1882 / 104 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Konfessionen im Staate, wenn nach der einen oder anderen Seite hin Konzessionen, oder wie Sie es nennen wollen, gemacht werden nach dieser Richtung hin : Auf diesem Gebiete besteht viel- wie i glaube versichern zu können, eine absolute Zuver- lässigkeit, und die Herren irren, wenn sie annehmen, daß, wenn der Art. 2 Geseß wird, damit eo ipso die Begnadigung der Bischöfe Die Schwierigkeit aber der Lage, wenn Se. Majestät dazu übergehen follte, derartige Akte zu vollziehen, liegt klar zu Tage, und die Staatsregierung kann noc_ nit sagen, unter wel{en Vorausseßungen es angebraht wäre, Sr. Majestät Vor- Se. Majestät in die Lage zu verseßen, dur einen einseitigen Akt Ordnung zu schaffen und den bestehenden Widerstreit auszugleicen, gegen ein derartiges Vorgehen verstehe ich Kommt man über dieses politische untergeordnete : Ich will Ihren

besteht, weiß ich nit.

ausgesprochen wäre.

{läge zu machen;

eigentli einen Angriff nicht. Bedenken hinweg, - Gedanken staatsrechtliÞ aus ? zugeben, daß man vom Standpunkt unseres Staatsrebts aus dar- über ftreiten kann, wie er zu formuliren sein möchte. lage von 1880 ift dieser Punkt in eingehender Weise erwogen worden. Dem gegenüber bezeichnen, wie ih glaube, die Vorschläge des Abge- ordnetenhauses, welche Ihre Kommission acceptirt hat, keine Verbef- serung, wennglei sie deshalb nit unannehmbar sind. Vom Stand- punkte des Herrn Dr. Dove soll das Vorschieben des Königlichen Be- gnadigungsrechts ein Moment sein, um sih für die Verwerfung zu Das kann ih aber doch nicht anerkennen; denn, wenn na den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses so präzise ausgesprochen werden soll, daß Alles von der Gnade der Krone abhängt, so weiß ih nit, wie der Staat nicht zu seinem Rechte kommt. i

Ich glaube, daß wir über diese Frage in der Eine andere

Bei der Vor-

entschließen.

Meine Herren! wir Spezialdiskussion uns noch weiter verständigen werden. Bemerkung des Herrn Dr. Dove, von der ich aber nit verstanden habe, ob fie für ihn den Grund zur Ablehnung oder nur ein Be- denken enthält, geht dahin, daß das sogenannie Kulturexamen ohne Aequivalent aufgehoben l e wird auch dieser Punkt noch der Erörterung unterliegen. ] dische Vorbild, worüber wir von Herrn Dr. Dove eine treffliche Arbeit besiten, L 30 daß das preußisde Staatéexamen stehen geblieben ist und daß nur Diépensaticnen eintreten follen unter gewissen Vorausseßungen. Wir treten hierbei auf einen Boden, der nicht blos in Baden besteht, und zwar ohne Beschwerde, sondern auch auf einen Boden, der sich bereits in Hessen und Sachsen vorfindet. ch in den | ; ein gewisses Examen stehen geblieben für die Fälle, welche si nicht der Gründe erfreuen, die bier in Absaß 2 des Artikels 3 vorgescblagen bin der Meinung, daß die Einwendun- gen, welche gemacht sind, ihre Berechtigung haben und gewiß \{wer- wiegend sindz aber die Einwendungen treffen Einzelheiten und sind \ vielleiht au durch 1 l widerlegt oder wenigstens auf ein geringeres Maß zurückgeführt worden. Es ift ja das Geschick solcher Vorlagen, daß sie Niemanden absolut befriedigen; es wird immer den Einen oder Anderen geben, der noch Die Königliche Staatsregierung it gleich- Gleichwohl ist die Vorlage in

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werden soll. In der Spezialdiékussion

unterscbeidet der Vorlage

E E E e E RLCA 5% Ms

Auch in den beiden Staaten ist

sind. Wie dem aub fei, ih

der Komnmission, meine Ausführungen,

ein Separatbedenken lat. ; falls nicht von ernsten Bedenken frei. threr vorliegenden Gestalt eine erfreuliche; und nah der Ucberzeugung der Königlichen Staatsregierung dürfte der Entwurf auch in der rudimentären Gestalt der Hoffnung entsprehen, an welcher die König- lie Staatsregierung stets festgehalten hat, nämlich im Interesse des Vaterlandes und der katbolischen Bevölkerung dem Frieden eine Förderung angedeihen zu lassen.

Nach den Ausführungen der Herren Dr, Beseler und Adams ergriff der Staats-Minifter Dr. Friedberg das Wort zu folgender Rede: : j

Der jeßige Art. 2 der Regierungsvorlage hat, wie {hon der ent- sprechende Paragraph bei den Berathungen des Gntwurfs vom Jahre 1880, wiederum das eigenthümlihe Schicksal erlebt, daß er Angriffe erfahren hat, welche von den entgegengeseßten Seiten gekommen sind. So wird er heute angegriffen von dem i eler, ob dieser anerkennt, daß an sich, damit ein Bischof wieder in die Diszese zurückkehren könne, welcher dereinst durch den kirchlicben Gerichtshof entsetzt worden ist, eine Bestimmung durch Gefeß gegeben sein müsse. Von dem Herrn Redner, der vor ibm gesprochen hat, wird er angegriffen, weil er eine Beschtänkung des

errn Dr. Beseler, obgleich

errn Adams, egnadigungs-

Neues anzuführen, um diesen letzten Vorwurf, den ih allerdings für den {wersten halte, zu entkräften. Anerkenntniß, daß Nicvts der Regierung \{werer zum Vorwurf ge- macht werden dürfte und gemacbt werden müßte, als daß sie um eines äußeren Zweckes willen einen Vorschlag in der Gesetzgebung gemacht hâtte, der das höchste und heiligste Necht der Krone, das der Begna-

Ich beschränke mich auf das

keinesn:egs8

das Begnadigungérecht beschränkt werde, sondern es handelt sich darum, ob durch einen Auésyruh Königlicher Machtvollkommenheit auf einem Gebiete etwas hcrgestellt weiden könne, das überhaupt außerhalb der Königlichen Gewalt lieat; und ein solbes Gebiet ist die Frage über die Beseßung eines Bischofsfitzes. Berathungen des Jahres 1880 ift von cinem der Herren Redner, wie , mit Net ausgeführt worden: wie die Strafe gebe.

