1882 / 123 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

S n ae L L E

und bis dahin nit vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus- gezahlt werden. : ;

Mit diesem Anleihescheine find balbjährige Zinsscheine bis zum 2. Januar 1886 ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige peiträume ausgegeben werden.

Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Gemeindekasse der Gemeinde zu Diez oder bei der Deutschen Genossenschaftsbank von Soergel, Parrisius und Cie. in Berlin oder deren Kommandite in rankfurt a. M. gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe eigedruckten Anweisung.

Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zins\cheinreihe an den Inhaber des nleihescheins, sofern dessen Vorzeigung retzeitig gesehen ift.

ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Gemeinde Diez mit ihrem (ganzen amtlich auf 372 700 M ge- s{chäßten) Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Diez, den . ten 188 ,

Der Gemeinderath der Gemeinde Diez. Der Bürgermeister. Die Mitglieder.

Provinz Hessen-Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden. Zinss {ein

: : . ._. . Reihe zu dem Anleiheschein der Stadtgemeinde Diez . . . . Ausgabe, Buch- e M B Á M. E Prozent Zinsen

Der Inhaber dieses Zins fängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen des vorbezeichne- ten Anleihescheine T 18 .. bis E 18... Mi H bei der Gemeinde-

1B Der Gemeinderath von Diez. : Der Bürgermeister. Die Mitglieder. Dieser Zinsschein ift ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht a he I E Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der Falligkeit erhoben wird.

Anm erkung. Die Namensuntershriften des Bürgermeisters und der übrigen Mitglieder des Gemeinderaths können mit Lettern oder Facsimile-Stempeln gedrudt werden, do muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namenêunterschrift eines Kontrolbeamten ver- sehen werden.

Provinz Hessen-Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden. j i Anweisung zu dem Anleiheschein der Stadtgemeinde Diez . Ausgabe, Buch- N Wes

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Nückgabe zu dem obigen Anleiheschein die . te Reihe von Zinsscheinen für i fünf Jahre vom 2. Januar 1886 ab bei der Gemeindekasse zu Diez, oder dur für den Inhaber kostenfreie Vermittelung der Deutschen Genosfsenschafts-Bank Soergel, Parrisius und Cie. in Berlin oder deren Kommandite in Frankfurt a. M., sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen fich auêsweisenden Inhaber des Anleihescheines da- gegen Widerspru erhoben wird.

iez, den . . ten O Der Gemeinderath von Diez. Der Bürgermeister. Die Mitglieter.

Anmerkung. Die Namenèêunterschriften des Bürgermeisters und der übrigen Mitglieder des Gemeinderaths können mit Lettern oder Facsimile-Stempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung

mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver- sehen werden,

Justiz-Ministerium.

Verseßt sind: der Amtsgerichts-Rath Thilo in Friede- berg an das Amtsgericht in Cottbus, der Amtsgerichts-Nath Kolshorn in Berlin und der Amtsgerichts-Nath Schmidt in Finsterwalde als Landgerichts: Räthe an das Landgericht I. in g N b

em Amtsrichter Dr, Osius in Werden ist die nacge- suchte Dienstentlassung ertheilt. s 9a

Dem Ersten Staatsanwalt Sievers in Verden ist die nahgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Justiz-Rath Dr. Goose bei dem Landgericht in Essen und der Gerichtsassessor Breslauer bei dem Amtsgericht in E, Lis

n der Liste der Nechtsanwälte ist gelösht: der Nechts- anwalt Nichter in Lübbenau bei dem Stader it in Coba,

Dem Notar, Justiz-Rath Pi ck ering in Marienburg ist die nahgesuchte Dienstentlassung ertheilt.

Der Ober-Landesgerihts-Rath Flierdl in Cöln, der Landgerichts-Nath Haslinger in Breslau, der Amtsgerichts-

Rath Danneil in Stendal und der Rechtsanwalt und N Sghiebler in Essen sind gestorben. E ind Notar

Ministerium der öffentlihen Arbeiten,

Der bei der Königlichen Regierung in Frankfurt a als technischer ülfsarbeiter angestellte BauinspekttcL GN) mann ist na Berlin verseßt und demselben ei Baubeamten-Stelle i

des Da ns „Ver Kreis-Bauinspektor öller zu Solingen ist in gleicher Amktseigenschast nah Düsseldorf verseßt. N E

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Der Kassensekretär Krebs ist zum Kassi , Staasschulden-Tilgungskasse ernannt, ô ssirer bei der

Bekanntmachung, Die am 1, Januar k. J. zu tilgenden S uldverschrei der Staatsanele vom Fahre 1868 A, E Mahn

am 15. uni d. J, Vormittags 11 Uhr, in unserm Si ungszimmer, Oranienstraße 92, im Beisein eines Notars öffentlich durch das Loos gezogen.

