1882 / 112 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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r es mir nur, daß er im Vergleih zu dem „Gespenst uleressant wae es s was er vers{chwunden erahtet, das Monopol als einen leme und bestechenderen Vorslag der Bundes- regierungen bezeichnet hat, das läßt do darauf \{licßen, daß auch in den Kreisen in Württemberg, denen der L Abgeordnete näher teht, die Entstellungen und Anklagen gegen das Monopol nicht so d gefunden haben, als anderwärts.

Wenn ich mit wenigen Worten einiger Bemerkun en gedenken darf, die der Hr. Abg. Windthorst gemacht hat, so muß ih meine Besriedigung darüber Ausdruck geben, daß der geehrte Herr au hier die Zwecke der Steuerreform von Neuem und ausdrücklich im Wesent- lien anerkannt und gebilligt hat mit der einzigen Einschränkung, daß ihm der Modus der Entlastung der Gemeinden, den die preußische Regierung in dem Verwendungsgeseß hauptsächlih dur die Uebernahme der Schulunterhaltungskosten angestrebt hat, daß dieser Modus ihm nit gefalle. Der err Abgeordnete meint, daß das Verwendungsgeseß in Preußen gründlich erörtert; aber wegen seiner Unzweckmäßigkeit eben nicht angenommen worden sei, und haupt- fächlich, weil darin ein Prajudiz für die Annahme des Tabackmonopols ge- legen habe. Jch glaube, daß, abgesehen von seiner doch nur theilweisen Bemänge:ung der Zweckmäßigkeit, das Letztere nicht mit Grund behauptet werden kann; das preußishe Verwendungs8geseß würde in seinen sämmtlichen Aufgaben mit den Revenüen des Tabadckmonopolgeseßes noch nit erfüllt sein, wie man \sich andererseits Reichseinnahmen auf anderen Gebieten wobl denken kann, die ebensogut wie die Ein- nahmen des Tabackmonopols den Zwecken des preußischen Verwen- dungs8gesetzes dienen. Man könnte für Preufen einem solchen ledig- lih vorforgenden und in gewissem Sinne binden sollenden G-seß sehr wohl zustimmen, und doch die Ansicht festhalten, wenn man sie hatte, daß die Fortführung der Reichssteuerreform mittelst des Tabak- monopols sich nicht empfehle.

Der Herr Abgeordnete hat insbesondere gegen das Tabackmonopol eingewendet, daß zwar das Prinzip der Monopolisirung von Privat- gewerben. nicht zur Abstimmung stehe, daß es aber im Vordergrund dabei stehe, und daß man alles Andere ebensogut monopolisiren Tönnte, wie den Tabak, insbesondere schien ihm dies möglich bezüglih des Rübenzuckers. Jch darf aber daran erinnern, daß nicht ein Prinzip die Ursache ist, weshalb das Tabackmonopol erstrebt wird, sondern ledigli der praktishe Erfolg, den dieses Monopol für die Vermehrung der Reichseinnahmen verspricht. Daß derselbe Erfolg mit dem Rübenzucker zu erreichen wäre, glaube ih nicht; praktisch würde das eine ganz andere Sache sein, denn die Einnahme von dem Rübenzucker würde \{chon den sicheren Boden nit haben, den eine Monopolsverwaltung haben muß, und den sie nur in einem so un- entbehrlichen, weitverbreiteten Genußmittel des Inlandes, wie der Taback ist, finden kann.

Der Herr Abgeordnete hat dann die Entschädigung, wenn ih recht verstanden habe, als zu gering seinerseits bemängelt, und das benußt zu einer Erörterung der Gefährlichkeit des Volks- wirthschaftsraths. Seiner Auffassung nach würde eine höhere Normirung der Entschädigung dazu geführt haben, daß der Volks- wirthschaftsrath zugestimmt hätte; er hat gemeint, daß man dann also einem zustimmenden „Fabrikantenvotum“ ih gegenüber befunden haben würde. Ich glaube, wenn der geehrte Herr Abgeordnete sich bei dieser Gelegenheit noch der Zusammenseßung des Volkswirth- \chaftsraths genauer erinnerte, wenn er sich erinnerte, daß es gerade ein Hauptvorwurf Seitens der Gegner des ZTabackmonopols war, daß der Volkêwirthschaftsrath nit genug sachverständige Fabrikanten der Tabackbranche unter seinen Mitgliedern gehabt habe, so würde er diese Folgerung schwerlich daraus gezogen haben.

Daß unter den politischen Einwendungen, denen der geehrte Herr Abgeordnete Ausdruck gegeben hat, die Gefahr hervorgehoben wurde, daß man mit dem Monopol zum Einheitsstaat kommen würde, hätte ih gegenüber der Vorlage, die nun wirklich gemacht worden is, und die an die Stelle der Phantasien getreten ift, die vorher darüber im Volke verbreitet waren, eigentlich kaum besorgen zu müssen geglaubt. Jch kann nur Tonstatiren, daß bei den verbündeten Regierungen, wo nach dieser Seite hin der Blick geschärft sein mußte, keine Bedenken der Art bestanden haben, daß bei der Ausarbeitung und bei der ganzen Gestaltung der Bestimmun- gen die Absicht bestanden hat, jeden Schatten einer folchen Besorgniß zu beseitigen, und daß auch, wie ich glaube, dies in den einzelnen Bestimmungen vollkommen gelungen ift. ì

Den zweiten politischen Einwand, daß man auf diese Weise dem Staate einen Inhalt geben wolle, und daß die Minorität, der der geehrte Herr Abgeordnete angehört, mit solchem Inhaltgeben nicht einverstanden sein könne, da ja ihr die Vortheile garniht oder wenig- tens nur in erheblich geringerem Grade zu Theil werden würden ich sage, diesen Einwand kann ih niht als einen irgend begründeten anerkennen. Jch werde mich hier nicht darauf einlassen dürfen, über die Grundauffassung des Staats, der er hier Ausdruck gegeben hat, mit ihm zu streiten, ich will nur fagen, daß die Vorlage nicht aus einer entgegengeseßten Grundauffassung entsprungen is, nicht aus der Auffassung, der Staat müsse mit solchem Monopol einen Inhalt bekommen, fondern eben nur aus der Nothwendigkeit, die Reichssteuerreform weiter zu führen und dafür reilichere Mittel zu finden. Ich glaube aud nicht, daß die Klagen begründet sind, denen der geehrte Herr Abgeordnete Ausdruck gegeben hat ; ih glaube nit, daß irgend eine Minorität im Staate _begründete Ursache hat, ih zu beflagen über mangelnde Neigung, sie zu berüdctsictigen bei Anstellungen, bei Beseßung der öffentlihen Aemter und dergleichen mehr. Mit dem Einwande, daß die Vortheile von allgemeinen Staatseinrichtungen dem einen oder dem anderen Bruchtheil der Be- völkerung voraussichtlih niht in dem Maße zu Gute kommen wür- den wie anderen mit solben Einwendungen würden wir jede weitere Entwicklung unseres Staates lahm legen. y

