1882 / 147 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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ITI. Der Herr Minister der öfentlihen Atbeiten entscheidet über die aen die Verfügungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion

erhobenen Beshwerden. Bromberg, den 21. Juni 1882. Königliche Eisenbahn -Direktion.

Nicchtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 26. Juni. Se. Majestät der Kaiser und at seßten, wie „W. T. B.“ aus Ems or

meldet, heute die Kur

An dem vorgestrigen Diner bei Sr. Majestät dem Kaiser nahmen : Theil der Prinz Nikolaus von Nassau, der Herzoglich anhaltische Staats-Minister von Krosigk, die General-Majors von Gemmingen und von Radecke, die Regierungs: Präsidenten von Bernuth und von Hagemeister, der Oberst Graf von Finckenstein und die Majors von Schrötter und von Porembsfki.

Abends erschienen Se. Majestät im Theater.

Der gestrigen großen Regatta wohnten Se. Majestät auf der Veranda des Kursaales bei. Der Ehrenpreis Sr. Majestät

wurde von der Frankfurter „Germania“ errungen.

Zu dem gestrigen Diner bei Sr. Majestät hatten Ein- ladungen erhalten : der kommandirende General des XI, Armee- Corps Frhr. von Swlotheim aus Cassel, Graf Dohna-:Schlo- bitten, Ceremonienmeister Graf Kleist-Tychow, Landrath Graf Schwerin und Major von Steubing. Später besuhten Se.

Majestät das Theater.

L Bundesrath hat in seiner Sißung vom 9. Juni d. J. in Betreff der Aufstellung monatlicher Uebersichten über den Betrieb der Rübenzucker- fabriken und die Einfuhr und Ausfuhr von Zudler

nachstehenden Beschluß gefaßt:

1) Von Seiten des Kaiserlichen statistishen Amts sind außer den nah Ziffer 1 des Beschlusses des Bundesraths vom 21. März 1882 halbmonatlih aufzustellenden Uebersichten über die mit dem Anspruch auf Zoll- und Steuervergütung abge-

n e monatlich Uebersichten über a, die und die versteuerten RNübenmengen und b. die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker zu veröffentlichen.

2) Die Aufstellung der Uebersichten zu Ziffer 1a. erfolgt auf Grund von Nachweisungen, welche die Hauptämter, in deren Bezirken sich Rüben zuckerfabriken befinden, für die Zeit- dauer des Betriebs nah Ablauf eines jeden Monats mit thun- lihster Beschleunigung unmittelbar an das Kaiserliche statistische

Amt einzusenden haben.

3) Die Uebersichten zu Ziffer 1b. sind von Seiten des Kaiserlichen statitishen Amts auf Grund der Angaben zu Nr. 470 bis 473 des statistischen Waarenyerzeihnisses in den nach 8. 16 der Dienstvorschristen, betreffend die Statistik des

‘0arenverktehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, vom 21. November 1879 einzusendenden Verkehrsnachweisungen

I, bis V. aufzustellen.

4) Die Angaben über die einzelnen, zur /Einfuhr und Ausfuhr angemeldungen Zuckermengen können von Seiten der Aemter nah Anordnung der Haupt-Amtsvorstände zunächst in Vornotizen (8. 21 Absaß 2 der Dienstvorschristen) ein- getragen und aus diesen halbmonatlich summarisch in die Ver- kebrsnahweisungen I. bis V. übernommen werden. Bei der Aufstellung der leßteren sind für die- Nummern 470 bis 473 des statistishen Waarenverzeichnisses besondere Blätter

(8. 24 der Dienstvorschriften) zu verwenden.

5) Die nah Beschluß des Bundesraths vom 12. Oktober 1876 monatlih aufzustellenden Uebersichten über die Zahl der im Betrieb gewesenen Rübenzuckerfabriken, die versteuerten Rübenmengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von

Zucker, Syrup und Melasse, kommen in Wegfall.

6) Die vorstehenden Bestimmungen treten vom 1, August

1882 ab in Wirksamkeit. Während des Aufenthalts des Reichskanzlers Fürsten

von Bismarck in Varzin, wohin sich Se. Dur@laucht vorige Woche begeben hat, dürfen demselben weder amtliche noch nictamtlihe Schriftstücke vorgelegt oder nachgesandt

werden. Es ist deshalb auf eine Beantwortung derselben nicht zu renen.

«m Gegensaß zu einem Urtheil des Reichsgerichts, IN, Strafsenats, vom 27. September 1881, haben die ver-

einigten Strafsenate des Reichsgerichhts durch Urtheil vom

17. April d. J. den Rechtssaß ausgesprochen, daß Derjenige, welcher seincs Vortheils wegen Sachen, von denen er weiß,

daß sie mittelst Bettelns erlangt sind, ankauft oder sonst an nh bringt, niht als Hehler zu bestrafen ist.

__— Der Jynspecteur der 2. Feld-Artillerie-Jnspektion, General-Lieutenant von Dresky, hat \ih zur JZnspizirung des 1. Pommerschen Feld Artillerie-Negiments Nr. 2 nach dem Lager bei Kreckow begeben.

Als Aerzte haben si niederaelassen die Herren : Dr, Facobsohn in Kontopp, Dr, Guertler in Sagan, Stober in Rauscha, Dr. Steiner in Probsthain, Dr. Nebel in Görliß, Dr. Rath und Dr, Wißel in Bonn, Dr. Jansen in Eschweiler.

S. M. Kanonenboot „Albatroß“, 4 Geschütze, Kommandant Korvetten - Kapitän von Pawelsz, ist am 11. Juni cr. in Funchal (Madeira) eingetroffen und beab- sichtigte am 12. dess. Mts. die Reise otaledar:

S. M. Kanonenboot +Möwe“, 5 Geschüße, Kommans- dant Korvetten-Kapitän von Kyckbusch, ist am 23. Juni cr. in Aden eingetroffen und beabsichtigte am 25. dess. Mts. die Heimreise fortzuseßen.

