1882 / 148 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Verrouaghia und Umgegend ein für Algier ungewöhnlich hef- tiges Hagelwetter und zerstörte Korn- und Weinpflanzungen derart, daß- der Schaden auf mehr als eine Million Franken

*berehnet wird.

Die Ernte bega

nn in Mitte Me und lauten die Berichte

über das Ergebniß der bereits beendeten Gersien- und Hafer- ernte durchweg günstig, indem die Frucht {wer und das ein- zelne Korn vollkommen sein soll. Die ersten Zufuhren neuer Gerste und Hafer erwartete man in Algier Mitte Juni. Auf

Lieferung ist wenia verkauft ,

weshalb Preise noh nicht ge-

-

nannt werden können, doch meint man in Algier, daß der Preis sowohl für Gerste als auch für Hafer ca. 14—15 Fr. pro metrischer Ctr. (= 5,60—6,00 Á6 pro Ctr.) betragen

werde.

Der Weizen, der unter den besten Witterungsverhöltnissen

reiste, wird seit einigen Tagen ebenfalls geerntet.

Die Aehren

sind shön ausgewachsen und haben ein jehr mehlreiches Korn.

Größere Quantität nicht auf den Mar

en neuen Weizens werden vor Ende Juli ft fommen und glaubt man, daf rother Weizen (blédar) zu dem Preise von 24—25

rs. pro metri-

scher Ctr. (9,60—10,00 F pro Ctr.) zu kaufen sein wird, während für gelben Weizen (blétendre) noch fein Preis ange-

geben werden kann.

111, Europa. 1) Rußland.

In Westrußland waren die Witterungsverhältnisse der

leßten Zeit nicht sch zu Ende des Mona Wintergetreides nicht stattgefunden hat.

r günstig, so daß eine dem Saatenstande ts März entsprechende Entwickelung des

Aus fast allen Be-

a wird über die Wirkung der während der ganzen ersten prilhälste si einstellenden Nachtfröste, wie über austrodnende

Winde und Mange

l an Regen geklagt.

Troßtdem kann ein

eigentlicher, dem Wintergetreide zugefügter Schaden nicht fonstatirt werden, und wenn auch die Frühjahrsbestellung zu-

rückgeblieben ist, durch

so ist dieses bei der herrschenden Dagegen isst der

Wochen hin- Dürre ein recht günstiger Umstand. Zustand der Felder Südruß-

lands im allgemeinen Besorgniß erregend, da die dort herr- schende außergewöhnliche Dürre eine Mißernte befürchten läßt und die Hoffnung auf eine gute Heuernte den Landwirthen bereits genommen ist. Der Kellenweise gefallene Regen war zu gering und nur Bessarabien und die Umgegend von Rostow a. Don hatten ausgiebigen Regen, so daß dort eine bessere Ernte zu erwarten ist. Die günstigsten Ernteaussichten

in ganz Rußland h

Stand der Saaten gelinden Winters,

at wohl das Königreih Polen, indem der dort ein sehr guter ist und, in Folge des der eine frühere Aussaat von Gerste, Hafer

und Erbsen gestattete, die Vegetation im Vergleich mit anderen - Jahren sehr weit vorgeschritten ist, so daß die gegen Ostern

eintretenden Fröste und Schneefälle, bis auf einze

ne Gegen-

den mit ganz leihtem Boden, keinen Schaden angerichtet

haben.

Die Preise der landwirthschaftlichen Produkte in Rußland

Wren :

April feiner bessarabischer 8,35—10 Pud \{chwer = 1,20—1,60 Rbl. 11,71—15,62 6 pr. Ctr. i April feiner polnisher 9,05—9,20 Pud \{chwer |

Pa == 13,361,026 Ct: -

yr. Pud =

a, Weizen. Odessa.

= 1,35—1,60-/

an PE. wes . L Mai feiner bessärabischer 8,35—10,0 Pud s{chwer = 1,20 1,55 H dns

pr. Pud = Mai fe pr. Pud =

iner polnische

71—15,13 M. pr. Ctr. r 9,05—10,0 Pud s{chwer =- 1,35—1,55 13 36—15,13 A pr. Ctr.

Rostow a./Don,

i pr. Tschetwert D a S 10,25—11,00 Rbl. = 10,04 -19,73 A pr. Ctr.

April pr. Pud April pr. Pud April pr. Pud April pr. Pud

Mai

Mai pr. Tschetwert à April pr. Pud April pr. Pud April pr. Pud

ril pr. Pud polnischer 0,96— 0,99 Rbl, M E B russischer E Ñ C,

ril pr. Pud ai -

Mai pr. Tschetwert N tee

April pr. Pud April pr. Pud April pr. Pud April pr. Pud ril pr. Pud L Mai pr. Tschetwert à 6 Pud

April pr, Pud April pr. Pud April pr. Pud April pr. Pud

April pr. Pud April pr. Pud pril pr. Put

t

Kowno. 1,50—1,60 Rbl. = 14,64—15,62 A pr. Ctr. Milna. 1,60-—1,70 Rbl. = 15,62—16,60 M pr. Cir. Grodno. 1,45—1,55 Rbl. = 14,15—15,12 4 pr. Cir. Warschau, 1,36—1,56 Rbl. = 1346—15,22 #6 pr. Cär. b. Roggen, Odessa.

zet) 2 Nene | 0,85—0,95 Rbl. = 8,29—9,27 & pr. Ctr.

{wer pr. Pud

0/83—0,95 Rbl. = 8,10—9,27 & pr. Ctr. Rostow a./Don.