In Bezug auf die Wahlbeeinflussungen hat der geehrte Herr Abgeordnete gesagt, jedenfalls seien sie künftig möglich und die Bei- spiele anderer Länder bewiesen es, daher solle man nicht dieses große Heer von Tabackarbeitern, Beamten, Verkäufern u. #. w. mit dem Gee in solche Lage bringen. Aber, meine Herren, wir haben ja doch dasselbe Verhältniß in anderen Branchen in viel größerem Um- fange, bei der Post- und Telegraphenverwaltung, bei der Eisenbahn- verwaltung, in den Bergarbeitern, den Hüttenarbeitern, den Werft- arbeitern eine so große Zahl von Personen in ähnlicher Lage, daß diese Frage {hon deshalb für das Monopol \{werlich mehr von aut- \{hlaggebender Bedeutung scin kann. :

Wie Hr. von Stauffenberg, so hat auch der Hr. Abg. Windthorst als eine wünschenswerthe und erhoffte Folge der gegenwärtigen Verhandlungen das bezeichnet, daß, wenn sich ergebe, daß das Tabackmonopol keine Auésiht auf Annahme Seitens des Reichstags habe, dann die verbündeten Regierungen eine Erklärung abgeben würden, wonach sie nun auf die Verfolgung dieses Weges verzichten, und daß damit endlih Rube und Sicherheit für die Tabak- industrie gewonnen werde. Derselbe Herr Abgeordnete hat, wie ih {on vorhin erwähnte, die Möglichkeit einer solchen staatsrectli bindenden Erklärung vorher aber son selbst bezweifelt. Er hat dabei besonders darauf aufmerksam gemacht, wie die bezüglichen Erklärungen, die ihm aus dem Bundesrath bekannt geworden seien, die in der Er- öffnungörede enthalten seien, und die wieder meinerseits in der ersten Lesung abgegeben worden seien, gar niht harmonirten, indem in den ersten und in der leßten dieser Erklärungen von einem Wiederkommen des Tabackmonopols die Rede sei, während in der Eröffnungörede dem Gedanken des Verzichts darauf Ausdruck gegeben sei, den er gern in ciner Erklärung noch anderweitig niedergelegt sähe. Diese Aecuße- rungen stimmen aber ganz überein. Es kann ja nicht die Rede davon sein, daß ein Abweichen von dem, was in der Eröffnungsrede aus-

esprohen worden ist, etwa meinerseits bei den einleitenden Aus- sübrungen zu der gegenwärtigen Diskussion beabsichtigt gewesen wäre.

ie Erklärung liegt einfa darin, daß die Bemerkung in der Er- öffnungsrede fich auf ein unmittelbares Re Angern e während das, was id gesagt habe, si auf eine möglicherweise nahe, aber au vielleiht ferne Zukunft, wie ich ausdrücklih hinzugefügt

habe, auf vielleiht von einer anderen Regierung zu thuende

Schritte bezieht. Jh Habe niht von einem unmittelbaren Negierungs- programm gesprochen.

Nacdem wir mit der Rede des Hrn. Abg. von Stauffenberg bereits von allen größeren Parteien des Hauses Erklärungen zum vorliegenden Geseßentwurfe gehört haben, darf ich wohl schlie lih noch einen Augenblick nur Ihr Gehör erbitten, um einen Ueberblick über die Ergebnisse derselben hinzuzufügen. :

Seitens der Fortschrittspartei und der Volkspartei if, wie zu erwarten war, eine durhaus negirende Harlung gegenüber der Vor- lage eingenommen worden, es ist insbesondere auch das Bedürfniß, welches dami1 befriedigt werden soll, vollständig in Abrede gestellt worden, eventuell aber auch das Mittel perhorreszirt.

Seitens der liberalen Vereinigung is, wenn ih ret verstanden, das Bedürfniß ebenfalls nit anerkannt, das Mittel durchaus ver- urtheilt und ein anderes nicht an dessen Stelle gezeigt worden.

Aehnlih steht’'s bezüglich der nationalliberalen Partei, die nah der Erklärung des Hrn. Abg. Hobrecht zwar als das Bedürfniß wohl anerkennend zu betrachten ist, die auch wohl anerkennt, daß der Tabak an sich ein künftig noch weiter zu besteuerndes Objekt sei, dagegen ausdrücklich die Form des Monopols zurückgewiesen und nit gesagt hat, welches andere Mittel statt des Tabackmonopols behufs Befrie- digung des Bedürfnisses empfohlen werde. F

Das Centrum hat sih, nach den Erklärungen des Hrn. Abg. Dr. Windthorst zu en in seiner großen Majorität dem An- erkenntniß des Bedürfnisses nicht entzogen, erachtet aber den Taba nit als ein jeßt in irgend einer Form weiter zu besteuerndes Objekt und hat positive Vorschläge, wie dem anerkannten Bedürfnisse abzu- helfen sei, ebenfalls nicht gemacht. E ;

Auf Seiten der konservativen Partei ist nach den Erklärungen des Hrn. von Minnigerode die Auffassung eine gespaltene. _Es ift die Anerkennung des Bedarfs wohl überall vorhanden, es wird auch dem Taback als einer noch sehr zu fruktifizirenden Steuerquelle das Wort geredet, es bestehen aber noch ungelöste Zweifel über und viel- [Leicht S theilweise {hon verschiedene Abneigungen gegen das Monopol.