Die gezogenen Schuldverschreibungen werden demnächst

l ; die

nach den Nummern und Beträgen durch Zeitungen und Amts- Sliehlis Jhrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Berlin, den 23, Mai 1882 A

, Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin und Fhrer Durchlaucht der Prinzessin Friedrich von Hohenzollern, an JZhre Hoheiten Be vhiauguen den Priafen-Meiningen und Anhalt, JZhre s e en Prinze iedri “wn crbvn gge Reus zen Friedrih von Hohenzollern, den Anhalt, an den Rei sfanzler Fürsten von an den General-Feldmarschall Grafen Moltke, an kom-

blätter bekannt gemacht,

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker. « Michelly,

Abgereist: Se, Excellenz der Vize-Präsident des König- lichen Staats-Ministeriums, Vinister des t L kamer nah Ober-Bayern. E nes heren vou R

über die Potsdan ergangen an Zhre Kaiserliche

ab zur Ausgabe gelan t, enthält unter Nr. 8865 da x j

1. Apri 1882/83. Vom 14. Mai 1882. Berlin, den 27. Mai 1882. Königliches Geseß-Sammlungs-Amt. Didden.

ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Hannover und Hessen-:Nassau. Vom 12. April 1882; unter

eignung eines Abschnittes vom

an das Neich. Vom 17. ; unter

20. Mai 1882; und unter

waltung des durch das Geseß vom 13. Mai d.

nehmens, Berlin, den 27, Mai 1882. Königliches Geseß-Sammlungs-Amt. Didden.

Bekanntmathung.

Die nacstehende Verhandlung:

Geschehèn Berlin, den 13. Mai 1882,

Auf Grund der 8, 46, 47 und 48 des Rentenbank-Gesetzes

vom 2. März 1850 wurden an ausgeloosten Rentenbriefen der

Provinz Brandenburg, welhe nach dem vom mitunterzeichneten

Provinzial-Rentmeister vorgelegten Verzeichnisse gegen Baarzahlung zurückgegeben sind und zwar:

92 Stück Litt. A. à 3000 M. 276 000 M.

34 e B. à 1500 A 51 000 M.

E 0.à 300 K= 3150 æ

80 ü Da T0 M 6 000 M.

bst pu a e E e d 364 500 M.

ne en dazu gehörigen, im vorgedachten erzeichnisse aufgeführten

473 Stück Coupons und 311 Talons heute in On

Unterzeichneten dur Feuer vernichtet.

__ Auch wurden hierbei die in dem nämlichen Verzeichnisse aufge-

führten, niht mehr fällig gewordenen 5 Zinscoupons, welche erst

nah der Verbrennung der betreffenden Rentenbriefe einaelsfot f; ebenfalls vernitet, : ff entenbriefe eingelöset sind,

V. g. U. gez. Lazarus, Justizrath als Abgeordneter des L rovinzial-Landtages. gez. Maß, Bürgerme ster als MProvinzial- Landtagsabgeordneter. gez. Krem\, f, Notar. U 8,

a. , gez. Küsel, Provinzial-Rentmeister. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebra L Berlin, den 16. 2 R as i 12°, Könfglihe Direktion dêr, Renkenbank für die Provinz Brandenburg. intelen.,

Schreiber, Budthhalter,

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 27. Mai. hre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Aa G ei, Aga die Kronprinzessin kamen gestern Morgen mit Sr. König- lichen Hoheit dem Prinzen Heinrich sowie Jhren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe nach Berlin, um der großen Parade beizuwohnen.

E Kaiserliche Hoheit der Kronprinz nahm in Höchstseinem Palais Vorträge entgegen und empfing um 2/5 Uhr den Unter-Staatssekretär Viarcard, um 3 Uhr den Staats-Minister Maybach und um 31/, Uhr mit Jhrer Kaiser- lichen Hoheit der Kronprinzessin den am hiesigen Hofe neu- accreditirten Gesandten der Vereinigten Staaten, Mr. Sargent.

Um 4 Uhr nahmen die Höchsten Herrschaften an dem Galadiner im Weißen Saale Theil und wohnten darauf der “Ls i Rue bei.

ah Schuß derselben kehrte Zhre Kaiserliche oheit di Kronprinzessin nah dem Neuen Palais zurü, Patoei Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz noch den Schluß der Auf- führung des „Julius Cäsar“ durch die Herzoglih sasen- meiningensche Hoftheatergesellschaft anhörte und sodann mit

Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen einrih um 11 dem Neuen Palais zurückehrte, zen Heinri um 11 Uhr nach

. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm suite des 1. Garde-Regiments d. F. und oumándiet enstleistung bei dem Garde-Husaren-Regiment, ist au

la suite dieses Regiments gestellt worden.

. Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Maje tät des Kaisers und Königs fand heute Vormittaz I König: lihen Stadtschlo}e zu Potsdam die feierliche Nagelung der Fahnen statt, welhe Se. Majestät laut Kabinets-Ordre vom 13. d. M. den im vergangenen Jahre errihteten 9 JIn- fanterie-Regimentern, dem Eisenbahn-Regiment und den Pio- nier-Bataillonen Nr. 15 und 16 verliehen haben.

Dem feierlichen Akte ging um 10 Uhr die Frühjahrs- Parade voran, welche Se. jestät der Kaiser und König

Gfier waren | i 1 oheiten den ronprinzen und die Kron prinzessin, Jhre Königlichen Hoheiten

Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses ein-

en-Meiningen, Zhrer Königlichen Hoheit der Herzogin

und den Prinzen Eduard v

mandirenden General des Garde-Corps, den Gouverneur von

Die Nummer 20 der Geseß-Sammlung, welche von heute

s Gesetz, betreffend die Feststellung eines Na@trages zum Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom

Die Nummer 21 der Geseß-Sammlung, welche von heute

Nr. 8866 däs Geseß, betreffend die Verjährungsfristen bei öffentlichen Abgaben in den Provinzen Sch Di BOIRE

Nr. 8867 das Gese, betreffend die unentgeltliche Ueber- ßen Thiergarten in Berlin

Nr. 8868 das Geseß, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten. Vom

Nr. 8869 den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Mai 1882, betreffend Einseßung einer Königlichen Direktion für die Ver:

| J. auf den Staat übergehenden Berlin - Anhaltischen Elen

Berlin, den Kriegs-Minister, an dea fommandbirenden General des IIl, Armee-Corps, an den General der Kavallerie Grafen von Brandenburg Ik, an den General-Jnspecteur der Artillerie den General-Jnspecteur des Jngenieur-Corps, den General: Inspecteur des Militär - Erziehungs- und Bildungswesens an die General-Lieutenants von Kleist und Bronsart von Shellendorff, den Kommandanten von Potsdam, an die General-Adjutanten, Generale à la suite und die Flügel: Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs.

