1882 / 106 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Großbritannien und Jrland. London, 5. Mai. (W. T. B.) Jn der beutigen Sißung des Unterhauses kündigte Hicksbeah an, daß er am nächsten Montag eine Ne- solution vorshlagen werde, in welcher beantragt wird, daß die Regierung ihre gsammte Politik Jrland gegenüber dem Parlamente unterbreite. Gladstone erklärt sih damit einverstanden, daß die Diskussion über die Resolution am Montag stattfinde.

Gutem Vernehmen nach hat heute eine Versammlung der konservativen Partei stattgefunden, in welcher mit Einstimmigkeit beschlossen wurde, die weitere Entwickelung des irländishen Programms des Kabinets abzuwarten. Wenn die Antworten der Negierung auf die diesbezüglihen Fragen der konservativen Deputirten unbefriedigend ausfallen, foll ein Tadelsvotum gegen das Kabinet beantragt werden.

6. Mai. (W. T. B.) Der „Daily-News“ zufolge wäre eine Anzahl Whigs im Unterhause gesonnen, sür den

Antrag Hicksbeach, betreffend die Politik der Regierung

Jrland gegenüber, zu stimmen. Italien. Rom, 5, Mai.

Kardinalswürde an den Erzbishof Mac Cabe zu danken und eine bezügliche Adresse zu überreihen. Jn seiner Antwort belobte der Papst die Beständigkeit der Jrländer in den über sie verhängten Prüfungen und ihre Hingebung an den Glau- ben. Er wies ferner auf die sehr schweren Gefahren hin, denen sie auf dem Wege ausgeseßt seien, auf welchen man sie zu drängen suche und sprach die Hoffnung aus, daß die Jrländer nicht von der Mäßigung abweichen und nur legitime Mittel anwenden würden, um das Loos des Vaterlandes zu verbessern. Der Papst beglückwünschte s{hließlich die irishen Bischöfe zu ihrer Haltung und empfahl dem irischen Klerus und dem

olke, denselben Gehorsam zu leisten.

Zeitungsstimmen.

Die „Nordd. Allg. Ztg.“ widerlegt die Behauptung,

daß die Einführung des Tabackmonopols „nothwendigerweise den wirthschaftlichen und finanziellen Ruin des Bundesstaates Bremen herbeiführen werde und daß die Bedeutung Bremens als einer Handels- und Seestadt mit dem daselbst konzentrirten groß- artigen Tabacllgeschäft so eng und unauslöslih verknüpft sei, daß die Zerstörung dieses wesentlih auf der Versorgung Deutschlands beruhenden, mit dem Bestehen eines Reiche- Tabackmonopols unvereinbaren Geschäftszweiges die Cristenz- grundlagen des gesammten bremischen Handels in verhängniß- voller Weise erschüttern müßte“, indem sie an der Hand der oblen, welche nah einem Artikel in Nr. 16 der statistischen dorrespondenz das „Jahrbuch für die bremishe Statistik“ git Bremens Handelsverkehce im Jahre 1881 darbiete, be- mertl : __ Der Werth der gesammten Einfuhr in Bremen im Jahre 1881 ist nah diesen Mittheilungen in runder Summe auf 5544 Millionen Mark geshäßt. Davon entfallen auf den Taback und die Taba- fabrikate 444 Millionen Mark, d. h. ca. 8%. Der Werth der Ein- fuhx an S{afwolle ist „nur um 1 Million Mark geringer; derselbe beläuft sich auf 435 Millionen Mark. Der Werth der Einfuhr be- trägt ferner für Reis 33 Millionen Mark, für Petroleum fast 25 Millionen Mark, für seidene und halbsetdene Waaren fast 15 Millionen Mark, für Roggen über 12 Millionen Mark, für Mais, Kaffee und Schmalz und zwar für jeden dieser Import-Artikel über 10 Millionen Mark.

__ Neben dem Werthe der einzelnen Einfuhrartikel kommen aber insbesondere für den Schiffsverkehr wesentlich auch deren Gewichts- mengen in Frage. In dieser Beziehung nimmt aber der Taback mit ca. 43 Mill. Kilogramm, im Verglei mit dem Import von ca. 185 Mill. Kilogramm Reis, ca. 157 Mill. Kilogramm Petroleum, ca, 87 Mill. Kilogramm Mais, ca. 65 Mill. Kilogramm Noggen, erst die fünfte Stelle cin.

__ Diese Zahlen sprechen für sih selber, sie dürften genügen, um die Beruhigung zu gewähren, daß der Handel Bremens auf recht sicheren Grundlagen basirt ist, die durch das Tabackmonopol nicht ohne Weiteres erschüttert werden.

«Fn derselben Zeitung lesen wir weiter:

Von den Gegnern einer höheren Besteuerung des Tabacks wurde stets als ein Argument gegen dieselbe vorgebracht, daß dadur das Werthverhältniß des minderwerthigen inländischen Tabacks zu Gunsten des ausländischen verschoben und demgemäß der inländishe Taba- anbau eingeshränkt werden müsse. Die Unhaltbarkeit diejer Be- hauptung wird „sehr treffend dur folgende Zahlenreihe illustrirt, welche vom Minister der Rechnungskommission des Abgeordneten- hauses auf eine deshalb gestellte Anfrage vorgelegt wurde. Es betrug der Tabadckbau in Hektaren :

: in den übrigen : ; in ( Etatsjahr n deuten E Preußen Staaten Zollgebiete 1871/72 5925 16 748 22 673 1872/73 7207 19 283 26 490 1873/74 8533 21 967 30 500 1874/75 5933 16 523 22 456 1875/76 5888 18 405 24 293 1876/77 5213 16 522 21 735 1877/78 5206 12 709 17915 1878/79 5096 12 920 18016 - 1879/80 4679 12 594 17 273 1880/81 5967 18 292 24 259 1881/82 6927 20 460 27 387

