1882 / 125 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

E Giro: Ee (e

unterschiedes gekürzt.

Auf den nach §. 9 zu berehnenden Betrag des Waisen- geldes sind diese Kürzungen des Wittwengeldes ohne Einfluß. S. 13;

Keinen Anspruch auf Wittwengeld hat die Wittwe, wenn die Ehe mit dem verstorbenen Beamten innerhalb dreier Monate vor seinem Ableben ges{lossen und die Eheschließung zu dem Zwecke erfolgt ist, um der Wittwe den Bezug des Wittwengeldes zu verschaffen.

Keinen Anspru uf Wittwen- und Waisengeld haben die Wittwe und die hinterbliebenen Kinder eines pensionirten Beamten aus folcher Ehe, welche erst nach der Versetzung des Beamten in den Ruhestand geschlossen ist. i

L 14

Stirbt ein zur EntriSLung von Wittwen- und Waisen- geldbeiträgen verpflichteter Beamter, welhem, wenn er am Todestage in den Ruhestand verseßt wäre, auf Grund des hätt des Pensionsgeseßbes vom 27. März 1872 eine Pension ä

über 15 bis eins{ließlich 25 Jahre um 1/9

ätte bewilligt werden können, so kann der Wittwe und den zaisen desselben von dem Departementschef in Gemeinschaft C On Finanz-Minister Wittwen- und Waisengeld bewilligt werden. R S

Stirbt ein zur Entrichtung von Wittwen- und Waisen- geldbeiträgen verpflihteter Beamter, welhem nah den S8. 18 und 19 des Pensionsgeseßes vom 27. März 1872 im Falle seiner Versezung in den Ruhestand die Anrechnung gewisser Zeiten auf die in Betracht kommende Dienstzeit hätte bewilligt werden können, so ist der Departementschef in Gemeinschaft mit dem Finanz-Minister befugt, eine solhe Anrehnung auch bei Festseßung des Wittwen- und Waisengeldes zuzulassen.

Q TO.

Die Zahlung des Withben: und Waisengeldes beginnt mit dem Ablanf des Gnadenquartals oder des Gnadenmonats. 16;

Das Wittwen- und Welse alb wird monatlich im Vor- aus gezahlt. An wen die Zahlung gültig zu leisten ist, be- stimmt der Departementschef, welcher die Befugniß zu solcher Bestimmung auf die Provinzialbehörde übertragen kann.

Nicht abgehobene Theilbeträge des Wittwen- und Waisen- geldes verjähren binnen vier Jahren, vom Tage ihrer Fällig- keit an gerehnet, zum e Staatskasse.

Q

Das Wittwen- und Waifengeld kann mit rechtlicher Wir- kung weder abgetreten noch verpfändet oder sonst übertragen werden.

Das Recht auf den Bezug des Wittwen- und Waisen- geldes erlischt:

1) für jeden Berechtigten mit Ablauf des Monats, in welchem er si{ verheirathet oder stirbt ;

2) für jede Waise außerdem mit dem Ablauf des Monats, in welchem sie das 18. Lebensjahr vollendet.

8. 19.

Das Necht auf den Bezug des Wittwen- und Waisen- geldes ruht, wenn der Berechtigte das deutsche Jndigenat ver- Uert, bis zur etwaigen Os desselben.

S, 20

__ Mit den aus 8§. 14 sich ergebenden Maßgaben erfolgt die Bestimmung darüber, ob und welches Wittwen- und Waisen- geld der Wittwe und den Waisen eines Beamten usteht, dutch den Departementschef, welcher die Befugniß zU be Bestim- mung auf die Aae übertragen ftann.

Die Beschreitung des Nechtsweges steht den Betheiligten offen, doh muß die Entscheidung des Departementschefs der Klage vorhergehen und leßtere sodann bei Verlust des Klage- rechts innerhalb sechs Monaten, nahdem den Betheiligten die Entscheidung des Departementschefs bekannt gemacht worden, erhoben werden.

V

21 Die Vorschriften 1) Der Go. 10 Und 12 ‘des dänischen Pensionsgesetes __ vom 24. Februar 1858, O 2) des dritten Theils des kurhessishen gejeßes vom 8. März 1831, 5) der S8. 28 f. des Staatsdieneredikts für das Fürsten- thum Hohenzollern-Sigmaringen von 20. August 1831 Und der L: 26 f, ‘Der Dienstpragmatik für das Sn Hohenzollern-Hehingen vom 11. Oktober 43 treten für die Hinterbliebenen derjenigen Beamten, welche auf Grund des §8. 23 Absay 1 dieses Geseßes aus der Landes- anstalt, der fie seither angehörten, ausscheiden, mit der Maß- gabe außer Kraft, daß das denselben zu bewilligende Wittwen- oder Waisengeld nicht hinter demjenigen Betrage zurücbleiben darf, welcher ihnen nah den vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 bezeihneten Vorschriften aus der Staatskasse hätte bewilligt werden müssen. :

Staatsdienst-

C 95 Der Beitritt zu der allgemeinen Wittwenverpflegungs- anstalt ist den nah §. 1 zur Entrichtung von Wittwen- und Waisengeldbeiträgen verpflichteten Beamten, sowie den Be- amten des Deutschen Reichs nicht ferner gestattet. 9. 253.

Diejenigen nach §. 1 zur Entrichtung von Wittwen- und Waisengeldbeiträgen verpflichteten Beamten, welche Mitglieder einer Militär- oder Staatsbeamten - Wittwenkasse oder einer sonstigen Veranstaltung des Staats zur Versorgung der Hinterbliebenen von Beamten und derselben nicht erst nach der Verkündigung dieses Gesehes beigetreten sind, bleiben, wenn sie binnen drei Monaten nach dem Jnkrafttreten dieses Geseßes durch eine schriftlihe Erklärung für ihre etwaigen künftigen Hinterbliebenen auf das in den SS. 7 ff. bestimmte Wittwen- und Waisengeld verzichten, von Entrichtung der im §8. 3 bestimmten Wittwen- und Waisengeldbeiträge befreit. Andernfalls sind sie berechtigt, aus der Landesanstalt aus- zuscheiden.

