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denden Gelde erreichen
Tiegen.
wurfs in einer Kommission, denn seine Partei halte eine sach- liche Berathung nur auf diese Weise für möglich. Außerdem lasse sih bei eventuellem Bedenken in der -Kommission leichter eine Einigung erzielen, als im Plenum. Zwar glaube er nil, daß das Geses noch im Verlaufe dieser Session werde seine Erledigung finden können, man erreiche aber durch mög- lihst gründliche Berathung eine größere Klarheit. Den Herren, die gegen die Vorlage stimmen wollten, gebe er zu bedenken, daß es si bei der Bewilligung von Steuern im Reiche nicht um eine Vermehrung, sondern um eine bessere Vertheilung zum Zweck der Entlastung der Kommunen handeln werde, und die Nothwendig- keit einer sglhen könne doch wohl von keiner Seite in Abrede gesiellt werden. Jn erster Beziehung sei ja bereits mit dem Steuererlaß von zusammen 20 Millionen Mark ein kleiner Anfang gemacht. Doch werde man das freilih nicht als eine völlige Erfüllung der Zusage ansehen können, zumal nach der zweiten Richtung noch gar nichts geschehen sei; aber wenn man etwas Ordentliches unternehmen wolle, dann müsse man mit Nothwendigkeit, ehe man an eine fernere Erweiterung der Reichssteuern gehe, in den einzelnen Staaten sich darüber verständigen, welhe Ziele man mit dem zu verwen- : wolle, und wie hoh die er- forderlichen Summen sein müßten. Was die Ziele be- treffe, so stimme er mit dem Abg. von Rauchhaupt darin überein, daß es sich nicht empfehle, Bedürfnisse festzu- legen, für welhe die Mittel fehlten. Seine Partei sei auch für eine organische Reform der direkten Steuern, aber es sei wahrscheinlih, daß man zu diesem Zweck noch etwas mehr an Steuererlässen nöthig haben werde. Bezüglich der Ueberweisung eines Theils, etwa der Hälfte der Grund- und Gebäudesteuer an die Kommunen dürfte wohl leicht eine Verständigung unter allen Parteien des Hauses hergestellt werden. Durch die Uebernahme der Shchul- lasten durch den Staat würde der Charakter der Schule keineswegs geändert werden. . Es sei ein drin- gendes Bedürfniß, daß wenigstens das Schulgeld beseitigt werde. Wenn man etwa die Hälfte der zu verwendenden Summe zu diesem Zwecke verwenden würde, dann fönnte “man wenigstens tas Kopfschulgeld durch ein gradatim nah unten sih abstufendes Schulgeld erseßen. Darüber könnte man sih wohl in der Kommission verständigen, da dies au ohne das Tabadlmonopol erxrreihbar sei. Der zweite Theil des Entwurfs bestimme, daß die Ueberschüsse aus den Einnahmen des Reiches ohne Weiteres von Geseßwegen zu bestimmten Zwecken verwendet werden sollten. Er erkenne an, daß das ein Beweis für die Loyalität der Regierung sei, mit der sie auch ihrerseits zur Erleichterung der Einzelstaaten beitragen wolle. Er ver- traue der Regierung, daß sie, wenn die Verwendungszwede festgestelt und die Einnahmen im Reiche bewilligt sein würden, eine Verständigung zwischen den geseßgebenden N zu erreichen bestrebt sein werde. Die jeßigen Srörterungen seien doch nur akademisher Natur, über die sich s{chwerlich eine Uebereinstimmung etzielen lasse. Jn diesem Sinne bitte er, die Vorlage einer Kommission zu überweisen. j
Der Abg. Richter bemerkie, nachdem der Landtag schon ein gutes Theil seiner Geschäste erledigt habe, komme dieses Gesch. Es würden krampfhaste Anstrengungen gemacht, um es ins Leben zu rufen, es komme in galvanische Zuckungen, dann sei es wie vorher: das Gese bleibe todt und {tei} Wenn der Landtag in diesem Jahre so spät berufen worden, dann hätte das Verwendungsgeseß unmittelbar mit dem Zusammentreten eingebraht werden können. Der Finanz- Minister sage, die Minister seien nahezu am Ende ihrer Kräfte und thäten doch ihre Schuldigkeit. Aber es sei doch in Bezug auf die parlamentarische Thätigkeit ein Unterschied zwischen Ministern und Abgeordneten. Wenn die Regierung jedem Abgeordneten zwei vortragende Näthe zur Versügung stellen würde, die die Atgeordneten in die Kommissionen \chicken könnten, dann würden fie es au vielleicht länger aus- halten. Jm vorigen Jahre sei €s die Rede dcs Reichskanzlers gewescn, die, obwohl formell für das Geseß gehalten, do materiell die Regierungévorlage zerschlagen habe, diese Rede habe die neue Ausarbeitung zur Folge gehabt und diese sei weiter nichts als die Formulirung sciner gegen das damalige Verwendungsgeseß gehaltenen Rede. Fett befinde man sich nicht nur am Ende einer Session, sondern auch am Ende einer Legiélaturperiode. Möge nun die Majorität des neuen Hauses nach der einen oder anderen Seite ausfallen, sie werde dann wenig darnach fragen, was das frühere Haus bei der Berathung zu dem Geseh gesaat habe, sondern werde ihren cigenen Weg gehen. Daß die Negierüng ein Jnteresse an der Berathung dieses Geseßes habe, könne er ja verstehen. Die