1882 / 148 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Berrouaghia und Umgegend cin sür Algier ungewöhnlich hef- tiges Hagelwetter und zerstörte Korn- und Weinpflanzungen derart, daß der Schaden auf mehr als eine Million Franken berechnet wird. ; :

Die Ernte begann in Mitte Mai und lauten die Berichte über das Ergebniß der bereits beendeten Gersten- und Hafer- ernte durchweg günstig, indem die Fruht {wer und das ein- zelne Korn vollkommen sein soll. Die ersten Zufuhren neuer Gerste und Hafer erwartete man in Algier Mitte Zuni. Auf Lieserung ist wenig verkauft, weshalb Preise noch nit ge- nannt werden können, doch meint man in Algier, daß der Preis sowohl für Gerste als auch für Hafer ca. 14—15 Fr. d metrisher Ctr. (= 5,60—6,00 M pro Ctr.) betragen werde.

Der Weizen, der unter den besten Witterungsverhältnissen reiste, wird seit einigen Tagen ebenfalls geerntet. Die Aehren sind shön ausgewasen und haben ein sehr mehlreiches Korn. Größere Quantitäten neuen Weizens werden vor Ende Juli nicht auf den Markt kommen und glaubt man, daß rother Weizen (blédar) zu dem Preise von 24—25 Frs. pro metri- scher Ctr. (9,60—10,00 f pro Ctr.) zu faufen sein wird,

während für gelben Weizen (blétendre) noch fein Preis ange-

geben werden kann. 1), Europa.

1) Rußland. A Jn Westrußland waren die Witterungsverhältnisse der leßten Zeit nicht sehr günstig, so daß eine dem Saatenstande zu Ende des Monats März entsprehende Entwickelung des Wintergetreides nicht stattgefunden hat. Aus fast allen Be- zirken wird über die Wirkung der während der ganzen ersten Aprilhälfste sich einstellenden Nachtfröste, wie über austrocknende Winde und Mangel an Regen geklagt. Troßdem kann ein eigentlicher, dem Wintergetreide zugefügter Schaven nicht konstatirt werden, und wenn au die Frühjahrsbestellung zu- rüdgeblieben is, so ist dieses bei der Wochen hin- Durh herrschenden Dürre ein recht günstiger Umstand. Dagegen ist der Zustand der Felder Südruß- lands im allgemeinen Besorgniß erregend, da die dort herr- schende außergewöhnliche Dürre eine Mißernte befürchten [äßt und die Hoffnung auf eine gute Heuernte den Landwirthen bereits genommen is, Der stellenweise gefallene Regen war zu gering und nur Bessarabien und die Umgegend von Rostow a. Don hatten ausgiebigen Negen, so daß dort eine bessere Ernte zu erwarten ijt. Die günstigsten Ernteaussichten in ganz Rußland hat wohl das Königreich Polen, indem der Stand der Saaten dort ein sehr guter ist und, in Folge des gelinden Winters, der eine frühere Aussaat von Gerste, Hafer und Erbsen gestattete, die Vegetation im Vergleich mit anderen Jahren sehr weit vorgeschritten ist, so daß die gegen Ostern eintretenden Fröste und Schneefälle, bis auf einzelne Gegen- den mit ganz leichtem Boden, keinen Schaden angerichtet haben. | Die Preise der landwirthschastlihen Produkte in Rußland waren : a. Weizen. Odessa.

April feiner bessarabisWer 8,35—10 Pud s{chwer = 1,20—1,60 Rbl.

pr. Pud = 11,71—15,62 4. pr. Ctr. April feiner polnischer 9,05—9,20 Pud {wer = 1,35—1,60

pr. Pud = 13,36—15,92 4 pr. Ctr. : Mai seiner bessarabischer 8,35—10,0 Pud {wer = 1,20 —1,55

pr. Pud = 11,71—15,13 4 pr. Ctr. : u Mai feiner polnischer 9,05—10,0 Pud \{chwer = 1,35—1,55

pr. Pud = 13,36—15,13 4 pr. Ctr.

Nostow a./Don. i pr. Tschetwert BG s 10 Pud 10,25—11,00 Rbl. = 10,04—-10,73 M pr. Ctr.

Kowno. April pr. Pud 1,50—-1,60 Rbl. = 14,64—15,62 pr. Ctr. April pr. Pud

Wilna. 1,60-—1,70 Rbl. = 15,62—16,60 Æ pr. Ctr. 195 R 14,15—15,12 (Ct ril pr. Pud 1,45—1,55 Rbl. = 14,15—15,12 M pr. Ctr. Ns Pr B Warschau. ; April pr. Pud 1,36—1,56 Rbl. = 13,46—15,22 M4 pr. Ctr. D Oden, Odessa. r 8,20—9,05 Pud | (0,85—0,95 Rbl. = 8,29—9 27 M pr. Ctr April | _pr, Tschetwert | 9,83—0,9 Rbl. = 8,10—9,27 M pr. Ctr. Ul j {wer pr. Pud ; Rostow a./Don.

Mai pr. T\schetwert à 9 Pud 7,75—8,00 Rbl, = 8,40—8,67 M pr. Ctr.

4 Kowno.

0,90—1,00 Rbl. = 8,78—9.76 M pr. Ctr. Wilna.

0,90—0,95 Rbl. = 8,78—9,27 M pr. Ctr. Grodno.