Diese Bestimmungen finden sinngemäße Anwendung auf

die Mitglieder der Beamtenpensionskassen bei den vom Staate erworbenen Privateisenbahnen einschließli der Unterstüßzungs- kasse der Angestellten der Cöln - Mindener Eisenbahn, ferner der Berliner allgemeinen Wittwenpensions- und Unterstübungs- a a auf diejenigen Bèamten, welche wegen ihrer An- gehörigkeit zu einer anderen Privatversicherungsgesellschaft von der ihnen sonst obliegenden Verpflichtung zur Theilnahme an einer der im ersten Absay bezeihneten Anstalten entbunden oder na Anordnung ihrer vorgeseßten Behörde zum Zwecke der Versorgung ihrer Ehefrau für den Fall ihres Todes einer Privatversicherungsgesellschaft beigetreten und noch zur

Zeit des Jnkrafttretens dieses Geseßes Mitglieder der Gesell- schaft sind. E

Dieses Gesetz tritt am Ï Juli 1882 in Kraft. : Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 20. Mai 1882. G S. Wilhelnr. von Puttkamer. Bitter. Lucius. Friedberg. von Goßler.

von Kameke. von Boetticher.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen n und Forsten.

Der Ober-Förstmeister Wallenberg zu Trier ist auf die durch Pensionirung des Ober-Forstmeisters Blankenburg erledigte Ober-Forstmeisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Marienwerder verseßt worden.

Dem Ober-Forstmeister Nobiling ist die Ober-Forst- meisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Trier und dem Forstmeister Eberts die Forstmeisterstelle Aachen-Schleiden übertragen worden.

Der Oberförster-Kandidat Wiroth is zum Oberförster ernannt, und es ist ihm die Oberförsterstelle Castellaun im Regierungsbezirk Coblenz verliehen worden,

Dem Thierarzt Dr. Jakob Hermes zu Ober-Ramstedt ist die fommissarishe Verwaltung der Kreisthierarzt-Stelle des Kreises Eupen, unter Anweisung scines Amtswohnsitzes in Eupen, übertragen worden.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des 8. 12 des Neichëgeseßes gegen die ge- meingesährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Dftober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die sechste vermehrte Auflage vom Jahre 1881 der im Verlage der Volksbuhhandlung zu Zürich er- schienenen nit periodishen Druckschrift: „Sozialdemo- kratishe Lieder und Deklamationen“ nach 8. 11 des gedahten Geseßes durh den Unterzeichneten verboten worden ist.

Berlin, den 27. Mai 1882.

Der Königliche Polizei-Präsident. von Madai,

Auf Grund des §. 11 des Reichsgesches gegen die gemeingefährlichen

L Bestrebungen der Sozialdemokratie vom , Oktober 18 : «

E A adt F ê

31. Mai 1880 wird das in der Stadt Frankenthal zur

Verbreitung gelangte Flugblatt, letitelt: Offener Brief an die deutschen Parteigenossen bei Gelegenheit der 50jährigen Gedenkfeier des Hambacher Festes von Joh. BVh. Bedler, datirt aus Genf vom 21. Mai 1882, mit 2 Liedern zur erwähnten Gedenkfeier, gedruckt in der Vereins:Buch- druckerei Hottingen-Zürich, hierdurch verboten. Speyer, den 29. Mai 1882. Königlich bayerische Regierung der Pfalz, Kammer des Jnnern. : [v Vkaun, Königlicher Regierungs-Präsident.

NicGtamklicßes. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 31. Mai. Se, Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski.

Nach einer allgemeinen Verfügung des cJustiz-Mini- sters, vom 22. d. M,., mehren \sich in neuerer Zeit die Fälle, in denen Seitens der zum Geshworenendiens einbe- rujenen Personen über die lange Dauer der Sißzungs- perioden Beschwerde geführt wird.

Diese Beschwerden sind, nah jener Verfügung, nur zu oft begründet, und der Minister sieht \ih deshalb veranlaßt, ausdrüdlich darauf hinzuweisen, daß es Pflicht der Justiz- behörden sei, den Anlaß zu solhen Beschwerden thunlichst zu verhüten.

ZU diesem Ende werde dann festzustellen sein, daß der Regel nach eine Sißungsperiode die Dauer von zwei Wochen niht überschreiten solle, Durch die Erstreckung einer Sißungs- periode über einen folchen Zeitraum hinaus werde der Ge- \{wore nendienst übermäßig ershwert ; eine solhe Ershwerung aber müsse nicht blos im Interesse der in der einzelnen Sizungsperiode fungirenden Geschworenen, sondern auch in demjenigen der Shwurgerichte überhaupt vermieden werden, da die durch sie erzeugte Mißstimmung geeignet sei, die Aus- übung des Geschworenenamts bei den hierzu Berufenen miß- liebig zu machen.

Eine Erklärung der Thatsache, daß Klagen der Ge- \{chworenen über zu lange Dauer der Sißungsperioden jeßt häufiger, als dies früher der Fall gewesen, vorkämen, obwohl das Gerichtsverfassungsgesez die Zuständigkeit der Schwur- gerichte erheblih bes{hränkt habe, sei nur darin zu finden, daß bei manchen Landgerich‘en die Zahl der jährlichen Sißungs- perioden zu niedrig bemessen werde. Der Minister veranlaßt deshalb die Ober-Landesgerichts-Präsidenten, \sih alsbald einer erneuten Prüfung der Frage zu unterziehen, wie viele ordent- lihe Sizßungsperioden bei den einzelnen Landgerichten in Aussicht zu nehmen seien; auch weist derselbe darauf hin, daß, wenn eine außergewöhnlihe Anhäufung der Schwurgerihts- sachen eintrete, durch Anseßung ciner außerordentlichen Sizungsperiode Abhülfe zu schaffen sei.