Nur Seitens der freikonservativen Partei ist ein zu dem Be- dürfnisse und dem vorgeschlagenen Mittel zustimmendes Votum ab- gegeben worden. L y

Das Resumé daraus ift also, daß im ganzen Hause wohl eine Mehrheit geneigt sein würde, das Bedürfniß, was die verbündeten Regierungen mit der Vorlage befriedigen wollen, anzuerkennen, daß aber keine Mehrheit dafür ist, dieses Mittel des LTaba- monopols zu gewähren, daß aber auch keine Majorität für irgend ein anderes positives Mittel hier im Hause vorhanden ist. Wenn ih mich nun des Saßes erinnere, den der Hr. Abg. Dr. Windthorst in scinen Ausführungen gebraucht hat: die- Dinge sind mächtiger als die Menschen, und wenn Geld da ist, finden sich die Bedürfnisse so glaube ih mit noch viel mehr Recht sagen zu können: die Dinge sind mächtiger als die Menschen, und wenn dringende Bedürfnisse des Volkes vorhanden sind, so muß Abhülfe gesucht werden und wird sich auch Geld dazu finden. E :

Von diesem Standpunkte aus kann eine fürsorgende Regierung die E des Landes nur führen ; ihrer Auffassung nach steht die Sache daher so, daß, wer die Fortführung der Steu"erreform im Reiche will, entweder das Tabackmonopol annehmen oder positive Ee machen muß, wie der Zweck anders zu erreichen ist. Sollte der Reichstag keines von beiden thun, so würden die Einzelnen nit nur selbstverständlih die Verantwortung dafür gegenüber ihren Wählern haben, sondern der Reichstag würde in seiner Gesammtheit die Verantwortlichkeit tragen, daß beispielsweise in Preußen die Grund- und Gebäudesteuer nach wie vor unvermindert forterhoben werden muß für den Staat, daß in Bezug auf die Klassen- steuer keine weitere Erleichterung stattfinden wird, daß die Kommunallasten nihcht gemindert werden in ihrem jeßigen kaum mehr ertragbaren Bestande, der ja überdies kein Beharrungs- zustand ist, sondern unter der weiter nothwendigen Anziehung der Kommunalsteuerschraube noch wachsen wird, daß die Schußzgemeinden, denen sonst cin beträchtlicher Theil der Lasten abgenommen und eine große Erleichterung geschafft werden könnte, diese Lasten, eins{ließlich des die Aermeren besonders bedrückenden Schulgeldes, nah wir vor kragen müssen. Die Regierung ihrerseits lehnt die Verantwortung für die Fortdauer eines solchen Zustandes ab und würde die Ver- antwortung dafür der Mehrheit des Reichstags zuschieben müssen.

Der Abg. von Vollmar erklärte, über die Stel- lung seiner (der sozialdemokratishen) Partei, die bn dieser Frage so oft genannt werde, herrs{hten Zweifel im Hause. Seine Partei habe sich schon früher zu einer sahlihen Prüfung aller NRegierungsvorlagen bereit er- klärt, Dieser Vorlage gegenüber werde ihr das s{hwer, weil die Vorlage in allen ihren Berechnungen von einer groß- artigen Obverflächlichkeit fel Der Reichskanzler habe die So- zialdemokraten als Dilettanten in der Politik, als eloquente Streber bezeichnet, er sage aber, wenn die Reichsregierung diese Monopolvorlage von irgend einem Arbeiterverein hätte ausar- beiten lassen, so würde dieselbe weniger unreif sein, wie jeßt. Seine Partei nehme zu dem Monopol wie in allen übrigen Fragen einen wesentlih von allen anderen Parteien verschie- denen Standpunkt ein. Seine Partei habe natürli mit der Regierung nichts zu thun, und ebenso wenig mit den bürgerlichen Parteien, die Sozialdemokraten würden indeß gegen die Vor- lage aus wesentlich anderen Gründen stimmen, als die Libe- ralen, seine Partei operire nicht als ein Anhängsel der libe- ralen Parteien. Zu WitNJjiedr Die%eg Hauses seien, ein- gestanden oder nicht, aus privatrechtlihen (Sründen gegen das Monopol, weil es ein gewaltiger Eingriff in das Privatrecht wäre. Wollte seine Partei nur diesen Standpunk in Betracht ziehen, \o müßte sie für das Monopol stimmen. Abstrakt genommen müßten die Sozialisten ein Faible für das Monopol haben, denn es sei entschieden ein Stü gesellshaftliher Gütererzeugung, und cs stelle im Prinzip wenigstens den Staat dar als den allein berehtigten Ordner der Produktion. Es werde durch das Monopol wolle man es nun eingestehen oder nicht im Prinzip festgestellt, daß ein berechtigtes Privatinteresse in Bezug auf die Gütererzeugung nicht existire, und das heilige, unverleßlihe Eigenthum bekomme durch das Mo- nopol einen gründlihen Stoß. Kurz, wenn man irgend ein Monopol einführe, so „wandele man auf soziali- stishen Wegen. Richtig sei auch nach seiner An- shauung die vom Negierungstish ausgegangene, allerdings frap- pirende Behauptung, daß den Leuten, welche von der abrikation, von der Tabackindustrie hinweggedrängt würden, kein Rechts- grund auf Sg E, zur Seite stehe. Dieser Grundsaß sei durchaus sozialistisch. Seine Partei sei der Meinung, daß die Gütererzeugung der Gesellshaft gehöre, und die Entfremdung eines Zweiges derselben könne dur die Zeit niemals recht- mäßig gemacht werden. Die Sozialdemokraten ständen nicht auf dem Standpunkte der erworbenen Rechte, und es könne bei seiner Partei nicht vom Rückaufen, sondern nur vom Rücknehmen die Rede sein; es könnten höchstens Billigkeits-

ründe mitsprehen in Bezug auf das Uebergangs- adium. Für die sonstigen rteien seien aber derartige Theorien sehr gefährlich, der jeßt hon so sreitige Begriff des Eigenthums komme dabei immer mehr ins Gedränge. Halte man es für ungefährlih, das Prinzip des Eigenthums in der Gestalt der Jndustrie zu verleßzen, so täushe man sih ganz ewaltig, Es gebe Leute, die Logik genug besäßen, um die onsequenzen zu ziehen, die den Herren rets nihts weniger als angenehm sein dürften. Welche Gründe man auch an-