Kiel, 24. Juni. (Kl. Ztg.) Das Uebungsgeshwader, Chef Contre-Admiral von idede, traf gestern auf der Rhede von Neufahrwasser ein. Die Korvette „Nymp he“, Kor- velten- Kapitän Dietert, ankerte gestern Nachmittag auf Saßnihtz- Rhede (Fnsel Nügen). Die Korvette „Blücher“, Kom- mandant Korvetter-Kapitän Tirpiß, und das Torpedofahrzeug „Ulan“, Kommandant Lieutenant zur See Pohl, trafen gestern Abend in Swinemünde éin. Der Transportdampfer „Eider“ ging heute früh von hier nah Danzig in See.

Bayern. München, 24, Zuni. (W. T. B.) Frhr.

von Niethammer, langjähriger erster Schriftführer der Kammer der Reichsräthe, ist gestorben.

ahl der im Betrieb gewesenen Rübenzuckerfabriken

Nürnberg, 24. Juni. (W. T. B.) Der Großfürst Wladimir von Rußland ist heute Nachmittag zum Be- de der Aus stellung aus Kissingen hier eingetroffen und von dem russishen Gesandten in München, Grafen von der Osten-:Sacken, am Bahnhofe empfangen worden.

Sachsen. Dresden, 24. Juni. Der König ist heute Vormittag 81/, Uhr von Darmstadt hier eingetroffen und hat sih in das Hoflager zu Pillniß begeben.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 24. Juni. Das „Reichs- geseßblatt“ veröffentliht das Geseß vom 10. Juni 1882, betreffend die Unterstüßung von hülfsbedürftigen Wittwen Waisen der anläßlich der Unruhen in Süddalmatien und im Okkupationêgebiete gefallenen oder in Folge von Verwun- dungen oder von Kriegsstrapazen gestorbenen Militärpersonen.

Wie aus Linz gemeldet wird, begeht am 2. August D N DAS dort stationirte böhmische JInfanterie-Negi- ment Großfürst Konstantin von Rußland Nr. 18

zungs8bezirk Königgräß), dessen Oberst der Erzherzog ch ist, das Fest seines zweihundertjährigen Bestehens.

Znnsbruck, 24, Juni. Im Landtage begründete Dr. Falk den Antrag auf Aenderung der Gemeindewahlord- nung durch Zuerkennung des Wahlrehtes an Gemeinde- genossen. Das Geseß zur Regelung des Kurwesens in Meran, die Petition an die Regierung wegen Nichteinbe- ziehung der landwirthschaftlichen Nebengebäude in die Haus- zinssteuer und verschiedene Unterstüßungsgesuhe wurden an- genommen.

Pe st, 24. Juni. (Prager Ztg.) Der gewesene Schächter in Tißa Eßlar, Salomon Rosenberg, wurde ver- haftet und unter starker Eskorte nah Nyiregyhaza über-

(Presse.) Zwei Floßleute, welche die Leiche nach Dada gebracht zu haben beschuldigt wurden sowie andere Personen, zusammen neun Leute, wurden in Nyiregyhaza ver- haftet. Die Verhastung des Rabbiner-Stellvertreters Rosen - g erfolgte wegen Verdachtes, der Mystifizirung mit der chen Leiche shuldig zu sein, weil er zu jener Zeit, als die Leiche gefunden worden, vom Hause abwesend war.

Großbritannien und Jrland. London, 26. Juni. (W. T. B.) Es sind umfassende Vorkehrungen getroffen,

nöthigenfalls zur Beschüßung des Suez- Kanals Expeditions-Corps zu bilden. In Folge dessen herrsht in den Garnisonen und Staatswersten eine größere Thätigkeit. Zwei Transportschiffe sollen am Mittwoch nach Gibraltar und Malta abgehen, um eventuell dort Truppen einschiffen zu können.

Frankreih. Paris, 24, Zuni. (B. D, B) den Kammern vorgelegte Gelbbuch umfaßt Zeitraum vom 15. November v. Dis Un M d und enthält die Depeschen Gambettas an den Vertreter Frankreichs in London, in welchen die Herstellung eines englis ch- französischen Einvernehmens zur Begegnung von Er- eignisjsen in Egypten beantragt wird. Der englische Bot- hafter, Lord Lyons, theilte Gambeita am 6. Januar mit, daß England der Note Gambettas vom 30. Dezem- betreffs * der“ den sranzösishen und englischen Agenten in Egypten zuzusendenden «Instruktionen zu- stimme, machte zugleih aber den Vorbehalt, daß das Vor- gehen der englischen Regierung nit als ein folhes betrachtet werden dürfe, dur welches sich dieselbe zu einem bestimmten Aktionsmodus verpflichte, wenn eine Aktion sür nothwendig erachtet werden sollte. Gambetta {rieb unterm 13. Fanuar an den Botschafter Challemel-Lacour, Lord Lyons habe ver- langt, daß eine zweite Note nach Kairo abgesendet werde, die die erste abgesendete Note näher erläutere. Er sei gegen dieses Anverlangen, lege aber den größten Werth darauf, daß zwischen Frankreih und England weder in Paris noch in Kairo irgend Differenz entstehe. Unterm 16. Januar theilte der Botschafter Challemel Lacour mit, daß Lord Granville das größte Gewicht darauf lege, daß das Einvernehmen zwischen Frankreih und England nicht blos ein reales, sondern au ein offenkundiges sei. Am 17. Januar fand Challemel-Lacour die Dispositionen Lord Granvilles troß der vorstehenden Er- klärung niht durchaus befriedigend. Lord Granville war Ansicht, daß eine Kollektivnote nur als chine rein platonische Maßregel angeschen werden könne, auch Lord Granville niemals daran gedaht, daß die von Gambetta vorgeschlagene Note irgend welchen Nutzen brin- gen könne; er habe nur Zeugniß ablegen wollen von dem Wunsche Englands, im Einvernehmen mit Frankreich vorzu-

Eine Depesche Freycinets an Challemel-:Lacour vom

3, Februar theilt eine Unterredung Freycinets mit Lord

mit, wel%er die Ansicht Challemel - Lacours

die Tragweite der Zustimmung Lord Granville's der identishen Note bestätig:e. Lord Lyons

Lord Granville habe England niht allein den

Modus einer Aktion, sondern selbst das Prinzip einer jeden Aktion ausdrücklich vorbehalten wollen ; die englishe Regie- rung wolle sich nicht zum Voraus zu irgend einer Aktion verpflihten. Bei der Unterredung sei ein Einvernehmen über die 3 Punkte erzielt, daß Frankreih und England die Zu- stimmung zu jeder weiteren effektiven Aktion sich vorbehalten, e von der Anwendung von Zwangsmaßrezeln absehen und daß sie gegen die Absendung türkisher Truppen sind.