, Ferner werde auch die Laue der für den Schwurgerichts- bezirk jährlih erforderlihen Geshworenen von einzelnen Land- gerihts-:Präsidenten zu niedrig bestimmt, und dieser Umstand trete der Abhaltung außerordentlicher Sißungsperioden hin- dernd s en. Es würden daher die Landgerichts-Präsidenten zu veranlassen sein, die Zahl der Geschworenen überhaupt ausgiebiger zu bestimmen und dabei die Möglichkeit, daß eine außerordentlihe Sißungéperiode nothwendig werden könne, niht außer Acht zu lassen.

Bei Aussiellung der Kostenanschläge für Ausführung von umfangreicheren Drainirungsarbeiten auf König- lihen Domänen - Vorwerken ist bisher insofern nit einheitlih verfahren worden, als die Kosten für VBeranschla- gung und für sachgemäße Leitung der Arbeiten in einzelnen Provinzen bei Bemessung des Drainagekapitals berüdsichtigt wurden, in anderen nicht.

Da es sowohl im fiskalishen Jnteresse als in dem dez Pächters liegt, daß die Drainagen in guten Materialien von erfahrenen, fahkundigen Techuikern zur Ausführung gebracht werden, so erscheint es, nach einer Cirkular»ersügung des Ministers für Landwirthschaft 2c., vom 16. d. Mts., billig, die erwachsenden Kosten der Voranschläge und der Be- aufsichtigung in die Anschläge aufzunehmen und in das zu bewilligende Meliorationskapital einzuschließen. Anderer- seits ist es nöthig, daß bei Abschluß des bezüglichen Entreprise- vertrages die Bedingung der sahgemäßen Spezialleitung gestellt und sodann sorgsältig auf die Erfüllung dieser Ver- bindlihkeit gehalten werde. Der von den Domänenpähtern zu erwählende Drainagetechniker ist der Königlicten Regierung namhaft zu machen, und wird Letztere zu prüfen haben, ob dieselbe eine ausreihende Garantie für die ZweCmäßigkeit und Tüchtigkeit der Arbeitsausführung bietet. Dem Kreisbaubeamten wird hieraus insofern eine Etleichterung er- wachsen, als der Drainagetehnikex alle bei der Ausführung nöthig werdenden Abweichungen vom Plane in den leßteren ein- zutragen und auf diese Weise ein klares Bild von der fertigen Anlage zu liefern hat. Dasselbe ift als Grundlage für die Abnahme der Anlage zu benußen und für spätere Wiederher: stellungsarbeiten auf der Domäne sorgsältig aufzubewahren resp. zu inventarisiren. Selbsiverständlih wird die Kontrole der Ausführung nah wie vor von dem Kreisbaubeamten gewissen: haft auszuüben sein, da dieser Beamte unter alleiniger Ver- antwortlichkeit sür die Zweämäßigkeit der Arbeiten und die Güte der zur Verwendung kommenden Materialien einzustehen hat.

Die Bestimmung des 8. 343 des Strafgeseßbuches, nach welhem ein Beamter, welcher in einer Untex: suhung Zwangsmittel anwendet, um Geständnisse oder Aussagen zu erpressen, mit Zuchthaus zu bestrafen ist, findet, nah einem Urtheil des Neichsgerichts, 11, Straf- senats, vom 14. März d. J., au auf niedere Bolizeibeamten Anwendung, wel? ohne den Auftrag ihrer Vorgeseßten, aus eigenem Entschluß, gegen eine ihnen gegenüber verdächtige Person einschreiten und dadurch das polizeiliche Unteisuchungs- verfahren gegen den Verdächtigen einleiten,

S. M. S. „Hertha“, 19 Geshüße, Kommandant Kapitän zur See von Kall, ist am 19. April d. J. in Manila eingetroffen und am folgenden Tage nah Singapore in See gegangen.

Breslau, 30, Mai. (W. T. B.) Die „Schles. Volks- zeitung“ veröffentliht den oestern voa den Kanzeln verlesenen Hirtenbrief des Fürstbishoss Robert Herzog, in welchem derselbe seiner durch das Vertrauen der höchsten geistlihen und we!tlihen Macht erfolgten Berufung gedenkt und zur Ehrfurcht, Treue und unwandelbarem Gehorsam gegen das Herrsherhaus ermahnt. Der Hirtenbrief seßt ferner die Pflichten des Bischofs und der Gläubigen auseinander und schließt mit dem Dank an den Klerus für die bisherige Opfertreue und mit der Ermahnung an denselben zum Ausharren.

