1882 / 146 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

und nach ihrem ursächlicen Zusammenhange wohlgeordneten Thatfacden fübren eine beredte Sprache. Nicht zu unter- s{âten sind die eigenartigen Illustrationen, die dem Tert beigegeben find. Sowohl die Porträts (Gustav Adolf, Wallenstein Graf Buquoi und Marimilian von Bayern) als die zahlreichen aus der Zeit der dargestellten Periode stammenden und in ihrer Naivetät sehr beredten Darstellungen der Kämpfe und Städte sind wohlgeeignet, die An- scaulikeit der Darstellung zu erhöhen und in den Geist der ge- \{ilderten Periode zu verseßen. Der Preis des Bandes, gebunden, be- trägt nur 1 M

Land- und Forstwirthschaft.

(Prag. Ztg.) Aus St. Petersburg, 16. Juni wird gemeldet : Aus den Provinzen bradten die leßten Tage über die Ernteaus- sichten sowohl aus offiziellen als privaten Quellen zahlreiche Nach- rihten, welche so manche der vielfach geäußerten Befürchtungen als mehr oder weniger grundlos erscheinen lassen und bereits jeßt eine annähernde Berechnung des diesjährigen Ernteertrages ermöglichen. In sieben Gouvernements Kalisch, Livland, Lublin, Petrikau, Plock, Podolien und Wolhynien verspricht Winterkorn einen sehr reichen Ertrag; in 23 Gouvernements teht ein guter Ertrag der Winterfrucht zu erwarten und in 15 Gouvernements läßt sih nur ein mittlerer, in einzelnen Kreisen selbft ein \{lechter Ertrag voraus- sehen. Alles in Allem genommen, können die Ernteaussichten zur Zeit sowohl für Winterfrucht, als auch für Sommerkorn und Futter- kräuter befriedigende genannt werden.

Vom Hellwege, 18. Juni. Die Befürchtungen, das anhal- tende Regenwetter werde nachtheilig auf die Noggen- und Weizenernte einwirken, haben si, wie der „Elbf. Z.“ geschrieben wird, bis jeßt glücktliherweise als grundlos erwiesen. Der Roggen hatte sih nach einer günstigen Blüthezeit aufs Beste entwickelt, da die Körner voll angeseßt, und die dicht stehenden Halme auf fast allen Feldern eine ungewöhnliche Höhe erlangx hatten. In Folge des andauernden Regens haben sich die Halme nun zwar vielfach gelegt, aber da die Aehren wegen der noch nit völlig entwickelten Körner noch verhältnißmäßig leiht sind, so werden fie sfih wieder so weit aufrichten, daß weder die Frucht, noch das Stroh leidet. Auch dem Weizen und der Wintergerste, die schon zu reifen beginnt, hat der Regen nicht geschadet. Hafer und Sommer- gerste, sowie Wicken und Bohnen haben nach der Aussaat längere Zeit unter der Ungunst großer Dürre zu leiden gehabt, sich dann aber bei genügender Feuchtigkeit erholt, und zeigen nun durchweg einen ganz vorzüglihen Stand. Die Früh- und Spätkartoffeln sind regelmäßig aufgegangen und haben aur allen Feldern ein gesundes, kräftiges Laub, sodaß cine gute Kartoffelernte zu erwarten ist. Auch die Gemüsepflanzen in Gärten und Feldern haben sich in günstigster Weise entwickelt. Ganz besonders üppig sind aber die Wiesen und Kleefelder, sodaß es den Landwirthen voraussihtlich für den nächsten Winter niht wieder, wie im vorigen Jahre, an Futter für das Vieh fehlen wird.

Gewerbe und Kandel.

Nach eingegangenen Mittheilungen aus- Italien sollen von der Artillerie-Direktion der Waffenfabrik zu Turin, am 12. Juli d. E Vormittags 10 Uhr, folgende Lieferungen im Submissions- wege vergeben werden :

1) 20 000 Stück Ledervierecke zu Ueberzügen von Haubajonetten im Werthe von 24000 Lire, und '

2) ein Posten Gußstahl in Draht-, Platten-, Barren- und Band- form im Werthe von 22 136,85 Lire. h

Die näheren Bedingungen sind an Ort und Stelle einzusehen.

Folgender Gemeindebes{luß, betreffend die Einführung des Sclacbtzwanges in Berlin, wird veröffentlicht :

Auf Grund des §. 1 des Gesetzes, betreffend die Errichtung öffentlicher, aus\ließlich zu benußender Schlachthäuser vom 18. März 1868 (Gefet-Samml. de 1868, S. 277 ff.) und des Art. I. des Ge- seßes zur Abänderung und Ergänzung des Gesekes vom 18. März 1868, betreffend die Errichtung öffentlicher, aué\{ließlih zu benuten- der Sclachthäuser vom 9. März 1881 (Ges. Samml. de 1881, S. 273 ffff.) wird hiermit, nahdem auf dem städtischen Central-Vieh- hof Seitens der Stadtgemeinde ein öffentlihes Schlachthaus errichtet und in Betrieb geseßt worden ist, durch Gemeindebe\{luß Nach- stehendes angeordnet :

Sl i

Innerhalb des Gemeindebezirks der Stadt Berlin darf das Schlachten sämmtlider Gattungen von Vieh, das Enlleeren und Reinigen der Eingeweide des Schlachtviehes, sowie das Enthäuten desselben jedoch mit Ausnahme des Enthäutens der Kälber nur in dem öffer.tliben Schlachthause auf dem städtischen Gentralvichbhof vorgenommen werden, /

Alles in das öffentlibe Schblachthaus gelangende Schlacbtvieh ist zur Feststellung seines Gesundheitszustandes sowohl vor als na dem Schlachten einer Untersuchung durch Sachverständige zu unter- werfen.

