Tônnen, obne Bestellung der vor sub e. 3 erwähnten Sicherheit ge- en werden, zufsammengerechnet niemals den Betrag des Reserve-
eb Sis der Hülfskasse überschreiten dürfen.
Außerdem bedarf es zu allen Darlehen an Kreditgenossenschaften oder Verbände (conf. §. 9d.) sowie an Unternehmer nüßliher Ge- 8. 9g.) einer jedesmaligen Genehmigung des
werbeanlagen (conf. Provinzial-Verwaltungsraths. 6 13
Auf die Darlehen, welche zu den im Gesetze, betreffend die Errichtung von Landeskultur-Rentenbanken, vorgesehenen Zwecken aus der Hülfskasse nahgesubt werden, kommen die Bestimmungen des vorstehenden S. sub e. 1, 2 und 3 Meichsalls zur Anwendung.
8. 14.
Wer ein Darlehea auf Amortisation erbalten, dasselbe jedoch erweislih nicht zu dem angegebenen Zwecke verwendet hat, muß 6 Monate nah geschehener Kündigung den ganzen Rückstand des geliehenen Kapitals zurücfßzahlen.
A 15 Zur Zurückzahlung nach sehsmonatliher Kündigung sind auch alle Schuldner verpflichtet, die entweder cin Jahr lang mit mehr als der Hälfte ihrer Terminal- und beziehungsweise Zinszahlungen im Rückstande sind, oder von denen folche nur dur Zwangsmittel in dem gleichen Zeitraume haben erlangt werden können.
16.
Wenn Grundstücke, welche fr Darlehen der Hülfskasse verpfändet sind, zur öffentlihen Versteigerung kommen, so kann die Direktion unter Zustimmung des Kuratoriums, um die Rückzahlung sicher zu stellen, einem Kauflustigen das nöthige Kapital, welches jedo ?% der Kaufsumme nicht übersteigen darf, ohne Rücksicht auf die allgemeinen Darlehens-Bedingungen vorschießen, nöthigenfalls auch selbst mit- bieten und das Grundstü so lange en oder verpachten, bis sich{ cine Gelegenheit zur vortheilhaften Wie O findet. Im ersteren Falle müssen jedoch die rückständigen Zinsen und Kosten, welche die Hülfskasse zu fordern hat, soweit sie zur Hebung kommen, von dem Käufer unter allen An berichtigt werden.
8. 17.
Die Direktion der Hülfskasse ist befugt, ihre disponiblen Gelder zinsbar anzulegen durch Ankauf oder Beleihung von preußischen Staatspapieren, Inhaberpapieren des Deutschen Reiches, Pfandbriefen, Obligationen der Rheinprovinz, der in der Rheinprovinz belegenen Kreise und Städte, sowie von sonstigen, auf den Inhaber auê- S Papieren, welchen pupillaris%e Sicherheit geseßzlih bei- gelegt ist. :
Soweit die Baarbestände der Hülfskasse nit auf die vorstehende Weise nah den obwaltenden Verhältnissen verzinslich angelegt werden Éönnen, kann die Direktion dieselben bis zu dem dur den Provinzial- Verwaltungsrath festzuseßenden Maximalbetrage bei der Reichsbank, bei Privatbanken oder Banquiers, welche ihr von dem Provinzial-Ver- waltungsrathe bezeichnet werden, PUENERO hinterlegen.
Es steht der Hülfskasse frei, die ihr zustehenden Forderungen an dritte Personen, O ohne Gewährleistung, zu cediren und denselben entweder die Erhebung der Zinsen zu überlassen oder solche für deren e lis einzuziehen und nach den verabredeten Bedingungen aus- zuzahlen.
Titel 111. Von dem Reservefonds und der Verwendung der A Hülfska sfe.
Zur Deckung etwaiger Verluste wird cin Reservefonds gebildet. In den Reservefonds fließt zunächst das in Gemäßheit des Beschlusses des 26. Provinzial-Landtages der Provinzial-Hülfskasse zur Bildung eines Reservefonds überwiesene Viertel des Zinsgewinnes, sowie der an Werthpapieren erzielte Coursgewinn.
Ueber die weitere Dotirung des Reservefonds aus den jährlichen Neberschüssen beschließt der Provinzial-Landtag, welhem auc die Be- \ch{lußfassung über die Verwendung des Zinsgewinnes zu gemeinnützigen Zwecken im Interesse des Provinzial-Verbandes zusteht.
Titel IV. Von den O der Hülfsfkasse.
Die Hülfskasse hat die Recbie einer priviligirten öffentlichen Korporation.
Sie hat sich eines Siegels mit dem Wappen der Rheinprovinz und der Umschrift „Rheinishe Provinzial-Hülfska}e“ zu bedienen. Titel V, Von der A As der Hülfskas se.
Die Verwaltung der Hülfskasse erfolgt nah Maßgabe der folgen- den Bestimmungen:
Die unmittelbare Verwaltung der Hülfskasse führt cin von dem Provinzial-Verwaltungsrathe zu wählender Direktor, welchem ein Stellvertreter zugeordnet wird. Die Wahl des Direktors sowie des Stellvertreters erfolgt auf die Dauer von mindestens sechs und höchstens zwölf Jahren, Der Direktor vertritt die Hülfs- kasse nach außen und vor Gericht und vollzieht die im Namen der Hülfskasse auszustellenden Schriftstücke unter der Bezeichnung „Direktion der Rheinischen Provinzial - Hülfskafse“.
ur Empfangnahme von Geldern oder Werthpapieren Seitens ‘der
irektion, ferner zu Verfügungen über Bankguthaben (conf. §. 17) oder Werthpapiere, sowie zur Uebernahme einer rechtichen Ver- pflihtung für die Hülfskasse — insbesondere auch im Wege des Wehselverkehrs — bedarf es jedoch in allen Fällen zweier Unter- schriften und zwar des Direktors und seines Stellvertreters, oder eines der beiden Genannten und eines Mitgliedes des Kuratoriums.
