1882 / 134 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Nr. 4 betrifft die groben Fußdecken aus Manillahanf, Kokos und Jute, sowie die Seilerwaaren. Diese Nr. 4 wurde abgelehnt.

Nr. 5 lautet:

Der Eingangszoll wird erhöht: a. für Lichte Nr. 23 von 15 Æ auf 18 M4, b. für euie Nr. 251. von 3 # auf 20 M, c. für Stearin, Palmitin, Paraffin, Wallrath, Was Nr. 26 e. 2 von 8 M auf 10 M für 100 kg.

Eine Diskussion knüpfte sh nur an Litt. b.

Der Ds Dr. Braun erklärte, der Direktor Burchard habe gesagt, daß in dem neuen s{hweizer Zolltarif, der noch nit Kraft habe, aber do jeden Augenblick in Kraft treten könne, der Honigzoll dem Zuckerzoll gleichgestellt werde. Er sei be- reit, den Gegenbeweis anzutreten, Der Direktor habe si auf die s{hweizer Geseßgebung von 1879 bezogen, er (Redner) habe die ganze Sammlung von Bundesgeseßen und Verord- nungen jenes Jahres vor sich. Aus derselben gehe nur hervor, daß der Zolltarif gar nicht zum Ge- ses erhoben sei. Er sei voriges Mal nicht mehr zum Wort gekommen. Das habe das Gute gehabt, daß

‘er an maßgebendec Stelle noch einmal Erkundigungen habe

einziehen können. Auf Grund derselben dürfe er konstatiren : es sei nicht rihtig, daß der {chweizer Grenzzoll jeden Tag er- höht werden könne. Es sei nur eine Zollerhöhung für Taback, Branntwein und Weingeist beschlossen. Der ganze übrige Zolltarif sei noh gar nicht festgestellt, derselbe bedürfe noch einer zweiten Berathung. Denn auch die Schweiz habe zwei legislative Körperschasten, woran ‘er den Direktor Burchard erinnern möchte, der vorhin erst den Abg. Barth auf das Vorhandensein eines französishen Senats aufmerksam gemacht habe. Der Tarif werde auch überhaupt niht wieder zur Berathung ge- stellt werden, denn derselbe sei nur gemacht worden mit Rück- \iht auf Frankreich, mit dem die Schweiz soeben einen Han- delsvertrag abgeschlossen habe. Der Direktor Burchard habe dann wiederum versichert, daß auch Rohzuckersyrup zur Honig- Tuchenfabrikation verwendet werde, und sih dabei auf be- rühmte Kochbücher bezogen, die derselbe freilih niht genannt Habe. Evr sollte indessen meinen, daß es besser gewesen wäre, anstatt Kochbücher die Fabrikanten zu fragen. Diese hätten erklärt, sie könnten den Zoll niht gebrauhen. Er habe den Wunsch eäußert, daß man besonders die Nürnberger Fabri- anten zu Rathe ziehen solle, Dies sei niht geshehen. Nun Xämen heute die Nürnberger Honigkuchenbäcker selbst, und er- Élärten, daß sie eine Zollerhöhung wie die vorgeschlagene nicht vertragen könnten, wenn anders nit ihr ganzer Export und damit ihre ganze JFndustrie ruinirt werden solle. Wenn der Direktor Burchard endlich gesagt habe, daß es nicht darauf ankonime, daß die Kinder viel Honigkuchen äßen, so gebe er das zu, Aber darauf komme es doh sicher an, daß sie nicht Fabrikate zu essen bekämen, die dur die Zollgeseßz- gebung verschlechtert seien.

Demnächst ergriff der Direktor im Reichsshaß-Amt Burchard das Wort:

Meine Herren! Ih möchte doch Einiges von dem, was3 der Herr Vorredner bemerkt hat und zwar bemerkt hat grade in Bezug auf meine Person, nicht ohne Erwiderung lasen.

Gr hat zunächst behauptet, meine Angaben bezüglich des {chwei- zerishen Zolltarifs wären unrichtig. Nach seinen Ausführungen be- fagten sie dasselbe, was er thatsächlih dargestellt hat, d. h. ih habe eigentlich gar keinen Anlaß zu einer Berichtigung. Ih habe gar nicht gesagt, daß der Zoll jeßt so besteht, sondern ausdrüklih gesagt ich werde es vorlesen, ich habe den stenographischen Bericht bier vor mir —:

Die Schweiz ist ja, wie die Herren vielleiht wissen werden, {Gon vor einigen Jahren über einen neuen ai Überein- gekommen, der zwar noch nit eingeführt, aber festgestellt ist und von dem Bundesrath jeden Augenblick eingeführt werden kann.

ch habe also ausdrücklich gesagt, daß er noch nicht Geseßkraft

erlangt hat; sondern vom Bundesrath eingeführt werden kann. ch erlaube mir jeßt das amtlihe Exemplar vorzulesen, was ih darüber verbreitet. Es heißt: Bundesgeseß, betreffend einen neuen \{weizeri\chen Zolltarif, ange- nommen am 28. Brahmonat 1878 in erster Berathung mit dem Vorbehalt einer zweiten Berathung. Zurügezogen ist die Vorlage nicht, sie befindet si jeßt vollständig in demselben Stadium wie damals und ih muß dem entschieden ent- gegentreten, daß nicht die Absicht besteht, diese Vorlage Geseß werden zu lassen. (Nuf links: Sie ift es niht!) Sie ist es nicht, sie kann es aber werden . . . (Heiterkeit und Unruhe.) .….. Ich darf vielleicht bitten, mi anzuhören, (Ruf links: Was kann nicht alles werden Ds ch werde warten, bis Sie mir das Wort gestatten . sie kann es werden,

und wer die \{weizerishen Verbältnisse kennt, wird wissen, daß mit dieser Geseßze8svorlage eine ganz bestimmte Absicht verbunden ist. Die Scbweiz ist im Begriff, Handelsverträge abzuschließen, und für diese Absicht ist die Eristenz dieses Tarifs für sie von großem Werth. Ein Weitercs will ih über den Gegenstand nit sagen ; ih verbleibe ganz genau bei den Worten, die ih gesagt habe, daß dicser Tarif ele werden kann. Die Stadien, die die Vorlage zurückgelegt hat, bleiben zurück- gelegt und die Vorlage ist nicht zurückgenommen worden.