April pr. Pud

April pr. Pud ril pr. Pud 0,85—0,95 Rbl. = 8,29—9,27 (M pr. Ctr. April pr. P Ee: op C April pr. Pud polnischer 0,96—0,99 Rbl. = 9,37—9,65 Æ pr. Ctr. c. B er it e,

Odessa. D 0,70—0,75 Rbl. = 6,82—7,31 Æ pr. Ctr. O O == 0,92—7,80 , Rostow a./Don.

5,75—6,00 Rbl. = 7,01—7,32 Æ pr. Ctr. Kowno.

0,80— 0,95 Rbl. = 7,80—9,27 Á pr. Ctr, Wilna. 0,80—0,90 Rbl. Grodno. 0,75—0,90 Rbl. = Warschau. 0,80—0,90 Rbl. = m Are Odessa. 0,70—0,80 Rbl.

0,72—0,75 , Rostow a. Don.

3,40 Rbl, Kowno, 0,80—0,85 Rbl. Wilna. 0,70—0,75 Rbl. Grodno.

April pr. Pud n p p

Mai pr. T\chetwert à 8 Pud

April pr. Pud April pr. Pud April pr. Pud April pr. Pud

7,80—8,78 M pr. Ctr.

April pr. Pud R

Mai pr. Tschetwoert à 6 Pud

Pud Pud Pud Pud

7,01—7,31 , M

April pr. April pr.

April pr. E Warsch{au. April pr. e Len

Kowno.

Pud Pud Pud

April pr. i Wilna. 0,50—0,90 Rbl. = Grodno.

0,85—0,90 Rbl,

April pr. April pr.

7,31—8,78 MÆÁ pr. Ctr.

7,80—8,78 M pr. Ctr.

6,82—7,80 M pr. Ctr.

5,53 M pr. Ctr. 7,80—8,29 M pr. Ctr. = 6,82—7,31 M pr. Ctr. 0,75—0,80 Rbl. = 7,31——7,80 A pr. Ctr. 0,78—0,86 Rbl. = 7,60—8,39 M pr. Ctr.

0,90—0,95 Rbl. = 8,78—9,27 A pr. Ctr. 4, 86—8,78 M pr. Ctr.

8,29—8,78 M pr. Ctr.

Warschau. : April pr. Pud 0,90—1,09 Rbl. = 8,78—9,76 Æ pr. Ctr.

2) Serbien, Bulgarien und Numänien.

Der in der ersten Hälste des Monats Mai eingetretene ausgiebige Regen hat die gehegten Befürchtungen in Betreff der Ernte in Bulgarien vollständig beseitigt. Ebenso ist au der Stand der Feldfrüchte in Serbien ein solcher, daß man eine Durhschnittsernte erwarten darf, wenn au einzelne Kreise wie Semendria, Milanowaß und Kra ujewaß nur einen shwachen Saatenstand zeigen. Die Wiesen haben in Serbien fast überall unter der Dürre gelitten, so daß die Futtermittel eine be- deutende Preissteigerung erfahren werden. Besonders haben unter den diesjährigen fklimatishen Einflüssen Pflaumen und Nüsse gelitten. Auch in Rumänien wurde der Mangel an nahaltigen Niederschlägen lebhaft empfunden, da während des vergangenen Winters nur vorüber- gehend im Dezember ein stärkerer Schneefall zu verzeichnen war und Frühjahrsniedershläge vollständig ausblieben. Starke Luftbewegungen im Monat April hatten in Verbin- dung mit der zunehmenden Wärme zur Folge, daß die Erde fußtief austrocknete, wodurch die weitere Entwickelung der Feldfrüchte ernstlich gefährdet wurde. Dagegen waren die- selben andererseits so weit gekräftigt, daß eine Reihe plößlich eingetretener kalter Tage im April ohne Schaden anzurichten vorüberging. Seit dem 29. und 30. April traten endli nach einer Dürre von fast 4 Monaten stärkere Regengüsse ein, welche jedo, da die Herbstsaaten {hon an vielen Stellen große Lücken zeigen, nur von beschränkter Wirkung sein dürften und die Befürchtungen über den allgemeinen Ausfall der Herbstsaaten nicht beseitigen werden. i

Die Preise für Getreide pro Kilo ab Galayt stellten sich Mitte und Ende April folgendermaßen :

Weizen, Ghirker I. Qualität 80 Fres. a N 4 pr. Ctr.

; e R f D 50255 6,24— 6,88 / Non 05 6,88 Roggen 40—42 5,52— 5,77 Gerste O = 308% 420 Mais S O = 095 560 3) Desterreich-Ungarn. : «m Allgemeinen haben sich die Wintersaaten in Oester- reih shöón und fräftig entwickelt, wenn auch manches Roggen- feld vom Froste beschädigt wurde. Selbst beim Rapse, der naturgemäß stärker vom Froste zu leiden hatte, ist der Scha- den nicht so bedeutend, daß die Aussichten auf eine gute Mittelernte ausgeschlossen wären. Ueberhaupt lauten die Nachrichten dahin, daß, wenn auch sämmtliche Saaten etwas dur den Frost gelitten haben, die Ernteaussichten darum doh noch recht günstige sind. Nur in Mähren und Nieder- österreih haben die Rübensaaten durch Jnsekten, namentlich Erdflöhe und Drahtwürner, derart gelitten, daß manche Saaten ganz zu Grunde gegangen sind; auch ist der Naupen- schaden an Obstbäumen in diesen Ländern der nördlichen Zone niht unbedeutend, wozu noch kommt, daß die leßten Fröste beträhtlihe Schäden angerihtet haben, da das Spätobst größtentheils eben in der Blüthe stand. :

Jn Ungarn kann der Stand der Herbstsaaten noch immer als besriedigend bezeihnet werden, und nur der Noggen läßt in Folge Einwirkung des Frostes, besonders in den nörd- lihen Komitaten, zu wünschen übrig. Dagegen haben die Frühjahrssaaten, Gerste und Hafer, fast überall in Folge des trocken kalten Wetters gelitten, und der Raps is an vielen Orten theils dur Frost, - theils durch Jnsekten stark mit- genommen. Auch die Wiesen und die angebauten Futter- gewächse versprehen nur eine {wache Ernte, während die Weingärten, wenn sie auch etwas dur den Frost gelitten haben, fast überall Aussicht auf eine befriedigende Ernte bieten.

