1882 / 115 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

walten, so körne er dicse Aeußeiung als eine ernste niht an- sehen. Aus seiner Erfahrung könne er dem Abg. Kräcker gegenüber sagen, daß solhe Krankenkassen, wo die Betriebs- unternehmer sich nit betheiligt hätten, in seiner Gegend wenigstens si niht lebensfähig aufreht erhalten hätten. Die Jahresabshlüsse und die Lage der Hülfskassen im Elsaß würden übrigens den betheiligten Arbeitern regelmäßig durch Vir- waltungsberichte zur Kenntniß gebraht. Er könne bereits dem Abg. Kräcker cinen solhen Jahresberiht über die Hülfskasse der Logelbacher Etablissements vorlegen, wo Lage und Zustand, mit detaillirten Angaben über die Einnahmen und Verwendung der Beiträge vollständig einem jeden, der lesen könne, klar- gestellt sei. Er bitte das Haus, ihm zu gestatten, einen Aus- zug aus diesem Bericht mitzutheilen. Die Etablissements von Logelbach, auf welche sich der betreffende Bericht beziehe, beständen aus Spinnereien, Zwirnereien und Webereien von Baumwolle mit ungefähr 1700 Arbeitern. Statutengemäß seien alle Arbeiter verpfl .chtet an der Hülfskasse Antheil zu nrhmen, bezahlten daher 2 pro 100 vom Arbeitslohn mit einem ent- sprechenden Zusuß der Beltriebsunternehmer. Während des Jahres 1880 seien 539 Mitglieder von der Kasse ausgetreten, 527 eingetreten. Es seien ferner 18 Sterbefälle vorgekommen, 69 Geburten, 479 Mitglieder häiten Unterstüßung erhalten für zusammen 12 400 Krankheitstage. Bei einer Summe Ein- nahmen von 39 747 Fr. hätlen die Arbeiter 21 437 Fr. be- zahlt, mit einem Beitrag von 18310 Fr. als Zuschuß der Betriebsunternehmer. Die Verwendung der Ausgaben ergebe: es btieben- als Mehreinnahme 9491 Fr., welche statutengemäß einen Reservefonds bilde, dessen Zinsen als Pension für invalide Mitg!ieder verwendet würden. Dieser Reservefonds betrage nach ¿echnjähriger Errichtung der Kasse 102 686 Fr. Beim vorleßten Jahresabschluß habe die Generalversammlung, welche aus Ver- tretern der Arbeiter bestehe, an 15 Mitglieder Pensionen be- willigt im Betrage von 130 bis 650 Fr. jährlich, je nah den Löhnen, der Dienstzeit und Vermögenslage der Arbeiter, wovon in der Spinnerei zu Logelbah ein Zehntel über 30 Jahre in demselben Betriebe gedient habe. Das Statut der Hülfskasse zu Logelbah gewähre auch den Frauen und Kindern derx verheiratheten Arbeiter unentgeltliche ärztliche Verpflegung und Apotheke, auch den Wöchnerinnen.

Der Abg. Dr, Lasker erklärte, der Abg. von Malßahn habe geirrt, wenn derselbe aus der Leere der Bänke auf die Fnteresselosigkeit des Hauses geschlossen habe. Diese Leere entspringe dcher, daß nur Wenige im Stande gewesen seien, von den Vorlagen genügende Kenntniß zu nehmen, und daß dieselben so kurz vor den Ferien auf die Tagesordnung geseßt worden seien. Die Reduer vor ihm hätten zuerst ein ziemlih freundlihes Gesicht gegen die Regierung gemacht, nachhec aber die Vorlagen eigentlich für unannehmbar erklärt. Der Abg. von Malgtzahn habe nur einzelne Hauptpunkte bekämpft. Er (Redner) mötte si auch mit der Regierung zuerst freundlich stellen und wende sich zuerst dem Krankenkassengeseh zu, welches 'eine beachtenswerthe Grundlage sür die Berathungen dieses Hauses ebo vid’ zHOR d, Lohnes, elder aus den Kranken, ¿amilie auch noch die Pflege des kranken Arbeiters zu C1- möglihen. Ganz ungenügend werde das der Familie Ge- währte, wenn der Mann in ein Krankenhaus übernomnien werde. Dann würde die Familie ungefähr 1/7; des Lohnes er- halten. Die Vorlage nehme den Dur@sthnittslohn auf 750 M an, der Verein „Concordia“ schäße n aber auf 580 #6 Nach dieser Schäßung würde also die Familie bei der Aufnahme des

Familienvaters in das Krankenhaus nur 38 oder 39 täglih gur Ernährung erhalten, und da trete die Vorlage mit der Prätension auf, daß die Arbeiter durh die Krankheit nicht mehr in ihrer Existenz gestört werden sollten! Er sei vollkom- men einverstanden damit, daß die leichteren Unfälle, wo es sih nur um vorübergehende Krankheiten bis zu 13 Wochen handele, den Krankenkassen überwiesen würden. Aber er könne es nicht billigen, daß den Arbeitern für alle diese Un- fälle die Last aufgebürdet würde. Was stehe denn im Wege, daß die Arbeitgeber auch für diese kleineren Fälle die Haft- pflicht übernähmen, und daß die Krankenkassen cinen Negreß an den Arbeitgeber hätten? Er hoffe, das Haus werde das Krankenkassengeseh in dieser Session zum Abschluß bringen. Um so weniger aber wolle er das Präjudiz aufkommen lassen, daß dieses Geseß nicht ohne das Unfallversicherungegefeß erle- diat werden könne. Was die Organisation der Kranken- fassen angehe, fo sollten [neben den Jnnungskassen und den freien Hülfskassen noch die Fabrikkassen und die Ortsfkassen und s{ließlich die subsidiären Gemeindeversicherungen stehen. Wenn vorgeschrieben werde, daß solche Ortsfkassen gebildet werden müßten, sobald 50 Versicherun spflichiige da seien, so führe man damit eine vollständige 4e plitterung des Kassen- wesens herbei, und verhindere eine Fortentwickelung desselben. Dann erkläre man einen förmlichen Krieg zwischen den Orts- und Fabrikkassen. Die freien a Abnggh Lau hätten außerordentlich viel auf ihre Selbständigkeit gehalten. Nun bestimmten die Mo- tive, daß die Arbeiter, welche einer freien Fo toraffe angehörten, derselben au in Zukunft angehören ki nnten, daß aber die Arbeiter einer Fabrikkasse niht mehr aus derselben aus- {eiden könnten, um einer freien Hülfskasse beizutreten. Ein solher Zwang werde ja wohl gebraucht, um die Fabrikkassen zufammen zu halten, aber die Hülfskassen würden dadurch geschädigt. Die Motive wiesen darauf hin, daß die Gemeinden nicht sthr auf die Einrichtung von Ortskassen hingewirkt hätten. Wenn-ein Vertreter einer Gemeinde hier zum Wort kommen könnte, so würde derselbe den Vorwurf wohl genügend zurük- weisen können. Die Entwicklung dieser Kassen, so weit sie bisher ins Leben getreten seien, sei ja nur eine geringfügige. Er könne aus eigener Erfahrung bestätigen, daß das Sozia- listengeschß die Entwiklung vieler derartiger Kassen verhindert habe. Außerdem seien die Jahre von 1874 an die Fahre der Depression gewesen, in denen ein Krankenkassen- wesen kaum den nöthigen Aufs{hwung habe nehmen können. Man sollte do erst die ehrlihe Probe mit denselben machen. Die Kommission werde darauf hinzuarbeiten haben, daß den Arbeitern dasjenige gewährt werde, was nothwendig sei, um die Dame vor dem Ruin zu {üßen. Wenn in Bezug auf die , rankenversicherung die Möglichkeit einer Verständigung vorliege, so {heine dies in Bezug auf die Unfallversicherung nicht der Fall zu sein. Nach der dem ause vorgelegten Berechnung betrage die Last, welhe der Jndusirie auferlegt werde, im Beharrungszustande 13 790 000 A Eine Dersicherungsgesell chast mit einem Centralbüreau und 6 bis 8 Leuten. würde ausreihen, um dieselben Fesistéllungen, wie sie hier gemaht werden sollten, vorzunehmen. Wenn man von allen Unfällen diejenigen 85000 aus: shcide, die unter das Krankenversiherungsgesch fielen,