Dann mödte ih noch kurz auf Das erwidern, was der geehrte Herr gesagt hat bezüglih der Kobbücher. Jch hatte (Zuruf) ih

in leider genöthigt, auf diese Quisquilien eingehen zu müssen die Bücher von Hauptner und Davidis im Gedächtniß; ich habe sie eingesehen und möchte meinen, daß sie zu den besseren gehören, wenig- stens nah meiner Kenntniß.

Wenn der Herr Abgeordnete sagt, wir möchten die Fabrikanten hören, so hat die Regierung dies gethan, zwar nicht die Nürnberger, aber die Braunschweiger und die Berliner; und übereinstimmend ist versichert worden, daß“niht aus\ckließlich Honig, sondern zum größeren Theile bei den geringeren dunkleren Sorten andere Stoffe genommen würden, wie Rohrzuckersyrup. Diese Auslaffungen liegen der Regie- rung amtlich vor, und ih glaube, daß sie mehr Autorität beanspruchen dür ais die Aeußerungen, die dem Herrn Abgeordneten zugegan- gen sind.

Darauf wurde auch die Nr. 5 abgelehnt ; ebenso die Nr. 6, betreffend den Schieferzoll.

S. 3, welcher bestimmt, daß die Aenderungen mit dem 1. Juli 1882 in Krast treten sollten, wurde mit einer an Ein- stimmigkeit grenzenden Mehrheit angenommen. Ebenso ge- nehmigte das Haus das Geseg im Ganzen.

Der vom Abg. Schmidt (Elberfeld) vorgeschlagene Geset- entwurf, betreffend die Herabseßung der Zölle für hartes Kammgarn von 8 und 10 4 auf 3 4 wurde ebenfalls an- genommen.

Das Haus ging sodann zur Berathung der Interpellation des Abg. von Kardorff über, welche lautet:

„Dat das Neichs-Eisenbahnamt Kenntniß davon genommen, daß die Lokal-Frachttarifsäßze für Kohlen, welche bei der Ober- \chlesishen und Rechten Oderufer-Bahn in Anwendung ommen, im Widerspruche mit Art. 45 der Reichsverfassung in einer Höhe aufrecht erhalten werden, welche sowohl den Ein-Pfennig-Normal- tarifsaß, als auch namentlih die bei den Bahnen der Rheinisch- Westfälischen Kohlenreviere bestehenden Lokal-Frachttarifsäße für Kohlen weit übersteigt ?“

Nachdem der Bevollmächtigte zum Bundesrath Geheime Ober-Regierungs-Rath Kraefft sich zu sofortiger Beantwortung der Interpellation bereit erklär: hatte, erhielt der Abg. von Kardorff zur Begründung der a d das Wort. Es seien diese Beschwerden im preußishen Abgeordnetenhause be- rets erörtert und vom Eisenbahn-Minister als begründet an- erkannt worden, gleihwohl sei aber noch nichts geschehen, was zu deren Abhülfe hätte beitragen können. Nun fei er fich wohl bewußt, daß das Reichs-Eisenbahnant nicht in der Lage sei, hier direkt Abhülfe zu schaffen, aber dasselbe stehe doch dem preußishen Staate anders gegenüber, als den anderen Staaten. Es könne daher eine moralische Einwirkung auf Preußen sehr leiht ausüben. Nah dem Art. 45 der Reichsverfassung solle der Einpfennigtarif angestrebt wer- den. Nun bestehe aber bei den beiden in Rede- stehenden s{lesishen Bahnen ein Kohlentarif von 11/4 Z pro Tonne. Welche Ershwerung dadurch die Jndustrie und Landwirth- schaft erleide, sei leicht crsihtlich. Die \hlesishe Jundustrie leide hon durch andere mißliche Verhältnisse genug, dazu komme nun noch die enorme Vertheuerung der Kohle durch die Tarife. Welche Belastung durch diese für die \{lesische Industrie erwachse, eige eine einzige Ziffer auf das Deut- lihste. Die Stadt Breslau allein habe nämlich an Fracht für Kohlen und Koks gegeu den Normaltarif ein Mehr von 482 783 E bezahlt. Man könné daraus für die ganze Provinz auf eine Mehrbelastung von vielen Millionen \{ließen. S@lesien wolle in den Tarifen gleichgestellt werden mit den übrigen Provinzen. Es könnte cine direkte Sekundärbahn nah dem Kohlenrevier gebaut werden. Der Minister habe ein solches Projekt abgelehnt, obwohl es sehr rentabel wäre. Wenn der preußische Minister auch keine direkten Zwangsmittel bezüglich der Festseßung von Tarifen habe, so habe derseibe doch als Chef des Staatsbahnbetriebes, sowie der Aufsichtsbehörde einen großen Einfluß auf alle Bahnen, so daß derselbe hier wohl eine Erleichte- rung würde durhseßen können. Es gebe übrigens loyale Mittel genug, um die Bahnen zu einer Tacifermäßigung zu ver- anlassen. Aber es bleibe ihm unerklärlih, wie der Minister nicht auf das einfachste Auskunftsmittel gekommen sei, nämlich

eine Vorlage zu machen, worin derselbe ermätigt werde, die Bahnen zur Tarifermäßigung zu zwingen. Es sei nicht über- trieben, wenn gesagt werde, daß alles, was der Jndustrie und namentli der Landwirthschaft durch den Zolltarif zu Gute komme, durch den ohen Protarif wieder aufgewogen werde. Es sei nur das gute Recht seiner Heimathéprovinz, wenn sie Drnge, daß dieselbe durch das Monopol zweier Bahnen in Zukunft nicht mehr so viel zu leiden haben solle, als bisher.

