1882 / 114 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Bei vorübergebender Behinderung kann er \ich dur einen Beisißer

vertreten lassen.

Er ift zugleiH Vorsizender des Synodalausscusses. siz:r haben dea Vorsißenden in semen Geschäften zu unterstützen.

5. Dem Vorstande liegt ob:

1) die Abfassung und Beglaubigung der Synodalprotokolle, so-

wie: deren Einreichung an die Kirchenbehörde ; 2) die Ausführung der Synodalbes{lüsse ;

3) die Vorbercitung der Geschäfte für die nächste Synodalver- sammlung, insbesondere die DoprBung der Legitimationen.

S. 76.

Der Synodalvorstand bildet in Gemeinschaft mit zwei von der Synode am Sluß ihrer Verhandlungen zu wählenden Synodal- mitgliedern den Synodalaus\huß. Auch für jedes dieser beiden Aus- \{ußmitglieder ist ein Stellvertreter zu wählen. Wird die Versamm- lung ges{lossen, bevor diese Wakhl stattgefunden, so treten die für die frühere Synodalperiode Gewählten wieder in Funktion.

Dem Synodalaus\chuß liegt ob:

1) die vorläufige Entscheidung in solchen zu dem Geschäftskreise der Synode gehörigen Angelegenheiten, welche während der Zeit, daß die Synode nicht versammelt ist, der sofortigen Entscheidung bedür- fen. Solche vorläufige Entscheidungen sind der nächsten Gesammt-

\ynode zur definitiven Beschlußfassung vorzulegen ;

2) die Abstattung von Gutachten über Vorlagen der Kirchen-

behörde;

3) die Berichterstattung an die Synode über die inneren und

äußeren kirblichén Zustände; 4) die M

es fich handelt:

a. um Ernennung der Superintendenten, sowie der Vorsitzenden

der Bezirkssynode in der Grafschaft Bentheim;

_b. um Beseßung von Pfarreien, deren Einkommen 2400 M. über- steigt, oder um Versagung der Bestätigung eines gewäblten Geistlichen

(S8. 53 und 54).

c. um Ertheilung von Zulagen an Geistlie oder Kirchen- beamte aus Fonds, über welche der Synode die Verfügung zusteht, fowie um Erhöhung der Dotation der Pfarrer aus Mitteln der Lokal-

gemeinde gegen deren Willen ;

d, um Disziplinarentscheidungen gegen Geistlibe und andere Kirchenbeamte oder um Streichung aus der Liste der Kandidaten e. um Entscheidungen, dur welche über den Verlust des Wabl-

rechts, Entlaffung voin Amte eines Kirchenältesten vertreters zu befinden ift.

Auch in anderen wichtligen Fällen kann die Kirchenbehörde den

Svynodalaus\{uß zuziehen.

In den Fällen d. und e. ift der Betheiligte zu vernehmen und zu den Verhandlungen mit seiner Vertheidigung in Person oder durch

einen Vertheidiger zuzulassen.

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R 2524.

) itwirkung bei wihtigen Geschäften und Entfcheitungen der Kirchenbehörde dergestalt, daß die Mitglieder des Ausschusses an den betreffenden Berathungen und Beschlüssen als außerordentlic;e Mitglieder der Kirchenbehörde mit vollem Stimmre{t Theil nehmen.

Zu dieser Mitwirkung muß der Auës{uß geladen werden, wenn

Die Beis- Die Kosten der Synoden

steuern vertheilt.

dungen.

Die Mitglieder

An Reisekosten erhalten die meter Eisenbahn, Damf\cifff ode

Betrage. Fünfter

oder Gemeinde- fahren.

bereitung und Leitung der Wahl

Vierter Abschnitt.

zirks\fynodalkassen bestritten. Diese erhalten ihren Bedarf, soweit nit andere Mittel für jenen Zweck verfügbar sind, theils durch die Einkünfte ihres eigenen Vermögens, theils durch die Beiträge der Synodalbezirke und Gemeinden.

Die Beiträge der Bezirks\synodalkassen zur Gesammtsynodalkasse werden na Maßgabe einer Matrikel aufgebracht, welche vorläufig von der Kirchenbehörde definitiv von der Gesammtsynode unter Zu- stimmung der Kirchenbehörde aufzustellen ift. kasse wird unter Aufsicht der Synode dur einen von ihr zu bestellen- den Synodalrebnungsführer verwaltet.

Die Kosten der Bezirksfynoden werden von den Bezirks\ynoden auf die Kircengemeinden des Synodalbezirks nah dem Betrage der in den einzelnen Kirchengemeinden auskommenden direkten Staats-

8.

In den Gemeinden werden sowohl die Synodalkostenbeiträge als auch die aus der Bildung und Wirksamkeit der Kircbenräthe und Gemeindevertretungen entstehenden Kosten aus den Kirchenkassen, so- weit diese dazu bei Berücksichtigung ihrer übrigen Verpflichtungen im Stande sind, sonst durch Gemeinde- Umlagen bestritten. Beide Arten von Kosten haben die Natur von nothwendigen kirchlihen Aufwen-

8. 80.

a. der Bezirkssynode erhalten keine Diäten,

b. des Bezirks\ynodalvorftan sammeln, Diäten im Betrage von 5 44 täglich,

c. des Gesammtsynodalvorstandes, der Gefammtsynode und des Synodalausscbusses Diäten im Betrage von 10 4 täglich.

welches nicht auf diese Weise zurückzulegen ist.

Die zur Theilnahme an den Amtsprüfungen der geisilichen ab- zusendenden drei Mitglieder der Synode erhalten Diäten und Meise- tosten in dem für die Mitglieder der Gesammtsynode festgeseßten

NVebergan Pre mungen 1

, In allen Gemeinden is mit Bildung der Kirchenräthe und Ge- meindevertretungen in Gemäßheit dieser Ordnung ungesäumt zu ver-

Die bestehenden Presbyterien und, wo solchbe nicht bestehen, die nach dem Geseße vom 14. Oktober 1848 gebildeten Kirchenvorstände üben dabei die Befugnisse, welhe den Kirhenräthen der neuen Ord- zung für die Bildung der Gemeindevertretung, sowie für die Vor-

Fohen. werden aus den Gesammt- und Be-

78

Die Gesammtsynodal-

79,

des, wenn fie als solche fic ver-

Synodalen 10 „4 für jedes Kilo- r Post, 30 „§ für jedes Kilometer,

Abschnit1.

des Kirchenraths übertragen find.