Die Fahnen lagen im Marmorsaale bereit. Zu denselben stellten sich die anwesenden Negiments- bez. Bataillons-Com- mandeure, und zwar an der oberen Spiße der Fahne, vor ihren resp. Offizieren und Unteroffizieren auf. Jedem dieser Commandeure wurde ein Hammer übergeben, __ Leßtere erfolgte, nachdem des Königs Ma: jestät den ersten Nagel und für Jhre Majestät die Kaiserin und Königin den zweiten Nagel eingeschlagen hatten, dur JFhre Kaiferlichen „und Königlichen Hoheiten den Kro nprinzen und die Kronprinzessin, dur) Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm einmal für Sich, dann für die Prinzessin Gemahlin, Königliche Hoheit, dann für den neugeborenen Prinzen. Der Hammer ging fodann weiter durch die Hände der anderen Hödsten Herrschaften und der zur Feier befohlenen anderen Personen, soweit dieselben erschienen waren. i leßten Schläge vollzogen die Commandeure und die anwesen: den Offiziere der Truppentheile sowie die zu jeder Fahne kommandirten Unteroffiziere.

Hiermit erreichte der feierliche Akt sein Ende.

Im 9. 9c, des Reichsgeseßes vom 1. Juli v. Js. sind unter V erträgen“, nah einer Cirkularverfügung des Finanz-Ministers, vom 17. d. M. nicht von beiden Kontra- henten vollzogene Beurkundungen eines mehrseitigen Rechts- geschäfts (Vertragsurkunden) zu verstehen; vielmehr sollen durch den S. 9c. Rechtsgeschäfte der in der Tarif: nummer 4a. bezeihneten Art über die dort gedachten Gegenstände der Reichsstempelabgabe allgemein dann entzogen werden, wenn sie im Sinne des Stempel- gescßes niht dem kaufmännischen Verkehre angehören (cfr, die Motive zu 8. 9 a. a. O. und Art. 271 Nr. 1, 272 Nr. L 273 des Handelsgeseßbuces). Ob über diese RNechtsgeschäfte Vertragsurkunden der obengedachhten Art oder nur einseitige Schriftstücke ausgestellt werden, kommt dabei nit in Betracht die Annahme im Schlußsaße des 8§. 9 ist, wie die Motive ausdrüdlih bezeugen, nicht wegen der Form der Schriftstücke, sondern wegen der regelmäßig anzunehnmenden Unkenntniß des

Unterhändlers über die Bestimmung der verhandelten Sachen angeordnet worden.

Eine größere Zahl von Bauführern hatte vor Kurzem an den Minister der öffentlihen Arbeiten das Gesuch gerichtet, die Kandidaten der Baukunst na Ablegung der ersten Staats- prüfung zu „RNegierungs- Bauführern“ ernennen und die bereits ernannten Bauführer zur Führung dieses Titels ermächtigen zu wollen. Wie das „Centralbl. der Bauv mit- theilt, hat der Minister diesem Gesuche entsprochen.

gemäß sollen die auf Grund der ersten Staatsprüfung im Bau- und Maschinenfach zU ernennenden Bauführer und Ma- schinenbauführer, um dieselben von den niht geprüften Tech- nikern unterscheiden zu können, fortan zu „Regierungs-Bau- führern“ beziehungsweise zu „Regierungs-Maschinen- gs E M De gi die bereits ernannten

auführer un ajhinenbauführer ebenfalls ermächti i

diese Titel zu führen. y | A0 0n,

Die Einnahmen der Post- und Telegraphen - verwaltung des Neichs haben für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres b's zum Schluß des Monats April 1882 11 592365 M betragen (326 919 M mehr als in demselben

Zeitraum des Vorjahres), die der Reichs-Eisenbahnverwaltun 3401 700 M (+ 100 486 M). : s

Die Verwaltung des „Neihs- und Staats- Anzeigers“ hat in dem Etatsjahr 1881/82 einen Netto- Ueberschuß von 134 232,86 M6 ergeben. Von diesem Betrage Ca n E ti A ein Drittel mit 44 744,29 M, waäyrend zwei Drittel, also 89 488,57 M, der preußi

Staatskasse zufließen. E

Madtht ein vor der Hauptverhandlung von dem Unter- suhungsrichter vernommener Zeuge in der Hauptverhand- lung von seinem Rechte, das Zeugniß zu verweigern Gebrauch, so kann, nah einem Urtheil des Reichsgericts, 111, Strafsenats, vom 23. März d. J, das Gericht den

Untersuchu ngsrihter als Zeugen über die Angaben jenes Zeugen vernehmen.

Wee NbnIgliO {chwedis{- norwegishe Ge andte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Baron von Bildt, n Berlin mit längerem Urlaub verlassen, Während seiner Abwesenheit fungirt als interimistisher Geschäftsträger der Legations- sekretär von Adelborg.