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F M

4) Shweden und Norwegen.

Die Frühlingearbeiten sind beendet und versprechen \o- wohl Winter- als auch Sommersaaten eine außergewöhnliche Ernteausbeute. Man erwartet eine bedeutende Heuernte, do ist noch Regen nöthig, da der schneelose Winter von keinem vortheilhasten Einfluß gewesen ist. Für landwirthschaftliche Produkte wurde bezahlt :

A Weizen, Stockholm.

Mai Schwedischer pr. 20 Pfd. shwed. = 1,00 Kr. = 6,60 A pr. Ctr. Ausländischer Ï « =18l4 =1199 - Gothenburg. April Deutscher pr. Ctr. {wed. = 9,00 Kr. = 11,91 4 pr. Ctr. Schwedischer Ï __= 8,50 15 L

Nstad. Mai 123/4 Pfd. holl. pr. 20 Pfd. |chwed. = 1,65 Kr. = 10,92 A pr. Ctr. 120 o =135 , = 8,93

,

g

Iönfköping Mai Ausländischer pr. 20 Pfd. \{wed. 1,80—1,85 Kr. = 11,90—12,24 A pr. Ctr. «„ Scchwedischer pr. 20 Pfd. s{hwed. 1,10-- 1,20 Kr. = 7,28—7,93 Christiania pr. 100 kg = 20,00 —22,00 Kr. = 11,25—12,37 4 pr. Ctr. Drammen. pr. 100 kg = 18,00 - 19,00 Kr. = 10,13—10,69 A pr. Ctr. = 18,00—20,00 , =10,13—11,2% , Ï Laurvig. pr. 100 kg = 20,00 —22,00 Kr. = 11,25—12,37 Æ pr. Ctr. Frederikshald. Anf. Juni pr. 100 kg = 20,00—22,00 Kr. = 11,25—12,37 Æ pr. Ctr. L Woagen Stockholm. Mai Schwedischer pr. 20 Pfd. {wed. = 1,09 Kr. 6,60 & pr. Ctr. Russischer s s d m 1,11, (00 y 5 Gothenburg.

Sch{wedisher pr. Ctr. s{wed. Deutscher *y A

April

April Mai Norweg. ,

April

Á. pr. Ctr. 7,26 8,58 8,45 7,58

8,07 7,68

März

April L p 8 F E Russischer p D Yst ; ita d.

Mai 122/4 Pfd. holl. pr. 20 Pfd. schwed. =

. 117/8 . G. e

R (ade s 1,25—1,30 = 8,27— 8,59

ai Ausländischer pr. 20 Pfd. s{hwed. = 1,25—1,39 = 8,27—8,5(

D Julänkis@ o E o = 0,90—1,05 = 6,61—6,94

Christiania.

Mai pr. 100 kg =15,50—16§,50 Kronar = 8,72— 9,28 Æ pr. Ctr. Drammen.

April pr. 100 kg = 15,00—16,00 Kronar = 8,44— 9,00 A pr. Ctr.

Mai , , „140010 ; = 738—A4

Laurvig.

April pr. 100 kg = 16,00—18,00 Kronar = 9,00—12,12 4 pr. Ctr. Molde. Mai

1,16

Frederikshald.

Anf. Juni pr. 100 kg = 14,00—15,00 Kronar = 7,88—8,44 4 pr, Ctr.

pr. 100 kg = 18,00—18,50 Kronar = 10,12—10,40 A pvr. Ctr.

e Gerste, _Stockholm. Mai puegelige pr. 20 Pfd. s{wed. = 0,90 Kronar = 5,95 Æ pr. Ctr, L eszeilige , L Ft f S =5008 Ystad.

Mai Zweizeilige Le Pfd. holl. pr. 20 Pfd. \{wed. " Secszeilige 104/5 U Ala i

Jönköping.

Kronar M pr. Ctr. =1,15 = 7,60 1,00 =

__ Rronagex Mai ausländischer pr. 20 Pfd. \{wedis{ 1,10—1,20 = e inländischer Ee L 0,89— 0,90 =

Christiania. Mai zweizeilige pr. 100 kg 13,50—14,09 Kron. = « sechs8zeilige - e O Drammen. :

April pr. 100 kg 13,00—14,00 Kron.

Mai »w 1200-1000 =

Laurvig.

April pr. 100 kg 14,00—16,00 Kron. Mold

Mai

olde. pr. 100 kg 18,50—19,00 Kron. = Nreberitayald Anf. Juni pr. 100 kg 12,00—13,00 Kron. L Dae L Stockholm.

Mai pr. 20 Pfd. hw. = Gothenburg. März gedörrter pr. Ctr. \{wed. = (6,292° v _ UNCeDorriex = 6,08 April gedörrter L 7,41 & Unge x == 6,08

10,84—11,17 6,55— 7,21

Á pr, Ctr. O8

Mai pr. hw. = = 6,89 / Jönköping.