9 Pud R Rbl. = 8,40—8,67 ü pr. Ctr.

owno. l .= 8,78—9.76 M pr. Ctr. Wilna,

0,90—0,95 Rbl. = 8,78—9,27 pr. Ctr. Grodro. 0,85—-0,95 Rbl. = 8,29—9,27 M pr. Ctr.

Warschau. 9,37—9,65 M pr. Ctr. = 8,97—9,27 , Z ¿L A €.

Odessa. 0,70—0,75 Rbl. 0,71—0,80 , Rostow a./Don.

5,75—6,00 Rbl. = 7,01—7,32 H pr. Ctr. Kowno.

0,80—0,95 Rbl, = 7,80—9,27 & pr. Ctr. Wilna.

= 7,80—8,78 M pr. Ctr.

bt, = 7,31—8,78 4 pr. Ctr.

bl. = 7,80—8,78 M pr. Ctr.

a.

Rbl. = 6,82—7,80 Á pr. Ctr.

ä - am 7,01—7,31 - - Don.

= 5,53 M

bl. = 6,82—7,31 M pr. Ctr.

el. = 7,31—7,80 M pr. Ctr. l, =— 7,60—8,39 M pr. Cir.

n.

8,78—9,27 4 pr. Ctr. 4,86—8,78 A pr. Ctr. 8,29—8,78 G pr. Ctr.

pr. Ctr. bl. = 7,80—8,29 M pr. Ctr.

Warswau. April pr. Pud 0,90—1,00 Rbl. = 8,78—9,76 M. pr. Ctr.

2) Serbien, Bulgarien und Rumänien.

Der in der ersten Hälste des Monats Mai eingetretene ausgiebige Regen hat die gehegten Befürchtungen in Betreff der Ernte in Bulgarien vollständig beseitigt. Ebenso ist auch der Stand der Feldfrüchte in Serbien ein solcher, daß man eine Durchschnittsernte erwarten darf, wenn auch einzelne Kreise wie Semendria, Milanowayß und Kragujewaß nur einen {wachen Saatenstand zeigen. Die Wiesen haben in Serbien fast überall unter der Dürre gelitten, so däß die Futtermittel eine be- deutende Preissteigerung erfahren werden. Besonders haben unter den diesjährigen klimatischen Einflüssen Pflaumen und Nüsse gelitten. Auch in Rumänien wurde der Mangel an nachhaltigen Niederschlägen lebhaft empfunden, da während des vergangenen Winters nur vorüber- gehend im Dezember ein stärkerer Schneefall zu verzeichnen war und Frühjahrsniederschläge vollständig ausblieben. Starke Luftbewegungen im Monat April hatten in Verbin- dung mit der zunehmenden Wärme zur Folge, daß die Erde fußtief austrocknete, wodurh die weitere Entwickelung der Feldfrüchte ernstlich gefährdet wurde. Dagegen waren die- selben andererseits so weit gekräftigt, daß eine Reihe plößlich eingetretener kalter Tage im April ohne Schaden anzurichten vorüberging. Seit dem 29. und 30. April traten endlich nach einer Dürre von fast 4 Monaten stärkere Regengüsse ein, welche jedo, da die Herbstsaaten {hon an vielen Stellen große Lücken zeigen, nur von beschränkter Wirkung sein dürften und die Befürchtungen über den allgemeinen Ausfall der Herbstsaaten nicht beseitigen werden. i

Die Preise sür Getreide pro Kilo ab Galaß stellten ih Mitte und Ende April folgendermaßen :

Weizen, Ghirker a Qualität ; 2 Fres.

5 Banat O 50—öó L 6,88 / V OIONn ' y " Roggen . P R By

10,00 M pr. Ctr. 98 S6 624— 6,88 ,

I I

Gerste 99—25 , = 3,68— 4,20 , Mais 440 = 020 5,60 , 3) Oesterreich-Ungarn.

Jm Allgemeinen haben sich- die Wintersaaten in Dester- rei s{chön und kräftig entwidelt, wenn auch manches Roggen- feld vom Froste beschädigt wurde. Selbst beim Rapse, der naturgemäß stärker vou Froste zu leiden hatte, ist der Scha- den nicht so bedeutend, daß die Aussihten auf eine gute Mittelernte ausgeschlossen wären. Ueberhaupt - lauten die Nachrichten dahin, daß, wenn auch sämmtliche“ Saaten etwas dur den Frost gelitten haben, die Erxnteaussichten darum doch noch recht günstige sind. - Nur in Mähren und Nieder- österrcih haben die Nühbexríssaaten durch FJnsekten, namentlich Erdflöhe und Drahtwlirmer, derart gelitten, daß manche Saaten ganz zu Gründe gegangen sind; auch is der Raupen- schaden an Obfsrbäumen in diesen Ländern der nördlichen Zone nit unbedeutend, wozu noh kommt, daß die lezten Fröste beträbtlihe Schäden angerichtet haben, da das Spâätobst größtentheils eben in der Blüthe stand.

““ Sn Ungarn kann der Stand der Herbstsaaten noch immer als besriedigend bezeichnet werden, und nur der Roggen läßt in Folge Einwirkung des Frostes, besonders in den nörd- lichen Komitaten, zu wünschen übrig. Dagegen haben die Frühjahrssaaten, Gerste und Hafer, fast überall in Folge des troden falten Wetters gelitten, und der Raps ist an vielen Orten theils durch Frost, theils durch Jnsekten stark mit- genommen. Auch die Wiesen und die angebauten Futter- gewächse versprehen nur eine schwache Ernte, während die Weingärten, wenn sie auch etwas dur den Frost gelitten haben, fast überall Aussicht auf eine befriedigende Ernte bieten.