einzige

fo blieben ungefähr 2500 Fälle übrig. Davon seien 1100 Fälle, die den Versicherungsgesellshaften fast gar keine Schwierigkeiten maten würden. Es bleibe nur zu untersuchen, ob der Todte Familie hinterlasse, weiter sei nihts festzustellen. Es blieben etwa 1400 Unglüdcksfälle, die den Versicherungsgenos- senschaften überhaupt Arbeit verursachen würden, und jeßt solle nun der ganze große Apparat dieser Genossenschaften errichtet werden, und wie sollten denn die Genossenschaften zusammen- geseßt werden? Eine eigene Thätigkeit hätten sie kaum, überall trete die Verwaltungsbehörde und die Aufsichtsbehörde ein, gebe Anweisungen und entscheide. Wenn man den Genossen- schaften solhe minimalen Wirkungskreise zuweise, so seien sie von vornherein todtgeboren. Man“ degradire sie direkt zu Schreibern und Dienern der Büreaukratie. Die Kommission werde alfo hauptjächlih die Beitragslast anders zu regeln, die Organis.tion zu vereinfahen, und die Unterstüßun- gen für die Arbeiter zu erhöhen haben, dann werde es wöglih sein, ctwas wirkli Fortschrittliches auf diesem Gebiete zu erreihen. Anders stehe es mit dem Unsallversicherungs- entwurf, Die oben erwähnte Unfallstatistik mit ihren Zahlen könne unwöglih zu seiner Begründung ausreichen. Namentlich der Vorschlag, Genossenschaften üver - ganz Deutsch- land aus den verschiedenen Gefahrenklassen zu bilden, sei durch- aus geeignet, das ganze Jnstitut der Genossenschaften in Ver- ruf zu bringen, weil dieser Art von Genos}enschasten jede Ge- mecinsamkeit der Juteressen fehlen würde. Der in Aussicht genommene Reichszuschuß gleiche vollständig einer Bettelsumme, die nah keiner Seite hin befriedigen könne, sondern nur die Ueberzeugung verstärken müsse, daß die ganze Jdee cines Zu- \chusses von Reichswegen verwerflich sei. Selbst die Einführung von 500 Unfallkommissaren, wie seie Partei sie in ihrem Hastpflichtgesezentwurf in Vorschlag gebracht habe, würde nicht so viel Umstände machen, als die Einrich: tung dieser nach militärisher Schablone ohne innern Halt lonstruirten Genossenschaften, die aus den verschiedensten Arbeiterkategorien zusammengeseß: werden müßten. Die von der Regierung vorgeschlagene Form des Umlageverfahrens scheine ihm aus der ersten Lesung als von allen Seiten ver- urtheilt hervorgegangen zu sein; der fernere Gedanke des Entwurfs, daß bei der Fnsolvenz einer Genossenschaft irgend eine ardere von der Aussichtsbehörde bezeihnete sür jene ein- zutreten habe, erinnere fast an das Wirthschaftssystem Rinaldo Rinaldini. Das Umlageverfahren bedeute nah seiner Ansicht nihts anderes, als eine Reidsgarantie von 130 bis 170 Millionen Mark, eine ebenfalls sehr bedenklihe Ec- scheinung. Aus allen diesen Gründen halte er eine vollständige Erledigung dieser kolossalen Vorlage in der laufenden Session für unmöglih, Zudem weiche der gegenwärtige Entwurf in den allerwesentlihsten Punkten so stark von der vorjährigen Vorlage ab, daß die Aussicht auf das Zustandekommen der Unfallversicherung von vorn herein zweifelhaft sei. Er bean- trage die Verweisung beider Vorlagen an eine Kommission von 28 Mitgliedern und bitte dieselbe, wenigstens die Kranken- versicherung selbständig zu regeln, damit auf diesem Gebiete wenigstens etwas Fruchtbares geschaffen werde. wrnhiawrauf erariff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Meine Herren! Sie wérdth 4am; rwärtet2s Wor! Lebhaftigkeit auf diese Angriffe anwvorte, mit der sie crfolgt nd. Sh habe auch nicht die Absicht, auf alles Dasjenige einzugehen, was der Herr Vorredner gegen die Vorlage vorgebraht hat. Jch werde mich nur bemühen, diejenigen Einwendungen mit einigen Worten zu widerlegen, die der Herr Vorredner gegen die Organisation, wie sie in dem Geseßentwurf zum Ausdruck gebracht ist, vorgetragen hat. J wende mich dabei zunächst zu der Krankenversicberung, der gegenüber ja der Herr Vorredner no eine einigermaßen wohlwollende Stellung eingenommen hat. Er bat dagegen nur dreierlei eingewendet: ein- mal, daß die Krankenkassen, wie sie geplant seien, cine zu geringe Unterstüßung gewähren würden; zweitens, daß die Organisation der Se lilo u men 6 und zur Zersplitterung führen A ndlih, daß die Kranken in Verbi Î Bs Ünfallverficberun rat 4 versicherung in Verbindung mit vas den ersten Punkt anbetrifft, so ih do j aufmerksam machen, daß es Eis Qu eients A Krankenkassen giebt, die auch nur dasjenige leisten, was das gegen- wärtige Geseß als Minimum der Unterstüßung vorschreibt. Selbst bei den Gewerkvercinskassen, die doch immer als Muster aufgestellt werden, beläuft si der geringste Say dessen, was ein der Kasse bei- getretenes Mitglied des Gewerkvereins versichert erhält , auf nicht mchr als dasjenige, was von diesem Geseße als Minimum von der Gemeindekrankenversicerung verlangt wird. Aber, meine Herren die organisirten Krankenkassen us durchaus nit gehalten, bei diesem Minimum stehen zu bleiben, ihr Minimum geht überdies schon über dasjenige hinaus, was die Gemeindekrankenversiherung zu leisten hat, indem es bemessen wird nicht nah dem durschnittlichen Tage- lohn gewöhnlicher Tagarbeiter, sondern nah dem Durcschnittsälohne derjenigen Arbeiter, für welche die Kasse begründet ist. Daneben aber können alle Kassen, wie es in dem Gesetz ausdrüdlih vor- gesehen ist, die Unterstüßung, die sie ihren Mitgliedern gewähren noch höher bemessen. Wenn nämlih die Vertreter dieser Kassen finden, daß mit den Beiträgen, die sie zu leisten im Stande sind eine folhe Erhöhung möglich ist, so kann eine solhe eintreten. Wenn der Entwurf über Dasjenige, was für die Gemeindekranken- versicherungen als Minimum festgeseßt wird, nicht hinausgegangen ist, so ist dies meines Erachtens cine durchaus gebotene Vorsicht, damit man erst sieht, was auf diesem Gebiet geleistet werden kann; jedenfalls ift hierin ein Fortschritt gegen den bis- herigen Zustand enthalten, wie er bisher auf diesem Gebiet noch durch T R p moregel gemacht worden ist. j as dann den Vorwurf einer allzu kompli anisati und der darin liegenden Gefahr der Zeriplittecune cubcteie D 0A diefer Vorwurf begründet sein, wenn, wie der Hr. Abg. Lasker an- zunchmen, scheint, jede Gemeinde verpflihtet wäre, für je fünfzig Arbeiter immer ee cine Krankenkasse zu errihten. Das Gesetz sagt aber nur, da die Errichtung einer Kasse gefordert werden kann wenn fünfzig Arbeiter vorhanden sind, und das Geseß mußte diese Vorsorge treffen, um auch in solhen Gemeinden, die nur das Ma- terial für eine Kasse haben, vielleiht bis zu fünfzig Arbeiter, die Errichtung einer Kasse erzwingen zu können. Im Uebrigen aber würde doch die Regierung außerordentli thöricht handeln, wenn sie in Gemcinden, wo das Material zur Errichtung von umfangreice- ren Kassen vorhanden is, einen Zwang dabin ausüben wollte daß Nile Due s fluftig vie Ger y soll. : evenso steht die Sache auch gegenüber größerer Betriebe. Der Zwang zur Seciibtnma die E Ra nit ausgeübt werden, sondern er kann ausgeübt werden und diese Möglichkeit muß die Regierung wiederum baben mit Rúüksicht auf kleinen Gemeinden, in deren Bezirk sih größere Betriebe befinden, um nit diese kleinen Gemeinden mit der Krankheitägefahr der in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter belasten zu müssen denn wenn die Fabrikkrankenkasse nit errihtet wird, fällt der Arbeiter natür- lid der Gemeindekrankenversicherung zu, und das würde unter Umständen zu Härten führen, die viel größer ind, als wenn diese einzelne Fabrik eine Sag ntafse für sib selbst Aen muß. nn die Bermengung der Unfallversiberung mit der Kran- kenversiherung anbetrifft, so würde man da auf sehr weitgebende

