1882 / 111 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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2 b de, L 3) uo ‘der iten der Betriebsunternehmer jeder Ge- afse zu erstattet find, von der Reichs-Zentralstelle berechnet und fest-

- gestellt. 8. 101.

Auf Grund der nach Vorschrift des §. 72 von den Betriebs- enossenshaften und Betriebsverbänden eingereibten Nachweisungen tellt die Reichs-Zentralstelle für jede Gefahrenklasse die Gesammt- umme der in den ihr angehörenden Betrieben verdienten anrehnungs- fine (S. 33 Absatz 2) Löhne und Gehälter fest, und berechnet für jede Gefahrenklafse in Dn für jede hundert Mark Lohn und Gehalt die Beiträge, welhe zur Deckung der von der Gesammtheit der ihr angehörenden Unternehmer zu leistenden Entschädigungsbeträge (S. 100 Nr. 3) und des auf dieselben entfallenden Theils der nah b 98 Absatz 4 aufzubringenden Kosten für das abgelaufene Rechnungs- albjahr zu erheben sind. n

S

Die Reichs-Zentralstelle hat die ihr nach Vorschrift des §. 72 eingesandten Gesammtnachweisungen zu prüfen und erforderlichenfalls zu berichtigen. / .

Sie hat für Betriebs8genofsenschaften und Betriebsverbände, deren Vorstände diese Gesammtnachweisung nicht rechtzeitig eingesandt haben, den in Anrechnung zu bringenden Betrag der Löhne und Gehälter endgültig festzustellen. : :

Die Aussichtsbehörden der Betriebsgenossenschaften und Betriebs- verbände haben auf Ersuchen der Reihs-Zentralstelle diejenigen Er- hebungen, welche die leßtere zu der ihr obliegenden Prüfung und zu den von thr vorzunehmenden Feststellungen bedarf, herbeizuführen und das SUgrnis “p mitzutheilen. h

Die Reichs-Zentralstelle ist befugt, zu gleichem Zwecke von den Geschäfts- und Rechnungsbüchern und den sonstigen Geschäftpapieren der Vorstände und Abtheilungsvorstände der Betriebsgenossenschaften und Betriebsverbände durch Beauftragte Einsicht zu nehmen.

8. 103. E

Die Hebung der nah Maßgabe des §. 101 festgestellten Beiträge ist von n Vorständen der Betriebsgenossenschaften und Betriebs- verbände gleichzeitig mit der Hebung der Genossenschafts- und Ver- bandsbeiträge (§. 33, §8. 37 Nr. 4, §. 100 Nr. 2) zu bewirken.

8. 104, j i

Für jede Betriebs8genossenschaft und jeden Betriebsverband wird von der Reichs-Zentralstelle

1) a Berechnung über den nah §. 100 Nr. 2 zu erstattenden etrag, a 2) eine Berechnung über die Summe der von den Mitgliedern nah Maßgabe des §. 100 Nr. 3 und §. 101 aufzubringen- den Beträge, für die Betriebsverbände gesondert nah Ge- fahrenklassen, aufgestellt und dem Vorstande der Genossenschaft oder des Verbandes mit der Anweisung zugestellt, den Betrag beider Berechnungen binnen sech3 Wochen nah Empfang n an die in der Anweisung be- zeichnete Postkasse (§. 99) abzuführen. S : |

Die Berechnung zu Nr. 2 muß für jede in der Betriebs- genossenschaft oder dem Betriebsverbande vertretene Gefahrenklasse enthalten:

/ 1) die Angabe der Gesammtsumme der Entschädigungsbeträge, welche der Gefatumibéit der der Gefahrenklasse Mg edbbenden Be- triebsunternehmer zur Last fällt, und des auf dieselben entfallenden Antheils an den nah §. 98 Absatz 4 aufzubringenden Kosten,

2) die Angabe der Gesammtsumme der in sämmtlichen der Ge- fahrenklasse angehörenden Betrieben verdienten anrechnungsfähigen Löhne und Gehälter, | /

3) die Angabe der danach in der Gefahrenklasse von je hundert Mark an Beitrag zu zahleuden Pfennige, E 1

4) die Gesammtsumme der anrechnungsfähigen Löhne und Ge- hälter, welhe in den innerhalb der Beriebsgenossenschaft oder des e es der Gefahrenklasse angehörenden Betrieben ver- ient ift.

Sofern die M Nea liene eine Berichtigung der auf Grund des 8. 72 eingesandten esammtnachweisungen vorgenommen hat, ist der Berechnung eine Abschrift des berihtigten Eremplars der Nach- weisung beizufügen.

S. 105, Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vorständen der Betriebs- enossensbaften oder Betriebsverbände einerseits und der Reichs- Bentral}telle andererseits über die von der leßteren festgestellten Be- rechnungen werden von dem Reichskanzler entschieden.

Erfolgt durch den Reichskanzler eine anderweitige Feststellung der Berechnung, so sind die hieraus sich ergebenden Abänderungen bei dem Üitilageversabren des nächsten Rechnungshalbjahres zur Ausgleichung zu bringen. 8. 106

Der auf Grund der Berechnung zu Nr. 1 des §. 104 aufzu- bringende Betrag nebst dem für Verwaltungskosten erforderlichen Be- trage ist von den Vorständen der Betriebsgenossenshaften nach Vor- chrift des §. 33, von den Vorständen der Betriebsverbände nah Vor- \hrift des §8. 37 Nr. 4, auf die Mitglieder umzulegen. Der auf Grund der Berechnung zu Nr. 2 des §. 104 aufzubringende Betrag ist von Vorständen der Betriebsgenossenschaften gleihfalls nah Vor- rift des §. 33, von den Vorständen der Betriebsverbände, gesondert nach Gefahrenklassen auf die Mitglieder nah Maßgabe der an- rechnungsfähigen Löhne und Gehälter umzulegen.

