1903 / 197 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Aug 1903 18:00:01 GMT) scan diff

E T E E E

E E E E E E E L E E E E E E s Bs iti - p

Í 1 j Í | T j

E A E F B f E H i

O

}

E E S

M git E E UEO E E L i fili.

Es

E E

Sidi unmittelbar vorzulegen oder, sofern er über dieses Gericht im Zweifel ist, dem Auswärtigen Amte zur weiteren

Veranlassung zu übersenden. Die Zuständigkeit is im § 124 Abs. 3 der Seemannsordnung geregelt.

S 8. Vollstreckung des Strafbescheids.

1) Lautet der Strafbescheid des Konsrls auf Geldstrafe, so kann diese nah ÿ 125 Abj. 1 der Seemannsordnung nohch vor Ablauf der zehntägigen Einspruchsfrist und selbst dann vollstreckt werden, wenn von dem Angeschuldigten bereits auf gerichtliche Entscheidung angetragen if Dies wird im Aus- lande regelmäßig zu geschehen haden, da sonst die Vollstreckung erschwert oder erheblih verzögert werden könnte.

Die Vollstreckung von e LIMeN und die Einziehung barer Auslagen dürfen erst erfolgen, nachdem die zehntägige

rist abgelaufen ist, ohne daß der Angeschuidigte auf ri (éetidie

Entscheidung angetragen hat. i i

2) Gemäß § 125 Abs. 2 der Seemannsordnung sind die Strafbescheide des Konsuls innerhalb seines Amtsbezirkes soweit angängig von ihm selbst zu vollstrecken. Bei der Beitreibung der Geldstrafe hat der Kapitän den Anordnungen des Konsuls Forge zu leisten, ihm also insbesondere die rückständige Heuer, oweit dies zulässig ist, auszuzahlen ; dabei sind indes die Vor- schriften der S 811, 850 der Pivilprozevarduung zu beachten, wonach namentlich die unentbehrlichen Kleidungsstücke, Betten und Wäsche des Angeschuldigten und regelmäßig auch die noch nicht fälligen Heueransprüche der Pfändung niht unterworfen sind. Die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wird der Konsul, sofern er nicht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit befugt ist, in seinem Amtsbezirke nur dann bewirken können, wenn der Kapitän oder die Landesbehörden zu entsprehendem Beistande bereit sind. Die Vollstreckung „der Strafbescheide durch den Konsul erfolgt nah § 125 Ab}. 2 gebührenfrei. |

3) Kann der Strafbeseid nicht in dem Amtsbezirke des Konsuls vollstreckt werden, so hat dieser die zuständige deutsche Behörde um die Vollstre{ung u ersuchen. Danach sind die Ersuchen zu richten im Ausland an die Kaiserlichen Konsulate in ihrer Eigenschaft als Seemannsämter, soweit diese zur Vollstreckung in der Lage sind; im Reichsgebiet an die landes- geleblid zur Vollstreckung der eann ten Strafbescheide estimmten Behörden, in den Schußgebieten an den Gouverneur oder Landeshauptmann. Ein Verzeichnis der Vollstreckungs- behörden in den Bundesseestaaten liegt bei. (Anlage 5.)

4) Die Geldstrafen fließen ns S 132 der Seemanns- ordnung regelmäßig der Seemannskasse und in Ermangelung einer solchen der Ortsarmenkasse des inländishen Heimats- hafens oder Registerhafens des Schiffes zu, dem der Täter Zur Yeit der Begehung der strafbaren Handlung angehörte. Die Ueberweisung an diese Stellen wird zweckmäßig durch Vermittelung des Seemann3amts dieses S asen zu erfolgen haben. Fehlt es an einem inländischen Sirtaie oder Registerhafen, so ist der Betrag dem Reichskanzler zu über- weisen.

8 9. Schlußbestimmungen.

1) Die auf das seemannsamtliche Strafoerfahren sich be- ziehenden Schriftstücke sind mindestens fünf Jahre nah end- gültiger Ecledigung der Angelegenheit aufzubewahren.

2) Der Konsul hat über sämtliche Untersuhungsfälle ein Verzeichnis nah dem angeschlossenen Formulare (Anlage 6) zu führen. Die laufenden Nummern dieses Verzeichnisses be- ginnen mit dem Anfang und schließen mit dem Ende jedes Kalenderjahrs. Die Eintragungen beginnen gleichzeitig .mit der Einleitung des Verfahrens und werden nah Maßgabe des Fortganges der Ver- handlungen dergestalt fortgesczt, daß der Inhalt des Verzeichnisses unausgeseßt mit der eme gen Lage dieser Ver- handlungen in Eng leibt,. Am Schlusse jedes Kalenderjahrs ist dem Reichskanzler Abschrift der Eintra ungen

über die in diesem Jahre endgültig abgeschlossenen Fälle oder |

eine entsprehende Fehlanzeige einzureichen. t 3) Die Bestimmungen der Allgemeinen Dienstinstruktion u Z 33 des Konsulatsgeseßes vom 8. November 1867 mit usnahme der erjten fünf und der leßten fünf Absäße sowie der Runderlaß vom 29. September 1897, Il. 18 522, werden aufgehoben. Berlin, den 30. Mai 1903. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Mühlberg.

Anlagen zur Dienstanweisung, betreffend das Strafverfahren vor den Kaiserlichen Konsulaten als Seemannsämtern.

Anlage 1. Bekanntmachung, betreffend das Strafverfahren vor den Seemannsämtern. Vom 13. Mai 1903. (Reichsgeseßbl. 1903 S. 42.) Auf Grund des § 123 Abs. 4 der Seemannkordnuna vom 2. Juni

1902 (Reich8geseßbl. S. 175) hat der Bundesrat in seiner Situnga | E B ri LNL E E N E rich:Eerfafsungsgelehes fiadet entsprechende Anwendung. Zustellungen | an Personen in ten Schatigebieten erfolgen dur Ersuchen der zur

vom 13. Värz 1903 die nachstehende Verordnung beschlossen

Wer A, betreffend das Strafverfahren vor den Seemanns- ämtern.

§1

Die Einleitung des Strafverfahrens auf Grund des § 122 der

Seemanndsordnung erfolgt unbeschadet der Vorschriften der §8 5, 12 dieser Verordnung dunh Beschluß des Seemanndamts. § 2.