Demnächst ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrat Geh. Ober-Reg.-Rath Kraefft das Wort: s Meine Herren ! Die Frage des Herrn Interpellanten geht dahin: Hat das Reichs-Eisenbahnamt Kenntniß davon genommen, daß die Lokalfrachttarifsätze für Koblen, welche bei der Oberschlesischen und Rechte-Oderufer- ahn in Anwendung kommen, im Widerspruche mit Art. 45 der Reichsverfassung in einer Höhe aufrecht erhalten werden, welche sowohl den Gin-Pfennig-Rormaltarifsaß, als au namentli die bei den Bahnen der rheinish-westfälishen Kohblen- reviere bestehenden Lokalfrachttarifsäße für Koblen weit übersteigt ? Meine Herren, diese Frage und ih glaube lediglih mit dieser Frage habe ich es zu thun, kann ich nur mit Ja beantworten.

das Neichs-Eisenbahnamt übt die in der Reichsverfassung angeordnete Tarifkontrole. Das Amt ist deshalb auch im Beste des gesammten Tarifmaterials der deutschen Bahnen und kennt die Frachteinheits- säße, weldbe auf denselben in den einzelnen Tarifklassen und für die einzelnen Frachtartikel zur Erbebung kommen.

Meine Herren! Es ist nun vollkommen richtig, aab auf den

rheinisc-westfälischen Bahnen der nah der Reichsverfassung anzu-

strebende Cin-Pfennigtarif und zwar der Frachtsaz von 1 Silber-

pfennig pro Centner und Meile für die Beförderung von Kohlen auch

im Lokalverkehr \trikte zur Durchführung gekommen ist. Es werden

dort unter Zuschlag einer Exrpeditionsgebühr von 6 bis 12 Mark-

Zoe pro 100 kg, an Fra(t erhoben: 2,20 Mark-Pfennige pro onne und Kilometer,

Es ift ebenso rihtig, daß dies auf den \{lesischen Bahnen, in specie auf der bers{lesishen und auf der Rechte-Oder-Üferbahn nit geschieht. Auf diesen Bahnen sind die Frawt-Einheits\äße seit einer langen Reihe von Jahren unverändert und bis zu 50 % und mehr, ja in einzelnen Relationen bis zu 80 und 100 % höber als auf den rheinisch-westfälischen Bahnen.

__ Eine Aenderung wird am 1. Juli d. J. insofern eintreten, als die Verwaltung der Oberschlesischen Eisenbahn sich auf Andrängen des preußischen Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten endlich zu einer Herabseßung der Kohlenfrachten entschlossen bat und die Ver- waltung der MRechte-Oderuferbahn die Sätze ihrer Konkurrenz- stationen mit denen der Oberschlesischen Bahn gleih ho {tellen und L für alons Stationen eine entspre(ende Regulirung eintreten assen wird.

Sind nun au die eintretenden Ermäßigungen zum Theil nit unerheblich, so bleiben die Frachtsäße doch immer noch zurü hinter den Zustande, den die Reichsverfassung im Auge hat und der auf den rheinis{- westfälishen Bahnen son seit mehreren Jahren thatsächlich hergestellt ift. Auf die Umstände, auf welche die hohen Kohlenfrachtsäte der \chle- sischen Bahnen zurückzuführen sind, hat der Herr Interpellant bercits ausführlich hingewiesen. Sie ergeben sich ja auch zur Evidenz aus den Verhandlungen, die noch vor wenigen Wochen, im Monate März, im preußischen Abgeordnetenhause, und zwar sowohl in der Budget» kommisfion als auch im Plenum stattgefunden haben. Es ist dort von der Budgetkommission nach eingehender Prüfung anerkannt worden, daß der preußischen Regierung gesetzliche Mittel nit zur Seite stehen, um cine F Vene igung auf den \ch{lesishen Bahnen gegen den Willen der Verwaltungen herbeizuführen. Au der preußische Herr Minister der öffentlihen Arbeiten hat in der Lena vom 21. März konstatirt, daß ihm derartige Mittel nicht zur erfügung stehen, wie Sie dies aus dem durch den Herrn Intervellanten verlesenen Bericht über jene as bereits gehört haben.

Meine Herren, noch weniger als Preußen besizt das Reich Zwangsmittel, ‘um die \{lesischen Bahnverwaltungen zu einer Er« mäßigung geneigt zu machen.

Der Herr Interpellant hat hingewiesen auf Art. 45 der Neichs- verfassung; dieser enthält aber keineswegs eine Verpflichtung für eine Bahnverwaltung, den Einpfennigtarif einzuführen, \ondern er enthält nur eine Direktive für das Reich, daß dahin gewirkt werden möge, daß solches geschehe. Die Ausführungsbestimmungen wie auch von dem preußischen pa Minister der öffentlichen Arbeiten im Ab- geordnetenhause ervorgehoben wurde fehlen uns zur Zeit noch. Meine Herren, es ist dies gewiß zu beklagen, und wir beklagen es insbesondere dann, wenn wir so begründeten Beschwerden gegenüberstehen, wie die gegen die {lesischen Bahnen erihteten es sind; aber die Sache ist nun einmal so, die dem Reiche zustehenden Befugnisse sind eben noch nicht genug aus- gedehnt. Wir Alle haben den sehnli{sten Wunsch, daß es mögli jein möge, hierin baldigst Wandel zu schaffen,

Eine Besprechung der Jnterpellation wurde nicht beliebt.

