Amtsgericht Lich. á Langecmann, Will.

[6783] Aufgebot.

Nachstehend näher bezeichnete, von der Königlichen

Regierungs-Hauptkasse zu Breêëlau auf den Namen

des zu Breslau verstorbenen Proviantmeisters Albert

Giede als Kautionsbesteller ausgestellte Kautions-

empfangéscheine, nämlich :

1) der Kautionsempfangsschein Nr. 342, ausgestellt am 22. April 1874 über 3 Staatss{uldsch{eine Litt. F. Nr. 10 339, 20037 und 150 275, über je 100 Thaler nebst Talons,

2) der Kautionsempfangsschein Nr. 433, ausgestellt am 22. Januar 1876 über 2 Staatssuld- scheine Litt, V. Nr. 16941 über 200 Thaler und Litt. F. Nr. 75218 über 100 Thaler, beide nebst Talons,

3) der Kautionsempfangsschein Nr. 718, ausgestellt am 22. Anquit 1876 über 2 Staatss{uldscheine Litt. F, Nr. 8779 und 173688 über je 100 Thaler nebst Talons,

gegen deren Rückdlieferung und gleichzeitige Quittung

des Kautionsbestellers oder seines legitimirten Besitz-

nachfolgers, die Königliche Regierungshauptkasse zu

Breélau, gal keine Kautions- oder Vertretungspflicht

des Bestellers mehr besteht, die- hinterlegten Papiere

ausantwortet, sind angebli verloren gegangen.

Auf Antrag der Erben und Erbeserben des Pro-

viantmeisters Giede, nämlih: der verebelichten

S E E E

Rentier Frieda Tehow, geborenen Giede, zu Berlin,

Martin Bender I. von Dorf-Gill hat in seinem

[19878]

[19627]

2

jeden

verliert.

[19639

erklärt.

[19876]

und sein Intestaterben hinaus

Zugleich werden sämmtliche Erbbetheiligte ver- anlaßt, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahr- zunehmen, und ergeht an alle Jene, welche über das Kunde geben können, der zu obigem Termine Mitthei-

Metz

ist der The

den

Dritten,

vermögen erwirbt sondern au ein deren Rechte in Fol setzten Frist erfolgte

Auf Antrag ergeht an Ortsbürgers Johann W Susanna, geb. 19. März 1835, die Aufgebotstermine, d. i.

Leben des Josef Wiebel Auftrag, hierüber bis lung anber zu machen.

Aschaffenburg, 24. April 1882. Königliches

Str Den Gleichlaut der vo der Urschrift bestätigt. : schaffenburg, 27. April 1882, Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichtes. Fischer, Sekr.

443 913 198

4

128 167

genommenen arzellen und namentli enrion, Bürgermeister ecourt, sowie dur August thümer zu Sailly pn Kaufgelder ; emaligen Friedens-Gerichts- {reiber Juste in Derny an dchn Lage ommenen cigerung von Getreide a der Gerichtsschreiberei des

3) einer dur den e

heilungêsplan

Vor

der unverehelichten Lehrerin lichten Poser igen E, i iten Postvorsteher Kuckuck, nämlich der dur ihren Vater, Postvorsteher Kuckuck, s tretenen Geschwister Elisabeth, und Victor Kuckuck, sämmtli vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Bernhard zu Breslau, werden die Inhaber der vorgedahten Urkunden aufgefordert, späteftens in dem auf 1. September 1882, 11 Uhr, im Zimmer Nr. 47 des Ämtsgerichtsgebäu Stadtgraben Nr. 2/ anberaumten Termine ihre zeichneten Gericht anzumelden vorzulegen, widri selben erfolgen Breslau, den 21: Januar 1882, Königliches Amtsgericht. Beglaubigt : Nemi

Gerichts Wab.

Ausfertigung.

Aufgebot. Josef Wiebel, Sohn des iebel und dessen Ehefrau Staab, zu Damm, geboren den Ausforderung, spätestens im

A am 26. März 1883, persönlih oder schriftli sih bei dem unterfertigten Gerite anzumelden, widrigenfalls er für todt erflärt

dessen gerichtsbekannte gegeben würde.

Vermögen an

Rechte an dem Grundverm Rengershausen : Bl. 2 Nr. 409

im Dorf

- r 3 92 r am Homberg Aer 18 „82 , auf dem Scheid , im untersten

Distelgrund Wiese 10 , 99 , auf dem Teich im frummen

Land

sind binnen 6 Wochen bei der unterzeichneten Be- hörde anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besißer Johannes Müller als Eigenthümcr in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unter- lassende Berechtigte nicht nur seine Suspriche gegen

den welcer im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grund- , nit mehr geltend machen kann, zugsrecht gegenüber Denjenigen ge der innerhalb der oben ge- n Anmeldung eingetragen sind,

Frankenberg, den 25. März 1882. Königliches Aantbgericht. und Fabrikbesißer Arnold Künne bier, eingetragen e.

] Urtheils-Veröffentlichung.

Auf den Antrag der verwittweten Frau Regie- rungs-Rath von Endell, geborenen Nauck, auf Bau- da hat das hiesige Königliche Amtsgericht unterm heutigen Tage für Ret erkannt:

Das Hypothekendokument vom 24, Juni 1856, welches über die im Grundbuche von Wrechow Band 11. Nr. 21 Abtbeilung 111. Nr. 31 eingetra- genen 5000 Thaler gebildet ift,

Zehden, den 28. April 1882, Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtösgerichts.