Während also von 1871—73 si überall ein mit dem steigern- den Konsum der Gründerjahre Hand in Hand gehendes rapides Steigen des Anbaues zeigt, tritt im Jahre 1874 ein rapides Fallen auf den früheren Stand und von da ab ein stetiger Rückgang des Anbaues ein, so daß derselbe 1879 kaum 2/5 des höcbsten Jahres 1873 und nur etwa } des Jahres 1871 beträgt. Sofort aber mit dem Eintreten der höheren Besteuerung, 1880, das ist des Schutzes des inländischen Anbaus, war überall derselbe verstärkt aufgenommen, {on in diesem Jahre die ursprünglihe Höhe und {hon 1881 fast der höchste Stand des Jahres 1873 erreiht. Da der Tabackban fast durchweg vom E betrieben wird, so erhellt daraus, wie

ut der deutshe Bauer den ihm zu Theil gewordenen Schutz seines abackanbaus praktisch zu würdigen weiß.

Das „Deutsche Tageblatt“ veröffentliht eine tabellarishe vergleichende Uebersicht über die Ein- und Ausfuhr der wichtigsten Waarenartikel in der Zeit vom 1. Januar bis ultimo März 1882 resp. 1881 und zicht daraus folgendes Resultat:

Die Ergebnisse des ersten Quartals d. J. sind durchweg ewiß nur als sehr befriedigend zu bezeihnen. Auf dem gesammten

ndustriegebiet zeigt sich, durch die überall steigenden Exportziffern

deutlihem Ausdruck girradh eine erfreuliche Zunahme der Handels- ewegung; neben den Eisen-, Baumwollen- und Wollenwaaren, bei

war, finden wir jegt auch Seiden- und Leinwaaren in hervor- ragender Weise an der Exportzunahme betheiligt. Während für diese beiden so hochwichtigen Artikel seit dem Beginn des Jabres 1880 zuerst Stillstand und bald auch ein Zurückgehen sich bemerkkar machte, übersteigen die heutigen Exportziffern derselben bereits wieder die höcbsten Sue jener Zeit. Für Wolle wie für Seide sind jeßt wieder England, die Vereinigten Staaten und andere .trans- atlantischen Länder unsere Hauptabnehmer geworden.

In der Ausfuhr von Leder und Lederwaaren begegnen wir ebenso ciner stetigen Steigerung und auch bei dem Holz hauptsächlich gesnittenen europäishen Hölzern zeigt \sich eine nichts weniger als unbeträchtlihe Zunahme.

Bei den verschiedenen Mühlenfabrikaten ergiebt \ich in ziemli gleicher Höhe cine Abnahme der Ein- und eine Zunahme der Aus- fubr, zusammen von annähernd 20000 t ; wenn auch die erstere unserer heimischen Mühlenindustrie in vollem Maße zu gute kommt, so wird doch hierdurch und die biëlang sich ergebende Zunahme in der Aus- fuhr der im Laufe der leßten beiden Jahre nah und nach eingetretene Rückgang im Gesammtabsaß noch nicht wieder ausgeglichen und sicher

(W. T. B.) Der Papst empfing heute Nachmittag eine zahlreihe irishe Deputa- tion, welche erschienen war, um ihm sür die Verleihung der

war es denn auch die höchste Zeit, um an die Gewährung der jeßt beshlofsenen, demnächst wohl Gescteskraft erlangenden, sehr wesent- lichen Erleichterungen zu gehen.

Als etwas Auffälliges möchte man es bezeichnen, daß wir, noch immer in der Lage sind, Getreide, wenn au nicht in großen Massen, so doch von nicht unbedeutendem Belange zu exportiren; wenn der Zoll unser Getreide wirklich so sehr vertheuerte, wie man gern be- hauptet, würde ein derartiger Export, bei dem doch verdient werden foll, wohl kaum mehr möglich sein.

Der einzige Artikel, welher in der diesmaligen Uebersicht eine Ausnahme macht, sind die Steinkohlen, deren Einfuhr eine recht be- drückende Zunahme aufweist, während diese für die Ausfuhr nur un- beträchtlich isl; {on hieraus allein ergiebt si, wie dringend noth- wendig es ist, daß wir in Bezug auf Kanalbauten endlih aus dem Stadium des Projektemachens hinaus- und endlich einmal zu einer wirklichen Ausführung gelangen.