Sessen. Darmstadt, 27. Mai. (Cöln. Ztg.) Das soeben verkündigte Finanzgeseß für die Finanzperiode 1882—85 behält den bisherigen direften Steuerausschlag bei, jedoh mit dem Vorbehalt einer weiteren Vereinbarung mit den Ständen für die leßten Jahre der Periode, sofern aus Rücksicht der vorgelegten neuen Steuergeseße cine Aenderung oder Ergänzung der bestehenden Gesehgebung erfolgt oder der dem Großherzogthum aus den Zöllen, der Taback- und der Neichs-Steinpelsteuer zufließende Betrag die für den Matritkular- beitrag aufzuwendende Summe in einem der Statsjahre um 400000 M übersteigt, Bei den „indirekten Auslagen“ ift bemerkt, daß von den Weineinlagen der Weinhändler fernerhin eine Abgabe nicht mehr erhoben wird. Das Be- triebskapital der Hauptstaatskasse soll auf 3 500000 ge- braht und zu diesem Behuf cine Anleihe bis zu höchstens dem Belauf des der Stadt Mainz gewährten Darleÿyns von 2 520 000 J mittelst Ausgabe vierprozentiger Schuldverschrei- bungen aufgenommen werden. Die Verzinsung erfolgt aus den von der Stadt Mainz zu entrichtenden Zinsbeträgen. Die dem Gese beigegebene Zusammenstellung der städti)cherseits gemachten Bewilligungen ergiebt eine jährliche ordentliche Aus- gabe von 16800505 M 80 „S, eine außerordentliche von 506 240 M. 48 3, zusammen 17 306 746 M 28 H

Schloß Heiligenberg bei Jugenheim, 28. Mai. Der Fürst Alexander von Bulgarien ist heute Vor- mittag zum Besuche seiner Hohen Eltern hier eingetroffen.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 30. Mai. (W. T. B.) Der Staats-Minister von Boetticher, der Direktor im Reichsamt des Jnnern, Bosse, und der Geheime Ober- Regierungs-Rath Lohmann \ind hier eingetroffen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 31, Mai. Laut Meldung der „Wiener Zeitung“ ernannte der Kaiser den Seminaz1direktor Bauer in Prag zum Bischof von Brünn, den General-Großmeister des Kreuzherrn-Ordens, Schoebl, zum Bischof von Leitmeriß. Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht ferner die Gesetze, betreffend die Erhöhung des Petroleumzolles, die Einführung der Post- sparkassen und die Abänderung des Seuchengesetzes.

Nach dem von der Staatss{hulden-Kontrolkommission veröffentlihten Ausweise über den Stand derStaats- {huld am Ende des Jahres 1881 stellt si die konsolidirte Schuld auf 3093,19 Mill. Gulden, wovon 2662,36 Mill. auf die allgemeine Staatsshuld und 430,83 Mill. auf die öster- reichishe Schuld entfallen. Erstere hat sich im abgelaufenen Jahre gegen das Vorjahr um 7,82 Mill., leßtere um 54,25 Mill. vermehrt. Die {webende Schuld belief ih auf 105,03 Mil. wovon 93,58 Mill. auf die allgemeine und 11,45 Mill, auf die österreihishe Schuld entfallen. Erstere hat um 6,6 Mill, zugenommen, leßte um 20 580 000 Gulden abgenommen.

Großbritannien und Jrland. London, 27. Mai. (Allg. Corr.) Die Dubliner Mörder sind noch immer nicht entdeckt worden; die Polizei seßt indeß ihre Nachforschun- gen fort und läßt es an Haussuhungen und Verhaftungen

(W. X. D.)

nicht fehlen, ohne jedoch bis jeßt au nur eine Spur der

Thäter gefunden zu haben; auth hat die auf die Entdeckung der Mörder ausgeseßte Belohnung bis jeßt noch keinen An- geber gelodt. :

Aus verschiedenen Theilen Jrlands Ausschreitungen gemeldet; im Ganzen jedo ziemliche Ruhe, obschon sich allerdings noh eine starke Gährung bemerklich macht, die jeden Augenblick zum Ausbruch fommen fann. Große Hoffnung wird auf die am 15. August in Dublin zu eröff- nende irische Naticnalausstellung geseßt, von der man eine theilweise Nüdfehr der gewerblihen Prosperität erwartet. Ein großer Verlust erwächst dem Lande dur den Ausfall der Touristen, die früher Jrland massenhast durhstreisten, sich bei den jeßigen unruhigen Zuständen aber niht hinüber wagen. So weit das Land bestellt worden ist, sind die Ernteaussichten gut; durch die vielen Exmissionen is aber eine Menge von Grundstücken unbestellt geblieben, so daß man nit ohne Be- sorgniß dem kommenden Winter entgegensicht.

Die vom Kriegsministerium, sowie von dem Han- delsamte ernannten Ausschüsse zur Prüfung der Kanal- tunnelfrage haben ihre Berichte erstattet. Die Mehrheit des kriegsministeriellen Ausschusses ist zu dem Schlusse gelangt, daß der Tunnel vertheidigungssähig sei, empfiehlt aber, daß die Oeffnung weiter landeinwärts geführt werde, wo die Ver- theidigungsmittel durch Forts vollkommener gemaht werden fönnten.

Frankreich, Paris, 30, Mai. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Deputirtenkammer richtete Dela- fosse (von der Nechten) cine Juterpellation bezüglich der egyptischen Angelegenheiten an die Regierung. Die Berathung derselden wurde auf Donnerstag vertagt.

Spanien. Madrid, 31. Mai. (W. T. B.) Die „Epoca“ schreibt: Spanien habe Ansprüche auf den Rang einer Großmacht. Die Mächte würden hoffentlih begreifen, daß es unpolitisch wäre, zu warten, bis man Spaniens be- dürfe, Man müsse {hon jeßt auf seine Mitwirkung rechnen.

Italien. Nom, 30. Mai. (W. T. B.) Der Senat genehmigte heute ohne Diskussion den Gesetzentwurf, betref- fend die Verlängerung der Handels- und Schisfahrts- verträge mit England, Deutschland, Belgien, Spanien und der Schweiz, nebst den hierauf bezüglichen von der Deputirten- fammer angenommenen Tagesordnungen.

Türkei. Konstantinopel, 831, Mai. (W. T. B) Von der Pforte liegt noch keine Entscheidung bezüglich der Entsen- dung eines Kommissärs nach Egypten vor; doch ver- lautet jeßt, daß Server Pascha dazu ausersehen sei.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 30. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser hat anläßlich des Regimentsfestes der Jsmailowschen Garde vorgestern St. Pctersburg besucht.