4) Shweden und Norwegen.

Die Frühlingsarbeiten sind beende: und versprechen s0o- wohl Winter- als auch Somnmersaaten eine außergewöhnliche Ecnteausbeute. Man erwartet eine bedeutende Heuernte, doch ist noch Regen nöthig, da der s{neelose Winter von keinem vortheilhasten Einfluß gewesen ist. Für landwirthschaftliche Produkte wurde bezahlt :

a. Wegen, Stockholm. Mai Schwedischer pr. 20 Pfo. shwed. = 1,00 Kr. == 6,60 M pr. Ctr.

Ausländischer D . =1814 , =11,/,29 ¿

Gothenburg.

April Deutscher pr. Ctr. \{wed. = 9,00 Kr.

, Schwedicher s = 8,50 , Ystad.

Mai 123/4 Pfd. holl. pr. 20 Pfd. 1chwed. = Lee Kr. = 10,92 M pr. Ctr.

1 « = 8,93

= 11,91 M pr. Ctr. = 11,26 ,

, 20 " " L C R A. ai Ausländischer pr. . \{chwed. M | D Ls Kr. = 11,90—12,24 M pr. Ctr. , Schwedischer pr. 20 Psd. (wed. N 1,10— 1,20 Kr. = 7,28—7,93 Christiania or. 100 kg = 20,00 —22,00 Kr. = 11,25—12.37 Æ pr. Ctr. Drammen. pr. 100 kg == 18,00 —19,00 Kr. = 10,13—10,69 Æ pr. Ctr. 18,09--29,00 =10,13—11,25 , L aure pr. 100 kg = 20,00 —22,00 Kr. = 11,25—12,37 ä pr. Ctr. rederifkshald. _ 00--22,00 r. = 11,25—12,37 „G pr. Ctr. b NoOagagen Stodckholm. Mai S{wedischer pr. 20 Pfd. shwed. = 1,00 Kr. Russisczer y e 1,11

April

April ai Norweg. »-

April Anf. Juni pr. 100 kg =

6,60 A pr. Ctr.

Gothenburg. M pe: Ctr. März S@{wedisher pr. Ctr. \{wed. 26

Deutscher dw ° 8,58 April 8,45

° Russischer È u ¿ 7,58 Ystad. 8,07

Mai 122/4 Pfd. holl. pr. 20 Pfd. i{chwed. Mo

, 117/8 . - - " , Ausländisch 20 Da med E 1,25—1,30 = 8,27— 8,59 Mai Ausländischer pr. d. \chwed. = 1,25—1,30 = 8,2(—5, »- Uan er » e = (,90—1,05 = 6,61—6,94 Christiania. Mai pr. 100 kg = 15,50—16,50 Kronar = 8,72— 9,28 M pr. Ctr. Drammen.

Avril pr. 100 kg = 15,00—16,00 Kronar = 8,44— 9,00 M pr. Ctr. M p o: p = 14,00—15,00 .= 198— 844 , « « Laurvig. April pr. 100 kg = 16,0018 Fronar = 9,90—12,12 M pr. Cir.

olde. Mai vr. 100 kg = 18,00—18,50 Kronar = 10,12—10,40 A vr. Ct. Frederikshald. Anf. Juni pr. 100 kg = 14,00—15,00 Kronar = 7,88—8,44 i pr. Ctr.

2 p S = 2 1

-

LPRA ASSS

J D

c, Gerste.

Stockholm.

Mai Fweizeilige pr. 20 Pfd. \{wed. = 0,90 Kronar = 5,95 t pr. Ctr. L echszeilige L „_ == 0,85

Ystad. Z ronar ÆÁ pr. Ctr. holl. pr. 20 Pfd. schwed. = 1,15 = 760 [4 = 1,00 = 6,61

« =562 » »

Mai Zweizeilige 119 Pfd. 2 Sechszeilige 104/5 : : ; Z 100/1

Fd y

Iönköping. : Kronar Mai ausländischer pr. 20 Pfd. shwedis{ 1,10—1,20 AMIAN E » 0e Ï 0,80—0,90 Christiania.

Mai zweizeilige pr. 100 kg 13,50—14,00 Kron.

sech8zeilige e o 11,00 —13,00 Drammen.

April pr. 100 kg 13,00—14,00 Kron.

ai Ly 13,00—13,50 Laurvig.

April pr. 100 E E Kron. =

olde. Mai pr. 100 kg 18,50—19,00 Kron. = Frederikshald. Anf. Juni pr. 100 kg 12,00—13,00 Kron. = d, Hafer. Stockholm. ; i: Kronar px, Cir. Mai pr. 20 Pfd. {w. = 0,87}= 5,7T8- Gothenburg.

März gedörrter pr. Ctr. s{wed. = 4,70 6,22°

¿Una , 5 4,60 6,08

April gedörrter O s S 7,41

e ungedörrter , L 4,60 = 6,08: Vstadt.

Mai pr. 20 Pfd. \{chw. = 1,04 6,89" N Fönköping.

Mai inländischer pr. 20 Pfd. \{chw. = 0,75— 0,80 = 4,96— 5,29 Í Christiania,

Mai pr. 100 kg = 9,00—11,00 = 5%5,06— 6,19 | Drammen.

