1882 / 112 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

5 L n E Di A ; : : i . E : : B * 3 tiefes Mi i ü : jâ- belehrende Schriften 75 657, im Ganzen

n ruh für begründet erkannt wird, EatschHädigung in ciner | dorin, daß dadurG der egenwärtige Zustand nit wescntlih ver- | dadur gewährt werden foll, erbebliG über alles binau8gehen wird, Betrage des Arbeiterverdienstes gefunden werden können, uüd der leßtere | getrennt sind, Fönnen fi dieses Miitels zicht bedienen, und würden 28799, Unitetbaltun d und 6 - E E DES zen E u s f A man Berufsarten, namentli auch im Staats- | bessert werden würde. Allerdings würde sich die Zabl derjenigen | was sowohl in Deutschland, wie in anteren Lndern biëher zu Recht wird so bemessen werden müssen, daß nur diejenigen Arbeiter zu Nei- daher, went es an einer öffentliben Versiche: :1g2anstalt feblen sollte, also 190418 gegen 184 579 E Borjahre. Der Gesamznibeftand der und fonstigen öffentlichen Dienste nit vorkommt und mit Rücksicht | Arbeiter, welche für die durch Unfall verlorene Erwerbsfähigkeit Er- | besteht. trägen herangezogen werden, welhe \ich vermöge der Höhe ibres Lohnes | auf die Benußung ,vo1 Privatanstalten angewwen sein. Und selbst | Bibliotheken für Gefangen bat sid fonach -im Jahre 1, April auf die vorfo:nmenden Zeiten der Arbeitslosigkeit oder doch des | saß erbielten, vielleit nit unerheblich vermehren, ob aber die Wohl- Was die Aufbringung der Kosten dieser Maßregel, d. h. die in ihren wirthschaftlichen Verhältnissen über die große Masse der | diese Art der Verz;hezung würde nit allen Br vflichteten eren | 1889/81 um 5339 Bücher verm.rt. We er Einzelhaft unterworfen geminderten Verdienstes, und andererseits auf die dem Verletten oft | thaten des Geseßes gerechter vertheilt werden würden, ist zu bezweifeln, | Zahlung der Versicherungsprämie anlangt, fo enispricht es an und Arbeiter erheben. Der Entwurf will daher die Befreiung von Bei- stehen, da es Industriezweige giebt, welche wegen der bx; Onderen mit wurden 10 206 Männer und 142% Lel D ¿usammen 11 626 Ge- bleibende oder wiederkfehrende theilweise Erwerbsfähigkeit nit gere{t- | und keinesfalls würde das Ziel crreiht werden, daß den Arbeitern in für si der Natur der Sache, sie den Betheiligten insoweit aufzu- trägen allen denjenigen einräumen, deren jährlicher Arbeit8verdienst thnen verbundenen Gefahren von feiner Privoatversicherungsanftalt zu- fangene oder 8,10 % der Gefammtzah, der etiuicten, gegen 8,16 % fertigt ift. Andererseits aber ist der Enishädigungsansprucb an solche | allen Fâllen, in welchen es der Billigkeit und dem Interesse der Ge- erlegen, als nit ftaatlide Zwecke durch die neue Einrichtung verfolgt die Summe von 7509 F nicht übersteigt. Wenn durch diese Grenz- gelassen werden, während sie bei der geringen Zahl ver ihnen ange- | im Vorjahre. Unter den überhaupt Jfoh. ‘en waren 6051 Zubthaus- Vorausseßungen geknüpft, daß er nur in ciner verbältaißmäßig geringen | sammthbeit entspridt, jener Ersaß in einer Weise gesichert würde, werden, deren Erfällung die Kräfte der Betheiligten übersteigt. Be- bestimmung die Befreiung einer nit unerheblichen Zahl von Arbeitern hörenden Unternehmungen eine lebensfähige Versichecung3genossen g 1 ) Z 3 3 Zakbl von Fällen, in welchen Arbeiter ihre Erwerbsfähigkeit ganz oder | welche keine zu {were Belastung der Industrie zur Folge haben und | theiligt sind ¿unäcbst die Arbeitgeber, welche dur die neue Regelung zutheil werden wird, welche nach ihren individuellen Verhältnissen | zu bilden „außer Stande „find. Obwohl diesen Verhältniffen D 9,91 %% der überhaupt in Haft gewesenen mänzlig, n bezw. weiblichen theilweise verloren baben, zur Geltung gebracht werden kann, während | feine ungünstige Rückwirkung auf das Verhältniß zwischen Arbeit- | von der bisherigen Art civilrechtliher Haftpflicht befreit werden, und zur Zahlung eincs Beitrags noch im Stande fein „würden, so | durch Errichtung ciner öffentlichen Versicherungsanstalt, ohne Aus- uchtbausgefangenen gegen 22,14 und 11,54 % im Vorjahre. “Jm in den auderen Fällen der erwerbsunfähig gewordene Arbeiter der gebern und Arbeitern ausüben würde. Jede Regelung, welche den | die Arbeiter, welche dadur gegen die wirthschaftlichen Folgen aller rechtfertigt fi dies durch die Erwägung, daß dieser Erfolg | s{ließung privater Anstalten und Gesellschaften, Nechnung getragen J fortlaufenden Meablehuitte waren 3894 Gefangene isolirt oder 14,08%» öffentlihen Armenpflege oder der Privatwcehlthätigfeit anheimfällt. Anspruch des Arbeiters von einem wirklichen oder fingirten Ver- Unfälle gesichert werden, deren Mehrzahl dur die Haftpflicht un- bei einer Maßregel, welche bestimmt ist, die Lage der Arbeiter | werden fönnte, so wird die leßtere Maßregel do dur weitere in | des Durchsämittsbe

N) ( ébestandes gegen 13,22 %% im Vorjabre. Ei1zelzellen Es läßt sid hiernach nit verkennen, daß der 8. 2 des Geseßes | schulden des Unternehmers abhängig mat, ist mit der Gefahr ver- | gedeckt bleibt. Nach allgemeinen Recbtsgrundsätzen würde etwa derjenige zu verbessern, weniger bedenklih ist, als die Folge einer zu niedrig | der Natur der beabsic:tigten Regelung begründete Nüksicten geboten. zur Ifsolirung b-i Tag und bei Naht waren 4180 vorhanden gege: 4C5Z vom 7. Juni 1871 der Absicht, den Arbeiter gegen die wirthschaft- bunden, daß über das Vorhandensein dicses Vershuldens in jedem | Theil der Prämie, welcher durch die auf ein Verschulden tes Unter- s gezogenen Grenze, welche darin bestehen würde, daß zahlreiche Arbeiter Abgesehen tavon, daß ohne eine ausschließlich öffentliche Versicherungs- im Jahre 1. April 1879/80. Außerdem hatten die Anstalten 3572 großen-- lichen Folgen der mit seinem Berufe verbundenen Gefahren sicher zu cinzelnen Falle der Anwendung Zweifel entstehen. Auch die forg- | nehmers und seiner Beauftragten auf mangelhaften Zusland der mit Beiträgen belastet würden, zu deren Leistung sie nicht im Stande | anstalt die Durhführung des allgemeinen Versicherungszwanges auf theils aus Eisen hergestellte Jjolir-Schlafzellen, gegen 3511 im Vor- stellen, nur unvollkommen entspricht, daß unter Umständen der Arbeit- | fältigste Abmessung der Voraus|eßungen, unter denen das Verschulden Betricbseinrihtunzen und Febler in der Betriebsleitung zurück- Find. Daneben kommt in Betracht, daß von denjenigen Arbeitern, kaum zu überwindende Schwierigkeiten stoßen würde, muß au, sobald | jahre. Die Fâlle der Jsolirung bis zur höchsten Daper von 3 Mo- geber dur die palidt in einer übermäßigen Weise belastet wird, angenommen werden soll, vermag nit zu verhindern, daß diese Zweifel | zuführenden Unfälle erforderlich würde, den Arbeitgebern, dagegen deren Jahresverdienst den festgeseßten Betrag nicht übersteigt, nur } ein solcher Zwang geübt wird, allen Betheiligten die Sicherheit ge- naten belief sh auf 1111 oder 35,50 % der aus ver Isolirhaft ge- daß durch das Gesetz ftatt der gehofften Verbesserung des Verhältnisses | in zahlreichen Fällen zu einer Quelle von Rectsstreitigkeiten werden. | derjenige Theil, welcher durch die auf Zufall oder auf Verschulden selten einer durch Unfall erwerbsunfähig oder getödtet werden wird, | boten werden, welche nur staatlide Einrichtungen unter Garantie des schiedenen Zuchthausgefangenen gegen 32,10 °%% im Vorjahre, die Fälle zwischen Arbeitgebern und Arbeitern in weitem Umfange der entge- | Damit bleibt es aber mehr oder weniger