= ol Ma C D) Dos „ournal de Sl. Pétersbourg“ schreibt : Die Nachrichten aus Egypten lauten ernst, aber die Uebereinstimmung der Mächte is eine sichere Garaniie gegen internationale Komplicationen. Die- selbe erstreckt sich vor Allem auf das Verlangen, den poli- tischen und territorialen status quo in Egypten zu erhalten. Die egyptische Tragikomödie kann Aspirationen wachgerufen haben, aber wir hoffen, daß das Einvernehmen der euro- päischen Regierungen ein derartiges ist, daß dieselben in den rechten Grenzen gezalten werdzn. i

Der Großfürst Wlabimir ist gestern von Kolpina aus nach Moskau abgereist. Dem „Herold“ zusolge ist ber russishe= Botschafter bei der Pforte, No wikoff, in Sti. Pe- tersburg cingetroffen.

Schweden und Norwegen. Christiania, 24 Mai. (Hamb. Corr.) Die Verhältnisse zwischen den seßhaften und den nomadisirenden Lappländern in den nördlichen Ge- genden unseres Landes sind so trostloser und unerträglicher Art, daß die Regierungen der beiden vereinigten Königreiche sich schon seit langen Fahren bemüht haven, dieselben zu regeln. Dieses ist _jodoh, wie sih gezeigt hat, mit überaus großen prak- tishen Schwierigkeiten verknüpft. Nach dreißigjährigen Verhandlungen wurden im Fahre 1871 dem Stor- thinng und dem s{chwedis{hen Reichétage gleichzeitig übereinstimmende Geseßentwürfe, betreffend die Regelung der Verhältnisse im s{hwedishen und norwegischen Lappland, unterbreitet, Da der shwedishe Reichstag das Geseh verwarf, fam der dem Storthing vorgelegte Entwurf gar nicht zur Berathung. Nachdem hierauf die Angelegenheit ungefähr 10 Fahre lang in beiden Reichen nach allen Richtungen hin diskutirt worden war, wurden in diesem Fahre dem {wedishen Reichstage und dem Storthing abermals gleihlautende lapp- ländis@ze Geschentwürfe unterbreitet. Schwedischerseits ist nun diesmal das Geseß, nachdem es ein:x Reichstagskommission zur Vorberathung überwiesen worden war, angenommen wor- den; dagegen werden jeßt von Seiten des Storthings Schwierigkeiten gegen dasselbe erhoben, Die Konstitutionskom- mission des Storthings, welcher dasselbe überwiesen war, hat nämlich beantragt, daß der Vorlage niht zuzustimmen sei, sondern daß dieselve der Regierung zurüXgestellt werden möge, amit diese zuvoc das Gutachten der Behörden in den lapp- ländischen Distrikten über die durch das Geseß berührten Ver- hältnisse einhole. Der hier genannte Grund für die Ab- lehnung der Vorlage ist jedoch nur ein Vorwan)® ; der wirk- lie Grund ist vielmehr der, daß die radikale Majorität des Storthings von einem gemeinsamen s{hwedis{ch-norwegishen Gesehe überhaupt Nichts wissen will. Aus der Regelung der lappländishen Verhältnisse dürste also auch jeßt noch nichts werden,

Afrika. Egypten. Kairo, 30. Mai. (W. T. B.) (Meldung des „Reutershen Bureau“). Der Vertreter Eng- lands, Malet, benachrihtigte heute den Khedive von der un- verzüglihen Abreise des türkischen Kommissars na ch Egypten. Der Khedive füyrte telegraphisch in Konstanti- nopel Beschwerde über den Mißbrauch, den Arabi Bey mit dem Namen des Sultans treibe, indem er die Nachricht von der Ernennung Halim Paschas zum Khedive verbreite.

wieder herrscht immer

werden

Zeitungsstimmen.

Die „Elsaß-Lothringische Zeitung“ bezeichnet auf Grund zuverlässiger Jnformation die Behauptung verschiedener Zeitungen, daß die Tabackmanufaktur nicht nur mit ihrem Be- iriebskapital und den ihr innerhalb des Etatsjahres durch das Landeshaushaltsgeseß zur Verfügung gestellten Mitteln wirth- haste, sondern diese Mittel um eine über 2 Millionen Mark

betragende Summe überschritten habe und mithin der Landeshauptkasse diese Summen s{ulde, mit aller Bestimmt- heit als unrihtig. Die Manufaktur habe weder im abgelau- fenen Betriebsjahr die Mittel, welche ihr etatsmäßig zur Ver- fügung standen, überschritten, wie dies seiner Zeit aus der Ueber- sicht der Ausgaben und Einnahmen der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1881/82 zu ersehen sei, noch habe sie dies im laufenden Betriebsjahre bei irgend einem Etatstitel gethan. Die b.haupteten 2 Millionen Mark Schulden der Kaiserlichen Tabackmanufaktur existirten daher that- fählich nicht. Die Tabackmanufaktur sei dem Minißerium unterstellt und h:be daher nach den allgemeinen Verwaltungs- grundbsäßen die Erweiterung ihres Betriebes in den leßten Jahren nicht auf eigene Faust vornehmen, auch keine sonstige einschreitende Maßnahme ohne Genehmigung treffen, am aller- wenigsten aber ohne Weiteres Gelder aus der Landeshaupt- kasse über die Grenzen des Landeshaushalts-Etats hinaus in Anspruch nehmen können.