Marseille, 25. Juni. (W. T. B.) Ein Telegramm aus Alexandrien meldet, daß die vier Trans port- chiffe „Junou“, „Corrèze“, „Sarthe“ und „Ara“ von den Messagerie maritimes und der Compagnie Fraissinet mit éd an Bord sih auf dem Wege nah Marseille befinden.

Türkei. Pera, 24. Juni. (W. T. B.) Die Konferenz hat der Pforte R ihre gestern erfolgte Kon stituirung gt Den Vorsiß bei der Konferenz führte der

je

Botschafter Corti; ein Sekretär ist bis jetzt

noh nicht ernannt. Ueber die Verhandlungen der Konferenz haben sih die Mitglieder zu absolutem Stillschweigen ver-

Konstantinopel, 25. Bun: (W. T. B.) Jn Folge der in der ersten Konferenzsi

der Konferenz der i Pforte das Bedauern über die A Attheilnahme der Pforte an der Konferenz und zug

aus, daß sih die Pforte noch zur Theilnahme entschließen

fung gefaßten Resolution drücte Namens talienishe Botschafter, Graf Corti, der

eih die Hoffnung

Die Mitglieder der Kon erenz für die Türkei und sten Folgen sein werde; erwickelungen zu verhind durchaus nicht feindlih gegenüber rt gewählt worden, um d leihter kennen zu lernen und sich m Punkt in freundschaftlicher Weise ie Mittheilung Cortis wurde von S friedigung aufgenommen.

Die Konferen gehalten. Jn derselbe rechte des Sultans bestätigt worden.

26. Juni. Englands und einem in dem Run Jrrthum aufmerksam gemacht. gesagt, daß der english-französis sein solle, die Mission Derwisch Bestimmung könne aber der gehabt haben, da derselb- Paschas gemacht worden sei.

Serbien. König hat den vo

z scien überzeugt, daß

für die Mächte die Konferenz suche nah ern und stehe der Türkei Konstantinopel sei zum ie Ansichten der Pforte it derselben von Punkt verständigen zu können, eiten der Pforte mit Be-

die Konf den günsti

Konferenzo

z hat heute die zweite Sitzung ab- n wären, wie es heißt, die Souveränetäts- über Egypten berathen und aufs Neue

(W. D. B) Frankrei chs ds\chreiben vom 20.

Von decn Botschaftern Pforte auf uni enthaltenen Die Pforte habe in demselben he Konferenzvorschlag bestimmt Pascha zu erleichtern; diese Konferenzvorshlag gar nicht noch vor der Mission Derwisch

wurde die

elgrad, 25, Juni. n der Skupschtina a wegen Einschränkung d

(W. D. B.) ngenommenen Geseßtz-

Preßfreiheit

sanktionirt.

Nuߧland und Polen. (W. T. B.) Der „Regierun die durch Kaiserlich nennung des Chefs des W General-Majors Orschewsky des Fnnern unter

Ein Commu

St. Petersburg, 25. Junt. g3-Anzeiger“

veröffentlicht en Tagesbefehl vom 24. d. e

rfolgie Er- arschauer Gensd'armeriebezirks, , zum Gehülfen des Zuzählung zum Generalstabe.

qué des Finanz-Ministers besagt, gen gebrachte Nachricht, das tige auf den Export von Ge- einen Zoll zu legen, vollksmmen

von Odessa sind vom 16. d, 32 orthodoxen Priestern südrussischen «JUudenevxzesse im Mai Belohnungen verliehen

Ministers

Finanz-Ministerium beabsi treide in das Ausland unbegründet sei.

Auf Antrag des General-Gouverneurs dur Synodalverfügung und Kirchendienern welche sih um die Beilegung der 1881 besonders verdient mathten,

Eparchieen,

Das „Journal de St. Péter Weigerung Arabi Paschas, gemäß nach Konstantinop gegen sei, erweise, ordneter Zustände in Egypten hinzuwi

Schweden uud Norwegen. (Hamb. Corr.) Die Landesvertheid hat vorgestern ihre Arbeiten zum Ab von ihr ausgearbeiteten Ge nisation des Heereswesens 2 Anträge der Majorität der En. wurfe von 1878 genau für das Jahr au nah dem Entwurf von 1878 Minoritäten weniger als neun giebt, \chlie den Anträgen der Majorität Einzelheiten Aenderungsanträge der Ausgaben bezwecken.

i sbourg“ meint, bie sich dem Befehl des Sultans el zu begeben, weil die Armee dag-

wie wichtig es sei, auf die Herstellung ge-

Stocckholm, 21. Juni igungs-Kommission {luß gebracht und den seßentwurf, betreffend die Reorga- , der Regierung zugestellt. Die Kommission {ließen \sich dem an, reduziren abêèr die Au f 26 800 000 Kr. jährlich, während dieselben zu 29 900 000 Kr. veranschlagt deren es nicht ßen sih in den Hauptprinzipien stellen aber bezüglih der , die namentlih eine Reduktion

der Kommission,

Amerika. New-York New-Yorker Agenten der Dam pfs ten haben gestern ihr Gesu an de welchem sie unter Hinweis auf die e der Aus1

(Allg. Corr.) Die iffahrtsgesellscchaf- n Präsidenten gesandt, in rs{werenden Bed vandererbill ihn bitten,

stätigen. Jm Augenblick is die Bestät | durch aufgehalten, daß sih heraus desselben habe \sih ein V abgeschriebene Bill muß

Es ist aber kaum Aus werden wird, die Bill zum Ge

Afrika. Egypten. Alexandrien, 25. Da die Ruhe wieder hergestellt ist, werde Geschwader ihren voraussichtlich nicht lange ausdehnen.

