1882 / 105 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Eisenbahn-Verordnungs-Blatt Nr. 7. Inhalt: Geseß, betr. die Verwendung der Jahresüberschü}fe der Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten. Vom 27. März 1882. Geseß, betr. die Abänderung des ion8geseßzes vom 27. März 1872, Vom 31. März 1882. Allerböster Erlaß vom 5. April 1882, betr. Einseßung Königlicher Bebörden für die f Grund des Geseßes vom 28. März 1882 in Verwaltung und Betrieb des Staates übergehenden Privat- eisenbahnunternehmungen. Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 20 März 1882, betr. Verfolgung der auf die Ge- fährdung des Eisenbahnbetriebes gerichteten rastaren Handlungen ; vom 3. April 1882, betr. Bewilligung von Remunerationen; vom 13. April 1882, betr. Bewilligung von Tagegeldern bei vorüber- gdie Beschäftigung außerhalb des Wohnorts; vom 16. April 1882,

etr. Fahrpreisermäßigung bei Badereisen mittelloser Kranken; vom 17. April 1882, betr. Anwendung der Instruktion für das Central- Wagen-Abrechnungsbureau der preußishen Staatsbahnen 2c. auf die Berlin-Görlißer, Cottbus-Großenhainer, Märkish-Posenec und Thü- ringishe Eisenbahn; vom 21. April 1882, betr. Verrechnung von Konventionalstrafen ; vom 24. April 1882, betr. Verrebnung der durch Amtssuspensionen und Disziplinaruntersuchungen der Staatskasse ent- stehenden Kosten; vom 26. April 1882, betr. Festseßung der Verwal- tungsbezirke der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 5. April d. I. errihteten Königlichen Eisenbahn-Betriebsämter zu Cottbus und Guben. Entscheidungen der Königlichen Ober-Rechnungskammer. Natchrichten. Nachtrag 1V. zu der Zusammenstellung der von den Landespolizeibehörden auf Grund des Reichsgeseßes vom 7. April 1869 und der revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873, betr. die Maßregeln gegen die Rinderpest, in veterinärpolizeilichem Interesse getroffenen Anordnungen, soweit sie den Eisenbahnverkehr berühren.

Neichstags - Angelegenheiten.

Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes, be» treffend die Abänderung des Zolltarifgeseßes vom 15. Juli 1879, vorgelegt worden. Derselbe hat folgenden Wortlaut :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags , was folgt:

8. 1.

An die Stelle §. 7 Ziffer 3 des Geseßes vom 15. Juli 1879, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets 2c. (Reichs-Geseßbl. S. 207), tritt folgende Bestimmung:

Den Inhabern von Mühlen wird für die Ausfuhr der von ihnen hergestellten Mühlenfabrikate eine Erleichterung dahin gewährt, daß ihnen der agten für eine der Ausfuhr entsprechende Menge des zur Mühle gebrachten ausländischen Getreides nachgelassen wird, Der Ausfuhr der Mühlenfabrikate steht die Niederlegung der- selben in eine R NIe Trage unter amtlichem Verschluß gleih. Ueber das hierbei in Rechnung zu s\tellende Ausbeuteverhältniß trifft der Bundesrath Bestimmung. Das zur Mühle zollamtlih abgesertigte ausländische, sowie auch sonstiges Getreide, welches in die der Steuer- behörde zur Lagerung des erstbezeihneten Getreides angemeldeten Räume eingebracht ist, darf in unverarbeitetem Zustande nur mit Genehmigung der Steuerbehörde veräußert werden. Zuwiderhand- A Fierge0et werden mit einer Geldstrafe bis zu eintausend Mark geahndet.

8. 2.

Der R zu dem im 8. 1 bezeichneten Geseße wird in nach- stehender Weise abgeändert :

f B Die Anmerkung Nr. 2 zu 6b. ist zu streichen und hinter 6 4d. zu seßen:

Anmerkung zu b. und d. :

Schmiedbares Eisen in Form von Stäben oder Walzdraht zur Ma M0 auf Erlaubnißschein unter Kontrole 0,50 M ür i; H Die Nr. 7 erhält folgende Fassung: 7) Erden, Erze, edle Metalle, Asbest und Asbestwaaren:

a. Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen, ingleihen Erze, au aufbereitete, soweit diese Gegen- stände nit mit einem Zollsaße namentli betroffen sind, edle Me- talle, gemünzt, in Barren oder Bruch; Asbestfiber, auch gereinigt, Asbestkitt und Asbestansttibmasse frei,

b. Pappe und Papier aus Asbest in Bogen, Rollen oder Platten:

E: N 1 ette a e I O 2) CCTOLMIL CuicO, DUEID E nie ei d Os

c. Garne, Schnüre, Stränge, Strike und Seile aus Asbest, auch in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien . ._24 M

d. Asbestgewebe, auch in Verbindung mit anderen Spinn- materialien L s Ar E a o 4 G

e, Asbestwaaren, anderweitig nicht genannt, auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurh nicht unter Nr 20 e De S S Sd 60 M

für 100 kg.

3) Die Anmerkung zu 20 b, 1 erhält folgende Fassung: Elfenbein- und Perlmutterstücke, vorgearbeitet für Gegenstände der Nr. 20 b. 1

30 M. für 100 kg. 4) An die Stelle der Nr. 22 d. des Tarifs tritt folgende Be- stimmung: : d, 1) Grobe ungefärbte Fußdecken aus Manillahanf-, Kokos-, Ub Und Uen U 1 eo C. rür ‘100 Le Taue, Stricke, auch gebleiht oder getheert , 10 ür g. In Nr. 22 e. 3 sind die Worte „Seilerwaaren, gefärbte und gebleihte, mit Ausnahme der unter d, genannten“ zu ersetzen dur: „Seilerwaaren mit Ausnahme der unter d. 2 genannten,“ 5) Der Eingangszoll wird erhöht: a. für Lichte Nr. 23 von 15 M auf . 18 M L O E a. V, c. für Stearin, Palmitin, Paraffin, Wallrath, Wachs Nr. 26 c. 2 E, S O M für 100 kg. 6) An Stelle der Nr. 33 treten folgende Bestimmungen: Nr. 33. Steine und Steinwaaren: C5 Anmerkung zu a.: Zu den rohen Steinen gehören auch solche rohe Blöcke, welche höch- Lens an zwei niht parallelen Seitenflächen eine Bearbeitung mit der ge zeigen ; b, blos behauene Steine ; Penersteine Fgehauen oder geschnitten; Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen; Schleife und Weblsteine aller