Regierung bilde sich ein, daß dieses Gesey in dem großen Rahmen der Reform gewissermaßen die {öne, wohlthätige Seite, während das Tabackmonopol die Belastung darstelle, und so möchte die Regierung auch diese Seite parla- mentarisch hervorgeshoben sehen in dem RKugenblick, wo im Reichstag die andere Seite hervortrete. Der Abg. von Rauchhaupt habe selbst gesaat, daß diese Taktik überaus zweifelhasten Werth für die Regierung habe. Der Abg. von Hauchhaupt habe gesagt, die Regierung möge ja Diejenigen, die in dem Verwendungsgeseh bedacht seien, locken, aber sie stoße um so mehr Die zurü, die nicht bedacht seien, und diese würden sich also gegen die ganze Reform kehren. Das sei ein so fundamentaler Grund gegen das ganze Gesey; daß es dem Abg. von Minnigerode sehr s{hwecr fallen müsse, und derselbe habe es gar nicht vermocht, das Gewicht dieses Grundes abzushwächen. Es sei cin Fehler, einen Verwendungsplan geseßlih festzusegen. Es werde in diesem Geseh vorausgeseßt, daß das Reich 188 Millionen neuer Steuern bewilligen werde. Die Regie- rung habe aber blos das Tabacknonopol, welhes nur 100 Millionen bringe. Woher wolle man die übrigen 88 Millionen nehmen? Die 100 Millionen würden auch vom Reichstage nit bewilligt werden. Der Abg. von Rauchhaupt habe es als eine Wohlthat hingestellt, daß die Armen nicht so hoh mit der Tabacksteuer belastet würden wie die Reihen. Es sei aber in der amtlihen Enquetekommission nachgewiesen, daß von den ganzen 257 bis 258 Millionen, welhe Frankreich aus dem Monopol ziehe, die feinen Sorten nur etwa 11 Millionen Einnahmen brähten. Was dem Hause in der Monopolvorlage vorgeführt werde, beruhe auf Phantasien der Straßburger Manufaktur, die mit ihrer eigenen Rehnung jeßt in die Brüche gehe. Wenn aber die 188 Millionen wirk- lih bewilligt seien, wer könne denn sagen, daß das Geld nach Preußen komme. Daß Garantien nichts nußten, habe man beim Militär-Etat erfahren Es seien eben die Matri-
kularbeiträge erhöht worden. Vom Reichstage werde jeßt ein Zuschuß von 25 Proz. zur Reihsunfallversiherung 1 ngt, der preußischen Beamtengehalts-Aufbesserung werde eine solche im Reiche entsprehen: Man müsse erst wissen, wieviel das Reich vorweg für sich in Anspruch nehme, damit nicht mit der rechten Hand und infolge des Verwendungsgeseßes Erträge an die Einzelstaaten gezahlt würden, während mit der linken Hand infolge der erhöhten ‘Matrikularbeiträge das Gegebene wieder genommen werde. Wenn man hier nit wisse, wie man die erhöhten Matrikularbeiträge bezahlen solle, so müsse man dies Geseß aufheben. Mit der ganzen Steuer- reform tappe man im Ursicheren. Es solle Zug um Zug die Auflegung neuer indirekter Steuern und die Entlastung an direkten erfolgen; aber wisse man denn niht, daß bei 145 Millionen Belastung die Entlastung erst 20 betrage? Und schaffe etwa das neue Verwendungsgeseß weitere Erlcihterung ? «Im Gegentheil ; sofern irgend cin Staatsbedürfniß vorliege, habe dics den Vorrang vor jeder Entlastung. Ferner wolle man den Kommunen einen Theil der neuen Einnahmen über- weisen, damit die Kommunen ihrerseits die Steuerzahler ent- lasteten. Der Steuerzahler liebe es viel mehr, direkt entlastet zu werden, als auf diese Weise indirekt. Die Vorwürfe des Abg. von Minnigerode gegen das Entlasiungs- programm der Fortschrittspartei träfen nicht zu; weder habe die Fortschrittspartei einen agrarishen Zug darin entwidckelt, noch sei seine Partei eine städtishe Partei. Was den Erlaß des Schulgeldes betreffe, so habe man sich mit Unrecht auf ihn bezogen. Er habe in der damaligen Debatte auf die Rede des Reichskanzlers bemerkt, es habe ihm (dem Redner) fern gelegen, das Schulwesen gänzlich von den Ge- meinde- und Kommunalbeiträgen zu befreien. Er habe ferner gesaat, daß er durchaus nicht eine Centralisation der Schule wünsche, daß er aber, wenn man das Geld disponibel hätte, dies statt zu partiellen Steuer-Erlassen zur Aufhebung des Schulgeldes verwenden möge. Er habe dann aus- drücklich gesagt, daß, wenn der Staat die Schullasten trage, das Jnteresse der Kommunen an den Schulen ab- nehmen und diese theurer, jedoch nicht besser werden wür- den. Er wünsche auh nicht, daß man die Schulen nah Art der Soldaten uniformire, disziplinire und schablonisfire von oben herab. Dies passe für das Militär, aber nicht für das Schulwesen. Was das Verhältniß der Verminderung der Kommunallasten betreffe, so sei es ihm interessant gewesen, vom Abg. von Rauchhaupt zu hören, derselbe halte dies für einen Tropfen auf den heißen Stein, das Land könne es noh länger aushalten. Der Abg. von Minnigerode habe den Ein- dru dieser Aeußerung freilich wieder verwischen wollen. Die Herren von der Nechten seien also noch nicht einig darüber, oh das Land es no{ch länger aushalten könne. Gewisse