S D,

Sowohl auf den öffentlichen Märkten als in den Privatverkaufs- stätten ist das nicht in dem öffentlihen Schlachthause auêgeschlachtete frisbe Fleisch von dem doselbst ausges{lachteten Fleis derart ge- sondert feil zu bieten, daß das aus dem öffentlichen Sclachthause kommende frishe Fleisch eine Jedermann kenntlicbe ge\onderte Stelle hat.

S 4,

Diejenigen Personen, welhe in dem Gemeindebezirk Berlin das Sclächtergewerbe oder den Handel mit frischem Fleisch als stehendes Gewerbe betreiben, dürfen das Fleisch von Schlachtvieh, welcbes sie nicht in dem öffentlihen Schlachthause, sondern in einer anderen, innerhalb cines Umkreises von 8 km von den Grenzen des Gemeinde- bezirks Berlin gelegenen Schlachtstätte ges{lactet haben oder haben s{lachten lassen, innerhalb des Gemeindebezirks nicht feil bieten.

8. 5, Die vorstehenden Anordnungen treten in Kraft: a, für die Bezirke der Fleishshauämter Nr. 1, 2, S l 7 und 8 am 1. Januar 1883, b, für die Bezirke der Fleishschauämter am 1. April 1883,

So bes{lossen in der Sitzung der Stadtverordneten-Versamm- lung vom 15, Juni 1882 und bestätigt durch Beschluß des Magistrats vom 16, Juni 1882,

Berlin, den 16. Juni 1882,

Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt. von Forckenbeck.

Vorstehender Gemeindebeshluß wird auf Grund des 8, 3 des Gesetzes, betreffend die Errichtung öffentlicher, aus\chließlich zu be- Ee L 8, März 1868 E nußender S{lachthäuser, vom 9. März 1881/ des §8, 145 des Zu- ständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876 und des S. 36 des Organisa-

tionsgesezes vom 26, Juli 1880 hierdurch genehmigt. Potsdam, den 16, Juni 1882, (L. 8.) Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. Staats-Minister

Achenbach.

Vorstehender Gemeindebes{luß vom 15/16. Juni hiermit öffentlih bekannt gemact. Berlin, den 22, Juni 1882. Magistrat hiesiger Königliben Haupt- und Residenzstadt. von Fordckenkteck.

Nr. 4, 9, 10 und 11

1882 wird

Frankfurt a. M., 23. Juni. (W. T. B,) Der vormalige Banquier Albert Sas ist wegen betrügerishen und einfachen Bankerotts, sowie wegen Unters{lagung in 86 Fällen und wegen Betrugs in 11 Fällen zu 12 jähriger Zucbthauéstrafe und zum Verlust der Seine auf 10 Jahre verurtheilt worden.

Güstrow, 23. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Die Zu- fuhr betrug 1250 Ctr., das Schurgewicht war etwas geringer als im vorigen Jahre. Die Wäschen waren dur@&schnittlih sehr gut, das Geschäft bewegte sich anfangs \{leppend, wurde aber dann belebter. Um Mittag waren bereits sieben Actel des gesammten Marktes verre augt. Die Preise beliefen sih auf 155—170, vereinzelt au bis zu A

London, 23. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Woll- auktion waren Preise unverändert. Ton weniger fest.

Berlin, 24. Juni 1882.