Der Direktor der Hülfskasse ist der nächste Dienstvorgesetßzte der bei der Hülfsfkasse angestellten Beamten.
_ Derselbe is der Dienstuntergebene des Landesdirektors und ver- pflichtet, dem Leßteren zu jeder Zeit die Einsichtnahme in die gesammte Kassen- und Geschäftsführung der Hülfskasse zu gestatten und jede verlangte Auëkunft zu ertheilen.
Der Direktor der Hülfskasse ist ferner verpflichtet, die Funktionen eines dem Landesdirektor zugeordneten oberen Beamten — Landes- rathes — nach näherer Beschlußfassung des Provinzial-Verwaltungs- rathes auf den Vorschlag des Landesdirektors dauernd oder vorüber- gehend zu übernehmen.
Der Stellvertreter hat den Direktor in seiner Geschäftsführung zu e T sowie denselben au bei Krankheiten oder Abwesen- heit bis auf die Dauer von sechs Wochen nach Maßgabe der dieser- halb zu erlassenden Geschäftsanweisung zu vertreten, Vertretung auf längere Zeit, sowie in etwa sonst nöthig werdenden Fällen hat der Provinzial-Verwaltungsrath NDaRER,
Zur Leitung der Verwaltung, sowie zur Ausübung der fort- laufenden Kontrole der Geschäftsführung des Direktors wird ein durch den Provinzial-Verwaltungêrath zu erwählendes Kuratorium von fünf Mitgliedern bestellt, von denen drei zur Beschlußfassung anwesend sein müssen. Jn den Situngen dieses Kuratoriums, welchen der Direktor der Hülfskasse mit berathender Stimme beiwohnt, hat der Leßtere von den wichtigsten Vorkommnissen der Verwaltung Mit- theilung zu machen und die Mitglieder des Kuratoriums von dem Gange der Geschäfte in fortlaufender Kenntniß zu erhalten.
Der Landesdirektor ist ebenfalls berechtigt, den Situngen des Kuratoriums mit berathender Stimme beizuwohnen und ist derselbe von jeder Sitzung unter Angabe der Tagesordnung im Voraus zu benachrichtigen.
Der Beschlußfassung des Kuratoriums, welches mindestens \echs- mal im Jahre zusammentreten muß, unterliegt insbesondere :
1) die Genehmigung zu Darlchnsbewilligungen, soweit nit für bestimmte Kategorien von Darlehen im Voraus Normen durch Be- \chluß des Provinzial-Verwaltungsraths festgesetzt sind;
Ñ die Feststellung der Grundsäße und Normen für den Ankauf, den Verkauf, sowie die Beleihung von Werthpapieren;
3) der Erlaß allgemeiner Bestimmungen ponibler Fonds und Baarbestände;
4) die Bestimmungen über die Aufnahme von Darlehen oder
für die Anlegung dis-
5) die Zustimmung zum Ankaufe von Grundstücken, sowie die Gewährung von Vorshüssen im Falle des §, 16 dieses Statuts;
6) die Vorprüfung und Feststellung aller dem Provinzial-Ver- waltungsrathe zu machenden Vorlagen -der Provinzial- ülfsfafse;
7) die Bestimmung der Mitglieder, welche die itzeihnung in Gemäßheit des §8. 21 patnnehmen haben.
8. 23.
Die obere Leitung und Verwaltung der Hülfskafse verbleibt dem Provinzial-Verwaltungsrathe. i
Der Bes{lußfassung desselben unterliegt insbesondere:
1) die Festseßung des Zinsfußes für die in die Hülfskasse ein- gelegten Gelder und der dabei zu beobachtenden Rückzahlungsfristen ;
2) die Festseßung des Zinsfußes und der Bedingungen, unter welchen Darlehen aus der Hülfskasse zu gewähren sind (conf. §. 8);
3) die Entbindung von der Verpflichtung zur Bestellung einer Sicherheit in den Fällen des §. 12 3e. dieses Statuts, sowie die Ge- nehmigung von Darlehns-Bewilligungen in den Fällen des §.9 d. und g. ;
4) die Festseßung allgemeiner Normen für bestimmte Kategorien von Darlehen, wel{e ohne Genehmigung des Kuratoriums Seitens der Direktion bewilligt werden können;
5) die Wahl des Direktors, seines Stellvertreters und der Mit- glieder des Kuratoriuns;
6) die Wahl des Rentmeisters, des Rendanten, der Sekretäre und Buchhalter auf Vorschlag des Direktors der Hülfsfkasse ;
7) die Bestimmung. der Banken und Banquiers, bei denen Gelder der Hülfskasse hinterlegt werden können und die Festseßung der Höhe dieser Beträge;
8) die DeEung entstandener Verluste aus dem Reservefonds;
,_ 9) der Erlaß der Geschäftsanweisung für den Direktor, sowie der Dienstinstruktionen für die übrigen Beamten der Hülfskasse;
10) die Genehmigung der Geschäftsordnung des Kuratoriums ;
11) die Festseßung der Kautionen der Kassenbeamten ;
12) die Vorprüfung des Etats und der Jahresrechnungen behufs Vorlage an den Provinzial-Landtag und
13) die Entscheidung über Beschwerden gegen Verfügungen des Direktors und Beschlüsse des Kuratoriums.
8, 24.
Der Provinziäl-Landtag beschließt über:
1) allgemeine Grundsätze der Verwaltung der Hülfsfkafse;
2) die Cs des Etats;
3) die Decharge der Jahresrechnungen nah Erstattung des Be- richts- der von dem ‘Provinzial-Landtage jedesmal zu erwählenden Re- visions-Kommission ; H
4) die Verwendung der Ueberschüsse zu gemeinnüßigen Zwecken ;
5) die Dotirung des Reservefonds;
6) alle Abänderungen des Reglements ;
7) die Verstärkung des Betriebsfonds durch Ausgabe von An- leihescheinen (conf. §. 4 oben). 896
20.