April pr. 100 kg = 11,00—12,00 = 6,19-- 6,75

Mai n = 1050—12,00 = 5,90— 6,75- ; Laurvig.

April pr. A = 11,00—12,00 = 6,19— 6,75-

olde. Mai pr. 100 kg = 14,00—15,00 = 7,87— 8,44- Frederikshald. pr. 100 kg == 9,00—10,00 = 5,06-— 5,63- e Erbsen. Stockholm. __ 23 Kronax = 10,60 A pr. Ctr. Christiania. ; Kronar 4. pr. Ctr. Mai pr. 100 kg = 23,75—24,25 = 13,35—13,66" S Dratamen. April Victoria pr. 100 kg. == 28,00—30,00 = 15,75—16,87 Kleine Ostsee L - 18,00-——19,00 = 10,12—10,68 Mai Victoria R 28,00—29,00 = 15,75—16,31 Kleine Ostsee e = 17,50—19,00 = 9,84—10,68- Frederikshald. Anf. Juni pr. 100 kg = 20,00—22,00 = 11,24—13,2L

7,87— 9,1F 10,84—11,17 6,55— 7,21

U

Anf. Juni

Mai pr. Tonne

Die vez-einigten Berliner Kreis\ynoden genehmigten gestern sämmtliche, auf den Etat bezüglichen Anträge des geschäfts- [LIrenN Avét\{usses sowie den Etat felbst, der mit 349 119 M. 14 S alancirt.

In der heutigen zweiten Sißzung berichtete Prediger Rhode über den Antrag der Ä frei Berlin 11. in Sachen des amtlichen Kirchenzettels, Det AntraFsener Kreis\ynode lautete: „In Erwägung, 1) daß es unan- gemessen ist, daß der im Auftrage des K. Konsistoriums heraus- gegebene, für die gesammte evangelische Bewohnerschaft Berlins bestimmte Berliner amtliche Kirchenzettel im alleinigen Verlage eines Parteidestrebungen dienenden Vereins (des evangelischen Vereins für firchlide Zwecke) als Bestandtheil des von diesem Vecein herausgegebenen Parteiblattes (des Evangelisch- firhlihen Anzeigers) erscheint; 2) daß die Berliner Küster-Wittwen- und Waisenkasse, zu deren Besten die Herausgabe des qu. Kirchen- zettels erfolgen soll und die zu fördern den Berliner Synoden gewiß obliegt, durch diese Einrichtung wesentlich geschädigt wird, da der größere Theil des Gewinnes aus dem Unternehmen dem gedachten, Parteèvestrebungen dienenden Vereine zufälltz; werden die vereinig- ten vier Berliner Kreissynoden gebeten Vorkehrungen zu treffen, durch welche die angedeuteten Mißstände beseitigt werden.“ Der Referent beantragte: „Die vereinigten Kreissynoden wollen beschließen: 1) Wir halten es nit für angemessen, daß der am t- liche Kircenzettel als Beiblatt des bestimmten kir{chlichen Partei- interesse1 dienenden „Evangelisc-kirhlihen Anzeigers für Berlin“ er- \{heint; 2) wir wünscen deshalb, daß der zwischen der Küsterwittwen- fasse und dem Xvangelischen Vereine geschlossene Vertrag vom 20. De- zember 1875, roonach das Verlagsrecht an dem amtlichen Kirchenzettel auf die Dauer von 10 Jahren dem Evangeliscben Vereine übertragen worden ist, baldthunlihst und womöglich noch vor dem Endtermine des Vertrages, dem 31. Res 1885, gelöst werde; 3) wir beauf- tragen unseren Voecstand, die zur Lösung des Vertrages erforderlichen Verhandlungen zu führen und einer künftigen Versammlung dec vereinigten Kreissynoden Vorschläge zu machen, wie der Kirchenzettel die thunlicbste Verbreitung finden und dafür gesorgt werden könne,. daß der Küsterwittwenkasse die aus der Herausgabe des amtlichen Kirchenzettels zugeflossenen Einnahmen mindestens in der bisherigen Höhe erhalten resp. erseßt werden.“

Nach längerer Tittalon wurde zur Abstimmung gescbritten. Dieselbe ergab unter Ablehnung aller anderen nträge die Annahme der Anträge des Referenten.

Für das reisende Publikum dürfte es von Interesse sein zu er- fahren, daß wegen des kurzen N des Mittagsschnell- zuges Berlin-Frankfurt a./M. auf der Station Kreiensen von dem Hoflieferanten Maigatter daselbst die bequeme Einrichtung

etroffen ist, den Reisenden, welche zu sveisen wünschen, die verlangten iners auf Tabletten in die Coupés zu reichen, wo die Speisen

während der Fahrt von Kreiensen nah Göttingen eingenommen wer- den können.

Riga, 26. Juni. (W. T. B.) Das im Theater autge» brohene Feuer blieb auf das Theatergebäude selbst beschränkt ; das Fanere deyelben ist fast vollständig ausgebrannt, Ein Verlust an

ensbenleben ist nicht zu beklagen, die Entst an- des noch unbekannt. y 9 e Entstehungsursache des Dr

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner Sechs Beilagen (eins{ließ;lich Börsen-Beilage).

Berlin:

9.4: A; P R E E P E REY Fs Ep T ? E E

ald

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 148,

i ———

Königreich Preufßen.

Allerhöchster Erla ß.