Die Befugnisse, welche dabei de

? Bezirkssynode überwiesen find, werden von der Kirchenbehörde geüb if sen fin

S G 8. 82.

Nacdem die Kirchenräthe eines Synodalbazirks gebildet sind, ift zur Bildung der Bezirkssynode zu \creiten. Dabei üben die Super- intendenten (in der Grafschaft Bentheim der zum Vorsitzenden der Bezirkssynode bestimmte Geistliche) in Gemeinschaft mit einem von der Kircenbehörde ernannten weltlichen Beamten die Befugnisse, welche die neue Ordnung dem Lesirkssynodalvorstande beilegt.

Sind sämmtliche Bezirkssynoden eingerichtet, o erfolgen auf ihrer erstmaligen Versammlung die Wahlen zur Seicamisnote E Bis zum Zusammentritt der ersten Gesammtsynode werden die auf ihre Vorbereitung und Eröffnung bezüglichen Befugnisse, soweit sie der Bezirkssvnode, ihrem Vorstande oder Vorsitenden obliegen von der Kirchenbehörde oder dexen BDorsihendéit geübt. 4

Die erste ordentliche Gesammtsynode wird von dem Königlichen Kommissarius eröffnet. L 85.

: S Die zur Ausführung dieser Ordnung erforderlichen Anordnungen

werden von der Kirchenbehörde unter Genehmigung des Ministers der

geistlihen Angelegenheiten erlassen.

Verzeichniß der für die evangelisch-reformirte Kirche der Provin Hannover bestehenden Synodalbezirke. (S. 57 der Kircbengemeinde- und Synodalordnung.)

Erster Synodalbezirk, bestehend aus den Gemeinden der Stadt Emden und der ersten ostfriesishen reformirten Inspektion.

Zweiter Synodalbezirk, bestehend aus den Gemeinden der zweiten O reformirten ostfriesishen Inspektion, sowie der Stadt

uri.

Dritter Synodalbezirk, bestehend aus den Gemeinden der vierten und fünften ostfriesischen reformirten Inspektion, sowie den Herrlich- keitsgemeinden Jennolt, Lütetsburg-Norden.

Vierter Synodalbezirk, bestehend aus den Gemeinden der sechsten oftfriesischen reformirten Inspektion, sowie der Stadt Leer Und den Perrlichkeitsgemeinden Loga und Neustadt-Gödens.

Fünfter Synodalbezirk, bestehend aus den Gemeinden der sieben- ten und achten ostfriesischen reformirten Inspektion.

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a, aus den Gemeinden Bentheim, Brandlecht, Gilde aus, Lage, Nordhorn, Ohne, Scbütidorf (1. Wahlbezirk), sowie ) :

b. aus den Bentheimischen Gemeinden Arkel, Emblicbheim, Laar, Neuenhaus, Velsen, Veldhausen, Wilsum, Georgsdorf (2. Wahlbezirk).

_ Siebenter Synodalbezirk, bestehend aus den reformirten Ge- meinden in der vormaligen Niedergrafschaft Lingen und in der Stadt Papenburg.

: Achter Synodalbezirk, bestchend aus den reformirten Gemeinden Im vormaligen Herzogthum Bremen. O MeUnTer Synodalbezirk, bestehend aus den reformirten Gemeinden in der vormaligen Grafschaft Plesse.

j 2 Inserate für den Deutschen Reihs- uns Königl, Preuß. Staats-Anzeiger uud das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Exvedition

4

1, Stackbriefe und Untersnchuuge-Sachen.

Ÿ, Industrielle Etoablizssementzs, Fabriken

Interate nehmen ant dke Annoncen-Erpedttionen des „GNbalivenvank“, Nubolf Mosse, HaasenFeiz

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich 2. Ronen, Anfgebote. Vorladungen) ¿ E Tode), à& Bogler, G. L. Daube & Co,, E, Shlotte : t i B, dergl. }, Verschiedene Bekanptmachungen. ti & owi i öf Prenßischen Staatz-Anzeigers: E 3. Verkäufe, Verpacktnngei Sukmiazionen ete.| 7, Literariache Anzeigen. : Aa L f Le Le AVERGICRESNEEIE Berlin 3W,, Wilhelm-Straße Nr. 22, 4. Vercloozung, Amortisatiow, Zinszabiung | 8. ‘Theater-Anzeigen. In der Böraen- RRCE MRIIRUE: i U. 8. w. von öffentlichen Papieren. | 9, Familien-Nachrichten. beilage. #8 K

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Verkaufsanzeige nebst Edictalladung.

i In Sachen der Sypar-, Leih- und Vorschußkasse des Amts Me- dingen, Gläubigerin,

[22240]

gegen dent Tischler und Achtelhöfner Joh. Stute zu Groß- Thondorf, Schuldners, soll die dem letzteren gehörige Achtelhofstelle Nr. 15 zu Groß-Thondorf mit den dazu gehörigen, im Gemeindebezirk Groß-Thondorf belegenen Grundstücken: B

M: o Bl. L Parz. 35 22 0 64 qm, 115 : u " u 36 = 38 o 69 o

g O IE 4, und den darauf stehenden Gebäuden zwangêweise in dem dazu auf Mittwoch, den 5. Fut 1882, ; Vormittags 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentli versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthums-, Näher-, lehn- rechtlihe, fideikfommissarishe, Pfand- und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real- berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor- dert, selbige iun obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Necht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

Medingen, den 12. Mai 1882,

Königliches Amtsgericht. Scchlemm.

Verkaufsanzeige

nebft

Ediktalladung.