Mai inländischer pr. 20 Pfd. \{w. = 0,75— 0,80 4,96— 5,29

5,06— 6,19

Christiania. Mai pr. 100 kg = 9,00—11,00 =

April 6,19— 675 5,90— 6/75

Drammen. pr. 100 kg = 11,00—12,00 Mai N Laurvig. April 6,19— 6,75 7,87T— 8,44

« = 10,50—12,00 pr. 100 kg = 11,00—12,00 M olde. Mai pr. 100 kg = 14,00—15,00 Frederifkshald. Anf. Juni pr. 100 kg = 9,00—10,00 6 Sb en. Stockholm. 23 Kronar = 10,60 Æ pr, Ctr. Christiania. Kronar Mai pr. 100 kg = 23,75—24,25 Drammen. April Victoria pr. 100 kg. = 28,00— 30,00 « Kleine Ostsee v c = LSIOO==1 9:00 Mai Victoria » v e S. 20002900 « Kleine Ostsee ov S 17/00= 19.00 Frederikshald. pr. 100 kg = 20,00—22,00

5,06— 5,63

Mai pr. Tonne ÁÁ. pr. Ctr. 13,35—13,66

15,75—16,87 10,12—10,68 15,75—16,31

9,84—10,68

11,24—13,21

j

(I H I

Anf. Juni

I

Die vereinigten Berliner Kreis\ynoden genchmigten gestern sämmtlibe, auf den Etat bezüglichen Anträge des geschäfts- Ds Ausschusses sowie den Etat selbst, der mit 349 119 4 14 S alancirt.

In der heutigen zweiten Sitzung berichtete Prediger Rhode über den Antrag der Kreissynode Berlin 11. in Sachen des amtlichen Kirchenzettels, Der Antrag jener Kreis\ynode lautete: „Fn Erwägung, 1) daß es unan- gemessen ist, daß der im Auftrage des K NGUAGENE heraus- gegebene, . für die gesammte evangelishe Bewo nershaft Berlins bestimmte Berliner amtliche Kirchenzettel 4 eines Parteibestrebungen dienenden Vereins (dés evangelischen Vereins für fkirhlide Zwecke) als Bestandtheil des von diesem Verein herausgegebenen Parteiblattes (des Evangelischs kirhliben Anzeigers) erscheint ; 2) daß die Berliner Küster-Wittwen- und Waisenkasse, zu deren Besten die Herausgabe des qu. Kirchen- zettels erfolgen joll und die zu fördern den Berliner Synoden gewiß: obliegt, durch diese Einrichtung wesentlich geschädigt wird, da der größere Theil des Gewinnes aus dem Unternehmen dem gedachten, Parteibestrebungen dienenden Vereine zufällt; werden die vercinig- ten vier Berliner Kreissynoden gebeten, Vorkehrungen zu treffen, durch welhe die angedeuteten Mißstände beseitigt werden.“ Der Referent beantragte: „Die vereinigten Kreis\ynoden wollen beschließen: 1) Wir halten es nit für angemessen, daß der amt- liche Kirchenzettel als Beiblatt des bestimmten kir{licben Varteis interessen dienenden „Evangelisch-kirhlihen Anzeigers für Berlin“ er- \{eint; 2) wir wünschen deshalb, daß der zwischen der Küsterwittwen- kasse und dem Evangelischen Vereine geschlossene Vertrag vom 20. De- zember 1875, wonach das Verlagsrechbt an dem amtlichen Kirchenzettel auf die Dauer von 10 Jahren dem Evangelischen Vereine übertragen worden ist, baldthunlihs und womöglich noch vor dem Endtermine des Vertrages, dem 31, Dezember 1885, gelöst werde; 3) wir beauf- tragen unseren Vorstand, die zur Lösung des Vertrages erforderlichen Verhandlungen zu führen und einer künftigen Versammlung der vereinigten Kreis\ynoden Vorschläge zu machen, wie der Kirchenzettel die thunlicste Verbreitung finden und dafür gesorgt werden könne, daß der Küsterwittwenkasse die aus der Herausgabe des amtlichen Kircenzettels zugeflossenen Einnahmen mindestens in der bisherigen Höhe erhalten resp. erseßt werden.“ E

Nach längerer Diskussion wurde zur Abstimmung geschritten. Dieselbe ergab unter Ablehnung aller anderen nträge die Annahme dcr Anträge des Referenten.

im alleinigen Verlage

Für das reisende Publikum dürfte es von Interesse sein zu er- fahren, daß wegen des kurzen Aufenthaltes des Mittagsscnell- zuges Berlin-Frankfurt a./M. auf der Station Kreiensen von dem Hoflieferanten Maigatter daselbst die bequeme Einrichtung getroffen f den Reisenden, welche zu speisen wünschen, die verlangten Diners auf Tabletten in die Coupés zu reichen, wo die Speisen während der Fahrt von Kreiensen nad Göttingen eingenommen wer- den können.

Riga, 26. Juni. (W. T. B) Das im Theater auêge- brochene Feuer blieb auf das Theatergebäude selbst beschränkt ; das Innere desselben i fast vollständig ausgebrannt. Ein Verlust an Menscenleben ist nicht zu beklagen, die Entstebungsursache des Bran- des noch unbekannt,

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Sechs Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

des 8, 3 bei ihm zutreffen.

A

anna

As,

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den 27. Juni

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1SS2,

Königreich Preußen.

Allerhöghster Erlaß.