Auf Jhren Bericht vom 15. d. M. will Jch hierdurchch das am 8. Juni 1881 und 28. Februar 1882 notariell voll- zogene revidirte Statut des Danziger Hypothekenvereins mit dem laut Vollmacht vom 8. Juni 1881 vom Aufsichtsrathe und der Direktion genehmigten Abänderungen vom 20. Juli 1881 landesherrlih genehmigen und gleichzeitig das dem Verein Behufs Ausgabe von Pfandbriefen unter dem 21. Dezember 1868 ertheilte Privilegium für die nah den Bestimmungen des revidirten Statuts mit Coupons auszugebenden zu ver- zinsenden und einzulösenden Pfandbriefe bestätigen. Dieser Mein Erlaß und das beiliegende Statut sind nach gesetzlicher Vorschrift zu veröffentlichen.

- Wiesbaden, den 28. April 1882. Wilhelm. von Puttkamer. Bitter. Luctus. Friedberg. -—GRCAMEID

An die Minister des Jnnern, der Finanzen, für Land- wirthschaft, Domänen und Forsten und der Justiz.

Revidirtes Statut

des Danziger Hypotheken- Vereins. I. Allgemeine Bestimmungen.

8. 1. Namen, Zweck und Domizil und Rechte des Vereins. Der unter dem Namen: Danziger Hypotheken-Verein

auf Grund des Allerhöchst genehmigten Statuts vom 21. Dezember 1868 (Geseß - Samndlung sür 1869 Seite 37) zusammengetretene Nerein wird auf unbestimmte Zeit fortgeseßt, um die Bedürfnisse des Realkredits der Besißer {tädtischer Grundstüke in den Städten Danzig, Marienwerder, Elbing, Graudenz, Culm, Thorn, Dirschau, Marienburg und deren Vorstädten möglichst zu befriedigen.

Das Domizil des Vereins ist die Stadt Danzig. Der Verein

hat die Rechte einer juristischen Person und das Recht: F Behufs Beschaffung der zur Beleihung von Grundstücken feiner Mitglieder erforderlihen Geldmittel verzinslihe Schuldverschrei- bungen, die auf den Inhaber lauten, nah dem beiliegenden Formulare A. bezügli A. I. unter der Benennung:

Pfandbriefe des Danziger Hypotheken - Vereins auszufertigen.

Der Verein steht unter Aufsicht der Staatsregierungz dieselbe Fann zur Wahrnehznung ihres Aufsichtsrehts für keständig oder für einzelne Fälle cinen Kommissar bestellen.

Dieser Kommissar kann allen Sitzungen der Direktion, des Auf- fchtsrathes resp. der Generaldeputation beiwohnen, solche Sißungen berufen und jeder Zeit in den Geschäftslokalen des Vereins von den Büchern, Rechnungen, sonstigen Sfripturen, Dokumenten und Kassen- beständen Einsicht nehmen.

_ Mittel zum Zwecke. Der Verein soll scine Aufgabe dadurch lösen, daß er: entweder zwischen dem Nehmer von Geld auf Hypotheken- kredit und dem Kapitalgeber das Geschäft vermittelt, oder selbs als Darlehnsgeber die Valuta durch Hergabe von Vercins-Pfandbriefen (§. 1) entrichtet.

Zur Förd-rung beider Geschäfte ist es Aufgabe des Vereins, einen Markt für den Umsaß städtisher Hypothekenpapiere, eine Börse resp. Umschlag3termine, in denen Nachfrage und Angebot sich konzen- triren, cinzucichten und zu Eee,

8. 3. ; Mitglieder.

Als Mitglieder des Vereins werden nur Eigenthümer eines in den Städten Danzig, Marienwerder, Elbing, Graudenz, Culm, Thorn, Dirschau, Marienburg belegenen städtischen bebauten Grundstückes an-

enommen. Die Mitglied\caft ist nicht davon abhängig, daß der intretende die Hilfe des Vereins in Anspru nimmt, und daß er namentlich auf sein Grundstück cin Pfandbriefs-Darlehn des Vereins nafucht und erhält. l Deren Beitritt. a. freiwilliger.

_Die Meldung ¿um Eintrit in den Verein ge\schieht bei der Direktion vesselben unter Einzahlung eines Eintrittsgeldes von \sechs Reichsmark. -

Neber die Aufnahrze entscheidet die Direktion, verweigert sie die- selbe, so hat der sich Meldende den Rekurs an Aufsichtsrath.

i h, nothwendiger.

Wer ein mit Vereins-Pfandbriefen belichenes Grundstück erwirbt, hat binnen vierzehn Tagen vom Tage der ißm durch die Direktion auf Grund der Nachricht des Grundbuch-Amts zugegangenen Auf- eETR unter Einzahlung eines Eintrittsgeldes von es Mark und des Jahresbeitrages von sechs Mark, \c{riftlich anzuzeigen, daß er dem Verein beitreten und alle statutarischen Pflichten mit den Rechten cines Vercinsmitgliedes übernehme.

j 8,4. Pflichten der Mitglieder im Allgèrmeinen.