Der Sultan hat Arabi Pascha den erster Klasse verliehen und zu gleicher ein Souvenir Minister:Präsid

ingungen das Gese nicht zu be- igung des Gesetzes da- gestellt hat, bei Ausfertigung ersehen eingeschlichen. also noch einmal an

Die korrekt den Kongreß sicht vorhanden, daß verhindert seß zu machen.

Juni. (W. T. B.) n die auswärtigen Aufenthalt in den egyptischen Gewässern Medjidje-Orden Heit dem Khedive Der neue Depesche be die egyptishe Regierung der Suezkanal

in Diamanten überreihen lassen. ent Nagheb Pascha erhielt eine von Lesseps, in welcher dersel die Gerüchte, als grundlos zu bezeihnen Regierung daß der Handelsverkehr keine Unterbrechun Ragheb Pascha bezeichnete in seiner Antwor absolut unbegründet. Pflicht an,

in Gefahr und zu erklären, denselben übernehmen

t die Gerüchte als Die Regierung erkenne es als ihre Lande und besonders in der Lesseps könne \ich für daß die Sicherheit seines Werkes Troß dieser Erklärung dauert Kanal entlang fort. anal seiner ganzen auf Kameelen

die Ruhe überall im Nähe des Kanals aufrecht durchaus vergew:ssert halten, nicht in Frage gestellt werde. die Beunruhigung der Be Während der le

zuerhalten.

völkerung am bten Tage wurde der K Länge nah von einem Haufen reitender Beduinen beobachtet, Das Schreiben beklagt die

bewaffneter,

des Khedive an Nagheb Pascha rung der Europäer und sagt: andels, das Schwinden des Kredits pitalien habe dem Lande selbst Der Khedive verlangt eine strenge ie Unruhen am 11, Zuni und Charakter wenn man sie von Anfang versucht hätte. r-Minister, die Namen der Urheber, An- Unordnungen Schuldigen zu seiner Der Khedive fügt hinzu, die cht länger bestehen bleiben, wirksame und radikale die Ordnung und öffentlihe Sich und die Möglichkeit genommen werden und die ziehungen zwischen den Einge ins Leben treten können.

Auswande die Unterbrehung des H und die Zurückziehung erlust gebracht.

Untersuhung über d

gar niht angenommen haben, verhindern tragt den Premie und Theilnehmer an strengen Bestrafung der zu bringen. wärtige Lage dürfe ni solut nöthig,

behufs einer Kenntniß es sei ab- Mittel anzuwenben, üm derherzustellen, {häste wieder auf- früheren freundschaftlichen _Be- borenen und Europäern wieder Der Khedive sagt \{ließlich, er

erheit wie zu schaffen, daß die Ge

rèechne auf die Entschlossenheit Nagheb Paschas, daß er solche Maßregeln ergreife, um die gegenwärtige Situation, welche ohne Beispiel in Epypten sei, zu beseitigen.

Zeitungsftimmen.

Ein Aufsatz in der „Politischen Wochenschrift“, be- titelt : „Handels-Minister und Handelskammern“, weist nach, daß die Frage nah dem Verhältniß der Staatsgewalt zu den Han- delskanimern eine politische Rechtsfrage sei, auf welche die Antwort niht nah Zweckmäßigkeitsgründen, sondern nur aus dem positiven Ret gegeben werden dürfe. Der Verfasser theilt dann kurz den bekannten Thatbestand, der zur Er- örterung dieser Frage im Reichstage wie im preußischen Abgeordnetenhause Veranlassung gegeben habe, die Erlasse des Handels-Ministers an die Handelskammer zu Grünberg und an das Vorsteheramt der Kaufmannschaft zu Danzig, sowie dessen allgemeine Verfüzung vom 30. November v. H mit und fährt dann fort:

Die Zweckmäßigkeitsfrage ist an si die sekundäre, sie soll hier ganz bei Seite gelassen und in Gemäßheit der gestellten Aufgabe die Frage beantwortet (werden: sind die erwähntea Erlasse des Herrn Handels-Ministers im Einklange mit dem bestehenden Rechte? Oder enthalten sie cine Verleßung desselben? War der Minister zu den vier Anordnungen des Erlasses vom 30. November v. 5, Und UE er namentli eventuell zur Auflösung einer Handelskammer befugt oder nicht ? Für die Beantwortung dieser Frage ist die Frage nach der rebtliden Natur der Handelskammern \chle{chthin präjudiziel. Es muß daher zunächst diese untersuht werden. L

Was sind die Handelskammern ? Hierauf muß zunächst, um dem am häufigsten bei den bezüglichen Erörterungen hervorgetretenen Jrr- thume zu begegnen, negativ geantwortet werden: Die Handelsfam-

-. -,

mern sind keine Korporationen, sie sind mit nichten öffentlich- rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften mit juristischer Per- sönlichkeit N E : ; :

Daß sie natürlich noch viel weniger bloße Privatvereine ohne juristische Persönlichkeit sind, bedarf keiner weiteren Erörterung. Was sind sie aber? Ein Artikel der „National-Zeitung“ vom 10. Mai d. J., „Zur rechtlichen Stellung der Handelskammern“, . . . ist auf einen eigenthümlichen Ausweg verfallen. Der Meinung seines Ver- fassers nah haben die Handelskammern, welche unter den allge- meinen Begriff der „politischen Körperschaften“, und zwar der Selbstverwaltungskörperschaften, fallen sollen, eine ähnliche Stel- lung wie Stadtverordnetenversammlungen, Kreistage, Provinzialland- tage, kfirhlide Gemeinde-Vertretungen Uu, |. w. Das Irrige dieser Anschauungsweise is unshwer zu erweisen. Stadtverordneten-Ver- sammlungen, Kreistage u. dgl. sind beschließende Körperschaften, nach Analogie der Parlamente, denen als nothwendige Ergänzungen han- delnde, verwaltende ausführende Organe gegenüber stehen, ohne welche sie, um ein Bild Gneists zu gebrauchen, wie Maschinen im leeren Raume si erfolglos und zwecklos bewegen würden. Der Stadt- verordnetenversammlung steht darum der Magistrat, dem Kreistage der Kreisausschuß gegenüber. Der Handelskammer steht aber nichts gegenüber, sie ist felbst das verwaltende, handelnde Organ.