Auf Jhren Bericht vom 15. d. M. will ierdur Das am 8. Juni 1881 und 28. Februar 1882 M e O zogene revidirte Statut des Danziger Hypothekenvereins mit dem laut Vollmacht vom 8. Juni 1881 vom Aufsichtsrathe Und der Direktion genehmigten Abänderungen vom 20. Juli 1881 landesherrlich genehmigen und gleichzeitig das dem Verein Behufs Ausgabe von Pfandbriefen unter dem 21. Dezember 1868 ertheilte Privilegium für die nach den Bestimmungen des revidirten Statuts mit Coupons auszugebenden zu ver- e “gr r Ltpos Pfandbriefe bestätigen. Dieser

in Srtaß und das beiliegende Statut \ind / iche Vorschrift zu veröffentlichen E Wiesbaden, den 28. April 1882, -

Wilhelnr. von Puttkamer. Bitter. Lucius, Friedberg.

‘An die Minister des Jnnern, der Finanzen, für Land- wirthschaft, Domänen und Forsten und der Justiz.

Revidirtes Statut : D Danziger Hypotheken- Vereins.

T. Allgemeine Bestimmungen. S. 1. Namen, Zweek und Domizil und Nechte des Vereins.

Der unter dem Namen:

6 Danziger Hypotheken- Verein ‘auf Grund des Allerhöchst genehmigten Statuts vom 21. zem 1868 (Geseß - Sammlung für 1869 Seite 37) fait Verein wird auf unbestimmte Zeit fortgeseßt, um die Bedürfnisse des NRealkredits der Besißer städtisGer Grundstücke in den Städten Danzig, Marienwerder, Elbing, Graudenz, Culm, Thorn, Dirschau Marienburg und deren Vorstädten mögli} zu befriedigen. ;

Das Domizil des Vereins ist die Stadt Danzig. Der Verein Hat die Recbte einer juristischen Person und das Recht:

Behufs Beschaffung der zur Beleihung von Grundstücken seiner

Mitglieder erforderlichen Geldmittel verzinsliche Schuldverschrei-

bungen, die auf den Inhaber lauten, nach dem. beiliegenden

Formulare A, bezüglich A. I. unter der Benennung:

_ Pfandbriefe des Danziger Hypotheken - Vereins auszusertigen.

Der Verein steht unter Aufsicht der Staatsregierung; dieselbe kann zur Wahrnehmung ihres Auffichtsrets für beständig oder für einzelne Fälle cinen Kommissar bestellen.

Dieser Kommissar kann allen Sitzungen der Direktion, des Auf- fichtsrathes re]p. der Generaldeyutation beiwohnen, solche Sitzungen berufen und jeder Zeit in den Geschäftslokalen des Vercins von den Büchern, Rechnungen, sonstigen Skripturen, Dokumenten und Kafssen- beständen Einsicht nehmen.

9: Mittel zuun Zwecke. Der Verein foll scine Aufgabe dadurch lösen, daß er: entweder zwischen dem Nehmer von Geld auf Hypotheken- kredit und dem Kapitalgeber das Geschäft vermittelt, oder selbs als Darlehns3geber die Valuta durch Hergabe von Verecins-Pfandbriefen (8. 1) entrichtet. , Hur Förderung beider Geschäfte ist es Aufgabe des Vereins, etnen Markt für den Umsatz städtischer Oypothekenpapiere, eine Börse resp. Umschlagstermine, in denen Nachfrage und Angebot sid) tonzen- Triren, cinzurihten und zu befördern. i S Mitglieder.

Als Mitglieder des Vercins werden nur Eigenthümer eines in den Städten Danzig, Marienwerder, Elbing, Graudenz, Culm, Thorn, Dirschau, Marienburg belegenen städtisben bebauten Grundstücktes an- genommen. Die Mitgliedschaft ift nit davon abhängig, daß der Eintretende die Hilfe des Vereins in Anspruch nimmt, und daß er namentlich auf sein Grundstück cin Pfandbriefs-Darlehn des Vereins nachsucht und erhält.

Deren Beitritt. a. freiwilliger.

Die Meldung zum Eintrit in den Verein ges{bieht bei der Direktion desselben unter Einzahlung eines Eintrittsgeldes von \echs Reichsmark. j

Ueber die Aufnahme entscheidet die Direktion, verweigert sie die- selbe, so hat der sich Meldende den Rekurs an Aufsichtsrath.

b, nothwendiger.

Wer cin mit Vereins-Pfandbriefen beliehenes Grundstück erwirbt, hat binnen vierzehn Tagen vom Tage der ihm dur die Direktion auf Grund der Nachricht des Grundbuh-Amts zugegangenen Auf- forderung, unter Einzahlung eines Eintrittsgeldes von sech8s Mark und des Jahresbeitrages von sechs Mark, \{riftlich anzuzeigen, daß er dem Verein beitreten und alle statutarischen Pflichten mit den Rechten eines Vereinsmitgliedes übernehme.

8, 4, Pflichten der Mitglieder im Allgemeinen.

Jedes Mitglied ift verpflichtet:

a, cinen laufenden jährlichen Beitrag, der auf das Kalenderjahr sechs Mark beträgt, in den ersten 5 Tagen des Monats Januar zu Verwaltungskosten zu bezahlen. Mitglieder, die nit zuglei Dar- lehnsfculdner des Vereins sind, baben folhen Beitrag nicht zu zahlen;

h, ferner ift jedes Mitglied verpflichtet, jede auf dasselbe gefallene Wakhl als Mitglied oder Stellvertreter zum Aufsichtsrathe, als Depu- tirter zur Generaldeputation anzunehmen, wenn dasselbe in Weise nicht bereits wesen ift,

c. Aufträge der Direktion resp. des Aufsichtêrathes, betreffend namentlich die Leitung von Wablen zur Generaldeputation, Ermitte- Iungen (§8. 10, 12, 21) und gutactlice Aeußerungen anzunehmen und zu erledigen.

