1882 / 117 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Danziger Privat-Actien-Bank.

[22804] Status am 15. Mai 1882.

Activa. e e « « « + « « ck C19,170 Reichs-Kassensheine . .. L 765 Noten anderer Banken R 22,8C0 Wechselbestand . 6,977,184 Lombardforderungen 671,600 Effecten-Bestand Sonstige Activa 728,642

E e e v e M 3,000,000 E as e s a TOOMO Mende E a e @ LTLIDDOO Sonstige täglih fällige Verbindlich- R A o 2D Verzinsliche Depositen-Kapitalien ¿ ‘2,982,310 Sonstige Passiva s 184,920

Eventuelle Verbindlichkeiten aus wet- ter begebenen, im Inlande fälligen Wechseln O E E

[22788]

221,891

Passiva.

¿ 45,928 VUebersicht

der

Hannoverschen Bank

vem 15. Mai i882, Activa.

Motallbeetand 0 6

Reichskassenscbeine. 9

Noten anderer Banken .

Wehl e o 6-5

Lombardforderungen .

Efffecten . x

Sonstige Activa

1,906,903. 40,965. 510,400. 14,030,888. 659,885. 722,658. 8,124,303,

12,000,000. 1,019,699. 4,571,700. 4,911,930.

2,392,842. 1,099,831,

Passiva. Grundcapital Reservefonds L Umlaufende Noten ... . . 59 Sonstige täglich fällige Verbind-

A) E

An Kündigungsfrisk gebundene Verbindlichkeiten . . .

Sonstige Passiva .

Event. Verbindlichkeiten aus wei- ter begebenen im Inlande zabhl- baren Wechseln .

Die Direction.

[22834] Wothen-Uebersicht er

d Württembergishen Notenbank

Á 951,879,

vom 15. Mai 1882.

Activa.

PIetal beta o M Bestand an Reichskassenscheinen . » an Noten anderer Banken r: Wesel 4% an Lombardforderungen . an Ee e ps an sonstigen Aktiven .

Passiva.

Das Grundkapital . . M. | 9,000,000

NEL ULEIETDEIDNDE 6 6+ 438,739/55 Der Betrag der umlaufenden

D G a 120,197,000|— Die lere täglich fälligen Ver- |

BINDEOIU, e e 427,102/39 Die an eine Kündigungsfrist ge-

66,100|—

444 904/67

bundenen Verbindlichkeiten . . , Die sonstigen Passiven . . . . ,

Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln A 753,649. 52,

Braunschweigische Bank. Stand vom 15. Mai 1882. [22822]

Activa. Metallbestand . é . M. 617,036. Reichskassenscheine . , s 37,665, Noten anderer Banken . 181,600, Wechsel-Bestand , , 13,223,616. Lombard-Forderungen 1,719,870,

Effecten-Bestand . —,

Sonstige Activa .. . ., 5,370,606. P assiva.

Grundkapital .,. , . . A 10,500,000,

e d

9,312,165 84 37/430 872,200 18,250,402 19 721,500 511,288 07 869,360 51

ZI I 81S

Reservefonds . , 351,805, Umlanfende Noten . . . , 1,930,200. Sonstige täglich fällige Ver-

bindlichkeiten . . . ¿6 6,187,542, : An eine Kündigungsfrist ge-

bundene Verbindlichkeiten . 1,966,550, Sonstige Passiva , L 176,968,

a I Sl

—— S|

Eventnelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im In- lande zahlbaren Wechseln . M Braunschweig, 15, Mai 1882. Die Direktion. Bewig. 8tüb el,

635,625,

Commerz-Bankin Lübeck, 22831] Status am 15. Mai 1882.

Activa. etallbestand , E Reichskassenscheine Noten anderer Banken . Sonstige Kassenbestände , Wechselbestand . , , Lombardforderungen . o oq Effecten des Reservefouds Täglich füllige Guthaben . 320,644, 3: Sonstige Activa . e e 989,527, Passíva. . M 2,400,000, H 63,547, o O00,

» 1,205,203,

2,755,248. D 56,794,

. M 376,304, 66 ° 6,830, 232,800, 14,609, 79 4,546,185, 327,648, 14 581,128, 63,500.