L Der Remonte-Jnspecteur, General-Lieutenant von Rauch ist von der Musterung der Remont:n in den Remontedepots Ostpreußen hierher zurückgekehrt.

Kiel, 26. Mai. (W. T. B.) Das aus den Schiffen „Friedrich Carl“, „Friedrih der Große“, „Kronprinz“ „Preußen“ und „Grille“ bestehende Uebungsgeshwader

ist heute Nachmittag 2 Uhr in den hiesigen Hafen eingelaufen,

Bayern. München, 25, Mai. (Allg. Ztg) Der

Einzug des Prinzen und der Prinzessin Arnuly fand heute Mittag 12 Uhr programmmäßig bei schönsten

Wetter unter lebhafter Theilnahwe der Bevölkerun die festlih geshmüdckten Straßen statt. erung durch

Braunschweig. Braunschweig, 26. Mai, (W. T, B.)

Der Landtag ist bis zum November vertagt worden,

Oesterreich-Ungarn. Wien, 2, Mai. (W. %. B.)

Das Herrenhaus nahm heute die Wahlen für die Dele- gation vor, worauf der Minister-Präsident, Graf Taaffe, im Auftrag des Kaisers den Reichsrath vertagte.

Einer Erklärung der „Wiener Abendpost“ zufolge hat

die Regierung von der Länderbank keine 15 000 Stüdck Aktien der Franz-Josefbahn übernommen und steht daher auch nicht bezüglih der Begebung derselben mit der Boden-

k

reditanstalt in Unterhandlung,

welhe sich des Mißbrauchs

Nach einer Meldung der „Polit, Corresp.“ aus Serajewo ist daselbst auch die Stellung der zweiten Altersklasse gestern glücklih beendet worden. Es meldeten sich nachträglich noch vier Freiwillige, von denen zwei assentirt wurden. Jn Banjaluka verlief die am 24 d. vorgenommene Loosung in musterhafter Ordnung; die zur Stellung Ver- pflihteten waren fast vollzählig ershienen. Von mehreren sich freiwillig Meldenden wurden einige assentirt.

27. Mai. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Lageblatts“ aus Gravoso haben außer der Bande Vukalovics sämmtliche Fnsurgentenbanden in der Crivoscie, im Ganzen 546 Mann, die Waffen gestreckt. Die Auf- lösung des Hauptquartiers in Ragusa und die Zurüc- beförderung der Reservisten stehe demnächst bevor.

Pest, 26. Mai. (W. T. B.) Das Unterhaus hat heute mit 222 gegen 139 Stimmen die sür die Pazifikation von Bosnien und der Herzegowina beantragte Kredit- forderung bewilligt. Jm Laufe der Debatte erklärte der Minister-Präsident Tisza, die Regierung werde auch künstig bestrebt sein, das übernommene Mandat zu erfüllen, ohne daß so große Opser erforderlih werden dürften, wie diesmal dur die vollständige Durchführung der Pazifikation und die Vers vollständigung der Administration in Ansp:.uch genommen wurden. „Uebrigens wird sich die Regierung an die durch die Verträge ihr zuerkannten Nechte und Pflichten halten, welche an keine Zeit cebunden sind, und bei deren Ausfüh- rungêmodalitäten wir, wenn au nicht aus\cließlich zu be- stimmen haben, doch jedenfalls die Hauptfaktoren sein werden.“

27. Mai. (W. T. B.) Das Unterhaus nahm in dritter Lesung den Pazifikationskredit an. Nächste Sigzung am 2. Juni.

Großbritannien und Jrland. London, 26. Mai. (W. T. B.) Jn der keutigen Unterhaussißung verlangte Lawson anläßlih des von Gladstone gestellten Antrages auf Vertagung des Hauses bis zum Donnerstag, die Regierung solle si verpflichten, in Egypten keine Gewalt- maßregeln ohne vorherige Einwilligung des Parlamentes an- zuwenden. Gladstone erwiderte: es sei für die Regierung un- möglich, eine solhe Verpflichtung einzugehen, obschon keine sihtbare Wahrscheinlichkeit einer Anwendung der Gewalt vor- handen sei, Die Souveränetät des Sultans müsse respektirt werden, und jeder Versuch, dieselbe in solchen Fällen, wie in dem gegenwärtigen, zu stören, würde weder weise noch auch mit ven Ansichten der anderen Mächte verträglich sein. Die jeßige Debatte könne nur nadh-

theilig wirken. Die englishe und französishe Negierung be-

fänden sich in vollständiger Uebereinstimmung hinsichtlich der Politik in Egypten; die Beziehungen zu Frankreich scien wäh- rend des Krimkrieges niht enger gewesen als jeßt in Bezug auf Egypten. Gladstone erklärte schließlich, er halte ohne Vorbehalt an den hoffnungsvollen, ja selbst erfreulichen An- sichtcn fest, welche Dilke und Lord Granville hinsihtlih der wahrscheinli eintretenden Ereignisse in Egypten ausgesprochen hätien. Northcote bemerkte, die Erklärung Gladstone's sei nicht gerade beruhigend, aber es sei selbstverständlich, daß cine verfrühte Diskussion unerwünscht sein müsse. Später seßte das Haus die Spezialdebatte der irischen Zwangsbill fort und vertagte sih \{ließlih bis zum 1. Juni.

