1882 / 135 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Brüssel, 10. Juni. (W. T. B.) Die Nationalbank bat den Diskont auf 4 %/ berabgefeßt.

London, 10. Juni. (W. T. B.) Ja der gestrigen Woll- auktion waren Prcise unverändert.

Glasgow, 10. Juni. (W. T. B.) Die Vorräthe von Robeisen in den Stores belaufen sih auf 637 200 Tons gegen 582 000 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betriebe befindlichen Hochöfen 198 gegen 120 im vorigen Jahre.

Washington, 11. Juni. (W. T. B.) Die Eisenfabriken im Cincinnati-Distrikt nehmen die Arbeit am Montag wieder auf Die Pittsburger Fabrikanten sagen, die Lage in Pitt3- burg bleibe davon unberührt.

Berkebrs-Arstalten.

_Teleil, 11 Zin. V. I, B) - Der Lloyddampfer „Minerva“ ist heute früh Uhr mit der ostindis-cinesischen Veberlandpoft aus Alexandrien bier eingetroffen.

Southampton, 10. VFuni. (W.-T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Oder* ist hier eingetroffen.

Berlin, 12. Juni 1882.

Gestern Nachmittag nahm das Sommer-Meeting des Unionklubs auf der Rennbahn zu Hoppegarten scinen An- fang: Troß des den Tag über herrshenden unfreundlichen Wetters war der Besuh der Bahn ein recht zahlreiher. Die Konkurrenzen begannen um 4 Uhr mit

I. Verfuchsrennen der Stuten. Klubpreis 1200 A Für 2- und 3jährige inländishe Stuten. 60 Æ Einsaß, halb Reugeld. Distanz 900 m. Von 26 Pferden, welche zu diesem Rennen genannt waren, erschienen 13 am Start. Nach einem spannenden Lauf MUe siher mit 23 Längen des Hrn, W. Hiestrich (Hamburger Tabactimporteur) 3jähr. br. St. „Alma T.“ gegen des Hrn. W. v. Treskow 2jähr. br. St. „J'y pense“, der Gräfin Saurma 3jähr. F. St. „AU White“ wurde dritte, Frhrn. C. v. Biels 2jähr. F. St. „Erica T.“ vierte, dann folgten Prinz Fr. Haßfeldts 2jähr. br. St. „Arbutus“, desselben 2jähr. F. St. „Margarethe II.“ Hrn. v. Tepper-Laski's 2jähr. „Waif-St.“, des Fürsten Hobenlohe- Dehringen 2jähr. \{wbr. St. „Gerdur“, Trainer C. Kelly's Zjähr. db. St. „Palme“, Hrn. Ulrichs 2jähr. {w. St. „Alma 11.“, Ritt- mftr. Mollard's öjähr. F. St. „Sommerfrische*, General v. Rochows 2jähr. F. Skt. „Negina“ und endlich Frhrn. Ed. v. Oppenheims 3jähr. br. St. „Ada“. Zkit: 1 Min. 12 Sek, Werth des Rennens 1735 4. für „Alma I.°, 585 4 für „J'y pense“.

Mit größter Spannung sah man allgemein dem folgenden Rennen entgegen, dem um 45 Uhr beginnenden

IL, Union-Rennen, Staatspreis 10000 A4 Für 1879 geb.

inländ, und österr.-ungarishe Hengste und Stuten. 300 4. Einsatz, 200 M. resp. 100 # Reugeld, Distanz 2800 m. Dem zweiten Pferde 1500 M aus dem Einsaß und Reugeld. Das vritte Pferd rettet seinen Einsaß. Von 73 Unterschriften zahlten 41 das Reugeld" von 160 und 24 das von 200 (4 Am Pfosten erschienen 8 Pferde, fünf öôsterreihisch-ungarishe und 3 deutsche. Der Favorit der Oester- reicer war des Hrn. Arthur v. Mayers F. H. „Taurus“, der der Deutschen des Grafen Tschirshky-Renard F. H. Trachenberg". Nach s{hwerem Kampf siegte mit 5/4 Längen „Taurus“ gegen „Trachenberg. * Eine Länge hinter ihm landete des Grafen H. Henckel sen. br. H. „Pancake“ als dritter, dann des Hrn. E. v. Blaskovits F. St. „Gyöngyvirag*, des Baron G. Springer F. St. „Economy* (alle drei Desterreicer), endlih des Trainer G. Johnson br. H. „Brocker*“, des Hrn. Arthur v. Mayers br. H. „Bengali“ und des General v. Rochow br. H. „Monarch". Zeit 2 Minuten 38 Sekunden. Werth des Rennens 19 500 #4 für „Taurus*, 1560 4 für „Trachen- berg“ und 300 6 für „Pancake“. Um 5 Uhr {loß sich dem Neunen an: s IIL. Staatspreis IV. Klasse. 1500 A Für 3 jährige inländische Hengste und Stuten, welche keinen Staatépreis I., 11. oder 11. Kl. gewonnen haben. 120 M Einsaß halb Reugeld. Distanz 2500 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einsäte und Reugelder. Von 9 zu diesem Rennen angemeldeten Pferden erschienen nur 3 am Pfosten, die im strömenden Regen den Kampf ausfochten. Es siegte ficher mit einer Länge des Hrn. W., v. Treékow. br. H. „Harzberg* gegen des Grafen Bernstorf-Güldensteen br. H. „Gist- miscber“ und des Grafen H. Hendwel sen. br. H. „Engadin“. „Harz- burg“ brate seinem Besißer 1860 4, „Giftmischer“ 360 M4. heim. Zeit 1 Min. 56 Sekunden. Gleichfalls mit nit geringer Span- nung sah man dem um 5F Uhr s\tattfindenten Rennen entgegen :

IV. Silbernes Pferd von Sr. Majestät dem Hochseligen König als Kronprinz verliehen und Klubpreis 2000 A Handicap. Für 3jähr. u. ältere Pferde aller Länder 159 K, Einsatz 80 resp. 30 A. Reugeld. Distanz 3200 m. Der Sieger erbält den Besitz des silbernen Pferdes auf ein Jahr und muß. dasselbe im nächsten Jahre vertheidigen oder 150 & Reugeld zahlen. Der Sieger des vorigen Jahres, Frhr. von Cramm, hatte nit genannt und zahlte Reugeld. Von 25 Unterschriften hatten 8 die An- nabme erflärt und 6 erschienen am Pfosten. Nah \charfem Kampfe siegte Hrn. Arthur Joë's 4jähr. br. „Scbolar“ gegen des Rittmeisters Mollard 6jähr. br. St. „Mocassin“, Baron Ed. von Oppenheims 3jähr. br. H. „Rawcliffe Ings“ wurde dritter, dann folate Baron G. Springers (Oesterreicher) 3jähr. F. H. „Cam- bufier“, Mr. Edwards jähr. \{w. H. „Sombrero“, Graf Tschirschky- Renards 5jähr. F. H. „Conqueror“. Zeit 3 Min. 38 Sekunden. Werth des Rennens: der Ehrenpreis und 2785 K für „Scholar“, 785 A für „Mocassin“. Um 6 Uhr folgte diesem Nennen :