Die „Politishe Wochenschrift“ {reibt über den „Vorzug im Regierungsentwurf des Tabackmonopols“/: Gegner des Monopols haben unsern neulichen Aufsatz über den Feh- ler in dem Monopolentwurf der Regierung als eine Verwerfung des Mo- nopols überhaupt angesehen. . . Der Entwurf genügt keineswegs den Anforderungen, die man an das Ideal eines Tabackmonopols zu stellen berechtigt ist, aber er ist troßdem, oder vielmehr gerade deshalb zur Einführung desselben bei einem starken Konsum und ciner dem- entsprehend hochentwickelten Tabackindustrie sehr geeignet. Denn er will die Preise nur wenig erhöhen, den bisherigen Konsum also in seinem Umfange beibehalten und somit die bestehende Tabackindustrie mögli wenig beschränken. Dies ist nun einer bedeutenden, plöß- lihen Erhöhung der Preise vorzuziehen, da bei ihr ein starker Rück- {lag im Konsum und damit ein Rückgang in der ganzen Industrie mit Entlassung zahlreicer Arbeiter unvermeidlich wäre. Jett wird an das Bestehende angeknüpft, die bisherigen Arbeiter zum größten Theil verwendet (80 000 von 88 000) und es ift nur eine später allmähliche Erhöhung der Preise, bis zu der erwünschten vollen Anspannung der Steuerkraft des Tabaks in mehreren Zwischenstufen zu fordern. So kann man dem Konsum stets Zeit lassen, sich den erhöhten Preisen anzubequemen und man sieht sih niht gezwungen, eine große Anzahl der vorhandenen Arbeiter zu entlassen, sondern braucht nur in der Aufnahme neuer vorsihtig zu Werke zu gehen und kann mit der Einschränkung des Betriebes abwarten, bis die bisherigen mit der Zeit vershwunden sein werden. __ Ueber „Tabackmonopol oder Tabacksteuererhöhung““ äußert sih dasselbe Blatt u. A. wie folgt: Daß die jeßige Gewichtssteuer von allen Besteucrungen des Labacks (das Monopol mit eingeschlossen) die lästigste für den Tabalpflanzer sei, ist nicht zu leugnen. Bei ihr ist nur der Tabackhandel und die Tabalfabrikation in Wirklichkeit frei, während die Freiheit des Tabackbaues nur eine sehr nominelle ist und der Tababauer sih aller möglichen Unbequemlichkeiten der Kontrolle und den Nachtheilen der vorweg zu zahlenden Steuer zu unterwerfen hat. So lange aber noch überhaupt Aussicht auf die Ein- führung des Tabakmonopo!s vorhanden ist, halten wir es für an- gebrachter, seine eminentea Vortheile jeder anderen Steuererhöhung gegenüber auseinanderzuseßzen, anstatt auf eine Beantwortung der Brage, wie cine solche am besten einzurihten wäre, einzugehen. Denn alle finanziellen und wirthschaftlihen Bedenken, die man gegen das Monopol erheben kann, lassen sih in erhöhtem Maße gegen jede Steuererhöhung einwenden, alle Nachtheile machen \sih bei ihnen mindestens ebenso geltend, während die Vortheile zum Theil nue vam UNoNoDoE. U E D e M: Nur das Monopol ermöglicht die sozialpolitisch \so wünschenswerthe Berücksichtigung der Werthabstufungen, bei ihm allein kann der bessere Tabak so viel höher besteuert werden, bei der Gewichts\teuer wird in Wahrheit gerade „die Pfeiffe des armen Mannes" vor allem getroffen, während der Raucher der besten Rauchtabacke oder von ehten Havannacigarren eine noch s\so hohe Gewichtésteuer oder Zollerhöhung so gut wie gor nicht verspürt. Das Monopol i} weitaus die beste Steuer - Erhebungsform, denn während bei der Gewichtssteuer und Zollerhebung diese be- deutende Erhebungskosten verursaht, die den Steuerzahler belasten, ohne dem Staate eine Einnahme zu verschaffen, so beträgt beim Monopol umgekehrt der jährlihe Gewinn, der aus der Form der Steuererbebung allein resultirt, selb#st nach den Berechnungen der Gegner des Monopols eine Summe von 36—40 Millionen Mark.

Uebrigens sind alle Gegner des Monopols, sämmtlihe Tabad- interessenten und die gesammte Mane ausnalhms- los auch Gegner jeder Steuererhöhung. Dabei ver-

werfen sie dasselbe, nit, weil bei ibm eine ergiebige Besteuerung des Tabacks unmöglich oder diese an sich nicht zu rechtfertigen wäre, sie berufen sih nicht auf das Wohl der Konsumenten, wie bei anderen indirekten Steuern, sondern sie stellen sich allein auf den Standpunkt der Tabainteressenten. Niemals aber wird die Erhöhung einer direkten oder indirekten Steuer anders als gegen den Widerspruch der Interessenten durchzuseßen sein, Diese alte Erfahrung wird man auch wieder machen, wenn man bei etwaiger Ablehnung des Mo- nopols an einen Ersatz der durch dasselbe erhofften Einnahme zu denken gezwungen wird, Es unterliegt aber doch keinem Zweifel, daß das Interesse der Gesammtheit über den e et steht und fo wird über kurz oder lang au der Vortheil einzelner unserer Taback- fabrikanten und Tabahändler dem des Deutschen Reiches weichen müssen und troß ihrer und ihrer vermeintlihen Beshützer das Tabak- mene zum Wohle unserer Steuerzahler seinen siegreichen Einzug auch bei uns halten.

Amtsblatt des Reichs-Postamts, Nr. 28, Inkhalt: Verfügungen: Vom 28. April 1882. Portofreiheit der Kommission für die Beobachtung des Venusdurhgangs. Ermittelungen über den Postpäkereiverkehr auf den Eisenbahnen. Vom 27, April. Kennzeichnung der Nachnahmesendungen.

Nr. 29, Inhalt: SeTI gungen Vom 1. Mai 1882, Post- anweisungs-Verkehr mit Frankreih. Zurückforderung von Briefen 2c. nach Schweden dur die Absender. Eröffnung der Eisenbahnstrecken

Babenhausen Hanau und Hetbah Kailbach.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In Carl Heymanns Verlag Mcletott ersien in fünfter Auf- lage: Die Preußischen Baupolizeigesetze und Verord- nungeu mit besonderer D Enng der in der Haupt- und Re- sidenzstadt Berlin und in der Provinz Brandenburg geltenden bau-

welchen solhe Steigerung bereits seit längerer Zeit zu konstatiren

umgearbeitet und bis auf die neueste Zeit fortgeführt von F. Seydel, Regierungs-Assessor. Preis eleg. gebunden 5 H Die tiefgreifenden Veränderungen, welche dur die Gesetgebung seit dem Beginne des verflossenen Jahrzehnts auf allen Gebieten des öffentlichen Rechts ein- getreten sind, find auch auf das Baupolizeiwesen und die verwandten Gebiete von fo erheblichem Einflusse gewesen, daß eine neue Be- arbeitung der vor nunmehr vierzig Jahren zuerst erschienenen „Preußishen Baupolizeigeseßze „und Verordnungen“ notbwen- dig wurde. Die vorliegende fünfte Auflage des Buches ließt sih in Zweck und Methode im Wesentlihen an die früheren Auf- lagen an. Sie enthält in __ systematisher Anordnung eine: Zusammenstellung der gegenwärtig geltenden baupolizeilichen: Bestimmungen mit Eins{chluß der bezüglichen Ministerialerla\se und- Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe und bildet fo ein den An- forderungen des prafktishen Bedürfnisses entsprechendes Handbuch für

olizei- und Kommunalbehörden, Baumeister, Bauherren und Bau- andwerker. Das Gebiet des Allgemeinen Landrechts, sowie ins- besondere die Provinz Brandenburg und die Stadt Berlin sind vor- zugsweise berücksichtigt worden. Wie seinerzeit die früheren Auflagen so dürfte auch die vorliegende neue Auflage, die na Form und:

tritt, in den betheili-ten Kreisen eine wohlwollende Aufnahme finden.