Grundcapital , Reservefonds , ‘5 Banknoten Im: R + e Sonstige täglich fällige Verbind- é Aen E O ér ip o n eins Kündi frist gebun- dene Verbin Lien ag Sonstige Passiva . 0

Weiter begebene im Inlande E n « e s M

73,067,

[22821] Wothen-Uebersicht

der Bayerischen Notenbank

vom 15. Mai 1882.

Activa. Á. E e 4 «o o el A Bestand an Reichskassensheinen . . 36,000

Ï Noten anderer Banken . 2,592,000 Mecheln e 35,830,000 Lombard-Forderungen 2,367,000 E a 917,000 sonstigen Aktiven . 1,249,000 Passiva.

Das Grundkapital eL. Ee o S Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen, täglih fälligen Ver- B 2 «S Die an eine Kündigungsfrist gebun- denen Verbindlichkeiten : Die (nittaen Pav . » «s 1,417,000 Verbindlichkeiten aus weiter begebenen im Inlande zahlbaren Wechseln... H. 930,718. 14, Müncthen, den 17. Mai 1882. Bayerische Notenbank.

Die Direktion.

[22835] Stand

der Badiscthen Bank am 15. FIai 1882, Activa.

4 930 578 73 6 205 |—

216 500|— 17 702 201 49 935 400 60 619 94 1544 576/34

25 396 081/50

Metallbestand d. Reichskagssenscheine ¿ Noten anderer Banken Wechselbestand . í Lombard-Forderungen .

Effecten . E es

Sonstige Activa .

PassîVa.

Grundcapital

9 000 000 Reservefonds

1 421 922/97 13 676 800 758 is O 108 773/93 L 430 43271 b. (25 396 081/50 Die zum Incas80 gegebenen, noch nicht fälligen deutscheu Wechsel betragen F. 1831763. 01.

Status der Chemnißer Stadtbank

in Chemniß am 15. Mai 1882, Activa.

Umlaufende Noten ... ., Täglich fällige Verbindlichkeiten An Kündigungsfrist gebundene

Verbindlichkeiten ... . .. Sonstige Passiva

[22833]

Caf}a etallbestand M 208,615, 34. Reichskassen- 8,960. —.

E Noten anderer Banken . . 100,100, —. Sonstige Kassen- bestände . …. *, 12/024; 20; O es Lombardforderungen E e Sonstige Activen . . PassìVa. Grundkapital A Mee Betrag der umlaufenden Noten 504,200, —. Sonstige täglich fällige Ver- bindlichkeiten. . . 110,456. 93, An eine BAEBARRELE ge- bundeneVerbindlichkeiten 2,781,300, —. Tonige Bn : g Fo” ra 000; eiter begebene und zum Incafso gesandte, im Inlande zahlbare Wechsel 4 428,070. —.

M 329,700.04, . e 3,226,051, 15, ., 87,228, —, 127,500. —. 318,107, 70.

510,000. —, 127,500. —.

Bremer Bank. Uebersicht vom 15, Y 82, [22832] sich n 15 tai 1882 Activa: e P Reichskassenscheine . s 6,350, , Noten anderer Banken . @ 74,600. , Gesammt-Kafsenbestand. . H 1,947,492. 63 F Giro-Conto b, d. Reichsbank , 100,417. 70 E L aas e « 27,523 268, 54 Lombardforderungen . e TA4000, 78 Effecten . : «e 1,266,920, 74

1,866,542. 63 S

E 177,186. 08

Immobilien & Mobilien 300,000, Passíva:

Grundkapital M 16,607,000,

Reservefonds

f e DO08TA I: » » s ee «e 4,810,300. Sonstige, täglich fällige Ver- bindlichkeiten . . . 193,735. An Kündigungsfrist gebun- dene Verbindlichkeiten . 15,688,228. ! a E 158,567, ¿ Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, nach dem 15. Mai fälligen Wechseln Der Director: Ad. Renken.