V, Verloosungs-RNennen. Graditßer Gestütspreis 2000 M Für 2jähr. und ältere inländische Pferde. 60 Eins, ganz Reug. Nachwmeldungen mit doppeltem Einsaß und Neugeld gestattet. Die Verloosung geschieht am Tage nach dem Rennen unte den Mit- gliedern des ehemaligen Berliner Rennoereins. Der Inhaber des Gewinnlooses hat das Ret zu erklären, ob er das Pferd nimmt oder niht. Im leßtern Falle erhält der Besißer des Gewinnlooses 1000 „G (der Besißer des Pferdes die anderen 1000 46), Einsätze und Neugelder. Acht Pferde konkurrirten, von denen des Herrn W. Hieftrich 2jähr. br. St. „Necrolog* nah \{önem Lauf mit 12 Längen sicher gegen des Trainer O. Germann Ljähr. F. H. „Courmafker“ siegte. Den Schluß des Tages bildete um 64 Ühr:

,_VI. Jronie-Hürden-Rennen. Staatprcis 1200 M, Herren- Reiten. Für 3jährige und ältere inländische Hengste und Stuten. 60 A Einsaß, 30 G Reugeld. Distanz 2800 m. Das dritte Pferd rettet den Einsay, der Rest der Einsäße und Reugelder zwischen dem ersten und- zweiten Pferde getheilt. Zu diesem Rennen erschienen von 8 genannten Pferden 4 am Ablauf und zwar des Hrn. v. Tepper- Laski 4 jähriger I P: „Prinz Eugen“, desselben 4 jährige br. St. „Siegespalme“, Frhrn. v. Cramms Z3jähriger br. H. „Rainfarn“ und Lieut. v, Heyden-Lindens 11. 5 jährige br. St. „Basta*. Hr. v. Tepper-Laski hatte erklärt, mit „Siegeëpalme“ gewinnen zu wollen und ließ „Prinz Eugen“ nur zur Deckung gegen „Basta“, welde die Stute schon früher ges{lagen, mitlaufen. „Siegespalmc“ traf nun mit gegen 10 Längen Vorsprung, begleitet von „Prinz Eugen“, auf dem Sattelplayz cin, als plôößlib in Folge Aufforderung scines Reiters mit der Peitsche „Prinz Eugen“ vorschoß und mit einer Länge Borsprung durchs Ziel ging. Da, wie si später berguéstellte, Mr. James Beesley von der Grflärung des Besitzers nichts gewußt, so wurde dieser von dem Schiedsçeribt für \{uldlos erklärt, beide v, Tepper-Laski'schen Pferde aber für diéqualifizirt erahtct, „Nain- faru*, der als dritter einkam, als Sieger, und „Basta" als zweite er- lärt. „Rainfarn“ erhielt 1380 4, „Basta“ 180 K

Das VI1, Mitteldeutsche und V1]. Brandenburgische Provinzial-Bundesscießen, das am Sonnabend Abend scinen offiziellen Anfang nahm, batte leider biëßer unter der Unguft der

Witterung schwer zu leiden. Die Schühen waren a!

meist bereits bier eingetrcfffen und auf den Bahnhöfen von Comité- mitgliedern in Empfang genommen worden. Abends vereinigte man si zu einem großen Festcommers im Saal des Schützenhauses. Die mit zablreichen Maften, Laubgewinden und Fahnen ges{hmüdte Feststcaße war gestern von ciner dit gedrängten Menschenmenge flankirt. Wenige Minuten nah 11 Uhr seßte si der Festzug vom Aleranderplaß aus in Bewegung. Berittene Shutzleute und eine Ab- theilung Turner eröffneten den Zug; binter ibnen folgte ein berittener Herold mit dem ältesten Banncr der Berliner Gilde, von zwei Nei- tern begleitet, denen sich die blau-weiß-roth gekleideten Warner an- chlossen. Die Süßen folgten in der Ordnung, daß zunäckst die aus England, Oesterrcih und der Schweiz erschienenen, dann die des Deutschen Scbützenbundes, die des Mitteldeutschen Schützenbundes und endlich die des Brandenburger Schüßenbundes aufmarscirten. Die Berliner Gilde eröffncte und besbloß den Zug der Schüten, deren Gesammtzahl sich auf etwa 1500 belaufen mochte und in deren Zuge 28 Fahnen getragen wurten. Unter den Klängen der von act Musikchören vorgetragenen Märsche bewegte sih der Zug bis zur Danziger Straße, wo 27 Pferdebahnwagen bereit standen, die den ge- sammten Festzug aufnahmen und bis Weißensee führten, wo der Zug von Neuem sich ordnete, um, wäh- 1end BVöllershüsse die Luft dur{dröhnten, in geschlossenem Zuge beim Weißenseeer Schloßrestaurant vorbeizumarschiren , auf dessen Freitreppe die Vertreter der Behörden Aufstellung genommen batten. Auf dem Banket brate der Ober-Bürgermeister v. Forcken- beck Sr. Majestät dem Kaiser den ersten Toast aus, Allerhöchst- welchem folgendes Telegramm nah Potsdam übersandt wurde: „Ew. Majestät, unserm Durchlauchtigsten , Allergnädigsten Kaiser und Herrn, dem Urgroßvater des heutigen Königlichen Täuflings, eines Sproffen des mächtigen Hohenzollernhauses zum heutigen Hohen Tage die herzlichsten aufrichtigsten Glück- und Segenswünsche; Gott be- hüte und bes{üße Ew. Majestät und das ganze Königliche Haus !“ Nach dem Banket nahm das Schießen seinen Anfang.