Oeffentliche Ladung. In dem Verfahren, betreffend die folgender Eclöse: 1) eines zu Secourt gelegenen Hauses, welces die Wittwe Laurain zufolge vor Notar Bernard in am 14. November 1871 errichteten Ver- kaufsakts an Philipp Strouppe, Eigenthümer zu Secourt, verkauft hat ; einer durch das Friedensgeriht zu Verny am 13, August 1877 gegen die Wittwe Laurain vor- Zwangsversteigerung

Bertha Giede zu Berlin, der verstorbenen verehe-

des am Schweidniter

Rete bei dem unker- ,„ und die Urkunden

genfalls die Kraftloserklärung der- wird.

3

Amtsgericht.

tröhlein. rstehenden Ausfertigung mit

ögen der Gemarkung

ch der durch Franz und Ei e zu

Kaiserlihen Amtsgerichts, Zimmer Nr. 1, dahier ofen gelegt und Termin zur Erklärung über den- selben auf _ Montag, ven 26. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, im Geschäftslokale des Amts- gerichts hierselbst bestimmt. Die Wittwe von Franz Lorrain oder Laurain, ge- borene Margaretha Girardin, wohnhaft, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufent- haltsort, wird aufgefordert, , von dem Theilungsplan Einsicht zu nehmen,

zu Altenburg ver- Friedrich, Anna

Vormittags im 2. Stock

und spätestens

Plan zu erheben. Mes, den 28. April 1882. Kaiserliches Amtsgericht. gez. Hamm. Zur Beglaubigung: Riediger, Hülfsgerichts\chreiber. Ausfertigung. [19877] Aufgebot. an Anna Maria Morhard, von Leider, geboren am 19. Februar 1819,

Sreitag, den 23. Februar 1883, 9 Uhr, persönlich oder \{riftlich \ich hier anzu- melden, widrigenfalls sie für todt erklärt würde. _Zugleih werden die ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen

der genannten Anna Maria Morhard Kunde geben

zu machen. Aschaffenburg, den 24. April 1882. A IEgonts,

ack, Die Uebereinstimmung der vorstehenden Ausferti- gung mit der Urschrift bestätigt, Aschaffenburg, den 24. April 1882. Der Gerichtsschreiber F Een Amtsgerichts: ischer.

[16294] Gütertrennung. Die Maria Anna Wilhelm, ohne besonderen Stand, in Trier, Ehefrau des Constantin Speicher, Friseur zu Trier, im Armenrete, vertreten dur anwalt Kirsch, klagt gegen ihren Ehemann Constan- tin Speicher, Friseur zu Trier, wegen Gütertrennung mit dem Antrage: „Königliches Landgericht wolle die wischen den Eheleuten Speicher bestehende schaft für aufgelöt und dieselbe von nun an als in Gütern getrennt erklären, dieselben zur Auseinanderseßzung vor Notar verweisen und d Beklagten Speicher die Kosten zur Last egen,“ und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- [lung des Rechtsftreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier auf den 12. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Trier, den 4. April 1882.

A Große, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [19686]

Wiese 6a t qm 12 p 00 5

E E v 0 a Olii

öniglihes Amtsgericht Altena i. W., den 26. April 1882.

Durch beute verkündetes Urtheil ift die Hypotbeken- Urkunde über 2700 K Darlehn für den Kaufmann im Grundbucbe von Altena Band K. Blatt 126 Eigenthümer Fuhrmann Theodor Selle hier Ab- theilung III. Nr. 1 bestehend aus der Scbuld- urkunde vom 28. November 1867 und dem Hypo- thekenbuchs-Auszuge vom 18. Dezember 1867, für kraftlos erklärt worden.

[19688] Auf Antrag des Zimmermanns Heinrih Rau aus Graediß erkennt das Königlibe Amtgeriht zu Schwiebus am 14. April 1882 für Recht : daß das Hypothekendokument über eine Bon von 100 Thalern, welce für den Bauer Jo Georg Schulz im Grundbuche von Graeditz Band I. Blatt Nr. 12 Abtheilung 111. Nr. 3 eingetragen steht, für kraftlos zu erklären ift.

wird für kraftlos

früher in Secourt

demnächst in dem Termine be- hufs Erklärung über „den Thcilungsplan zu erscheinen in diesem Termine bei Vermeidung des Aus\{lu}ses etwaige Widersprüche gegen den

Auf Antrag der nächsten geseßlihen Erben ergeht Morhard, Tochter des Johann

die Aufforderung, \pätestens im Aufgebotstermin Vormittags

Erbbetheiligten veranlaßt, und werden alle Diejenigen, welche über das Leben

können, beauftragt, Mittheilung hierüber bis zu dem bezeichneten Tecmine bei dem unterfertigten Gerichte

ets-

ütergemein-

ann

[1936422] Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem Königlichen Ober-Landes- gerichte zu Cöln zugelaffenen Rechtsanwälte ist ein- getragen : ito Capellmann. Cöln, den 26. April 1882. Königliches Ober-Landesgericht.

[1%] Bekanntmachung. „Bei dem unterzeichneten Königlichen Landgerichte ist in Gemäßheit der Nechtäanwaltsordnung für das Deutsche Reih als Rechtsanwalt zugelassen Herr Maximilian Schulze mit dem Wohnsitze in Dresden. Dresden, den 28, April 1882, Königliches Landger!ht.

Wehbinger.

Vertheilung

mebrerer

odot, Eigen-