Prgul vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Sonnabend î,

m —R Inserate für den Deutschen Reihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Hand- [lungs8commis3 Johann Gerhard Bernhard

1, Steckbriefe uud Untersnchungs-Sachen, 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u, dergl,

———_———=—

Steekbriefe nnd Untersuchungs - Sachen, | suungsricter bei dem Königlichen Landgerichte II. | abzuliefern. Ostrowo, den 6. Juni 1882, Der Beschreibung : Alter 19 Jahre, Statur mittel, | Untersucbungsrihter bei dem Königlichen Land- Haare blond, Augen grau. Verzeichniß der ge- | gerichte.

2) 1 Portemonnaie mit 9 M, 3) 1 seidenes Hals-

Oeffentlicher Anzeiger. R

und Grosshandel,

Familien-Nachrichten,

en

————————— ee t ——

Beschreibung: 1)

Schmidt, zu Brocterbeck, Kreis Tedlenburg, Sri stohlenen Gegenstände: 1) Baares Geld 9,60 M, | Goldstein alias Joseph Groß, a

12. September 1854 geboren, zuleßt in

5, Industrielle Etablissements, Fabriken

: 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 3, Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen, 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

8, Theater-Anzeigen, In der Börsen- u. 8, w. von öffentlichen Papieren.

beilage.

a a

Familiennamen: | [26339] d : __2) Vornamen: Gerson, 3) Geburtsort: Sieradz in Polen, 4) Auf- | mann, geb. Horn zu Berent, vertreten dur den

T E T1 x E M R

E E L R e S

„Jnvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L, Daube & Co., E. Schlotte,

Vüttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen-Bureanx.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schuhmacher Wilhelmine Zill-

wohnhaft gewesen, welher si verborgen bält, ift tuch, 4) 1 Taschenmesser mit \Vwarzer Hora\Gale enthaltéort: Breitenfeld, Kreis Pleschen, ca. 4 Jahr, Rechtsanwalt Justizrath Neubaur daselbst, klagt

die Untersuhungshaft wegen Unterschlagung in den | nd Michsauf

Akten 11. J. 937/82 verhängt. Es wird ersucht, 8) 1 ilfe rage dürfte, 7) 1 Paar lange Stiefel,

denselben zu verhaften und in das Untersuhungs-

und Pfropfenzieher, 5) 1 Spiegel, 6) 1

ichsglanz- | vordem „in Rzegrcin, Kreis Pleschen, auch ca. # Jahr, | gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Carl Bitl- ( und früher hinter Myslowiß O./Schl. in einem | mann, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehetrennung Taschencylinder-Uhr ohne Goldrand, | Dorfe, 5) Religion: mosaisch, 6) Alter: 50 Jahr, | mit dem Antrage, das zwischen den Parteien be-

gef ngniß zu Alt-Moabit 11/12 abzuliefern. Ber- der kleine Zeiger ist zur Hälfte abgebrochen, 9) 1 fil- | 7) Größe: 1 m 66 ecm, 8) Haare: dunkelbraun, | stehende Band der Ehe zu trennen, Beklagten für

berne Taschencylinder-Uhr ohne Goldrand 10) 1 fil» , den 5. Juni 1882, Der Untersucbungsrichter x , bei dem Königlichen Landgerichte 11. Beschreibung: berne Kapfeluhr,

Stirn frei, Bart: Schnurrbar warz, Augen- brauen dunkelblond, Augen grau, Zähne vollständig, Kinn und Gesicht rund, G

Kennzeichen: Narbe am Kinn. Kleidung: Beklei-

det war der Angeschuldigte mit RockX, Hose und

Weste von {warz karrirtem braunen wollenen Stoff, [26316]

[warten blips, balblangen wis6ledernen desola- S en Stiefeln, grauer Drellmüße mit Doppel- chirm, weißleinenem Hemd und grau wollenen trümpfen.

Radden, zuleßt zu Carlshof beim- Gutsvorsteher | das Könt liche Sch{hmidt im ‘Dienst, welcher kb verborgen hält, ift | behufs Ab

chwarzem Tuch, nicht vie warze Buskin-Beinkleider, 14) 1 esihtsfarbe gesund, lederne Beinkleider, dunkelgrau, 15) 1 aschenmesser, |

Sprache deuts, westphälisher Dialekt. Besondere | ] duntes FergeastemGlüffel, 1 kleiner Spiegel und

zember 1881 G BIIAS Glütan ma eiR alias Marcinkowsky aus Usch, Kreis Colmar, erlassene retschmer welcher \sih hier wegen wiederholten Y En ERRg eds oba fer verzaftet L war, und gegen den auch bei dem Kön - ———

Steckbrief. Gegen den unten “beschriebenen | gerihte zu Beuthen 8 Untertba Dienstknecht Gustav Klinkmüller aus Groß- | wegen Mordes \{chwebt, is, nachdem er jeßt durch

etwas gekräuselt, 9) Stirn: breit, 10) Augenbrauen: | den allein \{uldigen Theil zu erahten und ihn

11) 1 Uhrhaarschnur von hell- | spärlich, blond, 11) Augen: blaugrau, 12) Nase: | zum Verluste des vierten Theiles seines Vermögens Größe 171 m, Statur trâftig, aare \{warz, [ware aar mit Mol de \olag, 12) 1 Rock von | groß, 13) Mund: breit, 14) Bart: blondgrauen | als Ehescheidungsstrafe zu verurtbeilen und ladet

getragen, 13) 1 Paar | Schnurr- und braungrauen

deutsch und polnís{.

Stebrief.,

Steckbrief wird bierdurch erneuert.

