1882 / 106 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Dos in §. 56 vorgesebene Mittel zur Erzwingung der Verpflihtung des Betriebsunternehmers hat bereits in decn allgemeinen Erörterungen seine Begründung. gefunden. i

Zu §. 57. Die Vorschrift des ersten Absatzes entspricht der- jenigen des S. 15 Absatz 2. Diejenige des zweiten Absatzes wird dur eine billige Berücksichtigung der Verhältnisse der sogenannten freien Hülfskafsen gerechtfertigt, deren Mitglieder, namentlich so weit es si um die sogenannten nationalen, über weite Bezirke und ¿um Theil über das ganze Neich sich erstreckenden Hülfskafsen handelt, mit Recht Werth darauf legen, ihre Mitgliedschaft unter allem Wecbfel des Arbeitsverhältnifses aufrecht zu erbalten, ohne doch immer hin- reichende Mittel zu besißen, um die Beiträge für zwei neben einander bestehende Krankenversicherungen leisten zu können. i

Zu §8. 58, Die Verfassung und die Verwaltung der Fabrik- Krankenkassen soll si von derjenigen der Orts-Krankenkassen nur iu- soweit unterscheiden, als die zu §. 53 erörterte Eigenthümlichkeit der ersteren und die besonderen wirthschaftlihen Verhältnisse ihrer Tetgleder Abweichungen nothwendig oder wünschenswerth erscheinen assen. ; E

Durch die Bestimmung unter Nr. 1 soll den Fabrik - Kranken- Tassen die Möglichkeit gegeben werden, bei der Seststellung der Leistungen und Beiträge die große Verschiedenheit zu berückfictigen, welche häufig in den Lohnverhältnissen der verschiedenen, in einem E beschäftigten Klassen von Arbeitern und Betriebsbeamten be- tehen.

Die Vorschriften nnter Nr. 2 und 3 räumen dem Betriebsunter- nehmer denjenigen Einfluß als ein Recht ein, welchen er sich that- sächlih vermöge seines Verhältnisses zu den Kassenmitgliedern unter allen Umständen und auch gegenüber etwaigen entgegenstehenden Vor- schriften zu verschaffen in der Lage sein würde. Die Gefahren für die Verwaltung der Kassen, welche aus einem möglichen Mißbrauch der Stellung des Betriebsunternehmers erwachsen können, {find nicht durch Vorschriften über die Verfassung und Verwaltung der Kasse, welche mit den thatsählihen Verhältnissen im Widerspruch stehen würden, sondern nur durch eine entsprehende Regelung der Kassen- aufsibt wirksam zu bekämpfen. Die Vorschrift unter Nr. 4 über die Rechnungs- und Kassenführung {reibt nur dasjenige, was bei der Merhrzahl der Fabrik - Krankenkassen thatfäGlih \cchon besteht, all- gemein vor nnd zieht daraus zuglei die nothwendige Ko.1sequenz für die Verantwortlichkeit des Unternehmers. ; 4

Zu §. 59, Bei Fabrik - Krankenkassen soll der Arbeitgeber für alle von ihm beschäftigten Mitglicder, auch wenn sie etwa nicht zu den unter das Unfallversicherungsgeseß fallenden Klassen gehören, Beiträge aus eigenen Mitteln leisten. Im Übrigen entsprechen die Vorschriften dieses Paragraphen demjenigen, vas über die Einzahlung der Beiträge für die Orts-Krankenkassen bestimmt ist. :

Zu 88. 60 bis 62. Auch das Aufsichtsret soll für die Fabrik- Krankenkassen nur insoweit besonders geregelt werden, als sich aus der Cigenthümlichfkeit der leßteren besondere Bedürfnisse ergeben.

Die Abhängigkeit der Kassenmitglieder von dem Betriebsunter- nehmer könnte von tiesem leiht benußt werden, um den Vorstand der Kaïse dahin zu bestimmen, daß er Ansprüche der letzteren gegen den

Unternehmer nicht geltend machte. Um für solhe Fälle die Wahr- -

nehmung der Kasseninteressen gegen übelwollende Betriebsunternehmer sicher zu stellen, soll die Aufsichtsbehörde durch §. 60 Absatz 2 er- mächtigt werden, Ansprüche der Kasse gegen den Unternehmer in Ver- tretung der ersteren unabhängig von der Mitwirkung des Vorstandes geltend zu machen. , S

Besondere Borsichtsmaßregeln sind für die Fälle erforderli, in denen der Betrieb zeitweilig oder allmählich eingestellt wird und folge- weise für kürzere oder längere Zeit die statutenmäßige Vertretung der Kasse überhaupt nicht zu Stande kommt. Ob diesec Zustand sein Ende durch Wiederaufnahme des Betriebes in vollem Umfange oder durch gänzliche Auflösung des Betriebes finden wird, ist meistens ungewiß. Es würde daher unzweckmäßig sein, in jedem Falle vorübergehender Einschränkung oder Einstellung des Betriebes \ogleich nah Maßgabe des §. 62 Nr. 1 und 2 die Schließung der Kasse herbeizuführen. Da- gegen muß für diese Zeit der Ungewißheit eine geordnete, dem Be- triebsunternehmer gegenüber selbständige Vezwaltung gesichert werden. Dies soll nah §. 61 dadurch geschehen, daß die Aufsichts- behörde die Verwaltung zu übernehmen und durch einen Beauftragten zu führen hat. N