E I 4 ey Un

c. gesägte Blôcke; grobe Steinmeyarbeiten (z. B. Fensterbänke, Gesiméêtheile, Plinthen) von \{lickter, nicht verzierter Arbeit, mit Ausnahme der groben Steinmetzarbeiten aus tener oder Marmor ;

Dacschiefer, rohe Schieferplatten und roher Tafelschiefer , 1 M

Anmerkung zu b, und c. :

Blos behauene Steine, gesägte Blôcke und grobe Steinmetz- arbeiten, soweit sie unter c. fallen, seewärts eingehend . . . frei, d, o zte Platten aus Steinen aller Art, un e[dliffen ; Steinmeyarbeiten, soweit sie niht unter c. begriffen find, unge- a E s 3 M

Anmerkung zu d.:

vi „Falten von mehr aïs 15 cm Stärke sind als Blöcke zu be- ndeln.

e. Edelsteine, auch nachgeahmte, und Korallen, bearbeitet; Per- len; alle diese Waaren ohne Fassung; bearbeitete Halbedelsteine und Waaren daraus, soweit sie niht unter Nr. 20 fallen... 60

f. andere Waaren aus Steinen mit Ausnahme der Statuen und der Waaren aus Edelsteinen und Lava:

1) außer Verbindung mit anderen Materialien oder nur in Ver- bindung mit Holz oder Eisena ohne Politur und Lat:

a. aus Alabaster, Marmor, Granit, Syenit, Porphyr oder ähn- Des S e ee R É

_{. aus anderen Steinen; auch Schiefertafeln in polirten oder q E | 2) in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie niht unter Nr. 20 fallen . L E S Ee

für 100 kg.

8. 3.

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1882 in Kraft. Urkundlich 2c. Gegeben 2c.

Statistise Nachrihten.

Nach Mittheilung des Statistishen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 23. April bis inkl. 29, April cr. zur Anmeldung gekommen: h A Enge 884 Lebendgeborene, 36 Todtgeborene, 610

erbefälle.

Das soeben erschienene Märzheft 1882 der „Monatshefte zur Statistik des Deutshen Reichs“ hat folgenden Inhalt: Die allgemeinen Wahlen für die fünfte Legislaturperiode des Reichs- tags im Jahre 1881. Der Waarenverkehr des Zollgebiets mit dem Auslande im Jahre 1881 (definitive Hauptergebnisse). Die An- musterungen von Vollmatrosen und unbefahrenen Schiffsjungen bei der deutschen Handelsmarine im Jahre 1881. Durchschnittspreise wichtiger Waaren im Großhandel im März 1882. Ein- und Aus- fuhr der wichtigeren Waarenartikel im März und im 1. Vierteljahr 1882. Die versteuerten Zuckerrübenmengen im März 1882.

Im Monat April d. J. wurden bei der Allgemeinen Unfallversiherungs-Bank in Leipzig 14 Todesfälle, 3 lebensgefährliche Verleßungen, 8 Unfälle, die ihrer Natur nach eine gänzlihe oder theilweise Invalidität erwarten lassen, und 822 Unfälle von voraussichtlich vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, zusammen 847 Unfälle angemeldet.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

„Die Hohenzollern und das Deutsche Vaterland“ von Dr. B. Graf Stillfried-Alcántara und Prof. Dr. Bern- hard Kugler. Mit etwa 350 Illustrationen, darunter gegen 60 Vollbilder von Camphausen, Menzel, Thumann, A. von Werner und vielen Anderen. - Vollständig in ca. 25 Lieferungen Been zu je 24 Friedr. Bruckmanns Verlag in München. Die seit unse- ren leßten Besprehungen ausgegebenen Lieferungen 18—21 dieses nationalen Prachtwerkes führen die vaterländishe Geschichte vom Tode Friedrichs des Großen bis zu dem Jahre 1813 und bieten wiederum in Wort und Bild eine s\olhe Fülle anziehenden Materials, daß man der weiteren Fortsetzung mit Spannung ent- gegensehen darf. In den neuesten Lieferungen finden wir unter vielen anderen vortrefflihen Kompositionen, Bildnissen 2c.,, ein prächtiges Blücher-Portrait von Adolf Menzel, welches den alten Marschall „Vorwärts“ außerordentlich lebenswahr vor Augen führt. Einen sehr werthvollen Schmuck des Werkes bilden auch die in den Tert eingedruckten sauberen dreifarbigen Karten, von denen die 19. Liefe- rung wiederum eine bringt, nämlich den „Preußischen Staat im Jahre 1806". Das Werk hält nach alledem vollauf, was der Prospekt ver- sprach, sodaß es in der That die Bezeichnung eines vaterländischen Ehrenbuches verdient.

Von der Naturgeschichte des CajusPlinius Secun- dus, ins Deutsche überseßt und mit Anmerkungen versehen von Prof. Dr. G. C. Wittstein in München (Leipzig, Druck und Verlag von Greßner u. Schramm), ist soeben die 11. Lieferung ausgegeben worden.

English-German Dictionary of the terms and expressions employed in Mining and Metallnrgy with the respective anuxiliary éciences etc. by Ernst Röhrig, Ph. D. M. E. etc. Vol. I. 12. 349 p.