Beschwer- den in Bezug auf Stadt und Land lägen vor, aber auf diese Weise werde denselben nicht abgeholfen werden. Hier wisse man, was von den Kommunen bezahlt werden solle, aber nicht was in die Kommunen wieder zurückomme, und er fürchte, das werde immer sehr viel weniger sein. Die großen Städte zahlten an Kommunalsteuern 61 Millionen, also mehr als das ganze platte Land, und zurück bekämen sie bei der einen Num- mer der Grund- und Gebäudesteuer 6 Mill, also 11 Proz. Die neuen Steuern würden doch von den großen Städten ge- tragen. Wollten die Städte einmal ihren Konsum sich vertheuern lassen, so würde es doch viel näher liegen, es für die eigenen Steuer- sädel zu thun, als die Gelder an das Reich abzuführen. Die Frage,direkte oder indirekte Kommunalbesteuerung,könne man nur lösen, wenn man einzelne Steuerformen einander gegenüberftelle.. Die Frage, ob man zu Gutñsten der Besißenden in den Kommunen die Nichtbesißenden besteuern solle, sei im Verwendungsgefeß gar nicht mitinbegriffen. weit überboten durch das, was der Reichskanzler in der Rede vom 3. März 1879 im Reichstage vor der Bewilligung der 140 Millionen versprochen habe... Da habe dev Reichskanzler die Perspektive entwickelt : Abschaffung der ganzen Klassen- steuer, Verbot an die Kommunen, Klassensteuer zu erheben, Ueberweisung der ganzen Grund- und Gebäudesteuer u. |. w. Man habe neue Steuern bewilligt, die 20 Millionen, die hier mühsam durchgedrückt seien, feien das einzige Nefultat. Jeßt glaube man gar nicht mehr an die Versprehungen, das sei der Grund, weshalb sich kein Mensch im Lande für das Verwen- dungsgeseß mehr interessire. recht, wenn dersclbe sage, es habe eine Zeit gegeben, die sich durch eine Ueberproduktion von Geseßen ausgezeihnet habe, und dem gegenüber stehe die jeßige Aera, in der man immer nur von neuen Steuergeseßen rede. Das Land werde immer überdrüfssiger, mißtrauisher und abgeneigter der Politik, die die Regierung unter dem Namen der Reformpolitik einführe. Was die geschäftliche Behandlung der Sache betreffe, so sei ihm die Form die liebste, die am kürzesten und shneidigsten dieses Geseg ablehne. Es gebe ein Be- gräbniß erster und cin solches zweiter Klasse. Das Begräbniß erster Klasse fei die Kommission, er gönne diesem Geseß ein Begräbniß zweiter Klasse, nämlih Ablehnung un- mittelbar im Plenum. Mit einer Vermittelung wäre ex au einverstanden. Schlage man im Plenum dem Geseg den Kopf ab im §. 1, und verweise den Schwanz zur Aufbe- wahrung in eine Kommission. Er möchte ferner die Sache so rasch und kurz wie möglich machen, und deshalb möchte er ‘vorschlagen, die zweite Berathung am Donnerstag vorzunchmen. Werde dann das Geseh abgelehnt, so glaube er, würden auch manche Herren auf der reten Seite im Stillen mehx erfreut sein, als sie es nah Außen vielleicht verlautbarten.
Alles was jeßt versprochen fei, werde |
Der Abg. von Meyer habe ganz |
Demnächst ergriff der Finanz-Minister Bitter das Wort: |
Meine Herren! Ich hätte vielleiht auf das Wort verzi(hten können, wenn nicht die leiten Bemerkungen des Hrn. Abg. Richter
mir die Pflicht auferlegten, gegen diese Art und Weise, über die |
Vorlagen der Regierung und deren Berathung zu protestiren, wie er sie soeben gekennzeibnet hat. Wir legen Ihnen Gesetze als Männer vor, die ernste Slie im Auge haben. Wie wir das verstehen, ist unsere Sache, Sie können darüber urtheilen, so viel und wie Sie wollen, wir urtheilen nah unserer Ueberzeugung und nah unserer Verantworktli{keit, und ih kann nicht glauben, daß es der Ansicht des Hauses entspriht, wenn auf diese Weise einem Ge- seße, das die Regierung vorgelegt hat, ein Ende bereitet werden soll, gewissermaßen mit Hohn und Spott; dagegen muß sich die Regierung auf das aller Energishste verwahren. Dies auszusprechen war der cigentlihe Grund, aus dem ih mit Be- dauern das Wort noch einmal habe nehmen müssen. Da ih aber das Wort habe, möchte ih noch etwas weiter gehen in der Beurtheilung dessen, was hier gesagt worden ift. Dem Fen, Abg. Richter \{heint die Thôâtigkeit der Minister niht recht bekannt zu sein, er meint, wenn fee mit zweien ihrer Herren Mitarbeiter arbeiten oder \sich Vor- träge halten lassen, jeder S sein Ressort, daß sie dann gewissermaßen cine Art von ruhigem Leben mit beschränkter Thätigkeit zu führen hätten. Das ift ein großer Irrthum.
Wenn der Hr.
bg. Richter sih überlegen will, daß wir an der |
parlamentarishen Entwickelung des Landes einen unmittelbaren und fortdauernden Antheil nehmen müfsen und zwar in zwei Häusern des Landtags, im Bundesrath und im Reichstag, ves wir daneben mit der Verwaltung des Landes sehr beschäftigt sind, so wird er zugeben müssen, daß wir zu Denjenigen gehören, die am allerschwerften be- lastet sind; das ift wal meine Ansicht von unserer Stellung.
