e und der pensionirten Beamten insoweit, als lche nicht eine Befreiung von den Beiträgen aus den in den S5. 5 und 23 des Geseßes vom 20. Mai d. J. bezeichneten Umständen nächgewiesen haben. Ueber die aus dem Warte- gelbe resp. aus der Pension einbehaltenen Beiträge ist von der
}se eine Quittung nit zu ertheilen. Ein Formular zu den Fünftigen Quittungen über Wartegelder und Pensionen is unten abgedruckt. Demnach sind in den Quittungen die Wittwen- und Waisengeldbeiträge ersihtlich zu machen. Vor dem nächsten Zahlungstermin wird in unserer Kasse bereitwilligst auch mündlich Auskunft über Ausstellung der Quittungen ertheilt auf Wunsch auch ein Formular unentgeltlih aus- gereiht werden. Hinsichtlih derjenigen Beamten resp. pensio- nirten Beamten, welche der Königlichen allgemeinen Wittwen- verpflegungsanstalt beigetreten und Willens sind, aus derselben auszuscheiden, bemerken wir mit Bezug auf die Bekanntmachung der General-Direktion vom 9. d. M., daß die bezüglichen An- träge unter Beifügung des Rezeptionsscheines an uns einzu- reichen sind.
Berlin, den 24. Juni 1882. Ô Königliche E und Bau-Kommission. ayser.
Formular zur künftigen Quittung.
L M S buistäbliGß . E Sie | habe ih für (Zeitraum) 1882 und zwar E E 2 baar Und e M... S durch Anrehnung der Witt- wen- und Waisengeldbeiträge von der Königlichen Civil- Mons: und Wartegelderkasse gezahlt erhalten, worüber ih quittire.
Zugleich versichere ih, daß ih zur Zeit resp. für den angegebenen Zeitraum an weiterem Einkommen in Folge einer Anstellung oder Beschästigung im Reichs- oder Staats- dienste oder in einem sonstigen öffentlichen Dienste R beziehe oder bezogen hae.
B O leg Vor- und Zuname:
früher Amtscharakter:
Wohnung: NB. n vorgeschriebenen Bescheinigungen wird nichts ge- ndert.
Auf Anordnung der Herren Minister des Innern und der Finanzen wird Folgendes bekannt gemacht : __ Nach Nr. 12 der von den vorgenannten Herren Ministern getroffenen Bestimmungen vom 5. d. Mts. zur Ausführung des Geseßes vom 20. Mai d. J., betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten, gehören zu den Versorgungsanstalten, deren Mitglieder nah den Bestimmungen im 8. 23 jenes Gese aus der betreffenden Anstalt ausscheiden können, wenn sie auf Grund des obigen Geseßes Wittwen- und Waisengeldbeiträge an die Staatskasse zahlen, auch die folgenden :
1) die Wittwen- und Waisenanstalt jür die Civilbiener der 8 NRangklassen in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen ; Feber: die Civil-Wittwen- und Waisen-Gesellschaft in dem-
n;
3) die Bau-Wittwenkasse zu Cassel.
Mitglieder dieser Anstalten, welhe auf Grund des 8. 23 cit, aus denselben ausscheiden wollen, können die deshalbigen, schriftl ic abzufassenden Anträge jederzeit stellen.
Diese Anträge sind von Mitgliedern der Anstalten unter Z- 1 und 2 an die Adresse der Direktion der Civil-Wittwen- und Waisenanstalt, resp. (zu 2) der Civil-Wittwen- und Waisenkommission hier zu rihten und die deshalbigen Ein- gaben mittelst eines Begleitshreibens
a, von aktiven Beamten an die Provinzialbehörde, welcher diese angehören oder nachgeordnet sind;
b, von Wartegeld-Empfängern und Pensio- nären aller Ressorts an diejenige Provinzial- behörde (Negierung 2c.), welche der die betr. Pensions- aaa legenden Regierungs-Haupt- 2c. Kasse vor- gese ,
einzureihen. Eine Ausnahme findet jedoch bezüglich der nah J. 104 des Nu Ir oggesi hes zum Deutschen Gerichtsver- affsungsgeseze vom 24. April 1878 auf Wartegeld geseßten Subaltern- und Unterbeamten der Justizverwaltung statt, in- dem diese ihre Ausscheidungsanträge an die Vorstandsbeamten des betreffenden Ober-Landesgerichts zu rihten haben.
Von den Mitgliedern der Bau-Wittwenkasse (Z. 3) sind etwaige Ausscheidungsanträge an unsere Abtheilung des Innern zu richten.
_ Wartegeldempfänger und Pensionäre können die ihre Aus- ungsanträge enthaltenden Schriftstücke auch den ihre alige zahlenden Kassen zur Weiterbeförderung übergeben.
enn Ausscheidungsanträge noch vor dem 1. Juli d. J,
bei den vorbezeihneten Behörden eingehen, so werden die ersen Antragsteller schon von jenem Tage ab aus der fraglihen Anstalt ausgeschieden werden und von da ab Beiträge zu leßterer niht mehr zu zahlen haben.
Wenn dagegen Ausscheidungsanträge erst an oder nah dem 1. Juli d. J bei den angegebenen Stellen einlaufen, so werden die betreffenden Antragsteller, insofern sie
a, der unter Z. 1 gedachten Civil-Wittwen- und Waisen- Anstalt oder der unter Z. 3 erwähnten Bau-Wittwenkasse an- pebören, erst von dem nächstfolgenden Monat ah aus
betreffènden Anstalt ausgeschieden werden und von dem- e Zeitpunkte ab Beiträge zu solcher niht mehr zu leisten
b. der unter Z. 2 erwähnten Civil-Witiwen- und Waisen- Gesellschaft angehören, nah Maßgabe der Gesell schafts-Statu- ten erst vom nächstfolgenden Kalender-Vierteljahr ab aus der fraglichen Anstalt ausgeschieden werden und bis Dahin e Beiträge zu solcher noch zu leisten haben.