Wörterbuch in ¿ngtifGer und deutscher Sprache für Berg- und Hüttentehnik und deren Hülfswissen\chaf- ten. Von Dr. Ernsl Röhrig, Ingenieur, Berg- und Hütten- Direktor a. D. Zweiter Theil. Deuts{-English. Leipzig 1881. Arthur Felix. 12, 374 S. Beim Lesen von Büchern und Zeitschriften der montanistishen Fachwissenshaft und Technik muß jedem Fachmann sih die Ueberzeugung aufdrängen , daß es geradezu unmöglich ist, in allgemein technologischen oder gar allgemein \praclichen Wörterbüchern die Montanwissen- chaft und Technik auch nur geringen Ansprüchen genügend zu berück- ihtigen, und es gilt dies namentlich von der engli schen Sprache.

ermißt man au bei Vergleichung der beiden vorliegenden Wörter- bücher mit den deutschen berg- und büttenmännishen Wörterbüchern der neuesten Zeit hon bei oberflähliher Dursiht mancben noch eßt viel gebrauchten technischen Ausdruck, so hat dies meist seinen erechtigten Grund in der Unvollständigkeit der englischen Sprache, welche ja viele deutsche montanistishe Ausdrücke gar nit enthält und au ohne Umschreibung und Erklärung nicht wiedergeben Ee Kann man den vorliegenden Wörterbübern mit diesem Vorbehalte auch niht das Zeugniß möglichster Vollständigkeit geben, so sind sie doch allen andern Wörterbüchern, welche die englische technologishe Sprache in die deutsche und umgekehrt übertragen, unbedingt vorzuziehen. Insofern hat si der Verfasser ein Verdienst erworben, zumal er in kleinen, sehr handlihen Bänden weit mehr gelcistet hat als andere Wörterbücher von ebenso unhandlihem als unnöthig kostspieligem Format. Die Ausstattung der Wörterbücher ist, troy des sehr mäßigen Preises derselben, cine vorzüglihe und macht der Verlags- handlung alle Ehre.

__— Im Verlage der Gebrüder Senf in Leipzig ist der „Thema- tishe Leitfaden durch die Musik des „Parsifal“, nebst einem Vorworte über den Sagenstoff des Wagnerschen Dramas vonH ans von Wolzogen“ (mit ca. otenbeispielen, 6 Bogen 8., Preis ord. 2 M, geb. 2 M 50 4) bereits in zweiter Auflage ershienen. Die p Themalilden Leitfaden“ des bekannten Wagner-Monographen

ans von Wolzogen erfreuen si einer großen Beliebtheit; namentli

aben die zu der Nibelungentetralogie verfaßten bei den Musikfreun-

den und allen DAAGErA der Aufführungen des Musikdramas vielen Beifall gesunder, weil sie das Verständniß der Tondichtung außer- ordentlich erleihtern und demjenigen, welcher \sich ihrer Führung an- vertraut, alle Schönheiten erst recht eigentli ershließen. Je näher die Aufführungen des «Parsifal“ heranrücken, um so mehr steigert sih auc die Nachfrage na diesem Schlüssel dazu. Dieselbe dürfte aber nach Erscheinen des Klavierauszuges des Parsifal (am 15, Mai) voraussi (lie ene noch größere werden, da \ih die Be- sucher der Bayreuther Aufführungen an der Hand beider mit der neuen Schöpfung Wagners {on vorher vertraut zu macen angelegen sein lassen werden.]

Land- und Forstwirthschaft.

Aus dem nördlichen Vorharz, 1. Mai. (Hann. Cour.). Mit günstigen Vorzeihen beginnt der Mai, indem die so nöthig gewordene langersehnte Befruhtung si eingestellt hat; ein feiner Regen rieselt hernieder und erquickt Garten und Feld. Die Winter- faaten befriedigen dur ihren Stand und die Sommersaaten sind meistens (Gon aufgelaufen. Die Peerden finden draußen Nahrun früher, als die Hirten erwartet haben Die Geburt der Lämmer ist

etwas \pät eingetreten, weil im vorigen Jahre die Vorsicht gebot,

. bei Belegung der Mutterthiere auf die Futtervorräthe Rüksiht zu

nehmen. Wäre dies nicht geschehen, so könnten die Lämmer {on viel weiter gediehen sein. Die Imker aus dcr Pape find auch wieder eingetroffen, die erste Tracht der Völker war jedoch \pärli ; die öst- lichen rauhen Winde hielten noch so manche Blüthen zurück. Jett entfalten sich aber {on die späteren Baumblüthen und auf den Fluren werden sich bald, wenn Befruhtung und Wärme günstig ift, alle Gräser und Kräuter entwickeln.

Gewerbe und Handel.

Vom Berliner Pfandbrief-Institut sind bis Ende April 1882 13019400 M 4°%ige, 44323800 M 41/2%ige und 9181 500 #4. 5%ige, zusammen 66 524 700 M. Pfandbriefe aus- gegeben, wovon noch 13 019 400 Æ 49°/cige, 37 629 000 M 41/20/oige und 7 396 500 H. 5°/6ige, zusammen 58 044 900 K Pfandbriefe ver- zinslih find. Es sind ggeiers, aber noch nicht abgehoben 951 300 M, im Laufe des Monats April 1882 angemeldet 2 Grund- \stüdcke mit einem Feuerversicherungswerth von 108 9090 4

