1882 / 121 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

26. Juni 1878 Allerhö bestätigten Vertrages vom 21. Februar 1878, einerseits als Zus{hüsse zu den Betriebskosten der in Ver- waltung und Betrieb genomwenen Strecke Kohblfurt-Falkenberg, andererseits als Rente an die Oberlausizer Eisenbahngesellschaft zu zahlen find, verbleibende Reinertrag dem Staate aus\{ließlich zu.

Mit dem Uebergange der Verwaltung übernimmt der Staat die ordnungsmäßige Unterhaltung und Erneuerung der Bahn, der Bahnanlagen und Betriebsmittel, sowie auch die Deckung aller für die Verwaltung und den Betrieb des Unternehmens erforderlichen außer- ordentlichen Ausgaben. Dagegen follen dem Staate die Bestände aller zum Vermögen der Gesellsshaft gehörigen Fonds, namentlich des Reservefonds und des Erneuerungsfonds mit der im §. 10 vorge- sehenen Beschränkung, zur freien Verfügung anheimfallen, und die auf die Deren und Verwaltung bezüglichen s\tatutarishen Be- stimmungen außer Anwendung treten.

S9,

Soweit nit geseßlihe Vorschriften entgegenstehen, oder durch diesen Vertrag etwas Anderes festgeseßt ist, gehen auf die zu errich- tende Königliche Behörde (8. 1) alle in den dur Allerhöchste Ordre vom 15. Mai 1839 bestätigten Gesellschaftsstatuten und deren Nach- trägen der Direktion, sowie auch den Generalversammlungen und dem Verwaltungsrathe beigelegten Befugnisse über. Dieselbe vertritt die Berlin-Anhaltishe Eisenbahngesellschaft bezügli aller derselben zu- stehenden Berechtigungen und obliegenden Verpflichtungen und übt namentlich alle Befugnisse aus, welche geseßlih dem Vorstande einer Aktiengesellschaft zustehen. i i i

Es verbleibt indeß in Bezug auf die Verwaltung bis zum Zeit- punkt des Uebergangs derselben auf die Königliche Behörde bei der Bestimmung des §. 38 Nr. 2 der Gesellschafts\statuten, wonach die von der Direktion über die Verwaltung bis zu diesem Zeitpunkte ge- legten oder zu legenden Rechnungen vom Verwaltungsrathe der Ge- sells{chaft zu prüfen und zu dechargiren sind. Für die Folge hat die Berlin-Anhaltische Cisenbahngesellshaft ihren Siß und Gerichtsstand im Domizile der gedachten Königlichen Behörde. Gegenüber den bis- berigen Prioritätê- und sonstigen Gläubigern der Berlin-Anhaltischen Cisenbahngesellshaft behält diese indeß ihren Gerichtsstand in Berlin, und soll in dieser Beziehung die erwähnte König- lie Behörde der Gerichtsbarkeit in Berlin unterworfen sein. Der Verwaltungsrath der Gesellschaft besteht, sobald der Vertrag perfekt geworden ist, aus denjenigen Personen, welche zu dem gedachten Zeit- punkte Mitglieder desselben sind. Die Zahl der Mitglieder wird in der Weise allmählich auf \sechs reduzirt, daß in Fällen des Ausschei- dens einzelner Mitglieder durch Tod oder \reiwilligen Austritt eine Neuwahl unterbleibt. Im Uebrigen findet die Neuwahl der Mit- glieder des Verwaltungsrathes nah Maßgabe der Gesellschaftsstatuten, jedoch ohne Beschränkung hinsichtlich des Wohnortes der zu wählenden Mitglieder statt. '

Zur Gültigkeit der Beschlüsse ist die Anwesenheit von mindestens der Hôâlfte der Mitglieder erforderlich.

Der Verwaltungsrath hat zugleich das Interesse der Berlin- Anhaltischen Eisenbahngesellschaft gegenüber dem Staate, soweit es sih um die Erfüllung dieses Vertrages handelt, wahrzunehmen und gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Die den Mitgliedern des Verwaltungsrathes für das Jahr 1881 zustehende Remuneration wird in bisheriger Weise in Gemäßheit des am 21. Dezember 1857 Allerhöch bestätigten Statutennachtrages festgeseßt. Für jedes folgende Jahr bis zur Auflösung der Gesell- schaft erhält der Vorsitzende des Verwaltungsrathes eine Remunera- tion von 2144 4 und jedes Mitglied eine solche von 1072 M. post- numerando ausgezahlt.

Die ordentliche jährliche Generalversammlung der Aktionäre der Berlin-Anhaltishen EisenbahngeseUschast findet in der Regel im II. Quartale des Rechnungsjahres ftatt.

8. 4. Die für das Betriebsjahr 1881 auf die Stammaktien zu zah- lende Dividende wird in bisheriger \statutenmäßiger Weise festgestellt.

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Der Staat gewährt den Inhabern der Aktien der Berlin-An- haltishen Eisenbahngesellschaft eine feste jährliche Rente von 69%, des Nominalbetrages, also von 36 A pro Aktie à 600 (A Die Zahlung der Rente erfolgt postnumerando am ersten Juli und zweiten Januar jeden Jahres gegen Rückgabe der bisherigen Dividendenscheine mit der Maßgabe, daß, wie bisher, auf den am 1. Juli fälligen Schein 12 Æ und der Rest von 24 M. auf den Restdividendenschein am 2. Januar gezahlt wird. Nach der Fälligkeit des letzten - derselben werden gegen Rückgabe des bisherigen Talons neue Dividendenscheine und Talons nach den anliegenden Formularen ausgereicht. Dividenden- cheine, welche nicht innerhalb vier Jahren nah dem Fälligkeits- termin zur Entgegennahme der Zablung präsentirt werden, verfallen ohne Weiteres zum Vortheile der Pensionskasse der Berlin-Anhalti- \chen Eisenbahnbeamten, jedoch mit der Maßgabe, daß die der Kasse zugeflossenen Rentenbeträge, soweit deren nachträgliche Zahlung bei späterer Präsentation der Zinspapiere von dem Minister der öffent- lichen Arbeiten aus Billigkeitsrücksfichten angeordnet werden sollte, zurückzuerstatten sind. e 6

. Ve

Den bisherigen Prioritätsgläubigern der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft bleiben ihre Rechte bezügli des Berlin-Anhal- tischen Eisenbahnunternehmens ungeshmälert vorbehalten. Der Staat wird die Berlin-Anbaltische Eisenbahn nebst allem Betriebsmaterial und sonstigem Zubehör zunächst als einen getrennten Vermögens- komplex verwalten.