_In den Fällen, in welhen die Entscheitung unter Zuzichang von | Beifitern ergebt 5 Abs. 2 der Seemanntordnung), stebt die Be-

{lußfaffung über die Einleitung des Strafverfahrens dem Vorsigenden zu. Der Vorsitzende hat auch die Obliegendeiten wahrzunehmen,

mann8êamt zugewiesen find.

s 3. Der Beschluß über die Einleitung des Strafrerfahrens (& 1) if

zu den Akten des Seemannsamts zu bringen. Ex soll die Bezeichnung |

des Angeschuldigten, des Schiffes und des Heimatshafens. in Er- mangelung eines solchen des Régislerhafens, der itrafdaren Handluaga,

ter deretiBes Strafvorshrift, der etwaigen Beweismittel sowie gegebenen Falles des Antragstellers enthalten.

§4 Der Einleitung2bes{luß ist dem Angeschuldigten zuzustellen (4 16) Der Angeschaldigte ift zur mündlichen Verbanolung vor dein See- mannsamt schrifilih mit der Aufforderung zu laden, bie ju seiner Bertieidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle ju dringen oder tem Secemanntamt so zeitig anzuzeigen, daß sie zum Termine :

S. S4 - s WE

| stellungen in bürgercli

mündlihe Verhandlung berbeigesGaff werden können. Die Ladung

muß ferner die Eröffnung enthalten, daß im Falle des Ausbleibens

s An Far in seiner Abwesenheit gegen thn verhandelt werden nne o

G der Angeschuldigte auf dem Seemannsamt anwesend, \s kann die Ladung durh mündliche Bestellung erseßt werden.

85.

Ist der Angeshuldigie auf dem Seemannsamt anwesend und. stehen der mündlichen Verbandlung Hindernisse nit entgegen, fo kann sofort ohne vorgängigen Ginleitungsbe\chluß 1) in die Verhandlung eingetreten werden. 2

8 6.

Der Angeschuldigte kann fich) in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Das Seemanns8amt kann Per- sonen, die nicht Rechtsanwälte sind, als Verteidiger zurückweisen. Hat das Seemanisamt seinen Siß außerhalb des Reichsgebiets, so ist die Zang eines Verteidigers von dem Grmessen des Seemannsamts abhängig.

&7 Der Termin zur mündlichen Verhandlung ist möglichst nahe an- ¡useßzen. Das Seemannsamt hat die erforderlien Beweismittel herbei- juschaffen. es

Die zur Entscheidung zugezogenen Beisißer des Scemannsamts sub, falls dies nit bereits ‘bei ihrer Bestellung ein für allemal ge- ehen ift, von dem Vorfißenden auf die Erfüllung der Obliegen- heiten ihres Amts eidlih zu verpflichten.

S 9.

Die Leitung der mündlichen Verhandlung, die Vernehmung des Angeschuldigten sowie die Aufnahme des Beweises erfolgt, wenn unter At von Beisißern verhandelt wird, durch den Vorsitzenden.

er Vorsitzende hat den Beisizern auf Verlangen zu gestatten, an die zur Vernehmung erschienenen Personen Fragen zu stellen. Ungeeignete oder niht zur Sache gehörige è ragen kann der Vorsitzende zurückweisen.

In der mündlihen Verhandlung ist der Anges{Guldigte über die ihm zur Last gelegte strafbare Handlung zu vernehmen. Soweit er- forderlih, ist der Tatbestand durch Berweisaufnakme festzustellen. Nach deren Abschluß ist dem Angeschuldigten das Wort zu seinen Ausführungen und Anträgen zu erteilen.

1L.

Ist der Angeschuldigte aria Ladung ungeachtet | niht er- schienen, so fann in seiner Abwesenheit gegen ihn verhandelt werden. Das Seemann3amt kann jedo das persönlihe Erscheinen des Ange- \{huldigten anordnen und ihn im Wege polizeilihen Zwanges vor- führen lassen.

8 12,

Macht sich in der mündlihen Verhandlung ein Kapitän oder Schiffsmann einer Zuwiderhandlung gegen § 115 der Seemanns- ordnung \chuldig, jo kann die Fest]eßzung einer Strafe wegen dieser Zuwiderhandlung obne Einleitung eines besonderen Verfahrens 1) erfolgen. Der Aanidebandecite ist jedoch zuvor auf das Strafbare seines Verhaltens hinzuweisea; auch ist ihm zur Erklärung darüber Gelegenheit zu geben. A

Dig mündliche Verbandlung \hließt mit dem Erlasse des Bescheids. Wird unter Zuziebung von Beisitzern verhandelt, so wird der Bescheid mit Stimmenmehrheit festgestellt. j

Der Bescheid muß auf Festseßung einer Strafe, Freisprehung oder Einstellung des Verfahrens lauten. Die Einstellung des Ver- jphrent ist zu beschließen, wenn sih berausftellt, daß es an dem er- orderlihen Strafantrage fehlt, oder wenn der Sirafantrag zurüdck- genommen wird. S i

Dem Angeschuldigten, gegen welchen eine Strafe festgeseßt wird, find die baren Auslagen des Verfahress aufzuerlegen.

Der Zeitpunkt der Verkündung und der Zustellung des BesHeids ist zu den Alten zu vermerken.

8 14.

Ueber die mündlihe Verhandlung vor dem Seemann3amt ift ein Protokoll aufzunehmen, welches die Namen der an der Verhandlung Beteiligten entbalten, den Gang und die Ergebnisse der Verhandlung, insbesondere auch der Vernehmungen, im welentlihen wiedergeben und die Entscheidung im Woztlaut anführen muß. Die Protokoüführung ist, sofern sie niht durch den leitenden Beamten erfolgt, einem ver- eidigten Protokollführer oder einem Beisitzer des Seemann3amts zu übertragen. Das Protokoll ist von dem leitenden Beamten und, sofern es von einem anderen geführt wird, auch von diesem zu unters zeichnen.

S 15

Trägt der Angeschuldigte gegen den Bescheid auf gerichtliße Ent- scheidung an, fo hat das Seemannsamt den Zeitpunkt des Eingangs des Artrags zu vermerken und obne Rücksicht darguf, ob die Frist aecwahrt ijt, die Akten der Staatsanwaltschaft bei derd für die weitere Verhandlung zuständigen Gerichte vorzulegen.