Jedes Mitglied ist verpflictet:

a, einen laufenden jährlichen Beitrag, der auf das Kalenderjahr \sech3 Mark beträgt, in den ersten 5 Tagen des Monats Januar zu Verwaltungskosten zu bezahlen. Mitglieder, die nicht zuglei Dar- i mib des Vereins sind, haben solhen Beitrag nicht zu zahlen;

b. ferner ist jedes Mitglied verpflichtet, jede auf dasselbe gefallene Wahl als Mitglied oder Stellvertreter zum ufsichtsrathe, als Depu- tirter zur Generaldeputation anzunehmen, wenn dasselbe ia gleicher Ee t bereits innerhalb der leßten drei Jahre thätig ge- wesen ist,

c. Aufträge der Direktion resp. des Aufsichtêrathes, betreffend namentli die Leitung von Wahlen zur Generaldeputation, Ermitte- lungen (§8. 10, 12, 21) und gutachtlihe Aeußerungen anzunehmen

“und zu erledigen, L

Ueber den Betrag des Eintrittgeldes hat fein Mitglied, sofern es nit die Kredithilfe des Vereins in Anspruh nimmt und erhält, irgend eine Zahlung, unter welcher „Bedingung es auch sei, zu leisten.

a. Austritt, freiwilliger. ; Der Austritt steht jedem Mitgliede jederzeit frei.

_Das im Ipeeten Darlchns-S{uld-Verbarde stehende Mitglicd muß vor dem Austritt alle dem Vereine gegenüber übernommenen Verbindlichkeit vollständig erfüllt und abgewickelt haben; veräußert cin soldes Mitglied ein mit den Sia des Vereins beliehenes Grundstück, so findet § 41 des Gesetzes vom 5. Mai 1872, betreffend den Eigenthuméerwerb u. \. w., Anwendung, bis seitens der Direktion die Entlassung des Veräußerers aus seiner persönlichen Verbindlichkeit demselben \{riftlich bekannt gemacht ift.

Auch na solck&cr Entlassung kann der liberirte Schuldner Ver- eindmitglied, wenn er es verlangt, bleiben, so lange die Bedingungen des §8, 3 bei ihm zutreffen.

Berlin, Dienstag, den 27. Juni

1882.

E

. 6. : b. nothwendiger.

__ Mit dem Aufhören des Besites eines städtischen bebauten Grund- stücks scheidet jedes Mitglied aus dem Verein aus. Der Aufsichts- rath kann die [us\{ließung eines Vereinsmitgliedes aussprehen, wenn das Mitglied die ihm statutenmäßig obliegenden Verpflichtungen troß Mahnung nicht erfüllt. 7 |

ce. Folgen des Austritts. Mit dem Austritt resy. mit der Ausschließung aus dem Vereine erlöschen alle Rechte des betreffenden Mitgliedes an den Verein und an dessen Vermögen.

IL. Von den Organen des Vereins,

8. 8. | Orgaue. i Die Angelegenheiten des Nereins werden besorgt, geleitet, be- zichungsweise kontrolirt: 1) durch die Direktion, 2) dur den Aufsichtsrath, 3) dur die Generaldeputation, 4) durch Agenten. Die für Veröffentlichung bestimmten Blätter.

Alle Veröffentlichungen der Direktion resp. des Aufsichtsraths müssen erfolgen : i

a. dur den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger oder das etwa in der Folge ‘an dessen Stelle tretende Regierungsblatt, :

b. durch die Amtsblätter der Königl. Regierungen zu Danzig und Marienwerder. .

Alle statutenmäßig erfolgten Veröffentlichungen haben für die Vereinsmitglieder Rechtswirkung und die Kraft besonders behändigter Erlasse, sofern niht für cinzelne Einladungen (\. §8. 13, 16) ein Anderes vorgeschrieben ist.

Die Bekanntmachungen können zum Zwecke weiterer Verbreitung nach Bestimmung der Direktion oder des Aufsichtsraths auch noch in anderen, als den obigen Gesellschaftsblättern erfolgen, doch hängt da- von die Gültigkeit einer Bekanntmachung niemals ab.

Die Direktion is der Vorstand des Vereins; der leßtere wird dur die Direktion gerichtlich und außergecichtlih vertreten, der Vercin wird namentlich durch die von der Direktion im Namen des Vereins und füc solchen geschlossenen Rechtsgeschäfte berechtigt und verpflichtet. Diese Vertretung des Vereins erstreckt sich au auf diejenigen Geschäfte und Rechtshandlungen, für welhe nah den Geseßen cine Spezial- vollmacht erforderlich ist, Eide Namens des Vereins werden durch die Direktion geleistet. i :

Der Aufsichtsrath überwacht die Geschäftsführung des Vereins in allen Zweigen der Verwaltung; er kann sich jeder ee von dem Gange dec Angelegenheiten des Vereins unterrichten, die Bücher und Schriften desselben jederzeit einsehen und den Bestand der Vereinskasse unter-

suchen (f. §8. 10 f). g

Direktion.

Die Direktion hat ihren Siß in Danzig.

Sie besteht aus drei besoldeten, vom Nufsichtsrathe gewählten und ernannten Personen.

Zwei der Direktoren müssen dem Vereine als Mitglied angehören und ein städtishes Haus besißen, welches einen nach §. 26 ermittelten Beleihungswerth von 15 000 M oder mehr bat. Ein Direktions- mitglied muß ein zum Richteramte oder Notariat qualifizirter Jurist

sein.

Der Aufsichtsrath wählt die Dircktion und bestimmt \owohl das- jenige Mitglied der Direktion, welches in derselben den Vorsitz zu führen, deren Verfügungen zu vollziehen, überhauvt deren Geschäfte zu leiten hat, als dasjenige, welches zugleich Kurato: oder Hauptrendant der Kasse ist. Die Höhe des Gehaltes der Direktoren, die Zeitdauer und die Bedingungen ihrer Anstellung und Pensionirung bestimmt ebenfalls der Aufsichtsrath. Die Unterschriften des Wahiprotokolls sind gerichtlich oder durch einen Notar (er. §. 5 der Notariats8novelle vom §8. März 1880) zu beglaubigen. Die Namen der Direktoren werden vom Aufsichtsrathe durh Inserat in den für die Veröffent- lichungen des Vereins bestimmten Blättern (8. 8) bekannt gemacht. Die beglaubigte Wahlurkunde dient Mitgliedern der Direktion als Legitimation (\. §. 10 Alinea 4). Der Aufsichtsrath ift befugt, cinen oder mehrere Stellvertreter für die Direktoren auf ein oder mehrere Jahre zu ernennen und deren Besoldung zu bestimmen, solche Er- nennungen werden öffentlich P, Jane

Rechte und Pflichten der Direktion.