Aus der zu diesem Zwecke aufzustellenden Heberolle, in welcher, sofern sie für einen Betriebsverband bestimmt ist, die zur Deckung des nah der Berechnung zu Nr. 2 des S. 104 erforderlihen Betrages be- stimmten Beiträge gesondert nachgewiesen sein müssen, ist ein Auszug Jedem Mitgliede mit der Aufforderung zuzustellen, den festgesetzten Beitrag bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung binnen zwei Wochen zur Kasse der Betriebsgenossenschaft oder des Betriebsver- bandes einzuzahlen. 6. 107

. (,

Den Mitgliedern der e genelsensGasten und Betriebsver- bände steht gegen die Festellung ihrer Beiträge (§. 106) binnen zwei Wodtben nah Zustellung des Auszuges aus der Heberolle, unbeschadet der U e: Per zur vorläufigen Zahlung derselben, die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde zu. L

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn dieselbe sich auf Recben- fehler oder auf unrichtige Feststellung des Betrages der zur Anrech- nung gebra{ten Löhne und Gehälter gründet. S

Aus dem leßteren Grunde ist die Beshwerde jedo nicht zulässig, wenn die Feststellung entweder auf Grund der §8. 68 Absatz 2, 70 Absay 2, 72 Absatz 1, oder in Folge einer Entscheidung der Reichs-Zentralstelle oder des Reichskanzlers erfolgt ist.

Tritt na der Entscheidung der Aufsibtsbehörde eine anderweitige Feststellung des Beitrages ein, so ist die Differenz bei dem Umlage- verfahren des nächsten Rechnungshalbjahres für Rechnung der Betriecbs- genossenschaft oder des Betriebsverbandes auszugleichen.

8, 108,

Rückständige O eIrIge Kautionsbeträge (§. 70) und Strafzuschläge (35, 31 Absaß 3, 73 Nr. 1), sowie die in den 88. 15 biau M 3 Tosoy 2, 73 Nr. 2, 75 Absatz 2, 4 bezeihneten Strafen und Kosten werden în derselben Weise beigetrieben, wie ¡Bere ndeavgaben,

Uneinbringliche Beiträge fallen in dem in §. 7 bestimmten Ver- hältnisse der Gesammtheit der Unternehmer der Gefahrenklasse einer- eits und der } errtebbgenassen[tda oder dem Betriebsverbande anderer- eits zur Last und sind, soweit sie die Gefahrenklasse treffen, bei dem

mlageverfahren des nähsten Rehnungshalbjahres zu berüdcksichtigen. . 109,

Die Vorstände der Betriebsgenossenschaften und Betriebsverbände haben die auf Anweisung der Reichs-Zentralstelle zu zahlenden Be- träge (§. 104 Absatz 1) binnen der vorgeschrieben Frist an die be- zeichneten Postkassen abzuführen, und zwar den nah der Berechnung

von jeder Betriebsgenossenschaft und jedem Betriebs-

unter §. 104 Absaß 1 Nr. 2 zu zahlenden Betrag abzügli der un- einbringlihen Beträge.

Gegen Betriebsgenossenshaften und Betriebsverbände, welche mit der Zablung im Rüstande bleiben, ist auf Antrag der Post- VerWaT ing von der Aufsichtsbehörde das Zwangsbeitreibungsverfahren einzuleiten. 5

Die Aufsichtsbehörde ist befugt, zur Deckung der Ansprüche der Postverwaltung zunächst über bereite Bestände der Genofsenschafts- und Verbandskafsen zu verfügen. Soweit diese nit ausreichen, hat die Aufsichtsbehörde das Beitreibungsverfahren gegen die Mit- glieder der Genossenschaft oder des Verbandes fofort selbst einzuleiten und bis zur Deckung der Rückstände an die Postverwaltung durch zuführen. O

8. k Der vom Reiche zu gewährende Theil der Entschädigungsbeträge (SS. 10, 100) wird den Postvernaltungen aus der Reichshauptkasse erstattet. In den Erstattungsbetrag sind die von der Postverwaltung erhobenen Kosten der Verwaltung der Reichs-Zentralstelle (88. 101, 104 Nr. 2) einzurechnèn. s 111

Ueber die gesammten Rechnungsergebnisse eines Rechnungsjahres ist nach Abschluß desselben alljährlih dem Reichstage eine Nach- weisung vorzulegen. T

Beginn und Ende des Recnungsjahres wird für alle Betriebs- genossensckaften und Betriebsverbände übereinstimmend durch Beschluß des Bundesraths festgestellt.

S413.

Die Polizeibehörden sind verpflichtet, den im Vollzuge dieses Ge- seßes an sie ergehenden Ersuchen der Vorstände und Schiedsgerichte der Betriebsgenossenschaften und Betriebsverbände, sowie der Aufsichts- behörden derselben zu entsprechen. L

Die dadurch entstehenden Kosten sind insoweit von den Genofsen- haften und Verbänden als eigene Verwaltungskosten (8. 36) zu erstatten, als sie in baaren Auslagen für Tagegelder und Reisekosten von Beamten, sowie in Gebühren für Zeugen und Sachverständige bestehen.

8. 114.

Alle zur Begründung und Abwickelung der Rechtsverhältnisse zwischen den Betriebsgenossenschaften und Betriebsverbänden einerseits, den Versicherten andererseits erforderlichen außergerichtlichen Verhand- lungen und Urkunden sind gebühren- und stempelfrei.