& 16.

Die Zustellungen im Verfabren vor dem Seemannsamt erfolgen, wenn dieses seinen Siy im Reich8gebiete hat, na den Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Zustellungen von Amts wegen (§8 208 bis 212 ter Zivilprozeßordnung) mit der Maßgabe, daß die

-_—

VWbliegenheiten des Vorsiyenden des Pcozeßgerihts und des Gerichts-

| shreibers von dem Seemannsamt wahrgenommen werdea, und daß ¡ die Zuftellung au durch einen Beamten tes Scemannsamts voll- !| zogen werden kann.

Hat das Seemannsamt seinen Sig in einem Schußzgebiete, so erfolgen die Zustellungea nah den in dem SchHutzgebiete für Zu- Feu Rechtsftreitigleiten geltenden Vorschriften

mit der Maßgabe, daß die Obliegenheitea der bei der Zustellung mit-

| wirkenden Beamten von dem Seemannsamte wahrgenommen werden.

Hat das Seemannsamt seinen Siy im Andélande, so erfolgen die Zustellungen an Personen im Autlande nah den für Zuflellungen

durch die Konsuln geltenden Vorschriften mit der Maßgabe, daß das

Seemann8amt bei Zustellungen außerhalb seines Bezirks die erforder- lichen Grsuhuagss@reiben erläßt. Zustellungen an Personea im Neichsgebiet erfoigen durh die Gerichtsvollzieher ; der § 162 des Ge-

Ausübung ter Gerichtsbarkeit ermätigten Beamten.

Die Zustellung kann au durch Authändigung des Schriftstücks geaen einen Empfangtshein derjenizen Person erfolgen, für welche das Schriftstäck beitüunmt ist en

N

Diese Verordaung tritt am 1. April 1903 in Kraft. Berlin, den 13. März 1903.

Der Reichtkaniler.

In Vertretung Eraf von Posadowsky

| Anlage D. roelche in den 88 3, 4, 6, 7, 15, 16 tieser Verordnung tem See- |

Beispiel für einea Einleitungsbe\hluß nebst Ladung.

1) Der Junzmana Peter X aus Elbing, von dem deutschen Schiffe Scp \heidungésig wird beihultigt. am 1. Mai 1903, Aberds gegen 10 Uke, wäbrend er die Wache hatie, auf Dek geichlafen zu haben und te- trunkea gewesen zu sein. Uebertretung gegen §96 Abs. 2 Nr. 1, 7 der Seemaenzs- ordnun Beweis: Jeugnis des Kapitäns Johaan P fabrwaijer und des Steuermmanas GEcasl Wilkelm O... aus Memeel. Die Bestrafoag ift beantragt von tem Kavitäa Fe ana P...

«L

später abzuhörenden Zeugen, wie

Johann P

deutsHen sigaal » _W am , wegen Uebertretung des § 96 Abi. 2 Nr. 1, 7 der Seemanndordnung hat das unterzeichnete Secemanndamt ia A am 5. Mai 1903 Jolgerden Dei id erlassen : núe tis Las Ver Ange! gie wird wegen gr Verlegung eia DienitpfliGten mit einer Geldstrafe von fünfzehn Mark deitcaft, ax deren Stelle, falls fie niht beigetrieben werden kann, eine Hzftiraït

2) Zur mündliGen Verbandlung vor dem unterzeihneten manns8amt in A Ï Straße Nr s e * Termin auf den 5. Mai 1903, Vormittags 10 Uhr, anberaumt wozu der Angessuidigle mit der Wuffordenke Felaben wird: s die zu seiner Verteidigung dienenden ismittel mi zur Stelle zu bringen oder dem Seemannkamte o zeitig anzuzeigen, daß fie zum Termine [ae die mündliche Ver.

ina berbeigeshaft werden können.

Im Falle des unentsGuldigten Ausbleibens des An, geshuldigten wird in seiner Abwesenheit gegen ihn verhandelt eres oder seine Vorführung im Wege polizeilichen Zwanges erfolgen.

Gtwaigen Anträgen auf Ansezung eines neuen Termins kann nur auf Grund bescheinigter erheblicher Hindernisse statt. gegeben werden. :

, den 4. Mai 1903. Das Seemannsamt. Kaiserliches Konsulat.

(Unterschrift des Konsuls.)

Aulage 83.

Beispiel für d Ei p über die mündliche erhandlung.

Verhandelt im Kaiserlißen Konsulat in A

5. Mai 1903.

Vor dem unterzeihneten Seemannsamt erschienen heute in der

seemannsamtlichen R egen den Jungmann Peter N wegen Uebertretung des § 96

r Abs. 2 Nr. 1, 7 der Seemannsordnung 1) der Angeschuldigte, 2) als Zeugen : a. der Kapitän Joßann P j b. der Steuermann Grnst Wilßelm O c. dec Matrose Anton Friedri R Der Einleitungs8bes{luß vom 4. Mai 1903 wurde verlesen.

Der Angeschuldigte, über seine persönlien Verhältnisse ver- nommen und befragt, ob er etwas auf die Anschuldigung erwidern wolle, erklärte:

Jch beiße Peter N , bin geboren in

bin Wen des deutschen Shies eSopbie“. E m

bestreite die gegen mich erhobene Anschuldigung und berufe

mich auf den Matrosen R , der bekunden kann, daß ich am Abend des 1. Mai ganz munter gewesen bin.

Es wurden hierauf die Zeugen einzeln und in Abwesenheit der Flat, vernomznen : Zeuge P Ich heiße Johann P , bin aus Neufahrwasser, 40 Jahre

alt, Führer des im biesigen Hafen ankernden deutschen Shiffes „Sophie“.

Am 2. d. M. meldete mir der Steuermann O

,

daß er den Anges{uldigten am 1. Mai Abends gegen 10 Uhr auf M slafend und anscheinend betrunken angetroffen habe. Da der Ange- [chuldigte bercits öfter im Schiffsdienste betrunken und nachlässig ge- wesen ist, habe ich ibn während 3 Tage auf {male Kost gesett, erachte diese Disziplinarsirafe aber niht als ausreichend.

2) Zeuge O .…._ I) heize Ernst Wilbelm O , bin aus Memel, 34 Jahre

alt, Steuermann des deutshen Schiffes „Sophie“*.

