i änkung der ndlungsreisenden die Be- | Bettelsiab bringen. Ueber die Frage _ der Versagung des Acichstags- Angelegenheiten. der Verordnung vom 9. Februar 1849 und namentlih des Gesezes | nur vorübergehend mit einzelnen unregelmäßigen Dienstleistungen | werden können, welche den in Betracht kommend i
auf ET Desriulu E. S L a o dürfte diese wohl | Scheines E d die Lokalbehörden zu entscheiden, S vom 3. A 1854, auf Grund deren nit nur die alten, E beshäftigt werden. Diese nicht in einem ten Arbeitsverhältniß eben, und die Vorausseßungen der Unterst ungzan Decditniffen durch die Annahme der Vorlage niht gehoben werden. | die Gemein rden, sih wohl hüten würden, etwas zu Begründung Zeit der ungöverfafsung noch erhaltenen Kassen der Handwerks8- | stehenden Arbeiter werden dem Zwange eben so wenig unterworfen | Bedingungen ihrer Fortdauer an Ort und telle selbft festzustellen Er erahte vielmehr die Aufrehterhaltung, ja sogar die Be- | thuny,was s{ließlihihren Säckel in Mitleidenschaft ziehenwürden. | des Entwurfes cines Gesetzes, betreffend die Kranken- gesellen neu belebt und (rorganifirt, fondern au unter Anwendung | werden können, wie die sonstigen Arbeiter, welche, ohne einen be- | im Stande sind. :
S des Hausirhandels für not , dig, denn dei der | Aut der Stand der G scäftsreisenden solle in dies em Geseße versicherung der Arbeiter. „M Bemeinden D. p y s Derwalton een inte Suanaes Broeritever zu haben, bald für diesen, bald für jenen tage- Wie diese Rüsichten eine örtliche Organisalint der Kranken- traurigen Lage der Bevölkerung, namentli in den östlichen | mißtrauish angesehen werden. Was verstehe man unter dem Aus den bisherigen Verhandlungen über die geseßlihe Regelung wertvye ellen un a Mp Man Sees. ‘Die Zahl Vieser Daneben ee "Me pee be Ql R E iee s aleichee 3 Bescbäfticun f n e OnE L s ib s von T IEER Provinzen, ms dieses Gewerbe für Viele e einzige Ers e ma N ps Eer F Ei Detuns dar E vat. sich s an, Val, e Ee Kassen : deteng am Ende des Jahres 1876, also unmittelbar nah dem | stehenden Gewerbebetriebe beshäftigt werden, ein unmittelbarer geseß- | verwalteten Krankenkassen wünschenswerth. ‘Die gegenseitige Dee
L rden - e n erletten 5 h i : ; E L ER ; ; e s : E E Dirt e on Es E Cepenjad aeeÁ v veeg Es Fulle nue das Hausirmäßige von dem Stande | erften Zeit der ErwerbEunfähigkeit zu oewbeen ist, einer besonderen 360 204 Mitgliedern. 9 it u M Manidls: fiel die auf dan Sine alle diger Magde einzuführen Personen Ceccbtfert I Jue | versigering ber die geno Pt bura dir cativen Gleichheit der
DEUNs / 1 ( : [ alle diesen Klafsen angehörenden Personen gerechtfertigt erscheint, oder Krankheitsgefahr die rationellste, übt d die bei i icht denn ihre Produkte seien es do, die dur den Handel an | abgeschnitten werden. Es dürfe nur bei denen aufgekauft | Regelung bedarf. Die Höhe des Risikos, welches mit der Ver- vom 3. April 1854 beruhende Befugniß der höheren Verwaltungs- | ohne besondere örtlihe Regelung ni E t Ee l en mobletdic E
e e elmes E I G t durbgeführt werden fann. dur{zuführende Selbstverwaltung einen wohlthätigen moralischen , DI ( A : ; ; - | ficherung der Entschädigungen für Erwerbsunfähigkeit von längerer behörden, da, wo einem vorhandenen Bedürfniß durch Ortsstatute ierher gehören : i B odu- Z [i 1 n 2 € , da, 2 1 [ Í ierher gehören : Einfluß aus und erleichtert d den Mann gebraht würden. Es sei eigenthümlich, daß, wid werden, die mit den Sachen e M, Bein E Dauer Ti dee E LELONEG ist, macht es unerläßlich, für nit entsprohen wurde, ihrerseits durch Verfügung die Begründung Í H Die Panblunorackülïen und -Lehrlinge, sowie die Gehülfen ake L Id RMRENE U f un
Auch die Geschäftsrei Bekämpsung der Simon ea zirten. Auch die Ge srei auf welden Grundlagen derselbe von Krankenkassen für Handwerks ; ; ( ! ( ) zule zur Dektampsung der Simulation unentbehr- C l 4 hem : t l if w l gesellen und Fabrikarbeiter zu er- ehrlinge in Apotheken, welche na [t li trol würden, der Bundesrath gewisse Branchen ausnehmen dürfe, | seien, es. solle auch da nur der hausirmäßige 6 dar a v au geregelt werden mag, eine Organisation zu schaffen, welche eine zwingen, hinweg, und es verblieb nur die Befugniß der Gemeinden | unter die das “ore Bong Borg n C n M | atr ior en dieser Art bestehen bereits in großer Zahl. Neben wie die Weinreisenden. Diese bildeten freilih eine Klasse, die | drückt werden. Es sei gefragt worden, was es bedeuten solle, | große Zahl von Betrieben zusammenfaßt. Die für eine solche um- und weiteren Kommunalverbände, diesen Zwang dur Ortsstatut oder | zahlreiche Personen, für welchbe ein Zwang zur Krankenversicherung | den von den Gemeinden oder unter ihrer Aufsicht auf Grund von am frühesten in den Ruf gekommen fei, An- | daß das unaufgeforderte Eintreten in die Wohnungen ver- | fangreichere Organisation erforderliche Verwaltun muß nothwendig Beschluß einzuführen. Von dieser Befugniß ist bis jeßt nur in einem | na ihrer ganzen wirthschaftlichen Lage nit gerechtfertigt erscheint, | Ortsstatuten oder älteren landesrechtlichen Bestimmungen für die im dere zu belästigen. Sie würden aber troß des | boten sei; wie man da noch hausiren könne? Das Eintreten | in die Hand zentraler Organe gelegt werden und ist deshalb nicht ge- höchst geringen Maße Gebrauch gemaht. Bis zum Schlusse des