Das Gesetz selbs enthält eine Definition des Wesens der Handelskammern nicht E / Die Handelskammern sind weder Privatgesellshaften, noch Kor- porationen, sie sind weder Stadtverordnetenversammlungen, noch Halbbehörden: sie fallen vielmehr unter den rechtlichen Begriff der Behörden Eine Behörde ist: „das ideelle Subjekt derjenigen Nechte und Pflichten, welche mit der Führung der zu einem Amte geeinigten Geschäfte vereinigt sind.“ Wesentlich sind hiernach vier Momente: 1) Geschäftsführung, 2) Führung öffentlicher Geschäfte, 3) Ausübung staatlicher Hoheitsrechte, 4) Führung der öffent- lien Geschäfte, und Ausübung der Hoheitsrechte im Auftrage, und beziehungsweise kraft Delegation, des Staates oder cines anderen Rechtsfubjektes öffentlichen Rechtes.

Ein Blick auf das Handelskammergesetz vom 24. Februar 1870 zeigt nun die Handelskammern in dem erwünschten Besitze aller dieser Attribute. Das Gese weist ihnen im Wesentlichen eine drei- fache Thätigkeit zu: ; i

1) Die Behörden in der Förderung des Handels und der Ge- werbe durch thaisächliche Mittheilungen, Anträge und Erstattung von Gutachten zu unterstüßen. (§. 1 des Ges.) L

2) Handelêmäkler unter Vorbehalt der Bestätigung der Re- gierung zu ernennen. (§. 33.) N E

3) Börsen und andere für den Handelsverkehr bestehende öffent- liche Anstalten zu beaufsichtigen (8. 34, fakultativ). i

Daß hierin eine Geschäftsführung, und zwar eine Führung öffentliher Geschäfte zu erblicken sei, dürfte auf Zweifel nicht

Indem die Handelskammer selbständig über die Höhe ihres Etats be- \{ließt, ist ihr, neben dem {on erwähnten Einschäßungsrecht, auch ein Besteuerungêsrecht nicht unerheblicher Art verliehen. Ohne vor- gängige Genehmigung der Regierung kann sie den zur Deckung ihrer jährlichen Kosten erforderlichen Aufwand bis zur Höhe von 10% der (Sewerbesteuer vom Handel festsetzen. Mit vorgängiger Genehmigung der Regierung kann dieser Saß noch überstiegen werden. Einem so wirksamen Besteuerungsrehte wird der Charakter eines \taatlicen Hoheitsrehtes wohl nicht abzusprechen sein. s

Darf hiernach der behördlicbe Charakter der Handelskammern im Allgemeinen als erwiesen angenommen werden, so fragt es sich weiter, welcher Art von Behörden sie beizuzählen seien. Das allge- meine Wesen der Behörden hat offenbar seine Ausprägung nicht allein in Staatsbchörden gesunden. Ein allgemein verbreitcter, juristis billigenswerther Sprachgebrauh spricht von städtischen, kfommunalen und firliden Behörden, bei welchen allen sich unschwer die erörter- ten, allgemeinen Merkmale der Behörde nachweisen lassen, in Verbin- dung mit den aus der besonderen Natur jeder dieser Behörden sich ergebenden Modifikationen A A

Sonah bleibt denn wohl nihts Anderes übrig, als den Staat als den Rechtsherrn der Handelskammern und diese als Staatsbehör- den anzusehen. Z n 5

Dies auf negativem Wege gewonnene Ergebniß erweist si aber auch positiv als cin wohlbegründetes. Staatliche HOoheitsrechte sind es, welche, ohne Vermittelung eines Zwiscben-Rechtssubjektes, den Handelskammern delegirt sind. Staatliche Pflichten und staatliche Aufgaben sind es, die ihren Geschäftskreis ausmachen. Die Fürsorge für Handel und Gewerbe ist eine, und eine bedeutende Kulturaufgabe des modernen Staates; die Existenz von Handels-Ministerien, Handelskonsuln, und nicht zuleßt von Handelskammern sind eine Betbätigung dieser Fürsorge. Diese vermag der Staat aber nur zu erfüllen, wenn seine mangelnde Kenntniß der Bedürfnisse des Handels und der Gewerbe von im Leben stehenden Sach- und Fachkundigen unterstützt wird. S

Diesem Zwecke dienen die Handelskammern. Schon das Wort „Gesammtinteresse“ im §. 1 des Gesetzes verweist sie auf staatliche, den egoistishen Einzelinteressen entgegengeseßte Gesichtspunkte.

Die Handelskammern sind hiernach wesentlich be- rathende Staatsbehörden. L

Es ist nun noch nothwendig, daß mit einigen Worten des Verbältnisses der Handelskammern zur Selbstverwaltung gedacht werde. Unzählige Male, au in dem Kommissionsberichte des Äbgeordneten- hauses, sind die Handelskammern als eine Erscheinungéform des Ge- dankens der Selbstverwaltung bezeichnet worden. Dies kann, wenn man den rechtlichen Begriff der Selbstverwaltung zu Grunde legt, als rihtig nit zugegeben werden L

Wenn man die Behörden der Selbstverwaltung namentli einen Theil derselben in einem gewissen Sinne als mittelbare Staatsbehörden bezeichnen kann, so ergiebt si hieraus, daß in den Handelskammern unmittelbare Staatsbehörden zu erblicken sind.