8. 115.

Den Betriebsunternehmern ist untersagt, die Anwendung der Be- stimmungen dieses Gesetzes zu ihrem Vortheil dur Verträge (mittelst Reglement oder besonderer Uebereinkunft) im Voraus auszus chließen oder zu beshränken. Vertragsbestimmungen, welche diesem Verbote zuwider- laufen, haben keine rechtliche Wirkung.

8, 116.

Die nach Maßgabe dieses Gesetzes versicherten Personen und deren Hinterbliebene können gegen den Betriebsunternehmer, in dessen Betrieb die ersteren beschäftigt waren, einen Anspruch auf Ersatz des in Folge eines Unfalls erlittenen Schadens nur dann geltend machen, wenn derselbe den Unfall vorsäßlih herbeigeführt hat. In diesem Falle beshränkt sich der Anspruch auf den Betrag, um welchen die den Berechtigten nach den bestehenden geseßlichen Vorschriften gebührende Entschädigung die ihnen nah dem Gesebe zustehende übersteigt.

Der Anspruch verjährt in achtzehn Monaten vom Tage des Un- falls an gerenet.

(Fortseßung folgt.)

Landtags- Angelegenheiten.

Die beiden Häuser des Landtags, welche zufolge Aller- höchster Botschaft vom 10. d. Mts. heute ges{loßen worden, sind durch Könizliche Verordnung vom 4. Januar d. J. zum 14. desselben Monats einberufen und haben mit diesem Tage ihre Thätigkeit be- gonnen.

Abgesehen von einer Reihe von Rechenschaftsberichten, Ueber- sichten und Erläuterungsberihten sind den beiden Häusern des Landtags Seitens der Königlichen Staatsregierung 32 Gesetzentwürfe zur Berathung zugegangen. :

Von diesen F über die nachfolgenden 26 Geseßentwürfe über- einstimmende Beschlüsse beider Häuser zu Stande gekommen:

1) Der Geseßentwurf, betr. die Feststellung des Staatshaushalts- Etats für das Jahr vom 1. April 1882/83 und den Staatshaushalts- Etat für dieselbe Zeit,

2 der Gesetzentwurf, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1882/83 und den Nachtrags-Etat für dieselbe Zeit,

3) der Gesetzentwurf, betr. die Ablösung der an die Stadt Berlin für Uebernahme der fiskalischen Straßen- und Brüenbaulast in Berlin zu zahlenden Rente, |

4) der Geseßentwurf, betr. die Errichtung einer neuen fiskalischen Pa acn a in Berlin,

_5) der Gesetzentwurf, betr. die unentgeltlihe Uebereignung eines Abschnittes vom großen Thiergarten in Berlin an das Reich,

6) der Gesetzentwurf, betr. die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten,

2 der Gesetzentwurf, betr. die Abänderung des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872,

8) der Gesetzentwurf, betr. eine dem Herzogli Glüsburgischen Hause zu gewährende vertrag8mäßige Abfindung,

9) der Entwurf eines Gesetzes, betr. die Verwendung von Jahres- übershüssen der Verwaltung der Éisenbahn-Angelegenheiten,

10) der Gesetzentwurf, betr. die Einseßung von Bezirks-Eisen- bahnräthen und eines Landes-Eisenbahnraths für die Staats8eisenbahn- Verwaltung, :

i: R der Gesetzentwurf, betr. den weiteren Erwerb von Privat- eisenbahnen,

„. 12) der Geseßentwurf, betr. den Erwerb des Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-Unternehmens für den Staat,

13) der Oie betr, die Erweiterung, Vervollständigung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahnnetes,

Ge 14) der Gesetzentwurf, betr. Abänderungen der kirchenpolitischen esetze,

15 der Gesetzentwurf, zur Ergänzung des Gesetzes, betr. die evangelische Kirchenverfassung in den act älteren Provinzen der Mon- arie, vom 3, Juni 1876 (Ges. Samml. S. 125.),

16) der Gescyentwurf, betr. Abänderung der Verordnung über die Bildung und den Geschäftskreis eines evangelisch reformirten Konsistorii in der Stadt Frankfurt vom 8. Februar 1820, sowie des organischen Gesetzes vom 5. Februar 1857 über Abänderung einiger, die prangeri[G-lutherisGhe Kirchenverfassung berührenden Be- immungen der Konstitutions - Ergänzungs - Akte der Stadt Frankfurt am Main,

17) der Gesetzentwurf, betr. die Ausdehnung der Wirksamkeit des Naffsauishen Central-Kirchenfonds und der I evan- elishen Pfarr-Wittwen- und Waisenkasse auf die vormals hessischen

heile des Konsistorialbezirks Wiesbaden,

18) der Sid betr. das Kirchenwesen im Jadegebiete,

19) der Gesetzentwurf, betr. die Umgestaltung des Kurmärkischen und Neumärkishen Aemter-Kirchenfonds,

20) der Gesehentwurf, betr. die Verjährungsfristen bei den öffent- oon bgaben in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und

en, L der Gntwunf einer Landgüterordnung für die Provinz alen,

2) den Entwurf eines Seseves, betr, die Kosten der Stier- haltung in den Landestheilen des linken Rheinufers,

N der Gesetzentwurf, betr. die Veränderung der Grenzen einiger Kreise in den Provinzen Westpreußen und Brandenburg,

24) der Geseßentwurf, betr. die Aufhebung der Verbote gegen das sogenannte Schäfervorvieh und der besonderen Kündigungsfristen und Umzugstermine für Schäfer und deren Gesinde,

25) der Entwurf eines Gesetzes, betr. die bänderung der Grund- buhordnung,

26) der Entwurf eines Gesetzes, enthaltend Bestimmungen über die Gerichtskosten und die Gebühren der Gerichtsvollzieher,

Von den übrigen 6, dem Landtage vorgelegten Gesetentwürfen ift der Gesetzentwurf, betr. die Vereinigung der Fleckensgemeinde Morißt- berg mit der Stadtgemeinde Hildesheim zwar im Herrenhause be- rathen und angenommen, aber im Hause der Abgeordneten nicht zur Erledigung gekommen.