Scbon bei den

Gnade gehe nur \o weit, Wo die Strafe aushöre, höre au die Gnade auf und es könne darum dur die Guade nicht etwas hergestellt niht durch die Strafe verloren Strafe gegen die durch den Gerichtshof entseßten Bischöfe hat darum ihre Grenze in dem, was als Strafe gegen sie erkannt ist, und darum können die Geidstrafen, auc Leibcsflrafen sind ja auêgesprocben worden, kurz alles, was die Natur einer eigeotlihen Strafe hat, Ein BVischofésiy wird aber nit beseßt durch den König, und darum kann auc die Königliche Gnade allein den verloren gegangenen Bischofssiy nicht wieder herstellen. Hâtten die Maigesetze nicht die Bestimmung getroffen:

„die Entlassung aus dem Amt hat die rechtlihe Unfähigkeit zur

Ausübung des Amts, den Verlust des Amtseinkommens, und“ hier kommen die entscheidenden Worte:

„die Erledigung der Stelle zur Folge“, dann ließe sih über die Frage streiten, jeßt aber steht das Gesctz Ob dieses so bâtte gefaßt werden sollen, ob der weltlice Gesctzgeber bercchtigt war odcr auch nur gut daran getban hat, fich in seinem weltlichen Gesetze so auszudrücken, darüber, meine Herren, fönnen wir jeßt nicht mehr diéfutiren. Es ist das Gesetz einmal da und es ist dies ein Gesetz, welches, wie der Herr Referent Jhnen sehr mit Ret zu Gemüthe geführt bat, \{ließlid doch au mit Jbrer Zustimmung und an leßter entscheidender Seite durch die Königliche Sanktion in die Geseßzsammlung als Gesey aufgenommen n orden Da wir nun in dem Gesetz die S verurtheilenden das Amt verloren gehe,

werden, was geaangen fei.

durch die Gnade beseitigt werden.

daß dur Gerichtshofes „die Stelle erlcdiat sei“, wenn man überhaupt an die Möglichkeit einer Wicterherstellung ent- seßter Bischöfe auf ihren Biscbofesit denken wollte, ein Mittel suben, um die i die frühere Diözese rechtlid mögli zu maden. retlich-zuläfsigen Wiederkehr glaubt der jeßt Ibnen vor- liegende Geseßentwurf darin gefunden zu haben, daß ec im Artikel

) der Gesetzgeber Wiederkehr eines entsetzten Bischofs in Das Mittel zu einer

„Einem Bischof, der auf Grund des Gesetzes vom 12, Mai 1873 aus seinem Amt dur geriwtlihes Urtheil entlassen worden ift, kann von dem Könige die staatlihe Anerkennung als Bischof seiner früsßeren Diözese wieder ertheilt werden.“ Weil man das Ziel, die Möglichkeit der Rückehr eines oder des an- deren entseßten Bischofs als ein zum Frieden sührendes Mittel im Auge hatte, machte die Regierung diesen Vorscblag. Nun bekenne i gern, daß ich die Veränderung, geordnetenhaus mit diesem Artikel vorgenommen bat, cine Verbesserung ansehe, ja ich glaube rielmehr und spreche es bier |(

welche das Ab- | feincêwcgs als |

unumwunden aus, i balte den Artikel für vers{lechtert. Aber er ist meines Erachtens nit in dem Maße alterirt worden, daß darum von Seiten der Staatsregierung Ihnen anzurathen wäre: verwerfen Sie den Artikel! Denn es stände dann zu erwarten, daß überhaupt auf dem Wege, den wir betreten haben, ein Gesez nicht zu Stande kommen würde; diesen Scaden hielte ich für größer, als der darin liegen fann, taß wir einem Paragraphen zu- stimmen, den ich allerdings nicht für glücklich gefaßt halte, der aber sachlich immerhin zulässig ersbeint. Denn so weit gehe ih nit, wie Hr. Dr. Befeler, wenn er sagt: diefe Aenderung sei vorgenommen, um damit den Triumph der Kirche über den Staat zu stabiliren, und wer ibm zustimme, trage dazu bei, daß von dem Centrum dieses Ziel erreidt werde. Ih glaube in der That nicht, daß das Centrum derart bescheiden ist, um zu glauben, daß es durch die Annahme dieses Artikels einen großen Sieg für sich errungen habe. Ich glaube, daß die Ziele und Zwecke des Centrums höher liegen und auf rein firhlidem Gebiete ja auch böher von ihm gefteckt werden dürfen. Wenn Hr. Dr. Beseler weiter fragt: was is denn die Absicht der Regierung gewesen, als sie diesen Artikel in den Entwurf hinein- gebracht hat ? und sich selbst die Antwort dahin giebt, sie habe sich damit ein Verhandlung®mittel für den Staat {afen wollen, so muß ih gestehen, daß ich von dieser Absicht der Regierung nicht authen- tish unterrichtet bin. : A

Ich weiß nicht, ob die Regierung wirklich diesen Zweck denn „Verhandlungsmittel für den Staat“ soll doch wohl heißen „Ver- bandlungêmittel mit der Kurie“ dabei im Auge gehabt hat. Soviel ih die Zwecke der Negierung kannte, glaubte sie ganz {lit durh die gescßlide Möglichkeit, daß der cine oder der andere entseßte Bischof zurückgeführt werden könne, würde sie ein Mittel mehr zum Frieden gewinnen, und um diese Möglichkeit fich zu verschaffen, hat sie den Artikel in das Gesetz hineingenotmen. Nun ist freilich die Aenderung, die das Abgeordnetenhaus hinein- gebraht hat, indem es statt der Worte: „kann von dem Könige die staatlihe Ancrkennung wicder ertheilt werden“ die Worte suktstituirte: „so gilt derselbe wieder als staatlich anerkannter Bischof u. st. w.“, meines Erachtens zu bedauern. Denn während nah dem Geseßentwurf zwei Akte nöthig scin sollten, der eine: der Begnadigung, und der andere: daß der König dem Begnadigten die Anerkennung als Bischof solle geben können, \{chweißt der Geseßent- wurf, wie er vom Abgeordnetenhause hierher gekommen ist, diese beiden Akte zusammen und alterirt damit in gewissem Sinne das Königliche Begnadigungérecht. Soweit trete ih Hrn. Dr. Beseler bei. Aber, meine Herren, wenn ich mich frage: kann durch diese Aenderung ein praktisch wirklicher Schade geschehen, kann dadur das Begnadigungsrecht des Könizs wirklich beeinträchtigt werden ? so sage ih: Nein! Denn wenn der König von seinem Gnadenrecht Gebrauch macht, wird er es erst dann und nur einem solchen entseßten Bischof gegenüber thun, von dem er will, daß er demnäcbst als staatlich an- erkannter Bischof in seiner früheren Diözese fungire. Der praktische Schaden, den die gewählte Fassung erzeugen kann, ist somit nicht groß, wenngleich der gewählte legislative Ausdruck für den Gedanken vergeben Sie mir die Bezeihnung ein schielender ist, vielleicht sogar ein nit ohne Absicht schielender. Aehnlich verhält es sich mit der Streichung des Wortes „früheren“. Denn au darin trete ich dem Herrn Dr, Beseler bei, der richtigece Ausdruck war der der Ne- gierungsvorlage, und dadur, daß das Wort „frühere“ gestrichen wor- den ift, schafft der Artikel die Möglichkeit, daß man das hineinlegen kann, was von Herrn Dr. Beseler als voraussichtlich bineinzulegende Absicht des Centrums bezeichnet worden ist.