Ich will alles Andere übergehen, was nicht gerade zu den drin- genderen Fragen gehört, aber darauf möchte ich aufmerksam machen, daß, wenn der Hr. Abg. Richter meint, es wäre nöthig, daß wir ein Verwendungsgefeß zunächst für das Reich aufgeftellt hätten, man uns dann im Reichstage wieder sagen würde, was wollt Ihr mit dem Reichsgefez, warum maht Ihr nicht erft ein Gefeß für das Land ? Das ift aber der cirenulns vitiosus, in dem man diese Frage fort- während dreht. Im Reichstage wird gefagt, was wollt Ihr mit den Ausgaben machen; hier wird gesagt: Ihr habt den Bären noch nicht, Ihr habt das Fell noch nicht, und vertheilt es on, wartet nur erft auf den Reichstag, ob er das Geld bewilligen will. j
Ich habe vorhin die Ehre gehabt auszusprehen: es gehört die Steuerreform zwischen dem Reih und Preußen zusammen als un- trennbares Ganze und wenn man das fortwährend “ hin- und her- heßen will mit dem, was im Reiche und was im Lande nicht geschieht, so fommt man niemals zu einem Entschluß. Einmal muß ein Anfang gemacht werden, und die Staatsregierung hat den Anfang mit dem Verwendungsgeseß hier gemacht. Das ift der Grund, weshalb sie verlangt und verlangen muß, daß das Geseß hier berathen werde. Jch glaube, daß die große Mehrheit des La us wenigstens in diesem Punkte der Staatsregierung Recht geben wird.
Der Hr. Abg. Nichter hat seinen Antrag über Steuerermäßigungen soweit ih es übersehen kann, vorläufig zurückgezogen, ich gehe auf ihn nicht ein, aber ih möchte doch bemerken, daß, wenn er darin hat aus\prechen wollen, daß er ein bescränktes Programm mit Ueber- weisung auf diejenigen Steuerquellen, die bei uns vorhanden sind, hat aufstellen wollen und daß er die Steuererleichterung da sucht, wo Ungerechtigkeiten vorhanden find, wir wenigstens in dem leß- ten Punkte vollständig mit ihm einverstanden sind. Ich wi auh zugeben, daß in seinem Antrage Manches is, dem wir wenigstens sehr nahe treten könnten, aber ih gehe darauf nicht ein, weil es das hohe Haus ermüden würde und der Antrag nicht zur Berathung steht. j ___ Der Hr: Abg. Dr. Windthorst hat fich sehr entschieden gegen das vorliegende Geseß ausgesproben. Zunächst ist er der Meinung ge- wesen, daß zvarin nur Materiel für eine Wahlcamyagne zu finden sei und er ist «m Schluß seiner Rede auf diese Bemerkung zurückgekom- men. Welche Zwecke die Regierung mit dem Geseß verfolgt, ist von mir vorhin und inzwischen auch von anderen Herren aus dem Hause hinreichend ausgesprohen worden. Daß das Geseß zur Wahl- campagne benußt werden soll, ist um so weniger anzuerkennen, da diese Frage nicht erst neu entftanden ist, sondern seit 3 Jahren ver- bandelt wirs, und daß sie also doch einmal ein Ende finden muß. Wenn aber verlangt wird, daß für dieses Geseß im Grunde eine außerordentlißhe Session einberufen werden müßte — so habe ich den Hrn. Abg. Dr. Windt- horst verstanden —, so glaube ich, würde das fehr weit gehen. Er verlangt allerdings einen organischen Reformplan, der nicht in kleinen Stücken niedergelegt sein soll, wie nah seiner Meinung dieses Gese. Ja, meine Herren, wir haben geglaubt, daß in diesem Gesetz ein sehr ausgedehnter organischer Reformplan vorliege, der, soweit es überhaupt absehbar ist, im großen Stile durchgeführt werden kann. Verlangen Sie nun noch einen Reformplan, der weit über alles Das8- jenige hinausgeht, was bisher in Ausficht genommen ist und was etwa von den in Preußen und im Reich gezahlten Steuern und zu erwartenden Ueberschüssen zusammengebracht werden könnte, so würde das Dimenfionen annehmen, von denen überhaupt von vornherein keine Möalichkeit der Grledigung denkbar sein werde. i i
Am VBestimmtesten hat der Abg. Dr. Windthorst sich gegen die Ueberweisung von Ueberschüssen des Reichs an die Schulen aus- gesprochen. Ich habe mich hierüber {on vorher geäußert; ic glaube, daß das, was die Regierung hierbei beabsichtigt hat, gar nit in Zweifel gestellt werden kann. Ein SWuldotations8geseß vorzu- legen, würde allerdings noch mehrere Jahre Vorbereitung bedürfen, denn so varschieden alle diese Fragen im Einzelnen liegen, sowohl für ganze Provinzen, als: für den Staat, läßt fih im Schuldotations- geseß in diesem Sinne gar nicht aufstellen, ohne lange und ernste Vorberathung. Aber, wenn Hr. Dr. Windthorst die Besorgniß hat, daß durch diese Art und Weise der Behandlung der Schule durch die Ueberweisung von Uebershüssen des Reichs zur Beseitigung der persönlichen Schullasten, die Schule von den Eltern, von der Kirche, von den Kommunen getrennt werden könnte, fo scheint mix das doch
| eine Auffassung zu sein, die fo {warz sicht und so weit abliegt von
dem, was vorgeschlagen ist, daß ich für den Ausgangsyunkt dieser Auffaffung eigentli% keine Begründung finden kann. Wenn die Herren verschiedener Parteien sich bereits mit Bestimmtheit gegen die Berathung des Geseßes in der Kommission ausgesprochen haben, fo ist hauptsäblih dafür maßgebend gewesen, daß man sich in der Kommission ja doch über «folhe große Fragen nicht würde einigen können. J gebe zu, daß in der Kommission mancher- Lei verschiedene Meinungen sich geltend machen werden, ic kann aber nicht anerkennen, daß man nicht auch dort sich über gewisse leitende Hauptpunkte würde verständigen können und verständigen müssen. Wenn das auch nur in Bezug auf die vorhin wiederholt erörterte íIdee eines Reformplans gefcehe, wie ihn Einzelne von den Herren fich denken, so würde das immerhin ein Gewinn fein, cine solche An- \chauung dex Kommission und des hohen Hauses kennen zn lernen. Ich kann mir von einer Berathung hier im Hause in zweiter Lesung im Plenum keinen Nutzen versprechen, sie kann nicht zu denjenigen Resultaten führen, die wir wünshen möchten, zu dem Resultat einer sorgfältigen durchgreifenden Prüfung der Vorlage und aub, wenn Sie wollen, zu Verbesserungen, deren wir in jedem Falle bereit s werden zuzuftimmen, wenn wir sie als Verbesserungen anerkennen önnen.