976,266,

Dreier, Proc.

Verschiedene Bek anntmachungen.

Die Kreis-Thierarztstelle des Kreises Pleß, mit welcher auch die Funktionen eines kommissari- schen Grenz-Thierarztcs für die Kreise Pleß, NRyb- nik und Ratibor verbunden \ind, ist zur Erledigung ekommen und soll vom 1. Juli cr. ab anderweit gere werden. Das etatsmäßige Gehalt der Stelle be- tr qt 900 M jährlih und für die Ausübung der Grenz- Thierarztgeshäfte bezieht der Stelleninhaber eine fortlaufende Remuneration von 1800 M jährlich. Dagegen darf der Leßtere Privatpraxis nicht aus- üben. Qualifizirte Bewerber um diese Stelle wollen sih unter Einreichung thres Fähigkeitszeugnifses,

nalpapiere innerhalb 4 Wothen bei mir melden. Oppeln, den 10. Mai 1882. Der Regierungs- Präsident.

[22784]

Die Aktionäre der Berlinischen Verlags- uud Druckerci-Aftien-Gesellshaft werden hiermit zur Theilnahme an einer außerordentlichen General- versammlung eingeladen, welde am Sonnabend, den 3. Zuni d. J. bier, Hotel Askanischer Hof, Königgräterstraße 21, um 6 Uhr Abends, stati- finden soll.

Auf der Tagesordnung fteht die Berathung und Beschlußfaffung über Anträge bezw. Vorlagen, welche, in Anlehnung an die Beschlüsse der General- versammlung von 12. April d. J. die Verwendung der flüssigen Geldmittel der Gesellschaft betreffen.

Zur Theilnahme an der Generalversamulung sind nach §. 22 tes Gesellschaftsstatuts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche bis zum Mittwoch, den 31. Mai, Abends s Uhr, ihre Aktien bei der Gefell- \{aftsdirektion hier, Puttkamerstraße 23 parterre, hinterlegt haben. Die Quittung der Direktion über die Hinterlegung der Aktien dient zur Legitimation für die Theilnahme an der Generalversammlung. Der Aufsichtsrath der Berliuishen Verlags-

und Druckerei- Aktien-Gesellschaft.

Dr. jur. Bruno Gustav

Mertelmeyer. Demmiler.

d.*d. Berlin, 19. Mai 1882,

[22697]

Actien-Gesellschaft Seebad Heringsdorf.

Gemäß 88. 14—17 des Gesellschaftsstatuts werden nah Beschluß des Aufsichisraths die Herren Aktio- näre hiermit zur

ordentlichen Cresalverramurung am Diens den 6. Zuni, Abends 65 Uhr, in Berlin, Behrenstraße 54, im Comtoir des Herrn Benoit Oppenheim eingeladen. : T LARS, 1) Bericht des Vorstandes. 2) Bericht des Auffichtsraths über Prüfung der Fahresrechnung und Bilanz. 3) Beschlußfassung über die Gewinnvertheilung. 4) Ertheilung der Decharge an den Vorstand und den Aufsichtsrath. : 5) Statutenmäßige Neuwahl des Aufsichtsraths. Berlin, den 17. Mai 1882. Der Vorstand.

(75891 Dampfer - Verbindungen R Stettin und Kolberg, Stolpmünde,

anzig, Elbing, Königsberg i. Pr., Tilsit, Libau, Riga (Moskau, Charkow, Zaricyn, Tula), Kopen- hagen, Gothenburg, Christiania, Flensburg, Kiel, Leer, Antwerpen, Middlesborough, Hamburg unter=- bält regelmäßig

Rud. Christ. Gribel in Stettin.

[22602]

L. Baufond3:

Rückeinnahmen .

ad I. d.

.

Grunderwerb, Bauten, Eigene Effekten :

449%/oigen Prioritätsanleiße 2) des Neserve- und Erneuerungsfonds,

Zinsen bis ult. Dezember 1881 , , insen-Couto:

Kassen-Bestand. . . Diverse Außenstände

Stamm-Kapital : a. Stamm-Aktien . . U b. Prioritäts-Stamm-Aktien .

triebsfonds zurückgezahlt.