Das Juniheft von Petermanns Mittheilungen (Gotha, Justus Pertbes) enthält die Fortsezung der Berichte über Désiré Charnay’s Expedition nah den Ruinenstätten Central-Amerikas, nach der „North American Review“ Oer Reisende, der sich nach einer mehrmonatlihen Erholungsreise im Herbst 1881 wiederum nah Meriko begeben hat, scildert darin namentlich feine Untersuchung der Baudenkmale von Aké, Chichen, Kabah oder Kaba. Hocherfreut meldet er eine Entdeckung, die er für die bedeutendste hält, welche bisher von Archäologen in Amerika gemacht worden, insofern dadurch die Frage über die amerikanische Kulturentwickelung endgültig gelöst sei, und er nun die Genugthuung habe, daß seine Theorie über den verhältnißmäßig neuen Ursprung jener Kultur cine zweifellose Unterlage erhalte. Er fand nämlich in einem Gebäude zu Kabah die von einer wenig geübten Hand, nach Judianer-Manier ausgeführte, zum Theil zerstörte, aber noch gut erkennbare Zeichnung eines Pferdes und scines mit Küraß bekleideten NReiters. Aus dieser Zeichnung nun zieht der Neisende den Schluß, daß irgend ein Unterthan des Kaziken von Kabah zufällig nah dem Norden der Halbinsel gereist und dort Zeuge einer Schlacht zwischen Eingeborenen und Spaniern gewesen sei, oder wenigstens die fremden Ankömmlinge gesehen habe und dann voll Erstaunen über den außergewöhnlichen Anblick nah Kabah zurückgekehrt si, um dem Häuptling seine Reise-Erlebnisse zu erzählen und die Erscheinung der Eroberer abzubilden. Es stehe sonach unumstößlich fest, daß der Kazike zu jener Zeit in seinem Palaste gewohnt, dort Hof gehalten, und die Stadt Kabah nach sonstigen Anzeichen in ihrer Blüthe gestanden haben müsse. Da nun ferner aus zwei Basrelicfs mit Darstellungen von Kämpfen zwischen Yukateken nnd Mecrikanern ih das Alter der Gebäude mit ungefährer Sicherheit ergebe, ihre Entstehung frühestens in das Jahr 1410 zu seßen sei, und alle Paläste in Yukatan einander glichen, so folge daraus, daß es durchaus R e fue biéfe merkwürdigen Denkmale mittelamerikanischer Civilisation ein so hohes Alter anzunehmen, wie man bisher gethan. Von unserem Planeten hinweg auf ihren Trabanten verseßt uns die folgende Arbeit: über einige vulkanische Formationen auf dem Monde (mit 1 Holzschnitt) von Dr. Hermann F. Klein. Durch die darin mitgetheilten Beobachtungsresultate \ucht der Verfasser die Eristenz von Erscheinungen auf der Mondoberfläche zu beweisen, welche mit den Lavaergüssen unserer irdischen Vulkane die größte Aehnlichkeit zeigen, so daß an dem Vorkommen echt vulkanischer Erscheinungen auf dem Monde nicht mehr zu zweifeln wäre. Es habe sih überhaupt bereits eine weit größere Aehnlichkeit der Oberfläche des Mondes mit derjenigen unserer Erde herausgestellt, als man früher annahm, jedoch stehe die Forschung erst am Anfange und cinem geradezu unendlichen Detail gegenüber; außerdem aber sei sie auch viel \{wieriger und anftrengender als viele andere Beobachtungen. Cs wäre demna, wie der Verfasser hervorhebt, dringend zu wünschen, daß von Seiten der Geologen den Mondformationen ein eingehendes, auf Autopsie zu begründendes Studium gewidmet würde, dessen Er- folg für die bessere Erkenntniß der lunaren wie der irdischen Forma- tionen gleich bedeutend sein würde. Dann folgt ein Aufsatz (nebst Karte), welcher die Ergebnisse der Erforshung von Karattegin durch den russishen Reisenden W. Oschanin (im Jahre 1878) zum Gegen- stande hat, und ferner einige Bemerkungen zur geographischen und kartographischen Literatur über die indochinesischen Grenzlande, von B. Hassenstein, nebst sorgfältiger Karte des tibetanischen und indo- chinesishen Grenzgebiets, entworfen und gezeibnet von demselben. Das Heft {ließt mit den interessanten Reisebriefen Robert (duard Flegels über jeine Expedition nah Adamaua in den Monaten Januar bis März d. J, Derselbe tritt darin nomals für die hon wiederholt von ihm befürwortete Betheiligung Deutschlands am Niger-Benuc-Handel und für eine zu unternehmende Benue-Erpedition ein. Aus den kleineren Mittheilungen des geographischen Monats- berichts erfahren wir u. A, daß die Frage nach ter Oesterbygd, dem Ostbezirk der normannischen Ansiedler in Grönland, in ein neues Stadium getreten ist, Die Niederlassungen der alten Normannen, die Unter Erich dem Rothen um 982 Grönland entdeckt hatten und sid später zum Christenthum bekannten, umfaßten nämlich nach alten Urkunden einen West- und einen Ostbezirk. Von jenem legen noch jeßt Sandsteinquadern bei Julianehaab Zeugniß ab, von letzterem, der 190 Wobnpläbe mt 11 bis 12 * Kecben gezählt haben soll, war bisher feine Spur zu finden. Nun be- rihtet der Missionar J Brodbeck, ein Württemberger und Schüler des Missions-Instituts der Brüdergemeinde zu Niesky, wie er von seiner Station Friedrichsthal (an der Südwestküste von Grön- land unter 60 Grad N. Br.) gegen Osten und Norden an der Küste entlang gefahren, in den großen Fjord Kangerdlugssuatsiak (60x Grad) gelangt sei und an dessen nördlihem Ufer in auffallend grüner Ebene, Namens Narssak, eine unzweifelhafte Normannen-MNuine aufgefunden habe, Dieselbe ist 40 Schritt lang und 8 Schritt breit. Die Steine der Mauern sind größtentheils über einander gestürzt und von Ge- büsh überwucbert, einzelne so groß, daß 10 Männer keinen derselben mit den Händen heben würden. Der Verf. fand auc drei Gräber, kann aber nicht sagen, ob sie von Normannen oder Grönländern hber- rühren; jedenfalls seien sie in grönländischer Weise gebaut. Ueber ihren Inhalt erfahren wir leider nihts Näheres. Nx Aussage der Eingeborenen wären bei Umanak (unter 63 Grad) noch mehr solcher Ruinen.

Göttingen, 20. Juni. In der am 15. Mai abgehaltenen Situng der Gesellschaft für Kir enrechbtswissenschaft hielt Prof. Dr. R. Pauli dessen Hinscheiden au von der Gesellschaft tief bedauert wird einen Vortrag über die konfessionellen Bedenken bei der Thronbesteigung des Hcfuses Hannotrer in England, Der Vortragende schilderte auf Grund seiner arivaliscen Forschungen und der gleichzeitigen Broschürenliteratur die tiefe Erregung, mit welcher die Anhänger der anglikanishen Hochkirhe die Succession des lutherischen Welfen, Georgs L, bekämpften, während sie dem katholiscben Stuart ihre Sympathie widmeten. Demnäcbst wurde näher auf die Entgegnungen eingegangen, in welchen die Anhänger der fremden Dynastie dur Ent- kräftung der konfessionellen Bedenken der bockir{liben Agitation den Boden zu entziehen suhten. Der Vortrag wird in dem Gesellschaftsorgan (der Zeitschrift fürKirhenrecht) ersheinen. Darauf theilte der Gebeime Justiz-Rath Professor Dr. Dove aus ungedruckten Briefen Karl Friedri Eicbhorns, welche vom Geh, Justiz-Rath Professor Dr. von Sculte zum Abdruck in der Zeitschrift für Kirchenrecht eingesandt worden sind, ein von Eichhorn an den Königlichen Haus-Minister Fürsten zu Wittgenstein gerichtetes Schreiben vom 25. Oktober 1839 Arden politishen Inhalts mit. Dasselbe ist von hohem Interesse, indem es Slaglichter auf den Kölner Kirchenstreit und die gleichzeitige Ent- wicklung des Verhältnisses des Württembergishen Staats zur fatholishen Kirde wirft, Professor Dove erläuterte den geschichtliden Zusammenhang der betreffenden Vorgänge in Preußen und Württemberg. Im Anschluß hieran wies Geh, Justiz-Rath