In Rudolf Mosse’s Verlag hierselbst ist soeben der „Zei- tungs-Katalog der im In- und Auslande erscheinenden Zeitungen, Journale und Fachzeitschriften von Rudolf Mosse“ in 18. Auflage (1882—1883) ers{ienen. Derselbe zerfällt in 2 Abtheilungen. Die 1. Abtheilung enthält ein Verzeichniß der in den versdicdenen Staaten Deutschlands, jerner in Oesterreib-Ungarn, in der Schweiz und in den übrigen Staaten Europas (England, Pra Italien, Rußland, den Niederlanden, in Belgien, Luxem- urg, Dänemark, Schweden, Norwegen, Spanien, Portugal, dec Türkei, Griechenland, den Donaufürstenthümern), ferner in Amerika, Afrika, Asien und Australien veröffentlichten Zeitungen und Journale, die 2. Abtheilung dagegen ein Verzeichniß der bauptsächlihsten und gelesensten Fachzeitschriften, Badeblätter, Kalender, Cours- und Adreßbücher 2c. Was zunächst die 1. Abthl. (das Verzeichniß der Zeitungen des In- und Auslandes) anlangt, so enthält die vorstehende 18. Auflage des Zeitungs-Kataloas alle bis in jüngster Zeit stattgehabten Veränderungen und neuen Erschei- nungen auf dem Gebiete der Zeitungspresse und bildet cine möglichst zuverlässige Zusammenstellung des gesammten, für das inserirende Publikum wissen8werthen Materials. Bei den Zeitungen Deutsch- lands, Desterreiws und der Schweiz is jeder Orlschaft, in welcher

Zeitungen erscheinen, die Einwohnerzahl derselben nah der

leßten offiziellen Zählung in einer besonderen Kolumne vorge- druckt, während in 3 nachfolgenden Kolumnen die Zahl der Auf- lagen, die Original-Insertionspreise für die Zeile, die Zeit, wie oft die betreffende Zeitung erscheint, endli die Inserat-Spaltenbreite derselben in Millimetern angegeben ist. Dem vorstehenden Kata- loge zufolge erscheinen in Europa 7217, in Amerika 1365, in Asien 127, in Afrika 114 und in Australien 46 Zeitungen.

Von den 7217 Zeitungen Europas kommen auf Deutschland 2441 und zwar 1357 auf den preußischen Staat, 1084 auf die übrigen deutschen Staaten. Die größte Anzahl von Zeitungen des preußi- {en Staats erscheint in der Rheinprovinz, 251 (in 139 Ortschaften, 13 in Cöln, 6 in Aachen), die nächst größte in Schlesien, 207 (in 112 Orts., 15 in Breslau). Die übrigen Provinzen des preußischen Staats folgen in Nüksicht der Anzahl der Zeitungen in folgender Reihe auf einander: Provinz Brandenburg mit 153 Zeitungen (in 93 Ortschaften, 69 in Berlin), Prov. Westfalen mit 150 Z. (in 71 Ortscb.), Prov. Sachsen mit 130 Z. (in 90 Orts{.), Prov. Han- nover mit 120 Z. (in 80 Ortsh.), Prov. Hessen-Nassau mit 109 Z. (in 58 Ortsch., 20 in Frankfurt a. M., 9 in Caffel), Prov. Schleswig- Holstein und Lauenburg mit 99 (in 60 Orts{ch), Prov. Pommern mit 8 (in 52 Orth, 7 in S Du Prov. Dst- und A UpSen mit je 64 Z. (mit 36 bez. 33 Ortsh., 7 in Königsberg, 12 in Danzig), Prov. Posen mit 50 Z. (in 34 Ortsch,, 8 in der Stadt Posen), Hohenzollern mit 4 Z. Von den übrigen Staaten Deutschlands hat Bayern die meisten Zeitungen, 287 (in 153 Drts{., 27 in München, 15 in Nürnberg, 14 in Augsburg). An Bayern reihen si an: das Königreih Sachsen mit 183 3. (in 122 Ortscb., 22 in Leipzig, 20 in Dresden), das Königreich Württemberg mit 98 Z. (in 76 Ortsch., 5 in Stuttgart), das Großherzogthum Vaden mit 87 Z. (in 56 Orts., 7 in Karlsruhe), Hessen-Darmstadt mit 77 Z. (in 48 Ortsc., 13 in Darmstadt, 7 in Mainz), Mecklen- burg mit 63 Z. (in 49 Ortsch., 5 in Schwerin), Rheinpfalz mit 50 Z., Sale othriugen mit 48 Z. (in 23 Ortsch., 16 in Straßburg, 7 in Metz),

„Weimar-CEisenach mit 29 Z. (in 17 Ortsc.), Hamburg mit 26 3 Großherzogthum Oldenburg mit 23 Z. (in 16 Ortsch.), S.-Meiningen mit 18 Z. (in 10 Ortscb.), das Herzogthum Braunschweig mit 17 Wi S.-Altenburg mit 16 Z, (in 11 Ortsch{.), Anbalt mit 14 Z. (in 11 Ortsc.), S.-Coburg-Gotha mit 9 Z. (in 6 Ortsch.), Reuß- Sthleiz-Gera-Lobenstein mit 7 Z.,, Bremen und Schwarzburg-Nudol- stadt mit je 6 Z., Schwarzburg-Sondershausen und Reuß-Greiz mit je 5, Lübeck mit 4 Z., Lippe-Detmold, Schaumburg-Lippe und Wal- deck-Pyrmont mit je 3 Z. Von den übrigen Staaten Europas ist Folgendes zu bemerken: Jn Oesterreich - Ungarn erscheinen im Ganzen 502 Zeitungen und zwar in Cis-Leithanien 369, in Ungarn 133. Von diesen 369 cisleithanisden Z. entfallen auf Oefterreih ob und unter der Enns 126, auf Böhmen 102, Galizien und Bukowina 28, Mähren 23, Tirol und Vorarlberg 15, Stecier- mark nebst Kroatien und Slavonien je 13, Siebenbürgen 12, österr. Slesien 11, Jstrien und Triest 11, Kärnten und Krain 8, Salz- burg 5, Dalmatien 2; auf die Städte Wien 24, Prag 21, Brünn 9, Olmüß 4, sowie auf Buda-Pest in Ungarn 46. Die Schweiz besitt in ihren 21 Kantonen im Ganzen 318 Z. (Bern 51, Zürich 48, Aargau 30, St. Gallen 28, Waadt 22, Basel 16, Graubünden 15, Genf 13, Neufchatel und Solothurn je 12, Freiburg und Sch{wyz je 11, Thurgau 10, Appenzell 8, Luzern 7, Schaffhausen 6, Tessin d, Wallis 4, Glarus, Uri und Zug je 3, Unterwalden 2; die Städte Zürich und Basel 15 bez. 8). Von den übrigen Staaten Europas besißt Frankreich die meisten Zeitungen, 1221 (in-460 Ortschaften, 57 in Paris, 21 in Marscille, 20 in Lyon). Jn Großbritannien er- scheinen 666 Z., und zwar in England 564 (in 96 Ortsch. 267 und außerdem in London allein 277, sowie in Wales 20), in Schottland 91 (in 13 Ortsc., 7 in Edinburg), in Irland 33 (in 9 Ortsc., 9 in Dublin), auf den britishen Inseln 18; in Belgien 410 (in 112 Orts{.; 55 in Brüssel); in Italien 376 (in 137 Dits., 32 in Nom, 27 in Mailand, 24 in Neapel, 17 in Turin, 14 in Palermo, 7 in Venedig); in den Niederlanden 297 (in 123 Ortsh., 23 in Amsterdam); in Rußland 237 (168 in 60 Ortsch. und außerdein 69 Gouvernements-Ztgn.,, 43 in St, Peters- burg, 16 in Moékau, 18 in Warschau); in Spanien 149 (in 75 Ortsc., 18 in Madrid); in Schweden 143 (in 77 Orts{., 16 in Stockholm) und in Norwegen 85 (in 44 Ortsch., 19 in Christiania); in Dänemark 123 (in 67 Ortsh. und Insel Island, 23 in Kopen- bagen); in der Türkei 90 (in 29 Ortsh., 12 in Konstantinopel, 1 auf Cypern); in Portugal 66 (in 25 Ortsch., 18 in Lissabon); in Griechen- land 52 (in 19 Ortsch., 16 in Athen); in den Donaufürstenthümern 32 (13 in Bukarest, 5 in Belgrad; in Luxemburg 6, auf Gibraltar 2. , Die 2, Abtheilung des Mosse'schen Zeitungs-Katalogs enthält cin Verzeibniß der veröffentlihten Faczeitschriften, Badeblätter, Kalender, Cours- und Adrcßbücher. Die Facblätter betreffen :