Land- und Forstwirthschaft.

Aus dem Kreise Minden, 1. Mai, meldet man der i: y Prß. Ztg.“ : Das Sprüchwort sagt, daß, wenn sich am 1. Tei Vit Krähe im Roggen verstecken kann, die Ernte gut wird. Danach müßte sie dies Jahr brillant ausfallen, denn der Roggen, der {hon Aehren bekommt, ist so hoc, daß si fast ein Stor darin verstecken kann. Bei dem überaus fruhtbaren Wetter gedeiht alles prächtig und theilweise sind die Kühe schon auf die Weiden gebracht. Die Obstbäum e blühen sehr reih, so daß auf reichliche Obsternte zu hoffen ist. Die Kartoffeln haven si sehr gut erhalten; sie haben einen niedrigen Preis, der Centner 1,25 Sehr theuer ift das Vieh geworden ; fo gelten Absaßferkel 18—21 4 das Stück. of- a M L s A A daß der bei den mehrjähri-- gen |chlechten Ernten, unter der Last der enorm hohen 4 erliegende Landmann einmal aufathmen kann. S E

Gewerbe und Handel. F In d F euerversicherungs-Gesellschaft wurde Seitens der Direfti über den Rechnungsabsch{chluß für das Jahr 1881 Bericht O Die Gesellshaft wurde im vergangenen Jahre von so erheblichen Schäden betroffen, daß dem Kapital-Reservefonds zur Deckung des - Verlustes die Summe von 240 6909 4 entnommen werden mußte. Die Zahl der Schäden betrug 1109 und die Gesammtsumme der im Jahre 1881 bezahlten und am Schlusse desselben mit 505604 M reservirten Entschädigungen 3 430 536 M, oder 1303495 #Æ# mehr als im Jahre 1880. Die Ent- shädigungen entficlen auf 65 industrielle Nisiken mit 1431 652 J, auf 353 landwirthschaftliche Risiken mit 751 717 Mh. und auf 638 fkaufmännishe, sowie gewöhnliche Mobiliar- und Immobiliar-Versicherungen mit 570771 A6 Die während des Jahres in Kraft gewesene Versicherungssumme beträgt 2261 110 703 K ist also gegen das Vorjahr um 42941178 M gestiegen. Von der ersteren Summe wurden 903 787 836 # in Nückdeckung gegeben, und verblieben am Ende des Jahres 1 215 497 906 4 oder 22 477 377 K mehr in Kraft als beim Jahres\c{lusse 1880. _, In der ordentlichen Generalversammlung der Gladbacher - Rückversicherungsgesellschaft erstattete der Vorstand über die Ergebnisse des Jahres 1881 Bericht. Nach demselben hat das ungünstige Geschäftsresultat der Gladbacher Feuerversicherungs-Gesfell- schaft cine nachtheilige Einwirkung auf die Erfolge des Instituts - ausgeübt, so daß die Jahresrechnung mit einem Verluste von 93 919 A abschließt und zur Deckung desselben nah Absforbirung- der Kapitalreserve im Betrage von 16640 # dem Grundkapitale 37279 entnommen werden mußten. Die im Fahre 1881 in Kraft gewesenen Rückversicherungen belaufen sich abzüglich der aufgehobenen Uebertragungen auf 132 826 086 4, sind also gegen das Vorjahr um 18019 408 6 gestiegen, und es wurden an Prämien für dieselben 255 016 M oder 29 707 F mehr eingenommen als im Jahre 1880. Von obiger Summe waren am Jahres\{lusse 74230 115 M oder 8 923 675 M mehr in Kraft als 1830; es wurde für diese Summe eine Prämienreserve von 93517 frei von Pro- vision auf neue Rechnung vorgetragen. Die Gesellschaft wurde im Laufe des Jahres von 244 Schäden betroffen, und betragen die

Entschädigungen für die geordneten und reservirten Sc{äd 118 306 M mehr als 1880. i n. P New - York, 5, Mai. (W. T. B) Baumwollen-

W oe g b G ri Sprituludren Si allen Unioushäfen 2s 000 B., Aus- ubr na roßbritannien 46 B., Ausfuhr nach dem Konti 19000 B., Vorrath 568 000 B. l : nfinent

Verkehrs-Anstalten. Southampton, 5. Mai. (W. T. B.) Der Damvfer des Norddeutschen Lloyd „Elbe“ ist hier eingetroffen. f „New-York, 5, Mai. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Wieland“ ist hier angekommen.

Berlin, 6. Mai 1882.

Am morgigen Sonntag wird auf der Rennbahn zu Hoppe- garten der zweite Tag des Frühjahrs-Meetings des Union-Club abgehalten werden. Es werden an diesem Tage ge- laufen werden: 1) Jungfern-Rennen um den Staatspreis von 1400 M, zu weldem 12 Pferde angemeldet sind; 2) Rennen um die goldene Peitscbe und den Staatspreis von 2 00 Æ, welches 13 Unterschriften aufweist; 3) Rennen um den Staatspreis 111, Klasse von 3000 M, zu welhem 9 Nennungen erfolgt sind; 4) Verkaufsrennen um den Preis von 1000 Æ, das bis jeßt 5 Unterschriften aufweist, zu dem aber noch die Nennungen bis heute Abend offen gehalten wer- den, und 5) Effenberg-Steeple-Chase mit Herrenreiten um den Staatspreis von 1200 Æ, für welbes 8 Pferde genannt sind. Die Extrazüge werden wieder um 2 Uhr und 2 Uhr 30 Minuten vom Ostbahnhofe abgelassen. Die weiteren Renntage des Frühjahrs- Meetings sind auf den 14. und 29. d. M. angeseßt. Das Sommer- Meeting findet am 11., 12. und 14. Juni statt.