/Schl. eine Untersuchung | [26216]

1 caur Backen- und Kinnbart, | den aar englis- L zjanne! vollständig, 16) Kinn: bedeckt, 17) Ge- | Rechtsstreits vor die erste Civilklammer des önig- „tsbildung: länglich, Backen dünn, 18) Gesichts- | lichen Landgerichts zu Danzig

arbe: blaß, m Gestalt: mittel,

Steckbriefs- e , De- f LUNEULRE Düren N Auszug der Klage bekannt gemacht.

Grimmen, den ordes in | 30, Mai 1882, Königliches Amtsgericht. 1,

Beklagten zur mündliwhen Verhandlung des

z 20) Sprache: j auf den 13. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Danzig, den B G 1882, Gerichtsschreiber des öniglichen Landgerichts.

[26324] Die durch Bes{luß der Strafkammer hiesigen

Der gegen den Pferdeknecht Friedrich Borg- | Landgerichts vom 17. Februar 1882 über das Ver- Landgericht 11. zu Berlin, wohin er | wardt, zuleßt in Kir - Baggendorf, unter dem mögen von 1) Dotier, Ma Maria August, Knecht urtheilung wegen verschiedener Diebstähle | 7. Oktober v. Js, erlassene Steckbrief wird hierdurch | in Destricb, 2) Nougz, Johann, von Forbach, ver-

die Untersuhungshaft wegen Diebstahls in den Lr war, zu 12 Jahren Zuchthaus ver- | erneuert. Grimmen, den 1. Juni 1882, König- hâängte Bexrmögensbeschlagnahme st dur Ur-

Akten 111. J. 907/82 verhängt. Es wird er- | urthe

fi ern. Berlin, den 4. Juni 1882, er Unter-

t worden, auf dem Rückt sucht, denselben zu verhaften und in das Unter- hierher, zwischen Krotoschin und hier, den Trans- ungsgefängniß zu Alt-Moabit Nr. 11/12 abzu- Perteuren entsprungen. Es wird ecsudt, denselben estzunehmen und an das hiesige

ransporte von Berlin ! lihes Amtsgericht, 11.

erihtsgefängniß

theil desselben Gerichts vom 5. Mai 1882 wieder aufgehoben worden. aargemünd, den 2. Juni 1882. Kaiferlihe Staatsanwaltschaft,

6305] Oeffentliche Zustellung. Bie Frau Bernkbardt, Bertha, geb. Lefeber, zu Falkenburg, Reg.-Bez. Czslin, vertreten dur den Rechtsanwalt Fensch hier, klagt gegen ibren Ehe- anann, den Handelsmann Heimann Bernhardt, früher glei{falls hier, Jeßt dem Aufenthalte na unbekannt, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestebende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer ‘des Königlichen Landgerichts T. zu Berlin auf den 23, November 1882, Vormittags 113 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- xichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 6. Juni 1882. : Buc{wald, Gerichtss{reiber des Königlichen Landgerichts. T., Civilkammer 13.

426306] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Gurschke, Christiane Ernestine, geb. ‘Niklaus, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Lustig, Hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Wilhelm Gurschke, früher gleic- falls hier, jeßt dem Aufenthalte nah unbekannt, ‘wegen leben8gefährliher Mißhandlungen, Versagung ‘des Unterhalts und böslicher Verlassung, mit deu ‘Antrage auf Chescheidung: das zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Band der Che zu trennen, den Beklagten für den allein s{uldigen Theil zu erachten und ihn zur Herausgabe des vierten Theils feines Vermögens als Chescheidungsstrafe zu verur- theilen, ihm auch die Kosten aufzuerlegen,

and ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand-

lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer

Des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf

Den 23. November 1882, Nachmittags 124 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten

Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

zum Zwelke der öffentlichen Zustellung wird Dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 6. Juni 1882,

Buchwald,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

Civilkammer 13.

426307] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Delschläger, Emma Louise, geb. Ehr- lich, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Michaelis hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter August ODelschläger, früher gleichfalls hier, jeßt ‘dem Aufenthalte nach unbekannt, wegen \{mählicher Bestrafung, Versagung des Unterhalts, sowie wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehe- Fcheidung : : i

I, das zwishen Parteien bestehende Band der Che zu trennen, | (

IT. den Beklagten für den allein \{chuldigen Theil

zu erklären, :

TIT, a auch die Kosten des Nechtsftreits zur Last

zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlihßen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts T. zu Berlin auf Den 23. November 1882, Nachmittags 123 Uhr, nit der Aufforderung, einen bei dem gedacbten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 6. Juni 1882.

Buchwald, Ï

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

Civilkammer 13.

[26300] Aufgebot.

Die in dem Vogel’schen Pfandleibß-Fnsfstitut (In- haberin Marie Vogel, geborene Prause) hier, RNeusche- traße Nr. 12, in der Zeit vom 1. Dezember 1880 bis zum 20. April 1882 incl. niedergelegten, zur Verfallzeit nicht eingelösten und \eit länger als 6 Monaten verfallenen Pfandstüke, bestehend aus Gold- und Silbersachen, Kleidungsstücken, Wäsche u. \. w., sollen

am 8, September 1882, Vorm. 85 Uhr, in dem gedachten Vfandleih-Institut durch den Ge- rihtsvollziceher Friedel öffentlich meistbietend ver- steigert werden.

Alle Diejenigen, welche in jener Zeit bei dem ge- nannten Pfandleih-Institut Pfänder niedergelegt haben, werden aufgefordert, diese noch vor dem Versteige- rungstermine einzulösen, oder wenn sie gegen die kontrahirte Schuld begründete Einwendungen zu haben vermeinen, solhe dem unterzeichneten Gericht zur weiteren Verfügung anzuzeigen , wi- drigenfalls mit dem Verkaufe der du tbal ver- fahren, aus dem Erlöse der Pfandgläubiger wegen Jeu in dem Pfandbuch eingetragenen Forderungen efriedigt, der etwa verbleibende Uebers{uß an die Ortsarmenkasse abgeliefert und demnächst Niemand weiter mit seinen Einwendungen gegen die kontra- hirte Schuld gehört werden. wird.