Erörterungen kommen, wenn man diese Frage vollständi wollte. Sh will aber bemerken, daß de iapig, cs A

dadur die Arbeiter geschädigt, immer von der Boraussetung aus- gebt, daß die Arbeiter schon jeßt einen Anspru auf vollen Ersatz alles Deéjenigen hätten, was ihnen durch cinen Unfall an Schaden widerfährt. So steht die Sache aber keineswegs, bis jeßt haben wir nur die sehr begrenzte und sebr problematishe Haftpflicht de3 Unternehmers, der Arbeiter hat bis jeßt nur einen Anspru, wenn er nacbweisen kann, daß der Unfall, von dem er betroffen ift, durch den Unternehmer oder seine Vertreter verschuldet ist.

Meine Herren! Der Anspruch, den die Vorlage dem Arbeiter zuerkennt, daß er nämlich unter allen Umständen bei Unfällen eine Entschädigung in Anspruch nehmen kann, ist cin ganz neuer, er ift weder in unserer Gesetzgebung, noh in der irgend eines Landes bis jeßt dagewescn, und wenn nun dieser ganz neue Anspruch in demselben Augenblick, wo er cingeführt wird, auch seine Begrenzung erhält, so kann man unmöglih sagen, daß darin eine unberechtigte Schädi- gung des Arbeiters liegt; gegen den früheren Zustand wird der Ar- beiter immer noch in eine außerordentlich viel günstigere Lage gebracht.

Uebrigens will ich noch bemerken, daß, wenn der Hr. Abg. Lasker glaubt, es sei verhängnißvoll für die Krankenversicherungs- vorlage, daß cine solche Verquikung mit der Unfallversicherung statt- gefunden habe , diese Befürchtung unter keinen Umständen zutreffcn dürfte, denn, meine Herren, Sie können das ganze Unfall- versicherung8geseß streichen und das Krankenkafsengesetz vollständig fo annehmen, wie es vor Ihnen liegt, denn selbs eine Bestimmung, wo- nach der Unternehmer für den bloßcn Krankheitsfall, also bis zu drei- zehn Wochen, zu haften hätte, brauchen Sie nicht anzunchmen, da die Sireichung der jetzigen Haftpflicht des Unternehmers gegenüber dem Arbeiter si erst in der Unfallversicherung, und nicht in dem Kran- kenkassengesetz findet.