1) Arcitekiur, Maschinen- und Eisenbabnkunde und Ingenieurwesen (104); 2) Belletrifstik, Mode, Literaturwissens{aft (310); 3) Bergbau und Hüttenwesen (20); 4) Bibliographie, Bucbhandel, Buchdrucker- kunft (71); 5) Chemie, Pharmazie, Phvsik (58); 6) Forst- und Jagdwissenscbaft, Sport und Fischzuht (86); 7) Garten-, Obst- und Weinbau, Blumenzucht (56); 8) Geschichte und Geographie (26)’; 9) Gewerbe und Industrie, eins{l. Kunstgewerbe und Tenologie (391); 10) Handel, Verkehr, Versiherungswesen, Schiffahrt, Volkswirthschaft (188); 11) Kunst, Musik, Theater (127) ; 12) Land- und Hauswirths{aft, Vieh-, Geflügel- und Bienenzucht (261); 13) Mathematik und Astro- nomie (9); 14) Medizin und Chirurgie (218); 15) Militärzeitungen (54); m Naturwissensaften (51); 17) Pädagogik und Jugendschrif- ten (191) ; 16) Philoïogie, Philosophie, Alterthums- und Münzkunde (30); 19) Rechts- und Staatswissenschaft, sowie Statistik (116); 20) Theologie und religiöse Volksblätter (229); 21) Vermischte ach- {riften (121). An diese Fachblätter reihen sich. an: Verzeichnisse der Badeblätter und Reisejournale (107); der Cours- und Adreßbücher, P Een suee (177) und der 1) 375 volksthümlihen und Gescäfts- alender, 2) der 187 fachwissenschaftlihen und gewerblichen Kalender (562). Der. in vorstehendem Kataloge aufge- führten eigentlichen Fadblätter {ind im Ganzen 2717. Rechnet man zu diesen die Badeblätter 2c., die Cours- und Adreß- bücer 2c., sowie die Kalender hinzu, so ergiebt si eine Summe von 3563 Fach- und Zeitschriften. Uebrigens ließe fich die Zahl der Fahblätter unschwer noch vermehren, wenn man den unter Nr. 8 aufgezählten Zeitschriften über Geschichte und Geographie noch die Zeitschriften „der vielen hiftorischen Vereine in Deutschland, deren jeder eine Zeitschrift herausgiebt, hinzufügt, während im Kataloge die Zeit- {rift nur eines einzigen historischen Vereins angeführt ist. Auch die Monatsschrift für deutsche Beamte, sowie auch der Bericht der Königlich preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin sind im Kataloge übergangen.

Von diesen 3563 Fachzeitschriften (eins{ließlich Badeblätter, Cours- und Adreßbücher und Kalender) entfallen auf Berlin allein 375, die sich auf Le Rubriken vertheilen: 17 auf Baufach, Maschinen- und Eisenbahnkunde, 24 auf Belletristik? und Literatur- wissenschaft, 20 auf Bergbau und Hüttenwesen, 12 auf Bibliographie, Buchhandel, Buchdrude rei, 7 auf Chemie, Pharmazie, Physik, 7 auf De und Jagdwesen sowie Sport, 2 auf Garten-, Obst- und Wein-

au 2c, 4 auf Geschihte und Geographie, 65 auf Gewerbe

und Industrie, eins{l. Kunstgewerbe, 18 auf Handel, Ver- kehr, Versicherungswesen , __ Volkswirthschaft, 14 auf Kunst, Musik, Theater, 14 auf Land- und Hauswirthshaft, Vich- und Geflügelzuht, 1 auf Mathematik, 21 auf Medizin, 10 auf Militärwesen, 9 auf Naturwissenschaften, 13 auf Pädagogik, 9 auf Philologie, Alterthumskunde, Münzwesen, 22 auf ReHts- und Staats- wissenschaft, sowie auf Statistik, 12 auf Theologie (8 auf evange!k., 1 auf kathol., 3 auf jüdische), 4 auf Bäder und Reisen, 16 auf ver- mischte Fächer (darunter der „Herold*, Zeitschr. f. Genealogie, Heraldik und Sphragistik), 16 auf Cours- und Adreßbücher, Fremden- führer, 38 auf Kalender (12 Geschäftskal., 26 fahwissenschaftl. und gewerbliche Kal.).

Elm, 10. Juni. (W. T. B.) Der am meisten gelockerte Theil des Nisikopfs ist heute Nachmittag 34 Uhr heruntergesftürzt, und zwar rollständig auf das alte Trümmerfeld.

Drei junge Chimpansen sind am Sonnabend aus Liverpool hier ein- getroffen und im Vogelhaus des Zoologischen Gartens unter- gebracht worden. Seit 13 Jahren besaß der Garten einen Affen dieser Arti niht. Am gestrigen Sonntag versammelte sih der Verein für Vogelzucbt und Akklimatisation im Garten, um speziell die interessante Abtheilung „Vögel“ eingehend zu besibtigen.. Namentlich ist es die große Volière, die z. Z. Aufmerksamkeit verdient. Der kleine Silberreiher brütet zum ersten Mal, seit er ih in Gefangenschaft befindet, während der große Edelreiher schon wieder- holt Jungen das Leben gegeben hat. Der Truthahngeier hat zum ersten Mal im Garten Junge ausgebraht, auc die Kondore haben Eier gelegt und sind mit dem Brüten beschäftigt. Im Hühner-

gehege haben in diesem Jahre auch die Pfauentruthühner, die bisher -

ohne Nachkommenschaft geblieben, Eier gelegt. Auf den Teichen sind als neuer Zuwachs einige seltene indische Baumenten zu nennen. Leb- haftes Interesse finden auch die vor einiger Zeit angekommenen Loris sowie die Chajas u. A.

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Literarishe Neuigkeiten und periodisheShchrifton.