Frankreich. Paris, 25. Mai. ((Cöln. Ztg.) Der Kammeraus\chuß für die Anträge in Betreff des Konkordats beschloß gestern zuerst, daß den Bischöfen, der Amtsgewalt schuldig machen, ihre Besoldung auf ein «Fahr entzogen wer- den kann, und falls sie sih desselben Vergehens zum zweiten Mal \{uldig machen, fie von Rechtswegen ihre Besoldung während cines Jahres verlieren müssen. Den Pfarrern und Unterpfarrern soll unter gewissen Bedin- gungen ihre Besoloung ebenfalls entzogen werden können. Der Auss{hußbericht is sehr bald zu erwarten. Dem Turnfest, welhes am 28. und 29, Mai in Neims statt: findet, wird der Unterrichts-Minister Jules Ferry vorstehen. Der Minister des Jnnern wird demselben ebenfalls beiwohnen. Der Präsident der Republik wird von dem General Pittié und der Kriegs-Minister vom Obersten Riou, Jnspektor der Turnschulen, vertreten sein. An 100 Vereine mit 2000 Tur- nern haben sich für das Fest einschreiben lassen. 2

26. Mai. (W., T. B.) - Der Consfeils-Präsident de Freycinet empfing gestern den Besuch Léon Says.

Marseille, 26. Mai. (W. T. B.) Die Enfida- Angelegenheit ist nunmehr definitiv erledigt. Dank der Vermittelung Destournelles und des englischen Konsuls Read hat Lévy sein an das Enfida-Terrain anstoßendes Eigenthum an die Société Marseillaise verkauft und sih vertragsmäßig verpflichtet, keinen Anspruch mehr auf die Enfida zu machen.

Italien. Palermo, 26. Mai. (W. T. B.) Heute Nachmittag 4 Uhr i} der Sohn des Erbgroßherzogs von Mellenburg-Schwerin getauft worden. Der gestern eingetroffene Großherzog hielt den Erbprinzen während des Taufaktes.

Serbien. Belgrad, 21. Mai. (Wien. Ztg.) Mit Königlihem Ukas sind in 43 Bezirken die Wahlen von 50 Abgeordneten für die Skupschtina für den 27, d. M. ausgeschrieben worden. Alle Parteien entwickeln eine fieberhaste Thätigkeit, um ihren respektiven Kandidaten den Sieg zu sichern.

27. Mai (W. T. B.) Der \{wedisde Gesandte in Wien, von Essen, is hier eingetroffen, um dem Könige ein Handschreiben des Königs von Schweden nebst

einer Dekoration zu überbringen.

Türkei. Konstantinopel, 6 Mai, (W. T B) Jn der der Pforte gestern mitgetheilten französish-eng- lishen Verbalnote wird zunächst ausgeführt, daß der rapide Verlauf der Ereignisse in Egypten die sofortige Entsendung des Geschwaders nothwendig gemacht habe, um die den französishen und englischen Staatsangehöri- en drohenden Gefahren zu beseitigen. Die Note besagt odann im Wesentlichen, nah den Regierungserklärungen in den französishen und englishen Parlamenten habe sih Niemand über Charakter und Ziel dieser Demonstration täuschen können, Frankreih und England seièn niht nah Egypten gegangen zu Zwecken einer egoistischen Politik, son- dern aus\cließlich zur Wahrung der Interessen der gesammten Mächte ohne Unterschied der Nationalität und zur Ausfrecht- haltung der Autorität des Khedive gemäß dem von den Mächten anerkannten Firman. Niemals hätten Frankreich und England beabsichtigk, Truppen in Egypten ans Land zu seßen oder Egypten militärish zu besezen, Sobald die Ordnung wiederhergestellt und die Zukunft des Landes gesichert sei, würden dieselben das Geschwader wieder abberufen und

Egypten \ich selbst überlassen. Wenn jedoch gegen die Er- wartung der englishen und französishen Regierung eine iriedlihe Lösung nit zu erreichen sein sollte, würden die beiden Regierungen \ich mit den Mächten und der Türkei betreffs der Maßregeln, welch»: ihnen am besten erschienen, ins Einvernehmen seßen. Eine Abschrift der Note wurde dcm Minister des Aeußern übergeben.

Nufßland und Polen. St. Petersburg, 25. Mai. (St. Pet. Ztg.) Nach Anhörung des vom Minister des Jnnern eingebrachten Memoires in Betreff des Einführungsmodus zeitweiliger Regeln betreffs der Juden hat das Minister-Comité Folgendes beschlossen :

1) Als zeitweilige Maßregel und bis zur allgemeinen, in der her- kömmlicben Ordnung vorzunebmenden Durchsicht der gesetzlichen Be- stimmungen für die Juden ist leßteren sürderhin die Ansiedelung außerhalb der Städte und Flecken nit gestattet; ausgenommen sind von dieser Bestimmung nur die gegenwärtig bereits bestehenden jüdishen Aerbaukolonien. G

2) Zeitweilig ist die Ausfertigung von Kauf- und Pfandbriefen auf den Namen von Juden einzustellen, sowie auch die Ausfertigung von auf den Namen von Juden lautenden Bescheinigungen von Pacht- verträgen auf außerhalb des Weichbildes der Städte oder Flecken be- findlibe Liegenschaften und zur Verwaltung und freien Verfügung über derartige Immobilien ertheilter Vollmachten.

3) Den Juden ist zu verbieten, an Sonntagen sowie auch an den großen christlichen sten Handel zu treiben, jedoch sind bei der Scließung jüdischer Geschäfte gerade dieselben Bestimmungen zu beobachten, wie sie den Handlungen gegenüber zur Anwendung gelan- gen, deren Inhaber Christen sind.