Was dann die viel härteren Angriffe des Herrn Vorredners auf die Unfallversicherungsvorlage anbetrifft, so ist dcr bärteste wohl der, daß man hier einen Apparat {at für einen Gegenstand, den die Sache gar nicht werth sei, und der Herr Abgeordnete hat dann heraus- gerechnet, es handle sih bei der ganzen Sache ctwa um 26(0 Fälle, die zu reguliren wären, und dafür wolle man diesen großen Apparat machen. Zunächst will ih bemerken, daß diese Rehnung doh wohl nicht ganz zutreffend sein dürfte. Es kommen nach unserer Statistik auf 2 Millionen Arbeiter 6000 Fälle, und zwar 2020 Todesfälle, 172) Invaliditätsfälle und 2260 Pre (d. i. 13% der Fälle von mehr als 4 Wochen Erwerbsunfähigkeit, berehnet nach den Auf- zeichnungen des Vereins der Eisen- und Stahlinduftrie), in denen eine Arbeit8unfähigkeit für länger als 13 Wochen in Frage kommt. Es handelt sich dabei aber nicht etwa um beliebig kleine Unfälle, um die 40 0/0 Unfälle, die von der Vorlage des Hrn. Abg. Buhl und Genossen, die in der vorigen Session gemacht ist, betroffen werden würden, sondern es handelt sich hierbei um lauter {were Unfälle, dercn jeder einzeln einen sehr viel höheren Werth repräsentirt, als sonst vielleiht 20 Unfälle zusammengenommen. Insoweit schon, ist der Gegenstand doch nicht so minimal, wie der Hr. Abg. Lasker ange- geben hat. :

Außerdem, meine Herren, hat die Regicrung sich keineswegs auf den Standpunkt gestellt, daß der Apparat, welcher durch dieses Geseß geschaffen werden soll, aus\scließlih gerechtfertigt wäre durch den Zweck, der zunächst ins Auge gefaßt wird. Es ist in den Motiven ausdrücklich ausgesprochen, daß man diese Organisation für die Un- fallversiherung hauptsäcblih deshalb wählt, wcil man die Grund- lage legen wolle auch für die Erfüllung weiterer Aufgaben auf dem Gebiete der sozialpolitischen Gesetzgebung.

Nun, meine Herren, ist ja das richtig, daß man zunächst diese Organisation nah den nächsten Zwecken wird bemessen und einrichten müssen; man muß die Erfordernisse der Unfallversicherung vorläufig zu Grunde legen, und zu dem Ende nimmt man als Grundlage die Gesammtbeit der einer Gefahrenflafsse angehörigen Unternehmer als3 Zrsiger, des, Hauyttheils des von allen Unternehmern zu tragenden

Hte

, L di Q i i wie der Hr. Abg. Lasker neur, diele He frentlasis a Zentuegs, fation, sondern die Gefahrenklasse ist nur die Rückendeckung fe vte Genossenschaften ; die eigentlibe Organisation findet sih in den Ge- nossenschaften, und die Genossenschaften sind keineëwegs ein fo zu fammenhangsloser Haufen, wie die Gefahrenklassen nach der Meinung des Hrn. Abg. Lasker sind. Denn nach den Bestimmungen des Gesetzes sollen Genossenschaften zwangsweise immer nur für die Unter- nehmer eînes und desselben Industriezweiges gebildet werden können : freiwillig sollen sie sih au bilden können für die Unternehmer meh- rerer Betrieb8zweige, und diese Freiwilligkeit wird nur begrenzt da- dur, daß sämmtliche Betriebszweige, die zu einer Genossenschaft zu-

lammentreten wollen, derselben Gefahrenklasse angehören müssen.

Nun, meine Herren, diesen Genossenschaften, die als homogenen Elementen bestehen werden, wird Sas a die M Gite: waltung der Unfallversicherung überlassen, und in dieser Verwaltung der Unfallversicherung ist das bureaukratishe Element Teine8wegs fo stark vertreten, wie der Hr. Abg. Lasker vorgetragen hat. Die Ge- nossenschaften haben selbft Alles zu besorgen, was überhaupt zu der Verwaltung der Unfallversiherung gehört; die Verwaltungsbehörde von der der Hr. Abg. Lasker gesprochen hat, ist lediglih Beschwerde- und Rekursinstanz in gewissen Fällen. Was die Hauptsache anbe- lde Bde Gelselung der SntsGädigung, lo hat die staat-

Dehöorde Uberhaupt nichts damit zu thun, sond as ist S der Schiedsgerichte. x L O

Nun, meine Herren, wenn man diese Organisation unä ü den Zweck der Un allversiherung {afft, so ist damit, wie (S, Dotbie gesagt habe, die ufgabe, die man lösen will, keineswegs abges{lossen sondern dieselbe Organisation kann demnächst au als Grundlage für die Lösung anderer Aufgaben dienen, und das eben deshalb, weil das- jenige Organ, auf dem, so zu sagen, das Ganze rubt, ein solches ift welches auch für andere Zwecke verwendbar ist, nämli eine Genossen- schaft, welde aus den Angehörigen eines und desselben Industrie- zweiges besteht. Man wird z. B. für die Invalidenversicherung nicht die Gefahrenklassen gebrauchen, wohl aker wird man für sie die Ge- nossenschaften gebrauchen können , die dann für diesen Zweig der Versicherung einen anderen Abs{luß zu finden Haben werden, während neun für die Unfallversicherung jetzt in den Gefahrenklafsen finden