l ? ( Z ; Ind ze V n : ( ( l während eine Scheidung zwischen versicherungspflichtigen und nicht | Gemeindebezirke beshäftigten Gesellen, Gehülfen und i Gesehes davon nit ablassen. Der Geseßentwurf treffe das | in das Haus sei erlaubt, der Hausirer solle aber niht durch | eignet, für die große Zahl der Fälle vorübergehender Erwerbs- Jahres 1880 sind im ganzen preußischen Staate nur 278, in allen | versicherungspflichtigen Angehörigen dieser Rae ria allgemeine | oder mehrerer Bac s L biorbe Lud ie Hausirgewerbe am Wohnorte selbst am härtesten. Die | alle Zimmer laufen, alles durchsuchen und auskundschasten. | unfähigkeit die Entschädigungen so s{leunig festzustellen, wie dies die übrigen Bundesstaaten zusammen nur 20 Ortss\tatute erlassen; eine geseßliche Vorschriften niht ausführbar sein würde. Arbeiter größerer Betriebe begründeten Kassen. Diese beiden Formen
2 ; T ; ; ; ; ; ; i andi ‘irthshaftlihe Lage der verleßten Arbeiter erfordert. Ebensowenig Beschlußnahme ‘weiterer Kommunalverbände, durh welche die Ver- den’ dem T tgewerb Ö i i 3 igkeit ; ihm zugänglichen statistishen Nachrichten bewiesen aber nicht, | Derselbe solle sch wie ein gebildeter anständiger | Wir [Le 8 E 4 # 4 1 ( , ( Î | on den dem Zransportgewerbe angehörenden Betrieben wird | der Krankenkassen lassen sich ohne Schwierigkeit dergestalt weiter aus- Bah das Baustrgewerbs, mwelidea am Dele Feldt betrieben | Mensh betragen L N vausgcloent in eve | Sbube gegen Eâbisunzen dur Siiulotidnen Sitten eingeführt würe, ift überbaupt mi@e erfales. * Gie e arbeiter aus denfelben Gründen nicht enzubezleger een. rener berung | bilden, daß sie den an malci® [7 verallgomciaZa be Ne HaRO werde, überwiege. Und besonders wichtig sei es, daß dabei nur ohnung eintreten. Dann habe der Abg. Lasker gefragt, was Der dem Reichstag unterm 8. März 1881 vorgelegte Gesetz- der Krankenkassen ist di W iht eingetreten und , wel vus- | fo ; eib fo verallgemeinern, daß sie künftig die höheren Verwaltungsbehörden zu entscheiden hätten, nicht patriotishe Schriften seien. Hierauf habe er zu erwidern, es entwurf, betr. die Unfallversicherung der Arbeiter (Drucksachen Nr. 41) ebensowenig a fich e \ Oeft E e wérde “e Dele läßt O h für die in den meisten PEN erung, rétuti esdeimen felleiden Preisen mte ‘fu ten S De Ge! Aen einmal die Gemeindebehörden sollten hier mitwirken. Man | handele si hier nicht um Partei- und Flugschriften, sondern } enthielt demna (8. 8, 9) eine Bestimmung, na welcer die Ent- der dur das Gefeß vom 7. April 1876 gegebenen, bisher | {äftigten Personen ist ein unmittelbarer geseßliher Versicherungs- | die Verpflichtung, Krankenkassen Für die in ihrem Bezirke b shäftigten ene al h blen on von Vai Beurtheilung s inen balt bat b S: a D, R Les u Je Dat e e a emer dur Unfalloresbecos s L für die gus E Billalipe Æ d sang a dur{chführbar, weil sie vielfa A iers der Beschäftigung | Arbeiter zu errichten, welche ihnen bisher nur A Tenn fie van örtlicher Verhältnisse . ganz absehen zu wollen. In einigen | patriotischen Jnhalt hätten. roße Heiterkeit links. tan hrten erbsunfähigkeit ni egenstan e i ervorgehenden Krantenta}jen eine allgemeine Verbreitung dieser Kassen | bei demselben Arbeitgeber einem beständigen Ortswechsel unterworfen | Ortéstatut den Versicherungszwang eingeführt batt , fünfti Punkten sei allerdings eine Erleichterung des Hausirgewerbes | lahe auf der Linken, er bedaure das von ganzem Herzen, | sein sollte, und die Motive des Entwurfs Seite 40 nahmen, um diefe eintreten. Allerdings haben bis zum Schlusse des Jahres 1880 im | sind, wodurch der zuständigen Behörde desjenigen Drag, wo der Ge- | dur geseßliche Vorschrift iner e A Dg alornan ê eingetreten, aber diese sei gegen die Ershwerungen von gerin- | daß er hier erst definiren solle, was patriotish und Patrio- | Lüke auszufüllen, eine Revision der das Krankenkassenwesen der preußischen Staatsgebiet 559 Krankenkassen für Arbeiter mit etwa | werbebetrieb seinen Siß hat, die Kontrole über die Erfüllung der | nehmern eres Betriebe die Errichtung von Krankenkassen für die em Werth Auch auf der Rechten werde man jih der UÜeber- | tismus sei, denn es gebe au einen Patriotismus, der über | Arbeiter regelnden Geseßgebung in Aussicht, durch welche den 23 000 Mitgliedern die Rechte eingeshriebener Hülfskassen auf Versicherungspfliht unmöglich gemacht wird. Eine Ausnahme hiervon | von ihnen beschäftigten Arbeiter, welhe bisher in ihrem Belieben Sliin nicht verschließen daß der Hausirhandel durchaus nöthig Flugschriften und Parlamentsreden und Parlamentsgelächter O Me n er L der E fab i Grund des Geseßes vom 7. April 1876 erlangt, Unter diesen be- machen diejenigen Betriebe , welche einen so großen Umfang haben, | stand, geseßlich unter gewissen Vorausseßungen zur Pflicht zu und ter vollen Aufmerksamkeit der Gefeßgebung würdig | stehe, einen Patriotismus, den man im Herzen fühle für e E Rae A 4 E h U be bes fn N M E alle a And W p Me n denselben beschäftigten Personen besondere Kranken- | machen sein. i Fei. Derselbe sei namentlih für die ländlihe Bevölkerung | Fürsten und Vaterland : das werde unter Patriotismus ver- | geführten Erwerbsunfähigkeit, wenn auch unter Beschränkung der Hülfskassen“ umgewandelt sind. In bén übrigen Bündesftaaten baben tulkssig 8 far Gai ab E M Binnendampfsciff, Neben diesen beiden Arten von Krankenkassen werden in dem in den östlihen Provinzen ein Bedürfniß, Durch den | standen, das verstehe die Reichsregierung darunter, und von Dauer des Zeitraums, grundfäßzlich gebilligt und sich dur die in der im ganzen 321 Kassen die Rechte eingeschriebener Hülfskassen erlangt, fahrtsbetrieke beschäftigten Arbeiter dem Versicherungszwange un- ar ie d ei A Be gon S Grund S berigen Geseß- ausirhandel komme eine Reihe von Artikeln aufs | solchen Patriotismus getragene Schriften das seien patriotishe | Sißung vom 15. Juni 1881 beschlossene Resolution (Drusachen von denen indessen nur 120 neu errichtet sind. Inmittelst ist in | mittelbar dur geseßlihe Vorschrift zu unterwerfen. Dabia loten: eslehenden Krankenkassen ihre Stelle finden können. nd, welche sonst nit