Nun hat doch aber {on der nacbfolgende Herr Redner aner- kannt, daß, wenn der Gesekentwurf ursprünglich gelautet hätte: „Gilt er als Bischof seiner Diözese“, vielleiht diese hier gehörten e gedanken gar nicht aufgekommen wären, der Artikel vielmehr als ganz unverfänglich hätte gelten können. Und weil dem fo ist, gilt meines Erachtens auch von dieser Aenderung des Abgcordnetenhauses dasselbe, was ih von der ersten gesagt habe, sie kann einen praktischen Schaden nit zur Folge haben.

Nun aber halte ich und ih darf hier wohl den Ausdruck wiederholen, den ih bereits in der Kommission gebraucht habe, einer blos theoretischen Differenz wegen, einer Differenz, die ich “als theoretisch {wer genug anerkenne es nicht gerathen, daß um dieses Wortes „früheren“ willen eine Debatte wieder angeregt werde und zwar auf dem allerhäkelsten Gebiete, auf dem Staat und Kirche sich niemals werden zusammenfinden können. Darüber, wo die Grenzen des einen aufhören und die Grenzen des andern anfangen, darüber, ih wiederhole es, wird ein Einverständniß nie erzielt werden, und ih halte cs darum auch nit für gerathen, das Wort frühere" wiederherzustellen, oder wie der unter Nummer 93 gestellte Antrag statt dessen es will: die Worte „seiner Diözese“ zu treiben. Ich will nicht sagen, daß dadurch die Möglichkeit des Scheiterns des Gesetzes herbeigeführt werden würde Denn ich glaube, daß allenfalls das Abgeordnetenhaus die Eliminirung der Worte „seiner Diözese“ zugeben würde. Aber die bloße Möglichkeit, darum unangenehme, unersprießliche, jedenfalls den Frieden nicht fördernde, sondern die Gegensätze nur verschärfende Debatten wieder aufleben zu lassen, ist mir die Streibung der Worte niht werth, und darum bitte ich Sie, troß der unerwünsbten Aenderung, welche der Paragraph erlitten hat, ihm, wie er aus dem anderen Hause herüber-

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gekommen ift, Ihre Zustimmung zu ertheilen.

Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen (58.) Sizung des Hauses der Abgeordneten wurde die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verwendung der in Folge weiterer Reichssteuerreformen an Preußen zu überweisenden Geldsummen, fortgeseßt.

Nach dem Abg. Rickert ergriff der Finanz-Minister Bitter wie folgt, das Wort :

Meine Herren! Der Hr. Abg. Rickert hat in sehr drastiscer Weise die Regierung aufgefordert, si darüber zu erklären, weshalb sie den vorliegenden Gesetzentwurf est gegen Ende der jetzigen Session eingebrai habe. J muß ja anerkennen, daß während der letzten Ueberarbeitung dieses Gesetzentwurfs, namentli der Motive und, wie ih Hrn. Rickert glei binzufügen will, in Bezug auf das statistishe Material für das Schulwesen noch Lücken auszufüllen waren, die zu unserem Bcduuern die Vorlegung des Gesetzentwurfs einige Zeit verzögert haben. Es ist aber, wie id glaube, doch un- rictig, die jeßige Sachlage mit dieser etwas späteren Vorlegung in Verbindung bringen zu wollen. Die Frage beruht auf einer ganz anderen Grundlage. Der Reichstag und dieses hohe Haus haben im vorigen Jahre übercirstimmend und sehr dringend darauf angetragen, daß die Sitzungen des Reichstags mit der Budgetberathung vor dem Zusammentritt dieses Hauses stattfinden sollten. Wir haben uns die Scbwierigkeiten, die daraus hervorgehen würden, nah der einen, wie na der anderen Seite hin, keineswegs verborgen. Wir sind auch der Meinung gewesen, daß, wenn im Reiche die Netbwendigkeit einer wiederbolten Berufung des Reichétages eintreten sollte, es kaum zu vermeiden sein würde, daß beide Körperschaften eine Zeitlang miteinander tagen müßten, Nun ist der Landtag, wie Sie wissen, erst mit dem 15. Ja- nuar zusammengetreten, und wir stehen jeßt allertings nach einer schr angestrengten Arbeit im 3. Monat der Berathungen. Daß nun ein Gesez von allerdings erheblicher Tragweite erst später vorgelegt werden konnte, als dies sonst der Fall gewesen sein würde, das glaube id, fann do wirklih nach keiner Seite hin ein Schlaglicht werfen, welches als Angriff auf die Würde des Parlaments, dieses hohen Hauses betrachtet werden könnte, und gegen diese Auffassung lege ih auf das bestimmteste Verwahrung ein. Hr. Ridckert hat bei dieser Gelegenbeit geäußert, daß cine \{werwiegende Session vorgelegen habe, und daß wir, wie er meint, und viele von den Verren des Hauses am Ende ihrer Kräfte wären. Jch kann ihm die Versicherung geben, daß wir wenigstens, die wir hier siten, keinet- wegs die ganze Zeit in Ruhe zugebraht haben. Auch wir sind nahezu am Ende unserer Kräfte, und wir thun unsere Schuldigkeit doc, und wir werden fie thun, so lange wie es nöthig ist.

Er bat hinzugefügt, daß es unter diesen Umständen kaum mög-

[ih sein würde, den parlamentarischen Verkehr bierselbst in denjenigen Formen zu erhalten, in denen es erwünst sei. meine Herren, kann Ihnen die Versiherung geben, daß, was au geschehen möge, und welche Angriffe auch gegen uns oder gegen mih gerichtet werden möcbten, ich die parlamentarischen Formen und die parlamentarischen Rücksichten niemals aus den Augen seßen werde, das von jedem meiner derselben Bestimmtheit erklären zu können. L halte ih nit für begründet. Wenn das hohe Haus dazu übergehen sollte, uns gegenüber die parlamentarischen Formen nicht mehr beob- achten zu wollen, dann werden wir das abwarten.