dem Zufalle überlassen, ob | der Arbeiter zurückzufühwenden Unfälle erfordert würde, den Arbeitern ohne zugleich bedürftig zu werden, beziehungsweise seine Angehörigen | Reichs bieten können und die Wohlfeilheit, welhe dur den Verzicht | von 3 Monaten bis 1 Jahr auf 31,02 %%/o gegen 33,59 %%, und Fso- gengeseßte Erfolg herbeigeführt und im ganzen cine Situation ‘ge- [die einzelnen Arbeiter der Wohlthaten des Geseßes in gleichmäßiger | zur Last fallen. Für eine Berechnung dieser verschiedenen Bestand-

in bedürftiger Lage zu hinterlassen, und daß demnach in Folge der | auf jeden gescäftliden Gewinn ermöglit wird. Dieser Verzicht ist | lirungen von längerer Dauer haben in 1048 Fällen oder 33,48 °%/ schaffen ist, deren Beseitigung im Interesse beider Klassen der ge- | Weise theilhaftig werden, und ebenso bleibt der verbitternde Einfluß, | theile der Versicherungsprämie fehlt es indessen an jeder statistischen etroffenen Bestimmung nur selten ein Prämienbeitrag aus öffentlichen | von Privatunternehmern nit zu erwarten. Das Gesetz aber darf | stattgefunden gegen 34,31 %. Im Laufe des Jahres rourden werblihen Bevölkerung gleich wünschenswerth erscbeint. An die Gesetz- | welchen der gegenwärtige Nechtszustand auf das Verhältniß zwischen | Unterlage und gegenüber dem mehrfach hervorgehobenen Zusammen- itteln für „einen Arbeiter gezahlt werden wird, hinsichtlich defsen den Versicherten nicht nöthigen, seinen Unfall zur Unterlage für disziplinarisch bestraft 18 850 Gefangene, nämli 15958 Männer gebung tritt damit die Aufgabe heran, eine Regelung herbeizufübren, | Arbeitgebern und Arbeitern ausübt, in unges{wächter Kraft bestehen. | wirken verschiedenartiger Ursachen bei den Unfällen würde selbst bei nit die Gefahr bestände, daß er in Folge cines Unfalls der Armen- | Dividende herzugeben. und 2892 Weiber. Die Zahl der einzelnen Straffälle war 40 841,

