T7
19041/710551 i7TUE S) s D
L
L
-: T p:
Fernsprecher: Zentrum 1573.
Ir. 230. Neichsbankgirokonto.
O I R I T - R O I E L T —— ———————_—————————————————————————————
Der Bezugspreis beträgt monatlih 3, Reichsmark freibL Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelno Nummern kosten 0,80 Reichsmark.
m E E Lu L T D rute dn m
lor M ann i Ae Hs Jd fun
E M EE E L E
V
Reichsanzeiger
Berlin, Donnerstag, den 1. Oktober, Abends.
Anzeigenpreis für den Raum
einer 5 gejpaltenen Einheitszeile 1,05 Reichsmark freibleibend, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Reichsmark freibleibend.
Anzeigen nimmt an
die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin
W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
PBostschectkonto: Berlin 41821. É Ÿ I 5
Sinzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
D P
T —————————————————
F” Alle zur Veröffentlichung im Reichs- und Staats- anzeiger bezw. im Zentral-Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht werden; es muse aus den Manuskripten selbft auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdrueck hervorgehoben werden jollen. — Schriftleitung undGeschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig- Feiten odex Unvollständigkeiten des Manuskripts ab, “Fü
Juhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Verorduung über die Einstellung und Beschäftigung aus- ländischer Arbeiter in Bayern,
Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im September 1925.
Preußen, Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln. Bekanntkmachung der nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 in den Negierungsamtsblättern veröffentlichten Er- lasse, Urkunden usw.
Amiliches. Deutsches Reich,
Bro on ung über die Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter in Bayern.
Vom 25. September 1925.
Auf Grund von F 18 der Verordnung über die Ein- stellung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter vom 2. Ja- nuar 1923 in der Fassung vom 16. März 1925 (RGBl. I S. 25) wird îm Einverständnis mit der bayerischen Regierung bestimmt:
Anrtilél L
Die Verorduung über die Einstellung und Beschäftigung aus- ländischer Arbeiter vom 2. Januar 1923 gilt in Bayern mit folgenden Befonderheiten :
E bayerische Negierung kann im Einvernehmen mit der Neichs- arbeitsverwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung) bestimmen, daß
a) außer den nah § 3 für die Einstellung ausländischer Arbeiter nötigen Urkunden weitere Urkunden beizubringen find; die nach den in Bayern geltenden Bestimmungen für Einreise (Zuzug) und Aufenthalt ausländischer Arbeiter vorgeschrieben sind,
b) in den Fällen der S§§ 4 und 6 Abs. 2 an die Stelle der Legitimationskarte der Deutschen Arbeiterzentrale andere Urkunden treten, die nach den in Bayern geltenden Bestimmungen für Einreise (Zuzug) und Aufenthalt ausländischer Arbeiter vorgeschrieben find.
A vtilel 11,
Die Verordnung über die Einstellung und Beschäftigung aus-
adischer Arbeiter im rehtsrheinishen Bayern vom 15. eptember .4323 (Reichsanzeiger Nr. 269) wird aufgehoben.
Berlin, den 25. September 1925. Der Präsident der Reichsarbeitsverwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung). J. V.: Dr. Kaphahn.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im September 1925,
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er- nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) ist nah den Feststellungen des Statistischen Reich8amts für den Durchschnitt des Monats September mit 144,9 gegen 145,0 im Vormonat nahezu unverändert geblieben.
Troß des weiteren Anziehens der Preise für Fleisch, Molkereierzeugnisse und Eier sind die Ernährungsausgaben infolge der Verbilligung von Brot, Kartoffeln und Gemüse um
rund 1 vH zurückgegangen. Dagegen haben sih die Wohnungs- miete und die Ausgaben für Heizung und Beleuchtung) erhöht. Berlin, den 30. September 1925, Statistisches Reichsamt. J. U! Bramsted1.