Breslau, den 1. Juni 1882,

Königliches Amtsgericht. Beglaubigt :

Nemiy, ; Gerichtsschreiber des Königlichen Amtggerichts.

[26328] Urtheilsaus3zug.

Durch Versäumnißurtheil der 1. Civilkammer des Kaiserl, Landgerichts zu Metz vom 17. Mai 1882 ift die zwishen Anna Ronge und ihrem Ehemanne

eter François, Kaufmann, Beide in Ay wohnend,

estandene Gütergemeinshaft mit Wirkung vom Tage der Klagezustellung, dem 3. Februar 1882, für aufgelöft erklärt und verordnet worten, daß die arteien fortan in getrennten Gütern leben sollen. ur Auseinandersezung ihrer Vermögensansprüche wurden dieselben vor Notar Lange in Mey ver- wiesen und wurde der Beklagte verurtheilt, die Kosten des Recbtsstreits zu tragen. ;

Gemäß Ausf. Ges. v. 8, Juli 1879 publizirt.

Mey, den 7. Juni 1882,

Der Lanaerichts-Sekretär : Mezger.

[16007]

Die unten benannten Anwesen3besißzer hab Na@forschungen nah deren re{tmäßigen Inhabern verstrichen find, Antrag na §. 82 des Hypotheken-

Nr. E curr. Antragstellers. |

1 Hörmann Katharina, geb. Sohler von Mayrhböfen

Schädler Michael, Wirth von Buflings Desterle Conrad, Oekonom von Aach Jablonsky Hedwig, Anwesensbesitzerin in Immenstadt Wagner Johanna, Bauerswitiwe von

eissah Spewht Leopold, Oekonom von Vorderreuthe Hauber Alois, Oekonom von Kalzhofen

Hagg Anton, Oekonom in Sticfenbofen Kempter Martin, Oekonom von Trabers

D A Do A

Fink Josef, Oekonom von Salmas

Scheidle Josef Anton, Oekonom von Wiederhofen

12 | Prinz Balthasar, 6s von Wieder- ofen Es werden deshalb Diejenigen, welcbe auf

gefordert, mit dem Beifügen, daß im Falle der Unterlafs

Der Aufgebotstermin findet

ftatt. Immenstadt, den 1. April 1882.

[26319] Aufgebot.

Nachdem der Schiffer Johann Anton Schugard in Bargen hierselbst beantragt hat, daß über sein im Jahre 1857/58 erbautes Schiff „Fido“, mit dem Unterscheidung8signal L, Q. 8, E. und dem Heimaths- hafen Bargen, behufs Grmöglichung der Eintragung einer Verpfänduag, eine öffentliche Ladung der etwa zur Eintragung berechtigten Nealgläubiger erlassen werde und dabei angegeben hat, daß ihm solche Schiffs8gläubiger nicht bekannt seien, so werden hier- mit in Gemäßheit des §. 50 des Geseßes über das Grundbuchwesen 2c. vom 27. Mai 1873 (G. S. S. 241) und des Art. 58, §8. 1—4 des Einführungs- gesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handels-Gesetz- buch vom 24. Juni 1861 (G. S. S. 449) die sämmtlichen Realgläubiger des obgedachten Schiffes „Fido“ aufgefordert, ihre Ansprüche bei Vermeidung des Ausschlusses hierselb und spätestens in dem des- halb vor dem hiefigen Amt8gericht auf

den 25, September 1882, Vormittags 10 Uhx, anberaumten Termine anzumelden. l

Das demnächstîge Aus\{lußurtheil wird nur dur öffentlihen Aushang an der Gerichtsftelle bekannt gemacht. i:

Schleswig, den 25. Mai 1882. i

Königliches Amisgericht. Abtheilung [III. ges. Vehm, * j Veröffentlicht: Philippsen, Gerichtsschreiber i. V.

[26327] Edictalladeng.

Auf Antrag der Königlicben Eisenbahndirektion (linksrheinische) in Cöln, welche dokumentirtermaßen von dem Hofbesiter Heinrich Oldenhage, geb. Tabe, in Gr. Mimmelage aus den Parzellen 56, 57 und 98 Kartenblatt Y. in Gr. Mimmelage 9 a 78 qm, resp, 21 a 28 qm und resp. 33 a 85 qm fäuflih erworben hat, werden Alle, welche an den vorbezeich- neten Grundstücken Eigenthums-, Näher-, lehnrecht- liche, fideikommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real- berechtigungen zu haben vermeinen, hierdurch auf- gefordert, dieselben im Termin

am 22. Juli d. J., Mittags 12 Uhr, bei diesem Gericht anzumelden widrigenfalls sie ihrer Rechte im Verhältniß zum neuen Erwerber verlustig gehn werden.

Quakenbrück, den 5. Juni 1882,

Königliches Amts3gericht. Brandenburg.

[26194] , Bekanntmathung.