In Sachen des Altentheilers Johann Harm Gathmann in Bothel, Gläubigers,

gegen den Anbauer Friedrih Schwa in Bothel, ; Schuldner, soll die, Schuldner gehörige, Anbauerstelle, Haus- nummer 77 in Bothel, poanggweile in dem dazu auf Pr. deu 7. August 1882, i orgens 11 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welhe daran Eigenthums-, Näher- Qu rechtliche, fideikommissarische, Ffand- und fonstige dinglice Rechte, insbesondere Servituten und Real- berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor- dert, selbige im t Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nihtanmeldungsfalle das Recht

im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

[22216]

Die Versteigerung erfolgt nach den gesetzlichen -

den Verkaufsstempel trägt. Beschreibung.

Zur Stelle gehört nach der Beschreibung Folgen- des, in der Gemeinde Bothel:

1) Wohnhaus, aus Fachwerk und Mauersteinen mit Stroh und Reth gedeckt, in {lechtem baulichen Zustande, und Scheune, aus Fachwerk und Mauer- steinen, mit Stroh gedeckt, in ziemlich autem bau- lien Zustande, Artikel 76 Blatt 2 der Karte, Par- zelle 618/500, groß 0,880 ha.

2) Ein Aer auf dem neuen Lande, Kartenblatt 2; Parzelle 348, Klafse 4, groß 17 ar 91 qm,

3) Heide und Weide im Wahrmoor, Kartenblatt 2 Parzelle 406, Klasse 8, groß 14 ar 95 qm,

_4) Ein Aer daselbst, Kartenblatt 2, Parzelle 501, Klasse 8, groß 39 ar 92 qm.

5) Eine Weide dasclbst, Kartenblatt 2, Par- ¿clle 502, Klasse 7, groß 15 ar 18 qm.

6) Eine Wiese daselbst, Kartenblatt 2, Par- elle 593, Klasse 7, groß 25 ar 65 qm.

7) Ein Aer auf den Stockwiesen, Kartenblatt 2. Parzelle 524, Klasse 7 u. 6, groß 88 ar 02 qm. _8) Eine Wiese daselbst (grenzt an die Wiedau), Kartenblatt 2, Parzelle 525, Klasse 6, groß 19 ar 49 qm.

9) Ein Aer auf den Stockwiesen, Kartenblatt 2, Parzelle 528, Klasse 6, groß 68 ar 37 qm.

10) Eine Wiese beim Schlagbaum, Kartenblatt 4, Parzelle 147, Klasse 5, groß 26 ar 43 qm.

11) Eine Wiese auf dem Brage, Kartenblatt D, Parzelle 30, Klasse 5 u, 6, groß 76 ar 66 gm.

Rotenburg, 3. Mai 1882,

Königliches Amtsgericht. Stelling.

Verkaufsanzeige nebst Ediktalladung.

___ n Saucen der Spar-, Leih- und Vorshußkasse des Amts Medingen, vertreten durch den engeren Aus\{huß, Gläubigerin, -

[22241]

gegen den Zimmermann Jürgen Heinri Trapy in [m- sor Eulduer, Cs O : N 0 ie dem Schuldner gehörige Achtelhofftelle Nr. 8 zu Almstorf, bestehend aus folgenden po Be: meindebezirk Almstorf belegenen Grundstüen : K. Bl. 1 des Flurbuchs Parz. Nr. 89 = 48 g 64 qm, Parz. Nr. 105 = 32 a 90 qm, Parz. Nr. 106 = 57 a 79 qm, Parz. Nr. 151 = 3a 25 qm, Parz.Nr. 152 = 8 a 31 qm, Parz. Nr. 153 = 29 a 92 qm, Parz. Nr. 234/154 = 24 a 10 qm, und die darauf belegenen Gebäude, insbesondere ein Wohnhaus, zwangsweise in dem dazu auf : Sonnabend, den 1, Zul 1882, Vormittags 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentli versteigert werden, Kaufliebhaber werden damit geladen. Alle, welche daran Eigenthums-, Näber-, lehn- rechtlihe, fideikommissarishe, Pfand- und sonstige dingliche echte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufge-

fordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem

Bedingungen, mit der Maßgabe, daß der Käufer | Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht

verloren gehe. Medingen, den 10. Mai 1882.

In Sachen Ulrichs in Vegesack, Gläubiger, gegen

Bremen, Schuldner,

liegende Bark „Atalanta“ dazu auf

Mittags 12 Uhr, werden.

Unge 45,27 Meter,

Breite 9,32

Tiefe 5,60 = 983,91 britishe Register-Tons. = 9569,33 britische Register-Tons.

vom 31. Dezember 1880 an für 5 A. 1. 1, eingetragen.

Geestemüude, 12, Mai 1882.

Bacmeister.

[22289]

eigenthums, als:

24 qm,

diejenigen

im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks | falls nachß Ablauf dieser Frist der bish

Königliches Amtsgericht.

nebsi Edictalladung.

des J. G. Hagemeyer zu Bremen und des H. F.

den Kapitän F. Lutterbrodt zu Vegesack als Fülbrer des deutschen Schiffes „Atalauta“, Heimathshafen [22282]

Die Bark „Atalanta* hat folgende Dimensionen :

Der Bruttoraumgehalt beträgt 1853 f Kubikmeter Näher-, lehnrecbiliche, fideikomnmissarishe, Pfand-

Der Nettoraumgehalt leträgt 1601,5 Kubikmeter | Servituten und Realberechtiguuge

Das Schiff ist zu Vegesack 1856 und 1857 erbaut. | Term fges i ci I ff if ges 96 und 18: aut, nue aufgesordert, bei Vermeidung des Verluste: Daffelbe ist in den Registern des Bureau Veritas gegenübcr dem neuen Erwerber d Ô “azu

Die Verkaufsbedingungen find auf der Gericbté- schreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts einzusehen.