Gemeinden und

FEDGTEN s Neservefonds3 : 9

Erneuerungsfonds : b. in Effekten nach dem Courswerth

Beamtenu-Pension3fouds: a. in Baar .

Arbeiter-Krankenkasse : a. in Baar . A M U

Aktien à 2025 000 M Rückstände und Schuldposten :

der früheren Vorjahre

c, Diverse Kreditoren d. Nicht fixirte Tantièmen

Det U A) 5

Aus der Betriebs-Rechnung des Vor A Inna mt . 4

B. Ausgabe.

Von dem Ueberschuß geht ab: Zu fonzessions- und statutenmäßigen Rücklagen : in den Erneuerungsfonds : a. Negelmäßige Rüdcklagen 950 784 M 55 „\ b. Erlös für das ausran- : girte betreffende Be- triebd-Material . 3204877 „47 j S Summa . 1255 662 A 02 - Hiervon is in Ausgabe ver- rechnet . 853762 , 88 Somit kommen hier noch zur Verrechnung . . in den Reservefonds Rücklage 42500 M4 Hiervon ist in Ausgabe ver- rechnet . G 146 063 , O1 Somit kommen hier noch zur Verrechnung .

Hiernach Netto-Ueberschuß . X7. Verwendung des Ueberschusses : a, Zur Verzinsung der Prioritäts- E N b, Zur Zahlung nit fixirter Tan- E s ck eo 5 0a 6 c, Zur Zahlung der Staats-Eisen- R rot C RUZA d, Zur Zablung von 9%/ Dividende der Prioritäts-Stamm u. Stamm-

so daß als Vortrag verbleibt . Breslau, den 8. Mai 1882,

eines vollständigen Lebenélaufes und sonstiger Perso-

Davon aus Betriebsfonds bestritten, vergleiche Passiva Blan B. Strecke Kreuzburg-Nosenberg-Lublinz-Taruowigt. T-i

ENVANIUNGSTO E E a e 6 1) des Baufonds, noch§ nicht verwerthete Obligationen der * Courswerth inkl. Fremde Effeîten zum Nominalwerth / E Geldwerth der Materialien-Bestände .

ur bereits eingelöste Coupons pro 1881 der Prioritäts-Obligationen

A. Strecke Breslau-Dzicdiy, Oppeln-Vossowska.

c. 439/6ige Prioritäts-Obligationen da 1A Aa e d. Staats-Bau-Prämie (Vorschuß) 1095 480 46 aus Be-

B. Streckc Krenzburg-Nosenberg-Lublinit-Tarnowit. e. Beiträge aus S1aatêmitteln, von Provinzen, Kreisen,

a, in Baar inkl. 42500 4 Einlage pro 1881 b. in Effekten nah dem Courswerth . . Ô

a. in Baar inkl, 950784 4 55 4 Einlage pro’ 1881 . 1 s 5

b, in Effekten (als fremde na dem Nominalwerth) ¿

b, in Effekten (als fremde nah dem Nominalwerth) / Kautionsfonds inkl, Lombard-Unterpfänder :

b, in Effekten (als fremde na dem Nominalwerth) ; Zinsen und Dividende für das Vorjahr:

a. Zinsen der Prioritäts-Obligationen . .

b. 9/9 Dividende der Prioritäts-Stamm- ur

a, noch einzulösende Dividendenscheine und Zinscoupons

b, Eisenbahnsteuer für das eßte Jahr. .

Passiv-Saldi pro 1882 bis zum Absclußtage (nad Abzug E O

Brutto-Ueberschuß

R

Aktien Po È 05 02 F 4 059 000 o. D

Nechte-Oder-Ufer-Cisenbahn-Gesellschaft. Bilanz für 5as Sei mae 1881. Cc

Va. M. A

A. Strecke Breslau-Dziediy, Oppeln-Vossowska. Kosten der Bahnanlage, abzüglich diverser Einnahmen und

63 774668. 75, A «1095 480. —. 64 T, R600 188/75

S 47472.'95.