Professor Dr. Mejer auf die Bedeutung der Kabinetsordre vom 28. Januar 1838, in welcher die preußische Staatsregierung die in der Frage der gemischten Ehen bis dahin behauptete Position aufgab, für der Ausgang des Kircbenstreits hin, und berührte die Verhand- lungen des Staatsraths. Anknüpfend an einen vom Konsistorial-Rath Professor Dr. Wagenmann in der Sißung der Gefellshaft vom 30. Mai gekbaltenen Vortrag über das Toleranzpatent Joseph II. besprach Geh. Justiz-Rath Professor Dr. Dove demnächst die wichtigen neuen Ergebnisse, welche G. Frank, Professor der evangelischen Theologie und Mitglied des Ober-Kirchenaths in Wien, dur seine Forshung in den österreichischen Archiven gewonnen hat, von denen bisher dasjenige des Staatsraths, der eigentliden Werk- stätte, aus welcher das Toleranzpatent und die folgenden Edifkte her- vorgegangen find, nur ungenügend benußt worden war, während für die einzelnen Kronländer die Arcive der K. K. Landeêregierungen Frank die wünschenswerthen Ergänzungen geboten haben. So ist merkwürdiger Weise der Urtert des Toleranzpatents vom 13. Oktober 1781, d. h. die Gestalt, in welchber dasselbe, von Joseph Il. sank- tionirt, durch die Hofkanzlei an die Länderstellen geleitet wurde, erft durch Frank, also nah einem Jahrhundert, der Vergessenheit entrissen worden. Von großer Bedeutung is ferner insbesondere, daß Leßtz- terer nunmehr auch die Publikation des Toleranzcirkulars in Tirol aus arcivalisben Urkunden dargethan hat, sowie daß auch die Ordinarien, deren Sprengel in Tirol lag oder in Tirol hinein- reichte, ihrerseits, dem Kaiserlichen Befehle gemäß, das Toleranz- cirkular ihrem Klerus zur Nachachtung mitgetheilt haben. Der Vor- tragende wies darauf an den späteren Vorgängen, insbesondere der Behandlung der Zillerthaler, der Stellung, welche die österreichische Regierung bei den Konkordatsverhandlungen von 1855 hinsichtlich der Glaubenseinheit Tirols einnahm und den Ereignissen bis zu dem auf dem Tiroler Landtag von 1880 erhobenen Protest der Tiroler Bischöfe gegen die 1875 gestattete Bildung zweier evangelischer Pfarrgemeinden die verhängnißvollen Konsequenzen der (selbst von dem protestantiswen Kircengeschichtsschreiber Hase getheil- e) da ane nb bas Toleranzpatent für Tirol keine Geltung erlangt. Die pro testirenden tiroler Bischöfe hâtten sich aus den Erlassen ihrer eigenen Amtsvorgänger der josephi- nischen Zeit darüber unterrichten können, daß das vorgebliche tiroler Landesrecht hinsichtlih dec katholischen Glaubenseinheit mit dem be- reits 1781 begründeten geseßlichen Zustande in Tirol nicbt in Einklang zu bringen fei. Schließlich behandelte Geh, Justiz-Rath Professor Dove die Bedeutung der Entdeckung der von Mr. Bishop aus einer Handschrift des britischen Museums für die Monumenta Germaniae abgeschriebenen und nach Berlin mitgetheilten, von Dr. ; Ewald in Berlin gründlih untersuchten Collectio Britannica für die Erweiterung der geschichtlichen Kenntnisse über das alte Lateranensishe Archiv der Päpste. Erst aus dieser Sammlung, welhe Hunderte von unedirten päpst- lihen Schreiben besonders des 6., 9. und 11. Jahrhunderts enthält und im Anfang des 12. Jahrhunderts aus den reichen Schätzen des Lateranensischen Archivs ge\{öpft hat, dessen über die Zeit Innocenz 111, zurückreichende Regestenbände zu Grunde gegangen sind, haben wir sichere Kunde u. A. darüber erhalten, daß nicht erft seit Gregor dem Großen, wie man annahm, sondern bereits unter Gelasius [L., also am Ende des 5. Jahrhunderts, geordnete Kopialbücher (Registra) der päpstlichen Erlasse, na (oströmischen) Indiktionen angelegt und nah Monatsrubriken abgetheilt, im Lateranensishen Archiv geführt wurden. Es wurde demnächst die durch die britische Sammlung erlangte theilweise Ergänzung der lückenhaften Ueberlieferung der älteren päpstlihen Erlasse gewürdigt. Der Vortragende ging dann auf die von Ewald in Vorbereitung der Ausgabe der Schreiben Gregors des Großen in der Abtheilung Epistolae der Monumenta Germaniae unternommene Rekonstruktion des Negistrum Gregors I. ein, indem er die Verbindung genialer Konstruktion, sorgfältiger Erforschung des umfangreichen Materials und einer erakten Methode der Kontrole in der Arbeit Ewalds rühmend hervorhob. Die verhältnißmäßig wenig umfangreiche Be- nußung der Schreiben Gregors in den kanoniscen Sammlungen führte der Vortragende (abweichend von Ewald) in erster Unie darauf zurück, daß ih dieselben vielfa als Verfügungen im Gebiet der Verwaltung darstellen; Gregors Größe als geist- licher Politiker liege im Gegensaß zu Gelasius I. und Leo d. Gr., besonders auf dem Gebiet - der Verwaltung. Aus dem Kardinal Deusdedit (im 11. Jahrhundert), der britischen Sammlung (im 12. Jahrhundert), ja noch den Anführungen der Päpste der ersten Hälfte des 13, Jahrhunderts ist cin Bestand älterer Regestenbände im päpstlichen Archiv für den erwähnten Zeitraum nachzuweisen, welcher, anderen Erklärungsversuchen gegenüber, nach dem Urtheil des Vortragenden darauf hinweist, daß der Verlust der über Innocenz 1I1. zurückreichenden päpstlichen Negestenbücher großen- theils ers im Zusammenhange mit der Verlegung des päpstlichen Stuhls nah Avignon und der dadur bedingten Geschicke des päpst- lichen Archivs eingetreten is. Werthvolle literarishe Geschenke (Nr. 344—373) lagen in der Sitzung vor.