Dem fünfundzwanzigsten Rechenschaftsberihte der Magd äe- burger Lebens-Versicherungs-Gesell\chaft entnehmen wir, daß bei der Lebens- und Begräbnißversicherung im Jahre 1881 4865 Anträge auf 11 898 177 M Versicherungssumme gestellt und aus dem Vorjahre übernommen wurden, wovon 3780 Anträge auf 8 694 997 4. Annahme fanden. Der Versicherungsbestand der Kapitalversicherung belief si am 31. Dezember 1880 auf 33028 Policen über 62 329 821 Æ Versicherungssumme und hob sih durch Hinzutritt von 3781 Policen über 8 694 997 4 auf 36 809 Policen über 71024818 46. Versicherungssumme. Von diesen Versicherungen erloshen im Laufe des Jahres 2583 Policen über 5 431 329 4. Versicherungssumme, so daß Ende 1881 ein Versicherungsbestand von 34 226 Policen über 65 593489 M zur Jahresprämie von 1899073 Æ und einer einmaligen Prämienzahlung von 2855 As vor- handen war. Zu dem bei der Aussfteuerversicherung a8 31, Dezember 1880 vorhandenen Versicherungsbestande von 1604 Policen über 2 854 528 6. Versicherungssumme trat im Jahre 1881 ein Nettozugang von 118 Policen über 158 193 4. Versiche- rungssumme, so a am 31. Dezember 1881 1722 Policen über 3 012 721 46 Versicherungssumme gegen eine einmalige Prämien- zahlung von 6297 4 und zur Jahresprämie von 124 550 #4 vor- handen waren, Der Bestand der Kinderversorgungskafse betrug am 31. Dezember 1881 369 Policen über 598 Antheile mit einem Vermögen von 127 051 # Von den am 31. Dezember 1881 vor- handenen 61 Personen, welchbe an der Rentenversicherung betheiligt find, beziehen bereits jeßt 40 eine Rente von zusammen 19 219 Æ, während 8520 4 für 21 Personen den aufgehobenen Renten ange- hören. An Prämienreserven wurden 734095 A rechnungsmäßig zurückgestellt, wodur sich dieses Konto auf 9916 446 M erhöhte. Die mit Gewinnantheil Versicherten erhalten für das Jahr 1881 eine Dividende von 20 9%.

Verkehrs-Anstalten.

Triest, 4. Mai. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Ettore“ ist heute Nahmittag aus Konstantinopel hier eingetroffen.

Berlin, 5. Mai 1882.

Am Abend des 28. April ift, wie die „Cöln. Ztg.“ mittheilt, der bekannte Gutshof Papelotte auf dem Schlachtfelde von dds Po! den alle Tourislen zu besuchen pflegen, gänzli abge- »rannt.

_ Die diesjährige Opernsaison im Krollschen Theater wird morgen, Sonnabend, mit Verdi's „Troubadour“ eröffnet, Als Leonore und Azucena debütiren darin die russishen Sängerinnen Mlle. María de Lido und Mme. Alix Desta. Die beiden Schwestern, welche bisher nur in italienishen Opern gewirkt haben, werden an s Abend ausnahmsweise ihre Partien in italienisher Sprache ingen.

Auch der gestrigen Vorstellung der Meininger Rofmtater-

esellschaft wohnten Se. Majestät der Kaitok ei, verweilten is zum Schlusse und \prachen Hrn. Intendanz-Rath Chronegk huldvoll die Allerhöchste Anerkennung aus. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Wilhelm und Georg waren ebenfalls bei dieser Auf- führung von „Wallensteins Tod“ anwesend.

Das Personal des Friedrih-Wilhelmstädtishen Thea- ters, welches nach Beendigung des Stettiner Gesammtgastspiels \ch zu einem größeren Gastspielcyclus nah Bremen gewendet hat, be gann denselben unter persönliher Leitung des Direktors Julius Frißsche am Dienstag im dortigen Stadttheater mit dem „Lustigen Eile von Strauß, und zwar laut Telegramm, mit außerordentlichem

rfolge,

, Das Gastspiel der Münchener im Wallner-Theater bringt morgen, Sonnabend, als erste Novität das oberbayeriscbe Volksftück mit Gesang und Tanz: „JIohannisfeuer“ (Der Gemskönig) von Arthur Müller, dessen Dichtungen zu den besten, kernigsten dieses Genres zählen, welche die deutshe Bühne pet. Das Stück ist sorgfältig vorbereitet und auch, wie alle Stücke der Gäste, scenish reih ausgestattet.

Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel), Druck: W. Elsner.

Berlin:

Sieben Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

:¿ 105.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Auzeiger.

Berlin, Freitag, den 5. Mai

Nichtamíliches.

Preußen. Berlin, 5. Mai. Die Rede, welche der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten von Goßler in der (16.) Sitzung des Herrenhauses am Diensiag, 2. d. M., bei der Berathung des Geseßentwurfes, betr. Abänderung der kirhenpolitishen Geseße gehalten hat, hat folgenden Wortlaut :

Meine Herren ! Wenn Sie gestatten, werde ih mit den Bemer- Tungen des leßten Herrn Vorredners beginnen. Er rügte mir gegen- Über, daß ich in meinen gestrigen allgemeinen Ausführungen darauf hingewiejen babe, daß der Art. 3 der Vorlage nach dem Vorbilde des badischen Gesetes vom Jahre 1880 gefaßt und daß das Leßtere cin Werk des badischen Liberalismus sei. Meine Aecuferungen sind, glaube ic, in dem weiteren Zusammenhange, in dem ich die gestrigen Ausführungen that, richtig zu verstehen. Ich bezeichnete es als eine Sache der eminentesten politischen Bedeutung, daß nach der gegen- wärtigen Stellung dcr Parteien, namentlich aber des Centrums, das Letztere sich an der Grenzregulirung des Staates mit der Kirche betheilige, und in diesem Zusammenhange deutete ih nicht etwa, um die liberalen Mitglieder des Hauses zu bewegen, sich für den Arkikel 3 oder die Gesammtvorlage mehr zu erwärmen, als es sonst der Fall sein möchte hier an, daß das Vorbild des Artikels?3 von den ba- dischen Liberalen seiner Zeit den Ausgangspunkt genommen habe. Wichtiger sind die Detailfragen, welche die Herren Dove, Adams und Beseler angeregt haben. In die allgemeine Vertheidigung des Ar- tikels 3 trete ih nit einz; derselbe hat durch den Herrn Referenten und durch die Herren, welche dazu gesprochen haben, eine 8 beredte Vertheidigung gefunden, daß es nicht meine Aufgabe fein fann, die Prinzipien darzulegen, sondern nur, auf- geworfene Zweifel zu beleuchten und vielleiht zu lösen. Bereits Herr Adams hat in seinen Ausführungen darauf hingewiesen, daß man mit dem Begriff einer deutschen Universität nur eine solche Universität verstehen könne, welche innerhalb des Deutschen Reiches belegen sei; ih glaube annehmen zu dürfen, daß, wenn Herr Dove sagte: „cine Universität des Deutschen Reiches“, daß er nichts ande- res gemeint hat, als eine Universität, welche innerhalb der politischen Grenzen des Deutschen Reiches gelegen ift. Aus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses beziehungsweise Ihrer Kommission geht meines Erachtens hervor es ist dies eine allgemeine Bemerkung, die für den Antrag Beseler Bedeutung hat —, daß es die Auffassung der Staatsregierung hat sein müssen, daß in der Voraussetzung der Vorbildung eine Aenderung nicht hat eintreten sollen, \ondern daß durch Art. 3 nur beabsichtigt ist eine Aenderung in der Dis- pensationsbefugniß. Darum meine ih, wenn in der Vorlage, welche zur Berathung steht, von deutscher Universität die Rede ist, nichts anderes hat gemeint sein können, als was man in dem Gesetz vom 11, März 1873 mit „deutscher Universität“ bezeichnet hat, und da ist es wiederholt und klar ausgesprochen seitens der Regierung, anerkannt innerhalb der Kommission, daß, nahdem im Jahre 1870/71 die deutsche Verfassung eingeführt ift, unter „Deutsches Reich", unter „deutsch“ nichts anderes verstanden werden kann, als dasjenige, was sich auf das Deutsche Reich in der politishen Gestaltung des Jahres 1870/71 bezieht, und deutsch nur derjenige ift, welcher Angehöriger eines Bundesstaats des Deutschen Reiches ist.