Alle, welche an vorbezeicuetem Schiffe Eigen- [22220] thums-, Näher-, lehnrechtliche, fideiklommissarische, Pfand- und sonstige dinglide Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben ver- der Sophie Reppert, gewesene Ebefc

meinen, werden aufgefordert, felbige im obigen | Hilboldt, Heb i Termine anzumelden und die darüber lautenden Ür- o è Fitidie in A bei De

kunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verbältniß zum neuen Erwerber des Schiffes verloren gehe.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 11,

Nacbdem der Zimmermann Caspar Fadiner, | fezung ihrer Vermözensverbhältniss aspar _ i; ) : ) ev

Zohann Josts Sohn, von Screufa die Eintragung | liden Notar Schmitz in Straßburg

des auf den Namen von Tuchmacher Werner Keil

Conrads Sohn, Keils Eidain, katastrirten, in der anwalt Weber hierselbst, hat genann

Gemarkung von Frankenberg belegenen Grund- | Vornahme dieser Operation

Bl, 95 Nr. 46, Acker überm Teufelskeller, 26 a | seiner Scbreibstube be

bei der unterzcihneten Behörde anzumelden, widrigen- l L : erige Be- fißer als Eigenthümer in dem Grundbuch ein- getragen werden wird und der die ihm oblie- gende Anmeldung unterlassende Berechtigte niht nur

Sch{lemm. seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im

Sab R es A De die Richtigkeit des Grundbuchs 9922 : ; as oven erwahnte Grundvermögen erwirbt, nicht me

Verkaufs Anzeige geltend macben kann, sondern au ein N AUN

gegenüber Denjenigen, deren Necte in Folge der innerhalb der oben geseßten Frist erfolgten Anmel- dung eingetragen sind, verliert. Frankenberg, den 9. Mai 1882. Königliches Armtsgerict, : Calaminus. P

dd dd dei C

, , L 7 [e e der eia Gs. Hartlaub S Verkaufs - Anzeige nebsi Aufgebot. und dem Vr. med, Carl Johann Gustav Hartlaub | Köni lies Amtsgericht Jlfelo, den 13, Mai 2 daselbst gehörige, z. Z. im Hafen zu Geestemünde 8B 8gericht Jlfeld, den 13, Mai 1882.

Das dem Maurer Heinrich Nüdiger u Leiinbach

awang8weise in dem | gehörige Anbauerhaus Nr. 102 daselbst, Nr. 125 der * Freitag, den 309. Juni 1882,

Gebäudesteuerrolle, Artikel 680, Kartenblatt 4, Par- ¡elle 211/83, 1,72 a, Wohnhaus mit Hofraum und Stall, 45 4 Nußtungswerth, foll im Wege der

allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert | Zwangsvollstreckung

am 29, Juni 1882, E __ Mittags 1 Uhr, im Gersdorf\{en Wirthsöhause zu Leimbach öffent- li meistbictend verkauft werden, Alle, welche an dem Grundstücke Eigentbums-,

und andere dinglihe Recbte , insbesondere au i gen zu haben ver- meinen, werden zur Anmeldung spätestens im obigen

_—

: es Grundstücks, Jahre mit %,6 Neuhaus. n E

Wiemann.

Kaiserlibes Landgericht Straßbur . Oeffentliche Bustellea N Armensache. In Sachen au von Theobald

wohnhaft, Klägerin im Armenrecte, gegen den genannten Theobald Hilboldt, früber Maurer in Kronenburg, jeßt ohne bekannten Auf- enthalt, Beklagten, wegen Chescheidung, ist dur recbtskcäftiges Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts, I, Civillammer, zu Straßburg vom 2, November 1881 die Ebe der Parteien für ge- trennt erklärt und sind dieselben zur Auseinander- or den Kaiser- verwiesen. Auf Gesuch des Vertreters der Klägerin, Nechts- Tee n erar zur ermin au ontag, den 31, Zuli 1882 Nachmittags 2 Uhr, E stimmt, wozu der Beklagte durch den vorgenannten Prozeßbevollmächtigten ge-

unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen | laden wird. ununterbrochenen Eigenthumsbesites in das Grund- buch von Pes beantragt hat, so werden alle | hiermit bekannt gemacht. l er]onen, welhe Rechte an jenem Grund-

vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, soldbe bis zum 5, Zuli 1882, Bormittags 11 Uhr,

Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird Dieses

Straßburg, den 11, Mai 1882, Der Landgerichts-Sekretär : Leue.

zum Deuischen Reihs-Anzei

M2 104,

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den 16. Mai

ger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

12.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. Mai. Jn der gestrigen (16.) Sigzung trat der Neichstag in die erste Berathung eines Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter, in Verbintung mit der ersten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Krankenversiche- rung der Arbeiter ein. Die Debatte wurde vom Staats- Minister von Boetticher mit folgenden Worten eingeleitet :

Meine Herren! Ic habe es mir nicht versagen mögen, gleich am Eingange der Berathung der hohwichtigen Entwürfe, welche den Reichstag in diesen Tagen beschäftigen werden, um das Wort zu bit- ten, einmal, weil ich es der Bedeutung des Gegenstandes entsprechend fand, auch bei der recht umfangreihen Motivirung, wie fie die Entwürfe enthalten, ein einleitendes Wort zu sprechen, sodann aber, und vorwiegend aus dem Grunde, weil ich aus den bisher in der Prefse gebrachten Kritiken dieser Entwürfe habe entnehmen müssen, daß mancher JIrcthum und manches Mißverständniß besteht, das ich besser durch ein mlindbliches Wort, als durch einen Hinweis auf die \chrift- liche Begründung beseitigen zu können glaube. i :

Wenn ich aber dazu übergehe, die Entwürfe in allgemeinen Zügen vor Ihnen zu besprechen, fo kann ich zunähft nur meinem \{merz- lien Bedauern darüber Ausdruck geben, daß auch heute der Herr Reichskanzler durch seinen Gesundheitszustand abgehalten ift, vor Ihnen die Gründe zu entwidckeln, die ihn bestimmt haben, gerade diesen Theil der sozialpolitishen Gefezgebung in der Form, wie er Ihnen vorliegt, Sr. Majeslät dem Kaiser vorzulegen und die Erwä-

ungen Ihnen darzulegen, welche die verblindeten Regierungen veranlaßt aben, diesen Entwürfen ihre Zustimmung zu ertheilen. Wenn demnach meinem weniger beredten Munde diese Aufgabe zufällt, so darf ih Hoffen und bitten, daß Sie auch dem cinfacheren Worte eine freund- liche Aufmerksamkeit s\{chenken wollen, und darf das Versprechen hinzu- fügen, daß von Seiten der Vertreter der Entwürfe die Besprehung eine rein schlie und objektive sein wird, daß wir uns bestreben werden, alles das zur Stelle zu bringen, was zur Klarstellung von Ziel und Tendenz der Entwürfe gereichen wird. Wir bitten um cine gleiche objektive und sahliche Behandlung von Seiten des Hauses, und ic nehme an, daß eine solche um fo leichter sein wird, als es sih hier um Aufgaben handelt, die in der That uns allen am Herzen liegen, und deren Lösung zwar schon auf verschiedenen Wegen gesucht werden kann, die aber gleichwohl eine politische Bedeutung îm cminenten Sinne des Wortes nicht haben, sondern die lediglich darauf abziclen, shwere soziale Mißstände zu beseitigen.