5 900 000. —.

__5 900754. 91. 11 800 754. 91. 6850376851 l 1 337 593. 41.

505 143. —. 769 714. 08. 3 698 941. 39,

87 192 572. —.

« *

Summa .

P assîva.

22 500 000. —. 22 500 000. —. 22 500 000. —.

67 500 000.

E S RLL O 45 203. 85,

146 455, 06. 191 658.

116 085. 94,

6 870 385.

è 91 874. 67.

« 1 O08LDUO, —, 1 173 374 1031. 60,

14 400. —. 15 431.

s 25 031.

e DZOC O0 E,

S 731 000. 1d Stamm- e S A

22 186. 478 125, 295 357.

57 750. 763 418,

292 131.

10 665 580. 4 911 178,

. 9 (04401. 93,

401 899 M 14

426 757. 13. 5 327 644, 80.

731 030 M 81 57750 , 478125 ,

5 316 875. 81,

10 768, 99. 8( 192 572. —.

Summa .

Direktion der Nethte - Oder - Ufer - Eisenbahn - Gesellschaft. Grapow.

“ekretär des landwirthschaftlichen

Deutscher Reichs- _Königlich Preußisd

Das Abonnemeut beträgt 4 #4 50 S für das Vierteljahr.

M 1107.

/ | Insertionspreis für den Raum einer Druczeile 30 3.

Berlin, Sonnabend,

Anzeiger

er Staats-Nnzeiger.

den 20. Mai, Abends.

À Alle Post-Anstalten nehmen Sestelung an; fe j Ed FGPEO / für Berlin außer deu Pot - Anstalten auch die Expe-

12.

M U

“Se, Majestät der König haben Allergnädigsi geruyt : dem Landrath des Kreises Naugard, Geheimen Negie- rungs:Rath und Kammerherrn von Bismarck auf Külz den Rothen Adler. Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Regierungs- und Baurath Emmerich zu Berlin und dem Pfarrer Hoff\mann zu Altzülz im Kreise Neustadt D./Schl. den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem kommissarischen Amtsvorsteher und Forstkassen-Rendanten, Hauptmann a. D. La zu Tempelburg im Kreise Neustettin den König- lichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem evangelischen Schul- lehrer Petri zu Parhau im Kreise Lüben den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern ; sowie dem Polizei-Sergeanten S{chmidt zu Ohligs im Kreise Solingen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nachbenannten, bisher beim Großen Generalstabe fommandirt gewesenen Königlich bayerischen Offizieren Orden zu verleihen, und zwar: dem Major Haag den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse und dem Hauptmann Lan d- mann den Rothen Adler-Orden vierter Klasse.

Königreich Preußen

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Beier D, E e e Hannover en Charakter als Landes:Dekonomie-Rath, dem Generai: U Centralvereins für die Pro- vinz Sachsen Dr. Delius zu Halle a. S. den Charafter als Oekonomie-Rath, dem Oekonomie:Kommissarius Ho llefreund zu Oppeln den Charakter als Oekonomie: Kommissions-Ratÿ,

dem Kreisgerihts-Sekretär z. D. Meumann in Neu- Ruppin den Charakter als Kanzlei-Rath, und :

dem Konditor Wilhelm Graßhoff zu Wriezen das Prädikat eines Königlichen Hof-Lieferanten zu verleihen.