Das Kassen- und Rechnungswesen der Hülfskasse ordnet der Pro- vinzial-Landtag durch ein N
Die Geschäftsführung des Direktors und seines Stellvertreters hat nach der von dem Provinzial-Verwaltungsrathe auf Anhörung des Kuratoriums festzuseßenden ae zu erfolgen.
__ Die Anstellung der unteren Beamten und Diener erfolgt auf Kündigung und bleibt innerhalb der durch den Etat festgestellten Schranken dem Direktor der Hülfskasse überlassen. Die Kündigung resp. Entlassung der angenommenen Beamten und Diener darf in
oi Fällen nur nach cingeholter Zustimmung des Kuratoriums erfolgen.
8. 28,
Der Direktor der Hülfskasse ist für den ordnungsmäßigen Gang der Geschäfte, sowie die genaue Beobachtung der in diesem Statute und in der Geschäfts - Anweisung “ enthaltenen Vorschriften ver- antwortlih, “4 s
i Titel ŸT, E Bestimmungen.
Die Direktion der Hülfskasse wird ihr Augenmerk dahin richten, daß die im §. 1 benannten Zwecke in allen Theilen der Provinz be- fördert werden. Dieselbe wird, wo es noch an Veranstaltungen hierzu mangelt, der Einführung und dem Gedeihen derselben besonderen Vorschub leisten, namentlich aber auch wegen Errichtung von Spar- kassen, sowohl mit den Verwaltungsbehörden, als mit Privaten, welche Einsicht und Interesse dafür beweisen, in Verbindung treten, auch er- forderlichen Falls Kommissarien orn oder Agenten bestellen.
Sr. Majestät dem Könige bleibt vorbehalten, nach Vernehmung oder auf den Antrag der Provinzial-Vertretung die Gründung be- sonderer Filial - Anstalten der Hülfskasse für einzelne Theile der Provinz anzuordnen und über die denselben zu ertheilenden Attri- butionen, sowie die ihnen zu überweisenden Theile des Dotationsfonds zu bestimmen.
S 01 Die Verwaltungsbchörden in der Provinz find verpflichtet , der
Direktion der PisBalle die in ibrem Geschäfte erforderliche Aus- kunft zu ertheilen, die Landräthe und Bürgermeister, ihren Rükfragen und Ansucen zu genügen und, wenn Gefahr für die Darlehen der Hülfskasse in ihrem Bereiche ihnen kund wird, davon der Direktion unaufgefordert Mittheilung zu machen. Die Bürgermeister werden auch Anträge auf Darlehen aus der Hülfskasse, wenn es von den Betheiligten gewünscht wird, ohne Vergütung protokollarisch auf- nehmen und an die Direktion ern. c N: D Die Hülfskasse kann zu ihren Einnahmen und Ausgaben die Vermittelung der Steuer - Einnehmer, sowie der Kretë- und Ne-
gierungs-Hauptkafsen nab näherer Bestimmung des Finanz-Ministers »enußen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten,
An dem Gymnasium in Charlottenburg ist der bisherige
ordentliche Lehrer Dr. G ott\schick zum Oberlehrer befördert worden.
Ministerium für Landwirthshaft, Domänen und Forsten.
Der Oberförster Happe zu Kl. Krebbel ist auf die dur Versetzung des Oberförsters Hildenhagen erledigte Oberförster- stele zu Budowsheide im Regierungsbezirk Marienwerder verseßt worden.
Der Obersörster-Kandidat Bubliß ist zum Oberförster ernannt und es ist demselben die Obersörsterstelle Waice mit
dem Amtéssiß zu Kl, Krebbel im Regierungsbezirke Posen übertragen worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe 11. zu den Prioritäts-Obligationen der Taunus-Eisen- bahn vom Jahre 1862,
__ Die Zinsscheine Reihe 11. Nr. 1 bis 20 zu den Prio- ritäte-Obligationen der Taunus-Eisenbahn vom Jahre 1862 über die Zinsen für die Zeit vom 830. Juni 1882 lis 29, Juni 1892 nebst den Anweisungen zur Abhebung der
Vorschüssen in laufender Rechnung mit oder ohne Verpfändung von Werthpapieren ; izn. ainis
Reihe 111, werden vom 5. Juni d. J. ab von der Kon-
rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der leßten drei Geschäftstage jeden Monats ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrole selbst in Empfang genommen oder dur die Regierungs-Hauptkassen, die Bezirks- ortan in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die
reiskasse in Frankfurt a. N. bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrole selbst wünscht, hat derselben persönlih oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welhem For- mulare ebenda und in amburg bei dem Kaiser- lichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Talons eine numerirte Marke als Em- pfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfa, wünscht er eine ausdrüdcklihe Bescheinigung, so ist es doppelt vorzu- legen. Jm leßteren Falle erhalten die Einreiher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. . Die Marke oder Empfangsbescheinigung is bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schristwecsel kann dieKontrole der Staats - papiere sfich mit den Jnhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das cine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurück- generen und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder ab- zuliefern. Formulare zu diesen Verzeihnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Re- glerungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlih zu haben.
Der Einreichung der Prioritäts-Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsschein-Reihe nur dann, wenn die Talons abhanden „gekommen sind, in diesem Falle sind die Prioritäts-Obligationen an die Kontrole der Staatspapiere
oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonde- rer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 9. Mai 1882. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker. Michelly.
_ Abgereist : Se. Excellenz der Staats- Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Lucius nah Hannover.
Nichtkamlkliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 23. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Morgen 10 Uhr nah dem Tempelhofer Felde zur Besichtigung der 2. Garde- Aae und kehrten gegen 12 Uhr in das Palais zurü.
Mittags 1 Uhr empfingen Se. Majestät den Prinzen Heinrich, Königliche Hoheit, und demnächst Höchsidessen Gefolge von der eben beendeten Reise.