Die Schließung der Fabrik-Krankenkassen soll wie diejenige der Orts-Krankenkassen eintreten, wenn die die Errichtung bedingenden Vorausseßungen nicht mehr vorhanden sindz außerdem aber auch dann, wenn der Betriebsunternehmer seiner Verpflichtung in Be- ziehung auf die Kassen und Rechnungsführung nicht nakommt. Durch Auwendung von Ordnungsstrafen oder sonstigen Zwangs- mitteln würde eine dem Interesse der Kasse genügende Erfüllung dieser Verpflichtung meistens nicht erreiht werden. Es erscheint daher rihtiger, den Betriebs8unternehmer vor die Wahl zu stellen, ob er

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5 Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutshen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

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Steeckbriefe und Untersuchungs - Sachen. Steckbriefs-Erneuerung. Der unterm 17. De- | den auf Anordnung îdes Köni lien Amtsgerichts zember 1880 hinter den Cigarrenmacher Wilhelm eet auf den 13.

[20794]

den Redacteur Moriß Grunwald zu Posen, wegen Beleidigung, hat die II. Strafkammer des Königlichen Land- gerichts zu Lissa am 1. April 1882 für Recht er-

In der Strafsache anwaltschaft.

Steckbrief.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen, 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u, dergl,

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

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gegen Satvall erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert, Potsdam, den 1, Mai 1882,

sciner Verpflichtung in vollem Umfange nahkommen oder sih der mit Schließung der Kasse eintretenden Heranziehung zur Leistung von Gemeinde-Krankenversiherungsbeiträgen aus eigenen Mitteln unter- werfen will. _—=4 Zu SS. 63 bis 66. Welche Gründe dazu führen, für die in S. 63 aufgeführten Bauten die Erricbtung besonderer Krankenkassen vorzuschreiben, ist in den allgemeinen Erörterungen dargelegt.

Die Verpflichtung zur Errichtung dieser Kassen soll nit dem

Bauunternchmer, sondern dem Bauherrn obliegen, weil das Ver- s zwiscen Bauherrn und Bauunternehmer, zwischen diesem und dem Unterunternehmer ein so mannigfaltiges und oft so unklares ist, daß es in der Praxis zu den erheblichsten Zweifeln über die Person des Verpflichteten führen würde, wenn die Verpflihtung dem Bau- unternehmer auferlegt werden würde. Dazu kommt, daß als Bau- unternehmer in den verschiedenen Abstufungen nicht selten Personen auftreten, deren wirths{astlihe Verhältnisse die erforderliche Bürg- {aft für die Erfüllung der geseßlihen Verpflihtung ver- missen laffen.

Den Verhältnissen großer Verwaltungen, deren Bauausführungen sich oft über weite geographische Bezirke ausdehnen, soll dadur Rechnung getragen werden, daß den Bauherren gestattet wird, auf Grund befonderer Regelung im einzelnen Falle, dic geseßliche Ver- pflihtung auf folche Bauunternehmer zu übertragen, welche den von der höheren Verwaltungsbehörde zur Sicherung der Erfüllung der Verpflichtung gestellten Anforderungen genügen. ; i

Zur Begründung der Vorschrift des §8. 65 ist auf die allgemeinen Erörterungen zu verweisen. ;

Die Vorschriften des S. 66 Über die Schließung der Bau- Krankenkassen entsprechen denjenigen über die Schließung der -Fabrik- Krankenkassen mit der Abweichung, daß über die Verwendung des ver- bleibenden Vermögensreftes das Kafssenstatut Bestimmungen treffen soll. Da die Bau-Krankenkassen nicht für bestimmte Bezirke errichtet werden und bei ihrer Auflösung die bisherigen Mitglieder derselben nicht den Orts-Krankenkassen oder der Gemeinde-Krankenversicherung eines bestimmten Bezirks Überwiesen werden, so sind die für den Fall der Schließung einer Orts- oder Fabrik-Krankenkasse über die Ver- wendung des Vermögensrestes getroffenen Vorschriften hier nicht an- wendbar, und bei der großen Mannigfaltígkeit der Verhältnisse dieser Kassen empfiehlt es si, diese Verwendung nicht durch allgemeine Mee Vorschrift, sondern durch statutarishe Bestimmungen zu regeln.

ZU §. 67. Da dur Zugehörigkeit zu einer Innungs-Kranken- fasse dem geseßlichen Krankenversicberungszrôange soll genügt werden können, und da die bei JInnungsmeistern beschäftigten versiherungs- pflichtigen Perfonen auf dem Wege statutarischer Regelung durch Ver- mittelung des Arbeitsvertrages indirekt genöthigt werden können, einer Innungs-Krankenkasse als Mitglieder anzugehören, so muß Vorsorge getroffen werden, daß die Unterstüßungen dieser Kassen den geseß- lichen Anforderungen entsvrechen, daß ihre dauernde Leistungsfähigkeit in derselben Weise wie diejenigen der Orts-Krankenkassen gesichert wird, und daß die Interessen ihrer Mitglieder in derselben Weise wie diejenigen der Mitglieder der Orts- und Fabrik-Krankenkassen gewahrt werden. Die Vorschriften, welche über Umfang, A und Dauer der Leistungen, über das Verhältniß zwischen Ka enleistungen und Kassenbeiträgen, sowie über die Pflichtea der Arbeit eber für die leßteren Kassen erlassen werden, müssen demnach auch auf die Jnnungs- Krankenkassen Anwendung finden. L