Eoudon, 06, Mat. (V T B.) In Her Maljesty's Theatre begann heute Abend die Aufführung des Bühnenfest- \spiels „Der Ring des Nibelungen“ mit dem Vorabend „Rheingold“. Der Vorstellung, welche glänzend verlief, wohnten auch der Prinz von Wales, der Herzog und die Herzogin von Edinburg, der Großherzog und die Großherzogin von Medlenburg-Strelitz bel Das Haus war überfüllt.

Washington, 6. Mai. (W. T. B.) Eine Depesche des Ingenieurs Melville von der „Jeannette“ an den Sekretär der Marine, datirt aus dem Delta des Lenaflusses vom 24. März, meldet, gal er den Lieutenant de Long und seine Gefä hrten todt aufgefunden habe. Melville seßte seine Naforshungen na Lem : ES Chipp, dem Kommandanten der zweiten Scha- uppe, fort.

Redacteur: Riedel,

Verlag der Expedition (Kessel), Druck: W. Elsner. Sechs Beilagen

Berlin:

polizeilihen Vorschriften, ursprünglich herausgegeben von C. Jaescchke,

(eins{hließlich Börsen-Beilage).

Inhalt in einer wesentlih veränderten Gestalt vor die Oeffentlichkeit :

der ordentlichen Generalversammlung * der Gladbacher

‘gelten lassen, und daß sie durh die Form der Vorlage den

mächtigen Prinzipien daran geknüpst seien zum Nachtheile

„WÆ 106.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 6. Mai

1882.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 6. Mai. Jn dec gestrigen (3.) Sißung des Neichstags trat das Haus sofort in die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ab- änderung der Gewerbeordnung, ein.

Der Abg. Dr. Lasker begann mit der Anerkennung gegen die Regierung, daß einzelnen Mängeln der Gewerbeordnung E werden solle, daß die Regierung gegenüber dem notorishen Andrange gegen sehr erhebliche Zweige des deut- {hen Volkswirthschaftsbetriebes eine gewisse Mäßigung habe

Willen bekundet habe, mit dem großen Ansturm auf die Gewerbeordnung eine Pause, vielleicht gar einen Abschluß zu machen, das Prinzip der Gewerbesreiheit niht erschüttern und sich auf von ihr nicht gebilligten Wegen nicht weiter s{hleppen zu lassen. Freilich werde nach den Vorschlägen der Regierung das Prinzip der Gewerbe- freiheit praftish so ausgeübt, daß von der Freiheit nur r wenig übrig bleibe. Er habe absihtlich mit dieser An- erkennung begonnen, weil er sehr viel gegen die Vorlage ein- uwenden habe. Sie sei so ungemein ¡chwierig in ihrer Ab- ffung, daß man einige Tage brauche, um sie nur zu ver- stehen, und wer das Unglück habe, gleichzeitig im Reichstag und im Abgeordnetenhause zu sißen, sei unmögli im Stande, in sie einzuoringen. Er selbst wisse sich troß eifrigen Stu- diuins gegen FJrrthümer niht völlig gesichert. Das Geseß erfalle in drei Theile, in eine Regulirung der nicht konzessions- eién Gewerbe, in die Behandlung des Hausirgewerbes und in die Regelung eines großen Geschäftsbetriebes, dem zum ersten Male in dieser Vorlage ein {werer Makel und Schaden zugefügt werde, des Geschäfts der Handelsreisenden. Gleich der erste Punkt der Vorlage weise ein bedenkliches Prinzip auf, das wiederholt wiederkehre. Er lasse die Frage an si unentschieden, ob die Berechtigung zum Hufbeshlag von einem Zeugniß ab- hängig gemacht werden solle, in Preußen bestehe das Bedürf- niß dafür entschieden nicht, vielleiht anderswo, und man wolle daher die Einführung der Zeugnißpfliht den einzelnen Landesregierungen überlassen, wodurh die Gewerbeordnung in eine Anzahl landesgeseßliher Bestimmungen zersplittert würde. Es werde aber noch ein anderes Prinzip dabei ein- geschmuggelt, es werde der Absolutismus der Regierungen durch ein Reichsgeseß begründet. Es wäre doh natürlich, die Freiheiten, die man den Einzelstaaten geben wolle, in die Hände der Geseßzgebung zu legen; man wolle aber dur ein Reich8gesey die Landesregierungen nur zum Erlaß der Ausführungsbestimmungen ermächtigen. Er habe diesen harmlosen Hufbeschlag herausgegriffen, um zu zeigen, welche