Landgüterordnung für die Provinz Westfalen und die Kreise Rees, Essen (Land), Essen (Stadt), Duisburg und Mülheim a. d. Ruhr. Vom 30. April 1882. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, für die Provinz Westfalen und die Kreise Rees, Essen (Land), Essen (Stadt), Duisburg und Mül- heim a. d. Ruhr, was a L, Landgut im Sinne dieses Geseßes ist eine in der Land- güterrolle des zuständigen Amtsgerichts eingetragene Besizung. Jn der Rolle kann jede in der Provinz Westfalen oder in einem der Kreise Rees, Essen (Land), Essen (Stadt), Duis- burg und Mülheim a. d. Ruhr belegene Besißung eingetragen werden, welche zum Betriebe der Land- oder Forstwirthschaft bestimmt und bei dem Grundsteuerkataster mit einem Rein- ertrage von mindestens fünfundsiebzig Mark angeseßt ist. G: _CN Zur Eintragung des Landgutes in der Landgüterrolle ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirke die Grundstücke belegen sind, welche das Landgut bilden. Mi Liegen die Grundstücke in den Bezirken verschiedener Amtsgerichte, so hat das Oberlandesgeriht zu bestimmen, bei welhem Amtsgerichte das Landgut in der Rolle einzu- tragen ist. : S3. i Jn der Rolle erhält jedes Landgut ein eigenes Blatt. Das Landgut besteht aus denjenigen Grundstücken, welche auf dem Rollenblatte eingetragen sind. Dieselben müssen nah Blatt, Artikel und Nummer des Grundbuchs oder nah dem Grundsteuerkataster bezeihnet werden. : L Auf dem Blatte oder Artikel des Grundbuchs ist die Nummer des Rollenblattes FUNEQUFG zu vermerken.

F: .

Ein Landgut soll in der Rolle nur dann eingetragen werden, wenn die Voraussezungen des 8. 1 Absay 2 zur Zeit der Eintragung vorhanden sind. : i

Die Eintragung kann niht aus dem Grunde angefochten werden, weil diese Vorausseßungen zur Zeit der Eintragung niht vorhanden gewgsen seien.

« V,

Die Eintragung und die Löschung in der Rolle erfolgt auf Antrag Derjenigen, welche über das Landgut lettwillig verfügen können. j

8. 6. i

Die Anträge auf Eintragung und auf Löschung in der

Rolle werden bei dem Amtsgerichte, unter Anwendung der

. 32 bis 34 der Grundbuhordnung vom 5. Mai 1872 eseß-Samml. S. 446), mündlich angebraht oder \{riftlich eingereiht. e Das Amtsgericht hat dém Antragsteller mitzutheilen, daß die Eintragung und die Löschung exfolgt sei. C6 Die Eintragung verliert ihre Wirksamkeit durch die Löschung. E : Die Eintragung ist auch füx jeden nachfolgenden Eigen- thümer wirksam, sofern derfelbe Eigenthümer des ganzen Land- gutes oder eines den Vorausseßungen des §. 1 Absay 2 ent- sprechenden Theiles desselben ist. - 8. 8, Bei Grundstükserwerbungen zu einem in der Rolle ein- geagenel Landgute ist gleichzeitig mit der Zuschreibung in em Grundbuche die Dura ung auch in der Rolle zu be- wirken, wenn der Erwerber seine entgegengeseßte Absicht nicht O erklärt. “M : , Bei Veräußerungen eines Theiles von einem in der Rolle eingetragenen Landgute ist gleichzeitig mit der Abschreibung im Grundbuche auch die Löschung des veräußerten Theiles in der Nolle zu bewirken, wenn bei demselben die Voraussezungen des 8. 1 Absatz 2 nicht zutreffen.- c i In den Fällen dieses Paragraphen erfolgen die Zu- iGreilknäen und Löschungen in der Rolle von Amtswegen und kostenfrei.

49,

Die Einsicht der Jolle iy Jovan gestattet, welcher nas dem Ermessen des Amtkägerba/s 2in rechtliches Fnteresse dabei hat. i « Mas :

Die Einsicht der Rolle erfolgt fostenfrei.

8. 16. /

Haben Ehegatten in allgemeiner Gütergemeinschaft gelebt, so finden hinsichtlih der Uebernahme der zu dem gemeinschaft- lichen Vermögen gehörenden Landgüter die in den 88. 11 bis 22 enthaltenen Bestimmungen Anwendung.

L.