Ueber den Betrag des Gintrittgeldes hat kein Mitglied, sofern es nicht die Kredithilfe des Vereins in Anspru nimmt und erhält, ¿rgend eine Zablung, unter welcher Bedingung es auch sei, zu leisten.

Y. 9. a. Auêtriit, freiwilliger. :

Der Austritt steht jedem Mitgliede jederzeit frei.

Das im speziellen Darlehns-Sculd-Verbande stehende Mitglied muß vor dem Auêtritt alle dem Vereine gegenüber übernommenen Verbindlichkeit vollständig erfüllt und abgewickelt haben; veräußert ein solches Mitglied cin mit den Pfandbriefen des Vereins belichenes Grundstü, so findet §8. 41 des Gesetzes vom 5. Mai 1872, betreffend den Eigenthumserwerb u. \. w., Anwendung, bis seitens der Direktion die Entlassung des Veräußerers aus seiner persönlichen Verbindlichkeit demselben \{riftlich bekannt gemacht ist. E

Auch nach solcher Entlassung kann der _liberirte Swuldner Ver- ein8mitglied, wenn er es verlangt, bleiben, so lange die Bedingungen

: „gleider innerhalb der leßten drei Jahre thätig ger

8. 6. Mit dem AufE L b. R E

- ele dem Aushören des Besißes eines städtishen bebauten Grund- tüds scheidet jedes Mitglied aus dem Verein gus. Der Aufsichts: L ear die die (oließung Ce, Perndmitgliedes auéf\prechhen, wenn a iTgtted die 1hm statutenmäßig obliegenden Verpfli ) Mahnung nicht erfüllt. G , E s

É

S L : e, Folgen des Austritts. „Mit dem Austritt resp. mit der Aus\c{ließung aus dem Vereine erlöschen alle Rechte des betreffenden Mitgliedes an den Verein und an dessen Vermögen.

IL, Bon den Organen des Vereins, 8. 8, i : Organe. ,_ Die Angelegenheiten des Vereins werden besorgt, geleitet, be- zichungsweise kontrolirt: 1) dur die Direktion, 2) durch den Aufsichtsrath, 3) durch die Generaldeputation, 4) durch Agenten. : Die für Veröffentlichung bestimmten Blätter. „Ulle Veröffentlichungen der Direktion resp. des Aufsichtsraths muj}en erfolgen : a. durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Stagats- Anzeiger oder das etwa in der Folge an dessen Stelle tretende Regierungsblatt,

b. durch die Amtsblätter der Königl. Negi und E e 5 as Aue statutenmäßig erfolgten Veröffentlihßungen haben für die Eee er O S gon A S Srlasse, sofern nic ur etnzeine Etnladungen (f. 88. 13 16) et Anderes vorgeschrieben ist. E Die Bekanntmachungen können zum Zwecke weiterer Verbreitung nach Bestimmung der Direktion oder des Aufsichtsraths auch noch in anderen, als den obigen Gesellshaftsblättern erfolgen, doch hängt da- von die Gültigkeit ciner Bekanntmachung niemals ab. Die Direktion ist der Vorstand des Vereins; der letztere wird durch die Direktion gerichtlich und außergerichtlich vertreten, der Verein wird namentlich durch die von der Direktion im Namen des Vereins und für folchen ges{lo\}senen Nechtsgeschäfte berechtigt und verpflichtet. Diese Vertretung des Vereins erstreckt sih auch auf diejenigen Geschäfte und Rechtshandlungen, für welbe nach den Gesetzen eine Spezial- vollmacht erforderlich ist. Eide Namens des Vereins werden dur die Direktion geleistet. Der Aufsichtsrath überwacht die Geschäftsführung des Vereins in allen Zweigen der Verwaltung; er kann i jeder Zeit von dem Gange der Angelegenheiten des Vereins unterrichten, die Bücher und Schriften desselben jederzeit einsehen und den Bestand der Vereinskasse unter- quchen (s. §8. 10 ff.). E

Direktion.

Die Direktion hat ihren Siß in Danzig.

Sie bestéht aus drei besoldeten, vom Aufsichtsrathe gewählten und ernannten Personen.

Zwei der Direktoren müssen dem Vereine als Mitglied angehören und ein städtisbes Haus besißen, welches cinen nach §. 26 ermittelten Beleihungswerth von 15 000 Æ oder mehr ‘hat. Ein Direktions- mitglied muß ein zum Richteramte oder Notariat qualifizirter Jurist sein.

Uer Aufsichtsrath wählt die Direktion und bestimmt sowohl das- jenige Mitglied der Direktion, welches in derselben den Vorsitz zu führen, deren Verfügungen zu vollziehen, überhaupt deren Geschäfte zu leiten hat, als dasjenige, welches zugleich Kurator oder Hauptrendant der Kasse ist. Die Höhe des Gehaltes der Direktoren, die Zeitdauer und die Bedingungen ihrer Anstellung und Pensionirung bestimmt ebenfalls der Aufsichtsrath. Die Unterschriften des Wahiprotokolls sind gerichtlich oder durch einen Notar (efr. §. 5 der Notariatsnovelle vom 8, März 1880) zu beglaubigen. Die Namen der Direktoren werden vom Aufsichtsrathe dur Inserat in den für die Veröffent- libungen des Vereins bestimmten Blättern (8. 8) bekannt gemacht. Die beglaubigte Wahlurkunde dient Mitgliedern der Dircktion als Legitimation (f. §. 10 Alinea 4). Der Aufsichtsrath ist befugt, einen oder mehrere Stellvertreter für die Direktoren auf ein oder mehrere Jahre zu ernennen und deren Besoldung zu bestimmen, sole Er- nennungen werden öffentlih bekannt gemadt.