Meine Herren! Nun hat der Hr. Abg. Lasker dieser Or anisatio der Gefahrenklassen vorgeworfen es liege darin eine Sai zur Unterlassung derjenigen Vorsichtämaßregeln, ¿zu denen jeder Unter- nehmer verpflihtet sei. Ja, meine Herren, das würde richtig sein, wenn nicht auch die Genossenscaften, zu denen jeder Unter- nehmer gehören muß, einen Theil des Risikos zu tragen hätten, und wenn diese Genossen|chaften, die zugleich die Aufgabe haben, die Unfälle zu verhüten, nicht auch einen Theil der Last zu tragen und desbalb ein Interesse daran hätten, unter ihren Mitglicdern die Unfälle soviel als möglich zu verhüten. Das hat ja auch der Hr. Abg. Lasker selbst als cine wesentliche Beschäftigung für diese Grnoped: schaften anerkannt, daß sie eben auf die Minderung der Unfälle bin- wirken können, er hat aber gemeint, aub das sei wieder nit in der richtigen Art geregelt, denn die Fabrikanten scien durhaus nit geeignet, derartige Vorschriften, die ihnen selbst Kosten maden, zu er- lassen. Ih glau e nun, meine Herren, daß die verschiedenen Interessen die bei den Fabrikanten wirksam sind, hier anz zu dem rihtigen

iele führen werden. Bei dem Versuche, derartige Vorschriften, wie fie der Geseßzentwurf hier im Auge hat, von Staatswegen oder von telt alesen zu erlassen, ist man immer auf die roße Schwierig* feit felto en, den rihtigen Weg zu finden zwischen d allzu großen Belä tigung der Industrie auf der cinen Seite und einem allzu ge- ringen Schuß der Arbeiter auf der anderen Seite, und dieser Weg, meine Herren, ist mit voller Sicherheit aub nur von Denjenigen zu uven, die nah beiden Seiten hin das gleice Interesse haben. Die Industriellen, die eben die Genossenschaften bilden, haben cinerseits das teresse, sih nit selb Beschränkungen aufzuerlegen, die ihnen für ihren Betrieb hôöchst unbequem werden können; sie haben aber auf der anderen Seite, weil sie die Unfallsgefahr tragen, au das

Interesse, den Arbeiter soviel als möglich durch ihre Anl eiter \ch ( n hüten, und so, meinen die verbündeten Maires. ist Lier getada

Das ribtige Organ gefunden, um die ¿weckmäßigsten Vorschriften auf diesem Gebiete herzustellen. Was sodann die Vorschriften über tas Verhalten der Arbeiter betrifft, so wird man anerkennen müssen, daß Vorschriften für die Einrichtungen und Betriebsunternehmungen solauge immer lücken- haft bleiben, als sie sich nicht auG auf die Arbeiter erstrecken. Sie können die s{önsten Vorrihtungen zum Schutze ‘der Arbeiter vorschreiben; wenn sie der Arbeiter bei Seite chGiebt, lo haben sie absolut keinen Nußen, und das geschieht nit nur hin und wieder, sondern es ist ein Fall, über den unsere Aufsihtsbteamten in jedem Jahresbericht klagen. Sollen die Vorschriften, die die Unter- nehmer für si selbst aufstellen, irgend wie wirksam sein, so müssen die Leßteren auch in der Lage sein, Vorschriften für die Arbeiter auf- stellen zu fönnen. Auch diese Vorschriften kann immer nur Der- jenige entwerfen, der der Sacwe unmittelbar nahe steht; aber da- mit nicht eine unbillige Belafiung der Arbeiter hieraus erwächst, so foll der Arbeiteraus\{ch{uß, wenn eine sole Vorschrift erlassen wird, jedenfalls darüber ‘gehört werden. Nun hat man freilih dieses An- Pren des Arbeiterausshusses ziemlih verähtlih behandelt, aber i glaube, cs hat seinen großen Werth, denn alle Vorschriften, die von den Genossenschaften erlassen werden, müssen von den höheren Ver- waltungébehörden genehmigt werden, und, meine Herren, wenn der ‘Arbciteraus\{chuß die Sache wirklich ernstlich nimmt, die Vorschriften, die ihnen vom Genofsenschaftévorstand vorgelegt werden, darauf hin prüft, ob sie für den Arbeiter chikanös sind, und ob sie zu viel von ihm verlangen, so werden alle diejenigen Zweifelspunkte an das Licht gestellt werden, die die Verwaltungsbchörden verpflicfen könnten, die Genehmigung zu diesen Vorschriften zu versagen. Und, meine Herren, ich glaube, das Vertrauen kann man zu unferen Behörden wohl haben , daß sie die Genehmigung nicht ertheilen werden, wenn ihnen die Ueberzeugung beigebrawt wird, daß die Vor- \riften für den Arbeiter belastend find. Die Fabrikanten sind in der Regel der Meinung, daß die Behörden viel zu sehr geneigt seien, sih auf die Seite des Arbeiters in solhen Fällen zu stellen, und ih glaube, man braucht nicht zu befürchten, daß die Regie- rungen wider besseres Wissen und das Wissen wird ihnen ja vermittelt durch das Gutachten des Arbeiterausshusses Vor- \chriften genehmigen sollten, die für den Arbeiter belastend sind. cine Herren! J will auf diejenigen Einwendungen, die der Hr. Abg. Lasker gegen das Umlageprinzip vorgebracht hat, niet näher eingehen, ih glaube, cs wird in der Kommission diese Frage noch sehr eingehend erwogen werden. Es wird dabei zur Erörterung kom- men, ob und inwieweit es nöthig sein wird, den in der Vorlage fakul- tativ schon vorgeschenen Reservefonds vielleiht noch weiter auszubil- den, und inwieweit dieses Umlageverfahren, wie es in dem Entwurf vorgesehen ist, sonst noch einer Modifikation bedarf. Daß aber die Einführung dieses ganzen Verfahrens in den Entwurf auch ihre guten Gründe hat, das ist, wie ih glaube, {on heute von einem der früheren Herrn Redner mit Recht hervorgehoben und anerkannt worden. Es ist eine ganz außerordentliche Erleichterung der ganzen Geschäftsgebahrung und es ist zuglei eine außerordentliche Erleichte- rung für die erstmalige Bildung der Genossenschaften. Die ver- bündeten Regierungen machen gar keinen Hehl daraus, daß diese erste Bildung der Genossenschaften mit einer gewissen Unsicherheit verbunden sein wird, daß dabei Fehler vorkommen können, die man fo rasch wie möglich wird ausbessern müssen, und die Vorlage giebt auch vollständig die Mittel dazu, um eine folhe Verbesserung im Laufe der Zeit herbeizuführen. Aber, meine Herren, wenn solche Fehler unvermeidlich sind, so ist es gewiß cin großer Vorzug, wenn die ganze Aufbringung der Last so geregelt wird, daß sie in den ersten Jahren nur eine minimale ist, daß also diejenigen Verleßungen, die durch eine unrichtige Eintheilung vielleit hervorgebraht werden Yönnen, den Einzelnen auch nur in einem minimalen Grade treffen, und daß, cbe die volle Last die Verpflichteten trifft, die Eintheilung