A,
Preußen. Bescheid über die Zulassnng von Zündmitteln,
Die Zündmittel 1. Feuersicherer elektrisher Momentzünder mit Papphülse, 2. Feuersicherer elektrischer Momentzünder mit Messinghülse und Bleiabshluß der Fr. Sobbe G. m. b. H., Fabrik elektrisher Zünder in DortmUnd, werden hiermit für den Bezirk des unter- zeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betrieben zugelassen:
A. Nähere Merkmale der Zündmittel:
1: E Firma: Fr. Sobbe G. m. b. H,, Fabrik elektrischer
Zünder,
Sig der Firma : Dortmund, :
Herstellungsort: Fabrik in Berg.-Gladbach,
Bezeichnung der Zündmittek: :
1. Feuersicherer eleftrischex Monientzünder — Aufsteckzünder,
2, Feuersicherer eleftrisher Momentzünder (Einsteckzünder) mit Messinghülse und Bleiabschluß;
H. Beschaffenheit :
zu 1. An Stelle des bisher als Vergußmasse benußten Schwesels ist der Zünder mit Ebbosit vergossen, womit auch die Papierumwicklung der Zünderdrähte überzogen ist; die Pappe der Zünderhülse ist mit einem Feuer|chußmittel im- prägniert. Die Zünder werden mit ihrer Hülje auf die Spreng- kapleln- ausgesteckt zu 2. Die Zünder werden mit der konishen Hfilse fn die
Sprengkapsel eingeseßt; die Hülse ist so bemessen, daß dabei der Knallsay der Sprengkapsel nicht getroffen wird und der Zünder in der letteren festsigt. Die inneren Zünderteile und die Zünderdrähte sind mit Ebbosit überzogen. Die Messing- hülse ift 24 mm lang; um die unteren ò mm bis an einen dort eingepreßten ringförmigen Wulst der Hülse und um die herausragenden Zünderdrähte ist ein etwa 15 mm langer Blei- mantel gegossen und dann festgepreßt.
B. Verwendungsbedingungen :
1. Verwendungsbereih: Gefamter Bergbau des Oberbergamts- bezirks Dortmund;
2. Besondere Bedingungen: Die Zündmittel können auch für \chwach geladen und beseßte Sprengschüsse mit geringer Vor- gabe verwendet werden, bei denen durch Anwendung gewöhn- licher Zünder eine Entzündung vorhandener Schlagwetter möôg- lih sein würde.
Dortmund, den 28. September 1925. Preußisches Oberbergamt, Overthun.
f 05 d9
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseßsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 15. Juli 1925 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Landgemeinde Mariendrebber, Kreis Diepholz, tür die Herstellung eines öffentlichen Verkehrswegs zwischen der neu zu erbauenden Huntebrüde und der Landstraße Diepholz—Barnstorf durch das Amtsblatt der Regierung in Hannover Nr. 32 S. 160, ausgegeben am 8. August 1929;
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Juli 1925 über die Verleihung des ‘Enteignungsrehts an das Rheini|ch- Westfäli)he Elektrizitätswerk, Aftiengesellshäft in Essen (Ruhr), tür den Bau einer 100 000 - Volt - Leitung vom“ Kraftwerk Niederrhein bei Wesel nah Hamborn durch das Amtéblatt der Negierung in Düsseldorf Nr. 33 S. 243, ausgegeben am 15. August 1925;
3. der Erlaß des Preußi|hen Staatsministeriums vom 3. August 1925 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Groß- fraftwerk Hannover, Aktiengesell|haft in Hannover, für den Bau von Veberlandleitungen und über das Erlöichen des der staatlichen Elek- trizitätsverwaltung in Hannover durch Erlaß vom 8. Juni 1922 vers liehenen Enteignungsrehts durch die Amtsblätter
der Regterung in Hannover Nr. 34 S. 166, ‘ausgegeben am 22. August 1925, und
der Negierung in Hildesheim Nr. 33 S. 144, ausgegeben am 15. August 1925; -
4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 15. August 1925 über die Genehmigung von YAenderungen der Satzung der Schleswig-Holsteini)chen Landschatt durch das Amtsblatt der Negierung in Scbleëwig Nr. 36 S. 301, ausgegeben am 9, September 1925
Nichtamtliches.
Preußisher Staatsrat. Sißzung vom 30. September 1925. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
In seiner Sizung am Mittwochabend beschloß der Staatsrat, bei dem vom Landtag angenommenen Entwurf eines Provinziallandtags- und Kreistagswahlgeseß es auf einen Einspruch zu verzichten.
Dem Geseßentwurf über die Vereinigung der Land- gemeinde Raushwalde mit der Stadt Görliy stimmte der Staatsrat zu, desgl. der Notverordnung zur Aendes- cung des Geseßes über das Beschwerdegericht für Entscheidungen der Aufwertungsstellen.