Brandenburgisch{ches Provinzialblatt. Nr. 24, Inhalt : Märkisches Shütenwesen einst und jetzt. 111. UrkundliGes von der Bernauer Schützengilde. Neues von unseren Sekundär- bahnen. 1V. Bahnprojekte im Stadium der Vorarbeiten. Kleine Zeitung. Berichtigungen. Feuilleton: Stark ist der Greif ! Nee Dn bts Geschichte von Oskar Schkvebel (Fortsetzung). Album.

Die landwirthschaftlichen Versuchsstationen. Organ für naturwissenschaftlihe Forschungen auf dem Gebiete der Land- wirthschaft. Heft 1. Inhalt: Skudien über die \{wedis{en Hopfen in thren Beziehungen zur Pflanzengeographie, zur Landwirthschaft und Brauerei. Von Prof. Dr. R. Braungart in Weihenstephan. Mit- theilungen aus der pflanzenphysiologishen Versuchsstation zu Tharand. XXXII, Ueber den Einfluß des Einquellens und Wiederaustrocnens auf die Entwickelungsfähigkeit der Samen, sowie über den Gebrauchs- werth „au8gewacsèener*“ Samen als Saatgut. Von Dr. H, Will, Assistenten.

Milch-Zeitung. Nr. 23, Inhalt: Die Verwendung der Centrifuge in der Milchwirthshaft. Von G. Flaack, Meiereitechniker in Hildesheim, (Schluß.) Verschiedene Mittheilungen. Deutsch- land. Magdeburg. Förderung des Hufbeschlages. Kiel. Butter- wagen. Binningen (Baden). olkereishule. Darmstadt. Hebung der Pferdezuht im Großherzogthum Hessen. Oesterreich- Ungarn. Wien. Genossenschaft zur Verwerthung von Moslkerei- Produkten. Wien. Einfuhr von Wiederkäuern nach Italien. Niederlande. s'Gravenhage. Freies Rindvich-Stammbuh. Ausstellungen. Deutschland. ie 5. Wander-Thierschau vereinigter landw. Vereine für Oft-Schle8wig in Flensburg. Thierscbhau in Kellinghusen (Holstein) am 28. Juli d. J. Niederlande. Inter- nationale landw. Ausstellung in Amsterdam. Allgemeine Berichte. Konservirte Milch. Die alten Heinzenberger Herrkühe. Erfah- rungen in der Praris. Nückstände der Stärke-Fabrikation als Vieh- futter. Einmieten von Diffusions-Rückständen bei der Zucker- Fabrikation. Gerome-Käse. Statistik. Viehstand in Ftalien. Vorkommen der Tuberkulose beim Rindvieh. Ungarns Vieh- handel nah Deutschland Fleishkonsum in der Stadt Augsburg im Jahre 1881, Geräthe-, Dosen und Baukunde. Exterieuro- meter von W. Chludziusky. Pferdeshoner mit Luftpuffer. Li- teratur. Prafktisbe Anleitung im Pferdewesen für Herr und Knecht zu Stadt und Land. Regen oder Soanenschein ? „Die Stellung der Milchwirthschaft im heutigen landwirthschaftlihen Betrieb.“ „Die Kalidüngung auf leichtem Boden.“ Spre(hsaal. Käse- Ausfuhr in Deutsbland. Zur Besprechung der Vorlage des Neichs- Gesundheitsamtes über Milcfkontrole. Soll man täglich 2 oder 3 mal melken und welches ist die fettrei{ste Milch ? Präservation und Kondensation der Milch und deren Werth. Deutsche Vieh- zucht- und E -Bele [QAk, Bremisches Herdbuch, Perso- nalien. Druckfehler-Berichtigung. An- und Verkäufe von Zucht- vich. Marktberihte. Anzeigen.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen (eins{ließlich Börsen-Ve!lage), (734!) und die Besondere Beilage Nr. 6,

Berlin:

4 Pr cks

Nichtamtliches.

Prenßen. Berlin, 12. Juni. Jm weiteren Verlaufe der vorgestrigen (15.) Sibung sehte der Reichstag die erste Berathung des Entwurfs cines Geseßes, betreffend die Für- sorge für die Witiwen und Waisen von An- gehörigen des Reilhsheeres und der Kaiserlichen Marine fort. Der Abg. von Gerlach erklärte sich mit dem Prinzip des Geseßcs im Großen und Ganzen einverstanden, nur könne er nicht billigen, daß die Unterofsiziere von der Wohlthat des Gesetzes ausgeschlossen werden sollten. Aller- dings verließen die meisten Unteroffiziere nah zwölsjähriger Dienstzeit das Heer, um von der Anwartschaft auf eine Civil- versorgung Gebrouch zu machen. Um so weniger sollte man die Wenigen, welche im Diensté verblieben, ausschließen. Bei ihrem geringen Einkommen müßten sie natürlih von der Bei- tragspfliht besreit werden. Am liebsten wäre es ihm, wenn die Beamten sammt und sonders von der Beitraagspflicht ent- bunden würden. Jm 8. 22 vermisse er eine Bestimmung, welche den Beamien den Nechtsweg offen lasse. Wenn dies zweifelhaft sein sollte, so würde er cinen Zusaß beantragen. Diese Bedenken ließen ihm eine Kommissionsberathung als räthlih erscheinen.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der letzte Redner habe îm Gegersay zum Abg. von Bernuth Kommisfsionsbe- rathung empfohlen. Noch nie habe der Reichstag eine Frage, wo es sih um eine dauernde Mehrbelastung des Militäretats von 6!/2 Millionen handele, einfach im Plenum verhandelt, ohne die Budgetkommission zu vernehmen. Die Frage wegen Versorgung dex Hinterbliebenen sei sehr verschiedenartig bei den Offizieren und Militärbeamten einerseits, und bei den Civilbe- amten andererseits. Dies habe die Negierung selbst anerkannt und deshalb komme sie jeßt na Monaten mit diesem ¿weiten Geseß2. Für die Hinterblierenen der Offiziere und Militär- beamten sei schon vielfa besser gesorgt, als sür die der Civilbeamten. Eine neue Ungleichheit liege in der Be- stimmung, daß unverheirathete Offiziere bis zum Hauptmann zweiter Klasse einsc{ließlich von den Beiträgen befreit fein jollten. Auf die entsprechenden Beiträge der Civilbeamten habe aber die Regierung durchaus nicht verzihten wollen. «zeder unverheirathete Beamte, auch der s{lechtest befoldete UÜnterbeamte müsse seine 3 Proz. vom Gehalte beitragen. Wie komme man dazu, dies den Offizieren zu erlassen, während doh gerade die jüngeren Altersklassen beim Offiziersstande viel besser gestellt seien, als bei den Civilbeamten. Mit 18, 19, 20 Jahren habe der Lieutenant cin Einkommen von 2000 é, ein junger Civilbeamter müsse vielleiht bis zum dreißigsten Jahre Dienstleisiungen ganz umsonst verrichten. Es dürfe auch nicht eine Verbesserung, die den Civilbeamten zu Theil werde, ganz mechanisch auf das in anderer Beziehung vielfa besser ge- stellte Militär übertragen werden. Einen solhen Fehler habe die Regierung begangen, als sie den für die Civilbeamten eùi- gesührten Wohnungszushuß auch den Offizieren bewilligt habe, ohne zu berücsihtigen, daß diese bereits einen Woy- nungsgeldzushuß unter dem Namen Servis gehabt hätten. Er wolle den Offizieren und Militärbeamten dieselben Vor- theile zuwenden, welche den Civilbeamten zuständen, zugleich aber untersuchen, ob niht Vortheile aufzuheben seien, die den Dffizieren zuständen, den Beamten aber niht. Des- halb werde seine Partei diese Frage in Verbindung bringen mit der Kommunalbesteuerung, bei der seine Partei die Gleichstellung der Offiziere und Militärbeamten mit den Reichsbeamten verlange. Diese Frage sei bereits 1874 in der Geseßgebung angeregt worden. Damals habe [man dieselbe in Folge des Kompromisses fallen lassen, und seitdem habe sie nicht den mindesten Fortgang gehabt, namentlich er- greife die Militärverwaltung nicht die Fnitiative. Wolle man eine Regelung, so könne der Neichstag seinen Willen nur durlseßen bei Gelegenheit einer Geldbewilligung, und diese Gelegenheit sei hier. Während in Süddeutschland die Offi- ziere und die Reichsbeamten gleihmäßig auf Grund der Lande2geseßze zur Kommunalsteuer herangezogen würden, seien dieselben in Norddeutshland komniunalsteuerfrei und fogar steuerfrei von ihren Privateinkommen. Es könne Einer aus Grundbesip oder Kapitalvermögen Millionen besißen, wenn derselbe zujällig Lieutenant sei, be- zahle derselbe keinen Silbergroshen Kommunalsteuer, auth nit von seinem Privatvermögen. Als diese Steuerfreiheit auf Grund einer Kaiserlihen Verordnung in Krast getreten sei, habe sich namentlich bei der liberalen Partei Widerspruch gegen deren Nechtsgültigkeit außerhalb Preußens erhoben. Es seien gerihtlihe Urtheile in diesem Sinne ergangen, aber sie könnten niht exequirt werden. Jn Preußen habe man si von jeher bestrebt, dies Privilegium der Beamten zu beseitigen; wie hinderlih dasselbe sei, habe sich erst kürzlih im preußischen Abgeordnetenhause bei der Hunde- steuervorlage gezeigt. Von Seiten der Kriegsverwaltung sei geaen geinacht, daß Militärpersonen von den Kommunen nicht