Ich muß also meinerseits wiederholt den dringenden Wunsch aussprechen, die Berathung der zweiten Lesung diefes Gesetzentwurfs nicht im Plenum zu bescließen, sondern dieses Gesez in eine Kom- mission zu verweisen, und dann, nachdem die Kommission- ihre Ar- beiten beendet haben wird, die weitere Berathung im Plenum vor- zunehmen. S
Damit {loß die Generaldebatte; die Verweisung der Vorlage an eine Kommission wurde abgelehnt ; die zweite Be- rathung also wird im Plenum stattfinden.
Auf die Tagesordnung der nähsten Sißung seßte der Präsident die Berathung der heute im Herrenhause abge- änderten kirhenpolitisWen Vorlage und die Berathung der Hundesteuer-Vorlage.
Der Abg. Richter beantragte, auch die zweite Berathung q Verwendungsgeseßes auf die nächste Tagesordnung zu
ehen.
Der Präsident bemerkte, daß er für diesen Gegenstand am Sonnabend eine Sigung in Aussicht genommen habe.
Der Abg. Dirichlet bemerkte, er hoffe, daß die Sonn-
| abendsißzung auf einer Vereinbarung mit dem Reichstags-
präsidium beruhe. Bisher habe man angenommen, daß vom Freitag ab im Reichstage eine Reihe von Sitzungen hinter- einander folgen würde.
Der Präsident erklärte, er habe nur vorausgeseßt, daß der Reichstag am Sonnabend keine Sißung halten werde. Genaues wise er nicht.
Der Abg. Rickert bat die Lagerung um Auskunft, welche Vorlagen nes erledigt werden sollten, da doch ein Zusammen- tagen von Reichstag und Landtag nicht möglich sei,
(S{luß in der Zwreitea Betlage.)
Zweite Beilage
U-
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.
„M 104.
(S(&luß aus der Erften Beilage.)
Hierauf nahm der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums von Puttkamer wie folgt das Wort:
Meine Herren! Die ja für die Mitglieder dieses Hauses und namentlich für diejenigen unter Ihnen, welche gleichzeitig Mitglieder des Reichstages find, sehr wichtige Frage über die mögliche und wünschens8werthe Vermeidung einer Kollision unter den Sißungen beider Körperschaften, ist auch für die Regierung von hohem Inter- effe. Jch will nur dabei darauf aufmerksam machen, oder vielmehr daran erinnern, daß meines Wissens es bisher als eine Unmöglichkeit nicht betrachtet roorden ist, daß der Reichstag und der Landtag eine gewisse Zeit nebeneinander tagen können. Man muß sich nur mit einander einzurichten verstehen. J bin sogar dahin unterrihtct, daß es nicht felten vorgekommen ist, daß beide Körperschaften an einem Tage Sitzungen gehalten haben. Man richtet sich dann eben mit der Zeit, die ja von 11 bis 5 recht ausgiebig ist, gegenseitig cin. Wie lange cin solcher Zustand als ausführbar betrachtet werden fFann, das zu beurtheilen in diesem Augenblick ift nicht meine Sache. Ich möchte mit dieser Bemerkung nur das eine konstatirt haben, daß ih keineswegs der Meinung bin, daß, weil vielleicht am Sonnabend, was ich noch nicht weiß, der Reichstag eine Sißung abhalten wird, dieses Haus nicht in der Lage sci, Sonnabend zu verhandeln. Jch stelle das durchaus in Abrede. :
Nun will ich aber noch dem Hrn. Abg. Rickert, wie es meine Pflicht ift, bereitwilligst Auskunft ertheilen über die Absichten und Wünsche der Regierung in Bezug auf dasjenige, was noch an wih- tigen Vorlagen und fertiggestellten Kommissionsberichten zu erledigen sein möchte. Was die Kanalvorlage betrifft, so ist die Negierung von der übergroßen Wichtigkeit dieser Angelegenheit für die volks-
wirthschaftlichen Interessen des Landes durchdrungen und es wäre ihr
fehr erwünscht, wenn es ausführbar wäre, diese Vorlage noch dur alle Stadien der legislativen Berathung in beiden Häusern des Landtags fördern zu fönnen.