Meine Herren, Sie haben durch den Beschluß bei der Fest- stellung der heutigen Tagesordnung, der dahin ging, die Besprechung des Entwurfs eines Gesetzes über die Unfallversicherung mit der Be- rathung des Entwurfs der Krankenversicherung zu vereinigen, bereits bekundet, daß Sie cinen inneren Zusammenhang zwischen diesen bei- den Geseßentwürfen für vorhanden ansehen, und dies ift auch die Vor- aussetzung, von der die verbündeten Regierungen ausgegangen sind. Bereits bei der ersten Berathung des im vergangenen Jahre Ihnen vorgelegten Entwurfs des Gesehes über die Unsallversiherung war eigertlich im Hause Niemand im Zweifel darüber, daß, wenn man über die Art der Regelung, wie sie durch das Haftpflichtgeset gegeben ist, hinaus die Fürsorge für die verunglückten Arbeiter im Wege der Versicherung herstellen will, es nicht möglich sein werde, die volle Fürsorge dur) die Unfallversicherung im engeren Sinne herzustellen.

Man gab \chon damals dem Gedanken Ausdru, daß es nothwendig ein werde, gewisse Fristen zu bestimmen, innerhalb deren die Fürsorge [e die verunglückten Arbeiter von anderen Organen zu leisten wäre, als wie von dem Organ, welches durch das Unfallvecsicherungsgesehz

schaffen werden soll. j

Is 8 war damals {on und dieser Gedanke hat auch Ausdruck gefunden in der Nesolution des Hauses es war damals schon die e die Hülfskafsengesetzgebung auszubauen Und fUr eine er- \höpfendere Fürsorge für den erkrankten Arbeiter zu sorgen, als sie bisher besteht. Aber, meine Herren, auch abgesehen von dem Erwä- gungsgrund, der zu dieser Resolution führte, hat sich das Bedürfniß einer Reform der Hülfskassengesezgebung im hohen Grade herausge- stellt. Es ist beklagenewerth, daß das Geseß vem 7. April 1876 und ebenso das Gesetz vom 8. April 1876 die Erwartungen nicht erfüllt baben, die daran gef!nüpft worden sind. In Preußen haben bis zum Schluß des Jahres 1880 nur 550 Krankenkassen für Arbeiter mit 122 864 Mitgliedern die Rechte eingeschriebener Hülfskassen erlangt; davon sind aker nur 112 Kassen neu errichtet, die Übrigen 447 sind aus bercits vorber bestehenden in eingeschriebene Hülfskafsen umgewan- delt worden. Sie sehen, meine Herren, daß hiernah von einer aus- giebigen Wirksamkeit der Hülftskassengesezgebung in keiner Weise esprochen werden kann. geip In den übrigen Bundesstaaten sind bis zum S&luß des Jahres 1880 im Ganzen nur 321 Hülfsfkassen (Krankenkassen) „eingeschrieben worden, davon sind nur 169 neu errichtet, die übrigen 161 aber

ewandelt, Ï S E Preußen ist das gesammte Krankenkassenwesen seit 1876 statt vorzuschreiten, erheblih zurückgegangen. Es ergiebt sich aus den mir vorliegenden statistischen Nachweisungen, daß die Zahl der ge» sammten Krankenkassen für Handwerks8gesellen und Fabrikarbeiter 1m Jahre 1876 5239, im Jahre 1880 nur 4342 betrug, daß im Jahre 1876 die Zahl ihrer Mitglieder 869 204 und im Jahre 1880 nur 716 738 beirug und daß, während das Vermögen der Hülfskassen im Jahre 1878 einen Bestand von zusammen 16 562413 „K betrug, es im Jahre 1880 auf 15 170092 A zurückgegangen war. Seit dem Jahre 1876 hat also die Zahl der Kassen um 897, die Zahl der Mitglieder um 152 466, und seit dem Jahre 1878 das Vermögen der Kassen um 1 392 321 Æ abgenommen. Selbft wenn man hierzu dic sämmtlichen seit 1876 errichteten eingeschriebenen (Kranken-) Hülfskassen hinzurechnet , so bleibt die Gesammtzabl der Kassen für 1880 immer noch mit 338 Kassen und 29466 Mitgliedern hinter der Zahl von 1876 zurück. ;

Ma diesen Zahlen, meine Herren, und nah diesem Verlauf der Krankenkassengründung und ihrer Benußung kann es nicht Wunder nehmen, daß die aus der Krankenpflege entstehenden Armenlasten und die aus diesem Theile der Armenpflege in besonderem Maße sich erge- benden Armenstreitigkeiten, statt abzunehmen, fortdauernd gewacsen sind.

Meine Herren, {on diese Betrachtung zeigt meines Erachtens zweifellos, daß cs wohlgethan ist, die Hülfskassengeseßgebung zu refor- miren, daß es wohlgethan is, den Kreis derjenigen Personen, auf die die Kassen zu wirken bestimmt sind, weiter zu ziehen und hier den Zwang, den obligatorischen Beitritt einzuführen,

Meine Herren , die Prinzipien der Entwürfe, die Ihnen vorge Legt sind, und namentlih die Grundprinzipien des Gesehentwurfs über die Unfallversicberung weihen wesentlih ab und zeigen wesentlich an- dere Gestalt, wie die Prinzipien der früleren Gesetzgebung. Das Prinzip des früheren, im vorigen Jahre vorgelegten Unfallversiche- rungêgeseßzes war das, daß eine centrale Versicherungsaastalt, gleich- viel ob für das Reich oder die Einzelstaaten, errichtet werden sollte, bei der Versicberung zu nehmen war gegen die Folgen von Verun- glückdungen. Das Fey des Entwurfs, welher Sie in einer Ge- neralberathung in der leßten Session des Reichstags beschäftigt hat

und der Jhnen von den liberalen Fraktionen des Hauses vorgelegt war, bestand ie Wesentlichen darin, daß das Prinzip der Haftpflicht aus- gedehnt werden sollte, und daß die Betriebsunternehmer gehalten wer-

den sollten, für die Schäden, welche in Folge von Unfällen unter ihren Arbeitern entstchen, aufzukommen.