In Krolls Theater wird am D'enstag Fr. Naumann-Gungl zusammen mit Fr. Scbroeder-Hanfstaengl in den „Hugenotten“ auf- treten und zwar als Valentine, während Fr. Schroeder- Hanfstaengl die Königin singt.

Im Zoologischen Garten haben die Davidshirshe oder Milus (C. davidianus) sich um zwei Junge vermehrt; der jüngste Sproß sieht in seinem gelben, weißgefleckten, wolligen Kleide ret hübsch aus, macht aber eben durch sein wolliges Kleid sowie dur den verhältnißmäßig langen Shwanz, welben er beim Umherspringen hoc trägt, und den langen Kopf mehr den Eindruck eines jungen Lamas als eines Hirsches, Außerdem sind ein indisches Zebu und ein Yak im Garten geworfen worden. Die Geflügelzucht liefert ebenfalls fortwährend neue und hübsche Ergebnisse.

Im Aquarium is gegenwärtig die Haifishzuht im besten Gange. Die circa ein Dutzend jungen Katenhaie, welchbe daselbst aus selbst gezüchteten Eiern vor einigen Monaten ausgekommen sind, tummeln sid munter in ihrem Becken, wenn auch erst fingerlang, fo do voll Leben und Bewegung und bei bestem Appetit, der dur gescabtes Fleisch befriedigt wird. Andere Eier, die sauber genähten Lederbeuteln gleichen, hängen an weinrankenartigen Fäden im Bassin und rücken ihrcr Reife näher und näher. Schon sieht man sih in eini- gen von ihnen den zukünftigen jungen Fish bewegen. Von den Hagenbeckshen Riesenshlangen bequemen sich immer mehr zum Fressen; die Thiere bleiben noch einige Wochen hier. Dagegen ist die eine südamerikanisce Wasserscblange (Boa marina) nach 651 tägigen Fasten, zu Peitshendünne zusammengeschrumpft, gestorben. Die an- dere hingegen, die erst auch 521 Tage gehungert hatte, nimmt jetzt regelmäßig ihre Taube zu si und gedeiht sichtlich. Das fliegende Eichhörncben aus Australien hat ¿wei Junge geworfen,

die jeßt noch an der Mutter hängen.

Redacteur: Riedel, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

babe.

zum Deutschen Reichs-

2 146.

Cos Un B.

Erste Beilage

Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Sonnabend, den 24. Juni

E- Inserate für den Deutschen Neichs- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutshen Reichs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.| 7. Literarische Anzeigen.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

S) u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

Subhaftationen, Aufgebote, WVor- ladungen u. dergl.

[0 ODeffentlihe Ladung.

Nachdem für die nachstehenden Personen die Ein- tragung des bei ihren Namen angegebenen Grund- eigenthums und zwar sür

I. a. die Ehefrau des Bäckers Johannes Grebel, Anna Marie, geb. Haupt, b. den Ackermann Friedri Conrad Haupt, c. den Schmied Jacob Haupt, d, die ledige Marie Elisabeth Haupt, e. den Heinrih Wilhelm Haupt, sämmtlich zu Niederrodenbach von : C. 50 14 a 32 qm Aer im Haderts, G. 314 1, 75 Wiese die Hainwiese, Gemarkung Niederrodenbach

Tatastrirt auf den Namen des Friedrich Haupt,

Wilhelms Sohn von da,

11. a. die Wittwe des Waldshübßen Johann Ke- gelmann, Katharine, geb. Kegelmann, b. Carl Friedri Kegelmann und, c. Jacob Kegelmann zu Döringheim von 0. 191 75 qm Garten auf der Johannes Eller, B, 506 48 , « unterhalb der Kappes- Brücke, Gemarkung Döringheiim,

fatastrirt auf den Namen des Johannes Kegel-

mann und dessen Ehefrau Catharine, geb. Kegel-

mann,

TiL. den Metzger und Handelsmann Leopold

Strauß, JIsaaks Sohn zu Niederrodenbach von Haus Nr. 85 K. 823 2 a 51 qm} a. Wohnhaus mit Hofraum, » 824 2 , 99 „} b, Stallgebäude mit Futter- boden und zwar zu den 19/8 Antheilen, welche ohne ersicht- lichen Erwerbstitel auf den Namen des Löb Strauß von Niederrodenbach katastrirt sind, Gemarkung Niederrodenbach, IV,. a. den Ackermann Philipp Basermann II., b, den Ackermann Johannes Baserrmnann I1I,, Johannes Söhne zu Hochstadt von N. 250 56 qm Wiese auf der Breitwiese, CC. 202a, 37 , Wiese unter dem Hahnes, Gemarkung Hochstadt,

katastrirt auf den Namen des Caspar Bassermann

zu Hochstadt, unter glaubhafter Nachweisung eines 10 jährigen un- unterbrochenen Eigenthumsbesitßes in das Grundbuch beantragt worden ist, so werden alle diejenigen Per- sonen, welche Nechte an jenem Grundeigenthum zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termine, den

19, Oktober 1882, Vormittags 9 Uhr,

bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigen- falls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Be- fißer im Grundbuch als Eigenthümer ein- getragen werden wird und der die ihm oblie- gende Anmeldung unterlassende Beechtigie nicht nur feine Ansprüche gegen jeden Dritten, welher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnteGrundeigenthum erwirbt, nicht mehr geltend macben kann, sondern au ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Relte in Folge der innerhalb dec oben geseßten Frist erfolgten Anmel- dung eingetragen sind, verliert.