auh auf diesem Gebicte zu einer Verständigung kommen wird, und cs | wird, glaube ib, das Gespyenst der ungeheuren Garantie, die das Neich în Folge dieses Umlageverfahrens übernehmen würde, bei näherer Betracbtung do sehr zusammens{winden. Denn wenn ih au zugebe, daß theoretisch diese Garantie eben in dem Umlage- verfahren liegt, jo muß ich andererseits doch bchaupten , daß dieselbe niemals praftisch werden wird. Denn sie kann das Reich nur dann treffen, wenn eine ganze Gefahrenfklasse zu Grunde geht, oder wenn sie Je zusammenshrumpft, daß sie niht mehr im Stande ift, die im Laufe der Jahre auf sie übertragene Laft zu tragen. Und das, meine Herren, halte ih nach der ganzen Anlage dieser Eintheilung in Gefahrenklassen für geradezu unmöglih. Denn jede Gefahrenklasse wird aus einer ganzen Reihe verschiedenartiger Industriezweige be- stehen, und es müßte ein höchst wunderbares Spiel des Schicksals sein, wenn alle diese Industriezweige oder auch nur der größere Theil der- selben untergehen oder soweit zusammenshrumpfen sollten, daß der Rest niht mehr im Stande wäre, diese von dem Hrn. Abg. Dr. Lasker selbst als sehr gering bezeichnete Laft tragen zu können.

Der Atkg. Lenzmann hat, bei der Berathung der Vor- lagen von der Politik ganz abzusehen und ihnen volle Objek- tivität entgegen zu bringen; wäre man immer fo verfähren, so wäre man in der Behandlung der Materie {hon weiter gekommen. Er sei cin Anhänger der Zwangsversich:.rung und von seinem bisherigen Manchesterthum in dieser Beziehung in Folge von speziellen Erfahrungen zurückgekommen. Ein mög- lichst s{chnelles Zustandekommen des Geseßes liege nicht nur im Fnteresse der Arbeiter, sondern ein einziger Tag Verlust fönne leiht ein irreparabile damnum werden; deshalb wolle er auch gern bis tief in den Sommer hinein in der Kom- mission sißen, wenn er hinein gewählt werden sollte. Die Vorlage sei aber für ihn nur dann acceptabel, wenn die Ne- gierung in einzelnen Punkten Aenderungen vornehmen lafse. Zunächst dürfe das Arbeiterversicherungswesen nicht verstaat- licht werden; wie er gegen die Verstaatlihung auf anderen Gebieten sei, so auch auf diesem. Weiter sei er der Meinung, daß die Vereinigung des Privatkapitals zur Versicherung voll- ständig ausreihe. Die in den Motiven gegen die Aktien- gesellschaften erhobenen Vorwürfe seien nicht begründet. «zlloyal handelnde Gesellshafsten fänden si sehr selten und würden wohl kein langes Leben haben. Der Entwurf sei für ihn aber auch unannehmbar wegen der Art, wie die Prämien auf die verschiedenen Gefahrenklassen vertheilt würden. So seien in die 5. Klasse die Eisenwerke, dagegen in die 8. Klasse die Betriebe, die sfih mit Verarbeitung von legirten Metallen beschäftigten, eingestellt, die Höhe der Prämie sei daher für beide Klassen eine verschiedene und doch seien die Gefahren bei beiden dieselben, weil die Art des Betriebes gleich sei. Viel rihtiger wäre die geographishe Unterscheidung, da es Gegenden gebe, wo vorzüglich eingerichtete Etablissements zu finden seien, während dies in anderen nicht in dem Maße der Fall sei. V A a B lage - vorgeshlagenen Unterscheidungen bewiesen nur, daß der Herr, der sie gemaht habe, nicht viel von der Sache verstehe. Man bedenke nur, wie {wer cs wäre, einen Betrieb aus einer Klasse in eine andere zu versetzen. Gegen den Neichszuschuß sei er deshalb, weil er ein Gegner der indirekten Vesteuerung sei. Man sühre erst das Prinzip der direkten Steuern durch. Es sei ferner ungerecht, wenn man dem Arbeiter bei Unfällen und Krankheiten nur einen

felbst fo verbessert werden kann, daß man dann wirkllich zu einer gerechteren Eintheilung kommt. Jch glaube, meine Herren, daß man

Theil des ihm entzogenen Lohnes geben wolle, denn der Ar-

beiter, dcr im Diensle der Jndustrie verunlückt sei, habe ein Recht auf volle Entschädigung. l bigungen sei nicht begründet, der Arbeitierstand t: Deutschland sei nicht so tief gesunken. , mit den Pensionen der Leamten passe niht, weil di2 Pen- sionen keine Entschädigungen seien, sondern lediglich auf einem Vertragsverhältniß des Beamten zu dem Staate beruhten. Warum solle weiter der Arbeiter, der zur Zeit eines niedriger Lohnsaßes verunglückt sei, materiell s{chlechter gestellt werden, ais der, welcher das relative Glück gehabt habe, zu Zeit erwerbêeunfähig zu werden, wo die Löhne höher gestan- den hätten ? T von einer aus Arbeitnehrmnern geseßten Korporation geregelt werden, die nah den örtlichen Verhältnissen jedes einzelnen Falles ihre Entscheidungen zu treffen habe. Arbeiter der Nechtsweg abgeschnitten sei, wenn ihm die Jnsti- tute eine zu geringe Entschädigung geben wolle.

Die Furcht por Selbstbeshä-

Auch der Hinweis auf dix Analogie

einer

Die Höhe der Entichädigungssumme müsse und Arbeitgebern zusammen=

Endlich habe die Vorlage den Mangel, daß dem

1 Es müsse hier gegen die Entscheidungen der erstinstanzlihen Organe der- selbe Weg offen gelassen werden, wie bei anderen privatrecht- lichen Streitigkeiten. Alle diese Gesichtspunkte verrücckten nicht die Basis des Gesetzentwurfs, sie könnten im Gegentheil im Rahinen desselben Berücksichtigung finden. Alles andere könne stehen bleiben, namentli die Zwangsassoziationen. Denn es gebe Gegenden, die nicht freiwillig zu der Versicherung bei- treten würden, gegen diese müsse cin Zwang geübt werden. Man möge auch die ländlichen Arbeiter - unter dieses Gese stellen, um so mehr, als gerade unter diesen die meisten unge- schulten Maschinenarbeiter zu finden seien.

Die Diskussion wurde geschlossen und die Vorlagen an cine Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.

Damit war die Tagesordnung erledigt.

Der Präsident {lug vor, die nächste Sizung MittwoG 12 Uhr abzuhalten.