4) Die in den vorstehenden drei Punkten dargelegten Maßnah- men gelangen nur in denjenigen Gouvernements zur Anwendung, in welchen die Juden ständige Wohnsitze haben. : :

Der Kaiser hat am 3. Mai diese Nesolution des Mi- nister-Comités bestätigt.

Der „Regierungs - A nzeiger“ veröffentlliht ferner folgende Verfügungen des Dirigirenden Senats:

I. Verfolgung jeder Gewaltthätigkeit gegen die Person oder das Eigenthum der Juden. Vom 10, Mai 1882. Auf Befehl Sr. Ma- jestät des Kaisers hat der Dirigirende Senat zur Kenntniß genommen, cine nebst einem Bericht des Ministers des Innern am 8. Mai 1889 unter Nr. 1377 vorgestellte Allerhöchst bestätigte Resolution des Minister-Comité’s vom 3, Mai. Durch diese Resolution wird anläßlich der mit Gewaltthätigkeiten verbunden gewesenen Ausschreitungen gegen die Juden Allerhöch# befohlen, zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß die Negierung fest entschlossen if, unentwegt jede Gewaltthätig- keit gegen Juden oder deren Eigenthum, welches eben so qut wie das der anderen Unterthanen, der geseßlichen Sicherheit unterstellt ist, zu ahnden. Der Dirigirende Senat hat darauf hin vcrfügt, daß von dem genannten Allerhöchften Befehle die Minister und die Hauptver- waltungs-Chefs der einzelnen Abtheilungen zu benachrichtigen seien; die cinen durch Befehle und die anderen durch Uebergabe einer Kopie dieses Befehls zu den Akten des Ober-Prokurators des ersten Departements des Senats. Ebenso ift dieser Befehl au bekannt zu machen: den General-Gouverneuren, Militär-Gouverneuren, Gouver- neuren, Stadthauptleuten und den Regierungen der Gouvernements, in denen die Juden ständige Wohnsitze haben; außerdem haben dem Art. 26 des Bd. I. der Verfügung des Dirigirenden Senats gemäß die Gouvernementsregierungen die Anordnung zu treffen, daß diese Befehle des Dirigirenden Senates in den Versammlungen der Land- gemeinden, in den Dörfern 2. vorgelesen und in den Städten und Slecken an sihtbaren Plätzen ausgehäângt werden. 08

11. Einschärfung dessen, daß die Gouvernements-Chefs rechtzeitig Maßnahmen behufs Verhütung von Aus\chreitungen gegen die jüdische Bevölkerung zu treffen haben. Vom 10, Mai 1882. Auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers kam im Dirigirenden Senat der Bericht des Ministers des Innern vom 8, Mai 1882 unter Nr. 1377 zum Vortrag; mit demselben wurde dem Dirigirenden Senat eine am 3. Mai Allerhöchst bestätigte Resolution des Minister- Comités vorgestellt, in welcher anläßlih der mit Gewaltthätigkeiten verbundenen, gegen die Juden gerichteten Ausschreitungen verfügt wird, daß die zuständigen Gouvernementsbehörden davon in Kenntniß zu ven seien, daß sie für die rechtzeitige Er- greifung von Maßregeln behufs Vorbeugung ähnlicher Unruhen be- ziehentlih Bewältigung derselben sofort bei deren Entstehen verant- wortlih sind, und daß etwaige Fahrlässigkeit von Seiten der Ad- ministrativ- und Polizeibehörden für die Schuldigen Dienstverlust nach sich ziehen werde. Da die stattgehabten bedauerlicen Ereignisse erkennen ließen, daß die Ortsbevölkerung von böswilligen Leuten aus eigennüßzigen und anderen Beweggründen zur Theilnahme an den Ausschreitungen aufgehetzt wurde, fo wird den Gouvernements-Regie- rungen ferner zur Pflicht gemacbt, den Kommunalverwaltungen zu erklären, daß au sie unabhängig von den Verfügungen der Orts- polizei stets umsichtige Maßnahmen treffen müssen zur Erhaltung der Ordnung sowohl und zur sofortigen Unterdrückung etwaiger Aus- \{reitungen, als aub um dcr Ortsbevölkerung das Frevelhafte eigens mäctigen und gewaltthätigen Vorgehens gegen das Leben oder das Gut des Näcbsten, sei er nun, wer er wolle, kTlar zu machen. Von genann- tem Allerböchsten Befeble sind auf Verfügen des Senats in Kenntniß zu seßen die Minister und Hauptverwaltungschefs der einzelnen Abtheilungen : die einen durch Befehle, die anderen durch Uebergabe ciner Kopie des Besehls zu den Akten des Dber-Profurators des 1, Depar- tements des Senats dieser Senatsverfügung. Ebenso ist dieser Befehl auch bekannt zu maden den General-Gouverneuren, Militär-Gouver- neuren, Gouverneuren, Stadthauptleuten und den Regierungen der Gouvernements, in denen die Juden ständige Wohnsitze haben und endlich auch in der gesetzlich vorgescriebenen Weise auszuhängen.