Hanau, 17. Juni 1882.

Königliwes Amtsgericht. IlI, Hahn.

** Oeffentliche Zustellung,

Ladung.

In der Streitsache des Bauern Scbastian Steffel von Leutenbach, vertreten durch Rechtsanwalt Hertle in Mainburg, gegen den Meßgergefellen Friedri Fick von Sienreuth, z. Z. unbekannten Aufeut- halts, Beklagten, wegen Forderung, hat das k. Amts- geriht Mainburg mit Besbluß vom 16. d. Mts., nachdem der Aufenthalt des Beklagtea unbekannt ist, die öffentliche Zustellung bewilligt, und wird biemit Friedrih Fick zur mündlichen Verhandlung über die hierorts zu seiner Einsicht aufliegende Klage, dabin gehend: Das k. Amtsgericht Mainburg wolle erkennen, Beklagter sei \{uldig, für den dem Kläger im vorigen Jahre entwendeten Hund einen Betrag von 130 K zu bezahlen und sämmtliche Streits- kosten zu tragen, und werde das Urtheil für vor- läufig vollstreckbar erklärt,

vorgeladen auf

Freitag, den 29. September 1882,

Vormittags 9 Uhr, in die Sitzung des k. Amtsgerichts Mainburg. Mainburg, den 20. Juni 1882. Gerichtsscheiberei des k, Amtsgericht Mainburg:

Lottenburger, t. Sekretär. [82%] Oeffentliche Zustellung.

Der Mühlenbesitzer G. Ewest zu Reichenfelder Mühle bei Königsberg N./M., Klägers, vertreten durch den Justiz-Nath Lange zu Königsberg N./M,,

agt gegen F E 1) den Bäckermeister Friedri Meyer und dessen

d aus Seehausen U./M,, früher in Königsberg N./M., jeßt angeblich in Nord-Amerika, den Maurerpolier August Wieland hausen U./Mark,

aus dem gegen den Bätermeister Friedri Meyer

erstrittenen, vollstreckbar gewordenen Versäumnif;-

urtheil des Königlichen Landgeriehts zu Landsberg

a./W. vom 10. Januar 1282, mit dem Antrage: die Cefsion der Friedrich Meyer’schen Kaufgeld- restforderung an den Kupferschmiedemeister Louis Kellermann zu Königsberg N./M. zum Betrage von 2100 6 mittelst Urkunde vom 9. 9 ovember 1881 an die verchelihte Wilhelmine Meyer, geb. Wieland, und mittelst Urkunde vom 12. De- zember 1881 an den Maurerpolier August Wie- land dem Kläger gegenüber in Betreff seiner vollftreckbaren Forderung an Fricdrich Meyer von 2700 M nebst 5% Zinsen seit 1. Oktober 1881 für ungüstig und den Kläger für berechtigt zu erklären, seine Befriedigung wegen dieser 2000 Æ nebst Zinsen aus jener Forderung von 2100 M. zu suchen,

und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand-

lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des

Königlichen Landgerichts zu Landsberg a./W. auf

den 21. November 1882, Vormittags 11 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung an die Gritbeklagten Friedrich Meyer'shen Eheleute wird dieser Au3zug der Klage bekannt gemact. Landsberg a./W., den 21. Juni 1882. Poetter, Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

Bea) Verkaufs-Anzeige nebsi Ediktalladung.

In Sachen des Schiffers Peter Schuback zu Lühe und der Handelsfirma A. Hansee in Stade, Gläubiger,

egen den Gastwirth und Saltfermeister Wilhelm Tewes in Steinkirhen, Schuldner,

soll die dem Schuldner gehörige, in Steinkirchen unter Hausnummer 26 in der \. g. Bürgerei belegene Cigenwohnerstelle ncbst Zubehör zwangsweise in dem dazu auf :

Mittwoch, den 23. August 1882, 10 Uhr Morgens, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, 4 welche daran Eigenthums-, Näher-, lehn- rechtliche, fideikommissarishe, Pfand- und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real- berehtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor- dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Net im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundf\tücks verloren gehe.

Jork, den 15. Juni 1882.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung I. gez. Erxleben. Beglaubigt und veröffentlicht : Kopp, Juftizanwärter, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

Beschreibung der zu verkaufenden Eigenwohner- stelle.

Die vorgenannte Eigenwohnerstelle wird begrenzt im Often von der Stader-Francoper Chaussee, im Westen und im Norden von Hausmanns Jacob Rieper, im Süden von der Wittwe Bös{ch Grund- stücken, dieselbe besteht aus :

1) dem in Fachwerk erbauten, mit Dachziegeln gedeckten, 70 Fuß langen, 30 Fuß breiten Wohn- hause, enthaltend: 4 Stuben, 5 Kammern, 2 Küchen, 1 Keller, Wagenremise und Pferdestall, versichert zu 11000 A in der North British und Mercantile Feuerversicherungs-Gesellshaft in London und Edin- burg, L

2) dem hinter dem Wohnhause nach Westen si befindenden Hofraum und Hausgarten 11 a 84 qm cins{ließlich des Raumes, auf welchem die Gebäude errichtet sind, groß, verzeihnet in der Grundsteuer- mutterrolle des Gemeindebezirks Steinkirchen unter Art. Nr. 25, Kartenblatt 5, Parzellen 230 und 231. Auf der Südseite des Gartens befindet si ein bei der vorgenannten Feuerversicerungsgesell {haft zu 100 M versihertes Kegelhaus nebst Kegelbahn, 4