Die „Politische Wochenschrift“ spricht ihr Be- dauern darüber aus, daß auch der Wortführer der National- liberalen die Ablchnung des Tabackmonopols damit begründet habe, daß „gegenwärtig keine Nothstände vorhanden seien, welche eine Maßregel, wie die Einführung des Tabakmono- pols, irgendwie rechtfertigen könnten und daß auch eine Er- höhung der Tabacksteuer um so weniger statthaft sei, als die hon vorhaudenen und in Zunahme begriffenen Einnahmen im Reih und in den Einzelstaaten bei angemessener Spar- samkeit voraussichtlich die Mittel darbieten würden, die öffent- lichen Bedürfnissezu befriedigen und bestehende Mängel in der Zoll- und Steuergeseßzgebung auszugleichen.“ Damit hätten sich die Nationalliberalen gegen jete größere, irgendwie durchgreifende Steuerreform erklärt. Und doc verlangten sowohl das Reich als au die Gemeinden eine solhe auf das Dringendste.

Das genannte Blait fährt dann fort:

Die Matrikularbeiträge, welche der früheren, kläglichen Zeit des deutschen Bundes und seinen Aufgaben genügen mochten, müssen be- seitigt werden, Auf der Eisenacher Konferenz im Oktober 1804, auf der. Männer aller politishen Parteien ver- sammelt waren, war man einig in der Verwerfung der Matrikularbeiträg», die höchstens für die Uebergangszeit gebo- ten erscheinen könnten, niemals aber cine dauernde Einnahmequelle des MNeiches bilden dürften. Allscitig wurden die s{weren, politischen, finanziell", wirthschaftliben Mängel derselben hervorgehoben und mit Necbt auf die ungerechte, allen Grundsätzen der Volkswirthschaft ins Ge- sit schlagende Lastenvertheilung bei denselben aufmerksam gema:Bt. Und das geschah auch von Männern der damaligen nationalliberalen Partei (z. B. Dr. Hirth, Miquel, Braun-Wiesbaden u. A.), welche namentlich auch auf die finanziellen Zustände des alten Reiches hin- wiesen, und zeigten, wie mit dem Verfall der Reichsfinanzen au der Verfall der politischen Macht des Neiches Hand in Hand gegangen \sci, Die Zukunft des Reiches hing eins davon ab, ob es möglich sein würde, cine allgemeine Reichssteuer (den allgemeinen Pfennig) auf alle Neichsunterthanen zu legen. An den Matrikular- beiträgen ist dies damals gescheitert, sie haben das alte Reich zu kleiner finanziellen Selbständigkeit kommen lassen. Soll nun auch unser neues Neich in seinen Finanzen nicht auf eigene Füße gestellt werden? Diese finanzielle Selbständigkeit ist, wie bei uns die Verhältnisse cinmal liegen, nit ohne Steuerreform, und _zivar durch Erhöhung der indirekten Steuern und Zölle (die dem Reiche überwiesen sind) zu erreichen. Vor 10 Jahren bätte kein National- liberaler diese Nothwendigkeit geleugnet, nicht freudig, auch große Opfer dieser klaren, unabweisbaren Pflicht gebraht. Und heute ?

Nicht minder verlangen unsere Gemeindefinanzen eine gründliche Reform. Die 1872 in Preußen für die alten Provinzen gescaffene Kreisordnung hat eine Ausdehnung der Selbstverwaltung, der Theil- nahme des Staatëbürgers an den Aufgaben“des Staates zum ausge- \sprocenen Zweck gehabt. Sie hat mit der persönlichen Selbstverwal- tung begonnen. Mit der Ausdehnung derselben, mit den beständig vom Staate den Gemeinden überwiesenen öffentlichen Aufgaben, den zunehmenden Leistungen derselben für den Kultur- und Wohlfahrts- zweck haben \sich in rapider Weise die Lasten der Ge- meinde vergrößert. Das Anschwellen des Staatsbudgets ist unbedeutend gegen das der Gemeindebudgets, die ih vielfach in wenigen Jahren verdoppelt, im Ganzen in der preußischen Monarchie von 1869—76, d. in nur 7 Jahren um 75 9% vermehrt haben. Die Kommunalsteuern betragen oft das 6—S8fache der ent- sprechenden Staatssteuern und es ist kaum ein Zweifel darüber, daß gerade jene cine so unerträglice Höbe erreicht haben, daß eine sie ent- lastende Finanzreform dringend geboten is. Noch im Jahre 1878 haben die Nationalliberalen die Nothwendigkeit derselben anerkannt.

An cine einfache Erhöhung der bestehenden direkten Steuern ist hierzu nicht zu denken, Grund- und Gebäudesteuer drücken bèi dem beständig sinkenden Werthe der Güter {hon hart genug auf denselben, die Einkommensteuer ließe si progressiv vielleiht erhöhen, dafür ist cine Befreiung der untersten Klassen dringend erwünscht, wie die Noth- wendigkeit massenhafter Exekutionen und die Fruchtlosigkeit vieler derselben wohl s{lagend genug beweist.

Dazu wacbsen bei allen Kulturvölkern mit den zunehmendcn Aufgaben des Staates auch dementspreWend die Steuern ; dies gilt uicht blos für Deutschland, soadern ebenso gut für England, Frank rei, Italien, Desterreich, Ungarn, Nußland, Schweiz, Nordamerika u. f. w. Ueberall nehmen dauernd mit der erhöhten Staatsthätigkeit die Staatsausgaben allmählich zu und gegen eine Ausdehnung der fulturellen Thätigkeit des Staates und der Gemeinden wird auch wohl nichts einzuwenden sein. Ueberdies wird eine einigermaßen ent- sprechende Durchführung der Sozialreform, wenigstens zeitweise, ohne bedeutende Zuschüsse des Reiches nicht ermöglicht werden.

Und alles dics foll durch „angemessene Sparsankeit“ reichen scin ? E

Dies erinnert an den Rath, den die englische Mancbester- \{chule den hungernden Arbeitern gab, denen sie auch zur Besserung ihrer Lage nichts als „größere Sparsamkeit“ zu empfehlen wußte.