esteuert werden könnten, und daß auf Grund der Reiché- geseße Miliiärhunde nur zu Gunsten der Militärkasse, nicht zu Gunsten der Kommunalkassen besteuert werden dürften. Hier sei Gelegenheit gegeben, eine solche Ungleichheit zu be- seitigen, und deshalb werde die Fortschrittspartei als Be- dingung für die Zustimmung zu dem Gesetze hinstellen, daß in demselben die Benn Aufnahme finde, daß Offiziere und Militärbeamte \o zu besteuern seien den Kommunen egenüber, wie die Staatsbeamten in den anderen Einzel- staaten. Diesem Standpunkte werde er dur entsprechende nträge bei der zweiten Lesung Nehnung tragen.

Der Abg. Schneider erklärte, er gehöre zu denen, welche die Vorlage mit Freuden begrüßt hätten, weil er überzeugt sei, daß die Lage der Wittwen und Waisen von Angehörigen

es RNeichsheeres und der Kaiserlichen Marine dringend einer Verbesserung bedürftig sei. Aber er könne si nit befreun- den mit Festfehungen, wie sie in den §8. 2 und 6 der Vor- lage getroffen seien. Wenn das Neich zu einer solhen Ein- rihtung irgend welchen Zuschuß leiste, so sei es nur gereht, wenn alle Offiziere ausnahmslos zur Leistung von Beiträgen verpflichtet würden. Eine solche Bestimmung würde auch keinerlei Anstoß erregen. Er könne si für diese Annahme auf sein

Svrste Beilage zum Deulsheu Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

„2 NeBS.

Berlin, Montag, den 12. Juni

Ege

engeres Vaterland Baden beziehen, wo jeder Offizier gern seinen Beitrag für die Wittwen- und Waisenkassen geliefert habe. Für die weitere Erörterung der Vorlage sei das P.enum nicht geeignet, er möchte sich deshalb dem Abg. von Gerlach ans(ließen und das Haus biiten, die Vorlage an eine Kom- mission von 14 Mitgliedern zu verweisen. Nur einen Punkt wolle er hier noch hervorheben, der speziell für jeden Offizier, der aus Baden in das Neicheheer eintrete, von Bedeutung sei. Jn Baden bestehe eine Marximalbestimmung des pensionsfähi- gen Diensteinkommens nicht, wie ste jegt für die Angehörigen des Neichsheeres festgescht werden solle. Nach Absatz 3 des 8. 29 solle diese Bestimmung indessen auh auf die in das Reichs- heer Eintreienden in Zukunft Anwendung finden. Diese Be- stimmung enthalte eine große Härte, da sie gerc{chte Ansprüche von ehemalig badischen Dffizieren verkürze.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesraih, Staats-Minister von Kameke das Wort:

Meine Herren! Jch möchte mir erlauben, zuerst zu sagen, daß das vorgelegte Gesetz, welches die Benefizien, die für die Reichs- beamtenreliften bereits genehmigt sind, aub für die Relikten des N-ichéheeres und der Marine in Anspruch nehmen soll, nicht des- halb erst jeßt vorgelegt ist, wie der Hr. Abg. Nichter vermeint, um Verschiedenartigkeiten zwischen Civil und Militär auf- ret zu erhalten, sondern deshalb, weil sowohl der Chef der Admi- ralität als ic persönlich geglaubt haben, wir könnten den Offizieren der niederen Chargen und den mindestbesoldeten Beamten unserer Verwaltungsbezirke nit 3 Prozent Abzug auf ihren Gehalt auferlegen, da das Gehalt so gering bemessen, daß die Un- vermögenden nur ganz knapy damit durbkommen. Das, meine Herren, ist der G.und gewesen, weshalb wir beide uns damals geweigert haben, uns an das Civilgeseß anzuschließen. Wir glaubten die Unmöglichkeit vor uns, diesen Betrag auferlegen zu können, und haben vorgezogen, zwei Zahre die Wohlthaten des Ge- seßes zu entbehren, welche den Nelikten der Reichsbeamten bereits zu- fließen, um diesen Abzug von denjenigen, die nah unserer Ansicht sie nicht tragen können, fern zu halten. D s