__ZU Vorträgen empfingen Se. Majestät heute den Kriegs- Minister, den Chef der Admiralität und für das Militärkab:net den Flügel-Adjutanten Oberst-Lieutenant von Brauchitsch,
— Im Verlauf der leßten Tage sind Sr. Majestät dem Kaiser und Könige noch weitere zahlreihe Glüd- wünsche zugegangen, welche der allseitigen Freude über die eiben des Prinzlichen Urenkels den herzlihsten Ausdruck ver- eihen.
Se. Majestät der Kaiser und König haben auch von die- sen Kundgebungen, unter denen sich auch Gratulationen der Universitäten Breslau und Göttingen, des deutschen Krieger- bundes sowie der Städte Breslau und Magdeburg befinden,
mit I Befriedigung Allerhöchst Kenntniß zu nehmen geruht.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam am Sonnabend Morgen mit dem 9 Uhr- Zuge nach Berlin, stieg bei Wärterbude 4 zu Pferde, wohnte der Besichtigung der kombinirten Brigade bei, nahm dann im Wartesalon des Bahnhofes einige Vorträge entgegen und kehrte mit dem 12 Uhr-Zuge nah Potsdam zurü.
Gestern Vormittag 10 Uhr wohnte Se. Kaiserliche
oheit der Vorstellung der 4. Eëcadron des Et Regiments durch Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam und sodann des Lehr-Fnfanterie-Bataillons vor dem Neuen Palais bei,
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl begeht heute die Wiederkehr des Tages, an welhem Höchslderselbe vor 60 Jahren zum Chef des 2. Brandenburgischen Jnfanterie- Regiments Nr. 12 ernannt wurde, welches jeßt den Namen Grenadier-Regiment Prinz Carl von Preußen (2. Branden- burgisches) Nr. 12 führt.
__— Auf AllerhöWhsten Befehl findet am 27. d. Mts., Nach- mittags, im Grottensaal des Neuen Palais bei Potsdam die Nagelung und am 29. d, Mts., Vormittags, vor dem Süd- flügel des Neuen Palais bei Potsdam die Weihe der den im vorigen Jahre neu errichteten Truppentheilen, und zwar den Fnfanterie-Regimentern Nr. 97, 98, 99, 128, 129, 130, 131 und 132, sowie den Pionier-Bataillonen Nr. 15 und 16, resp. dem Eisenbahn-Regiment, zu verleihenden Fahnen statt. Der letzteren Feier werden, außer den sonst Allerhöchsten Orts befohlenen Personen, die Generale und die in Generals- stellungen befindlihen Obersten des Garde-Corps beiwohnen.
_ _— Personen, welhen auf Grund des Sozialisten eseßes die Befugniß zur öffentlichen Verbreitung von Drut- \chriften entzogen worden ist, sind nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 111, Strafsenats, vom 15, März d. strafbar, wenn sie Wahlzettel für die Reichstagswahlen, obwohl dieselben nur den Namen, Stand und Wohnsiß des zu Wählenden enthalten, öffentlich verbreiten.
— Der Königlich bayerische Gesandte am hiesigen Aller- höchsten Hofe, Graf von Lerchenfeld-Köfering, is mit Genehmigung seiner Regierung nah der Schweiz abgereist um an den Eröffnungs- Feierlichkeiten der Go!thardbahn Theil zu nehmen. Während seiner Abwesenheit von Berlin fungirt als interimistiser Geschäftsträger der Legationssekretär Frei-
E
trole der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92, unten
herr von Podewils.
E e N
B P
R E
S E E
Kiel, 22. Mai. (Kl. Ztg.) Die Fregatte „Niobe“, Kommandant Kapitän zur See Mensing, begann heute mit den Kreuzungsfahrten in der Kieler Bucht. — Die Korvette „Nymphe“, Kommandant Korvetten-Kapitän Dietert, verließ heute Vormittag die Rhede von Eckernförde und ging nah Saßnitß (Jnsel Rügen) in See.
Sachsen - Coburg -: Gotha. Gotha, 21. Mai. (Hann. C.) Der Gothaishe Spezial-Landtag ist auf den 1. Juni einberufen, um den Domänen- und Staatskassen- Etat zu berathen.
Neuß j. L. Gera, 21. Mai. (Lpz. Ztg.) Nach Er- ledigung der gesammten, ihm zur Berathung übergebenen Re- gierungsvorlagen wurde gestern der Landtag dur den Staats-Minister Dr, von Beulwiß vertagt. Voraus\ichtlich wird derselbe zur Erledigung der das Oberland berührenden verschiedenen Eisenbahnfragen sür nächsten Herbst zu einer kurzen Diät wieder einberufen werden. Zur Ausstellung der Mee Vorlagen sind erst noch verschiedene Vorfragen zu erledigen.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 22, Mai. (W. T. B.) Das Herrenhaus genehmigte den Pazifikationskredit ohne Debatte und nahm den Zolltarif nah der Regierungs- vorlage an unter Ablehnung der vom Abgeordnetenhause votirten Modifikation bezüglich des Getreidezolles.
— Nah einer Meldung der „Polit. Corresp.“ aus Galat haben die Delegirten der europäischen Donaukom- mission am 20. d, die Ratifikationen der Additionalakte zu der internationalen Akte vom Jahre 1865 hinterlegt. Jn der Sißung vom 19. d. nahm die Donaukommission den Theil B. des Reglements bezüglih der mittleren Donau an. Nach der in Delegirtenkreifen allgemein herrshenden Annahme dürste der Vorschlag Barrière's, welcher heute zur Berathung kommen joll, von sämmtlichen Delegirten, mit Ausnahme der rumänischen, angenommen werden.
