1903 / 179 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Aug 1903 18:00:01 GMT) scan diff

eichsanzeiger

und

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

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S 38 Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 A 50 R t DAPD Alle Postanstalten nehmen Bestellung an ; für Kerlin außer : T i

den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer

au die Expedition SW., Wilhelmftraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 S.

Fuhalt des amtlicen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen 2c. 1

Konzession für den ee: Rtsbu händler Ernst Vohsen zur Ge- winnung von Edelsteinen und Halbedelsteinen in einem Ge- biet an der Südgrenze von Deutsh-Ostafrika.

Bekanntmachung, bekcefenb die Auflösung der Pangani-Ge- sellshaft zu Berlin.

O Gan betreffend Eröffnung des deutsh-{wedis{chen ext precins ehrs. etanntmahung, betreffend Eröffnung Nebeneisenbahn.

Bekanntmachung, d: bts eine Auss{ließzung von der Ver- tretung vox dem Kaiserlihen Patentamt.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend den Beginn der Tilgung und den Zinsfuß einer Anleihe der Stadt Duisburg.

Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 2. Klasse der 209. Königlich preußishen Klassenlotterie.

Verfassung zur Begründung einer eEM Eigen evangelish- firhlihen Ss „Deutsche Pfarrerhilfe“ und

Allerhöchster Erlaß, betreffend Genehmigung dieser Verfassung.

Personalveränderungen in dew Armee.

einer vollspurigen

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs die Aaustie Thomas Siggelkow und August Schernau zu Vizekonsuln in Caldera bzw. Coquimbo (Chile) zu ernennen geruht.

Der Militärgerichts\reiber Rhode vom Stabe des Generalkommandos VITI. Arme-ekorps ist zum Obersekretär beim Reichsmilitärgeriht ernannt worden.

R.0uZ:e 1 tou für den Verlagsbuchhändler Ernst Vohsen zur Ge- winnung von Edelsteinen und Halbedelsteinen in einem Gebiet an der Südgrenze von Deutsch- Ostafrika. Vom 13. Juli 1903.

Auf Grund des § 6 der Allerhöchsten Verordnung, be- treffend das Bergwesen in Deutsh-Ostafrika, vom 9. Oktober 1898 (Reichsgesehblatt S. 1045) wird dem Verlagsbuchhändler Ernst Vohsen in Berlin folgende Konzession erteilt.

S L

Der Konzessionar erhält für die Dauer von zehn Jahren vom Tage der Erteilung dieser Konzession ab, vorbehaltlich bereits bestehender Rechte Dritter, die ausschließlihe Berech- tigung zur Aufsuhung und Gewinnung von Edelsteinen und Halbedelsteinen in einem Gebiet, welches begrenzt wird im Süden durch das linke Ufer des Novumaflusses, im Norden gur den 10. Grad 30 Minuten füdlicher Breite, im Osten durch den 839. Grad 30 Minuten und im Westen dur den 38. Grad 30 Minuten östliher Länge von Greenwich.

8 2.

Der Konzessionar ist verpflichtet, für die Dauer der Kon- zession ständig einen Prospektor im Konzessionsgebiet tätig sein zu lassen und mindestens 4000 Æ jährlih für Schürfarbeiten im Konzessionsgebiet zu verwenden. Der Nachweis der Ver- wendung - ist binnen vier Wochen nach Ablauf jedes Jahres dem Gouverneur zu erbringen.

Kommt der Konzessionar diesen Verpflichtungen niht na, so ist der Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung) berehtigt, die Konzession für erloschen zu erklären.

S 3.

Der Konzessionar hat die durch die jeweils bestehenden Verordnungen festgeseßten Feldessteuern und Förderungs- abgaben zu entrihten und außerdem, falls der erzielte Nein-

ewinn Proz. des für die Unternehmung verwendeten apitals übersteigt, 10 Proz. des Mehrbetrages an den Landes: fisfus von Deutsh-Oftafrika zu zahlen.