Die Gesetzentwürfe,

betr. den Entwurf einer Kreisordnung und die Einführung der Provinzialordnung vom 25. Juni 1875 in der Provinz Hannover,

betr. den Bau- eines Schiffahrtskanals von Dortmund über

enrickenburg, Münjter, Bevergern, Neudörpen nah der unteren Ber zur Fetbindung des westfälischen Kohlengebiets mit den Ems- äfen, un

betr. die Erhebung einer Hundesteuer, welche dem Abgeordneten- hause zunähst vorgelegt wurden, gelangten daselbst nur zur ersten, bezw. zweiten Lesung.

, Der Geseßentwurf, betr. die Verwendung ter in Folge weiterer Reichssteuer-Reformen an Preußen zu überweisenden Geldsummen, ist vom Hause der Abgeordneten abgelehnt, und in Betreff

des Gesetzentwurfs über die Vertretung des Lauenburgischen N Eten lnebanbes ist eine Uebereinstimmung beider Häuser nicht erzielt.

Außer den vorangeführten Gefeßentwürfen sind in beiden Feusemn 2e Landtags noch zur Vorlage, Berathung und Beschlußfassung ge- ommen:

Die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres vom 1. April 1878/79 und die dazu gehörigen Anlagen, fowie die Rechnung von den Fonds des ehemaligen Staats\haßes für den 1. April 1878/79,

die Uebersicht von den Staatseinnahmen und Ausgaben des Jahres vom 1. April 1880/81 nebst ihren Anlagen und der dazu gehörigen Denkschrift,

die Rechnungen der Kasse der Ober-Rechnungskammer für das Jahr vom 1. April 1880/81,

der Rechenschaftsbericht über die Verwendung der flüssig ge- machten Bestände der im §. 94 der Hinterlegungs8ordnung vom 14. März 1879 bezeichnete Fonds und der im §8. 95 Absaß 3 daselbst erwähnten Gelder für die Zeit vom 1. Oktober 1880 bis 31. De- ¿ember 1881,

Denkschrift der Königlichen Staatsregierung über die Ausführung des Geseßes vom 23. Februar 1881, betr. die Bewilligung von Staatsmitteln für Hebung der wirth\{aftlihen Lage in den noth- leidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln,

Rechenschaftsberiht über die weitere usführung des Gesetzes a Dezember 1869, betr. die Konsolidation preußisher Staats- anleihen,

Bericht über die Verwendung des Erlöses für verkaufte Stadt- bahnparzellen und über die Verwendung der Entwerthungsents\chädi-

Bug U eines im Besiße der genannten Bahn befindlichen auses,

Bericht über die bisherige Ausführung des 8. 4 des Gesetzes, betr. den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat vom 20. Dezember 1879 (Gesez-Sammlung S. 635) und des 8.5 des Ge- seßes, betr. den Erwerb des Rheinischen und Berlin-Potsdam-

agdeburger Eisenbahnunternehmens für den Staat vom 14. Februar 1880 (Gesez-Sammlung S. 20).

Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der für Rechnung des Staates verwalteten Eisenbahnen im Jahre 1880/81,

Bericht über die Bauausführungen der Eisenbahnverwaltung während des Zeitraums vom 1. Oktober 1880 bis dahin 1881,

Denkschriften über die Regulirung der Warthe, der Unstrut und Saale von Atern bis zur Einmündung der Saale in die Elbe,

sowie der Ems von Greven bis Emden,

T agd betr. die geschäftlihe Lage der preußischen Kanal- projekte,

Denkschrift, betr. die in der Zeit vom 1. April 1880 bis zum 1. Oftober 1881 erfolgten Bauausführungen an denjenigen Wasser- ren Aue deren Regulirung dem Landtage besondere Vorlagen gemacht sind, |

Uebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, Hütten und Salinen im preußischen Staate während des Etats- jahres 1880/81,

Erläuterungen zu Position 5 und 6 des Mehrbedarfs bei Ka- pital 122 Titel 37 Akademie der Künste zu Berlin und die

damit verbundenen Institute —, des Entwurfs zum Staatshaushalts- Etat für das Jahr 1882/83,

Grläuterungen zu dem im Entwurf des Staatshaushalts-Etats für 1882/83 unter Kap. 120 Titel 6b. ausgebraten Dispositions- fonds zur anderweiten Regelung des höheren Scbulwesens,

drei uyd dreißigster Bericht der Staats\chulden-Kommission über die Verwaltung des Staats\{uldenwesens im Rechnungsjahre vom 1. April 1880/81,

Uebersichten der von der Königlichen Staatsregierun auf Anträge und Resolutionen des Herrenhauses und des Hauses der bgeordneten aus der 11. Session der 14, Legislaturperiode gefaßten Ent- \cchließungen.