Zu SS. 68 und 69. In die Verhältnisse der Knappschafts- kassen und der freien Hülfskafsen soll durch dieses Geseß nicht weiter cingegriffen werden, als erforderli ist, um ihren Mitgliedern das- selbe Maß der Krankenunterstüßungen zu sichern, welches den Mit- gliedern der auf Grund dieses Gesetzes errihteten Krankenkassen ge- währt wird. :

Mit Rüdlsicht auf die Eigenthümlichkeiten beider Arten von Kassen erscheint es angemessen, in dieser Beziehung die Knappschafts3- fassen den Fabrik-Krankenkassen, die freien Hülfskassen der Gemeinde- Krankenversicherung gleich zu- stellen. Da die freien Hülfskafsen sich vielfa über größere Bezirke erstrecken und die hinsihtlih der Höhe und Dauer der Unterstüßungen zu stellenden Anforderungen si für verschiedene Gemeindebezirke verschieden gestalten, so werden die- jenigen Anforderungen als maßgebend zu bezeichnen sein, welche am Sitze der Kasse zu stellen sind,

Zu SS. 70 und 71. Hinsichtlih der Strafbestimmungen {t auf die Bemerkungen zu den 88. 44 bis 49 zu verweisen.

Zu §. 72. Die Vorschrift dieses Paragraphen soll verhüten, daß die Arbeitgeber die ihnen geseßlich obliegenden Leistungen den von ihnen beschäftigten Personen aufbürden.

Zu §. 73, Die Verschiedenheit der Behördenorganisation in den verschiedenen Bundesstaaten macht eine ähnliche Bestimmung, wie sie bereits in §. 155 der Gewerbeordnung getroffen ist, auch für dieses Geseß nothwendig.

und Grosshandel,

. Familien-Nachrichten.

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unents{huldigtem

. Industrielle Etablissements, Fabriken

5 6, Verschiedene Bekanntmachungen. 3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.| 7, Literarische Anzeigen, 8, Theater-Anzeigen, | In der Börsen- 9 beilage, 8 P25

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Juli 1882, [Vormittags Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu | 1849 verstorbenen Karl Mack von Renchen, Agnes-, Königliche Staats- | Greifêwald zur Hauptverhandlung geladen. Bei

usbleiben werden dieselben auf | 20. April 1881 Nr. 4444 ungeachtet keine Nachricht Grund der na §. 472 der Strafprozeßordnung von | von si gegeben hat, so wird dieselbe auf den An- dem Königlichen Bezirkskommando zu Anklam aus- | trag ihrer Tochter, der Amand Bienz Ehefrau, Gegen den Sthieferdecker Albert gestellten Erklärung verurtheilt werden.

Die Vorschrift des leßten Absatzes trâgt ber Stellung Rechnungç, welche die den Betriebsverwaltungen des Reiches und den Bundes- staaten vorgeseßten Dienstbehörden auch übrigens etnnehmen.

Zu SS. 74 und 75. Die zahlreichen Krankenkassen, welche auf Grund bisheriger geseßliher Vorschriften und der nah Maßgabe des Titel VIII. der Gewerbeordnung erlassenen Ortsstatute mit Beitritts- zwang für gewisse Klafsen von Arbeitern errichtet sind, sollen durch dieses Geseß nicht beseitigt werden. Ihre Statuten müssen aber, um die Durchführung des allgemeinen Krankenversicerungszwanges nah Maßgabe der Vorschriften des Gesetzentwurfs sicher zu stellen, hin- sichtlich der Kafsenleistungen und Beiträge, sowie hinsichtlih der Ver- tretung und Verwaltung der Kasse, mit den neuen Anforderungen in Einklang gebracht werden.

Rücksichtlich der Kafsenleistungen wird dics ausnahmslos für alle Kassen insofern dur{zuführen fein, als es erforderlich ist, um ihren Mitgliedern die gesezlibe Mindestunterstüßung zu sihern. Dagegen wird den besonderen Verhältniffen der einzelnen Kassen billiger- und zweckmäßigerweise dadurÞ Nechnung zu tragen sein, daß ihnen ge- stattet wird, höhere Unterstüßungen oder Unterstüßungen anderer Art, als fortan geseßlich zugelassen werden, unter gewissen Voraussetzungen beizuhalten, zumal niht wenige der bestehenden Kassen im Laufe der Zeit dur Erhebung zu hoher Beiträge oder durch Zuwendungen, welche ihnen gemacht sind, ein Vermögen angesammelt haben, welches ihnen gestattet, jene weitergehenden Ünterstüßungen auch ferner zu leisten, ohne zur Echebung höherer, als der in Zukunft geseßlich ge- statteten Beiträge genöthigt zu sein.

Soweit es sih dabei nicht um Invaliden-, Witlwen- und Waisenpensionen handelt, ist es unbedenklich, den Kassen die Bei- behaltung der bisher e weiteren Unterstützungen unter der im S. 74 Absatz 4 festgestellten Vorausf\etzung zu gestatten.