Es ist ja so häufig hier der Wunsch und das berechtigte Verlangen ausgesprochen worden, nun endlich einmal mit dem Ausbau unseres Kanalsystems in größerem Umfange Ernst zu machen. Das thut nun die Regierung und deshalb wäre es, glaube i, für die Landesvertre- tung von hohem Intercsse, mit ihr bei Regelung dieser Angelegenheit Hand in Hand zu geben. :
öIndeß, meine Herren, die Regierung erkennt es an, daß diese Vorlage vielleicht in dem jeßigen Stadium der Angelegenheit genugsam bedacht ist, wenn fie nur in der ersten Berathung durch- genommen wird, um dabei die ja sehr weitshihtigen Ge- sihtspunkte, die verschiedenen Wünshe und Auffassungen, von denen man bei ihrer Beurtheilung ausgehen kann, mit in Be- tracht ziehen zu können. Ich bin also in der Lage zu erklären, daß die Regierung auf die Durchberathung der Kanalvorlage durch alle Lesungen in diesem Hause und die Berathung im Herrenhause, für diese Session verzichtet. Was dagegen die anderen Vorlagen anbetrifft, also zunächst das Verwendungsgeseß, welches ja leider durch den beutigen Beschluß, wie es \cbeint, einfah geköpft werden foll, — wie der Abg. Richter fich so ges{mackvoll ausdrütte — fo bin ich der Meinung, daß außer diesem Verwendungsgeseß doch nun noch die hannoverische Kreisordnung, in Bezug auf welche der Bericht seit Wochen dem Hause vorliegt, zu erledigen sein wird. Jch finde, es liegt im Interesse des Landes und ift auch dem gemeinsamen Wunsche auf Abwicklung der wichtigsten Geschäfte entsprechend, wenn wir eine folce Vorlage, die ja zwar viele Gegner im Hause hat, die aber von durchgreifender politischer Bedeutung ist, nachdem a formell zum Abschluß reif ist, nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Von dieser Art von Prozedur bin ih durchaus kein Freund und ich darf das im Namen meiner sämmtlichen Herren Kollegen aussprechen. Die Regierung kann selbst auf die Gefahr eines längeren Nebeneinandertagens von Reichstag und Landtag nicht damit einverstanden fein, ihre wohlerwogenen und auch vom Hause selbft
-_
Berlin, Donnerstag, den 4. Mai
als wichtig anerkannten, formell zum vorläufigen Abs{luß gebrachten Vorlagen hier als unerledigt aus einer Session in die andere wan- dern zu sehen. Ich muß deshalb den Wunsh wiederholen, daß die Pauvertise Kreis- und Provinzialordnung noch vom Hause erledigt wir
Was die lauenburgische Angelegenheit ketrifft, so versteht es si von selbst, daß, da dieselbe jeßt im Herrenhause ist, deren weiteres Schicksal davon abhängig ist, wie die Beschlüsse des Herrenhauses lauten werden. Sollte das Herrenhaus, was herbeizuführen mein eifriges Bestreben sein wird, sich bei seiner Berathung dem Stand- punkte der Regierung annähern, fo wird selbstverständlich dies hohe Haus mit der Sache noch einmal sich zu bescäftigen haben. Und dann wird das Ihre Sache sein, zu erwägen, ob Sie sich dem, was has Pau etwa abweichend beslossen hat, anschließen wollen oder nicht.
Ich glaube damit die Anfrage des Abg. Nickert erschöpfend be- antwortet zu haben und kann nur wiederholen, daß ih zwar in dem Neben- einandertagen der beiden großen politischen Körpersbaften einen uner- wünschten Zustand erblicke, daß ih denselben aber niht in dem Maße für unerträglih zu halten vermag, daß dadur eine ersprießliche po- litishe Arbeit unmöglich gemacht sein sollte.
___ Der Abg. Freiherr von Minnigerode erklärte, \o viel er in Erfahrung gebracht, werde der Reichstag am Sonnabend Sigzung halten, deshalb erscheine es geboten, hier keine Sizung zu halten; auch das Verwendungsgeseß am Donnerstag zu berathen, halte er niht fürzweckmäßig. Wenn das Ministerium auf Durchberathung der hannoverishen Kreisordnung bestehe, dann fönne feine Partei natürlich keinen prinzipiellen Wider- stand entgegenseßen, weil dies das Recht der Regierung stei.
Der Abg. Richter bemerkte, da der Minister selbst das Verwendungsgeseß als erledigt ansehe, so habe er kein Jn- teresse daran, die zweite Lesung für Donnerstag zu bean- tragen. Damit sei es hoffentlich ganz beseitigt. (Widerspruch rechts.) Das werde ih ja finden! Bei der jeßigen Sachlage könne die Rechte wirklih bei aller Ergebenheit gegen das Ministerium auf die Berathung ver- zichten. Das Zusammentagen mit dem Reichstage führe gerade- zu zu unwürdigen Zuständen. Wenn keine bestimmte Aussicht auf einen Abschluß der Berathungen des Abgeordnetenhauses vor- handen sei, würden die auswärtigen Mitglieder des Reichs- tages überhanpt nicht fommen. Wenn die Vorlagen, welche noch be- rathen werden sollten, so eilig seien, dann hätte man lieber das Tabackmonopol zu Haufe lassen sollen, das habe Niemand für eilig gehalten. Er bitte auch, die Hundesteuer in der nächsten s nicht zu berathen, da dieselbe doch niht mehr erledigt werde.
Darauf ergriff der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, von Puttkamer, das Wort:
Meine Herren! Ich stehe an diesem Plat, um die Interessen des preußischen Staates und der preußischen Staatsregierung in Be- treff der Abwickelung und Erledigung unserer volitishen und parla- mentärischen Arbeit zu vertreten, und von diesem Standpunkte aus allein habe ih meine Wünsche zu äußern und meine Anträge zu stellen. Jb muß deshalb'entfcieden dagegen Verwahrung einlegen, daß der Hr. Abg. Richter es für eine Herbeiführung eines unwürdigen Zustandes erklärt, wenn von Seiten der Regierung mit Nachdruck diesen Wünschen Geltung zu verschaffen gesuht wird. Wir sind hier dazu berufen, um die Geschäfte des preußischen Staates zu machen, was im Reichstage ge- schieht, ist von sehr hoher Wichtigkeit au für uns, aber wir haben in erster Linie das preußiscbe Staatsinteresse in diesem Raume ins Auge zu fassen. Der Abg. Richter macht sih die Sache außerordent- lih leiht: er hält heute eine, wie er gewiß glaubt, niedershmetternde
fee2,
Rede gegen das Verwendung8ägeseß und sagt dann, {lagt ihm den Kopf ab, weg mit ihm. Er ging fogar in seiner Unbefangenheit bei Vorle- gung dieses Standpunktes foweit: daß i ihn bei einer Aeußerung ertappt babe, die er gegen seinen Freurd Rickert richtete. Das Haus hat vielleicht die Aeußerung überhört, mir ist sie sehr in den Ohren geklungen. Hr. Rickert sprach von dea Motiven des Verwendungsgesezes und da sagte Hr. Richter: „Die habe ih gar niht gelesen.“ Ich glaube, Hr. Richter ist in derselben Lage, wie jener fäbsishe Abgeordnete, der seine Opposition motivirte: ich kenne die Absichten der Staats- regierung nit, aber ih mißbillige fie.