dahin kämen, da die kleinen Städte | Schriften. Dem Abgeordneten von der konservativen Seite | Nr. 238, Stenographische Berichte Seite 1784) A für que Preußen die Zahl der für Handwerksgesellen und Fabrikarbeiter auf 3) Eine weitere von dem unmittelbaren geseßlichen Zwange aus- 1) die Knappschaftskassen welche auf Grund der berggeseßlien «gar nicht in der Lage seien, dergleihen Bedürfnisse zu befrie- | sei er für sein Entgegenkommen dankbar; seine Aus- | ¿u dem L R E Nevision der das Hülfskassenwesen be- Grund der früheren Gesetzgebung bestehenden Kassen, welbe noch zuschließende Klasse bilden diejenigen, welche zwar für stehende Ge- Borshriften der Einzelstaaten bestehen und in der Mehrzahl der digen. Es sei unrichtig, daß die Hausirer den Handwerkern | stellungen würden in der Kommission erledigt werden können. | treffenden Geseßgebung ausgesprochen. niht în „eingeshriebene Hülfskassen“ umgewandelt sind, von 5239 werbetriebe, aber außerhalb der Betriebsstätten derselben arbeiten. leßteren den Krankenkassenzwang“* bereits für sämmtliche Bergarbeit Konkurrenz machten, da sie Waaren vertrieben, die nur in | Der Geist der Vorlage sei, daß die Freiheit, wie sie berechtigt | rin, E S a Kasien mit 716758 Mitgliedern am Soluse des bres 1480 2 bag jo gestaltet, des e S IS L 4 A E N und | zur Durchführung gebracht haben ; s : \ s Z ; ; f G ; ; : : „als i * ganuar d. F. : D 4 i; j / use DIHTes “O0 ZU® F haufig fo gestaltet, daß sie gleichzeitig für mehrere Unternehmer ar- 2) die Krankenkaf le d ür di «Fndustriecentren produzirt würden. Wenn man diesen Handel | sei, ungeshmälert bestehen, aber niht in Unordnung aus Dr. Buhl und Genossen dem Reichstag unterbreitete G:seßentwurf, [f ck „ und d l tl N liefl ; ; G h : ) die Krankenkassen, welche von den Innungen für die von före, fo greife man auch die für die Landwirthschaft wichtige arten solle. i betr. die Entschädigung bei Unfällen, und die Unfallversicherung der A ingleichen e a A S n A run V img fue Die Grst Ot L a Gesellen und Lehrlinge errichtet Massenproduktion an. Bezüglich des Hausirhandels mit Ein Vertagungsantrag wurde angenommen. Arbeiter (Drucksachen Nr. 66) dur die in §. 11 Absag 2 daselbst F} 4901 mit 839 602 Mitgliedern. Es hat demnach seit dem Inkraft- | haben. Die Durchfübrbarkeit des Krankenversicherungszwanges hängt (Reid G, A S S e zur Gewerbeordnung vom 18. Juli 1881 Büchern werde es geradezu unmöglich sein, es bei den Bestim- Persönlih bemerkte der Abg. Dr. Lasker: Was patriotish vorgesehene Bestimmung das Bedürfniß einer besonderen Regelung treten der neuen Gesetzgebung keine Vermehrung, sondern noch eine, | bei ihnen ldavon ab, ob sich nat den örtlichen Verhältnissen aus- ( a A freien U e Bete h mungen der Vorlage zu belassen. Nur patriotische Schriften | sei, wisse er auch. Er habe nur beweisen wollen, daß troy | der Entschädigung für die erste Zeit der Erwerbsunfähigkeit anerkennt. f wenn au nicht erhebliche, Verminderung sowohl der Kassen- als auch | reichende Kontrol- und Zwangsmaßregeln treffen lassen. und aus\{ließlich von ihnen selbst ‘verwalielen fo enannten flén würden zugelassen, alle anderen nüßlichen Schristen aber aus- | der klaren Definition des Wortes Patriotismus die höchsten ; Daß die Geseßgebung über das Krankenkassenwesen Einer e V der Mitgliederzahl stattgefunden. Die Hoffnung, es werde unter der , , 4) Dafselbe gilt für die Angehörigen der Hausinduslrie, also für ülfsfassen, welhe auf Grund des Gesetzes d April 1876 geschlossen. Um also cinige lascive Romane aus dem Handel | Regierungsorgane demselben eine Erläuterung gegeben hätten, | weiten Regelung bedarf, wenn den Arbeitern sür die A r M Herrschaft der zur Zeit geltenden O Destimmungen die all- | diejenigen, welche im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerb- Reichs-Geseßblatt S. 125) als „eingeschriebene Hülfskassen“ an- ieße ch die gute geistige Nal s. Nu lche diesem Begriffe s{nurstracks zuwiderlauf 1d daß dur Unfall herbeigeführten Erwerbéunfähigkeit die erforderliche an- 8 emeine Verbreitung der Krankenkassen in Zukunft einen rascheren | treibender in eigenen Betriebs\tätten und zum Theil auch mit eigenen fannt sind ie di i i ; zu entfernen, {ließe man auch die gute geistige Nahrung aus. Nun | welche eje egrisse Las FUWIDETGUJe, Und daß | gemessene Unterstüßung auf dem Wege der Krankenversicberung gewährt ortgang nehmen als bisher, findet in der Jeitherigen Entwickelung | Werk d tell L Beoba icher Er- | cctannt sind, sowie die auf Grund landesrechtliher Vorschriften habe die Polizei nicht A für 0 A e P E F ridhia E O Hutrauen verdienten, daß sie | werden foll, ergiebt sib \chon daraus, daß die gegenwärtig geltenten ( und den maßgebenden Verhältnissen keinen Anhalt. Die Neigung, zeugnisse beschäftigt sind, Die Verbältniste dieser Ala) dee uned, ea E sondern sür die ganze Dauer das Recht der Kontrole. Wenn | diesen Begriff richtig auslegten. Bestimmungen keine Sicherheit dafür bieten, daß alle Arbeiter, welhe si aus | ; : ;
die g / l h | g ( De | reiher Entschließung zu Krankenkassen zu vereinigen, ist un- | lie 3 S S “di j Das Verhältniß zwischen diesen Kassen und den vorerwähnten, man aber hier jede Rechtskontrole verhindere, so werde das Der Abg. Richter erklärte, er habe sich im Jahre 1878 | gegen Unfall versichert sein sollen, auch gegen Krankheit versichert zweifelhaft N O Us au ns A Da Un treibenden und nsel n M lden [Biändigen Gewerb, von den Gemeinden und Betriebsunternehmern zu begründenden auch auf die Rectskontrole der Verwaltung wirken. Die Be- | niht im Sinne ter Vorlage ausgesprochen, fondern dahin, | find. Die £8. 141 f, der Gewerbeordnung in der Fassung des Geseßes | Gine dem Befürfniß entsprechende Durchführung des Versicherungs- | und si in ihrer wirthschaftlihen Lage häufig von den leßteren kaum | Krankenkassen wird dahin zu regeln sein, daß alle Arbeiter, welche