Der Hr. Abg. Richter meint nun, für die Militärs sei in ver- \ciedener Weise {hon besser gesorgt, als für die Civilbeamten. Meine Herren, alle Benefizien, die für die Kriegsinvaliden gewährt worden sind, treffen Diejenigen, die im Kriege unter den Waffen ge- standen haben, diese gelten also gleichmäßig für Berufsoffiziere und sür Nicht - Berufsoffiziere und für Berufssoldaten und für Nicht-Berufsfoldaten. Insosern alfo für diese Kategorien erhöhte Wohlthaten bewilligt worden sind, muß man dieselben ausscheiden, wo cs sich um die Beurtheilung handelt, ob die Kategorie der Berufs- offiziere gegen die Civilbeamten bevorzugt sind. i

Ueber die zweite Sorge, die der Hr. Abg. Richter an den Tag gelegt hat, daß wahrscheinlich keine Uebereinstimmung sein würde zwischen diesem Geseße und dem Geseße über die Krieg8pensionäre, möchte ich den Herrn Abgeordneten beruhigen. Q Sie die Spezialberathung der Paragraphen in eine Kom- mission verweisen sollten oder auch hier wird es sich heraus- stellen, daß bei der Gesetvorlage darin vorsihtig verfahren ift.

Der Hr. Abg. Nichter hat weiter gesagt, es wäre zu viel ver- langt, daß man den Lieutenants, die {chou 2000 M4 bekämen, auch noch diese 3 %/ belaffen solle, Jch glafibe, dtiß der Hr. Abg. Richter, dessen Kenntaiß des Militäretats ih ja sehr wohl kenne, die Summe, die der Lieutenant bekommt, zu hoh veranschlagt. j j

Dann ist der Hr. Abg. Richter eine längere Periode der Reichs- tagsthätigkeit durchgegangen, in welcher ih {Gon ihm gegenüber ge- standen, und hat namenilich angeführt, es fei eine Ungerechtigkeit, daß der Wohnung®geldzushuß auch den Militärs bewilligt worden sei, weil die Militärs {hon Servis belämen und dieser bereits ein Aequivalent für die Wohnung fei. Meine Herren, durch das ganze Reich und auch durch den preußis{en Staat sind die Gehalte so be- messen, daß bei gleichen Kategorien der Militärgehalt plus Servis so viel beträgt, wie der Civilbeamte Gehalt erhält. Dies is nach- zuweisen an allen den Stellen, die man genau parallelisiren kann.

Dann hat der Hr. Abg. Richter eine Exkursion auf das Gebiet der Kommunalsteuer gemacht, auf welches ih ihm nicht folge, weil das zu weit gehen würde. Ich will ihn nur dahin zu berichtigen mir erlauben, daß der Herr Abgeordnete irrt, wenn er sagt, diejenigen Offiziere, welche Gutsbesißer wären, brauchten keine Kommunalsteuer zu zahlen. Wer ein stehendes Handwerk oder ein Grundstück besißt, muß auch als Soldat davon Kommunalsteuer bezahlen. i

Der Hr. Aba. von Gerlach fiazt, warum man nicht die Unter- offiziere mehr berüdsihtigt Häite und mit in dieses Geseß hinein- genommen. Einmal, meine Herren, haben wir nicht sehr viel ver- beirathete Unteroffiziere in der Truppe, also das Bedürfniß der Sorge für deren Nelikten ist ein geringes. Zweitens aber ist es un- möglich, einem verheiratheten Unteroffizier Abzüge aufzuerlegen, und da nah dem Geseize alle Diejerigen, welhe auch sonst nah §. 2 von Abzügen befreit sind, sobald sie heirathen, do zahlen sollen, so hat man die Unteroffiziere heraus lassen müssen, mit Ausnahme der wenigen Kategorien, die im Gesetz aufgeführt sind. E

Der Hr. Abg. von Gerlach hat noch“ die Erwähnung der Zu- lässigkeit des Rechlsweges vermißt, dazu möchte ih nur bemerken, daß das Geseß für die Nelikten des Reichébeamten und das gleiche preußishe Gesey diese Erwähnung gleichfalls nicht enthalten, und wohl Niemand annimmt, daß er dadurch auëgesclossen ist.

Nun komme ich zuleßt noch mit cin Paar Worten auf daf, was der Hr Abg. Schneider gesagt hat. Derselbe hat nah Bemängelung einiger Paragraphen, über deren Fassung bei der Spezialberathung noch eine Vereinbarung stattfinden kann, von der badischen Landes- wittwenkasse gesprochen. Ih muß darauf erwidern: der Ge- danke, der bei der Gesetzesvorlage der leitende war, ist, daß das Reih für die Hinterbliebenen nur an ciner Stelle Zuschüsse geben soll, Da man nun die bestehenden Witt- wenkassen aus vielfachen praktisden Gründen nicht sofort voll- gandig \{ließen kann, so soll wenigstens eine Steigerung der Leistungen

ci diesen Kassen nad Einführung der Geseßesvorlage jedenfalls ver-

mieden werden. Daher is im Geseß gesagt, „die Reichs- Militärwittwenkasse wird geschlossen“, d. h. es darf keine neue Aufnahme mehr statlfinden und es darf auch keine Erhöhung der bereits erworbenen Wohlthaten eintreten, weder dadur, daß, wie in Preußen, die Versicherungssumme erhöht werden kann, noch daß, wie in einigen andern Staaten, die Emolumente durch längere Dienstzeit wachsen. / S

Juwieweit die Landeswittwenkasse für die badischen Militärs unter die Kassen, von denen hier die Rede, zu subsummiren ift, entzieht sich meiner Beurtbeilung. Ich erinnere mih nicht, daß diese Kasse in Bundesrath zur Spracbe gckommen ist.

Zum Schlusse möchte ih bitten, daß die Herren Angesichts der Gerechtigkeit im Ganzen dem Geseh ihr Woblwollen niht vor- enthalten wollten, und werde bemüht sein, bei den einzelnen Para- graphen die erforderlihe Anskunft zu ertheilen.

Der Abg. Richter (Hagen) hielt seine Behauptung auf- recht, daß ein Seconde-Lieutenant ein pensionsfähiges Dienst- cinkommen von 2000 A habe. Das Gehalt sei bereits 1871 auf 569 Thaler erhöht worden. Seitdem aber sei noch das

Wohnungsgeld dazu gekommen.