Hr. Rickert hat fowohl am Anfang seiner Nede, als am Sc{luß derselben mit besonderer Betonung hervorgehoben, daß es nothwendig \?i, mit Bezug auf diese Geschäftslage der Regierung diejenige Ant- wort zu geben, die nah der Geschäftsordnung möglich sei, und welche zuglei in Kürze und Gründlichkeit die Frage erledige. Ih muß ge- stehen, daß ih mir nicht recht ein Bild davon machen kann, wie er sich die Berathung dieser nach vielen Seiten hin so ins Detail ein- gehenden s{wierigen Fragen im Plenum denkt, nachdem er selbst eben die Bemerkung gemact hat, daß in der „Kreuzzeitung“ in einem Artikel über die Schulfrage verschiedenes statistiscbes Detail gegeben worden sei, was er von mir verlangt haben würde. Ich bin bereit, und wir Alle werden bereit sein, jedes Detail, was von uns verlangt werden wird, in ausgiebigster Weise zur Stelle ¿zu schaffen und vorzulegen, aber, wenn es bier im Hause in zweiter Berathung im Plenum verlangt lich Details und statistishe Nachweise vorlegen follen, auf die wir nicht vorbereitet sind, so wird Hr. Rickert sih sicher felbst die Antwort geben, daß die Staatsregierung dann nicht daran Scbuld ist, wenn sie dergleichen Anfragen nicht beant- worten kann. Ich bin der Meinung, daß es ganz unmögli ift, ein solches Gesetz wie das vorliegende in zweiter Berathung im Plenum zu erledigen, ohne daß vorher eine Kommissionsberathung stattgefun- den hat, und ich erkläre, Namens der Staatsregierung, daß wir den größten Werth darauf legen müssen, daß diese Kommissionsberathung stattfinde, damit wenigstens alles das, was von Seiten der Kommissions- mitglieder verlangt werden kann und verla gestellt werde. Wenn man nachher ohne diese ) l den Vorwurf machen wollte, daß die Sache nicht gehörig vorbereitet sei, dann wird man wenigstens die Ueberzeugung haben müssen, daß es nit an der Regierung liegt, wenn nicht eine aenügende Vorbe- reitung \fattgefunden hat. Daß die Regierung ihr Möglichstes gethan hat, dasür verweise ih Sie auf die Begründung der Vorlage, die eine so ausführliche, cine so ins Detail eingehende ist, die alle Scbwierigkeiten und Bedenken, welche uns entgegentreten Fönnten, so weit wie möglich zu erschöpfen sucht, daß unsererseits wenigstens alles gesehen ist, was hat geschehen können. /

Herr Rickert hat uns auf die Geschichte der Finanzreform ver- wiesen, uns darauf aufmerksam gemacbt, daß früher und im Anfange i 120 Millionen,

fFenntniß der Nothwendigkeit der weiteren EntwickFlung des indirekten Steuersystems Fortschritte macht. weil vorhin die Bemerkung gemact ist, daß die direkten Steuern für die Kommunen niht von erheblichem Einflu daran, daß, bevor die gesammten Kommunalb überall auf die direkten Steuern gelegt wurden, die städtisen in- direkten Abgaben in ihrer Gesammtsumme 223 Proz. betragen haben. gt sind sie auf 4/6 gefallen, und dieser große Ausfall, meine erren, ist es, der in den Kommunen, namentlich in den größeren tädten, in einer so außergewöhnliben Weise und dur die direkten Umlagen so sehr drückend wird. Daß die indirekten Steuern auch jeßt noch eine sehr erheblihe Bedeutung haben, ergiebt \ich daraus, daß beispielsweise in Breslau 274 °/o, in Potsdam 309/06, in Posen 33 v%/o, in Coblenz 35 ‘%/%, in Fulda 60%, in Schmalkalden 38 9% der Kommunalsteuereinnahmen durch indirekte Steuern au jeßt noch Wenn man bedenkt, daß einzelne Gegenstände, z. B. das Fleis, Wild, Geflügel, Brennholz und Braumalz, sehr wohl der indirekten Besteuerung unterworfen werden können, fo wird es nüßlich fein, daran zu denken, daß diese indirekten Steuern in ziehen haben Kommunen nachhaltig geholfen werden soll. weil vorhin die Staatsregierung das Kommunalsteuergeseß nicht wieder vorgelegt habe. Ich erinnere daran, daß das Kommunalsteuergeseß mehrmals vorgelegt, vom Hause aber nicht dur{berathen, sondern in der Kommission liegen geblieben ist, und daß die Regierung vergeblich versucht hat, in diesem Kommunalsteuergeseß den nah unserer bleibliden Paragraphen einzufügen, Städten nah eigenem Ermessen und nach ihrer Autonomie über- sassen sollte. A E i

Es ift gefragt worden, womit wir die Bedürfnisse dieses Ver-

wendungêgefeßes decken wollen. Ja, meine Herren, das ist eine Frage, die hier {on so oft erörtert worden ist, daß ih kaum glaube, weiter erörtern zu müssen, aber ih erkläre im Namen der Staatsregie- rung, daß sie bei dieser Frage, wie das Verwendungsgeseß jeßt vorliegt, hauptsächlich mit auf die Erträge des Tabackmonopols gerechnet hat und rechnen mußte. Wenn das Tabackmonopol nicht genehmigt werden sollte, dann wird die weitere Bestimmung über das Verwendung®gesetß an ich einer näheren Erwägung unterworfen werden müssen; im Augen- lick aber stehen wir vor dieser Frage nicht, sondern blos vor der Frage, die uns immer und auch heute wieder gestellt worden ist, wie die etwaigen Steuerbewilligungen im Reich verwendet werden sollen ? Diese Frage ist es, welche hier erledigt werden \soll. Es darf aber freilih behauptet werden, daß man recht genau weiß, was mit den Geldübers{üssen gemaht werden foll, welhe aus dem Reich an Preußen werden überwiesen werden.

Die Steuerreform im Reich steht mit der preußischen Steuer- reform in einer untrennbaren inneren Verbindung ; eine ohne die an- dere ist nicht zu denken, beide gehören zusammen und beide stehen in vollstän- diaster Wechselbeziehung miteinander. Dabei ist aber zu bemerken, daß die Reform der direkten Steuern in Preußen mit der Reichs\teuerreform in keinem Zusammenhang steht. { Steuerreform, wie sie in Preußen für die direkten Steuern gedacht ist, mit dem Reiche in Verbindung gebracht werden müßte. Um aber die wiederholt ausgesprochene Absicht, welche die Regierung bei dieser Vorlage hat, und da man wiederholt dana gefragt hat, ganz außer Zweifel zu stellen, ist sie genöthigt gewesen, in dem Gesetz klar zu legen, welche Verwendungen sie für diejenigen Mittel in Anspruch nimmt, die ihr vom Reich überwiesen werden könnten und es ist dies um so nothwendiger gewesen, als von allen Seiten fortwährend die Behauptung, so oft sie au widerlegt ist, immer von Neuem auf- tritt, daß man nicht wüßte, was mit dem Gelde, das das Reich werden sollte.

dieser Gesclzgebung namentlich gänz- weniger als 1200 M4, die Ueberweisung der Hälfte der Grund- und Gebäudesteuer an die Kom- munalverbände und die Uebernahme der persönlichen Schullasten auf den Staat; für den leßteren werden zugleich die Mittel für Erhöhung der Beamtengehalte in Anspruch genommen.