Der Staat ift jedoch berechtigt, das gesammte Berlin- Anhaltische Eisenbahnunternehmen, oder einzelne Theile desselben mit anderen Staats- oder vom Staate verwalteten Eisenbahnstrecken zu einer ge- meinsamen Verwaltung zu vereinigen.

Zur Vermeidung einer getrennten Betriebsrechnung wird fest- geselzt, daß für diesen Fall die Berlin-Anhaltishe Eisenbahn an l irg Betriebs8auésgaben der vercinigten Bahnen in folgender

eise partizipirt :

1) an den Kosten für die allgemeine Verwaltung nah Verhältniß der Bahnlänge;

2) an den Kosten der Bahnverwaltung nach Maßgabe der wirk- lichen Ausgaben ;

3) an den Kosten für die Transportverwaltung nach Verhältniß der durchlaufenen Lokomotiv- und Wagenacbskilometer.

Im Falle der Abtrennung einzelner Theile des Unternehmens und der Vereinigung derselben mit anderen Staats- oder vom Staate verwalteten Privateisenbahnen zu einer gemeinsamen Verwaltung wird der Minister der öffentlihen Arbeiten diejenige Königliche Be- hörde bestimmen, welche die Funktionen des Vorslandes der Berlin- Anhaltischen Eisenbahngesellshaft wahrzunehmen hat.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, den Beginn des Rechnungsjahres für das Berlin- Anhaltische Eisenbahnunternehmen auf einen anderen Zeitpunkt, als den Anfang des Kalenderjahres zu verlegen. Sofern diese Verlegung erfolgt, wird der bis zum Beginn des ersten abgeänderten Recbnungsjahres bereits abgelaufene Theil des Kalenderjahres dem vorhergehenden Rechnungsjahre zugerech net.

G. d.

Der Staat ist berechtigt, den noch unverwendeten Erlös aus der Begebung der Prioritätsobligationen der Berlin-Anhaltischen Eisen- bahngesellshaft nach Maßgabe des Bedürfnisses zu verwenden.

8,8,

Der Staat i} verpflichtet, spätestens vier Monate nab der Uebernahme der Verwaltung Seitens des Staates den Inhabern von Aktien der A en Eisenbahngesellschaft gegen Abtretung ibrer Recbte, d. h. gegen Einlieferung ihrer Aktien nebst zugehörigen Dividendenscheinen und Talons, Staatsschuldverschreibungen der vier Protentegen konsolidirten Anleibe und zwar für je eine Aktie Staats- chuldvershreibungen zum Gesammtnennwerthe von neunhundert Mark anzubieten.

Sofern bei dem Umtausche die mit einzulicfernden Dividenden- [wai e fehlen sollten, werden die Coupons der Staatsschuldverschrei-

ungen für die entsprechende Zeit zurückbehalten. Der Staat wird

in Höhe der umgetaus{ten Aktien Aktionär der Gesellschaft und übt als solcher na Maßgabe seines Besißes an Aktien das statutarische Stimmrecht aus. ch4

Die Stimmbere@tigung der Aktionäre regelt \sich von der Per- fektion dieses Vertrages ab in der Weise, daß jede Aktie Cine Stimme gewährt, wogegen die Vorschriften im §. 27 des Gesellschaftsstatuts außer Kraft treten.

Die Bekanntmachung des Angebots erfolgt spätestens vier Wochen vor dem Beginne des Umtausches in den Gesellschaftsblättern. Die- selbe ift se{8mal in Zwischenräumen von einem Monate zu wieder- holen. Zu dem Umtausche wird der Staat eine Frist von mindestens einem Jahre bewilligen.

Den Mitgliedern der Direktion werden die von ihnen in ihrer amtlichen Eigenschaft deponirten Aktien nach dem Uebergange der Verwaltung des Berlin-Anhaltischen Eisenbahnunternehmens auf den Staat alsbald „zurückgegeben. Der Artikel 1V. sub a. des am 26. Juli 1848 Allerhöchst bestätigten Nachtrages zu den Gesellschaftsstatuten wird dahin abgeändert, daß jedes Mitglied des Verwaltungsrathes eine Aktie besißen und für die Dauer seines Amtes deponiren muß. Die bisher über diese Zahl deponirten Aktien werden den Verwal- tung8rathsmitgliedern alsbald nah der Perfektion dieses Vertrages zu- rüdckgegeben. Den Mitgliedern des Verwaltungsrathes bleibt der Um- tausch der von ihnen in ihrer amtlichen Eigenschaft deponirten Aktien bis zur Beendigung der im §8. 9 vorgesehenen Liquidation vorbehalten.

8. 9.

Die Berlin-Anhaltishe Eisenbahngesellschaft räumt dem Staate das Recht ein, nach Ablauf ‘der für den Umtausch der Aktien fest- geseßten Frist (8. 8) zu jeder Zeit das Eigenthum der Berlin-Anhal- tischen Eisenbahn mit ihrem gesammten unbeweglichen und beweglichen Zubehör, insbesondere mit ihrem Betriebsmaterial, überhaupt mit allen an dem Unternehmen der Berlin-Anhaltishen Eisenbahn haf- tenden Rechten und Verpflichtungen zu erwerben und die Auflösung der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellshaft auf Grund der nah- stehenden Bestimmungen ohne Weiteres herbeizuführen. Falls der Staat si hierzu ent\chließt, hat er

1) die sämmtlichen Prioritätsanleihen, sowie alle sonstigen Schulden der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft als Selbst- schuldner zu übernehmen ;

2) an die Liquidatoren einen Kaufpreis von 51 750 000 M. behufs V di Vertheilung an die Inhaber der Aktien zu über- weisen.