Der Abg. Dr. Bamberger bemerkte zur Geschäftsordnung - Es bestehe, glaube er, allgemein der Wunsch, die Pfingstferien möglichst bald zu beginnen, und morgen keine Sißzung mehr abzuhelten. Auf die Angabe der Gründe verzichte er, sollte das Haus aber morgen doch eine Sißung anberaumen, fo möchte er die Haftpflicht für die Unfälle, die sih da ereignen könnten, niht übernehmen. Außerdem wolle morgen noch die Tabackmonopolkommission sißen, und in ihrem ersten Feuer- eifer weiter nah den Gründen suchen, die das Haus bewogen hätten, das Monopol abzulehnen.

Der Präsident erklärte, er sei auf diesen Einwand vor= bereitet; er glaube indeß, der Wunsch des Hauses gehe dahin, heute zu s{ließen, und er füge sih demsclben. Er bitte aber die Vorsißenden und Mitglieder der Kommissionen, in dex Zwischenzeit bis zum 6. Juni Situngen abzuhalten, denn die Erfüllung des Wunsches, den alle Parteien hätten, nicht zu tief in den Sommer hineinzutagen, hange davon ab, daß die Kommissionen die Ferienzeit benußten. Wenn dieselben das nicht über sich gewinnen könnten, fo fei niht abzuschen, wie lange die Session dauern werde, und dann könnten die Un- fälle eintreten, deren Hasftpfliht der Abg. Bamberger nicht übernehmen wolle.

Hierauf veriagte sich das Haus um 41/5 Uÿr auf Dienstag, 6, Juni, 1 Uhr Nachmittags.

b E. ILCD T EMDNNGAE C S f S A D A T BEX I S

[54 l'&uferate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handel3- register nimmt an: die Königliche Exveditiou des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Prenßishen Staats-Anzeigers:

—— = m E

Steebriefe nnd Untersuchungs - Sachen, [12460] Ladung. i Der Uhrmacer Bernhard Strey aus Bernstein, daselbst am 7. Januar 1853 geboren, dessen Aufent- halt unbekannt ist und welchem zur Last gelegt wird, im August 1881 in verschiedenen Ortschaften des Soldin'er Kreises, ohne einen Gewerbeschein eingelöst zu haben, der Steuer : Umbherziehen unterworfene Gewerbe betrieben zu haben, Uebertretung gegen §. 18 des Geseßes vom 3. Juli 1876, wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 13. Juli 1882, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffen- eriht zu Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen, uh bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden, Berlinthen, den 14. März 1882, Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

haltsam, 17) Aufenthaltsort

evangeli,

sißko,

erzicki, B ct

geboren am katholis, werden den eeres ohne Ê nach halb des

[17667] Ladung.

Nachstehende Personen: 1) Krzyzan Chmielnik, geboren am 12. August 1859 in Bnino Vorwerk Seis v p Aufenthaltsort unbekannt, 2) Jaco Szymkowiak, geboren am 17. Juli 1859 in Brod- ziszewo, rata l, letzter Aufenthaltsort unbekannt, 3) Joseph Fleklak, geboren am 20. Januar 1859 in Brzoza, katholish, leßter Aufenthalt8ort un- bekannt, 4) Karl Gustav Erdmann, geboren am 16, September 1859 in Klein-Gay, evangelisch, leßter Aufenthaltsort unbekannt, 5) Joseph Dera, geboren am 12, März 1859 in Stare Vorwerk, ka- tholish, leßter Aufenthaltsort unbekannt, 6) Johann Spicwak, geboren am 11. Mai 1859 in Kiontschin Gut, katholis, leßter Aufenthaltsort unbekannt, 7) Wojciech Przysiada , geboren am 13, März 1859 îin Gorszewice Vorwerk, katholis, leßter Aufenthaltsort unbekannt, 8) Joseph Lubezynski, ge- boren am 11. März 1859 in Niewierz, katholisch, zuleßt in Niewierz aufhaltsam, 9) Jacob Kubiak,

eboren am 10. Juli 1859 in Obrowo, katholisch,

eßter Aufenthaltsort unbekannt, 10) Michael Nowak, geboren am 19. August 1859 in Neudorf,

Dieselben

werden

mission das im

Ssidor Zadek Satkowski, geboren am 16. Februar 1859 in Pinne, katholis, zuleßt-in Pinne aufhalt- sam, 12) der Wirth8\ohn Carl Christoph Paul

braham, geboren am 16. Oktober 1859 in Retschin, evangelish, zuleßt in Retshin aufhaltsam, 13) Stanislaus Jozwiak, geboren am 29, März 1859 in Samter, fatholi/d, leßter Aufenthaltsort unbekannt, 14) der Schreiber Max Kremm, geboren am 2, Mai 1859 in Samter, mosais, leßter Auf- enthaltsort in Samter, 15) Simon Rap acl, ge- boren am 1. März 1859 in Samter, mosais, zuleßt in Samter aufhaltsam, 16) Joseph Martin

ypuiewski, geboren am 14, Februar 1859 in

schaft. [22573]

. Steckbriefs und Unterszchungs-Sachen. 2, Subhaztationen, Aufgebote, n, dergl.

E M T

Groß-Sokolnik, katholis, zuleßt in Zabikowo auf-| 5, Oktober 1859 in Zakrzewko, katholisch, leßter

Werner, geboren am 17. Juni 1861 in Kozmin, eiter n der Aan prt I n E 0 z ‘i i hkoer genannt, geboren am 26. Val 61 în pom. Ma QGEUSe Un Pton mosaisch, leßter Aufenthalt8ort in Ober- 20) Alfred Lißner, geboren am 19. No- vember 1861 in Obersißko, mosaish, leiter Auf- der enthaltsort in geboren am a G in Scharfenort, 22) © 31. März letzter E beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Ab- sicht, sih dem Eintritte in den Dienst des stehen- oder der J rlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder erreihtem militärpflichtigen Alter sih außer- Bundesgebiets ‘auf Vergehen gegen §. 140 Abf. 1 Nr. 1 werden . J Mittags 12 Uhr, vor die Erste Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen zur Hiuver handlung geladen. A1 dieselben D der Strafprozeß - Ordnung von dem Königlichen Landrath als Civil-Vorsitenden der Ersatz-Kom- ¡u Samter z } Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. kammer des Königlichen Landgerichts zu Posen vom 13, April 1882 ift auf Grund des §. 140 des Strafgesetzbuchs und 8. 326 der Strafprozeß-Ordnung eutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeschuldigten zur Deckung der diese licherweife treffenden höchsten G Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt wor- den, was e erfü Bemerken bekannt ge- macht wir a erfügungen katholis, leßter Aufenthaltsort unbekannt, 11) oa vAA der Staatskasse Gent er nichtig sind. Posen, den 14. April 1882.