S. 10, : __ Rechte und Pflichten der Direktion.

Die Direktion verwaltet und führt aus alle Angelegenheiten des Vereins, soweit sle niht in diesem Statut dem Aufsichtsrathe und der Generaldeputation besonders vorbehalten sind; sie vertritt den Verein in allen Fällen (8. 8).

Wie Direktion ist nur bes{blußfähig bei Anwesenheit der drei Mitglieder bezw. ihrer Stellvertreter. Die Beschlüsse der Direktion werden nah Stimmenmehrheit gefaßt. Die Direktion kann cines ihrer Mitglieder oder Dritte, namentlich Rechtsanwälte, für ihre Vertretung bei Behörden, namentli bei Gerichten, beauftragen und mit General- resp. Spezialvollmacht versehen.

Bei ihrer Geschäftsführung hat die Direktion die Landesgesctze und dieses Statut zu befolgen , dessen Zwecke und Ziele zu er- füllen und die demgemäß ihr von dem“ AufsiWtsratße ertheilten Spezialinstruktionen zu beobahten, auch den Beschlüssen desselben Folge zu leisten.

Gegen dritte Personen hat jedoch eine solche Beschränkung der Befugnisse der Direktion, den Vercin nah Außen zu vertreten, keine rechtliche Wirkung.

Die Direktoren werden, in Fällen der Abwesenheit, Krankbeit oder anderer Verhinderung dur die vom Aufsichtsrathe crnannten Stellvertreter zeitweilig erseßt, und haben solche die nämlichen Be-

fugnisse wie die Direktoren,

Geschäftsjahr.

Das Geschäftsjahr des Vercins ist das Kalenderjahr. Die Direktion \{ließt ihre Rechbnung mit dem Kalenderjahre, und hat sie einen Jahres-Gescbäftéberiht und eine vollständige Rech- nung nebst Belägen bis zum Ende Februar des folgenden Jahres dem Aufsich18rathe zu übergeben. Der Jahres-Geschäftsbericht ift dur den Druck zu veröffentlichen. Unterbeamte. Die der Direktion nöthigen Unterbeamten werden von ihr nah erfolgter Zustimmung des Aufsichtsrathes angenommen, beschäftigt und remunerirt. Agenten.

„Die Direktion kann die Mithilfe von Vereinsmitgliedern oder dritten Personen als Agenten bei nöthigen Ermittelungen, namentli bei Leitung von Wahlen zur Generaldeputation und resp, bei Be- guéactungen (§. 24 Art. 15 und 26) in Anspruch nehmen und des- alb Vereinsmitglicder oder Dritte mit Aufträgen versehen und die Auslagen resp. Gebührnisse soler Agenten angemessen namentli nah Anleitung des 8. 20 feststellen und berichtigen.

Die Remuneration ständiger Agenten bestimmt der Aufsichtsrath.

Entlaffung der Beamten.

Alle Beamte des Vereins, eins{ließlih der Direktoren, können, wenu sie die ihnen obliegenden Pflichten gröblih verleßen, von dem

Aufsihtsrathe entlassen werden. Die Bestimmung des letzteren ift

eine endgiltige. Geschäftslokale.

Die Geschäftslokale beschafft die Direktion nab den betreffenden Beschlüssen des Aufsichtsraths. Die sonstige ctrieb8cinri bestimint die Direktion. sonstigen Betriebscinrihtungen

S1].

Aufsichtsrath.

Der Aufsichtsrath besteht aus füuf Mitgliedern und fün - vertretern. Jedes Mitglied des Aufsichtsrathes refy. on Sti vertreter muß zugleih Mitglied des Vereins fein und ein \tädtisches bebautes Grundftück, auf welchem für den Verband entweder eine Pfandbriefss{uld von mindestens 7500 M [hon eingetragen ist oder Oa E ats besißen (s. §8. 26).

Vie Mitglieder und die Stellvertreter müssen Í i Danzig baben. i : üffen ihren Wohnsiß in

Die Mitglieder des Aufsichtsrathes wie die Stell ert - N werden durch die ta lon auf zehn Sabre atun rhre Vfamen werden ebenso wie die der Di J : L öffenilict Direktoren ‘(\. §. 9) ver

: e zwei Jahre \ceidet ein Mitglied des Aufsihtsra Stellvertreter aus und wird die Stelle der so ee i gls die Q e a bean wieder besetzt. i

Die Reihenfolge des Austritts wird für die Mitglieder der er Aufsichtsperiode resp. für deren Stellvertreter durch das Loos, ag der Vorsißende der Generaldeputation zu ziehen hat, später dur das Alter ihrer Ae A0

_Wenn im çalle einer außerordentlihen Vakan ür ein definiti ausscheidendes Mitglied des Aufsichtsrathes ein Sti Ee so crfolgt dies nur auf die Dauer des Restes der Funktionszeit des Ausgeschiedenen.

: L Wahlen.

4h L enen find wieder wählbar.