Mit diesem Ergebniß ist denn au die her völligem Einklang.

von Rönne (Preuß. Staatsrecht, Bd. Il.a. S die Handelskammern als Organ der Prov den Kreis-Landräthen, Forst- Bd. I1. b. berathendes Organ der Central- einer anderen Stelle: verwaltung „Bremer Handelsblatt“

rs{ende Meinung in

. 212 ff.) fübßrt inzial-Regierungen neben und JIagdbeamten, Eicbungsämtern S. 443 bezeichnet t und Provinzialbehörden Gewerbsbehörden,

betheiligten find die Handelskammern : bervorgegangene Auskunft gebende Staatsbebörden. Staatsrecht Bd. I1. S. 665) sagt: anderen Schriftsteller (Landgraf, [hei Haadelskammern An einer ande

E Organe der Staatéê- chInteressenkreise

Schulze (Preuß. berathende Behörde. Hildebrands Jahrb. „mit bureaukratis{hem Gepränge ren Stelle sagt derselbe Autor: „troß zu leugnenden Charakters als bureaukratishe Staats- Kompe sagt ferncr (a. a. O.): iner Staatsbehbörde.“

Bd. XRL.)

ausgestattet“. ihres nidt „Vvorwaltend ist der Ge- sichtépunkt e der Handelskammern gende Einzelheiten: Die Handelskammern führen dischen Adler enthaltendes Siegel (8. 22), stimmt das höhere „Dienstalter“ (8. 16). ihre „Stellen“ drei Jahre lang (8. 16). H : woher das Institut bekanntlich stammt, ist es ädten der Präfekt, welcher der Handelskammer In Oesterreich führen die Mitglieder die Bezeichnung als

i ein den heral- Die Ausscheidenden be- Die Mitglieder versehen

In Frankreich, _ in den größeren St

Nach alle diesem dürfte der Charakter der Handelskammer als aatsbehörde erwiesen sein.

In der „Nordd. Allg. Ztg.“ lesen wir:

Die Fortschrittäblätter und Sezessionistenorgane Arbeit, die „himmelschreiende Noth“ „eflatanten Sfandal der Erefutionen“ Auf die desfallsigen Ausführungen der die im „Reichs-Anzeiger“ veröffentlicht

(Fortseßung folgt.)

sind cifrig an der der unteren Steuerklassen den zu bestreiten und zu beschönigen., Berliner Fortscrittsblätter hat e Tabelle eine fo Ableugnungsversuche verstummen durften, aber auch in der Provinz wi heit nit ins Gesicht {lagen lassen. Anzeiger gegenüber der leßtere den Berliner Forts anerkennen8werthen Mühe

[ll man der Wahr- So unterzieht der Düsseld. sezessionistischen „Düsseld. Ztg “, welche chrittsblättern gläubig nachbetete, fich der , die Düsseldorfer Verhältnisse Ünbefangener finanzieller da bemerkt Verwaltungsberichte Steuerjahre 6444 Pfändungen ftattgefunden 21 Verkäufe gegen 75 des Vorjahres. ist gewiß erfreulich, doch bleibt

Düsseldorf vergangenen haben, wenn auch nur Die Abnahme der Verkäufe zu bemerken, daß die Zahl der Pfän- dungen wegen rückständiger Steuern im Jahre 1879/81, nämlich 5904 betrug. Anmahnungen erfolgten 1879/80: 38 123, 1 Verkaufsaufträge rückständiger Steuern wegen im letzten Steuerjahr 3120, im vorletzten 2428.

380/81: 40 502. wurden ausgefertigt :

Central-Blatt der Abgaben-Gesetzgebung und Ver- waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 13. Inhalt: Anzeige der in der Geseß-Sammlun und Verordnungen. Allgemeine Verwaltun betreffend d

g erschtenenen Gesetze gsgegenstände : Gesetz, ie Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmi baren Staatsbeamten. Bekanntmachung, treffend. Ausführung des Gesetzes, Wittwen und Waisen der unmittelb rungen in dem Stande und in den Befugnissen der stellen. Indirekte Steuer: Tari nalnachrichten. Beilage:

denselben Gegenstand be- betreffend die Fürsorge für die aren Staatsbeamten. Verände- Zoll- und Steuer- firung von Dachziegeln. Perso- Bestimmungen zur Ausführung des Ge- jeßes vom 20. Mai 1882, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten.

Ltrichôtags- Angelegenheiten.

T. B.) Bei der im 4. Düssel- hlkreise stattgehabten anderweiten Wa hl eines Reichs- tags-Abgeordneten wurden laut amtlicher Ermittelung im Ganzen 12 046 Hiervon erhielten Rittergutsbesißer August Lucius hier (klerikal) 8882, Rechtsanwalt (fonf.) 1605,

Düsseldorf, 26. Juni. (W. dorfer Wa

j Heinrih Court hier Gustav Blöm hier (Fortschr.) 1268 St. Ritterguts-

besißer Lucius ist sona gewählt.

Statistische Nachrichten.

Den Mittheilungen der Großherzogli hessishen C tralstelle für die Landesstatistik entnehmen wir folgende Statistik der Knappschafts-, Invaliden- und Knappschafts-Kranken- tassenvereine im Jahre 1880, wörtlih: „Die Knap

Bericht sagt über dieselben pschaftskassen sind woh! die ältesten Unterstützungs- institute für Arbeiter. Sie mußten \i{ gerade bei dem Bergwesen einführen, weil der Bergmann wohl den dauernd \{wierigsten Beruf hat, bei dessen Ausübung er unausgeseßt in Todesgefahr {webt. Es lag daher hier mit dem Beginne des Werkes sofort das Bedürfniß vor, für den etwa verunglückten Bergmann und dessen Familie Sorge zu tragen und ihm durch geringe Opfer, welche er sich während seiner Arbeits- fähigkeit auferlegt, cin forgenfreies Alter zu sicern. Auch der Werks- besißer lieferte in der Regel scinen Beitrag oder gründete und unter- hielt womöglich die Kasse aus eigenen Mitteln. diese Unterstützungsinstitute und gewannen einen z. B. die Knappschaftsvereine in Rheinland und n mehreren Millionen Mark verfügen können. . erst ein bedeutendes Zinsenerträgniß in das Budget eingestellt werden fann, dann lassen sih den Mitgliedern Woblthaten bieten, welcbe wesentlih zum Gedeihen des ganzen Bergmannösstandes beitragen. Es fönnen niht nur Krankenlöhne und Invalidenpensionen gezahlt, sondern es können auch Kranken- und Waisenhäuser, Schulen und alle möglichen gemeinnützige Institute erritet werden.