Veigien. Brüssel, 19, Mai. (Cöln. Ztg.) Das Budget für 1883, das bereits den Mitgliedern der Depu- tirtenkammer zugefertigt worden, veranschlagt die Staatsein- nahmen auf 300 153 390 Fr. (3 505 681 Fr. mehr, als für 1882 bewilligt worden) und die Staatsausgaben auf zusammen 312 566885 Fr. (also 12413495 Fr. mehr als die Ein- nahmen). Unter den Ausgaben fordern die öffentlichen Arbeiten 104 433 556, die Staatsschuld 88 805 919, das Heerwesen 44 727 300, das Schulwesen 20474 734, die Rechtspflege 16 051 411, die Finanzverwaltung 15 649 980, die in- nere Landesverwaltung 10090580, die Gensd'armerie 3 496 900, das Auswärtige Amt 2335830 Fr. u. \. w.
Der Graf und die Gräfin von Flandern sind von ihrer durch Spanien unternommenen Reise gestern zurü- gekehrt. Auch die Prinzessin Luise und ihr Gemahl, Prinz Philipp von Sachsen-Coburg sind auf Schloß Laeken einge- troffen, wo morgen zur 18. Geburtstagsfeier der Erz- herzogin Stephanie ein Fest stattfinden wird.
— 22. Mai. (W. T. B.) Bei den heute stattgehabten Provinzialrathswahlen gewannen die Liberalen 43 Sitze, darunter etwa 15 von den neukreirten.
Großbritannien und Jrland. London, 22, Mai, Abends. (W.T.B.) Jn der heutigen Sizung des Unterhauses erklärte der Unter-Staatssekretär Dilke dem Deputirten Bartlet gegenüber : es sei der lebhafte Wunsch der Regierung, jede mögliche Aufklärung bezüglich der Lage in Egypten zu geben, um widersprehenden Gerüchten ein Ende zu machen ; sie halte es indessen niht für ersprießlih, ihre Erklärungen vom leßten Montag zu ergänzen; sie halte an ihren damals ausgesprochenen günstigen Ansichten und zuver- sihtlihen Hoffnungen fest. Der Premier Gladstone theilte mit: exr werde morgen die Priorität für de Wie Zwangs bill bis u dea Erlébis gung beantragen. Parnell erklärte hierauf : er werde als- dann beantragen, daß die Bill, betceffend die irishen Pacht- rücckstände, ebenfalls die Priorität erhalte. Gladstone be: antragte, die zweite Lesung dieser Bill später vorzunehmen. Booth bekämpfte die Bill, da es unzweckmäßig sei, dem Staats- shaße Zahlungen aufzubürden, es sei denn, daß dieselben als Vorschuß erfolgen.
20 Mal, ruh. (W. D, B) Des U nterhaus seßte die Debatte bis 3 Uhr früh fort und vertagte sich so- dann auf heute. — Das Oberhaus hat si bis zum 1. Juni vertagt.
Frankreich. Paris, 22. Mai. (W. T. in Die Deputirtenkammer beschloß heute, troy des Ein pru®s des Finanz-Ministers Léon Say, den Antrag, -die Steuer auf Wein und Bier durch eine Steuer auf Alkohol zu erseßen, in Erwägung zu ziehen. Der Finanz-Minister hat in Folge dessen seine Demission eingereicht, /
— (Fr. Corr.) Das „Journal des Débats“ erhielt von seinem Berichterstatter in Tunis, welcher den dortigen Mi- nister-Residenten Cambon auf seiner Nundreise durch die Regentschaft begleiten durfte, über die militärif he und politische Lage in Tunesien einen längeren Bericht dem folgende Stellen entnommen sind:
Ih kann meinen Eindruck in dem Satze zusammenfassen: Tu- n ist vollständig erobert, unsere Herrschaft überall im Lande an- erkannt und wenn wir noch in der Folge auf Widerstand stoßen sollten, so kann derselbe nicht von innen, sondern nur * von außen kommen. Wir hätten ein Ret, auf dieses Resultat stolz zu sein, wenn wir niht die Gewohnheit angenommen hätten, die Dinge immer nur von ihrer üblen Seite zu betrachten und uns selbst mit der ungerech- testen Härte zu behandeln. Wie viele Jahre haben wir nit gebraucht, um uns Algeriens zu bemächtigen! In einem Jahre sind wir troßz ungeheurer Fehler, die begangen wurden, Herren eines Landes tener den, welches ebensoviel und vielleicht mehr als Algerien werth ist, da es fruchtbare Ländereien besißt, welche ganz nahe an einer Küste liegen, die immer leiht zu betreten und mithin au leicht zu vertheidigen ist. Wenn wir es verlieren, so müßte das gerade unser Wille sein, so müßten unsere Staatsmänner nit den Muth haben, das Werk un- serer Soldaten fortzusetzen, und bürgerliche Schwäche müßte die Frudt unserer militärischen Erfolce bloßstellen, Das möge man aber in Frank- reich nur wissen, daß Tunesien jeßt in unseren Händen ist und daß wir, materiell wenigstens, unums{ränkt darüber gebieten. In den Küstenstädten, wo die europäishe Bevölkerung zahl- und einflußreich ist, giebt es allerdings noch cine Partei, welche unsere Autorität nicht anerkennen will. Ueberall aber, wo die Araber allein stehen, stoßen wir nit auf den mindesten Widerstand. Unser Verkehr mit ihnen ist sogar von einer gewissen Gemüthlihkeit. Die Bevölkerung zieht uns den Beamten des Beys vor, welche sie {mählich bedrücken. Ich habe, wie ih gestehe, mit einem gewissen Bangen Keruan be- treten, jene alte Hauptstadt eines ruhmvollen Reichs, welche bis vor einigen Monaten ihre muselmännische Jungfräulichkeit un-
,