In dieser Beziehung in Bezug auf die Erhöhung der Beamten- ehalte sind vorher Bemerkungen gefallen, die ich eigentlich sehr {wer Der Hr. Abg. von Rauchhaupt hat gesagt, er wisse nicht, wie die Beamtengehalte bei der {wankenden Natur der Ueberweisun- gen aus dem Reiche sichergestellt werden sollten. vielleicht ebensowenig wie der Hr. Abg. Rickert diejenige Stelle der Motive gelesen, die sih mit dieser Frage beschäftigen. 24 im leßten Absaß ganz ausführlih diese Frage behandelt, es ist mitgetheilt worden, daß die Erhöhung der Beamtengehalte nah einem festzustellenden Normalplan erfolgen solle, und es sind sogar für alle einzelnen Beamtenkategorien diejenigen Summen genannt worden, die für sie in Aussicht genommen worden sind und zwar nit etwa als \{wankende, sondern als feststehende Zahlungen. Wir können ja natürli niht darauf rechnen, daß die Verwendungésummen, die wir vom Reiche erwarten, nur die {wankende Natur einer auf- und abgehenden Rente haben könnten, sondern wir müssen darauf rebuen, und das liegt auch in der Natur der Sache, daß sie cine gewisse Stabilität haben, die sie auch behalten werden.

weifel gewesen, daß die Beamtengehalte ihre volle Sicherheit und ‘leibende Stetigkeit haben würden, sobald die Uebershüsse in Form einer Rente von der Reichsregierung überwiesen sein werden.

Ich gehe auf das Einzelne des Gesetzes niht im Augenblick ein, ih möchte aber, was die Ueberweisungen für Schulzwecke anbetrifft, noch an eine Bemerkung des Herrn von Rauchanpt anknüpfen, der, es sei zu fürchten oder es werde ge- ulen, wenn sie dur dieses Gesey die Deckung der persönlichen Schulkosten erhalten sollten, gewissermaßen zu Staats- anstalten gemacht, der Familie, der Kommune entfremdet werden

bestimmt hatten; das war man sie denn nicht angenom Klassen der Bevölkerung, und bezahlen können, Zeit au das Bier

da muß ih sagen, ich bedauere no angenommen worden ift; es würde den nit unerheblihe Summe für ihre Kom und nebenbei sehr nüßlich gewirkt hab Nun mö@te ih noch auf eine Bemerkung eingehen,

Rauchhaupt ausgesprochen hat in Bezug auf d Er hat an mi die Frage gerichtet, wie es

wenn die Erträge aus dem Tabackmonopol an Pr en würden, ob damit nur der preußishe Ertrag der er jeßt eingeht, seine Erledigung gefunden habe,

Einnahme eine dauernde sein werde? Ih möchte ihn das Verfahren, das wir Die Reichs\tempelsteuer 7 Millionen Mark geliefert. Wir trag, den Preußen bisher für die 600 000 M für die preußisch in gleicher en an der Tabasteuer bisher daß das durchaus nothwendig he Weise wir einen erheblichen ch für die Verwaltung an Preußen e, daß sich hiernach die Frage er-

ch nur wiederholt die Bitte aussprechen, ge des Hrn. Abg. Rickert wegen zweiter Die Berathung in der ohne daß eine Ueber- Seiten der Regierung diejenigen Nachrichten, Sie wird aber t : Ansicht und nah ein solches Gesetz, wie das vorliegende, m großen Rahmen, in dem es do ein- bleiben muß, in einer Be- , mehr eingehende hl stattfinden kann" ragen, die {ich digung finden.

ausdrücklich ausgeführt. Weshalb hat men? Weil wir das Getränk denjenigen 1g, die eben nur den Schnaps.:- für \sich haben nit allein besteuern wollten, sondern zu gleicher die Getränke des Reichen. Und ch beute, daß dieses Ges. Kommunen jedenf munalwirthschaft eingebracht,

Partei vertreten seien. dem agrarishen 2 sei freilih, daß aud kenden Ueberweisu

Derselbe lege nur Zeugniß ab von chs Land gehe. Auffallend h der Antrag Richter basire auf der s{wan-

Ich meinerseits, Ic betone das bier ausdrückli,

Ic erinnere edürfnisse einfseiti ; ngsform, die der Aba. rfnisse einseitig fast angegriffen habe, uo weiter, daß der Gebäudesteuer spreche, schaffen wolle. rtei eine städtische e durhaus auf dem Boden dieses Ge

fsarishe Berathung de

Rickert so heftig trag nur von der für die Städte

und den Wein,

ih glaube Kollegen mit

also nur ein Benefizium so diese Bemerkung fiz

eige sich so recht, daß die Fortschritts- ole, seine Partei s, und werde elben stimmen. Plenarsißungen des Reichs- daß in der Kommission die nlaßt hätten, so klar dar- igen Gegner sih mit seiner

Er die der Hr. P

en 8. 1 des zu verstehen eußen über- Tabasteuer, oder ob diese 1 C erinnern an haben eintreten lafsen in der Stempelsteuer. reußen einen Ueberschuß

haben davon als denjenigen Be- Stempelsteuer vercinnahmt hatte, e Staatskasse etatsmäßig zurück-

er für eine kommi Eine solche könne ret tags parallel gehen, und er hoffe Bedürfnisse, die dieses Geseß vera stellt würden, daß auch die je artet vereinigen würden.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, allgemeinen Erörterungen über Steuerr und indirekte Steuern, über die verschie bekomme er immer den Eindruck, daß dasselbe meinten und rect oft die E l j für die Wahlcampa Er seinestheils glaube, daß die Fra so umfangreih und ernst sei, gründlih lösen wolle, man ein benöthigt wäre. Man müßte si Landes im Verhältniß zum Re wissen, was man hier berathen u Allem, was für Pläne vorhande Reform, ehe man so!che kleinen würden, ins Leben rufe. man erfahren, wie die F solle gegenüber dem Staat lasse sich aber ohne ein v das Mindesie, worauf sei niht beantworten. Darüb daß, wenn in solhem.M macht werden sollten, de jeßt zum alleinigen Her diesen Plan gehe

erhoben werden.

wenn er so oft diese eform, über direkte denen Ziele höre, so kaum zwei im Hause mpfindung, daß man fo gne Material zu schaffen. ge, welche hier vorliege, daß, wenn man sie wirklih er außerordentlichen Session das ganze Steuersystem des ihe klar machen, bestimmt nd was aufgeben wolle, vor n seien in Beziehung auf die Stücke, wie sie hier gefordert In Bezug auf die Schulen müßte amilie und Gemeinde gestellt sein im Allgemeinen. Eine solche Frage ollständiges Schuldotationsgeseß ne Partei bestehen müsse gar er könne doch kein Zweifel bestehen, aße Scullasten zu Staatslasten ge- r Staat nothwendig noch mehr wie errn der Schule werden müsse. Auf ) / seine Partei nicht ein. i wie die Rechte der Eltern,