Dagegen wird die Vereinigung der Invaliden-, Wittwen und Waisenpensionsversiherung mit der Krankenversicherung aus den zu SS. 16, 17, 18 dargelegten Gründen auch bei bestehenden Kassen für die Zukunft niht mehr zuzulafsen sein.

Da es aber cine Anzahl von Kassen giebt, welche seit: langen Jahren ihren Mitgliedern auch Unterstützungen dieser Art gewährt und mit Rücksicht auf diesen Zweig ihrer Wirksamkeit nicht unerheb- lies Vermögen angesammelt haben, so wird es sid, um in gewohnte Verhältnisse nicht zu tief einzugreifen und das angesammelte Ver- mögen seiner Bestimmung zu erhalten, empfehlen, für Fälle die- ser Art die Abzweigung einer besonderen PensionsÏïafse von der als Krankenkasse fortbestehenden, bisher beiden Zwecken dienenden Kasse zu ermöglichen. Da der Fortbestand eincr selbstständigen Pensioné- kasse dur die Aufrechterhaltung des Beitrittszwanges, welcher bisher entweder durch Vermittelung des Arbeitsvertragges oder durch Benußung des Kraukenversicherungszwanges auch zu Gunsten der Pensionsversicherung ausgeübt wurde, bedingt ist, so wird für diese Fâlle die Cinführung des Beitrittszwanges für die der bisherigen Kasse angehörigen Klassen von Arbeitern auf dem Wege statutarischer Vorschrift zuzulassen sein.

Ueber das Vermögen der bisherigen, versiedenen Unterstützung2- zweckten dienenden Kasse muß sowohl für den Fall, daß eine besondere Pensionskasse errihtet wird, als auch für den Fall, daß die Pensions- versiherung für die Zukunft aufgegeben wird, Bestimmung getroffen werden. Jn beiden Fällen muß das Vermögen in erster Linie dazu verwendet werden, die aus dem bisherigen Versicherungéverhältnifse bereits entstandenen Ansprüche ¿zu deken. Der dazu erforderliche Theil des Vermögens soll im ersteren Falle der neu zu errichtenden Pensionskasse überwiesen, im leßteren einer besonderen Verwaltung unterstellt werden.

Soweit nach Deckung dieser Ansprübe noch ein Vermögenerest übrig bleibt, soll derselbe, falls eine besondere Pensionékasje nicht errichtet wird, der als Krankenkasse fortbestehenden bisherigen Kasse verbleiben. Im entgegengeseßten Falle soll cine Theilung zwischen bciden Kassen stattfinden, und zwar in der Weise, daß die Errichtung einer besonderen Pensionskasse durch Ueberweisung: cines möglichst großen Theiles des Vermögens thunlichst erleichtert und zu dem Ende der Antheil der Krankenkassen unter allen Umständen auf denjenigen Betrag beschränkt wird, welcher erforderlich ist, um sie der Anfamm- lung des Jen Reservefonds zu überheben.

Zu §. 76. Das Geseß vom 8. April 1876, betreffend die Ab- änderung des Titels VIIL, der Gewerbeordnung (Reichs - Gesetzbl. S. 134), wird durch das neue Gese vollständig erseßt werden und ift daher in seinem ganzen Umfange aufzuheben.

Die Beschränkung der Geltung des Gesetzes über die eingeschrie- benen Hülfskassen vom 7. April 1876 is eine Konsequenz der Vor- christen des §8. 53 und des §8. 74 as 1. Hinsichtlih der aus freier Entschließung der Betheiligten hervorgehenden Kassen bleibt Sie mit der aus dem §. 69 sich ergebenden Modifikation in

eltung.

Deffentlicher Auzeiger.

„Jnvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haascustein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen-Bureauxrx.

[20619] Nr. 4263, Da die Wittwe des am 4. September

geborene Ell, der diesseitigen Aufforderung vom

Greifs- | Elisabetha, geb. Mack, hiermit für verschollen erklärt

‘Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

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kannt: Stengert aus Posen, welcher flüchtig ist, ist die

1) daß der Redacteur Moriß Grunwald aus Posen, geboren am 15. Juni 1858 daselbft, jüdishen Glaubens, wegen Theilnahme in 2 Fällen an öffentlicher, durch die Presse ver- übter Beleidigung des Hofpredigers Stoecker in Berlin zu je fünf Mark Geldstrafe, im Uneinziehbarkeitsfalle für je fünf Mark zu

_ einem Tage Haft zu verurtheilen, derselbe Angeklagte wegen Theilnahme in 2 Fällen an öffentliher, durch die Presse verübter Beleidigung der Königlichen Staats- anwaltschaft zu Lissa zu einer Gefängniß- strafe von zehn Tagen zu verurtheilen, daß dem Hofprediger Stoecker und der König- lien Staatsanwaltschaft zu Lissa die Befug- niß zuzusprehen, den Tenor dieses Erkennt- nisses zu 1, bezw. zu 2 binnen 4 Wochen nach Empfang einer ihnen von Amtswegen zu ertheilenden Ausfertigung dieses Urtheils auf Kosten des gen ey öffentli bekannt zu machen durch einmalige Einrückung in den Reichs-Anzeiger und das Kröbener und Frau- städter Kreisblatt,

4) daß dem Angeklagten die Kosten des Straf-

, verfahrens zur Last zu legen.