versehrt erhalten hatte. Wir baben uns dieser Stadt ohne Schwertstreid bemächtigt, und jeßt liegen unsere Truppen darin wie in einer französischen Stadt, inmitten einer zwar nieder- geschlagenen, aber doch gänzli resignirten Bevölkerung. In Keruan giebt cs keine Fremden, keine Konsuln, keine Kapitulation; darum ist dort auch nie einer unserer Soldaten auf der Straße angefallen worden, wie dies in Tunis und den Küstenstädten unaufhörlich ge- sieht, und niemals die französische Autorität mit den Einwohnern in Konflikt gerathen; die Moscheen sind Jedermann geöffnet; der Almosenier des Armeecorps zeigt in den Straßen seine christliche Kutte ; die Duldsamkeit ist auf beiden Seiten eine vollständige; Siegec und Besiezte unterhalten mit einander beinahe freundschaftliche Beziehungen. In Sfax, wo der Aufstand mit Strenge unterdrückt werden mußte, erinnern nur einige Löcher in den Mauern, einige Hügel am Hafen, welche mit den Leichen der während der Belagerung gefallenen Äraber efüllt sind, an die traurigen Scenen des Widerstandes und der Be- sießung, Wenn man endlich ganz im Süden, in Zarzis, mitten im Nomadenlande, noch auf einige spröde Geister {ößt und durch die Fragen bedächtiger Männer manchmal in Verlegenheit gebraht wird, so rührt dies lediglich daher, daß aus Tripolis täglich falsche Nachrichten umlaufen und die unablässige Ankündigung, daß die französische Armee abziehen und die Türkei nächstens interveniren werde, den Stämmen, welche sih unserer Herrschaft unterworfen haben und, wenn wir sie ihren Feinden preisgeben, \s{reckliche Repressalien fürchten, lebhafte Besorgnisse einflößt.“ — Hr. Charmes beklagt sich dann noch des Weiteren über türkische Intriguen, legt aber auf der anderen Seite die von Frankreich selbs begangenen Fehler dar, von denen er als den schwersten die von dem General Farre unzeitig verfügte Zurückberufung der besten Truppen des Okkupations-Corps bezeichnet, und {ließt dann: „Viele Leute in Frankreih möchten jeßt den Fehler des Generals Farre wiederholen, das Ofkkupations - Corps allmählich herabseßzen und zuleßt ganz zurückziehen, Man täusche sich aber niht: eine folhe Maßregel würde furchtbare Verwicklungen herbeiführen, denen wir vielleiht gar nicht ge- wachsen wären. Ob wir nun Recht oder Unrecht gehabt haben, nah Tunis zu gehen, jeßt sind wir einmal dort, und diese Eroberung hat in der arabischen Welt ein solches Aufsehen gemacht, daß die Regent- schaft gewissermaßen der Grundstein unserer afrikanischen Besißungen geworden ist. Tunesien zu räumen wäre nit bloß ehrlos, weil wir alle uns ergebenen Stämme der blutigen Rache ihrer Feinde aus- seßen würden, sondern es wäre auc ein eflatanter Verzicht auf unsere Herrschaft in Afrika und unsern Einfluß im Orient. An dem Tage, da unsere Soldaten das Land- aufs Neue verließen, würde eine ähn- lie Bewegung eintreten wie die, welche auf die Abberufung des ersten Ofkupations-Corps gefolgt ist; nur würde sie sich diesmal niht auf Tunesien beschränken, sondern über Algerien erstrecken, welches ih, von den Türken aufgereizt, wie cin Mann erheben würde. Der erste Erfolg der anti-französischen Politik würde die Araber berauschen. Sie würden in unserem Rück- Fuge, mit welchem diplomatischen Vorbehalten wir ihn auch deten, nur cin Geständniß der Ohnmacht erblicken und es sofort auszubeuten suchen. Die 30000 Mann, welche heute in Tunesien stehen, zurüc- ziehen, hieße uns dazu verurtheilen, in kurzer Frist 100 000 Mann nach Algerien zu \{chicken. Wir müssen also {on aus Vorsicht und fogar aus Aengstlichkeit in der Regentschaft bleiben, und zwar nit als ein fliegendes Lager und in einer zweifelhaften Stellung, welche uns wehrlos allen Intriguen ausliefert, sondern wir müssen uns darin entschieden und definitiv festsezen.“
Italien. Nom, 22. Mai. (W. T. B.) Die Depu- tirtenkammer nahm heute auf den Antrag Massari's, Nicotera’s u. A. eine Tagesordnung an, in welcher sie ihrer Freude über die Vollendung des St. Gotthard- Tunnels, als eines großen Werkes dec Civilisation, Aus- druck giebt, der wirksamen Theilnahme des Parlaments, der Regierung und der ‘italienischen Nation an diesem Werke ge- denkt und allen Denjenigen ihre Erkenntlihkeit- ausspricht, welche zu der Vollendung desselben beigetragen haben.
Türkei. Konstantinopcl, 22. Mai. (W. T. B) Der Minister des Auswärtigen, Said Pascha, hat im Namen des Sultans von den Botschastern Lord Dufferin und Marquis de Noailles die Nückberufung des Geshwaders verlangt, da die Ordnung in Egypten wieder hergestellt sei. Die Botschafter haben dies Verlangen ihren Regierungen mit- getheilt und erwarten deren Antwort.
— (W. T. B.) Die Pforte hat an den griechischen Gesandten Conduriotis Vorstellungen über die Absicht Griechenlands, zwei Kriegsschiffe nach Alexan- drien zu senden, gerichtet, Conduriotis hat darüber nah Athen berichtet, — Der italienishe Botschafter Graf Corti ist hier eingetroffen.
Serbien. Belgrad, 22. Mai. (W. T. B.) Bei dem gestrigen Fackelzuge, welcher dem Könige anläßlich seiner RNüdCkehr gebracht wurde, dankte der König für den ihm be- reiteten Empfang und erklärte, indem er den am 10. d. im Theater stattgehabten Exzeß berührte: Unsere politischen Gegner wollen uns von dem eingeshlagenen Wege ablenken, wir aber verfolgen denselben mit Festigkeit, denn er allein führt zum Glück und Wohlstand des Vaterlandes.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. Mai. (W. T. B.) Der Reichstag ist heute Nahmittag geschlossen worden.