Dieselben Erwägungen, welche im Jahre 1873 ftattgefunden, haben au bei Erlaß der Reichs-Justizgesezgebung vorgeschwebt, und es ist jedenfalls den juristischen Mitgliedern dieses Hauses bekannt, daß durch die Gerichtsverfassung für die zum Richteramt ih qualifi- zirenden Persönlichkeiten gefordert wird, daß diefelben innerhalb ihres dreijährigen Studiums der Rechtswissenschaft sih mindestens drei halbe Jahre dem Studium auf einer deutschen Universität gewidmet haben müssen, und auch damals hat Niemand daran gezweifelt, daß unter „deutscher Universität“ nur verstanden werden kann eine Universität , welche im Deutschen Reiche belegen ist, so daß damals, wie im Jahre 1873, mit Bestimmtheit der Gedanke zurückgewiesen ist, als ob eine außerhalb Deutschlands bele- gene, aber in deutsher Sprache lehrende Universität eine deutsche Universität im Sinne des Gesetzes sein kann. Jch glaube, darüber bcstehen keine Zweifel, weder in Bezug auf den Richterstand noch în Bezug auf die Handhabung unserer kirchen- politishen Gesetzgebung. Schwieriger ist die weitere Frage, welche Herr Dr. Befeler angeregt hat, und ih befinde mich dieser gegenüber in einer etwas mißlicheren Position als in der Kommission. Es ift vom Herrn Grafen Brühl darauf hingewiesen worden, daß die Staatsregierung eine Abänderung in dem Sinne des Beselerschen Amendements nicht verlangt habe. Das ist richtig und ih bin in der Kommission in optima fide gewesen, wenn ih erklärt habe, daß nah dem Verlauf der Angelegenheit im Abgeordnetenhause, nah den Be- rathungen in der Kommission und im Plenum, nicht angenommen werden könne, als sei durch den Fortfall der Silbe „Staats“ etwas Anderes zu sagen beabsichtigt worden, als was das Gesetz mit dem Worte „Staatsuniversität“ bezeichnet.

Nun ift von dem Herrn Dr, Beseler hervorgehoben worden, daß seit den Berathungen innerhalb der Kommission man zu der Auf- fassung habe verleitet werden können, als ob in der That etwas An- deres hat beabsichtigt werden sollen, und auc durch andere Reden klingt diese Muthmaßung hindur. Dem gegenüber habe ic mich an den historischen Gang der Angelegenheit zu halten, und halte au heute noch daran fest, daß in der That nicht etwas Materielles hat geändert werden sollen, fondern daß ledigli ein Nedaktionsfehler, ein lapsus vorliegt. Ic halte aud heute dafür, daß dur An- nahme des Amendements des Herrn Dr. Beseler ein Schaden nit entstehen würde, ih bin aber nicht in der Lage, diesem Amendement ausdrücklich entgegenzutreten. Ich bin weiter der Mei- nung, daß, falls in der That eine Perspektive auf eine Aenderung unseres Universitätswesens hat gezogen werden sollen, eine solche Per- \peklive erst Wirklichkeit erlangen könnte, wenn die Staatsregierung in die Lage verseßt wäre, ihrerseits die maßgebenden Schritte zu thun, um cine Glei&stellung, sei es in Bezug auf das juristische Studium, sei es in Bezug auf das medizinishe Studium, wie dies auc der Neichsgesezgebung gegenüber nothwendig sein würde, herbci- zuführen. JIrgend eine politishe Sorge nach dieser Richtung hin be- herrs{t mich nicht.

Die dritte Frage, welhe Herr Dr, Dove mir vorlegte, betraf die Worte „mit Fleiß“. Jch räume ein, daß die Frage insofern berech- tigt ist, als nah dem, was Herr Beseler hervorgehoben hat, im All- gemeinen Testate nit mehr üblich sind, soweit es ih um die Fleiß- frage handelt. Aber ih glaube do, daß, wie ih {on in der Kom- mission gesagt habe, kein Bedenken besteht, das Wort „mit Fleiß“, nachdem es auch in das badishe Gesetz Eingang gefunden hat, zu adoptiren. Wie die Sache in die Wege zu leiten, ist mir im gegen- wärtigen Augenblick zwar klar, aber do nicht in dem Sinne, daß i den Beschlüssen des Staats-Ministeriums vorgreifen könnte. Jedenfalls kann, wenn cine solche Bestimmung Gese wird, dies nicht dazu führen, auf die Glaubensstellung der Studirenden, der

evangelishen oder der röômisch-katholishen Theologen, irgend einen Einfluß zu üben. ago i E

Die in der gestrigen (59,) Sißung des Hauses der Abgeordneten in der Berathung des vom Herrenhause in veränderter Fassung zurückgelangten Entwurfs eines Geseges, betreffend Abänderungen der kirchenpolitishen Ge -

seße, vom Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten von Goßler gehaltene Rede hat folgenden Wortlaut :

Meine Herren! Nach einer Mittheilung, die ich mir von dem Herrn Präsidenten erbeten habe, liegt eine Meldung aus dem Hause gegen die Vorlage niht mehr vor, und halte ih es deshalb für an- gezeigt, um die Diskussion niht länger aufzuhalten, jeßt das Wort zu ergreifen und in einigen Punkten den Ausführungen des Hrn. Abg. Götting entgegenzutreten, die er im Eingange der heutigen Diskussion der Staatsregierung und auch meiner Person gewidmet hat.