Die Aktionäre sind demnächst dur die Gesellschaftsblätter auf- zufordern, binnen einer Frist von drei Monaten ihre Aktien an die Gesellschaftskasse gegen Empfangnahme ihres Antheils an dem Liqui- dationserlôse abzuliefern. Bei Einlösung der Aktien sind die Talons sowie die noch nit zahlfälligen Dividendenscheine mit abzuliefern, widrigenfalls der Geldbetrag der letzteren von dem auf die Aktien entfallenden Betrage in Abzug gebracht wird. j

Dieser Abzug gelangt ers nach Verlauf der Verjährungsfrist zur Auszahlung, wenn innerhalb derselben von anderer Seite ein Anspruch

‘auf Auszahlung nicht erhoben sein sollte.

Die nach Ablauf der angegebenen dreimonatlichen Frist nicht abgehobenen Beträge werden mit der Maßgabe bei der geseßlichen Hinterlegungsstelle eingezahlt, daß die Auszahlung nur gegen Rückgabe der Aktien oder auf Grund eines die Aktien für kraftlos erklärenden rechtskräftigen Auss{lußurtheils erfolgen darf.

Die Liquidation wird für Rechnung des Staats bewirkt.

Behufs der im Falle des Eigenthumserwerbes Seitens des Staates erforderlichen Uebertragung des Grundeigenthums auf den Staat soll derjenige Beamte der Berlin-Anhaltischen Verwaltung zur Abgabe der Auflassungeerklärungen ermächtigt sein, welchen in jedem einzelnen Falle das Königliche Eisenbahnkommissariat zu Berlin, eventuell die an sen „Stelle getretene Eisenbahn- Aufsichtsbehörde benennen wird. M

Die BerlinÆnhaltische Eisenbahngesellschaft is nicht berechtigt, in anderer Weise ihre Auflösung zu beschließen, den Gegenstand ihres Unternehmens zu ändern oder auszudehnen, oder Bestandtheile ihres Eigenthums zu «veräußern bder zu verpfänden, Aktien zu emittiren und Anleihen aufzunehmen.

Der Absatz 2 des §. 69 des Gesellschaftsstatuts wird auf- gehoben.

8, 10.

Das gesammte Beamten- und Dienstpersonal, mit Ausnahme der Mitglieder der Direktion und des Syndikus der Berlin-Anhal- tischen Eisenbahngesellschaft, tritt mit dem Uebergange des Unter- nehmens auf den Staat in den Dienst der Königlichen Verwaltung über, welche die mit jenem Personal zur Zeit des Uebergangs be- stehenden Verträge zu erfüllen hat. Die Pensions-, Wittwen- und Unterstützungskasse der B:amten der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn- gesellschaft bleibt nah dem betreffenden Statut bestehen, wenn nicht mit Zustimmung der beiderseitigen Berechtigten eine Vereinigung der genannten Kasse mit den entsprechenden Kassen der mit der Berlin-Anhaltishen zu einer Verwaltung vereinigten Staatsbahnen oder vom Staate verwalteten Privatbahnen zu Stande kommt.

Der Staat tritt in alle rücksihtlich der erwähnten Kasse von der Berlin-Anhaltishen Bahn übernommenen Verbindlichkeiten ein. Die reglementsmäßigen Rechte der Gesellschaft und der Direktion werden künftig durch die mit der Verwaltung der Berlin-Anhaltischen Eisen- bahn bezichungêweise mit der Funkion des Vorstandes der Gesellschaft (F. 3) betraute Königlihe Behörde ausgeübt. Bei dem Uebergange des Berlin-Anhaltischen Eisenbahnunternehmens auf den Staat erhalten sechs Mitglieder der Direktion und der der Direktion an- gehörende Syndikus der Gesellshaft gegen Aufgabe der ihnen ver- tragsmäßig zustehenden Ansprüche eine von dem Verwaltungsrathe auf insgesammt 906 250 #4 neunhundert und \sechs Tausend zwei- hundert und fünfzig Mark festgeseßte Abfindung, welche aus dem Reserve- resp. Erneuerungsfonds entnommen wird.

Den Mitgliedern der Direktion, welhen nah Vorstehendem eine Abfindung zu gewähren ist, soll jedoch bis zum Ablaufe von 14 Tagen nach Perfektion des Vertrages das Recht zustehen, anstatt der Ab- findung ihre vertragsmäßigen Kompetenzen zu verlangen, in welchem Falle sich die ausgesezte Gesammtabfindungssumme entsprechend ermäßigt.

Ebenso tritt cine Ermäßigung der letzteren ein, wenn ein Ab- kommen wegen des Uebertritts einzelner Direktionsmitglieder in den Staatsdienst getroffen werden sollte, und zwar um die dur dieses Abkommen festzusezenden Beträge.

Den übrigen beiden Mitgliedern der Direktion werden bis zum Ablauf der in thren Anstellungsverträgen festgeseßten Fristen die ihnen zustehenden Kompetenzen und demnächst die ihnen zugesicherten Pen- sionen vom Staate gewährt. 6.11

In Gemäßheit des bereits im 8, 2 erwähnten, unter dem 26. Juni 1878 Allerhö bestätigten Vertrages vom 21, Februar 1878 (vergl. Ges. Samml. pro 1878 S. 286 ad Nr. 16 und 17) hat die Berlin-Anhaltishe Eisenbahngesellshaft den Betrieb und die Verwaltung der zu dem Oberlausitzer Eisenbahnunternehmen gehören- den Strecke Kohlfurt-Falkenberg übernommen. Mit dem Zeitpunkte des Ueberganges der Verwaltung und des Betriebes des Berlin-An- haltishen Eisenbahnunternehmens auf den Staat scheidet die Berlin- Anhaltishe Eisenbahngesellshaft aus dem mit der Oberlausitzer Eisenbahngesellshaft abges{lossenen Vertrage vom 21. Februar 1878 aus, und tritt der Staat mit dem gleichen Zeitpunkte an ihrer Stelle mit denselben Rechten und Pflichten in diesen Vertrag ein, womit sich die O De Eisenbahngesellschaft im §, 21 desselben bereits im Voraus einverstanden erklärt va