rufung an das Berwaltungsgeriht sei bei öffentlichen Lust- | daß die bestehenden Gesege ausreihten, um den Mißbräuchen | vom s. April 1876 (Neichs-Geseubl. S. 134) regeln die Verpflichtung anges auf dem Wege ortsftatutarisher Regelung wird au | unterscheiden, sind nah Bezirken und Industriezweigen so mannig, | dem Krankenversiherungszwange unterliegen, soweit sie nicht einer barkeieen Schaustellungen i f. w. ausgeschlossen, weil eine | der sogenannten Tingeltangel vorzubeugen. zur Krankenversicherung nur für Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter, | künftig theils an der ungenügenden Einsicht und Thatkraft | faltig, daß ble Fraqe ob ein Zwan 1) Reauteni ae eboten | Aa farasse, ciner Innungs - Krankenkasse oder einer „cin- , Sch g g , g geltang zubeug | ; e l j g gg rieb der sonst [fsk dritte Jnstanz hierbei nicht nöthig sei. Dadurh werde ein Der Präsident seßte die nächste Sißung auf Sonnabend | also nit für alle dem Zwange zur Unfallversicherung zu unterwer- | ee eee mdorgane, vornehmlid aber daran scheitern, daß die | erscheint, nur örtlich entschieden und au die zur Durchführung des Jeiliden, für ein ober: wte E U, a wichtiges Rehtsprinzip verleßt. Ueber die Flugschriften werde | 1 Uhr an. fenden Arbeiter. Dieselben begründen ferner nur einen bedingten f leßteren direkt oder indirekt unter dem Einfluß derjenigen Klassen | Zwanges erforderliche Organisation nur dur spezielle, den örtlichen | ichen , b f x Krank F er mehrere Gewerbe errihteten , oder ebenfalls der Lolizeibehörde allein das Urtheil überlassen, dem Der Abg. Rickert bemerkte, das Zusammentagen des | Lang ¿ur Krankenversicherung, indem sie ihn von dem Erlasse eines | pon elmemdegliedern flehen, welhe der Einführung des Krankenver- | Verhältnissen angepaßte Vorschriften hergestellt werden kann. o s ute: System us ag E n E V ; Alle diele Béftitamun- l Ren ¿din Dina dex Uarirtialichlelt: fie Vrtsstatuts oder dem Beschlusse eines weiteren Kommunalverbandes #| sicherung8zwanges um der für sie daraus entstehenden Belastung Sämmtliche vorstehend unter Nr. 1 bis 4 bezeichneten Klassen | G ergebende“ System von Kassen würde indessen zur all- erwaltungsgeriht dagegen entzogen. e diese Bestimmun- | Land- und Reichstages sei ein ing der Unmöglichkeit; der | abhänhig machen. Außerdem entsprechen aber auch die Krankenkassen,
] richt 1 i l i | \ willen abgeneigt sind. Das Ziel wird d d inf ; ; ; 1 „ | gemeinen und sicheren Durchführung des Krankenversicherungs- gen bildeten nicht einen Ausbau der Gewerbeordnung, die auf | Reichstag müsse dagegen Protest erheben, daß der preußische | welche zur Durchführung des auf diese Weise begründeten Versiche- | nd möglichst baten, Gnlelbar auf geleblicher Versie 49 Veciiecane e Dl Fat A Mil cus di e zwanges noch niht ausreichen, Es giebt Gemeinden, in denen dem Prinzip der Gewerbefreiheit beruhten, sondern es werde | Landtag noh tage. Es scheine, daß man den Reichskanzler | rnngszwanges bestimmt sind, in ihren Leistungen nit den Anforde- | ruhenden Krankenversicherungszwanges erreiht werden können. Die | ob ein solcher Zwang gerechtfertigt is, von örtlichen Verhältnissen | die Zahl der in einem oder mehreren Gewerben, ja selbst der in allen
damit ein Weg eingeschlagen, den man in Deutschland zum | davon gar nit in Kenntniß geseßt habe; er möchte die | rungen, welche gestellt werden müssen, wenn den Arbeitern für die Betretung dieses Weges empfiehlt sfih um fo mehr, als dadur zu- | abhängt. Demnach empfiehlt es i, für diese Klassen die Gemeinden | Gewerben beschäftigten Arbeiter zur Bildung einer lebensfähigen Wohle des Volkes längst verlassen habe. Er wolle nit, daß | preußishen Minister bitten, dies jeßt noch zu thun. Denn | ersten Wochen einer durch Unfall Lerbtgelübcitn Grwerbsunfähigkeit gleich gewisse Bedenken, welche sich gegen den bisherigen bedingten und weiteren Kommunalverbände zur Einführung des Krankenyver- Stone E an C nan S O eine Bresche gelegt werde in die Gewerbefreiheit. Hier werde | der Reichskanzler habe 1878 gesagt, als der preußische Landtag | tine auéreichende Unterstüßung gesichert werden soll. Das Gese Bersicherungszwange erheben lassen, beseitigt werden oder mindestens | sicherungszwanges dur statutarishe Bestimmung zu ermächtigen. hufs Bild E n as He ANBELE, SORTUIER., 959 zum ersten Male eine ganze Masse von Gewerbetreibenden | neben dem Reichstage Sißung gehalten habe, daß er (der | 2m 7. April 1876 über die eingeschriebenen Hülfskassen (Reichs- ihre prafktishe Bedeutung verlieren. So „lange der Versicherungs- | Mit Rüdsicht auf die Erfahrungen, wel{e hinsihtlih der Benußung gui e A es Aug ran G abr gter Den können. zum Gegenstand von Polizeimaßregeln gemacht, und von der | Reichskanzler), wenn er um seine Zustimmung dazu gefragt n L Cn Ce S Cal: bie SeeuteranizcitiE I S L Gee Agenina gobängig ift, fann das Be- | einer solchen Ermächtigung dur die Gemeinden bisher gemacht sind, für die Bildung von Krankenkassen rigaiiao orma eat lage dieien, bisherigen bewährten Bahn abgelenkt. worden wäre, dieselbe niemals gegeben haben würde, denn Männer mindestens die Hälfte, / der sie genvungen sub Lidt cine, Cenciter die Versicherung, zu | wird rtélatut fa êniende Bestimmung zu treffen fein, na welther i