welce die Arbeiter gegen die wirth\chaftlihen Folgen der bei ter Wenn hiernachb der Versuch, die Lage der Arbeiter dur Ver- der vollständigsten Statistik eine wirklich zutreffende Berechnung un- pflege anheimfalle und demnach die Aufwêndung öffentlicher Mittel __ Keine Privatanstalt, mag fie in der Form eincs auf Erwerb ge- und zwar trafen auf Männer 33 796 und auf Weiber 7045. Siraf- Arbeit cintretenden Unfälle in möglichst weitem Umfange sicherstellt, shärfung der Haftpflicht zu verbessern, einen befriedigenden Erfolg nit möglich sein. Cs würde daher nichts anderes übrig bleiben, als jedem erforderlich mache. n richteten Unternehmens oder in derjenigen einer auf Gegenseitigkeit | fälle kamen mithin auf den Kopf der Gesammtzahl der Detinirten ohne tie Industrie mit unershwinglicen Opfern zu belasten und ohne | in Aussicht stellt, und wenn nach den bei der Anwendung des S. 2. | Theile die Hälfte der Last aufzuerlegen. Die Arbeiter würden sich Für die Frage, auf welchem Wege die zur Leistung des gedachten gegründeten Geselischaft auftreten, kann bei einem Versicherung8zweige, | 0,28 gegen 0,28 im Vorjahre und zwar der Männer 0,29, der auf das Verhältniß zwischen Arbeitgebern und Arbcitern einen nach- | des Gefeßcs vom 7. Juni 1871 gemachten Erfahrungen nicht einmal | über cine jolche Vertheilung nicht beklagen können. Wenn berüd- Prämienbeitrages erforderlichen öffentlichen Mittel beschafft werden dessen statistische Unterlagen noch wenig sier und vollständig sid, Weiber 0,25. Als Ursacben der Bestrafung sind angegeben: 1) Un- tbeiligen Einfluß auszuüben. Diese Aufgabe wird indessen auf dem | tie Ausdehnung der Haftpfliht auf cin weiteres als das bisherige | sichtigt wird, daß diejenigen Unfälle, für welche die Arbeiter auf Grund : ollen, kTomint in Betracht, daß die Pflicht der Fürsorge für Oülfs- | diejenige Garantie steter Leistungsfähigkeit bieten, welche durch das | botmäßigteit und Widerseßlichkeit 6624 Fälle oder 16,22 % der Wege, welchen die bisherigen auf Revision des Geseßes vom 7. Juni | Gebiet rathsam erscheint, so kann do die Frage, in welchem Maße | des geltenden Halftpflichtgeselzes bieher Entschädigung erhalten haben, nur : P attino ihrer Entstehung und Natur nach nicht etwa ohne weiteres öffentliche Interesse und dasjenige der Arbeiter erfordert wird. Selbst Strafsälle; 2) Vergehen in Bezug auf den Arbeitsbetricb 8347 Fälle 1871 gerichteten Bestrebungen ins Auge gefaßt haben, nicht gelöt | und auf welche Weise die Arbeiter gegen die wirthscaftlichèn Folgen | einen geringen Prozentsaß sämmtlicher Unfälle ausmachen die einer bestimmten, zufällig einen örtlih begrenzten Raum bewohnenden | die strengste geseßliche Regelung und die schärsste staatlitße Bcauf- | oder 20,43 °/% der Straffälle; 3) andere Vergehen gegen die Haus- werden können. Die Ausführung d:8 am weitesten gehenden Vor- | der Unfälle gesichert werden sollen, niht auf si beruhen bleiben. Annahmen bierbei s{wanken zwischen 1/5 und !/6 der Gefammtzah[ Gemeinschaft obliegt. Der Staat ist es vielmehr, welcher durch | sichtigung des Privatversicherungêwesens würde die Gefahr nicht auê- |} ordnung 25 870 Fälle oder 63,35 9% der Straffälle. Die verhängten f{chlag8, welcher darauf abzielt, die Entschädigungsverbindlichkeit für | Ein Stillstand oder gar ein Nücktschritt auf dicsem Gebiete der Ge- | —, so ergiebt sid, daß die Last, welche den Arbeitern mit der Hâlfte | seine Gesehgebung das Net des Bedürftigen auf Unterstützung \licßen, daß Versicherungsanstalten und Gesellschaften in Folge ciner | Strafen waren: 1) Entziehung von Kost oder dér Disposition über die in 8. 2 des Gefeßes aufgeführten und die weiter in denselben noch seßgebung würde den staatlihen Aufgaben der Geseßgebung cbenso- | der Verficherungéprämie auferlegt werden würde, kein zu hohes j {afft und trägt, und auch die gemeindeweise Vertheilung der daraus | Reihe von ungünstigen Geschäftsjahren, wie sie um so leichter ein- | den Arbeitsverdiensiantheil oder der Bewcgung im Freten 17 431 Fälle aufzunehmenden Betriebe in gleiher Weise zu regeln, wie dies in S. 1 } wenig, wie dem Interesse der Industrie entsprechen. Dagegen wird | Aequivalent für die ihnen zu Theil werdende Verbesserung ihrer Lage A erwachsenden Last beruht lediglich auf staatliher Anordnung, Traft | treten können, je kleiner der Gefschäftéumfang der einzelnen Anstalten | oder 42,68 °/0 der Strafen; 2) einsame Einsperrung in einer Arrest- für die Eisenbahnen geschehen ist, würde die Arbeitgeber in einer | cine Regelung, welche die auf solche Sicherung dex Arbeiter gerichtete | bei eintretenden Unfällen sein würde. Andererseits könnte in dieser welcher dieselbe nach Grundsäßen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit | in Folge der Konkurrenz wird, zahlungsunfähig würden, und damit | zelle mit und ohne Entziehung von Kost oder der 216 R über innerlich re{tswidrigen Weise und in cinem für den Kortbestand und=| Forderung in gerechtem Umfange für einen möglibst weiten Kreis | Vertheilung auch keine Unbilligkeit gegen die Arbeitgeber gefunden . auf Provinzen, Kreise oder Gemeinden vertheilt oder auch direkt rom | die bei ihnen versicherten Arbeiter, welche bereits Ansprüche erworben den Arbcitsverdienstantheil oder des Bettlagers 23 216 Fälle oder die weitere Entwickelung unserer Industrie bedenklichen Mafße belasten, | befriedigt, unter denjenigen Maßregeln, welche zur Verbesserung der | werden. Abgesehen davon, daß sie an der Beseitigung der mit dem A Staate übernommen werden kann. Auch die direkte Uebernahme | haben, der Wohlthat, welche das Gese ihnen zugedacht hat, verlustig | 56,85 % der Strafen; 3) Lattenarrest 68 Fâlle oder 0,16 % der ohne doch zu völlig befricdigenden Ergebnissen sür die Arbeiter und Lage der Arbeiter in e kommen fkönnen, als cine der nächst- gegenwärtig geltenden Nechtszustande verbundenen Uebelstände cin 4 ‘dieser Last liegt an sich nicht außerhalb der Leistungen, welhe vom gehen und der öffentlichen Armenpflege zur Last fallen. Diese Gefahr | Strafen; 4) Törperlihe Züchtigung gegen männliche Zucthaus- das Verhältniß zwisben ihnen und den Arbeitgebern zu führen. Die | liegenden und fruchtbarsten anzuerkennen sein, zumal dadurh für eine | Interesse haben, welches durch ein von ihnen zu übernehmendes finanzielles À Staate erwartet werden dürfen. ist um so bedenklicher, als die versicherten Leistungen in Renten be- | gefangene 126 âlle 0,53 9% der gegen Gefangene dieser Kategorie Streitigkeiten über Entschädigungsansprüche würden allerdings ver- nit geringe Zahl von Fällen dem Bedürfniß der Invaliden-, | Opfer nicht zn theuer erkauft werden würde, wird auch nicht außer A Zweckmäßigkeit und Billigkeit machen es in gleiher Weise un- | stehen, welche in ihrer Dauer fehr ungewiß und schwer zu berechnen überhaupt verhängten Strafen gegen 170 Fälle im Vor- mindert, aber keincêwegs beseitigt werden. Während bisber der Ar- | Wittwen- und Waisenversorgung entsprochen wird. Nach der dem Acht zu lassen sein, daß sie als Leiter der Unternehmungen nit nur Y thunlich, die Verpflichtung zu Prämienbeiträgen örtlichen Gemeinden | sind, als demnach die drohende Zablungêunfähigkeit nicht leiht zu er- | jahre. Außer den durch bloße Disziplinarsirafen geahndeten beiter ein Interesse hatte, bei jedem Unfalle womöglich ein Verschulden | vorliegenden Geseßentwurfe zu Grund liegenden Auffassung kann | vorzugsweise berufen, sondern auch im Stande sind, eine fortschreitende : oder Verbänden aufzuerlegen. Die Heranziehung derjenigen Gemeinde, | kennen ist, und cine Versicherungsanstalt noch in sc{einbar günstigem | Vergehen der Gefangenen sind noch 24 Fälle gerichtlicher seines Arbeitgebers oder eines Beauftragten desselben aufzufinden, | diese Regelung nur auf dem Wege herbeigeführt werden, daß die auf | Verminderung der Unfälle herbeizuführen, und zwar nit nur dur : in welcher dec Arbeiter, für den der Prämienbeitrag zu leisten ist, | Betriebe stehen kann, während thatsächlich die demnächstige Zahlungs- Vestrafungen wegen Verbredhen und Vergehen, welche während würde fortan der Arbeitgeber dasselbe Interesse haben, ein Verschulden | dem Gescß vom 7. Juni 1871 beruhende Haftpflicht der Unternehmer ¡weckmäßige Betriebseinrihtung und Leitung, sondern auc dur feinen Unterstüßungswohnsiß hat, verbietet sih {hon dudurch, daß es | unfähigkeit {on unvermeidlich ist. Diese Gefahr ift bei einer Reichs- | der Haft verübt wurden, vorgekommen gegen 18 und 48 des Arbeiters nachzuweisen, und das nit unberectigte Gefühl, mit | gegenüber ihren Arbeitern dur cine öfentli6 rechtlich geregelte all- richtige Auswahl und forgfältige Disziplinirung der von ihnen be- undur{führbar sein würde, für alle in einem Unternehmen be- | anstalt felbstverständlich ausgeschlossen. Die statistishen Unterlagen Fällen in den beiden Vorjahren. Die Zahl der für Gefangene einer Verantwortlichkeit belastet zu sein, welche in der Natur der | gemeine Unfallversicherung erseßt wird. Während zur Zeit den | \ch{äftigten Arbeiter. häftigten Arbeiter, von denen vielleiht die Mehrzahl ihren Unter- find allerdings für den Betrieb der Neichsversicheruugsanstalt zunächst } cingegangenen Bricfe war 93 471 gegen 91 580 im Vorjahre, Briefe Verhältnisse und in allgemeinen Rectsgrundsäßen keine ausreibende | in gewissen Betrieben beschäftigten Arbeitern bezw. ihren Angehörigen Wenn biernach einer gleichen Vertheilung der Versicherungs- E lübarnowohnsß nit am Sitze des Unternehmens, sondern in niht vollständiger und sicherer, als sie für die Pripatanstalten | wurden abgeschickt 77 481 gegen 76 481, Besuche fanden statt 15 215 Begründung findet, sowie die Schwere der aus dieser Verantwortlich- | nur ein Anspruch auf vollständige Entschädigung zusteht, welcher durch | prämie auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer die nach beiden Seiten zu 4 anderen zahlreichen und weit entfernten Gemeinden haben, die Prämien- | sein würden. Die Konzentration der gesammten Unfallversicher'ing | gegen 17 398. Der Durbschnittsbestand von Kranken stellt fich zur reit entsyringenden Belastung, würden die Arbeitgeber voraussi{tlich | die ihn bedingenden Vorausseßungen zu einem in seiner Realisirung | nehmenden Rücksibten der Billigkeit nicht entzegeustehen würden, fo f beiträge von den einzelnen als Unterstüßungêwohnsiß verpflichteten | in einer einzigen Anstalt gewährt aber den großen Vortheil, Durchscnittskopfstärke : auf 3,5790 bei decn Männern, 5,20 9% bei dabin führen, jede Möglichkeit, diese Verantwortlichkeit im einzelnen höst unsicheren wird, soll in Zukunft allen gewerblichen Arbeitern, | wird doch aus praktishen Gründen die Durchführung derselben nur Gemeinden einzuziehen. Es giebt namentlih Tausende von Arbeitern, daß die günstigen und ungünstigen Wirkungen „der Fehler, | den Weibern, für beide Geschlechter zusammen auf 3,81% gegen Falle von sich fern zu halten, zu verfolgen. Eine Regelung nah | welche nach der Art ibres Arbeitsverhältnisses in diese Regelung ein- | in sehr beschränktem Umfange thunlich sein. Vei einer großen Masse welche in gewissen Zeiten des Jahres in fern von ihrer Heimath be- welche bei der Feststellung der Prämientarife zunäch|1 unvermeid- | 4,23 9/0 im Vorjahre, und zwar bei den Zuchthausgefangenen auf diesem Vorschlage, welcher übrigens innerhals des Reichstags neuer- ges{chlossen werden können, cine in jedem Falle sichere Anwartschaft unserer Arbeiter reibt der Lohn nur cken zur Bestreitung der nah 2 legenen, Pperiodisch zahlreiher Arbeitskräfte bedürfenden Betrieben lich gemacht werden, sih in viel höherem Maße ausgleichen, 3,36 bez. 4,90 und 3,44 9% gegen 3,77 9%. Aus dem Lazareth schieden dings nur von den der sozialdemokratischen Partei angehörenden Ab- } darauf gewährt werden, daß beim Verluste der Erwerbsfähigkeit durch | dem gegenwärtigen Stande der wirthschaftlichen Entwickelung un- F für eine Zeit lang Beschäftigung finden und auch nah Beendigung | als dies bei Versicherungsanstalten mit einem durch Konkurrenz | mit Einsc{luß der Gestorbenen 13488, Die dur{\chnitlliche Dauer geordneten vertreten ist (Antrag Hasenclever, Drucksachen 1878 Nr. 128), | Unfall ihnen selbst eine nah ihrem bisherigen Erwerbe billig zu be- | entbehrlichen Lebensbedürfnifse, Soll der Arbeiter darüber hinaus F derselben nicht in ihre Heimath zurückehren, so1dern bis zum Beginn beschränkten und vielfah einseitigen Betriebe vorauszusetzen ist. | der Behandlung un Lazareth hatte 22 Tage betragen gegen 24 im wird demnach nicht in Frage kommen können, : messende Versorgung oder ihren Hinterbliebenen eine gleierweise | Versicherungsprämien zahlen, so müßte zur Bestreitung dersclben 4 der neuen Betriebsperiode anderswo ihren Unterhalt zu erwerben Demnächst aber wird jene Konzentration, vermöge welche alle Unfälle, | Jahre 1879/80. Die Zahl der Gestorbenen betrug 801 oder 0,56 °/6 Ein anderer Weg, um zu einer ausgiebigeren Sicherstellung der Beg bemessene Unterstüßung zu Theil wird. Zu dem Ende soll die | entweder die Lebenshaltung des Arbeiters diesem Betrage ent- Ÿ î