Bei der Auseinandersezung und bei der Schihtung kann der überlebende Ehegatte, fofern ihm nah den bestehenden Vorschriften die Befugniß zur Uebernahme des gemeinschaft- lihen Vermögens zusteht, das Landgut für eine nah Maß- gabe der 88. 17 und 18 festzustellende Taxe mit billigen Zah- lungsfristen übernehmen. L : i a

Jst das Landgut während fortgeseßter allgemeiner Güter- gemeinschaft auf Antrag des überlebenden Ehegatten in der Rolle eingetragen, so findet zu dessen Gunsten die vorstehende Bestimmung keine E o

Sofern nach den bestehenden Vorschriften den Kindern die Befugniß zur Uebernahme des gemeinschaftlichen Vermögens zusteht, kann eines derselben die Uebernahme des Landguts für eine nah Maßgabe der 8. 17 und 18 festzustellende Taxe mit billigen Zahlungsfristen beanspruhen. Dasselbe gilt, wenn der überlebende Ehegatte bei der Auseinanderseßzung oder bei der Schihtung das Landgut nicht übernimmt, oder nah dem Tode des lettlebenden Ehegatten nur unter den Kindern eine Auseinandersezung erfolgt. S

J D,

Die Befugniß der Kinder zur Uebernahme des Landgutes wird nah folgenden Grundsäßen geregelt. j

Leibliche Kinder gehen Adoptivkindern, eheliche den un- chelihen vor. Durch nachfolgende Ehe legitimirte Kinder stehen den ehelichen gleich. i

Ferner geht vor der ältere Sohn, und in Ermangelung von Söhnen die ältere Tochter. , E

Kinder, welche zur Zeit des Erbanfalles für geisteskrank oder für Verschwender erklärt sind, stehen bis zur Wiederauf- hebung der Entmündigung, Kinder, welche eine Verurtheilung zu Zuchthausstrafe und zugleih zum Verlust der bürgerlichen Ebrentecdte erlitten haben, für immer den übrigen Mit- erben nah. : : :

An die Stelle eines verstorbenen Kindes treten dessen Abkömmlinge nach den für die Kinder geltenden Grundsäßen.

8. 14.

Für Landgüter in den Bezirken der Landgerichte Biele- feld und Paderborn, sowie der Amtsgerichte Tecklenburg und Ibbenbüren kann mittelst Eintragung in der Landgüterrolle bestimmt werden, daß der jüngere Sohn, und in Ermangelung von Söhnen die jüngere Tochter vorgeht.

8. 15.

Wird ein Ehegatte von Geschwistern oder deren Abkömm- lingen beerbt, so ist eines derselben, falls der überlebende Ehe- gatte bei der Auseinanderseßzung das èandgut nicht übernimmt, befugt, das leytere für eine nah Maßgabe der F. 17 und 18 Feudlellende Taxe mit billigen Zange sten zu überneh- men. Dies gilt auch dann, wenn Geschwister oder deren Ab- kfömmlinge mit Verwandten in aufsteigender Linie gemein- schaftlih erben. ; 5 Die 8. 13 und 14 finden entsprehende Anwendung. Das Nießbrauchsrecht des überlebenden Ehegatten bleibt un-

berührt.

8. 16,

Sind mehre Landgüter vorhanden, so finden die 8. 11 bis 15 mit folgenden Maßgaben Anwendung : i

Der zux Uebernahme berechtigte Ehegatte kann die sämmt- lichen Landgüter übernehmen. i

Steht bie Befugniß zur Uebernahme den Kindern oder den Geschwistern, beziehungsweise deren Abkömmlingen zu, jo fann der nah den 8. 12 bis 15 Berechtigte die sämmtlichen Landgüter übernehmen, wenn die Bewirthschaftung von einem derselben aus erfolgt. Anderenfalls kann jeder Berechtigie in der Reihenfolge seiner Berufung nah den 8. 13 und 14 ein Landgut übernehmen. 8 17