Das Herrenhaus hat 20 Plenar-, 11 Abtheilungs- und 51 Kommissionssizungen abgehalten und 60 Berichte erstattet, darunter 6 sriftlie. Neben den Geseßesvorlagen und Rechenschajts- berihten kamen ein Antrag und eine Interpellation zur Berathung und Erledigung. Petitionen sind beim Herrenhause 77 einge- gangen, von denen 56 nah erfolgter Vorberathung dur die Kom- misfion erledigt wurden. Unerledigt geblieben sind 21, weil sie zu Geseßentwürfen gehörten, die zwar dem Landtage vorgelegt waren, aber nicht ans Herrenhaus gelangten.

Das Haus der Abgeordneten hat 63 Plenarsitzungen, eins{ließlich von 2 Abendsizungen, welche als Fortsetzungen von 2 Tagessitzungen angesehen wurden, 26 Abtheilungs-, 177 Kommissions- und 90 Frak- tionssißungen abgehalten. Es sind über die Gesetzentwurfe 18 \{rift- liche und eine Anzahl mündlicher Berichte erstattet. Selbständige Anträge wurden 11 eingebracht und davon 1 dur vollständige, 1 durch theilweise Annahme, 2 dur Uebergang zur Tagesordnung, 1 durch Zurückziehung erledigt. 6 blieben unerledigt. Interpellationen wurden 3 gestellt und „davon 2 von der Königlichen Staatsregierung beant- wortet; eine ist unerledigt geblieben. Petitionen waren 958 einge- gangen; davon wurden 6 zurückgezogen. Von den verschiedenen Kom- missionen sind darüber 49 \{riftlihe und 36 mündliche Berichte er- stattet und davon 35 \chriftlide und 15 mündlihe im Plenum er- ledigt. Von den Petitionen sind 202 zur Erörterung îm Plenum nicht für geeignet erachtet, 27 durch Uebergang zur T agegorbuing, 156 durch Annahme von Gesetzentwürfen erledigt, 103 der Königlichen Staatsregierung überwiesen und 303 unerledigt geblieben,

Zweite Beilage zum Deulschen Reichs-An

M 111.

zeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 12. Mai

Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl.

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-

register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und föniglih

Preußishen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32. M

Oeffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriefe und Unterzuchungs-Sachen. 2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloogung, Amertisation , Zinszahlung

u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

182,

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und Grosshandel. 6, Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage,

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des 6: Todaiietet bli Fabri «JZuvalidendaunk“, Rudolf Mosse, Haascnstein Industrielle Etablissements, Fa riken & Bogler, G. L. Daube & Co., E, Sihlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größereu Aunoncen-Bureaux.

SteckXbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stebrief. Gegen den unten beschriebenen Ar- beiter Eduard Alexander Woidt, am 26. März 1846 in Jarotschin geboren, welcher sich verborgen bält, ist die Untersubungshaft wegen Diebstahls in den Aften 84. 6. 1148. 82. J. IV. e. 293. 82. ver- hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt- Moabit Nr. 11/12 (NW.), abzuliefern. Berlin, Alt-Moabit Nr. 11/12 N den 9. Mai 1882. Königliches Amtsgericht T., Abth. 84. Bestzrei- bung: Alter 36 Jahre, Größe 1 m 68—70 ecm, Statur stark, Haare dunkelblond, Stirn niedrig, dunkelblonder, starker Vollbart, Augenbrauen dunkel, Augen grau, Nase kurz und dick, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Gesicht oval, Gesichtsfarbe ge- sund, Sprache deutsch, schlesischer Dialekt. Kleidung : durkelblauer Gehrok, englisch-lederne Hosen, dunkle Müge.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Dienst- kneht Arthur Otto Schrader aus Eppendorf, zuleßt zu Jeserig bei Brandenbürg a. H. in Dienst, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen des Verdachts eines zu Jeserig verübten Diebstahls ver- hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam abzu- liefern. Pot35am, den 8. Mai 1882, Der Unter- suchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte. Beschreibung: Alter 30 Jahre, Statur klein, Haare s{chwarz, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich. Besondere Kennzeichen : {werhsörig.

Steckbrief. Gegen den bisherigen Lohnkutscher Friedrich Wilhelm Franke von hier, geboren zu Steinborn, Krets Freistadt, am 5. November 1857, welcher flüchtig ist, ist die UntersuGungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben im Betretungsfalle zu verhaften und in das hiesige Gerichtsgefängniß abzuliefern. Signalement ist un- bekannt. Grünberg, den 26. April 1882, König- liches Amtsgericht. V.

Steckbriefs-Erledigung. Der von uns unter dem 14, November 1881 hinter dem Büädlergesellen Paul Richard Oswald Havemanu aus Coepenick weaen Diebstahls erlassene Steckbrief ist erledigt. Mirxdorf, den 5. Mai 1882, Königliches Amts- gericht.

[21619]

Der unterm 13. Februar cr. gegen den Kutscher Carl Friedrich Helmuth Fischer, welcher am 2. Oktober 1854 zu Glewiy geboren und in Kartlow zuleßt im Dienft gewesen ist, wegen Betruges er- lassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.

Neubrandenburg, den 10, Mai 1882,

Der Großherzogliche Amtsanwalt : M. Brehm.

[21617]

Gegen den Schuster Ludwig Mefow aus Par- chim, an welchem eine 6monatliche Gefängnißstrafe vollstceckt werden foll, ist der Haftbefehl von mir erlassen und ersuhe ich um Vigilanz, Verhaftung und Ablieferung des Verurtheilten in die Gefängnisse des biesigen Landgerichts. 5

Mesow is 43 Jahre alt, 5 Fuß 2 Zoll groß, hat dunkelblondes Haar, blaue Augen und blonden, am Kind rasirten Bart. (A. 105/81.)