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saft | gefangene und zwar 5666 Männer ünd 285 Weiber oder 22,87 und

; » s . Statt der Gemeinde des Unterstüßungswohnsißes diejenige | welche sh überhaupt in einem Industriezweige ereignen, mit ihren | der Gesammtzahl „der Detinirten gegen 0,57 °/o im Vorjahre und Arbeiter gegen die Folgen der Unfälle zu gelangen, wurde bei der Be- | Ver derung alle beim Betriebe vorkommenden Unfälle umfassen, ohne | \pre{Gend herabgedrükt oder sein Lohn erhöht werden. Ersteres 0 U in welcher der Betrieb seinen Sitz hat, iit deshalb un- finanziellen Folgen und den dieselben bedingenden Verhältnissen zur | 2,89 9/6 der Durchschnittskopfstärke gegen 2,73 9%. Im ganzen Staate rathung des Gesetzes durch die Mehrzahl der zu §. 2 gestellten An- | Unterschied, ob sie in einem Verschulden des Unternehmers oder seiner | würde in vielen Gegenden und Industriezweigen gleichbedeutend mit f mögli, weil es zahlreiche kleine Gemeinden von einigen hundert | Kenntniß derselben Verwaltung gelangen, die Möglichkeit bieten, {on | arben im Jahre 1880 von 100 Lebenden etwa 2,57 pro Jahr. träge in Vorschlag gebracht. Darnach sollte zwar an dem Grundsaße, | Beauftragten, oder in dem eigenen Verhalten der Verunglückten, oder | einem Nothstande sein, letzteres würde eine Belastung des Unter- Y Seelen giebt, innerhalb deren sich große industrielle Betriebsitätten | binnen verhältnißmäßig wenigeu Jahren eine sichere Unterlage für Von den Gestorbenen waren Zuchthausgefangene: 583 Männer und E fet A A E von dem in zufälligen, Niemandem zur Last zu legenden Umständen ihren Grund | nehmers mit der ganzen Prämie bedeuten. Damit würde den Unter - E befinden, welche Tausende von Arbeitern beschäftigen, von denen in- | die Tarifirung zu gewinnen, während Privatanstalten, welchen von dem | 88 Weiber. Hier stellt sich der Prozentsaß: a. zur Gesfammtkopfstärke Dorhandens]ein cines, fei es unmittelbaren, sei es mittelbaren Ver- /

t i )aben. Nur wenn von diesen Unterschieden gänzli abgesehen wird, | nehmern zur Dur{führung einer Maßregel, welche keineswegs allein 4 ‘dessen nur ein unbedeutender Brubtheil der Gemeinde der Betriebs- | gesammten Unfallmaterial immer nur ein Theil und zwar für die | der Zuchthausgefangenen: Männer 2,36 gegen 2,25, Weiber 2,26 gegen \{uldens des Unternehmers abhängig macht, festgehalten, das Mittel | fann dem-Arbeiter durch die Versicherung die volle Sicherheit gegeben | ihren Interessen, sondern in hervorragender Weise au allgemeinem 8 e ánacbart; während der weitaus größere Theil in anderen be- } verschiedenen Industriezweige niht einmal ein glei großer Theil be- | 2,17; b, zur Durchschnittskopfstärke derselben 3,43 bez. 3,21 und 3,48 zur Erweiterung des den Arbeitern zugedachten Scbutzes aber in ciner } werden, daßer ¡durch einen Unfall mit seiner Erwerbsfähigkeit nicht auch Staatsinteresse zu dienen bestimmt ist, eine sie aus\chließlih treffende 4 nahbarten Gemeinden wohnt. In solchen Fällen würden die Ge- kannt wird, eine glei sichere Unterlage ers nach langen Fahren | bez. 3,13. Von den Gefangenen endeten: natürlichen Todes 0,55 %/ Bestimmung gefunden werden, nah welcher das Vorhandensein cines | seinen Unterhalt verliert, und daß er bei seinem durch Unfall herbei- | Last auferlegt werden, von der zur Zeit nicht feststel 2

f ; 5 r ert T A i t, ob fie nicht den meinden der Betriebsstätte \{lechterdings außer Stande sein, die | erreichen können. Die Konzentration der Unfallversicherung in einer | von der Gesammtkopfstärke gegen 0,56 9% und 2,84 9/9 von der Dur- Verschuldens unter gewissen Vorausfeßungen zu präsumiren sein würde. geführten Tod seine Angehörigen nit hülflos zurückläßt. Würden Nädgang der Industrie in cinem t