führen möge, dieselben wirkten destruktiv und man komme auf die schiefe Ebene, die zur Sozialdemokratie führe. Wenn man den ofit, die Ertragsfähig- feit der Tabadckindusirie als Grund der Monopolisirung anführe, so müsse er sagen, man finde in allen den sozialistischen Werken niemals einen so grob materiellen Grund für die Verstaatlihung der Gütererzeugung. Wohin komme man denn mit diesem Grunde? Mit demselben Ret und demselben Grunde könne man au Alles übrige Eigenthum entreißen, weil es dem Staate Profit bringe. Dasselbe gelte von dem Grunde, daß beim Monopol keine Fälshungen und Ausbeutungen mehr vorkommen würden. Warum wende man diese Erwägung nicht auch auf die nothwendigen Lebensmittel an, warum komme man auf Grund der- selben nicht zur Verstaatlihung des _Getreidehandels ? Der leßte Grund aller dieser Erwägungen sei doch immer, daß die Gefellshun allein die Quelle alles Rechtes sei, damit könne seine Partei zufrieden sein, es könne seiner Partei nur Freude machen, wenn Grundsäße, die an seiner Partei Jahrzehnte lan verfolgt und bestraft worden seien, siegreih würden und au die Bundesrathssessel übergingen. Wenn seine Partei Gefühls- politik treiben wollte, so müßte sie aus Rache gegen das Großkapital und seine Vertreter für das Monopol eintreten'; seine Partei sei aber absoluter Gegner dieses Gesetzes. Der erste Gegengrund sei ein ökonomischer, seine Partei wolle zunächst die konzentrirten Betriebe in den Allgemeinbesiß über- führen, z. B. Bahnen, Bergwerke und au den großen Grund- besiß, niht mit den zersplitterten Betrieben dürfe der Anfang gemacht werden! Die Regierung zeige aber auth hier wieder die Tendenz, immer den Kleinen, niht den Großen bien zu lassen; nah seiner Anschauung müsse es umgekehrt erfolgen. Ferner habe seine Partei politishe Gründe. Die Regierung habe einzig ein fisfalishes Jnteresse am Monopol, und deshalb gebe sie das Monopol als eine andere Form der direkten Besteuerung aus. Seine Partei sei aber gegen die indirekten Steuern überhaupt. Jn den Spezialgründen gegen das Monopol habe man des Umstandes noch gar nicht gedaht, daß z. B. in der Monopolversuchsstation, der Straßburger Manufaktur, nur ein Sechstel Männer seien, während fünf Sechstel Frauen dort arbeiteten. Jn Frankreich sei es ebenso ; die Arbeiter habe man schaarenweise entlassen. Von der A der Vorlage lasse sih kaum ernsthaft sprechen; sie sei höchstens eine Beihülfe. Ernsthafst aber habe er gegen den Abg. von Minnigerode sih zu wenden, der vorgestern gesagt habe, in der Taback-Hausindustrie sei eine Verwilderung eingerissen. Man hätte doch glauben jollen, daß ein Abgeordneter, der hier das Wort ergreife, niht ins Blaue hineinrede. Er habe hier im Namen der deutschen Cigarrenarbeiter dagegen zu pro- testiren, daß sie hier vor dem deutschen Volke beschimpft würden. Gerade diejenigen, welche sonst den Schuß des Kleingewerbes ge- pachtet zu haben glaubten, wollten dasselbe jeßt dur das Monopol ruiniren. Der Einfluß, den die Regierung auf die Arbeiter erhalte, sei ein ungeheurer. Man habe ja früher hohe Be- amte gemaßregelt, was werde man nun mit den Taback- arbeitern machen! Der Tabacktbauer werde zum Staats- arbeiter gemacht, und zwar zu einem solchen, der für die Regierung - arbeite. Wenn man konsequent sein wollte, müßte man den ganzen Tabackboden in Deutschland expropriiren. Jn Feindesland thue man das in gewissen Fällen, und das sei dann immer noch besser, als wenn man demselben Hunderte von Soldaten ins Strafquartier lege. Dabei habe der „Kommandant“ des Tabackarbeiters das n- teresse, denselben möglichst zu drücken, das werde namentlich geschehen, wenn man sich die Personen vergegenwärtige, welhe man anstellen werde. Das Beste wäre aller- dings, sie gleih todtzuschlagen! Er wünsche, daß die Vorlage der Regierung ohne jede Spezialdiskussion brevi manu zurückgegeben würde, und zwar mit der Bemerkung, daß man si für die Zukunft solche Vorlagen verbitte, Die Regierung habe ja von vornherein gewußt, daß das Geseh niczt angenommen werden würde, zu welchem Zweck es dennoch vorgelegt sei, wisse man ja! Dem Gedanken des Äntrags Ausfeld stehe seine Partei sympathisch gegenüber. Was den Zusammenhang zwischen Monopol und Sozialreform betreffe, so sei derselbe für ihn ein weiterer Grund, die Vorlage abzulelfen. Dieser Zu- fammenhang sei ledigli für die Wahlen erfunden worden, Um die Sozialreform. ins Werk zu seßen, habe man erst die Konkurrenz beseitigt, d. h. man habe die Sozialdemokraten mundtodt gemacht. Jn dem Wettrennen um den „armen Mann“ habe die Rechte sih als s{lechte Reiterin gezeigt, da werde dieselbe die Sozialdemokraten niemals erreichen. Die Verfolgungen hätten seiner Partei nichts geschadet. Wenn man auch nichts von Finer Paríei sehe, \o sei die Sozial- demokratie wie jener Zauberer, der da wachse, indem man nach ihm s\sch{lage, ohne daß man ihn sehe. Redner erörterte {ließlih, in welher Art der Kampf gegen seine Partei bisher geführt sei und welche Konsequenzen diese Kampfart haben werde. i

Der Abg. Frhr. von Arnswaldt-Hardenbostel erklärte Namens seiner politishen Freunde, gegen die Vorlage stimmen zu wollen, ebenso erkläre sich der größte Theil seiner Partei- genossen auch gegen jede Steuererhöhung, da man die Jndustrie nicht mehr belasten dürfe. Für eine Kommissionsbcrathung werde seine Partei stimmen, um in derselben die Fehler des Geseßes um so klarer nahzuweisen, und dadurch die Jnter- essenten endlih zu beruhigen. ;

Darauf wurde ein Vertagungsantrag angenommen.

Der Präsident von Leveßow konstatirte, daß einem der Schriftführer (dem Grafen v. Kleist-Shmenzin) in Ausübung seiner amtlichen Thätigkeit während der Rede des Abg. Mayer- Württemberg (derselbe habe nämlich beobachtet, ob der Redner nit ablese) eine beleidigende Aeußerung zugerufen sei (näm- lih der Zuruf: Spion!). Das Präsidium sei verpflichtet,

die Schriftführer in ihrer amtlichen Sn besonders zu

schüßen. Er bedauere und rüge diesen Ausdruck auf das Ernkteste ; wenn er den Urheber des Zurufs hätte ermitteln können, würde er ihn mit der strengsten Censur belegt haben.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte persönlich, daß es nicht Aufgabe eines Uen e positive Gegenvorschläge gegen die Regierungsvorlage zu machen.

Der Aba, Hobrecht bestritt dem Staaßsekretär Scholz egenüber, daß er die Nothwendigkeit einer Erhöhung der Tabadsteuer betont habe.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4/, Uhr auf Sonn- abend 11 Uhr.