Ich hake den Angeschuldigten zu der angegebenen Zeit, wo er die Wache hatte, an Deck s{lafend angetroffen und ihn erst durch mehr- maliges Rütteln am Arm aufwecken können. Ob er betrunken gewesen ist, Tann ih nicht mit Bestimmtheit behaupten. Der Angesuldigte ist aber hon öfter wegen Trunkenheit und Nachlässigkeit im Wacht- dienste disziplinarish bestraft worden.

3) Zeuge R

Ich beiße Antou Friedri R . . . ., bin aus Wolgast, 27 Jahre alt, Matrose des deutscen Schiffes „Sophie“.

Am Abend des 1. Mai habe ih die Wache mit dem Angeshul- digten gehabt und noch um 9 Uhr mit ibm ge

ih aber, da ich durch meinea Dienst in Anspru genommen war, nicht weiter auf ihn geachtet.

Aus der von dem Kapitän vorgelegten, von dem Seemannsamt in Danzig unterm 1. April d. J. ausgestellten Musterrolle wurde festgestelll, daß der Angeschuldigte als

Die Einsicht des von dem Kapitän gleihßfalls mitgebrachten

Swiffstagebuchs ergab, daß der Vorfall so, wie ec vom Kapitän dar- gestellt wird, îin das Tagebuch eingetragen und dem Angeschuldigten von dem Inhalt der Gintragung unter ausdrücklicher Hinweisung auf die Strafandrobung des § 9s der Seemannsordnung * titteilung ge- ma@t worden ist, ferner daß dec An 24. April Dis3jziplinarstrafen wegen Nachlss igteit im Wachtdienst erlitten bat.

Dem Anges(uldigten wurde alsdann das Wort zu seinen Aus-

führungen und Anträgen erteilt. Gr beantragte milde Bestrafung.

Vorgelesen. Genehmigt. UntersHrieben.

Unterschrift des Angeschuldigten und der Zeugen.

Es wurde bierauf der Bescheid durch Verlesung des entscheidenden Teiles und durch mündliche Mitteilung des wesentlichen Inhalts der Gründe dahin verkündet :

Dar Angeschuldigte wird wegen gröblicher Verlegung seiner

Dienstpflichten mit einer Geldstrafe bon fünfzehn Mark bestraft, an deren Stelle, falls fie niht beigetrieben werden fann, eine

Haftstrafe von einem Tage tritt. Auh werden dem An- glduDdigten die baren Auslagen des Verfahrens von fünfzig

fennig auferlegt. Das Seemannsamt.

Kaiserliches Konsulat. (Unterschrift des Konsuls.)

Wird obne vorgängigen Ginleitungébes{luß in die Verhandlung eingetreten, \o ist der Giugang des Protokolls etwa folgendermaßen zu fassen :

Verhandelt usr.

Vor dem unterzeichneten Seemannsamt erschien heute ter Kapitän « aus Neufahrwasser, Führer des im hiesigen Hafen ankernden deutshen Schiffes „Sophie*, und erklärte :

Ich beantrage die Bestrafung des Jungmanns Peter N... wegen gröbliher Verlegung seiner Dienstpflichtean. Am 2. d. M. meldete mir der Steuermann O . . .. usw.

Der Jungmann Peter N... .. , der mit zur Stelle war, wurde darauf über seine per'salichen Verbältnifse veraommen und befragt, ob er etwas auf die Anschuldigung erwidern wolle. Ec erklärte: usw

E38 wurden hierauf 1) der Steuermenin Ernft Wilkelm O 2) der Matrose Aafkdn Friedri K

einzeln berbeigernfen und als Zeugen, wie folgt, vernommen :

1) Zeuge O usw.

Aulage 4.

Beispiel für einen seemannsamtlihen Strafbescheid In der Strafsache gegen den Jungmann Pe

von einem Tage tritt. AuH “werden dem Ange

chuldigten die baren Auslagen des ferlezt.

ahrens von fünfzig Pfennig au

Auf Grund der Aussage des Steuermanns O ff erwiesen anzunehmen, daß der Angeshuldigte am 1. Mai Abends gegen 10 Ubr, als er die dur eine Nachlässigkeit im Wachtdienste begangen hat. sage des Matrosen R da er von 9 Uhr ab niht mehr geachtet hat. Ob dieser kann dahingestellt bleiben, die erwiesene Nacläs röblichen Verleßzung seiner Dien at und deshalb nach § 96 Abs. 2 ordnung zu bestrafen ift.

ae hatte, ges{lafen und da-

ignet, das Gegenteil den Angeschuldigten gleichzeitig betrunken

ih gkeit im Wachtdienst \uldig * ge- r Seemanns- Bei Abmessung der Strafe kam einerseits in Betracht, daß der Angeschuldigte fih hon früher natlässig in seiner Pflichterfüllung gezeigt h des in Rede stehenden Vorfalls bereits eine Di3ziplinarbestrafung erlitten hat. Gs erschien deshalb eine Geldstrafe von fünfzehn Mark angemessen. Falls diese nicht beigetrieben werden kann, tritt

telle nach § 29 des Strafgeseßbuchs cine Haftstrafe von einem Tage.

Die baren Auslagen des Verfahrens von fünfzig Pfennig, die durch Fuhrkosten des Amtsdieners bei Bestellung entstanden sind, hat der Angeschuldigte nah § 13 Abs. 3 der Ver- ordnung des Bundesrats vom 13. März 1903, betreffend das Straf- verfahren vor den Seemannsämtern, zu tragen.

Das Seemannsamt. Kaiserlihes Konsulat. (Unterschrift des Konsuls.) Ist eine Ausfertigung des .Bescheids zu erteilen, so ist unter cine Abschrift zu setzen: Urkundlich au3gefertigt. , den 10. Mai 1903. Das Seemannsamt.

Kaiserlihes Konsulat. (Unterschrift des Konsuls.)

ls {chóon durch

at, und andererseits, daß er wegen

Anlage 5. Ueber!siGt über die Behörden der Bundesseestaaten, die für die Vollstreckung von Strafbescheiden der Seemannsämter in Anspruch zu nehmen sind.