Die N @tgteit der Abschrift der Urtheilsformel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Ur- theils MISERTE,

Lisa, den 12. April 1882,

von Zörawski, Eerichtéshreiber des Königlichen Landgerichts,

Untersuchungshaft wegen Betrugs verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Land- gerihtsgefängniß zu Cassel abzuliefern bei Nachricht hierher zu den Akten J, I. 364/82, Cassel, den 29. April 1882, Königliche Staatsanwaltschaft.

(19391] Oeffentlihe Ladung. Folgende Personen: 1) der Arbeiter Christian Trenn aus Dambeck, geboren am 1. August 1847 zu Stevelin, Kreis Greifêwald, 2) der Kaufmann Ernst Friedri Hel- muth Jaede aus Greifswald, geboren am 19. Mai 1847 zu Güßkow, 3) der Student der Medizin August Romeick aus Greifswald, geboren am 7. Juni 1851 zu Dombrowsken, Kreis Lyk, 4) der Oekonom Wilhelm Friedrih Bernhard Puhier aus Neuendorf, geboren am 3. Juni 1849 zu Padderorw, Kreis Anklam, 5) der Knecht Christian Carl Fried- rich Treeh aus adlig Wieck, geboren am 12. De- (ever 1855 zu Brünzow, Kreis Greifswald, 6) der rbeiter Johann T ERee aus Alt-Ungnade, ge- boren am 14. August 1848 zu Gr.-Zastrow, Kreis Grimmen, 7) der Knecht Valentin Marschall aus Neuendorf, geboren am 6. Februar 1854 zu voguita, Kreis Posen, werden beschuldigt, zu Nr. 5 als beurlaubter Reservist, zu Nr. 1, 2, 3, 4, 6 als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß aus- gewandert zu sein, zu Nr. 7 als Ersahreservist erster Klasse fue maar zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben. Uebertretung gegen §8. 360 Nr, 3 des Strafgeseßbuhs. Dieselben wer-

wald, den 26. April 1882, Reinholtz, Gerichts- \hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[20618 Bekanntmathung.

In Saten, betreffend das Aufgebot der in der Moll’scben Subhastations\sahe von Boot gebildeten Spezialmasse von 25 Thlr. Elternerbe der ver- eyetivten Stellmacher Krause, geb. Schmiege, Ab- theilung 111. Nr. 3 des Grundbuhs von Boock Band I. Seite 162 Nr. 30, sind dur Urtheil vom 29. April 1882 dem früheren Grundstükseigenthümer Moll die von ihm angemeldeten Nechte anf die Spezialmasse vorbehalten, alle unbekannten piere essenten aber mit ihren Ansprüchen ausges{loßen.

Stettin, den 1. Mai 1882.

Königliches Amtsgericht,

[20621] Bekanntmachung.

Der Ag ito qi Pag s ./24, März 1873 über 1250 Thlr, Darlehn für den Rentier Hirs{ Beer zu Berlin, eingetragen auf dem Grundstück der ver- wittweten Frau Geheimen Commerzienrath Knob- lau, Emma Elise Bertha, geb. aubhata, zu Magdeburg, Band 37 Blatt Nr. 1775 des Grund- Ag Neustadt Brandenburg, ist für kraftlos er

Doandenbug, den 1, Mai 1882, Königliches Amtsgericht.

und ihr Vermögen derselben in fürsorglichen Besitz gegeben. Athern, den 2. Mai 1882. Großberzogl. Bad. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber : Steinbach.

[20624] m Namen des Königs! Auf den Antrag des Steinseßermeisters Wilbelm Busse hierselbst, vom 10. November 1881, auf Auf- ebot der verloren gegangenen Hypotbekendokumente Uber die auf Altstadt Thorn Nr. 285, Abtheilung 111, eingetragenen Forderungen und zwar Nr. 5 von 350 Thlr. und Nr. 6 von noch 100 Thlr., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Thorn durch den Amtsrichter Kah für Recht: I, Die Dokumente über folgende, im Grundbuche des dem Steinsetzermeister Wilbelm Buse in Thorn gehörigen Grundstücks Altstadt Thorn Nr. 285 für die Anna Milutka eingetragenen Hypothekenposten : a, Nr. 5 über 350 Thaler Darlehnéforderung, eingetragen aus der gerihtlihen Obligation vom 8, August 1855,

b, Nr. 6 über 100 Thaler Vatererbe auf Grund des am 21. März 1864 obervormundschaftlih bestätigten Erb 0 FAUMEE 1964 ei estätigten Erbrezesses vom d. Februar cins getragen -

werden für kraftlos erklärt. 1I, Die Kosten trägt 7 atragfielser, Thorn, den 15, April 1882,

Königliches Amtsgericht,

[20643] Oeffentliche Zustellung.