Se bstverständlic) bleiben den betreffenden Mitgliedern Pgtnrüber auch die Verpflichtungen der resp. Anstalt bis zu F Epuntt ihrer Ausscheidung aus leßterer in Kraft.
Mitglieder der unter Z. 2 genannten Civil-Wittwen-
ast CnD r “g den G Dfczungen, pp E ne
Ä . 23 cit, ganz aus jener An ausscheiden
können, auch befugt, ihre Beiträge zu derselven auf ein ge-
+ ringeres Maß herabzuseten. Bezüglih der deshalbigen An- © träge s die obigen mmungen.
E hrung der an die Kassen der betr, Ver-
sorgungsanfstalten bis Leistungen haben diej 8. 23 cit. aus geringeres Ma
Caffel, den 22.
her gezahlten Beiträge und sonstigen ( enigen Mitglieder, welhe auf Grund des jenen ausscheiden oder ihre Beiträge auf ein ß herabsegen, keinen Anspruch.
uni 1882.
ónigliche Regierung.
von Bcauchit\chc.
Nictamfliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 27. Zuni. Kaiser und König erfreuen Sich, Ems meldet, Kur regelmä Wetters häu Nassau, Pro1
Se. Majestät der wie „W. T. B.“ aus fortdauernd des besten Wohlbefindens, seßen die ßig fort und machen troß des ungünstigen fig, in Begleitung des Prinzen Nicolaus von nenaden im Kurgarten.
ZU dem gestrigen Diner bei Sr. Majestät hatten Ein- ngen erhalten : der Gouverneur von Köln, General-Lieute- nant von Cranach, der Commandeur der 15. Division, Ge- neral: Lieutenant von Einem, der Commandeur der 15. Kaval- lerie-Brigade, General-Major Freiherr von Eller- der Oberst von Mansard.
Abends erschienen Se. Majestät im Theater.
Heute, als am Jahresta der Kaiserin und Kön überstandenen Operation, be in offenem Wagen zum Be
Eberstein und
ge der von Fhrer Majestät igin im vorigen Jahre glücklich gaben Sich Se. Majestät der Kaiser suche der Kaiserin nah Coblenz.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der nprinz empfing gestern Na genwart des türkishen Botschaf Deputation und nahm ein von Drygalski überreihtes Handschre tans entgegen.
Hierauf fand bei heiten dem Kronp Deputation im Muschelsaale des Diner statt.
chmittag um 2 Uhr in Ge- ters die Großherrlih türkische dem General-Adjutanten von iben Sr. Majestät des Sul-
Jhren Kaiserlichen und Königlichen Ho- Kronprinzessin zu Ehren der Neuen Palais ein größeres
rinzen und der
— Der Bundesrath hat 9. Juni d. J. in Betreff der Aufst sihten über die Produktion inländishen Nübenzuckers, d fuhr von ZudLer und die Pro zucker nachstehenden Beschluß gefaßt :
1) Die nah den Vorschrif meinschastlihen Zölle und Ste lih aufzustellenden Uebersichten über
a. die Produktion und Besteuerung des Rübenzucker 3 (Muster 3),
b, die Einfuhr und Ausfu
c. die Produktion von St sind nah den durch
in seiner Sizung vom ellung der Jahresüber- und Besteuerung des ie Einfuhr und Aus- duktion von Stärke-
ten für die Statistik der ge- Deutschen Reichs jähr-
inländischen
hr von Zucker (Muster 6) und ärkezuckter (Muster 7)
) BesCluß des Bundesraths vom 16. De- zember 1880 für die Rübenzuckerfabriken festgeseßten Betriehs- jahren aufzustellen und haben daher die Zeitabshnitte vom 1. August des einen bis zum 31. Jahres zu umfassen.
2) Die unter Ziffer 1 bezeich lih von den Direktivbehörden Kaiserliche statistishe Amt einzusenden. Finanzbehörden sind ein Bedürfniß dazu sichten über die Produktion und Be Rübenzuckers (Muster 3)
Juli des nächstfolgenden
neten Uebersichten sind jähr- bis zum 1. Oktober an das i Die obersten Landes- jedoh ermächtigt, diese Frist, insoweit sich ergeben sollte, in Bezug auf die Ueber- steuerung des inländischen vis zum 1, November zu erweitern.
Die Fristen für die Einsendung derx Uebersichten von den Hauptämtern an die Direktivbehörden werden von lehteren
3) Die vorstehenden Bestimmungen treten für die unter Ziffer 1a, und b. bezeihneten Uebersichten bereits für das Betriebsjahr 1881/82, für die Ueber erst für das Betriebsjahr 1882/
4) Jn den Uebersichten über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker (Muster 6) hat von dem Betriebsjahre 1882/83 ab im Anschluß an die Vorschriften für die Statistik des Waarenverkehrs mit dem Auslande an die Stelle der Unter- scheidung nah den Grenzstreden des Eingangs und Ausga g nah den Ländern der Herkunft und Be-
sichten zu Ziffer 1e. jedo 85 in Wirksamkeit.
die Unterscheidun stimmung zu tret
Jn den gedahten Uebersichten sind von demselben Zeit- punkt ab die Waarenmengen mit Zugrundelegung der Unter- scheidungen nah den Nummer" 470 bis 473 und 456 bis 458 des statistishen Waarenverzeihnisses nahzuweisen.
——- Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüsse dessel- ben für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, der Ausshuß für Justizwesen und der Aus\{huß für Rech- nungswesen hielten heute Sißungen.
— Der Königlich belgische Gesandte am hiesigen Aller- höchsten Hofe, Graf van der Straten Berlin mit kurzem Urlaub verlassen. wesenheit fungirt als interimistisher Ges tions-Rath Léon Maskens.
S. M, Kbt. „Wol f“, Kpt. Strauch,
Sachsen.
Ponthoz, hat Während seiner Ab- häftsträger der Lega-
4 Geschüße, Kommdt. Korv. ist am 30. April cr. in Chefoo eingetroffen.
Dresden, Königin is gestern Abend 8?/ lager zu Pillniß wieder eingetr Württemberg. f. W.) Zum Besuche der Königin
großherzog und die Erbgroßherz hier angekommen und in der
26. Juni.
(Dr. J.) 4 Uhr von Morawetz im Hof-
Stuttgart, 26. Juni. d sind gestern der Erb- in von Mecklenburg-Schwerin öniglihen Villa aLgestiegen ; roßfürst Michael Michailowitsch von Rußland, Höchst- welcher im Königlichen Residenzshlosse Abstei Die hohen Herrschaften sind am Sonnta
Heilbronn, 2B, Juni. 5 Uhr starb hier nach ganz kur Präsident von Leypold aus Unterleibsentzündung.
Sachsen - Weimar - Eisenach.
equartier nahm. g Nachmittag wieder
Gestern Nachmittag gegen zem Krankenlager Re Ludwigsburg in Fo
Weimar, 24. Juni. ge Geburtstag des Großherzogs ist von in Schloß Dornburg
Fon waren gestern Minister der thür ngischen taaten zu einer gemeinschaftlichen Berathung vereinigt. Gegenstand derselben war die Aufnahme eines ¿ ventars der in diesen Staaten vorhandenen v rischen Kunstdenkmäler und Bauwerke dur eine beson- ders dazu zu ernennende Kommission von Sachverständigen. Wie man hört, ist eine völlige Uebereinstimmung erzielt wor- den, so daß die baldige Jnangriffnahme dieser sehr anerken- nenswerthen Maßnahmen, die sehr bedeutende Beiträge zur. deutschen Kultur- und Kunstgeschichte ergeben wird, zu er- warten steht.
Oesterreich-Ungarn. (Prg. Abdbl.) Die Feier der vierhundertjährigen Einführung der Bu ch- druckerkfunst in Wien wurde am Sonnabend und Sonntag in Wien würdigst begangen. Jm Jahre 1482 ist nämlich in Wien die erste Buchdruckerpresse in Thätigkeit gesezt und damit einer Erfindung die Bahn geebnet worden, die ihrer kulturgeschihtlichen Bedeutung nach wohl den ersten Rang unter den Entdeckungen des menshlichen Geistes einnimmt. Die Festlichkeiten begannen vorgestern mit der Eröffnung der historischen Ausstellung von Wiener Druckarbeiten. Jn Anwesenheit des Unterrichts-Ministers Freiherrn Conrad von Eybesfeld, des Fürst:Erzbischofs, des Statthalters und zahlreicher Vertreter der Wissenschaft und Kunst hielt der Ehren-Präsident des Fest- comités, Ministerial-Rath Ritter von Scerzer die Festrede, der die Begrüßung der Theilnehmer dur den Bürgermeister von. Wien voranging und die Eröffnung der Ausstellung selbst durch Hofrath von Eitelberger folgte. Die Ausstellung ist. überaus reichhaltig (der Katalog weist 1059 Nummern aus) und bleibt durch drei Monate für das Publikum offen.
Niederlande. Haag, 26. Juni. (W. T. B.) Jn der Zweiten Kammer theilte der Minister-Präsident van Lynden bezüglich der am 9. Mai entstandenen Ministerkrisis mit, daß der König ihn persönlich beauftragt habe, ein neues Kabinet zu bilden oder das bisherige Kabinet zu rekonstruiren. Er, der Minister, ersuche daher, bis zur Lösung 4 O mit der Erledigung der dringenden Arbeiten fort- zufahren.
Großbritannien und Jrland. London, 23. Juni. (Allg. Corr.) Die Furcht vor fenischen Putschver:- suchen scheint jeyt die Civil- und Militärbehörden in ganz England zu beherrschen. Jn fast sämmtlichen Garnisons3- städten sowie in den Marine-Arsenalen werden die umfassend- sten Vorsichtsmaßregeln zum Schuh der Kasernen, Waffen- und Pulverdepots sowie aller öffentlichen Gebäude getroffen. Die Militärkasernen in London sind unter besonders scharfe Be- wachung gestellt worden. Die Schildwachen sind verdoppelt worden, und ein starkes Detachement ist Tag und Nacht in den Kasernen konsignirt, um nöthigenfalls alle Eingänge sofort zu beseßen. Für die Sicherheit des Pulvermagazins im Hyde- Park sind ebenfalls außergewöhnlihe Vorsihtsmaßregeln er- griffen worden. Jn den Londonec Gefängnissen sind die Polizeiwachen wesentlich verstärkt worden, um jeden Fenier- versuch, die Gebäude in die Luft zu sprengen oder die Ge- fangenen zu befreien, zu verhindern.
Jm Zululande ist Bürgerkrieg ausgebrochen, Ein vom 20, Juni datirtes Telegramm des „Reutershen Bureaus“ aus Durban meldet, daß ein großes Heer unter dem Befehle von Dabuko , Cetewayo's Bruder, gegen die Häuptlinge Usibepu und Oham kämpfte. Letterer sei mit shwerem Verlust aufs Haupt geschlagen worden. Man erwarte, Dabufko werde «Fohn Dunn angrei*en.