Die Direktion verwaltet und führt aus alle Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nit in diesem Statut dem Aufsichtsrathe und der Generaldeputation besonders vorbchalten sind; sie vertcitt den Verein in allen Fällen (§. 8). L:

Die Direktion it nur beschlußfähig bei Anwesenheit der drei Mitglieder bezw. ihrer Stellvertreter. Die Beschlüsse der Direktion werden na Stimmenmehrheit gefaßt. Die Direktion kaun eines ibrer Mitglieder oder Dritte , namentli Rechtsanwälte, für ihre Vertretung bei Behörden, namentli bei Gerichten, beauftragen und mit General- resp. Svezialvollmacht versehen, y

Bei ihrer Geschäftsführung hat die Direktion die Landesgeseßze und dieses Statut zu befolgen, desen Zwecke und Ziele zu er- füllen und die demgemäß ihr von dem Aufsichtsratbe ertheilten Spezialinstruktionen zu beobachten, auch den Beschlüssen desselben Folge zu leisten. : Z

Gegen dritte Personen hat jedoch eine sole Beschränkung der Befugnisse der Direktion, den Vercin nah Außen zu vertreten, keine rehtliche Wirkung. E ,

Die Direktoren werden, in Fällen der Abwesenheit, Krankheit oder anderer Des durch die vom Auffichtsrathe ernannten Stellvertreter zeitweilig erseyt, und haben sol(e die nämlichen Be- fugnisse wie die Direktoren. :

Geschäftsjahr.

Das Geschäftsjabr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Die Direktion {lit ihre Rednung mit dem Kalenderjahre, und hat fie einen Jahres-Geschäftsbericht und eine vollständige Rech- nung nebst Belägen bis zum Ende Februar des folgenden Jahres dem Aufsichtsrathe zu übergeben. Der Jahres-Geschäftsbericht ist durch den Druck zu veröffentlichen.

Unterbeamte.

Die der Direktion nöthigen Unterbeamten werden von ihr na erfolgter Zustimmung des ufsichtsrathes angenommen, beschäftigt und remunerirt.

Agenten.

Die Direktion kann die Mithilfe von Vercinsmitgliedern oder dritten Personen als Agenten bei nöthigen Ermittelungen, namentli bei Leitung von Wablen zur Generaldeputation und resp. bei Be- gutattungen (8. 24 Art. 15 und 26) in Anr nehmen und des- alb Vereinsmitglieder oder Dritte mit Aufträgen versehen und die Auslagen resp. Gebührnisse solher Agenten angemessen namentli nach Anleitung des §. 20 feststellen: und berichtigen.

Die Remuneration ständiger Agenten bestimmt der Aufsichtsrath.

Entlassung der Beamten.

Alle Beamte des Vereins, einschließli der Direktoren, fönnen,

wenn sie die ihnen obliegenden Pflichten gröblih verletzen, von dem

Aufsichtsrathe entlassen werden. Die Bestimmung des letzteren ist

cine endgiltige. Geschäftslokale.

Die Geschäflélokale beschafft die Direktion nah den betreffenden Beslüssen des Aufsichtsraths. Die sonstigen Betriebseinrichtungen bestimmt die Direktion.

8. 11. Aufsichtsrath.

Der Aufsichtsrath besteht aus füuf Mitgliedern und fünf Stell- vertretern. Jedes Mitglied des Aufsichtsrathes resp. jeder Stell- vertreter muß zugleih Mitglied des Vereins sein und ein städtisches bebautes Grundstück, auf welhem für den Verband entweder eine Pfandbriefs\{chuld von mindestens 7500 6 son eingetragen ist oder eingetragen werden könnte, eigenthümlich besißen (\. §. 26).

Die Mitglieder und die Stellvertreter müssen ihren Wohnsiß in Danzig haben. f

Die Mitglieder des Aufsichtsrathes wie die Stellvertreter der- selben werden durch die Generaldeputation auf zehn Jahre gewählt, e A werden ebenso wie die der Direktoren (s. §. 9) ver- öffen E

Alle zwei Jahre s{eidet ein Mitglied des Aufsichtsrathes und ein

Stellvertreter aus und wird die Stelle der so Ausscheidenden durch

die Wahl der Generaldeputation wieder beseBt.

Die Reihenfolge des Austritts wird für die Mitglieder der ersten Aufsichtsperiode resp. für deren Stellvertreter durch das Loos, welches der Vocsitende der Generaldeputation zu ziehen hat, später durch das Alter ihrer Amtsdauer bestimmt. i

Wenn im Falle einer außerordentlichen Vakanz für ein definitiv aus\cheidendes Mitglied des Aufsichtsrathes ein Stellvertreter eintritt, so erfolgt dies nur auf die Dauer des Restes der Funktionszeit des Ausgeschiedenen.

Wahlen.

Die Ausscheidenden find wieder wählbar. Der Aufsichtsrath ernennt aus seinen Mitgliedern seinen Vor- fißenden und dessen Stellvertreter.