Afrika. Egypten. Kairo, 2. Mai. (W. L. B.) (Meldung des „Reuterschen Bureaus“.) Der Konseil-Prä- sident hat dem Khedive eine Auseinandersezung unter- breitet, in welcher es heißt: Bei Ankunft der Geschwader vor Alexandrien habe der Khedive Instruktionen von der Pforte verlangt. Während nun das Ministerium auf eine Antwort wartete, habe der Khedive mitgetheilt, daß er die english-französchen Bedingungen acceptirt habe. Die Annahme dieser Bedingungen laufe den überein- stimmenden Rathsch'ägen der Minister zuwider, da sie die Intervention einer fremden Macht zulasse und somit cine Ver- lezung der Nechte des Sultans sei. Das Ministerium gebe daher seine Entlassung. Der Khedive nahm, den Nathschlägen der Repräsentanten Frankreihs und Englands folgend, die Demission einfah an und berief den Gouverneur von Alexandrien, Omar Lusti Pascha, zu \sich. Vor seiner Demission hatte das Ministerium die Ant- wort auf die leßte Note Englands und Frankreichs festgestellt, Jn derselben wird hervorgehoben, daß die von England und Frankreih gemachten Vorschläge innere Fragen berührten und das Ministerium diese niht ohne Verlegung der Firmans und Verträge diskutiren könne. Wenn die Re- gierungen von England und Frankreich der Ansicht seien, daß die Frage die allgemeine Politik angehe, so mögen sie dieselbe dem Sultan unterbreiten.

(W. T. B.) Wie der „Agence Havas“ aus Kairo gemeldet wird, wird in dortigen politischen Kreisen der Rück- tritt des Kabinets als ein wesentlicher Schritt zur Lösung der egyptischen Frage angesehen.

Zeitungsfstinmmen.

In der „Nordd. Allg. Ztg.“ lesen wic unter der

Ueberschrift: „Die deutsche Handelsbilanz im Jahre 1880“ folgende Berilhtigung : Nach einer „Räthselhafte Säuren“ übers{riebenen Mittheilung in der Beilage zu Nr. 238 der „Vossischen Zeitung“ vom 24. d. Mts. glaubt Hr Professor Diezmann zu Chemnitz in der vom Kaiserlichen statistishen Amt vorgenommenen Werthberechnung der Ausfuhr von „nicht besonders genannten Säuren und Salzen“ für das Jahr 1880 einen \o erheblichen, den Ausfuhrwerth irrthümli vergrößernden Rechenfehler gefunden zu haben, daß nah dessen Berichtigung vermuthlich der ganze für dies Jahr berechnete Werthüber- {uß der Auéfuhr über die Einfuhr vers{winden werde. Dazu ist zu bemerken, daß ein Rechenfehler des statistishen Amts durchaus nit vorliegt. Dasselbe hat sich bei seiner Werthberechnung an die Ergebnisse der das Jahr 1880 zum ersten Mal vorgenommmenen Werthshäßzung einer eigens zu diesem Zweck berufenen Kommission von Sachverständigen gehalten, worüber die Einleitung zu Band 49 der Statistik des Deutschen Reichs das Nähere beibringt. Allerdings haben nun die Herren Sachverständigen bei ihrer zweiten Werth- \chätung für das Jahr 1881 gefunden, daß sie das vorige Mal den Werth der bezeichneten Waarenposition zu ho geschäßt hatten, und daher für 1881 diese Schäßung berichtigt. Für fo viel zu hoch, wie Herr Professor Diezmann meint, halten sie aber die frühere Werthschäßung bei Weitem nicht, indem sie be- achtet haben, daß diese Position keineswegs etwa nur geringwerthige, sondern au sehr hohwerthige Waaren, wie Chininsalze, chlorfaures Kati, Salicylsäure, Benzoesäure, Pikrinsäure, Citronensäure, Brom- und Jodkalium und andere umfaßt. Die Berichtigung wird in einem der nähsten Monatshefte des statistischen Amts, fobald die nöthigen Rechnungen ausgeführt find, erfolgen. Für jeßt mag nur mitgetheilt werden, daß durch dieselbe die berechnete Ueberbilanz nicht vershwinden wird, die ja auch für denjenigen garnihts Auffallendes haben kann, welcher die erzeptionellen Verhältnisse der Einfuhr und Ausfuhr im Jahre 1880 einigermaßen zu beurtheilen versteht, Uebrigens mag hier nit unerwähnt bleiben, daß der in Frage stehende Artikel für die Werthshäßzung ganz besondere Schwierigkeiten bietet, und daß der Schäßungsirrthum der einzige ist, welcher bis jeßt unter den 1300 Schäßungen für 1880 von der Sacverständigenkommission selbst und anderen Personen entdeckt worden ist. Es steht dringend zu hoffen, daß die Herren Sachverständigen durch die Art und Weise, wie diese Sachlage nit von Hrn. Diezmann, noch von der «Bos- sisen Zeitung“, sondern von anderer Seite ausgebeutet wird, si nit abhalten lassen werden, auc ferner an der Werthschäßung sich zu betheiligen, wie sie es bisher in aufopferndster und danken8wer- thester Weise gethan haben.

In dem Artikel ist ferner die Vermuthung ausgesprochen und von anderer Seite mit Behagen wiederholt worden, daß das statistische Amt sich durch die Benennung ,Chinarinde“ habe verleiten laffen, diese peruanishe Rinde dem chcinesisben Handel gut zu \chreiben. Darauf ift zu erwidern, daß das statistishe Amt gar keine Gelegen- heit gehab1 hat, sich in dieser Beziehung verleiten zu lassen, da seine Angaben auf den geseßlichen Deklarationen der Waarenführer bezw. Versender teruhen. Der fragliche, im Verhältniß zur ganzen Einfuhr von Chinarinde kleine Posten (524 Doppelzentner unter 14 983) ist nun in der That als von China aus versandt deklarirt worden, und das statistishe Amt hat daraus bei der bestehenden Vorschrift, daß als Herkunftsland nicht etwa das Ürsprungsland, fondern dasjenige Land angegeben werden foll, von dem aus die Waare nah Deutschland ver- sandt ist, um so weniger Veranlassung genommen, über die Richtig- keit dieser Deklaration nazuforschen, als es keineswegs unmöglich ift, daß einmal ein Posten ostindisher Chinarinde von China aus ver- sandt wird. Denn daß die fragliche Chinarinde peruanische sei, ist eine Vermuthung, die um fo weniger gerechtfertigt ist, als gegenwärtig die größere Menge von Chinarinde aus Columbien, Ostindien und Ceylon

zu uns kommt. Dr. Becker, Direktor des Kaiserlichen statistischen Amts.