— 26. Juni. (W. T. B.) Jn der heutigen Unterhau s- sißung fragte Lawson an: ob die Negierung bestätigen oder de- mentiren fönne, daßin Portsmouth und Ch athammit grofer Beschleunigung Trüppentransport\ciffe fertiggestellt würden, "nd ob siz, wenn leßteres der Fall sei, den Bestim- mungêort für diee Schiffe angeben könne. Der Staatssekrétär des Krieges, Childers, erwiderte: unter gewöhnlichen Ver- höïtnissen würde er eine vorherige Anmeldung dieser An- ¡ragen verlangt haben, unter den jeßigen Umständen glaube er aber, daß die Anfragen solche seien, auf welche die Re- gierung niht antworten dürfe. Jm Verlaufe der Sitzung weigerte sich der Unter-Staatssekretär Dilke, Auskunft über die Verhandlungen und die Dauer der Konferenz zu geben, und fügte hinzu: nihts in dem unterzeihneten Uneigen- nüßigkeits-Protokolle verhindere England, etwaige Vorschläge wegen der Neu:ralisirung des Suezkanals zu machen. Die englishen Konsulatsbehörden in Egypten seien angewiesen worden, sih von der Untersuhungskommission wegen der Vorgänge in Alexandrien, falls solhe von Ragheb Pascha konstituirt werde, fern zu halten. — Der Unter- Staatssekretär der Kolonien, Ashley, entgegnete auf eine Anfrage: cine Vertagung des Besuchs Cetewayo's in Eng- land werde für unnöthig erochtet.
Dem „Reutershen Bureau“ wird aus Simla, von heute, gemeldet, daß die britishe Regierung der Regierung von Jndien Mittheilung bezüglich einer für gewisse Eventualitäten vorgesehenen Truppensendung von Jndien nah Egypten gemacht habe.
_— 27. Juni. (W. T. B.) Die „Times“ sagt in
einem Leitartikel : England sei zwar bereit, die egyptische Frage dem Urtheil Europas anheimzustellen, um eine dauer- haste Regelung derselben zu erzielen; aber auch nur durch eine solche könne England zufriedengestellt werden. Wenn die Konferenz niht zum Ziele führe, seien die Juteressen Eng- lands in Egypten troßdem um jeden Preis sicherzustellen. Diese Znteressen seien mit dem Uebergewicht Arabi Paschas unvereinbar. Die „Times“ hegt das Vertrauen, daß Lord Dufferin dem entsprechend instruirt sein werde, und glaubt, daß, falls die Führung eines raschen Streiches nothwendig o sollte, keine Schwierigkeit vorhanden sei, binnen wenigen gen 20 000 Mann nah Egypten abzusenden.
Frankreih. Paris, 24. Juni, (Fr. @rrÞ Die neuen Unterhandlungen zwishen dem Fina zl Minister Léon Say und dem M ERCCaUNNAL: welthe estern begannen, nahmen in dieser ißung einen für den inister befriedigenden Verlauf. Der Aus\{uß hatte in dm Bubget einen Posten von 31 Millio:en ausfindig gematht, der zur Deckung eines eventuellen Nusfalls in dem Erträgn|sse der Zuckersteuer angeseßt war. Man kam überein, dikse- Summe vielinehr als disponibel in das Budget Fer
ländlicher urüdgezogenheit
Einnahmen einzustellen, wodurch die Voranschläae m
eben so viel reduzirt werden konnten. Dafür Hat:
us\{huß das Prinzip dieser Voranshläge angenommen, Ia Ter Mahgate daß ihnen das Dur&schnittserträgniß der Steuern während der leßten fünf Jahre zu Grunde gelegt werden sollte. Auss{uß und Minister schieden im besten Ein- vernehmen. Dem Unterrichts-Minister Jules Ferry wurde in dieser Sizungein Nachtragscredit von 18 Millionen bewilligt, wovon 3 Millionen auf die Gründung neuer Schulen, 4 Millionen auf den Unterhalt der bisher von den Gemeinden bezahlten Kleinkinder-Bewahranftalten und Abend- vorlesungen, 2 Millionen auf neue Mädchenschulen in kleinen Gemeinden und der Rest auf die ebenfalls vom Staate den den Gemeinden gen ene Aufbesserung der Gehälter der tfallen sollen. h j a 1A Vi (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Deputirtenkammer richtete Lockroy die An- frage an die Regierung, ob es rihtig sei, daß die englishe Flotte Cypern verlassen habe, um nah Egypten zu gehen, ob sie Truppen landen wolle und ob Frankreich aufgefordert worden sei, bei der Landung ge- meinschastlich mit Eagland zu operiren. Lockroy wünschte ferner den Grund der Rückkehr des General - Konsuls Sienkiewicz zu wissen. Der Minister - Präsident de Freycinet erwiderte: Sienkiewicz komme in dienstlichen Angelegenheiten nah Frankreich. Was die übrigen Fragen angehe, so wolle er darauf nicht antworten, gleichviel ob sie sich auf Thatsachen oder nur auf Vermuthungen bezögen. Man solle aber aus seinem Stillshweigen keine Folgerung ziehen. | E ürkei. Konstantinopel, 26. Juni. (W. D. B. Jn s gestrigen A der Konferenz wurde, wie weiter gemeldet wird, Seitens der Vertreter der Mächte ein Uneigen- nügzigk-itsprotofoll A Wie es heißt, soll morgen ieder ei i attfinden. : e u R, T. B.) Ein neuerliches telegraphishes Rundschreiben ver Pforte an ihre Vertreter im Aus- lande weist auf das dem Khedive von Ragheb Pascha unterbreitete Programm hin und deduzirt daraus die Nuß- losigkeit der Konferenz.