3) dem Begräbnißplaye auf dem nenen Kirchhofe zu Steinkirchen.

zu See-

Ausgebot.,

Der Hof- und Brennereibesizker Georg Carl Heinri Köster zu Borgstedt hat dem Gerichte an- gezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes- Kreditanstalt in Hannover zu bewilligenden Darlehns

vpothek mit sciner im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts zu Borgstedt unter Haus Nr. 1 be- legenen Vollmeierstelle zu bestellen beabsichtige,

Dieselbe besteht :

a, aus den Gebäuden unter Hauênummer 1, 1a,,

Ie L E 1 1E Lo 1 111K, 11, als Wohnhaus, Scheune, Nebenhaus, Viehhaus, Seure, Nebenhaus Brennbzus,

Speicher, Backhaus, Stall und Scheune und 9 StôPbe,

b. aus den Grundstückden, welbe in der Grund- steuermutterrolle der Gemeinde Kl, Lessen unter

[28500]

Deffeutlicher Anzeiger.

hen Staats-Anzeiger.

__ 1882,

5. Industrielle Etabliss8ements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

8. Theater-Anzeigen., | In der Börsen- Familien-Nachrichten. beilage. 28 Artikel Nr. 54 zu 124,9018 ha, der Gemeinde Sulingen unter Artikel Nr. 220 zu 6,3710 ha und der Gemeinde Barenburg unter den Art. Nr. 115 zu 2,7426 ha beschrieben sind.

Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes

Bezugnahme auf die 8. 25 und 26 der Verordnung vom 18. Juni 1842 und den §8. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die bcs zeichneten Pfandgegenstände Anjprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums- oder Ober-Cigenthumsrechten, in hypothekarischen und fonst bevorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs-, Dotal- oder Leibzuchts- Ansprüchen oder anderen Verhaftungen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, folche Ansprüche in dem dazu auf Dienstag, den 15. August 1882, Morgens 10 Uhr,

angeseßten Termine anzumelden.

„Durch die Nichtanmeldung geht der Anspru nit überhaupt, \ondern nur im Verhältnisse zu der der Landeskreditanstalt zu bestellenden Hypo- thek verloren.

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landeskreditanstalt zu bestellenden Hypothek nit eingeräumt werden soll.

Von der Anmeldungspfliht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direction der Hannoverschen Landeskreditanstalt Certifikate ausgestellt worden.

Der Dringlichkeit Halber wird die Sache als Feriensache bezeichnet.

Sulingen, den 16, Juni 1882.

Königliches Amtsgericht. (gez) Niemeyer. eglaubigt ; Behnsen, Gericts\{hreiber Königlichen Amtsgerichts.

[28504]

Das Königliche Amtsgericht Günzburg erließ unterm 10. d. Mts. auf Antrag des Ziegeleibesitzers Balthasar Galler in Großkissendorf nachstehendes

Aufgebot.

Alle Diejenigen, welche auf die im Hppotheken- buch für Großkissendorf 1V. 21 auf dem Anwesen des Antragstellers und seiner Ehcfrau Theres einge- tragenen Forderungen, nämlich:

a. 60 Fl. = 102 M 86 S 50/0 Abfindung für Jo- hann Banholzer f. n. der Theres Banholzer von Großkissendorf, eingetr. seit 21. Januar 1826, Darlehn für den Pfründ- ner Johann Dit von da, eingetr. seit 8. Januar 1828, weiteres Kapital des- selben Dick, eingetr. seit 13, Februar 1829,

ein Recht zu haben glauben, werden zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten unter dem Rechtsnach- theile aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelös{t würden.

Als Aufgebotstermin wird

Freitag, 29, Dezember 1882, V.-M. 9 Uhr, bestimmt.

Günzburg, 17. Juni 1882.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

Stettner, K. Sekr.

c:

0%] Bekfanntmahung.

Durch Urtheil vom 3, Juni resp. 6, Juni 1882 sind folgende Urkunden für kraftlos erklärt :

1) die Hypothekenurkunde über die Band V. Blatt 171 des Grundbuchs von Altstadt Herford Abtheilung 111. Nr. 2 aus der Schuldverschreibung vom 15, April 1852 für Apotheker Höpker-Aschoff zu Herford zufolge Verfügung vom 12, Mai 1852 zu Lasten des Heinri Breder zu Herford, jeßt des Maurers Ernst Rothe zu Herford eingetragene Darlehns8post über 150 Thaler; j j

2) die Hvpothekenurkunde über die Abthei- lung 1II. Nr. 13 im Grundbuch von Altstadt Herford Band 3 Blatt 301 zu Lasten des damaligen Scbuldners Bürstenmacer Caspar Heinrich Grone- meier zu Herford für Wittwe Sophie Hoppe, geb. Grote, zu Herford nach dem Kaufkontrafkt vom 23, Novemker j November 1863 eingetragene Kaufgelderforderung von 200 Thalern ; z

3) die Hypothekenurkunde über 250 Thaler Prä- cipuum Abtheilung 111. Nr. 5 in Band Il. Blat t 10 des Grundbuchs von Oetinghauseu zu Lasten der Wittwe Neubauers Johanne Marie JUl/ abein Brandhorst, geb. Schulte, Ne. 55 Oettingszausen für die Minorennen Anne Maric Wilhelmi1e Jo- hanne, Catharine Marie Louise, Friedrid Wilhelm und Marie Louise Augnste Brandborst dafe’.bst na dem Einkindschastsverf-cage vom 21. Okto'oer 1869 zufolge Verfügung vom 4. Dezember 1569 einge- rragen ;

1) die Hv" othexcnurkunde über die Abtheilnng 111. Nr. 2Bar” 11, Blatt 2 des Grundbuchs vou Gilshausen zu E g Erbpächters Hermann Heinrich Kröger