Die Handelsfirma Georg Langheinrih jr. Erbe in Hof, vertreten durch den Rehtsanwalt Glaß hier, ellt unter Vorlegung einer Rechnung, wona ihr der vormalige Spezereihändler Nicol Rogler von hier, nun unbekannten Aufenthalts, für die darin näher bezeichneten, von ihr käuflich bezogenen Waaren 4317 # 10 \{chuldig geworden ift, gegen den- selben Klage und zwar, da sie hievon für ihrerseits käuflich erhaltene Waaren 205 A 75 S sich in Abzug bringen läßt, auf den Betrag von 1111 4 35 4, Klägerin beantragt :

den Beklagten zur Zahlung von 1111 A 35 und 6 °/9 Verzugszinsen daraus vom Tage der Klagezustellung an, sowie zur Tragung der Kosten des Prozesses eins{ließlich jener des vorausgegangenen Arrestverfahrens zu verur- theilen und das Urtheil für vorläufig vollstreck- zu erklären, 5 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- Tung des Rechtsstreites vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts Hof auf deu 14. Zuli l. Js., Vormittags 9 Uhr, : unter der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Hof, den 4. Mai 1882. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts : Sofleiß.

[20603] Oeffentliche Zustellung.

Der Schankwirth Hermann Klein und dessen Ehefrau Elisabethe, geb. Egenolf, zu Balduinstein, vertreten durch den Rechtsanwalt von Rößler zu Limburg, klagt 1) gegen den Fuhrmann Wilhelm N von Balduinstein, jeßt mit unbekanntem

ufenthalt abwesend, 2) gegen dessen Ghefrau Louise, geb. Huth, zu Balduinstein wegen Aufhebung cines Kaufvertrages mit dem Antrage: den zwischen den streitenden Theilen über die in Anlage 1 der Klage näher beschriebenen Immobilien: Nr. 1455, 1468, 1469, 1470, 1472, 1481, -1492, 1498, 1508, 1510! 1511, 1425, 1441, 1503 des Stockbuchs von Bal- duinstein ges{lossenen, am 18. Dktober 1881 gericht- Tich verbrieften Kaufvertrag für ungiltig zu erklären und aufzuheben und die Beklagten \huldig zu er- Tennen, die Rückschreibung dieser Immobilien auf ihre Namen im Stockbuche von Balduinstein auf ihre Kosten geschehen zu lassen und alle Prozeßkosten zu tragen, und ladet den Beklagten ad 1 zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Lim- burg a./Lahn auf

Mittwoch, den 20. September 1882, Vormitiags 9 Uhr. mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlißen Zustellung wird ‘dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Limburg a./Lahn, den 27. April 1882.

News

[20474]

Eduard Freiherr v. d. Heydt,

Königl. Preuß. Consul a. D, Dsz, Friedrich Kapp,

früher Advokat und Einwanderungs-Kommissar in

Activa.

[20590] „Aufgebot,

Franz Xaver Mühlbauer, geb. 6. August 1821, Sohn der Wirthseheleute Johann und Walburg Mübhlbauer, Leßtere geb. Heislbeß in Rammelberg, hat sich im Jahre 1854 von da entfernt, und ist eit dieser Zeit keinerlei Nachricht über Leben und

ufenthalt desselben eingetroffen. Auf Antrag seines Neffen Martin Stecher, Wirths in Kling, und des Friedrih Frühauf, Schreiners in Wasserburg, als Vertreters seiner Ehefrau Johanna, geb. Mühlbauer, Schwester des Franz X, Mühlbauer, ergeht daber in Gemäßheit der 88. 824 und 825 der R. C. P. D. sowie der Art. 108 ff. des B. A. G. zu derselben die öffentliche Aufforderung:

) an Franz Xaver Mühlbauer, spätestens im Auf-

gebotötermine,

2. Februar 1883, Vormittags 9 Uhr, perfönlih oder \criftlich beim unterfertigten Gerichte sich anzumelden, widrigenfalls er für

9) Ae R R IEA

an die Grbbetheiligten, ihre Interessen im Auf- gebotsverfahren wahrzunehmen ff /

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des

Tes V E LIE deen enen Mittheilun- gen Hierüber. bei diesem Gerichte zu machen.

Wasserburg, 2. Mai 1882. : s

Königliches Amtsgericht. L, 8, Lang.

: Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts afserburg. Ruthel.

[20585] : Nachlaßaufgebot.

Die weil, Eheleute Telsche Hesebeck, geb. Behrens, und Welm (Wilhelm) Hesebeck zu Ottensen, deren Nachlaß hier unter gerichtliche Behandlung genommen, haben in ihrem unter dem 20. August 1859 gericht- lid errichteten, am 27. April 1882 publizirten Testamente als Erben ihres nah dem Tode des Längstlebenden noch vorhandenen Vermögens ihre beiderseitigen nächsten ehelichen Blutsverwandten, die Verwandtschaft nah dem Todestage des Längstleben- den gerechnet, instituirt, und zwar die Verwandten des Erblassers auf die eine Hälfte und die Ver- wandten der Erblasserin auf die andere Hälfte des Vermögens, außerdem hat die Erblafferin ihre vor- eheliche Tochter Magdalena Dahl, jeßt verheirathete E in Ottensen auf den Pflichttheil ein- gesetzt.