Kirche gestellt seien, wolle seine Partei a überantworten, was dem Men der Staat Absich zweifelhaft. Man sehe da habe bereits eini Was die Gehälte nung, daß einzelne Kategorien Landräthe der Gehaltsaufbe}s sei es flar, daß die geringeren gestellt werden müßten. geregelt werden durch ein beso beim Etat, würden Ale einver [lastet werden müßte Tendenz verfolge, \ und unterstüten. geschehen könne.

wenn den erkläre das ausdrüdlich, 1 zurückbehalten, nachweislich gehabt hat. J gla ist; ih wüßte wenigstens nicht, auf wel Theil von demjenigen, was das Rei en, erseßen soliten. Jh glaub

Im Allgemeinen kann i daß das hohe Haus Berathung im Plenum nit Kommission kann sehr \{hnell vor sich gehen, bürdung der Mitglieder eintritt. Sie wird von die allereifrigste Förderung finden durch alle die sie etwa noch für wünschenswerth halten m nicht überflüssig, denn es ist ganz unmöglich nach unserer meiner persönlichen Ueberzeugung, mit seinen vielen Details und in de mal eingespannt worden ist und rathung zu erledigen, in der eine mehr vert und nicht lediglich oratorishe Behandlung nit wo Ich halte es für kaum denkbar, daß im Pl an dieses Geseß knüpfen und knü

kann also Namens der aussprechen, daß das hohe Haus d weise und von dort aus erst ( stattfinden lassen möge.

Der Abg. Freiherr von Minnigerode erklärte, bei der Nede des Abg. Rickert habe er beinahe das Gefühl gehabt, f der rehten Seite Plaß nehmen würde, Augenblick habe der Abg. Rickert wieder ein- Wenn der Abg. von Rauchhaupt au eine Kritik genden Geseß, so beruhten do

cinem Mißverständniß. etwaige Bedenken gegen Abg. von Rau(h-

Reden halte, um

werden follte, daß wir plö i; Meinung unaus-

der die indirekten Steuern den

dem Antra folgen möge.

t werden wird, dort klar- ommissionsberathung uns

en können, ihre Er egierung nur die dringende Bitte as Geseß in die Kommission ver- im Plenum) die zweite Berathung

Ehe er nicht Gemeinden und der uh dein Staate nicht i nshen am Theuersten sei. ten, wie er sie angedeutet, habe, se Tendenz der Zeit gehe nach dieser s in den ben

i ihm un- Richtung. ahbarten Staaten, und P ge Etappen auf diesem rfrage betreffe,

erforderli ist sehr bekannt,

Beilage zum Verwendungsgeseß schr genau dargelegt worden und wird sich ja in aller Händen befinden. G der Finanzreform möchte ih aber doch in Bezug auf dasjenige, was Hr. von Benda für die nationalliberale Partei vorhin ausgeführt hat, nur das hervorheben, was der damalige Herr Finanz-Minister in einer Denkschrift, die auf S. 7 angedeutet, als die Ziele der Re- fo1m dargestellt hat; das ist also die Ueberweisung der Hälfte der Grund- und Gebäudesteuer an die Kommunalverbände, die Besei- tigung der 4 untersten Stufen der Klassensteuer und Verbesserung des Gewerbesteuergesezes hauptsäclih zum Vortheil des Kleingewerbe- sind die Ziele, die auch in diesem Augenbli noch für uns im Wesentlichen maßgebend sindz sie sind vervollständigt worden, nah Maßgabe der Erweiterung der Verhandlungen, aber eine Aen-

Finanzreform

als ob derselbe au als besondere

Ich wüßte nicht, weshalb diese | freilih im leßten

jem Wege überschritten. so sei er allerdings der Mei- der Verwaltung g bedürften. Klassen der Beamten besser iese Frage könne doch nur nderes Besoldungsgeseß oder Auch darüber

Aus dieser selben Geschichte ausgeübt habe, an dem vorlie

Konsequenzen, bergeleitet die Aufgabe eine Vorlage vorzubringen. haupt habe darum seine Hauptbedenken vorangeschickt, und die haupt sei in dieser Beziehung eine } Das beweise die Rede Rickerts, die kei- nen einzigen neuen Gedanken enthalte. Die Linke sei die Veranlassung zu dieser ganzen Geseßgebung, Reichstag die Bewilligung neuer Steuern

von der Fixirung der Verwendun Der Abg. Rickert #\

Vor Allem Lesungen,

das bisher geschehen. standen sein, daß die Kommunen ent- n, und, wenn die Regierung eine derartige 0 müsse das Haus es dankbar anerkennen Es sei aber die Frage, Er könne diese

ohne die Kommunalbesteuerung in studirt zu haben. Er könne also

anzufangen \ei, da ihm das Mate daß Niemand daran denke, Gebieten zu sparen sei. bewilligt, die man niht, daß diese Diskussion ins Land

niht wenigstens eine Stimme die Not shneidung des Etats

Rede des Abg. von Rauch oratorische Leistung. überweisen Regierung bei find einfah die Ermäßigung der Klassensteuer, lie Freilassung des

dieselbe habe im abhängig gemacht gszwedcke derselben in den i ei hierfür erst am 28. Mai 1881 noch eingetreten, und troßdem wolle die Linke heute gegen eine kommissarishe Berathung der Vorlage ein- zu heben, wolle er hervor- in der Hauptsache Sie seien ein-

ob das so nebenher Frage nicht beantworten, den einzelnen Provinzen auch nit sagen, wie es Aber es falle ob nicht auf anderen _JIm Etat habe man große Positionen lih hätte entbehren können. Er wolle hinausgehe, ohne daß hwendigkeit einer Be- den Aeuße- Regierungsbank daß diese Vorlage daß das

Í inkommens nationalliberale Partei wird sih damals noch im Wesentlichen mit

diesen Zielen einverstanden erklärt haben, ist in diesein Punkte nicht eingetreten. :

Was beabsichtigen wir denn eigentlih mit der Reform ? spricht so vieles dagegen, man wendet sich gegen Einzelnheiten, man wendet sich gegen die Mittel, man wendet sich gegen die ganze Idee, fo daß ih glaube, die eigentlichen Zielpunkte, die an ih ja ganz klar liegen, noch einmal rekapituliren zu sollen; ih werde dabei nicht sehr lang sein. j

Die Reform hat im Jahre 1879 begonnen und si die Aufgabe gestellt, die Vermehrung der Einnahmen aus den Zöllen und Ver- brauchssteuern herbeizuführen, um das Reich, wie vorhin ganz richtig ausgeführt ist, finanziedl selbständig zu stellen, in sich zu konsolidiren. bei dieser Reform noch niemals ausgesprochen Grundgedanke Rceichsgedanken

Einzelstaaten. rial fehle.

Um allen heben, daß seine politischen auf dem Boden dieses Gesetzes ständen. verstanden mit der Richtung, die dasselbe verfolge und aner- kennten die Bedürfnisse, auf deren Abstellung es gerichtet sei. Der Grundgedanke, der hier verfolgt werde, lasse mehr verdunkeln.