Seitens der Königlichen Staatsregierung wird die Genehmigung der Landesvertretung so bald als thunlich herbeigeführt werden. Dieses Abkommen wird hinfällig, wenn zu demselben die landes- gerriene Genehmigung nicht bis zum 1. Juni 1882 erlangt wor- en it. &. 13,

_ Die Bestimmungen dieses Vertrages sollen na dessen Perfektion für die Berlin-Anhaltishe Eisenbahngesellschaft die Geltung statuta-

risch er Bestimmungen haben, so daß also dieser Vertrag als Nactrag zum Gesellschaftéstatute S E :

Der Staat ist berechtigt, alle ‘für ihn aus diesem Vertrage hervorgehenden Rechte und Verpflihtungen auf das Reich zu Über- tragen. A

L. Der Stempel dieses Vertrages bleibt außer Ansaß. Berlin, den 8. März 1882. (L. S8) Fledck. Schmidt. Hoppenstedt, Die Direktion der Berlin-Anhaltishen Cisenbahngesellschaft. Fournier. Siegert. Martini.

. , « « ter Dividendenschein = 12 M.

Aktie Tätt. der Berlin- Anhaltischen ; Eisenbahngesellschaft über zwölf Mark, welche am 1. Juli ... . dem Inhaber dieses Kasse zu Berlin gezahlt werden.

Scheines aus der s D IEN Königliche Eisenbahndirektion. (Trockenstempel.) (Faksimile.)

. . . ter Dividendenschein = 24 Mark

Aktie Litt Nr der Berlin-Anhaltischen s \ Eisenbahngesellschaft über vierundzwanzig Mark, welhe am 2. Januar . ... dem Jn- haber dieses Scheines aus der zu Berlin gezahlt werden. Den en Königliche Eisenbahndirektion.

(Trockenstempel.) (Faksimile)

Sa Lon

Aktie Litt Nr der Berlin-Anhaltischen

Eif enbahnges ellf chaft.

Der Inhaber erhält hiergegen nah vorgängiger Mus Be- [F O8, O

kanntmachung die . . . te Serie Dividendenscheine Nr. . für die folgenden . . . . Jahre nebst Talon. Den ¿Ten Königliche Eisenbahndirektion. (Trockenstempel.)

(Fafksimile.) Berlin, den 25. Mai 1882.

Se. Hoheit der Fürst von Bulgarien is heute früh hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr. Racine is mit Belassung des |

Wohnsißes in Caternberg zum Kreis-Wundarzt des Kreises |

Essen ernannt worden.

Den Oberlechrern Dr. Julius Wiggert und Dr. Adolf Quidde am Gymnasium zu Stargard i./Pom. is} der Pro- fessortitel verliehen worden.

Die Nummer 19 der Gesez-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 8863 das Gesetz, betreffend den Erwerb des Berlin- Anhaltischen Eisenbahnunternehmens für den Staat. Vom 13. Mai 1882; und unter

Nr. 8864 das Gesetz, betreffend die Erweiterung, Ver- vollständigung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahn- neßes. Vom 15, Mai 1882.

Berlin, den 25. Mai 1882

Königliches Geseß-Sammlungs-Amt. Didden.

Bekanntmachung für Seeleute.

Bei den Königlichen Navigations\c{ulen in den Provinzen Ost- S preußen, Westpreußen und Pommern haben die nächsten Prüfungen |

der Steuerleute für große&®Fahrt zu beginnen:

1) Än Barth am 8. Juli d. J. 2) in Stralsund am 17. Juli d. I,, 3) in Grabow a. O. am 24. Juli 4) in Danzig am 2. August d. JI., 5) in Pillau am 10. August d. I., 6) in Memel am 17. August d. I.

Danzig, den 23. Mai 1882.

Der Navigations\chul-Direktor für die Provinzen Ostpreußen,

Westpreußen und Pommern. y Beyer.

2s . I

VéetränntmacGung

Am 12, k. Mts. wird in der hiesigen Staats-Navigationsschule F

mit der näâbsten Seesteuermanns- und Sifferprüfung für große | Fahrt begonnen werden. Die Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete entgegen. Altona, den 24. Mai 1882, Der Vorsitzende der Prüfungs-Kommission: Engel,

Königlicher Navigations-Schuldirektor für die Provinz Scleswig- |

Holstein.

Nichtamlkliches.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 25. Mai. Morgen mit dem 9 Uhr-Zuge nach Berlin, stieg bei Wärter- bude 4 zu Pferde, wohnte der Vorstellung der 3. Garde- Infanterie-Brigade auf dem Tempelhofer Felde bei und empfing in Höchstseinem Palais hierselbst den Fürstbischof von Breslau, Dr. Robert Herzog, und sodann den Bischof von Osnabrück, Dr. Bernhard Höôting. i Hierauf stattete Se. Kaiserliche P der Kronprinz Sr. f ta 7 Hoheit dem Prinzen Carl einen Besuch ab. Í ittags 121/24 Uhr kehrte Se. Kaiserliche Hoheit nah dem Neuen Palais zurück, wo um 3 Uhr zur eer des Geburts- tages Jhrer Majestät der Königin von Großbritannien und artet Kaiserin von Jndien, ein größeres Diner bei den ronprinzlihen Herrschaften siattfand.