Für die Erklärung, welche er der Einleitung seines Vortrags vorausschickte und die er am Schluß wiederholt aus\prach mit anerkennenêwerther Offenherzigkeit, er wünsche mit der Regierung am Scluß der Session abzurehnen, um nach dem Schluß der Session diejenige Waffe zu haben, die, wie der Herr Abgeordnete selbst sagt, wie ein frisher Ruf in unser Vaterland, in unser Volk hinausfklingen \oll, für diese offene Erklärung bin ih sehr dankbar, und auch dank- bar dafür, daß er meiner Person eine eingehende Kritik gewidmet hat. Ich kann versichern, ih lege die Kritik felbst täglich an mi an, aber ih mache sie mir niht ganz so leicht, wie der Hr. Abg. Götting sie sich gemacht hat.

In den einleitenden Säßen seines Vortrages \prah er die Be- hauptung aus, daß die Regierung nicht die Zügel in der Hand habe, sondern das Centrum, die Kurie. Jch weiß nicht, ob außer bei dem Hrn. Abg. Götting innerhalb ‘des Hauses diese Meinung noch ver- breitet ist; ich würde sehr erfreut sein, wenn auch andere Fraktionen dieses Hauses mit dieser Ueberzeugung hervorträten, es würde dann leicht sein, die Konsequenzen daraus in einer dem Staat erwünschten Weise zu ziehen.

Er knüpfte weiter daran die Bemerkung, und das sollte der Beweis dieser Behauptung sein, daß die Staatsregierung geneigt sei, sowohl die 1880er wie die 1882er Vorlage zu acceptiren, obwohl dieselben durch die Berathungen des Landtages verstümmelt seien. Meine Herren, die Thatsache allein, daß eine Vorlage der Staatsregierung nicht in vollem Umfange dur die Häuser des Land- tages angenommen wird, kann doch niemals, wie die Erfahrung lehrt, für die Regierung cin Grund sein, um eine solche Vorlage abzuweisen ; das ETönnte doh nur dann der Fall sein, wenn die ausgeschiedenen Bestimmungen der Art sind, daß sie in einem materiellen Konnex mit den anderen Bestimmungen, die in den Häusern des Landtages angenommen sind, stehen, und zwar in einem solchen Konnex, daß die stehen gebliebenen Paragraphen in \ih keinen erheblichen Werth haben oder den Gedanken der Staatsregierung in das Gegentheil verkehren. Davon ift weder 1880 noch 1882 die Rede gewesen und, wenn 1880 die Vor- lage der Regierung verstümmelt ist, wer hat an dieser Verstümme- lung Theil genommen, wer hat der verstümmelten Vorlage zugestimmt, Hr. Abg. Götting? Das sind doch wesentlih Ihre politischen Freunde mitgewesen ! Diejenigen Herren, die in diesem Jahre dazu beigetragen haben, die Vorlage zu verstümmeln, sind heute allerdings gegen die Annahme der verstümmelten Vorlage. Wenn man diese U a festhält, dann fällt die Beweiskraft einer derartigen

edufktion.

Der Hr. Abg. Götting ging noch weiter, er hielt gewissermaßen eine Inventur ab über den gegenwärtigen Zustand und fragte: wo sind wir ? Meine Herren, diese Frage, wo sind wir ? lege ih mir täglich morgens und abends vor, aber wir kommen, wenn wir ruhig in die Prüfung der Sache eintreten, doch zu anderen Resultaten, wie Hr. Abg. Götting. Er sagte es ist Alles aufgeopfert bis auf die Anzeigepflicht. Ich bitte doch auütigst dieses dite Buch anzusehen und mit déèên darin enthaltenen Geseßen diejenigen Paragraphen zu veräleichen, diè außer + Wirksam- keit getreten, oder in irgend einer Weise modifizirt sind. Von einer Aufopferung im Großen und Ganzen känn doch nicht ernstlich die Nede sein, und ih glaube, daß an der weitgehenden Behauptung auch der Hr. Abg. Götting bei eingehender Erwägung nicht festhalten wird, daß alles bis auf einen einzigen Punkt geopfert fei. Jedenfalls waren seine weiteren Ausführungen nicht geeignet, diese Auffassung zu unterstützen.

Die Vorbedingungen der Vorbildung so sagte der Herr Ab- geordnete weiter sind abgeschafft. Das ift nicht richtig, sie sind geändert, und zwar nah dem Muster von Baden und Hessen, und, wenn diese Abänderung im Art. 3 überhaupt eine Bedeutung hat, \o ist es wesentlich die, daß wir zur positiven Thätigkeit auf dem Boden der Vorbildung mit Hülfe des Centrums gekommen sind, und das kann ih nicht genug anerkennen.

Es handelt \sich nicht um einen Rothstiftstrich, sondern um einen organischen Aufbau. Was die mat:rielle Bedeutung des Art. 3 an- belangt, so reiht dieselbe doh viel weiter als der entsprechende Art. 1 der Borlage von 1839, Es war bekanntlich nur ein Zufall, daß damals troß der Mitwirkung Jhrer politischen Freunde die ganz allgemeine Befugniß der Staatsregierung angenommen worden ist, und jeßt ist in dem Sinne, wie Ihre Herren Gesinnungsgenofssen in Baden es 1880 gethan und wie in der Kommission auch Ihre Herren Fraktionsgenossen zum Theil es befürwortet haben, an Stelle der Dispensationsbefugniß ein organischer Aufbau errichtet. Wenn das nichts ist, dann weiß ih eben nicht, was nichts ist.