Se 12: Rechte und Pflichten.

Der Aufsichtsrath kontrolirt die Geschäftsführung der Direktion und die gesammte Verwaltung des Vereins,

Er ist namentlich verpflichtet :

1) vor Ablauf des Kalenderjahres den Etat des Betriebsfonds (3. 34) für das nächste Betriebsjahr festzustellen, jährli mindestens einmal die Kassenführung des Vereins extraordinär durch zwei feiner Mitglieder revidiren zu lassen, die Rechnung der Direktion abzunehmen, mit Hilfe eincs Rechnungsverstär. digen, der nicht Beamter der Ge- sellschaft ist, zu prüfen und dieselbe nah Erledigung der von ihm ge- zogenen Monita der nächsten erdentlihen Versammlung der General- deputation zur Decharge unterzubreiten;

2) der versammelten Generaldeputation einen \chriftlihen Rechen- \haftöberiht über die abgelausenen Kalenderjahre, soweit deren Rechnungen noch nicht dechargirt sind, zu erstatten, die von ihm ge- prüfte und gut befundene Rechnung zu übergeben und den Beschluß der Generaldeputation über diese Rechnungslegung in den für die Bekanntmachungen des Vereins bestimmten Blättern (8. 8) unter Bei- fügung einer Bilanz zu veröffentlichen ;

3) alle Anordnungen zur Ausführung dieses Statuts zu treffen, die Gehilfen der Direktion und Beamten, ihre Gehälter, die N der Kassenbeamten, die Miethen der Geschäftslokale zu estimmen ;

4) die Geschäftsinstruktionen für die Beamten des Vereins nach ven Entwürfen der Direktion zu prüfen und giltig festzustellen ;

5) über die gegen die Direktion oder andere Beamte des Vereins eingehenden Beschwerden endgiltig zu entscheiden.

6) Ein Grundstück als Geschäftslokal des Vercins anzukaufen resp. wieder zu verkaufen.

Der Aufsichtsrath hat das Recht:

einzelne seiner Befugnisse durch Agenten aus seiner Mitte auf kürzere oder länçere Zeit ausüben zu lassen und diese Mandate jederzeit zurück zu ziehen (s. §§. 21, 26.). 8, 13. Versammlungen des Aufsichtsraths, ordentlide und außerordentliche.

Der Aufsichtsrath versammelt sich in Danzig, so oft der Vor- sißzende oder drei seiner Mitglieder oder die Direktion es verlangen.

Die Einladungen zur Versammlung erfolgen \{riftlich von dem Vorsitenden. F

Hie Stellvertreter werden in der bei ihrer Wahl stattgefundenen Reihenfolge \criftlid einberufen.

Der Aufsichtsrath ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Mit- glieder beziehungsweise Stellvertreter derselben und unter diesen der Vorsitzende, oder im Fall seiner Verhinderung dessen Stellvertreter, anwesend sind.

Protokolle.

In den Sitzungen des Aufsichtsrathes wird ein Protokoll geführt und von sämmtlichen Anwesenden unterzeichnet.

Die Direktion nimmt an den Sizungen, jedo mit berathender Stimme, dur den ersten Direktor T cil

8, 14, Generaldeputation.

Die Generaldeputation besteht aus zehn Deputirten des Vereins, welche die Vereinsmitglieder in einer zu Danzia statifindenden Wahl- versammlung dur die zur Wahl erscbienenen Männer unter Leitun des ersten Direktors oder eines als Stellvertreter desselben vom Auf- siebtsrathe ernannten Vereinsmitgliedes durch Stimmenmehrheit wählen (efr. §. 18.). Es müssen gewählt werden sechs Deputirte aus den Mitgliedern der Stadt Danzig und vier aus den übrigen Vereins- städten (l 8. 1), . F

Wählkar ift jedes Vereinsmitglied, das wenigstens seit einem Jahre dem Vereine angehört und den in §. 11 bestimmten Grundbesi dat, Mitglieder der Direktion und des Auffichtsraths resp. Stell- VEEIEEE solcher Mitglieder können nicht in die Deputation gewählt werden.

Die Wahlen erfolgen nach den unten (§. 18 f.) folgenden Vor- {riften auf sechs Jahre. Scheiden Deputirte aus irgend einem Grunde aus, so erfolgen Ersagwahlen für die noch nit abgelaufene Zeit der Wahlperiode dur den Aufsichtsrath.

Eine Vertretung Behufs Ausübung des Wahlrets ist nur : den Ehefrauen durch ihre Ehemänner, den unter Vormundschaft stehenden Bien dur ihre Väter oder Vormünder oder Kuratoren, mehreren

esitzern cines mit Pfandbriefen belichenen Grundstüucks dur einen mittelst ciner sriftlien von allen Miteigenthümern_ des betreffenden Grundstücks unterschricbenen Vollmacht ecnannten Stellvertreter und den nien Personen dur ihre Vertreter resp. deren Substituten gestattet.

Kein zum Erscheinen in den Wahlversammlungen Berechtigter hat mehr als Eine Stimme. :

Die Einladungen zu den Wahlversammlungen erläßt der Kom- missar des Aufsichtsraths dur einmaliges Inserat in den Vlâttern des Vercins (8. 8); es steht ibm fri, aufiertem ktie Bekanntmachung des Wabltermins dur Insertioa in cinem oder mehreren städtischen Lokalblättern zu verbreiten.

P E es N R T Us I M T a E S L - Á; L