e E ür die ganze Volkêwirthscaft und A rämienbeiträge für die innerhalb ihrer Grenzen beschäftigten Arbeiter | großen Anstalt ermöglicht demnach nicht nur die sicherste Bemessung | schnittskopfstärke gegen 2,67 9%; durch Selbstmord 0,01 %% gegen 0,01 Die Anträge Lasker (Druksachen 1871 Nr. 65), Schaffrath und | von der Versicherung auch nur diejenigen Unfälle ausgeschlossen, welche | insbesondere für die arbeitenden Klassen Pebertifen Grade herbei- 4 A Wefelbe Bedenken spricht auc gegen die Heranzicbung | der Prämien, sondern auch die gerecteste Vertheilung auf die ver- | bez. 0,04% gegen 0,04 9%. Von den natürlichen Todes gestorbenen Klotz (ib. Nr. 71 11), Biedermann (ib. Nr. 71 ITT), Friedenthal (ib. | auf ein Versehen oder eine Ungeschicklichkeit des Arbeiters oder auf (Ebfen würde. Allerdings hat in neuerer Zeit mehr und mehr eine f der Gemeinden, in welchen die versicherten Árbeiter zur Zeit ihren | schiedenen Industriezweige; sie muß aete, wenn diese Anstalt Gefangenen exlagen: Lungen- und Darmphtisen, sowie anderer Nr. 75), Grumbrecht (ib. Nr. 94, 95), laufen sämmtlich darauf hin- | einen Zufall zurückzuführen sind, so bliebe der Arbeiter der Gefahr nshauung Boden gewonnen, welcbe gerade in der aus\chließlichen H Wohnsitz haben; denn ‘es giebt in der Nähe großer industrierecicer eine Reich8anstalt ist, und als solche auf jeden Geschäft8gewinn ver- | Formen von Tuberkulose Männer 92,07 /0 egen 47,12 %/o, aus, daß der Unternehmer verpflichtet sein soll, bei der Einrichtung | ausgeseßt, in jedèm einzelien Falle den ihm aus der Versicberung | Uebernahme der dur Betriebsunfälle herbeigeführten Schäden durch F Städte und in der Umgebung einzelner Anlagen des Bergbaues und zichtet, bei vorauszuseßender guter Verwaltung zu ciner so billigen | Weiber 50,00 0% . gegen 43,62 9%. —- Von den Ge- und dem Betriebe sciner Anlage die erforderlichen Vorsihtsmaßregeln zustehenden Anspruch bestritten und die Behauptung desselben von | den Arbeitgeber die Befriedigung einer gere{ten Forderung erblickt. 9 anderer Großindustrien viele Gemeinden, deren Einwohnerschaft zum Versicherung führen, wie sie mit der Sicherheit der versicherten An- fangenen, welche natürlichen Todes starben, standen im Alter von: zu treffen, und daß das Verschulden prâsumirt werden foll, wenn der | einem Rechtsstreite abhängig zu sehen, dessen Ausgang felbst dann, | Sie geht davon aus, daß die Verluste an perfönlier Arbeitskraft, F überwiegenden Theile aus den in jenen beschäftigten Arbeitern besteht, | prüche überhaupt vereinbar ist, zumal auch die Verwaltungskosten | über 16—20 Jahren 222 /o Männer gegen 1,60 /o, „Weiber 0, Unternehmer nit beweist, e er dieser Verpflichtung nacgekommen | wenn ihn nicht die Beweislast träfe, in vielen Fâllen sehr ungewiß | welche durch die cinem Industriezweige eigenthümlichen Gefahren 6 und deren Heranziehung zur Prâmienzahlung gerade die Belastung | dur die vortheilhafteste Ausnußung des Verwaltungsapparats, gegen 1,06 /0, über 20—30 Jahren 26, 4 gegen 25,08 do bez. 30,00 sei. Die Verschiedenheit der Anträge liegt theils in den Kriterien, | sein würde. Denn wie hon früher hervorgehoben, entstehen die veranlaßt werden, ebensowohl aus der Produktien des Unternehmens l derjenigen zur Folge haben würde, welche das Geseß um ihrer welcher durch die Konzentration der gesammten Unfallversierung gegen 20,21 o, über 30—45 Jahren 32,25 gegen 31,79 n bez. 30,91 von welchen die Entscheidung darüber, welche Vorsichtsmaßregeln er- | meisten Unfälle durch das Zusammenwirken verschiedener Umstände | gedeckt werden müssen, wie die an dem Anlage- und Betriebékapitale [E Leistungsunfähigkeit willen von Beiträgen befreit wissen will. ermöglicht wird, sowie durch die Einfachheit der Regelung der Ver- | gegen 43,62 0/0 über 45—60 Jahren 26,33 gegen 28,75 (0 bez. 28,18 forderlich waren, abhängig sein soll, theils darin, daß die Cinen die | und können ebensowohl auf Leichtfertigkeit oder Ungeschick des | entstehenden Schäden, daß für die Deckung dieser Verluste aus deu H Muß hiernach von der Belastung örtliber Gemeinden und Ver- sicherungsverhältnisse und der Abwikelung der Entschädigungsansprüche, gegen 23,41 /0. L In Geisteskranfheilen verficlen in 28 Ne Präfumtion des Verschuldens beim _Mangel jenes Beweises obne Arbeiters, als auf ein Verschulden des Unternehmers oder die mit Gesammtertrage des Unternehmens der Unternehmer, welcher über- B bände mit den fraglihen Prämienbeiträgen abgesehen werden, so kann | welche durch den öffentlichen Charakter der Anstalt bedingt ist, auf | 73 gegen 71 im Vorjahre. Das Prozentverhältniß der Geisteskranken weiteres und \{lechthin eintreten lassen (Lasker Nr. 65, Schaffrath | der Eigenthümlichkeit der Beschäftigung unvermeidlih gegebene Gefahr | haupt die Chancen der Produktivität zu tragen habe, verantwortlich Ce zunächst die Heranziehung größerer Verbände und namentlich diejenige den möglichst niedrigen Betrag zurückgeführt werden können. stellt fih a. zur _Gefammikopfstärke aller Anstalten auf 0,05 gegen und Kloß Nr. 71 11), die Anderen dagegen diefe Präsumtion be- | zurückzeführt werden. sei, und daß -bemnach die Jadustrie, wenn sie diese Deckung der p der in den meisten Bundesstaaten nah Maßgabe des Gesetzes über “Meta hiernach die gesammte durch das Gesetz geforderte Un- | 0,06, b. zur Durchschnittskopfstärke 0,26 gegen 9,26. Die Einnahmen \{ränken wollen, Uun# zwar entweder durch Abhängigmachung derselben Um zu einer befriedigenden Regelung zu gelangen, müssen dem- | Armenpflege überlasse, nur einen Theil ihrer Produktionskosten auf M den Unterstüßung8wohnsiß gebildeten Landarmenverbände in Frage fallversiherung aus\{ließlich bci der Neichsversicherungsanstalt erfolgen | aus der Berwaltung der Straf und Belage a Ee von dem vorgängigen Beweise, daß der Unfall durch Einrictungen | na alle Unfälle ohne Ausnahme in die Versicherung cinges{lossen | andere Wirthschaftskreise abwälze. Indessen ist doch diese Auffassung H kommen, deren Leistunasfäßigkoit bei ihrer meist erheblichen Ausdehnung | foll und daher neben der leßteren au die oben erwähnten Unfall- im Jahre 1. April 80/81 den Betrag von rot. 2 685 045 itbie der fraglichen Art hätte abgewandt werden [önnen (Friedenthal werden. Dagegen kann es nicht als Erforderniß einer befriedigenden keineswegs in dem Grade von dem allgemeinen Rechtsbewußtsein A nicht zu bezweifeln sein würde. Durch ihre Heranziehung würde auch versicherungsgenossenschaften als selbstständige Einrichtungen nicht zu- | Ausgaben betrugen 8780 302, Die Verwaltung Fr in Nr. 75, Grumbrecht Nr. 94 11), oder dadurch, daß ein Gegenbeweis Regelung hingestellt werden, daß dur die Versicherung der volle | getragen, daß die Gesetzgebung berechtigt erschiene, in voller Konsequenz f \chon bis zu einem gewissen Grade die En TGFell, mit welcher | gelassen werden können, so ist damit doch die Möglichkeit niht ausge- | Zuschuß 6 095 256 1, zu welchem Betrage Seitens des Westpreußzi-

zugelassen wird (Unterantrag Bahr Nr. 70, Biedermann Nr. 71, 111, } Ersatz aller durch den Unfall herbeigeführten Vermögen8nachtheile derselben die Kosten der beabsichtigten Unfallversicherung in ihrem 4 unter den gegenwärtigen industriellen Verhältnissen die lokalen Ver- \{lossen, daß innerhalb dcs Rahmens der Reichsversicherungsanstalt schen Landarmen-Verbandes 55 928 geleistet wurden, so daß der Zu- Friedenthal Nr. 75). In der gleichen Richtung bewegen si der in | gedeckt werde, Der Anspruch auf volle, durch unbeschränktes rihter- | ganzen Umfange den Arbeitgebern auszuerlegen. Nah dem bisherigen : bände von der Armenlast betroffen werden, cine gewünschte Aus- | Organisationen angebracht werden, durch welche im wesentlian die | {uß des Staates sich stellte auf rot. 6 039 327 46 Auf den Kopf der Reichstagssession von 1878 von der IX. Kommission gefaßte Be- | liches Urtheil festzustellende Entschädigung, welche neben dem Ersatze | Nechtszustande aber, sowie nach dem Umfan