I. Die Aterfläche in der Gemarkung der Stadt Kempen Artikel 110 der Grundsteuer-Mutterrolkle hat kein Grundbuchblatt. Die Verhandlungen bierüber sind in den Grundakten Nr. 461 gepflogen. Als Besißer dieses Grundstücks ist in den Kataster- büchern der Zimmermann Joseph Brust in Kempen aufgeführt. Derselbe is nur Pfandinhaber des Grundstücks nach seinem Vorbesißzer Gottfried Brusft, ist aber in der Nachfolge nicht legitimirt. Laut Urkunde vom 30. Juli 1821 hat Anton Byczysko, als angeblicher Besitzer des Grundstücks, dasselbe für cin erhaltenes Darlehn dem Gottfried Bruft zum Pfandbesig Überlassen. Stephan Byczysko hat seine Kinder, den vorgenannten Anton und den Cajetan Byczysko, zu Erben ernannt und leßteren ausdrücklih als Erben in das Grundstück. Cajetan ift finderlos verstorben; aus welchem Rechtstitel Anton Byczysko nun in den Besitz des Grundstücks gelangt ist, ist nicht festgestellt. JIn- zwischen ist beim Bau der Breslau-Warschauer Eisenbahn eine Fläche von 20 a oder 141 Qu.-R. aus diesem Grundstücke entnommen worden und bildet jeßt einen Theil des Bahnkörpers. Eine hierüber eingereihte Handzeihnung des Kataster- amtes für den Kreis Schildberg und Auszug aus dem teuerbuhe bezcichnen die Parzelle mit

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97 Nach der Bescheinigung des Magistrats zu

Kempen vom 24, April 1880 hat die Bretlau- Warschauer Eisenbahngesellshaft in Poln. Warten- berg im Faure 1870 die qu Parzelle erworben und rene dieselbe noch jetzt eigenthümlih. Die Gesfell- schaft hat sich auch erboten, den Kaufpreis mit

Welz Salomon und Josef von Knec{ten-

A ufgebot.

en betreffs der auf ihren Anwesen hypothekarisch eingetrage;;-n Forderungen bezw. Rechte, nahdem die rutlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese a at sich beztehendz Handlungen 30 Jahre

esetes gestellt:

"7 8 Forderung8berech{tigten. Gebrüder Göhl von Hindelang

Geisler Johann von Staufen Burger Georg von Gschwend Dtt Klemens von da

Weber Katharina und Anna von 210 Ebrazhofen Wagner Johann Georg von Buflings l Alger Josef von Hopfen Fink Johann Georg von Döbel8ried 133

Thoma David, Apotheker in Isny Maier Josef Anton von Trabers

Stöger Franz von Trabers hofen, Welz Michael und Anastasia daselbst

Hirnbein Johann von Wilhams Í 120 f.

Teufel Josefa S von Wieder- 38 fl. 25 kr. ofen Hofer Johann Konrad, Josef Roman

und Viktoria dortselbst Mayer Michael von Wolfratshausen

Dienstag, den 20. Februax 1883 Vormittags 9 Uhr,

Königliches Amtsgericht. : v. Wachter. Zur Beglaubigung: Der K. Sekretär Weniger.

317 M 25 S wegen der mangelnden Legitimation des Joseph Brust zu oferiren. 11, Im Grundbuche von Stadt Kempen Nr. 298 sind die Christoph und Eva Matika’\{hen Eheleute eingetragen. Dieselben sind gestorben und ihre Erben unbekannt. Aus diesem Grundstücke, welches in- zwischen parzellirt worden war, hatten nun die Lehrer Wilhelm und Johanna Faltin’s{hen Eheleute zu Szklarka dur Vertrag vom 19. Juli 1839 von Isidor und Helene Friedländer eine Wiese, am Dsiner Territorium und dem damals Marszalekschen Grundstücke belegen, von ca. 1 Morgen und durch Vertrag vom 22. September 1840 von Franz und Juliane Ogrodowski eine halbe Wiese erworben. Beide Parzellen sind im Flurbuce unter Artikel 63 der Gemarkungskarte auf den Namen des Lehrers Faltin eingetragen. Die Breslgu - Warschauer Eisenbahn-Gesellschaft zu Poln. Wartenberg ist seit dem Jahre 1871 im Besitze einer Parzelle von 11 a 20 qm aus diesem Wiesen - Grundstücke Artjkel 63, wie dies der Magistrat zu Kempen unterm 4. Mai 1880 bescheinigt hat. Auf dem Auszug aus dem Steuerbuche ist die qu. Parzelle als Bahnkörper bezeichnet. Das Kaufgeld für die L un die gedachte Gesellschaft beim früheren reisgeriht Kempen mit 164,50 6 zum gericht- lichen Depositorium eingezahlt.

Die legitimirten Vertreter der genannten Gesell- schaft haben nun bezüglich der sub I. und 11. bier bezeibneten Flächen zur Erlangung der Eintragung des Eigenthums aus den genannten beiden Grund- stücken das Aufgebot beantragt.

Hiernach werden alle bekannten und unbekannten Eigenthumsprätendenten und dinglih Berechtigten aufgefordert, ihre Ansprühe und ReHte auf die sub I. und Il. hier bezeichneten Parzellen \pätéstens in dem an hiesiger Gerichtestelle auf den

22 September 1882,

Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und ibr Widerspruchsrecht zu bescheinigen, widrigenfalls die- selben mit ihren Ansprüchen und Rechten an die be- zeichneten Parzellen ausges{lossen werden würden, die Bildung neuer Grundbuchblätter und die Ein- tragung des Besitztitels für die Antragstellerin er- folgen würde, den Nichtangemeldeten aber überlassen bleiben müsse, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen.

Kempen, den 26. Mai 1882,

Königliches Amtsgericht. [26193]

Nawdem 1) Franz Heinri Anding von Floh als Bevollmächtigter des Carl Lorenz Frank, 2) Schlosser Caspar Huhn von Struth für den minderjährigen Sohn seiner + Frau Elisab. Marag., geb. Frank, Namens Wilhelm Frank, 3) Caspar Ecks Frau, Cath. Elisab., geb. Frank, von Struth, die Eintragung des auf den Namen von den Kin- dern des Johannes Frank, Michaels Sohn, nämlich 1) Eva Catharine Elisabeth, 2) Lorenz Carl, S Johann Caspar, 4 Eva Catharine, 5) Elisabet Margarethe katastrirten, in der Gemarkung von Helmershof belegenen Grundeigenthums, als:

1) Br. B. Nr. 92, Adler die Thonädcker ha 41 a 37 qm, 2) Bl. B. Nr. 135, Acker an der Linde ha 14 a 48 qm, Í 3) Bl. A. Nr. 123, Acker auf der Hofwiese ha 29 a 43 qm, 4) Bl. C. Nr. 19, Wiese die mittleren Körn- wiesen 1 ha 49 a 95 qm, : unter glaubhafter Nahweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Se in das Grunde buch von Helmershof beantragt haken, so werden alle diejenigen Personen, wclche Rechte an jenem Grund- vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis zum 20. Juli 1882, Morgens 10 Uhr, bei der ay accgN Behörde anzumelden, widri- genfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unter- lassende Berechtigte niht nur scine Ansprüche ge en jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grund- vermögen erwirbt, nit mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Den-

Des Eintrags | Gegenstand. | Datum. |

377 fl. 48 Fr.