Afrika. Egypten. Kairo, 22, Mai. (W. T. B.) Arbi Bey stattete dem französishen Konsul einen Besuch ab, um mit demselben offiziell über die Bedingungen, welche ge- stellt werden würden, zu verhandeln.
— (W. T. B.) Die Vertreter Englands und Frank- reihs, Malet und Sienkiewicz, haben bis jeßt keinerlei Forderungen in offizieller Weise gestellt. lpvisgen hält der französishe Konsul in Kairo, Monge, Besprehungen nicht offizieller Natur mit den Generalen, einshließlich Arabi Beys, um dieselben zu bestimmen, Egypten freiwillig zu ver- lassen, wobei er denselben versprochen haben soll, daß sie in diesem Falle ihren Rang und ihren Sold behalten würden, Jn Folge dieser Unterredungen hatte Arabi Bey heute eine dreistündige Konferenz mit dem \sranzösishen Vertreter Sienkiewicz.
Zeitungsftimmen. Die „Nordd. Allg. Ztg.“ schreibt:
Der konservative Verein in Insterburg hat in seiner General- versammlung am 13, d. Mts, mehrere die neue Wirthschaftsp olitik betreffende Beschlüsse gefaßt, von denen wir folgende hervorheben :
1) die par ige und Steuerreform des Reichskanzlers ent- \pri Ht dem politishen und wirthschaftlihen Bedürfniß unseres Vater- landes, indem sie x l L Í
a. dem Reich die Mittel gewährt, seine Eearsuisse dur eigene Einnahmen zu decken und Ueberschüsse an die Einzel taaten abzugeben ;
. die Einzelstaaten, speziell Preußen, in die günstige Lage ver- seßt, die drückenden direkten Staats- und Kommunalsteuern um mehr als die Hälfte zu vermindern, den Gemeinden die Schullasten zu er- leihtern und die Mittel zur Befriedigung dringender sozialer und staatliher Bedürfnisse zu beschaffen.
2) Die zur Dur{chführung der Wirthschafts- und Steuerreform des Reichskanzlers erforderlihen Reichscinnahmen sind dur die in Artikel 35 der Reichsverfassung bezeihneten Zölle und indirekten Steuern aufzubringen, während die Einführung neuer direkter Reichs- steuern nach Artikel 76 der Reichsverfassung den Steuerdruck nur vermehren, eine finanzielle Erleichterung des Volkes niht bewirken und bei der Verschiedenheit der Steuergesezgebung in „den Einzel- staaten zu ungere{ten Belastungen einzelner olfsflassen führen müßte.
3) Die Tabackmonopolvorlage an den Reichstag ist geeignet, die wirthschaftlihe Veränderung ohne Bedrückung und im Geiste gerechter Ausgleichung entgegenstehender Interessen herbeizuführèn. Denn unter allen, in Artikel 35 der Reichsverfassung bezeichneten Steuerobjekten — als: Salz, Taback, Branntwein, Bier- und Zuckerproduktion — ist der Taba dasjenige, welches im Stande ist, ficher und endgültig die zur Durchführung der Reform erforderlihen Einnahmen zu ge- währen, ohne im Ganzen und Großen das Volk merklich zu belasten und feine wirthschaftlihe Thätigkeit zu schwächen.
— Die „Deutsche Reihs-Post“ meldet: :
Nachstehende Eingabe, betreffend das Tabackmonopol, zirkulirt gegenwärtig im Bezirk Vaihingen (Württemberg) und findet zahlreiche Unterschriften. Dieselbe geht nächster Tage an den Reichskanzler ab. „Ew. DurWlaucht! Gegenüber den mehrfachen Kundgebungen, welche in legter Zeit von Seiten der demokratishen Partei in Würt- temberg gegen das Tabackmonopol in Szene geseßt wurden und beweisen sollten, daß die öffentlihe Meinung in Württem- berg eine dem Monopol entschieden abgeneigte sei, halten es die chrerbietigst Unterzeichneten für ihre Pflicht, zu konstatiren, daß jene demokratischen Kundgebungen niht die wahre Stimmung des ganzen württembergischen Volks wiedergeben, daß leßteres vielmehr mit dem von der Königlich württembergischen Regierung eingenom- menen Standpunkt und der seinerzeitigen Abstimmung seiner Ver- treter sih im Einklang befindet. Die Opfer, welche das deutsche Volk für seine Ehre und Sicherheit bringen muß, sind schwer und besonders bei der gegenwärtigen Geschäftslage drückend; aber sie sind nothwendig und müssen unter allen Umständen gebracht werden. — Eine Herabminderung der gesammten Steuerlast erscheint unter den heutigen Verhältnissen unmöglich; dagegen glauben wir von einer gerechten, weniger drückenden Vertheilung der Steuerlast cinige Erleichterung hoffen zu dürfen. — Eine solche Erleichterung sehen wir in der weiteren Ausdêhnung der indirekten Steuern unter gleichzeitiger Verminderung der direkten. Wir halten die Einführung des Reichstabackmonopols für die einzig richtige Lösung dieser Frage und zwar aus folgenden Gründen: 1) der Taback ist kein nothwendiaes Lebensmittel, sondern ein Luxusartifel. 2) Eine höhere Besteuerung dieses Lurnsartikels ist um so gerechtfertigter, als andere Staaten den Taback pro Kopf der Bevölkerung 4 bis 5 mal, Frankreich beinahe 6 mal so hoch besteuern, als dies bisher im Deutschen Reich der Fall war. 3) Bei einer wesentlichen Erhöhung der Tabasteuer würde aber nah dem Urtheil Sachverständiger die jeßt bestehende Industrie {wer geschädigt, ja zum Theil vernichtet werden zu Gunsten von einigen wenigen großen Fabrikanten und Händlern, während bei Einführung des Reichsmonopols eine billige Entschädigung aller Inter- essenten stattfinden könnte und würde. 4) In der Vorausfetzung, daß die Eintheilung der tabacbauenden Bezirke den Landesregierungen über- lassen und dieErlaubniß zum Anbau vonTaback eine möglichst unbeschränkte wäre, sind. wir überzeugt, daß bei Einführung des Monopols die Tabak- bauern einen sicheren und reelleren Abnehmer an dem Staate finden würden, als an den Händlern. 5) Da bei Einführung des Monopols die Qualität des Tabacks nicht geringer, und der Preis kaum höher würde, so liegt gegenüber einer wesentlihen Erhöhung der Ge- wichtsfteuer die Einführung des Reichsmonopols auch im SIn- teresse des tabackonsumirenden Publikums. 6) Das Monopol würde nicht nur das Deutsche Reih finanziell selbständig machen, sondern auch durch den Wegfall der Matrikularbeiträge eine Erleichterung der Einzelstaaten und damit auch der so {wer belasteten Gemeinden bewirken. In der Veberzeugung, daß das Monopol früher oder später doch kommen muß, weil das Reich auf die Dauer eine so reiche Ginnahmequelle nit ent- behren kann, erblicken wir in der sofortigen Einführung des Tabac- monopols dasjenige Mittel, bei welchem die Interessen des Reichs mit denen der Tabatinteressenten und des konsumirenden Publikums am chesten sih in Einklang bringen lassen, und bitten Ew. Durch- laut, unbekümmert um den Lärm der Gegner im Kampfe aus- zuharren zum Heile und Segen des deutschen Vaterlandes. In tiëfer Ghrfurcht verharren Ew. Durchlaucht ganz ergebene“ (folgen die Unter- schriften).