: « 15 Lb 8 Ros “ati a E ÿ , j i erde er Zur\chnittli etinirte: i it schnitt: Einnahme f v 1 j t e und der Art des dur j leihung erfahren. Gegen dieselbe spricht indessen, abgesehen von dem | von jenen Genossenschaften zu erwartenden Vortheile erreicht werden | der durwschnittlih Detinirten ergiebt sich im Durchschnitt: {luß (Drucksachen 1878 Nr, 251) und die in der Session von 1879 | der durch die Heilung des Verleßten oder durh die Beerdigung des | die neue Regelung zu befriedigenden Bedürfnisses würde eine a Î P Gee daß nicht F allen Bundesstaaten derartige Verbände | können N S pro Zahr I M 07,68 3 gegen 95 + 36,05 4 m R von dem Abgeordneten von Hertling und Genossen ausgegangene Jn- Getödteten entstehenden Kosten die volle Höhe des bisherigen Arbeits- aus\ch{ließlide Belastung der Unternehmer der Billigkeit nit ent- N vorhanden sind, die Erwägung, daß durch Heranziehung der Träger Der Reichstag hat dur seine Beschcüsse zu dem vorgeleglen | Tag: 26,60 „Z gegen 26,05 S, Nibgabe prs Zahr: 82,96 ; de terpellation (Drucksachen 1879 Nr. 23), indem sie neben der Aus- verdienstes des Verunglückten erreichen kann, wird selbst bei den | \prechen, Diejenigen Ausgaben, welche in Zukunft durb die F der öffentlichen Armenlast zu den erforderlichen Beiträgen die ganze SORNe! (Druckfsaden Nr. 260) die wesentlibsten Grundlagen | gegen 303 6 62,57 8, pro Tag: O S E 6304 L dehnung der Haftpflicht auf andere, als die bis jeßt im §. 2 auf- | jeßigen „Vorausfeßungen des Entschädigungsanfpruhs nit als der Unfallversicherung gedeckt werden sollen, find na bisherigem Rechte, d Maßregel in den Augen der Arbeiter leiht den Gharakter einer } desselben zum großen Theil gebilligt. Namentlich gilt di:s von der Staatézuschuß „pro Jahr: A Di 2 egen 7 Pestebon L geführten Betriebe „die Regelung der Verantwortli leit des Unter- | Gerechtigkeit und Villigkeit entsprehend angesehen werden könen. soweit das Ha ipflihtgeseß nit Anwendung fand, der öffentlichen i gewöhnlichen Armenunterstüßung erhalten würde, während es sich in Erseßung der auf dem Geseße vom 7. Juni 1871 beruhenden Haft- | pro Tag: 59,82 gegen N Si ÿ t ebiet Lia 9 902 439 46 nehmers und der Beweislast in einer der Natur der einzelnen Ge- | Wie es als selbstverständlihß gilt, daß den im öffentlihen Dienste | Armenpflege, und soweit diese ihre Verpflichtungen nicht vollständig i der That darum handelt, die Lage einer ganzen Bevölkerungéklasse | pfliht der Unternehmer durch cinen direkten geseßliden Zwang zur den na folgenden Posten: a, E S sverdienf A Seittwoieile werbe entspreenden Weise in Aussicht nehmen. : stehenden Personen, welche dienstuntüchtig werden, selbst wenn dies erfüllen fonnte oder thatsäcblid nit erfüllte, der Privatwohlthätig- Ÿ um des öffentlichen Interesses willen unter Mitverwendung öffentlicher Versicherung der Arbeiter gegen alle Unfälle, von der Ecfüllung dieser | gegen 2 156 902 t um Drin 037 eingewinn au rstattete, Üinlors

Alle diese Anträge haben das Gemeinsame, daß sie bei der ge- in Folge der mit den Dienstverrichtungen verbundenen Gefahren | feit zugefallen. Es handelt sih dabei auch keineswegs um Ausgaben, F Mittel einer Besserung entgegen zu führen, eine Maßregel, welche Verpflichtung durch aus\{ließliche Versicherung bei ciner öffentliben | \chaft 139 520 7a iggorden E M ¿ t e a E seblichen Regelung der vorliegenden Frage an dem Grundsatze des geschieht, als Pension nit der volle bisherige Gehalt, sondern nur welche in gleicher Weise nur durch die Industrie veranlaßt würden ; A mit der auf die Bescitigung unmittelbarer gegenwärtiger Noth | Anstalt und von der gesetzlichen Limitirung der zu versichernden Ent- haltungsfosten 17 7 14 gegen S E Y Ma e Seele allgemeinen Obligationenrets , wonach die Verbindlichkeit zum | ein Theil desselben gewährt wird, so kann es aub nit als eine | vielmehr bestehen aub auf anderen Gebieten des Erwerbslebens eigen- S beschränkten Armenunterstüßung niht auf eine Linie gestellt werden s{ädigungen. Dagegen hat der Reichstag die in dem Gesetzentwurf 163 921 „FeDel L n o A E bid ittöftärke pro Jahr Scadensersaße durch ein Verschulden begründet wird, festhalten | Forderung der Gerechtigkeit gelten, daß dem im Privatdienste stehen- | thümliche Gefahren, für deren Folgen, wenn sie zur Bedürftigkeit der t kann. Führt diese Erwägung dazu, die Prämienbeitri,„E® Welche Far vorqSWe1ie Reichsvecs{erungêanstalt durh Brrsicherungéanstglten der | im Dur |cnit M Be rág pro Ropf e ur us e M O wollen, nichtsdestoweniger aber durch das Bedürfniß, den Verhältnissen | den Arbeiter, welcher ie Folge der mit seinem Berufe verbundenen Betroffenen führen, nur dieGesammthbeit und damit auch die der Industrie F Suchen, der Maßregel erforderlich sind, unmittelbar aus Staats- Einzelstaaten ersetzt Und bie von den verbündeten Regieruen für 79 62,83 SET “1 RG zusa Pro wie folgt: e E des vorzenden besonderen Grbietes Rechnung zu tragen, zu den Gefahren die Erwerbsfähigkeit einbüßt, eine dem vollen bisherigen | angehörenden Wirthicaftskreise einzutreten haben. Daneben aber e mitteln zu gewähren, so erscheint es mit Rücksicht auf die Finanzlage nothwendig erachtete Beihülfe des Neihs zu den Kosten dec Ver- 21,89 3. Die Angen sep MA umer, 077 L Verpflegung eins{neidendsten Abweichungen von den Konsequenzen dieses Grund- |} Verdienste gleihkommende Rente zu Theil werte. Der Billigkeit und | kommt in Betracht, daß die Unfallversicherung, um ihrem Zwete zu 28 der cinzelnen Bundesstaaten und der Abhängigkeit derselben von den sicherung aus dem Entwurfbeseitigt. ; bcsoldungen rot. 3474 549 S Medizin i Dandutin 62 140 M, saßes und von den allgemeinen Nechtsgrundsätzen über Bewcispflicht dem Bedürfnisse wird vielmehr genügt werden, wenn ihm der aus- entsprechen, auch diejenigen zahlreichen Unfälle mitberücksihtigen muß, A inanzen des Reichs, welche dur die als nothwendig erkannte Aus- Obwohl die verbündeten Regierungen dem Gesetzentwurf in der | der Gefangenen ee ae (e D Ht e ne Körpers n und über rechtliche Fritumtionen gedrängt werden, und damit in die reichende Unterhalt nah dem Maße seiner biherigen wirthschaftlichen | welche zwar bei der Arbeit eintreten, aber keineswegs durch die eigen- À Fileand des Systems der indirekten Steuern bedingt ift, angezeigt, Gestalt, welche er dur die Beschlüsse des Reichstags erhalten hat, | Bekleidung der Velinatpen \ vi da okale, 120 927 K Lager- Lage kommen, der allgemeinen Regelung dieses Theils des Obligationen- | La e gesichert wird : wobei namentli auch zu beacten ist, daß aus dem thümlidhen Gefahren der Beschäftigung bedingt sind, vielmehr un- Î die neue durch die Geseßgebung des Reis begründete Last auc | ihre Zustimmung versagen zu sollen geglaubt haben, so muß. doch in | ter Wäsche der Seungenen 973 951 M Heizun und. euerung rechts in ciner bedenklichen, in ihren Konsequenzen nicht zu über- |} arbeitslosen Einkommen [welches ihm in der Entschädigung zu Theil wird, abhängig davon in ganz gleicher Weise au bei anderen nicht in- R unmittelbar auf das Reich zu übernehmen. Uebereinstimmung mit der Allerhöchsten Botschaft vom 17. November | geräthschaften un ensilien s ' zung