__ Meine Herren! so lafsen wir uns nit abspeisen. Wir bestehen hier auf dem verfassungsmäßigen Recht der Regierung einerseits und der verfassungsmäßigen Pflicht der Volksvertretung andererseits. Ich habe in liberalen Blättern in diesen Tagen gelesen, daß der Landtag es ja ganz in der Hand habe, wann er {ließen wolle, er habe ja die freie Bestimmung seiner Tagesordnung. Meine Herren, ih warne dringend davor, unser gegenseitiges Verhältniß in diesem Raume darauf hin zuzuspißen, wie cs eben durch die Rede des Hrn. Richter hindurch- Tang, das fönnte möglicherweise zu schr ernsten Konsequenzen führen.
Ich habe die Ueberzeugung, daß es soweit niht kommen werde, aber ich_ muß doch daran erinnern, daß es ein verfassungsmäßiges Recht Sr. Majestät des Königs ist und ein auss{hließliches, den Landtag zu eröffnen und zu \{chließen, und daß das Haus nicht die Befugniß hat, durch die Handhabung feiner Tagesordnung in irgend einer Weise diesem verfassung8mäßtgen Recht der Krone vorzugreifen.
Der Abg. Richter erklärte, er möchte einmal sehen, was der Reichskanzler sagen würde, wenn ein württembergischer oder ein bayerischer Minister eine solhe Rede gehalten hätte ; ein solcher Partikularismus sei ja unerhört ; das Deutsche Reich bestehe ja gar nicht sür den Minister auf der Welt. Derselbe Monarch, der dies Haus hierher berufen, habe als Deutscher Kaiser den Reichstag berufen; man müsse also zwischen Preußen und dem Reiche eine Vermit:elung suchen. Der Minister handele den Jnteressen des Reiches zuwider. Für den Borstaat Preußen zieme sih ein solcher Partikularismus nicht. Das Reichsinteresse erheishe eine baldige Beendigung der Ar- beiten dieses Hauses. Wolle die Regierung sich noch mehr solcher Niederlagen holen, wie die heutige, er habe nichts da- gegen; er gönne sie der Regierung.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die Krone habe allein das Recht, den Landtag zu schließen, allein das Haus könne dem Minisierium Gründe vorführen, weshalb“ es zweckmäßig jei, den Schluß herbeizuführen; die Minister hätten die Pflicht, diese Gründe anzuhören und sie dem Monarchen mit- zutheilen. Er halte ein Zusammentagen für unerträglich; die Sachen seien auch nicht jo eilig.
Der Abg. Rickert erklärte, er wolle niht in die Rechte der Krone eingreifen ; aber die Negelung der Geschäftsordnung sei nah der Verfassung lediglich Sache des Hauses. Wenn die Minister vorhin dem Hause darüber Vorhaltungen ge- macht hätten, so hätten sie dies hoffentlih in ihrer Eigenschast als Mitglieder dieses Hauses gethan.
__ Der Siaats-Minister von Puttkamer entgegnete, er habe nicht als Abgeordneter, sondern als Minister Wünsche der A in Bezug auf die geschäftlihe Behandlung ausge- prochen.
Damit endete die Geschäftsordnungsdebatte.
Der Antrag Richter auf Abseßung der Hundesteuervor- lage wurde mit großer Majorität abgelehnt, es verblieb daher bei der vom Präsidenten vorgeshlagenen Tagesordnung.
_ Hierauf vertagte sich das Haus um 41!/; Ühr auf Donner- stag 11 Nhr.
Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-
T Aa fetate für den Deutschen Reih8- und Königl. | Besfentlichex Auzei
d A - NEL, Inserate nehmen anz: die Annoncen-Expeditionen des |
egister nimmt an: die Königliche Expebitien des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Prenßishen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32,
C
1, Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen.,
u. dergl.
3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.| 7. Literarische Anzeigen. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
Wi Bu. 8, W, von öffentlichen Papieren.
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Subhastationen, Aufgebote, Vo x ladungen u. dergl.
[203291 Oeffentliche Zusiellung.
Die Arbeiterin Amalie Anna verw. Klinge, geb. Winter, in Sellerhausen, vertreten durch die Rechts- anwälte O. E. Freytag und B. Frcytag in Leipzig, klagt gegen den Hausbesizer und Maschinenbauer Wilhelin Oskar Blessing, bisher zu Paunsdorf, zur Fei unbekannten Aufenthalts, wegen einer Hypo- thefenforderung von 1800 A — ch-Ÿ f. Unh., mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, daß derselbe 1800 A — «4 sammt Zinsen hiervon zu 6% vom 1. Oftober 1881 ab zu Vermeidung der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung des dafür verpfändeten Grundstücks Fol. 23 des Grund- und Hypothekenbuchs für Paunsdorf an die Klägerin zu bezahlen s{uldig, auch das Urtheil für vorläufig vollftreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündliden Verhandlung des Rechtsstreits vor Me Be Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipztg
auf den 10. Zuli 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Leipzig, den 2, Mai 1882,
W/7 Wachs, Gerichtsschreiber des Königlihen Landgerichts.
9) 9 [2322] Oeffentlihe Ladung.