Se. Kaiserliche | und Königliche Peer der Kronprinz kam gestern F

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Da Rübenzuckersteuer- un? Branntwein- steuer-Bonifikations-Anerkenntnisse vielfah dis- fontirt und börsenmäßig gehandelt werden, so sind nach einer Cirkularverfügung des Finanz-Ministers, vom 19. d. Mts., diese zu den Werthpapieren im Sinne der Tarifnunmer 4 des Reichsgeseßes vom 1. Juli v. Js. zu rehnenden Anerkenntnisse als für den Handelsverkehr bestimmt anzusehen, und unter- liegen, sofern sie Gegenstand eines in der gedachten Tarif- numnier bezeihneten Geschäfts werden, die betreffenden zur Tarisnummer 4a. oder 4b. gehörigen Schriftstücke den dort bestimmten Ab gaben.

Sind bei einem Gewerbebetriebe mehrere Ge- sellshafter betheiligt, von denen jeder einen fpeziellen Theil der Geschäftsführung übernommen hat, so befreit, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 16. März d. J., dieses Privatabkommen keineswegs die ein- zelnen Gesellschaster von der Verantwortlichkeit für die Ein- haltung der geseßlichen Vorschristen der Gewerbeordnung bei ihrem Gesammtgewerbebetriebe. Demzufolge ist jeder einzelne Gesellschaster bei der Unterlassung der Sorgfalt persönlich für die Verleßung der Vorschristen der Gewerbeordnung \traf- rehtlich verantwortlich, es fei denn, daß der den Fabrikbetrieb leitende Gesellshaster von den anderen Gesellschaftern als deren Stellvertreter im Sinne der 88. 45 und 151 der Ge- werbeordnung bestellt und dessen Kontravention ohne Vorwissen der Vertretenen begangen worden wäre.

Der Chef des Jngenieur-Corps und der Pioniere, General-Lieutenant von Biehler, sowie die General-Lieute- nants von Dreskty, Fnspecteur der 2. Feld-Artillerie-Jn- \pektion, und Wiebe, Jnspecteur der 1. Fuß-Artillerie-Jn- spektion, sind von Dienstreisen hier wieder eingetroffen.

Kiel, 23. Mai. (Kl. Ztg.) Das Kanonenboot „Al- batroß“ dampfte heute Vormittag in den hiesigen Hafen und ging bald darauf ins Dok, um nach einer Grundberüh- rung in den dänischen Gewässern vor dem Abgang nach der ostamerikanishen Station den Schisfsboden einer Besichtigung zu unterwerfen.

Bayern. München, 25. Mai. (W. T. B.) Wie das amtliche Blatt der Erzdiözese München mittheilt, hat in Folge speziellen Auftrags des Erzbischofs das Ordinariat des Erzbisthums München mit Bezug auf die beabsichtigte „sakrilegische“ Pontifikalhandlung des . altkatholishen Bischofs Reinkens in München bei dem Kultus - Minister Ver- wahrung eingelegt.

Der Landtagsabgeordnete und frühere Reichstagsabgeord- nete Karl Heinrich Schmidt, Rath am obersten Gerichts- hofe, ist gestorben.

HDesterreich-Ungarn. Wien, 24, Mai. (W. T. B.) Das Herrenhaus lehnte bei Berathung der Novelle zur Reichsraths-Wahlordnung in namentliher Abstim - mung mit 68 gegen 53 Stimmen den Antrag der Minorität

des Ausschusses auf Uebergang zur Tagesordnung ab und

ging in die Spezialdebatte ein.

Das Abgeordnetenhaus verwarf heute bei Be- rathung des Zolltarifs mit 164 gegen 150 Stimmen den von dem Abgeordnetenhause seiner Zeit beschlossenen, vom Herrenhause abgelehnten Antrag Hallwihs in Betreff der Ge- treidebegünstigungen und trat der mit der Regierungsvorlage identiswen Fassung des Herrenhauses bei. Der Gesegzent- wurf, betreffend die Regulirung der Donau in Ober- Oesterreich, wurde gleichfalls angenommen.

Amtlih wird aus Mostar gemeldet: Am 23. Mai Vormittags hat ein vi,erstündiges Gefecht einer detachirten Truppenabtheilung bei Hanzienye mit etwa 100 Fnsur- genten stattgefunden, welche, nahdem sie auch in die rechte Flanke gefaßt worden, mit einem Verluste von mindestens 12 Todten in die Flucht geshlagen wurden. Verlust der Truppen : ein Leichtverwundeter.

Der „Neuen freien Presse“ wird aus Ragusa ge- meldet: Die Jnsurgenten der Crivoscie, sowie die- jenigen von Ledenice und Ubli sind aus allen ihren Schlupf- winkeln durch die streifenden Truppen vertrieben und ge- zwungen worden, das montenegrinische Gebiet zu übertreten. Die in sehr verwahrlostem Zustande sih befindenden Fnsur- genten sind von den montenegrinishen Kordontruppen nah einigem Sträuben entwaffnet und in der Nähe von Grahovo internirt worden.

25. Mai. (W. T. B.) Amtlih wird gemeldet: Um die Krivoscie aufs Neue von den in den nördlichen Theilen auftauhenden JFnsurgenten zu säubern, wurden Streif- züge gegen Bjelagora vorgenommen, wovei auf der Pazua 15 Jnsurgenten vertrieben wurden. Jnzwischen traf aus Cettinje die Mittheilung ein, daß am 21. d. die Jnsurgenten der Krivoscie, sowie diejenigen von Ledenice Ubli und Orahowaz nach Montenegro überträten, wo sie entwaffnet und nach Niksik abgeführt wurden ; auch die Jnsurgenten von Zubca und Kruzevica sollen am 22. d. nah Montenegro über- getreten sein, da aber eine Bestätigung von militärischer Seite noch fehlt, so werden die Streifzüge fortgesetzt.

Serajewo, 24. Mai. (W. T. B) Die Assenti- rung für die Stadt Serajewo is in muslerhafter Ord- nung beendet. Die Rekruten durchzogen jubelnd die Stadt.