Oldenburg E e

DieOrts-} Für das Gebiet des Herzogtums Oldenburg Großhberzoglihen Aerater und die

an dem | Magistrate der Städte | der An- | 1. Klasse in Oldenburg, | geshul- | Varel und Jever; für digte sich | die Gebiete der Fürstens- | aufhält. | tümer Lübeck und Birkens | | feld die Großherzoglichen | Regierungen in Eutin | und Birkenfeld.

Die König-

ten, welche!

Behörde zu! vermitteln |

Anlage 6. BexrzeiGnis der bei dem Kaiserlichen Konsulat in i gemäß § 122 der Seemannsordnung eingeleiteten Unter- suhungen.

i K Un Fabre)’, . ¿ \sprowen. Später habe a

| | |

Antragîtellers |

Wohnort | Name

Gesetzliche

digung|

; i ungmann für die Reise nad * «_ Und zurück gegen eine Heuer vou monatli 40 A an- gemustert tit.

4

Heimat | des Schiffes, welhem der Angeschuldigte

Laufende Nummer

Straf-

Anschu i bestimmung

i Gegenstand der! Name usw. des

des Angeschuldigten

eshuldigte bereits am 20. und

Ob und wann die | Verbandlun

Armtsanwa dem Staatsanwalt überwiesen worden \sind|

Die Vollstreckung der | Entscheidung

Datum | Inhalt

emerkungen

der Entscheidung bat begonnen] ist beendet |

Personalveräudernugen. Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche c. Ernennungen, Befördecungen Im aktiven Heere. 18. August. v. Livonius, Oberlt. a. D., zuleyt in für Sudwestafrika, als Oberlt. mit Inf. Regt. von Lütow (1. Rhein.) Nr. Major und Kommandeur der Feldart. Schiefischule, mum Prâses der Art. Prüfungskommission, Kettembeil, Oberst und Kommandeur um Kommandeur Kommandeur Kommandeur

und Verseyungen. Wilhelmshöhe,

er Shutztru atent vom 21. Juni 1899 kim ck» angestellt.

19. August.

| lingen) des We | Gardepion. Bats, Dickboff (11 Bochum), Contelle (Elberfeld),

R Ds Scieidule

« Menesse, Obersilt.

des Lehrregts. der Feldart. Schicfschule, Dreßler, Major und Abteil. Kommandeur im Mansfelder Feldart. Negt. Nr. 75,

des 1. Westpreuß. Feldart. Regts. Nr. 35, Kluge, V wit der Führung des 1. Pomm. Feid tajor, beauftragt L Dbers{[ef.) des 4, Bad.

der Feldart.

Westpreuß.

m Kommandeur tajor, beauftragt art. Regis. Nr. 2, Phil mit der Führung des Feldart. Regts von Gla ajor, beauftragt mit der Fübrung j z, v. Ingersleben, Major, | beauftragt mit der Führung des 3. Gardefeldart. Regts., y

Wilhelmshöhe, 13. Angust. die Lizefeldwebel bezw. Vizewachtmehiter : des 2. Garderegts. » F. Otto (111 Berlin) des þ F, v. der Leven (Ill Berlin) des Gardefür. b. Stfitez (Ellenah) des 2. Gardefeldart. des Gartetrainbats..

des Ofiprenkischen

Ner. 21, Gallus Feldart. MNects

mandeuren der 0 Im Beurlaubtenstande Befördert: zu Lts. der Ref

Giese (Prenilau) 4. Garderegis.

Regis. Deym E Gräbner (ill Berlin)

(Bartensiein), die Vizefeldwebel bezw. Vizerwrachtmeiser des Pomm. Füs. Regts

Schiffes „Sopdie*, Heimatshafen Danzig, Unterscheidungt-

eidemann Trainbats. Nr. 1: JInorrrazlare)

Nr. 34, Foerster Prioz Moriz von Anhalt +- Dessau

- (5. Pomm.) nr n Schulze (Stettin) des Inf. Regts. von der T,

Goltz (7. Pomm. 54, Sprockh off (Schneidemübl) des 6. West- preuß. Sf Regts. Nr. 149, Drews (Inowrazlaw) des Hinter- omm. Far, Regts. Nr. 53, Neumann (Anklam) des omm. Trainbats. Nr. 2; Defoy, Oberlt. der Landw. nf. 2. Aufgebots (Brandenburg a. H.), zum Hauptmann, Klincke, Lt. der Res. ‘des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braun- {weig (8. Westfäl.) Nr. 57 (1 Berlin), Gerhardt, Lt. der Ref. des 1. Westpreuß. Feldart. Regts. Nr. 35 (IV Berlin), zu Oberlts. ; zu Lts. der Nes: die Vizefeldwebel bezw. Vizewachtmeifter : Giese (I Berlin) des Gren. Regts. König Friedrih Wilbelm 11 (1. Schles.) Nr. 10, iee (Potter des Inf. Regts. Graf Schwerin (3. Pomm.) Ti EA eumann (II Berlin) des Infanterieregiments von Borke (4. Pommerschen) Nr. 21, Ras (I Berlin) des Infanterieregiments von Horn (3. Rhein.

r. 29, Theusner (11 Berlin) des Füs. Reats. Generalfeldmarscha Graf Blumenthal (Magdeburg.) Nr. 36, Zillessen (Il Berlin des Inf. Regts. Prinz Moriß von Anhalt -Defsau (5. Bas, Nr. 42, Pa sauer (Il Berlin) des Inf. Negts. Graf Dönbo (7. Dffpreuß.) Nr. 44, Waltber (11 Berlin) des Inf. Negts. von Stülpnagel (5. CCIOrS) Nr. 48, Nichter (Potsdam) des Inf. Regts. Generalfeldmarshall Prinz Friedriß Karl von Prenpen (8. Brandenburg.) Nr. 64, Swneider (Il Berlin) des 2. Ober- rhein. Inf. Regts. Nr. §9, Barelïla (T erlin) des 10. Rhein. Inf. Regts. Nr. 161, Berendes (I Berlin) des 5. Hann. Inf. Regts. Nr. - 165, Peitgen (Potsdam) des 3. Oberelsäf. Inf. Negts. Nr. 172, Ritscch (Prenzlau) des 1. Leibhus. Regts. Nr. 1, Ahrends (IV Berlin) des 2. Hannov. Ulan. Negts. Nr. 14, Schoenian (Prenzlau) des Brandenburg. Trainbats. Nr. 3; Nuzitschka (IÏï Berlin), Vüzefeldw., zum Lt. der Landw. Inf. 1: AUIeES Weichert, Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Tauenßien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20 (11 Berlin), zu den Res. Offizieren des Qu. Negts. von Gersdorf (Kurheff.) Nr. 80, Klinghammer, Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (I Verde zu den Nes. Offizieren des- 9. Bad. Inf. Regts. Nr. 170, versetzt.