E A s 2A LO : L ( s E s c Q; b S @ Ç 2 A sehenden Weife vorzugreifen. Bui [qn diefes prinzipielle Bedenken | diejenigea besonderen Ausgaben, welche er bis dahin zur Erhaltung und dustriellen Beschäftigungen vorkommen. Jndem auch die Folgen dieser B Die Einführung einer Verpflichtung zur Unfallversicherung mat | y, Z, an der Uederzeugung festgehalten werden, daß die Verbesserung | 289 001 K, Beleuchtung 279 533 4, Bauten 227 057 (6, Reinigurç von der Betretung des in jenen Anträgen angedeuteten Weges ab- Nutbarmachung seiner Arbeitskraft aus seinem A /

: E g L i ' Ñ ZA ; ; - ; ; Han E setz i Kloaken 18 636 4, Feuerversicherung 19 401 „6, : E. ( ) \ rbeitsverdienste zu | Unfälle durch die Unfallvecsiberung gedeckt werden, wird durhch is auh cine Fürsorge dafür erforderlih, daß die Erfüllung derselben der Lage der Arbeiter zu den dringendsten Aufgaben der Gesetzgebung | der Shorusteine und Í e pas a d

mahnen, so stehen Überdies der Wahl dieses Weges auch die erheb- | bestreiten hatte, als Arbeitskleidung, Arbeitêsgeräth u: dergl. nicht | diese, soweit Bedürftigkeit der Betroffenen eintritt, eine Ausgabe be- x ani Verp tete in einer Weise ermöglicht werde, welhe den Zweck ai und daß die geseßliche Regclung der Unfallversicherung als | insgemein 310 eret gusaminen S Rh Me an Abge "Ges listen praktisben Schwierigkeiten entgegen. In welcher Weise au | mehr zu bestreiten sind. Noch weniger würde es der Billigkeit ent- | stritten, welche sonst auch in Zukunft zu Lasicn der öffentlichen ¿ mit möglichst geringen Opfern erreiht und \icerstellt, Nach dem erster Schritt zur Lösung dieser Aufgabe unverzüglih wieder in An- Gm T I r fa ag M i edes bei der Ar” „Quel die „nähere Regelung der Verantwortlichkeit und der Beweislast“ | sprechen, wenn der Wittwe oder den sonstigen Hinterbliebenen eines | Armenpflege verbleiben müßte. Hiernach liegt in der Zahlung des- Entwurse soll dies durch Ecrichtung einer Reichsversicberungsanstalt griff zu nehmen ist, zumal die in den bisherigen Verhandlungen bereits | und anderen en Ge «n A P A e 1880/81, verwo" „taltsfasse gedacht werden mag, sie wird immer darauf hinauslaufen müsen, | durch Unfall getödteten Arbeiters eine dem vollen Verdienste des | jenigen Theils der Prämie, welcher nach billiger Vertheilung den Ar- i geschehen, in welcher die gesammte geseßliche Unfalversicberung ver- gewonnene Uebereinstimmung über die wesentlichsten Grundlagen dieser | am Sdlzjse des Aaored, i edr Massen gea” ¿tet wurdenz daß binsidtlich der Einrichtungen und der Ordnung des Betriebes leßteren leihkommende Entschädigung eingeräumt würde. Abgesehen | beitern zufallen würde, von diesen aber mit Rücksicht auf ihre wirth- Î einigt wird. Eine unter öffentliher Garantie und Verwaltung | Regelung zu der Hoffnung berechtigt, day ens Einigung über den ein- rot. ,) 906 n U Die inzelnen Mo* _--“l 612 563 M in bestimmte Forderungen aufgestellt werden, deren Nicterfüllung, mag davon, daß der bisher aus dein Verdienste zunächst zu bestreitende Unterhalt | \{aftlihe Lage nicht gefordert werden kann, eine Unterstüßung Hülfs- Ÿ stehende Versicherungsanstalt, deren Benutzung jedem Verpflichteten zushlagenden Weg „ohne allzugroße Schwierigkeiten zu erreichen | 22 350 Maffen de 1872/ big 0 A 14°, en waren ho: a, Bei sie im Streitfalle von dem Verletzten bewiesen werden müssen, oder | des Getödteten ganz finweofällh kann auc nit unberücksichtigt bleiben, | bedürftiger. Die Pflicht der Fürsorge für Hülfsbedürstige aber fann 4 ofen stände, würde aub dann nicht zu entbehren sein, wenn die Ver- | sein wird. den Zucbltaubgetangenen, Ri A R s 4, über 30 A bis 150 A bei mangelndem Beweise der Erfüllung präfumirt werden, die paste daß der Unterhalt einer Arbeiterfamilie in der Regel {hon bei Leb- | wohl privatlih als Folge eines Verschuldens den Einzelnen treffen. s ierung bei Privatgesellshaften und Anstalten zugelassen würde. Tf 4572 M, über 150 dd Fie 30 97, Über §90 é. 43, b, Bei den barkeit des Unternehmers für die Folgen eines eingetretenen Un alles | zeiten des Familienhauptes zum Theil dur den in Zukunft ihr ver- Abgesehen davon, ist piele Fürsorge ciue Aufgabe, welche als Er- g it der Begründung einer allgemeinen Versicberungspflicht is an (S{luß folgt.) anderen Gefangenen: 18 al E über 39 bis 150 M 274, begründet. Der Versuch, diese Fordérungen dur Spezialvorschriften leibenden Erwerb der Frau und vielfach der Kinder beschafft wird, | gebniß der modernen {ri tlihen Staatsidee lediglich der Gesammt- á ch die bereWtigte Forderung gegeben, daß die Verpflichteten in die über 150 bis 300 M 13, "Sar “ea 3, Zinsbar belegt waren von für die verschiedenen Betriebsarten festzustellen , würde auf die Gegen eine diesen Erwägungen entsprechende Begrenzung der Ent- heit oblient, Es erscheint daher gerech{tfertigt, den auf die Ar- : age vertens werden, ihrer Verpflichtung genügen zu können, ohne der dem ra t «djse des Jahres rot. 549 262 M gegen Schwierigkeit stoßen, die in Betracht kommenden Verbältnisse aller | s{ädigung fann auch nicht eingewendet werden, daß dadur die Lage beiter fallenden Theil der Versicherungsprämie, soweit er diesen F Privatspekulation anheimzufallen. Allerdings bietet die Bildung von 537 856 „M de 1879) Die M neininas betrugen 23 200 M einzelnen Betriebêarten so sicher und ers{öpfend zu übersehen, daß | des Arbeiters in denjenigen, die Minderzahl bildenden Fällen, fn selbst mit Rücksiht auf ihre wirthsc{aftlice 4 Car allversherungsgenossensGaften, wie sie neuerdings hie und da gegen 23 178 M