Schwerin i. M., den 9, Mai 1882,

Der Erfte Staatsanwalt : Giffenig.

Der gegen Gutspächter Adolph Kastendick von ODeslau, zuleßt in Budapest, unter dem 3. März d. J. erlassene Stecbrief wird erucuert. Hanan, den 6. Mai 1882, Der Erste Staatsanwalt.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

[21603] Oeffentliche Zustellung.

Der Colon Wessel-Stapelberg, geb. Gers, zu Hesepe, und dessen Ebefrau, geb. Wessel-Stapelberg, daselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Svndikus Dyckhoff in Osnabrück, klagen gegen die Ebefrau Heuermanns Schweers, geb. Brackmann, zu Hesepe, den Heinri Brackmann, unbekannten Aufenthalts, und die Wilhelmine Brackmann, jetzt verebelichte Schröder, zu Vegesack, als gesepliche Erben ihres im Jahre 1881 verstorbenen Vaters Heuermanns Brack…ckmann zu Hesepe, aus Pacbtkontrakt vom 9, März 1866 wegen einer nad Abzug der dem weil. Brackmann für geleistete Arbeiten zustehenden Gegenforderung ad 153 M 45 A verbleibenden Restforderung von 104 A 55 \ mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtbeilung der drei Beklaaten zur Zahlung von zusammen 104 A 55 4 oder Ver- urtheilung jedes Beklagten zur Zahlung von 34 M 85 und laden den Mitbeklagten Heinrih Brack- mann zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königlihe Amtsgericht zu Mal- garten auf

den 5. Juli 1882, Vormittags 10 Uhr,

Zum Zwece der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Die Einlafsungsfrift ist für den Mitbeklagten Heinri Bracktmann auf 2 Wochen festgeseßt.

Malgarten, den 9. Mai 1882.

Wessel Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

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Proclamation.

&olgende Dokumente :

1) über die au in Abtheilu

Telllenburg als Vormund der minorennen Rehorst, ¡ Rectsnachfolger des A. Rehorst, beantragt.

f dem Gute Groß-Herzberg Nr. 1 für den Gutsbesißer 2 elbein zu Vorwerk z eingetragene Pachtkaution über 1500 4, getreten an den Gutsbesißer Otto Weylandt Groß-Herzberg und von geb. Weylandt stehend aus dem 1860, der Eintra und dem 14. September 1860, über die im Grundbucbe von Nr. 52 Abtheilung 111. Nr. August Wegner in Hammerstein eingetragenen 450 M, bestehend aus der Obligation vom der Eintragungsnote vom Grundbuchsauszuge

ng T1, Nr. 8

Urkunden irgend welhe Ansprüche und Rechte zu Friedrich Wilhelm Scbiv

haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre Re&te und Ansprüche und zwar die etwaigen Inhaber der fraglihen Urkunden unter Voriegung derselben, [pätestens in dem auf

den 20. September 1882, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeibneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermine geltend zu machen, widrigenfalls auf Antrag das el ia Iu p erlassen und die Kraftloserklärung der vor

folgen wird.

diesem an Frau , in Greifenberg, be- Pachtvertrage vom 20. März gung8note vom 14. September Grundbuchsauszuge

) Adlig Poltnitz 1 für den Rentier

[21615] Oeffentliche Vorladung. 10. Januar 1863 und dem vom 10. Januar 1863,

über die Abtheilung IIT. Nr. 1 auf dem Grund- stüde Nr. 20 des Grundbuchs Emilie Taeker Mau eingetrag

Paris Gabriel zu Alt-Ließegörice, jeßt unbe- annten Aufenthalt8ortes gehörige, zu Carlöbiese be- legene, im Grundbuch von Carlébiese Band 1. Seite 91 Nr. 6 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

| von Streitig für , leßt verehelichte Steuergefreite enen 180 #, bestehend aus der Schuldverschreibung vom 28. November 1849 nebst Eintragungsnote vom 15. August 1852 und Grundbuchsauszug vom 15. August 1852, über die auf dem Büdnergrundslücke Nr. 7 des Abtheilung III. ister Korthals:

an hiesiger Gerichtsftelle im Wege der nothwendi- gen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Er- Grundbuchs theilung des Zuschlags Nr. 3 für die Geschw riedrich Wilhelm, einrih Wilhelm August,

Carl August, zum Antheil von je 22 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf. eingetragenen 67 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf., be- stehend aus dem Erbrezesse vom 17. Dezember 13855, dem Grbeslegitimationsatteste vom 28. Januar 1856 und dem Grundbuch8auszuge von demselben Tage, über die für den Gerihtsmann Friedrih Kort- hals auf dem Wohnhause Nr. 50 Königl. Solt- niß Abtheilung T1. Nr. 1 eingetragenen, 50 Thlr., bestehend aus der Schuldverschreibung vom 8. November 1854, der Eintragungsnote vom 28-November 1854 und dem Grundbuchs- auszuge von demselben Tage, Über die auf

von Wulflaßzke daselbst verkündet werden.

steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- Slächenmaß von 7 ha 98 a 30 gm mit cinem Rein- ertrag von 102,71 Thlr. und zur Gebäudesteuer mitzeinem jährlichen Nußungswerth von 105 M veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzun- gen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserer Gerits\ch{reiberei, L einzusehen. Fl

weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung a das Grundhuch bedürfende, aber nicht eingetragene e

sorveet dieselben zur Vermeidung des Aus\ch{lusses dem Grundstücke Nr. 32 des Grundbu{s von Persanzig in Abtheilung 11. Nr. 8 für den Eigenthümer Friedrich Wil- belm Mundt und dessen Chefrau Pauline, geb. Zell, zu Persanzig eingetragenen Restkaufgelder von 600 Thlr., bestehend aus dem Kaufvertrage vom 17, Januar 1866, der Eintragungsnote vom 22. Januar 1866 und dem Grundbuchs- auszuge vom 22. Januar 1866, über die auf dem Grundstücke Nr. 19 des Grundbuch3s von Storkow a. Abtheilung II. Nr. 1 für den Schmidt Daniel Maleßke in Kursewanz eingetragenen 200 Thlr., bestehend aus der Scbuldvershreibung vom 12. November 1845, der Eintragungsnote vom 18. August 1847 und dem Grundbuchsauszuge vom 18. August 1847,

endlich über die auf demselben Grundstücke für die Geschwister Wilhelm, Ferdinand, Mathilde, Friedrich Rein- hardt eingetragenen 133 Thlr. 10 Sgr., be- der Schuldverschreibung Eintragungsnote

20. Februar 1868 und dem Grundbuch8auszuge von demselben Tage,

sind verloren gegangen. Antrag , beziehungsweise des Gutsbesitzers ylandt in Gr. Herzberg, des Eigenthümers Wrasse in Storkow, des Bavern Zell in Gr. Küdde Friedri Graffunder Soltniß, des Büdners Carl Drews zu Soltin des Eigenthümers Streitzig, des Rentiers stein werden

zumelden.

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des Wohnhauses Nr. 216 hierselbst steht zur Ab- nahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin an auf

den vom 24. dieses Monats an auf hiesiger Gerichts-

Al tbeil Tr schreiberei zur Cinsicht der Betheiligten auéliegen. theilung G

der nachbenannten verschollenen Schi suchungen anhängig, nämlich wegen :

August Wegner in Hammer-

vorbezeidneten

Urkunden, sowie Alle, wel@&e Ansprüche und Rechte

aus ihnen geltend zu machen haben, aufgefordert,

spätestens in dem am 16. September cr., V. M. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, im Geshäftsraum Nr. 5, anberaumten Termine ihre Rehte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunden erfolgen wird, Neustettin, den 1. Mai 1882. Königliches Amtsgericht. T1]. Aufgebot. Folgende Urkunden :

a, die der Firma J. H. Gempt zu Lengerich als Depositalquittung ertheilte beglaubigte Absccrift des Deposital-Annahmeprotokolls, d. 4 Ibben- büren, den 28, Dezember 1863 über Verecin- nahmung der als Kaution hinterlegten Münster- Hammer Eisenbahnaktie Nr. 11 399 nebst Talon

hlr, zum Depositum der Königlichen

u Ibbenbüren, E

( orst zu Latte von der Königl!

Berginspektion zu Ibbenbüren ertheilte Kautions-

empfangêschein Nr. 247, d, d. Ibbenbüren, den

Januar 1877 über Hinterlegung der beiden

3F prozntigen Staatss{uldscheine Litt. Ul, Nr.

ber je 75 M -nebst zuge-

ist das Aufgebot bezüg- die Inhaber der Fi

über 100 T Berginspekt . der dem A. Re

14 592 und 21 006 û bôrigen Talons, nd verloren gegangen und ich der Urkunde zu a. durch . Gempt zu Lengeri, bezüglih der Urkunde . dur den Kreiéphysikus Dr, Krummacher zu

Auskunft zu ertheilen im Stande sein möch dem - unterzeichneten See- Amte bis zum 19. Juni c. desfallsige Mittheilung zu machen.

Emden, den 3. Mai 1882,

: Der Vorsitzende des Königlich preußischcn See-Amtes. Lohstöter.

Alle Diejenigen, welhe an- den vorbezeichneten

ezeichneten Urkunden er-

Ibbenbüren, den 10. Februar 1882. Königliches Amteêgericht. I.

Snbhastationspatent. Das dem Büdner und Zimmermann Chriftian

den 3. Juli 1882, Vormittags 10 Uhr,

den 4. Juli 1882, Vormittags 11 Uhr, Das zu versteigernde Grundstü is zur Grund-

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander-

alrehte geltend zu machen haben, werden aufge- pätestens bis zum Erlaß des Zuschlagsurtheils an-

Wriezen, den 24. April 1882. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Für rictige Abschrift.

oriß, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

In Sadcen, betreffend die Zwangsversteigerung

Dounerstag, den 1. Juni 1882, Mittags 12 Uhr. ; Theilungêplan und Rechnung des Sequesters wer-

Crivitz, den 9. Mai 1882, Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung : Luhde, Ger. Diätar. Bekanntmachung. Bei unterzeichnetem Seeamte sind zur —y Zan e nter-

1) der Ku} „Bonheur“ K. (C. T. P, von Iheringsfchn, welche im Monate Oktober 1879 von Burntisland mit einer nah Curhaven be- stimmten Ladung Steinkohlen ausgefahren und im Bestimmungshafen nicht eingetroffen ist, während zwei mit den resp. Namen an Bord gewesener Sciffsleute verschene Swifferkisten am 22. Oktober 1879 auf der Jnsel Juist an- getrieben sind, des Stchooners „Schwalbe“ K. C. T. Y, von Larrelt, welcher auf der Reise von Liebau nach Schiedam mit einer Ladung Gerste im Oktober 1880 Helsingör angelaufen war und dessen Führer von dort aus unterm 13, Oktober 1880 die leßte Nachricht gegeben hat, des Schooners „Fenna“ K. B. R, D. von Warsingsfehn, welcher der letzten d, d. West Wemvß, 30, September 1881 eingegangenen Nachricht zufolge daselbst mit einer na Bremerhaven bestimmten Ladung Steinkohlen segelfertig lag, der Brigg „Rikstina“ K. D. R. 6. von Papenburg, welche im August v, I. mit einer Ladung Hafer von Archangel versegelte und der leßten aus Fortrose vom 10, Oktober 1881 datirenden Nachricht zufolge von dort nach London beordert twoar, der Schoonergaliote „Leo“ K. B, T. N, von Papenburg, welhe nach der letzten Nach- rit d. d. Burntisland, 12. Oktober 1881, da- selbst eine nah Geestemünde - bestimmte Ladung Steinkohlen eingenommen hatte, Î