Y dem Ende zunächst

M 112.

Neichstags : Angelegenheiten.

Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Unfallversiherung der Arbeiter.

(Fortseßung.)

8. 117.

Der Bertriebsunternehmer ist verpflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, welche in Folge des Unfalls auf Grund dieses Gesetzes von ‘den Verpflichteten (8. 7) zu maden sind, wenn er, odec im Falle seine Handlungsunfähigkeit sein geseßliher Vertreter, den Unfall vor-

äßlicb oder dur grebes Verschulden herbeigeführt bat.

In gleicher Weise haftet eine Aktiengesellschaft, eine Innung oder eingetragene Genossenschaft, wenn ein Mitglied ihres Vorstaades, fowie eine Handelsgesellschaft, eine Innung oder eingetragene Genossen- {chaft, wenn einer der Liquidatoren den Unfall vorsäßlih oder durch grobes Verschulden verursat hat.

Als Erfaß für die Rente kann in den vorstehend bezeichneten Fällen deren Kapitalwerth gefordert werden. ;

Der Ersagauspruch kann in seinem vollen Umfange von der NReicbs-Central stelle, oder von dem Vorstande der betheiligten Betriebs- genossenshast oder des betheiligten Betriek sverbandes geltend ge- macht werden. : E

Der Anspruch verjährt in achtzehn Monaten vom Tage des Un-

falls an gerenet. : wird auf die beim nächsten Rechnungs-

Der geleistete Ersa abs{luß festzestellten Leij uagen (§. 100) den Verpflichteten nach dem in §. 7 vorgesehenen Verhältniß durch die Neichs-Zentralstelle in An- rechnung gebracht. L s

__ Die Haftung eines Dritten, welcher den Unfall vorsäßlich herbei- ‘geführt oder durch Verschulden verursacht hat, bestimmt #ch nach den bestehenden geseßliden Vorschriften, Jedoch geht die Forderung der Entschädigungsberectigten an den Dritten auf die nach S. 7 Ver- pflichteten insoweit über, als die Verpflichtung der leßteren zur Ent- s{chädigung nah diesem Gesetze begründet ist. Wegen Geltendmachung dieses Theils der Forderung und Verwendung des zur Befriedigung desselben Geleisteten finden die Vorschriften des §. 117 Absay 4 und 6 Anwendung. g

, 119,

Betriebêunternehmer werden, wenn die von ihnen in Gemäßheit des S. 68 oder §. 83 eingereichte Nachweisung unrichtige thatsächliche Angaben enthält, sofern nit der Thatbestand des Betruges vorliegt, mit Geldstrafe bis zu Eintausend Mark bestraft.

Gleiche Strafe trifft den Betriebsunternehmer, welcher in der gen n gemäß A 61 R Anzeige E Zeitpunkt der Er- vifnung des Betriedes cinen späteren Tag angiebt als den, an welche dieselbe stattgefunden hat. g N E

120;

Betriebsunternehmer, welche der ihnen nah den 88, 15, 61, 66 Absatz 1, 68, 70 obliegenden Verpflichtung nicht rechtzeitig nach- kommen, werden mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark bestraft.

Gleiche Strafe trifft, wenn die Anzeige eines Unfalls nicht in Gemäßheit des 8. 77 rechtzeitig erfolgt ist, denjenigen, welcher zu derselben verpflihtet war.

_Hat der Betriebsunternehmer im Falle des 8. 68 die rechtzeitige ‘Einreichung der Nachweisung und Berechnung wiederholt unterlassen, fo hat er die Strafe mehrfach verwirkt (Strafgeseßbuch §. 78).

S. 121.

,_ Die Strafvorscriften der e. 119 und 120 finden auch gegen die geseßlichen Vertreter bandlungêunfähiger Betriebsunternehmer, desgleichen gegen die Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft, Innung oder eingetragenen Genossenschaft, sowie gegen die Liquida- toren einer Handelsgefell schaft, Innung oder eingetragenen Genofsen- schaft Anwendung.

S. 122;

Die Zeutralbehßörden der Bundesstaaten bestimmen, von welchen Staats- oder Gemeindebehörden die in diesem Gesetze den höheren Verwaltungébehörden, den unteren Verwaltungsbehörden und den Polizeibehörden zugewiesenen Verrichtungen wahrzunehmen sind und zu welchen Kassen die in §. 15 Absatz 2, §8. 39 Absatz 2, §8, 61 Ab- laß 3, §. 75 Absatz 2, 8 76 Absaßz 2 bezeichneten Strafen fließen.

, Die von den Zentralbehörden ‘der Bundesstaaten in Gemäßheit dieser Vorschrift erlassenen Bestimmungen sind dur den «Deutschen Reichsanzeiger“ bekanut zu machen.

8. 123.

Die Nechte und Pflichten aus Versicherungêverträgen, wel&e von Unternehmern der unter den §. 1 fallenden Betriebe oder von den in denselben beschäftigten, versicherten Personen gegen die Folgen der in diesem Gesetze bezeihneten Unfälle mit Versicherungsanstalten ab- gesGlofsen find, gehen nah dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (8. 124

¿2 uf die Betricbsgenofsenshaft oder den Betriebs8verband, welchem der Betrieb angehört, über, wenn die Versicherungsnehmer dieses bei dem Vorstande der Genossenschaft odcr des Verbandes beantragen.

A TEL

Die Bestimmungen dieses Gesetzes, welche die Bildung der Betriebs- genofsenscbaften und Betriebsverbände betreffen, treten mit dem Tage der nah Vorschrift des 8. 10 Absahz 4 vom Reichskanzler zu erlassenden

| Bekanntmachung in Kraft.

Im Uebrigen wird der Zeitpunkt, mit welchem das Geseßz in

7 Kraft tritt, mit Zustimmung des Bundesraths dur Kaiserliche Ver-

ordnung bestimmt.

Begründung; (Allgemeiner Theil.)