Der Ko gebiet aufhält, einen dort wohnenden r zu bestellen, welcher pur Wahrnehmung des geschäftlihen Verkehrs mit den Be- örden CUSIEE: ein muß. Solange der Konzessionar der vorstehenden rpflihtung nicht entsprohen hat, kann die Ausübung der Konzession

4. nzesfionar hat, ofern er sih nicht selbst im Schuß-

seitens des Gouverneurs von

Insertionspreis für den Raum ciner Druckzeile 30 „. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentschen Reichsanzeigers und Königlich Preußischen Staatsanzeigers | Verlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. h

1902.

P M T E O Bt i F

Deutsch: Ostafrika untersagt werden , ohne daß hierauf cin Entschädigungsanspruch begründet werden kann.

| S 6.

Der Konzessionar hat über den Betrieb des den Gegen- stand dieser Konzession bildenden Unternehmens besondere, von seiner sonstigen Vermögensverwaltung getrennte Bücher nah den Vorschriften des Deutschen Handelsgeseßbuchs zu führen, welche Jevangeit eine Uebersicht über den Stand des Unter- nehmens gestatten.

Diese Bücher sind dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung) oder einem von ihm beauftragten Kommissar auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.

E S 6. Die völlige oder teilweise Uebertragung dieser Konzession auf andere Personen oder Gesellshaften edarf zu ihrer Gültig-

keit der Genehmigung des Reichskanzlers (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung).

Norderney, den 13. Zuli 1903. Der Reichskanzler. , Graf von Bülow.

Bekanntmachung, betreffend die Auflösung einer deutshen Kolonial- gesellschaft.

__ Die Pangani-Gesellshaft zu Berlin hat in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 6. d. M. einstimmig den Beschluß gefaßt, die Gesellschaft aufzulösen, und dieser Beschluß hat die in S 44 der Gesellschafts|aßungea vorgesehene Genehmigung der Aufsichtsbehörde gefunden.

Zu Liquidatoren sind von der Hauptversammlung gewählt worden:

1) Direktor Rudolph Reimann in Berlin, 2) Kontreadmiral z. D. Franz Strauch in Friedenau, 3) Kaufmann Oscar Eulert in Berlin, und zwar mit der Maßgabe, daß jeder der drei Liquidatoren allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sein soll.

Deranntitmahung:

Eröffnung des deutsh-\chwedischen Fernsprechverkehrs.

Am 1. August wird der deut - chwedishe Fernsprech- verkehr in dem nachstehend angegebenen Umfange eröffnet.

Der Fernsprehverkehr ist zugelassen dye «V-A

espräh von

3 Minuten Dauer

zwischen den deutschen Orten

und den \{wedis{en Orten î

Berlin nebft Nachbar- | | Helsingborg und Malmoe |

und Vororten . Bremen

und Vororten sowie }} Helsingborg und Malmoe |

| Halmstad, | |)Joenkoeping, Norrköping, |

| Derebro, Skoefde, Stol- |

6 jl bolm und Wexioe . . . Stettin und Stralsund | Helsingborg und Malmoe

L H L othenburg Berlin W. 66, den 31. Juli 1903. Der Staatssekretär des Reichspostamts. Kraetke.

Gothenburg,

Meran maquna,

__Am 1. August d. J. wird im Bezirk der Königlichen Eisenbahndirektion Côln von der im Bau begriffenen voll- \purigen Nebeneisenbahn Kreuzau—Heimbach (Eifel) die 17,9 km lange Teilstrecke von Kreuzau bis Blens für den Gesamtverkehr mit den Stationen Maubach, Nideggen und Blens eröffnet werden.

Berlin, den 31. Juli 1903. Der Präsident des Reichseisenbahnamts. Jm Auftrage: von Misani.

Bekanntmachung.