Befördert: Goedecke (Magdeburg), Koh (Weißenfels), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, ju Hauptleuten; zu Ls. der Nes. : die Vizefeldwebel bezw. Vizewachtwmeister: Knorr (Dessau), Schroeder (Halberstadt) des 3. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 66, Dörflinger (Halle a. S.) des 7. Bad. Inf. Negts. Nr. 142, Bressel (Stendal) des 1. Hannov. Drag. Regts. Nr. 9, Jacobick (Stendal) des Altmärk. Feldart. Negts. Nr. 40; Zimmermann (Sanger- hausen), * Vizefeldw., zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots; zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel beiw. Vizewahtmeister: Wändrey (Posen) des Inf. Regts. Keith (1. Oberschles.) Nr. 22, Reiter (Posen) des 7. Westpreuß. Inf. Negts. Nr. 155, Hoene (Samter) des 2. Posen. Feldart. Regts. Nr. 56; Linde (Samter) Vizefeldw., zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Bau, Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (1 Breslau), zum Oberlt.; zu Lts. der Res: die Vizefeldwebel bezw. izewahtmeister: Weber (T Breslau) des Inf. Regts. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, Gründler (I Breslau) des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51, Engler (Il Breslau) des 3. Oberschles. Fnf. Negts. Nr. 62, Riedewald (Oels) des 5. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 154, Habel (Oels) des 2. Oberschles. Feldart. Regts. Nr. 57; Günter, Dberlt. der Landw. Kav. 1. Aufgebots (Düsseldorf), zum Nittm., Halbrock (Bielefeld), Vizewachtm., zum Lt. der Res. des Drag. Regts. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5, Helmrich (I1 Bochum), Vizefeldw., zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots. Hahn, L. der Res. des 2. Hanseat. Jnf. Regts. Nr. 76 (Düssel- dorf), zu den Res. Offizieren des Niederrhein. Füs. Regts. Nr. 39

versetzt.

Befördert : Schoenke (Cölu), Vizefeldw. des Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, Schütte (Cöln), Vizefeldro. des 1. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 75, zu Ls. der Res., Strack (St. Wentel), Vizefeldw., zum Lt. der Landw. 1. Aufgebots, Christovh, Lt. der Res. des Ostfries. Feldart. Regts. Nr. 62 (I Hamburg), zum Oberlt. ; zu Lts. der Res. : die Vizefeldwebel bezw. Vizewachtmeiiter : Niemann (l Hamburg) des 3. Magdeburg. Inf. Negts. Nr. 66, Beck (Kiel) des 2. Hannov. Inf. Regts, Nr. 77, Lüdedcke (I Ham- burg) des Inf. Regts. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, v. Welßien (I Hamburg) des 1. Großberzogl. Hef. Inf. (Leibgarde-) Regts. Nr. 115, Matthesius (Osnabrück) des Gren. Regts. König Wilbelm 1. (2. Westpreuß.) Nr. 7, Becker (IT Braunschweig) des Inf. Regts. Graf Bülow von Dennewiyz (6. Westfäl.) Nr. 55, Rodenberg (Hannover) des 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74, Lüning (11 Braunschweig) des Braunschweig. Inf. Regts. Nr. 92, Frhr. v. Minnigerode (Hildesheim) des Fönigsulan. Regts. (1. Hannov.) Nr. 13, Bollmann (Sondershausen) des 1. Ober- elsä}. Feldart. Regts. Nr. 15, Diet sh (Gera) des Lathring. Train- bats. Nr. 16. Lüders, Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Sonders- hausen), zu den Res. Offizieren des 2. Hannov. Inf. Regts. Nr. 77 ver!eBt.

„Befördert : zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel bezw. Vizewat- meister : Higig (Freiburg) des 2. Bad. Gren. Regts. Kaiser Wil- belm 1. Nr. 110, Schaeyzer (Donaueschingen) des 8. Bad. JInf. Regts. Nr. 169, DIEtERer (Mosbach) des 9. Bad. Inf. Negts. Nr. 170, Schubnell (Mannbcim) des 3. Oberelsäss Inf. Regts.

| Nr. 172, Glaser (Mannheim) des Bad. Trainbats. Nr. 14; Weiber

(Freiburg), Vhzefeldro., zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots; zu

| 216. der Res.: die Vizefeldwebel bezw. Vizewahtmeister : | Bertram (Konig) des 2. Westyreuß. Feldart. Regts. Nr. 36,

Heckel (Wiesbaden) des Inf. Regts. Vogel von Falckenslein

| (7. Wesifäl.) Nr. 56, Wiskott (Wiesbaden) des Füs. Regts. von

Gersdorff (Kurbefs.) Nr. 80, Wolf (Mainz) des 2. Unterelsäf. Feldart. Regts. Nr. 67. Sarx, Königl. württemb. Lt. der Landw. Kav. a. D. în Siegen. bisber in der Landw. Kav. 1. Aufgebots (Stultgart), in der preuß. Armee als Lt. mit Patent vom 14. De-

| zeuder 1895 bei der Landw. Kav. 1. Aufgebots angestellt.

Befördert: Staehler, L. der Res. des Hannov. Jägerbats.

| Nr. 10 (Sttlettstadt), zum Oberlt. ; zu Lts. der Mes. : die Vizefeld-

webel: Hartog (Naumburg a. S.), Noeder (Hildesheim), Lieb- recht (Aachen) des Gardejägerbats., Frhr. v. Hammerstein- Gquord (Neuftreliy) des Gardeshüyenbats., v. Dewitz (Naugard),

| v. Wilucki (Kalau) des Brandenburg. Jägerbats. Nr. 3, Schor- | kopf (Marburg) des Wesifäl. Jägerbats. Nr. 7,

Conrad (Kreuz- nah) des Kurdefs. Jägerbats. Nr. 11; Vögeding, berlt. der Landw. Fußart. 1. Aufgebots (Barmen), zum Hauptm. ; zu Lis. der Ref.: die Vüizefeldwebel: Blockhagen (Rastenburg) des Fußart. Negts. von Lnger (Ostpreuß.) Nr. 1, Dörken (So-

tfäl. Fußart. Regts. Nr. 7, Zöllner (Kiel) des

Joesten (Côln) des Wesñfäl. Pion. Bats. Nr. 7, Bart b (Cöln)

| des Hannov. Pion. Bats. Nr. 10, Körber (Wiesbaden) des 1. Œläß.