f Die Feststellung der Taxe erfolgt nah folgenden Grund- äßen : 1) Der zwanzigfache Betrag : a. des beim Grundsteuerkataster angeseßten ertrages der Liegenschasten, . : b. des bei Veranlagung der Gebäudesteuer einge- schäßten Nußungswerthes derjenigen Gebäude, welche weder zur Wohnung des Eigenthümers, seiner Familie, seiner Dienstleute und Arbeiter bestimmt, noch zur Berwirthschaftung erforderlich sind, wird als Werth des Landgutes angenommen. 2) Nicht besonders geshägt werden und bleiben außer Berechnung : a, die zur Wohnung des Eigenthümers, seiner Fa- milie, seiner Dienstleute und Arbeiter bestimmten, sowie die zur Bewirthschaftung erforderlichen Ge-

RNein-

ude . Bäume und Holzungen, leßière mit Ausnahme des‘ nah orstioirthicinfilichen Grundsäßen über- ständigen Holzes ;

:, das Gutsinventarium und alle sonstigen beweg- lihen Pertinenzstücke (§8. 48 und folgende, S8. 75 und folgende, Titel 2 Theil T des allgemeinen Landrechts).

3) Nah allgemeinen Regeln werden besonders abge- schäßt und dem Gutswerthe hinzugerechnet :

a, der zwanzigfahe Betrag des jährlichen Nußungs- werthes der zum Landgute gehörigen nußbaren Gerechtigkeiten ;

b, der Werth des nah forstwirthschaftlihen Grund- säßen überständigen Holzes ;

c. der Werth der auf dem Landgute vorhandenen ge- werblichen Anlagen.

L 48, Í

Streitigkeiten über die Feststellung der Taxe sind durch Schiedsrichter zu entscheiden. Z

Der schiedsrichterlihen Entscheidung unterliegen ferner Streitigkeiten über die Feststellung der Zahlungsfristen, über die Verzinsung der Abfindungen, über die Gewährung des Unterhaltes auf dem Landgute (8. 19). Bei der Entscheidung über diese Streitigkeiten find, nach billigem Ermessen, einer- seits die Leistungsfähigkeit des Gutsübernehmers, andererseits das Bedürfniß der Abzufindenden zu berücksichtigen.

Die Schiedsrichter müssen mit einer zum Betriebe der Land- oder Forstwirthschaft bestimmten Besißung, welche min- destens den îm 8. 1 angegebenen Reinertrag hat, in dem Re-

E in welhem das Nachlaßgut liegt, ange- essen sein.

Auf das \ciedsrihterlihe Verfahren finden die Bestim- mungen des zehnten Buches der Civilprozeßordnung ent- \sprehende Anwendung. i

S: F ¿

Jn den Fällen des 8§. 12 können die miterbenden Ge- schwister des Gutsübernehmers standesgemäßen Unterhalt auf dem Landgute gegen standesgemäße, ihren Kräften entsprechende Mitarbeit beanspruchen. S j Z

Diese Befugniß hört auf, sobald die Abfindungen oder Zinsen derselben auf Verlangen der Geschwister gezahlt werden.

Der Anspruch auf die Abfindung erlisht, wenn der Ab- zufindende bis zu seinem Tode den Unterhalt auf dem Land- gute gehabt hat und einen Ehegatten oder Kinder nicht hinterläßt. :

S: 00,

Die Betheiligten können verlangen, daß ihre Abfindungen beziehungsweise der Anspruch auf Unterhalt (§. 19) durch Eintragung im Grundbuche sichergestellt werden.

8. 21.

Diejenigen, welche über das Landgut legtwillig verfügen können, find berechtigt, in einem Testamente oder in einer gerihtlich oder notariell beglaubigten Urkunde oder in einer eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen stempelfreien Urkunde die Anwendung der §88. 11 bis 20 auszuschließen oder unter den bei der Schi N oder Auseinander)ezung Betheiligten diejenige Person zu bestimmen, welche zur Ueber- nahme des Landgutes oder der mehreren Landgüter befugt

sein soll. F" gleicher Weise kann vorbehaltlich des Pflichttheilsrechtes der Betheiligten bestimmt werden, daß die Bevorzugung des