Auf den Antrag des Justizraths, Rechtsanwalts Philipp hier als gerihtlih bestellten Administrators dieses Nachlasses werden nun mit Ausnahme der Ghefrau Rautmann und der im Teftaments-Publi- kationstermine am 27. April 1882 erschienenen resp. vertretenen beiderseitigen. Erben, sowie der proto- kollirten Kreditoren der zur Masse ehörigen, in Ottensen belegenen beiden Grundstücke, Alle und Jede, welche sonst auf Grund der vorerwähnten Be- stimmungen des Testaments Erbansprüche oder For- derungen an den Nachlaß der am 8. Dezember 1878

i CPIania The Germania Life

verstorbenen Ebefrau Tclshe Hesebeck, geb. Behrens, [ rade eingétragenen Restabfindüngen von 87 Thl und ihres ant 2. Februar 1882 verstorbenen Ebe- | 13 Sgr. 9 Pf aus ai) Reue E 15, Mai as mannes Welm Hesebeck zu Ottensen zu haben ver- } und 23 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. aus dem Nezesse vom meinen, hierdurch aufgefordert, solhe innerhalb 12 # 13. April 1861 sind dur{ch Aus\{lußurtheil vom Wochen vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses | 3. April cr. für kraftlos erklärt.

Auigezois e g m) en 13 15 Uh Oberhausen, 17. April 1882.

+ August 1882, ag r, Königli G

angeseßten peremtorischen Angabetermine ordnungs- s EOE mäßig anzumelden, und zwar bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse und des ewigen Still- | [20623] , Bekaunntma@hung.

\{weigens resp. der sonstigen geseßlichen Rechtsnah- | Durch das in Aufgebots\aen des Landwehr-Ka- theile. Speziell ergeht diese Aufforderung an den vallerie-Lieutenants Carl Endemanuu zu Boun seit 1852 unbekannt abwesenden Bruder der Erb- | am heutigen Tage verkündete Urtheil des Herzoglich lafserin, Peter Behrens, und an den 1866 nach | Anhaltischen Amtsgerichts IT. zu Cöthen ift die als Brasilien ausgewanderten unbekannt abwesenden | Schuldurkunde über 350 Thlr. = 1050 M rüd- Sthwestersohn des Erblassers, Peter Jobannfen, | ständige Kaufgelder für die Kanzleirath Louis Harz- früher in Brunsbüttlerhafen, unter der Androhung, | \ben Erben zu Aschersleben ertheilte Nebenausfer-

daß. falls sie niht rechtzeitig ihre Erbansprüche hier | tigung des Kaufkontrakts d. d. & conf. Gröbzi anmelden sollten, tnit ibres Erbtheilen e 27. Oktober 1859 S lichen Bestimmungen gemäß werde verfahren werden. Altona, den 27. April 1882. i Königliches Amtsgericht. Abthcilung V. Veröffentlicht :

Over, Erster Gerichts\chreiber.

3. Januar 1860' auf den dem 2c. Endemann ge-

hörigen fünf Kuren Nr. 118, 119, 120, 121 und 122 der Braun ohlengrube „Leopold Friedri“, bei Cörmigk haftend, für kraftlos erflärt. Cöthen, 29. April 1882. Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. II. Hust. Holzmann.

O da E am 29, März 1882 [20622] Jm Namen des Königs! Westermann, Gerichts8assistent, In Sachen, betreffead das gemein\chaftlide Auf- als Geribts\creiber. gebot von Spezialmassen F. 42/81 hat das Königs L Ium Namen des Königs! liche Amtsgericht, Abth. IV., zu Posen durch den In Sachen, betreffend das Aufgebot der in der | Amtsrichter Dr. Wiener Subhastation Keßler K 11b. de 80 gebildeten für Recht erkannt: Spezialmasse von 1462 M 86 9, welche nicht zur | Alle unbekannten Betheiligten werden mit ihren ung A us H L e pon O e die Sprzialanafen undstücke eine Kaution von Thaler aus der - »Granz Kasprzyk? aus der Kas sl - Oa R: N {0 L ein- # bestan o ia pi getragen war, welche der Heinri eßler feinen . «Geschwister Zytkowiak aus d vtkowiak’\ d Kindern: 1) Bertha Helene, 2) Julie Henrine, Subhaftation? D n 3) Alwine, 4) Heinri Friedri, 5) Emilie zur | IIL. 1) „Catharina Matuszak und Genoffen“, Sicherheit dafür bestellt hat, daß er dieselben binnen 2) „Constantia Wojkiewicz, Zahresfrist von der Mitverhaftung für die vorhan- Ï Franziska Pickuta, denen Cheschulden befreien wolle und da ferner die 4) „Simon Piekuta {he Eheleute, genannten Gläubiger ihre Ansprühe auf diese 5) „Marianna und Franziska Kowalska aus der E A A A das G Subhastation“, gericht zu Witten s . Gerichts sel’ - Ee RodoA L urch den Amts a Posen aus der Haensel’s{hen Sub ür Ret erkannt: . 1) „Destillateur Peter Paul Hubert’s{e E Daß dem Jacob Klein in Witten seine An- 2) „Antonina A De PE Ne Sans Es a d ee E P 1) A Stein, ehalten, daß alle Anderen, welhe àuf die „Clias Bab c./a. Kasper Grunwald aus Masse Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit Dutkiewicz" schen Subkottallone, E eis

auszus{ließen und daß die Kosten aus der | VI. „Chraplewski aus d bet'\ n Masse zu entnehmen. f R ewslt. aus der Habek'shen Subhasta

[20616]

gez. Rocholl. a, ie E ga Aopeloes

S OLE AE: 2 E NE zu Wimary werden ihre Rechte auf die ezial-

[20615] Bekanntmathuug. : masse „Antonina Koperska aus der Dutkiewicz hen Die Hypothekendokumente über die im Grundbuche | Subhastation" (zu V. 2) vorbehalten.

von Sterkrade Band 5 Artikel 13 Abtheilung 3 Posen, den 28. April 1882.