N Bats. Nr. 15, Westphal (Hildesheim) des isenbabnregts. tr. 1, Schroeder, Ritter (Cöln) des Telegraphenbats. Nr. 3; Hoffmann (111 Berlin), Vizefeldro., zum Lt. der Landw. 1. Auf-

| gebots der Eisenbahnbrig., Wickfeldt, Zeuglt. der Landw. 2. Auf-

gebots (Thorn), zum Zeugoberlt

Abschicdsdewilligungen. Im aktiven Heere. Wil- helmshöhbe, 18. August. Mothaë, uptm. und Battr. Cbef im Altmärk. Feldart. Regt. Nr. 40, der Abschied mit der geseylichen Penfion bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. Wilhelmshöhe, 18. August. Der Abschied bewilligt: Gr v. Bernstorff, Ritim. der Nes. des 1. Gardedrag. Regts. Königin Viktoria von Großbritannien und Jrland (Potédam), mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bitherigen Uniform; ten Oberlts.: v. Lippa der Res. tes 1. Garderegts. z. F. (1 Breslau), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armee- unifsorm, MNhode des 2. Aufgebots des Gardefüs. Landr. Regts. (Osterode), mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform, O oppe der Gardelandw. 2. Aufgebots des Gardegren. Regts. Nr. 5 (Solingen), Mand der Gartelandw. 1. Aufzebots 2 Gardefeldart. Negts. (l Trier), Brandes der Kav. 2. Aufgebots (Insterburg):

L

v. Berg, Rittm. der Res. des Drag. Negts. vcn Wedel (Pomm.) Nr. 11 (Stralsund), Dennig (Georg), Dennig (Heinrich), Rittmeister des 3. Bad. Drag. gus, Prinz Karl Nr. 22 (Neu- stettin), leßteren dreien mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bi8- g Uniform; den Hauptleuten: Knappe der Reserve des 3. üringischen Infanterieregiments Nr. 71 (1 Berlin), Gonner- mann der Landwehrinfanterie 1. Aufgebots (1 Berlin), Heß der Landw. Feldart. 1. Aufgebots Er Berlin), allen dreien mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Üniform, Bks ch der Landw. Feldart. 1. Aufgebots (1V Berlin), Holze der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Guben), beiden mit der Grlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform; Denicke, Oberlt. der Landw. Inf: 2. Aufgebots (1 Berlin), Briesen, Lt. der Res. des Magdeburg. Drag. Negts. Nr. 6 (1V Berlin), Moormeister, Leutnant der Reserve des Lothringishen Trainbataillons Nr 16 (IV Berkin), Iosël, Leutnant Fen T Mbveaeinsänterie 1. Aufgebots (1 Berlin),

chönborn, Nachtigall, ts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (11 Berlin), Limburg er, Dberlt. der Landw. Kav. 2. Aufgebots (Halle a. S.), Gramaßtzfki, Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots d veri a. S.), diesem behufs Nachsuhung der Auswanderungserlaubnis, Wagner, Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Sprottau), mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Leist, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Rawits), v. Poser u. “R S A Lt. der Res. des Gren. Regts. König Friedrih Wilhelm Il. (1. Slesishen) Nr. 10 (Schrimm), Strahler, Oberlt., der Res. des Thüringischen Ulan. Regts. Nr. 6 (Nybnik), bebufs Nacsuchung der Auswanderun 8erlaubnis, Stephan, Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Beuthen i. Ob.- Schlef.), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armee- uniform, Wodarz, Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Oppeln), Guckuck, Hauptm. der Landw. Feldart. 1. Aufgebots (1 Essen Zanner, Oberleutnant der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Be diesem mit der Erlaubnis zuin Tragen der Landwehrarmee- uniform, Hagen, Rittmeister der Landwehrkavallerie 2. Auf- ebots (Neuwied), mit der Erlaubnis ¿um Tragen der Landw. [rmeeuniform, Kayser, Oberlt. der Landro. Inf. 2. Aufgebots (Saarlouis), Schenk, Hauptm. der Res. des Leibgren. Regts. König Friedrih Wilhelm III. (1. oa Nr. 8 (Rendsburg), mit der Crlaubnis zum Tragen der Landw. rmeeuniform, Schlüter, Hauptm. der Landw. Feldart. 1. Aufgebots (Il Braun- \chweig), mit der Erlaubnis zum. Tragen der Landw. Armee- uniform, Diederichs, Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots Göttingen), Sqchinzinger, Hauptm. der Res. des 5. Bad. Inf.

egts. Nr. 113 (Mosbah), Erter, Hauptm. den Landw. Fnf. 1. Aufgebots (Mannheim), leßteren beiden mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Düßmann, Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (I Mülhausen i. E.), mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Gebhardt, Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots t Naumann, Lt. der Res. des 2. Unterelsäfs. Inf. Negts. Nr. 137 (Hagenau), diesem behufs Nachsuchung der Aus- wanderungéerlaubnis, Ende, Hauptm. der Landw. Inf. 1. Auf- ebots (Marienburg), mit der Grlaubnis zum Tragen seiner is8herigen Uniform, Puttkammer (Konitz), Hempel (Schlawe), Lts. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Sartorius, Oberlt. der Landw. Kav. 2. Aufgebots ear), Liepe, Hauptm. der Res. des Eisen- bahnregts. Nr. 2 (Münster), mit der Erlaubnis zum Tragen feiner bisherigen Uniform.

Kaiser, Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (1 Berlin), der Abschied mit der geseylihen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform bewilligt.