der Herrschaft der gesammten Reichsgeseßgebung zu Gunsten t vi pl Ger obrteiten und absolutistischer lrwaltliins: weise im Gegensaß zur konstitutionellen Ordnung, Jn Bezug auf andere Gewerbe. die untersagt werden dürften, obwohl sie an eine Konzessionspflicht niht gebunden seien, nehme die Vorlage zweierlei Veränderungen vor. Sie reihe einige Gewerbe neu in die Zahl derer ein, die untersagt werden könnten; ob die richtigen gewählt seien, werde der Prüfung der Kommission unterliegen. Jn einem zweiten Punkte aber werde vom Geiste der Gewerbeordnung abgewichen. Man habe nämlich in der Gewerbeordnung sih bemüht, die Untersagungsgründe so präzis wie möglih zu sassen, und sie von dem Nachweis bestimmter Thatsachen abhängig zu machen. Diescs gewiß sehr heilsame Prinzip habe die Regierung auf- gegeben und dafür die s{hwankende Bestimmung hingestellt, daß gegen den Gewerbetreibenden Thatsachen vorlägen, die dessen Zuverlässigkeit in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb in Zweifel stellten. Damit würde der Willkür der Polizei Thor und Thür geöffnet und er bitte diejenigen, welche noh nicht so sehr mit polizeiliher Ueberwachung gesegnet seien, und denen die preußishe Praxis nicht aus der Nähe bekannt sei, sih die Konsequenzen klar zu machen. Demnächst schilderte Redner die außerordentliche Willkür, welche dem Gewerbe der öffentlihen Schaustellungen gegen- über eingeführt werden solle, namentlih bezüglih der Volks- belustigungen und öffentlichen Musikaufführungen, da hier die Willkür, welche der Polizei jeyt {hon in die Hand gegeben sei, sich bis zur Höhe eines bedeutenden politischen Uebels erhebe, denn der betreffende Gewerbetreibende könne wegen seiner politischen Apsiht in seinem Gewerbe geschädigt werden. Hieraus erkläre sich auch, daß bei den Wahlen Lokale zu Versammlungen nicht hergegeben worden seien, mit der Entschuldigung, daß der Landrath alsdann die Mukäkaufführungen verbieten würde. Diese Willkür dürfe nit durch Reichsgeseß zu einer berechtigten umgeschaffen werden. Man solle sih doch hüten, einen Gewerbebetrieb wie den der Schaustellungen, welcher fo tief in das Volksleben einschneide, an die Willkür einzelner Personen zu knüpfen. Das Hausir- gewerbe sei in demselben Grade wichtig, Die See desselben bezeichne n Bu Mohl in seinen aus persönlicher Erfahrung gemachten Auszeihnungen. Es bestehe cin Kampf wischen dem stehenden Gewerbe und zwischen dem Hausir- Landel, in diesen Kampf sei aber die Regierung nicht un- parteiish eingetreten. Die besten und rührigsten Kräfte im Handelsstande seien gerade im Hausirgewerbe thätig. Man könne von dem Charakter der Leute denken, was man wolle, viel mehr Schweiß brauche der Hausirer zu seinem Gewerbe, als jeder andere Kaufmann. Man dürfe den Hausirhandel nicht als ein verähtliches,als ein zu unterdrückendes Gewerbe betrachten. Am meisten würde das die Landwirthschaft s{hädigen. Dies aus, das sih in einer späten Nahmittagsflunde mit dieser che beschäftige, berühre das sehr wenig, aber wenn die Bene rungsfähigkeit einer ganzen Bevölkerungéklasse unter Polizei- aufsicht gestellt werden solle, dann nehme die Sache doch einen sozialen Charakter an. Entlassene Offiziere, entlassene Beamte könnten sich leichter wieder einen Erwerb verschaffen, als Hau- sirer, denen die Konzession entzogen sei. Solche Leute, welche dur den „wohlwollenden Polizeislaat“ aufs Trockne geseht seien, vermehrten das Proletariat. Eine fernere Beshränkung