Smidt aus Oberb bung vom 29. März 1860 zufolge Verfügung vom 30, März 150 Thalern;

s 1 ) psd Lasten aus dem sih allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden unter | Anne Marie Stor, geb. Berg, vom 22. Mai 1860 zufolge Verfügung vom 29, Januar 1865 Band I. Blatt 152 Grundbuchs lung III. Nr. 4 eingetragene \chwister :

Schwerin i} die Hypothekenbuchs dorf genehmigt worden. Auf Antrag des Büdner und Musikus Theodor Westendorf zu Biendorf wer- den, mit Ausnahme der geseßlich zur Anmeldung nicht verpflichteten, und 3, Abtheilung des Grund- buch8 der Büdnerei Nr. 8 dingliche Belastungen in Anspruch nehmen, hier- durch geladen, solche ihre dinglihen Rechte und Privi- legien spätestens in dem

1863 zufolge Verfügung vom 24. |

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendaunk“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daunbe & Co., E. Sthlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoneen-Bureaux.

t

hme nach der Schuldverschrei-

1860 eingetragene Darlehnspost von

5) die Hypothekenurkunde über die zu seineæ Testamente der Wittwe Colona

von Cilshausen Abthei- : Abfindung der Ge- ist Prodigus „Johann Heinrich, Caspar einrich, Anne Marie Ilfabein, Anna Margarethe lsabein, Johann Heinrih und Anne Marie Elise

Stor zu Cilshausen (gelöst bis auf diejenige des Caspar Heinrich) von 2751 Thlr. 26 Sgr. 5 Pf.

Herford, 17. Juni 1882. Königliches Amtsgericht.

[28528]

Vom hohen Großherzoglihen Justizministerio zue Einritung eines Grund- und für die Büdnerei Nr. 8 zu Bien=-

alle Dicjenigen, welche zur 2. und Hypotheken=

zu Biendorf gebörige

auf den 25. September d. Js,, Mittags 12 Uhr,

anberaumten Termin, in welchem das Aus\{luß- urtheil fofort verkündet werden soll, gehörig anzu- melden, unter dem Nachtheile, 2. und 3. Abtheilung des Grund- und Hypotheken- buchs der Büdnerei Nr. 8 zu Bieudorf gehörigen dinglihen Rechte, beziehungsweise Privilegien ver- lustig erklärt werden.

daß fie ihrer in die

Kröpelin, den 14. Juni 1882. Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigang: J. Werth, A.-G.-Diätar.

[28541] Jm Namen des Kaisers? In Sachen der Firma Adolphus Sington & Cie., Kaufleute in Manchester, Grafschaft Lancaster, England, vertreten durch ihren Prozeßbevollmächtigten, Rechtsanwalt Blumstein zu Straßburg, Antragstellerin im Aufge- botsverfahren behufs Kraftloserklärung zweier Wecbsel, erkennt das Kaiserlide Amtsgericht zu: Straßburg durch den Amtsrichter Dubois für Recht: Die von der Firma Adolphus Sington & Cie. zu Manchester ausgestellten beiden Wesel, datirt Manchester, den 31. März 1881, numerirt 5615 und 5616, für die Summe von je 29-000 M, zahl- bar am 31. Jult, bezw. am 31. August 1881 an die Ordre der Ausstellerin, gezogen auf Herrn A. Gelly von Hüttenbeim im Elsaß, welcher dieselben am 2. April 1881 unter der Nr. 3305 und 3306, zahl- bar bei Herrn Staehling L, Valentin & Cie. zu Straßburg, angenommen hat, werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen. Von Recbts Wegen. gez. Dubois. Verkündet am fechften Juni eintaufendahthundert»- zweiundactzig. gez. Weber, Gerichtsschreikex. Für die Ricbtigkeit des Abscrift: Der Amtsgerichts\{hreiber : Minetti.

A Im Namen des Königs! In Sawen, betreffend das Aufgebot de auf denr Grundstück Nr. & Ober-Hermödorf in der dritten Abtheilung unter Nr. 1 und 2 haftenden Hypothe- kenposten von zwölf, bezieli- dreizehn Thalern und der anf dem Grundftöck Nr. 14 Neu-Lssig in der dritten Abthcilung unter Nr. 13 haftenden Rest- hypotbekenpost von einuntsech8zig Thalern erkennt: das Königliwe Amtsgericht: Ggoltesberg durch den. Amtsrichter Arndt für Ret: . [E 1) dem Tagearbeiter Ghriftizen Wilbelm Schaar, mann in Dörnhau, dem Gastwirth Carl Wil» helm Gnieser in OFmsdorf, Kreis SGwednh, und der vercheliczten Steiger Kaßner, Wil=4 helmine, geb. Klose, in Waldenburg, werden ihre Rechte auf die Rest-Hypothekenvost von 61 Thalern, eivgetragen für den Mühlscher Sbaarmann in Dittersbac unter Neuhaus in Abth. 111. Nr. 13 des Grunudstücks Nr. 14 Neu-Lässig vordbahalten ; e die übrigen Recht? nacfolger des Mühlschers. Schaarmann, der Neudauser Depositalkasse und des Neuhaujee Jud izialdepofiti werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenposten Abth, 111. Nr. 13 voa 61 - Thalern, haftend auf Nr. 14. Neu-Lässig und von 12, bezielid 13 Thalern haftend în Abthcilung 11. Nr. 1 und Nr. 2 auf Nr. 8 N AORORLLE auêges{lofen ; die Kosten des Aufgebotstermins werden den Antraægstel-.rn antheil8weise auferlegt. Von Reckts Wegen. gez. Arndt. Verkündet am 15. Juni 1882. gez. Krause, Gerichtsschreiber.

Px. 29 Eilsha ‘îen (jept Franz Hetnrih Gottlieb Webzmeier) ‘für g Bedlénten Caspar Heinrich