Im Sanitätskorps. Wilhelmshöhe, 18. August. Zu Assist. Aerzten befördert : die Unterärzte: Wasserfall beim Feldart. Negt. Prinz August von Preußen (1. Litau.) Nr. 1, unter Versetzung z¡um V ajur. ¿Feldart. Negt. Nr. 73, Mulzer beim Torgauer Feldart. Regt. Nr. 74, Strahler beim 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, dieser unter Verseßung zum Füs. Regt. von Steinmeß (Westpreuß) Nr. 37, Friedrich beim Gren. Regt. König Friedrich [[l. (2. Schlej.) Nr. 11, Dr. Wilde beim Inf. Regt. bon Manstein (Schleswig.) Nr. 84, Kaulbach beim Niedersächs\. Feldart. Regt. Nr. 46, dieser unter Verseßung zum 1. Hannov. Inf. Negt. Nr. 74, v. Raven beim Inf. Regt. voa der Marwiß (8. Pomm.) Nr. 61, unter Versetzung zum Kadettenbause in Plön.

__ Zu Veerärzten befördert: die Assist. Aerzte der Res. : Dr. Vogt (Arolsen), Dr. Grimm (1 Essen), Dr. Wagener, Dr. v. Barde- leben (111 Berlin), Dr. Gaßky (Düsseldorf), Dr. Boytin ck (Geldern), Dr. Stroux (Solingen), Dr. Janßen (Bonn), Dr. Blome (St. Wendel), Dr. Klapp (Anklam), Dr. du Bois (Mülbeim a. d. Ruhr), Dr. Willner (Bartenstein) Mübsam (Hirschberg), Dr. Bang baun (IT11 Berlin), Dr. Schindewolf (1 Darmitadt), Dr. Hübner (Halle a. S.). Dr. Segel de (Osnabrück), Dr. Neckzeh (111 Berlin), Dr. Linck (Danzig), Dr. Minßen (Friedrih) (l Oldenburg), Dr. Wabl (Bonn), Dr. Prümtm (Koblenz), Dr. Scholten (1 Dortmund), Dr. Abse (Kiel), Dr. Gayek (Kattowiß), Or. Findeisen (Altenburg), Dr. Kaestner (Hersfeld), Dr. Hasselmann (Wiesbaden), Dr. Boley (Weißenfels), Dr. Osterwald (Hanuover), Dr. A uerbach (Beutben i. Ob.-Schles.), Dr. Kay, Ruppin (1l1l Berlin), Dr. Kißling (I Hamburg), Dr. Holz (Löpen), Dr. Seebens (Wiesbaden), Dr.

bwarz (Stargard), Dr. Streit (Königsberg), Dr. Brückmann (1 Hamburg), Dr. Niy\che (Weimar), Dr. Rauert (1 Hamburg), Dr. Sch@roeder (Stettin), Dr. Hildebrand (1 Trier), Dr. Barn- hausen (Meschede), Dr. Heimbucher (Weblau), Dr. Stra (Düsseldorf), Dr. Prôösh (Wismar), Dr. Moshagen (1 Braun- \hweig), Dr. Schultze (1 Bremen), Dr Güngerich (Marburg), Dr. Jacoby (1 Breslau), Dr. Schwinge (1 Bremen), r. Biringer (Bonn), Dr. Mever zum Gottesberge (Detmold), Dr. Wrede (11l Berlin), Ossig (1 Breslau), Dr. Sobege (l Fama), Dr. Wanker (Hameln), Vagedes (Gießen); Dr.

rit, Assist. Arzt der Landw. 1. Aufgebots (Schrimm).

Zu Assist. Aerzten befördert: die Unterärzte der Res.: Dr. Ideler (Prenilau), Dr. Siegfried, Scherpe, Dr. Mever- boff, Dr. Schulte (111 Berlin), Dr. Franke (Dessau), Reissig (111 Berlin), Poerner (1 Breélau), Rotber (Briea), Grobelny (Rawitsch), St olzenburg (Rostock), Feldmann (Gelle), Lueken (11 Oldenburg), . Dr. Spangenthal (111 Berlin), Dr. Pfister (Heidelberg), Dr. Merk (1 Hamburg), Panthber (Mannheim), Dce. Matthes, Dr. Weedber, Dr. Hebting (Straßburg), Dr. Grocdel (Friedberg), Beragstraeßer, Vix (1 Darmstadt). Dr. Loewengard (111 Berlin), Dr. Heimerdinger (Gera): die Unter- ârzie der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Woda (Kreuzburg), Dr. v. Gusnar (Meiningen).

Ein Patent ihres Dienstgrades verliehen: Dr. Heckm ann, Oberstabs- und Regts. Arzt des Feldart. Reats. Nr. 72 Doiymeister ; den Stabs- und Bats. Aerzten: ‘Dr. Boßler des 3. Bats. Inf. Negts. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, Dr. Peters des Mag- deburg. Pion. Bats. Nr. 4, Dr. Friedrichs des 3. Bats. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm (2. Grofiber1ogl. Hef.) Nr. 116, Dr. Neu - baus, Stabsarzt an der Kaiser Wilhelmsakademie für das militär- äritlice Bilt ungêwesen.

Verseyt: Dr. Schilling, Gen. Oberarzt, Div. Arzt der 37. Div, zur 5. Div., De. Fraenkel, Gen. Oberarzt, Div. Arzt der 5. Div., zur 1. Div., Kaiser, Oberstabs- und Regts Arzt des Inf. Regts. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, zum Jaf. Regt. Markgraf Karl E: Brandenburg) Nr. 60; die Stabs- und Bats. Aerzte:

Biel des 3. Bats. ‘3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, zum 2. Bat, Königsinfanterieregiments (6. Lothring.) Nr. 145, Dr. Greiner des Füßllierbataillons Grenadierregiments König Friedri Wilbelm 1V. (1 C Nr. 2, zum 2. Bat. Kaiser Franz Gardegren. Regts. Nr. 2, Dr. Crampe des 2 Bats. s. Ofl- preuß. Inf. Reats. Nr. 45, zurn 3, Bat. 2. Niederschles. Jnf. Regts. Nr. 47; die Oberärzte: Dr. Pohhammer beim itätsamt 1V, Armeekorps, zum Juf. Regi. Fürst Leopold von Anbalt-Desfsau (1. Magdeburg) Nr. 6, Dr. Jsemer beim Inf. Regt. von Courbidre (2. Posen.) Nr. 19, zum Mansfelder Feldart. Regt. Ne. 75, Dr. Ko sel deim Luft'chifferdat., zum Königia Augusta Gartrdegren.

[d