Nr. 1 und 2 und Band 1 Blatt 46 Abtheilung 3 Dr. Wiener.

Nr. 1 und 2 für den Franz Hüttermann zu Sterk-

s Lebens-Versicherunos-Gesellschaft,

Insurance Company,

Spezial-Verwaltungsrath für Europa:

Heinr.

in Firma: Hardt & Co. Carl Sauder,

New- York. General-C

Erste Hypotheken .

Darlehn auf Staatspapiere . . Grund-Eigenthum in New-York.

e ' e Berlin . Baar und Depositen in Banken . Angewachsene Zinsen und Miethen .

Lo DO

Unkosten

a. TLRON

Im Jahre 1881 im Ganzen von der Gesells{aft ges{lossene Versicherungen .

Policen in Kraft am 31. Dezember 1881 ,

KOnrieneiunaünie n E S5 insen- und Mietheneinnahmen im Jahre 1881 .

Ausgaben für Todesfälle .

Obligationen der Vereinigten Staaten, von Einzel-Staaten und Städten

Prämien - Quittungen zum Incafso in : Händen. der ‘Agenten , abzüglich 20 %

Gestundete vicrtel- und halbjährliche Prämienraten, abzüglich 20 0/0 Unkosten. L

Bilanz am 31.

| . [24,700,952 00 7,891/190 33 E S E REOOO.OO A 3,749,961. T4.

1,054,665, 13.

4,804,626 87 814,098 29

134,306 55 737,913.98

[40,196,443 05

. . *

Leibrenten und bei Lebzeiten zahlbare Policen

Baar-Dividenden . . è

e e E E Agenten-Provisionen und Reisekosten . ärztlihe Untersuchungen . as Steuern und Stempel

Salaire, Druckosten, Porto und andere Ausgaben . S A Loe

Uebersicht der mit den Einwohnern des Königreichs Policen in Kraft am 1. Januar 1881: LN

Lebens-Versicherungen . Alters-Versicherungen .

Im Laufe des Jahres neu geschlossen : Altena: Verlierungen Se Alters-Versicherungen . .

Davon verfallen durch Tod, Nichteinlösung und

Lebens-Versicherungen . Alters-Versicherungen .

In Kraft am 31, Dezember 1881

Hrämten-Einnahme im Königreich Preußen 5 6 :

Activa der GesllsGaft befand si in “Acllva der ee a eTanden 11 Berlin, den 4, Mai 1882,

229/355 03|| |

Hardt, H. Marcuse,

Rentier in Walluf a./R. Hermaun Rofe,

onsul a. D. General-Direktor der Gesellschaft für Europa.

Dezember 188.

P assiva.

r

j 33,895,467 00 108,452 60 688,669 32 850,000 00 146,027 58 ¿ 7,437 50

35,696,054 00 4,500,389 05 j

Bi Nestler, den Geseßen des Staates New-York entsprecend, mathematis IPPRONCT 4 oe e aa E C E E See für Crtra-Risiken und für Rückgewähr auf verfallene Policen

SOICDEN Ce» s Ce C L E Pee LTSA a a

Nicht abgeforderte Dividenden . . ,

Sonstige Forderungen . . G a

DIETTOr LeLerIMUR « «

10,196,113 05 . 2081 Pol. für A 20,122,960. —. . 20587 Pol. für M 150,903,263. —.

M. 5,595,192. 53. « 1,942,097. 89.

M. 7,537,290. 42.

. M. 2,266,231. 75. « e VIRRRL U 822,309, 93. 728,993. 99. 840,591, 18. 54,247, 76.

35,276, 49.

455,168, 96.

A 5,778,174. O7.

Preußen während des Jah1es 1881 akgeschlofsenen Geschäfte:

« e « 3073 Pol. für K 15,755,921.

993

3,064,128,

e N L V «A

4066 Pol. mit \ 18,820,049 Kapital und 20 Pol. mit 4 8,284 jähw.i&er Rente.

475 Pol. für (A 2,432,057.

426,700.

Verfall:

116

626 Pol. mit (A 2,858,757 Kapital und —— mit M 4,539 i/ihrlicer Rente. 4692 Pol. mi Æ 21,675,506 Kapital und N Pol. mit & 12,52I 1ährlicher Rente.

258 Pol. für A 1,167,831.

e G 407,350.

E E e E 27 Siüd mit... 14,734, Preußen am 31, Dez-zaber 1881 , 2,212,019. 53

374 Pof. mit A 1,575,181 Kavital und 2 Pol. mit X 253 jährlicher Rente. + + « + « « « « 4318 Po \- mit & 20,103,625 Kapita Und 2) Par. mit 4. 12,570 jägrliher Rente.

(wovon M 1,055,009 für Grund-Gicenthum in Berlin, Leipzigerstraße 137,

HWermann Rose,

General-Be

t É

vollmähtigter.