, Mee sür Frauen mindestens ein Drittel der sie gezwungen sind, leiht eine unwirksame werden kann, weil sie | das Ortsstatut, da wo ein folches bei v5 ndenem Bedürfniß nit | Meistens noch Reste von Arbeitern übrig bleiben, welche keiner der zu Der B undeskommissar Geheime Regierungs-Rath Boediker | gerade Preußen solle cin solches Beispiel niemals geben. Nach- | des ortsüblihen Lohnes gewöhnlicher Tagearbeiter betragen solle, bei jedem Orts- oder Berufswesel aus der bisherigen Bersickerune erlassen s durch eine Anotbitag ber Döhren Perwallumnabeton bildenden Krankenkassen zugewiesen werden können, wenn den leßteren
erwiderte, die Vorlage wolle die Gewerbeordnung nicht einshrän- | dem aber einmal die Sißung des Abgeordnetenhauses anbe- gestattet aber, die Gewährung ärztliber Behandlung und der Arzneien ausscheiden, obne die Sicherheit zu haben, an dem neuen Orte oder | ersetzt werden kann. der Charakter berufsgenossenschaftliher Organisationen erhalten bleiben ken, sondern Ebi, Die feit Jahren erhobenen berechtigten | raumt sei, müsse demselben auch Gelegenheit gegeben werden, | auf den Mindestbetrag der Unterstüßung bis zu zwei Dritteln anzu- in dem neuen Arbeitsverhältniß wieder in eine neue Versicherung ein- mei der großen Bedeutung der Krankenversicherung für die wirth- | ll. Für Hes Fâlle E igte Pee as Krankenversicherung vor- Klagen über den Gewerbebetrieb im Umherziehen hätten zu | seine Berathungen zu Ende zu führen. renen, so daß z. B. in einem Orke, wo „der ortsübliche Tagelohn treten zu können, und weil selbs in denjenigen Fällen, in welchen | schaftliche Lage der Arbeiter liegt die Frage nabe, ob nicht auch die en e er ae he, nt n E D Crner Prganiy diesem Entwurfe geführt. Daß der Entwurf nit zu wit Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, die Fortsezung einer | gewöhnlicher Tagearbeiter 1 Mark 80 Pf. beträgt, die Krankenkassen mit dem Eintritt in das neue Arbeitsverhältniß auch der Eintritt in | landwirthschaftlichen Arbeiter dem Zwange zu unterwerfen seien. Es L n Ea Sh fte R L g fene Es eit einer folchen egangen, beweise der Umstand daß derselbe Handels- und | abgebrochenen Debatte sollte doch möglichst {nell stattfinden. der geseßliden Anforderung son genügen, wenn sie thren Mitgliedern eine neue Krankenkasse gegeben ist, meist doch aus der Karrenzzeit eine | wird indessen anzuerkennen sein, daß das Bedürfniß der Krankenver- d Crt 4 daß di D führ L des V Ae, So G c Magistr a N ßerer Städt ibi ae Jn Bezug auf das Zusammentagen theile er die Anschauungen neben freier ärztlicher Behandlung und Arzenei tägli 30 Pf. Kranken- |ff} Unterbrechung der Bersicherung und aus dem zu erlegenden Cintritts- | sicherung, wenigstens der Regel nach, für diese noch nit so dringend ets A nile À G it Thar e b Gese F E MeUn gan ges, Richtung nicht genügt habe, welche viel weiter ‘gehende An- des Abg. Niert vollkommen. Er möchte den Vertreter der Pet Sten Tee vi A 2 Milidan. da Aotiaea eaf gemeiner unbevingter Versiberungsfwang eiaersährt unt Cen patne | t, wie für die gewerblichen Arbeiter, Bei den ersteren wird in un- | wem ntt &ne unmittelbar dur Gese dner unter allen Um: z j i 3 . . j Statut zu bestimmen, en 9
; : l l l - M tgliedern ein Anspruch auf gemeiner undedingter Versicherungszwang eingeführt und Sorge dafür | gleich höherem Maße als bei den leßteren die Aufrechterhaltung des | Anstalt entspricht, die geseßlihe Anordnung einer unter allen Um- träge gestellt hätten. Der Abg. Lasker habe gemeint, | Reichsregierung bitten, dahin zu wirken, daß die preußische Unterstüßung erst dann zusteht, wenn sie dreizehn Wochen der Kasse | getragen , daß jeder Arbeiter, welcher cinmal in cine Kranken- FRI C een und damit au der Samilieahülfe als Regel ständen erzwingbaren Form der Versicherung vorausseßt, welche sub-
man könne sich kaum in der Vorlage zureht finden, | Regierung den Landtag schließe. Das Verhalten anderer Re- angehört haben. In Folge diefer Bestimmung kann es vorkommen, | versicherung eingetreten i, an jedem neuen Aufenthaltsort ohne | angenommen werden dürfen. Ebenso hat auf dem Gebiete der Land- | sidiär ohne weiteres überall da eintritt, wo die im Gesetz vorgesehenen sie sei kaum zu verstchen und biete Schwierigkeiten. | gierungen sei oft genug gerügt worden; der Reichskanzler | daß ein Arbeiter, welcher in Folge Unfalls erwerbsunfähig wird, ob- F Karenzzeit und ohne neues Eintrittsgeld wieder in ein Versicherungs- wirthschaft die nabarlihe Aushülfe 0h is viel allgemeinere und eia E füllu ab p, idre Derflell 10 B Gu Diese Schwierigkeiten lägen in der Materie, in derx | habe reht, wenn derselbe meine, Preußen solle ein solhes | wohl er zur Zeit des Eintritts „des Unfalls einer Krankenkasse an- B verhältniß eintritt, so fällt jenes Bedenken hinweg. Ebenso wird größere Bedeutung, als in den Städten und den Bezirken mit vor- SRRE i Stande E N Was in Sonderbeit die Durtigheenen Verwickelung des Hausirbetriebes mit dem Gewerbebetricbe am | Beispiel nit geben. gehört, dennoch für den durch die Unfallversicherung nit gedeckten 7 durh die allgemeine Einführung des Versicherungszwanges die Un- | wiegend industrieller Bevölkerung. Die Nachbarhülfe wird aber glei Krankeiverkicderni szwanges anlangt, fo kann Lea wobl den G n de eigenen Wohnorte, Daß die Bestimmung bezüglich des Huf- Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, dadur, daß der | Zeitraum keinen Anspruch auf Unterstützung hat. gleihmäßigkeit beseitigt werden, mit welcher die geltende Gesetzgebung | der Familienhülfe und der von landwirthsaftlihen Arbeitgebern in 0 ; s E
i i estim l l Z J. è | ' 1 ), V Soll die Krc éesiGérüna ett 8reihende Eraänzung der | Mi türlid ; C TTT A tESFZ Tf ¿r “V ; in | Und den Unternehmern größerer Betriebe die geseßliche Verpflichtung beschlages den Partikularismus in die Reichsgeseßgebung brin- | Reichstag Sibungen halte, übe derselbe die beste Pression auf | Soll die Krankenversicherung eine ausreichende Ergänzung in die natürlihe Konkurrenzbedindungen der gewerblichen Unter Krankheitsfällen vielfah geleisteten Unterstüßung vorwiegend in zur Erritung der oben bezeichneten Krankenkassen auferlegt werden ;