Steckbrief3-Erneucrung. Der hinter den Bauquier Carl Miether in den Akten A. 783. 1876 resp. wegen Strafvollstrecknng unter dem 9. Mai 1878, 4. August 1879 und 20. Dezember 1880 erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Berlin, den 13. Mai 1882. Königliche Staatsaywaltschaft beim Landgoticht T.

Vorladungen und Grosshandel.

9, Familien-Nachrichten.

5, Indvatrielle Etablissgements, Fabriken

6, Verschiedene Bekanntmachungen. . Verkänfe, Verpachtungen, Subzaiasicnen etc.| 7. Literariezche Anzeigen.

3 Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32. 4. Verloosung, Amortisatior, Zinszahlung

8, Theater-Anzeigen, | In der Börsen- 6 1 s, w. von öffentlichen Papieren.

beilage. Æ p 1

Besfentlicher Anzeiger. Tad nehmen ant die Annoncen-Expeditionen s

„»Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Bgogler, G. L. Daube & Co., E, Schlotte

Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoncen-Bureaux.

————————— r rater Ce

Stefauski, geboren am

Franz [22567] Aufgebot.

18) Karl Herrmann Der

unbekannt,

Aufenthaltsort in Kiszewo,

= 1714 ÆÁ- 29 S, U. B.

gestellten

Neustadt bei Pinne, 21) Lucas Darlehenssumme beantragt.

10, Oktober 1861 in letzter Aufeñthaltsort ldalbert Kru3zona, | „or 1861 in Sendzin, Aufenthaltsort in Sendzin,

ohann dem unterzeichneten

Urkunde vorzulegen,

Flotte zu entziehen,

Gmelin. gehalten zu haben. M E Str.-G.-B. Juli 1882,

[22571] auf den 1.

Bei unentshuldigtem Ausbleiben | L22484)

auf Grund der nach §8. 472

über die der Anklage zu

Dur Beschluß der I. Straf-

mög: eldstrafe und der über dieses Ver- Königliche Staatsanwalt-

«

Nr. 34, ftattfinden. aul August

der V Deciauen

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

immermann Christof Dangel von Kirch- beim u./T. hat das Aufgebot eines der Michael Schwarz, Bauern-Wittwe von da, wegen eines tro. 1. Juli à 59% verzinslihen Darlehns von 1000 Fl. von Kirchheim u./T. Bd. 45 Bl. 191, am 30. Mai 1872 von ihm aus- fandsheins nah geschehener Heimzahlung Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 29, November 1882, Vormittags 11 Uhr, Gerichte Aufgebotstermine seine Nehte anzumelden und die widrigenfalls die erklärung der Urkunde erfolgen wird, Kirchheim, den 12, Mai 1882, Königliches Württ. Amtsgericht.

Auf den Antrag der Firma William Rosenkeim & Comp. zu Berlin ist in der Sitzung des urter-

das ¡Bil ie Liste der g R - as ut von 1868 in Geltung it, a” vorher, Nachmittags 6 Uhr, und für diejenigen Mit- gliede”, auf deren - ai Va das revid i Tage vor d ly f jenigen M ung, aljo am * Juni dieses Jahres, Nachmittags 2 Uhr. Der Geschäftöbericht kar“ , y ant Besos Bs E tretern in Empfang genommen * verden, Potsdam, den S, Mai 1882,

zeichneten Gerichts, am 10. d. Mts., erkannt worden: Der Antheilshein der Herzogl. Braunschw. Lüneb. Prämien-Anleihe vom 1. März 186 Serie 7981 Nr. 13 wird für kraftlos erklärt.

Brauuschweig, den 12. Mai 1882, Herzogliches Amtsgericht. 1X. L. Rabert.

[22551] Bckauntmathung.

Der zum Verkauf des Hütte’ schen Kolonats Nr. 32 in Belle auf den 15. Juni cr. angeseßte Termin ist wieder anfgehoben worden,

Blomberg, den 8. Mai 1882,

Fürstliches Amtsgericht. II. (Unterschrift.) [22572] Bekanntmachung.

In der Carl Ferdinand Squarschen Aufgebots» sache 111. F. 38/81 ist durch Auss{lußurtheil vom 8. Mai 1882 das Dokument über die auf Elbing I. Nr. 420 Abth. 111. Nr. 14 eingetragene Kaution von 240 Thalern, eingetragen für die Handlung C. Krabnen et Comp. in Crefeld, für kraftlos er flärt worden.

Elbiug, den 10. Mai 1882.

Königliches Amtsgeri® t,

anberaumten

Kraftlos-

Deutsche Lebens-, Pensions- und Renten-Versicherungs-" gesellschaft auf Gegenseitigkeit in Potsdam. Zu der diesjährigen ordentlichen General-Versamn)" ung «n Sonnabend, den 3. Juni d. Frs., Nah” ¡ittags 3 Uhr,

im Bahnhofsgebäude hierselbst, werden alle stimmberechtigten Mitg" „eder bierdur eingeladea.

Tagesordnung:

1) Vorlage der von der Direction gelegten, von * ¿m Curatorium und der Revisions- Commission geprüften Jahresrechnung und (8. 38 a. des revid. Statuts) sowie Erlediguno ersicherten (8. 35 des revidirten Statuts). i 2) Genehmigung der Uebernahme einer bisher verpflichteten (§. 51 Abs, 3 des rev? dirten Statuts).

3) Geschäftliche Mittheilungen. Die Stimmberechtigung der Mitgliedec regelt * si ncch den Vorschriften im §. 26 des Statuts

A” trag auf Entlastung der Verwaltung der biecauf bezüglichen drei Anträge von

Weh! elverpflibtung durch cinen Andern als den

von 1868 und §. 32 des revidirten Statuts von 18,7 je n2chdem auf die bet d frühere oder das jeßige Statut Anwendung furdet. e LEEDS N ressende Bersihoring vas Die Prüfung der Legitimation wind Un Geschäftslo?ale der Gesellschast, Breite -

Straße es{lossen für diejenigen Mitglieder, bei deren Versicherung cte Statut von 1877 Anwendung findet, eine Stunde vor Beginn

om 22, Mai dieses Jahres ab bei der Dircc:ion oder bei den Vers

Das Curatorium,