Die Knappscbaftskassen haben sich aber nicht nur dadur vor- züglih bewährt, daß sie in Krankheit, Alter und bei Unfällen die Knappschaftsmitglieder vor Mangel und Elend \{üßtzten, sondern sie haben au die Zusammengehörigkeit der Knappen mehr zum Bewußt- sein gebracht, das Zusammenhalten gefördert und die Anhänglichkeit an das Werk ausgebildet, den häufigen Wechsel der Arbeitsstelle ver-

So entwickelten ih olchen Umfang, daß Westfalen über Ver-

Bei derartigen segensreien Erfolgen konnte der Wunsch nicht ausbleiben, daß sich ähnliche Institute au für alle übrigen Arbeiter- klassen ausbilden möcten, und so müssen wir die Knappschaftskassen als die gelungenen Vorbilder der für das ganze Reich neuerdings geplanten Arbeiterunterstützungskassen ansehen. Sie gewinnen dadurch au in Kreisen an Interesse, welche sonst dem Bergbau und seinen In dem Großherzogthum wurden na 164 des Berggesetzes vom 28. Juni 1876 die neuzu Knappschafts - Invaliden- gatorisd getrennt, Berggesetzes s | 1 ortbestand auch für die Folge vereinigt bleiben können. in Art. 158 des Bergzesetzes Statuten aufnehmen, während Die Invalidenkafssen sind die Kranken-

Einrichtungen fernér stehen. d o gründenden und Knappscbafts - Krankenkassen Einführung

Invalidenkassen mußten gewisse ausge|prodbene Bestimmungen in ihre sie sonst unverändert weiter bestehen umfassen in der Regel größere Bezirke; dagegen kassen meist der Bequemlichkeit halber an das einzelne Werk ge-

bunden. Zu allen Kassen haben die Werksbesizer mindestens die Hälfte der Beiträge der Arbeiter zu zahlen.“

Es sind 7 Knappschaftsvereine und 11 Krankenkassen im Groß-

herzogthum Hessen; die Knappschaftsvereine in Bad Nauheim, Weckes- heim, Desenbeim, Gießen 2, Hefsenbrücker Hammer und Wimpfen ; die Krankenkassen in Ober-Roëbach, Weßlar 2, Siegen, Kalk b. Deut, Gießen 3, Hungen, Grube Amalie b. Scligenstadt und Theodorahalle. Die Verwaltung wurde von sämmtlichen Kassen besorgt von 78 Vorstandsmitgliedern, 41 Knappschaftsältesten, 20 Knappschaftsärzten, 20 Vereinsapothekern und 18 afsenbeainten ; es gehörten zu den Vereinen: 27 Werke mit 926 ständigen und 398 nihtständigen Arbeitern. Vollbeitragende Mitglieder waren ult. Dezember 1880: ständige Mitglieder 1178, nichtständige Mitglieder 418. Beurlaubte nit oder nicht voll beitragende Mitglieder waren ult. Dezember 1880 zusammen 39, fur- und arzneiberechtigte Per- sonen 46, Ganzinvaliden 51, Halbinvaliden 4, Wittwen 38, vaterlose Waisen 27, elternlose Waisen 5.

Ständige Mitglieder der Krankenvereine: 31; die Zahl der

Krankheitsfälle betrug 137, die 2961 Tage lang behandelt wurden. Nicht ständige Mitglieder waren: 7.

Die*Einnahme sämmtlicher Kassen vom 1. Januar 1880 bis

31. Dezember 1880 betrug: Laufende Beiträge: der aktiven Mitglie- der 13761 M, der beurlaubten 108 M, der franken 43 M, der Werksbesißer 7898 K; Eintrittsgelder 157 M, Straf- gelder 323 M, eingehaltene Löhne 170 HÆ; Kapitalzinsen 11418 MÆ, sonstige Einnahmen 461 , Summa der Ein- nahmen 24243 4 Die Ausgaben sämmtliher Kassen betrugen vom 1. Januar bis 31. Dezember 1880: Heilungskoften 7183 M, Krankenlöhne 4013 , Begräbnißkosten 497 4; laufende Unterstützungen: an Ganzinvaliden 5791 Æ, an Halbinvaliden 206 M4, an Wittwen 2310 4, an Waisen 669 M; außerordentliche Unter- stüßung.n 283 #4, Verwaltungskosten 1342 A4, Anschaffung von Inventarien 169 #, sonstige Ausgaben 323 #, in Summa Ausgaben 22791 46 Die ganze Einnahme betrug daher 34 343 M, die Ausgabe 22791 „4, also Veberschuß 11578 #4 Ult. Dezember 1880 betrug das Vermögen sämmtlicher Kassen: Baarbestand 9271 M, zinsbar angelegte Kapitalien 259 277 M. unverzinsliche Forderungen und Nückstände 1670 #4, Mobilien 81 M, in Summa Aktiva 270 301 F, Passiva am 31. Dezember 1880: Scbulden 553 M, e N \chuldenfreies Vermögen am 31. Dezember 1880 T47 M

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Frankfurt a./M., 25. Juni. (W. T. B.) Der Komponist

Joachim Raff, seit 1877 artistiser Direktor dez hiesigen Hoch- {hen Konservatoriums, is beute Nacht gestorben.