s eue E | Unfallversicberung bilden, so muß dur die Geseßgebung Sorge dafür nehmungen dadur cingreift, daß in Folge der Abhängigkeit des der Form von Dienstleistungen und der Verabreïchung von Naturalien | ¿U s : t h E gen wolle, sei unrichtig. Die Gefeßgebung erkenne an, daß | den Landtag aus, i ; Gi O, getragen werden, daß alle Arbeiter, welche gegen Unfall zu verfichern | Versicherungszwanges von brtlichee ions Ünternebmungen des- gewhrk, und diese en der vearatc it Ünieeüeng allei die Erfüllung dieser Verpflichtung wird aber weder überall möglich es an und für sih begründet sei, von den Hufschlagbetreiben- Der Abg. Nichter erklärte, die preußishen Minister sollten ! sind, auch gegen Krankheit versichert werden, daft die Krankenunter- F selben Industriezweiges an dem einen Orte mit Ausgaben belastet | durch ein nothwendig auf Geldwirth\{aft zu basirendes System von | [in, noch da, wo sie möglich ist, unter allen Umständen durch direktes den eine Prüfung zu fordern. Statt dieses generell auszusprechen, doch Auskunst darüber geben, wie lange das Zusammentagen stützung eine ausreichende ist, und daß die Karenzzeit ganz beseitigt werden, welcbe sie an anderen Orten nicht zu tragen haben. Krankenkassen zu verdrängen, dürfte im Interesse möglichster Erhaltung Sen Bee Staates e n Willen der betheiligten Gemeinden Überlasse die Vorlage es den Landesregierungen, zu bestim- | noh dauern solle ; die außerpreußischen Mitglieder hätten doch | oder auf cine minimale Dauer beschränkt wird. : „Dle Frage nah der Begrenzung des einzuführenden Kranken- | der den ländlichen Verhältnissen am meisten entspreenden Natural, und oa be ers Ra les me E L O ae men, in welchen Fällen von diesem Prinzip Anwendung zu | ein Recht zu wissen, ob nun hintereinander Sigzungen statt- ! q»: „ Sine Revision der Krankenkassengesezgebung in der bezeichneten | verfiherungszwanges wird dahin zu beantworten sein, daß dem leßteren wirthschaft nit erwünsht und um der moralishen Wirkung willen soll Sicherbeit dafür E E daß der Zeitpunkt e C un machen fei. Die Novelle solle dann vou Geiste der Gewerbe- | finden würden, oder ob man sie rächstens wieder nah Hause Richtung erscheint aber auch unabhängig von dem Br Pier f aut Ee D sind, hinsichtli deren die Durführung | nicht unbedenklich erscheinen. Dazu kommt der erheblich ins Gewicht die neue Regelung in Wirksamkeit treten kann, nit in unabsch ee ordnung dadur abweichen, daß sie, statt bestimmte That- | schien werde." Die „Provinzial-Correspondenz“ habe deutli | Ergênung der Unsallverfiberuag im Interefie kiner Verbeferung de von den Mitteln ab, welche angewandt wetden "Tonnen, um Len | Q dee mftand, daß die Vorauzsetungen ber Durführbarfit eines | ene "o iese! ansggn potrtiaunfeit treten fan, niet in mabsehbare sachen für die Versagung des Hausirscheins zu sordern, | gezeigt, was man bezwede ; man wolle Stimmung machen für | öffentlichen Armenlast dringend geboten und faum minder witig, einzelnen Arbeiter zu nöthigen, in das Versicherungsverhältniß einzu- abl der landwirtbsca tlichen Arbeiter nid ‘utreffen ‘und dal eine versicherung geschaffen werden, welche überall mögli ist, auß wo die Zuverlässigkeit des Nachsuchenden als Kriterium | eine Verfassungsänderung, für zweijährige Etatsperioden. | a[s die Regelung der Unfallversicherung. Die Verarmung zahlreicher treten und in demselben zu verbleiben. Die Anwendung eines direkten Sale zwischen Gan und denjenigen, für welche jene Voraus- | Orkganisirte Krankenkafsen niht dur{führbar sind, und welche sogleich hinstele. Die Frage der Zuverlässigkeu finde si | Deshaib muthe man den 90 Mitgliedern, welche in beiden Arbeiterfamilien hat ihren Grund darin, daß sie in Zeiten der Krank- Zwanges gegen jeden einzelnen Versicherungspflihtigen würde bei seßungen vorhanden sind, durch geseßlihe Bestimmungen {werlich | 19 geregelt wird, daß sie für Diejenigen, welche ihrer Verpflichtung in der Gewerbeordnung auf Schritt und Trüt, so in | Häusern Mitglied seien, zu, aus dem einen Hause in das an- | heit ihrer Ernährcr cine außreicende Unterstüßung nicht erbalten. dem ausgedehnlen Orts- und Berufswesel unserer Arbeiter un- | ausführbar sein würde. Wie si bereits bei den bisherigen Verhand- | ¿Urk SCTOUUng Fes D r LME Ie, s empfindlichen den §8. 30, 32 und 34 bei Gewerbebetrieben der allerwich- | dere zu gehen. Daher möchte er vorschlagen, die nächste | Sind diese, weil gegen Krankheit nicht versichert, lediglih auf die | ausführbar sein. Keine Polizeibehörde würde der Aufgabe gewasen | lungen über die Unfallversicherung ergeben hat, ist {on die Aufgabe, | FaGtheilen Erfüllu Le M gard E samen indirekten tigsten Art. Einem Reisenden, dem die Legitimationskarte | Sißung niht Connabend, sondern Montag zu halten. | öffentlide Armenpflege angewiesca, so erhalten sie eine Unterstützung | sein, für jeden einzelnen Arbeiter zu fontroliren, ob er bei jedem | die Klasse der landwirthschaftlichen Arbeiter zu begrenzen, dur geseßz- Zwang, Bu eng ener Der ytcgtung aubnor, i