Jch glaube, er hat betont habe.

d j sih nicht man von der Möge dessen Verwirklihung auch noch auf Jahre hinausgeshoben werden, kommen werde sie, denn hier lägen Mißstände vor, die nur auf dem Wege indirekter Steuern beseitigt werden könnten. Was nun die Klassensteuer- reform betreffe, so habe der Abg. von Benda gemeint, daß eine direkte Steuerreform nach dieser Rihhtung auch in Preußen möglich sei ohne das Reich, Jn begrenzter Form wolle er zugeben, aber wolle man weiter gehen, und au die Gewerbesteuer be- seitigen, die mit so großen Schäden behastet sei, so be- zweifle er, ob dies möglih sein werde ohne Zuschüsse von \{hulen stehe er ganz Er könne nit zugeben,

Es ift Seite

Vorausseßung gemacht

Tabacktmonopol angenommen werben ihn der Grund, weshalb er nit werde, weil man für seine Partei da wolle. Diese Pandorabüchse sollte

Partei gereiht werden.

man von den neuen Ste dem Hause vorgelegte P ste Garantie für se dürfniß auf der einen Seite da andern, so fei ein Programm g gesehen, mit welcher Leichtigkeit beseitige, warum solle man ni Fenster werfen? Man lebe ja Geseßzseinfällen. Deshalb verste die Negierung auf dieses Gesey lege, Kommission nichts Gedeihlihes ma Meinung seien auch alle bisherigen gewesen, am günstigsten habe noch der geurtheilt, aber auch dieser sei nur f des Gesehes allerdings auch ohne d Wenn auch die Regierung den Kommission Material zu liefern, ohne Sicherheit eine solhe in Bezug auf die Sul nung der Beamtenkategorien, sollten, und ohne Sicherheit auf dem Gebiete de besteuerung. haus mit sol machen werde ?

worden sei, würde, und dies sei für her auf dieselbe eingehen dur ein Präjudiz schaffen erst im Reichstage seiner Sodann wisse man gar nicht, was uern im Reich selbst gebrauhe, das rogramm gewähre also nicht die ine Verwirklichung. Wenn das sei und das Geld auf der anz überflüssig. Man habe ja man Verfassungsparagraphen cht ein Programm aus dem gen Zeit von

abzuscbließen. Einzelstaaten für die unentbehrlihen Ausgaben zu liefern, soweit sie niht aus den in ihrem Ermessen vorhandenen Mitteln zu bestreiten sind, ohne daß die direkten Steuern übermäßig von ihnen angespannt zu werden In Folge der steigenden Kulturentwitkelung des Reichs und der Einzelstaaten wachsen die Bedürfnisse der Staaten in einem un- erwarteten Maße, ih brauche Sie blos an Dasjenige zu erinnern, was vorhin in Bezug auf die Vermehrung des Schulwesens in Preu- ßen angeführt ist und einen {lagenden Beweis dafür liefert, daß man mit demjenigen, was man im Augenblick hat, ich kann sagen leider, niht auf die Dauer auskommen kann, so daß man darauf be- dacht sein muß, um die Kulturaufgaben, die an das Reich sowobl als ich will mi auf Preußen beschränken an Preußen herantreten, so weit es irgend mögli ift, erfüllen zu können, die Mittel vorzu- sehen; denn nur dann können wir diejenige Stellung in Europa ein- nehmen, die uns durch die Gescbichte und unsere eigenthümliche Eut- wickelung zugefallen ist.

Die Ansprüche an die Staatskasse steigen also in bohem Grade und wir in Preußen \ind genöthigt, diejenigen Uebershüsse, welche aus den Erträgen der Zölle und Tabalsteuer in die preußishe Kasse fließen, soweit sie niht durch Steuererlasse festgelegt sind, für diese Kulturentwick@elung und Vermehrung der Ausgaben Infolgedessen und da die Kommunalabgaben allen diesen Bedürfnissen folgen i erinnere Sie nur an alle die großen Ausgaben, die jede einzelne bedeutende Stadt in sich zu lösen hat in Bezug auf das Schulwesen, auf sanitäre und kommunale Bedürf- nisse daß also in Folge dessen die Kowwunalsteuern, wele den Staatssteuern folgen und sie bei weitem überwiegend zu ciner Höhe gelangt sind, die keineswegs eine so dauernde und drückende bleiben kann, ohne daß das Gleichgewicht sowohl im Staat als namentli in den Kommunen auf das allerempfindlicste gestört wird, müssen die Mittel zu ihrer Verwendung geschafft werden.

Wenn nun Preußen in der Lage gewesen is, aus denjenigen Ueberscbüssen, die ih vorher bezeichnet habe, 20 Millionen an Steuer- lassen zu bewilligen, so hat das keinen anderen Grund, als wie ich es wiederholt ausgedrückt habe: es ist die Absicht gewesen, zu zeigen, daß die preußische Staatsregierung es mit der Ausführung der Ge- seße, insbesondere des Gese auffaßt, ernst bält, zuma

Wir sind daher keineswegs im 4 Í Seiten des Reichs. auf dem Standpunkt des Ministers. daß durch dieses Geseß die Volksschulen zu Staatsschulen ge- macht, und die Jnteressen der Familie und der Kirche ganz in den Hintergrund geshoben würden. Handele es sich doch nur um eine Zubuße, um eine Erleichterung der Kommunen dur den Staat, ein Gedanke, der in Preußen sehr nahe liege, das niht nur bas Land der Soldaten, sondern au der Schulen von jeher gewesen sei. Der Abg. von Benda sage: was solle das alles nußen, die Lasten würden bleiben wie zuvor. Darüber fireite seine Partei selbstverständlich niht. Die Lasten würden \ih sogar steigern mit den steigenden Bedürsnissen. glaube auch Niemand im Volk, daß mit die sparnisse gemacht werden

Bezüglich der Volks

in der heuti he er den Werth ni aus dem se n könne.

wenn ih nit irre, gesagt hat, fürchtet, daß die Sch Nach seiner edner gegen das Geseßz Abg. von Minnigerode ür den Grundgedanken enselben zu definiren. besten Willen habe, der so könne sie dies doch der Steuerreform, ohne hulreform, ohne die Bezeich- die Gehaltserhöh

Ich kann ihm versichern, daß diese Auffassung innerbalb der andeutungêweise ihre Stelle ge- adurc, daß durch ie persönliden Scbullasten