182. S ZSCHP D E a Cat

Die Vorlage wurde darauf einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Es folgte die Berathung der „Bemerkung“ des Abg. Hasenclever, betreffend die Verhastung des Abg. Dietz. Die- selbe lautet:

, Die Uebersicht. der vom Bundesrath auf die Beschlüsse des Reichstags gefaßten Entschließungen erlaube ich mir, hinweisend auf S. 34 der Geschäftsordnung, hiermit zum Gegenstand folgender Be- merkungen zu maden :

1) Der Beschluß des Reichstags unter Nr. 9 vom 14. Januar cr. ist durch den Beschluß des Bundesraihs nit erledigt. Der Reichêtag hat diesen seinen Beschluß in der Absicht gefaßt, Auf- flärung zu schaffen, ob durch die Verhaftung des Abg. Dieß der Artikel 31 der Verfassung des Reiches verleßt worden is oder nicht. Der Beschluß des Bundesraths läßt diese dem MNeichstags8- bes{lusse zu Grunde liegende Frage gänzli unberührt.

2) Die Auskunft des Bundesraths ist unvollständig, weil sie die Gründe für die Verweigerung einer aktenmäßigen Darstellung des Sachverhaltes im Doe Dietz nicht angiebt.

Ich ersuche, diese Bemerkungen dem Herrn Reichskanzler mit- zutheilen und sie auf die Tagesordnung seten zu wollen.

Der Abg. Kayser gab eine Darstellung der Vorgänge. Auf die Kenntnißnahme von der Verhastung des Abg. Dietz habe der Reichstag unter dem 14. Januar d. J. beshlo}sen, sich vom Bundesrath Auskunft über die Gründe zu erbitten, die zur Verhaftung geführt hätten. Der Staatssekretär Dr. von Schelling habe ausdrücklich anerkannt, daß der Reichstag zu einer solchen Bitte berechtigt sei. Weiter habe der Abg. Windthorst betont, daß die Würde des Reichstags und die Wahrung der Jmmunität desselben die Vorlegung der Akten nothwendig mache. Der Fall sei von besonderem Interesse, da cs sich bei demselben nicht einmal um Hochverrath, sondern angeblich um die Verbreitung v:rbotener Bücher gehandelt habe. (Der Präsident machte den Nedner darauf aufmerksam, daß nah 8. 34 der Geschäftsordnung Bemerkungen zu Be- {hlüssen des Bundesraths fich zu beschränken haben auf den Mangel der Erledigung bestimmt anzuführender Punkte und auf die Unvoüsiändigkeit der gegebenen Auskunft.) Redner konstatirte sodann, daß die Verhaftung des Abg. Diet eine Verleßung der Verfassung sei. Laut dieser könne ein Neichstagzabgeordneter nur auf frischer That verhaftet werden. Bei dem Fall Diet fei die Verhaftung aber ledig- lih zurückzuführen auf den Leichtsinn eines inkompetenten Beamten. Die Verfassung bedrohe jeden, der ein Reichstags- mitgliedan der Ausübung seiner Pflicht behindere, mit Zuhthaus strafe. Troßdem sei nicht bekannt geworden, ob gegen jenen Nichter disziplinarisch oder auf einem anderen Wege eingeschritten sei. Endlich gebe die Auskunft des Bundesraths gar nicht die Gründe für die Verweigerung einer aftenmäßigen Dar- stellung des Sachverhalts an. Es gewinne hierdurch den An- schein, als ob es dem Richterstand erlaubt sein solle, ungesehz- lih gegen Reichstagsabgeordnete vorzugehen.

Der Präsident rief den Redner zur Ordnung, weil er es nit gestatten könne, daß der Richterstand beschuldigt werde, ungeseßlich vorzugehen.

Der Bundeskommissar Geheime Ober-Negierungs-Rath Weymann entgegnete, er könne die Bemerkungen des Vorred- ners nicht als zutreffend erahten. Die verbündeten Negierun- gen erachteten den Beshluß des Reichstags vom 14. Januar d. J. durch die ihrerseits gefaßten Beschlüsse sür erledigt. Art. 7 der Verfassung bestimme : Der Bundesrath beschließe über Vor- lagen und Beschlüsse des Reichstags. Dieser Verpflichtung sei entsprochen worden. Ein Beshluß von Seiten des Bundes- raths sei gefaßt und dem Reichstag Mittheilung gemacht wor- den. Damit sei die Angelegenheit erledigt im Sinne des 8. 34 der Geschäftsordnung. Sei sie aber erledigt, so könne der Beschluß des Bundesraths auch nicht unvollständig sein. Die Gründe für die Entschließung anzugeben, seien die Regi:- rungen verfassungsmäßig nicht verpflichtet. Er bemerke übri- gens, daß die württembergishe Regierung dem Reichskanzler das Aktenmaterial vollstätidig zur Verfügung gestellt habe.

Damit war dieser Gegenstand erledigt.

Es folgte die Berathung der Kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1882 über das gewerbsmäßige Ver- kaufen und Feilhalten von Petroleum. Dieselbe lautet :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Reichs, auf Grund des §. 5 des Ge- seßes vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungs- mitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, nach erfolgter Zustimmung des VEREELAS folgt:

Das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum, welches, unter einem Barometerstande von 760 mm, jon bei einer Erwärmung auf weniger als 21 Grade des hunderttheiligen Ther- mometers entflammbare Dämpfe entweichen läßt, ist nur in solchen Gefäßen gestattet, welhe an in die Augen fallender Stelle auf rothem Grunde in deutlihen Buchstaben die nicht verwishbare Inschrift „Feuergefährlih“ tragen. E I

Wird derartiges Petroleum gewerbsmäßig zur Abgabe in Mengen von weniger als 50 kg feilgehalten oder in solchen ge- ringeren Mengen verkauft, so muß die Inschrift in gleiher Weise noch die Worte: „Nur mit besonderen Vorsichtêmaßregeln zu Brennzwecken verwendbar“ E

Die Uatersuung des Petroleums auf seine Entflammbarkeit im Sinne des e 1 hat mittelst des Abelshen Petroleumprobers unter Beachtung der von dem Reichskanzler wegen Handhabung des Probers zu. erlassendei näheren Vorschriften zu erfolgen.

Wird die Untersuhung unter einem anderen Barometerstande als 760 mm vorgenommen, so ist derjenige Wärmegrad maßgebend, welcer nah einer vom Neichskanzler zu veröffentlichenden Umrech- nungstabelle unter dem jeweiligen Barometerstande dem im §. 1 bezeihneten Wärmegrade entspre,

8. à, Diese Verordnung findet auf das Verkaufen und Feilhalten von Deteeaee in den Sporen zu Heilzwecken niht Anwendung.

Als Petroleum im Sinne dieser Verordnung gelten das Roks petroleum und dessen Destislatienepzun.

Diese Verordnung tritt mit ‘dem 1. Januar 1883 in Kraft.

Urkundlich 2c. Der “Abg, Dr. ermes (Westpriegniß) bemerkte, er sei

nach sorgfältiger Prüfung der Denkschrist zu der Ueberzeugung

R Beer Ee Ra in b Reid ir Sins T Va S R L ie Se getra E E S Tre L E Ae O E E R

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