den betreffenden Kaufleuten, welhe ihre speziellen Waaren führten, sonst komme der Polizist und erkläre sie als Hausirer. Während in anderen Ländern der Stand der Handlungsreisenden emporgehoben werde, suche in Deutschland die Geseßzgebung dèn Stand der deutshen Hand- lungsreisenden herabzudrücken. Auch für den einfachen Stand der Handlungsreisenden sei eine Legitimationskarte jeßt {hon erforderlich und zwar mit Recht; die Ertheilung derselben solle aber in Zukunft abhängig gemaht werden von verschiedenen Kriterien. Es solle ihm die einfache Reise für ein Haus verboten werden, wenn derselbe unter Anklage stehe oder zu einer Woche Gefängniß verurtheilt sei. Es sei als Grundsay anerkannt worden, daß auf öffentlihen Straßen und Pläßen an dem Orte des Domizils Handel getrieben werden könne und zwar niht nach der Regel des Hausir- gewerbes. Dagegen solle es auch jeder höheren Ver- Lao! gestattet sein, dieses Geschäft an dem Orte des Domizils selbst zu cinem konzessionsfähigen Gewerbe zu machen. Hier werde also mit reihsgeseßliher Gewalt für jeden einzelnen Staat vorgeschrieben, daß die Landespolizei- behörde gegen das Prinzip der Gewerbeordnung für ihren eigenen- Bezirk ein besonderes Territorium machen könne, -es hôre also das Reichsgesey auf, und die Herrschaft des Hrn. von Madai fange an. Wer solle da noch wissen, was in dem einen oder anderen Staat gestattet sei und was nicht ? Man verbiete damit nur, daß anständige Personen Geschäfte mit Nichtkaufleuten machten. Glaube man denn, daß die Konsumenten dabei gewinnen würden ? Ueber den Weinreisenden werde so viel geredet. Aber die Gutsbesißer hätten ihren Wein wohl immer billiger von ihnen bezogen als von einer Weinhandlung in der Stadt, und die Belästi- gungen, die dieselben bereiten sollten, seien wohl sehr leicht abzuweisen. Wenn eine Deputation von Krämern dieses Gesetz gemacht hätte zur Ausbeutung des Landvolks, so hätte sie nicht besser die Paragraphen gemactt haben können, als sie hier for- mulirt seien. Eine weitere Bestimmung sei, daß die Hand- lungsreisenden und Hausirer niht unaufgefordert in eine Wohnung kommen dürften. Wie solle denn hierbei noch der Begriff des Hausirens bestehen? Wer derartige Besuche nicht würische, könne das ja leiht durch Anschlag an der Thür be- kannt machen, und die Zuwiderhandelnden mögen dann unter das Verbot fallen. Aber mit einer Bestimmung, wie der vorliegenden, bringe man es dahin, daß auf den Höfen aus- gerufen werde, kaufe Wein, kaufe Cigarren, und melde nich dann jemand am Fenster, so dürfe ihn der Reisende besuhen. Er komme nun, zu einem Punkte, wo die Geseßgebung Dinge zu leisten versuche, die sie nicht leisten könne, zu der Kolpoxtage. Dieselbe jolle, wenn er von der Bibel und Bibelstellen absehe, sich nur mit Schriften patriotishen Fnhalts Fen bürfen, sowie mit Schulbüchern, Landkarten und landesüblihen Kalendern. Was unter leßteren zu verstehen, wisse er niht recht. Aber patriotische Schriften! Was seien patriotishe Schriften ? Vor fünf bis sechs Jahren sei jede vom Centrum ausgehende Schrift sür unpatriotish erklärt worden. Heut möge das an- ders sein. Aber in einem Lande, in dem der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten offiziell an einen fremden Staat schreibe, daß eine geahtete Partei gegen die Verfassung des Landes sei, und in einer Monarchie republikanische Tendenzen habe und im Sinne des Schreibers seien republikanische Tendenzen unzweifelhaft unpatriotishe könne man der L IRONnG niht zumuthen, eine solhe Ermächtigung der Verwaltungs- behörde in die Hand zu geben, ohne sih den Vorwurf zu machen, daß man direkt den Parteibewegungen die Geseße auf den Leib s{hreibe. Nehme man nur die Wahlflugfchriften ; solhe der Konservativen gälten jeßt für patriotisch, die der Liberalen nicht, die des Centrums zur Hälfte. Auch hier habe man einen Krebsschaden der jeßigen polizeilih gefärbten Ge- sezgebung. Reichten die bisherigen Strafgeseße bezüglich der unsittlihen Schriften niht aus, so suche man diesen Theil derselben zu verbessern, aber verbiete nicht die LEIN tage überhaupt. Sogar hier in diesem Hause sei der Vor- wurf des Unpatriotismus gemadtt worden; wenn nun der Polizist eine solche höne Rede von der Rechten lese, und sih dieser Meinung anschließe, so verbiete derselbe die Verbreitung entgegengesezter Anschauungen durh Flugschriften als un- atriotisch. Nehme man si vor diesem Gesege in Acht, die egierung gehe damit um, das Deutsche Reich in die Färber- butte dex preußischen Polizei hineinzusenken, und in der Wolle polizeilih färben zu lassen. Wenn man auch noh so viele Sympathien für einzelne Beshwerden habe, möge man do genau prüfen, was dem Hause dargeboten werde, nach seiner (des Redners) Meinung werde sehr wenig Brauchbares bleiben und das Allermeiste sei zurückzuweisen. ? E Der Abg. Dr, Hartmann erklärte, seine Partei sei seit einer Reihe von Jahren für eine Abänderung der Gewerbe- ordnung eingetreten, auch in diesem hohen Hause, wo die Anträge Ackermann und von A zu Gunsten des Gewerbe- standes noch in der Erinnerung seien. Seine Partei habe damit manchen Erfolg erzielt, allein dieselben genügten nicht weder nah der Meinung seiner politishen Freunde noch na der Meinung der betheiligten Kreise, Jet hätten die ver- bündeten Regierungen einen weiteren Schritt auf den von seiner Partei P Wege gelyan den er mit Freuden begrüße. Denn seine Partei sei in der Hauptsache mit dem- selben einverstanden, wenn sie auch gegen AESOR Ein- wendungen zu machen / habe, und darum nicht alle Aus- lassungen des Abg. Lasker zurückweisen könne. Seine gs billige es, daß es den Landesregierungen zuge- anden werde, die Betreibung des Hufbeshlags von einer Prüfung abhängig zu machen. Jn Bayern und Sachsen ohe man gute Erfahrungen damit gemacht, wie er höre, auch in Schlesien, wo die Hufshmiede aus eigener Jnitiative eine Alg eingeführt hätten. Der Abg. Lasker befürchte von dieser Bestimmung eine Zersplitterung der Re En i Allein das Deutsche Reich t ein so großes Gemeinwesen un das Leben der deutshen Nation so reih gestaltet, daß nicht alles der Reichsgesehgebung überwiesen werden könne, und

des Handels ergebe sich aus der Bestimmung q Geseßes , daß Handelsreisende nur anbieten dürften