Das „Deutsche Tageblatt“ schreibt in einem Artikel über „Unsere Zollerträge“ :

Das jüngst erschienene Heft der Statistik des Deutschen Reichs bringt u. a. auch cine vorläufige Uebersicht der Hauptergebnisse der Waaren- Ein- und Ausfuhr für das Jahr 1881, noch ohne die, einen größeren Zeit- und Müheaufwand erfordernde Werthberechnung, welche uns dem- näcbst die Bilanz für das leßtverflossene Jahr zu ziehen gestatten wird, aber mit der Berehnung des Zollertrages, soweit solcher na den gegebenen Daten si als annähernd ribtig jeßt {on berecnen läßt. Aus unseren regelmäßig veröffentlichten Uebersichten über die Ein- und Ausfuhr sind die Waarenmengen bereits bekannt ; wir geben nach- folgend nun auch die Zollerträge , und zwar in der Reihenfolge ihrer finanziellen Bedeutung, von allen \ol{en einzelnen oder zu einander gehörenden Waarenartikeln, welche mindestens cine halbe Million Mark erbrat haben.

Es braten an Zollertrag: Kaffee und Kaffeesurrogate 42,7 Misllionen, Petroleum 21,9, Taback und Tabakfabrikate 19,4, Getreide und Sämereien 17,0, Wein 10,7, Südfrücbte und Gewürze 8,1, Vieh 44, Holz und Holzwaaren 4,2, Baumwollengarn 4,0, Fette aller Art außer Schmalz 3,9, Schmalz 3,8, Salz 36, Woll- waaren 3,3, Reis 3,1, Seide und Seidewaaren 2,7, Heringe 2,6, Roheisen 2,5, Fleisch aller Art 2,3, Branntwein aller E E Baumwollenwaaren 2,1, Mühlenfabrikate 2,0, Cisenwaaren 1,9, Wollengarn 1,8, Leder und Lederwaaren 1,7, Droguen und Farbwaaren 1,5, Gegenstände des feineren Tafel- genusses 1,5, Thee 1,5, Leinenwaaren 1,4, Maschinen 1,2, Leinengarn und Zwirn 1,2, Zucker 1,2, Kleider und Leibwäsche 0,9, Ffurze Waaren 0,9, Butter 0,9, Käse 0,8, Glas und Glaswaaren 0,7, Bier 0,5, Syrup 6,5, Papier 0,5, Eier 0,5, zusammen 187,6 Millionen.

Dazu kommen dann no für verschiedene Artikel von unterge- ordneter Bedeutung zusammen 4,8 Millionen und es stellt sih somit der gesammte berechnete Zollertrag auf 192,4 Mill. Mark. e

Gegen 1880 liegt hierin cin Mehrertrag von 25,8 Millionen, gegen 1878 aber, das letzte Jahr vor Erlaß der neuen Zollgesete, ein solcher von 80,8 Mill, Mark. « / ;

Die unseren Verbältnissen und Bedürfnissen angepaßte, im Jahre 1879 endlich erfolgte Regelung unserer Zollgesetzgebung hat also ihre Wirkung nit verfehlt; die Reichéeinnahmen sind _um ein Erkleckliches gestiegen, der Industrie, wel{er auf mancen Gebieten die Lebensadern nahezu unterbuntden waren, ift fast überall deutli erkennbare Kräftigung zu Theil geworden , der Export hat zugenommen, der Import vur da, wo wir seiner nit bedurften, abgenommen ; viele fleißige Hände haben, was sie lange verg:blid fu&%ten Arbeit wledergefunden , die Löhne sind, wenn auch nur theilweise und in bescheidenem Maße ge- stiegen, do nit herabzgegangen; die Preise der Lebensbedürfnisse aber, wenn überhaupt, so do nur in so unweseniliher Weise ge- stiegen, daß die bis zum Ueberdruß von den Gegnern der neuen Wirthscbaftspolitik wiederholte Behauptung des Gegentheils bei au nur einigermaßen vorurtheilsfreier Betrachtung „allen Werth verliert und sich lediglich als das, was sie in Wirklichkeit ist, als hohble Agitationsphrase erweist.

Das „Dresdner Journal“ bespriht auf Grunb des Berichtes der dortigen Handels- und Gewerbekammer an das Ministerium des Jnnern „Anfertigung und Vertrieb von Maschinen und Jnstrumenten zu Dresden“, Am Schlusse des Artikels heißt es: . :

Sehr günstig sind die Resultate, welde der Betrieb der Fabri- fation von Nähmascbinen in Dresden und Meißen in der Berichis- periode ergeben hat und kann eine andauernde Steigerung der Pro- duktion Tfonstatirt werden, Die älteste Dresdner Ficma feierte 1881 nach Fertigstelunn der 200 000. Maswine ibr 25 jähriges Geschäftsjubiläum. Na einer vom

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