In der Begründung des unterm 8, März 1881 dem Neichstag vorgelegten Gefebßentwurfs betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter (Drucksachen des Reichstags Nr. 41), ist die Nothwendigkeit, die bedenklichen Erscheinungen, welche zum srlasse des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 geführt haben, dur positive, auf die Betde der Lage der Arbeiter abzielende Maßnahmen zu bekämpfen und zu

Ende t auf die Sicherstellung der Arbeiter gegen die wirths{aftliden Folgen der Unfälle Bedact zu nehmen, sowie der Weqg, auf welhem nah den damaligen Vorschlägen der verbündeten Regierungen dieses nächste Ziel errciht werden sollte, mit den nach- folgenden Ausführungen dargelegt und erläutert :

Wenn auch die Hoffnung berechtigt ist, daß die allgemeine Besserung, welhe von der neuerdings befolgten nationalen Wirth- \castspolitik für die Entwickelung des beimishen Gewerbfleißes erwartet werden darf, auch den Arbeitern durch eine allmälige Er-

öhung des Arbeitsverdienstes und durch Verminderung der S{wan- ungen desselben zu gute kommen wird, so ist do nit zu verkennen, daß in der Unsicberbeit des ledigli auf der Verwerthung der persön- lichen Arbeitskraft beruhenden Erwerbes, welche au bei normaler Gntwickelung der heimischen Gewerbsthätigkeit niemals ganz beseitigt werden kann, Mißstände begründet sind, welche zwar au durch ge- elzgeberishc Maßnahmen nit völli aufzubeben sind, deren allmäl ge ilderung aber auf dem Wege besonderer, die eigenthümlicen Ver- [tnisse der Arbeiter berücksihtigender Gesetzgebung ernstlich in ngriff genommen werden muß,

Daß der Staat si in höherem Maße als bisher seiner hülfs-

- Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-

Berlin, Sonnabend, den 13. Mai

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das Bedürfniß, aus welchem er hervor i Die Anträge, welch Diel sicherer zu erreichen, woll bindlichteit theils für ein weiteres ihrem Inhalt nach verschärft wiffsen man fürchtete, dur eine zu weite Aus neuen Prinzips die Industrie zu star ihrer Entwickelung zu hemmen. Scho wurdcn Stimmen laut, welche den einen unbefriedigenden bezcineten, u Anwendung des Geseßes wurde imm nah einer Veränderun dabei einerseits d

Anzeiger.

1882.

bedürftigen Mitglieder annehm Humanität und des Christenthur richtungen durchdrungen sein soller staatserhaltender Politik, welze da den besiblosen Klassen der Bevölkerun und am wenigs: der Staat ni Einrichtung

e, ist nicht blos eine Pflicht der von welchen die staatlichen Ein- eine Aufgabe

gegangen, auch wirklich be- n Selielt) dourhen, n en die neu geschaffene Ver- Gebiet in Geltung gese Ihre Ablehnung erfo dehnung und Verschärfung des f zu belasten und dadur in n bald nah Erlaß des Gesetzes geschaffenen Rechtszustand als nd im weiteren Verlaufe der er allgemeiner das Bedürfniß erung deffelben gefühlt. ferung bis auf die neueste Zeit ershärfung der durch das Gesetz t wurde, so fehlt es anderèrfeits daß das Geseß, auch wenn das ihm an die äußersten juristishen Grenzen doch die Befriedigung ist, nur unvollkommen

8. 2 des Gesetzes bei fortsGreitender rt haben, welche weder Arbeitgeber -- und das Verhältniß zwischen beiden chlimmert als verbessert ung des Berleßten mit mers oder seiner Beauf- : ür die Arbeiter in den ch. Dieser shon an sich schwierige Beweis elementare Kräfte herbei- ie in Bergwerken, in Anlagen erstellung von Erplosivstoffeir daß der Zustand der Betricbs- uf dessen Feststcllung es für all selbft bis zur erfoncn, durch deren tejen werden könnte, teren Falle, artei find, durch die Ablegung eines rung hat bis auf die neueste igen Fällen, welche durch ihre seinen Grlaß be- 1 in erster Linie

friedigen werde. fondern auch s Ziel zu verfolgen hat, au zugleich die zahlreichsten chauung zu pflegen, daß sondern auch eine wohlthätige e dur erkennbare direkte zgeberishe Maßregeln zu theil taat nit als eine [ed Gesellsbaft erfunden Interessen dienende Institution

ßgebung, wenn sie dieses Ziel ngeführt werde, darf von der Soweit dies wirklih der Neues, fondern nur um hen Gesittung erwasenen cher dem Staat neben der defen te abzielenden, auch die ge Einrichtungen und durch Verwer stehenden Mittel der Gesammtheit, das glieder und namentli der f v zu fördern.

gsten unterrichteten sind, die Ans cht blos eine nothwendige, sei. Zu dem Ende müssen i welche ihnen durch gese werden , dahin geführt werden, den

Schuß der besser situirten Klassen der als eine au ihren Bedürfnissen und

1, das in die Gese „sozialislisches Element ei Betretung dieses Weges nicht abhalten. Fall, handelt es sih nicht um etwas ganz eine Weiterentwickelung der aus der christli inodernen Staatsidee, nah wel auf den Schutz bestehender Reh liegt, durch zweckmäßi seiner Verfügung aller seiner Mit bedürftigen positi die geseßlihe Regelung der Ar: im Gegensate zu dem des Alt ihm obliegende Aufgabe anerke und in Wahrheit handelt es sih b Verbesserung der Lage der besitlosen Kl nur um eine Weiterentwickelung der

Armenpflege zu Grunde liegt.

Auch die Beforzniß, d namhafte Erfolge nicht erre und der Einzelstaaten in darf von der Betretun

g oder Verbess dabei as Mittel der Verbe in einer weiteren Ausdehnung und V begründeten Haftverbindlichkeit gesuch auch nicht an der Erkenntuiß, zu Grunde liegende Prinzip bis seiner Dehnbarkeit durchgeführt des Bedürfnisses, erreichen würde.

aufzufassen. Das Bedenken, verfolge, ein \ozi

werden sollte, dur welches es hervorgerufen

Daß die Bestimmungen des Anwendung Zustände herbeigefüh noch Arbeitnehmer befriedigen Klassen der gewerblice2n haben, wird faum noch dem Beweise eines Verschuldens des Unterneh Wohlthat des Gesetzes f

Aufgabe ob- dung der zu Wohlergehen , [chbwachen und hülfs- In diesem Sinne {ließt namentlich nenpflege, welche der moderne Staat, erthums und des Mittelalters, als eine sozialistisches Moment in sich, Maßnahmen, welche zur assen ergriffen werden können, Idee, welche der staatlichen

die Geseßgebung „auf diesem Gebiete ichen werde, ohne die Mittel. des Reichs erheblichem Maße in A1 g des Weges nit abhalten von Maßnahmen, bei welchen es sich um die Z lien und staatlichen Be opfern, welche sie vielle können mit einer ein \chlagen wird, die S