E Ea L RA Bde j N Der Abg. Dr. Lasker sprach sich ebenfalls in diesem Sinne | in der Regel erst dann, wenn alles, was sie an Ersparnissen, an Wesel des Aufenthalts oder des Berufs wieder in das entspre{ende | lite Definition kaum zu lôöfen, wenn man diese Klassen nicht auf die- Diese subsidiäre Form der Krankenversicherung wird in der Weise versagt sei, tolle aber der Rechts\s{chuß keineswegs verschränkt g p ) ! ] Ct at, ç S : L S 4 Red : : é a ee L h / : i N werden. „Die öffentlichen Schaustellungen sollten mit einem | aus ; es sei geradezu beleidigend für das Verwendungsgeset, | e LIR An, p Le, n IERTIER Feliten, NL Reimer gulinty ARIER e, No weniger ate es es N ERER n deen tererzens Thätigkeit aus\{ließlich in perzusienen sein, B de beiden es L Ain E "e Gre L A L ns e L o Ct uts a2 E 0 Mork, | [Ur die Krankenpflege und den nothdürftigsten Unterhalt der Fam l 9 JEM,, Von Jedem einzelnen Arbeiter die Versicherungsbeiträge, | landwirths{aftlicher Lobnarbeit beste t, womit von vornherein zahl- z , © Mal mit Vißgunst angesehen werden, die Po.izei wolle Herrin ole man po: e CLEBZUNg dre, Stunden ansehe „Merk | geopfert ist, Und selbst dann, wenn die öffentlihe Armenpflege mit sofern sie nit freiwillig gezahlt werden, avangtoaie einzuziehen, reiche und witdtige Klassen landwirtbsaftlicher Arbeiter Sh unterworfenen Arbeiter, welcher keiner der Po gean organisirten sein.“ Nichts von alledem „fei wahr. Die Vorlage bezwecke | würdig fei es, daß der g. von LUNNTgEroDE, „ein Führer | jßrer Hülfe früher eintritt oder ter Erkrakhkte einer Krankenkasse an- Der Zwang wird si au hier, wie bei der Unfallversicherung, direkt | sein würden, Eine weitere Schwierigkeit liegt in dem Umstande, daß | Krankenkassen angehört, für den Fall der pur Krankheit bedingten weiter nicts, als diejenigen Fragen geseßlich zu regeln, welche | der Konservativen dieses Hauses, dur den Reichstag eine j gehört, ist die Unterstüßung meistens so ungenügend, daß sie eine auê- nur gegen den Arbeitgeber richten können. Diesem wird die Ver- | viele landwirtbsaftlihe Arbeiter bald bier bald dort vorübergehend | Erwerbsunfähigkeit eine nah Höhe „und Dauer geseßlih bemessene bis heut auf dem Wege der Polizeiverort nug geregelt seien. Daß COTes auf "a A OONTINNINOGUE e wolle, in welhem ' Ce ende Pflege des M nicht ermöglicht und 2eR Sun, jene una E E, nicht gur für den N der von ihm | beschäftigt sind, ohne einen bestimmten Arbeitgeber zu haben, welcher Sg zu garen beit den ihr (elbt sevlich bam N die verbündeten Negierungen mit diesen Bestimmungen bezüglich er Uog. von Viinnigerode die Mehrheit führe. | Wirthschaft nit zu verhindern vermag. Bei vielen Arbeitern is e]astigten Arbeiter in die Versicherung durch 2 nmeldung bei der | für die Erfüllung der Versicherungspfliht verantwortlid gemacht | von jedem der gedachten Arveller etnen gleichfalls gesezlih bemessenen der Tingeltangel 2c. nicht zu weit aegargen feizn, weroe ziemli Der Abg. von Bennigsen betonte, nochdem einmal heute | daher eine ernstliche Krankheit die Quelle einer Minderung der Er- zuständigen Stelle zu sorgen, sondern auch die Einzablung der Ver- | werden könnte. Endlich finden sih auch unter denjenigen, welche in | Versicherungsbeitrag zu erheben. von allen Seiten anerkannt. Der Abg. Richter habe im | eine Sißung anberaumt gewesen sei, müsse im Interesse der | werbsfähigkeit, wenn nicht völlige Erwerb8unfähigkeit für die Preit sicherungsbeiträge „zu vermitteln. Ein anderes Mittel zur Dur- | einem „festeren Arbeitsverhältnisse PREs noch viele, welhe von ihrem Auch diese Form der Krankenversicherung stellt \ich ledigli als Jahre 1878 bei der Debatte übcr diese Frage gesagt, | von auswärts gekommenen Mitglieder auch morgen eine | Lebenézeit; urd selbst diejenigen, welche ihre volle Erwerbsfähigkeit führung des Bersicherungszwanges wird auf dem Wege allgemeiner | regelmäßigen Arbeitgeber nur für estimmte, oft nur kurze Perioden | eine weitere Ausbildung bereits bestchender Einrichtungen dar. Schon da möge man so siark vorgehen, wie man nur wüns. y Es Sizung fiattfinden. E ! wieder erlangen, können meist nur dur jahrelange Anstrengung und gesetzlicher Deslimmung nicht geschaffen werden können, wenn es au | beschäftigt werden für welche daber cin einigermaßen kontinuirliches geozuwärtia liegt nah §. 29 des Unterstüßungswohnsißzgeseyes vom Rd T E A iber die S Der Abg. Richter bemerkte, jedes Parlament werde so Entbehruna das während der Krankheit Verlorene so weit ersetzen, nicht ausges{lossen erscheint, daß die einzelne Gemeinde oder ein | Versicherungsverhältniß nit berzustellen sein würde. . Juni 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 360) den Ortsarmenverbänden würden statistisde “(achireijungen Zes ie Zunahme der bel it E \ P50 Jedes E x de 10 | daß sie wieder zu cinem geordneten Haushalt gelangen. Dazu fehlt Kommunalverband durch besondere, den örtlichen Verhältnissen an- Nach allem diesen erscheint es unthunli, die landwirthschaft- | die Verpflichtung ob, in ibrem Bezirke erkrankten Dienstboten, Gehülfen Hausirer verlangt. Vian habe diefe Er:nittelungen unterlassen, e e wie es dies verdiene, dasür sei die Mehrheit ber- aber der Mehrzahl unserer Arbeiter die erforderlihe Energie und gepaßte Regelung andere Zwangêmittel zu gewinnen vermag. Daraus | lichen Arbeiter allgemein dur direkte gesetzliche Vorschrift dem | und Lehrlingen ohne Anspruch auf _Kostenerstattung Kur und um nicht Mißeutungen ausgeseßt zu werden. Der Abg. | antwort ich, an deren Spihe der Abg. Windthorst stehe, sie } Umsidt. Eine dur Krankheit und namentlich durd wiederholte ergiebt si die Notbwendigkeit, den unmittelbaren FeleprrOen Ver- | Krankenver iherungszwange zu unterwerfen. Das Gesetz wird sih | Verpflegung für sech8 Wochen zu gewähren. Erscheint diese Vor- Lasker habe sih auf ein Schreiben des Reichskanzlers bezozen, | lasse sih dies Nebeneinandertagen gefallen, ohne daß cin Plan | Krankheit heruntergckommene Arbeiterfamilie gelangt daher nur selten si Bang gen diejenigen Arbeiter zu bes{ränken, binsichtlih darauf beschränken müssen, für sie, wie für die oben unter Nr. 1 bis 4 {rift noc rein als Ausfluß der Regelung der öffentlichen Armen- daß der Händler unprodutktio