Land: und Forstwirthschaft. Wien, 24. Juni. (W. T. B.) Der amtliche Saaten-

standsbericht für die Länder diesseits der Leitha fkon- statirt, daß um die Mitte des Monat Juni der Stand des Weizens in der nördlichen Zone (Böhmen, Mähren, S{blesien, Galizien und Bukowina) ein sehr erfreulicher, in der südlichen Zone zum größten Theil ein recht befriedigender war. Der Stand des Roggens war in der nördlichen Zone nur cine Mittelernte, in der mittleren Zone eine gute Ernte verfprechbend. In der südlichen Zone ist der Ertrag der Roggenernte cin guter. Der Stand der Gerste läßt nur eine Mittel- ernte, der Stand des Hafers eine mittlere und eine gute Ernte er- warten, Der Stand des Mais ist zum größten Theil gut, in Süd- steiermark vortrefflich.

Gewerbe und Sandel.

Dem Jahresbericht der Oberlausitzer Eisenbahn für

das Jahr 1881 entnehmen wir folgende Daten: Die aus dem Be- triebe der Hauptbahnfstrecke Kohlfurt-Falkenberg im Jahre 1881 er- zielte Gesammteinnahme bezifferte sih einschließli 52 150 4 für Veräußerungen zu Gunsten des Grneuerungsfonds auf 870 748,04 M gegen 858 550,48 A. im Jahre 1880, demnä 1881 mehr 12 197,56 M Die Einnahme auf der Zweigbahn Ruhland-Lauchhammer betrug pro

1881 23 915,53 M gegen 25 137,19 6 in 1880, also 1881 weniger 1221,66 A Seitens der Berlin- Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft ist nah dem vorbezeichneten Einnahmeerträgniß pro 1881 wiederum nur der vertragsmäßige Minimal-Gewinnantheil von 20000 Æ( an die diesseitige Gesellschaft zu gewähren gewesen, während aus dem Er- trägniß der Zweigbahn Ruhland-Lauhhammer, da die Einnahme den Betrag von 24 000 A. nit erreicbte, beziehentlichß nit überschritten hatte, ein Gewinnantheil für die Oberlausitzer Gesellschaft überhauvt nicht entfiel.

Die Betriebseinnahmen betrugen: aus dem Personenverkehr : 1881 255 078 Æ, gegen in 1880 245 425 M, wurden in 1881 Personen befördert: auf der Hauptbahn 244 208, auf der Zweigbahn 24 388, Im Güterverkehr wurden befördert: in 1881 211556 t und dafür vereinnahmt 555 298 M, in 1880 222609 t und dafür verein- nahmt 554389 A Es wurden also aus dem Personen- und Güter- verkehr überhaupt vereinnahmt 1881 842512 M, gegen in 1880 837 621 M: der Gesfammteinnahmebetrag inkl. Veräußerungen zu Gunsten des Erneuerungsfonds betrug in 1881 870 748 M, gegen in 1880 858 550 M

Die Einnahmen und Ausgaben der eigenen Verwaltung betrugen in 1881 : die Einnahmen 21 870 Æ, die Ausgaben 6938 A: somit Vebershuß 14931 #6, welcher wie der Ueberschuß des Jahres 1880 dem Erneuerungsfonds als nabträgliche Dotirung für die demselben in den Jahren 1875—1877 zu wenig zugeführten Beträge angewiesen worden ift.

Ende 1881 betr23 der Reservefonds 86045 Á, wovon 11500 A in Baar, 255 A in Depositen, 74289 M in Effekten. Ultimo Dezember 1881 betrug der Erneuerun gsfonds 362421 A und zwar 151290 4 in preußischen 4% Konsols, 94479 in Oberbaumaterialien, 4742 Æ in verkäuflicbem Altmaterial, 8128 M4 in Ernenerungstheilen der Betriebsmittel und 103871 M in Baar. Die Verwaltung hofft, daß mit Rücksicht auf die Verstaatlichunz der BVerlin- Anhaltischen Eisenbahn, mit welcher der Betrieb der Ober- lausizer Bahn auf ten Staat übergeht, der leßteren nit webr wie bisher die Verkehre werden entzogen werden können, welche ibr ibrer Lage nach gebühren. Die Durchführung der Aenderungen in den Ver- kehrsleitungen werde aber nur nach und na, nicht mit einem Schlage zu erwarten fein.

Breslau, 24. Juni. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Aktionäre der Rechte-Oder-Ufer-Eisen bahngesellschaft genehmigte einstimmig die Bilanz sowie den Antrag der Gesellichafts- vorstände wegen Ertheilung der Ermäctigung der Direktion zur Kon- zessions-Nachsuchung für den Bau der Sekundärbahn wischen Hunds- feld und Trebnitz, Beschaffung der dazu nötbigen Geldmittel im Be- trage von circa 950 000 A und zur demnächstigen Ausführung des Baues,

Prag, 24. Juni. (W. T. B) Die Turnau - Kralup- Bahn veröffentlicht soeben die bekannten, von der Regierung ge- nehmigten Fusionsbedingungen, wona die Aktionäre 175 Fl, oder na freier Wabl 75 Fl. baar und 100 Fl. in Pari-Afktien der böhb- mischen Nordbahn erbalten. Der offizielle Berwaltungsberiht be- stätigt Alles, was bisher über die Höhe des Aktienkapitals und über die Verstaatlihungsbedingungen gemeldet wurde.

Brüssel, 24. Juni. (W. T. B.) Die Nationalbank hat den Diskont auf 314 "%/% herabgesept. S

London, 24, Juni. (W. T. B.) Jun der geslrizen Woll- aufktion waren Preise unregelmäßig.

Verkehrs-Anstalten.

Die Ketten- und Seilschiffahrt der wichtigsten Wasserstraßen Europas und Amerikas. (Stat. Corr.) Die Ketten- und Seilshiffahrt, in Deutsbland Tauerci, in Frankreich