Bevölkerung cher ver

iragten macht die meisten Fällen illuf wird nicht selten und

gerade bei den durch geführten fol

gens{wersten Unfällen, wie mit Dampffkesseln und in Fabriken zur vorkommen, dadurch unmöglich gemat, stätte und der Bcetriebseinrichtungen, a den Schuldbeweis meistens ankommt, du Unkenntlichkeit v Zeugniß häufi durch den Un auch wenn si

ispruh zu nehmen, ,_ denn der Werth ukunft des gesellschaft-

niht an den Geld-

1 t irch den Unf erändert ist, und daß diejenigen Per g allein ein Verschulden nahgew fall selbst getödtet oder verletz e nit, was die Katastrophe in einen Zustand eugnisses unfähig macht. eit gezeigt, daß das Gesetz Wirkung auf die öffentliche M fördert haben,

standes handelt, darf icht erfordern, gemessen werden.

zelnen Maßregel, wie sie gegenwär i j chwierigkeiten, welche die f nicht gänzlich oder auch nur zu einem erhebli werden; es handelt sich vielmehr nur um den erste , auf welchem eine Jahre lang fortzuseßze orsicht und allmälig zu bewältigen sein Aufgabe wieder neue Au aber darf nah der Uebe

i: zt und im leß Regel ist, selb P ind, der sie zur

oziale Frage bietet, Die Erfah

chen Theile gehoben n Schritt auf einem nde s{chwierige Arbeit in und die Lösung einer fgaben erzeugen wird. Dieser erste Schritt L s rzeugung der verbündeten länger hinausgeschoben werden und sie eracten es seits durch Einbringung dieser Vorlage der Erfü und Wünsche näher zu treten, das Geseß, betreffend die gemein demokratie, von mehr als einer Bei der Erörterung der Richtung zunächst ins Auge z Vorschläge in den Vordergrund handlungen im Reichstag Vera einen foll die Versorgung der d fähig gewordenen Arbeiter, \ storbener Arbeiter dur gesetz Dieser Vorschl näher dahin arbeiter eine den Knappschaftskasse Der andere Vor Hinterbliebenen wen sichern, in denen die durch die mit der Berufsarbeit verbundene Unf ist. Nach verschiedenen seiner Zeit in Reich soll dieses Ziel durch eine Revision des Gese betreffend die Verbindlichkeit zum Schaden Betricbe von Eisenbahnen u. \. w. Körperverletzungen, erreicht werden. Der Einführung einer allgemeinen Invaliden-, Wittwen- und seuversorgung auf dem Wege des gesetzlichen Versich n au bei Beschränkung dieser Regelun erhebliche Schwierigkeiten entgegen, welche th keit einer gesetzlihen Abgren unterwerfenden Arbeitertlassen Berufswecbsel der Arbeiter beruh Schwierigkeiten zu überwinden, da die Durbführung einer erfordern würde, welche die mag, wenn sie dem Auslande gegenüber koukurrenzfähi und welche weder dem Reiche noch den bote stehen. Daß die Pensionirung Waisen, wenn sie in einer dem Bedürfnisse folgen sollte, cine hohe Bela en Mittel bedingen würde, ungleich höher fein würde, als diejer der Arbeiter und ihrer Hinterbliebenen ge der Unfälle bedingt sein würden, unte annähernde Höhe dieser Belastung statistiscen Heranziehung die Gefahr einer Ueberlaftung der Auflösung ihrer Unternehmu größere wirthschaftlide Mi jenigen, welche jeßt bekämp dem gegenwärtigen Stande der Industrie un sonders {wer ins Gewicht fällt. Es entf gebotenen Vorsicht, daß sich die die minder s{wierige und geringere abe der Sicherung der Arbeiter und die wirthschaftlichen Folgen der Un Diese Beschränkun auf weitere Ziele, wenn so Erfahrungen und der ver Namentlich ist es nicht d validitäts- und Altersversor zipiell auszuschließen. Bei Gebiete und angesihts der F aaten muß aber von der Verfolgung weiterer Erst die Erfahrungen der e in Aussicht genommenen Reichsversi ch wenn diese in der Richtung auf freiwill gen eine erheblihe Ausdehnung e Beleuchtun Anhaltspunkte für die Erfahrunge

einung vorzugsweise und auf welche es nah den Motiver seinen Zweck nicht von solchen Fällen, einen Entschädigungsanspruh gegen seinen des Prozesses verfolgen muß, und Bildungéstandes, fowie Regel eine ungünstige. ädigung8ansprüche aus de rlaß des letz

Regierungen nicht für Pflicht, ihrer- ) [lung der Zusagen welche bei den Verhandlungen über gefährlichen Bestrebungen der Sozial- Seite ausgesprochen sind.

Frage, welche Maßnahmen in dieser u fassen seien, sind vornehmlich zwei geireten, welche auch bereits zu Ver- nlafung gegeben haben. urch Krankheit oder Alter erwerbsun- Wittwen und Waisen ver- hergestellt werden. eordneten Stumm

nen Arbeiters, Arbeitgeber Vermögens- Stellung, in der

Prozesse über Entsch wegs sclten, zumal sich seit C kreisen die Anschauung festgese ohne eigenes Verschulden bei d ständen die weitere Vers

feiner sozialen

Nichtsdestoweniger sind m Haftpflichtgesetz keines- teren in vielen Ärbeiter- pt hat, daß den Arbeitern, 1glücken, unter allen Ume- zu Theil werden nit herrscht, hat der Umstand, iedene Ursachen in oft {wer zu , die Folge, daß der Arbeiter den „der Arbeitgeber zur Last fallenden ährend der Arbeit

er Arbeit veru1 erjorgung durch den Arbeitgeber o diese Anschauun daß bei den meisten Unfällen ver ertennendem Maße zusammenwirken Unfall auéschließlih irgend einem Mangel des Betriebes beimißt, w bestimmt auf eine Unfolgsamkeit oder zurückführt. Da der Arbeiter,

klagt, durch die Furcht vor Kos wird und der Arbeitgeber durch spruchs, sowie durch die denselben zuzugestehen, dazu, daß in vielen Fällen, in denen Dienst verunglückten Arbeiter aus

sichten in irgend einer Fo Unterstüßung gewährte, der Arbeiter die volle Entschädigung für minderte Erwerbsfähigkeit fordert, während der falls in vollem Recbte zu sein glaubt, w Abrede stellt.

Nach dem

: lihe Maßnahmen si ag ist durch den Antrag des Abg präzisirt, daß zunächjt in der Beschränkun versicherung nach Art der für Bergarbeiter in n bestehenden durchgeführt werden solle.