laud und Polen. St. Petersburg, 27. Juni. (W. L. B.) Die erwartete Ernennung des Fürsten Loba- noff zum Botschafter in Wien sowie die des Baron von Mohrenheim zum Botschafter in London und des Baron von Nelido ff zum außerordentlichen Gesandten in Konstantinopel ist nunmehr erfolgt. / : Das „Journal de St. Pétersbourg“ demen- tirt die Meldungen des Wiener Correspondenten des Standard“, wonach ein geheimer russisch - persischer Kertrag bestände, welher den russischen Handel mit Persien zum Schaden des englischen dur Herstellung von Eisenbahnlinien zu begünstigen bestimmt wäre, und fügt hinzu, man könne sich_eincs Lächelns über solche Naivetät kaum erwehren. Die Konkurrenz auf dem Gebiete des Handels und die Herstellung von Eisenbahnen seien doch Dinge, die sih vor aller Augen vollzögen. Es habe nur von der russischen Regierung, ja nur von einein russischen Kapitalisten abgehangen, sih in den Besiß der dem englischen Unterthan Baron Reuter im Jahre 1872 verliehenen Konzes- sion zu seßen, welche niht ohne Ursache ein todter Buchstabe geblieben sei.
Afrika. Egypten. Alexazdrien, 26. Juni. (W.T.B.) Die Nachricht, ak der französische General-Konsul Sienkiewicz aus Gesundheitsrücksihten seinen Abschied nachgesucht habe, scheint sich zu bestätigen. — Die Gerüchte, es seien Torpedos vorbereitet worden, um die Passaße durch den Suezkanal abzuschneiden, werden als völlig unbegründet
bezeichnet.
Zeitungsstimmen,
Der Ausfsay der „Politishen Wochenschrift“: Handels - Minister und Handelskammer“ (f. d. gestr. Nr.) wendet sih am Schlusse der Prüfung des ministeriellen Ec- 5 zu: tr E i lassen f erte Anordnung bezieht \sich auf die viertel jährlihe Ein- sendung der Berathungéprotokolle; hinsihilich der Geseizmäßigkeit genügt es, mit dem Reskripte, einfah auf §. 1 des Geseßes zu ver- weisen, wonach die Handelskammern die Bestimmung haben, „die Be- hörden durch thatsächliche Mittheilungen zu unterstüßen“. Die Anord- nung ist hiernab, wenngleih in dem Geseße selbft von einer Einsen- dung von Protokollen ausdrücklich Nichts gesagt ist, nur eine Aus- führungêbestimmung zu dem §. 1 des Geseyes. Es läßt si rectlid fo wenig dagegen einwenden, wie gegen Punkt 2: der Minister weist die Regierungen an, die Handelskammern zu veranlassen, die Oeffent- lihkeit ihrer Sißungen zu beschließen. §. 27 des Gesetzes sagt: Die Handelskammern können die Oeffentlichkeit ihrer Sißungen be- \chicßen. Damit würde cinem Zwange zur Oeffentlichkeit der rechtlihe Boden fehlen, Von der Androhung eines solchen ift aber auch in dem Reskripte nit vas Mindeste gesagt: in korrektester Weise hat der Vertreter der Staatsregierung im Abgeordnetenhause bestätigt, daß das Reskript in dieser Beziehung nur cinen Wuns, eine Aufforderung des Ministers enthalte. Punkt 3 des Reskripts (Einsendung der Be- rite bis Ende Juni) ist n alt cine ) Erinnerung der Handels- ihre gesctlide Pfli S. 32). i T Mes cigentlide Kempf im Abgeordnetenhause, in der Presse und in den Kundgebungen ber Handelskammern selbst ist denn auch nicht um diese harmlosen Anordnungen, sondern um die Einsendung der Fahresberihte zum Zwecke der Berichtigung und die Auflösungs- iß entbrannt. N
Desugniß a sei hinsichtlich der ersteren zunächst der Thatbestand tan vergegenwärtigt : die Handelskammern sind geseßlich zu zwei Berichten verpflichtet; sie müssen am Slusse jedes Jahres den Handel- und Gewerbetreibenden ihres Bezirks in einer besonderen Uebersicht von ihrer Wirksamkeit und von der Lage und dem Gange des Handels und der Gewerbe Kenntniß geben (§. 27 d. Ges.); sie müssen ferner alljährlich bis spätestens Ende Juni einen analogen Bericht an den Handels- Minister erstatten (§. 32 d. Ges.). Es hat sich nun allmählih die Praxis cingebürgert, daß nur ein Bericht überhaupt verfaßt, und dieser gleichzeitig mit seiner Uebersendung an den Minister der Oeffentlichkeit übergeben wird. In diese Praxis will der Minister nicht eingreifen, er verlangt aber, daß mit der Veröffentlichung des Berichtes vier Wochen na der Ab ing desselben an ihn gewartet werde, damit etwaige thatsählide Berichtigungen ausgenommen, und [eichzeitig mit dem Berichte veröffentlicht werden können, Verstreicht die Frist, ohne daß Erinnerungen eingehen, so kann die Veröffentlichung ohne Weiteres erfolgen, Um was handelt es sich bei diesen Berich- tigungen, die man im Eifer des Kampfes eine Wiedereinführung der Gensur genannt hat? Zur Censur gehört doch wohl vor Allem tr we E ge oder Veränderung beanstandeter Stellen! Die Berichte sollen aber in ihrer völligen Integrität ohne irgend welche Piuwea- lassungen véröffentliht werden, die Regierung will sich nur die Mög- lihkeit reserviren, durch Zusäße oder Nachträge thatsäclihe Jrr- thämer ofort aufzuklären, so dah jeder Leser in den Stand geseht wird, ih ein selbständiges Urtheil über den Bericht und seine Be-