1168 N: 13 Le 5% iges Darlehen 500 fl. 44°%/4 iges Darlehen | 22. Y. 1839 484 fl. 5% Darlehen Landesübliches Winkel-Necht| 3. XII. 1834

fl. 19. V. 1825 5% Darleben

R L / 5% Darlehen

A: 13. I. 1825 | Staufen Bd. I. S, 412 9%) Darlehen

200 fl. 5% Darlehen

73 fl 8 fr. und 90 fl.

Darlehen 29 fl. 5% Darlehen 99 fl. 59/0 Darlehen

50 fl. 5%, Darlehen 60 ff

21 fl; 00 Te: unverzinslices| 2 Vatergut 300 fl. 5% Darlehen

H.-Buch.

23, IIT. 1825 Aach 12. I. 1830 Bd. I. S. 431

Bd. T. S. 415 29. I. 1825 I. 399

Immenstadt I. 119 Staufen Ik. S. 67

14. I. 1825 I. 629

16. X. 1824 | Sticfenhofen Bd.T. S.21

s, 120 Gi

18. VIII, 1829 tefen s Bd. I.

3. IIL. 1825

18. 1Is. 1825| Thalkirbdorf Bd. L. S. 295

59/0 25. V. 1825 | Wilbams Bd. II1. &. 236 Dar- lehen s

24. V. 1825 | Wilhams Bb. I1I.S. 102

die Forderungen snb 1—12 cin Recht zu haben glauben, zur Anm-ldung innerhalb sech3 Monaten auf- ung der Anmeldung die Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelösht würden.

jenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gele Frist erfolgten Anmeldurig eingetragen sind, verliert. Schmalkalden, am 20. Mai 1882. Königlices Amtsgericht. Sebold.

A Aufgebot.

Es ift das Aufgebot folgender , angebli abhanden

gekommener Urkunden beantragt:

1) der Schuldverschreibungen der Staat?-Prämien- Anleiße von 1855 Serie 874 Nr. 87 363 us Bes 1385 Nr. 136 484 über je 100 Thlr. —= S Ab E

von dem Administrator Moriz Müller zu A bei Wriezen und von dessen Ehe- rau —; des unkündbaren Pfandbriefes der Preußischen Hypotheken-Aktien-Bank Serie 11. Litt. K. Nr. 4696 über 50 Thlr. = 150 #4 von dem Heilgehilfen Friedrich Mittag zu Eberswalde —; der Berliner 4F°/igen Stadtobligationen de 1876 Litt. M. Nr. 26003 und 39681 über je 500 M. von dem Kutscher Friß Schönfeldt zuw Berlin —; des unkündbaren Pfandbriefes der Preußischen Hypotheken-Aktien-Bank Serie 11. Litt. @. Nr. 3118 über 500 Thlr. = 1500 4A von dem Rentier F. Weinert zu Sorau —z des Staats\chuldscheins Litt. G. Nr. 769 übec von dem Kossäthezn Friedriß Schüße in Börgigz b./Vinzelberg —; der Stammaktien der Rumäniscben Eisenbahn- Aktien-Gesellschaft Serie E. Nr. 5600 und 5601 von der Frau Wittwe Louise Radke, geb. Oppermann, Linienstraße Nr. 243 —; der Schuldverschreibung der Staatsprämien- anleibe von 1855 Serie 1140 Nr. 113 999 über 109 Thlr. von Frau Wittwe von Wulffen, Helene, geb. von Uckermann, zu Groß-Machmin bei Arns- hagen. J Die Inbaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf

deu 20. Dezember 1882, Vormittags 10} Uhr,

vor dem unterzeihneten Gerichte, Jüdenstraße 58

hicrselbs, im Saal 21, anberaumten Aufgebots-

termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der

Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 27. Mai 1882, | i Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 55.

[26342] m Namen des Königs!

Auf den Antrag des Bauergutsbesizers Johann Joachim Muhs zu Klein-Gottschow hat das König- libde Amtsgericht zu Ziccievers am 1. Juni 1882 durch den Amtsrichtec Zicßler für Recht erkannt :

Das Hypothekendokument vom 28. August 1849, welchbes über die auf dem Grundstücke des Bauer- gutsbesißers Johann Joabim Muhs zu Klein- Gottsbow im Grundbuch von Klein-Gottshow Band Il. Seite 51 Nr. 21 in Abtheilung 11T. Nr. 8 für den Bauergutébesißzer Friedrih Pelzer zu Halenbeck eingetragenen 500 Thaler nebst fünf Prozent Zinsen gebildet if, wird für kraftlos ers klärt.

Die Kosten werden dem Antragsteller zur Last

gelegt. B Von Rechts

5) 1%) Bekanntmachung.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daf der frühere Bürgermeister Friedrich Julius Thun Albrecht von Krogh in die Liste der beim Königlichen Amtê- geridte Apenrade PEaLnE Rechtsanwälte mit, dem Wohnort Apenrade eingetragen worden ift,

Apenrade, den 7. Juni 1882,

Königliches Amtsgericht.

Wegen.

gez. Müller.