Es war ihnen dabei die Nöthigung auferlegt, Sicherheit für die Erfüllung dieser Verpflichtung zu bestellen. Bei den Vorbereitungen für die gegenwärtigen Entwürfe, meine Herren, sind die früheren Be- rathungen und die früheren Grundprinzipien der älteren Vorlage von Neuem einer wiederholten Erörterung unterzogen worden, die verbün- deten Regierungen haben sih jedo nicht entschließen können, weder bei dem Prinzip des vorjährigen, von der Regierung vorgelegten Ent- wurfs stehen zu bleiben, noch das Prinzip des von den liberalen Parteien in der leßten Session vorgelegten Entwurfs zu adoptiren. Die Gründe, meine Herren, welche dafür bestimmend gewesen find, den vorjährigen Entwurf mit seiner Centralversicherungsanstalt nicht wieder aufzunehmen, hat Ihnen bereits der Herr Reichskanzler in einer Rede während der letzten Session auseinandergeseßzt, die sich an- lnüpste an die Interpellation des Herrn Abg. Freiherrn von Hert- ling, Wir haben uns des Besseren Überzeugt, und ih bin der Meinung, daß darin kein Vorwurf liegt wenigstens follte uns daraus ein Vorwurf nicht von Denen gemacht werden, die glei uns bemüßt sind, das Bessere zu finden, und wenn sie es gefunden haben, an die Stelle des Guten zu seßen und wir haben uns für die Nichtverfolgung des früheren Gedankens ausgesprochen, weil wir fürch- teten, einen zu \{werfälligen Körper, einen zu komplizirten Mecha- ni8mus und eine zu büreaukratishe Geschäftsführung herbeizuführen.

Aber auc der. Entwurf der liberalen Partei hat nicht die Zu- stimmung der Regierungen finden können, um deswillen und das ist der Hauptgrund, den ih unter den Gründen, die bei der Bera- thung dieses Entwurfs von dieser Stelle aus au entwickelt worden sind, hervorhebe, weil in dem Prinzip dieses Entwurfs nicht diejenige Sicherheit für den verunglückten Arbeiter gefunden werden lann, die ihm auf den Bezug der Nente gegeben werden muß, wenn man überhaupt den Zweck der Unfallversicherungsgesetzgebung erreichen will. Meine Herren, der Fehler dieses Entwurfs liegt darin, daß er zwar den Unternehmer zur Sicerheit3stellung, für den Fall, daß derselbe niht mehr im Stande ist, die Rente dem verunglückten Arbeiter zu gewähren, nöthigt, und daß er in diesem Falle die Unfallversicherungs- gesellschaft eintreten läßt, aber der Entwurf {a}t keine Vorsorge für den Fall, wenn die Unfaliversicherungsgesellschaft nicht in der Lage n das, was der Unternehmer bei ihr versichert hat, selbst leisten zu önnen.

Wir {lagen Ihnen nun einen anderen Aufbau des Gesetzes vor, und gestatten Sie mir, daß ih Ihnen zunächst eine kurze Skizze über den Aufbau der Organisation der Krankenkasse gebe.

Meine Herren! Hierbei waren die Nedaktoren des Entwurfs in der Lage, sich an bercits vorhaudene Institutionen anschließen zu können. Wir haben Krankenkassen, wir haben Erfahrungen Über die Wirksamkeit dieser Krankenkassen, wir kennen die Mängel, die ihnen anhaften, und es war hier nur die Aufgabe der Gesetzgebung, fort- zubilden auf dem historisch entwickelten und landeëre{btlich gegebenen Boden. Wir konnten hier die Thätigkeit der Schöpfungen aufs ret erhalten, welche bestehen und sich bis dahin bewährt haben, und wir haben ihnen in dieser Beziehung nur die Verpflichtung auf- erlegt, daß sie dasselbe leisten, was wir als Minimum des dem er- kfrankten Arbeiter zu Vewährenden vorschreiben wollen.

Aber meine Herren, damit war noch nicht Vorsorge getroffen für den ganzen Kreis der Arbeiter, die wir in die Fürsorge in Krankheitsfällen hineinziehen wollen und wir haben deshalb dazu übergehen müssen, auch über den Kreis der durch das Gesetz vom 8, April 1876 zugelassenen gewerblichen Kassen und über den Kreis der durch das Gesez vom 7. April 1876 regulirten Hülfskassen hinaus bestimmte Kassenbildungen obligatorish vorzuschreiben. Es läßt si ja darüber ftreiten und auf diesen Streitpunkt werde ich auch dur eine Bemerkung hingeführt, die mir in der Presse aufgefallen ist ob dies Prinzip des Gesetzentwurfs, welbes damit anfängt, vor- zuschreiben, daß jeder erkrankte Arbeiter derjenigen Kategorien, die durch das Gesetz. getroffen werden follen, zunächst von der Gemeinde- Krankenversficherung versorgt werden soll, „ob also die Gemeinde- Krankenversicherung das Fundament der ganzen Regulirung fein soll, oder ob man umgetehrt davon ausgehen will, daß man die Orts- Krankenkassen, die Fabrik-Krankenkassen, die Jnnungskafsen, die Bau- fassen in den Vordergrund treten läßt, und die Gemeinde - Kranken- versißerung als etwas subsidiäres hinstellt. :