Dem Entwurf eines Gesehes zur Abänderung des Aus- führungsgesezes zum Reichsgeseß für Ju gendwohlfahrt wurde mit einigen vom Ausschuß vorgeschlagenen Aenderungen zugestimmt. Gegen den Gejeßentwurf zur Neberleitung der Gewerbesteuer in das regelmäßige Veran- lagungsverfahren wurden Einwendungen nicht erhoben, ebensowenig gegen die Neufassung der Ausführungsbestims- mungen zum Beamtendiensteinkommengeseß. Von der Notverordnung über -die Wiederinkraftseßung der §F 16 und 17 des Gewerbe- und Handelslehrerdiensteinkommen- gesetzes in der Fassung der Verordnung vom 92. April 1924 nahm der Staatsrat Kenntnis. Dazu wurde eine Entschließung angenomnien,
in welcher der Staaisrat bedauert, daß seiner Entschließung, be- treffend Staatszuschüsse für die Berufsschulen, bisher niht Folge gegeben ist, und nochmals darauf hinweist, daß es den Gemeinden unmögli wird, die Berufsschulen aufrecht zu erhalten oder gar auß zubauen, wenn die Staatszuschiüsse nicht wesentlich erhöht werden. Ferner hält es der Staatsrat für erforderlich, daß die Haushalts» pläne der Gemeinden und Gemeindeverbände zukünftig wieder so rechtzeitig festgestellt und genehmigt werden daß mit Beginn des Nechnungsjahres nah ihnen Aearboitot werden kann, ohne mit plöß- lichen Aenderungen im Laufe des Jahres rechnen zu müssen.
Gegen die Entwürfe von Minisfterialerlassen, betreffend Umzug sfkosten, wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Wahlordnung für die Wahlen der Stadtverordneten und der Bezirksverordneten in Berlin vom 26. August 1925 wurden dur Kenntnisnahme für erledigt erklärt; des- gleichen die Notverordnung über die Gewährung von Straffreiheit in Preußen vom 21. August 1925. Ebenso wurde die Notverordnung zur Aenderung des preußischen Gerichtsfostengeseßes durh Kenntnisnahme für erledigt erklärt, nahdem seitens der Staatsregierung festgestellt ist, daß nach der den beteiligten Behörden mitzuteilenden Auffassung des Justizministeriums die Kostenfreiheit sich auch auf die Ein- tragung eines Widersprachs zur Sicherung eines Aufwertungs- anspruhs erstrecken soll. — Damit war die Tagesordnung erledigt.
Nächste Sitzung: Donnerstag, Vormittags 11 Uhr.
Preußischer Landtag.
72. Sißzung vom 30. September 1925, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Dex Landtag beriet in zweiter Lesung den Entwurf zur Vereinfachung derVerwaltung der Hohens zollernshen Lande, der eine andere Zusammenseßung von Oberamtsbezirken ausspriht und die preußischen Bea zeichnungen „Kreis“, „Kreistag“, „Landrat“ usw. einführt.
Der Abg. Petr y (Zentr.) befürwortet die Annahme des Gesebßes, besonders auch aus steuerlichen Gründen. :
Abg. Ba hem (D. Nat.) widersprah dem und verwies auf abs lehnende Stimmen aus der Bevölkerung gegen den Entwurf; man folle der allgemeinen Venvaltungsreform in Preußen nicht vorgreifen. _ Ministevialdirektor Dr. Mulevt hob die ¿Fürsorge des preu- e Staates für Hohenzollern hervor; auch dieser Entwurf sei ein Beweis dieser Fürsorge. Steuerliche Ersparnisse habe er in erheblichem ade zur Folge. Die überwiegende Mehrheit, mehr als 24, sei fün die Reform, (Hört, hört!) :
Abg, Dr. Bohner (Dem) begrüßte die Vorlage als begrüßens- wen Anfang der Verwalbungsreform in Preußen.
Auch: der Abg. Bergmann (Zentr). spra sih für die Vorlage aus. Auch . er wies auf die Ersparnis an
ründe des Herrn Bachem
Die Bewe gegen das E
Verwaltungskosten hin.
seien nicht _sachlih, er hebe - lediglich :
Mit Entrüstung weise seine Partei einen Artikel des
at Bachem zurück, in dem dem Abg. Herold ein heuhlerisches oppelspiel vorgeworfen werde. Zur Genüge sei ja seine Material-
sfammlungsaktion bekannt, in der Material gegen das Zentrum an-
gefordert wivd. Diese „Wanzentaktik“ (große Heiterkeit) verdiene die
Z É: -Æ 2E