— Die „Wiesbadener Ztg.“ sagt:
Die Bedürfnisse der Gemeinden werden von Jahr zu Jahr größer
und namentlich durch Aufbringung der Kosten zahlreicher Scbulbauten und der damit verbundenen Lehrerdotationen, der Provinzialverwal- tung und der Wegebauten, sowie in den industriellen Gegenden dur die Erhöhung des Armenbudgets bedingt. Jn einzelnen Gemeinden betragen die Kommunalsteuern 309 bis 3809/9 der direkten Staats- teuern. l Die {were Belastung, welche \sich mehr oder weniger auch in den Kommunen der anderen Provinzen wiederholt, wird so lange fort- dauern oder noch größer werden, bis die von der Regierung geplante Reichssteuerreform verwirkliht wird. Durch diese Reform würde beispielsweise Crefeld von seinen gesammten Kommunalsteuern 29 % sparen, Düsseldorf 30/6, Elberfeld 32 und die Stadt Essen sogar 349/69 ihrer gesammten Kommunalsteuern. j
— Jn derselben Zeitung lesen wir weiter : Es
Als ein neuer Belag dafür, daß die Gesammtverhältnisse in den industriercihen Bezirken sich wesentli gebessert haben, ist das Steuer- Veranlagungs-Resultat pro 1882/83 aus dem Regierungsbezirke Düsseldorf anzuführen, welches si als ein durchaus günstiges dar- stellt und neben der stetigen Zunahme der Bevölkerung einen erfreu- lichen Fortgang derselben in Beziehung auf ihre wirthscaftlice Lage erkennen läßt. Die Einkommensteuer-Einshätzung ergab gegen das Vorjahr cinen Zuwachs von 221 Einkommensteuerpflihtigen mit einem Mehr des Steuersolls von über 64000 A Die klassensteuer- pflichtige Bevölkerung ist gegen 1881/82 um 14 473 Seelen mit einem Mehrbetrag des Steuersolls von 28809 & gewachsen. Zur Gewerbe- steuer sind pro 1882/83 mehr veranlagt 345 Gewerbetreibende mit einem Mehrbetrag der Steuer von 5770 M
— Dem „Schwäbischen Merkur“ wird aus Elsaß- Lothringen 18. Mai geschrieben : _— i
Von Seiten der Gegner des Tabackmonopols ift in leßter Zeit und auch noch bei den betreffenden Verhandlungen des ir Clsabe wiederholt auf die Strömung hingewiesen worden, die sich in Elsaßz- Lothringen gezen die Einführung des Monopols bemerklich mache. Mit besonderem Nahdruck wurde betont, daß auf das Urtheil der Bewohner des Reichslandes um so mehr Gewicht zu legen sei, als dieselben Gelegenheit hatten, zu französishen Zeiten das Monopol und seit über einem Jahrzehnt den freien Tabackbau kennen zu lernen, also in dec Lage seien, richtige Vergleiche zu ziehen, Zur Belehrung in dieser Angelegenheit muß man die einheimischen, so- wie die französisben Zeitungen, welche sih in den ersten Jahren nach dem Kriege mit den elsässishen Klagen und Wünschen be- faßten, dur{blättern. Man wird dabei Duyendmale von Elsaß- Lothringern die Vorzüge des Monopoïs im Vergleiche zum deut- {en teuersystem hervorgehoben finden. Von einsichtsvollen Männern wurde damals geradezu der Ruin des elsaß-lothrin- gischen Tabacktbaues prophezeit, Wenn es nun auc nicht L [Mlimm fam, so hatte die Aufhebung des Monopols doch die statistisch nach- weisbare Folge, daß das mit Taback deplanzie Areal bedeutend ab- nahm. Früher hatte der Tabackbauer mit Sicherheit auf dic Ab- nahme seiner Erzengnisse von Seiten der Regierung renen können, während er jept allen Chifanen der Händler ausgeseßt war. Die größeren Grundbesizer wurden bievon allerdings weniger berührt, dagegen wurde der kleinere, nur wenige Ar bebauende Pflanzer so {wer von dem neuen System betroffen, daß er es vorzog, andere Zweige der Landwirth- schaft zu betreiben, um der ewigen Plackereien los zu scin, In diesen Kreisen findet man fast nur Anhänger der Monopolidee. Die Gegner