rihtigung zu bilden. Daß es \sich um cine Kritik von Ansichten nit bandeln solle, ist von dem Vertreter der Staatsregierung im Abgeordnetenhause ausdrücklich hervorgehoben worden. Wie liegt die Sache rechtlich? Das Gesetz enthält über den Modus der Veröffent- lihung nits; es ist keine E mmuRg da, die mit der Anordnung irgendwie in Widerspruch stände; diese f 1 Spezialisirung der Bestimmungen über die Berichterstattung und die Veröffentlichung der Berichte. Macht sich das Bedürfniß einer solchen
charafkterisirt sich als cine
geltend, so greift einfah das Recht des Ministers Plaß, in Ausfüh- rung des Gesetzes und innerhalb der Grenzen desselben der nahgeord- neten Amtsstelle Anweisungen zu ertheilen. Mit dem Wortlaute des Geseßes \teht die Anordnung also gewiß nit im Widerspruch: aber auch, daß sie dem Geiste dessclben widerstrebe, wird si bei ruhiger Betrachtung billigerweise niht behaupten lassen. Die Berichte der Handelskammern an den Minifter haben den Charakter amtlicher Gut- achten, und genießen in den Augen des Publikums ter besonderen Autorität und Glaubwürdigkeit, die solhen zukommen. Wenn nun, wte das geschehen ist, — und gerade solhe Fälle find hauptsächlich Anlaß der Verfügung geworden — in amtlichen Gutachten unrichtige, ein ungünstiges Urtheil erweckende thatsächliche Angaben Über die Thätigkeit fiskalisGer Verwaltungsbehörden gemact, veröffentlicht und damit von der Stelle, an die sie sih wenden, sanktionirt werden, fo ist das für die Regierung nit mehr und nicht weniger als ein Schlag ins eigene Gesicht, zu dem sie sich die Hand von einem Dritten führen läßt — und das in aller Oeffentlichkeit . - E
3) Wir kommen nun zu der Frage der „Auflösungsbefugniß“. Für ihre Beantwortung sind, unter Zugrundelegung der voran- geschickten Rechtsausführungen, folgende Erwägungen maßgebend: der Staat kann, kraft seiner Souveräânetät, wie alle übrigen in seinem Machtberciche befindlichen rechtlichen Gebilde, so auch die Handels- kammern — eine, einige oder alle — beseitigen, aufheben. Dies ift selbstverständlih, und zwar bei jeder denkbaren Auffassung von der rechtlichen Natur der Handelskammern in gleichem Maße. Die Frage, um die es sich handelt, ist nur die: bedarf es zu dieser Auf- hebung eincs Gesetzes, also einer Mitwirkung der geseßgebenden Faktoren, oder kann sie durch einseitigen Akt der Krone, bez. ihrer Delegatare, in diesem Falle also des Handels- Ministers, erfolgen? Hierfür kommt es auf die Rechtsnatur der Han- delskammern an. Diese sind nah den obigen Grörterungen Staats- behörden. Die zu beantwortende Frage lautet also: kann die Krone dur einseitige Verfügung Staatsbehörden aufheben? Die Auf- hebungsbefugniß von Behörden ist ein Theil der Organisationsgewalt ; die Organisationsgewalt ist aber ihrerseits ein Stü der vollziehen- den Gewalt, die nach Art. 45 der preußischen Verfassung dem Könige allein zusteht. Es hat daker in Bas von jeher die Rechtsanshauung gegolten, daf: die rganisationsgewalt in ihrer Eigenschaft als Ausfluß der vollziehenden Gewalt eine auss{hließlihe Prärogative der Krone _bilde, eine Präro- gative freilich, die gewissen rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist. Beruhen die Handelskammern, und zwar die einzelnen, indivi- duellen Handelskammern, um deren Aufhebung es si ja nur handelt, «uf Geseß, so, daß ihre Existenz auch nur durch Geseß vernichtet werden könnte ? ; |
Eine unbefangene Prüfung der positiven Bestimmungen des Ge- seßes vom 24. Februar 1870 führt zur Verneinung dieser Frage:
1) Die Handelskammern werden durch den Handels-Minister er- richtet (8. 2 d. Ges.). In dem Gesetze heißt es wörtlich zwar nur, daß es zu ihrer Errichtung seiner Genchmigung bedürfe. Indessen ist diese Genehmigung rechtlich der allein relevante Schöpfungsakt der Handelskammern — was vorhergeht, die Verhandlungen unter den Interessenten, die Anträge an den Minister sind rechtlich bedeutungslos. An irgend eine Rechtskontrole ift diese Genehmigung nicht gebunden. Der Minister kann dur ihre Versagung gegen den Geist des Ge- seßes handeln, er kann sih dadurch politis verantwortlich macen — rechtlich betrachtet, unterliegt die Genehmigung seinem freien Bes A i ohne daß es gegen dessen Ausübung irgend eine Rechtshülfe
äbe. s 2) Der Mirister bestimmt den Sitz der Handelskammern (§. 2).
3) Er bestimmt die Zahl ihrer Mitglieder (ebenda).