sei. Laß es thatsächlih viele | vorläge, wann dies aufhören solle. Die Mipvister seien hier, : wieder zu gcordneten wirthschaftlichen Verbältniffen. Die Zabl der F deren ein Ar eitgeber für die Eingehung und Aufre{terhaltung des | bezeichneten Klassen, die Möglichkeit einer örtlichen Einführung des pflege, so trägt die durch Artikel 11 und 20 des bayerischen Gesetzes höchst überflüjsige Händler gebe, Leute, welche im Handwerk | sie sollten doch Auskunst geben, ob die auswärtigen Mit- | Arbeiterfamilien, sowie der Wittwen und Waisen, welce der Noth FersiWerungöverhältnisses verantwortlich gemacht werden kann. Diese Versicherungszwanges vorzusehen. E H über öffentlihe Armen- und Krankenpflege vom 29. April 1869 ge- verbummelt seien, uad nur ein leichteres und beguenies Leben | glieder in nächster Woche etwa wieder nah Hause geschickt ¡ und der öffentlihen Armenpflege dauernd anheimfallen, weil ihre E trifft bei allen Arbeitern zu, welche unter das Unfall- „Für die Frage, in welcher Weise die Krankenversicherung durh- | troffene Em, nah welcher die gleiche E für 90 Tage führen wollten, könne doch nicht bestritten werden. Das Hausir- | würden. | Wirthschaft durch mangelbafte Unterstüßung in Krankbeitézeiten zer- versiherungégefeß fallen; sie trifft ferner der Regel na au bei den | geführt werden soll, kommt in erster Linie in Betracht, daß die Natur | den Gemeinden unter gleichzeitiger Einräumung des Rechts zur Er- B Ee 0. EIONE O D E C c S MALN E, E y : rüttet oder ihr Ernährer in Folge mangelbafter Pflege erwerbë- Jones en Arbeitern zu, welche in einem stehenden Gewerbebetriebe | derselben nit eine Zusammenfassung größerer Kreise, sondern viel- hebung einer Abgabe von 3 Kreuzern wöchentlih auferlegt ist {on gewerbe solle nicht unterörückt werden. Die Vorlage shädige | Der Abg. Frhr. von Minnigerode hielt den Vorredner nicht unfähig geworden oder gestorben ist, dürfte größer sein, als die Zabl eshâstigt sind. Demnach würde als Negel aufzustellen sein, daß | mebr eine Organifirung für niht zu große örtliche Bezirke gestattet | mehr den Charakter ciner gesetzlich geregelten Krankenversicherung ; R E “tab A Ves “t is I LEDeNn (E, D Person, über parlamentarishen Anstand zU | derjenigen, welche durch die Folgen von Unfällen bedürftig werden. alle in einem dem Unfallversicherungszwange unterliegenden Betriebe | und fordert. Das Risiko der Krankenver ierung ist nit so groß, | wie denn au in dem letteren Ia aPpuegann Artikel ausdrücklich L i i cIuen, S v) E I, e
l j G E Daß die allgemeine Durführung der Krankenversiberung, welcbe oder in einem anderen stehenden Gewerbebetriebe beschäftigte Personen daß es nicht von kleineren Kreisen getragen werden könnte ; dagegen | bestimmt ist, daß die Listung der Gemeinde nit als öffentli unmoralishen Elemente, dur deren Ausrottung der ganze Stand Die Mehrheit entschied \ich sür den Vorschlag des Prä- | hiernach als eine der wichtigsten Maßregeln zur rerbellrng gee dem Krankenversicherungszwange unterliegen. handelt es [id bei ihr um eine große Zahl meist unbedeutender Li e, rerer f zu gelten habe. Den Charakter der leßteren trâct c
nur gewinnen könne. Es sei gesagt, es lönne Jemandem wegen | sidenten; hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Sonn- : Lage ter Arbeiter bezeinet werden muß, auf dem dur die etz- Damit würden neben den gegen Unfall versicherten Arbeitern | in welchen die Unterstüßung, wenn fie ihren Zweck erfüllen soll, so- | die Leistung nur noch in so fern, als das Maß derselben nit näber
Bismarckbeleidigung der Hausirsceia verweigert werden. ges abend 1’ Uhr. gebung vom Jahre 1876 einges{lagenen Wege nicht erreicht werden alle im Handwerk beschäftigten Gesellen und Lehrlinge, auch wenn | fort eleistet werden muß, und deshalb in ihrem Beginn iét von | bestimmt, sondern lediglih von dem individuellen Bedürfniß im ein-
der Maun danach sei, köane der Hausirszein demsclben versagt — Jn der estrigen (3.) Sitzun des Reichst s fann, haben die auf diesem Gebiete gemachten Erfahrungen zur sie nit gegen Unfall zu versi ern sind, und ebenso die in sonstigen der Crledigung weitläufiger Verhandlungen abhängig gemacht werden zelnen Falle abhängig ist, und als der zu leistende Beitrag ein für
werden. Er habe von den Behorden eine bessere elun machte dèr P äsids, U Mitit il V g de l : age Genüge gezeigt. Die weit überwiegende Mehrzahl der bestehenden stehenden Gewerbebetrieben besäft gten Gehülfen und Arbeiter dem | darf, welche um so zeitraubender werden, je umfangreicher der Bezirk | alle mal auf einen festen Geldbetrag festgeseßt ist. Wird au das
n d E L Abg, L Ta gs L ibe ate O h Se dedes Abg, Abt (Passauz, nicht Se min Bericht irrth: lid pes Krankenkassen für Arbeiter verdankt ihre Entstehung nit der eigenen Krankenversicberungszwange unterworfen werden. Eine Ausnabme der Krankenkasse ist, Endlich sind die Voraus eßungen des Kranken- | Maß der Le ftung geseßlich festgestellt und Sorge dafür getragen, daß e A ‘ TLTUA v, Ï “ ‘ , EE t Zer
| : r j j / i h ) Initiative der leßteren. Jn Preußen namentlich waren cs die Be- wird zunächst für die in manchen Betrieben vorkommenden Arbeiter unterstützungsansprubs und namentlich seiner Fortdauer der Art, daß | die Gegenleistung der Versicherten zu demselben in ein richtiges Ver- tönnten auf eine einfahe und leichte Weise die Leu‘e an den jagt ist, des Dr. Pfaff. stimmungen der allgemeinen Gewerbeordnung vom 15. Januar 1845, zu machen sein, welche nit als ordentliche Betriebsarkbeiter, sondern sie nur von folhen Organen mit Sicherheit beurtheilt und fonteoliet hältniß gesett werden Ion, em
rend sonst Handlungsreisente den Hausirern gleih geste
“ mger
so gelangt man zu einer wirklichen