Großbritannien und Jrlaud. London, 23. Mai, (Allg. Corr.) Die Königin, welhe am Sonnabend nah Balmoral übergesiedelt ist, vollendet morgen ihr 63, Lebens- jahr, ein Alter, welhes nur von elf Herrschern Englands, scit der normanishen Eroveruna überschritten worden ist, Am 20. Juni wird die Königin 45 Jahre über das vereinigte Königreih von Großbritannien und Jrland regiert haben, eine Hecrrichastsdauer, die nur von drei englischen Königen überschritten worden ist, nämlich von AUnDO IIL, welcher 56 Jahre regierte, Edward 111, dessen Regierung 50 Jahre dauerte, und Georg 111, dessen Herrschaft si über den langen Zeitraum von 60 Jahren erstreckte.

24. Mai. (W. T. B) Jm Unterhause zeigte Bourke heute an, daß er morgen anfragen werde, ob Sir Charles Dilke an seiner Mittheilung in voriger Woche fest- halte, daß die Pforte die Maßregeln der Westmächte billige, und sprach zugleih die Hoffnung aus, Dilke werde dann gleichzeitig so umfassende Mittheilungen über die Lage machen, wie möglich. Darauf wurde die Debatte über die irishe Zwangsbill fortgeseßt. Der Premier Gladstone unterzog in glänzender, zum Theil leidenschaft- liher Rede, welche wiederholt von lautem Beifall unterbrochen wurde, die Weigerung Dillons, die Gewaltsamkeiten zu ver-

dammen, so lange die Regieruug nicht die Ermissionen ver- damme, einer scharfen Beurtheilung. Dillon verlangte, daß die Negierung die Zwangsbiu aufgebe; er sagte, dann werde die Landliga auf legaler Agitation und Aktion basiren. Aber welches Recht habe irgend Jemand, anzunehmen, daß die Land- liga auf anderer Basis agiren dürfe? Gladstone ersuchte das Haus, die Debatte nicht in die Länge zu ziehen; denn wer diese Bill verhindere, verhindere auch andere wichtige Vor- lagen, darunter die Bill wegen der Pachtrückstände. Nach fünfstündiger Berathung wurde die Debatte über die irische Zwanagsbill auf morgen vertagt.

Der Drucker des Journals „Die Freiheit“, Mertens, ist vor die Assisen verwiesen und seine Freilassung gegen Kaution vom Richter abgelehnt worden.

Frankreich. Paris, 24. Mai. (W. T. B.) Der Consjeils-Präsident und Minister des Aeußern, de Freycinet, muß wegen einer sehr shmerzhaften Backen- ges{chwulst das Bett hüten; der heutige Empfang des diplo- matischen Corps is daher abbestellt worden.

Nachrichten aus London zufolge sind die Beziehungen der Mächie hinsihtlich der egyptishen Angelegen - heiten nach wie vor ausgezeichnete, und dürften England und Frankreich, im Falle die englisch:französishe Flotten- demonjstration sich als unwirksam erweisen sollte, die Ent- scheidung über die weiterhin zu ergreifenden Mittel zur Wie- derherstellung der Ordnung und Sicherheit in Egypten, den

Mächten unterbreiten.

Marseille, 24. Mai. (W. T. B) Nahhrihten aus Oran zufolge konzentriren sich Operationskolonnen unter dem Kommando des Generals Délebecque in Süd- Oran. Leßterer hat sich nach Mecheria begeben, um die Ope- rationen zu leiten und den Fnsurgenten einen entscheidenden Schlag beizubringen. Spione melden, daß Bou-Amema, welcher sih außer dem Bereich der französishen Waffen hielt, seine Banden wieder gesammelt und konzentrirt habe. Es ist Besehl ertheilt worden, gegen denselben eine kombinirte Aktion zu versuchen.

Italien. Rom, 24. Mai. (W. T. B.) Die Kam- mer der Deputirten nahm heute den einzigen Artikel des Geseßentwurss an, welcher die Regierung ermächtigt, die Handels- und Schiffahrtsverträge mit Belgien, Eng- land, Deutschland, der Schweiz und Spanien, und zwar nicht über den 30, Juni 1883 hinaus, zu verlängern. Auch die beiden hierauf bezüglichen, gestern gemeldeten Tagesordnungen wurden angenommen.

Türkei. Konstantinopel, 24 Mai. (W. T. B) Frankreih und England haben ihre Ansichten über die neueste Forderung der Pforte wegen der Zurückberufung der Geschwader ausgetausht und dem Marquis von Noailles und resp. dem Lord Dufferin hierauf bezüg- liche identishe Noten zugehen lassen. Diese haben darauf- hin der Pforte erklärt, daß die Geschwader die egyp- tischen Gewässer sofort verlassen würden, sobald die nor- male Lage wiederhergestellt sei. Frankreih und England wünschten lebhafter noch als die Pforte, der Schiffs- demonstration keine weitere Ausdehnung zu geben, würden gern so bald als möglich die Schiffe zurückziehen, wären aber einig in dem Wunsche, einen normalen, Dauer v2rbürgenden Zustand der Dinge in Egypten sicher zu stellen.

Nachrichten aus Pristina signalisiren neue Ein - fälle bulgarisher Briganten, welhe in zwei Ren- dret mit türkischen Truppen 8 Todte und 4 Verwundete verloren.

Numänien. Bukavrest, 24. Mai. (W. T. B.) Die Kammer der Deputirten nahm mit 60 gegen 5 Stimmen die Geseßvorlage an, wonach die Regierung ermächtigt wird, die Gesellschaft der rumänischen Eisenbahnen zu liqu- diren und den Siß der Gesellshaft nah Bukarest zu verlegen.

Nußlaud und Polen. St. Petersburg, 25. Mai. (W. T. B,) Graf Loris Melikoff hat ih gestern nach Peterhof begeben ; der ehemalige Kriegs-Minister Miljutin soll nah St. Petersburg zurückkehren. Großfürst Kon- stantin ist gestern in Yalta eingetroffen.