Meiter bemerkt der Herr Abgeordnete: die kommifsarishe Ver- mögensverwaltung soll dur die Vorlage aus der Welt verschwinden. Davon ift wieder nicht die Rede. Um was handelt es ih denn ? Darum, daß der meines Erachtens s\taatsrechtlich unrichtige Ge- danke, daß unter allen Umständen der Kultus-Minister ge- nöthigt ift, unter gewissen Vorausseßungen eine kommissarische Verwaltung eintreten zu lassen, daß dieser Gedanke etwas gemil- dert und die Möglichkeit gescaffen wird, unter Mitwirkung des ganzen Staats-Ministeriums den thatsäcblihen und politishen Ver- hältnissen Rechnung zu tragen und die Einleitung der Vermögens- verwaltung von der Zustimmung des Staats-Ministeriums abhängig zu machen. Damit s{hwindet do nicht die kommissarische Verwal- tung, sondern es ist eine von den vielen Fakultäten eingeführt, die in öffentlihen Rechtsverhältnissen nothwendig sind, und von denen im Uebrigen auch die Maigesetzgebung zablreiche Beispiele hat. J habe \{on ein andermal gesagt, daß die Ziffern der letzteren gehen über dreißig Fakultäten, die in ihrer materiellen Bedeutung zum Theil erheblich über das hinausgehen, was im Art. 1 unserer Vorlage be- anspruht worden ist.

Nun die Anstellung der Staatspfarrer es ist zum ersten Mal, daß ih sie bezeihnen hôre als eine Säule der Maigeseßgebung. (Heiterkeit.) Gerade einer der Ihnen nahestehenden Herren, Hr. Abg. Götting, es ist ja kein Geheimniß, was ich da erzähle gerade ciner dieser Herren hat in der Kommission auf Grund seiner prak- tishen Erfahrungen in bestimmtester Weise auf das Wärmste dafür plâädirt, daß Art. 4 der gegenwärtigen Vorlage angenommen werde. Die Regierung hat si hierbei allerdings ziehen lassen, aber unter der Sullimanna, wie ih glaube, sämmtlicher Kommissionsmitglieder.

Dann bleibt allerdings, meine Herren, immer eins übrig, das ift der Bischofsparagraph. Aber auch dieser Artikel ist niht der ganze Inhalt der Maigeseßgebung, es handelt gd, wie hier und ander- weitig erörtert ist, um die Frage, wie kann man mit Hülfe des Art. 2 abgeseßte Bischöfe untec Umständen wieder in ihr Amt urüdckführen, und da fokl allerdings in Klarlegung des Aller- ôchbsten Begnadigungsre{ts Träger der Krone die Möglichkeit gewährt werden, unter der ihm obliegenden landesherrlichen Erwägun andere Zustände herbeizuführen, die gegenwärtig bestehen. Mehr ist nit gethan, es ift nicht gesagt, daß wann und unter welchen Vor- ausfetungen der Artikel ausgeführt werden soll, es handelt sich viel-

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mehr allein darum, dem Landesherrn die Machtvollkommenheit irx staatliber Hinsicht beizulegen, wie der Papst solche bereits auf kirh- licher Seite inne hat.

Wenn man nach allen diesem ich hoffe, ih habe die von Hrn. Abg. Götting hervorgehobenen Punkte vollständig aufgefaßt und vor- getragen zu der Ansicht kommt, daß alles aufgeopfert i}, so weiß ich nicht, wie wir mit diesem starken Superlativ uns über eine Reihe von Fragen weiter verständigen werden. :

Sodann hat der Hr. Abg. Götting aus meiner Rede vom 30. März in dankenswerther Weise wirklich eine Reihe von Sätzen vorgetragen, die ih auch heute noch unterschreiben kann. Ih erinnere zunächst daran, daß alle meine Auslassungen in der zweiten wie in der dritten Lesung gewissermaßrn Monologe waren, denn wenn auch dasjenige, was damals die Fraktionen untereinander verhandelten und besprachen, sicherlih ihre hohe Be- deutung hatte, so bestanden sie doch im Wesentlichen tn den allge- méinen politischen Ausführungen, die wohl auch an andere Gegen- stände hätten angeschlossen werden können, und ih habe damals nicht ohne Ueberwindung in rein saclicher objektiver Weise mich in eine Reihe von Spezialitäten einlassen müssen, ohne ein besonderes offenes und williges Ohr hier im Hause zu finden. Ich habe meine Aus- führungen auf das allerknappste bemessen, weil es im Streite der Parteien immer möglih is, wenn die Regierung Worte ge- braucht, die irrthümlich so aufgefaßt werden können, als wenn die Regierung Oel ins Feuer gießen wolle. Hr. Götting bemerkt, ich

hätte damals nicht gesagt, wo überhaupt die Grenze wäre, er hat

aber selbst hinzugeseßt, die Grenze sehe er in der- Vorlage gezogen, und auch er hâlt fich erfreuliher Weise an das Thatsächliche. Jch wünsche nun nicht, daß der Abg. Götting nicht kritish an die Vor- lage in ihrer jeßigen Gestalt hinantreten möchte, er wird mir aber zu- gestehen, daß nur der Artikel 2 derjenige Punkt it, wo er und seine Freunde sih von der Staatsregierung getrennt haben, daß aber, objeftiv betrachtet, die übrigen Artikel nicht allein Freunde, sondern sogar energische Vertheidiger innerhalb der Fraktions8genofsen des Abg. Götting gefunden haben. Jch ernähne das nur, weil es immer mißlich ist, aus Uebertreibungen, wie wir sie gehört baben, Verschär- fungen in der Stellung der Regierung zu den Parteien eintreten zu lassen, zu denen zumal bei großen Aufgaben eine genügende Veran- lassung nicht vorliegt.