Ich halte diesen Zweifel für einen ganz untergeordneten, die Hauptsache ift die, daß sür jeden Arbeiter gesorgt wird und, da muß man nah der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse irgend _einen Faktor haben, der da, wo cine genossenschaftlihe Bildung der Träger der Fürsorge nicht sein kann, die Fürsorge gleichwohl leistet, und das ist die Gemeinde-Krankenversiberung. Wir legen in dem Gesetzentwurf der Gemeinde die Verpflichtung auf, für den erkrankten Arbeïter bestimmte Leistungen zu prästiren, und geben ihr dagegen das Recht, von jedem Arbeiter, dem im Bedarfsfalle diese Gur- sorge zu Theil wird, einen Beitrag zu erheben. Da, wo nun die Gestaltung einer genossenschaftlidben Bildung möglich ist, wo es mög- lih ift, wegen der Zahl der vorhandenen Arbeiter diese zum Zweck der Krankenversicherung zu assoziiren, da soll es gesehen; die näheren Bedingungen \ch{rcibt das Gesetz vor, und die Gemeinde ist gehalten, wenn diese Bedingungen erfüllt sind, zur Bildung von Ortskranken- kassen überzugehen. L i: T

Die weitere Etappe ist die Organisation der Fabrikkrankenkassen, diese tritt da cin, wo der Einzelbetried einen solhen Umfang an- genommen hat, daß die Versicherung der Arbeiter selbst von ihm getragen werden kann. Der Betriebsunternehmer ist verpflichtet, zur Bildung der Krankenkassen überzugehen, es treffen ihn bestimmte Nach- theile, wenn er diefen Verpflihtungen niht genügt; er hat zu den Krankenkassen Beiträge zu leisten / E

So ist eine festgegliederte Organisation gegeben, die alle dicjeni- gen Kreise erfaßt, die das Gesetz erfassen will und die ihnen in mög- lihst einfacher Gestaltung die Sicherheit gewährt, daß im Fall ihrer Erkrankung für sie gesorgt wird. , A

Meine Herren! Die Vortheile, die mit dieser Organisation für den Arbeiter verknüpft sind, liegen auf der Hand. Was wird dem erkrankten Arbeiter gegenwärtig zu Theil ? Gehört er einer Krankenkasse niht an, so fällt er im Krankheitsfalle der Armen- pflege anheim; aber diese Armenpflege tritt keineswegs sofort mit der Erkrankung, sondern Frit dann ein, wenn der erkrankte Arbeiter außer Stande ist, für \sih selber zu sorgen; sie tritt erst dann ein, wenn vielleiht das leßte Werthstück, aus dessen Erlös der Arbeiter noch auf kurze Zeit sein Den hätte fristen können, veräußert ist und nun absolut nichts mehr vorhanden ist, absolut keine eigenen Mittel mehr da sind, aus denen der Arbeiter für seine Subfsistenz sorgen kann. Mit der Dur{führung des Krankenkassengeseßes, wie es Ihnen vorliegt, wird die wirthschaftliche Lage des Arkeiters wesentli geho- ben: ob er gespart hat oder nit, ob er anderweitige Hülfsmittel besitzt oder nit, es steht ihm als Mitglied einer Krankenkasse resp. als Mitglied der Gemeinde-Krankenversiherung es ift das [kein ganz zutreffender Ausdruck, da man hier nicht eigentlich von einer Mitgliedschaft sprehen kann aber als einer, dem die Gemeinde-Krankenversicherung zu Gute kommen soll, das Recht zu, ganz bestimmte Leistungen zu fordern. Und, meine Herren, auf der anderen Seite beruht der große Vortheil dieser Organisation darin, daß die Armenpflege, von der ich Ihnen vorhin die Ehre hatte zu erwähnen, daß ihre Last der Fürsorge für die erkrankten Arbeiter immer mehr wächst, daß diese Armenpflege ganz erheblih entlastet

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wird, us daß damit also eine erheblihe Entlastung der Kommunen eintritt.

Meine Herren! Was nun die Organisation der Unfallversiche- rung anlangt, so habe ich vorhin Ihnen die Gründe entwickelt, aus denen es niht möglich gewesen ist, die bisherigen Prinzipien beizubehalten; die vorjährigen Berathungen aber sind der Anlaß dazu gewesen, daß_mán auf die Durchführung des genossenscaftlichen Prinzips , dessen Werth bei jenen Berathungen durcaus anerkannt wurde, in erweitertem Maße Rüksiht nahm, und daß man dazu überging, die Genossenschaft als den Träger der Unfallversicherung überall hinzustellen.

Meine Herren! Gs ist ein anerkannter Sat, daß das Risiko bei ciner jeden Versicherung um fo leichter zu tragen ist, auf je brei- tere Schultern es gelegt wird. Dieser Say führte zu dem Gedanken, ob e8 bei Organisation des Unfallversicherungswesens unter Festhal- tung der Möglichkeit, daß die Gleichartigkeit der Interessen durch engere Verbände gewahrt werde, niht angänglich sei, das Risiko über die gleichbedrohten Betriebe im ganzen Reiche zu vertheilen, und es hat si in der That eine Wsung für dicse Frage gefunden. Die Gefahr wird nach der Ihnen vorgeschlagenen Organisation der Haupt- sache na von allen gleichartig gefährdeten Betrieben im ganzen Reich getragen werden. Wir haben durch die Organisation, die wir Ihnen vorschlagen, aber nicht allein dieser Forderung Rechnung getragen, sondern wir sind dabei auch in der Lage gewesen, dem Wunsche, die Angelegenheit der Genossen]haften nah den Grundsäßen der Selbst- verwaltung ordnen zu können, zu entsprechen.

Meine Herren! Wir {lagen Ihnen vor Ihre Zustimmung dazu zu geben, daß diese Genossenschaften in zweierlei Gestalt erscheinen: einmal als die Verbände, welche innerhalb gewisser geographischer Bezirke das Unfallversicherungswesen verschiedenartiger Betriebe in die Hand nehmen, und zweitens in der Gestalt von Genossenscaften, welche gleichartige Betriebe innerhalb gewisser geographisher Bezirke zum Zwecke der Unfallversicherung vereinigen.