Staatsregierung bisber auh nit

funden hat. Uebrigens

em Geseße Er- sollten, und auch von der reten Seite werde nicht behauptet, daß es ein Goldregen sei. Es handele sih einfach darum, wie die Lasten besser v könnten. Der Abg. von Benda, dem der Abg. v zu seinem (des Redners) Bedauern in diesem meine, daß man mit der Grund- und Gebäudesteuer ruhig noch warten könne. Er sehe die Sache niht so gemüthlich an. Für die Provinz Sachsen mit ihrem großartigen Jndustriebetrieb möge dies ja zutreffen, aber wo habe man einen anderen Theil des Landes, der gleich situirt sei. Er könne aus seinen Erfah- rungen nur konstatiren, daß baldige Abhülfe überall da drin- end geboten sei, wo nicht ein

er Abg. Rickert habe erklärt, daß er gegen eine indirekte Be- steuerung in den Städten nichts einzuw über diesen Punkt ließe sich eine Verständ Abg. Rickert und der Rechten herbeiführen, gern eine derartige Reform, in Erwägung zic

Kein Mensch hat daran gedacht, daß d die Mitwirkung der direkten Steuern den Gemeinden und zwar nit vom Staate direkt, sondern dur die e se gedeckt werden sollen, die Sculen irgend- wie verstaatliht werden, aus ihren bisherigen Verhältnissen zu der Gemeinde, aus ibrem nothwendigen Zusammenhang mit der Familie etrennt werden konnten. at finden können, ist mir völlig unbegreifli. hat kein Mensch daran gedacht, daf und irgendwie Pl

Hr. Riert direkte Steuern in Preußen diesen nit fehle.

nehmen zu müssen. Ueberweisung an die Krei l gar nicht ilt werden auhhaupt

en haben unkte beipflichte, )

ommunal- Und glaube man denn, daß sih das He her Leichtigkeit und in kurzer Zeit \{lüssig daß die Ausdehnung der : die Länge ziehen würde, ssarishe Berathung eingehen würde. Möge vor Augen führen, daß, wenn man entwurf immer wieder vor die Volks- , die leßtere \{ließlich en Volksvertretung könne ] on seinen Freunden seien geneigt, in eine solhe Kommission

In anderen Frak- sei die Frage wirklich eren Session gerege sich übrigens der Annahme ließen, als ob man mit dieser Vorla t einwirken wolle. man, da seien die bösen Mens Regierung gewollt habe, vereite

Wo ein soler Gedanke seinen Ursprung b. Unsererseits wenigstens S ein solcher Gedanke irgendwo greifen könnte.

at demnächst die Bemerkung gemacht, daß ja in- auch noch erhoben würden, daß es an le. Ih möchte darauf aufmerksam machen, daß dies och nur mit einem gewissen Vorbehalt zu verstehen ist. Wenn wir ein Kapitel im Etat über indirckte Steuern haben, so enthält dieser Etat allerdings diejenigen indirekten Steuern, wele in Preußen er- Aber es sieht auc zu gleider Zeit dabei, welcbe Summen an die Reichskassen abgeführt werden. laufende Rechnung, die der indirekten Steuern. iz Etatspositionen an: die Reichskasse abzuführen 1158 bleibt, sind Erhebungs- und steuer bleiben von 3 800000 4 3 600000 A an die führen, bei der 21 970 430

Auch er meine,

jeßigen Session si ungebührlih in wenn man auf kommi fih doch die Regierur des Oefteren einen Ge vertretung bringe gegen ihren Willen unwillig werde, und mit einer unwilli eine Regierung gar nichts machen.

übrigens auch nur einige einzutreten bei der jeßigen tionen werde das nit besser sein, und, so wichtig, so möge fie in einer besond Er könne

roßer Fabrikbetrieb bestehe. hoben werden. enden habe. ung zwischen dem eine Partei werde freilih nur auf breitester Basis, der Beamtendotationen reiten, ob diese Position gehöre. Allein sie berühre ein die Dauer nicht ablehnend ustizbeamten

da meine,

Es ift cine durch- Ib führe im Ein- 1) Zölle 122665 400 Æ, davon an 65 400 K, was für Preußen übrig Verwaltungékosten.

zes vom 16. Juli 1889, im Sinne der Entlastung der ärmeren Volksklassen. Mit jenen erlassenen 20 Millionen ist aber bei Weitem nicht der Druck der Kommunen und der Einzelnen bei uns beseitigt und zwar um fo weniger, als es ja bekannt ist, daß die Kommunal- steuern ia einer steigenden Progression \sih bewegen. fuths{en Werke über die Statistik ist nabgewiesen , Jahre 1876 die

sowie sie dieses

G slage. hen. Was nun die Frage eshäftslage

betreffe, so lasse sih allerdings darüber redaktionell in dieses Ge egen das man önne, nachdem die bedeutend aufgebessert seien.

daß die Regierun friedigen könne.

Hoffnunge

wohl aussp nihts Neu

Bei der Taback- Reichskasse abzu- Rübenzuckersteuer 62 676 550 , bei der Salzsteuer : an die Reichskasse 31000000 ÆÁ u. \. w. u. l. Wi Stetlèrn, welche Preu Zollverbandes einzog,

In dem Herr- i ) daß seit dem gesammten Kommunalabgaben sich um 194 Millionen vermehrt haben. Denken Sie \sih nun die Entwickung eines Zeitraums von 20 Jahren dazu, und fragen Sie si, in welher Weise den Be- dürfnissen der Kommunen Rechnung getragen werden soll, was für ungeheure Summen erfordert werden, wenn der steigenden Entwicklung dieser Verhältnisse Renung getragen werden soll. Allerdings halten wir es für eine sehr erwünschte Folge dieser Verhältnisse und nament- lid einer rihtigeren Vertheilung der indirekten Steuern zu den direkten Steuern, daß auch in Bezug auf die Kommunen die Er-

nicht ver- e nur auf die Oeffent- onopol nicht, so n, die das Gute, was d

weck der Vorlage wolle er, daß lihkeit berathen werde, und stimme ung im Plenum.

chr. von Zedliß und N

Branntweinsteuer Also es bleibt an den indirekten en früher für eigene Rechnung innerhalb des t ehr wenig übrig, gerade soviel, daß wir einen \{wankenden, nit sehr hohen Ertrag behalten. dabei auch darauf bingewiesen, daß die Kommunen \ich in der Er- bebung ja an den Branntwein halten fönnten. vor 2 Jahren baben wir dem boben eine Branntweinsteuer, eine Schank

taatsre{nung erheben wollten, sondern die wir für die Kommunen

abzuführen, Moment,

verhalten ehälter der

Cor Der Abg. vou get nur Hoffnungen errege, die fie nicht be- ber es handele sich hier ni

sondern um Pläne auf finanzieller G urz bei dem Antrag Richter verweilen. Er dürfe reen, daß derselbe in seinem wesentlichen Theile es enthalte, nur Gedanken, die auch von seiner

Komme das

Hr. Rickert hat diesen

für eine Berath Der Abg.

Ja, meine Herren, Hause ein Gese vorgelegt über euer, die wir niht etwa für

eukirh erklärte, er sei e Berathung des Ents-

mit seinen politishen Freunden für di