Im Einzelnen läßt sich{G ja vielleibt nochd hie und da sparen und wo dies der Fall is, muß man pvositive dabin zielende Vorschläge mit Dank kegrüßen. Von irgend welcher Bedeutung können sie aber nicht scin, und da im Allgemeinen die deuts - preußishe Finanzverwaltung ein Muster von Ord- nung und Sparsamkeit und die pekuniäre Integrität akler unserer Beamten über jeden Zweifel erhaben ist, so würde eine Verringerung der Ausgaben nur dur eine Einschränkung der Staatsthätigkeit selbst möglih sein. An diese ist aber doch in kultureller Hinficht nicht zu denken.

Cs bliebe nur noch die Möglichkeit, cine Verringerung der Aus- gaben für das Heer zu erwägen. Allbekannt ist aber ‘die ungeheure Sparsamkeit, mit der gerade hier alle vorhandenen Mittel verwendet werden. Eine bedeutende Verringerung der Ausgaben is ohne eine dementsprebende Verringerung der Leistungsfähigkeit und Schlagfertig- keit unseres Heeres nicht zu denken. Jede Ersparniß hier könnte si dur einen unglückliben Feldzug auf das Allerbitterste rächen und wie die Lage der Dinge nun einmal is, hat Deutschland nur die Wabl, auf seine Macht und Einheit, auf die Verwirklichung deutschen Lebens und deutschen Strebens, deutscher Kultur und Geistes zu verzichten, oder ohne Murren die {weren Opfer seines Heeres noch fernerhin zu tragen. Frankreich trägt bereitwilligst viel größere Opfer für dasselbe. .

Man würde den Nationalliberalen wohl Unrecht thun, wollte man an ihrem Patriotiémus, an ihrer Reichsfreundschaft, an ihrer Ueberzeugung von der kulturellen Bedeutung Deutscblands und an ihrer Liebe zu den unteren Klassen und dem Wunse, ihre Lage zu heben, nur im Geringsten zweifeln. Wer den Zweck will,

zu ere

muß aber aub die Mittel wollen, ein bloßer Wuns genügt in dieser harten Welt nicht, sondern wem es ernst damit ift, der muß auch mit aller Energie das zur Verwirklichung Erforderliche thun.

So wird man sich mithin der Einsicht nit per eHen können, daß an erbeblihe Ersparnisse ohne Schaden für Deuts land nicht zu denken ist, daß bedeutende Reformen, wenn sie aub vielleiht noch eine Weile verschoben werden können, doch scließlih unvermeidlich sind und daß auch sonst nicht eine Verringerung, fon- dern eher cine Vergrößerung der Ausgaben des Reiches und der Einzelstaaten zu erwarten ift.

Hält man den Taback zur Vermehrung der Einnahmen und zur Durcführung der Reform nicht für ein geeignetes Mittel, nun gut, fo {lage man etwas Besseres vor, aber ein bloßes Negiren, ein Aufschub allein genügt nicht. Ein vorsorglicher Hauswirth trifft Löschvorrichtungen nicht erst, wenn das Haus schon in Flammen steht, und fo ist es wobl au sachgemäßer, mit den Reformen nicht zu warten, bis die dringendste Noth dazu zwingt, fondern sie vorher, wenn sie noch mit mehr Bedacht und mit arößerer Schonung etwai- ger Interessen durchzuführen sind, in Angriff zu nehmen.

Wer das Tabamonopol \o entschieden vertreten hat, fönnte sich über den Mangel anderer Vorschläge, an dieser Ratb- und Hülss- losigkeit eigentlih freuen, Zu folcen fleinlichen Rechthabéreien ift die Sache aber zu ernst...

—_ Vie „Coôlniswe 2a. sagt in Artikel „Die Eisenbahngarantien und ihre Gegner“:

. _. Schon jeßt, nah wenigen Jahren, sind die Gegner der Verstaat- lihung (der Eisenbahnen) an Zahl sehr gering geworden. Noch ist nicht Alles, wie es sein foll, aber in den erleichterten Tarifen für Güter und Personen, in den Bequemlichkeiten der Waarentranétporte und Per- sonenbeförderungen, in den Zusammenlegúngen und Erweiterungen der Cisenstraßen und der Bahnhöfe, in der Erschließung des Hinter- landes durch Sekundärbahnen (das Abgeordnetenhaus bewilligte in den Jahren 1880 bis 1882 zu diesen Zwecken allein 107 Mill. Mark für 1400 km Bahnlänge) stehen die Vortheile der einheitlichen Leitung, wie sie si {on entwickelt haben und noch weiter entwickeln sollen, jest schon am Tage. Die Gegner des Staatsbahnwesens sind zurückgedrängt bis auf das eine Gebiet der behaupteten volitischen Abhängigkeit der vermehrten Beamtenkategorien von dem jeweiligen Minifter. Bei der absoluten Unmöglichkeit, die Stimmen von Hun- derttausenden von Menschen beim allgemeinen und geheimen Wahl- recht na einer Seite lenken zu können, und nach den bisherigen Erfahrungen bei den Staatseisenbahnbeamten ist das eine Gefahr von geringer und eingebildeter Bedeutung gegenüber den Vortheilen der Berstaatlichung

einem

Centralblatt für das Deutsbe Ne Ne M Inhalt: 1) Finanzwesen: Nachtrag zur Nachweisung über Ein- nahmen des Reichs im April 1882, 2) Zoll- und Steuerwesen : Befugniß einer Steuerstelle. 3) Konsulatwesen: Ernennungen. CErequaturertheilung. 4) Polizeiwesen: Ausweisung von Aus- ländern aus dem Reich3gebiete.