/ er Aufsitsrath ernennt aus seinen Mitgliedern seine; - fißenden und dessen Stellvertreter. | 9 Vis S. 12:

Rechte und Pflichten.

Der Aufsichtsrath kontrolirt die Geschäftsführung der Direktion und die gesammte Verwaltung des Vereins,

Er ist namentli verpflichtet :

1) vor Ablauf des Kalenderjahres den Etat des Betriebsfonds (S. 34) für das nächste Betriebsjahr festzustellen, jährli mindestens einmal die Kaffenführung des Vereins ertraordinär durch zwei feiner Mitglieder revidiren zu lassen, die Recnung der Direktion abzunehmen, mit Hilfe eines Recbnungsverständigen, der nicht Beamter der Ge- sellschaft ift, zu prufen und dieselbe nah Erledigung der von ihm ge=- zogenen Monita der nächsten ordentlichen Versammlung der General- deputation zur Decharge unterzubreiten ;

2) der versammelten Generaldeputation cinen {chriftlißen Rechen- \chaftsberiht über die abgelaufenen Kalenderjahre, soweit deren Rechnungen noch nit decargirt sind, zu erstatten, die von ihm ge- prüfte und gut befundene Rechnung zu übergeben und den Beschluß der Generaldeputation über diese Rechnungslegung in den für die Bekanntmachungen des Vereins bestimmten Blättern (8. 8) unter Bei- fügung einer Bilanz zu veröffentlichen ;

9) alle Anordnungen zur Ausführung dieses Statuts zu treffen, die Gehilfen der Direktion und Beamten, ihre Gehälter, dis Kautionen der Kassenbeamten, die Miethen der Geschäftslokale zu bestimmen;

4) die Geschäftsinstruktionen für die Beamten des Vereins nah den Entwürfen der Direktion zu prüfen und giltig festzustellen ;

9) über die gegen die Direktion oder andere Beamte des Vereins eingehenden Beschwerden endgiltig zu entscheiden.

6) Ein Grundftück als Geschäftslokal des Vereins anzukaufen resp. wieder zu verkaufen. ;

Der Aufsichtsrath hat das Recht:

einzelne \ciner Befugnisse dur Agenten aus seiner Mitte auf kürzere oder längere Zeit ausüben zu lassen und diese Mandate jederzeit zurück zu zichen (\. §8. 21, 26.).

&. 13. Versammlungen des Aufsichtsraths, ordentliche und außerordentliche. s Der Aufsichtsrath versammelt s\ich in Danzia, so oft der Vor- sißende oder drei seiner Mitglieder over die Direktion es verlangen.

Die Einladungen zur Versammlung erfolgen \{riftlih von den Vorsitenden.

Die Stellvertreter werden in der bei ihrer Wahl ftattgefundenen Reihenfolge {riftli cinberufen.

Der Aufsichtsrath ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Mit- alieder beziehungsweise Stellvertreter derselben und unter diesen der Borsißende, oder im Fall seiner Verhinderung dessen Stellvertreter, anwesend sind.

Protokolle.

In den Sigtungen des Aufsichtsrathes wird ein Protokoll geführt und von sämmtlichen Anwesenden unterzeichnet.

Die Direktion nimmt an den Sitzungen, jedo mit berathender Stimme, dur den ecsten Direktor Tbeil.

8. 14. Generaldeputation.

Die Generaldeputation besteht aus zehn Deputirten des Vereins, welche die Vereinsmitglieder in einer zu Danzig stattfindenden Wahl- versammlung dur die zur Wabl ersGienenen Männer unter Leitung des ersten Direktors oder cines als Stellvertreter desselben vom Auf- sibtsrathe crnannten Vereinsmitgliedes dur Stimmenmehrheit wählen (cfr. S. 18.), Es müssen gewählt werden sechs Deputirte aus den Mitgliedern der Stadt Danzig und vier aus den übrigen Vereins- städten (f. §8. 1.).

Wählbar ift jedes Verein8mitglied, das wenigstens seit einem Jahre dem Vereine angehört und den in S. 11 bestimmten Grundbesitz hat, Mitglieder der Direktion und des Aufsichtsraths resp. Stell- Er solher Mitglieder können nit in die Deputation gewählt werden.

Die Wablen erfolgen nab den unten (S. 18 f.) folgenden Vor- scbriften auf sech8 Jahre. Scheiden Deputirte aus irgend einem Grunde aus, fo erfolgen Ersatzwahlen für die nochb nit abgelaufene Zeit der Wahlperiode durch den Aufsichtsrath.

Eine Vertretung Behufs Ausübung des Wablrecdts ift nur : den Ehefrauen durch ihre Ehemänner, den unter Vormundschaft stehenden | para dur ibre Väter oder Vormünder oder Kuratoren, mehreren Besitzern eines mit Pfandbriefen beliehenen Grundftücks dur einen mittelst ciner s{riftlihen von allen Mitcigenthümern des betreffenden Grundftücks unterscricbenen Vollmact ernannten Stellvertreter und va juristishen Personen dur ihce Vertreter resp. deren Substituten gestattet.

Kein zum Ecscheinen in den Wahlversammlungen Berechtigter hat mehr als Eine Stimme,

Die Einladungen zu den Waßl»ersammlungen erläßt der Kom- missar des Aufsichtêôraths durch einmaliges Junserat in den Blättern des Vereins (S. 8); es steht ibm frei, außerdem ktie Bekanntmachung

des Wahltermins durch Insertion in einem oder mebreren städtischen Lokalblättern zu verbreiten,