Wie hiesigen Blättern aus Kiew gemeldet wird, hat der dortige General-Gouverneur Drentelen in Folge böswil- liger Aussprengung von Gerüchten über bevorstehende neue Exzesse gegen die jüdische Bevölkerung an die Bewohner Baltas die Erklärung - gerichtet, daß alle Urheber solcher Exzesse und alle Aufwiegler zu denselben durch das Kriegs - gericht bestraft werden würden, und daß, falls die Polizei - maßregeln zur Unterdrückung von Exzessen niht ausreichend sein sollten, dies6-mit Waffengewalt niedergeshlagen werden würden. Der Polizeimeister von Balta fordert die jüdische Bevölkerung auf, ruhig zu sein, und garantirt die sofortige Niederschlagung jedes Exzesses.

Afrika. Egypten. Kairo, 24, Mai. (W. T. B.) Das Ministerium seßt die militärischen Vorbereitun- gen fort. Nach Alexandrien sind 400, nach Damiette 200 Artilleristen geshick worden; an der Küste wird eine Reihe von Torpillos gelegt. Alle egyptishen Offiziere, von den Ge- neralen ab, sind gestern in die Kaserne Abdin beordert und veranlaßt worden, zu s{hwören, daß sie die Regierung gegen die FJntervention vertheidigen würden. Dieselbe Verpflichtung wollte man auch von den Beduinen-Scheiks fordern, diese aber lehnten eine Verbindlichkeit, einer türkishen Jntervention \ih zu widerseßen, ab. Die Geschwader haben Verpflegungs- kontrakte für drei Monate abgeschlossen.

Da die Unterhandlungen mit Arabi Bey kein Er- gebniß gehabt haben, so erbaten die Konsuln Englands und Frankreichs von ihren Regierungen neue JFnstruktionen, die heute Abend erwartet werden.

Zeitungsstimnmen.

Die „Schlesische Zeitung“ entnimmt dem „Bunz- lauer Stadtblatte“ folgenden A En

Die dreitägiaen Debatten des Reichstages über das Taback- monopol haben allen Parteien Gelegenheit gegeben, \sich über die Steuerreform im Allgemeinen und das Monopol im Besonderen aus- zusprehen. Aber uns will bedünken, daß die Gegner des Monopols dabei einen sehr einseitigen Standpunkt einnahmen; sie be- \{äftigten si viel zu viel mit der Monopolform als solcher, statt das finanzielle Bedürfniß zu würdigen, welches die verbündeten Regierungen überhaupt ers dazu veranlaßt hat, das Tabadck- monopol in Vorschlag zu bringen. Wir haben von Neuem alle mög- liben und unmöglihen Einwendungen zu hören bekommen, die si auf politishe und wirthscaftlibe Gründe stützen, es sind allerhand Theorien über das Monopol an sich aufgestellt worden, wie sie {hon

längst aus der gegnerishen Presse, wie aus den Schriften mandesfterliber Nationalökonomen bekannt sind; die vermeint- liden Nachtheile des Monopols sind oft in phantastischen Ueber- treibungen geschildert ‘worden furz, die Gegner haben si alle Mühe gegeben, das Volk vor den zu erwartenden Gefahren politis{er, finanzieller und wirthschaftliher Natur gruselig zu machen und die eUnpopularität“ des Monopols womöglich noch zu steigern. Die vor- gebrachten Cin'wände sind Behauptungen, welche in keiner Weise mehr Gewicht für sich in Anspruch nehmen können, als die gegentheiligen; ja ein Hinblick auf die Länder, welhe das Tabackmonopol besitzen, genügt, um jene Behauptungen, wenn nicht zu entkräftigen, so doch schwer zu erschüttern

Unseres Erachtens nach hätte die Opposition den Hauptangriff gegen die finanziellen Gründe rihten müssen, die für die Einführung des Monopols - von den verbündeten Regierungen geltend gemacht worden find. Sie hätte beweisen müssen, daß die Vermehrung der Reichseinnahmen nit nothwendig, sondern die Sistirung der Steuer- reform wünschenswerth sei. Es hätte dargelegt werden müssen, daß die Kommunen und Sieuerzahler keiner Erleichterung bedürfen und daß die Einzelstaaten sih selbst helfen können; es hätte verlangt werden müssen, daß zur Befriedigung der vorhandenen Bedürfnisse der Staaten, Gemeinden und Steuerzahler die Schraube der direkten Steuern noch mehr angezogen werden müsse. Das ist alles nicht geschehen, weil hiermit nnleugbare schwere Uebelstände in leichtfertiger Weise geleugnet und Unmögliches verlangt worden wäre. Die Fortscbrittspartei und die liberale Vereinigung (Sezessionisten) machten sih die Sache leiht und ignorirten das finanzielle Be- dürfniß, wie sie sich auch überhaupt gegen die Ausbildung der in- direkten Besteuerungsform erklärten. Dagegen stehen sämmtliche andere Parteien der Steuerreform, deren Wesen eben in der Umwand- lung der drüenden direkten Lasten in indirekte Abgaben besteht, sympathisch gegenüber, wie sie auch nicht anders können, ohne mit ibrer bisherigen Haltung in Widerspruch zu gerathen. Aber bei der Monopoldebatte haben sie das sonst von ihnen anerkannte Bedürfniß in den Hintergrund gedrängt, weil sie dann vor die Frage gestellt worden wären, was zur Befriedigung desselben zu thun sei; es sind deshalb von ihnen auch keinerlei Vorschläge gemaht worden, welche annähernd ein gleich brauchbares Mittel zur Erfüllung der fir.anziellen Zwecke enthielten.