4) Er trifft die erforderlichen Anordnungen zur Eintheilung der Wahlbezirke (8. 10). j f ;
Kurz, er, und niht das Gescß schaft und organisirt die Han- delskammern. : i:
Hieraus folgt unter Hinzunahme der obiçen Grörterungen un- mittelbar, daß der Handels-Minister allein, ohne daß es einer Mit- wirkung der gescgebenden Faktoren bedürfte, zur Aufhebung von Handelskammern befugt ift E N
Die Aufgabe der Untersuchung de: politis interessirenden Han- delskammerfrage als einer öffentlichen Rechtsfrc-ge in den selbst- gezogenen Grenzen ist hiermit im Wesentlichen erledigt. Es hat sich gezeigt, daß der Versuch, die streitig gewordenen Punkte des Handels- kammerrechts auf Grund der landesrechilichen Vorschriften zu prüfen, überall zu Gunsten der von dem Handels-Minister vertretenen Rechtsauffassung ausfällt.
Land- und Forstwirthschaft.
In der Gemeinde La ng-Enzersdorf, Bezirk Korneuburg, im Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns wurde, wie die eWr. Ztg.“ mittheilt, in fünf neben einander liegenden Weingärten' das Borhandensein der Reblaus (Phylloxera vastatrix) konstatirt. In Folge dessen ist in Ecmäßheit des Geseßes vom 3. April 1875 die Ausfuhr von Reben, dann von Pflanzen, Pflanzentheilen und anderen Gegenständen, die als Träger des Jnsekts bekannt sind, aus dem ganzen Gebietzumfange der Gemeinde Lang-Erzersdorf ver- boten worden.
Gewerbe und Handel.
ach amtliden Nachrichten aus Athen ift die generelle ze h n- d Fete Erhöhung der Zollabgaben in Griechenland, welche provisorisch bereits eingeführt war, nach Zustimmung der ge- seßgebenden Faktoren nunmehr definitiv in Kraft getreten Nach einer Bekanntmachung des Kaiserlichen Senats für Finnland vom 14. Juni d. J. ist auf Grund einer Kaiserlihen Verordnung vom nämlicen Tage vom 20. Juni d. J. ab bis zum 31. Dezember 1885 für den in Sn ans engestorien Taba dck eine sog. Be- willningsafgift zu erheben und zwar für g9afgtl unbearbeiteten Tabac: 1) von Rußland: ; a, u Blättern mit oder ohne Stengel, L S h, Stengel, pro Liespfun Ee E L 00, 2) von anderen Ländern: E a, in Blättern mit oder ohne Stengel, io LAepsud . Finn. M 8, 50. b, Skengel, pro Lied, A 4. 50. Anmerkung. Gr Tabaks8abfälle wird dieselbe „Bewillnings- afgift" bezahlt wie für Tabacksblätter ; fabrizirten Tabat, sowohl von Rußland wie von anderen Ländern : E a, Rauchtaback, geschnittener oder stiponzemer Taback, fowie in Ringen oder Karotten, pro Skalpund Finn. S 1,00, : b, gemahlener Taback oder Schnupftabackx pro Skalpund Finn. 1,20
e. Cigarren, sowie n an cingewickelter geschnittener Tabak o Skalpund Finn. M 2,00, \ d. rund 6 oder en Fapiex eingewickelter geschbnittener Taback, pro Skalpund Finn. M 2,00. d, na (Brissing), pro Skalpund Finn. K 0,15. Diese Bewillningsafgift, mit deren Erhebung die Zollämter beauftragt sind, ift ein fester Zuschlag zu denjenigen Zöllen, welche nach Maßgabe des ZoUtarifs auf Taback erhoben werden. Dur eine weitere Kaiserliche Verordnung vom gleicben
Tage ist das Oekonomie-Departement des Kaiserlihen Senats für
Finnland ermäctigt worden, bis zum 1. Juli 1884 die außer der „Bewillningsafgift“ für unbearbeiteten, wie fabricirten Taback nah dem bisherigen Tarife zu erhebenden Einfuhrzölle selbständig je nach Bedürfniß herabzusetzen. S 7 L In Folge dessen hat der Kaiserlihe Senat verordnet, daß vom 20. Juni d. J. ab bis auf Weiteres: für Rauchtaback, geschnittenen oder gesponnenen, rotten geip Skfalpund Finn. X 1,00, für gemahlenen Tabak oder Schnupftabak Finn. A 1,00, für Cigarren und in Blättern ein- gewickelten geschnitt-nen Tabak, sowie für Papyrosse und in Papier eingewickelten geschnittenen Taback pro Skalpund Finn. A4 1,50, für Tabackstengel, die von Rußland i C | Finn. M. 0,80, sowie für Tabackstengel, die von anderen Ländern ein- geführt werden, pro Liespund Finn. 4 2,40 als Einfuhrzoll zu erheben ift. ; — Mit dem 1. Juni d. J. sind in Spanien neue Bestim- mungen E Me Ursprungszeugnisse für die Einfuhr dorthin in Kraft getreten. Mad Éntlicben Mittheilungen sollen indeß die vor dem 1. Juri d. I. im Auslande ausgefertigten Ursprungszeugnisse auch nach diesem Termine als gültig betrachtet werden, sofern sie den früher in dieser Beziehung geltenden Vorschriften entsprechen. S — Nach Mittheilungen aus Jtalien sollen von italienischen Behörden demnächst folgende Lieferungen im Submissions- ergeben werden : | N 12, Juli d. J., Nachmittags 2 Uhr, von der Artillerie- Direktion der Waffenfabrik in Terni 33000 Gewehrschäfte, Modell 1870, im Werthe von 108 909 Lire und 35 000 Stahlstangen zu Gewehrläufen im Werthe von 77 000 Lire und E 2) am 12. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, von der Artillerie- Direktion der Waffenfabrik in Turin mehrere Posten Eisen- stücke zu Bodenstücken von Kanonen, Aufsaßsockeln, Säbelkörben, Kolbenkappen und Pfropfen, sowie ein Posten Gußstahl zu Aufsaß- stüßen im Gesammtwerthe von 30 140 Lire. : Die näheren Bedingungen sind an Ort und Stelle einzusehen. (W. T. B.) In der am Sonnabend abs Australische
für Tabadck
eingeführt werden, pro Liespund
London, 26. Juni, ( gehaltenen Wollauktion war Kapwolle unverändert. Wollen fester.