Nachdem die Erben des verstorbenen Bürgermeisters Iohann Christian Stoeber zu Ahbrenberg die Ein- tragung des auf den Namen des Bürgermeisters Jo- hann Christian Stoeber zu Ahrenberg fkatastrirten, in der Gemarkung von Ellers8hausen belegenen Grund- stücks: Blatt D.1I. Nr. 53 Acker am Hopfenberg 6 a 6am, unter glaubhafterNachweisung cines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumésbesizes in das Grund- buch von Ellers8hausen beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welde Rehte an jenem
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Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termin, den 11. Juli 1882, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widri- genfalls nah Ablauf dieser Frist der bisherige Be- fißer als Eigenthüxer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlafsende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welher im redlihen Glauben an die Richtigkeit des Grundbußs das oben erwähnte Grundvermögen erwirbt, niht mehr gel- tend machen kann, sondern auch ein Vorzugsret gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben geseßten Frist erfolgten Anmel- dung eingetragen sind, verliert. Allendorf, am 26. April 1882, Königliches Amtsgericht. gez. Spangenberg. Veröffentlicht : : — Marbaum, Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.
[20323]
Nachdem die Geschwister des Arbeiters Christian Samuel Heise aus Göttingen, welcher vor 24 Jahren nah Australien ausgewandert ist, eine Todeserklä- rung dieses genannten Heise beantragt haben, da troß mehrfahen Nacbforschungen scit länger als 12 bis 14 Jahren cine Kunde über sein Leben zu ihnen niht gekommen ist, so wird gerihtsseitig nah ge- \chehener Beeidigung der Antragsteller dem Antrage Statt gegeben, und wird derilbseltg
1) der Verschollene aufgefordert, über sein Leben binnen 1 Jahre und 6 Monaten a dato dem Gerichte Anzeige zu machen, widrigenfalls im Nichtanmeldungsfalle er für todt erklärt und sein Vermögen den nächbsten Erben und Nach- folgern fiberwiesen werden soll;
ugleich werden: alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung; und für den Fall der demnäcstigen Todeserklärung etwaige Erb- und Nacfolgeberechtigte zur An-
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen!
| 5, Industrieclle Etablissgements, Fabriken und Grosshandel, | 6, Verschiedene Bekanntmachungen.
| 8, Theater-Anzeigen. | In der Börsen- |
9, Familien-Nachrichten.
„Fuvalidveudvauk“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bgogler, G. L. Daube & Co., E. Swhlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annonucen-Bureaux.
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beilage.
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meldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung geladen, daß bei Ueberweisung des Vermö- gens des Verschollenen auf die sich nicht Mel- denden keine Rücksiht genommen werden soll. Göttingen, den 27. April 1882. Königlicbes Amtsgericht. 11. Wagemaun.
2%] Ausgebot,
Auf den Antrag des Fiskus und der Gemeinds- nußungsberech{tigten in Ostheim werden alle die- jenigen, welhe Rechte an dem folgenden, für die Gemeinde Ostheim (Gemeindenuten) fatastrirten, in der Gemarkung von Ostheim belegenen Grundeigen- thums, als:
F. 3 303% * Ack. 3 Rb.
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L zu haben vermeinen, aufgefordert, solhe spätestens im Aufgebotstermine
am 23. Zuni 1882, Mitt. 12 Uhr,
anzumelden, widrigenfalls nah Erlaß des Auss{luß- urtheils die Gemeindsnußungsberetigten in Ost- heim als Eigenthümer in dem Grundbu ein- geteagen werden und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nit nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenetwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend macen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht pesenüber denjenigen, deren Rechte in Folge der is zum Grlaß des Auss{lußurtheils erfolgten An- meldung eingetragen sind, verliert.
Melsungen, 27. April 1882,
Königliches Amtsgericht.
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Es wird hierdurch zur öffentlichen Kunde gebract, daß die Ebeleute, der Mascbinenbauer Wilhelm Emanuel Friedrich Lorenz Suhren und Anna Margaretha Dorothea Suhren, geb. Stender, in Neumünster “ in Holstein am 14. April 1882 Ebe-
pakten vor mir errichtet haben, nah deren Inhalt
die Gütergemeinschaft bezüglich ihrer güterrebtlichen ehelichen Verhältnisse ausgeschlofen worden ift. Segeberg, den 30. April 1882. Der Notar: Ioh. Hedde.
Verkündet am 27. April 1882. gez. Grape, Gerichtsschreiber i. V. Zm Namen des Königs! In Sachen betreffend das Aufgebot der im Grundbu von Hoofe Nr. 73 in Abtbeilung 111. unter Nr. 1 ein- getragenen Post erkennt das Königliche Amtsgericht zu Landsberg i./Ostpr. dur den Amtsrichter Hirsch für Recht:
1) die v. Krevtenschen Allodialerben, sowie deren Rechtênachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die in Abtheilung 111. Nr. 1 des Grund- buchs von Hoofe Nr. 73 eingetragene protestatio pro conservando jure et loco autges{lofsen ; die Seuao des Aufgebotsverfahrens werden dem Grundstückseigenthümer, Besitzer Carl Hennig zu Hoofe, auferlegt.
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Der Präsident des Königlichen® Oberlandesgerichts und der Königliche Oberstaatéanwalt dahier haben das Aufgebot der von dem früheren Gerichtsvollzieher Trößer dahier bestellten Dienstcaution von sech{hs- hundert Mark angeordnet. Es werden deshalb alle unbekannten etwaigen Gläubiger aufgefordert, ihre vermeintlichen Ansprüche an die bestellte Caution spätestens in dem auf den 27. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr, vor das unterzeinete Ge- rit, Geschäftshaus der Gerichte, hohes Erdgeschoß, Zimmer Nr. 19, anberaumten Aufgebotstermine an- zumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an die Caution ausges{lossen und den Gläubigern, welche sich gemeldet haben, ihre Ansprüche vorbehal- ten werden. Casssel, am 25. April 1882, König- lies Amtsgericht. Abth, 1. çez. Schoedde. Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber Abel.