___ Diejenigen, welche dem Monopol das Wort geredet, thaten es in voller und richtiger Konsequenz, indem sie das Bedürfniß aner- kannten und sich außer Stande erklärten, einen besseren Vorschlag als denjenigen der verbündeten Regierungen zu machen. Auch die Regierungen haben keine Vorliebe für das Monopol, auch nibt für Vermehrung der indirekten Steuern an sich. Nur die Erwägung der thatsächlihen finanziellen Lage und der Noth- wendigkeit, den Gemeinden und den Steuerzahlern eine Erleichterung zu verschaffen, sowie die gewissenhafte Prüfung, daß dies am leichtesten und erfolgreichsten durch das Tabackmonopol geschehen könne, haben sie zu ihrem Vorschlage geführt, und derselbe muß so lange als berechtigt bestehen bleiben, bis die Parteien das Gegentheil nah- gewiesen. Das ist bisher nicht geschehen; ja in dem Umstande, das dies nit cinmal versuht worden, liegt ein indirektes Anerkenntni

des Standpunktes der Regierungen. Wir sehen hierin das eigentliche Ergebniß der bisherigen Debatten.

Das „Kleine Journal“ bespricht die Resolution der Tabackmonopol-Kommission, „daß aus den im erfreulichen Steigen begriffenen Einnahmen sowohl des Reiches wie der Einzelstaaten voraussichtlich die nöthigen Mittel gewonnen werden können, um bei einiger Sparsamkeit die Bedürfnisse des Staates zu befriedigen und auch etwa bestehenden Mängeln in der Zoll- und Steuergeseßgebung abzuhelfen“ :

Die ganze Weisheit, sagt das „K. J.“, läuft auf die „Sparsamkeit “hin- aus, und zwar soll \chon „einige Sparsamkeit“ genügen. Wir möchten nun gern wissen, worin dieselbe eigentlich bestehen soll. Daß sie in den Ausgaben für höhere Kulturzwecke und für Beamtengehälter nicht bestehen kann, braubt wohl kaum erst hier hervorgehoben zu werden. Die Klage, daß der Staat zu wenig für höhere Kulturzwecke thue, daß seit Jahren nöthige Bauten und Anlagen unterblieben sind und immer auf die Zukunft vertröstet werden, brauchen wir nicht erst hervorzuheben .. . . Seit Jahren isl die Nothwendigkeit der Erhöhung der Beamten- und Lehrergehälter allseitig anerkannt, aber es fehlt an Geld. Seit Jahren beklagen sich zahllose Kreise, daß sie keine Chausseen, keine Vicinalwege bauen können, weil ihnen die Mittel dazu fehlen ; in vielen Kreisen sind noch keine Eisenbahnen angelegt, die Schullasten sind für viele Städte und Dörfer un- ers{winglih ho, und trotz alledem \priht man von Sparsamkeit, während man doch daran denken sollte, wie die Mittel beschafft werden können, um diese hohen und wichtigen Kulturaufgaben zu er- füllen, welwe dem Staate obliegen.

Also auf diesem Gebiete kann nicht gespart werden. Wenn die Herren Kommissionsmitglieder dennoch von Sparsamkeit sprechen, so haben sie si die Sache nicht ordentlih überlegt oder es \steckt noch etwas anderes im Hintergrunde.

Nachdem in dem Artikel dann ausgeführt ist, daß keinen- falls am Militärwesen gespart werden könne, heißt es weiter :

Wir fragen nun, wo soll denn nur die Sparsamkeit angelegt werden, um alle Bedürfnisse des Staates zu befriedigen und die Mängel in der Zoll- und Steuergesetzgebung zu beseitigen.

Wir haben gezeigt, daß bei den jetzigen Steuerverhältnifsen es geradezu unmöglich ist, alle Bedürfnisse des Staates zu befriedigen, daß wir noch immer zablreihen Erfordernissen niht genügen können und sih darüber viele Klagen erheben ___ Die Herstellung eines Gleichgewihts der Kommunalsteuern, die in einzelnen Gemeinden über 600%/% der Einkommensteuer betragen, ist undurchführbar, cine Erhöhung der direkten Steuern läßt sich nicht herstellen, während eine Ermäßigung derselben durchaus ge- boten, ja unumgänglich nothwendig ist. Die Beseitigung des Scbulgeldes in den Volksschulen, das für die ärmeren Volks- klassen so ungemein drückend i, dessen Erhebung auc den klaren Bestimmungen der preuyzishen Verfassung widerspricht, ist gegenwärtig ganz unmöglih, wenn man die Gemeinden nicht zum Bankerott und die Unzufriedenheit der arbeitenden Klassen niht zum Ueberfließen treiben will.

Es bleibt also nibts Anderes übrig, als neue indirekte Steuern einzuführen, um alle diese Erfordernisse zu erfüllen

Die „Nürnberger Presse“ bemerkt über die Be- drückung der Tabackbauern dur die Händler:

Rede man ja nit von freier Konkurrenz! Die Händler kom- men über den Preis überein und der Tabackbauer ist vollständig in ihren Händen. In einigen Gegenden der Pfalz hatten sib die Bauern zur Gründung von Tabadcklagern vereinigt in der Hoffnung, direkt an die Fabrikanten verkaufen zu können: Sie konnten jedochþ nicht aufkommen gegen die ver- bündete Händlerschaft, die ebenso die Fabrikanten wie die Bauern in ihrer Abhängigkeit zu erhalten weiß, Nah kurzer Zeit mußten die Lagerhäuser wieder aufgelöst werden und die Bauern \ich den Händlern wieder auf Gnade und Ungnade übergeben. Wenn nan gesehen hat, wie den Bauern, besonders jenen, die von den Händlern Vorschüsse haben, ihre Ernte abgedrückt wird, welche Finten ge- braucht werden, um die Preise nieder zu halten, wenn man die Klagen dieser Leute, daß sie sich das game Jahr plagen dürfen, um eine Anzahl Händler reich zu maden, ge- bört hat, wenn man weiß, wie der Taback, sobald er den Besitz des Produzenten verlassen, um 30—70%/, im Preise steigt, so begreift man, daß die Tabackbauern um das Monopol petitioniren und die landwirthschaftlihen Vereine ihre Gutachten für dasselbe abgeben.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

, Die englische geographishe Gesellschaft hielt am Dienstag in dem Theater der Londoner Universität unter dem Vorsiß des Präsidenten, Lord Aberdeen, ihre Jahresversammlung, in welcher