Volksvertretung wohl ausführen werde. Man brauche sih indessen über diese Bestimmung jeßt nicht {hon zu erhiten. Es liege ein dringendes Bedürfniß vor, daß die Musikauf- führungen, die nicht der höheren Kunst gewidmet seien, schärfer als bisher fontrolirt würden, vor allem sei es nöthig, dem sogenannten Tingel-Tangel zu Leibe zu gehen. Db bezügli der Ausführung dieser Gesezesbestimmung das Richtige ge- troffen sei, ob nicht Modififationen zu machen seien zu Gunsten der Kreise, auf die der Abg. Lasker hingewiesen, darüber werde sih in der Kommission weiier verhandeln lassen. Sicher sei, daß ein: strenge Kontrole dringend nöthig fei. Auch er sei der Meinung, daß die im §. 35 der Gewerbeordnung ange- führten Berufskreise einer höheren Aufmerksamkeit bedürftig seien, als das bei der jegigen Geseßgebung möglih sei, Die Maßnahmen gegen die Wanderlager fänden die volle Theil- nahme seiner Partei. Auch die Kolportage habe vielfa \{hädlich gewirkt. Der Abg. Lasker habe dies gleichfalls zuge- standen, nur meine derselbe, daß die gegenwärtige Vorlage der Polizei zu viel freie Hand gebe, und finde die Beschränkung der Schriften nicht ganz glüccktlih. Auch hierüber werde sich reden lassen; denn seine Partei behaupte keineswegs, daß Alles vollkommen sei, sondern nur, daß ein dringendes Bedürfniß vorliege. Der Abg. Lasker meine, durch diese neuen Aende- rungen werde der Stand der Handlungsreisenden herabgedrückt werden. Das Gegentheil fei der Fall. Man werde denselben höher stellen, indem man ihn schärfer scheide vom Hausir- gewerbe, und dieses Bestreben werde sihec von Erfolg sein. Den Schwerpunkt der Novelle bilde die Neuregelung des Hausir- gewerbes. Auch hier hätten sich die Ausführungen des Abg. Lasker nicht so gegen die Neuerung selbst, so viel er verstan- den habe, gewendet, sondern gegen die Mittel, durh welche dieselbe herbeigeführt werden solle. Wollte man diesem Ge- werbe überhaupt ans Leben gehen, so würden alle Parteien einem solchen Vorhaben widersprechen. Denn auch seine Partei halte dasselbe für unentbehrlih, wenn seine Partei auch nicht so weit gehe, zu behaupten, daß in ihm die besten Kräfte der Nation vertreten seien. Aber es sei richtig, eine große An- zahl Hausirer erwerbe ihr Brot redlih, wie alle Menschen im Schweiße ihres Angesichts. Man finde unter ihnen auch wohl selten solhe Jdeale, daß sie den Käufern die besten Waaren in das Haus trügen, troßdem seien sie nöthig, zumal in dünn bevölkerten Gegenden mit Ackerbau, wo Städte weit entfernt seien. Die dichte Bevölkerung Sachsens würde den Wegfall der Hausirer leiht vershmerzen können, allein die Sache müsse doch auch vom Standpunkt der Hausirer betrachtet werden. Men habe in Sachsen eine Reihe armer Ortschasten, deren wirthschaftlihe Basis auf dem Hausirgewerbe beruhe, und diese würden {wer geschädigt werden, wolle man jeßt dieses Gewerbe ganz beseitigen. Noch einige weitere Bedenken möchte er hier gleich in Anregung bringen. So möchte er in §. 33a, eine s{ärfere Definition der Bedingungen haben, unter welchen die Erlaubniß beschränkt werden solle. Ebenso wäre eine Präzisirung der Befugnisse nöthig, die den Polizeibehörden in Bezug auf den Widerruf von Konzessionen eingeräumt sei. Dies und was seine Partoi sonst noch an der Voriage vermisse, werde sie in der Kom- mission und in den weiteren Stadien der Berathung zu er- reihen suchen, nur ein Desiderium sei hier noch erwähnt, das die Einführung von Arbeitsbüchern betreffe. 1869 seien dieselben nur für die jugendlichen Arbeiter eingeführt. Fm Fahre 1878 habe die Regierung vorgeschlagen, die Führung der Arbeitsbücher bis zum 18. Jahre auszudehnen, der Reichstag habe das 21. Lebens- jahr angenommen, und den Arbeitern das Recht eingeräumt, noch über dieses Jahr hinaus sich Zeugnisse zu erbitten. Nach den Erfahrungen, die er in Sachsen- mit den Arbeitsbüchern ge- macht, könne er nur versichern, daß sih gute Arbeiter nie gegen dieselben gesträubt hätten, und wie sollten fie auch, habe doch er (Redner) auch bei jeder Beförderung Zeugnisse b po en gehabt. Er habe vor der Wahl offen erklärt, daß er für obligatorische Arbeitsbücher eintreten werde, und troßdem sei er gewählt worden. Die Sozialdemokraten hätten Ordre be- kommen, füc den Liberalen zu stimmen, aber sie hätten nicht parirt. (Abg. Kayser widersprah dem.) Er bleibe bei seiner Behauptung. Arbeiter, die vertraulich mit ihm gesprochen, hätten ihm gesagt, daß sie gegen Arbeitsbücher nichts ein- zuwenden hätten. Seine Partei werde darum bestrebt sein, auch in diesem Punkt ihrer Anshauung noch Geltung zu verschaffen. E

Der Abg. Büchtemann erklärte, der Vorredner habe den Abg. Lasker nicht widerlegt, aber gezeigt, daß er in ein- zelnen Punkten mit sich reden lasse. Nur die leßten Bemer- fungen des Vorredners gäben ein Bild von der Auffassung von dessen Freunde. Der Abg. Hartmann habe sich für Ar- beitsbücher ausgesprochen, gegen die in Arbeiterkreisen ent- schiedene Abneigung bestehe. Dem gegenüber schienen dessen Deduktionen und die Erfahrungen aus den vielen Examinibus, die derselte zu seiner (des Redners) Freude mit Erfolg be- standen habe, nicht hinzurei®en, um die Nüßlichkeit der Ar- beitsbüher zu beweisen. Die Arbeiter seien deshalb dagegen, weil dadur den Arbeitgebern geradezu ein Aufsichtsreht ein- geräumt werde. Der Vorredner sei deshalb für die Vorlage, weil sie die Mittel enthalte, um die alte Polizeiwirthschaft wieder einzuführen, Jn Bezug auf die Handlungs- reisenden würde die geforderte Legitimation, p. Kontrole gar keinen Zweck haben, denn, wolle die Polizei eine genaue Kenntniß des moralishen Charak- ter des betr. Reisenden haben, so müsse die Legitimation wenigstens in jedem Monat e: Mal ausgestellt werden. Dur diese Legitimationsverpfl gung würde aber der Denun- ziation und anderen niedrigen kanen Thür und Thor geöffnet werden. Und welche Schwierigkeiten würde es mit ih bringen, solch einen Legitimationsshein zu erhalten! Wenn nun Jemand diese Scy E umsci be, und in den Besi des Legitimationsscheines eFeiang! sei, so komme derselbe in die Charybdis, der Berechtigung zum wieder verlustig zu gehen ; derselbe brauche z. B. nur auf fremdem ain einen Hasen geschossen haben, so werde ihm die Berecht del genommen, und er

seine rtei habe auch zu den einzelnen erungen das Berin daß sie derartige Dinge ohne rkung der

üsse mit sei amitia hun ern eines Hasen wegen. ner —- Wenn man als Motiv für die Regierungsvorlage in Bezug