Verkehrs-Anstalten.
(W. T. B.) Der Dampfer des
New-York, 26. Juni. B S Norddeutschen Lloyd „Neckar“ ift hier eingetroffen.
VBerlín, 27. Juni 1882.
Ecnteaussichten und Preise der landwirthschaft- lihen Produkte im Auslande.
I. Amerika.
Nach einem sehr milden Winter und einer ungewöhnlichen Wärme im Februar folgte im März in den mittleren Staaten der Vereinigten Staaten Nordamerikas längere Zeit kühles Wetter mit vielen Niederschlägen. 2 plößlich Sommertemperatur ein, welhe ungefähr 10 Tage an- hielt um hierauf einer kalten, durch häufige Nachtfröste sich charafterisirenden Witterung Plaß zu machen. \ Umschlag is stellenweise dem Obste einiger Schaden zugefügt worden, während Getreide im Allgemeinen einen hohen Ertrag verspricht, wenn niht noch durch unvorhergesehene Ereignisse, wie Jnsektenfraß, Dürre, Hagel 2. Schaden entstehen wird. Nur in Jndiania, Ohio und New-York wird die Winterweizen- ernte erheblich hinter einem Durchschnittsertrage zurübleiben, während die übrigen Staaten voraussichtlich einen höheren Ertrag geben werden; der Stand des Zuckerrohres 1} ein ganz vorzüglicher und Baumwolle, Reis und Taback versprechen mindestens einen Durchschnittsertrag. Ó
Bemerkenswerth ist, daß, während in früheren Fahren in den fsüdlicheren Staaten der Anbau der Baumwolle den Weizenbau fast vollständig verdrängt hatte, daselbst in diesem Fahre ein Rückschlag zu Gunsten des Weizenbaues beobachtet Dieses hat seinen Grund darin, daß die Erträgnisse der Baummwollenernte sih als zu unsicher erwiesen haben, weshalb man es jeßt wieder vortheilhafter findet, wenigstens den cigenen Bedarf an Weizen zu bauen. Baumwollenstaaten 800 000 Acres, dagegen hat im Westen eine Abnahme von ca. 300 000 Acres stattgefunden. Vereinigten Staaten 24 346 000 Acres (ca. 38 466 700 preuß. Morgen) mit Weizen bebaut. | i i Texas, Alabama und Georgia begann die Weizenernte bereits im April und wurde {hon Ende April in St. Louis und Cincinnati neuer Weizen an Markt gebracht. :
Der Preis des Weizens war in St. Louis: 1,32 Doll. pr. Bush. à 60 Pfd. 1'997
Anfang April trat dann
Durch diesen
Die Zunahme des
Weizenareals
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Im März == 1,20-
Anf. Mai _— Ï In Chicago kostete:
= 9,30-10,18 & pr. Ctr. = 10,5
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L Weile n! Im März =1,32-1,35} Doll. pr. Bush. à 60 Pfd.=10,18-10,416 pr.Ctr. . =10,39-10,46 , e bezahlt:
April =1,35-1,36 S Md
Bei Kauf auf zukünftige Lieferung wurìî Im März, Lieferung
Mai 1,27 —1,314 Doll. pr. Bush. à 60 Pfd. = 9,79—10,11 & pr. Ctr.
Juni 1,251§— 1,295 ,„
Juli 1,255—1,264
Aug. 1,12 —1,12}
= 9,70— 9,99 = 9,68— 9,75 , á As = 8,74— 8,79 j Im April, Lief Mai 1,297—1,377 Doll. pr. Bush. à 60 Pfd. = 9,99 —10,13 & pr. Ctr. Juni 1,29}—1, Juli 1,253 — 1,29 Aug. 1,133—1,164
= 9,98— 10,21 =9,70— 9,93 , @ La =8,86— 904 , Il. Rogg : E = 0,61-0,62 Doll. pr. Bush. à 56 Pfd.=5.01—5,13 Á& vr. Ctr. = 0,76-0,77 =6,39—6,48 , Bei Kauf auf zukünftige Lieferung Im März, Lieferung 4 Doll. pr. Bush. à 56 Pfd.
ai 0,66i—0,67î : zuni 0,668—(),67 uli 0,674k—0,67}3
Mai 0,762—0,78 Juni 0,74 Juli 0,75 Aug. 074 Sept.0,732—0,75 Oft. 0,72 —0,74
ril 0,617—(),62 as Áá pr, Ctr.
Im April, Lieferung Doll, pr. Bush. à 56 Pfd. = 6,45—6,59 ( pr. Ctr.
U = 6,95—6,40 = 6,33—6,40 , = 6,2 6—6,36 = 6,18—6,31 = 6,03—6,21
II, Afri Jn Algier war die Witterung in Getreideernte fast ununterbrochen um diese Jahreszeit besonders gefür : tion sehr nachtheilige Siroccowind nicht ganz ausgeblieben ist und östere Nebel in einzelnen Gegenden den Rost des Ge- treides begünsti Schäden durch schläge bedeutend abge Stand der Saaten ein üppiger.
der leßten Zeit für die Wenn auch der tete, der ganzen Vegeta-
ind doch die dadurch veranlaßten Zeit zu Zeit sich einstellenden Nieder- und ist im Allgemeinen der
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