Amtsblatt des Neich8-Postamts. Nr. 35. Inhalt: Verfügungen: Vom 23, Mai 1882. Post-Dampfschiffverbindungen mit Dänemark und Schweden. Vom 23. Mai 1882. Eröffnung der Eisenbahnstrecke Greifenberg (Pommern) Altdamm.

Cisenbahn-Verordnungs-Blatt, Nr. 8. Inhalt: Crlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 28. April 1882, betr. Vorschriften für die gegenseitige Wagenbenußzung der Staats- bahnen 2c.; vom 10. Mai 1882, betr. Wegfall besonderer Requi- sitions\cheine für Militärtrans8porte im Staatsbahnverkehr; vom 10. Mai 1882, betr. Erhöhung der Tagegelder bei Dienstreisen nah besonders theuren Orten; vom 11, Mai 1882, betr. Schüler- fahrten; vom 13. Mai 1882, betr. Verträge über Leistungen und Lieferungen; vom 15. Mai 1882, betr. Verantwortlichkeit der CEisenbahnverwaltungen für die Richtigkeit der Angaben in den von ihnen herausgegebenen. Specialcoursbüchern; vom 15. Mai 1882, betr. Aufnahme neuer Stationen in Ausnahmetarife; vom 15. Mai 1882, betr. die höheren Lehranstalten, welhe zur Aus- stellung gültiger Zeugnisse über die wissenscaftlihe Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Nachrichten. Nachtrag V. zu der Zusammenstellung der von den Landespolizei- behörden auf Grund des Reichsgeîïetzes vom 7. April 1869 und der revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873, betr. die Maßregeln gegen die Rinderpest, in veterinärpolizeilihem Interesse getroffenen An- ordnungen, soweit sie den Eisenbahnverkehr berühren.

Zeitscbrift für Bauwesen. Heft 1v.—V1. Inhalt: Originalbeiträge: Die Königliche geologisce Landesanstalt und Berg- akademie zu Berlin, mit Zeichnungen auf Blatt 7 bis 12, 12a., 13 und 14 im Atlas, (Sc{hluß.) Studien über die Gestaltung der Sandküsten und die Anlage der Seehäfen im Sandgebiet, von Herrn Regierungs-Baumeister H. Keller in Berlin. (Scbluß.) Die Wasscrstandsverhältnisse der Oder im Regierungsbezirke Oppeln, mit Zeichnungen auf Blatt 29 im Atlas und auf Blatt C. im Text. Nach den täglichen Wasserstandsbeobahtungen an den fünf Haupt- pegeln des Bezirkes graphisch dargestellt und erläutert von Herrn Regierungs- und Baurath Pralle zu Oppeln. Wassermessungen in der Weser, mit Zeichnungen auf Blatt D, im Text, von Herrn Re- gierungs-Baumeister Mau in Rinteln. Der Holborn-Viadukt in London, mit Zeichnungen auf Blatt E. im Text. Nach dem Be- richte des Ober-Ingenieurs Colonel W. Haywood mitgetheilt. Elastizitätêtheorie der Tonnengewölbe, von Herrn Civil-Ingenieur Heinr. F. B. Müller-Breslau în Berlin. (Sch{luß.) Die Bau denkmale Umbriens, (S{luß von „IX. Gubbio“ im Jahrg. 1881, S. 69 u. f. Mit Zeibnungen auf Blatt 13 bis 19 im Atlas des Jahrgangs 1881.) Von Herrn Architekt Paul Laspeyres. Mittel- alterlihe Dorfkirhen im Herzogthum Braunschweig, mit Zeichnungen auf Blatt 30 und 30a. im Atlas, von Herrn Baumeister Pfeifer in Braunschweig. Mittheilungen na amtlicben Quellen: Die Eisen- bahnbrüde über die Weichsel bei Graudenz, mit Zeichnungen auf Blatt 31 bis 42 im Atlas. (Scluß folat.) Hydrotecbnische Unter- suchungen zur Regulirung des Przemsaflusses, mit Zeichnungen auf Blatt F. und 6. im Text. (Schluß folgt.) Zusammenstellung der bemerkenswertheren preußishen Staatsbauten, welhe im Laufe des Jahres 1889 in der Ausführung begriffen gewesen sind. (Schluß)

Central-Blatt der Abgaben-Gesetzgebung und Ver- waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 11. Inhalt: Anzeige der in der Geseßz-Sammlung erschienenen Gesetze und Verordauungen. I. Allgemeine Verwaltungêgegenstände. Ver- änderungen in dem Stande und in den Befugnifsen der Zoll- und Steuerstellen. 11]. Jndirekte Steuern: Jn Bayern erhobene Ueber- gangéabgabe- und Nückvergütungsbeträge. Tarifirung eines als Pappdeckel eingeführten künstlichen Ledecs. Tarifirung von Hut- stumpen. Bestimmungen über die Tara. Erkenntniß. Stempel von Auseinanderseßzungêverträgen, in welcben besondere stempelpflich- tige Rechtsgeschäfte enthalten find. V. Statistik: Statistische Be- bandlung von Rohnaphta und andern Petroleumdestillationen. -— Personalnachrichten. Beilage: Bestimmungen über die Tara.

E Z E E C a Eg Sa e E N Pp D. et R T s

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Statistische Nachrichten.

Innere Wanderungen der preußisben Bevölke- rung. (Stat. Corresp.) Die Ergebnisse der allgemeinen Volks- zählung gewähren einige Anhaltspunkte für die Beurtheilung der Zahl der in den einzelnen Landestheilen vorgekommenen Zuzüge uud Wegzüge. Diese inneren Wanderungen werden vorzugsweise bedingt dur die wirtbschaftlice Lage der Bevölkerung und das Maß der für die Verwerthung der menschlichen Arbeitskraft gebotenen Gelegenheit.

Die Dicbtigkeit der Bevölkerung hat hierauf geringen Einfluß, wie