\chlag verfolgt das Ziel, den Arbeitern und ihren igstens in denjenigen Fällen eine Grwerbsunf

geber ibn ebenso _Leichtfertigkeit des Arbeiters welcher in der Regel im Armenrette ten niht vom Prozesse zurückgeschreckt die oft schr erhebliche Höhe des A sequenzen abgehalten wird, Berschiedenheit der Auffassung rüher der Arbeitgeber scinem inm Villigkeits- und Humanitätsrü- _nach den Uniständen bemessene jeßt, auf ein vermeintliches seine verlorene oder Arbeitgeber gleih= Verpflichtung in ß nah einem lang- zu einer Entschädigung 1 ge ansieht, oder der Arbeiter erlustig geht, welche ihm unter anderen wollen des Arbeit- orgänge Er- eitern hervorgerufen und L Verständigung Art immer mehr unter- e und ift neuerdings von welche diesen Verhältnissen nabe stehen, rbeitgebern mehrfach hervorgehoben worden ermehrung der Prozesse über Entschädigungs» Verschärfung des Gegensatzes zwis jeßige Gestaltung der ften sind durch geschä

g auf Fabrik-

Versorgung zu

njenig or den Kon ähigkeit oder der Tod des

o führt jene Ver allsgefahr herbeigeführt stag gestellten Auträgen bes vom 7. Juni 1871, Lersaßz für die bei vorgekommenen Tödtungen und

rm cine na

e enn er jed Die Folge ift dann meistens, da wierigen Prozesse entweder der Arbeitgeber verurtheilt wird, welche er als eine unbilli auch derjenigen Unterstützung v Umständen durch das gebers zu Theil geworden wäre. bitterung zwischen Arbeit mit jedem neuen Falle in künftigen Streitfäller graben wird, liegt in der Natur der Sach Behörden und Beamten,

fowie von wohlwollenden A Nicht-wenig trägt zur V ansprüche und damit zur gebern und Arbeitern au bei. Die Versicherungsgesellscha darauf hingewiesen, auf Grund der für haftp ges{lossenen Versicherung nur für solche Entf zu leisten, zu denen der Versicherun zweifelhaft verpflichtet war. die Entscheidung über die Anerkennung o erhobenen Ansprüche überlassen und si bei ihrer dung niht dur Rücksichten bestimmen lassen ,

geber, wenn er allein zu entscheiden bätte, v würden, manchen Zweifel an beruhen zu lassen. aus dem Haftpflichtgesez hergele kaum befremden, daß die Mehrzahl der Versicherur dahin gelangt ift, in den meisten Fällen nur zu za fragliche Entschädigungsanspruh dur gestellt ist. Aber auch da, wo dieser dem Arbeitgeber, welcher gegen haftpflihtige Ünfälle v i ibn erhobenen Entschädigu ß er, um scinen

cht aufzugeben , ci

erutng8zwanges

auf die Fabrikarbeiter eils in der Nothwendig- zung der dem Versicherungszwange zu ils in dem häufigen Orts- und es möglich ift, fann für jeßt dahin gestellt bleiben, eseßlihen Regelung dieser Art Mittel ndustrie allein nicht aufzubrin

Pflicbtgefühl oder Wohl Daß dur derartige V gebern und Arb der Boden für eine gütliche 1 dieser und anderer

Bundesstaaten bisher zu Ge- aller Invaliden, Wittwen und entsprehenden Höhe er- stung entweder der Industrie oder der daß diese Belastung namentli welche durch die Sicherung gen die wirth\s{haftlichen Folgen rliegt keinem Zweifel. Berechnung fehlt es aber bis

{en Arbeit- Unfallversiberung vâftlihe Nücksichten flibtige Unfälle ab- chädigungen Deckung das Gesetz un- aber dem letzteren nit tanerkennung der eigenen Entschei- en, welche den Arbeit- i ¡ielleit geneigt machen seiner rechtliden Verpflichtung auf si en Zweifelhaftigkeit der meisten teten Ansprüche

agsnehmer durcch

Sie können d auêreichenden

von Staatshülfe Kräfte der Betheiligten, also einer ngen in sich, welche auch für die Arbeiter stande zur Folge haben würde, als die- werden sollen: eine Gefahr, welche bei rbeitslöhne be- priht daher der auf diesem eseßgebung zunächst d Opfer erfordernde und ihrer Hinterbliebenen gegen fälle ihrer Lösung entgegen zu enthält niht nothwendig den Verzicht che nach Maßgabe der zu gewinnenden ügbaren Mittel sich als erreibar darstellen. Absicht, die geseßlihe Regelung der In- ung von der weiteren Erwägung prin- em beutigen Stande der Er

ann es daher 1g8gcsellshaften blen, wenn der eidung fest- olgt wird, ist ersichert ist, die sforderung in nipruh gegen vorgekommenes zur Last fallendes Verschulden ein- el ist demna, daß der Arbeitgeber in jedem ordert wird, genöthigt ift, sich von So unwillkommen eine sole er ist, so fann er do auf die hm das einzige Mittel bietet, bei ihrer Erheblichkeit untec des Unternehmens gefährden können. Bei der ens, welhem das Gesetz die aßes überläßt, liegt in jedem ente, welde der E iebenen als Er Erwerbsfähigkeit oder für den verlorenen Unter öhe des leßten Arbeitslohnes beme rung lehrt, daß Fälle, in denen dies geschie diese Weise er

rihterlihe Ent rundsaß nit be

Anerkennung ciner

hohem Grade dadurc die Versicherungsgesellschaft ni eigenes oder seinem Beauftragten räumen muß, Die Reg alle, wo eine Entschädi seinem Arbeiter verklagen zu Lage für den woblwollenden Arbeitgeb nicht verzihten, weil erluste zu s{ützen, welche

erschwert, da

ahrung auf inanzlage des Reichs und der iele zur Zeit bstand genommen werden. wärtigen Vorla werden, nament

Versicherun

Umständen die Exi Unbeschränktheit de Bestimmung der Höhe des Schadenser

alle die Möglichkeit vor, da einen Hinter

cherungsan

ewinnen sollte, eine aus- Gebietes und sichere e gewähren. Diese en abzuwarten fein, handelt, deren Abschluß

des s 2 des Geseentwurss

chterlihen Ermess des künftig zu bearbeitenden

weiter einzus{lagenden We n werden daher vor weiteren Schrit gesetzgeberishe Arbeit erfordern wird.

über den Erlaß hoben, ob der §

ihter dem für die verlorene halt zubilligt, in der en wird, und die Er s t, nit selten find.

t der in seinem Berufe verunglückte Arbeiter,

rleßten oder ch um cine

ein volles Men den 7, Juni 1871

sind Zweife