Der Zivilingenieur Arthur Manke in Stettin, Friedrich Karlstraße 12a, welcher, ohne in die Liste der Patentanwälte eingetragen zu sein, die Vertretung vor dem Kaiserlichen Patentamt berufsmäßig betreibt, wird hiermit auf Grund des S 17 des Gesehes, betreffend die Patentanwälte, vom 21. Mai

1900 (Reichsgesezblatt Seite 233) vom Vertretungsgeschäft ausgeschlossen. * Berlin, den 30. Juli 1903. Der Präsident des Kaiserlihen Patentamts. Jn Vertretung : Courtois.

Königreih Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Eisenbahndirektor Seering, bisher Mitglied der Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn, zur Zeit bei der Königlichen Eisenbahndirektion in Danzig, den Charakter als Geheimer Regierungsrat, sowie : /

den Eisenbahnsekretären Redlich in Leipzig, Schneidler in Hannover und Zimdars in Langenberg bei dem Ueber- tritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Spediteur Friedrich F. Haagner, Jnhaber der Firma L. Rettenmayer, zu Wiesbaden das Prädikat eines öniglichen Hofspediteurs zu verleihen.

Betanatmach un

Auf Grund des Artikels 8 Abs. 2 der Königlichen Ver- ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Geseßbbuhs vom 16. November 1899 (G.-S. S. 562)’ genehmigen wir, daß mit der Tilgung der Anleihe von E!f Millionen Mark, zu deren Aufnahme mittels Ausgabe von Schuldverschreibungen

| auf den Jnhaber der Stadt Duisburg am 8. April

1902 die Genehmigung erteilt worden ist, erst mit dew Jahre 1907 begonnen werde. Berlin, den 6. Zuni 1903. Der Finanzminister. Jn Vertretung : Dombois.

Der Minister des Jnnern. Jn Vertretung : Blschoffshau}en.

Bekanntmachung:

Auf Grund des Artikels 8 Abs. 2 der Königlichen Ver- ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Geseßbbuchs vom 16. November 1899 (G.-S. S. 562) genehmigen wir in Ab- änderung der der Stadt Duisburg am 8. April 1902 erteilten Genehmigung zur Ausgabe von Schuldver- shreibungen auf den Jnhaber bis zum Betrage von 11 000 000 M, daß die Schuldverschreibungen nach Wahl der Stadtverordnetenversammlung entsprechend der Lage des Geld- marktes bei der Begebung mit 31/5 oder 4 Proz. zährlich ver- zinst werden.

Berlin, den 7. Juli 1903. : / Der Finanzminister. Der Minister des Jnnern. Jm Auftrage: In Vertretung: Dombois. Bischoffshausen.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Der Kreisbauinspektor Mehing aus Ostrowo ist unter Ernennung zum Landbauinspektor nah Berlin verseßt.

Ernannt sind: die Regierungsbaumeister Bruno Schulb, zur Zeit in Baalbek in Syrien, Hamm in Essen und Cornelius in Berlin zu Landbauinspektoren und die Regierungsbaumeister Sch esmer in Karamin i. Pomm., Dethlefsen in Königsberg i. Pr., Fritsh in Hersfeld, Eduard Peters in Schleswig, Eduard Beer in Stallu- pöônen, Starkloff in Neumark i. Westpr, Clouth in togilno, Wilhelm Janßen in Heydekrug, Gossen in Ostrowo, Eugen Körner in Schönebeck a. d. E., Christian Peters in Lauenburg und Max Schulze in Neustadt O.-S. zu Kreisbauinspektoren daselbst.

Finanzministerium. Königliche Generallotteried irektion.

Bekanntmachung.

Die Erneuerungslose sowie die E 2. Klasse der 209. Königlich preußishen Klassen- lotterie sind nah den 88 6, 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung der bezüglichen Lose aus der 1. Klasse bis zum 7. August d. J., Abends 8 Uhr, bei Verlust des Anrechts cinzulösen.

“Die Ziehung der 2. Klasse dieser Lottcrie wird am 11. August d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.

Berlin, den 1. August 1903. Königliche Generallotteriedirektion. Strauß.

Freilose zur