Es ift nun weiter daran eine Ausführung geknüpft worden, wie dem Centrum gegenüber die Staatsregierung operirt habe. Hr. Götting bezeichnet es als einen Pyrrhussfieg der Staatsregierung, wenn das Centrum endlich gezwungen werde, dasjenige als Geschenk anzunehmen, was es seit langer Zeit ersehnt hat, Meine Herren! Wenn der Hr. Abg. Glting sich nur gütigst * erinnern möGte an die zahlreihen Aeußerungen seiner Freunde, die ihm nahestehende Presse, felbst der Presse, wie sie im vorigen Sommer sich aussprach, so würde er sich des einmüth;gen Rufes er- innern, das Centrum möge endlih einmal mitmachen, möchte nicht andere Leute seine Angelegenheiten besorgen lassen, das wäre dann der Anfang einer neuen politischen Phase, dann könnten fich die Frak- tionen neu und nach richtigen Grundsäßen gruppiren, dann würde es besser sein, wenn nicht blos mit dem Nothstift in der Gesetzgebung gestrichen, sondern organish aufgebaut werde. Jeht, wo nun Art. 3 die Situation geändert hat, da verlangt der Hr. Abg. Götting, die Königliche Staats8regierung folle die Wendung nmcht acceptiren. Zwischen diesen Aeußerungen finde ih einen Unterschied, eine Dis- krepanz, die i ch wenigstens nicht ret verstehe. Jch betrachte es mit dem Herrenhause als einen Fortschritt, wenn wir im Jahre 1882 einen Artikel 3 annehmen, der im Jahre 1880 von liberaler Seite zur Beilegung kirhenpolitischer Differenzen erfunden worden ist. Ih lasse mir diesen Erfolg nicht ganz verkümmern. Mit Hülfe dieses Bildes eines Pyrrhus\ieges steigerte Hr. Götting seine Betrachtungen bis zu dem Bilde von Napoleon am Sedantage. Meine Herren! Auf solche Bemerkungen gestatten Sie mir, daß ih nicht eingehend antworte, das hat sein Mißliches, ih bin nicht im Stande, so große Bilder zu gebrauchen, ich glaube, wir würden dann mit größeren Mißverständnissen auseinandèrgehen, als es nach unseren bisherigen Begegnungen gere{tfertigt wäre.

Hr. Götting weist ferner ganz richtig darauf hin, das Herren- haus sei in der Lage gewesen, den Art. 4 der Regierungsvorlage wieder herzustellen. Das ist ganz zutreffend, meine Herren, ih halte auch meinerseits an meiner Auffassung fest, wenn ih es sehr bedaure, daß der Art. 4 der Vorlage niht angenommen is, er wäre meines Erachtens ein wichtiges Brett zu der Brücke gewesen, auf der wir auf das andere Ufer hinüberkommen. Es hat nicht sein sollen, aber trolzdem lasse ich dieses Mittel, diese Handhabe nicht fahren. Der Herr Abgeordnete knüpfte daran mehrere scharfe Bemerkungen gegen das Herrenhaus. Es würde mir nicht geziemen, wenn ih das Herrenhaus ver- theidigte gegen Angriffe, die hier gemact werden, aber er wird mir nicht widerprechen, wenn ich ihn bitte, er möge die Güte haben, anzuerkennen, daß die von ihm citirten Ausführungen die subjektiven Ausführungen des Referenten sind, und daß ihr wahrer Sinn nit zweifelhaft ift, wenn man die Sache im Zusammenhange liest; ferner weiß der Hr. Abg. Götting, daß der Herr Referent in der Minorität der Kom- mission geblieben ist und gegen das Geseß gestimmt hat. Das sind zwei Thatsachen, und kann man daraus meines Erachtens nicht die Folgerung ableiten, als entsprece dieser Satz, der überdies einer an- deren Auffaffung fähig ist, dem Gedankengange des Herrenhauses. Es kommt {ließli hinzu, daß, wenn man dem Gedankengange des Referenten weiter folgt, man zu anderen Resultaten kommen muß. Sein Gedankengang war ein etwas zusammengedrängter, aber in Be- ziehung auf den Sinn trifft wenn der Hr. Abg. Götting die Güte haben will, es nochmals genau zu lesen der Referent meines Erachtens zusammen mit einem Gedankengang über die Kontinuität der Gesetzgebung, dem ich bei der ersten Lsung Ausdruck gege- geben habe.

Am S{luß seiner Ausführungen faßte Hr. Götting seine An- \{auungen dahin zusammen, daß die Signatur der Lage, wie sie bereits im Eingang der zweiten Lesung Seitens einer sciner Fraktions8- genossen zusammengefaßt war, dur das Zusammenwirken von Kon- servativen, Centrum und Polen gegeben sei, während er als Pro- testant, Patriot und Volksvertreter von seinem Standpunkte aus in dieser Angelegenheit nicht mitwirken könne. Meine Herren! Sie werden anerkennen, daß bei der Komposition der Fraktionen in unserer Reichs- und Landesvertretung es sich für die Staatsregierung nit allein darum handeln kann, mit bestimmten Fraktionen die Aufgaben zu lösen, deren Lösung sib die Staatsregierung im Jn- teresse des Landes vornimmt, es if auch unmögli, daß die Staatsregierung, wenn sie es für richtig bält, eine geseß- geberische Ausgabe dur{zuführen, ledigllÞh und um es» willen, weil gewisse Fraktionen si vielleiht dafür erklären, die der Staatsregierung auf anderen Gebieten entgegengestanden haben, aus diesem Grunde allein ihre Vorlagen fallen läßt. Jch darf ja auch darauf hinweisen, was ja auch in der Presse laut geworden ist, daß es vielleiht sogar mögli gewesen wäre, für das vorliegen Gese mit Hülfe des Hrn. Abg. Götting und anderer Herren, die ibm näher stehen, wenigstens für eine Reihe von Paragraphen der Regierungsvorlage eine Majorität zu gewinnen, daß dies aber ge- \{citert ist, Das darf man wohl als eine Thatsache ansehen, die Gründe will ich nicht weiter erörtern.

Also ich mag die Sache ansehen, wie ih will, ich kaan immer nur sagen, es handelt \sich um einen bestimmten Paragraphen, bei