i 2 z \ Lage niht auf- ; : n de nen wurden im Laufe des Jahres A E D L R Qu Qi OCDerny en der Ge- | welchen ihm nach dem bisherigen Rechte ein voller Entschädigungs- erlegt werden kann, wenigstens zum größeren Theile Sud öfentligi À \{chon entstanden find, den Unternehmern ein Mittel, dieser Gefahr Statistische Nachré Hten. verausgabt: —_ L Manns Verpflegung A zu sonstigen chtigkeit einiger: ehenden ei

s s a. Zur eigenen E mäßigkeit beme en | anspruch zustehe, vershlechtert werde; denn der Verlust an Rechten, | Mitteln zu decken. Der Geyentwurf nimmt daher cine Vertbeilun l u begegnen. Dieselben haben daneben den unverkennbaren Vorzug, erlaubt», Aufwendun en 236 425 M gegen 253 547 M, b. zur Unter- werden fönnten: ganz zu geshweigen der weiteren Sri welchen er dadur erleidet, wird mehr als aufgewogen dur den Ge- | in Aussicht, nach welcher, Tot die Arbeiter nit selbst N - daß das gemeinsame Interesse aller Mitglieder an der meg hiten Der „Stai.istik der zum Ressort des Königlich Preußischen | stüßung von pen gen 21 321 ge 2 20 060 M, zusammen 257 746 welche ciner qesebliden Fixirung dieser Forderungen durchaus erwacsen winn, welcher ihm durch Gewährung der bisher fehlenden vollen Beitrage herangezogen werden, die Versicherungeprämie zu 2/3 von den 2 Minderung der in die Genossenschaftskasse zu zahlenden Beiträge | Ministeriums des Innern gebörenden- Straf- und Gefangenen- egen 273 607 « An entlassene Gefangene wurden im Luit des Turde n ür die leßteren maßgebenden technischen und sonstigen | Sicherheit der Entschädigung und dur Einbeziehung aller Unfälle Arbeitgebern und zu 1/3 aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten ist. Ob «0 und damit an der Verminderung der Betrie Eunfälle in allen der | Anstalten pro 1. April 1880/81 chältnifse |

l entnehmen wir weiter folgende | Jahres qusbezahlt einzelne Ma , und zwar im Betrage bis zu vielfabem und oft rashem Wesel unterworfen sind. ohne Ausnahme in die beabsichtigte Regelung zu Theil wird. ein Arbeiter mit der Prämienzahlung zu vershonen ist, würde zwar f Genossenschaft angehörenden Betrieben cinen wirksamen Antrieb zu | Angaben: An dem Schulunterr? § y E Ä 3 s inzelne Massen, und z g

P O : e nahmen im Jahre ril } 30 A 23 506, über 30—150 4A 2046, über 150—300 M 71, über ollte man sih aber angesichts dieser Schwierigkeiten darauf be- Die hiernach gerechtfertigte Beschränkung der Entschädigung auf | an si in jedem E Falle davon abhängig zu machen sein, ob X einer gegenseitigen Beaufsichtigung der Betriebe enthalten 1880/81 überbaupt Theil: 7568 in und 134I ee lie N ; Dur f y \{ränken, die an den Unternehmer zu stellenden Forderungen durch bi r

einen geseßli zu bestimmenden Theil des Jahreseinkommens bildet ab iein Verdienst so hoch steht, daß ih ch Bestreitung d th : und damit dem Staate die Möglichkeit bicten würde, solchen | sammen 8917 Gefangene gege”, 9144 im V ah d m PRE L Ap il 500 b de Mez: 1681 Anti üge gestellt ai s eru } mmens bildet aber n Verdienst so D ihm nah Be ze - a ' l E Gege” ; E i e ge auf vor- eine allgemeine Bestimmung von „den bestehenden Vorschriften“ oder | auc eine nothwendige Vorausseßung der Durchführbarkeit der beab- wendigsten Lebensbedürfnifse noch ein Theil dessclben u freier Ver- 5 Genossenschaften unter der Vorausseßung geeigneter " Einrih- | Durschnitte 4468 Schüle 1 ‘Dur bnittekesta es | läufige Entlassu ‘350 ( al d 22 Mi

S : 4 S I Ö Ï ivil und litärgefangenen, von „Erfahrung und Wissenschaft“ R art of! machen, wie es nah | sictigten SLIROS. Die Einräumung eines uneinges{hränkten Ent- wendung übrig bleibt, eine Frage, welche au bei gleicher Lobhuböhe i tungen einen Theil der Funktionen, welhe den auf Grund des | sämmtlicher Anstalten ge- Sar ¿6,18 Lo N S CRR Le R g Ern Sn wurden s rch s Me e oes | eda uten d mom ge [GEIat Jani [Stv gungéan pruchs für alle dur Gle herbeigeführten Vermögens- je nah den verschiedenen Behaldcia schr verschieden zu beantworten F , 139b der eee nung Ae, e E obe Sre nen "¿em“in den verschiedenen Klassen son mit dem | das Justizminifterium 136 Anträge, dur das O S 0 wurde ( eit, se er „geitlenden | natheile würde so er e Aufwendungen erfo p: D ürde. and, übrbc y en, zur eigenen r überlassen. Jndessen können ulunterrihte v- äge. x m Vorschriften“, sei es des Urtheils über die Forderunzen der -eEr- | deren Ueberlast eine Scbädigung der Industrie und ‘damit i. “n v Sey 4 die Daa jung oder Rich gn eurdführbar sein J lch L 3 J vedmäh Ä Deb R t (07 fdie, 15558 Sefanlnee | Felenbreiahre 1880 F äufige Gatlaf Mgen WIdECTIEN Worden

C e L hung oder Nichtberanti in ied in- S solche Vereinigungen in zwe mäßiger Weise nur da gebildet werden, | Nur in biblisck- R ; la en widerrufen worden. s und R aQaN in der prafktishen Handhabung des Ge- ammten Volkswirthschaft und des Erwerbes der Arbeiter elbst zu | zelnen Falle zu entscheiden. Es muß baler “ire besttamte Lebe F wo cine größere Zahl sterdariiger Unternehmungen in einem Bezirke, j Unterricht “uin 16 658 fd oteligion Die ArstultebiblitCae he OPIIIETIINE 2UTO D C flung etes cine Ungleihmäßigkeit herauéstellen, welche \chwerlid lange efürhten wäre. Wenn die beabsichtigte Maßregel au im uteresse erkennbare Grenze gezogen werden, bis zu welcher allen Arbeite F von nit zu großer Ausdehnung vorhanden sind. Die zablch eichen | Gefange* L Y

8 F r N - : ise cinen Bestand von Büchern nach und zwar: Reli- ertragen werden würde. x der Verbesserung der Lage der Arbeiter wünschenswerth ift, so darf ohne Rücksicht auf ihre individuellen Verbältnisse die Befreiung ein- f Unternehmungen, welche entweder überhaupt isolirt be cgen oder ion gge f as Hauptbedenken gegen dlese Art der Regelung besteht aber ! doch nit unberüdsichtigt bleiben, daß dasjenige, was den Arbeitern geräumt wird. Diese Grenze wird nur in cine tale Jahreßa a wenigstens von anderen Unternehmungen gleicher Art öôrtlich weit D für Sten ole Isen ea 0 p02, Bie e Bode

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