Meine Herten: Die zweite Organisation, die der sogenannten Betriebsgenossenschaften, wie sie das Geseß nennt, hat den großen Borzug, daß innerhalb dieser Genossenschaften alle diejenigen Nü- sichten und Interessen, welche in Bezug auf das ÜUnfallversicberungs- wesen in Betracht kommen, aus\chließlich von den Berufsgenossen geregelt werden können. Es ist nun aber bei der sehr differenziellen Vertheilung der Industrie auf die einzelnen Theile des Reiches ganz unmöglih, die Genossenschaftsbildung total und für alle Betriebe in Szene zu setzen, deshalb bedurfte man der vom Geseß so genannten Betriebsverbände, d. h. man mußte die Möglichkeit schaffen, alle die- jenigen Betriebe, welhe sih wegen ihrer Natur oder wegen ihres vereinzelten Borkommens oder aus anderen Rücksichten nicht dazu eignen, zu Genossenschaften vereinigt zu werden, vereinigen zu diesen geographishen Betriebsverbänden. Dabei aber hat man auch Vor- jorge getroffen, daß innerhalb dieser Betciebsverbände auch die ecin- zelnen darin aufgenommenen Industrien nicht zu kurz kommen, daß sie au innerhalb dieser Verbände eine Vertretung ihrer partikulären Interessen finden. :

Meine Herren! J kann es heute noch dem Hrn Abg. Lasker danken, daß er im vorigen Jahre unter meinem Widerspruch fo sehr betonte, es sei vor allen Dingen nothwendig für die Weiter- führung der sozialen Reform, auf dem vorliegenden Gebiete cine gründlicere statistishe Aufnahme zu veranlassen, als sic uns bis da- hinzu Gebote stand. Jch war damals der Meinung, daß uns cine folche statistische Aufnahme, wenn sie vollständig und vielseitig genug sein sollte, dabin führen würde, die Fertigstellung des Reformwerkes erft in einer allzufernen Zukunft in Auésiht stellen zu können. Ich habe mir aber den Wunsch des Hrn. Abg. Lasker damals sehr wohl gemerkt, und gleih nach Schluß des Neichstages ist man dazu über- gegangen, für die Beschaffung einer Statistik zu sorgen, welche zwar, wie alie Stalistiken, nit ganz zweifelsohne ist, welche aber do den wesentlichen Vorzug hat, daß sie die heute vorliegende Vorlage wesentlih besser fundamentirt, als wie es die vorjährige hat thun können. Meine Herren, ib freue mib, berihten zu können von dieser Statistik gegen die man ja vorbringen kann, daß sie, weil ste nur den Zeitraum von vier Monaten umfasse, und noch dazu von vier Monaten, die vielleiht nicht carakteristisch für die Unfälle und ihre Folgen sind, unmöglich genügen könne —, i sage, ih freue mich, berichten zu Tönnen, daß die sachverständigen Staltistiker,- die von dieser Statistik Einsiht genommen haben, fie als eine der vollendeteren statistishen Aufnahmen kezeihnen, und ih habe dics wesentlich zu danken der außerordentlichen Bereitwilligkeit, mit welcher die Industrie darauf eingegangen ist, die ihr zur Beantwortung hingegebenen Fragen zu beantworten und uns Aufklärung über die thatsächlichhen Verhält- nisse zu geben. Z .

Meine Herren! Diese Statistik die Ihnen auch mitgetheilt ist, oder, wenn es noch nicht geschehen sein sollte, heute mitgetheilt werden wird in einem Ergänzungsheft der Statistik des Deutschen Reich8 giebt nun in der That ein Bild, welches uns befähigt, schon jetzt die Vertheilung der einzelnen industriellen Betriebe in die Gefahren- klafsen, beziehung8weise die Bestimmung der Zahl der Gefahrenklassen vorschlagen zu können. Es liegt in der Natur der Sache, daß diese Gefahrenfklassenbildung, die also maßgebend ist für die Ver- theilung des Risikos auf die einzelnen Verbände, eine völlig fehlerfreie nicht sein kann; allein der Schaden oder vielmehr der Mangel, ‘der darin liegt, ist nicht sehr hoh anzuschlagen, denn die Belastung der Industrie, wie sich gleichfalls aus den Ergebnissen der Statistik herauéstellt, ist im ersten Jahre des Eintritts der Wirksamkeit des Geseßes eine so minimale, und die Aussicht darauf, {hon nah den Erfahrungen der ersten Jahre cine Korrektur vor- nehmen zu können, ist so begründet, daß in der That ein irgendwie crhebliher Schaden auch bei einer falschen Einrcihung in die Ge- fabhrenklafsen nicht entstehen kann. E ¿

Meine Herren! Man hat unserer Organisation den Vorwurf gemacht, daß sie eine gewisse Buntschelkigkeit zur Sau trage, man hat, und zwar in einem Auffaye, der recht viel Richtiges enthält, ge- sagt, man habe den Gedanken, der in der Allerhöchsten Botschaft vom 17. November vorigen Jahres zum Ausdruck gebracht worden ift, daß es \sich nämli darum handele , die realen Kräfte des Volks- lebens zusammenzufassen zur Erfüllung. der auf dem Gebiete der Sojialreform zu lösenden Aufgaben so aufgefaßt, als ob es sih darum handele, Korporationen zu bilden, welche nun Träger aller auf dem Gebiete der Sozialpolitik auftretenden Aufgaben sein könnten. Meine Herren, das ist ein Irrthum , ih werde sogleih mit einigen Worten die Ehre haben , Ihnen darzulegen, daß cs ganz unmöglich ist, von denselben korporativen Verbänden alle Aufgaben lösen zu lassen. cs

: Gerade die verschiedene Natur der Krankenversiherung und Un- fallversiherung giebt mir dazu cinen erwünschten Anhalt, Während es sih bei der Unfallversiherung um mit diefer anzufangen darum handelt, die Lasten auf mögli} breite Schultern zu legen, die Industrien derselben Kategorie, derselben Gefahrenklassen an jedem Unglück theilnehmen zu lassen, was einem dieser Glieder passirt, und während also dieser Umstand {on darauf hinweist, möglichst weite Bildungen vorzunchmen, ist es gerade bei der Ie, rung nöthig, den Kreis Derjenigen, welhe zu einer Kasse vereinigt werden sollen, möglichst eng zu ziehen. Hier kommt es darauf an, nur die Leute zu vereinigen, die im Stande sind, ss gegenseitig zu kontrolliren. Hier kommt cs darauf an, möglichst \{nelle Hülfe zu leisten, ohne weitläufiges Verfahren, ohne Hineinzichung eines an einem