6) des zu Emden beimathberechtigt gewesenen Lootsschooners „Ems“, welcher zulegt am 14. Oktober 1881 von holländischen Lootsen gesehen sein soll,

und werden alle Diejenigen, welche über den Ver-

bleib der vorgenannten Schiffe, resp. deren Besatzung

hierdurch aufgefordert,

Aufgebot.

Auf den Antrag der Herzoglichen Kammer, Dis-

orsten zu Braunschweig, ist zur Anmel-

dung von Eigenthums- und sonstigen Ansprüchen an

eine 1 ha große, auf dem überreihten Vermessungs-

risse näher bezeihnete Terrainfläche des Forstortes

„Mölmke“", Reviers Wolfshagen, Termin auf

den 29. Juni dies. Jahres, Morgens 9 Uhr,

vor unterzeichnetem Amtsgerichte angeseßt, zu welbem

Diejenigen, welche ein Recht an vorgedachter

Terrainfläche zu haben vermeinen, unter Androhung

der geseßlichen Rechtsnachtheile damit öffentlih ge-

laden werden.

Lutter a. Bbge., den 8. Mai 1882,

s Amtsgericht.

reftion der

zum Zweck der Todeserklärung. /

Der Maurer Hans Hertzner aus Kellinghausen, daselbst am 25. Oktober 1811 geboren, \foll 1860 oder 61 nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen sein. L

Auf Antrag des Stadtkassirers Mölck als Vor- mundes wird ein Aufgebot dahin erlassen, daß sich der genannte Hans Herhner und seine etwaigen un- bekannten Erben binnen 12 Wochen, spätestens in dem auf Sonnabend, 7. Oktober 1882, Vor- mitiags 11 Uhr, anstehenden Aufgebotstermin zu melden haben, widrigenfalls er für todt erklärt und das für ihn verwaltete Vermö Berechtigten au3geantwortet wir Kellinghausen, den 8. Mai 1882. : Königliches Amtsgericht.

gen den bekannten

In Sachen, betreffend den Zwangsverkauf der den Fr. Mielenhausen'shen Erben zu Linden gehörigen im Grundbuche von Linden Band I. Blatt 13 bz schriebenen, an der Charlottenstraße Nr. 13 be- legenen Anbauerstelle ist Termin zur Einzahlung bezw. Vertheilung des Kaufpreises auf

Donnerstag, den 15. Juni d. J., Morgens 117 Uhr,

vor dem Amtsgerichte Hannover, Abtheilung TV. Justizgebäude 11. Etage, Zimmer Nr. 138, Eingang Volgers8weg anberaumt, zu welchem der Heinrich Friedrih Mielenhausen, früher in Göttingen, jeyt unbekannten Aufenthalts, unter dem Rehtsnacbtheile laden wird, daß er bcim Ausbleiben mit seinen nsprüchen bezw. Einwendungen bei dieser Verthci- lung unberücksichtigt bleiben soll.

Diese Ladung wird demsclben auf Anordnung des Amtsgerichts Hannover, Abtheilung 1V., öffentlich damit zugestellt. i

Hannover, den 8, Mai 1882,

Buhrose,

Gerichtéschreiber.

Folgende Urkunden : z L: 1) die Hypothekenbriefe über folgende beiden auf dem Grundstück Bojanowo Stadt 114 in Ab- ung I1II, baftenden Posten : über 20 Thlr. mütterlihe Erbegelder der Geschwister Carl Vertraugott und Johanne Helene Dietrich nebst 5 Prozent . Über 28 Sgr. 112/3 Pfg. rechtskräftige For- derung der Johanne Helene Dietrich und deren Ehemannes Johann Ernst Gleinig; 2) der Hypothekenbrief über die auf dem Grund- stück Bojanowo Stadt 267 dolph Günther gene Kaution vom

für den Müller- zu Rawitsch eingetra- 31. Januar 1863 bebufs dessen Sicherstellung aus zwei Wecseln über je 400 Tblr. 5 sind durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 4. Mai 1882 für kraftlos erklärt worden. Bojanowo, den 4. Mai 1882. E E E

Klage-Auszng. j

Die zu Morsbach wohnende gewerblose Maria Theresia, geb. Lynen, Ebefrau des Nadlers Gottfricd Recbtsanwalt t gegen ihren genannten Ebemann, esigen Gefangenhause detinirt, mit

„Das Königliche Landgericht wolle die ¡wischen arteien bestehende chelihe Gütergemeinschaft ir aufgelöst erklären, dieselben zur Ausein- andersezung vor Notar verweisen und dem ten die Koften 2 adet den Beklagten zur mündlicen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Ci kammer des biesigen Königlichen ns erichts auf

Vormittags 9 Uhr. Aathen, den 5, Mai 1882.

Thomas, Assistent, g Gerichtsschreiber es Königlichen Landgerichts.

Radermacher, kla gegenwärtig im dem Antrage :

r Last legen.“